1845 / 285 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

u dieser Vorstellung werden Billets im Billet-Verkaufs-Büreau des | t ge e den erhöhten Opernhaus-Preisen, und zwar von

Dienstag, den. 14ten d. M. an, verkauft,

Shriftlihe Bestellungen zu diéser Vorstellung nimmt Diensta den G M, E j bis 12 Uhr, der Königl. Haus - Polizei Jnspektor Herr Tak, im Opernhause, an. Die angewiesenen Billets sind sofort im Billet-Verkaufs-Büreau des Opernhauses in Empfang

zu nehmen.

Die resp. Jnhaber von abonnirten und reservirten Opernhaus= Pläben, welche solche zu dieser Vorstellung behalten wollen, werden ersucht, die Billets bis Donnerstag, den 16ten d. M., Mittags 2 Uhr,

1304

drigenfalls nach dieser

tégé, vaudeville en 1 acte.

Dienstag, 14. Okt.

Mittwoch, 15. Okt,

im Billet - Verkaufs -Büreau des Opernhauses abholen zu lassen, wi=

eit darüber anderweit disponirt werden muß. Im Stbanspiclbau, 5te französisde Moe ents Uer peins.

Pour le premier début de Mr. Emile Darmy, dans l’em

jeunes amoureux*+ 1) Valérie, comédie en 3 actes. 2)

Königsstädtisches Theater. A O aen P wider Willen, aben-

s it G in 4 Akten, von: Räder, eer nt: Pen (A e Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes

oi des e Pro-

lung.) Koritha B

Sr. Majestät des Königs: Festgesang, gedihtet und in Must vom Spin Regierungs - Rath Wah s

esammten Personal des Theaters. j i P Zum erstenmale in dieser Saison: L'Elisir dz,

per in 2 Akten.

Donnerstag, 16. Okt. t dramatisches Gemälde in 5 Abtheilungen. J des Eugen Sue, für die deutshe Bühne bearbeitet von Karl

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen, Gedruckt in der-Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdrudexe,

lert, vorgetragen vg, Hierauf : ( talienische L C 283. Musik von Donizetti. ene Zum erstenmale : Der ewige q Nach dem Franzö

In h al t.

land und Polen. St, Petersburg. Bestimmungen über testa- ntarishe Güter - Vermachungen, Steuer für die jüdischen Schulen, “Woll-Actien-Gesellschaft, Biographische Notizen über Cancrin, krei. Paris, Die algierishe Frage, Aufforderung zu Ab- ilfe bei gesundheitschädlihen Gewerben.

nemark, Kopenhagen, Vulkanischer Ausbruch dcs Hekla auf

zland, sa London,

11015, Bekanntmachungen.

Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns Sa- lomon Engel hierselbst, auf Antrag der Gläubiger per decretum vom 12, Dezember v. J, der Konkurs er- öffnet und zur Liquidirung, so wie Verification, des- gleichen zur Erklärung über Beibehaltung des bisherigen Kurators, Justiz - Kommissarius Wegner - und Kontra- diktors, Justiz-Kommissarius Paul, ein Termin- vor dem Deputirten Herrn Assessor Scheller

auf den 20, Januar 1846, Vorm, 11 Uhr, hierselbst angesezt worden ist, so werden alle unbe- kannten Gläubiger hierdurch aufgefordert, spätestens in dem anberaumten Termin in Person oder durch cinen mit Vollmacht und Juformation “grn Mandatarius, wozu den hier Unbekannten die Justiz - Kommissarien Wegner hierselbst, Neumann in Culm und Mathias in Graudenz vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre Forderungen anzuzeigen und die Beweismittel darüber beizubringen, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen an die Masse unter Auferlegung eines ewigen Still- schweigens gegen dïe übrigen Gläubiger werden präklu- dirt werden, i

Schwey, den 16, September 1845,

Königl. Land- und Stadtgericht.

[815] Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf,

Stadtgericht zu Berlin, den 16, Juli 1845.

Das Linienstraße Nr, 145 belegene Rentier Flem- mingsche Erben - Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu 10,248 Thlr. 4 Sgr. 4 Pf., soll Z

am 13, März 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Die dem Aufenthalt nah unbekannten Realpräten-

denten werden hierdurch öffentlich vorgeladen,

[916] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 1, September 1845, Das Waßmannsstraße Nr. 32 a belegene, der scpa-

rirten Erbe, geborenen Spielmann, gehörige Grundstü,

gerichtlih abgeschäßt zu 5673 Thlr, 13 Sgr. 6 Pf,, soll am 28. April 1846, Vormittags 11 Uhr, . an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und

Hypothekenschein sind in der Negistratur einzusehen. Die dem Aufenthalt nach unbekannten Real-Juteres-

enten :

| 1) der Kaufmann Ferdinand Müller,

2) der Rentier Hempel, werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

[846 b]

er von uns unter dem 1. August c. aus- geschriebene 6te Einschuß is auf díe Quittungs- bogen

Nr, 192. 194. 195,

197. 198. 263 bis incl, 267. 467,714, 788, 919, 920, 948, o E 960, 961, 1293. 294. 1295. 1902 bis incl. 1910. 2011. 2267 bis incl. 2270, 2592 bis incl. 2631, 2847 bis incl. 2850. 2891. 2997 bis incl, 3005. 3139. 3229, 3472 bis incl. 3493, 4045 bis incl. 4047. 4051. 4052. 4925. 4926. 5108 bis incl. 5113, 9911 bis incl, 5513. 5600. 6739 bis incl, 6741. 7157 bis incl. 7176. 7231 bis incl. 7240. 7668 bis incl. 7669, 7671. 8583, 8906. 9016 bis incl, 9025. 9489, 9584 bis íncl, 9594, 9802, 9803. 9807. 9808, 9812. 9813, 9848, 9917. 10292, 10763 bis incl. 10770. 11515. 11955. 12235 bis incl, 12244. 12639. 12839, 13245 bis incl, 13247, 13530. 13531. 13534. 13737. bis jeßt nit eingezahlt worden.

