1879 / 207 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Sep 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Cermania-Sommer-T heater, Donnerstag : Eiue Erbschaft mit Hindernissen. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten und 6 Bildern von F. Moelle.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Belle - Alliance - Theater, ODonnerstag: Gewöhnliche Kafsenpreise: T. Parquet 1 A 50 „s, (hintere Reihe) 1 H, Il. Parquet 75 Z u. #. w. Z. 1. M.: Die beiden Reichenmüller, Volksstück mit Gesang in 3 Akten, nebst einem Vorspiel : An der Landstraße, in 1 Akt von Anton Anno. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel- Concert. (Kapellen Baumgarten und Herold.) Auf- treten des steyrishen und des ck{wedischen Lamen- quartetts. Brillante Jllumination durch mehr al3 15 000 Gatflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 s.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

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Familien=Kachrichtett Verlobt: Frl. Louise Reifenstuhl mit Hrn. Oberförst:r Kandidaten Viktor Sabarth (Wen- nigsen—Rom). Frl. Anna v. Wehrs mit Hrn. Atintsrichter Bodo Voigis (Melle—Freiburg a. d. E.) E - Verehelit: Hr. Dr. Oskar Hecke mit Frl. Elise irle (Breslau). A G: Ein Sohn: Hrn. Pastor Büsel (Niederfincw). Hrn. Pastor Brunner (Trieg- laff). Eine Tochter: Hrn. Premier-Lieute- nant Gribel (Kehl). Hrn. Hauptm. Quassowski (Cöslin). Hrn. Rittmeister z. D. v. Heyniß (Dröshkau). Hrn. Professor Dr. Meßner

(Berlin). : Ï A Gestorben: Verw. Frau Gch. Kommerzien-Rath Marie v. Kulmiz, geb. Hübner (Ida- und Marienhütte bei Saarau). Hr. Kammerherr

Adolf v. Cramm (Baden-Baden).

7481 N Bei dem künftigen Landgeribt zu Dortmund sind na erfolgter Zulassung in die Liste der Rechts- lte zingetragen: A Geheime Justizrath Brand, Recbts8anwalt von Eicen, | Justizrath Loerbrock3 mit dem Wohnsiß in Soeft, S VFustizrath May mit dem Wohnsiß in Hoerde, Rechtsanwalt Heuuecke mit dem Wohnsiß in Soest, Justizrath Holle, Justizrath Melchior, RecbtLanwalt Biebaÿr, E Justizrath Leuye mit dem Wohnsiß in Soeît, Fustizrath von Basse, Nechts8anwalt Essellen, Rechtsanwalt WVioeger, i Rechtsanwalt Lueg mit dem Wohnsiß in Unna, i S Nechtsanwalt Reigers mit dem Wohnsiß in Werl, Retsanwalt Kindermann. Dortmund, den 31. August 1879. Königliches Kreisgericht.

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WVeorlootung, Amortifation, Kint2ablunga 4: # Ww. von fentliche Ae È ? D E

S GPÍELVER

42% Sehwedische Reicis- ren Fypotheken-Bank- Pfandbriefe von 19602.

2. Ziehung.

Bei der heute durch den Notar Herrn StoeHl=- fet, Dr, vorgenommenen Verloosung sind die nachstehenden Pfandbriefe obiger Anleihe ausgeloost worden und werden diesélben vom 1. Dezember a. c. ab ausbezahlt:

in Hamburg an unserer

Counoens-Casse, bei Herren Gebr. Betlh= RRAGNR N,

V. Erlanger «v Söhne. 2146 2567 3682 8000 Thlr. 3900 4053

in FranKk- ) furt a./FI. |

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89 2106

No. 818 1189 ¿e ¿0 D A 1000. Thr. B N06 910 260 d490 O91 4432 4791 5284 5333 10 Sf. à 500 Thlr. 5000 Thlr. I C No 012 1921 1493 1579 2661 3637 5243 5277 5595 5926. 6576 6861 6904 7857 8064 8484 8570 9121 9728 10855. 20 8t, à 200 Thlr. 4000 Thlr. Tite, D. No, 463 (66 1002 2908 3579 4157 4419 5588 5934 5944 6383 6866 6925 9608 9694 9714 9745 9935 10291 10568 10994 11281 12062 13528 14205 14543 15695 16220 16385 17166 1211 11839 . , 02 Bt. 0 100 Thlr, 3200.Thlr. 70 Stück, 20200 Thlr. Rückständig sind: von der 20. Ziehung pr. 1. Juni 1872: E D No Ia 1 8t, à 100 Thlr. von der 22, Ziehung pr. 1. Javi 1873: Tatt D. No. 86(3 ¿ 4 Dk & 100-Thly. von der 23, Ziehung pr. 1. Dezember 1873: A D No O. -. . « L560 S100 Thir. von der 24. Ziehung pr, 1. Juni 1874: Litt, D. No. 1058 . 1 St, à 100 Thlr.

