1845 / 349 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Michael Achermann blieb mit Jakob Müller fortwährend in Verbin- dung. Als nun Leßterer im Juli die gräßlihe That vollbracht hatte und ein großer Preis auf die Entdeckung des Thâäters ausgeschrieben wurde, machte dies den Ahermann lüstern. Er meldete in den ersten Tagen des Augusts von Zürich aus, wo er \ich als Flüchtling aufhielt, der Polizei în Luzern, sie solle sich der Person Müllers versichern, und trat mit dieser Polizei in Unterhandlungen. Anfang Oktobers erschien Achermann in Luzern und bestand ein langes Verhör, in Folge dessen Hauptmann Corragioni*® verhaftet wurde. Am 341, Oktober stellte man Achermann dem Müller gegenüber. Er hielt diesem vor, daß er, Achermann, ja Alles wisse, wodurch er den Müller zum Geständniß bewog. Etwas von dieser Sache verlautete in weiteren Kreisen, und es mate Aufsehen, daß Achermann frei herumlief. Lehter Tage wendete sich nun das Obergericht an den Großrath und zeigte an, daß Achermann als Mitschuldiger Müller's laut den Akten er cheine, daß aber dem Achermann von der Polizeibehörde Straflosigkeit zu- esichert worden sei. Das Obergericht bemerkte, daß eine solche Zusicherung (eine Art Abolition) höchstens von dem Großrath aus- gehen könnte, daher bei ihm der Fall anhängig gemacht werde. Der Großrath überwies die Zuschrift an den Regierungsrath zur Bericht- erstattung, und es is nun zu gewärtigen, was weiter erfolgt.

Italien.

Palermo, 26. Nov. Jn der vergangenen Nacht is Jhre Königl. Hoheit die verwittwete Großherzogin von Medlenburg-

Schwerin am Bord des Dampsschiffes ,¡Bessarabia“’ von Genua hier

angekommen.

Eisenbahnen.

XX Frankfurt a. M., 10. Dez. Die Eisenbahnbauten werden so viel befördert, als es in dieser weit vorgerückten und {lehten Jahreszeit geshehen kann. An der Main - eckdar-, der Frankfurt - Offenbacher, der Frankfurt - Hanauer und. Höchst- Sodener Eisenbahn gehen die Arbeiten unausgeseßt fort, werden aber doch nur auf das Nothwendigste beschränkt.

Handels - und Börsen - Nachrichten.

- Berlin, 15. Dez. Die Course G luhren wiederum einen kleinen Rüdckgang, doch stellte sich im Laufe der Bör sie fest schlossen,

Berlin, 13. Dez. Jn den verflossenen Ta

fast vollständige Stagnation in allen Getraide-

ür Weizen werden die früheren Preise zwar noch verlangt, aber

nur höchstens bei Kleinigkeiten und nicht coulant bedungen, wie denn über-

haupt nur so viel gefauft wird, um den dringendsten Bedarf zu befriedigen.

Unsere Notirungen sind heute folgende: Bunt. poln, 87 / 88pf. 74 a 75 Rthlr.

Setten 87 /88pfd, zu 73% Rthlr. und 874pfd, zu 74 Rihlr.), geringere

aare 73—74 Rthlr, (verkauft 86pfd, zu 73 Rthlr.), gelb, märk, 74 a 75 Rihlr. zu \{äyen,

Für Roggen auf Frühjahrs - Lieferun wird, um angeblich frühere Blanco - Verkäufe zu deken, 467 a 46% Rihlr. bez. und so gehalten, Jm Uebrigen war die Frage nihts weniger als anhaltend. In loco 86pfd. holte 905 Rthlr., solher ín der Nähe s{chwimmend 507 Rithlr., entferntere La- dungen 82 /83pfd, 495 Rithlr.,, 85pfd. 50 Rthlr. mit Verkäufern.

Gerste is eher zu haben als zu lassenz gr, Br, 74pfd, konnte nicht

über 36 Rihlr." bedingen.

Hafer kann sich bei starker Zufuhr nicht behauptenz in loco is 46pfd, zu 27 Rthlr. offerirt, eben so sind \{wimmende Partieen {wer zu verwer- begeben und so angetragen,

thenz pr, Frühjahr 48pfd, is zu 29 Rthlr,

en war an unserem Markte attungen.

e mehr Kauflust ein, wodurch

1570

Sommerrübsen mit 67—70 Rihlr. nah Qualität vergeblich att-

boten. r Mit Kleesaamen blieb es auch in diefer Woche still, da Specula- s- noch fern is, Neucs rothes un-

tionslust fehlt und die Zeit des B

beachtet, fein 14 Rthlr., feinmittel 13 Rihlr. angeboten. Von neuem weißen famen ein paar Pöstchen hübsch kräftige Mittel-Waare vor und fanden zu 135 Rthlr. Käufer. j

Thimothee 9 a 8; Rihlr. nominell.

Rüböl hat sich in loco besonders wieder gehoben. Die Erhöhung in 8 Tagen beträgt circa 1 Rihlr., wozu von unseren Raffineurs stark ge- kauft, und andererseits wenig angeboten wurde, Diese Besserun erstreckte ßch auch auf den Dezemberpreis, dagegen war weitere Kauflust nicht bemerk- bar. Jn loco 13 Rthlr. Br. bei R auf Zeit auch bewilligt, 12% Rthlr. Gld.z pr. Dez, 12% Rthlr. Br. u. bez., 127 Rthlr. Gld.z; Dez. / Jan. 1274 Rihlr. Br., 1254 Rthlr. Gld,; Jan, / April. 125 Rihlr. Br., 125 Rihlr. Gld.; April /Mai 125 Rthlr. Br., 122 Rthlr. Gld.