Die Jnhaber derselben werden daher hierdurch auf- gefordert, den rüdständigen Einschuß mit 9 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf, nebst 4 pCt. Verzugszinsen und 2 Thlr, Conventional-Strafe für jeden Quittungsbogen binnen

Wochen an unsere Hauptkasse abzuführen, widrigen- falls die bereits geleisteten Einzahlungen verfallen, die Quittungsbogen selbst- aber für erloschen erklärt werden müssen.

Glogau, den 8, Oktober 1845,

Die Direction der Niedershlesishen Zweiag- b opa -GéselliLati D eig

Köln-Mindener Eisenbahn. Vierte Einzahlung von zehn Prozent.

Unter Bezugnahme auf §§. 10, und 11. des von des Königs Majestät un- term 18. Dezember 1843 bestätigten Statuts der Köln - Mindener Eisen-

9 bahn-Gesellschaft werden die Actionaire hierdurch aufgefordert, die vierte Einzahlungmitzehn

Prozent oder zwanzig Thalern pr, Actie

S E »

“De 7 L LER - -

\chlefische Zweigbahn.

N j a F i 1E 4 L E N A » E/fUNe ilt,

G7 7 So L: L L

Allgemeiner Auzeiger.

bis zum 15. Dezember d. Js. nach ihrer Wahl (

in Berlin bei der Königlichen Haupt-Banfkkasse,

» Köln bei den Bankhäusern :

A. &€ 5 E LARMAN J. D. Herstatt, G S, Oppenheim jun. «C Co., Abr. Schaaffhausen, J. H. Stein, i

» Düsseldorf bei dem Bankhause Wilh. Cleff, zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial- Quittungen über die früheren Einzahlungen mit einzu- liefern, indem nur gegen deren Zurückgabe die über 40% oder 80 Thaler lautenden neuen Partial - Quit- tungen verabfolgt werden können. l

Die Annahme der Einzahlung findet vom 1. bis incl, 15, Dezember c. statt (bei der Königlichen Haupt-Bankkasse in Berlin nur Vormittags von 8 bis 12 Uhr), und werden die bezeihneten Empfangsstellen die von ihnen zu ertheilenden Jnterims - Quíttungen gegen die von uns ausgefertigten Partial - Quittungen in der Zeit vom 8, bis incl. 15, Januar k. Js. umtauischen. ,

Bei Einzahlung auf mehrere Partial - Quittungen muß ein nah den Actien - Nummern geordnetes Ver- zeichniß derselben eingereiht werden,

Köln, am 9. Oktober 1845.

Die Direction.

R Inhabeè von Russ1sch-Ho-

peschen Jéligen Certifika-

4 Len Áter SerIe, welche den Betrag der am 41/13. November d.J. verfallenden Cou-

pons in Berlin zu erheben wünschen, wer- den hiermit aufgefordert, die betreffenden Cou-

pons bisspätestens dI1l I8sten die- SCS Monats bei den Unterzeichneten zur

Abstempelung einzureichen. Der Zahlun gs-Ter- min der abgestempelten Coupons wird so--

dann zu seinerZeit bekannt gemacht wer-

den. Berlin, am 4. Oktober 1845. Anhalt und VWVagener, Brüderstr. No. 5.

[526] Ediktal-Ladung.

Bon dem unterzeichneten Königlichen sächsischen Land- gerichte is

I. zur Ausmittelung der im Jahre 1791 in Oschay geborenen ehelihen Tochter weiland Johann Friedrich Schulzens, gewesenen Schuhmachermcisters allhier, und Christianen Elisabeth, geb. Gleißberg, Namens Jo- hanne Christiane Charlotte, verchelihten und wieder geschiedenen Auerbach, später verehelihtenBu fius, welche im Jahre 1818 mit ihrem Ehemanne, dem vor- maligen hiesigen Tuchmathermeister Heinrich August Bufius, von hier nah Warschau gegangen, wo Leßte- rer in der Tuchmanufaktur eines Herrn von Liebscher Anstellung gefunden, über deren Leben und Aufenthalt aber seit dem Jahre 1819, wo sie mit ihrem Ehemanne Warschau - wieder verlassen und in das Jnnere Ruß- lands sich begeben haben soll weitere Nachricht nicht zu erlangen gewesen ist und auf welche das dermalen m hiesigen Gerichts-Deposito befindliche, in 344 Thlr. 1 Ngr, 1 Pf. bestehende Vermögen ihres am 20, No- vember 1830 hier verstorbenen Bruders , des vormali- gen Schuhmachergesellen Friedrich Gotthelf Schulze, ab intestato prâsumtiv vererbfällt worden ingleichen

11. zu Befestigung der zwischen den Gläubigern

a) des am 4, April 1841 bei dem Dorfe Laas ver- unglückten Wagnermeisters und Dorffrämers Karl Gottlob Thomas zu Ganzig, am 11. März 1843,

b) des am 9, Maïí 1843 si selbs entleibten Schuh- machers und Ephoralbotens Karl Gottlieb D o- naths allhier, unterm 29. Dezember 1843,

c) des hiesigen Bürgers und Schlossermeisters Friedrich Traugott Stü bler, unterm 21, Oktober 1844,

d) des gen Hausbesizers Friedrich August Theo- dor Wagner, unterm 23, Oktober 1844, und

e) des hiesigen Tischlermeisters Heinrich Wilhelm Stelzner jun., am 25, Oktober 1844,

getroffenen Vergleichs - Abkommen , auf Antrag der be- treffenden Jutestaterben, Gläubiger und anderer dabei betheiligter Personen, mit Erlassung von Ediktalien in Gemäßheit des Mandats vom 413, November 1779, die Ediftal - Citationen in Civilsachen außerhalb des Konkurses betressend, rücksichtlih der ad 1. a. bis mit e. Genannten aber nah dem Banqueroutir - Mandate vom 20, Dezember 1766 zu verfahren gewesen,

