1845 / 362 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Fusel, südlih von jenem Breitengrade, ofen zu stellen, sei vom britischen

esandten angen verworfen worden. Nachdem so alle Versuche zu einem Vergleiche fehlgeschlagen, habe er geglaubt, dem Kongresse anderweitige Maßre- geln zur Beshüßung der ainerlsanéchen Bürger, welche gegenwärtig das Oregon- gebiet bewohnten, oder noch in Zukunft bewohnen möchten, vorlegen zu müssen, ‘Und zwar die gemeinschaftlihe Occupation dieses Landes mít einjähriger Kündigung, wie solches dur die Convention vom 6. 5 1827 bestimmt worden. Zugleich räth der Präsident an, die amerikanishe Geseßgebung und Jurisdiction unverzüglih auf die amerikanishen Bürger im Oregon auszudehnen, die von der ale LRNNIIE LrC En und genöthigt worden wären, ih selbs eine provisorische Regierung zu bilden. Dabei beruft sih der Präsident auf eine Akte des britishen Parlaments vom 2. Juli 1821, wodurch nicht allein der Pelzhandel auf jenem Ge- biete, sondern auch die Civil- und Kriminal - Jurisdiction regulirt wor- den sei. Ferner empfiehlt der Präsident nah dem Beispiele Großbrita- niens die Anknüpfung von Verbindungen mit den Jndianerstämmen, die Anlegung von Blockhäusern auf dem Wege zwischen den Gränz - Nieder- lassungen am Missouri und den Rocky-Mountaíins und die Errichtung einer Postverbindung. Der Präsident erklärt, daß er dem Kongresse anheimgebe, die von ihm vorgeschlagenen Maßregeln durch bessere zu erseßen, und schließt dann diesen Theil der Botschaft mit den bekannten Betrachtungen aus dem Gebiete des Völkerrechts, (S. das gestr. Blatt der Zeitung.)

(Schluß folgt.)

Eisenbahnen. :

Das meiningenshe Regierungsblatt vom 18. Dez. macht den am 4, Juni d. J. abgeschlossenen Staatsvertrag wegen Anlegung einer Eisenbahn vom oberen Main bis zur Weser bekannt. Nah dieser Uebereinkunft verpflichtet sich die Königl. bayerische Regierung zur Herstellung einer Eisenbahn - Verbindung auf ihrem Gebiete von der Ludwigs-Süd-Nordbahn in der Gegend von Lichtenfels ausgehend, bis an die Gränze des Herzogl, sachsen - Foburg - gothaishen Gebietes zum Anschluß an diejenige Bahn, welche auf der Linie von Karls- hafen über Kassel, Meiningen , Hildburghausen und Koburg und von da in der Richtung nah Bamberg hin gebaut werden soll.

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, 29, Dez. Die Börse war heute ziemlich animirt und die Course erfuhren meistentheils eine kleine Steigerung, obwohl das Geschäft sich der Liquidation wegen nicht ausdehnen konnte,

Auswärtige Börsen. Frankfurt a. M., 26. Dez. 5% Met. 112 G. Bank - Actien p. ult. 1929. 27. Bair. Bank-Actien —. Hope 897 Br. Stiegl. 88Z Br. Int. 593 2.

Hamburg, 27. Dez. Paris, 24. Dez. 6% Rente fin cour. 118. 40. 3% do. fn cour. 82. 569% Span. Rente —. Wien, 25. Dez. Nordb. 185, 1845. Gloggn. 139. 1383. Mail. 119. 1187.

Neapl. —.

FS

1632 Bank - Actien 1620 Br.

Pass. —.

Lir. 115. 4. Pesth. 1052, +.

Berliner Börse. Den 29. Dezember 1845.

ras, Hals. Wr &

Königliche Schauspiele. Dienstag, 30. Dez. Jm Opernhause. 150ste und ährige Opernhaus - Abonnements - Vorstellung. Neu einstutt estalin, lyrishes Drama in 3 Abth., nach dem Französi s Herklots. Musik von Spontini. Ballets von Hoguet, (Dee e Anfang 6 Uhr. bs u- dieser

Fonds.

EM Cour. Actien.

Zf.

Pr. Cour. Brief. | Geld. | Gem.

orstellung sind nur noch Billets zum ] Sgr. und zum Amphitheater à 10 Sgr. zu babe, Parterre ; Die dazu angewiesenen Billets sind bis heute Mittags 45

Sit. Schuld4-Sch. Prämien - Scheine d. Seeb.à S0 T. Kur- u. Neumärk. Schuldverschr. Berliner Stadi- Obligationen Dauz. do. in Th. Weatpr. Pfaudbr. Grossh. Pos. do. de. dô. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. de. Schlesische do. do.v.Staat g.Lt. B.

