Bekanntmachungen. e
[771] Nothwendiger Verkauf.
Ober-Landesgericht ‘Naumburg an der Saale. Das ím Saalkreise 415 Stunde von Halle belegene
Allodial - Riitergut Zscherben, ausschließlich der auf
5198 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf. gewürderten Gebäude, je-
doch mit 13 Hufe Land in Parauer Mark, abgeschäßt zu y 31,665 Thlr, 4 Sgr, 2 Pf.,
so
am 25. Februar 1846 | an Ober - Landesgerichtsstelle öffentlich meistbietend verkauft werden.
Taxe, neuester Hypothekenschein und Kaufbedingungen sind in unserer Registratur einzusehen. i
Alle unbekannten Real-Prätendenten werden bei Ver- meidung der Ausschließung hierdurch mit vorgeladen,
[871] Nothwendiger Verkauf. Das dem August Krampiyß gehörige sub No. 1, zu Reczkau belegene freie, bäuerlihe Grundstück mît einer Bocfwindmühle, abgeschäßt auf 7728 Thlr. 5 Sgr., soll am 6. März 1846, Vormittags um 11 Uhr, © an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
horn, den 10. August 1845, Königl. Land- und Stadtgericht.
[772] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 18. Juli 1845.
Das Dessauer-Straße Nr. 6 belegene Fuhrherr Ploeÿ-
sche Grundstük, gerichtlich abgeshäyt zu 16683 Thlr,
17 Sgr. 9 Pf., soll E 1846, Vormitt. 11 Uhr,
am 10, März an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy-
pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,
[833 b]
Als der Kaufmann Friedrih Elias Dittmer hierselbst in Betreff eines seiner älteren Schwester : Anna Doro- thea, verchelihten Ewald, von ihrem gemeinschaftlichen Vater, dem im Jahre 1817 verstorbenen vormaligen Steuermann auf dexr Königl. shwedishen Postjacht, Friedrich Elias Dittmer, in dem zu dessen Verlassen- schaft gehörenden, in der Ochsenreiber-Straße sub Litt. C. No. 15 hierseldst belegenen Hause, testamentarisch angewiesenen Kapitals von = 1000 Thlr, pomm. Cour., welches nah dem danächst erfolgten Tode seiner genann- tcn Schwester zur Hälfte mit 500 Thlr. pomm. Cour. auf ihn vererbt worden sei, in Veranlassung ciner jeht von ihm beabsichtigten Cession dieses Activi und dabei erforderlichen Sicherstellung des Cessionars um die Er- lassung eines öffentlichen Proklams bei uns angesucht hat, so werden hiermit Alle, welhe an den dem Kauf- mann Friedrich Elias Dittmer als Jutestat-Erben seiner genannten Schwester angefallenen Antheil an der zur Verlassenschaft derselben gehörenden, in obgedachtem Hause radizirten Kapital - Forderung aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche haben, aufgefordert, solche in nachstehenden Terminen, als: am 16. oder 30, Ofk- tober, oder 13, November dieses Jahres, Nachmittags 3 Uhr, vor uns gehörig anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß sie durch die am 26. November d. J. in öffentli- cher Diät zu publizirende Präklusiv - Erkenntniß werden ausgeschlossen und danächst nicht weiter damit werden gehört werden.
Stralsund, den 30, September 1845,
Verordnete zum E (L. S.) - rihson.
Potsdam - Magdeburger Eisenbahn.
So gern wir mit Rück- sicht auf die augenblick- lichen Geldverhältnisse die Ausschreibung weiterer Einzahlungen ausgeseßt hätten, so erfordert doch
I die nahe bevorstehende Vollendung unserer Erd- arbeiten mit Einschluß der bis zur Friedrichs-
stadt Magdeburg zu bauenden Brücken, der fortschrei- tende Bau der Bahnhofs - Gebäude, die Legung des zweiten Geleises auf der Berlin - Potsdamer Bahn, die- Anschaffung aller Materialien zum Oberbau, die
Verwendung der dazu bestimmten Geldmittel. Wir
fordern deshalb unsere Herren Actionaire mit Be-
zug auf §. 3, und 5, des Statuts auf, die sie-
bente Rate von Zehn Thalern auf jede Nckie in den Tagen vom 25. No- vember bis spätesiens den 1. Dezember
d, Mi entweder bei unserer hiesigen Haupt - Kasse (Breite Straße Nr. 26) oder bei dem Geheimen Kom- merzienrath W ilhelm Beer in Berlin (Heilige Geist- straße Nr. 4) während der Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr einzuzahlen.
Jeder Einzahler hat mit den betreffenden Quittungs- Voges zwei nah den laufenden Nummern geordnete
leihlautende und mit seiner Namens-Unterschrist ver- Lens Verzeichnisse cinzureihen, wovon das eine auf einem ganzen Bogen geschrieben sein muß und bei den cingeleierins Quittungsbogen verbleibt, auf dem ande- ren Verzeichnisse wird der Empfang der Quittungsbogen bescheinigt und können solhe 8 Tage nach der Einlie- ferung gegen Rückgabe desselben wieder in Empfang ge- nommen werden.
Die Zinsen der 5ten und 6ten Einzahlung können a der 8ten Einzahlung in Anrechnung gebracht werden.
Potsdam, den 29. Oktober 1845,
Das Comité der Potsdam - Magdeburger Eisenbahn - Gesellschaft,
I) A
ann E 51 / Et
1378 : Allgeueiner Anzeiger.
Lebte diesjährige Per- sonenfahrîi
von Potsdam nah Ham-
burg.
