1845 / 282 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1994] Edikial-Cíitatíion.

Die Jnhaber der im nachstehenden Verzeichniß aufge- führten, im diesjährigen Johannis-Termin theils gegen baare Abzahlung, theils auf Umtausch gekündigten Westpreußischen Pfandbriefe werden im Gefolge der öffentlichen Kündigung vom 12, Juni d. J. (Allg, Anz. als Beilage zur e: Zeig Nr. 180 pro 1845) und da die nah Artikel 2, der Allerhöchsten Kabinets- Ordre vom 11, Juli 1838 (Ges. S, pro 1838 S, 365) vorgeschriebene spezielle Kündigung nicht geschehen „ist, wiederholt aufgefordert, diese Pfandbriefe im coursfähi-

en Zustande nebst laufenden Coupons auf ihre Kosten is zum 15, November 1845 bei den betreffenden Land- scafts- Directionen einzureichen und dagegen von den- elben die Zahlung des Nominal - Betrages der auf Baarzahlung gekündigten Pfandbriefe nebst den Zin- sen bis Weihnachten 1845 oder für die zum Umtausch bestimmten Pfandbriefe andere gleihhaltige Pfandbriefe nebst laufenden Coupons in dem nächstfolgenden, den 2. Januar 1846 anfangenden Zinszahlungs - Termine in Empfang zu nehmen. h

Sollten die ‘unten benannten Pfandbriefe nicht inner- halb sechs Wochen nah dem Anfange der nächsten Zinszahlung, den 2. Januar 1846, eingereiht werden, fo werden die Jnhaber derselben nach Vorschrist der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 11. Juli 1838, Art, 7. mit ihrem Realrechte auf die in den Pfandbriefen ausgedrückte Spezial-Hypothek präkludirt, dies im Land- \hafts-Register und im Hypothekenbuche vermerkt und die Jnhaber mít ihren Ansprüchen auf Zahlung des Spampdtresiwyeths nur an die Landschaft. verwiesen werden.

Marienwerder, den 15, September 1845,

Königl, Westpreußische General - Landschafts - Direction. (gez.) Freiherr von Rosenberg.

Verzeichniß der am 12, Juni 1845 theils zur Baarzahlung, theils zum Umtausch aufgekündigten Westpreußischen Pfand- briefe, deren Jnhabern die spezielle Kündigung nicht hat behändigt werden können.

=2/-Namen ¿[8S=ch=| Namen

h des T S des

S| Guts. r 258 Guts.

+ Gegen Emfangnahme der baaren Valuta sind einzureichen:

1. bei der General-VLandschafts - Direction

zu Marienwerder.

a) aus dem Bromberger Departement. 15|Leng | 600] 417|Mierzwin | 500 b) aus dem Danziger Departement, 7|Klein Golmkau | 1400| 9 Is 100 100|Krockow 1000{ 29[Alt-Viey 25 c) aus dem Marienwerder Departement. 98[Gzyn 2595| 45[Wondzyn 200 95|Littschen | 500] 5|[Zawda C. 100 2, bei der Provinzial -Landschafts- Direc- tion zu Bromberg, Mokrau (auch | 72¡Mokrau (auch Mokro) Mofkfro) do, 73| do, do, c do, do. do, do, do, do, do, do, 3| do. do. I do, do, do, do. C do, do. do, do, i do, do. do, do, do, do. g do, do, do, do. j 3, bei der Provinzial -Landschafts -Direc- tion zu Danzig. 3[Kolkau 4001 61/Gr, 1. Kl, Schla- 4 do, 200 tau 50 5}Mirau 100] 63| do, 25 24|Gr. u. Kl, Schla- 11|Wentikau B. 50 200] 1419| de, 50 100] 20] do, 25 50j 21| do, 25 50] 22| do, ; 25 100] 23} do. 25 4, bei der Provinzial-Landschafts-D irection zu Marienwerder, 28|Hochzehren | 200] | | IL Gegen Empfangnahme anderer gleihhal- tigen Pfandbriefe sind cinzureichen: bei der Provinzial-Landschafts-Direction zu Danzig. 14[Lukfoszyn A. 291 45|Zalesie et Char-| 14|Stendsiy et Zu- lotten 50 romín 300} do, 200 34|Summin 251 39| do. 66[Tillau 200j 43| do, 8\Zalesie et Char- 56| do, lotten 100] 68| do.

