Gerichts\hrciberdienstes beauftragt war, ganz oder theilweise an- gerewnet werden.
Im Uebrigen finden auf den Vorbereitungsdienst die 8. 2, 4, G, 7 entsprechende Anwendung.
: ,:20, Die Gerichts\chreibergehülfen-Prüfung wird bei Landgerichten, welche hierzu von der Anstellungsbehörde bestimmt werden, abgelegt. Die Mitglieder der Prüfungskommission werden auf die Vauer des Aa liahres aus Richtern und Staatsanwälten, welhe am Siß des Landgerichts ihren Wohnsiß haben, ernannt. : Die einzelnen Prüfungen sind von zwei Mitgliedern der Prü- fungskommission abzunehmen. ; Die geschäftlihe Leitung der Prüfungskommission steht dem Präsidenten des Landgerichts zu. 4
Die Prüfung ist eine \{chriftlihe und eine mündliche. Sie ift darauf zu rihten , ob der Anwärter für die Aufnahme von Gesuchen zu Protokoll des Gerichts\chreibers, für die Protokollführung bei den gerichtlichen Verhandlungen und im Uebrigen für die leichteren Zweige des Gerichts\chreiberdienstes, insbesondere für den Registratur- dienst sowie für die Anfertigung einfacher Kostenliquidationen und einfacher Rechnungsarbeiten si die erforderliche Kenntniß und prak- tishe Gewandtheit erworben hat. Auf die im §. 5 Absaß 2 des Geseßes vom 3. März 1879, betreffend die Dienstverhältnisse der Gerihts\{reiber , bezeihneten Gerichts\hreibergeschäfte und auf den Bureaudienst bei der Staatsanwaltschaft hat sich die Prüfung nicht zu erstrecken. ; O
Als bestanden gilt die Prüfung nur, wenn beide Mitglieder der Prüfungskommission darin übereinstimmen. i
Im Uebrigen finden auf die Prüfung die 88. 10 bis 12, 14, 15 mit den aus den vorstehenden besonderen Bestimmungen sich ergeben- den Maßgaben entsprechende Ang,
Die Gerichts\chreibergehülfen werden von der im §8. 17 bezeih- neten Behörde ernannt. Dritter 1G : Einstweilige Wahrnehmung der Gerichtsschreiber- ge ae,
Im Falle einer erforderlihen Aushülfe oder Stellvertretung Tönnen mit der einstweiligen Wahrnehmung der Gerichts\chreiber- geschäfte beauftragt werden: : i /
Personen, welche zu Gerichtss{reibern oder zu Gerichts\creiber- ehülfen ernannt werden können, sowie Personen, welche die Gerihts\chreiberprüfung oder die Gerichtsschreibergehülfen- Prüfung bestanden haben. l ;
In Ermangelung der vorstehend bezeichneten Personen können
beauftragt werden : : ; E ersonen, welche im Vorbereitungsdienst für die Gerichts- \creiber- oder Gerichts\zreibergehülfen-Prüfung mindestens drei Monate beschâftigt worden sind, sowie Personen, welche auf der Gerichtsschreiberei seit mindestens sechs Monaten als Kanzlisten, Lohnschreiber oder Privatgehülfen beschäftigt worden sind.
Die auf Grund der Vorschrift des zweiten Absaßzes beauftragten Personen sollen zu dem im §. 5 Absaß 2 des Geseßes vom 3. März 1879 bezeichneten Geschäften niht verwendet werden. :
Die Vorschriften des §. 9 Absaß 2 des Geseßes vom 3. März 1879 werden durch die vor N estimmungen nicht berührt.
Zur Ertheilung des Auftrags (8. 23) ist jeder Vorstand des Gerichts hinsihtlich der seiner Aufsiht unterstellten Personen er- mächtigt. Soll für die einstweilige Wahrnehmung des Gerichts- \chreiberdienstes eine Entschädigung bewilligt werden, so kann der Auftrag nur von der Anstellungsbehörde ertheilt werden.
Vierter Abschnitt. Bureaubeamte der Saa tdanwalt haften:
Die Sekretäre und Assistenten bei der Staatsanwaltschaft werden gegen festes Gehalt auf Lebenszeit angestellt. Die An- stellung der Assistenten kann auch gegen Diäten auf Kündigung er-
olgen. folg u
8. 26.