Es werden daher die unter T. namhaft gemachtén Verschollenen, so wie alle diejenigen, welche an selbige oder deren Vermögensbestand, oder au an die Nac- lässe der sub 11, a. und þ, und egen die sub II. c. d. und e. genannten Personen als Erben oder aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermcinen, so weit sie ihre Forderungen nicht angebracht haben, biermit öffentlich, peremtorish , unter dem Rechtsnachtheile des Verlustes ihrer Ansprüche durch Präklusion und unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche zwar erschienen, sih jedoch über Annahme des vorseienden Vergleichs entweder gar nicht ‘oder nicht bestimmt erklären, für cinwilligend geachtet werden sollen, auch beziehendlih bei Verlust der Wiedereinseßung in den vorigen Stand, die unter 1. genannte Abwesende auch unter dem Präsudiz, daß sie für todi werde er-

bereits bei den Aften

flärt und ihr hier befindliches Vermögen ihren si le- gitimirenden Erben oder Gläubigern, in deren Erman- gelung aber dem hohen Staatsfiskus werde verabfolgt werden z ferner die etwanigen Erben oder Gläubiger jener Verschollenen hiermit geladen, den 5. Dezember 1845, welcher Tag zum Anmeldungs- und Liquidations-Ter- min anberaumt worden, in Person und, da nöthig, be- vormundet oder, so viel auswärtige Juteressenten be- trifft, dur hierorts mittelst gerihtlih anerkannter und auf Annahme künstiger Ladungen gerichteter Vollmach- ten zu bestellende und genügend instruirte Beauftragte an hiesiger Landgerichtsstelle zu erscheinen, sih anzuge- ben, ihre persönliche Jdentität darzulegen, auch, was die Erben der sub I. an, Abwesenden betrifft, ihre verwandtschaftlichen Verhältnisse e nachzuwei- sen, ihre Ansprüche, welcher Gattung sie au sein mö- gen, anzumelden und zu bescheinigen, über deren Rich- tigkeit und Priorität mit dem bestellten Curator litis, Verlassenschasts-Vertreter und Abwesenheits - Vormund, beziehendlih auch unter sh rechtlich zu verfahren, bin- nen 8 Wochen zu beschlicßen und sodaun den 4, Februar 1846 j des Aktenschlusses Behufs der Abfassung und Einholung eines Präklusiv-Erkenntnisses, den 5. März 1846 der Eröffnung desselben, niht minder Mis E Bottauet 1846 s der Pflegung gütlicher Verhandlungen zwischen den un- ter Énwetdüne ihrer Ansprüche Erschienenen unter sich, in dem Falle aber, daß ein Vergleich nicht zu bewirken scin sollte und sonst, nah Befinden, den 16, Mai 1846 der anderweiten Jnrotulation der Akten zu Abfassung cines Erkenntnisses, so wie den 26, Juni 1846 der Eröffnung dieses Erkenntnisses, sich zu verschen, Oschaß, den 2, Mai 1845. Das Königlich sächsische Landgericht. W i ilde,

[1014

Dex unten bezeichnete Johann Hinrih Tebbe aus Bethen, Amts Cloppenburg, Soldat in der Depot- Compagnie des ersten Großherzoglichen Jufanterie-Re- giments, wird hierdurh aufgefordert, innerhalb 6 Wo- chen und spätestens gegen den 29. November d. J, vor dem unterzeihneten Gerichte zu crsheinen und sich wegen Verdachts. der Desertion zu verantworten , unter der Verwarnung, daß widrigenfalls die gesepliche Strafe gegen ihn werde erkannt werden,

pu leih werden alle in- und ausländische Behörden au R TRE oder ersucht, auf den gedachten Soldaten Tebbe zu achten und ihn im Betretungsfalle verhaften und hierher abliefern zu lassen.

Signalement des Soldaten Tebbe:

Johann Hinrich Tebbe, Soldat von der Depot-Com- pagnie 1sten Jnfant, - Regiments, Loos. - Nr. 43, Amts Cloppenburg, geboren zu Bethen 1819, Größe 5 Fuß 65 Zoll Oldenb. Maaß,. Haare und Augenbraucn blond, Stirn frei, Augen bräunlih, Nase gewöhnlich, Mund klein, Zähne gesund, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, „Statur schlank, Profession Stell- macher, Religion katholisch.

Oldenburg, den 3, Oktober 1845,

Großherzoglih Oldenburgisches Garnisonsgericht zu / Oldenburg. Hayen.

[1012] ; Jn Gemäßheit der sub No. 170 der Geseßsammlung für das Herzogthum Gotha publizirten Landesherrlichen Verordnung vom 11, August 1837 sind aus der ge- schlossenen Anleihe der Herzogl. Kammer allhicr bei der in diesem Monat stattgehabten siebenten Ausloosung nachstehende Schuldbriefe, nämlich : Serie A. Nr, 84, 112 und 156. Serie B. Nr. 113. 219, 295 und 395, Serie C. Nr. 46. 78, 185, 227, 241. 672 und 695, Serie D.

Nr. 30, 52, 118, 164. 167. 201. 225. 240. 245 332. 360. 425, 539. 621. 732. 763. 784. 818, 857, 977, 1002, 1044 und 1046,

Serie E.

Nr. 37, 72. 130, 161. 187. 198 und 284. gezogen und zur Auszahlung für den 1. April 1846 estimmt worden. i

Die Jnhaber - der hiernach ausgeloosten Schuldbriefe werden daher aufgefordert, vom 1. April 1846 an die gepannien Schuldbriefe nebst den dazu gehörigen Zins- cisten und den vom 1. April 1846 ab laufenden Zins- Abschnitten bei der Herzogl. Kammer-Hauptkasse allhier zur Abzahlung der betreffenden Kapital - Beträge einzu- reihen, wobei noch bemerkt wird, daß die Verzinsung der ausgeloosten Schuldbriefe nah Art. 7, der eben an- ‘Belaens Landesherrlichen Verordnung mit dem 1. April 846 jedenfalls aufhört. 4

Zugleich werden nachstchende bis jeyt bei der Herzogl. Kammer-Hauptkasse allhier zur Zahlung uicht präsentixte Zins-Abschnitte,

den 1, Oktober 1843 betagt und

den 1, Oktober 1845 verfallen,

Serie G. Nr, 198, „, » D. Nr, 236 und 522.