1000 1000

[840b] Zweigbahn.

Mit Bezug auf §. s unseres Statuts fordern wir die Actionaire unse- rer Gesellschaft hierdurch auf , als siebenten Ein- schuß zehn pro Cent und zur Komplettirung des ersten Einschusses fünf pro Cent, zusammen also

15 pro Cent des Betrages einer jeden Actie,

r E E O,

in den Tagen vom 10, bis 15, November dieses Jah-

res, Vormittags zwischen 9 bis 12 Uhr, entweder an die Herren Gebrüder Veit & Co. in Berlin, neue Promenade Nr. 10,

oder

1286

an unsere Hauptkasse hierselbst bei Vermeidung der im §, 11 des Statuts angedeute- ten Nacthele zu zahlen und dabei die betreffenden Quittungsbogen mit einem doppelten Berzeichnisse, wel- ches die Nummern und den summarischen Betrag der Zahlung enthalten muß, einzureihen. Die Rückgabe der Quittungsbogen, auf welchen von einem Directions- Mitgliede, dem Controlleur und dem Haupt-Rendanten Meyer quittirt werden wird, erfolgt dur die Herren Gebrüder Veit & Co. in den Tagen vom 24, bis 29. November c., bei unserer Hauptkasse aber 3 Tage nach der Einlieferung gegen Retradition der ertheilten Quittung an den Präsentanten der leßteren.

Die auf die früheren Einschüsse fallenden Zinsen sind mít 11 Sgr. 11 Pf. in Anrechnung zu bringen , mit- hin nur 14 Rthlr. 18 Sgr. 1 Pf. auf jeden Quit- tungsbogen einzuzahlen. Die fernere Verzinsung läuft vom 16, November c. ab.

Glogau, den 4, Oktober 1845.

Die Direction der Niederschlesisch en Zweigbahn-Gesellschaft,

[813 b] Berlin: H

amburger Eisenbahn.

Nach dem'Jnhalte der von uns ausgegebenen Quittungsbogen isst der Schluß-Termín für die

fiebente Ein- v zahlung

auf die Actien unserer N Gesellschaft auf den 41. November d. J. festgeseßt worden und beträgt die einzuzahlende Rate, nach Abzug der den Actionairs gebührenden Zinsen, 18 Thlr. 24 Sgr. pro Actie. Wir machen hierauf mit dem Bemerken aufmerksam,

daß dic Einzahlungen

vom 15. Oktober c. an

täglih (mit Ausnahme der Sonntage) bis

zum 1, November c.

in Berlin bei unserer Haupt-Kasse, Oranienburger- Straße Nr. 17, in den Stunden von 9 Uhr Mor- gens bis 2 Uhr Nachmittags, und

in Hamburg im Büreau unserer dortigen Direc-

tions-Deputation, Neustädter Fuhlentwiete Nr. 76, in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags, angenommen werden. |

Wer in Hamburg die Einzahlung per Banco leisten will, hat für jede Actie 37 Mk. Banco 10 Sh. an die Banco- Conto ‘der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesell- haft daselbst abzuschreiben. Jeder Einzahler hat mit dem Gelde die betreffenden Quittungsbogen und außer- dem eine Designation einzureihen, auf welcher die Nummern der lehteren ihrer Reihenfolge nach verzeich- net sein müssen.

Formulare zu diesen Designationen sind in unscren Büreaus in Berlin und Hamburg unentgeltlich zu ha- ben. Einzahlungen, bei welchen die Quittungsbogen nicht von diescr ordnungsmäßig ausgefertigten Desig- nation begleitet sind, werden zurückgewiesen. y

Ueber die eingezahlten Geldbeträge wird sofort eine Jnterims - Quittung ertheilt, gegen deren Rückgabe 8 Tage später die Quittungsbogen abgefordert werden fönnen.

