1879 / 209 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Sep 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Liverp@ot, 4, Scptember, (W. T. B.) i

Baumwolle, (Schlussbericht.) Umsatz 10 000 B, davon für Bpeknlation und Export 1000 B. Seh bessernd,. Middl. amerikanische PBeptember-Oktober-Lieterung 611/16, Oktober-No- vember-Lieferung 65/16 d. y : i

Liverpeol, 4. September. (W. T, B.) (Offizielle Notirungen.)

Upland good ordinary 67/16, dv, bw middling 611/16, do. middling B23 MoFiïle midal, 613/16, Orlezns good ordinary 62, do. low midd- Ying 61/», do, middling 615/15, &o. middling fair 7&, Pernam fair 75, Santos fair —, Bahia fair 64, Maceio fair 7}, Maranham fair T4, Egyptian brown middling 53, do. do. sair 74, do, do. good fair 8, do. white fair 67, doe. do. good fair 7}, Smyrna fair —, M. G. Broach fair 57/16, Dhollerah middling 34, do. good middling 4}, do, middling fair 43, do. fair 55/16, do. good fair 59/16, do. good 51/6, Omra fair 55/16, de. good fair 52, do. good 57, Scinde fair 49/16 Bengal good faïr 43, Madras Tinnevelly good fair 5/16, do, Western fair 47, do, do. good fair 55/16.

Glasgew, 4. September. (W. T. B.)

Roheisen. Mixeá nuwbres werrants 45 eh. 3 d.

Bradford, 4, September, (W. T. B.) :

Wolle träge, wollene Garne für den Export mehr gefragt,

wollene ètoffe etwas best:er,

Paris, 4. September, (W. T. B.)

Prod ektenmarkt. Weinen fest, pr, September 2800. vr. Oktober 27,90, pr. November-Februar 28,00, ps. Januar-April 28 10, Met fest, vr. September 61,25, pr. Oktober 61,50, pr, Novem- ber-Februar 6175, pr. Jannuar- April 62 00. Rüböl rubig, pr. Sop- tember 78,50, ps. Oktober 78,50, rxr, November-Dezomuer T8,75, pr. Januar-April 79,00. Spiritus fest, pr, September 61,00,

Faris, 4 Scptember. (W. T. B)

Robzucker behauptet, Nr, 10/13 pr. September pr. 100 Kilogt, 55,25, Nr. 7/9 pz. September pr. 1006 EKiogr. 61,50. Weisser Zucker behauptet, Nr. 3 pr. 109 Kilogr. pr. September 63,00, pvr. Oktober 61,50, pr. Januar-April —.

New=WorKä, 4, September. (W. T, B) :

Waarenbericht, Baumwolle in New-York 12%, o, in New-Orleans 114. Petroleum in New-York 68, do, in Philadelpbia 64, rohes Petroleum 5, do. Pips line Cortificats D. 65 C. Mehl 4 D, 25 C. Rother Winterweizen 1 D, 10 C, Mais (old mixed) 46 C, Zucker (Fair refining Muscovades) 64. Eaffee (Rio-) 135% Schmalz (Marks Wilcox) 6}, do. Fairbanks 6%. Bpeck (shor clear} % C, Getreidefracht 6,

Berin, 4, September. (Wochenbericht fiber Eisen, Konleu und Metalle, von M, Loowenborg. vereidetom Makler nund Taxator beim Königlichen Stadtgericht.) Im Markt war auch in dieser Woche mehr Kauflust, theils Spekulation, theils auch wirklicher Bedarf, und da von allen tonangebenden Plätzen feste und höhers Preise gemeldet werden, 809 konnte natürlich der hieeige Platz nicht zurückbleiben und sind auch hier die Preise fest und besser. Roh- eisen: Der Glasgower Markt verfolgt steigende Tendenz und haben sämmiliche Makers dis Preise erhöht, Warrants schlossen 45/3 pro Tons, Middlesbro-Eisen fest. Hier gelten gute und beste Marken schattieches Roheisen 7,250 à 7,60 und englisches 5,70 à 600 pro 10 kg. Eisenbahnechienen zum Verwalzen 5,80 à 6,00, zu Bauten in ganzen Längen 6,60 à 7,00. Walzeisen 14,009 à 14,40, und Blecetie 20,00 à 24,00 pro 1C0 kg. Kupfer besser, gate

und austral, 125,00 à 139,00 und Mansfelder 130,00

à 131,00 pro 1C0 kg. Zinn steigend, Bancazinn 149,59 à 150,00 und prima engl, Lammzinn 146,50 à 147,00 pr. 100 kg. Zink f-st und höher, gute und beste Marken sehlesischer Hüttenzink 40,00 à 41,50 pro 100 kg. Blei stramm, Harzer, Sächsisches nund Tarno- witzer 30,00 à 30,50 pro 109 kg, Kohlen und Eoke ruhig, englische Schmiedekohlen nach Qualität bis 48,00, desgl. wast- fälische bis 51,00 pro 40 hl, schlesischer und westfälischer Schmelz- koks 1,80 à 2,10 pro 10I kg frei hier.

