1845 / 351 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

das Recht, jähr dkei Kram- und Viehmärkte zu hal- ten, und die sonstigen gutsherrlichen Gerechtsame. Die Gebäude auf dem einen Vorwerke, und namentli das Wohnháus, sind massiv, auf den anderen Vorwerken theils aus Fachwerk, theils von Holz, sämmtlich in gu- tem Zustande. Dasselbe is der Fall mit dem lebenden und todten Beilasse, Die Taxe und die Verkaufs-Be- dingungen können in unserer Registratur cingeshen werden, auch werden über die Bedingungen der Magi- strat zu Goerliß und dessen Bevollmächtigter, der Ju- stizrath Ziekursch hierselbst, auf Erfordern die nöthige Auskunft geben, i

Nach der testamentarischen Bestimmung des verstor- benen Gutsbesißers Hertel, welhem die Güter gehört haben, sollcn dieselben nicht unter 86,000 Thlr, ver- kauft werden, jedoch wird der Zuschlag sofort im Ter- mine ertheilt, wenn das Meistgebot die Summe von 86,000 Thlr, erreiht oder überschreitet. Der im Bie- tungs - Termine Meistbietendbleibende hat in demselben den zehnten Theil seines Gebotes in inländischen Pfand- briefen oder Staatsscheinen als Caution zu erlegen, und Kauflustige, welche nicht als zahlungsfähig bekannt sind, müssen, wenn sie zum Bieten zugelassen werden sollen, eine Câution von 8600 Thlr, in Pfandbriefen oder Staatsschuldscheinen bestellen.

Am Tage vor der Uebergabe muß Ein Drittheil des anzen Kaufpreises, jedoch unter Anrechnung der als aution deponirten Papiere, baar gezahlt werden, woge-

gen die übrigen Zwei Drittheile einschließlich der zu übernehmenden Hypotheken-Schulden im Bétrage von 49,550 Thlr. auf den Gütern zu 4 Prozent Zinsen stehen bleiben fönnen.

Glogau, den 27, Juni 1845.

Königliches Ober-Landesgericht T. Senat. (L. S.) Löwener,

[920] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3. September 1845. Das Koppenstraße Nr, 34 belegene früher Kaufmann

Wilckesche, jeßt Gebrüder Bobesche Erbpachts-Grund-

Lane : its abgeschäßt zu 10892 Thlr, 8 Sgr. am 4. Mai 1846, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und

Hypothekenschein sind in der Registratur cinzusehev.

[1283] Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 26. November 1845, Das in der Sophicenstraße Nr. 5. belegene, im stadtgericklichen Hypothekenbuche Vol. 3. No. 233. ver- zeichnete Liebenershe Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu 9571 Thlr, 13 Sgr. 9 Pf., soll am 7. Juli 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle. subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

1282 s Bekanntmachung. - Am 31. August d. J. is bei uns eine mit Stickcrei versehene Brieftasche, welche eine niht unbedeutende Summe Papiergeldes enthält und an demselben Tage in der Nähe des Leipzig - Dresdner Bahnhofs allhier gefunden worden sein soll, abgegeben worden,

Wir haben deshalb bereits unterm 6, September d, J, eine öffentlihe Bekanntmachung erlassen und darinnen den Eigenthümer aufgefordert, sich bei uns zu melden, Legteres is jedo bis jeyt nicht geschehen und wir sehen uns deshalb veranlaßt, jene Aufforderung hiermit zu wiederholen, indem wir bemerken, daß, wenn auch auf diese Bekanntmachung der Eigenthümer innerhalb der nächsten 6 Wochen vom Tage der Junsertion an g sich nicht melden sollte, unfehlbar den

echten gemäß über das Geld nebs Brieftasche versügt werden wird,

Leipzig, den 12. Dezember 1845.

Das Polizci-Amt der Stadt Leipzig. Stengel, Pol.-Dir. Schnorr, Pol.-A}.

[1053] Ediftal-Ladung.