Leinöl loco 105 a 5 Rihlr.; Lief. 11 Rihlr, Br. 10%, Rthlr, Gld.

Palmöl 123 Me Pan öl 13 Rthlr,, Mohnöl 15 Rithlr.,

Südseethran 9, 8% u. thlr. | ( an. /März zu 175 Rthlr, verkauft; p.

Spiritus- matter, loco p. J Apríl /Mai 18% 185 Rihlr, ohne Handelz p. Mai /Juni-zu 19 Rihlr, z p. Juni / Juli 195 Rthlr. begeben. i

Wir hatten heute bei mäßigem Frost ziemli starken Schneefall.

Berliner Börse. Den 15. Dezember 1845.

Pr. Cour. Brief. | Geld. | Gem.

Pr. Cour. Brief. | Geld.

97%

Fonds.

ZE

| Actien. |8

&

St. Schuald-Sch. Prämien - Scheine d. Seeh. à S0 T. Kur- u. Neumärk. Schuldverschr. | Berliner Stadt- Obligationen Dans. do. in Th. Weestpr. Pfandbr. |- Grossh. Pos. do. do. do. Ostpe. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. doe, Schlesische do. do.v.Staat g.Lt. B.

|ux1.Potsd.Bisenb, do. do. Prior. Obl. Mgd. Lpz. Eisenb. doe. do. Prior. Obl. Brl. Anh. abgest. do. do. Prior.Obl. Düss.Elb. Eisenb. do. do. Prior.Obl. Rhein. Eisenb. do. do. Prier.Obl. do.v.Staat garant. Ob.-Schles.E.L.A do. Prior. de. Lt. B. .-St.B.Li. A. n.B. Magd.-Halbst.Eb. Br.-Schw.-Frb.E. do. do. Prior. Obl. 13% Bonn-Köluer Esb. 11 % Niedersch.Mk.v.e. 55 do. Priorität

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Gold al marco. Friedrichsd’or. And.Gldm. à 6 Th. Discouts.

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Auswärtige Börsen.

Niederl. wirkl. Sch. 60/7. 6% Span. 2313-. Zins. —, Peeuss. Pr. Sch, —. Pol. —.

Amsterdam, I1L. Dez. 3% do. —. Ausg. —. Pass. 63. 4% Russ. Hope 8073.

Antwerpen, 10. Dez. Zinsl. —.

Frankfurt a. M., 12. Dez. 1926. Bair. Bank-Actien 727 Ber. Poln. 300 Fl. 99% G. do. 500 Fl. 82 a.

Hamb urg, 13. Dez. Bank-Actien 1620. Engl. Russ. 1087.

Paris, 10. Dez. 56% Rente fiù cour. 118. 30. 3% do. fin cour. 82, 10. Neapl. —. 0% Span. Rente 36, Pass. 65.

Wien, 11. Dez. 5% Mei. 1112, 49% ao. 1005. 3% do. 764. Ba»nk- Actien 1600. Anl. de 1834 161. de 1839 123. Nordb. 1883. Gloggn. 133%. Mail. 120. Liv. 1167. Pesth. 108%, Budw. —- i

Neue Anl, 23. 5% Met. 1113. Bank - Actien p. ult. Hope 89% Br. Stiegl. 89 Br. Int. 6937 .

——_——.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Ubr.

Nachmittags 2 Ubr.

338,90"’’Par.|339,80’’’Par./340,04’’’Par.

Luftwärme .…..|— 34° R.\— 1I/6° R. 4,6° R.| Flusswärms Ly

Thanpunkt .….,|— T,0° R. 5/,8° R.|— 6,0° R.| Bodenwärme 0 i .| 72 pCi. 69 pCt. 88 pCt. Ausdünstung ()

heiter. beiter. Niedersechlag 0 ba

NW. NW. | Wüärmewechg] - Wolkenzug ... NW. 5,2’ R

Tagesmittel : 339,58’! Par. —3,2° R... —6,;3° K... 76 PCi, Ny

Königliche Schauspicle.

Dienstag, 16. Dez. Jm Opernhause. 144ste Abon N Der Freishüß. (Dlle, Jenny Lind: Agathe,) 9 a hr. j ? Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum Parte Sgr. und zum Amphitheater à 10 Sgr. zu haben.

Jm Schauspielhause. 22ste französische Abonnements-Vo f La première représentalion de: La Ciguë, comédie en 2j et en vers, du théâtre royal de l’Odéon, par M. Emile Au Dans cette pièce Mlle. Henrielte remplira le rôle d'Hiy 2) Les petites misères de Ia vie humaine: 3) Un jour d

Mittwoch, 17. Dez. Jm Schauspielhause. 208te Abonne Vorstellung: Der Jude. (Herr Döring: Schewa.) Hieraus; Ahnenstolz in der Küche.

Donnerstag, 18. Dez. Jm Opernhause. Mit aufgehobenen nement: Konzert, unter Mitwirkung des Herrn Vivier auf Anfang 7 Uhr. : 70

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlihenh haus-Preisen verkauft. :

Die Abonnements-Billets bleiben bis Mittwoch, den 17 Mittags 12 Uhr, reservirt.

Im Ee 209te Abonnements - Vorstellun (0 nens Liebe und Entsagung. (Dlle. Vieredck, vom Kaiserl, Hos theater zu Wien: Christine, als Gastrolle.) Hierauf : Das (Dlle. Viereck: Lucie, als Gastrolle.)