7

von der 28, Ziehung pr. 1, Juni 1876: Litt, C, No. 6724 5 von der 29. Ziehong pr. 1, Ia C No 0220 « von der 30. Ziehung pr. 1. Litt, B. No. 4481 , Litt, D, No. 5365

von der 31. Ziehung pr. 1 I No O Litt, D, No. 10492 1049

cka L O0 A 200 Thl: Dezember 1876:

T SE S O0 T, Juni 1877:

1 St. à 500 Thlr.

T O S 10 T Dezember 1877 :

« LBLA O ThIE: 3 206, S 100 TUIE

von der 32. Ziehung pr. 1, Juni 1878:

Litt. C, No. 9608

itt. D. No. 13933 17183

1 St, à 200 ThIr. 2 St. à 100 Thlr.

yon der 33. Ziehung pr. 1, Dezember 1878:

Litt, B. No, 5856 5962 . Litt, C. No, 6687 11429 11962

3 8t, à 200 Thr,

2 8t, à 500 Thlr.

|

Lit, D. No, 4396 14058 16052 ]

i E a von der 34. Ziehung pr. 1. Juni 1879;

Litt. A. No, 2598 1 St. à 1000 ThIr.

Litt. B. No. 1816 . B S 000 Thir,

Litt, C. No. 8 5128 5667 6083 6824 9392 B C R S A0O TBIS,

Litt, D. No. 49 421 2283 6327 6496 7790 8392 10618 11282 13586 15359 11 S8t. à 100 Thlr,

EFamburg, den 1, September 1879,

Norddeutsche Bank in Hamburg,

i Bekanntmachung.

Zur Ausloosung der in diesem Jahre zur Tilgung gelangenden 44 Stück Stazt-Oblicationen der Anleihe :

A. aus dem Jahre 1870 Litt. B, und C.,

B, aus dem Jzhre 1872 Liäitt, TIL, A, B.

und C., i: : C. aus dem Jahre 1874 Litt, IV., A, B, und C., wird Termin auf Samstag, den 20. September c., Nachmittags 4 Uhr, im Rathhause Zimmer Nr. 12 angeseßt, welches hierdurÞ auf Grund der Privilegien vom 24. Sanuar 1870, 15. Juli 1872 und 4. Dezember 1874 zur öôffenilichen Kenntniß gebraht wird. Bochura, den 28. Avauft 1879. (4g. 961.)

Der Magistrat.

Bollma 121.

¿74761 Rheinische Eisenbahn. Zinfen-2ahlung S pro 1. Oktober Si . Ole am 1, Oltober (2. insen : : Bi N den 439/gigen Prioritäts - Obligationen un- serer Gese.schaft 11, Serie Nr. 45,001—70,000 à 13 A 50 für den Coupon Seétie IV.

fälligen halbjährigen

Tâtt, P. ; M

. von den 4L%/iaen dergleicen IIT. Emission

Nr. 70/,001—85 000 à- 13 #& 50 3 für den Coupon Serie 111, Litt, H; A . von den Z°/%iaen dergleiben L. bis inclusive YŸ, Emission Nr. 35,001—250,000 à 15 4 und Nr. 250,001—260,000 à 75 f sür den Coupon Ser. II. bezw. I. Litt. V, fönnen vom 1, bis 31, Oktober cer. in Köln: bei unserer Haupt - Kasse, dem A, Schaafshausen'shenm Bank - Verein, den Herrcn Sal. Oppenheim jw & Ci-.. J. H. Stein, J. D. Her- ftatt, Deic;manu & Cie, und A, & L, Camphausen; in Aachen: bei der Aachener Disconto - Gesell- schaft und in Berlin: bei Herr: S. Bleichroeder und der Bauk für Handel und Fudustrie gegen Auslieferung der bezeichneten Coupons erhoben werden. : A

Nach dem 31. Oktober cr. erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer Haupt-Kasse.

Die Ausgabe ncuer Zins-Coupons zu den unter c. aufgeführten seither 5%/6igen, vom 1. Januar 1880 ab in 439/giae convertirten Prioritäts - Obligationen 1., IL. und IIl, Emission (85,001——175,000) erfolgt ge- mäß unserer Bekanntmachung vom 25. Juni cr. im Monat Januar 1880 bei unserer CEffekten-Verwal-

tung an den Wochentagen Vormittags 9—12 Uhr. |

Bezüglich der Verausgabung neuer Zins - Coupons zu den unter c. bezeichneten 5/cigen Prioritäts- Obligationen IV. und V. Emission (Nr. 175,001— 260,000) wird besondere Bekanntmachung demnächst erfolgen. Köln, den 1. September 1879. Die Direïtion.