Nachdem ‘von dem unterzeichneten Königlichen Gericht zu ‘dem Vermögen des Kaufmanns Bruno Gustav Alexander Thierfelder in Waldheim auf dessen Insolvenz-Anzeige der Konkurs-Prozeß eröffnet worden ist, so werden die bekannten und unbekannten Gläubi- ger desselben, so wie überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an die Kon- Fursmasse zu haben glauben, hierdurch geladen,

den 20, April 1846 zu früher Gerichtszeit, bei Strafe ihrer Ausschließung und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechts- wohlthat der Wiedereinseznng in den vorigen Stand, an hiesiger Gerichtsstelle legal zu erscheinen, ihre Forde- rungen zu líquidiren und gehörig nachzuweisen, mit dem verordneten Konkurs-Vertreter darüber, wie nah Befin- den der Priorität halber unter sich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und

den 8. Juni 1846 der Publication eines Práklusiv-Bescheids, welcher rüdck- sichtlich der Außenbleibenden für bekannt gemacht erach- tet- werden wird, gewärtig zu sein z hiernächst :

den 22, Juni 1846 anderweit in Person oder durch ausreichend und, so viel Ausländer betrifft, gerichtlich legitimirte Bevollmächtigte, Vormittags 9 Uhr, an Gerichtsstelle allhier sich einzu- finden und der Abhaltung einer Vergleihs-Verhandlung unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht er- scheinen oder über die Vergleichs - Vorschläge sch, gar nicht oder nit bestimmt erklären, als dem Beschlusse der Mehrzahl beitretend werden betrachtet werden , ent- gegenzusehen , worauf für den Fall, daß ein Vergleich vicht zu Stande kommen sollte,

den 6. Juli 1846 mit Inrotulation der Akten und

den 3, August 1846 mit Bekanntmachung eines Locations-Erkenntnisses, wel- ches für die Außenbleibenden als publizirt angesehen werden wird, verfahren werden soll.

ee Glas Interessenten haben zur Annahme gericht- liher Erlasse, bei Bermeidung 5 Thaler Jndividual- strafe, Bevollmächtigie im hiesigen Orte zu bestellen,

Waldheim, am 17. Oktober 1845.

Das Königlich säch icht ; as Königlich nie A joids

Taxe und Hy-

1580

Potsdam - Magdeburger

[1017 b] Eisenbahn.

Wir fordern die Ac- tionaire unserer Gesell-

saft auf, die achte Rate von zehn Prozent mit zehn

C L Thalern auf jete Actie in den Tagen vom 2, bis 15. Januar

1846 entweder bei unserer hiesigen Haupikasse

(Breite Str. 26) oder bei dem Geheimen Kommerzien- rath Wilhelm Beer in Berlin (Heilige Geiststraße Nr. 4) während der Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr einzuzahlen. : /

Jeder Einzahler hat mit den betreffenden Quíttungs- bogen zwei nah den laufenden Nummern geordnete

leichlautende und mit seiner Namens - Unterschrift ver- Pen Verzeichnisse einzureichen, wovon das eine auf einem ganzen Bogen geschrieben sein muß und bei den eingelieferten Quittungsbogen verbleibt, auf dem ande- ren Verzeichnisse wird der Empfang der Quittungsbogen bescheinigt und können solhe 8 Tage nach der Einlie- ferung gegen Rückgab- desselben wieder in Empfang genommen twerden,

Die Zinsen der 5ten, 6ten und 7ten Rate werden auf jede Actie mit einem Thaler ín E ge- bracht, so daß am 2. Januar k. J, nur neun Thaler auf jede Actie baar zu zahlen sind.

Da die ferneren Zinsen des ganzen eingezahlten Be- trages der bequemeren Berechnung wegen vom 4. Ja- nuar k, J. laufen sollen, so werden diejenigen Actio- naire, welhe vom 2, bis 15. Januar k. J. Zahlung leisten, die Zinsen dèr achten Nate bis zum wirklichen Zahlungstage besonders zu vergüten haben.

Wegen Verzinsung der voll eingezahlten Actien wer- den wir cine besondere Bekanntmachung erlassen,

Potsdam, den 15, Dezember 1845,

Das Comité der Potsdam-Magdcburger Eisenbahn-Gesellschaft.

Chemnib-Riesaer Eisenbahn. [10181] Dritte Einzahlung.