Königsstädtisches Theater. Dienstag, 16. Dez. Das lebte Fensterin (das lebte Stell

Nach ein; Beobacktuy

Quellwärme T)

NW.

- Genrebild aus dem österreihishen Volksleben, von J. 6,

Musik nah National - Melodieen P mengetent von A, Y Hierauf : Der verwünschte Brief. Posse in 3 Aufzügen, nd französishen Vaudeville bearbeitet von Lehnard. (Herr Wali Wien, im ersten Stück: Mathias, im zweiten: Friß Florbad, Gastrollen.) Zum Schluß: Rataplan, der kleine Tambour, Lub in 1 Akt.

Mittwoch, 17. Dez. (Jtalienishe Opern-Vorstellung.) Lind |

Chamouni. Oper in 3 Aften, Musik von Donizetti, (6 Marietta Alboni: Pierotto, als Gastrolle. Die Partie be Pier ist eigens vom Komponisten für Sgra. Alboni geschrie) Y dem Schluß der Oper: Große Scene und Arie aus dn d Betily, von Donizetti, vorgetragen von Sgra. Marietta Alu

Oeffentliche Aufführungen.

Mittwoch, 17, Dezember, Abends 6 Uhr: Palestrina, Q von C, Löwe, als zweites Abonnements-Konzert der Sing-Akaden Leitung des Komponisten. Billets à 1 Rthlr. zu numerirten Sigpli

‘beim Hauswart der Sing-Akademie zu haben,

G s Verantwortliher Redacteur Dr. J. W, Zinkeisen, Gedrueft in der Deer schen Geheimen Ober - Hofbuchdruäei,

Allgemeiner Anzeiger.

Bekanntmachungen.

[1272] Oeffentliche A E :

In Folge der beantragten Todes - rflärung des Gottlieb Neumann, Sohns des Einwohners Erdmann Neumann in Minken, geboren den 415, Juni 1764, welcher vor ungefähr 40 Jahren nach Amerika ausge- wandert sein und seit 32 Jahren keine Nachricht von ih gegeben haben soll, werden der gedachte Gottlieb

unterm

verfügt werden.

„Nach dem 1. Februar 1846 wird über die bis dahin nicht gezeichneten Actien Litt, B. 2, September c. Allerhöchst ten-Nahtrages zum Vortheile der

Berlin, den 16. Dezember 1845, ie gez. v. Cronstein, Vorsißender,

in Gemäßheit des bestätigten Statu- ganzen Gesellschaft [1252]

irection. von

eumann und dessen etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch I EeG sich spätestens in dem auf den 30. September 1846, Vormittags11 Uhr, vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Asses- sor Wendt in unserem Parteien-Zimmer anstehenden Termine scriftlih oder persönlich zu melden, widrigen- falls derselbe für todt erklärt und- sein Nathlaß den geseblihen Erben zugesprochen werden wird.

Breslau, den 25. November 1845,

Königl. Stadtgericht, 11. Abtheilung,

Berlin- Anhaltische Eisenbahn.

[1008 b] Zweite Einzahlung zur Jülerbog-Riefa Zweigbahn.

O. Die geehrten Zeichner Én E auf Actien Lit. B. un- serer Gesellshaft werden hierdurch aufgefordeit, die zweite Einzahlung von

g 15 % mit 30 Thir. auf 2s m0 jeden Quittungsbogen ín den Vormittagsstunden j der Tage vom anuar bís 1, Februar 1846 bei unserer Gesellschafts - Hauptkasse (Askanischer Play

r, 6) unter Auslieferung der Quittungsbogen über den 1sten Einschuß zu leisten, und zwar pro Stück mit mich 295 Thlr, baar, indem 15 Sgr. pro Stück als Zinsen für den ersten Einschuß gutgerechnet werden, Dagegen empfangen sie alsdann über die 2te Einzahlung neue Quíttungsbogen.

Bei nicht prompter Einzahlung treten die Bestimmun- gen §. 9, des Gesellschafts-Statuts ein.

Den Jnhabern solcher Stamm-Actien unserer Gesell- chaft, welhe noch nicht auf Actien Lit, B, gezeichnet haben, steht dies zum pari-Course noch bis zum 1, Fe- brnar 1846 frei, wenn sie bis dahín die 2 ersten Ein- schüsse mit 30 % (also 60 Thlr, pro Actie) nebst Ver- zugszinsen berichtigen und den betreffenden Verpslich- tungs-Revers ausstellen.

Köln verläßt

[1267]

A H R S K T M AN S L

15.

gerschulen““

nicht mit dem hinzufü menen eordnet habe.

n'est spruch für ír darf er woh

Citerarische Anzeigen.

Im Verlage von M. Du Mont-Schauberg in so eben die Presse und ‘is vorräthig in der Gropius schen Buch- Bauschule Laden Nr. 12;

Französisches Lesebuch

Gymnasien und höhere Bürgerschulen, Herausgegeben von D. F. n. Zweiter heil, Für die oberen Klassen, VIIT und 220 Seiten groß Oktav.

