Theater.
Königliche Schauspiele, Freitag: Operr- !
168. Vorstellung. Der Prophet. Oper in 5 Akten, nach dem Französischen des E. Scribe, deutsch bearbeitet von L, Rellstab. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Brandt, Frl. Lehmann, Hr. W. Müller, Hr. Schmidt.)
Anfang halb 7 Uhr. Keine Vorftellung.
Schauspielhaus. Sonnabend: Ope: nhaus. Keine Vorstellung.
Schauspielhaus: 153, Vorstellung. Vor hundert Jahren. Sittengemälde in 4 Akten von E. Rau- pach. Zum Schluß: Herrn Kaudel's Gardinen- predigtem. Lustspiel in 1 Aft von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.
F aïlner- Theater. Sodom und Gomorrha.
ha18.
Freitag: Zum 7. Male:
Victoria-Theater, Direktion: Emil Hahn. Freitag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gastspiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater dea Scala in Mailand, und des ersten Solotänzers Herrn Ea Spange, vom Königlichen Hoftheater in Drebden. Neu einstudirt u. mit neuer Auéstattung. Z. 126. M. : Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus- ftattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Mook von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. Jn Scene geseßt von Emil Hahn.
Residenz-Theater. Art. Direktor: Otto von Schimmelfen: ig. Freitag: Zum 10. Male: Unser Zigeuner, Schwank in 3 Akten von O. Justinus. Hierauf: Eine vollkemmene Frau. Lustspiel in 1 Aft ven C. Görlig.
Krolis Theater, Dircêtion1 Engel-Lebrun. Freitag: Zum 7. Male: Traumbilder. Orig.-Posse mil Gesang in 9 Yllen von W. Mannstädt und E. Thomas. Musik von Mannstädt. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Gartens „Großes Concert“. An- fanz des Concerts 5 Uhr, der Borstellung 6# Uhr.
S E E Ee He Mrd
Germania-Semmer- Theater Freitag: Eine Erbschaft mit Hindernissen. Original- Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten (6 Bil- dern) von F. Moelle. E
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. R
Belle - Alliance - Theaters Sreitag : Ge- wöhnliche Kassenpreise: I. Parquet 14 50. u. \. w. Z. 2. M.: Die beiden Neichenmüller, Volksstück mit Gesang in 3 Akten, nebst einen Vorspiel: Au der Landstraße, von Anton Anno. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel- Concert (Kapellen Baumgarten und Herold). Auf- treten des schwedischen und des steyrischen Damen- quarteits, Brillante JUumination durch mehr alz 15 009 Gaëflammen. Anfang des Conceris 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 s.
Sonnabend: Lettes großes Sommernachts-Fest. Aufang 6 Uhr. Ende 12 Uhr.
Familien Nachrichten.
Frl. Caroline v. Klißing mit Hrn- Premier-Lieutenant a. D. Hermann v. Jöden- Koniecpolski (Eilenburg—Lazisk), — Frl. Helene Bodenstein mit Hrn. Garnison-Auditeur Otto Keyl (Colberg). S
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs-Asessor v. Schroeter (Baußen). — Hrn. Dr. Max Füller (Neuenkirchen , Reg. - Bez. Trier). — Tochter: Hrn. Pfarrer Sensfuß (Trunz).
Gestorben: Hr. Buchhändler Julius Richard Huye (Braunsberg). — Verw. Frau Pastor Julie Megzner, geb. Frommelt (Halle a. S.) — Frau Rittergutsbesißer Caroline Stoewahs (Broellin bei Pasewalk). — Hr. Majoc Otto v. Uslar (Königsberg i. Pr.) — Verw. Frau Gräfin Marie v. Schlieffen, geb. Gräfin zu Stolberg- Wernigerode (Gnadenberg i. Schl.) — Hr. Justiz- rath Ferdinand Carl Eduard Weniger (Neu- haldensleben).
Verlobt:
Eine
Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
[6116] Bekanntmachung.
Der auf 1 Kux an der Zehe Nachtigall-Tief- bau in Bommern lautende Kuxschcin des Land- wir!hs Johann Friedrih Haarmann zu Stiepel ift verloren gegangen und die Amortisation desselben beantragt.
Es wird daher der unbekannte Inhaber dieses Kurxscheins aufgefordert, binnen 3 Monaten den Kurschein dem unterzeichneten Gerichte vorzulegen, widrigenfalls er für amortisirt erklärt werden wird.
Hagen, den 4. Juli 1879,
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
-r (23 3 E) Bekanutmachung.