Sonnabend den 1. November, Vorm, 9 Uhr. Die Güterfahrten zwischen Berlin und Hamburg werden regelmäßig bis zum 30, November cr. fortge- scht, An beiden Pläyen liegen unausgeseßt Schlepp- fähne zur Aufnahme von Gütern bereit.
Weitere Auskunft erthcilt Anker, Taubenstr, 10,
18») Dampfschifffahrt
zwischen
Magdeburg und Ha
mburg.
Dienst für den
———————— e Nov ember
Von Magdeburg. Sonntag, 2 Linfay, Nachmittags 3 Uhr, von Hamburg Mio | Nachmittags 3 Uhr, Außerdem werden wöchentlich zwei Shleppschiffe expedirt vonMagdeburg von Hamburg
Sonntag und“ Donnerstag, Sonntag und Mittwoch
Montag,
Sächsisch - Schlesische
[1067] Eisenbahn.
Von den ín unserer Bekanntmachung vom 6. Sep- tember l. J. aufgeführten Jnterims-Actien, auf welche bis zum 30, August l. J. die fünfte Einzahlung nicht geleistet worden war, sind bis mit Ablauf der Präklu- sivfrist (den 25sten d, Mts.) folgende Nummern der vierten Einzahlung :
Nr. 1401 bis mit 1450, 12061 bis mit 12090,
12094. 412095. 16409 bis mit 16440. 16446 bis mit 16450.- 16801 bis mit 16803, 33362, 35883 bis mit 35892.
nicht eingelöst worden.
Jn Gemäßheit §. 18, der Gesellschasts-Statuten wer- den nun hiermit diese voraufgeführten Actien der vier- ten Einzahlung für erloschen erklärt, und sind demgemäß deren Juhaber aller ihnen als solchen zustehenden Rechte verlustig.
Dresden, den 27, Oftober 1845.
Das Direktorium
der Sächsisch - Schlesischen Eisenbahn - Gesellschaft.
Anton Freiherr von Gablenz, Franz Netcke.
ch ung. Die Lieferung von 5300 Stück eihenen Schluß- oder Stoßschwellen von 9% Fuß Länge, 12 Zoll R. Breite und 6 Zoll Die, so wie von 26,600 Stück lg eihenen Mittelschwellen, S) 7% Fuß lang, 10 Zoll N L Z_EZ breit und 55 bis 6 Zoll dick, Alles im preußischen Maße verstanden, soll für den Bau der Eisenbahnstrecke von Hagenow bis Schwerin im Wege des öffentlichen Aufgebots vergeben werden, Der Ort der Lieferung ist Schwerin, jedoch soll es dem Lieferungs - Unterneh- mer auch frei stehen, statt dessen in Wismar oder Ha- genow zu liefern, und muß daher in der Lieferungs- Offerte der Ort der Ablieferung angegeben werden. Das erste Viertel der vorbemerkten Zahl muß Ende Mai, das zweite Viertel Ende Juli und der Rest m Oktober 1846 abgeliefert werden, — Die näheren Be- dingungen sind in Rostock bei dem Herrn Acciserath Meyen n, -in Hamburg bei dem Herrn G. H. Kaem- merer und in Stettin bei dem Herrn Baumeister Arndt zu erfahren, daselbst auch abschriftlih unent- geltilich zu erhalten. Wer auf die Lieferung reflektirt, hat, mit Beobachtung der desfallsigen Vorschriften in decn Bediugungen , seine Offerte bis zum 1. Dezember d. J, in Nostock bei dem Herrn Acciserath Meyenn abzugeben, und is er von dem leßtgenannten Tage an während - des Zeitraums von 3 Wochen an seine Offerte gebunden. Rosto, den 23, Oktober 1845.
Für den provisorishen Ausschuß
P= 42 5 S A L
F FOULUILATA D
Stroemer. Koch, Kippe.
Geo, Meyenn.
werden.
vorbemerkten
Viertel Ende Juni. 1847 , das dr
der Hagenow-Schwerin-Rostoker Eisenbahn-Gesellschaft,
Die Lieferung von 8900 Stü eichenen Schluß- oder Stoßschwellen von 9% Fuß Länge, 12 Zoll Breite und 6 Zoll Dice, so wie von 44,000 Stück eichenen Mit- telshwellen, 7% Fuß lang, 40 Zoll breit und 55 bis 6 Zoll dic, Alles im preußischen Maße verstaúden, soll für den Bau der Eisenbahnstrecke von Schwerin bis Büyow im Wege des öffentlihen Aufgebots vergeben Der Ort der Lieferung is, wenn die Schwel- len über See herbeigeschafft werden, Rosto oder Wis- mar, für den Landtransport Schwerin oder Büßow, und muß daher in der Lieferungs - Offerte der Ort der Ablieferung angegeben werden. Das erste Viertel der ahl muß Ende E 1846, das ziveite
tte Viertel Ende Au-
abgeliefert werden. Die näheren Bedingungen sind ín Rostock bci dem Herrn Acciserath Meyenn, in Ham- burg bei dem Herrn G, H. Kaemmerer und in Stet- tin bei dem Herrn Baumeistec Arndt zu erfahren, da- selb| auch abschriftlich unentgeltlich zu erhalten. — Wer auf dic Lieferung reflektirt, hat, mit Beobachtung der desfallsigen Vorschriften in den Bedingungen, seine Offerte bis zum 1. Dezember d. J. in Rostock bei dem Herrn Acciserath Meyenn abzugeben, und ist er von dem leßtgenannten Tage an während des Zeitraums von 3 Wochen an seine Offerte gebunden,
Rostock, den 23, Oktober 1845,
Für den provisorischen Aus\chuß der Hagenow-Schwerin-Rostoker Eisenbahn-Gesellschaft. Geo. Meyenn, Stroemer. Koch. Kippe.