Bei den Sprachwerken des feiner Empfehlung von unserer Seite: sie empfehlen sich selb dur ihre hohe Brauchbarkeit, außerordentli günstige Aufnahme Zeu

alben finden und welche auch heile des „Lesebuches für Gymnasien und höhere Bür- zu Theil werden wird. demselben sagt der Herr Verfasser: „Der erste Theil des vorliegenden Lesebuhs hat eine so nahme gefunden und is in so viele Tehransalten ein- geführt worden, daß ih mi der von v ergangenen Aufforderung, einen fern, für die oberen Klassen bestimmten länger entziehen durfte, Publikum übergebe, en, daß ih auch diesmal tüde- A vieler Gewissenhaftigkeit gewählt und ern mmer und überall das Rechte und Beste haben, und werde erfahrener Schulmänner über Form Sammlung entgegennehmen. qu’an essa1, sagt d’Alembert, end eine Art von Schriften Geltung, so zunächst auf ein Schulbuch angewandt

Goldschnitt 25 Thlr,

Berlin, Dezember 41845,

und Kunsthandlung, Königl,

[1193]

* Herausgegeben von N 1E (f

- Preis: 15 Sgr, Herrn D. Ahn bedarf es H, Davon giebt die niß, die sie allent-

diesem zweiten

gewi Diese Sammlung is ,

Im Vorworte zu | schen Frauen gewidmet,

erfreuliche Auf- | Leben (Haus un elt),

Daß der Herausgeber , 'Gemüths innig vertraut, nie aus hat, daß das

elen Seiten an

Theil auszuarbeiten,

darf ih die Versicherung die darin aufgenom-

alt aber und

bescheide ih mich jedoh , nicht getroffen zu freundlihen Winke und Jnhalt dieser

Toute' prémière édition

Hat dieser Aus-

derselben wünschenswerth macht,

daher gern die j [993 b]

werten, da3 erst durch den Gebrauch in der Schule selbs sich als zweck- und sachgemäß erweisen muß.“

Die Presse verläßt so eben: Die fünfte Auflage

Geibel?s Gedichten.

8, sehr elegant geh. 2 Thlr,, in engl. Einband mit

Die schöône Ausgabe dieser beliebten Gedichte möchte zu Festgeschenken besonders willkommen sein.

Alexander Dundcker, Königl, Hofbuchhändler, Franz. Str, 21.

vei E, H. Schroeder in Berin, Lin-

den 23, im Jagorschen Hause, is eben erschienen : bum deutscher Díihter.

Zweite vermehrte Auflage.

8, Velinpapier, geh, Preis 1 Thlr,

Elegant gebunden 2 Thir.

wie das Dedications - Gedicht

des Herausgebers {on besagt, vorzugsweise den deut-

und zerfällt in 5 Haupt - Ab-

\{hnitte: Natur, Zune (Leid und Lust), Traum und

d Bild und Spruch, Andacht,

mit der Tiefe des weiblichen

den Augen verloren

[bum den deutschen Frauen gewidmet is,

giebt demselben shon einen wesentlichen orzug Indem ih denselben hier- ahlreichen Unternehmungen ähnlicher Artz die

/ der richtige Takt, mit welchem überall das

Beste und Passendste gegeben ist , geben dieser Samm-

lung einen Werth, der eine möglichst große Verbreitung

Guts - Verkauf.

Das ím Herzogthum Holstein, im Preeyer adeligen Güter-Distrifte sehr angenehm belegene, dem Herrn Ma- jor C, F. von Brandis ín Braunschweig zugehö-

rende, adelige Gut Bockhorn, welches laut 1007 Tonnen à 240 [] Ruthen groß: is, 9 von Hamburg, 35 Meilen von Kiel, 5 Mill Lübeck, 2 Meilen von Preeß, Ploen und Ne entfernt liegt, soll cum Inventario am 16, J 1846, Morgens 12 Uhr, in Kiel durch di Justitiar Bo je öffentlih verkauft werden, / Die Beschreibung nebst den Verkaufs - Bedi sind’ vom 1. Dezember d. J, an bei dem Hen tiar Boje ín Kiel, bei dem auf dem nahe b horn liegenden Gute Perdoel wohnenden Hei Stoppel, welcher auch das Gut Bodckhorn zl übernommen hat, in Berlin bei dem Königl, | enz-Comtoir, dem obengenannten Besizer in? schweig und bei dem unterzeichneten Obergeri faten Stoppel ín Altona zu erhalten. Altona, H, S top pel, Obergerid den 17, Novbr.1845, im Auftrage des Besi!

[1012b]

Jh zeige den Herren Fabrikanten an, daß is bis Monat Februar noch mit der Errichtung 1 justirung von Sodafabriken, Schwefel säurefabril ununterbrochenex und unterbrochener Methode, # salzfabriken, Vitriolbrennereien nah englischer u! mischer Art, Bleiweißfabriken nah allen M

e. Farbenfabrifen und anderen chemishen Etablis

beschäftige, und bitte deshalb, Aufträge und V direkt in portofreien Briefen an mich gelangen zl J. C, Zimmermann in Die

prakt. techn. Chemiker,

20 Sgr.

[1009 b]

Ausstellung lransparenter Gema! mit Instrumental- Beg!

tung bei Julius Ku

y Linden 26, Bel- Etage. Christus segnet die Kinder nach Overbeck; im Kreise seiner Familie zu VVittenberg S) abend 1536 nach Schwerdtgeburth ; Ansicht de Stolzensels am Rhein. Grösse der Gemälde: breit, Fuss hoch. pool Täglich Abends von 5—10 Uhr zu se

Entrée 5 Sgr., Kinder die Hälfte.

———_—————

vor org-

Berlin, 16. Dez.

as “gar beträgt : lr. für 7 Iahr.

E L Jute,

8 Kthlr. - 1 Iahr.

len Theilen der Monarchie ohue Preiserhöhung.

¿ertious- Gebühr sür den ciner SZcile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstallen des In- und Auslandes uehmcn Sestellung auf dieses Blatt an, sür Serlin die Expedilion der Allg. Preuß- ; Zeitung: --- Friedrichsstrafie Ur. 72,

; 349.