Der Behufs Aufgebots einer auf dem dem Schmiedemeister Julius Maehliß zu Fürstenfelde gehörigen Grundstücke, Band II. Bl. Nr. 41 des Grundbuchs vcn Fürstenfelde, Abtheilung IIT. Nr. 1 eingetragenen Post von 200 Thaler am 15, No- vember 1879 austehende Termin ist aguf- gehoben. :
Bacrwalde N.-M,, den 26. August 1879.
Königliche Kreisgerihts-Kommission. 1.
Es Befanntmachung.
In die Liste der bei dem künftigen Landgericht zu Flensburg zugelassenen Rechtsanwälte sind ein- getragen:
a, der Rechtsanwalt und Notar von Pasch-
fowsfy zu Tondern,
b, der Nech!8anwalt und Notar Giessing zu
Tondern, c. der Rechtsanwalt und Notar Clausen zu Kappeln, zu a., b, und c, mit ihrem bisherigen Wohnsiß. Flensburg, den 2. September 1879. Königliches Kreisgericht.
&
[7509] Bekanntmachung.
Die Eintragung des Br. Norden, Rechtsanwalt und Notar zu Myslowitz, sub Nr. 5 der Liste der bi dem Landgeriht Gleiwiß zugelassenen Rechts- anwälte (fiehe Nr. 191 des „Reichs- und Staats- Anzeigers“), is gelö\{t worden.
Gleiwig, den 29. August 1879.
Königliches Kreisgericht.
N Bekauntmachung.
In die Liste der zur Necht3anwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Bartenstein zuge- lassenen Rechtsanwälte ift heute eingetragen worden der Rechtsanwalt und Notar
Grünberg mit dem Wohnsitze in Barten|tein. Bartenstein, den 23. August 1879. Königliches Kreisgericht.
Z C40] Bekanntmachung.
In die Liste der zur Nechtsgnwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Bartenstein zuge- lassenen Rechtsanwälte ift heute eingetragen worden der Rechtsauwalt und Notar
Henschel mit dem Wohnsitze in Rastenburg. Bartenusicin, den 26. August 1879. # 1 Königliches Kreisgericht.
[7491] *3 Zur Nechts-AnwaltsGzaft bei d:2m Königlichen Landgerichte in Paderborn is der Rechts-Anwalt und Notar, Justiz-Naih Vienne in Nieheim unter Beibehaltung des biéherigen Wohnsitzes zugelassen. aderborn, den 1. September 1879, Königliches Kreiëgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
Pferde-Auïtion. Am Mittwoch, den 24, Sep- tember 1879, Vormittags vou 10 Uhr ab, sollen auf dem Paradepl!aße in Fürstenwalde ca. 45 Stük ausérangirte Königliche Dienstpferde des unterzeihneten Regiments söffentlichß meistbietend gegen fofortige Bezahlung in Preußischem Gelde verkauft werden, Utanen - Regiment Kaiser “De add vou Nußlandv (1, Brandenburgisches)
L, De
A Bekauytzuachung. Verpachtuug der Domäue Franuken- elde.
Die im Kreise Ober-Varnim, ctwa 8 km von der Stadt Wriezen a./D. belegene Domäne Fran- kenfelde mit Brennerei und mit dem Vorwerke Cavels8werder, foll auf achtzehn Jahre, von Johan- nis 1880 bis Johannis 1898, im Wege der Lizita- tion anderweit verpachtet werden.
Hierzu haben wir einen Termin in Sitzungssaale auf
Diensiag, den 21. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Regicrungs-Nathe Freiherrn von Uslar:Gleichen anberaumt. Lie Pachtung e: thält: A. Die Domäne Frankenfelde : Aer e ACOOS Gärten . 3,978 Wiesen .„ 0,464 Weiden . 1,309 Hofräume 2,664 D 0,781 öffentliche Wege 2c. . 10,306 zusammen 467,264 ha.
B. Das Vorwerk Cavelswerder :
B i 80,237 ha,
Gärten . 0,485,
Wiesen 9,164
Gewässer. 0A
Hof- und Baustellen 0,006 2
Wege unnuzbar 2c. . 2202 zusammen 93,073 ha,
zusammen bei der gesammten Pachtung 560,337 ha.
Das Pachtgelder-Minimum i} auf 25.000 4 und das von den Pachtbewerbern nachzuweisende disponible Vermögen auf 150000 A festgeseßt.