Die drítte Einzahlung von 10 Thalern auf jede Actie der Chemniy-Rie- saer Eisenbahn - Gesell- haft wird hiermit aus- geschrieben,

Dieselbe ist vom

Sunfßfzehnten E Januar 1846 ab bis zum

Zweiten „Februar 1846, axvenvs 7 uhr

im Büreau der Gesellschaft in Chemniß zu leisten, und zwar mit 9 Thlr. 20 Ngr. baar und 10 » dur Zurechnung der. Zinsen für die eingezahlten 20 Thlr. vom 1. Septbr. 1845 bis 1. Febr. 1846,

»

‘bei Vermeidung der durch die Statuten festgeseßten Con-

ventionalstrafe pro 10 pCt. der Einzahlungssumme (1 Thlr.), unter Rückgabe der vom 1. September 1845 datirten Jnter ms-Actien, welche gegen neue dergleichen, auf den Gesammtbetrag der Einzahlung von 30 Thlr. lautende, eirgetauscht werden.

Chemniy, den 12. Dezember 1845.

Direktorium der Chemniß-Riesaer Eisenbahn-Gesellschast v. Hake. Bernhard Eisenstu.

In Folge getroffener Uebereinkunft mit dem Direkto- rium der Chemnip-Riesacr Eisenbahn-Gesellschaft wird zur Erleichterung der hiesigen Actionaire die oben ge- dachte Einzahlung auch. bei uns geleistet, und sind

wir demgemäß beauftragt, dieselbe (N 29, 26.

und 27. Januar 1846, nnter ECinrei-

hung der mit Nummern-Verzeichniß begleiteten Jnte- rims-Actien, gegen Quittung anzunehmen. Die Ans- reihung der neuen Jnterims-Actien erfolgt bei uns am 7, 8. und 9. Februar 1846.

Berlin, den 16, Dezember 1845.

A. H. Heymann & Co. Ludwigshafen -Bexbacher

[1019 b] senbahn. E E Vollmacht. i E Jn Folge des uns zu- 1 p stehenden Rechts und in m T Bezugnahme an die Be- lp fanntmahung des Di- l, A reftoriums der Königlich A oe Spe S 2 jg Bayerischen konzessionir- L E C ten Pfälzischen Ludwigs- E L Z_ L bahn - Gesellschaft d. d. Speyer , den 1. Dezbr. 1845, beauftragen wir. die Herren Hirschfeld & Wolff in Berlin, die auf den 15, Januar 1846 ausgeschricbene Áte Einzahlung von 10 Prozent auf die Ludwigshafen - Bexbacher Eisen- bahn-Actien in unserem Namen von den si melden- den Actienbesißern in Empfang zu nehmen und die Ein- zahlung auf den Quittungsbogen in unserem Namen zu quittiren. ) S. v. Haber u, Söhne in Karlsruhe. W. H, Ladenburg u. Söhne in Mannheim, Laut obiger uns ertheilter Vollmacht sind wir beauf- tragt, die 4te Einzahlung von 10 % oder Fl. 50. abzüglih Zinsen » 2, 30 Kr. : mithin Fl. T7. 30 Kr. pro Actie in Empfang zu nehmen und auf den Actien darüber zu quittiren, Wir ersuhen demnach die Be- siver, díe betreffende Fo bis zum 15. Januar 1846, Vormittags von 9— 12 Uhr, in unserem Com-

toir, Linden Nr. 27, zu leisten und die einzuzahlenden Actien mit einem Verzeichniß nach Nummernreihe, Litt. A. von Litt. B. getrennt, zu versehen. Die uns eingereihten Stücke werden wir den Jnhabern binnen fürzester Zeit wieder zurückstellen.

Berlin, 17, Dezember 1845.

Hirschfeld & Wolff,

Linden Nr. 27.

dte Einzahlung auf Ludwigs- hafen - Bexbacher

[1016 b] Eisenbahn - Actien.

In Folge des uns erthcilten Auftrages neh- men wir die zum 15. Ja- nuar 1846 ausgeschrie- bene Einzahlung von 10 pro Cent auf die Ludwigs-

hafen - Bexbacher Eisen- bahn - Actien, abzüglich 2 Fl. 30 Kr., mit 47 Fl. 30 Kr. an.