Berlin, 4, Septbr, DisMarktpreise des Kartofel-Spiritus per

10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 °%/0), frei hier ins Haus ge- liefert, waren auf hiesigem Platze : am 29, August 1879 dO a s Sept.

» » »

54,4—55,5 59,4

95,2

s keine Börse O 6 54 9I—54,6 i

9 J ohne Fazss,

4. " Á » 94,8—54.9 Die Aelteston der Kaufmannschaft von Berlin.

Generalveraarum ungen. 19. Septbr. Masobinen- und Wagenbau (vorm. .C. Sohmidt & Co, in Lignuidation. Gen.-Vers, za Breslan. 22, Septbr, Homburger Eisenbabn-Geosellsohaft, Aussezordentl, Gen.-Vers, zu Homburg v. d, H, 4. Oktober Anokhener Indnustrie Eisenbahn. Aussgerordentl, Gen.- Vers. zu Aachen,

Sohlesisoko AEtlongesollsohaft für Eisongiosserel,

pr. Januar-A pril 60,00. LUAK

Sorten engl

Theater

Königliche Schauspiele, Sonnabend :Dpern- haus. Keine Vorstellung. _ Schauspielhaus: 153, Vorstellung. Vor hundert Jahren, Sittengemälde in 4 Akten von E. Rau- pach. In Scene gefeßt vom Direktor Deey. Zum Schluß: Herrn Kaudel's Gardineupredigtenn. Lustspiel in 1 Akt von G. von Moser. Anfang 4 U

S a Ope-:nha:8. 169. Vorstellung. Nobert der Teufel. Oper in_5 Abtheilungen, nah dem Französischen des E. Scribe und Delavigne, über- tragen von Th. Hell. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni, (Alice: Frl. Pessiak, vom Königl. Theater zu Wiesbaden, als Gast, Frl. Leh- mann, Hr. Ernft, Hr. Fricke). Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 154. Vorftellung. Ein Schritt vom Wege. Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang 7 Uhr.

Wallner-i heater. Connabend: Zum 8. Male: Sodom und Gomorrha.

Ficteria-Theater, Dircktion: Emil Haÿn. Sonnabend: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gastspiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand, und des erften Solotänzers Herrn d Spange, vom Königlichen Hoftheater in Drebden. Neu einstudirt u. mit neuer Ausstattung. Z. 127. M. : Die Kinder des Kapitän Graut. Großes Aus- \tattungëstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Muasik von C. A. Naida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene geseßt von Emil Hahn.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-Theater, Art. Direktor: Otto von Schimmelfennig. Sonnabend: Z. 11. Male: Unser Zigeuner. Schwank in 3 Akten von O. Justinus. Hierauf: Eine vollîommeune Frau. Lustspiel in 1 Aft von C. Görlig.

Erolls Theater, Direktiont Engel-Lebrun, Sonnabend: Z. 8, M.: Traumbilder. Orig.-Posse mit Gesang in 3 Akten von W. Mannstädt und E. Thomas. Musik von Mannstädt. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Gartens „Großes Concert“. An- fang des Conucerts 5 Uhr, der Borstellung 6F Uhr.

Sonntag: Von 4 Uhr an während und nach der Vorstellung großes Doppel-Concert. Im Theater: Traumbvilder.

Germania-Sommer- Theater, Sonnabend:

Eine Erbschaft mit Hindernissen. Original- Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten (6 Bil- dern) ron F. Moelle. Sonntag: Der Leiermann und sein Pflege- Duis Schauspiel in 5 Akten von Charl. Bir(b- feiffer.

Belle - Alliance - Theater, Sonnabend: Lehtes großes Sommernachts-Fest. Von 6 Uhr ab ununterbrohen: Großes Doppel-Concert (Kapellen Baumgarten und Herold). Auftreten des s{wedishen und des fsteyrischen Damenquartetts. Bengalische Beleuchtung und brillante Jllumination des pracht- vollen Soenmergatrtens durh mehr alz 15 000 Gas- flammen. Im Theater (Anfang 7 Uhr): Die bei- den Neichenmüller. Schwank mit Gesang in 3 Abtheilungen und cinem Vorspiel : An der Land- straße, von Anton Anno. Ende des Festes 12 Uhr. Entrée 50 S, I. Parquet 1.4 50 S 1 A, 11. Par- quet 75 H u. \. w.

Sonntag: Die beiden Ncichenmüller.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl, Marie Holder mit Hrn. Privat- Do;enten Dr. Fudolph Schubert (Tilsit-Königs- berg). Frl. Johanna Richter mit Hrn. Gym- nasiallehrer H. Brandt (Nakel). Frl. Ordalie v. Nickisb-Roseneck mit Hrn. Stephan Graf zu Stolberg-Wernigerode (Schwarzau—Oberau).

eboren: Ein Sohn: Hrn. Bürgermeister Dr. Stöße (Kirchen). Hrn. Graf Strachwit (Wiersbel). Hrn. Lieutcnant Paul v. Versen (Loeten). Hrn. Major v. Olberg (Darmstadt). Eine Tochter: Hen. Premier-Lieutenant zsreiherr Serfft v. Piljah (Berlin). Hrn; Lieutenant Tülff (Berlin).