Die Lieferung von 5400 Stück eichenen Schluß- oder Stoßschwellen von 9% Fuß Länge, 12 Zoll Breite und 6 Zoll Die, so wie von 26,000 Stück eichenen Mittel- \{wellen, 7% Fuß lang, 10 Zoll breit und 54 bis 6 Zoll dick, Alles im preußischen Maße verstanden, soll für den Bau der Eisenbahnstrecke von Büßow bis Rostock im Wege des öffentlichen Aufgebots vergeben werden, Der Ort der Lieferung is, wenn die Schwellen über See herbeigesha}t werden, Rostock, für den Landtransport Búüyow, und muß daher in der Lieferungs-Offerte der Ort der Ablieferung angegeben werden. — Das erste Viertel der vorbemerkten Zahl muß Ende August 1846, das zweite Viertel Ende Juni 1847, das dritte Viertel Ende August desselben Jahres und der Rest Ende Ok- tober 1847 abgeliefert werden. — Die näheren Bedin- ungen sind in Rostock bei dem Herrn Accise - Rath
eyvenn, in Hamburg bei dem Herrn G. H. Kaem- mer er und in Stettin bei dem Herrn Baumeister Arndt zu erfahren , dasclbst auch abschriftlich unentgeltlich zu erhalten, Wer auf die Lieferung reslektirt , hat, mit Beobachtung der desfallsigen Vorschriften in den Be- dingungen, seine Offerte bis zum 1, Dezember d, J. in
Rostock bei dem Herrn Accise-Rath Meyenn abzuge- ben, und is er von dem legtgenannten Tage an wäh-
[871 b]
Zwei Bände, im Umschlag geheftetz der erste: zial-Synoden von Brandenburg,
sCiterarische Anzeigen.
Jm Verlage der Decker schen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei is erschienen, und dur alle Buchhandluty in Leipzig durch Bernhard Hermann, zu beziehen:
Protokolle L der im Jahre 1844 in den östlichen Provinzen der Preußisch! Monarchie abgehaltenen
Provinzial - Synoden, nebst den dazu gehörigen Beilagen. (Amtlicher Abdruck.)
Vorwort nebst Anlagen, so wie die Protokolle der Pro Pommern, Sachsen, der zweite: Synoden von Preußen, Posen, Schlesien enthaltendz Velin- Druckfpapier, im Hoch - Royal - 4to. - Format,
e S L n
rend des Zeitraums von 3 Wochen an seine OffesPas Abonnement beträgt:
bunden. B Rosto, den 23. Oktober 1845.
Für den provisorischen Ausschuß
2 Kthlr. für £ Iahr. 4 Kthlr. - 5 Iahr. 8 Kthlr. - 1, Iahr.
der Hagenow-Schwerin-Rostoer Eisenbahn-Gesellsh(F allen Theilen der Monarchie
Stroemer. Koch. Kippe,
ohne Preiserhöhung.
sertions- Gebühr für den
Dampf - Packetfah E S der St. Petersburg (329%! VLiibecker Dampfschifffahrt
zwischen Cronstadt und Travemünde, Die zwei privilegirten shönen und großen Dam \chiffe Si St. Petersburg - Lübecker Dampfschifffa) Gesellschast: „Alexandra“, Capt. H. H. Schül und „Naslednik““, Capt. C. N. Heitmann, hy den in diesem Jahre cine regelmäßige Communicat zwischen Cronstadt und Travemünde unterhalh Von Travemünde geht das erste Dampfschiff ( 40. Mai, das leyte am 1. November und am 8, Y vember noch eines nah Reval. / Jn den Monaten Mai, Juni, Juli und August ÿ jeden Sonnabend ein Dampfschiff von jedem der bej
Plähe ab im September am 9,, 16, und 27,, » Oftober » 4,, 14. und 21. » November » 4. und 8. : Abfahrt von Travemünde um 3 Uhr Naqmittagi Die Preise der Passage sind für die erste Kajüte nd 54 Thlr, Pr. Ct., für die zweite auf 35 Thlr, Pr, und für die dritte auf 22 Thlr, Pr. Ct. herabgeseh Anmeldungen geschchen im U Comtoir der Dampfschifffahrts - Gesellschast in L übFlb Lübe, im April 1845. j ; Exemplare des Prospektus sind bei Herrn H, Fetschow & Sohn in Berlin, Klosterstraße Nr, | zu haben.
n
¿ 304.
hnen. — Florenz, senbahn. dels: und Börsen-Nachrichten, Berlin, Börse,
Allgemeine
, , Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Gestellung auf dieses Slatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß. einer Zeile des Allg i E S hofe 1 dure Seile v | . richsstrafße Ür. 72.
Inhalt.