Gold al mares, Friedrichsd'’or. Aud.Gldm. à 5 Th. Disconts.

Brl. Potsd. Risenb. do. do. Prior. Obl. Mgd. Lpz. Eisenb. de. do. Prior. Obl. Berl. Aub. abgest, do. do. Prior.Obl. Düss.Elb. Eisenb. do. do. Prior.ObI. Rhein. Eisenb. do. do. Prier.ObI. do.v.Staat garani. Ob.-Schles.E.L,A do. Prior. do. L. B. B.-St.E.Li. A. n.B. Magd.-Halbst.EBb. Br.-Schw.-Frb.E. Ide. do. Prior.ObI. 13% Bonu-Kölner Esb. 117 [Niedersch.Mk.v.e, 55 do. Priorität

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im Billet - Verkauss-Büreau des Schauspielhauses

t t Gie _ vepRe. R - Me N m Schauspielhause. e französische Abonn “i

1) Trop heureuse. 2) O auz ebsge 3) Dee Vor

„Mittwoch, 31. Dez. Jm Schauspielhause.

jährige Schauspielhaus - Abonnements - Vorstellung : Vicomt

R pU en f ¿ onnerstag, 1. Jan, Jm Opernhause. 41ste A

Vorstellung : Das Portrait der Geliebten. Dierauf: Der Gu

Anfang 6 s ael Di V u dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnli

haus-Preisen verkauft. gewöhnlihen D

Jn Potsdam: Jhr Bild, Hierauf : Die Drillinge. Die Abonnements-Karten für den Monat Januar 1846 b für das Opern - wie Schauspielhaus, können gegen Vorzei Quittung über den bezahlten Abonnements-Betrag im Billet h

Büreau in Empfang genommen werden.

Königsstädtisches Theater.

Meteorologische Beobachtungen.

Dienstag, 30, Dez. Der verwünschte Brief. Posse in 39

1845. 28. Dez.

Abends

] Nachmittag 10 Ubr.

Morgens 2 Uhr.

6 Ubr.

Nach einmaliger Beobachtung.

von Lehnard. (Herr Wallner aus Wien: Friß Florbach, als Oos Hierauf: Das Fest der Handwerker. Vaudeville in 1 At,

Tagesmittel

4,0° R.|+

89 pCt.

Regen. SW.

8 pCt. Regen. SW.

.|328,62’"’Par.|330,21’’’Par.| Quellwärme 7,1° R.

T 5/3° R.|+ 2,9° R.| Flusswärme 0,6° R. 3,/,2° R.| Bodenwärme 0,8? R.

Ausdünstung 0/003'' Rh.

Niederschlag 0/071’’Rh,

Würmewechsel -+ 5,4°

SW. _— 0,4° R. : 329,71’ Par... +4,1° R... +3,29 R... 88 pci. WSW.

L, Angely. ittwoch, 31. Dez. (Jtalienische Opern - Vorstellung) 3 Pasquale. Komische Oper in 3 Akten, Musik -von Donizett, Preise der Pläße: Ein Plaß in den Logen und ins es ersten Ranges 1 Rihlr. 2c.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J, W. Zinkeisen,

eux filles } m,

Jm Schauspielhause, 27ste französische Abonnements-Yorg |

Poln. 300 Fl. 99% G. do. 500 Fl. 812. 5,

Bekanntmachungen.

[1214] Ediftal-Citation. Naclhbenannte Personen:

1) der Ernst Friedrich Leopold Figulus , geboren zu Dombie den 2, August 1803, Sohn des verstor- benen ehemaligen Bürgermeisters Johann Samuel Figulus, welcher seit dem 31, März 1815 von hier verschollen is;

2) der Michael Przybilla, geboren den 14. September 1790 in Polnisch Steine, welcher zur Zeit des in den Jahren 1813, 1814 und 1815 stattgefundenen französischen Krieges unter das Militair gegangea und seitdem verschollen ist ;

3) die Rosina Wieczorek, auf Deutsch Abend, geboren in Polnish Steine den 25. Junius 1779, welche im Jahre 1806 gedachten Ort mit den Russen ver- anes und seitdem keine Nachricht von sich gege-

en hat;