Gestorben: Hr. Dr, med, Richard Geissel (Essen) Frau Rittergutsbesißer Albertine Berka, geb. Nitschke (Dubin). Hr. Premier-Lieutenant

Gustav Blau (Heidelberg). Frau Geh. Ober-

Jun. iz-Nath Emilie Meyer, geb, Bütemeister

(Celle). = Hr, Premier-Lieutenant Walther

(Stade).

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen 1. dergl.

(7527] Beftanutmachung.

Die verlebte Sprathlehrerin Charlotte Vogt von Burxheim, deren Vater Jacob Vogt in Groß- welzheim in Unterfranken geboren war, hat in ihrem Testamente als Erben dec Hälfte ihrcs in ca. 3200 6 bestehenden Nücklasses nachbezeihnete Vzr- wandte von väterlicher Seite eingeseßt:

1) den Soën ihres verstorbenen Oheims Georg Vogt in Frankfurt a. M., Namens Wilhelm Vot, eventuell dessen Descendenten, subeven- tuell die Kinder seiner Schwester;

2) die Tochter dieses vorerwähnten Oheims Georg Vogt, eventuell ihre Kinder, und

3) die Kinder einer verstorbenen Tarte Mar- garetha N. in Bischbrunn, als welche außcr einem bereits verstorbenen Sohne Philipp die Schreinerskinder Paul und Margaretha Weidner von Bischbrunn eruirt wurden, ‘und welche vor mehr als 30 Jahren nah Amerika auégewandert sein follen.

Da die Recherchen nah den vorbezeichneten Erben bisher fruchtles blieben, fo werden dieselben hiermit öffentlih von diefem Erbfalle in Kenntniß gesetzt und aufzefordert, ungesäumt sich bei dem unterfer- tigten Gerichte mündlih odér \chriftlich zu melden und gleichzeitig den Nachweis des betreffenden Ver- wandischaftsverhältnisses zu liefern Memmingen, den 21. August 1879.

Kgl. Stadt- und Landgericht.

Mr 61 a A Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Landgericht zu Oppeln ¡zugelassenen Rechtsanwalte ist der Rechtsanwalt und Notar V, Lewinski, zu Rosenberg O./S. wohnhaft, eingeiragen worden.

Oppeln, den 2. Septcmber 1879.

Königliches Kreisgericht.

[7544] „HNecht3anwaltschaft beim Königlichen Land- gerichte zu Bielefeld,“

Als NRechtéanwälte beim Königlichen Landgerichte zu Bielefeld sind zugelassen und demgemäß in die Rechtsanwmaltéliste eingetragen worden :

1) der Justiz-Rath Lücken zu Herford,

2) der Rechtsanwalt Friedländer zu Bielefeld, 3) A euren Adriani zu Halle in

el,

4) der Rechtéanwalt Meh zu Minden,

9) der Rebtéanwalt Dr. Grüter zu Bünde 6) der Justiz-Nath Bachmann U. zu Bielefeld, 7) der Justiz-Nath Potthoff zu Vlotho,

8) der Justiz-Na1h Heidsieck zu Bielefeld,

9) dec Justiz - Rath Bachmann A... zu

Bielefeld,

10) der Justiz-Nath Wex zu Gütersloh,

denbrüdck, 12) der Nehtsanwalt Forstmann zu Bielefeld. Den Rechtsanwälten Lün, Dr. Grüter, Pott- hoff, Harßewinkel und Wex ist die Beibehaltung ihres bisherigen Wohnsitzes gestattet. Bielefeld, den 3. September 1879. Königliches Kreisgericht.

Berläufe, Verpachtungen, Submissionen 2e.

LSEN Holzverkauf.

Zum öffentlichen, meistbietenden Verkauf von ca. 110 St. Eichen-Kahnkniee u. ¿ 9 Nmtr. Pfahlholz

aus Schußbez. Marienthal, Jag. 104,

ca. 142 RNmtr. Eichen-Kloben,

Birken-Kloben

» 938 Birken-Aft, gesp.,

G S ¿ M G Ne S und

9 "” L: n auf d. Drage-Ablage bei Glasfabrik, haben wir

auf den . 16, d. Mts3,, Vorm. 10 Uhr, _ im Gasthofe zu Glasfabriëx hier erun angeseßt, wozu wir Kauflustige ergebenst einladen. Steinbusch, den 1. September 1879. Ober-Amtmann Sydow'sczes Nachlaß- Kuratoriura.

[7543] Königlie Ostbahn, Der Abbruch und dem- nachstige Wiederausbau von 3 Wärterhäusern mit Zubehör 4, 5 und 6 der Ostbahn Hauptstrecke b-i Lichtenberg, soll im Wege der öffentlichen Sub: mission vergebew werden.

