18, Oktober. Harpener Bergban - Aktlen - Gosellsohaft. Ordenil, Gen.-VYers, zu Dortmund,
Wilholm-Luxemburger Bisonbakn. Im Augast 1879 413.500 M (— 679 M), bis ultimo August 2 971 460 M (— 25556 M).
Rhein - Nahe - Eisenbahn, Im August 1879 290508 A (— 63 232 M). bis ult. Angust 2 098 896 M4 (— 160396 A).
Berlin-Hamburger Elsenbakn. Im August er, 1209 709 M. (— 119 750 6), seit 1. Jan. weniger 1 208 942 A
New=WorKk, 15. September. (W. T, B.) Waarenboricht. Baumwolle in New - York 125/16, do, in New-Orleans 11}. Peizolerm in New-York 63, do, in Fhiiedelohig 6%. rohes Petrolenm 5, do, Pips lins Certifcats — D. 63 C, Zoll 4 D, 60 C, Rother Winterweizen 1 D, 16 C. KMsis {ald Eisenmbatan-EHinnnlumnen. mized) 49 C, Zucker (Fair roûniug Huecovados} 64. Kade (Rio) Beriin-Potsdamer Bisonbabn. Im Augast 1879 1 024552 A 147, Schmalz (Marke Wilcox) 67/16, do, Fairbanks 65. Speck (shori | (4 5601 M), bis ult, August 7 245 183 M (— 107 945 M), Rheinisoho Eisenbahn. Im August cr. Sämmtliche Haupt- clear) ¿5 C, Getraidefrackt 6, Halle-Soran-Gnbener Eisenbahn. Im Angust 1879 512 264 « | und Zweigbahnen excl Call-Trier 3 705 200 M (— 18 472 M), geit | (+ 8576 4), bis ult. August 3 764 159 A (+ 109 534 46), C S
Elsass-Lothringer Eisenbahn. In Angost 1879 2 849 809
s-Anzeiger
Deutscher
| und F
G eneralverascumm ungern.
18. Oktober. Vereinigte Rheinisoh - Westfällsohe PatvoriabrlEon M
__n Cöln. Ordentl., Gen.-Vers, zu Cöln,
20 647 500 A (+ 111 806 A).
| (— 152794 4), bie ult, August
Theater.
Königliche Schauspiele, Mittwe: Opernhaus. 178. Vorftellung. Dex Troubadour. Oper in 4 Akten, nach dem FItalienishen des S. Camerano. Musik von Verdi. Ballet von Paul Taglioni. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 162. Vorstellung. König Ni- dard der Dritte. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Shakespeare. Mit Benußung der Schlegel- Tieck’schen Ueberseßuug, für die deutsche Bühne be- arbeitet von W. Oechelhäuser. Anfang halb 7 Uhr.
Donnerstag: Opernhau:. 179. BVorstelluna. Die Nfrikanerin. Oper in 5 Akten von E. Scribe, d:utsch von F. Gumbert. Musik von Meyerkecr. Ballet von Paul Paglioni. (Frl. Lehmann, Fr. v. Voggenhuber, Hr. Ernst, Hr. Obkerhauser.) An- fang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 163. Vorstellung. TDariusffe. Luftspiel in 5 Abtheilungen von Molière. Vorher : Euphrosyne. Schauspiel in 1 Akt von Otto Franz Censfichen. Anfang 7 Uhr.
Es wird ersuht, die Postkarten (sowohl zu dez Opernhaus- wie zu den Schauspielhaus-Vorstellun- gen) in den Briefkasten des Opernhauses, welcher fh am Anbau desselben, gegenübec der Katholischen Kirche, befindet, zu legen. Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des folgenden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet. Mel- dungen um Theater-BVillets im Bureau der General- Intendant-r oder an anderen Orten werden als nicht eingegangen angesehen und finden keine Beant- wortung.
Wallner-Theater. Mittwob: Zum 19. Male: Sodom und Gomorrha,
Victoria-Theater, Direktion: Emil Hahn, Mittwoch: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gast- spiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand, und des ersten Solotänzers Herrn Frietrich Spangçe, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Neu ein- studirt u. mit neuer Ausstattung. Zum 138, Male: Die Kiuder des Kapitän Graut. Großes Aug- stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jyples Berne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schel er. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene geseßt von Emil Hahn.
Residenz-Theater. Mitiwo: De Bieder- männer,
Kroils Theater, Direktion: Engel-Leb-un. Mittwoch: Monsieur H:rcule3. Hector. Nimrod. Vor und na der Vorstellung, Abends bei brillauter JUumination des Gartens: Großes Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 64 Uhr.