Provinz Preußen, Der Sturm vom 27, Oktober. — Die
tlicher Theil. | and. artoffel - Aerndte in Gumbinnen, — Rhein - Provinz, Die sog. berlandpost,
tshe Bundesstaateu. Königreih Sachsen, Landtags-Ver- andlungen. — Königreich Hannover, Der Herzog von Cambridge ach E zurügekehrt,“ -— Dr. Seidensticker, — Kurhessen, Mi- airwesen.
terreichische Monarchie. Triest, Ankfunst der Großfürstin Helene, ¿land und Polen. nkreich. Paris, Die Nachrichten aus Algier, — Die Truppen-
St. Petersburg. Vermischtes.
ungen nah Afrika, — Anzeige an den Kaiser von Marokko. —
reiben aus París, (Die Operationen Lamoricière’s und Cavaignac?s.) britanien und Irland, London, Ausstellung der Statue der nigin, — O'Connell’s neue Taktik, — Widerlegung der Nachricht vom
en Fieber ín Malta.
derlande. Amsterdam. Die Adreß-Kommission. emark, arokfo. — Frequenz der Universität. weiz.
rch Chur. lien. Genua, Ankunft und Abreise des Kaisers und der Kaiserin
Kopenhagen, Die Ratifizirung der Convention mit
Kanton Graubündten, Durreise hoher Herrschaften
Rußland und des Prinzen Albreht von Preußen, — Schreiben aus
alermo. (Erwartete hohe Herrschaften ; Vermischtes.) ‘ei, Konstantinopel. Note des Herrn von Bourqueney an die
orte. ien, Beirut, Die Freisprehung des Drusen - Scheiks, enbahnen. Projektirte Bahn auf dem linken Elbufer. — Paris.
Nordbahn, — Sthreiben aus Paris, (Die Bewerbung um die
chstens zuzushlagenden Eisenbahnen.) — Brüssel, Ertrag der Eisen-
Eröffnung der zweiten Section der Leopolds-
.
die Protokolle der Provin zusammen 90% Bogen auf feinem Maschi Preis 3 Thlr. 10 Sgr, '
1
ri
Für Freunde einer geistrcihen Lektüre.
Jm Verlage der unterzeichneten Buchhandlung is er- schienen und durch alle Buchhandlungen, in B e rlin durch
Alexander Duncker, Königl. Hofbuhhänd- ler, Franz. Str. 21, zu erhalten:
E S Evxrxmonk
Ein Roman. ; Herausgegeben von Ludwig Tieck. Zweite verbesserte Auslage.
3 Bände. 8. 1845, Gcheftet, Preis 3% Thlr.
Abschnitt, Thomas Thyrnau.
Von der Verfasserin von Godwic- Castle, Dritte verbesserte Auflage.
3 Bände. 8, 1845. Preis 6 Rthlr.
thig wurde. volle geistige Befriedigung gefunden.
nung zu Theil werden.
[1071]
russ1schen Volkslieder
nerinnen sind à S Sgr. bei uns erschienen. Ferner die berühmte russische Sopran oder Tenor
Komm 0 Freund von Cavos. 15 Sgr.
Musikhandlung.
I am qr
1 gust desselben
ahres und dex Rest Ende Oftobex 1847
#
St, Evoremont verscyt uns in eine reihe Welt groß- artiger geselliger Zustände, wie sie nur in den Kreiscn der vornehmeren und höheren Sozietät anzutreffen sind, und das Alles entwickelt sh vor uns in einem Ge- mälde , dessen Hintergrund die großen weltgeschichtlichen Begebenheiten der Jahre 1806—15 bilden, und was sich sonst an jene ewig denkwürdige Zeit anknüpft, — Die Darstellung des Ganzen erhebt sih zu cinem wahrhaft poetischen, und das Interesse des Lesers wächst mit jedem
Mit einer Abbildung des Schlosses Tein in Böhmen.
Die Theilnahme, welche die gebildete Lesewelt den Dichtungen der Verfasserin von Godwie-Castle zugewen- det, erhält sich in dem Maße, daß auch von obigem großen Werke die dritte Auslage zu veranstalten nö- Besonders haben edle Frauen in den Dích- tungen der- Frau Verfasserin einen seltenen Genuß, eine Und #\o wird wohl auch ferner diesen reinen und edlen Dichterwerken in immer weiteren Kreisen verdiente, allgemeine Anerken-
Buchhandlung Josef Max und Co, in Breslau,
Die melodíerei en, höch st beifällig aufgenommenen:
34 Linden. Sc hlesinger.ae Buch- und
sür cine Singstimme und Piano od. Guitarre: Ab- schied von Moskau, die Nachtigall, Rother Sarafan, Talisman, Dreispann, Lvoff’s Nationalhymne, Gärt-
Concertarie für
.
Literarische Anzeige der Bess 1107) fchen Buchhandlung
Amtlicher Theil.
Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Justizrath von Buchholz in Berlin den Rothen Adler=
dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen; so wie
Dén bisherigen Ober -Landesgerichts- Vice - Präsidenten, Grafen Rittberg zu Breslau, zum Chef- Präsidenten des Ober -Lan-
chts zu Glogau, und den bisherigen Geheimen Regierungs-
vortragenden Rath im Ministerium des Jnnern, früheren Ober=- 4 R Starke hierselbst, zum Vice-Präsidenten des
andesgerihts zu Breslau zu ernennen.
(Behrenstr, 44).
Bei W.,. Besser in Berlin und in allen Y handlungen ist zu haben: : 5
der 83ste Jahrgang des
Gothaischen genealogischen Taschenbuhs auf 184
Mit 6 Bildnissen. Preis 1 Thlr., und der 19te Jahrgang des
Genealogischen Taschenbuch der deutschen gräflichen Häu
auf das Jahr 1846. Preis 15 Thlr,
[1069] Für Militairs.