4) die: Erben des durch Erkenntniß vom 25, Oktober 1844 für todt erklärten Schullehrers Augustin Schubert ‘aus Heidersdorf bei Nimptsch;

9) der Schneider Franz Carl Christian Schredinger, welcher am 6, Mai 1789 zu Burg R ist, im Jahre 1806 oder 1807 sich als Bedienter eines französischen Offiziers aus Jauer entfernt hat und seitdem nichts hat von sih hören lassen ;

6) der Husar Hanns Zimmer, Sohn des in Tschoplo-

E wiß verstorbenen Angerhäuslers Caspar Zimmer, welcher bereits im Jahre 1761 abwesend war und seitdem keine Nachricht von si gegeben ;

7) die verwittwete Tischler Mahlo, Rosina geborene Schreer, und

8) deren Tochter Johanne Mahlo, geboren den 30. Juli 1811, beide zuleßt zu Hohenfriedeberg in Schle- sien wohnhaft und seit Michaelis 1829 verschollen ;

9) der Glasschleifer Franz Lux, geboren im Jahre 1802 oder 1803 in E ei Glaß, welcher zuleßt im Jahre 1834 von Bacschnince hinter Warschau von sih Nachricht gegeben ;

werden nebst den von ihnen etwa zurückgelassenen un-

bekannten Erben, Erbnehmern und Cessionarien hierdurch

aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf den

16. Oktober 1846, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Ober - Landesgerichts - Referendarius Franz anstehenden Termine in unserem Geschäfts-Lokale \chriftlih oder persónlih zu melden und weitere An- weisung zu erwarten, mit dem Bedeuten, daß die ad 1, bis 3. und ad 5. bis 9, genannten Personen im Falle ihres Ausbleibens für todt erklärt werden sollen und ihr Nachlaß den sich meldenden und ausweisenden Er- ben oder nah Befinden dem Königlichen Fiskus oder den sih sonst als berechtigt Ausweisenden zugesprochen werden wird. Die unbekannten Erben und Anspruchs- rit 1 tes sollen mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden.

Breslau, den 19, November 1845, Königliches Ober - Landesgericht, Erster Senat,

Niederschlefisch - Märkische

[1039 b] Eisenbahn.

Der Bau der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn i gegenwärtig so weit vorgeschritten, daß sich der Betrag der gesammten Baukosten mit Sicherheit übersehen und be- rechnen läßt, Die desfallsige Berechnung ergiebt, daß zur Deckung des Mehrbedarfs über das Grund-Kapítal die Summe von 3,500,000 Thlr. erforderlich und aus- reichend sein wird. Wir haben im Einverständniß mit dem Verwaltungsrathe der Gesellschaft und unter Vor- behalt der Genehmigung des Königlichen Finanz - Mi- nisterii beschlossen, diesen Mehrbedarf dur eine, mit Vorbehalt des Vorzugsrechtes für die nah dem Plane vom 12, Dezember pr. bereits kreirten Prioritäts-Actien

aufzunehmende Anleihe von 3,900,000 Thlr. auf 35,000

———_—

Gedrukt in der Decke x schen Geheimen Ober - Hofbuchdrudert

Allgemeiner Anzeiger.

Stück Prioritäts-Obligationen à 100 Thlr. mit 37 Prozent oder , falls dies nit zu erreichen sein sollte,

mit 4 Prozent jährlichen Zinsen und # Prozent Amortisation zu decken, Nach §. 7, des Statuts für die Niederschlesisch - Märkische Eisen- bahn - Gesellschaft haben diejenigen, welhe zur Leit Actionaire der Gesellschaft sind, in Bezug: auf die Be- theiligung bei dieser Anleihe den Oorzug vor dritten Personen. Wir fordern daher diejenigen Actionaire' der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn - Gesellschast, E EI welche sih bei einer drei ein halb prozentigen, oder T 2 eventuell vierprozentigen Anleihe auf Prioritäts - Obli- gationen betheiligen wollen, hierdurch auf, ihre Erklä- rung unter Vorzeigung ihrer Stamm - Actien, resp.

Quittungsbogen, und unter Deposition von 10 Prozent des zu zeih-| F nenden Betrages, entweder in baarem Gelde oder in zinstragenden Effekten, bis zum

10. Januar fut. in der auf dem hiesi-

gen Bahnhofe der Gesellschaft befindlklihen Haupt-Kasse abzugeben. Ueber die deponirten. Effekten wird der Haupt - Kassen - Rendant R i ese Juterims - Quittungen ertheilen, welhe bei Ausgabe der Prioritäts - Obliga- tionen nah deshalb erfolgter öffentlichen Bekanntma- chung ausgetauscht werden, Von denjenigen Actionagi- ren, welche bis zum 10, Januar fut. keine Erklärung abgeben, wird angenommen, daß sie sih bei der vorbe- zeichneten Anleihe nicht betheiligen wollen,

Berlin, den 19, Dezember 1845,

Die Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn- Gesellschast.