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währt, das allgemein e Juteresse für sich in M

[1286]

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- Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen HSestellung auf dieses Slatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß- i © Zeitung: Fricedrichsstraße Ür, 72.

¿ 351,

Inhalt.

licher Theil.

1nd, Rhein-Provinz. Eröffnung des Blinden-Jnstitats zu Düren, ¡

Schreiben aus Halle. (Frequenz der Universität. ) (sche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Die Adresse der

mner der Abgeordneten. Königreih Sachsen. Landtags-Ver- |

idlungen. Freic Stadt Hamburg. Beschluß der Bürgerschaft, land und Polen. St. Petersburg. Zoll-Freiheit für dic Depar- ents der Land- und Forstwirthschaft. Münz-Entwerthung. Un- jüzungen für die Provinz Liefland.

(frei, Paris. Muthmaßliche Haltung eines Whig-Ministeriums Guizotshen Kabinet gegcnüber, Vorbereitungen für den Besuch

Königin von England. Versezung von General - Einnehmern. j

sion an den Kaiser von Marokko, Bemerkungen zu den lebten grihten aus Algerien. Akadcemische Preise. Vermischtes, jreiben aus Paris. (Eindruck der Nachricht von der Auflösung des elshen Ministeriums.)

hritanien und Jrland. London. Hof- Nachricht. Näheres 1 den wahrscheinlichen Verlauf der Minister-Krisis.

zien, Brüssel, Arbeiten der Kommission zur Verbesserung der Ar- ja-Zustände. Straßenbau. Gesuch der Rehts-Studirenden. r sürsibishöflihe Palast zu Lüttich, Budget von Brüssel. Ein- derung von Jesuiten. Spanische Mission. Sturmsluth in der helde, Marktpreise.

ien Nom, Konferenz der Legaten. Eisenbahnen. Neapel, 1 Kaiser von Rußland von Palermo abgereist, Handels - Traktate, nien, Schreiben aus Paris. (Cortes-Wahlen.)

chenland. Schreiben aus München. (Zehnten; Seeräuberci.) jpten. Alexandrien, Die Getraide-Ausfuhr, Einführung des empel-Papiers, Vermischtes.

en, Bevrut, Der protestantische Bischof von Jerusalem +. \lata-Staateu, London, Einnahme von Paísandu,

Geld- und Bankwesen in England. (Dritter und lezter Artikel.) bahnen. Mailand. Die Lombardisch - Venctianische Eisenbahu.

dels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, Börse, Schreiben

6 Amsterdam, (Börsen- und Marktbericht.)

Ä Abonnements- Konzert der Sing - Akademic, Rettung Schiff- iger. age,

Amtlicher Theil.

Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Hllerhöchstihren bisherigen Gesandten am Königl. belgischen Hofe, hen Geheimen Rath, Freiherrn von Arnim, zu einer ander=

Bestimmung von dort abzuberufen und zu seinem Nachfolger

den bisherigen Residenten bei der freien Stadt Frankfurt, men Legations-Rath von Sydowz so wie

Den Justizrath , Land - und Stadtrichter Brose in Greifenha=

zugleih zum Kreis =- Justizrath des greifenhagener Kreises zu en. Bekanntmachung, Bom 1sten d. M. ab is unter Aufhebung der täglichen Perso- zwischen Freienwalde a. O. und Zehden und der wöchentlich al G Personenpost zwischen Zehden und Königsberg eine zusammenhängende tägliche Personenpost zwischen Freienwalde a. O. und Königsberg in __ der N. M. per Zehden. tet worden , welhe aus Freienwalde täglih um 41 Uhr Mit-= aus Königsberg täglih um 3 Uhr früh abgefertigt wird und Freienwalde an die Personenpost nah und von Neustadt-Ebers- , welhe leßtere in Neustadt wit dem Eisenbahn-Güterzuge nah jon Berlin im Zusammenhange steht, genau anschließt. Vei dieser Personenpost werden Beichaisen nah dem Bedürfniß l, und beträgt das Personengeld 5 Sgr. pro Person und Meile. fene Bockplaß des Hauptwagens wird, wenn ihn ein Reisender

Berlin, Freitag den 19w Dezember

1845,

| ausdrücklich verlangt und die vier ! bereits beseßt sind, sür 4 Sgr. pro Berlin,

Pläße im Junern des Wagens Meile vergeben.

den 11, Dezember 1845.

i General-Post-Amt.