[7473] Rheinische Eiscubahn. Ziusenzaßlung auf Aftien Lütte, B.

Die am 1. Oktober cr. fälligen halbjährigen Zin- sen (garantirie 4°/gige Dividende) von den für den Bau der Zweigkahn Call-Trier emittirten Stamm- Aktien Litt. B. unserer Gesellshaft können mit 15 M. pro Aktie gegen Aushändigung des Coupons Serie II. Litt. C. vom 1. bis 31. Oktober c, in Cöln: bei unserer Hauptkasse, dem A.

Schaaffhausen’scheu Bank - Verein, den Herren Sal. Oppenheim jw & Cie., J. H. Stein, J. D. Her- statt, Deichmnanæ & Cie, und A. & L. Camphausen;

in Aachen: bei der Aachener DiZconto - Gesell-

haft und in Berlin: bei Hcrrn S. Bleichröder und der Bauk für Handel und Zudustrie erhoben werden. Nach dem 31. Oktober c. erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer Hauptkasse. Cöln, den 1. September 1879. Die Dircktion.

S U) iy [7474 Rheinische Eisenbahn.

Die am 1. Oktober cr. fälligen halbjährigen Zin- sen von den 43%igen Prioritäts-Obligationen der früheren Bonn-Cölner Cisenbahn-Gesellschaft à 6 M4 75 § für den Coupon Serie V, Litt. U. können am 1. bis 31. Oktober cr.

in Cöln: bei unserer Hauptkasse, dem A.

Schaaffhausen’shen Bankverein, den Herren Sal. Oppenheim jw & Cie., J. H. Stein, J. D. Her- fiatt, Deichmann & Cie. und A, & 2, Camphausen,

in Boun: bei Herrn Zonas Cahn gegen Auslieferung des bezeichneten Coupons erhoben werden.

Nach dem 31, Oîtoker cr. erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer Hauptkasse. :

Zu diesen Obligationen werden neue Zinscoupons Serie VI, Litt. A—K. pro 1. April 1880 bis 1. Oktober 1884 bei unserer Effekten-Verwaltung bierselbst im Monat Oktober cr. an den Wochen- tagen Vormittags 9—12 Uhr gegen Aushändigung der der V. Serie beigegebenen Talons ausgereicht werden. Zu dem Zweck ift der genannten Cffekten- Verwaltung ein mit Namensunterschrift versehenes Nummernverzeichniß einzusenden, wozu Formulare

Wird die Uebermittlung ter Coupons per Post gewünscht, so erfolgt folhe nur auf Gefahr und Kosten des Eigenthümers der Obligationen und ist den Talons gleich ein quittirtes Nummernverzeich- niß beizufügen.

Cöln, den 1. September 1879,

Die Direktion.

N Georgs-Marieun- Bergwerks- uud Hütten - Verein.

Die Ausloosung der am 2. Januar 1880 zur

Einlösung En Partial-Obligationen unserer z )VUC

Anleihe vom S 1870 über 700000 Thlr.

erfolgt in Gemäßheit der Bestimmungen der Haupt-

\chuldvershreibung sab No, VI, und XIII. am

Sonnabend, ven 27. d. Mts, Nachmittags

3 Uhr, auf unferem Hauptbureau hieselbst.

Allen Inhabern von Partial-Obligationen der gedachten Anleihe ift der Zutritt zum Ausloosungs- termine gestaltet.

Georg8-Marien-Hütie, den 1. September 1879.

Der Borstaud, C. Winter.

N Bekanntmachung.

Bei der heute rorgenommenen Ausloosung der Viersener Stadtobligationen sind folgende Num- mern gezogen worden:

Dit A, Nr 61,129 268 08258, 200, 304,

Die Einlösung derselben erfolgt am 2. Ja- nuar f. J. bei der hiesigen Stadtkasse. Bei der Einlösung müssen die den Obligationen beigefügten Talons und die noch nit verfallenen Zinécoupons

mit abgeliefert werden.

Viersen, den 29. August 1879,

Die stadtiste Scßuldentilgung3-Kommission. Carl Schaub. Hermann Dürselen. Heinrich Konnerh.

Baumann, Bürgermeister.

7344]

Berschiedene Bekanntmachungen. Märkisch - Westfälisher Bergwerks- [7482] Verein in Letmathe.