Leistungéfähige Unternehmer wollen ihre Offert:n

: mit der Auf\crift :

11) der Rechtsanwalt Harßewinkel zu Wie- |

„Submission auf die Arbeiten 2c. zum Ab- bruch und Wiederaufbau von drei Wärter- Etablissements“ bis spätestens Donnerstag, den 18. d. M., Vormit- tags 11 Uhr, an den Unterzeichneten, Lichtenberg, Frankfurter Chaussce Nr. 198, woselbst auch die Bedingungen 2c. ausliegen, einsenden. Lichtenberg, den 4, September 1879. Der Negierungs-Baumeister. ] Nhenius, Cto, 114/9.)

Verloofung, Amortisation, Zinézahlung u. s w. von öffentlichen Papieren.

Bekanutmachung.

Verlooste Neustadt-Eberswalder Stadt-Obligationen.

Bei der am heutigen Tage stattgehabten Ver- loosung von Neustadt-Eberswalder Stadt-Obligatio- nen Behufs Zahlung am 1. Januar 1880 sind fol- gende Nummern gezogen worden ;

Litt, A, über 100 Thlr. (300 6) Nr. 1, 27, 66, 89, 96.

Ditb. B, über 50 Thlr, (150.0) Nr. 21,42 52, 54, 76, 82, 143, 170/181, 216

Litt, C, über 25 Thlr. (75 ) Nr. 12, 45, 49, 125.

Diese Obligationen werden den Inhabern zum 1. Jannar 1880 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem ge- nannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Papiere in coursfähigem Stande bei unserer Käm- merei-Kasse in Empfang zu nehmen.

Mit dem 1. Januar 1880 hört de weitere Ver- zinsung dieser ausgeloosten Obligationen auf, und es müssen mit denselben die nit mehr fällig wer- denden Zinscoupons nebst Talons zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa fehlen- den Zinscoupons vom Kapitale zurückbehalten wer- den muß.

Eberswalde, den 30. August 1879.

Der Magistrat.

Hoe Aufkündigung verloofier 5 procent. Obligationen der Deich- socictät des Oberoderbruchs.

Bei der am 24. Mai cr. erfolgten Verloosung sind za dem Tilgungsfond folgende Obligationen ge- zogen worden :

Litt, C, über 100 Thlr. (300 4) Nr. 1 4 22 43 53 168 219 229 289-318 322 344 345 355 438 458 488,

Li, D; Nv 1 über S0 hlr, L0 A)

Dieselben werden daher den Inhabern mit der Aufforderung gekündigt, solche nebst den dazu gehö- rigen Zinscoupons und Talons bis zum 2, Ja- nuar 1880, dem Termine der Nückzahlung, der Oberoderbruchsdeikasse in Cüstrin behufs der Ein- löfung zu übergeben oder einzusenden. i

Die speziellen Bedingungen stehen auf den Obli- gationen.

[7503]

Nückständig sind aus der Verloosung von 1878; Litt, D, Nr. 97 über 50 Thlr. (150 M), welche vom 1. Januar 1879 keine Zinsen tragen. Gorgast, den 1. September 1879. Der Deichhauptmannu., von NRosenstiel,

Wochen-Austweise der deutschen Zettelbvanken.

ats amn S1 August 1S79,

Activa. . 6. 252,306.

7,960. 242,500. 8,166, 3,393,840. 199,028. 1,042,942. 43,260. 1 L098 689,371.

Grundkapital , . «o 2,400,000. MOSOTV Sn G AS8OL Banknoten m Ula 719600: Sonstige täglich fällige Verbing-

Ho A 1108490. An eine Kündäigungsfrist gebun-

dene Verbindlichkeiten A O De, 2 Sonstige Passiva . 43,099.

[7544] Metallbestand , 2 Reichskaszonecheine , Noten- anderer Banken , Sonstige Kassenbestände Wechselbestand Lombardforderungen , B S Effekten des Reservefonds Täglich fällige Guthaben Soustige Activa

D. 0.0 8-0-8

Fazsîva. j

Eveut, Verbindlichkeiten gus weiter begebenen, im Inlande zanlbaren Wechseln , . #6 48,292, 45 Verschiedene Bekanntmachungen, [7542]

glieder zu der auf Bienhag, d: n 30. September c,,

Nachmittags 2 Uhr,

im Direktionslokale, Calenbergerstraße Nr. 18, an-

beraumten außerordentlichen General-Versamm- lung hiermit eingeladen,

Hannover, den 4. September 1879,

Der Verwaltungsrath. t (H. 1456a.) FPelizaezus, BVorsißender.

% Fisen-Gallus-Tinte,

Die beste und reellste Tinte sür alle wich- tigen Schriftstüle wird allein ächt her- gestellt von

Reinh. Tetzer, Berlin S0,

chem.-techn. Laboratorium u, Tinten-Fabrik.

[6817]

Gotthardbahn.

Einladung zur Generalversammlung.