Jn allen Buchhandlungen, Berlin bei Dümmill Unter den Linden 19, is zu haben: 3
Erdmannsdorf, v.,, Lehrbuch Kriegswissenschaften. sür
die das Offizier-Eramen machen wollen. 2 M - Mit vielen Abbildungen. Magdeburg, H! rihshofen. 3; Thlr,
ä
im ] r
[879b] im Saale der - Sing - Akademie :
ein Oratorium, aus der heil. Schrift zusammen) und komponirt von Adolf Bernhard Marxz
aufgeführt, unter Leitung des Komponisten, vok Siíng-Afademie und der Königl, Kapelle unter Fü) des Herrn Konzertmeister Ries, Die Solopa
die Herren Bötticher, Krause, Zbhrer, gefälligst übernommen, Billets zu 1 Thaler und zu 2% Sgr. bei dem Hauswart der Sing - Aa und Abends von 6 Uhr an der Kasse. Die Einnah! zumBesten der Nothleidenden in Ofstpre!
Bieres nseln, welhe im rohen Zustande e 20, Oktober wurde die von Braunsberg ins Ermeland geführte
Am 8. November, Abends 7 Uhr, -Chaussee feierlich eröffnet,
Rhein - Provinz.
M ofe, t Üeberla : dem Kontinent, aus Jndien nah England bestimmt, dur. Köln. er rheinishen Eisenbahn war bei dieser Gelegenheit ein Zug
htlih der
Uichtamtlicher Theil.
Inland.
Provinz Preußen. Der gestern erwähnte Sturm in der
vom 27, zum 28, Oktober richtete in Tilsit vielfahen Scha-
an. Die dortige Schiffbrücke ward theilweise fortgerissen, eine ge kleiner Fischerkähne zertrümmert, j
nen abgedeckt u, st. w. — Die Zeitung für Preußen meldet Gumbinnen Folgendes: „Unsere Kartoffel - Aerndte ist um so licher ausgefallen, als diese Fruht im August, ja Anfangs ember noch keine oder doch nur so kurzer Zeit sind die Kartoffeln zu außerordentliher Größe gewachsen, und es ist gewiß eine sehr mäßige Durchschnitts= hme, wenn man die Aussaat zur Aerndte wie 1 zu 12 bis 14
Zäune umgerissen, einzelne sehr unscheinbare Ansäße zeigte.
gt, Dennoch is} erst an einem a A Markttage der Preis
Pgr. für den Scheffel Kartoffeln gewesen, seitdem aber wieder
bis 15 Sgr. gestiegen, weil unsere Brennereien in der Stadt
Mmgegend jeden Scheffel zu diesem Preise wegkaufen , dessen sie ift werden können,“ — Das im Gute Weßlienen bei Heiligen-
aus Kartoffeln gebraute Bier hat sich nach genauer Prüf
in eben so gesundes wie wohlfeiles Getränk erwiesen.
ung Der Und Brennerei - Jnspektor Janßen in Weßlienen wird nun theoretischen und praktischen Lehrkursus über die Erzeugung einrihten. Nach seiner Angabe kann aus einem Schef= 1 verarbeitet werden, ein eben Bier erzeugt werden, wie aus einem Scheffel Malz. —
Am 26. Oktober Abends kam die soge-
eberlandpost, zum erstenmale seit der veränderten Richtung
geshmiickt,
Deutsche Bundesstaaten.
aben die Damen Tuczek, von Borke, Dr. B, tönigreih Sachsen. Die erste Kammer hielt an h 3 “ftober wieder Sihung und berieth in derselben bt Bericht ritten Deputation, bie Petition des Handwerker - Vereins zu n um Erleichterung des Wanderns der Handwerks - Gehülfen
ühnliche
Der enannte Verein hatte shon am vorigen Landtage Petition eingereiht, und die erste Kammer darauf im der Petenten versi iedene Anträge an die Staats-Regierun en, namentlich auch in der Vors sih vereinigt, da er geseplih bestehenden Beschränkung des Wan- auf ein gewisses Lebensalter eine Ausnahme zu Gunsten
. Kammer, bezüglich ‘der Ausnahme von der
Berlin, Sonntag den 22 November
1845,
derjenigen inländishen Gewerbs-Gehülfen, werbes größtentheils niemals in die Lage {äft zu begründen (z. B. Drucker, Formsteer, Lohgerber, Färber, Ener Müller, Buhdrucker, Tuhmather 2c.), gleihwohl aber zur etreibung threr Profession noch befähigt sind, zu gestatten sein möchte. Die zweite Kammer war jedo der leßtgedahten Ansicht nicht vollständig beigetreten und hatte jene Ausnahme nur zu Gunsten der sogenannten Fabrik - Gewerbe treffen wollen. Ein Vereinigungs- Verfahren bezüglih dieses Punktes hatte wegen Schluß des Land- tages nicht stattgefunden. Der Handwerker - Verein zu Chemniß wiederholte daher seine Petition und bat namentli, daß jener Dif=- ferenzpunkt in der von der ersten Kammer angenommenen Fassung, nicht aber mit der von der zweiten Kammer beliebten Beschränkung auf die Fabrik - Gewerbe, an die Staats - Regierun gebraht werden möge. Von Seiten der Königlichen Nx mine (Herren Staats - Minister von Falkenstein und Geh, Regierungs - Rath Kohl= O wurde im Allgemeinen bemerkt: „Die Regierung habe die- en Gegenstand fortwährend im Auge behalten; der eine Punkt der Petition sei shon dur die Verordnung vom 9, März 1844 erledigt worden, wegen der anderen habe man umfängliche Erörterungen durch die Behörden anstellen lassen, deren erst jeßt vollständig vorliegende Ergebnisse ein reihhaltiges Material zur gründlichen Prüfung der über das Wandern bestehenden Vorschriften darböten. Das Ministerium beabsichtige, alle