Zu Sekretären bei der Staatsanwaltschaft können nur Per- sonen, welche zu Gerichts\hreibern ernannt werden können, zu Assistenten bei der Staatsanwaltschaft nur Personen ernannt werden, welche zu N tg esen ernannt werden können.
Die 88. 17, 22, 23, 24 dieser Verfügung finden hinsichtlich der Bureaubeamten der Staatsanwaltschaft entsprehende Anwendung. Un Le N Mnn t, Vebergangs- und p esnmungen.
Zu Gerichts\chreibern und zu Sekretären bei der Staatsanwalt- Ian können ohne Ablegung der Gerichts\chreiberprüfung ernannt werden ; :
1) die nachstehend bezeichneten, bei den aufgehobenen Behörden etatsmäßig angestellten und zum 1. Oktober d. J. einstweilig in den Ruhestand verseten Beamten :
die Rendanten, Depositalkassen-Buchhalter, Kalkulatoren, Sekretäre und Bureau-Assistenten im Geltungsbereiche der Verordnungen vom 2, Januar 1849 und vom 26. Juni 1867 ;
die Sekretäre, Kanzlei-Erpedienten ‘und, Aktuare im Bezirke des Appellationsgerichts zu Celle
die Sekretäre, Aktuare und Expedienten im Bezirke des Appellationsgerichts zu Frankfurt a. M /
die Sekretäre, Parketsekretäre und Gerichts\chreiber im Be- zirke des Appellationsgerihtshofes zu Cöln;
2) Personen, welche vor dem 1. Oktober d. J. das Aktuariats- examen erster Klasse oder im Bezirke des Appellationsgerichts hofes zu Côln das N eeres bestanden haben, sowie die- jenigen, welhe im Bezirke des Appellationsgerichts zu Celle vor dem 1. Oktober d. J. durch Erklärung der vorgeseßten Behörde die Be- fähigung zur Bekleidung einer Le erworben haben.
S. 29,
u Gerichts\{hreibergehülfen und zu Assistenten bei der Staats- anwaltshaft können ohne Ablegung der in dieser Verfügung vorge- schriebenen Prüfungen ernannt werden : -
die im §. 28 bezeichneten Personen,
2) Personen, welche vor dem 1. Oktober d. I. das Aktuariats- examen zweiter Klasse,
3) Personen, welhe vor dem 1. Oktober d. J, im Bezirke des Appellationsgerihtshofes zu Cöln das Gerihtsvollzieherexamen bestanden haben.
Soll die Anstellung gegen Diäten auf Kündigung erfolgen, \o ist au die Erfüllung der im §. 18 Nr. 1, 2 bezeihneten Voraus- seßungen nit erforderli. a6
S Für die vor dem 1. Oktober d. J. noch erforderli&en Er- gee der Gerihts\{chreiber und Gerichts\chreibergehülfen, sowie der Sekretäre und Assistenten bei den Staatsanwaltschaften bleiben diejenigen Vorstandsbeamten der Appellationsgerichte zuständig, wel- hen der Justiz-Minister durch frühere Verfügungen das Recht der Ernennung übertragen hat. 4: i
Anwärtern, welche vor dem 1. Oktober d. J. zur Ausbildung für den Subalternbeamtendienst bei den aufgehobenen Gerichten und Staatsanwaltscaften beschäftigt worden sind, kann die zurückgelegte Zeit der Beschäftigung, sowie der Zeitraum, in welchem sie mit der Ee Wahrnehmung des Subalternbeamtendienstes beauftragt ewesen sind, auf den Vorbereitungsdienst, welcher der Gerichts- eeibervrüfuna bezw. der Gerichts\hreibergehülfen - Prüfung voran- gehen muß, angerechnet werden.
Der Zeitraum, während dessen der Anwärter vor dem 1. Okto- ber d. J, zur Ausbildung für das Amt eines Gerichtsvollziehers im
Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln oder für das Amt eines Gerihtsoogts im Bezirke des Appellationsgerichts zu Celle bei einem Gerichtsvollzieher oder Gerihtsvogt beschäftigt worden ift, kann bis zu einem Maximum von drei Monaten auf den Vor- bereitungsdienst, welcher der Gerichts\hreiberprüfung vorangehen muß, angerechnet werden.