Nachdem dem Verwaltung®êrathe der Gotthardbahn zur Kenntniß gekommen ist, daß über die | Rechtsbefständigkeit des Beschlusses der Generalversammlung vom 28. Juni 1879, betreffend die Monte- ! cenerelinie, Bedenken walten, weil das bezügliche Traktandum nicht {on in der ersten Einladung vom ! 24. Mai, sondern ‘erst in derjenigen vom 20./23. Juni angemeldet worden ist, so werden anmit die ! Aktionäre der Golthardbahn, beziehungsweise die Regierungen der \{chweizerishen Kantone, welche fich zur | Verabreichung von Subventionen für die Gotthardbahnunternehmung verpflichtet haben, zu einer außer-

ordentlichen Genera! versammlung, welche

Saustags, deu 13. September ds. Js. Vormittags 10 Uhr,

im Negierungsgebäude in Luzern stattfinden behaudeln:

Äntrag des Verwaltungsratl;es betreffend:

wird, eingeladen, um folgendes Tractandum zu

1) Ausführung der Montecenerelinie;

2) Ermächtigung zur Erhebung eines Anleihens bis auf die Summe von 6 Millionen

Franken sür den Bau der Montecenerelinie ; 3) Grmächtigung zur Bestellung eines Pfandrehtes T. RNauges auf die Montecenere- linie zu Gunsten des unter Ziff. 2 erwähnten Anleihens bis auf 6 Millionen

Franken.

Die Herren Aktionäre, welche dieser Versammlung beiwohnen oder ih durch andere in der- 0 haben dem Bureau der Rechnungsrevision in Luzern bis spätestens den

selben vertreten lassen wollen,

11. September ds. Is, persönlih oder auf brieflihem Wege ihre Interimsaktien oder cinen gehörtg

beglaubigten, mit einem genauen Nummernverzeihnisse vecsehenen Ausweis über den Besitz der- f y

selben vorzulegen, wcrauf ihnen die Stimmkarten, welche zügleih als Eintrittskarten dienen, werden ein-

gehändigt, beziehungsweise zugestellt werden. Stimmkarten mehr verabfolgt.

Nach Ablauf der genaunuten Frist werden keine

Den Lit. Regierungen der subventionirenden Kantone werden wir für den Fall, daß sie si in

der Generalversammlung vertreten zu lassen gedenken, ihre Stimmkarten zukommen lassen.

Litzern, den 30. Juli 1879,

Namens des Verwaltungsrathes der Gotthardbahn.

Der Präsident : Feer-Herzog.

Der

ckretär:

Schweizer,

Commerz-Bank in Lübeck, |

Zum Zwecke der Abänderung und Ergänzung des e Statuts der Hannoverschen Viehversiche- rungs-Gefellschaft werden die betreffenden Mite |

(M. 2506 2.) E

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beirägt 2 G 650 S für das Vierteljaßr.

Ed

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dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 882.

Berlin, Sonnabend,

M H R 23 D ¿6A P

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : nachbenannten Offizieren vom Ulanen-Regiment Kaiser Alexander von Rußland (1. Brandenburgischen) Nr. 3 die Erlauktniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Kaiserlich russishen Orden zu ertheilen, und zwar: des St. Annen-Ordens zweiter Klasse ; mit Brillanten: dem Obersten von Franckenberg-Lüttwiß, Com- mandeur des Regiments ; des St. Annen-Ordens zweiter Klasse: dem Rittmeister Bothe; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Premier-Lieutenant von Owstien; des St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: dem Major Grafen von Wartensleben; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Seconde-Lieutenant von Kunheia1n.

Deutsches Neich.

Se, Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Konsul des Reichs in Rio de Janeiro, Hermann Haupt, den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.

Lu

Dem Kaiserlich russishen Kammerherrn und Staatsrath Baron Alexander von Wrangell ist das Exequatur als Kaiserlich russisher General - Konsul in Danzig Namens des Reichs ertheilt worden.

Königreich Preuße:

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den - seitherigen Bürgermeister der Stadt Stargard in Pommern, Ober-Bürgermeister Pehlemann, der von der dortigen Stadtverordneten-Versammlung getroffenen Wieder- wahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite zwölf- jährige Amtsdauer zu bestätigen ; und

der Wahl des Gymnasial-:Oberlehrers Dr. Brüll in Neisse zum Direktor des Gymnasiums zu Beuthen O.-S. die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Staats-Ministerium.

Reglement über die Ausführung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten für den Umfang der Monarchie mit Ausnahme der Hohenzollernschen Lande.

Unter Aufhebung der Reglements vom 10. Juli 1870 und 23. August 1876 werden zur Ausführung der Verordnung vom 30, Mai 1849, des Gesetzes vom 11. März 1869 und des 8. 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1876 für den Umfang der Monarchie mit Ausnahme der Hohenzollernschen Lande die folgenden näheren Bestimmungen

getroffen. I. Wahl e

Die Landräthe oder, im Falle des 8. 6 der Verordnung vom 30. Mai 1849, die Gemeindeverwaltungsbehörden, haben die Auf- stellung der Urwählerlisten zu veranlassen (§. 15 der Verordnung). zt In der Provinz Hannover versehen die Funktionen der Land- räthe :

in den Amtsbezirken die Amtshauptmänner, in den selbständigen Städten die Gemeindeverwaltungs- behörden.