Germania-Sommer-Theater, Mittwo: Volksvorstellung. — T. Parquet 50 H §. Die Ge- bicterin von St. Tropez, oder: Die Gist- mischerin. Charakëtergemälde in 5 Akten nach dem Französishen von Lambert,
Dounerstag : Extra - Vorstellung, Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß rom Kroll’schen Theater. Der Bummelfrize. Volkestück mit Gesang in 3 Ab- treilungen.
Belle - Alliance - Theater, Mittwoc : Lettes großes Volksfest. Halbe Theater-Kassenpreise: I. Parquet 1 M, (hintereReihen) 75 4, Il, Parquet, Mittel- und Seiten - Balcon 50 S, Logen 1 K 90 S u. sw. Im prachtvollen Somrnergarten von 6 Uhr ab: Großes Doppel-Concert. S{wedi- {es und Steyrishes Vamenquartett. Brillante Fllu- mination durch mehr alz 15 000 Gasflammen. Im Theater (Anfang 7 Uhr): Die beiden Neichen- müller. Schwank mit Gesang in 3 Akten und einem Vorspiel: „An der Landstraße“, von Anton Anno.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Familien-Nachrichten.
Verlobt: Frl. Agnes Beschnidt mit Hrn. Dr
phil. Emil Beschnidtk (Berlin—Deliß\ch).
Verehelicht: Hr. Apotheker W. Sparkuhle mit &rl. Adele Alms (St. Andreasberg i. H) — Hr. Dr. med, Adan Breuer mit Frl. Amalia Mäurer (Straclen—Linz am Rhein). — Hr. Premier- Lieutenant v. Rohr mit Frl, Elisabeth v. Kathen (Putbus).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Kreis-Physikns Dr. Siehe (Calau). — Hrn. Kreisrichter Max Wentzel Sagan). -— Hrn. Major Franz v. Niesewund (Bonn), — Eine Tochter: Hrn. Kreisrichter Dsterroht (Wollin). — Hrn. Oberförster Stahl (Carl8brunn). — Hrn. Rechtsanwalt Brunne- mann (Greifenhagen). — Hrn. Rittmeister a. D. Dodo Freiherr zu Înn- und Knyphaujfen (Haus Dorloh).
Gestorben: Hr. Festungs-Wallmeister a. D. Ni- tolaus Zeh (Waldböckelheim). — Hr. Premier- Lieutenant Alwin v. Busse (Dresden). — Hr. Post-Direktor Waldemar Freiherr von Wrangel (Schmen).
Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.
„„Stekbrief. Gegen den Kaufmann Max Cohn ift die gerichtliche Haft wegen wiederholter \{bwerer
Uikundenfälshung und betrüglihen Bankerutts in
den Aftten Litt. C. Nr. 52 de 1879 bes{chlossen wor- den. Die V-rkaftunz hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den 2c. Cohn im Be- tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtyoigtet - Direktion hierselb abzu- liefern. Berlin, den 13, September 1879, König- lihes Stadtgericht, Abiheilung für Üntersuchungs- saden. Kommission 11. für Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 36 Jahre, geboren 23,/2, 43. Geburtsort: Schweß. Größe: 5 Fuß 8 Zoll, Haare: \{chwcrs4, Nase: groß und dick, Gesichtsfarbe: blaß, Gestalt: sehr korpulent, besondere Kennzeichen: [chwerfälliger Gang.
Oeffentliche Vorladung, Nachdem auf Grund der Anklage der Polizeianwaltschaft zu Swildbecg vom 19. Juni d. J. gegen den Reservisten, Schäfer Ignaß Zmudzinski aus Grabow die Untersuchung wegen Auswanderns als beurlaubter Reservist obne Erlaubnißgeingeleitet worden ist, wird derselbe hier- durch öffentlich aufgefordert, in dem zur öffentlichen mündlichen Verhandlung und Entscheidung der Sache om 10, Dezember cr., Vormittacs 10 Uhr, vor dem Amtsgericht zu Schildberg anstehenden Termine zu erscheinen und sich über das ihm zur Last gelegte Vergehen zu verantworten, und die zu feiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termine dem Gericht anzuzeigen, daß sienoch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Verhandlung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Kempen, Provinz Posen, den 8. August 1879. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Polizei] Richter.
Subhastationen, Nufgebote, Vor- ladungen n. dergl.
[2461] Bekanntmachung.
Bei dem unterzeichneten Gerichte ist die Todes- erilärung des Johann Friedrih Ernst Lue&- waldt aus Schwedt, Sohnes des hier verstorbenen Maurermeisters Johann Friedrichß Hermann Lue- waldt, beantragt worden. Demgemäß wird derselbe oder die von ihm etwa zurücgelassenen Erben und Erbnehmer aufgefordert, fich spätestens in dem auf den 7. Januar 1880, Mittags 122 Ußr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 2, anberaum- ten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls der Johann Friedrich Ernst Luckwaldt jür todt exklärt und die mit vorgeladenen unbe- lannten Grben und Erbnehmer mit ihren Ansprüchen an dessen Güterhinterlassenshaft werden ausge- chlofien werden.