Generalversammlung. s Wir beehren uns, die Herren Aktionäre zur 25, ordentlihen Generalversammlung auf den 20. Sep- tember d. I., Nachmittags 1 Uhr, zum Hotel Tit dahier mit dem Bemerken ergebenst einzuladen, daß die Eintrittskarten und Stimmzettel am 20. Sep- tember, Vormittags, in unserem Gesc{äftslokal in Empfang genommen werden können. Tagesordnung.

1) Bericht über die Lage des Geschäfts, Vorlegung der Bilanz des Betrieb8jahres 1878/79, sowie Beschlußfassung über die Verwendung des Ueber- \chufsses.

Bericht der Revisions-Kommission. Ertheilung der Decharge. Wahl von 4 Mitgliedern des Aufsichtsrathes nah §. 21 des Statuts. Wahl der Revisioné-Kommission zur Prüfung der nächsten Bilanz. Letmathe, den 30, Ungust 1879. Der Aufsichtsrath.

Bank des Berliner Kassen- Vereins am f. September 1879. Activa, 1) Metall- und Papiergeld, Gut- haben bei der Reichsbank etc. M 2) Wechsel-Bestände , , 3) Lombard-Bestände . , ., 4) Grundstück und Kaution ete. Passafva,

9,751,355. 7,824,869. 5,521,400, 301,506. Giro-Guthaben ete. 19,817,347, Von 8 bis 8000 A6

Friedrich,

Ir 240

Grabdenfmäler

Die Herren Actionaire der Berlin-Dresdener Cisenbahn-Gesells{haft werden in Gemäßheit de3

8 27 des Statuts bezw. des §. 5 des mit der Königlich Preußischen Staatsregierung unterm 5. Februar 1877 abgeschlossenen Betriebs-Ucberlassungs-Vertrages zu der

dicsjuhrigen ordentlihen Generalversammlung zu Mittwoch, deu 15. October cr., Vormittags 11 Uhr,

zin Englischen Hause, Mohrenstraße 49, *

bierdur ergebenst eingeladen.

Tage3ordnung.

1) Bericht der Königlichen Direktion der Niedershlesisch-Märkischen Eisenbahn über die Lage der Geschäfte und die Bilanz der Berlin-Dresdener Eisenbahn pro 1878/79,

Zum Zwette der Theilnahme an

2) Bericht des Aufsichtsraths über die Revision der Betriebsrechnung und der Bilanz. 3) Ergänzungswahlen von Mitgliedern des Aufsichtsraths. der Generalversammlung find

unter Beachtung der

Bestimmungen des §. 32 des Gesellschaftesiatuts die Actien mindestens 3 Tage vor derselben bei | A der Hauptkasse der Königlich Niederschlesisch-Märkishen Eisenbahn, hier, Leipziger-

plaß 17,

b, der Kasse der Königlichen Eisenbahn-Kommission für die Berlin-Dresdener Eisenbahn,

hier, Lukenwalderstraße 8, c. der Dresdener Bank in Dresden,

während der üblichen Geschäftéstunden zu deponiren. Den zu deponirenden Actien it ein _nath der Nummerfolge geordnetes, von dem Actionair selbst unterschriebenes Verzeichniß, von welchem Formulare bei den vorbezeihneten ÄAbnahmestellen unentgeltlich zu haben sind, in daplo beizufügen.

Der Bericht der Königlichen Direction der Niedershlesisch-Märkishen Eisenbahn kann bereits einige Tage vor der Generalversammlung bei den Depositalsiellen in Empfang genommen werden.

Berlin, 23. August 1879.

Der Vorfißende des Aufsichtsraths

der Berlin - Dresdener

Eisenbahu - Gesellschaft.

v. d. Knesebeck,

[7475]

Homburger SisenbaHhn - Gesellschaft.

Der in der außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre am 23.

Dezember 1878

sanktionirte Vertrag wegen Verkaufs der Homburger Eisenbahn an den Preußischen Staat ist nicht zur Perfektion gelangt, dagegen unter dem 22. August 1879 ein anderweiter Vertrag, auf gleicher Basis wie der frühere, abgeschlossen, zu dessen Prüfung und Genehmigung die Herren Aktionäre zu einer im Statior 8-

gebäude zu Homburg vor der Höhe abzuhaltenden

außeror?deutlichen Generalversammlung auf den 22. September d. I., Nachmittags 3/2 Uhr,

eingeladen werden.

Gegenstände ver Tagesordnung:

1) Genehmigung des vorerwähnten Vertrages. S E 9) Erneuerte Beschlußfassung über die eventuelle Auflösung der Gesellschaft und die hiernach

erforderliche Liquidation,

Zu dieser außerordeniliczen Generalversammlung werden hiermit sämmtliche Aktionäre ein-

geladen, mit dem Bemerken, daß zur Fassung eines gültigen Beschlusses ad 1 der Tage8ordnung nach

8, 28 al. 3 der Statuten drei Viertheile der legitimirten Stimmen ‘erforderlih sind.