& 32, : Personen, welche bei Publikation dieser Verfügung bei den auf- gehobenen Gerichten und Staatëanwaltschaften behufs ihrer Aus- bildung für den Subalternbeamtendienst in Folge Anordnung der zuständigen Behörde beschäftigt werden, sind zu dem Vorbereitungs- dienst, welcher der Gerichts\{reiberprüfung vorangehen muß, ohne Erfüllung der im §8. 1 bezeihneten Vorausseßungen zuzulassen. i Die Zulaffung kann s{on vor dem 1. Oktober d. I. durch die Vorstandsbeamten des Appellationsgerichts, in dessen Bezirk der An- wärter beschäftigt wird, erfolgen. Die Vorstandsbeamten können zugleih darüber Bestimmung treffen, ob und welcher Zeitraum auf den Vorbereitungödiensstt in Gemäßheit des §8. 31 anzurechnen und bei welher Behörde der Anwärter vom 1. Oktober d. J. ab zu be- schäftigen ist. i Berlin, den 5. September 1879. Der Justiz-Minister. Im Auftrage: Rindfleisch. An sämmtliche Justizbehörden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute öffentlih bewirkten 25. Serien-Verloosung der Staats-Prämien-Anleihe vom Jahre 1855 sind die 30 Serien : 75, 117. 188. 191, 212. 215. 219. 348. 440. 4592, 535. 596. 603. 685. 709. 741. 743. 796. 899. 935. 992, 1013. 1029. 1091, 1125. 1142, 1197. 1254. 1309. 1470 gezogen worden.
Die zu diesen Serien gehörigen 3000 Schuldvers reibungen und die für dieselben am 1. April k. J. zu zahlenden Prämien werden am 15. und 16. Januar k. J. ausgeloost werden.
Berlin, den 15. September 1879.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Löwe. Hering. Merleker.
Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall, General- Lieutenant Graf Perponcher, welher am 16. d. M. aus Stettin zurückgekommen, gestern Abend nah Straßburg.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
1) daß bei dem Königlichen Stadtgericht hierselbst an summa- rischen, Mandats-, Injurien- und Bagatellprozessen anhängig gewesen sind: a. im Jahre 1877 246 775, b, im Jahre 1878 223 076, mit- hin im leßteren Jahre 23 699 weniger als im ersteren, ferner
2) daß bei den Schiedsmännern in Berlin im Jahre 1878 11 993 Sachen anhängig gewesen, von denen a. durch Vergleich 3795, b, dur® Zurüdtreten der Parteien 1149, c. durch Ueberweisung an den Richter 7000, zusammen 11 944 erledigt und d. am Schlusse des Jahres 49 anhängig geblieben sind.
Berlin, den 13, September 1879,
Königliches Kammergericht.
Bekanntmachung für Seefahrer.
Am Mittwoch, den 1. Oktober cr., Morgens 8 Uhr, beginnt im hiesigen Staats-Navigations\chulgebäude eine Prüfung derjenigen Seeleute, welche die Absicht haben, den nächsten Kursus in hiesiger Steuermannsklasse mitzumachen.
Leer, den 16. Septentber* 1879,
Der Königliche Navigations\schuldirektor. In Vertretung: Wendtlandt.
Belanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze. Bevor dnung, betreffend die Einführung der vollständigen Ver- kehrssperre von Boronow im Lublinitzer Kreise bis Slupna im Kattowißer Kreise.
Nachdem die Rinderpest nicht blos in Bendusz, sondern auch in Siewierce im Kreise Bendzin in Russisch- Polen amtlih konstatirt und die Seuche durch Weiter- transport einzelner Viehstücke nach Bendzin und auch sonst vershleppt zu sein scheint, sehen wir uns veranlaßt, für den- jenigen Theil der Landesgrenze, welcher bei Boronow im Lublinißer Kreise beginnt und bis Slupna im Kattowitzer Kreise sih erstreckt, die vollständige Verkehrss\perre gegenüber dem angrenzenden Auslande gemäß 8. 7 der revi- dirten Jnstruktion vom 9, Juni 1873 eintreten zu lassen.
L. Demzufolge ist bis auf Weiteres die Ein- und Durch- fuhr von Gegenständen und Thieren aller Art auf dem Lan d- wege untersagt.