Die Ertheilung des Zuschlages, sowie die Aus- wahl unter den drei Bestbietenden, bleibt dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Excellenz, vorbehalten. Die speziellen, \o- wie die allgemeinen Verpachtungsbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Vorwerk. karten kön- nen täglih, mit Ausnahme der Sonn- und Fest- tage, in unserer Domänen - Registratur eingesehen werden, auch werden auf Verlangen gegen Erstat- tung der Kopialien Abschriften der speziellen Be- dingungen und der Regeln der Lizitation ertheilt werden.
Der Pächter der Domäne Frankenfelde, Herr Ober-Amtmann Eger, zu Frankenfelde, ist angewie- sen, den sih meldenden Pachtbewerbern die Besich- tigung der Pachtobjekte zu gestatten und örtliche Auskunft zu ertheilen.
Potsdam, den 26. August 1879.
Königliciie Regierung, Abtheiluug für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
Schönfeldt.
unserem
[6796]
Die in dem Kreise Oschersleben, ca. 7 Kilom. von der Eisenbahnstation Neuwegersleben und 10,5 Kilom. von Halberstadt belegene
Königliche Domaine Cileustedt, enthaltend ein Gesammt-Areal von 419,5190 ha, worunter 410,0690 ha Acker, soll von Johannis 1880 ab anderweit auf 18 Jahre öffentlih meist- bietend verpachtet werden.
Zu diesem Behufe haben wir auf Montag, den achten September d. ZJ.,, Bormittags 10 Uhr, in unserem Sißungsfaale, Domplaß Nr. 4, hier- selbst Termin vor dem Negierungs-Nath Flach anberaumt, zu welhem Pachtlustige mit dem Be- merken eingeladen werden, daß das Pachtgelder- Minimum auf 51000 4 festgeseßt ist, und die Be- werber sich spätestens in dem Termin über den eigenthümlichen Besi cines disponiblen Vermö zens von 218 000 M, sowie über ihre Qualifikaticn als Landwirth auszuweisen haben.
l
Die Verpachtungskbedingungen sind sowohl in unserer Registratur, als auch bei dem Herrn Ober- Amtmann MülUer auf der Domaine Eilenstedt ein- zusehen.
Auf Verlangen wird gegen Erstattung der Ko- pialen und Druckkosten Abschrift derselben ertheilt.
Magdeburg, den 30. Juli 1879.
Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Donrainen und Forsten, (à Cto. 18/8.) Brenning. [75131 L 1) Die Eisenguß-, Eifenwal;-, Schmiede- und Sclofserarbeiten, Dachdeterarbeiten — Holz» Cement resp. Schiefer — Klempnerarbeiten zum Erweiterungsbau des Ulanen-Kasernements bei Moabit und E 2) die Lieferung vom ca. 1100 cbm gelöshtem Kalk zum Bau der Ober-Feuerwerkershule in der Lehrterstraße L sollen im Wege der Submission verdungen werden.
Die ¿Bedingungen und Kostenanschläge find in unserem Geschästslokale — Micaelkirhplaß 17 — einzusehen und versiegelte Offerten bis zum
17, September cr., Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen. G Co T0)
Berlin, den 3. Septcmber 1879.
Königl, Garnison-Verwaltung.
[7512] — Die zum Bau der Krieg8-Akademie in der Doros- theenstraße erforderliche Lieferung von ca. 82 Mille dunkelrothe Verblendsteine und ca. 435 Mille gelbe oder lederfarbene Verblend- steine, soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale, Michaelkirhplay 17, einzusehen und versiegelte Offerten bis zum 18. September cr., Vorm, 11 Uhr,
daselbs einzureichen. Berlin, den 3. September 1879. (à Cto. 102/9.)
Königl. Garuifou-Verwaltung.
(T2e9) Bekanntmachung.
Die Chaufsseegelderhebung S
, bei Niedermeßow (an der Königeberg - Freyens walder Chaussee) mit der Hebebefugniß für eine
Meile oder 7,5 km, foll vom 1. Januar 1880, . bei Königsberg I. (ay der Königsberg-Schwedter
Chaussee) mit der Hebebefugniß für eine Meile
oder 7,5 km, S soll vom 1. Februar 1880 ab in Pacht gegeben werden. j
Hierzu ift ein Lizitationstermin À
auf Moutag, den 15. September 1879, Vormittags 8 Uhr, E im Geschäftslokale der Kreis-Chausseebau-Kasse hier- felbst anberaumt worden. : :
Die Pachtbedingungen können in dem bezeichneten Lokale vom 1. September 1879 ab, und zwar an den Wochentagen von Vormittags 10—12 Uhr, ein- gesehen werden.