diese Vorschriften, unter Ausscheidung des etwa un=- praktisch Befundenen und mit Beachtung der ständishen Anträge, in ein Regulativ übersichtlich zusammenzustellen. Doch möge man si nicht zu viel davon versprechen, denn die Beförderung eines erfolg- reichen und zweckmäßigen Wanderns der Gewerbsgehülfen liege doch zunächst in den Händen der Meister und Jnnungen. Judessen werde ein solhes Regulativ zugleich eine Basis geben, auf Grund welher man die schon früher an die anderen deutschen Staaten gelangten Anträge wege# Ergreifung gemeinsamer Maßregeln hierunter erneuern könne. Auch wegen Verbesserung der Her- bergen habe das Ministerium eine allgemeine Revision veran- stalten lassen, und werde auf Erledigung der dabei gefundenen Ge- brechen hinwirken, Doch sei hier von Stadträthen und Patrimonial- gerihten noch viel zu thun.“ Der erste Antrag der Deputation, wel- her eine Wiederholung der \{hon am O ags von der ersten ; eshränkung des Wanderns auf gewisses Alter, gefaßten Ansiht enthält, wurde einstimmig an- genommen. Der zweite Antrag dekDeputation war, in Ueberein- stimmung mit einem von der zweiten Kammer der vorigen Stände-Ver- sammlung gefaßten Beschlusse, dahin gestellt worden, daß bei Gesuchen um Dispensation von der geseblihen Wanderzeit die deshalb angeführten Gründe einer strengeren und gleihmäßigeren Prüfung unterworfen werden möchten. Herr Staats-Minister von Falkenstein erwähnte, daß die geseßlichen Bestimmungen deshalb bisher {hon sorgfältig gehandhabt worden seien, und daß die Schwierigkeit nicht in der Ausführung der Maß- regel, sondern in der Bestimmung der Gründe, aus den Dispensation zu bewilligen sei, liege. Jndessen habe die Regierung gegen diesen einen Vorwurf für die Unter- und Mittel-Behörden nit enthaltenden Antrag nichts einzuwenden, da ihr daran liege, daß die Unter - Be- hörden auch hierdurch Anlaß zu möglichst sorgfältigem Verfahren fin- den möchten, besonders in Hinsicht auf die bei Dispensations-Gesuchen C ärztlichen R Auch die Abgeordneten Dr. Gross, Hübler, Gottschald, Ritterstädt führten an, daß die Behörden on bisher bei Dispensations-Gesuchen streng verfahren seien. Der zweite Antrag wurde gegen 8 Stimmen angenommen.
Jn der schon erwähnten Sipung der zweiten Kammer vom 28, Ok- tober t S. 59 der Wechsel - Ordnung zu: einer langen und lebhasten De- batte Anlaß. Nach dieser Vorschrift erlangen nämlich Wechsel, die auf des Ausstellers eigene Ordre zahlbar gestellt werden, erst die Geltung a!s Wechsel, wenn sie durch Jndossament begeben werden. Der Acceptant eines solhen Wechsels wird jedoch dem Aussteller zur Einlösung dann wecsel- mäßig verbindlih, wenn aus dem Wechsel zu ersehen is, daß er für fremde Rechnung gezogen war. Mit dieser Ansicht hatte sih die Depu- tation niht einverstanden erklärt, Nach Vorlesung ihres Gutachtens er- T der Abgeordnete Ziegler das Wort mit der Bemerkung, daß es sich
ier um eíne wahrhafte Lebensfrage handle; es sei nämlich zu entscheiden: ob der Accept dem Aussteller gegen den Acceptanten Wechselreht verleihe. Theorie und Praxis ständen bei der Beantwortung dieser Frage în Wider- spruch : die Theorie stelle den Accept der Bürgschaft gleich; die Praxis ver- werfe diese Ansicht, und zwar mit Recht, indem sie sage, der Accept sei ein dem Aussteller, wie dem Präsentanten geleistetes Zahlungs - Versprechen. Sollte die Theorie siegen, dann würden die Kausleute künftig \{lim- mer daran sein, als bisher; denn das Handelsgeriht in Leip- zig habe die Zahlungspfliht des Acceptanten gegen den Ausstel- ler anerkannt, Bei Revision der Wechsel - Ordnung ín Frankfurt a. M., wo doch ebenfalls eine gute Handelskammer sel habe man im vorigen Jahre ers denselben Grundsay, den die Deputation aufgestellt, an- enommen und die Bestimmung für so wichtig gehalten, daß man sie so- fort, und noch ehe die revidirte Wechsel - Ordnung publizirt wurde, bekannt gemacht habe. Ju den meisten Fällen würden die auf cigne Ordre gestell- ten Wechsel für ein Guthaben des Ausstellers gegen den Acceptanten gezogen, und dann verlange der Erstere keine Bürgschaft, sondern ein Zahlungsver- sprehen.. Gehe der Vorschlag der eros durch, dann werde dem Han- delsstande einer aufgestellten Theorie zu Liebe eine große Verkehrserleich- terung entzogen. Die Motive sagten zwar, man brauche den Wechsel blos zu girirenz allein es wären Gründe denkbar, wo dem Aussteller Alles daran liege, [daß gerade er selbst das Wechselrecht gegen den Bezogenen geltend machen könne. Abg. Clauß bemerkie, daß nah den Motiven die Haupt- absiht der Regierung dahin gehe, den Acceptanten zu sichern, der noch keine Zusage der Deckung in der Hand habe und auf bloßen Kredit Accept leiste. Aber wenn der Wechsel begeben sei, solle derselbe als wirkliher Wechsel