IL, Auch für den Eisenbahnverkehr is die Ein- und Dur{hfuhr von Thieren aller Ärt bezüglih der gedachten Grenzstrecke verboten. :
111, Von Waaren dürfen über diese Grenzstrecke mittelst der Bahn nicht ein- und durchgeführt werden : h
a. alle von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frishem oder trockenem Zustande, einschließlih der Butter, Milch, Käse und Talg,
b. Dünger, Rauchfutter, Stroh und andere Streumate- rialien, gebrauchte Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeuge
c. Wolle, Haare und Borsten, gebrauchte Kleidungsstücke für den Handel und Lumpen, gleichviel ob leßtere in Säcke verpackt sind oder nicht; Heu, Stroh und Häcksel — sofern diese Gegenstände als Verpackungsmittel verwendet sind — unterliegen dem Einfuhr- und Dur(hfuhrverbote niht, müssen jedoh am Bestimmungsorte unter Aufsicht der zuständigen Polizeibehörde vernichtet werden. ift e Verkehr mit anderen Gegenständen auf der Bahn ist frei.
IV. Was vorstehend vom Eisenbahnverkehr gesagt ist, gilt auch vom Postverkehr.
V. Der Personenverkehr erleidet für die gedachte Landes- grenze nur in sofern eine Beschränkung, als Fleisher, Vieh- händler und deren Gehülfen die Grenze nicht überschreiten dürfen. Auch mittelst der Eisenbahn dürfen dieselben nicht in das diesseitige Gebiet eingelassen werden. Den bezeihneten Pcrsonen sind bis auf Weiteres auch keine Legitimations- scheine zum Grenzverkehr mit Rußland zu ertheilen.
VI, Die vorstehend E Sperre wird durch mili- tärische Kräfte aufrecht erhalten.
VIT, Für die Kreise Lubliniß, Tarnowiß, Beuthen und N wird ferner jede größere Ansammlung von Menschen — abge)ehen von den politis&,en und kommunalen Wahlen, sowie abgesehen von den Wochenmärkten — untersagt.
Die Abhaltung der Vieh-, Kram- und Ablaßmärkte wird für diese Kreise hiermit ausdrücklih verboten, sowie jede An- FUMNnE von Thieren jeglicher Art, der Handel mit Vieh und der Transport des leßteren — mit Ausnahme desjenigen zur Weide — desgleichen von Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streumaterialien. :
Die Herren Landräthe sind jedoch ermächtigt, auf Grund eines Ursprunagzsattestes des betreffenden diesseitigen König- lihen Landratysamtes auch größere Viehtransporte jeglicher Art, einscließlich der Hornviehtransporte, sowie von Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streumaterialien, ohne Rück- sicht auf die Größe des Transportes, nah freiem Ermessen zu gestatten. i
Das Ursprungsattest muß den Namen des Besißers, Signalement und Stückzahl der Thiere, sowie den Bestim: mungsort und die Bescheinigung enthalten, daß in dem Ur- sprungsorte des Viehes resp. der betreffenden Gegenstände, die Ninderpest nicht herrscht.
Die Königlichen Landräthe sind ferner befugt, in geeig: neten Fällen sih einzelne örtliche Polizeiverwalter (Bürger- meister und Amtsvorsteher), keineswegs aber Vorsteher von Landgemeinden (Schulzen) für die Ertheilung dieser Ursprungzs- atteste zu substituiren.
Angespannte Zugthiere bedürfen der Ursprungsatteste niht, ebensowenig wie Hornviehgespanne, welche auf Wochen- märkte kommen.
Das nöthige Vieh zum Fleishkonsum darf nur untex Aufsicht der mit der Veterinär-Polizei betrauten Behörden gekauft werden.
VIII. Unsere Verordnung vom 13. September d. J,
E zum Amtsblatt S. 251) bleibt im ganzen Um- F
ange in Kraft, insoweit nit in dieser Verordnung besondere Vorschriften erlassen sind. j
IX, Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen werden in Gemäßheit der §8. 327 und 328 des Strafgeseßz- buches und des Geseßes vom 21. Mai 1878 (Reichsgesebblatt S, 95) bestraft.
Oppeln, den 16. September 1879. Königliche Regierung. Abtheilung des Jnnern.
Nichtamfílicßes.
Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 18. September. Se. Majestät der Kaiser und König trafen heute früh 9 Uhr mittelst Extrazuges in Darmstadt ein und seßten von dort ohne Aufenthalt die Reise nah Straßburg fort.