Zum Bieten werden nur solche Personen zuge- lassen werden, welche dispositionsfähig sind, und vor Abgabe ihres Gebots eine Kaution von 390 M baar oder in Staatspapieren bei der Kreis-Chaussee- bau-Káässe deponiren. E
Königsberg i. d. N., den 20. August 1879.
Der Dircktor des Chausscebau-Comitès und
Landrath, (à Cto. 347/8.) von Gerlach.
a
[7493] Haunoversche Staatsbahn. Submission auf Liescrung von: 7 Stü 4rädrigen Persoueawagen IIT, Klasse, 9 Stück brädigen Gepäckwagen. Termin: Dienstag, den 16. September 1879, Vormittags 10 Uhr, , im maschinentechnishen Bureau Königlicher Eisen- bahn-Direktion. : i Von Letterem Bedingungen gegen Einzahlung von 6 4 — Nachnahme diesseits nicht erwünscht — zu beziehen. Hauuover, den 2. September 1879. Maschinentechnisches Bureau der Königlichen Eisenbahn-Direïtion. Overbeck.
Verloosung, Amortisation, KFinézahlung u. s w. von öffentlichen Aires.
Betauntmachung.
Verlooste Neustadt-Eberswalder Stadt-Obligationen.
Bei der am heutigen Tage stattgehabten Ver- loosung von Neustadt-ECberswalder Stadt-Obligatio- nen Behufs Zahlung am 1. Januar 1880 sind fol- gende Nummern gezoaen worden:
1 A, über 100 Thlr. (300 M) Nr. 1, 27, 68,
Litt, B, über 50 Thlr. (150 4A) Nr. 21, 42, 52, 54, 76, 82, 143, 170, 181, 216.
La, O. uber 29. ZhIe (00 O Nr. 12; 45, 49. 120.
Diese Obligationen werden den Inhabern zum 1, Januar 1880 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem ge- nannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Papiere in coursfähigem Stande bei unserer Käm- merei-Kasse in Empfang zu nehmen.
Mit dem 1. Januar 1880 hôrt de weitere Ver- zinsung dieser ausgeloosten Obligationen auf, und es müssen mit denselben die niht mehr fällig wer- denden Zinscoupons nebst Talons zurütgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa fehlen- den Zinscoupons vom Kapitale zurücktbehalten wer- den muß. ;
Eberswalde, den 30. August 1879,
Der Magistrat.
[7487] Abhanden gekommen zwischen dem 15, und 29, August a. c.
Stück 5 Oesterr. Staatsbahn-Aktieu in einem Titre Nr. 396736—40.
Vor Ankauf wird gewarnt, event. Nachricht er- beten an die Exped. d. Bl, sub S, 71,
[7503]
Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken.
[7506] Wochen L Uebersicht Cr Wayevrischen Notenbank?
vom 31. August 1879,
Activa.
Vet e D Bestand an Reichskassenscheinen . . 2 e Noten anderer Banken .
t E
« Lombard-Forderunger
& Ge S
e sonstigen Attiven. .
PasglvA.
Das Grundkapital De Me Der Betrag der unilaufenden Noten Die fonttigen ,- täglih fälligen Ver- Dn e Die an eine Kündigungsfrist gebun- denen Verbindlichkeiten e Die TOUTigelnt Pa + ae Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande 4ablbaren Webselu (#46623161, 45. Münthen, den 2, September 1879, BayerisGße Notenbauk, Die Diretêtion. Ueherslekhkt der
WaAChSsischen Bani
zu resden
am 81, August £829, Activa, Coursfähiges deutsches Geld. A 17,463,459, Reichskassenscheine. . . , y 67,740, Noten anderer deutscher Bauen 2/487.000, Sonstige Kassenbestände , 9 299,818, TVeChaelberRtande .. . »y 40679302. Lombardbestände . » 4,641,558. ch 0007942, » 4,006,200,
(7510)
Effectenbestände . T Debitoren und sonstige Activa FPassiva, Eingezahltes Actienkapital . #6. 30,000,000. Reservefonds E H Oa ODS Banknoten im Umlauf , . g. 90,232,800, Täglich fällige Verbindlich- Ke e VeoGO00 An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten 3,961,396. —. SONSNSLE: Fa 205,819, —. Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech- geln sind weiter begeben worden #6 2,249,311, 05. Die Birection.