Die Quittungen auf den Quittungsbogen werden unter Beidrückung eines Stempels in Hamburg durch cin Mitglied der Dixection und in Berlin durch. den Rendanten Schubart vollzogen werden. j

Wer den Termin der Einzahlung versäumt, hat die in den auf der Rückseite der Quittungsbogen abgedruck- ten §§. unseres Statuts näher bezeichneten Nachtheile zu gewärtigen.

Berlin und Hamburg, den 28, September 1845,

Die Direction der Berlin - Hamburger Eisenbahn-

Gesellschaft. - Costenoble. v. Lehsten. Asher, Dr. Wolff. Borger. Neuhaus.

3 Eisenbahn.

ittauer il Bri der dritten Ein-

E ch:

E OIDRDDR zahlung auf die Loe-

bau-Zittauer Eisenbahn-

Actien sind bis zum

Schluß - Termine, den

1sten dieses Monats, auf

L die nachbemerkien Num-

2% ZRE SUSTITT T Vi A P pie der zwei-

A L S ten nzahlung ausge-

R rmddaess gebenen197 S tück Jn- terims-Actien :

Nr. 1702. 2124 bis mit 2143, 2441 bis mit 2460.

2481 bis mit 2488. 2654 bis mit 2679, 2937 bis

mít 2941, 2957 bis mit 2981, 3764. 5496 bis

mit 5500, 6141. 8101 bis mit 8113. 8466 bis

mit 8485. 8496 bis mit 8500. 8700. 8794 bis mit

Conrad.

[838 b]

8799, 9971 bis mit 9990. 10579 bis mit 10598, i

die Einzahlungen nicht geleistet worden.

Jn Gemäßheit §. 16, der Gesellschafts-Statuten wer- den daher deren Jnhaber hiermit aufgefordert, die un- terlassene Einzahlung unter Zuschlag der nah §. 15, erwähnter Statuten verwirkten 10 Proz. (1 Thaler für die Actie), mithin mit 10 Thaler 24 N gr. für das Stück, längstens bis zum

15. Novbr. l. J. Abends 5 Uhr,

im Büreau des unterzeichneten Directorii in Zittau nach- Mas zu leisten, as Unterlassen dieser Zahlung innerhalb der bezeich- neten Frist macht den Actien - Jnhaber aller ihm als solchem zustehenden Rechte verlustig. Zittau, am 2, Oktober 1845, dié vas L ai 0s seten SdÄA f vebvau- Zittauer Eisenbahn - Gesellschaft. v. Nostiy, V, Helfft.

Citerarische Anzeigen.

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In unseren Tagen, wo die Geister neu erwa wo in Tausenden und aber Tausenden die für F ganz erstorben schienen, das religiöse Bewußtsein iht, neue geboren is, und wo fast jedes Gespräch, 1 geführt wird, die religiösen Verhältnisse berührt, ti

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¡{sche Bundesstaaten. Königreich Bayern. hiversität München, Das Oktoberfest. Königreih Sachsen. qudtags-Verhandlungen. Die Kartoffel-Krankheit, Briese aus dem ónigreih Sachsen. (Uebersicht der Verwaltung des Ministeriums ¿ Kultus und öffentlichen Unterrichts.) und Karlsruhe,

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Berlin, Sonnabend den llo Oftober

Inhalt.

tlicher Theil.

Die berühmtesten Fugen von Bach, H; nd M11.

BerlÍón. Der Rektor der

(Gas-

ung.) Ankunft der Kaiserin

eichische Monarchie. Junsbruck.

1 Rußland und der Fürstin von Liegnig,

ich. París, Ho ichten, Don Carlos' und seiner Ge- Bewegungen in ‘Algier. Erklärung des Bey von an die Konsuln. Ben Serrur. Journal - Vertrag.

mischtes, Gegenwärtiger Stand der Parteien in ih, reiben aus Paris, x Grant aa)

britanien und Frlaud. London.