Niederschlesisch - Märkische [1051 b] Eisenbahn. Es soll die Anfertigung und Lieferung von 16 Stück sechsrädrigen Tendern

für die Lokomotiven der Nieverschlesish-

Märkischen Eisenbahn im Wege der Submission dem Mindestfordernden in Entreprise gegeben werden.

Die Lieferungs-Bedingungen liegen in unserem tech- nischen Büreau hierselb, Anhaltishe Straße Nr. 2, so wie in unserem Betriebs-Jnspections-Büreau auf dem Breslauer Bahnhofe , zur Einsicht aus, und können Probe - Tender hier wie in Breslau täglich in Augen- schein genommen werden.

Anerbietungen zur Uebernahme der Lieferung werden, mit der Aufschrift ° „Offerte zur Lieferung von Tendern für díe

Niederschlesisch- Märkische Eisenbahn“ versehen, bis zur Mittagsstunde

des 23. Januar 1846

bei uns angenommen, wo auch die Eröffnung derselben A Später eingehende Offerten bleiben unberück- i 2

Die Submissionaire bleiben sechs Wochen nah dem Termine an- ihr Gebot gebunden.

Berlin, den 20. Dezember 1845,

Die Direction der Niedersclesich-Märkischen Eisenbahn- “j wneréfent E Zis tungen über die : \ inelusive bei den

[1005 b]

A ss

J. D. Her

gegen Aushändig den können.

[1031 b]

vom 20.

nach ihrer Wahl

gegen deren prov Für diejenigen

Fl, 35, 80 Kr. Cour. fest.

lautenden neuen

[1053 b]

Diejenigen Jn EYaSag von - bahn-Gesellschaft

A FUN [0/704 ° M e R F / R N E

S. Oppenheíîm j. et Co., A. Schaaffhausen,

H. Stei Oeder et Co., N. Wergifosse, / Mendelssohn et Co. in Berlin

Herren Oeder & Co., N, Wergifosse Deichmann & Co., Gebr, Oppenheim & Co. Anhalt & Wagener, Helfft Gebrüder Gebr, Tielens in Mastricht,

Rheinische Eisenbahn-

Gesellschaft.

Zinsenzahlung von privilegirten

nen.

Die Jnhaber von pri- vilegirten Obligationea unserer Gesellschaft wer- den hierdurch benachrih- tigt, daß die am 2, Ja- nuar k. J. verfallenden halblährigen s E

r. pro u er 4 und” mit 35 Thlr. pro Stück der 35 % vom

Verfalltage an bei uns selbs oder bei den Herren

statt, ín Köln,

n, | in Aachen,

ung der fälligen Coupons erhoben wer-

Köln, den 7. Dezember 1845. Die Dírection.,

er Eisenbahn.

Unter Bezugnahme auf den Art, 85 d der transi- torishen Bestimmungen des in der General-Ver- sammlung vom 14. /15. Juli d. Js. beschlossenen

} Statutes der Aachen- Mastrichter Eisenbahn- Gesellschaft. werden die Actionaire hierdurch auf-

gefordert, die ziveite Einzahlung mit 10 Prozent oder 20 Thlr, pr. Actie

bis 31. Januar k. J.

bei den Bankhäusern : | ín Aachen,

| in Amsterdam

( in Verlín,

isorische Quittung zu leisten. Zahlungen, welche in Amsterdam und

Maßfricht geshehèn möchten, seßen wir den Cours auf

Niederl. Cour, für 20 Thlr. Preuß.

Gegen Einsendung der gedachten provisorischen Quit- tungen und unserer Partial-Quíttungen über die erste Einzahlung können die über 20; Prozen oder 40 Thlr.

Partial - Quittungen bei uns in Em-

pfang genommen werden. Aachen, den 16. Dezember 1845.