ín Gemäßheit. des Art, 11, der mehrerwähnten Landes- herrlichen Verordnung vom 11, August 1837 für erlo-

248. 250, 537, 646,

Wifo, n, Gerüchte über die Truppen - Bewegungen nach (ras, Anarchie im Junern der Republik, Einstellung der díplo- atischen Functionen von Seiten des französischen Gesandten, udels- und Börsen-Nachrichten. Breslau, Herbst-Wollmarkt,

schen erklärt und die Jnhaber der am 1, Oktober ausgeloosten Kammer-Schuldbriefe : Litt. C. Nr. 165. » E. Nr. 193., so wie der am 1, Oktober 1844 ausgeloosten sz

Schuldbriefe : Litt. A. Nr. 245,

» C. Nr. 293, » E. Nr. 300,, so wie der an den nachstehenden Terminen betagin, der Kammer-Hauptkasse bis zum 1, Oftober d, Zahlung noch nicht präsentirten Zins-Abschnitte, 1) der am 1, April 1844 betagten : Litt. C. Nr, 186. 198, 300 und 464, » D. Nr, 236. » E. Nr. 179 und 320,, 2) der am 1. Oftober 1844 betagten: Litt. C. Nr. 49, 198, 302, 394, 464 y, » D. Nr. 67, T4, 75, 76. 209, 210, 258 und 419, » E. Nr. 14, 59, 107. 113, 141, 15, 204, 243. 263 und 320, 3) der am 1, April 1845 betagten : Litt. A. Nr, 85. 86. 191 und 235, » B, Nr: 108. 132. 158, 174, 181, 270, 301. 315. 351, 371 und Ei Nr. 41. 49, 55, 76, 163, 170; 196, 198, 200, 203, 240, 11 305, 321, 323, 341, 342, 319 394, 400. 417, 418, 428, 43 462. 464. 480, 490. 579 u » D. Nr. 9, 410. 11. 26. 39, ‘67,1 76. 131. 205. 209, 210,

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 3. Okt, Der Reichs-Rath hat iu Betreff | Frage, ob kinderlose Gutsbesißer das Recht haben, über ererbtes ögen testamentarish zu verfügen, folgendes Gutachten abgegeben: Ergäuzung und Abänderung der bestehenden Gesehe werde ver= +; a) Durch Erbschaft zugefallene Güter können nicht testa= jarish vererbt werden. Von dieser allgemeinen Regel wird nur ¿ude Ausnahme gestattet: Eine Person, die weder Kinder, noch e Nachkommen in direkt absteigender Linie hat, kann ihr ganzes tes Vermögen oder au einen Theil dessclben, mit Uebergehung nächsten Erben und ohne Rüsicht auf irgend einen Grad der Ver- bischaft, einem oder einer ihrer entfernten oder gleich nahen Verwand= die jedoch derselben Familie, aus welcher ihr das den erwählten Erben emahende Vermögen zugefallen is, angehören müssen, erblich über-= au wenn dieser Erbe oder diese Erbin, durch Abstammung von einer (ijen Linie jener Familie, oder wegen einer anderen Ursache, den Familiennamen des Testators oder der Testatorin führt. i ist jedoch die Person, welhe ein Testament mat, verpflichtet, nahbleibenden Ehegatten oder ihrer Ehegattin den siebenten | vom ganzen ererbten Vermögen, worüber testamentarish ver= werden soll, und welches sowohl an den erwählten Erben, als au die übrigen Erben übergeht, zu hinterlassen. b) In gleicher f kann auch cin Gutsbesiger, welher weder Kinder noch eine 1e Nachkommenschaft in gerader absteigender Linie hat, wenn sein mögen ihm aus verschiedenen Familien zugefallen ist, je 1 Erben aus jeder dieser Familien erwählen und er- 236, 267. 268. 270, 272, 4Min c) Testamente, dur welche finderlose Gutsbesißer ihr 305. 324. 326, 330. 352, 3s Vermögen, mit Uebergéhung ihrer nächsten und diref- 372. 390, 392, 406. 411. 4 WWgeseblihen Erben, entfernten Verwandten vermachen, müssen in 492, 510, 511. 513, 521, 521, dazu verordneten Behörden einregistrirt werden; wenn aber solche » E. Nr, 14, 19, 20, 29, 30, 45 \Wmente zu Hause gemacht find, \o werden sie nur in dem Falle “78. 1413, 122, 127. 150, 1M \iltig anerkannt, wenn sie zur Aufbewahrung im Pupillen-Con- 184, 192, 194. 195, u MDS er im Comité der philanthropischen Gesellschaft deponirt sind, e p J rir M 220 wh is im Falle einer {weren Krankheit des Testators , die ihn 263, 270. 306. 207. 340 u Wit, in die Behörde zu kommen, ihm gestattet, bei der Be- welche noch nicht präsentirt worden sind, zur (M; bor die es gehört, um Bescheinigung des Testaments in seiner derselben bei der hiesigen Kammer-Hauptkas a FPnng anzutragen, Dieses Gutachten des Reichs-Rathes- ist vom weisung auf das deshalb geseplich bestehe (ser bestätigt worden.