(Schwierigkeiten eines Unternehmens. gegen

Hof - Nachricht. Die

auf dem „Eclair“, Schifffahrt in den d » , Feuersbrun| Canton. Regen

Brüssel, Verlängezung ciner Maßregel in Beireff der

zösischen Baumwollen - Ei weden uud Norwegen. Chestiania. Thronrede bei der Schlie-

s Storthings. ; + Kanton Zürich, Die Aufhebung des Salzregals und der

| “orp ca A n Wi 16 verworfen.

echenland. reiven aus Athen, Angebliche Vershwörung gegen j Leben des Königs. Kammer-Verhandlungen. len. enbahnen. Lübeck-Büchener Bahn M aat ias dels: und Börseu-Nachrichten. Berlin, Börsen- und Markt-

cine Geschichte der deutschen Reformation, pi niht wie die meisten populären Schriften die äußeren Ereignisse aufzählt, sondern den | auch das Wesen der Reformation zum | Bewußtsein bringt, auf einen sehr großen Ls rechnen fönnen, und ein solches Werk wird di angekündigte sein. Jun einer gebildeten, abe (M Dem populairen Sprache geschrieben, wird es die Ls m 6, Bildungsgrade befriedigen, und so möge es (i wichtiges Hausbuch für unsere Zeit allen Protsu Deutschlands dringend empfohlen sein, Zwei lis Kunst - Beilagen in Roy. Folio, Scenen aus lh Leben, werden den Subsfribenten unentg ellljh gegeben werden.

[987]

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ia f neu und eigenthümlich erachtet

sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den preußischen Staats ertheilt worden. y für den Umfang

Der General-Major und Commandeur der

Präsident des Handelsamts, vou Rön ne, aus der Pro-=

Preußen.

WVWalckenaër. 3e partie i 1 Thlr, 109 1ère » Durant la Régence et la Fronde » h 2e » Durant le Ministère du Cardinal Mazarin et la Jeunesse de Louis XIV Lettres de Mme. de Sevigné. Chors veau très complet contenant 318 lettres, pr d’une notice et de lessai sur le style 4 geru laire, par Suard, sécrétaire perpétuel de A die démie française. 4 fort volume de 690 en pet. in 8. sormat anglais avec portrait. PPIE De: ator 4 Thlr. - » élég. cart.... 4 » Les Prisons. Mémoires de Silvio l! lico, traduits par P. L. Lezaud. 1 v Wh Al 20 Sgr.

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1 Vücher - Auction.

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alten polnischen Werkel

is eingetretener Umstände wegen auf

Se,

auch

eiste

lit M

tsenwiese wurde am 5, Oktober in hergebrahter Weise eröffnet ‘ne unabsehbare Menschenmenge hatte \ich Saite ae

llichtamtlicher Theil.

Inland.

Verlin, 10. Oft. Se. Majestät der König haben Allergnä-

ht: dem Geheimen Sanitäts-Rath Dr. Prieger in Kreuz- Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes des Königlich Danebrog= Ordens dritter Klasse zu gestatten.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Der Königl. Universität in Müuchen

erhöhstes Reskript aus Aschaffenburg, vom 5. Sept. datirt,

Jngen, des Jnhalts: „Nachdem der mit Stimmenmehrheit zum u ite Hofrath Dr. von Bayer von Sr. Majestät a S der Erklärung des Königl, Justiz-Ministeriums aber die Ueber= 1g des Rektorats mit den dem Dr. von Bayer als Mitglied Kommission obliegenden Arbeiten nicht vereinbar sei, so sehe Majestät außer Stande, dessen Wahl zu genehmigen, o

ertrauen în die Geseßgebungs-Kommission berufen worden,

die Bekleidung dieses würdigen und verdienten öffentlichen

id mit d 7 / n luden m S Function sonst dem Allerhöchsten Wunsche

d In Folge davon ist der nah Dr. von Bayer n Stimmen ¿ählende Dr. Phillips als Rektor der Unis ünchen bestätigt worden. Das Volksfest auf der

Gegen

\r Nacnittags langten Jhre Königl. Hoheiten d i de n id: Dezember d. J. die Kronprinzessin N dem Königszelte uf L Dödidie I T

verlegt worden, 1 drei Kataloge Nr. 4 und 5 sind durch jede Buchh1®We des

zu erhalten, in Berlin durch (E. H.S chrod

Unter den Linden 23, die au Aufiräge zu üben tende

beauftragt sind. 4 Krakau, August 1845. D, E, Friedli

[839 b] Todes-Anzei

kurzem Krankenlager' an den Folgen der ¡ ser geliebter Vater, der Major außer Dienst, Î hun