Die prov. Direction,

haber von Quittungen über die erste 10% der Aachen - Mastrichter Eisen- , welche bei der zwisheu dem 20, bis

anuar 1846 stattfindenden 2ten Einzahlung zum

Quittungen über diese entgegen zu

nehmen wünschen, haben zu diesem Behufe die Quit-

erste Einzahlung bis zum 14. Januar “Unterzeichneten vorzuzeigen, um den

hierauf bezüglichen Vermerk darauf seben zu las, Quittungen werden sofort zurückgegeben, | nhalt und Wagener, 5 Brüdersh

Helfft Gebrüder, 5 Haaksche Markt,

Citerarishhe Anzeigen.

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Journal français de Ben [1052 b] |

pour paraître le Samedi 3 Janvier 1846:

L’Abeille, Revue hebdow

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publié tous les samedis sous la direction de Prof. Duvivier,

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Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des In- únd Auslandes nehmen Sestellung anf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß- , Zeitung : Friedrichsstraße Ür. 72.

362.

Die vierteljährliche (pedition selbs (Friedrihs-Straße

Fränumeration die r. 72) gemacht, und jeder inner m angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. Auswäártig nun uicht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegangenen Meldung

Uebrigens is die Einrichtung getroffen, daß Juserate, deren Aufnahme in den A llhr-ab bis Nachmittags 4 Uhr in unserem Expeditions -Lokale, Friedrichs : Straße er Zeile 2 Sgr. Um wiederholten Anfragen zu begegnen, wird zugleich bemerkt, Wachungen der Königl. Behörden , literarischen und Kunst - Anzeigen, auch Familien - Nachri

den. Auswärtige haben ihre Jnuserate unter der Adresse der Exped

ser Zeitung beträgt 2 Rihlr. Preuß. Cour. für das halb der Ringmauer der Stadt wohnende Pränumerant erhält das E, des Jn- oder Auslandes , bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Poft-Aemtern; wer dies versäumt, ienen find. Für einzelne Nummern dee Blattes is der Preis 21 emeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünsht wird, an den Wochentagen von Morgens r. IS, in Empfang genommen werden. Der Preis der Junsertion beträgt für den Raum

Berlin, Mittwoch den 31e Dezember

An die Lesser.

daß in dem Anzeiger der Allg. Preuß.

tion in frankirten Briefen einzusenden.

Inland.

1845.

Bestellungen für Berlin werden in der Blatt durch die Stadtpost, hon den Abend vor

Sgr.

eitung, außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekannt-

ten jeder Art, so wie Jndustrie und Handel betreffende Anzeigen , stets Aufnahme

Inhalt.

mtlihér Theil. ndtags - Augelegénheiten. Provinz Preußen. Landtags- Abschied. Denfschrit, betreffend die Petition der preußischen Provinzial- Stände über die Censur-Geseßgebung, land. Berlin Die Kölnische Ztg. und das Ehren-Bürgerreht, Provinz Preußen. Wilde Ehen in. Königsberg. Rhein “P rovinz, Die rheinpreußische Feuer-Verscherungs-Gesellichust, -— Sicherheits-Hafen bei Koblenz. desterreichische Monarchie. Briefe aus Wien, (Verordnung über

fünften, werden bei der binnen kurzem bevorstehenden Schluß-Redaction dieses Gesehes möglichst berücksihtigt werden.

Provinzial - Straßenbau - Fonds,

4) Wir haben von der Denkschrift, welche von Unseren getreuen Ständen über den dem Landtage vorgelegten Entwurf einer Verord-= nung wegen Bildung eines Provinzial-Straßenbau-Fonds eingereicht worden is, Kenntniß genommen. Auf die darin besürworteten An-

/ träge können Wir- nit eingehen, weil ihre Gewährung voraussicht=- _lih zu begründeten Exetnplificationen anderer Provinzen führen und

Anwendung des Magnetismus zu medizinischen Zwecken; Beschwörung ; der Zeugen-Aussagen bei Gefälls-Uebertretungen.) und Pr.ag., (Zoll-

Erhöhung z Bau-Polizei.) i

ßland und Polen. St, Petersburg. Kaiserliches Resffripé an den General-Adjutanten Popatof. Getraide-Zufuhren nah Riga. ankreich. Paris. Erklärung der obersten Gerichtshöfe über die beab- ichtigte Reform des Gefängnißwesens, 5 oßbritanien uud Jrland. London, Die Presse üder die Bot- haft des nord-amerikanishen Präsidenten.

ilage,

Amtlicher Theil.

Der bisherige Privat-Dozent Dr. F. W, Wagner in Breslau zum außerordentlihen Professor in der philosophischen Fakultät Königlichen Universität daselbst ernannt worden.

Landtags-Angelegenheiten.