aufgefordert, n der am 31. Dezember 1844 bestätigten Verordnung über Gotha, den 2. Oltober 1845. _ Korbsteuer der Juden war auf eine zum Besten der jüdischen Herzogl, Sächsische Kammer, ilen von den Juden zu erhebende Lichtsteuer hingewiesen worden. enwärtig sind nun durch. einen Ukas des dirigirenden Senats die \uterrichts - Ministerium verfaßten Regeln über den Modus der bung dieser Steuer publizirt, deren wesentlihster Jnhalt folgen=- i: Diese Regeln werden versuchsweise auf drei Jahre in Wirk= feit geseßt, Die Steuer wird von Lichten erhoben, welche die en an Sabbathen und Festtagen anzünden, und nicht nur von ge- nlihen Lichten, sondern auch von Lampen jeglicher Art, ohne Un= hicd des Brennstoffes in denselben. Die Einziehung der Steuer u G ) P besonderen Pächtern übertragen. N Me E Ei haar; jedo sind junge Eheleute, die keine abgesonderte Wirth- Don Manuel C or st haben und bei ihren Aeltern wohnen, ausgenommen. Auch G Theile. 1835. gr, 12 brosch 4 Thlr, Ÿ iwer und Wittwen, welche eine abgesonderte Wirthschaft haben und Dieser üngcöbaitE ‘interessante Roman, d WMibten Aeltern wohnen, müssen die Steuer entrichten. Von der Licht- so sehr von feiner Beobachtun zeugt, wie er bit werden befreit: a) ackerbautreibende Judenz b) in Militair- Ueberblicke über die Verhältnisse der Geschichi: (Msten stehende Juden z; c) weibliche Dienstboten; d) ganz unbemit- Lebens durch gewandte Erfindung und leber F Juden, und e) Karaïmen und Krimtschak-Juden, welhe in Ka- stellung zu fesseln weiß, schildert eine der nWhasar wohnen, Die in Riga wohnenden Juden werden ebenfalls sten Epochen der spanischen Geschichte und "Wi der Lichtsteuer befreit, so lange sie die dort bestehende Juden= allgemeinste Aufmerksamkeit auf sich ziehen, le unterhalten, so wie auch die in Sibirien angesiedelten Juden, zwar gilt dies bis zur Erlassung einer besonderen Verordnung lgen: Die Steuer wird von Juden “p e S T s T A 709) von Kaufleuten nach den drei Gilden, denen sie zugeschrieben Englische Taschenbücd , und von Bür Las einer Eintheilung derselben in drei Klassen : [1014] 1846 habende, mittlere und niedere, Diejenigen, welche die Steuer : r ihtet haben, können an Sabbathen und Festtagen so viele Lichte Fisher's Drawing-Room Serap - Book. Winden, als sie wollen, Die Lichtsteuer wird jedesmal mit den

Scrap-Book. k fen Korbsteuern auf vier Jahre in Pacht gegeben. vi Alexander Dunc Bi 2 Dun hielt die qu Charfoff bestehende Actien-Gesellschaft

S f (F ir, ndel 1hre erfte General= Versammlun au Königl. Hofbucbhdlr, (Frau Wh des Präsidenten E der Direktoren vorgenommen und der ‘enshafts-Bericht verlesen wurde. Der Präsident der Verwaltung Vesellschaft, Kammerherr Fürst Golizyn, eröffnete die Versamm- \ mit einer Rede, in welcher er unter Anderem mittheilte, daß er scines Aufenthaltes im Auslande mehrere angesehene fran- (he Und belgische Häuser, leßtère durch die Vermittelung des dor- 1 Ministers des Innern, Herrn Nothomb, dessen persönliche Bekannt= ter gemat, eingeladen habe, die Wollmärkte von Charkoff zu besu- und daß in Folge dessen aus Belgien ein Associé des Hauses Beking, tditirt vom dortigen Ministerium und aus Paris Reisende einiger be= ‘iden Häuser zum Markte dorthin gekommen seien. Darauf wurde ‘rsammlung ein Auszug aus den Rechenschafts-Berichten der Ver= tung vorgelegt, aus welchem hervorging, daß vom Mai 1843 bis ! Mai 1844 bei der Verwaltung der Gesellschaft folgende Woll= Et the flngegangen waren: von den Schäferei= Besißern in Kom- [845 b] Wf, wae gs A Dl, von der Verd ung gezaulk A Dns in gr igeschäft in einer gr" M mit Zuschlag der im Jahre 1842 unverkauft zu a ah deé Die As massive Weh j etnen 3780 Pud %9 Pf. eine Totalsumme von 11,189 Pud Fabrikgebäude gehören, soll auf den Wuns de70ab, Diese ganze Quantität war verkauft worden und die Gel=- genihümers verkauft werden. Kauflustige, “b éingegangen. Von diesen Verkäufen hatte, den Statuten gemäß, Vermögen von 30 40,000 Thlr. def ) Abzug der Unkosten, vom Mai 1843 an, die Geselischaft eine Einnahme sh in portofreien Briefen au die Derr D 1929 R. 58? K, S., was, auf die 287 vor dem Jahre 1844 wes in Berlin, Charlotten-Str, Nr. 69, FWötbenen Actien vertheilt, eine Dividende von 12 R. 29° K. S,,

ten Assessor Heydemann zu Greifswald, iner EEE z ; dic Anschläge und Bedingungen zu erfahren snd Wi. hr als 10% pCt. auf jede, gegeben hättez da jedo von dieser

di q ‘in vor dem Mai 1843 eingetragenes Kapital - Defizit von : Dig Ke gedeckt werden mußte, so kam auf jede Actie nur if ividende von 3 R. 50 K., welhe von den Actionairen zur 0g eines Hülfsfonds bestimmt ward. Seit dem Mai 1844 wa=- Wegen der guten Wollpreise die Operationen der Gesellschaft

sCiterarische Anzeigen,

In der H ah n schen Verlags-Buchhaudlung ü zig erschien so eben und in allen Buchhandlu vorräthig, in Berlin (Stechbahn Nr. 3), Psi

Bromberg bei E, S. Mittler:

[1013]