: Bekanntmachung,

Die von dem unterzeichneten Königlichen Kredit - Justitute sür Schlesien unterm 14. Januar 1838 auf die im Koseler Kreise gele- gene Herrschaft Wiegshühß ausgefertigten vierprozentigen Pfandbriefe Litt. B. sind von dem Schuldner aufgekündigt worden, und es sollen davon folgende Apoints :

Nr. 56 à 1000 Rthlr.,

» 1114 und 1115 à 500 Rthlr.,

»* 3142 und 3143 à 200 Rthlr.,

» 09782 bis incl, Nr./5784 und Nr. 5786 und 5787 à 100 Rthblr.,

» 11,057 bis incl. Nr, 11,065 à 50 Rthlr.,

» 21,607 und Nr. 21,609 bis incl. Nr. 21,624 à 25 Rthlr. gegen andere dergleichen Pfandbriefe gleihen Betrages cingetauscht werden.

In Gemäßheit der §§. 50 und 51 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1835 (Geseß-Sammlung Nr. 1619) werden daher die T iee Ld Inhaber der bezeihneten Pfandbriefe hierdurch auf-

efordert, dieselben ohne Zins-Coupons vom 1. Januar k. J. ab in Breslau bei dem Handlungshause Ruffer und Comp. zu präsentiren und in deren Stelle andere dergleichen Pfandbriese vom nämlichen Betrage in Empfang zu nehmen.

Berlin, 16. Dezember 1845.

Königliches Kredit-Justitut für Schlesien.

Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant und General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Nari \ch- kin, von St. Petersburg. :

Der Ober-Präsident ‘der Provinz Brandenburg,

i von Meding, aus der Altmark.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Nhein-Provinz. Am 13. November, als dem Geburtstage Zhrer Majestät der Königin, würde in Düren die Elisabeth-Stiftung für Blinden-Unterricht in der Rhein-Provinz eröffnet. Von den zur Aufnahme bestimmten 15 Zöglingen waren! bis zum Tage der Er-= öffnung fünf Knaben und ein Mädchen eingetroffen,

X Halle, 17. Dez. Die Gesammtzahl der bei der hiesigen Uni= versität gegenwärtig immatrikulirten Studirenden beträgt 732, wovon 196 im Laufe des Zeitraums vom 31. Mai bis 28, November d. J. angekommen sind, Unter den 457 Theologie - Studirenden befinden sich 132 Ausländer; die juristishe Fakultät zählt 96 Studirende (worunter 5 Ausländer), die medizinishe 108 (38 Ausländer) und die philosophishe 71 Studirende (wovon 9 Ausländer).

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Nachstehendes is die Adresse der Kammer der Abgeordneten, welhe Sr. Majestät dem Könige am 14. Dezember dur eine Deputation überreiht werden sollte: 1 În tiefster Ehrfurht nahen wir dem Throne, um Ew, Majestät unsere Huldigung, so wie die Versicherung unserer unerschütterlihen Treue und unseres vollen Vertrauens in Allerhöchstihre Person, darzubringen.

tragen, denn, wo das Band des Vertrauens Fürst und Volk umsclingt, da ruht des Himmels Segen und gedeiht des Landes Wohl. Allge- meiner Jubel begrüßte die freudigen Ereignisse, welhe Ew. Majestät Vaterherz dreifach beglückten und deren eines einen festlichen Tag doppelt verherrlihte. Mögen die neuen Sprossen von Wittelsbachs uraltem . Stamme der Tugenden Jhres Königlichen Großvaters theilhaftig werden,