Friedrich Wilhelm von Wolffradt, \ Wer. d

Jahre seines Lebens. Entfernten Verwand!" Win Heinrich von Römig, F Premier-Lieutenant in 13ten Jnfanterie-Ri f fe Johanna von Römig, geborene von Wolffradk, Münster, den 3, Oktober 1845,

Freunden widmen diese Anzeige aa 7. N

maligen Jubelruf empfangen wurden. Bei dem Central- landwirthshaftlihen Vereins für Ober - Bayern wurde mit

ügen bemerkt welche außerordentlihe Fortschritte die Vi u h ehzuht „igen Jahren gemacht hat; besonders waren es eine A aA

Anzahl Race-Pferde, welche die Aufmerksamkeit der Ken-

uf sich zogen,

u nigreich „Sätisen, ges ge - Vitober sämmtliche Anträge der Deputation über î i nischlif F Angelegenbe! ; ; g p

Heute Mo1gen gegen halb fünf Uhr Wasersot h i waren, füllt ate lden Dissidenten zur Beschlußfassung ge-

Obwohl in der Sihung der ersten

einige dazu gebrahte Amendements au

g vom 6, Oktober aus. Der Antrag des Bürgermeisters le Staats - Regierung wolle in Berücksichtigung der Ver- ovember 1831 unter A. 6 und des Gesetzes B. anuagr 1835 dur eine besondere Verordnung die Ge-

sistellen, vor denen Streitigkeiten i , denen gkleiten in Ehesachen der Neukatho- N verhandeln sein würden, wurde auf die kurze Bemerkung des

vleblia inisters von Könneriß: „daß das Ministerium ohne=

ih verpflichtet sei, einem Jeden Rechtshülfe zu gewähren,

_ beistimmen,

1845,

daß es in Zweifelsfällen über die Zuständigkeit der Geri scheidung zu geben habe und hiernah e Grund zu elen Bestimmungen für diesen Fall wohl gar nicht vorliege“, sofort zu-= r dgezogen, In einem längeren Vortrage bezog si sodann der Dekan Diettrich auf das Mandat vom 20, Februar 1827, dessen Zweck sei, leihtsinnigen Religionswesel, den man stets zu beklagen habe, thunlihst zu verhindern, Dieses Geseß sei von der Staats-Regierung auf die Dissidenten niht anwendbar befunden worden, weil diese für jeßt noch nit als anerkannte Kirchen-Gesell- schaft zu Hi tat vat es i hierin der Staats - Regierung | un wenn die Dissidenten genöthigt werden sollten bei ihrem Anustritte einen Entlaßschein v der Führt Kinde zu fordern, würde der Fall eintreten, daß sie gar feiner Konfessiou an- gehörten; nur „nah erfolgter geseblicher Anerkennung der neuen Glaubens-Partei werde also dieses Mandat auhch auf sie Anwendung finden fönnen. Jndessen lägen doch Vorkehrungen zu Verhütung leichtstnnigen Konfessions-Wechsels eben sowohl im Jnteresse der pro- testantischen wie der katholischen Kirche, ganz besonders aber im Jn- teresse der minder Gebildeten, welche die Wichtigkeit des Uebertritts zu einer ganz rationalistishen Partei nicht gehörig zu würdigen wüß- ten. Er beantrage daher, daß in einem besonderen Paragraphen am Sthluß des JInterimistikums ausgesprochen werde: Jeder zu den neuen Dissidenten übertretende Christ solle verpflihtet sein, ein Zeugniß seines bisherigen Pfarrers beizubringen, in welchem bestätigt werde, daß ihm die geseßliche Verwarnung und Belehrung seines bisherigen Pfarrers ertheilt worden sei, und diese Zeugnisse seien zu gewissen Zeiten dur die Kreis-Directionen an das Ministerium ein= zusenden, Nachdem der Autrag Unterstüßung gefunden hatte, erklärte Herr Staats-Minister von Wietersheim: „Es sei eine materielle und eine formelle Seite des Antrags zu unterscheiden, die materielle sei jedenfalls sehr ahtbar, auch werde, wenn es zu einer geseblihen Regulirung dieser Angelegenheit fommen sollte, eine solhe Bestim- mung ganz unerläßlich sein, Allein von der farmellen Seite stehe dem Antrage das Bedenken entgegen: daß derselbe mit dem Jn- terimistikum niht vereinbar sei, Das angeführte Mandat von 1827 nehme feinen Austritt aus einer Kirche an ohne gleih- zeitigen Uebertritt in eine andere. Wer ausgeschieden sei, ohne sofort zu einer anderen Kirche überzutreten, werde nah diesem Ge- seße immer noch als der von ihm verlassenen Kirche angehörig betrach- tet. Ein Uebertritt sei aber gar nicht denkbar, wo noch gar keine vom Staate anerkannte Religions-Gesellshaft vorhanden sei, und die An- nahme des Antrages würde sofort zu einér Anerkennung der Deutsch-