Inhalt.

tliher Theil. L f s and, Berlin. Uebereinkunst zwischen den Regierungen von Preußen d Württemberg wegen Uebernahme von Ausgewiesenen. Stadt- yshalt,. Schreiben aus Posen. (Abhülfe gegen Nothstände.)

he Bundesstaaten. Königreich Bayern, Der Landtag. Mah eriogipum Baden. Landtags-Verhandlungen Groß- zogthum Hessen und bei Rhein. Taufe des neugeborenen

en. in eichishe Monarchie. Wien. Der badische Gesandte, Frei- von Tettenborn, 4. Schreiben aus Prag. (Stände-Versamm- 1g; Theuerungz Rinderpest.) - land und Polen. St, Petersburg, jorstehenden Rekruten - Aushebung. ikreich, Paris. Salvandy's Maßregel ín Betreff des Universitäts- ithè, Abreise Reschid Pascha’s von Marseille, Schreiben aus aris. (Algierishe Nachrichten.) gbritauien und Frland. London. Mittheilung der Times die Korngeseß-Frage. Befestigung des Landes, Demonstratio- sür und wider die Korngeseße.

+ Brüssel. Weitere Diskussion und Annahme mehrerer Artikel nirepot-Geseyes. Räuberische Ueberfälle in Dorfgemeinden, ben aus Brüssel. (Geseß-Entwurf über die Anlage freier Entre-

; Verhandlungen mit Frankreich z Erweiterung der Akademie ; ameri- tischer Vertrag.) weiz, Kanton Luzern. Erklärung des Dr. Kasimir Pfyffer. lien, Neapel. Vorbereitungen zum Empfange des Kaisers von Ruß- d, Abreise des Prinzen Georg von Preußen.

dels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börsen- und Markt-

Erleichterungen in der

Planet, Zur pädagogischen Literatur,

lage.

Amtlicher Theil.

, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Post- Direktor Möller zu Schwelm den Rothen Adler-

1 dritter Klasse ; dem pensionirten Gymnasial-Direktor Paalzow enzlau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem ht Michael Schwarz zu Jablonowo, im Regierungs-Bezirk

berg, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Das gestern ausgegebene 40ste Stück der ‘ß-Sammlung enthält folgende Uebereinkunst zwischen den an von Preußen und Württemberg wegen Uebernahme von wiesenen : Zwischen der Königl, preußischen Regierung einerseits und der Königl, mbergishen Regierung andererseits ist nachstehende Uebereinkunst we- Pseiliger Uebernahme der Ausgewiesenen verabredet und abgeschlos- orden ; 4, Es soll in Zukunft Niemand in das Gebiet des anderen der hohen kontrahirenden Theile ausgewiesen werden, wenn derselbe nicht er von demjenigen Staate, welchem er zugewiesen wird, nach eden nungen gegenwärtigen Vertrages zu übernehmen ist oder doch durch Vebiet desselben als ein Angehöriger eines in gerader Richtung rück- liegenden Staates nothwendig seinen Weg vedinen muß. 2, Als Personen, deren Uebernahme gegenseitig nicht versagt wer- arf, sind anzusehen: a. diejenigen, welcze die Unterthans - Eigenschaft tébürgerrecht) in dem Staate, welchem sie zugew1esen werden, erwor- aben und seitdem eutweder aus diesem Unterthans - Verhältniß über- nicht wieder ausgeschieden, oder zwar der früheren Unterthanschaft ig geworden, aber nicht in solche Verhältnisse zu dem anderen Staate

telen siud, welhe in Gemäßheit dieser Uebereinkunst die Uebernahme- |

f

Berlin, Mittwoch den [7t« Dezember

ema e D U E E

Verbindlichkeit des anderen Staats begründenz die Erwerbung, Fortdauer und Auflösung der Unterthans-Eigenschaft is nah der inneren Geseßgebung des betreffenden Staats zu beurtheilen; b. diejenigen , welche von heimatlosen Aeltern zufällig innerhalb des Staatsgebicts, in wel- hes sie gewiesen werden, geboren sind, so lange sie nicht in dem anderen Staate die Unterthans - Eigenschaft erworben, oder sich da- selbst mit Anlegung einer Wirthschast unter Beobachtung der vorgeschriebe- nen nothwendigen Erfordernisse verheirathet oder darín 10 Jahre lang sich aufgehalten haben , unter dem Begriff von „Aeltern“ is übrigens bei ehe- lihen Kindern der Vater, bei unehelichen die Mutter zu vérstebetti c) die- jenigen, welche zwar weder ín dem Staatsgebiete géboren-, noch zu Ünter-

- thanen daselbs ausgenommen worden sind, hingegen ohne Aufrechthaltung

ihrer vorherigen staatsbürgerlichen (Unterthans-) erhältnisse oder überhaupt als heimailos , dadurch in nähere Berührung mit dem Staate, in welchen sie gewiesen werden, getreten sind, daß sie sich daselbst entweder mit Anlegung einer Wirthschaft unter Beobachtung der vorgeschriebenen nothwendigen Er- fordernisse verheirathet oder darin 10 Jahre aufgehalten haben.