Schwedt, den 22, Februar 1879.
Königliche Kreisgerichts-Deputation.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2e.
N “ / [78] Domäuen-Verpachtung.
Die Domäne Gallenzin an der Rügenwalde- Stolpmünder Chaussee, 1 Meile vom Stolpmünder Bahnhofe, soll von Johannis 1880 ab auf 18 Jahre in öffentlicher Lizitation neu verpachtet werden.
Der Lizitationétermin steht
Mittwoch, ven 8. Oktober d, Js,, __ Vormittags 10 Uhr,
in dem Sitzungssaale der unterzeichneten Königlichen Regierung an.
Das Pachtobjekt enthält:
1) Hof- und Baustellen . 2) Gârten A 3) Aer . O 4) Wiefen N L O G6 G U G
E zusammen . . 204 Hektar.
Der jährliche Pachtzins ist auf mindestens 9000 M festgesett und von den Pachtbewerbern vor dem Ter- mine der Besitz eines disponibeln Vermögens von 45 C00 6 nazuweisen.
Die speziellen und allgemeinen Verpachtungsbe- dingunzen, das Vermessungsregister und die Karte können in unserer Domänen-Registratur und bet dem Herrn Administrator Schumann in Gallenzin eingesehen werden. Auch wird auf Verlangen Ab- {rift der speziellen Pachtbedingungen gegen Erstat- tung der Kopialien von uns mitgetheilt werden.
Cöslin, den 1, September 1879,
Königliche Negierung.
Abtheilung für direkte Steuern, Domüäncn
und Forsten. Wegner, i B.
1 Hektar.
Pferde-Verkauf. Vom unterzeichneten Regiment werden am 24, September 1879, Vormittags 10 Uhr, in Wandsbeck auf dem Marktplatze circa 10 Pferde, am 25, September 1879, Vormittags 11 Ubr, in Ißehoe an der Reitbahn circa 12 Pferde gegen gleich baare Zahlung öffentlih versteigert A Haunnoversches Husaren - FHegiment
T. .
[CIBO] Bekanntmachung.
„ Die Lieferung von circa 25 000 Ke Petrolcum für die hiesigen Garnisonanstalten und Institute pro 1. Oktober cr. bis ult. März 1880 foll im Wege der Submission verdungen werden.
Die Bedingungen sind in unserem Geschäfts- lokale, Stresow-Kaserne Nr. I, einzusehen und versiegelte Offerten bis zum
18, Septembcr cr., Vormittags 10 Uhr, daselbst einzureichen,
Spandèau, den 11. September 1879.
[7825] : Königliche Niederschlesish-Müärkische Eisenbaln,
Die Erneuerung der Chaussirung der Berliner Straße am Bahnhof Guben, einschließlich der Material-Lieferung, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Es ist hierzu Termin auf Sonnabend, den
27, September cr., Bormittags 113 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten anberaumt, woselbft die Bedingungen und Anschlagsformulare eingesehen, auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden Tonne. _ Die Offerten müssen versiegelt und mit der Auf- {rift „Submissiou auf Wege-Befestigungs- Arbeiten zu Guben“ versehen, vor der Termin- stunde an den Unterzeichneten eingereiht werden,
Grauffurt a. O,, den 11. September 1879,
Der Eiseubahn-Bau-Juspektor. S chilling. (Ge Bekanntmachnng.
Vie Lieferungen des für die Königliche Straf- austalt zu Rendéburg erforderlichen Bedarfs an Kartoffeln,
1) für die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis ult,
März 1880 mit etwa 100 000 kg,
2) fúr- die Zeit vom 1. April bis ult.
ber 1880 mit etwa 100 000 kg . follen im Wege der Submission an den fordernden vergeben werden,
Septem-
Mindest-
getrennt und mit ter Aufschrift: „Submission auf Kartoffeln pro x. Semester 1879/80“ resp. „Submission auf Kartoffclu þro X. Semester 1880/81“ find bis zum
29. September d. J, Mittags 12 Ußr, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten stattfindet, einzureichen.
Später cingehende oder unvers{lossene Offerten werden nichGt berücksichtigt.
Die Lieferungs-Bedingungen liegen im Bureau des Oekonomie-Inspektors zur Einsicht aus und Fönnen auf Verlangen gegen Erstattung der Ko- pialien abgegeben werden.
Rendsburg, den 9 September 1879.