Mittags, kurz nach 12 Uhr, kamen Se. Majestät in Karls- ruhe an und begaben Sich, von der Bevölkerung auf dem ganzen Wege mit jubelnden Zurufen begrüßt, nah dem
e wo das Dejeuner eingenommen werden ollte
Die Weiterreise nach Straßburg war auf 1 Uhr fest- geseßt.
— Verweigert ein nah dem Bundesgeseße vom 6. Zuni 1870, betreffend den Unterstüßungswohnsiß, provisorish zur Verpflegung verpflichteter Armenverband die vorläufige U nter- stüyung eines Hülfsbedürftigen, und unterstüßt dem- zufolge eine Privatperson oder eine überhaupt nit verpflich- tete Korporation den Bedürftigen, so hat diese, nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals, I. Senats, vom 20. Juni 1879, einen flagbaren Anspruch auf Erstattung der Verpfle- gungskosten gegen den provisorisch verpflichteten Armenverband, welcher sodann die erstatteten Kosten gegen den definitiv ver- pflichteten Armenverband im Verwaltungsstreitverfahren ein- kflagen kann.
— Der Königliche Gesandte in Hamburg, von Wengel, ist auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath sächsishe Geheime Finanz-Rath Zenker Tommen.
Stettin, 17. September. Se. Majestät der Kaiser und König haben dem Ober-Präsidenten von Münchhausen folgendes Schreiben zugehen lassen :
„Ich spreche Ihnen gern bei Meiner heutigen Abreise aus der Provinz Pommern nochmals aus, daß der Mir in der Provinz be- reitete Empfang und die vielfahen Kundgebungen treuer Anhäng- lihkeit Mich warm berührt und Meinem Herzen sehr wohlgethan haben. Ich ersuche Sie, dies zur Kenntniß der Provinz zu bringen, der Ih zugleich auch Meine dankende Anerkennung für die durchweg sehr zufriedenstellende Aufnahme der Truppen während der Uebungen zu erkennen gebe.
Stettin, den 16. September 1879,
Wilhelm.“ An den Ober-Präsidenten der Provinz Pommern.
Kiel, 15. September. Die „Kiel. Ztg.“ berihtet: Das Uebungsgeshwader, bestehend aus den Panzerfregatten „Sriedrih Carl“, „Preußen“, „Kronprinz“, „Friedrih der Große“, sowie dem Aviso „Grille“, lief gen Morgen gegen 8 Uhr, von Swinemünde kommend, in den Kieler Hafen ein. Außer den genannten Schiffen liegen hier im Hafen die Kor- vette „Arkona“, die Segelfregatte „Niobe“, die von Westindien heimgekehrte Korvette „Nymphe“, die beiden Briggs „Mus- quito“ und „Undine“, sowie der Torpedodampfer Oelen,
ath Königlich ilt hier ange-
Das Uebungsgeshwader ist heute Vormittag im hiesigen |
Hafen aufgelöst worden, und wurde die Contre-Admiralsflagge vom „Friedrih Carl“ heruntergehißt. Die Panzerfregatten „Kronprinz“ und „Friedrih Carl“ werden morgen Vormittag den Kieler Hafen verlassen und nach Wilhelmshaven in See gehen, woselbst die Außerdienststellung erfolgen wird. Die Abrüstung der Panzerfregatten „Friedrih der Große“ und „Preußen“ soll sofort in Angriff genommen werden.
Vayern. München, 15. September. Bezüglich der Amtsübergabe an die neu eintreten- den Gerihtsvorstände und Staatsanwälte sowie über den Vollzug der Aktenübergaben hat das Justiz- Ministerium mehrfahe Anordnungen erlassen. Bei der Amtsübergabe an die neu ernannten Staatsanwälte und an die aufgestellten Amtsanwälte kommen die im §8. 11 der Dienstesvorschristen für die Staatsanwälte bei den Gerichten in den Landestheilen diesseits des Rheins unter dem 20. Juni 1862 getroffenen Be-
(Allg. 319) |
stimmungen zur entsprechenden Amtsübergaben haben in dem Zeitraume vom 22, bis zum 30. d. M. stattzufinden. Für die Fortführung der Geschäfte bis zum 30. d. M. haben die abtretenden Gerichtsvorstände und Staatsanwälte oder deren Vertreter zu as Bei den- jenigen Kollegialgerichten, deren Mitglieder ämmtlich an an- dere Orte verseßt werden, haben die Mitglieder der Ferien- Senate und ein Untersuhungsrichter bis zum 30. d. M. zur e der Geschäfte an dem seitherigen Gerichtssiße zu verbleiben,
Sachsen. Dresden, 17. September. (Dr. J.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg begiebt sih heute Abend nach Straßburg, um den in Elsaß-Lothringen stattfindenden Manövern des- XV, Armee-Corps anzuwohnen. In Höchst dessen Begleitung werden sich der Chef des Generalstabes, Oberst von Holleben, und der Adjutant Rittmeister Edler von der Planiß befinden.