§. 3, Soll eine Person ausgewiesen werden, welche in dem einen Staate zufällig geboren ist, in dem audern aber die Unterthans-Eigenschast erworben, oder mit Anlegung einer Wirthschaft unter Beobachtung der vor- eshriebenen nothwendigen Erfordernisse sich verheirathet oder zehu Jahre l aufgehalten wed so is der leytere Staat dieselbe aufzunehmen verbunden.

rifft die erworbene (§. 2 Litt. a.) und nicht wieder erloschene (S. 7) Unterthans-Eigenschast in dem einen Staate mit der Verheirathung in der bezeichneten Weise oder dem zehnjährigen Aufenthalt in dem anderen Staate zusammen , so is das erstere Verhältniß entscheidend. Jst ein Heimatloser in dem einen Staate unter den vorgenannten Vorausseßungen în die Ehe getreten, in dem anderen aber nach seiner Verheirathung während des be- stimmten Zeitraums- von zehn Jahren geduldet worden, so muß er in dem lehteren beibehalten werden,

§. 4, Sind.bei einer Person keine der in den vorstehenden Paragra- phen enithaltenêèn Bestimmingen anwendbar, so muß derjenige Staat, in welchem sie sich befindet, sie vorläufig beibehalten.

§. 9, Verheirathete Personen weiblichen Geschlechts sind von dem Staate zu übernehmen, welcher den Ehemann vermöge“ eines der angeführ- ten Verhältnisse zu übernehmen hat, Wittwen sind nach eben denselben Grundsäßen zu? behandeln, es wäre denn, daß während ihres Wittwenstan- des eine Veränderung eingetreten sei, durch welche sie nah den Grundsäßen dirse Benwärtigen Uebereinkunft einem anderen Staate zugewiesen werden dürfen,

§. 6, Befinden \ich unter einer auszuweisenden Familie unselbstständige d, h, aus der älterlihen Gewalt noch nicht entlassene Kinder, so können solche, ohne Rücfsiht auf ihren ufälligen Geburtsort, in denjenigen Staat verwiesen werden, welcher bei ehelichen Kindern den Vater, bei unehelichen die Mutter zu übernehmen hat, Wenn aber die Mutter unehelicher, unselbsiständiger Kinder nicht mehr“ am Leben ist, und leytere bei ihrem Vater befindli sind, so werden sie von dem Staate mit übernommen, welcher den Vater aufzunehmen hat. Vorstehende Bestimmung bezieht sich allein auf den Fall, wenn unselbstständige Kinder zuglei mit ihren Aeltern übernommen werden sollen, und nicht auf den Fall, wenn Kinder allein ohne ihre Aeltern, sei es, daß diese nicht mehr am Leben sind, oder aus sonstigen Gründen, aus dem einen Staate ausgewiescn werden- sollen, Vielmehr gilt bei Kindern , welche allein , ohne Aeltern, von dem cinen in den anderen Staat verwiesen werden wollen, wie bei allen übrigen Per- sonen mit Vorbehalt der Ausnahmen des §. 5 und 6, die allgemeine Regel, daß dieselben nach ihren eigenen Verhältnissen, wie solche zur Zeit des von der einen Regierung an die andere gestellten Ansinnens auf Nebernahme stattfinden, zu beurtheilen sind,

§. 7, Hat ein Unterthan durch irgend eine Handlung si seiner nach Maßgabe des §. 2 a. erworbenen Unterthans-Eigenschaft verlustig gemacht, ohne daß der andere Staat denselben nah den Bestimmungen der §§, 2- 3, 5 u, 6 zu übernehmen verbunden ist , so kann der Staat, dessen Unterthan er früher war, der Beibehaltung oder Wiederannahme desselben si nicht

entziehen.

E 8. Handlungsdiener, Handwerksgesellen und Dienstboten, \o wie Schäfer und Dorfhirten, welche, ohne eine eigene Wirthschaft zu haben, in Diensten stehen, imgleichen Zöglinge und Studirende, welche der Erziehung oder des Unterrichts wegen irgendwo verweilen, können wegen dieses Auf- enthalts, wenn derselbe au länger als 10 Jahre dauern sollte, niht von dem einen Staate dem anderen zugewiesen werden, Zeitpächter sind den hier oben benannten Jndividuen nur dann gleich zu achten, wenn sie uicht mit ihrem Hausstande sih an den Ort der Pachtung begeben haben.

§. 9, Die neben der Verheirathung geforderte Wirthschasts-Anlegung wird als vorhanden aigenommen , wenn auch nur Einer der Eheleute sich auf eine andere Art, als im herrschaftlichen Gesindedienste Beköstigung ver- schafft, zugleih aber der Aufenthalt des Ehemannes in dem Staatsgebiete schon durch dessen sonstige Lebens - und Berufs - Verhältnisse bedingt gewe- sen, nicht aber blos durch die Absicht, sich dort trauen zu lassen, herbeige-

| führt worden is.

§, 10, Denjenigen, welhe aus dem einen Staate ausgewiesen wer- den, ohne daß nach den in der gegenwärtigen Uebereinkunft festgestellten

"R E

verpflichtet wäre, ist schuldig, es würde werden können, daß Richtung rückwärts auf anderem Wege

Grundsägen der andere Staat zu deren Uebernahme legterer den Eintritt in sein Gebict zu gestatten nicht denn urkundlich zur ‘völligen Ueberzeugung dargethan das zu übernehmende Jndividuum einem in gerader liegenden Staate angehöre, welchem dasselbe niht wohl zugeführt werden fann.

S. 11, Sämmtlichen betreffenden Bchörden wird zur strengen Pflicht gemacht, die Ausweisung von Personen in das Gebiet des anderen der hohen fontrahirenden Theile nicht blos auf die eigene unzuverlässige An- gabe derselben zu veranlassen, sondern wenn das erhältniß, wodurch der andere Staat zur Uebernahme einer Person conventionsmäßig verpflichtet wird, nicht aus einem unverdächtigen Passe oder aus anderen völlig glaub- haften Urkunden hervorgeht, oder wenn díe Angabe des betreffenden Jndi- viduums nicht durch besondere Gründe und die Verhältnisse des vorliegen- den Falles unzweifelhaft gemacht wird, zuvor die Wahrheit sorgfältig zu ermitteln und nöthigenfalls bei der vermeintlih zur Uebernahme verpflichteten Behörde Erkundigung einzuziehen.