In der Arnoldishen Buchhandlung in Ù und Leipzig is so eben erschicnen und dur f Jtend handlungen zu beziehen, in Berlin (Stechbahn)

sen und Bromberg durh (E; S, Mi | Paris und die Franzo|

Skizzen

Jd "A h 1 a o . L gr. 8, 3 Bde. broschirt, 5 Thlk

Aera

Beilage

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1295 zur Allgemeinen Preußischen

nicht bedeutend; nur einige Partieen, die zu spät zum Markte ge- fommen waren, nahmen ihre Beihülfe in Anspruh, Jm Ganzen wurden nur 2340 Pud 3 Pf. in Kommission gegeben und au ver= fauft, von welcher Quantität die Gesellschaft, nah Abzug der Unkosten, ein Einkommen von 2009 R, 752 K. S, bezog, welhe Summe als I PLR: b: zu 6 e K, (mehr als 52 pCt, auf Jede). verthent ward, Jm Juni d, J. war die Compagnie i eines Kapitals von 37,976 S R. ABNAPIT n, Me Ueber den verstorbenen Grafen Cancrin enthält die St. Pe- tersburgishe Zeitung folgende biographische Notizen : „Georg von Cancrin war den 8. Dezember 1774 zu Hanau im Kurfürsten- thum Hessen geboren. Sein Vater, Franz Ludwig von Cancrin, Sproß einer geacteten Familie, aus der viele Geistlihe und Beamte hervorgegangen sind, und zu seiner Zeit als Verfasser technologischer Werke rühmlihs bekannt, stand in Diensten des damaligen Erbprin= gen, M Kurfürsten von Hessen- Kassel, in welchen er später in der Eigen haft eines Ober-Kammerrathes das Salz=, Bergwerke= und Münzwésen, so wie auch die Wasserbau - Angelegenheiten dieses Landes, verwaltete und sih deu Ruf eines geschickten Technikers er= warb. Jm Jahre 1782 wurde er vom Markgrafen von Anspach zum Regierungs - Direktor der Grafschaft Sayn ernannt, ging aber bald darauf, in Folge eines ehrenvollen Rufes der Kaiserin Katharina, nach Rußland, wo er den 10. April 1816, im 78jten Lebensjahre, als wirkliher Staatsrath starb. Nach rühmlichst vollbrachten juristiz schen und staatêwissenschaftlihen Studien zu Gießen und Marburg (von 1790 bis 1794) folgte ihm sein Sohn, welcher, 22 Jahre alt, shon anhalt-bernburgischer Regierungs-Rath war, nach Rußland und ward, mit dem Range eines Kollegien-Rathes, als Gehülfe des Va- ters angestellt, der damals die von ihm, so zu sagen, geschaffenen Salzwerke von Staraja-Russa als Direktor verwaltete, Nur drei Jahre blieb der fkenntnißreiche, thätige junge Mann in diesem untergeordneten Wirkungékreisez dann in das Ministerium des Jn- nern als Rath bei der Expedition der Reichs -= Oekonomie be= rufen, fand er als solcher bald Gelegenheit, durch geschickte Ausführung mehrerer ihm gewordenen wichtigen Aufträge im Innern des Reichs, das er dabei genau fkennen lernte, \sich auszuzeichnen, wofür er zum Staatsrath befördert und mit Orden Und anderen Gnadenbezeugungen belohnt wurde. Auch ward ihm auf Allerhöchsten Befehl die Ober - Aufsicht über die deutschen Kolo- nieen um St. Peteröburg übertragen. Ueberall hin, wo er wirkte, seinen wissenschaftlihen Geist tragend, wußte er neben den anstren- gendsien Amtsgeshäften immer Muße genug zu shriftstellerischen Arbeiten zu gewinnen, und ein Werk über die Verpflegung der Trup- pen, das er damals schrieb, hob ihn auf die erste Stufe seiner ruhmvollen Laufbahn. Jndem dasselbe die Aufmerksamkeit einfluß- reiher Männer auf den jungen Autor zog, war es die nächste Veranlassung seiner im Jahre 1811 erfolgten Beförderung zum Wirklichen Staatsrath und Ernennung zum Gehülfen des General= Proviantmeisters, der shon im Jahre darauf die zum General-Jnten=- danten der West-Armee folgte. Durch seine tiefdurchdachten und wohl- berechneten Anordnungen in diesem Administrationszweige und durch sein wahrhaft klassishes Werk über die Militair-Oekonomie im Frieden und Kriege ward er bald dem Kaiser Alexander so vortheilhaft be- kannt, daß derselbe ihn im Jahre 4813 zum General=- Intendanten sämmtlicher aktiven Armeen ernannte. Hier nun ward seinem feuri= gen, strebsamen Geiste ein weiter Wirkungskreis eröffnet, und er hat in demselben und besonders während jenes denkwürdigen Feldzuges von seinen gründlihen Kenntnissen im Verpflegungsfache, von seiner eben so unermüdlichen, als besonnenen Thätigkeit und seiner unantast= baren Rechtlichkeit die glänzendsten Beweise abgelegt. Niemals noch war die russishe Armee so gut verpflegt, so in allen ihren Bedürf= nissen zufriedengestellt gewesen, als unter Cancrin?s Verwaltung. Er geleitete das siegreihe Heer nah Paris und von dort wieder zurü in die Heimat. Jm Jahre 1815 nahm er den thätigsten Antheil an den Verhand= lungen mit der französishen Regierung wegen der zur Montirung der rus- sischen Armee zu erlegenden 30 Mill. Fr., für deren erfolgreichen Abschluß er zum General-Lieutenant befördert wurde. Nachdem die Armee heim- gekehrt und Cancrin auf eine höchst befriedigende Weise Rechnung abgelegt ‘hatte, ward ihm im Jahre 1820 die Entlassung von der Stelle eines General-Fntendantèn, mit vielen Beweisen Allerhöchsten Wohlwollens, zugestanden ‘und er einstweilen zum Mitgliede des beim Kriegs-Ministerium bestehenden Conseils, bald darauf aber zum Mit- gliede des Reichs =Raths ernannt. Nach dem Feldzuge hatte er in dem Hause des Fürsten Barklay seine nahherige Gattin, geborene Murawjew, kennen gelernt und mit ihr 1816 eine Ehe geschlossen, aus welcher vier Söhne und zwei Töchter leben. Nachdem das Jahr 1821 noch dur die Herausgabe eines von National - Oekonomen hohgeshäßten Werkes : „Welt =- Reichthum, National - Reichthum und Staatswirthschast‘“ bezeichnet war, begann mit dem Jahre 1823, in welchem ihm das Ministerium der Finanzen übertragen wurde, die ruhmreichste Periode seines Lebens. Was cr in den 21 Jah-= ren gewirkt, die er an der Spihe dieses viel umfassenden und \hwierigen Verwaltungszweiges gestanden, indem er die Finan- zen des Reiches ordnete und die Staats - Einnahmen vermehrte, die untergeordneten Theile scines Ressorts niht nur als Chef leitete, sondern mit dem Blick des Genie?s zu neuer Begründung oder Ver- besserung die \schaffende Hand anlegte, die vaterländishe Jndustrie {hüßte nnd hob, den Handel belebte, den Wissenschaften ein stets freigebiger Mäcen war, überall Kräfte weckend , stets anregend, för=- dernd und \{irmend, das liegt klar ausgebreitet vor den Augen des dankbaren Vaterlandes. Jm Jahre 1829 wurde ihm, als Zeichen Allerhöchster Zufriedenheit, die erbliche Würde eines russishen Reichs- grafen verliehen. Als ¿t fühlte, daß. seine physishen Kräfte der Last der Geschäfte niht meyr gewachsen seien, bat er den Monarchen wie- derholt um seine Entlassung, die ihm endlich im Jahre 1844 mit den schmeichelhaftesten Ausdrücken und mit der Bedingung zugestan= den wurde, daß er auch nah seinem Austritte aus seiner Stellung als Mitglicd des Reichs - Rathes mit seiner langjährigen Erfahrung und gereisten Einsicht an der Staats = Verwaltung Antheil nehme. Er unternahm in demselben Jahre eine Badereise, die au eine Besserung des Befindens zu bewirken schien. Den Winter von 1844 bis 1845 brachte er größtentheils in Paris zu, und hier war es, wo der geistig noch rüstige Greis, um die Leere der geschäftslosen Stun= den auszufüllen, die Feder ergriff und in weniger als drei Monaten die „Oekonomie der menschlichen Gesellschaften“ schrieb, ein Werk, das, ein geistiges Substrat seiner staatsökonomishen Praxis in der Wissenschaft der National - Oekonomie, Epoche machen wird. Nach seiner Rückkehr nah St. Petersburg im verflossenen Sommer shwan- den aber die kaum gewonnenen Kräfte rash wieder, und nach drei wöchentlichem Krankenlager verschied er sanft am 21, September.“