Provínz Preußen. Landtags-Abshied

für die m neunten Provinzial-Landtage versammelt ge- wesenen Stände des Königreichs Preußen.

Vir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

)s Preußen versammelt gewesenen getreuen Ständen Unseren gnä- n Gruß und ertheilen denselben hiermit auf die Uns vorgeleg- Gutachten und Anträge den nachstehenden Bescheid :

Auf die gutahtlihen Erklärungen über die-vorge- legten Propositionen. Bauliche Unterhaltung der Schul- und Küsterhäuser. 1) Ueber die Verordnung wegen der baulichen Unterhaltung der jul- und Küsterhäuser haben Wir vorerst noch das Gutachten des wlôraths erfordert, Unsere getreuen Stände werden jedoh die "ige Publication derselben erwarten fönnen.

__ Schul - Ordnung für die Provinz Preußen, 2) Die von Unseren getreuen Ständen begutahtete Ordnung die Elementar-Sqchulen der Provinz ist nah sorgfältiger Prüfung ) mit möglichster Berücksichtigung der von denselben dazu gemah- perinnerungen unter dem 11, Dezember d. F. von Uns vollzogen Vir theilen mit Unseren getreuen Ständen die Ueberzeugung, bese Ordnung einem dringenden Bedürfniß abhelfe, und ver- jen, daß sih auch in der Provinz bei allen Betheiligten eine be- willige Mitwirkung kundgeben werde, um die Bestimmungen der-

O die Aufbringung der mehreren Kosten anlangt, welche die ichtung und Unterhaltung des Schulwesens nah der neuen Ord- / 0, im Vergleich mit dem bisherigen Zustande, nöthig macht, so fnnen Wir nicht, daß in manchen Fällen die Kräfte der Verpflich= v, ohne außerordentlihe Unterstüßung, dazu nicht ausreichen | Menn aber Unsere getreuen Stände deshalb darauf antragen, hrt Provinz ein ausreihender Schulfonds aus der Staatskasse v r, so vermögen Wir nicht auf einen solchen Antrag ein- L a die Unterhaltung des Elementar - Schulwesens niht zu P reluen Staatslasten zu rechnen is, Jn Erwägung der be- n gg tur-Ereignisse, welche in den leßten Jahren so ungünstig d) ohlstand der Provinz Preußen eingewirkt haben, sind Wir eleitet a der Provinz R N ens der neuen Schulordnung h gs t, Und haben zu diesem Zweck auf einen Zeitraum von

jahren jährli eine Unterstüßungs -Summe von 4000 Rthlr.

„größeren oder geringeren Bedürfnisses, unt i denten vertheilt werben soll fnisses, unter Leitung des Ober

Parochial - Abgaben in den marienburger Werdern,

9) Die Bemerkun ; d gen Unserer getreuen Stände zu dem Entwurf fende des, wegen Erhaltung der évangelischen Geistlichen und

ner in den marienburger Werdern bei ihren bisherigen Ein-

mit den Rücssihten , welche der Staatshaushalt zu nehmen gebietet, unvereinbar sein würde. Wir behalten uns jedoch vor, diejenigen Modificationen des vorgelegten Entwurfs in nähere Erwägung zu ziehen, welche sich mit Rücksicht auf die unterdessen zur Beseitigung des Nothstandes in der Provinz Preußen eingeleiteten ausgedehnten Chausseebauten als angemessen zeigen werden, und über diese dem-

| nächst Unseren getreuen Ständen auf dam nächsten Provinzial-Land-

tage weitere Eröffnung machen zu lassen.

Revision der Rítterguts-Matrikelun,

5) Wir finden es, wie Wir Unseren getreuen Ständen auf die in der Denkschrist vom 24. März d, J. in Bezug auf die Revision der Ritterguts-Matrifel abgegebene Erklärung erde, eben so un- bedenklih, als Unseren Absichten. entsprehend, daß in die Matrikel bei der vorzunehmenden Revision alle diejenigen Güter aufgenommen werden, bei welchen nah den bestehenden Geseges - Vorschriften , na=- mentlich nah §. 7 des Geseßes vom 1. Juli 1823 und nach Artikel IL, der Verordnung vom 17, März 1828, die zu dieser Aufnahme érforderlihen Bedingungen nachgêwiesen werden, . oder welchen die tas uts - Qualität îm Wege landesherrliher Verleihung beige- e 7 . - 1