Hinsichtlich des

¿weiten Gegenstandes der Tagesordnung bestimmt §. 28 al, 4 der Statuten: E „Wenn aber die Auflösung der Gescllshaft vor Ablauf ihrer statutenmäßigen Dauer oder „die Fortseßung der Unternehmung über diese Dauer hinaus in Frage steht, so wird jede

„einzelne Aktie stimmberechtigt.

Zur Erledigung dieser Fragen müssen alsdann in einer be-

„sonders ecinzuberufenden Generalversammlung zwei Dritttheile aller Aktien repräsentirt „iein und von diesen sind dret Viertheile zur Fassung eines die ganze Gesellschaft bindenden

„Beschlusses erforderlich.“

Unter Bezug auf §. 24 der Statuten wird ferner mitgetheilt, daß der Aktienbesiß entweder in Homburg bei der Direktion der Homburger Eisenbahu oder in Fzranffurt a. M. bei dem Bankhause von Erlanaer & Söhne

nachzuweisen ist und wird hierüber den Aktionären eine, Zahl und Nummern der Aktien enthaltende,

Bescheinigung ertheilt werden, auf Grund deren dieselben hiernächst am Tage der Generalversammlung die Eintrittskarten auf dem Direktionsbüreau ausgehändigt erhalten.

Homburg, den 31. August 1879.

Der Verwaltungsrath.

Bon allen existirenden Vervielfältigungs- Apparaten ift die Autographüisete Presse

bei derselben vom 15. September cr. ab entnommen werden können.

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f

der cinzige, mit dem man von einem Original, Schrift od. r Zeich- nung, eine beliebige Anzahl von Abdrückten ohne besondere Vor- kenntnisse selbst anfertigen kann, weshalb diese Presse, die in 4 ver- schiedenen Größen gebaut wird, überall {nell Cingang gefunden hat. Hectograph, Chromograph ete. licfern Copien in

Unr geringer Zahl; auferdem werden Leßtere durch Aniliu-

farben hergestellt, welche, dem Licht ausgesetzt, in kurzer Zeit

änzlih ver chwinden und übrigeas dem Briefporto uuterworfen sind, wvührend die mittelst O ablt Presse erzeugten Abdrüce die Portovergünstigung von 3 Pf. bis zu 50 &

genießen.

Mit erläuternden Prosxekten , denen die ehrendsten Zeugnisse höchster Behörden, sowie erster

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Deutscher Reichs-Anzeiger

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Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4

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Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung an; Ï

| für Berlin außer den Pest- Anstalten anch die Expe-

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 82, w

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pfarrer Liebau zu Eilsdorf im Kreise Oschersleben den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Geheimen Medizinal-Rath a. D, Nr. Wegeler zu Coblenz den König- lihen Kronen-Orden drit r Klasse; sowie dem Schullehrer Löffler zu Neudorf im Kreise Schweidniß den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem früheren spanishen Brigade - General Marqués de la Gándara, jeßt wohnhaft zu Paris, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse miï dem Stern, und dem «kngenieur Le François ju Paris den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse zu verleihen.

Berlin, den 4. September.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin haben Sich heute früh nach Königsberg i. Pr. begeben.

Dentsches Neich.

BeLLor dnung, betreffend die Einberufung des Bundesratys. Vom 2. September 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen auf Gecund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt: __ Der Bundesrath wird berufen, am 15. September d. YJ. in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichs- kanzler mit den zu diesem Zweck nöthigen Vorbereitungen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlihen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 2. September 1879. (L. S.) Wilhelm. von Bismarck.

Die Nummer 32 des Reichs-Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 1330 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesraths. Vom 2. September 1879; und unter

Nr. 1331 die Bekanntmachung, betreffend di: Einlösung Ie G der Sächsishen Bank. Vom 3. September

Berlin, den 4. September 1879.

Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt.

Königreich Preufieaz

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den zeitigen Vorsißenden der Königlichen Eisenbahn-

- Komniission zu Aachen, Regierungs-Affsessor Wrede,

das Mitglied der Königlichen Eisenbahn- Direktion zu Elberfeld, Regierungs-Assessor Menz,

das Mitglied der Königlichen Eisenbahn - Kommission Berlin-Blankenheim, Regierungs-Assessor Kramm hierselbst,

das Mitglied der Königlichen Eisenbahn- Direktion zu Hannover, Regierungs-Assessor Dr. jur. Horaz Schultz in Hannover, und

das Mitglied der Königlichen Eisenbahn - Kommission E Bahn) Regierungs-Assessor Jaenisch zu Cassel, owie

die Regierungs-Assessoren von Dobbeler in Medingen und von Lüpke in Stade zu Regierungs-Räthen zu er- nennen ;

dem Ober-Gerichtsanwalt und Notar Dr. jur, Schulßt in Celle den Charakter als Justiz-Rath, und

dem Stadtrath Meyer Magnus zu Berlin den Charakter als Geheimer Kommerzien-Rath zu verleihen.