katholischen führen. Ueberhaupt würdeu die Dissidenten noch als Mit |

glieder ihrer früheren Kirchè betrachtet, und er müsse besonders darauf aufmerksam machen, daß diesex Antrag mit den bereits angenommenen Beschlüssen, die Neugläubigen im Genusse ihrer bürgerlichen und po=- litishen Rechte zu belassen, dagegen aber auch von der Beitragspflicht zu den Parochiallasten nicht freizusprechen, völlig unvereinbar sei, weil dié darin liegende Anerkennung die ganze Grundlage der bishe- rigen Beschlüsse aufheben werde. ““ Nachdem im Laufe der weit aus- gesponnenen Debatte auch der Referent wiederholt dargelegt hatte, daß der Antrag völlig unausführbar sei, weil damit ein Geseß gegeben werde, dessen Uebertretung mit keinem Nach- theile bedroht werden könne, wurde der Antrag des Grafen von Hohenthal: den Gegenstand zu nohmaliger Erwägung an die Depu- tation zu verweisen, egen 13 Stimmen angenommen, worauf der Präsident erklärte, da die Schlußabstimmung über diese Angelegen= heit noch auszuseßen sei, bis die Kammer auf den abermaligen Bericht der Deputation anch über den Antrag des Dekan Beschluß gefaßt haben werde, Zuleßt erstattete die Finanz - Deputation Bericht über das Allerhöchste Dekret vom 14, September 1845, die Aufwands= Entschädigung für die Präsidenten der beiden Kammern betreffend, rieth die Annahme desselben an und erhielt die einhellige Zustimmung der Kammer, Die Sißung vom 8. Oktober eröffnete die erste Kammer mit der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Entwurf eines Geseßes, betreffend den Schuß musikalischer und dramatischer Werke. Zu besonderen Debatten gab dieser Gegen- stand keine Veranlassung, und das Geseß fand mit den weiteren Deputations-Aaträgen einstimmige Annahme. Bei der hierauf statt- findenden Wahl zweier Mitglieder zum Staatsgerichtöhof, für den ausgeschiedenen Geheimen Rath von Langenn und den verstorbenen Geheimen Kabinets-Rath von Kriebißsch, fiel die absolute Stimmen- Mehrheit auf den Staats-Minister Nostiß und Jänckendorf und den E Is - Prisivensn Dr. Beck in Leipzig, von denen der Erste von 34 Anwesenden 21, der Zweite 19 Stimmen erhielt. Den Schluß der Tagesordnung bildete die Wahl einer außerordentlichen Deputation zur Berathuug des Entwurfs eines Regulativs wegen Ausübung des weltlichen Hoheitsrehts über die katholishe Kirche in Sahsen, zu deren Mitgliedern Bürgermeister Dr. Gross, Vice-Präsi= dent von Friesen, Freiherr von Welck, Freiherr von Schönberg- Bibran und Bürgermeister Hübler ernannt wurden.

__-Veber die Sißung der zweiten Kammer vom 7. Oktober (s. die gestr. Nr. der Allg. Pr. Aa is noch zu bemerken, daß der Gesebentwurf wegen des neuen Ma hene unter dem Vorhalte ange- nommen wurde: „es wolle die hohe taats-Regierung über den Zeit- punkt der Einführung des Geseßes, so wie über die mittlerweile vielleicht nöthig werdenden Modificationen der Maßorduung, die Zustimmung einer spätern Stände-Versammlung einholen.“

Die Kartoffel-Krankheit hat sich nunmehr durch das ganze sächsi- he Erzgebirge verbreitet.