welhe nach Art ihres Ge- fommen, ein eigenes Ge-
“gelten; das fönne jedoch auch durch ein simulirtes Judossament geschehen,
also werde der redliche Aussteller niht ges{hüßt, sondern der, der als un- redlicher Jemanden den Accept ablockt, Er betrachte den Accept
als ein D Dei, und man könne des praktishen Bedürfnisses
wegen davon nicht abgehen, Betrug könne allerdings jederzeit vorkommen, allein darüber sei nur in der Wech tOnbnusg nicht zu entscheiden, Hier- auf ergriff der Königliche Kommissar Dr. Einert zu Rechtfertigung der von der Regierung gefaßten Ansicht das Wort: „Wenn man frage, wo- von hier eigentlich die Rede sei, so werde niit dem M eigene Ordre ge- stellten Wechsel ein Nebengeschäft beabsichtigt; ein solher Wechsel solle den Nebenvortheil gewähren, daß man mit der Ausstellung seinen Debitor nah Wehselreht verbindlih mache. Es gebe allerdings wenig Dinge, die nit einen Nebengebrauch gestatten; dagegen sei au nichts zu sagen, so
lange nicht das Nebengeschäst störend einwirke guf das Hauptgeschäft,
Allein dies sei hier bei dem Vorschlage der Deputation der Fall. Damit der rigor cambialis, etwas dem Wechselrechte Unwesentliches, E Ausstel - ler zu statten komme, solle der Wechsel, ein zum Umlauf bestimmtes Pa- pier, in der Hand des Ausstellers bleiben. Es frage sich aber, ob der Accept eine Zusage des Acceptanten enthalte, daß er zahlen wolle, Aller- dings müsse zugegeben werden, daß viele Wechsel gezogen würden auf ein Guthaben des Ausstellers gegen den Acceptanten; aber es könne nicht behauptet werden, daß dies bei allen auf “une Ordre gestellten Wechseln der Fall sei. Die Sprecher vor ihm hätten elbst darauf hingewiesen, daß es andere Gálle gebe, die Kunst ihres Vortrags habe nur darin bestanden, daß sie diese Fälle seltene genannt hätten, Aber es sei gar nicht zu leugnen, daß unendlich viel auf Kredit gezogen werde, wo der Aussteller augenblicklih gar feine Forderung an den Bezogenen hat und denselben blos einladet, ihm den Accept auf Kredit zu geben; es gebe feinen Banquier, der nicht bereit wäre, in jedem Augenblicke die größten Summen auf Augsburg, Hamburg 2c. zu ziehen, Diese Bereitschaft nun ruhe auf Reziprozität, nah welcher die Banquiers gegenseitig „mit einander arbeiten‘, was lediglich darin bestehe, daß sie auf der Stelle von einander acceptiren, Oft sei eín Banquier genöthigt, ungeheure Summen zu beziehen, und der Bezogene leíste willig den Accept, weil er wisse, daß ihm etwa 14 Tage vor dem Zahltage die Deckung geschick wird. Denen Geschäfte steigerten sich bisweilen bis zum Betrage einer Million, ollten diese hiernah gan
vershwinden? Er frage, ob hier der Accept ein Zahlungs-Versprechen sei? Hier könne doch nur von Bürgschaft des Acceptanten für den Zieher die Rede sein, Unmöglich fónne aber eine Verbindlichkeit des Bürgen egen den Hauptschuldner statuirt werden. Daß man übrigens {on im ahre 1682 den Accept als eine ieten für fremde Jnteressen betrachtet habe, gehe aus der Stelle der leipziger Wechselordnun hervor, wonach der Accept nicht von dem Hauptschuldner geleistet werden solle. Auch die Praxis habe. für diese Ansicht entschieden, und er müsse widersprechen, daß das Handels- gericht in Leipzig anders erkannt habe; er könne vielmehr aus der neuesten Zeit Sprüche anführen, in denen die Wechselklage des Ausstellers gegen ven Acceptanten abgewiesen worden sei.“ Der Königl. Kommissar Thieríot machte darauf aufmerksam: „Wenn man die Frage unbefangen vom prak- tishen Gesichtspunkt aus betrahte, habe man sorgfältig gegen einander abzuwägen, ob der dem Aussteller erwahsende Vortheil durch die dem Acceptanten entstehenden Nachtheile aufgewogen werde, Es kämen aber dabei fehr wichtige Fragen ins Spiel. Wenn z. B. der Bezogene insol- vent werde, so frage sih, ob der Aussteller sein Wechselreht behalten oder als bloßer Buhschuldner betrachtet werden sollte, Eben so könne es vor- kommen, daß z. B. Jemand, der in Frankreich teinen Kredit hat, auf einen Banquier in Frankfurt 10,000 Fl. auf eigene Ordre iehe, mit dessen Accept fortgehe und unterweges insolvent sterbe. Dann Tage sih, ob der Banquier in Frankfurt gehalten sein solle, seinen Accépt von der insol- venten Masse mit 10,000 Fl. einzulösen? Die von der Deputation ver- theidigte Ansicht werde nur zu leicht zu bedeutenden Rechtsverlezungen füh- ren,“ Abgeordneter Georgi erklärte sich sodann aus dem Standpunkte der Praxis, wie der Geseßgebungs - Politif gegen die Re ierungs - Vorlage, theils weil die Abneigung, durch Ausstellung trockener Wechsel seine