§. 12, Sollte der Fall eintreten, daß eine von dem einen der hohen kontrahirenden Theile dem: anderen Theile zum weiteren Transporte in einen rückwärts liegenden Staat, zufolge der Bestimmung des §, 10, zugeführte Person von dem lehteren nicht angenommen würde, so kann dieselbe wieder in denjenigen Staat, welcher sie ausgewiesen hatte, zur vorläufigen Beibe- haltung zurückgebraht werden, :

§+ 13, Die Ueberweisung von Judividuen aus dem einen Staat in den anderen geschieht in der Regel vermittelst Transports und Abgabe der- selben an die Polizei-Behörde desjenigen Orts, an welchem der Transport als von Seiten des ausweisenden Staates beendigt anzusehen is. Mit den Personen werden zugleich die Beweisstücke, worauf der Transport con- ventionsmäßig gegründet wird, übergeben. Jn Fällen jedoch, wo keine Ge- fahr zu besorgen is, können einzelne Personen auch mittelst eínes Laufpasses, in welchem ihnen die zu befolgende Route genau vorgeschrieben is , in den Staat, welcher sie zu übernehmen hat, gewiesen werden. Es sollen auch nie mehr als drei Personen zugleich auf den Transport gegeben werden, es wäre denn, daß sie zu einer und derselben Familie gehören und ín dieser Hinsicht niht wohl getrennt werden können, Größere sogenannte Vaganten- schube sollen künftig nicht stattfinden.

F. 14, Da die Ausweisung nicht auf Requisition des zur Annahme verpflichteten Staats geschieht, und dadurch zunächst nur der eigene Vor- theil des ausweisenden Staats bezweckt wird, so können für den Transport und die Verpflegung der Ausgewiesenen keine Anforderungen an den über- nehmenden Staat gemacht werden. Wenn ein Auszuweisender ; welcher einem rückwärts liegenden Staate zugeführt werden soll, von diesem nicht angenommen und deshalb nach §, 12 in denjenigen Staat, welcher ihn ausgewiesen hatte, zurückgebracht wird, so muß leßterer au die Kosten des Transports und der Verpfleguug erstatten , welche bei der-Zurücführung aufgelaufen sind,

§. 15, Können die respektiven Behörden über die Verpflichtung des Staats, dem die Uebernahme angesonuen wird, der in der Convention auf- gestellten Kennzeichen der Verpflichtung ungeachtet, bei der darüber stattfin- denden Korrespondenz sich nicht vereinigen, und is die diesfällige Differenz derselben auch im diplomatischen Wege nicht zu beseitigen gewesen, so wol- len beide fontrahirenden Theile den Streitfall zur kompromissarishen Ent- scheidung eines solchen dritten deutschen Bundesstaats stellen, welcher sich mit beiden fontrahirenden Theilen wegen gegenseitiger Uebernahme der Aus- gewiesenen in demselben Bertrags-Verhältnisse befindet, Die Wahl der zur Uebernahme des Kompromisses zu ersuchenden Bundesregierung bleibt dem- jenigen der kontrahirenden Theile überlassen, der zur Uebernahme des Aus- Yewiesenen verpflichtet werden soll. An diese dritte Regierung hat jede der betheiligten Regierungen jedesmal nur eine Darlegung der Sachlage, wo- von der anderen Negierung eine Abschrift nachrichilih mitzutheilen is , in fürzester Zeit einzusenden. Bis die schiedsrichterliche Entscheidung erfolgt, gegen deren Juhalt von keinem Theile eine weitere Einwendung zulässig ist, hat derjenige Staat, in dessen Gebiet das auszuweisende Jndividuum beim Entstehen der Differenz sich befunden , die Verpflichtung , dasselbe in seinem Gebiete zu behalten.

§. 16. Vorstehende zweimal gleihlautend ausgefertigte Uebereinkunst foll in den Staaten der beiden kontrahirenden Theile zur genauesten Be- folgung öffentli bekannt gemacht werden.

Berlin, den 5, Dezember 1845.

Königlich preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr von Caniy.

_ Vorstehende Erklärung wird, nachdem solche gegen eine übereinstimmende Erklärung des Königl, württembergschen Ministeriums der auswärtigen An- gelegenheiten vom 30, September d. J. ausgewechselt worden, hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 5, Dezember 1845,

Der Staats- und Kabinets-Minister für die auswärtigen Angelegenheiten, Greiherr von Caniy,

L E ———————

Neuer Planet.

Werlin, Auf die Anzeige des Herrn Hen cke in Driesen von einem

Sterne, in der Vossischen Zeitung vom 13. Dezember, wurde *, Dezember auf der hiesigen Sternwarte in der bezeichneten Gegend sademische Sternkarte Hora 1V:, welche von Herrn Professor Knorre dlajew sehr sorgfältig gezeichnet ist, mit dem Himmel verglichen, Es nahe an dem angegebenen Orte ein Stern 9ter Größe, der in der nicht verzeichnet, von 6b Abends bis 2b Nachts ganz regelmäßig ;Vrt veränderte, Am 44, Dezember , 2b Nachts, war fin Ort [4 in gerader Aufsteigung und 12° 40' nördlicher Declination. Er te sich an diesem Abende so, daß er bei rückläufigem Gange täglich ha im Bogen seine gerade Aufsteigung verminderte, aber nahe auf en Parallele blieb. Dieses stimmt sehr gut mit Herrn Hencke's An- Dez, 8, 8h 65° 25 und 12° 41/, Der Stern ist keiner der vier Planeten, sondern wahrscheinlich ein neuer Planet, der sich in de seiner Opposition befindet. E, i