__XckX Königreich Sachsen. Der Stände-Versammlung ist eine Uebersicht der der Verwaltung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts untergebenen milden Stiftungs - Fonds mitge- theilt worden, welhe die Vermögensbestände dieser Fonds nachweist und mit den am Schlusse des Jahres 1836, wo eine gleihe Mit= theilung stattfand, bestandenen Beträgen in Vergleichung stellt. Die verschiedenen Fonds, welche, mit Angabe der Bestimmung eines jeden, unter 85 Nummern speziell verzeichnet sind, werden in öffentlihe und Privat -Stiftungen eingetheilt, Unter den öffentlichen sind solche zu verstehen, welhe nicht in persönlicher Mildthätigkeit der Stister ihren Ursprung haben, sondern durch gescblihe oder administrative Anord- nung gebildet und angesammelt worden sind, Die Vergleichung mit

‘derseßung übergingen.

dem Jahre 1836 giebt hierunter ein schr günstiges Resultat. Betrag sämmtlicher Fonds hat sich binnen Sehe ns 1 D Rihlr, 22 Gr. 8 Pf. um 590,717 Rthlr. 19 Gr. bis auf die Summe von 1,945,740 Rthlr. 11 Gr. 8 Pf. vermehrt. Von leh= terer Summe gehören 1,372,355 Rthlr. 6 Gr. 2 f. den öfent= lihen Fonds und 573,385 Rthlr. 5 Gr, 6 Pf. den Privat-Stiftun= gen an. „Jene Vermehrun von 590,717 Rthlr. 19 Gr. vertheilt sih mit 452,745 Rihlr. 9 Gr. auf die öffentlihen und mit 137,972 Rthlr, 40 Gr. auf die Privat - Stiftungen. Hierunter sind resp. Laas 28 Aa d Pf Sf 90,825 Rthlr. 14 Gr, 1 Pf. azugekommene Fonds un iftungen begriffen. Der übri Zuwachs is das Ergebniß der ieithérign Bertalitne, é E

Wie si aus Obigem von selbs ergiebt, handelt es sih bei die- sen Summen ledigli um die Stiftungen, welche bei dem Kultmini- sterium selbst und unmittelbar verwaltet werden, nicht um die im Kö= nigreiche Sachsen überhaupt Ee S milden Stiftungen und auch nicht um díe, welche zwar ebenfalls der Oberaufsicht und Leitung die= ses Ministeriums unterworfen sind, aber unter besonderer Verwaltung stehen. Zu lehteren gehört namentlih die Prokuratur Meissen, über welche ebenfalls den Ständen eine nähere Mittheilung zugekommen und in die gedruckten Landtags-Akten aufgenommen s, Der wesent- lihe Jnhalt derselben dk folgender :

Die Prokuratur eissen wurde bald nach der Reformation aus den Einkünften erledigter ge Lehne und aus den bischöflichen Einkünften des Hochstifts e gebildet und bestand aus Geld=- und Getraide - Zinsen, Gerichts- Nußungen und einigen wenigen Grund= stücken, Eine eigentliche Stiftungs-Urkunde is nit vorhanden, wahr=- sheinlih ist au eine solhe nie abgefaßt worden, da schon in der Mitte des 17ten Jahrhunderts keine Nachricht darüber aufzufinden So, p Mess Vertrag Jet I NER August mit dem Bischof