Braunsechweigische Bank. {7511] Stand vom 31. August 1879, MACtivas Metall=-Bestand . .. — ##& 964,310. BReichsKknasenschsoine 40,685. Noten anderer Banken, 188,700, Piatz-Wechsel-Bestand s 4,698,918. 20. Auswärtiger Wechbsel-Bestand . 2,998,516, Lombard-Forderungen , 2,071,430. 5,418,532,
Conto-Corrent-Debitorcn
BONSUICS AOUA o 5 320,882, E asgaiva.
. #6. 10,500,000,
308,955,
2,008,700. 1,298,166,
1,766,350,
Orandkapitial MCSOTV T 2 s UMIAIIenae N a Conto-Corrent-Creditoren , s Verzinsliche Depositen - Capi- E SODEILCS P a 299,188, Braunsekhkweig, den 31, August 1879, Die Direction. Bewig. Stüb el,
[7514] Monats-Uebersicht
vom 31, August 1879, (Gemüäss Art. 34 alin. 2 des Statuts.)
. Erworbene unkündbare hypothekarische und Renten-Forderungen ,.,
. Erworbene kündbare hypothekarische Forde- rungen ,472,150.
. Ánusgegebene unkündbare PIASHAPYIOIO ¿r eds a 90,010,100,
. Ausgegebene kündbare Pfandbriefe 1 2,000,200, Geotlaa, den 31, August 1879. (à Cto. 56/9 A.)
Deutsche Grunäkredit-Bank, . Holtzendorff. Landsky. R, Frieboes,
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|
V: 208.
Se. Majestät der König haben Allergnädigsi gezuht:
dem Regierungs-Sekretär Geshwandtner zu Gum- binnen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Gräflich von der Schulenburgschen Rentmeister und Polizei-Anwalt Schröder zu Beetzendorf im Kreise Salzwedel den König- lichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Förster Haack zu Malborn im Kreise Berncastel und dem Tuhmacher David Hölzke zu Calbe a. S. das Allgemeine Ehrenzeichen ; sowie dem Unter-Lieutenant zur See Benzler, dem Seckadetten Braun und dem Jäger Klein im Rheinishen Jäger- on Nr. 8 die Rettungs-Medaille am Bande zu ver- eihen.
Se. Majestät der König haben Allergnäd'g\st geruht : den nahbenaunten Personen die Erlaubniß zuc An- legung der ihnen verliehenen nihtpreußischen Ordens-Jnsignien zu ertheilen, und zwar:
e “T R E R des Nitterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens:
dem Oberförster Passow zu Sizenroda, Kreis Torgau ; des Nitterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinishen Haus-Ordens: dem Direktor der landwirthschaftlihen Wintershule und General-Sekretär des Gartenbau-Vereins zu Erfurt, Theodor Rümpler; der Nitter-Fnsignien erster Klasse des Herzoglich anhaltishen Haus-Ordens Albrechts des Bären: __dem Geheimen Regierungs - Rath Dr. Dünkelberg, Direktor der landwirthschaftlihen Akademie zu Poppelsdorf bei Bonn; des Kaiserlih russishen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: dem Geheimen Rechnungs-Rath Al p ert, Vorsteher der Geheimen Kalkulatur der ersten Abtheilung des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Deutsches Neich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches den Legations-Rath Wilhelm Otto Florian von Thielau zum General-Konsul für das Fürstenthum Bulgarien mit dem Sig in Sofia zu ernennen geruht.
Dem Herrn Edward P. Mac Lean ist das Exequatur als Vize- und Deputy-General-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin Namens des Reichs ertheilt worden.
Bergamt Ung
die Einlösung der Banknoten Sächsischen Bank.
Vom 3. September 1879.
___ Die Banknoten der Sächsishen Bank zu Dresden werden
in Berlin vom 1. September d. J. ab bei dem Bankhause
S. Bleichröder eingelöst.
Dies wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. Dezember 1875 (Reichs-Geseßbl. S. 390) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 3. September 1879.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dtto Graf zu Stolberg.
betreffend der
Vetta ma Gun qa. JInbetriebnahme des Deutsh-Norwegischhen Kabels,
Zwischen Deutschland und Norwegen ist eine unmittel- bare unterseeishe Telegraphenverbindung hergestellt worden, welche am 5. September in Betrieb genommen werden wird. Von diesem Zeitpunkte ab kommt für Telegramme nah Norwegen eine Grundtaxe von 40 -Z für das Telegramm und eine Wortgebühr von 20 .Z für jedes Wort zur Erhebung.
Berlin W., den 2. September 1879.
Der General-Postmeister. Stephan.