Königliche Direktion der Strafanstalt.
[7668]
Bekanntmaclung, Königliche Ostbahn.
Die in dem Bereiche der unterzeichneten Eisenbahn- Kommission angesammelten alten Materialien, als Schienen, Schmiedeeisen 2c. sollen im Wege der öffentlihen Submission nah Gewicht verkauft werden.
weisung der zum Verkauf gestellten Schienen 2c. werden jedem Kauflustigen auf portofreie Requis- sition an unser Central-Bureau gegen Einsendung von 50 -Z Kopialiengebühren überjandt werden. Die Bedingungen sind ferner ausgelegt in den
lin, Schneidemühl, Bromberg, Dirschau und Danzig Lege-Thor. Der Submissionstermin ist hierzu auf Dounerstag, den 25. September 1879, ¿ Vormittags 113 Uhr, in unserm bautehnishen Bureau angeseßt.
Die nah Maßgabe der Submissionsbedingungen ausgefertigten Offerten sind portofrei uad versiegelt mit der Auffhrift :
„Offerten auf Ankauf von Schienen 2c.“ an unser bautechnis{ches Bureau zu übersenden.
Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur bezeich- neten Terminsstunde in Gegenwart der clwa er- schienenen Submittenten im bautechnishen Bureau.
Schneidemühl, den 9, September 1879.
Königliche Eisenbahn-Kommission.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. # w. von öffentlichen Papieren.
[7824]
Aufkündiguug vou Pfandbriefen des Dauziger Hyvotheken-Vereins.
Folgende heute gusgelooste fünfprozentige Pfand-
briefe: Litt. A. © 3000 M. Nr. 2207 2252 2325 2332 2345 2355, Lit. B. à 1500 M Nr. 813 29970 201 Litt. ©. à 300 M Nr. 231 261 518 590 704 768 836 873 1078 1145 1312 1331 1592 1887 2055 2168 2354 2697 2771 2912 2967 3054 3346 3350 3933 3993 4141, werden ihren Inhabern hiermit zum 1. Januar 1880 gekündigt, mit der Aufforderung, am 2, Januar 1880 entweder hier bei uns (Melzergasse 3 in den Nachmittagsstunden von 3—4 Uhr) oder an den be- nannten auf den Coupons vermerkten Zahlstellen deren Nominalbetrag baar in Empfang zu nehmen. Die vorbenannten Pfandbriefe sind nebst den dazu gehörigen nach dem 1. Januar 1880 fällig werdenden Coupons (Nr. 3 bis 10 Serie IIT.) und nebst Talons in coursfähigem Zustande abzuliefern; der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird von der Einlösungsraluta in Abzug gebracht. Werden die vorbezeibneten gekündigten Pfand- briefe am besagten Verfalltage nit eingeliefert, so hört ihre weitere Verzinsung mit dem 1. Januar 1880 auf und wird in Betreff ihrer Valuta und event. wegen ihrer gerichtlichen Amortisation nach
Stationsbureaus der Königlichen Ostbahn zu Ber- |
Versiegelte Offerten, für jede Lieferungsperiode i
Die hierauf bezüglihen Bedingungen nebst Nach- î
]
|
M T
F. 28 unseres Statuts (Ges.-S. 1869, S. 371—66) verfahren werden. Restanten von früheren Loosungen Litt, C. à 300 M Nr. 406 3356 3607. Danzig, deu 13, Sept mber 1879, Die Direktion, C. Noepell.
7893 : Í
Lea Bekanntmachung,
betressend die achte Berloosung von Krets- Obligationen Negenwakder Kreises,
In der heute von. der Seitens der Kreis-Ver- sammlung hierzu gewählten Kommission bewirkten Verloosung von Kreis-Oblizationen Regenwalder Kreises sind folgende Nummern gezogen worden :
a, Litt. A, über 1000 Thlr.:
Keine. b, Litt, B, über 100 Thlr. : Nr. 41 74 79 199 200 227 230 258 277 438 486.
c, Litt, C. über 50 Thlr.: Vie, 08 (2107 108 142 143 151
d, Litt, D, über 25 Thlr. :
Nr. 50 84 136 137 139 140 141 146 147 148 O L 2 13126.
Die Inhaber dieser Obligationen, deren Verzin- sung mit dem Ende des Fahres 1879 aufhört, wer- den aufgefordert, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2, gauuar k. J, ab bei der Kreis-Kommunal-Kasse hierselbst gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen erst nah dem 1. Januar 1880 fälligen Zinscoupons Serte 11, Nr. 9 und 10 nebst Salons bage in CGmpfang zu nehmen. Der Eeldbctrag der etwa fehlenden, unentgeldlich mit abzuliefernden Zinss coupons wird von dem zu zahlenden Kapital zurück- behalten werden.