Berlin, den 4. September.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande, Höchstwelcher am 1. d. M. Nachmittags von Muskau hier eingetroffen und im Niederländischen Palais ab- gestiegen war, ist gestern Abend nah dem Haag abgereist.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Observator am Königlichen astro - physikalischen Observatorium bei Potsdam Dr. H. C. Vogel ift bas Pia dikat „Professor“, und Bega 7 “Pad tg iat dem ordentlichen Lehrer Wilhelm Scchleusner am lisum zu Höxter das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt orden,

den 4. September, Abends.

Justiz-Ministerium. Der Kreisgerichts-Rath Osin3 zu Marburg ist vom 1. Dftober 1879 ab zum Notar im Departement! des O ber- Landesgerichts zu Cassel, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Hanau, ernannt worden.

Allgemeine Verfügung vom 25. August 1879,

betreffend die von den Beamten der Stagatsanwalt- schaftanandere Behörden zu machE&nden Mittheilungen. Artikel L758 „Die nachstehend angeordneten Mittheilungen erfolgen dur die zuständigen Beamten der Staatsanwalts{aft (Amtsanwälte, Staats- anwälte bei den Landgerichten, Ober-Staatsanwälte)

A. Mittheilungen in Untersuchungssachen.

I. Mittheilungen an Staatsanwaltshaften.

1) Jit wegen eines Verbrehens oder Vergehens, über wel- ches in erster Jastanz von einer Strafkammer oder einem Schwurgeriht verhandelt und entschieden ist, rechts- kräftig auf Strafe erkannt worden, #0 ist eine beglaubigte Ab- ge der Urtheilsformel an die Staatsanwaltschaft desjenigen andgerihts zu übersenden, in dessen Bezirk der Wohnort (bei dem Mangel eines folchen der Aufenthaltsort) des Verurtheilten liegt.

Ist wegen einer Uebertretung aus §. 361 Ne. 1 bis 8 des Strafgeseßbuchs rechtskräftig Strafe festgeseßt, so ist beglaubigte Abschrift des Stra}befehls oder der Urtheilsformel der im Absay 1 näher bezeihneten Staatéanwaltschaft zu übersenden.

_ Vergl. §. 19 Absay 2 der Geschäftsordnung für die Sekreta-

riate der Staatsanwaltschaften bei den Landgerihten und 8. 35

leßten Abs der Geschäftsordnung für die Gerichts\chreibereien der

Amtsgerichte.

2) Sobald gegen einen vorläufig entlassenen Strafgefangenen (S. 23 des Strafgeseßbuchs) vor Ablauf der Strafzeit wegen einer nah der vorläufigen Entlassung begangenen strafbaren Handkung ein BVorbereitungsverfahren oder eige Vöxuetersuchvns eingeleitet wird, so ist hiervon dem für die Herbeiführung des Widerrufs ver Ent- lassung zuständigen Ober-Staatsoanwalte unter Darlegung des Sach- verhalts unverzüglih Anzeige zu machen. Der Ober-Staatsanwalt hat die ihm zugegangene Anzeige sofort mit seiner gutachtlichen Aeußerung an den Justiz-Minister einzureichen.

__ Ist gegen einen vorläufig Entlassenen nach Ablauf der Straf- zeit w-gen eines nah der vorläufigen Entlassung begangenen Ver- brehens oder Vergehens oder wegen einer Uebertretung aus S. 361 Nr. 1 bis 8 des Strafgeseßbuchs rechtskräftig Strafe festgesetzt, so ist hiervon demjenigen Ober-Staatsanwalt, welcher auf Anordnung des Justiz-Ministers die vorläufige Entlassung hatte cintreten lassen, Mittheilung zu mach: n.

IL, Mittheilungen an Polizeibehörden.

3) Ist wegen eines Verbrechens, eines Vergehens oder einer Uebertretung aus §. 361 Nr. 1 bis 8 des Strafgeseßbuchs rehts- kräftig Strafe festgeseßt, so ist Abschrift des Strafbefehls oder der Urtheilsformel derjenigen Ortspolizeibehörde zu übersenden, in deren Bezirk der Wohnort (oder beim Mangel eines solchen der Auf- enthaltsort) des Verurtheilten liegt und wenn es si{ch um eize der gedachten Uebertretungen handelt, außerdem der Polizeibehörde des leßten Aufenthaltsorts des Verurtheilten.