Königreich Preufsßea
Sc. Mea jestät der König haben Allergnädigst geruht: den im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und e dlap als Hülfsarbeiter beschäftigten bisherigen Regierungs- ssessor Sterneberg zu Berlin, sowie die Regierungs-Assessoren Buchholßt in a von Podewils in Stettin, Wittmaack in Mer eburg, Giese in Posen, Rabe in Limburg, Persius in Potsdam, Cal- lenberg in S(hleswig, von Gruben in Bromberg und
Pogge in Merseburg zu Regierungs-Räthen,
den 5. September, Abends.
den Regierungs-Affessor Dr. jur. Andreas Friedrich Paul Bienko zum Landrath des Kreises Wehlau, und
den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Heinri ch Salkowski zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Akademie zu Münster zu ernennen.
Ministerium der geistliG en, Unterrichts - und Medizinal-Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Wesel, Dr. Wil- helm Meigen ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Am Gymnasium in Hadersleben is der ordentliche L Dr, Julius Petersen zum Oberlehrer befördert worden.
Justiz-Ministerium.
“Der Amtsrichter Rafalski in Aurich ist zum Advokaten im Bezirk des Königlihen Appellationsgerichts zu Celle, mit Anweisung seines Wohnsißes in Harburg, ernannt.
Allgemeine Verfügung vom 25. Auguft 1879,
betreffend die von den Beamten der Staatsanwalt- schaft an andere Behördenzu machendenMittheilungen.
(S{hluß.)
IV, Mittheilungen an andere, als die unter I. bis IIl, erwähnten Behörden.
A, Aus dem Gesichtspunkte der versönlihea Verhältnisse
des Beschuldigten.
10) Wenn ein im unmittelbaren odér mittelbaren Staatsdienste PERDA Beamter wegen eines Verbre@hons oder Vergehens zur Unter- uchung gezogen wird, fo ift sofort nach. Eröffnung dès Häuptverfah- rens unter kurzer Angabe der Veranlaffung oder unter Mittheilung der Anklageschrift der vorgeseßten Dienstbehörde des Angeklagten Nachricht zu geben und derselben demnächst auch die Formel des Ur- theils unmittelbar nah dessen Verkündung mitzutheilen.
__ Dabei ist zu bemerken, ob Seitens der Staatsanwaltschaft die Einlegung eines Rechtsmittels in Aussicht genommen sei, oder aus welchen Gründen von der Einlegung des zulässigen Rechtsmittels Abstand genommen werde.
_ Erfolgt in der Untersuchung die Verhaftung des Beamten, so ist hiervon und ebenso von der etwa erfolgenden Entlassung aus der Haft der Dienstbehörde gleichfalls sofort Mittheilung zu machen.
In Uebertretungssachen unterbleibt die Anzeige wegen Eröffnung des Verfahrens, dagegen ist, sofern rechtékräftig auf Strafe erkannt worden ift, die Urtheilsformel mitzutheilen.
11) Wird gegen einen richterlihen Beamten, einen Beamt-n der Staatsanwaltschaft oder einen Notar eine Untersuchung eingeleitet, so sind die unter Nr. 10 vorgeschriebenen Mittheilungen, außer an die nächstvorgeseßte Dienstbehörde, auch an den Justiz-Minister, und ebenso, wenn die Untersuchung einen bei den Auseinandersetzungs- behörden oder bei den Verwaltungsgerichten fungirenden richterlichen Beamten betrifft, an den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten bezw. den Minister des Innern zu erstatten.
12) Die Bestimmungen Nr, 10 finden auch Anwendung:
. auf die Rehtsanwälte,
. auf die Geistlihen und Kirchenbeamten,
. auf die niht zu den Medizinalbeamten gehörigen Medizinal-
personen aller Kategorien,
d, auf alle öffentlichen Lehrer,
e, auf die vereideten Feldmesser, Landmesser, Baueleven, Bau-
führer und Baumeister,
f. auf Angestellte der Eisenbahnverwaltungen.