Labes, ten 27. August 1879,
Der Borsißende des Kreis8ausschusse3 Regenwalder Kreises
Landrath
v. Loeper.
LBochen-Ausweise der deutschen Zettelban?ken. Wochen-itebersiczt der Städtischen Bauk zu Breslau ant 15, September 1879,
„Aetiva. Metallbestand: 1,022,237 « 71 @., Bestand an Reichskassenscheinen! 10,350 6 Bestano an Noten anderer Banken: 756,900 & Wechsel 4,658,212 91 S, Lombard: 2,804,400 4 Cffeften: 436,816 75 &§. Sonstige Aktiva; 28,354 M 46 9,
Laecslwva. Grunbtapital : 3,000,000 « Rer ferve-Fonds: £00,000 « SBantnötèn im Umlaufx 2,904,300 A Tägliche Verbindlichkeiten : Depositens Kapitalien 3,424 350 4 An Kündigungsfriit ges bundene Berbiudlichkeiten: — M. Sonstige Passiva: vacaît.
_ Eventuelle Berbindlichkeiten ausz weiter begebenen im Inlande zablbareu Wechseln: 82,401 «é 07 &.
Verschiedene Vekanntmachungen.
Die Kreisphysikatsstelle des Kreises Bomst, mit dem Wohnsiße in Wollstein und mit einen jährlichen Gehalte von 900 M, ist dur{ch Versetzung des seitherigen Inhabers erledigt. Qu alifizirte Be- werber wollen si unter Einreichung ihrer Zeuge nisse und ihres Lebenslaufs innerhalb 6 Wochen bei uns melden. Es wird bemerkt, daß der vorige Inhaber als Impfarzt und als Arzt des Kreig- krantenhauses Remunerationen von zusammen 680 M bezogen hat. Posen, den 11. September 1879. Königliche Regierung, Abtheilung ves Junern.
Die Kreis-Wundarztstelle des Kreises Buk, mit einem jährlihen Gehalte von 600 M, ift er- ledigt. Qualifizirte Bewerber wollen si unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufs innerha:b 6 Wochen bei uns melden. Posen, den 11, September 1879, Königliche Regierung. Abtheilung des Zunern, Frhr. v. Ma \senba b.
Bekanntmachung. Die Kreis-Thierarztstelle des Colberg-Cörliner Kreises mit dem Wohnsize in Görlin ist durch Versetzung des bisherigen Inhabers vakant geworden. Qualifizirte Thierärzte werden aufgefordert, \sich Behufs der Wiederbeseßung der Stelle unter Einreichung der erforderlichen Zeug- nisse und eines Lebenslaufs binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Cöslin, den 5. September 1879. Königliche Negierung, Abtheilung des Junern.
[7798] Berlin-Hamburger Eisenbahn, Betricbs-Einnahmen pro Monat Augu#it 1879.
pro August b. ult. Aug.
[7823]
Für Personen und Gepäck 2c. Pprovisorish . . . A Vieh
Für Güter und 20: provisorisch . M. Anderweite Einnahmen pro- Do . M
2,367,977 6,904,550
99411 514,950 Summe 4. | 1,209,709 9,087,477 Dagegen 1878 definitiv 4 1,329,459/10,996,419 Mithin pro August 1879 | M 119,750 Mithin bis ult. August 1879 | e G = 1-1,208,942
382,639 776,659
[7249]
Königliche Garnifon-Berwaltung,
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Königlich Preußiseber Staats-Anzeiger.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Gymnasial-Direktor Dr. Vogt zu Cassel, dem Ober- Amtsrichter Keyßer zu Zierenberg, dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath A n#\pach zu Reichenbach in Schlesien, und
von Schlichting, jeßt zu Züllihau, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Gymnasial-Öberlehrer Riedel zu Cassel, dem Kammermusikus Wagner zu Wiesbaden und dem Amtsvogt Schiffer zu Emsbüren, Amts Lingen, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem pensionirten Stcueraufseher Sch ul§ zu Nordstemmen, Amts Gronau, das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Bootsmanns- Maaten Lange und dem Ober-Matrosen Blank von der 2. Matrosen- Division, und dem Kaufmann Heinrich Schaefer zu Gräf- rath im Kreise Solingen die Rettungs-Medaille am Bande zu
verleihen.
Deutsches Neich.
Die im Fahre 1868 in Sunderland erbaute, bisher unter britisher Flagge gefahrene Bark „Hampshire“ von 328,31 NRegister-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausscließlihe Eigenthum des im Großherzogthum Mecklen- burg-Streliß staatsangehörigen Franz Rahtkens unter dem Namen „Agnes“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeihneten Schiffe, für welches der
ein Flaggenattest ertheilt worden.