9 Wiewohl es nun aber, was dea Nachweis des Reinertrages be- trifft, dabei verbleiben muß, daß derselbe in der Regel dur: Bei=- bringung einer landschaftlichen oder gerichtlichen Taxe geführt werde, wollen Wir doch, auf den Antrag Unserer getreuen Stände, zur Er=- leichterung der Betheiligten genehmigen, daß bei solchen Besibungen, welche in dem Contributions=- Kataster. als selbstständige adelige Güter aufgeführt sind, in den Fällen, wo noch keine landschaftliche oder gerihtlihe Taxe vorhanden is und es noh auf den Nachweis des geseblih vorgeschriebenen Gutswerths ankommt, ausnahmsweise eine Bescheinigung der Kreiëstände genüge, welche dahin ausgestellt wird: daß das in die Matrikel Mir Gueeide Gut notorisch mehr als 500 Rthlr. Reinertrag gewähre.

Die Ausdehnung der zur Anmeldung der Güter anzuberaumen- den Präklusivfrist auf 2 Jahre wollen Wir gestatten, und wird Un- ser Minister des Junnern die Bekanntmachung derselben durch die Amtsblätter der Provinz veranlassen, auch die sonstigen zur Einleitung der Revision der Ritterguts-Matrikel erforderlichen Vorkehrungen treffen.

Práklusiofrist Behufs Anmeldung von Eigenthums- Ansprüchen vormaliger Besißer regulirungsfähiger bäuerlicher Stellen,

6) Nachdem Unsere getreuen Stände sich mit dem Entwurf einer Verordnung wegen Anordnung einer Präklusivfrist Behufs Anmeldung von Eigenthums - Ansprüchen vormaliger Besißer regulirungsfähiger bäuerliher Stellen. und deren Erben aus der Kabinets-Ordre vom 6. Mai 1819 und aus dem Geseß vom 8. April 1823 einverstanden erklärt haben, ist solher Unserem Staatsrath zur Begutachtung vor- gelegt und werden Wir demnächst weiteren Beschluß fassen,

Landarmen-Reglement.

7) Das Gutachten Unserer getreuen Stände über den ihnen vor- elegten Entwurf eines neuen Landarmen-Reglements für die Provinz V etten wird bei der s{ließlichen Berathung desselben in sorgfältige Erwägung gezogen werden.

Desgleichen werden die gutachtlihen Erklärungen Unserer ge- treuen Stände zu den ihnen Fentrnalt vorgelegten Geseh = Entwür= fen, betreffend

Erbverpachtung von Grundstücken, welche unter Lehns- oder Fideikommiß-

Verband stehen. 8) die Erbverpachtung von Grundstücken, welche unter Lehns- oder Fideikommiß- Verband stehen ; Aufhebung des Intelligenzblattzwanges. 9) die Aufhebung des Jutelligenzblattzwanges ;

Sportuliren der polizeilichen und administrativen Unter-Behörden. 10) den Ansaß und die Erhebung von Sporteln bei den po- lizeilihen und administrativen Unter-Behörden ;

Polizeilihes Verfahren gegen das Gesinde.

11) das polizeiliche Verfahren gegen das Gesinde;

Gesinde - Dienstbücher. . 12) die Einführung von Gesinde - Dienstbüchern ; Feuer - und baupolizeilihe Vorschriften.

13) die Anwendung der in den Städten geltenden feuer- und baupolizeilihen Vorschriften bei Gebäuden auf solchen zum platten Lande gehörigen Grundstücken , welhe innerhalb der Städte oder im Gemenge mit städtishen Grundstücken liegen z;

Aufhebung des Abdeckerci- Zwanges.

14) die Aufhebung des Abdeckerei- Zwanges ;

Detentions- und Transporikosten der Bettler und Vagabunden.

15) die Aufbringung und Erstattung der Aufgreifungs-, De=- tentions- und Transportkosten der Bettler, Vagabunden und le- gitimationslosen Personen ;

Feldpolizei - Ordnung.

16) die Feldpolizei-Ordnungz ,

Aufbringung der Servis-Abgabe in den Städten.

17) die anderweite Aufbringung der Servis - Abgabe in den Städten der östlihen Provinzen ;

Handels-Firmen,

18) die Handels-Firmen ;

Stempel und Gerichtskosten in Vormundschafts- Sachen und Kuratelen über minderjährige und über geistesfranke Personen,

19) den Ansaß von Stempeln und Gerichtskosten in Vor- mundschafts- Sachen und Kuratelen über minderjährige und über geistesfranke Personen ;

Pfandrecht des Vermiethers und Verpächters.