Die Mittheilung geht in dem Falle :
zu a. an den Präsidenten und an den Ober-Staatsanwalt des Ober-Landesgerichts, sowie an den Vorstand der Anwalts- Tammer;
zu b, an die geistlihen Oberen und LG ete, wenn ein Geist- licher oder Kandidat d:8 geistlihen Amts wegen eines Ver- brechens oder Vergehens zur Untersuchung gezogen wird, welches mit Zuchthausfstraf:z, Verlust der bürgerlichen Ehren- rechte oder der öffentlihen Aemter, oder mit Unfähigkeit zur Bekleidung öffentliher Aemter bedroht ist, sowie wenn eine Verurtheilung auf Grund der Geseße vom 11,, 12. e 13, Mai 1873 erfolgt, an den Ober-Präsidenten der
rovinz;
zu c. an die vorgeseßte Regierung (Landdrofstei);
zu d, hinsihtlich der Lehrer bei höheren Unterrichtsanstalten (Gymnasien, Progymnasien, Realschulen) ‘an das vorgeseßzte Provinzial-Schulkollegium, hinsihtlich der übrigen Lehrer an die vorgeseßzte Regierung (Landdrostei), in der Provinz Hannover hinsihtlich der Elementarlehrer au an das vor- geseßte Konsistorium;
zu 0, an diejenige Regierung (Landdroftei), in deren Bezirke der Angeklagte zur Zeit seinen Wohnsiy hat, und falls es si um einen im Resjort der Auseinandersezungsbehörden in der Provinz Hannover und im Regierungsbezirk Cassel beschäftig- ten Beamten handelt, an die betreffende Generalkommission ;
zu f. hinsichtlich der Privateisenbahngesellshaften an die Eisen- bahnkommifssariate, hinsihtlich der Staatseisenbahnen und der unter Staatsverwaltung stehenden Privateisenbahnen an die betreffenden Königlichen Direktionen.
Außerdem ist in ailen Untersuhungen, worin die vorläufige Haft- nahme, zwangsweise Vorführung (als Angeschuldigter oder Zeuge) oder Verhaftung eines Eisenbahnpyolizeibeamten oder Eisenbahn- betriebsbeamten erforderlich wird, {hon vor der Vollziehung der be- züglihen Anordnung der unmittelbar vorgeseßten Dienstbehörde Mit- theilung zu machen, sofern nicht der Zweck einer nothwendigen sofor- tigen Hastnahme hierdurch gefährdet wird.
für Berlin außer den Pest- Anstalten auch die Expe-
Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung au ;
|
dition: SW. Wilhelmstr. Nx. 32. R
1879,
13) Ift gegen den Inhaber eines Civilversorgungs- oder An- \tellungs\cheins rechtskräftig auf Unfähigkeit zur Bekleidung öôffent- licher Aemter oder auf eine solhe Strafe rehtskräfti1 erkannt, welche für immer oder auf Zeit die Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter von Rechtswegen zur Folge hat, so ist dem betreffenden Generalkommando, bezw. dem Oberkommando der Marine Abschrift der Urtheilsformel, unter Beifügung des Civilversorgungs\cheins, mitzutheilen.
War der angeklagte Militäranwärter noch nicht versorgt oder angestellt, fo ist ihm der Schein zu dem gedachten Zwecke abzunehmen, in diesem Falle au außerdem der Regierung seines Wohnorts, oder in Ermangelunz eines sol{chen seines Geburtsorts, Abschrift der Ur- theilsformel mitzutheilen.
8. 35 des Allerhöch#| genehmigten Reglements über Cirilver- sorgung 2c. vom 26. Juni 1867 (Just -Minist.-Bl. S. 229).
14) Wenn gegen Studirende auf inländishen Unioersitäten rechtskräftig wegen eines Verbrechens, eines Vergehens oder einer Vebertretung eine Strafe festgeseßt worden ist, so ist voa dem Straf- befehl bezw. der Urtheilsformel dem Rektor (Prorektor) der Univer- sität Mittheilung zu machen.
15) Wenn gegen einen Angeklagten, welcher fich im Besiße von preußischen oder anderen Orden oder Ehrenzeichen befindet, eine rechtskräftige Verurtheilung ergangen “ist, welche den Verlust der Orden und Ehrenzeichen zur Folge hat (§. 33 des Strafgesezbuch3), so ist von der Urtheilsformel der General-Ordenskommisfsion zu Berlin Nachricht zu geben.
An die leßtere sind auch sofort nah der Rechtskraft des Urtheils die betreffenden Orden und Ehrenzeichen nebst den darüber sprechene« den Patenten oder Besitzeugnissen, nachdem dieselben dem Ver- urtheilten (erforderlichenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung) ab- genommen sind, einzusenden.