BEetauntm:ach Ung
Die Postverbindung zwischen Hamburg und Helgo- land, welche währerd der diesjährigen Badezeit durch das der Hamburg - Amerikanischen Padcketfahrt - Aktien - Gesellschaft gehörende Dampfscchif| „Curhavea“ unterhalten wird, gestaltet si in der Zeit vom 21, September bis einschließlich 6. Oktobec wie folgt ;
von Hamburg:
Mittwoch, den 24, September, Vorm. 8 Uhr,
Sonnabend, „ 27. ¡ g O
Sonnabeud, „, 4. Oktober, r S
von Helgoland:
Montag, den 22. September, Vorm. 10 Uhr,
Donneritäg, „ 29; g i Ÿ
Montag, O: S O
Doutad , O9 OITober y I „ (leßte Fahrt).
Mit dem genannten Dampfschiffe erhalten sämmtliche für Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche am Abend vor dem Abgange des Schiffes in Hamburg zur Post eingeliefert oder von weiterher eingetroffen sind, jowie die am Morgen des Ab- gangéêtages hier eingelieferten und die mit dem Nachtpersonenzuge von Berlin und dem Kurierzuge von Hannover nach Hamburg gelangenden Briefsendungen.
Hamburg, den 13. September 1879. ; /
Kaiserlihe Ober-Postdirektion.
(leßte Fahrt);
Königreich Preuße:
Se. Majestät der König haben Alleranädigst geruht: den außerordentlichen Professor Dr. Eduard Külz an der Universität zu Marburg zum ordentlichen Professor in der medizinishen Fakultät. an derselben UÜnivèrsität zu er- nennen; und E dem Regierungs-Rath von Sanden zu Cöslin den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath, sowie N : dem Lederfabrikanten Theodor Simon zu Kirn, im Kreise Kreuznach, den Charakter als Kommerzien-Rath zu ver-
leihen,
Auf den Bericht vom 12. August d. J. will Jch hierdurch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe, zu deren Aufnahme der Kreis Flatow durch das Privilegium vom 28. Oftober 1870 — Ges. Samml. S. 633 — ermächtigt worden ist, gemäß dem Kreistagsbeschlusse des genannten Kreises vom 7. März d. J. von fünf auf vier und ein halbes Prozent herabgeseßt werde, — vorbehaltlih aller sonstigen Bestimmungen des vorerwähnten Privilegiums und der auf Grund desselben ausgefertigten Obligationen — mit der Maß- gabe, daß die ausgegebenen und noch nicht ausgeloosten Obli- gationen den Jnhabern derselben unter gnnehaltung der in den Obligationen bestimmten Kündigungsfrist von sechs Mo- naten für den Fall zu kündigen sind, daß die Obligationen dem Kreisausshusse des Kreises Flatow nicht bis zu einem festzusebenden Termine zum Eintaush gegen 41/5 prozentige
A N E A E August 1879 oß Babelsberg, den 18. Augu i E / N U Ove: b ugleih für den Minister für Handel und Gewerbe, des y ‘ E und der öffentlichen Arbeiten. Bitte L. N An die Minister für Handel und Gewerbe, des Jnnern,
den 17. September, Abends.
Auf den Bericht vom 28. August d. J. will po hier- durch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 250 000 Thalern (750 000 Mark) zu deren Auf- nahme die Stadt Duisburg vurch das Privilegium vom 28. Oktober 1868 (Geseß-Sammlung Seite 993) ermächtigt worden ist, vom 31. Dezember 1879 ab von fünf auf vier und ein halb Prozent herabgeseßt werde — vorbehaltlich aller sonstigen Bestimmungen des gedachten Privilegiums und mit der Maßgabe, daß die noch nit getilgten Obligationen den- jenigen Fnhabern derselben, welche der Herabseßung des Zins- fußes ncht zustimmen, noch vor dem 1. Oktober 1879 zum 31. Dezember 1879 gekündigt werden.
Königsberg i./Pr., den 7. September 1879.
Wilhelm, G Für den Minister des Zuglei für den Minister für nnern. Handel und Gewerbe. n : _Maybach. Für den Finanz-Minister. Leonhardt.
An die Minister des Jnnern , für Handel und Gewerbe, der öffentlichen Arbeiten und der
Finanzen.
BeroLoRuuUng,
betreffend das Verwaltungszwangsverfahren
wegen Beitreibung von Geldbeträgen.
Vom 7. September 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
Preußen 2c. t E A verocdnen in Bemäßheit df 8 14 des Ausführuägsgesetes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Geseßz- Samml. S. 281), was folgt:
l, Allgemeine Bestimmungen.