Die Mittheilungen erfolgen, wo die Einrihtung von Amts-, Bezirks- oder Distriktsbehörden besteht, unter der Adresse des be- treffenden Beamten (Amtshauptmann, Amtmann, Hardesvogt, Kirch- \piel8vogt), in den landräthlichen Kreisen unter der Adresse des Land- raths zur Weiterbeförderung an die Ortspolizeibehörde.

4) Ist wegen einer Uebertretung aus 8. 361 Nr. 3 bis 8 des Strafgeseßbuchs auf Grund des 8. 362 daselbst auf Ueberweisung an die Landespolizeibehörde erkannt worden, so sind die gerichtlichen Akten nebst den für das Ermessen der Verwaltungsbehörden erhebli erscheinenden Beiakten der Ortspolizeibehörde am Sitze des Straf- gerichts erster Instanz zu übersenden, damit diese bei der höheren Landespoltzeibehörde in Bezug auf die Nachhaft die geeigneten An- träge stellen kann.

Die Einsendung der Akten hat zu geschehen :

1) wenn die nah dem ergangenen Urth.il zu verbüßende Frei- heitsftrafe niht mehr als zwei Wochen beträgt, sotald das Urtheil Sgeleds ist, also spätestens nach Ablauf von drei Tagen nach der Verkündung;

2) wenn die zu verbüßende Freiheitsstrafe mehr als zwei Wochen beträgt, sobald das Urtheil rechtskräftig geworden ist.

Insofern jedoch die höheren Landespoli:;eibehörden (Regierungen, Landdrosteien) eine direkte Einsendung der Akten oder andere Ab- weihungen wünschen sollten, sind -die Ober-Staatsanwälte ermäch- tigt, diesem Wunsche entsprebend anderweite Anordnungen zu treffen.

Bei Absendung der Akten sind die erforderlichen Notizen zurück- zubehalten, damit zum Zwecke der Entlassung des Verurtheilten, falls die Strafzeit vor Wiedereingang der Akten abgelaufen sein sollte, nöthigenfalls auch {hon zum Zwecke der Verfügung des Straf- antritts, falls das Urtheil vor Wiedereingang der Akten rechtskräftig e sein follte, rechtzeitig das Erforderlihe verfügt wer- en kann.

Die Entlassung ist in der Art herbeizuführen, daß der Ver- urthecilte der Polizeibehörde des Octs zur Verfügung gestellt wird, welche demnächst das Weitere mit ihm zu veranlassen hat.

Derlenigen Ortspolizeibehörde, welcher die Akten mitgetheilt eliegne st eine Abschrift der Urtheilsformel außerdem nicht zuzu- ellen.

5) Wenn eine Polizeibehörde in Folge eines Antrages auf gericht- lihe Entscheidung gegen eine ihrerseits erlassene polizeilihe Straf- verfügung die Akten an dea zuständigen Amt8anwalt eingereiht hat, so ist Seitens desselben demnächst der Polizeibehörde nah Eintritt der Rechtskraft über den Ausfall der Sache Mittheilung zu machen.

IIL Mittheilungen ain Militärbehörden.

6) Im Falle einer Beleidigung oder Körperverleßung einer Mili-

tärperson ist, sofern der Militärbehörde (bezw. dem Vorgeseßten des

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Verleßten) ein Strafantragsreht zusteht, die Untersuchung aber aus- [J auf Grund des Antrages des Verleßten anhängig gemacht ist, die vorgeseßte Militärbehörde des Verletzten rechtzeitig von dessen Strafantrag in Kenntniß zu lehen:

Wenn ein zum Militärdienst noch nicht herangezogener Angeschuldigter das militärpflichtige Alter (8. 20 Nr. 2 der Ersatz- ordnung) bereits „erreiht hat oder im Laufe der Unterfuung vorausfichtlich erreihen wird, ss ist dem Civilvorsitenden der Sriale kommission desjenigen Aushebungsbezirks, in welchem der Angeschuk- digte gestellungspflichtig ist, bei Erhebung der öffentlichen Klage Mit- theilung zu machen, falls wegen der fraglichen strafbaren Handlung eine Bestrafung mit Zuchthaus oder mit Verlust der bürgerlichen Ghrenrechte erfolgen kann, oder falls eine Verurtheilung zu einer Freiheitéstrafe von mehr als sech8wöchiger Dauer oder zu einer ent- sprechenden Geldstrafe zu erwarten ist.

In gleicher Weise ist dem Civilvorsißenden der Ersaßkommission Nachricht zu geben von dem Ausfall der Untersuchung, sowie von der - Strafvollstreckung oder dem Erlaß der erkannten Strafe.

§. 28 Nr. 1 der Ersaß- und §,4 Nr. ò der Kontrol-Ordnung.