Han- delsverhältnisse bekannt werden zu lassen, eine gegründete sei, zumal der: trockene Wechsel bei weitem den Gebrauch nicht gestatte, wie der gezogene, theils weil es unräthlich sei, Bestimmungen aufzunehmen , die jeden Augenblick umgangen werden können und umgangen werden müssen, Nachdem sodann die Abgeordneten Tzschucke, Leuner, Hensel (aus Bern- stadt) und Poppe sih in ähnlichem Sinne gegen die Regierungs - Vorlage ausgesprochen hatten, \sprah Herr Staats - Minister von Könneriß: „Der Abgeordnete Hensel habe die Ansicht zugegeben, daß der Wechsel auf einer Mandatspfliht beruhe; hiernach könne aber in feinem Falle dem Acceptanten gegen den Aussteller eine Zahlungspflicht auferlegt werden, weil der Beauftragte niemals dem Auftraggeber verbindlich gemacht wer- den könne, Die Redner hätten sich immer nur auf den Standpunkt der Aussteller gestellt, aber gar nicht auf den der Bezogenenz von diesem aus aber müsse zugegeben werden, daß, wenn E ohne Deckung acceptirt habe und nun auch dem Aussteller zur Zahlung verpflichtet Bin sollte, aller möglihe Mißbrauch hervorgerufen werden würde. ohl Jeder sei damit einverstanden, daß aus der Tratte niht zu entnehmen is, ob der Zieher damit eine Schuld Io will, oder ob er damit selbst zum Schuldner wird ? Allein ob es en dem Zieher und dem Bezogeuen durch Ausstellung der Tratte eine Wechselverbindlichkeit entstehe, das gehöre auch gar nicht ins Wechselrecht, sondern unter die Schäden-Ansprüche ins Civil- recht, Mehr oder weniger hätten sämmtliche Redner ausdrücklich anerkannt, daß bei Ziehung auf eigene Ordre der Aussteller eine Schuld von dem Bezogenen einziehen wolle, Allein es seien noch viele andere Fälle mög- lich, bei denen, vom rechilihen Standpunkte aus, nicht zugegeben werden föónne, daß der Bezogene gegen den Aussteller zahlungsp ichtig gemacht werde. Wenn der Bezogene Schuldner des Ziehers sei, dann fönne eine andere Form gewählt werden, ihn bei Wechselrecht verbindlih zu machen, durch trockene Wechsel; man habe zwar eingehalten, daß es nicht für shicklih gelte, trockenue Wechsel sih ausstellen zu lassen; allein das Gesey könne doch solche Rüsichten nicht beahtenz auch werde durch das Beispiel anderer Staaten, namentlich Bremens, das Gegentheil bewiesen, Jm Ganzen scheine der Wunsch zum Grunde zu liegen, für den trockenen Wechsel eine andere Form zu gewinnen; allein könne dieser Wunsh auf die Grundlage des Geseßes einen Einfluß haben? Man wähle oft für Rechtsverhältnisse eine andere Form, ohne darum ihre Natur zu ändern, Oft werde z. B. ein Verkauf in die Form eines Pachikontrakts eingeklei- det, aber deswegen ändere sih die Natur des Eigcnthums nicht in die des Pachikontrakts um, weil es in seine Form eingekleidet wurde. Wenn man einmal eine wehselmäßige Verbindlichkeit zwischen Zieher und Bezogenem statuire, müsse man auch gerechterweise dem Bezogenen Wechselrecht gegen den Zieher geben, Uebrigens werde man mit anderen Grundsäßen des Wechselrehts in Widerspruch kommen, z. B, beim rge Megres und müßte namentlih auch dem Aussteller gegen den Avalgeber ein Wehselrecht einräumen. Der Vorschlag der Deputation werde für die Eine nicht vor- züglicher sein; denn wenn der Bezogene wisse, daß er auch dem Aussteller wechselmäßig verpflichtet sein solle, dann werde er nicht ohne Deckung acceptiren,
und damit würden viele Geschäfte ganz unterbleiben. Der Gerichtsbrauch im Allgemeinen spreche für die Regierung, namentlich in Frankreich, Holland und Preußen , lauter Staaten mit einem shwunghasten Wechselverkehr, Werde das Deputations-Gutachten angenommen, dann würden die Sa ehr. schlechter stehen als die Ausländer; denn ein Sachse würde den euben Holländer und Franzosen au bei Wechseln auf eigne Ordre wechselmäßi
bezahlen müssen, während Sachsen, die nah jenen Ländern Wesel au
eigne Ordre ziehen, gar kein Wechselreht haben würden; dies führe also zu einer dem Handelsstande gefährlichen Disparität, ‘ Auf einen Einwand des Abg. Clauß entgegnete derselbe Herr Staats-Minister: „„Der Vorwurf, als habe man den Acceptanten aus der Reihe der Wechselver- bundenen hberausgenommen, treffe die Vorlage nicht; der Acceptant solle jedem Jnhaber wechselmäßig verbunden sein, nur dem Aussteller nicht, sonst müßte ihm, streng genommen, auch gegen diesen ein Wechselrecht eingeräumt tverden. Wenn aber der Abgeordnete behaupte, daß die Form der eigenen Wechsel nicht genüge, um den Gebrauch der auf eigene Ordre gestellten zu erseßen, so verweise er nur auf §. 245, wonach auch trockene Wechsel als wahre Wechsel ín den Handel kommen könnten.“ Die Kammer nahm s\o- dann den Vorschlag der Deputation an, behielt sih jedoch die Abstimmung