8. 1. Die Zwangsvollsireung wegen aller derjenigen Geldbeträge, welhe nah den bestehenden Vorschriften auf Grund einer Entscheidung oder Anordnung der zuständigen Verwaltungsbehörde, eines Verwaltungsgerichts, einer Aus- einanderseßungsbehörde oder eines solchen Fnstituts einzuziehen sind, dem die Befugniß zur Zwangsvollstreckung zusteht, er- folgt auss{ließlich nah den Vorschriften dieser Verordnung.
Die bestehenden Bestimmungen darüber, welhe Abgaben, Gefälle und sonstigen Geldbeträge der Beitreibung im Ver- waltungszwangsverfahren unterliegen, werden durch die gegen- wärtige: Verordnung nicht berührt. i
§. 2. Ueber die Verbindlichkeit zur Entrichtung der ge- forderten Geldbeträge findet der Rehtswea, sofern derselbe nach den in den einzelnen Landestheilen hierüber bestehenden Bestimmungen bisher zulässig war, auch ferner statt. j
Wegen vermeintliher Mängel des Zwangsverfahrens, die- selben mögen die Form der Anordnung oder die der Aus- führung oder die Frage betreffen, ob die gepfändeten Sachen zu den pfändbaren gehören, ist dagegen, unbeschadet der be- sonderen Vorschriften über die Rechtsmittel im Falle der zwangsweisen Ausführung polizeilicher Verfügungen, nur die Beschwerde bei der vorgeseßten Dienstbehörde des Beamten zulässig, dessen Verfahren angefochten wird. :
8. 3, Diejenigen Behörden oder Beamten, welchen die
fahren unterliegenden Geldbeträge zusteht, bilden die zur Anord- nung und Leitung des Zwangsverfahrens zuständigen Voll- streckungsbehörden. Auf die Beamten der Korporationen, welche nach den bisherigen Vorschriften zur eigenen Zwangs- vollstreckung nicht berechtigt sind, findet diese Bestimmung nicht Anwendung. : : S Die Strafvollstrelungsbehörde, welher die Einziehung einer gerichtlich erkannten Geldstrafe obliegt, ist zugleih Voll- stredungsbehörde für die mit der Einziehung der Strafe ver- bundene Beitreibung der Kosten. Diese Beitreibung erfolgt nah den Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung. Fehlt es an einer nach den vorstehenden Borschristen zu- ständigen VollstreckŒungsbehörde, so hat die Bezirksregierung (Landdrostei, Polizeipräsidium in Berlin) eine solche zu be- timmen. | Den zuständigen höheren Verwaltungs- und den Auf- sihtsbehörden ist es gestattet, die Funktionen der Voll- streŒungsbehörde selbst zu übernehmen. S. 4. Muß eine. Vollstreungsmaßregel außerhalb des Geschäftsbezirks der Vollstreungsbehörde zur Ausführung gebracht werden, so hat die entsprehende Behörde desjenigen Bezirks, in welchem die Ausführung erfolgen soll, auf Er- suchen der Vollstreckungsbehörde das Zwangsverfahren auszu- | führen. Jnsoweit von der ersuchten Behörde die Pfändung körperlicher Sachen und deren Versteigerung ausgeführt wird, tritt diese an die Stelle der Vollstredungsbehörde. j g. 5. Die VollstreŒungsbehörde hat das Zwangsverfahren durh die ihr keigegebenen Vollziehungsbeamten oder durch diejenigen Beaniten, deren sie sih als solcher zu bediencn hat,
Einziehung der der Beitreibung im Verwaltungszwangsver- |
1879.
Fehlt es derselben an solchen Beamten, so kann die Bezirksregierung (Landdrostei, Polizeipräsidium in Berlin) eine andere Vollstreungsbehörde bestimmen. |
Die Vollziehungsbeamten müssen eidlih verpflichtet werden, Die Ausführung einer Zwangsvollstrekung kann einem Gerichtsvollzieher übertragen werden. Dieser hat nach den für gerihtlihe Zwangsvollstreungen bestehenden Vorschriften zu verfahren. : :
8. 6, Der Zwangsvollstreckung foll in der Regel eine Mahnung des Schuldners mit dreitägiger Zahlungsfrist vor- hergehen. Jn Betreff der Gerichtskosten vertritt die Mit- theilung der Kostenrehnung die Stelle der Mahnung. Bei der Ausführung der Mahnung finden die Vorschriften der 88. 8, 12 bis 18 feine Anwendung. :
8. 7. Gegen eine dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärperson darf die Zwangsvoll- streckung erst beginnen, nachdem von derselben die vorgeseßte Militärbehörde Anzeige erhalten hat. Der Vollstredungs- behörde ist auf Verlangen der Empfang der Anzeige zu be- scheinigen. : S: Soll die Zwangsvollstreckung gegen eine dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Person des Sol- datenstandes in Kasernen und anderen militärischen Dienst- gebäuden oder auf Kriegsfahrzeugen erfolgen, so hat die Voll- streckungsbehörde die zuständige Militärbehörde um die Zwangs- vollstreckung zu ersuhen. Die gepfändeten Gegenstände sind dem von der Vollstreckungsbehörde bezeihneten Beamten zu übergeben. i: :
8. 8. Die in dem Zwangsverfahren erforderlichen Zu- stellungen erfolgen durch die Vollziehungsbeamten oder dur die Post, i L i 8.9. Die. Zustellungen für niht prozeßfähige Personen erfolgen für diejelben an deren geseßliche Vertreter. ta
Bei Behörden, Gemeinden und Korporationen, sowie bei Personenvereinen, welche als solche klagen und verklagt wer- den können, genügt die Zustellung an die Vorsteher.