Dieselben Behörden haben gleichzeitig die Urwahlbezirke (§8. 5, 6, 7 der Verordnung) abzugrenzen und die Zahl der auf jeden der- sclben fallenden Wahlmänner (88. 4, 6, 7 der Verordnung) fest- zuseßen,

Die Zahl der Wahlmänner des Urwahlbezirkes und dessen all- gemeine Abgrenzung ist auf der Urwählerliste (§. 3 des Reglements) anzugeben.

2

S 2,

Kein Urwahlbezicrk darf weniger als 750 und mehr als 1749 Seelen umfassen.

Bei Berechnung der Seelenzahl sind die zum aktiven Heere gehörigen Militärpersonen der Civilbevölkerung hinzuzuzählen.

Wird danach bei der Bildung der Urwahlbezirke die Zusam- menlegung von Gemeinden (Orts-Kommunen, selbständigen Guts- bezirken u, #. w.) aus verschiedenen Amtsbezirken der im 8. 1 des Reglements bezeihneten Behörden erforderlich, \o sind hierüber die pre Anordnungen durch die nähst höhere Verwaltungsbehörde zu treffen.

Die Bewohner der von ihrem Hauptlande getrennt liegenden Gebictêstheile müssen, soweit sie in ch keinen Urwahlbezirk bilden können, mit nächstgelegenen Gemeinden ihres Hauptlandes zusammen gelegt werden. A

Sonst muß jeder Urwahlbezirk ein möglichst zusammenhängen- des und abgerundetes Ganzes O

Q 0 Die Aufstellung der Urwählerliste, in welcher bei jedem ein- zelnen Namen der Steuerbetrag anzugeben ist, den der Urwähler in der Gemeinde oder in dem aus mehreren Gemeinden zusammengesetz- ten Urwahlbezirke zu entrichten hat, liegt der Gemeindeverwaltungs- behörde (in selbständigen Gutsbezirken dem Besißer) ob.

In Gemeinden, die in mehrere Urwahlbezirke getheilt sind, er- folgt die Aufstellung der Dew erien na den einzelnen Bezirken.

Die Urwählerliste ist von der Gemeindeverwaltungsbehörde in jeder Gemeinde (Ortskommune, selbständigem Gutsbezirke u. #. w.) drei Tage lang öffenilich auszulegen. Daß und in welchem Lokale dies geschieht, ist beim Beginne der Auëlegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

Ianerhalb drei Tagen nach dieser Bekanntmachung fteht es Jedem frei, gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste bei der Behörde, welche die Auslezung bewirkt ‘hat, oder dem von dieser zu bezeihnenden Kommissar oder der dazu niedergefetten Kommission seine Einwendungen \chriftlich anzubringen oder zu Protokoll zugeben.

Die Entscheidung darüber erfolgt in ven Städten dur die Gemeindeverwaltungsbehörde, auf dem Lande durch den Landrath, mit der Maßgabe, daß dieselbe

im Regierungsbezirk Wiesbaden in allen Gemeinden von über 1750 Seelen, in Hannover nur in den selbständigen Städten den Gemeindeverwaltungsbehörden zusteht,

Die Urwählerlisten sind mit einer Bescheinigung über die na ortéübliher Bekanntmachung während drei Tagen erfolgte öffentliche Auslegung, fowie darüber zu versehen, daß innerhalb der Reklg- ebiet R keine Reklamationen erhoben oder die erhobenen er- edigt sind.

Beide Bescheinigungen liegen der Behörde ob, welche die Aus- legung bewirkt hat, Jn dem Falle aber, ‘daß dieser Behörde nit auch die Entscheidung über die Reklamationen zusteht, und solche er- hoben werden, hat fie die Urwählerlisten nux rücksihtlich der Aus- legung zu bescheinigen und sofort nach Ablauf der Reklamationsfrist nebst den eingegangenen Reklamationen, sowie dem Atteste, daß keine weiteren, als die beigefügten Reklamationen angebracht sind, der zur Entscheidung über dieselben berufenen Behörde einzureichen, welche uach Erledigung der Reklamationen die bezügliche Bescheinigung auszustellen hat.

E | Nach Auslegung der Urwäßerlisten wird die Aufsllung der Abtbeilungslisten in folgendem Verfahren bewirk? ¿ Nach Aaleitung des (anKegenden) Formulars wetden die Ür-

wähler in ter Ordnung verzeichnet, daß mit dem Namen des Höchft-

besteuerten angefangen wird, dann derjenige folgt, welcher nächst jenem die höchsten Steuern entrichtet, und fo föri bis zu deljenigen, welche die geringste oder gar keine Steuer zu zahlen haben.

Alsdann wird die Gesammtsumme aller Steuern berechnet, und endlich die Grenze der Abtheilungen dadurch gefunden, daß man die Steuecsumme der einzelnen Urwähler so lange zusammz:nrechnet, bis das erste und dann das zweite Drittel der Gesammtsumme aller Steuern erreicht ift. Z

Die Urwähler, auf welche das erste Drittel fällt, bilden die erste, diejenigen, auf welche das zweite Drittel fällt, die zweite und alle übrigen die dritte Abtheilung.