Auch der gegenwärtige Landtag wird, wir hoffen es, reïche Früchte |

wie sie der Liebe des Volkes gewiß sind. Die Vorlagen, welche Ew. Königliche Majestät geruhen werden, an ‘uns gelangeu zu lassen, werden wir mit gewissenhafter Sorgfalt prüfen und berathen und in treuer Erfüllung unserer Pflichten jene Anhänglichkeit an Thron uud Vaterland bewähren, welhe Bayerns Volk stets ruhmvoll aus-= gezeihnet hat, Wir wünschen uns Glück, daß die Bewegung der Zeit das bayerische Volk in jener besonnenen Haltung getroffen hat, welche die freudige Anerkennung seines Königs erhielt, und vertrauen zur Weisheit Ew, Majestät, daß auch die Ursachen, welhe Miß- stimmung erzeugen und die Gemüther beunruhigen können, beseitigt werden, Unterthanen eines solchen Königs zu seix, is der Bayern Stolz. Möge Gott au ferner seinen Segen auf Ew. Majestät, dem Königlihen Hause und dem Vaterlande ruhen lassen! Jn allertiefster Ehrfurcht verharret Ew, Königlichen Maje- stät allerunterthänigst treugehorsamste Kammer der Abgeordneten. ‘“

Königreich Sachsen. Die zweite Kammer begann in ihrer Sißung vom 15. Dezember die Berathung des Entwurfs einer neuen Landtags - Ordnung, umterbrah dieselbe jedoh am folgenden Tage, um den Bericht ihrer außerordentlichen Deputation, die Üeber- gabe ciner Adresse auf die Thronrede betreffend (s. Nr. 347 der Allg. Pr. Ztg.), zu berathen. Die Deputation hatte über die ferneren Maßnahmen in dieser Angelegenheit nicht allenthalben zu einer gemeinsamen Ansicht sich zu vereinigen vermoht; die Minorität (Vice-Präsident Eisenstuck und v. d. Planih) hatte der Kammer an- gerathen: die beschlossene Adresse selbst in der Form, in welcher die erste Kammer sie angenommen, zu genehmigen und zur Abgabe zu bringen, dabei aber in das Protokoll die Verwahrung niederzulegen, daß aus diesem Beitritt zu den Beschlüssen der ersten Kammer hin- sichtlich der dadurch in Wegfall kommenden Punkte ein Aufgeben der diesseits ausgesprohenen Ansichten, Hoffnungen und Wünsche keinesweges zu folgern seiz -= die Majorität (Todt, Oberländer, Georgi und Brockhaus) dagegen hatte der Kammer vorgeschlagen : die von der ersten Kammer beschlossenen Aenderungen abzulehnen, zugleih aber auch den diesseits aufgestellten Entwurf beizulegen und es sonah bei den darüber gepflogenea Verhandlungen für diesmal bewenden zu lassen. Beide Ansichten fanden in der Kammer zahl= reihe Anhänger, und die für und wider geltend zu machenden Gründe führten eine lebhafte Debatte herbei, welche die Erschei- nung darbot, daß fast alle diejenigen, -die ursprünglich einen besonderen Werth auf die Abfassung einer Adresse legten, \ih unter den jeßt eingetretenen Umständen für die Ansicht der Ma= jorität entschieden, während jene, welche anfangs entweder ganz gegen die Adresse stimmten oder doch der Erlassung derselben kein be

onderes Gewicht beimessen wollten, sich_ für die Minorität erklärten, mithin jeßt auf der Uebergabe der Adresse bestehen zu müssen glaub= ten. Bei der Fragestellung von Seiten des Präsidenten, ob die Kammer das Gutachten der Majorität, wie es in dem Deputations- bericht enthalten, annehmen wolle? wurde diese Frage mit 41 gegen 31 Stimmen bejaht und hierdurh zugleih der Antrag der Minorität verworfen; der weitere Vorschlag der Majorität, den bei der ersten Berathung der Adresse von dem Abgeordneten von Gablenz gestellten Antrag wieder aufzunehmen und die Adreßfrage zur Entscheidung vor den Staatsgerichtshof zu bringen, diesen Antrag aber bei der Berathung der neuen Landtags-Ordnung zur Diskussion zu bringen, wurde sodann ebenfalls und zwar einstimmig angenommen.