Bei mehreren geseßlihen Vertretern, sowie bei mehreren Vorstehern genügt die Zustellung an einen derselben. /
S. 10. Die Zustellung für einen Unteroffizier oder einen Gemeinen des aktiven Heeres oder der aktiven Marine erfolgt an den Chef der zunächst vorgeseßten Kommandobehörde (Chef der Compagnie, Eskadron, Batterie u. \. w.). E : §. 11. Die Zustellung kann an den Bevollmächtigten und, wenr. dieselbe durh den Betrieb eines Handelsgewerbes veranlaßt ist, an den Prokuristen erfolgen. : §. 12. Für die Ausführung der Zustellungen gelten die in den 88. 165 bis 170 der Deutschen Civilprozeßordnung ge- gebenen Vorschriften. Fm Falle des §. 167 findet jedoch die Niederlegung des zu übergebenden Schriftstückes nur bei der Ortsbehörde oder bei der Postanstalt des Zustellungs- ortes statt. i
S. 13, An Sonntagen und allgemeinen Feiertagen darf eine Zustellung nur mit Erlaubniß der Vollstreckungsbehörde erfolgen; die Verfügung, durch welche die Erlaubniß ertheilt wird, ist bei der Zustellung auf Erfordern vorzuzeigen. Eine Zustellung, bei welcher diese Bestimmungen nicht beobachtet sind, ist gültig, wenn die Annahme nicht verweigert ist.
8. 14. Ueber die Zustellung is eine Urkunde auf- zunehmen; dieselbe muß enthalten :
1) Ort und Zeit der Zustellung; 0E
2) die Bezeichnung des zuzustellenden Schriststückes;
3) die Bezeichnung der Person, an welche zugestellt werden soll; P
4) die Bezeichnung der Person, welcher zugestellt ist; in den Fällen der 88. 166, ‘168, 169 - der Deutschen Civilprozeß- ordnung die Angabe des Grundes, durch welchen die Zu- stellung an die bezeihnete Person gerechtfertigt wird; wenn nah S. 167 a. a. O. verfahren ist, die Bemerkung, wie die darin enthaltenen Vorschriften nah Maßgabe des §. 12 dieser Ver- ordnung befolgt sind; / :
5) im Falle der Verweigerung der Annahme die Er- wähnung, daß die Annahme verweigert und das zu über- gebende Schriftstück am Orte der Zustellung zurückgelassen ist;
6) die Bemerkung, daß das zuzustellende Schriststü übergeben ist; | | |
7) die Unterschrift des die Zustellung vollziehenden Beamten. i
8. 15. Wird durch die Post zugestellt, so hat die Voll- streckungsbehörde einen durch ihr Dienstsiegel verschlossenen, mit der Adresse der Person, an welche zugestellt werden soll, versehenen und mit einer Geschäftsnummer bezeichneten Brief- umshlag, in welchem das zuzustellende Schriftstück enthalten ist, der Post mit dem Ersuchen zu übergeben, die Zustellun einem Postboten des Bestimmungsortes aufzutragen. Da die Uebergabe in der bezeihneten Art geschehen, is von der Vollstreckungsbehörde oder dem Vollziehungsbeamten zu be- scheinigen. :
8. 16. Die Zustellung durch den Postboten erfolgt in Gemäßheit der Bestimmungen des §. 12. Ueber die Zustel- lung ist von dem Postboten eine Urkunde aufzunehmen, welche den Bestimmungen des §8. 14 Nr. 1, 3 bis 5, 7 entsprechen
der öffentlihen Arbeiten und der Finanzen.
: auszuführen. a
und die Uebergabe des seinem Verschlusse, seiner Adresse und