Anwendung. Die
Oesterreih-Ungarn. Wien, 17. Septemb:r, (W. T. B.) Die „Polit. Corresp.” meldet aus Konstantinopel von heute: Der russishe Botschafter O Lobanoff ist vom Kaiser Alexander nach Livadia berufen worden. — Gerüchtweise verlautet, daß Osman Pascha vom Seraskierate zurücktreten H ch Pascha zu seinem Nachfolger ernannt werden würde.
— Einer Meldung des „Pester Lloyd“ zufolge wird der ungarische Minister-Präsident von Tisza am 21, spätestens am 22. d. M. aus Ostende zurückkehren und sihch nah kurzem Aufenthalte in Pest unmittelbar nah Wien begeben, woselb die bereits wiederholt erwähnten gemeinsamen Minister- konferenzen stattfinden werden. Den Gegenstand sollen die auf die bosnisch-herzegowinishe Verwaltung bezüglichen Vorlagen, das gemeinsame Budget für 1880 und andere in die Kompetenz der gemeinsamen Regierung und der Delegationen fallende Angelegenheiten bilden.
Großbritannien und Jrland. London, 16. Sep- tember. (Allg. Corr.) Jm indischen Amte is nachstehende Depesche des Vizekönigs von Jndien, datirt aus Simla, vom 14. d. Mts., eingegangen: „Sir Gholam guten ist wohlbehalten in Shutargardan angelangt.
s verlautet, daß ein Truppendetachement aus Kabul in Fellalabad angekommen is, Major Sandeman telegraphirt aus Quetta, daß im Lande völlige Ruhe herrsche, und daß die Nachrihten aus Kabul keine beunruhigende Wirkung aus- geübt hätten. Die O der Khojakstämme erklärten, sie seien entschlossen, ihren Verpflichtungen getreulih nach: zukommen. Der Khan von Khelat telegraphirt, daß sein nte und Land zur Verfügung der britishen Truppen tänden““.
Mr. Mitchell Henry hat an den Sekretär der Home - rule-Liga ein Schreiben gerichtet, in welhem ex Mr. Parnells Projekt einer Nationalkonvention verwirft und er- klärt, daß die Dubliner Versammlung, bei welcher dex Ver- such gemacht worden, eine solche Körperschaft anzuerkennen — mit dem erklärten Zwecke, die Autorität der Konvention von 1873 zu unterdrüden — ein Akt des politischen Selbstmords sei. Mr. M. Henry protestirt gegen diese abermalige Ab- weihung von dem Pioaramine von 1873, an dessen Prin- zipien er festzuhalten gedenkt,
— 17. September. (W. T. B.) Nach einer dem „Reuter- schen Bureau“ aus Capetown via Aden zugegangenen Mittheilung, vom 29. August, wäre Cetewayo am Tage zuvor zum Gefangenen gemacht worden.
Dem „NReutershen Bureau“ wird aus Simla, vom heutigen Tage, gemeldet, daß ein Sergeant und einige Guiden, welche zu dem Personal der englischen Ge- sandtschaft in Kabul gehörten, von dort nah Alikhel entkommen seien. Die Militärbehörden hätten Nachrichten erhalten, denen zufolge die Verbindung zwishen dem Khyberpasse und Kabul von den Grenzstämmen theil- weise zerstört worden sei. Durch die hierdurch entstandenen Transportschwierigkeiten werde der Vormarsch der englischen Kolonnen von Khyber und Kurrum, welche je 11 000 Mann von allen Waffengattungen len, verzögert.
— 18, Septen. (W. L. B) DÆ „Standard“ shreibt: Die Katastrophe von Kabul habe den Werth des Vertrages von Gandamak thatsählih vernichtet; es werde nothwendig sein, das Prinzip des uti possidetis in Anwendung zu bringen.