Freie Stad: Hamburg. Die erbgesessene Bürgerschaft hat in ihrer Versammlung vom 15. Dezember den Antrag des Se= nats wegen der Einrichtung des Wedde-Büreaus genehmigt, dagegen mit einer ihr vorgelegten allgemeinen Bauordnung - sich nicht ein= verstanden erklärt.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 11. Dez. Das den Akademicen, Univer-= sitäten und anderen Anstalten der Krone verliehene Recht der zoll- freien Einfuhr der ihnen nöthigen Gegenstände aus dem Auslande is mittelst Kaiserliher Verordnung auch auf das Departement der Landwirthschaft und auf das Forst-Departement ausgedehnt.

Das am 28, Oktober 1844 bestätigte und am 16. Dezember 1844 von der liefländishen Gouvernements - Regierung publizirte

L

‘ites Abounements-Konzert der Sing-Akademie.

palestrina“, Oratorium in 3 Abtheilungen von L, Giesebrecht, komponirt von C. Löwe.

(Den 17. Dezember.)

Ver Komponist vollendete dieses Werk shon im Jahre 1841 zur Ein- Eng eines der Chöre im fölner

Dom. Aus dieser ursprünglichen Be- ung erklärt sich nun wohl auch die Wahl des kunsthistorischen Stoffes. Architestur, Skulptur und Malerei riefen ihre Schwester, díe Tonkunst, e Mitte, damit sie fortan in Gemeinschast mit ihnen den Gottesdienst rie, den sie bis dahin stumm verrichtet, Wie sie nun zum ersten- diese ihre hohe Bestimmung erfüllt, so liegt nichts näher als die Er- 1g an einen Zeitpunkt, wo sie die Kirche als eine unwürdige Magd "mer von sich zu stoßen drohte. Sie verherrlicht jenes Ereigniß, wo- die Gefahr nicht nur glücklih abgewendet, sondern auch das Bündniß Yen ihr und der Religion für ewige Zeiten erneuert und befestigt wurde, sie eine poctishe Darstellung desselben an unseren Augen vorüber- h Diese poetische Darstellung hat der Dichter zu ciner breiten drama- 5 %rm ausgeprägt, und so entstand das Oratorium „„Palestrina““, "n einer Einleitung giebt der Dichter cine kurze Schilderung der reli- lstände der damaligen Zeit. Das tridentinische Konzil war aufs e Ammengetreten, um alte Mißbräuche .und Uebelstände aus der Kirche vsernen, uh ‘die Kirhenmusik in ihrer damaligen Entartung hielt | n Würde des Gottesdienstes für unangemessen, und viele der anwe- ¿ egaten trugen auf gänzliche Abschaffung detselben an. Um die inêl, erledigen, ernannte der Papst Pius IV. eine Kommission von 8 fa denen 8 Musikoerständige beigegeben wurden, Unter den Ley- and sih auch Pier Luigi, nah seinem Geburtsorte, cinem kleinen ci om, auh \{lechthin Palestrina genannt. Er hatte sih üe Improperiae (Charfreitags - Musifen) und eine fe öflmnei e 2) über ut re mi fa sol la, welhe er dem Papst Pius IV. erreichte, die Gunst des Leßteren, so wie überhaupt einen qus-

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gebreiteten Ruf als Komponist, erworben. Jm Laufe der Verhandlungen wurde wiederholt auf diese beiden Musikfstücke, als auf Proben eines eín- fachen edlen Stols, hingewiesen, und man kam darin überein, daß Pa- lestrina, der bewährte Meister, eine Musik verfertigen solle, vielleicht daß durch sie die Zweifel am mächtigsten widerlegt würden, die man gegen die Würde der Kunst erhoben. Palestrina schrieb zu diesem Zwecke drei sechs- stimmige Messen, welche bei der nächsten festlihen Gelegenheit in Gegen- wart des Papstes, der Kardinäle und vieler angesehenen Personen ausge- führt wurden, und von denen besonders die dritte alle Anwesenden durch die wunderbare Gewalt ihrer Klänge begeisterte, Bis auf den heutigen Tag sind jene Jmproperien, die eben erwähnte Messe (untèr dem Namen Missa Papae Marcelli) und viele andere Compositionen des Palestrina feststehende Musifstücke für den Gottesdienst in der Petri - Kirche zu Rom. Außerdem aber haben sie jeyt eine weite Verbreitung gefunden und sind überall an- erkannt als die großartigsten Denkmäler der damaligen schaffenden Kunst.