Frankreiä dch.

Paris, 6, Okt, Die Presse beleuchtet die algierische Frage in folgender Weise : „Algier fosiet Frankreih {hon 800 Millionen und

Zeitung.

Sonntag den 12tet Hft,

100,000 Mann, eine Ausgabe an Geld und Menschen, die iährli um wei= tere 100 Millionen und 15,000 Mann, so viel als bei n Rati und ín den Spitälern umkommen, sich vermehrt, Offenbar giebt es also feine witigere, Feine dringendere Frage. Sie interessirt alle Steuer= plidtige, alle Fawilien ; es gilt dabei der Ehre i Lind Fahne, un=- erer Flaggez es gilt vielleicht der Zukunft des Landes, Schon funf= zehn Jahre sind es, daß die Frage von Algier studirt wird, gerade so lange haben Konsulat und Kaiserreich gedauert. Man muß wohl jebt endlih wissen, was zu thun is, oder man muß darauf verzih= ten, jemals über die Sache ins Klare zu kommen, Schwebt die Re= gierung heute noch in Unsicherheit, so wird gewiß der Bericht irgend einer Kommission sie nit daraus befreien. Es fehlt der Regierung wahrlih niht an Berichten und Dokumenten aller Art; ein Bericht mehr thut nihts zur Sachez er dient höchstens zum Vorwand , die Entscheidung noch ein Jahr länger hinauszuseßenz; es is aber durh= aus nöthig, daß sie in der bevorstehenden Session erfolge; man kann niht länger warten, ohne Würde und Interesse des Landes zu ge=- fährden. Marschall Bugeaud hat den irrigen Glauben verbreitet, man müsse noch lange große Opfer bringen an Geld und Menschen, um unsere Herrschaft über die Araber zu befestigen; nah seiner An= gade zählt Algerien 8 Millionen Seelen und nicht weniger als 600,000 ampffähiger Männer, die alle heldenmüthig entschlossen sind, sich der französischen Oberherrlichkeit, wie der Colonisation, zu widerseßen. Diese irrige Vorausseßung hat ihn auf drei Folgerungen gebracht : die Nothwendigkeit, in Algerien eine Militair - Regierung zu unter- halten, zu ewiger Kriegführung z die Nothwendigkeit, die Kolonisirung auf enge Gränzen zu beschränken; die Nothwendigkeit, den nicht zur Armee gehörenden Franzosen, so lange die Araber niht unterworfen sind, die Wohlthat einer geregelten Verwaltung zu entziehen. Man weiß aber jeßt, wie es mit Bugeaud?s Vorausseßungen steht. Die Regierung is unterrichtet, daß Algerien aus zwei geschiedenen Theilen besteht: dem Tell, einer Zone von 100 Myriameter Länge bei 12 Breite, zwischen der Küstenstrecke und der Wüstez der algierischen Sahara mit ihren Oasen, ungefähr 2240 Quadrat-Myriameter Ober= flähe. Die Regierung weiß, daß auf diesem Grundgebiet, so groß wie zwei Drittel von Frankreich, nicht mehr als 1,209,000 Be-= wohner vertheilt sind, nämlich eine Million im Tell und 200,000 auf den Oaseu der Sahara. Sie weiß auch, daß sih die Araber nah dem Verhältniß von 6 Maun auf die Quadratlieue rekru= tiren und die ganze Einnahme, die aus der arabishen Steuer zu hoffen is, vier Millionen Fr. nit übersteigen wird. Die Regierung muß wissen, daß Algerien entvölkert ist, und daß die von den ein= geborenen Stämmen zu erhebenden Abgaben nicht den zwanzigsten Theil unseres algierishen Budgets decken werden. Wäre es unter diesen bekannten Umständen zu verzeihen, wenn man fortfahren wollte, 100 Millionen im Jahre anzuwenden, um die Reste einer machtlosen Bevölkerung auszurotten? Sollte man nicht einsehen, daß die Zeit gekommen is, eine europäisch= französische Bevölkerung nah Algerien zu rufen und dieselbe nah und nah auf 5 bis 6 Millionen Seelen zu bringen?“ Die Presse sucht dann die Frage von der Colonisa=- tion Algeriens unter verschiedenen Gesichtspunkten aufzufassen und ganz einfach zu erledigen, Es sollen Kapitalien und fleißige Arme ua Afrika gezogen werden, durch Begründung eines soliden Kre- dit -Systemsz ein solhes könne nur entstehen und gedeihen unter der Garantie politisher Institutionen und unabhängiger Rechté- pflege; wolle man dazu gelangen, so müsse die unbestimmte Auéë- nahme = Gewalt des General = Gouverneurs aufhören; die Kam= mern müßten die Regierung ermächtigen, Algerien mit Frankreich zu vereinigen, es in Departements, Bezirke und Gemeinden ein- zutheilen, je nah dem Zuwachs der einwandernden Bevölkerung und des Anbaus, und die Verwaltung nah französischen Gesehen besorgen zu lassen. Algerien soll von Paris aus regiert werden ; man rechnet dabei im voraus auf die rasche Verbindung durch die erst nach Jah= ren fertig werdenden Eisenbahnlinien. Bona, Algier und Oran, die drei Hauptorte der künftigen Departements, sind gegenwärtig 108 Stunden von Paris entfernt; wird einst der. Schienenwcg ice so vermindert sih diese Entfernung auf 40 Stunden. Die Presse geht in ihren sanguinishen Hoffnungen so weit, daß sie annimmt, Algerien werde, falls man diese Pläne verwirklihe, 200 Millionen im Jahre einbringen, statt 100 zu kosten.