Frankreich. Paris, 16. September. (Cöln. Ztg.) Die Rundreise des Kriegs-Ministers zur Besichtigung der Festungen an der Ostgrenze wird bis Anfang November dauern, doch will der Minister auf acht Tage nach Paris fommen, um den Manövern des Armee - Corps des Generals Smit, zu welchem viele ausländische Offiziere erscheinen werden, beizuwohnen.
Türkei. Konstantinopel, 17. September. (W. T. B.) In der Stadt waren heute verschiedene Gerüchte von einem en Attentate auf den Sultan verbreitet. Ver- anlassung zu diesen Gerüchten gab der Umstand, daß ein Individuum, welches der Geistesstörung verdächtig ist, den Eingang in den Garten des Yeldiz Kiosks erzwingen wollte und hierbei drei Soldaten verwundete, und hierbei selbst ebenfalls shwer verwundet wurde.
Numänien, Bukarest, 17. September. (W. T. B.) Jn der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer waren 123 Deputirte anwesend. Der Deputirte Majorescu stellte den Antrag, daß die Berathung über die Verfassungs- revision so lange vertagt werde, bis die Regierung einen neuen Gesegentwurf eingebracht habe. Der Minister Boerescu führte aus, daß die Regierung einen verfassungswidrigen Akt begehen würde, wenn fie die Verhandlung über den von der Kammer ausgearbeiteten Gesehentwurf niht gestatten wollte und fügte hinzu, die Regierung werde im gegebenen Augen- blick ihre Meinung kundthun. Ein Antrag auf Schluß der Generaldebatte wurde mit 62 gegen 61 Stimmen abgelehnt, die Generaldebätte wird daher morgen fortgeseßt werden.
Der Senat hielt keine Plenarsißung, sondern war mit Arbeiten in den Sektionen. beschäftigt.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 18. Sep- tember. (W, T. B.) Der zeitweilige General-Gouverneur von Odessa, General von Totleben, ist zum Komman- direnden der Truppen des Militärdistrikts von Odessa, Unter Beibehaltung seines Postens als General-Gouverneur, ernannt worden.
Nr. 37 des „Justiz-Ministerial-Blatts* hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung v-m 4. September 1879, betreffend die Beschaffung des Schreibwerks bei dea Justizbehörden und die Stellung der Bureauhülfskräfte durch die Gerichtsschreiber bei den Amtsgerichten. — Allgemeine Verfügung vom 5, September 1879, betreffend den Vorbereitungsdienst, die Prüfung und die Anstellung der Gerichts\{reiber. — Allgemeine Verfügung vom 8. September 1879, betreffend die Bewilligung von Umzugskosten an die zum 1, Oktober d. J. verseßten Beamten. — Allgemeine Verfügung vom 8. September 1879, betreffend den Erlaß der Geschäftsordnungen für die Gerichtsshreibereien der Ober-Landesgerichte und für die Sekre- tariate der Staatsanwaltschaften bei denselben. — Allgemeine Ver- Doung vom 10. September 1879, betreffend die Dienstsiegel der
otare,
Statistische Nachrichten.
Nach der im „Statistischen Jahrbuch für das Königreich Sawsen“ (1880) enthaltenen Medizinalstatistik starben im Königreih im Jahre 1878 80914 Personen (gegen 81 425 in 1877), davon 7321 (1877 7009) an Lungenshwindfuht, 3933 (1877 311 an Crouy und Diphtherie, 2029 (1877 1840) an Scharlach, 1850 (1877 1943) an Krebs, 777 (1877 741) an Typhus 2c., 594 (535) an Kindbettfieber, 514 (748) an Masern, 385 (1222) an Keuc- auten, 68 (59) an Ruhr, 31 (20) an Poten, 7 (1) am Typhus exanth,
Geimpft wurden im Jahre 1878 zum ersten Male von 108 246 impfpflihtigen Kindern 81 298 mit Erfolg, 6326 ohne Er- folg. 936 Kinder waren nicht zur Nachschau gebracht. 81 038 Kin- der waren mit Menschen-, 1981 mit Thierlymphe geimpft worden ; ungeimpft blieben 23 686 Kinder, von denen ih 2818 vorschrifts- widrig der Impfung entzogen haben. Zur Wiederimpfung sollten 67 998 Kinder gestellt werden, von denen 55468 mit, 8688 ohne Erfolg geimpft wurden; bei 541 konnte der Erfolg nicht festgestellt werden; 63 879 Kinder wurden mit Menschen-, 277 mit Thierlymphe geimpft ; 3301 Kinder wurden nicht wieder geimpft und 1214 ent- zogen sich der Impfung.