Zur pádagogischen Literatur.

fmentar-Schreibschule im edig- flüchtigen, so wie \ähsis chen Duktus. Für den Privat-, Schul und Selbst= Unterricht, herausgegeben von Karl August Zscbille. Leipzig in Kommission bei Heinrih Weinedel, 1845,

ter Verfasser dieser Elementar -Schreibschule stellte sich die Aufgabe l praktisch - methodisches Handbuch einen Beitrag E Verbesserung doraphischen Elementar-Unterrichts zu liefern und nachzuweisen, wie

runde „namhaftesten pädagogischen Lehrbüchern aufgestellten allgemeinen sähe beim ba mae ote zur Geltung zu bringen sein möch-

n Werk enthält nicht nur Alles, was bis jeyt über den Scthreib-

* richts;

S E

Unterricht gesagt worden ist, in einer vollständigen Uebersicht, sondern bringt

auch jedes einzelne Lehrgeseß, das bei diesem Unterrichte zur Anwendung fommt, zur klarsten Erkenntniß,

Es mangelt unserer Zeit nicht an Kalligraphen, ja sie möchte vielleicht sogar in dieser Hinsicht unübertrefflih genannt werden fönnen, wenn man an die Leistungen eines Bog, Mädler, Lehmann, Carl, Hennig, Könen, Schüßh u. s. w, denkt, Namen, die durch hundert andere vermehrt werden könnten, wenn wir mehr als Beispiele anführen wolltenz aber. troy- dem bedarf die Kalligraphie als Unterrichtszweig hinsichtlich einer wahrhaft methodischen Behandlung noch sehr der Kultur. Es reicht hier bloße falli- graphishe Kunstfertigkeit niht hin, sie muß sich mit mancherlei anderen Kenntnissen verbinden und verlangt vor allen Dingen cine tiefere Einsicht in die Genesis der einzelnen Schriftzüge. Vorschriften giebt es in Menge, aber wenige nur sind für die Schule geeignet, durh eine einfach schöne Schrift eben so wie durch ‘eine angemessene Stufenfolge befriedigend. Wenn man das eigentliche methodishe Verfahren, besonders des Anfangs - Unter- ins Auge faßt, so wird durch all den Vorrath dem Bedürfnisse noch weniger abgeholfen. Was hier geschehen is, verdankt man vorzugsweise vreusihen fab faden. So beachtenswerth nun aber au die Winke und Vorschläge sind, die sich in den Schriften eines Koch, Ries, Natorp, Zerrenner, Diesterw eg u. \. w. über den Schreib - Unterricht finden, so entbehren sie doch der Veranschaulihung durch Vorschriften. Und sehen wir auf das, was in dieser Beziehung bisber geleistet worden is, \o über- zeugen wir uns bald - daß die gegebenen Schrift - Alphabete und Vorlege- blätter dem nicht entsprehen, was über den Unterricht gesagt wird.

Anders stellt sich das Verhältniß in dem Z\chilleschen Werke, Hier stehen Theorie und Praxis in dem genauesten Gleichgewichte. Die beige- gebenen Vorschriften, im sächsischen wie im eckig und abgerundet flüchtigen Dufktus, sind ín Bezug auf das didaktishe Element, namentlich für Volfs- a T A lücklich berechnet, daß wir ihnen keine entsprechenderen zur Seite zu seßen wissen.

Herr Zschille bedient sich bei seinen Vorschriften eines Linienneyes, Dieses methodische Hülfsmittel ist nicht neu. Seit Pestalozzi haben sich desselben mehrere Lehrer bedient, wie der Verfasser in seinen Andeutungen über die allmälige Verbesserung des methodischen Unterrichts - Verfahrens selbst bemerkt, Eigenthümlich is ihm aber das den Anfangs - Unterricht außerordentlich erleihternde, scharfe Gepräge der Buchstaben und das wäh- rend des Schreibens von Seiten der Schreibenden stattfindende laute An- geben dessen, was sie thun. Dieses takimäßige, laute Angeben dessen, was während des Schreibens von den Kindern geschieht, ist wohl zu unterschei- den von dem sogenannten Taktschreiben, das anderwärts empfohlen wird, Das Vagenigee desselben für den Elementar-Unterricht zeigt der Verfasser Seite 145 mit schlagenden Gründen. Der Verfasser spricht überhaupt nir- gends dem blos Mechanischen das Wort und erklärt sih sehr entschieden gegen die Behauptung, es komme beim Schreiben nur auf die Handfertig- feit an, womit der amerifanischen Schnellshreibmethode das Wort geredet wird. “S. 144 heißt es in dieser Hinsicht : „Außer der Handfertigkeit sind die Ausbildung des Gesichtssinnes und der Willenskraft die Faktoren für einen gedeihlihen Schreibunterricht, so wie für eine weitere Vervollkomm- nung oder mindestens Wahrung seines Ergebnisses, Die Hand is das me- chanishe, das Auge das intellektuelle, die Willensthätigkeit das ethische Moment,

Die äußere Ausstattung des Werkes verdient alles Lob, Der Preis ist äußerst billig und die Rücksichtnahme auf den Schullehrerstand nicht zu verkennen, der in dem Werke die reichste Ausbeute für seine Zwede fin- den wird.

Zu jedem Duktus gehören ein Elementarschreibhest und 9 Blatt auf Stein gravirte Borschriften,