16) Kommt eine strafbare Handlung, welche Seitens einer Person nach Vollendung ihres sechsten und vor Vollendung ihres zwölften Lebensjahres begangen ist, zur Kenntniß der Staatsanwaltschaft, fo hat dieselbe davon dem zuständigen Vormundschaftsgerihte Mitthei- lung zu machen. L j
S. 3 des Geseße8-vom 13,. März 1878, - betreffend die Untere bringung verwahrloster Kinder (Ges. Samml. S, 132),
17) In allen Untersuchungsfachen, in welchen wegen Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig auf Strafe ‘erkannt wird gegen Staats- angehörige des Kaiserreihs Brasilien, der Königreiche Belgien, Eten und Spaniey, des Großherzogthums Luxemburg und der
weiz,
ist mitt:-ls Begleitschreibens an den Herrn Reichskanzler (Auswärtiges Amt) die Urtheilsformel (nach dem anliegenden Muster) einzureichen.
B, Aus dem Gesichtspunkte des Gegenstandes der Untersuchungen.
18) In den auf Metallgeld sh beziehenden Untersuchungen tvegen Münzverbrechen oder Münzvergehen sind die Falsifikate nach beendigter Untersuchung, — es mag zur Erhebung der öffentlichen Klage gekommen sein oder niht, — an die betreffende Regierung, in der Proviaz Hannover an die Finanz-Direktion, zur weiteren Bes förderung an die Münzverwaltung abzuliefern, wobei in dem Ueber- jendungs|\hreiben eventuell auf das bereits eingeholte Gutachten der Münzdirektion Bezug zu nehmen ift.
In den auf Papiergeld und dem Papiergelde gleih stehende Werthzeichen sich beziehenden Untersuhungen wegen Münzverbrechen oder Münzvergehen ist der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden von der Eröffnung des Hauptverfahrens Kenntniß zu geben und dem- nächst nach der Rechtskraft die Urtheilsformel mitzutheilen.
19) In allen Zoll- und Stcuerdefraudations- und Kontraven- tionsfachen, welche zur gerichtlichen Untersuhung gelangen, einschließ- lich der sich nur als Uebertretungen charakterisirenden Zuwiderhand- lungen, ist die Urtheilsformel sogleich nach der Verkündung der zur Verwaltung der betreffenden Steuern und Zölle bestellten Provinziakl- behörde, in den Untersuhungen wegen Grundsteuer- und Gebäude- steuer-Defraudation dem Kreislandrath mitzutheilen, unter gleih- zeitiger Aeußerung, ob Seitens der Staatsanwaltschaft die Einlegung eines Rechtsmittels in Ausficht genommen sei, oder aus welchen Gründen von der Einlegung des zulässigen Rechtsmittels Abstand ge- nommen werde.
20) In allen bergpolizeilihen Uebertretungssachen is dem be- treffenden Revierbeamten der Inhalt des Strafbefehls oder die Urtheilsformel nach Eintritt der Rechtskraft mitzutheilen. Wenn die Staatsanwaltschaft die Erhebung der öffentlichen Klage oder das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt oder demnächst eren des Angeklagten P so ist hiervon, unter Dar- egung der Gründe, bezw. unter Uebersendung einer Abschrift des Gerichtsbeshlusses oder Urtheils, U Mittheilung zu machen und in den leßteren Fällen anzuzeben, ob ein Rechtsmittel eingelegt worden oder aus welchen Gründen dies nicht geschehea sei.
21) Von allen rectskräftigen Entscheidungen, bei welchen Staats-, Gemeinde- oder Korporationskassen interessiren, insbesondere von folden Entscheidungen, aus welchen dieselben einen Anspruch an den Verurtheilten herleiten können oder in Folge deren Verpflich- tungen gegen den Verurtheilten aufhören, ist den betreffenden Be- hörden unverzüglih Mittheilung zu machen. Dieses gilt namentli in Bezug auf die wegen Zuwiderhandlungen gegen die §§. 27 bis 29 des Geseßzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Ok- tober 1871 ausgesprochenen, zur Postarmen- oder Unterstüßzungkasse fließenden Geldstrafen, hinsihtlich welcher die Mittheilung an die betreffende Ober-Postdirektion erfolgt. -
Ist zur Justifikation von Rehnungsposten oder aus einem sonstie- gen Grunde eine beglaubigte Abschrift von der Urtheilsformel er- forderlich, so ift dieselbe zu ertheilen.
V, Mittheilung von der Wiederaufnahme des Ver- fahrens,
22) Einer jeden Behörde, welcher Mittheilung von dem rechts- kräftigen Urtheil in einer Untersuchungssache gemacht worden ift, wird demnächst ebenfalls Nachriht gegeben, wenn das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Ernéuerung der Haupt- verhandlung verordnet hat (§. 410 Absatz 2 der Strafprozeßordnung) ; desgleichen ist Abschrift der Formel des demnächst erzehenden. Urtheils mitzutheilen. Von einem rach §. 411 der Strafprozef-