Ob nun aher das Ercigniß, für die Geschihte und Entwickelung der Kunst gewiß von großer Wichtigkeit, auch den Stoff zu einem Oratorium zu bieten vermag?.. Wir bezweifeln es von vorn herein, und die vorlie- gende Arbeit des Dichters bestärkt uns uur iu unseren Bedenken.

Das neuere Oratorium hat sich in der Darstellung seiner Stoffe aufs bestimmteste für die dramatische Form entschieden, und in fortschreitender Entwicelung hat es sogar scenishe Andeutungen in seinen Jnhalt hinein- gezogen, ohne welche derselbe sonst dem Leser unverständlich sein würde. Dieses Streben nach dramatischer Selbstständigkeit is es, wodurch das neuere Oratorium sich vorzüglich charakterisirt. Der Dichter stellt uns auf den Schau- play der Begebenheiten und führt diese an uns vorüber, Weder ihm, als im voraus von dem Gange derselben unterrichtet, noch uns, als theilneh- menden Hörern und Zuschauern, isteine Stelle im Gange derselben eingeräumt, Nur die als handelnd eingeführten Charaktere haben Theil daran, und nur durch sic cntwickelt sich das Ganze, das dann auch in si als ein selbst- git aktum zu einem genügenden Abschluß Rae muß.

s is hier nicht der Ort, das Für und Wider dieser Gestaltung „des neueren Oratoriums zu erwägen, Vielleicht, daß es si eines zu Großen

vermißt, indem es Scenerie und Action, zwei so gewichtige Attribute des musifalishen Drama's, durch das Wesen seiner musikalischen Darstellung zu übertragen hofftz genug auch der Stoff des vorliegenden Oratoriums erscheint unter den äußeren Merkmalen jener neueren selbstständigen drama- tischen Form.

Wo is nun der Schauplay der Begebenheit? Nah dem geschichtlichen Hergange einmal in Trident dann in Rom in der Peterskirche.

Was geschieht in Trident? Es geschicht nichts, sondern man unter- handelt nur, hält Reden für und wider, und dann beschließt man, was wir bereits wissen, Jeyt komponirt Palestrina 3 Messen, und diese werden in der Petersk.rche vor dem gesammten Klerus und einer sonstigen glänzenden Versammlung bei einer Festlichkeit aufgeführt. Erst dieses legte Ercigniß bietet Stoff, nicht nur zu einer dramatischen, sondern au zu ciner drama- tish-m!: sifalishen Darstellung, Was aber die Verhandlungen auf dem Konzil anlangt, so mögen fe gewiß merkwürdig und interessant genug ge- wesen sein, und da mehrere Personen dabei redend auftreten, so er- scheinen sie auch ganz von selbst in der Form des Drama's;z allein cs is bekannt, daß dem Dialog durchaus keine drámatishe Gel- tung zuerkannt werden kann, so lange es dabei auf die Erörterung irgend eines wissenschaftlichen oder .künstlerishen Gegenstandes ankommt. Sie isst eben nur denkbar, so lange jeder der Mitredenden die vollkommenste Ruhe des Gemüths bewahrt und scine Gedanken und Ansichten ohne alle leidenschaftlihe Erregung ausspricht! Und welche streng wissenschaftliche Erörterung über das Wesen des Kontrapunkts, der Fuge und des ganzen Gesanges, welche geschichtlihe Deductionen u. a. m. mögen hier nothwen- dig geworden sein! ..... wenigstens müssen wir dies bei dem großen Ernst, mit welchem die Sache betrieben wurde, vorausschyen.

Diese Betrachtung hätte den Dichter davon abhalten sollen, die Her- gänge auf dem Konzil, wie er es_ im zweiten Theil des Oratoriums thut, dramatisch darstellen zu wollen, Einen Gemüths-Zustand- kann der Dichter mit wenigen Worten erschöpfend schildern, nicht aber die Entwickelung einer so wichtigen, \{hwierigen Angelegenheit, Die E oa be welche er in dieser Beziehung giebt, sind daher weiter nichts, als auf der cinen Seite