20) das Pfandrecht des Verpächters und Vermiethers, bei der weiteren Berathung dieser Geseß- Entwürfe in Erwägung gezogen werden und die zulässige Berücksihtigung finden. Wahl der Mitglieder des ständischen Ausschusses.

21) Die in der Denkschrift vom 26. Februar d, J. Uns ange- zeigten Wahlen der Mitglieder des ständishen Ausschusses und ihrer Stellvertreter bestätigen Wir hierdurch.

Zugleich wollen Wir nah dem Antrage Unserer getreuen Stände den jeweiligen Landtags - Marschall hierdurh ermächtigen, bei feier=- lichen Ereignissen, welhe ein allgemeines und hohes Junteresse für die Provinz haben, drei Mitglieder des ständischen Ausschusses, aus jedem Stande eines, einzuberufen und mit demselben Namens der Stände des Königreichs Preußen der Feierlihkeit beizuwobnen.

11. Auf die ständischen Petitionen.

Unterstühung der hülfsbedürftigen Krieger aus den Feldzügen von 1813 15,

1) Die Verbesserung der Lage der invaliden Krieger aus den leßten Feldzügen is stets ein Gegenstand Unserer angelegentlihsten Fürsorge gewesen. Wir verkennen daher au nit die gute und S Absicht , aus welcher die Petition Unserer getreuen

ände:

„um Gewährung einer ausreichenden Unterstüßung an alle aus den Jahren 1813—15 noch übrigen hülfsbedürftigen Krieger“ hervorgegangen ist. Die Erfüllung derselben würde aber, rücksihtlich der dazu erforderlihen namhaften Erhöhung des schon bedentenden Gnadengchälter-Fonds, nur dur eine Erhöhung der Abgaben mög- lih werden, weshalb Wir unter den gegenwärtigen Verhältnissen und nahdem Wir verordnet haben, daß allen invaliden Kriegern aus den leßten Feldzügen, welche, als zu den Invaliden - Benefizien berechtigt, bereits anerkannt sind, diese Benefizien jeßt gleich angewie- sen werden sollen, Bedenken tragen müssen, von Seiten des Staats

mehr zu thun.

Unsere ea Stände scheinen bei der Ausdehnung des ge- machten Vorschlages den Umfang des zur Erfüllung erforderlichen Geldbedürfnisses niht übersehen zu haben, Wir behalten Uns indeß vor, dem nächsten Landtage deshalb weitere Mittheilungen zu machen.

Verlegung eines Theils des “M E nah West- preußen.

2) Auf den Antrag um Verlegung eines Theils des gegenwär= tig in Pommern garnisonirenden 21sten Jnfanterie - Regiments nach Westpreußen können Wir nicht eingehen, weil selbst abgesehen von der dadurch entstehenden unverhältnißmäßigen Mehrausgabe sowohl die allgemeinen Dislocations - Verhältnisse, als auch ander= weitige dienstlihe Rücksichten, die Bewilligung dieses Gesuchs unzu= lässig machen.

Mitwirkung von weltlichen Mitgliedern der Gemeinden bei Verhandlungen über kirchlihe Gegenstände. 3) Auf den Antrag, die Zuziehung weltlicher Mitglieder der Ge=

. meinden zu den Verhandlungen über kirhlihe Gegenstände betreffend,

eröffnen Wir Unseren getreuen Ständen, daß die Zuziehung von Laien zu der bevorstehenden 1sen General-Synode Unsererseits schon vor dem Eingang dieser Petition befohlen war ; wie Wir aber über= haupt entschlossen sind, Anträge auf Veränderung in Gestaltung und Verfassung“ der evangelischen Kirhe nur von den kfirchlihen Organen entgegenzunehmen, so wird auch die künftige Organisation der Kreis= und Provinzial - Synoden demnächst vorzugsweise dur die Anträge der General-Synode bedingt werden. Zu weiteren Verhandlungen mit den Provinzialständen werden \ich diese Anträge \{hon deshalb nihi eignen, weil die Angelegenheiten der evangelishen Kirche den Berathungen der ohne Rücksicht auf das Bekenntniß zu der einen oder anderen hristlihen Konfession zusammengeseßten ständischen Ver= sammlungen nicht unterliegen dürfen, und müssen Wir daher den 2ten Theil des vorliegenden Antrages unter dem Eröffnen zurück= weisen, daß die verfassungsmäßigen Rechte der Provinzialstände au in dieser Beziehung gewahrt und daher Aenderungen, welche nah dem Geseß vom 5. Juni 1823 des ständischen Beiraths bedürfen , sofern

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