Läßt sib, bei gleihen Steuer- oder S(ätungsbeträgen, nit entscheiden, welcher unter mehreren Wäßlern zu einer bestimmten Abtheilung zu rechnen ist, so giebt die alphabetishe Ordnung der Familiennamen, event. das Loos, e Aus\chlag.

In Gemeinden, welche für ih einen Urwahlbezirk bilden, und in Urwahlbezirken, welhe aus mehreren Gemeinden bestehen, wird nur eine Abtheilungsliste angefertigt.

Im ersteren Falle stellt dieselbe die Gemeindeverwaltungsbehörde, im leßteren Falle der Landrath auf. Ist aber eine Gemeinde in mehrere Bezirke getheilt, so wird zuvörderst eine allgemeine Abthei- lungs8liste für die ganze Gemeinde angelegt und dann aus dieser für jeden einzelnen Bezirk ein Auëzug gemacht, welcher für diesen Bezirk die Abtheilungsliste bildet. In der allgemeinen Liste muß bei jedem Urwähler die Nummer des Bezirks angegeben sein.

T

Steuerfreie Urwähler, welche auf Grund des §8. 13 der Verord- nung ihr Stimmrecht auszuüben wünschen, müssen der Behörde, welche die Urwählerliste aufstellt, vor Auslegung derselben oder späte- stens im Wege des Reklamationsverfahrens gegen die Urwählerliste die Grundlage der für fie anzustellenden Steuerbere{nung an die Hand geben. Steuerfreie Urwähler, welche es unterlassen , eine solche Angabe rechtzeitig zu machen, werden ohne weitere Prüfung der dritten Abtheilung zugezählt.

8. 8, Die Feststellung der Abtheilungslisten erfolgt dur die im §8. 1 des Reglements bezeihneten Behörden. ; Dieselben Behörden haben auch die im zweiten Absatz des §. 16 der Verordnung gedachten en wahrzunehmen.

Nach Feststellung der Abtheilungsgrenzen bleibt für die Reihen- folge der Urwähler innerhalb der Abtheilungen dieselbe Ordnung nach den Steuersäßen maßgebend, in welcher die Urwähler bei Auf- stellung der Abtheilungsliste verzeihnet worden sind (8. 5 des Regle- ments). Die gleichbesteuerten oder gleichges{chäßten Urwähler derselben Abtheilungen und die steuerfreien Ürwähler werden alphabetisch nach Familiennamen und bei gleichen une durch das Loos geordnet.

In Vetreff des Reklamationsverfahrens gegen die Abtheilungs- liste, insbesondere auch in Betreff der Auslegung und der Bescheini - gung derselben, kommen die Vorschriften des §. 4 des Reglements mit der Maßgabe zur Anwendung, daß die öffentlihe Auslegung der

Abtheilungslisten in dem betreffenden Urwahlbezirke, oder doc in dem /

Gemeindebezirke, wenn solcher aus mehreren Urwahlbezirken besteht, stattzufinden hat, sowie daß die vorgeschriebenen Bescheinigungen der Abtheilungsliste durch diejenige Behörde zu bewirken sind, welche über die Reklamationen zu entscheiden hat. ; i Nachdem die Abtheilungsliste durch die Bescheinigung, daß keine Reklamationen gegen dieselbe erhoben - oder die erhobenen erledigt sind, abgeschlossen worden, ift jede spätere Aufnahme von Urwählern in dieselbe untersagt. : Sie ist demnächst dem Wahlvorsteher Behufs Benuzzung bei der

¿ Wahl zuzustellen.

11.

Die sämmtlichen Urwähler des Urwahlbezirks werden zu einer von den in §8. 1 des Reglements bezeichneten Behörden zu bestim- menden Stunde des Tages der Wahl in ortsüblicher Weise zusammen- berufen, wobei zugleih das Wahllokal und der Name des Wahl- vorstehers. sowie seines Stellvertreters bekannt zu machen ift.

Darüber, day dieses geschehen, haben die Behörden, welche die Auslegung der Urwählerlisten bewirkt haben (8. 4 des Reglements), spätestens im Wahltermine dem Wahlvorsteher eine Bescheinigung einzureichen, welche dem Protokolle (§8. 23 des Reglements) bei-

zufügen ist. S 19,

In den Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover kann für folche Wahlbezirke, welche ganz oder theilweise aus Inseln bestehen, je nah der Dertlihkeit und dem Bedürfnisse von einer Wahl- versammlung für den ganzen Bezirk abgesehen und von der Regie- rung (Landdroftei) die Abhaltung von Wahlversammlungen für einen Theil des Bezirks oder für jede einzelne Insel angeordnet werden (8. 2 Nr. 1 des Geseßes vom 11. März 1869).

Der Wahlvorsteher ist dann verpflichtet, die Wahlen an den verschiedenen Drten in einem Zeitraume von höchstens drei Tagen mit Einschluß des von dem Minister des Jnnern bestimmten Tages der Wahl, in Ausführung zu bringen. In einer gleich langen Frist ist die etwa erforderliche engere Wahl zu bewirken.