8) Wenn gegen eine Person des Beurlaubtenstandes G 5s Nr. 4 der Kontrol-Ordnung) oder gegen einen Ersatreservisten erster Klasse S. 2, Nr. 5 das.) öffentliche Klage erhoben ift, so ift davon deur ‘andwehr-Bezirkskommando, in dessen Kentrole der Angeschuldigie steht, Mittheilung zu machen, desgleihen von dem demnäcstigen Ausfall der Sache.

S. 7 Nr. 12 und §. 15 Nr. 1 der Kontrol-Ordnung.

Ueberdies hat die Zusendung ciner Abschrift der Urtheilsformel zu erfolgen, sofern „auf Zuchthaus oder auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte rechtskräftig anerkannt wird. Ist der Verlust der Es liden Chrenrechte für eine den Zeitra:m von drei Jahren nit übersteigende Dauer ausgesprocen, so ist außerdem von dem Tage des Antritts der Freiheitsstrafe Nachricht zu geben.

Im Uebrigen bedarf es der Zusendung einer Abschrift der Urtheils- formel oder des ganzen Urtheils nur auf Verlangen der Behörde.

9) Wenn gegen einen Offizier des Beurlaubtenstandes auf zeitigen Verlust der bürgerlichen Ehrenrehte oder auf eine härtere Strafe rechtsfkräftig erkannt worden ift, so ist das Urtheil in beglaubig- as eist unmittelbar dem Königlichen General-Auditoriat zu

ersenden. °

Hinsichtlih aller übrigen in Veranlassung einer gegen einen Offizier des Beurlaubtenstandes eingeleiteten Untersuhung zu machen- den Mittheilungen finden die allgemeinen Vorschriften über die Mit« theiluagen bei einer gegen einen Beamten eingeleiteten Untèrsuhung (unten Nr. 10) entsprehende Anwendung. Die Mittheilungen find an das betreffende Landwehr-Bezirkskommando zu richten.

(Scbluß folgt.)

Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaiîsers und Königs, General-Lieutenant Graf von Perponc er, nah Königsberg i. Pr.

BeranntmaGUAga auf Grund des Neichsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

Die unterzeihnete Königliche Kreishauptmannschaft hat, auf Grund von §. 11 und §. 12 des Reichsgeseßes vom 21. Okto- ber 1878, die Nummern 202 der unter dem Titel „Mulden- thal-Bote“ und „Planißer Nachrihten und Tage- blatt“ in Druck und Verlag von R. v. d. Chevallerie in Wilkau erscheinenden periodishen Drucks\chrift verboten und dieses Verbot auch auf das fernere Erscheinen der genannten M erstreckt.

widau, den 2. September 1879. Königlih Sächsische N S UAPERANIa N Dr. Hübel.

Bekanntmachung für Seefahrer.

An der Königlichen Navigations\chule zu Leer beginnt am 1. Ok- tober cr. ein neuer Kursus zur Autbildung von Shiffern auf großer Fahrt. Dauer desselben etwa 5 Monate, Schulgeld 30 Æ für den ganzen Kursus.

_ Aufgenommen können nur solche Seelzute werden, welche die Steuermannsprüfung nach den Bundesvorschriften vom 25. Sep- tember 1869 bestanden, oder {on einen vollen Kursus in der Steuermannsklasse ciner deutshen Staats-Navigationsshule durh- gemacht haben, oder befugt find, als Steuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen zu fahren.

: eig Aufnahme vermittelt der Navigationslehrer Wendtlandt in Leer.

Ferner beginnt am 1. Oktober cr. an den Königlichen As zu Leer und Emden ein neuer Steuermanns- ursus.

á Schulgeld für den ganzen Kursus, dessen Dauer etwa 9 Monate,

M

Die Aufnahme in den Kursus ist abhängig von dem Ausfalle einer Prüfung, worin der Aufzunehmende nachzuweisen hat :

1) Eine leserlihe Handschcift und Kenntniß der deutschen Sprache bis zur Fähigkeit sih mündlih und \chriftlich verständlich auszudrücken,

2) Kenntniß der Grundrechnungsarten mit gewöh::lihen Brüchen, Dezimalbrüchen und Buchstaben, Fertigkeit im Rechnen mit Pro- portionen und Uebung in der Ausziehung von Quadratwurzeln.

3) Kenntniß der einfacheren Säye über di: Gleichheit von

R sowie über die Kongruenz, Aehnlichkeit und Gleichheit von reicken.

Kenntniß der einfacheren Säße vom Kreise und von den Winkeln

im Kreise. Lösen leichter Konstruktions- und Rehuungsaufgaben ver=

mittelt der Lehrsäte.