Das Siècle fordert die Geseßgebung auf, si mehr als bis- her mit der Abstellung der Gefahren zu beschäftigen, denen bei vie= len Gewerben das Leben der Arbeiter ausgeseßt sei. „Es giebt“, sagt dies Blatt, „wenig Professionen, welhe der Gesundheit des Handwerkers niht nachtheilig sind. Wie oft wurde daran erinnert, das Schicksal der Bleiweiß=Arbeiter zu verbessern und einen niedrig= sten Lohnsaß des Arbeiters im Allgemeinen festzustellen? Schon bei der Frage wegen der Arbeitszeit der Kinder in den Fabriken forderte einer unserer berühmtesten Chemiker, Herr Gay Lissac, die Regierung auf, Maßregeln zu treffen, um der unter den Bleiweiß = Arbeitern immer mehr überhandnehmenden Unterleibsfkrankheit vorzubeugen. Min- destens müßte sie dafür sorgen, daß die Fabrik-Lokale gesunder ange= legt und eingerichtet würden. Alles, worauf die Regierung si be- \chränkte, bestand darin, daß sie die Nachbarschaft eines Fabrikgebäu- des beaufsihtigte, Es schien die Regierung mehr zu interessiren, ob die eine Mauer der anderen zu nahe gerüdckt, diese oder jene Feuer= esse nicht hoch genug gebaut sei oder niht, als sich darum zu kümmern, ob der Arbeiter niht zu thierisher Sklaverei in der Fabrik selbst verdammt sei, Das Geseß wegen der Arbeitsstun= den der kleinen Kinder ging zwar etwas weiter, indem es einen ersten Schritt und Blick in das Junnere der Fabriken wagte. Das Gesetz von 1841 erstreckt sich jedoch nur auf die Kinder; in Handwerksstät= ten, wo keine Kinder arbeiten, scheint der Arm des Gesetzgebers krast- los, Es wäre demnach endlich einmal Zeit, der Kammer einen dies- fälligen Geseß-Entwurf vorzulegen, damit diese Lücke ausgefüllt werde. Viele Schriftsteller, namentlih Aerzte, betrachten diesen Mangel der Gesebgebung als Vorwand, auf den Gegenstand gar nicht einzugehen; so erflärt der pariser Hospital - Arzt Herr Gendrin, daß eine Sr meine Gesundheits - Maßregel, die in Bezug auf Gewerbe getroffen werden müßte, lediglih die Verwaltungs-Behörden, nicht die Aerzte, angehe. Der Arzt könne zwar den leßteren die nöthigen An= zeigen und Vorschläge machen; er selbst habe dies an Herrn Cunin - Gridaine seit fünf Jahren mehr als einmal gethan z allein der Arzt wisse meistentheils die anderweitigen Gründe nicht, die oft den Minister bänden. So steht es um die Arbeiter-Verhältnisse ín Frankreih. Während die Behörden sih genau darum kümmern, ob dem Nachbar eines Fabrikgebäudes kein Schaden, keine Verleßung des Eigenthums zugefügt werde, bleiben sie um Schicksal und Lebens- weise des Arbeiters unbesorgt und opfern eher den Menschen einer todten oder tödtenden Sache. Darum ist es Aufgabe der Wissen- schaft, vermittelnd zwischen beide einander bisher feindlih gegenüber= stehende Interessen, Kapital und Arbeiter, zu treten und mit lauter Stimme auf die Gefahren aufmerksam zu machen, denen Körper und Geist des armen Arbeiters in vielen Gewerben unaufhörlich ausge- seßt sind, So sonderbar daher auch der Schluß des Herr Dr.