Der Wahlvorsteher ernennt an jedem Orte, wo er eine Wahl- versammlung abhält, neue Beisißer, erforderlihen Falls auch einen neuen Protokollführer.

Von dem Wahlvorstande deéjenigen Ortes, wo die letzte Wahl- versammlung stattfindet, wird die Wahlverhandlung abgeschlossen und das Resultat verkündet.

Wird eine engere Wahl nöthig, so stellt der Wahlvorsteher die Kandidatenliste für dieselbe nah §. 18 dieses Reglemerts fest. Er läßt alsdann sogleich die Versammlung, in welcher die erste Wahl- bandlung geschlossen wurde, durch weitere Abstimmung den neuen Wahlakt beginnea, und führt denselben demnächst in den anderen Orten, nah den oben gegebenen Bestimmungen, zum Schluß.

(Die 88. 13 bis 19 sind im E zu verlesen.)

A1.

Die Wahlverhändïüng wird. mit Vorlesung der §8. 18—25 der Verordnung und der §8. 13—19 dieses Reglements durch den Wahl- vorsteher eröffnet.

Alsdann werden die Namen aller stimmbere{tigten Urwähler aller Abtheilungen in der Reihenfolge vorgelesen, wie fie in der Ab- theilungsliste verzeichnet sind (§8. 5 und 9 des Reglements), wobei mit den Höchstbesteuerten angefangen wird.

Jeder nicht stimmberechtigte Anwesende wird zum Abtreten ver- anlaßt und so die Versammlung konstitutrt.

Später erscheinende Urwähler melden sich bei dem Wahlvorsteher ole können an den noch nit ges{chlossenen Abstimmungen Theil nehmen.

Abwesende können in keiner Weise dur Stellvertreter oder sonst an der Wahl Theil E A

Der Wahlvorsteher ernennt den Protokollführer und 3 bis 6 Beisißer (§. 20 der Verordnung). Er beauftragt den Protokollführer mit Eintragung der Wahlstimm-n in die Abtheilungsliste .

Sind bei einer von einer einzelnen Abtheilung vorzunehmenden Nachwahl weniger als 4 Urwähler vorhanden, so kann die Zahl der Beisißer aus den Urwällern ciner andern Abtheiluag desselben Wahl- bezirks ergänzt werden. S 16

“10

Die dritte Abtheilung wählt zuerst; die erste zuleßt. Sobald die Wablverhandlung einer Abtheilung geschlossen ist, werden die Mitglieder derselben zum E

. Y,

Der Protokollführer ruft die Namen der Urwähler abtheilungs- weise in derselben Folge, wie bei deren Vorlesung auf (8. 13 des Reglements). Jeder Aufgerufene tritt an den zwischen der Ver- fammlung und dem Wahlvorsteher aufgestellten Tisch und nennt unter genauer Bezeichnung den Namen des Urwählers, welchem er seine Stimme geben will. Sind mehrere Wahlmänner zu wählen, so nennt er gleih so viel Namen, als deren in der Abtheilung zu wählen sind. Die genannten Namen trägt der Protokollführer neben den Namen des Urwählers und in Gegenwart désselben in die Ab- theilungslifte ein, oder läßt sie, wenn derselbe es wünscht, von dem Urwähler selbst eintragen.

B17 Die Wahl erfolgt nach absoluter Mehrheit dec Stimmenden. Ungültig sind, außer dem Falle des §. 22 der Verordnung, solche Wahlstimmen, welche auf andere, als die nah §. 18 der Ver- ernund, oder nach §. 18 dieses Reglements wählbaren Personen allen. Veber die Gültigkeit einzelner Wahlstimmen entscheidet der Wahle vorstand. 8 18

Soweit sich bei der ersten oder einer folgenden Abstimmung ab- solute Stimmenmehrheit nicht ergiebt, kommen diejenigen, welche die meisten Stimmen haben, in doppelter Anzahl der noch zu wählenden Wahlmänner auf die engere Wahl. i

Ist die Auswahl der hiernach zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft, weil auf zwei oder mehrere eine gleiche Stimmenzahl gefallen ist, so entscheidet zwischen diesen das Loos, welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wird.

Eine engere Wahl findet auch dann statt, wenn bei der ersten Abstimmung die Stimmen zwischen zwei oder wenn es sich um die Wahl von zwei Wahlmännern handelt zwischen vier Personen ganz glei getheilt find. Tritt diefer Fall dagegen bei einer späteren Abstimmung ein, so entscheidet das Loos zwischen den zwei beziehungs- weise vier Personen.

Wenn bei einer Abstimmung die absolute Stimmenmehrheit auf mehrere, als die noch zu wählenden Wahlmänner gefallen ist, so sind diejenigen derselben gewählt, welche die höchste Stimmenzahl haben. Bei Siimmengleichheit entscheidet auch hier das Loos. Ist aber die Stimmengleichheit bei der ersten Abstimmung eingetreten, so findet