oyann von Neissen vom Jahre 1563, über mehrere eingezo Pfründen, wurde deren Einkommen ? randt „ZU Erhaltung des gelehrten Reichs in den Universitäten und Be= stellung der Konsistorien, Zulegung der Pfarrer und Kircendiener oder anderer milden Sachen“ bestimmt. Spätere landesherrliche Befehle verordnen das Einkommen der Prokuratur zu geistlihen und milden Sachen, für Universitäten, Kirchen und Schulen und, die Ueberschüsse, welche später bei der Ver- waltung si ergäben, zu Stipendien für arme Studirende. Jn der späteren Zeit wurden die nach Deckung der fundirten Ansgaben ver= bleibenden Ueberschüsse fast nur für die Universitäten, die Landes= schulen zu Meissen und Grimma und zu Stipendien für Studirende I im d apital - Vermögen scheint dieselbe ursprünglih kaum besessen zu haben. Doch hat sih ein solches, wahrscheiulih theils burt Lern von Grundstücken, theils aber auch nah uud nah dadurch gebildet, daß e das be Me: die Skt apesisen bei der Etatisirung, nur nah emer jehr mäßigen Taxe anschlug, di ü ital. g schlug, die Uebershüsse aber Im Zahre 1815 wurde der Vermögensbestand der rokuratur zu 506,096 Rthlr. 19 Gr. veranschlagt, Aas aber 62.028 Rthlr. 16 Gr. 3 Pf. an Feten ne C Kapitel bei der Auseinan- dersebun; as dermalige alljährlihe Einkommen besteht in 13,504 Rthlr. 13 Gr. 6 Pf, ind wird N au mit : Ps 3000 Rthlr, Gr. Pf. zu Stipendien, 2100 » » » für die Universität Leipzig, 5200 » » » kir die Landesschule Meißen, 2400 » » » für die Landesshule Grimma, 98 » 20 » » zu Pensionen und R. O j » Zur ferneren Vermehrung des Fonds.

Wie oben.

___X Karlsruhe, 6. Okt. Die Gasbeleu tung wird auch i dieser Residenz ein eführt. Am 29, Septembes ula E trag zwischen dem emeinde - Rathe dieser Stadt und Herrn von Forster im Namen der english=französischen Compagnie Barlow und Manby auf 25 Jahre abgeschlossen. Die Arbeiten sollen soglei beginnen und die Beleuchtung der Stadt mit dem 30, November 1846 völlig ausgeführt sein, Diese Compagnie, in welcher mehrere reiche englische, französishe und deutsche Kapitalisten betheiligt sind,

„soll au die Beleuchtung mit Gas vieler anderen am Rhein gelege=-

nen Städte übernehmen.

Oesterreichische Monarchie.

Junsbruck&, 1, Okt, Gestern um 3 Uhr Nachmittags d Jhre Majestät die Kaiserin von Rußland und bre Kaiserl, Bobeit Vie Sebi hn Olga auf ihrer Reise na Jtalien, über Partenkirchen und Seefeld kommend, hier eingetroffen und von dem Staats=- und Kon- ferenz-Miuister, Grafen von Ficquelmont, von dem Kaiserl. russischen Gesandten am österreihishen Hofe, Grafen von Medem, dem Lan- des-Gouverneur von Tyrol und Vorarlberg, Grafen von Brandis, und dem Feldmarschall-Lieutenant und Militair-Kommandanten, Sretherrn von Welden , empfangen und in ihre Appartements begleitet worden. C wird morgen ihre Reise über Brixen nah Jtalien fort= eben.

Am 30. September Abends traf Jhre Durchlaucht die Frau Gürstin von Liegniß mit Gefolge von Salzburg bier ey s

Frankrei.

, Paris, 6. Okt. Gestern sind Jhre Majestäten der König und die Königin der Belgier in St, Cloud angekommen. Der Herzog von Montpensier, der am 1, Oktober auf der Dampf - Fregatte „Gomer““ von seiner Reise nah der Levante wieder in Toulon angekommen und dort gelandet war, is gestern bereits in Paris eingetroffen; ein ihm zu Ehren in Toulon veranstaltetes Festmahl hatte er abgelehnt und war unverzüglih weiter gereist.

Nach dem Courrier von Marseille vom 30. September woll- ten Don Carlos und seine Gemahlin am 3, Oktober von da zu Lande nah Genua abreisen, dort mit mehreren Familiengliedern zu- sammentreffen und sodann weiter nah Palermo sich begeben, wo sie den Winter zuzubringen gedächten.

Die Nachricht von dem unglücklich ausgefallenen Gefecht der Sranzosen unter Berthier mit den Flittas hat sich bestätigt, Die

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R E D R S E