Das Civil-Medizinal-Persona!l bestand am 1. Januar 1879 aus 925 Civilärzten (außerdem 14 in Landesanstalten), 69 Civil- Wund- und Zahnärzten (außerdem 1 in einer Landesanstali), 239 Apothekern, 1714 Hebammen (in 943 Diftrikten). Es kamen auf die Qu.-Meile 3,4 Civilärzte (in den Stadtmedizinalkbezirken Dresden 416,7, Leipzig 543,6, Großenhain 102), 0,2 Civil-Wund- und Zahn- ärzte (in jenen 3 Bezirken 21,9, bezw. 63 und 0), 0,9 Apotheken (35,1 bezw. 43,6 und 20,4), 6,3 Hebammea (182 bezw. 198 und 81,6). Es kamen auf 1 Civilarzt 2984 Einwohner (1038 bezw. 786 und 1694), auf 1 Zahn- und Wundarzt 40008 (19 729 bezw. 6705 und 0), auf 1 Apotheke 11 551 (12 331 bezw. 9799 und 8468), auf 1 Hebamme 1611 (2377 bezw. 2159 und 2117) Einwohner.
Das Militärmedizinal- und veterinärärztliche Personal bestand aus 68 Ober- und 40 Roßärzten.
Im Ganzen waren 993 Civil- und Militär-Ober-Aerzte (3,7 auf 1 Qu.-Meile, 1 auf 2780 Einwohner) und 69 Civil-Wund- und Zahnärzte (0,2 auf 1 Qu.-Meile, 1 auf 40 008 Einwohner), zusam- men 1062 Aerzte (3,9 auf 1 Qu.-Meile, 1 auf 2599 Einwohner). „Das civilveterinärärztlihe Personal bildeten 27 Bezirksthier- árzte (1 auf 10,1 Qu.-Meile), 20 Amtsthierärzte (1 auf 13,6 Qu.- Meile’, 138 Thierärzte (1 auf 1,8 Qu.-Meile) und 95 thierärztliche Empiriker. :
— Nach amtlich:n Ausweisen, mitgetheilt von dem „Panamá Star and Herald“, wurden während des Monats Mai die Elementar- chulen des Staates Cundinamarca, in dem die Hauptstadt der
ereiniglen Staaten von Columbien, Santa fe de Bogotá, be- legen ist, von 17414 Schülern besucht, Dazu lieferte das Departe- ment Bogotá ein Kontingent von 5926. Der durc\cnittlihe Schul- besuch in denselben Schulen während des Monats Januar belief ih auf 11761 — ein Betrag, welcher nah und nach in jedem Monat bis zu den angegebenen Ziffern zunahm, so daß der gesammte Zuwachs während der fünf Monate 5653 Schüler betrug. In dem Staate Cundinamarca besteht kein vollständiger Schulzwang, die Zeitung „Maestro de Eécuelo*“ bringt aber Fälle in Erinnerung, in denen verschiedenen Familienhäuptern Geldstrafen von zwei Dollars auferlegt worden sind, weil sie unterlassen hatten, ihre Kinder zum Besuch der Distriktsschule anzuhalten.
London, 15, September. (Allg. Corr.). Das unter britischer Botmäßigkeit befindlihe Indische Reich hat, aus\chließlich der Eingeborenenstaaten, einen Flähenraum von 899 341 (engl.) Quadrat- meilen mit 37043 524 bewohnten Häusern und einer Bevölkerung von 191 096 603 Seelen. Der Flächenraum der Eingeborenen- staaten beträgt 575 265 Quadratmeilen mit einer Bevyölkerung von 49 161 540 Seelen. Die französischen Besitzungen in Indien haben einen Flächenraum von 178 Quadratmeilen und eine 271 460 Seelen zählende Bevölkerung, Der Flächenraum dec portu- gisishen Besißungen beträgt 1086 Quadratmeilen und deren Be- völkerung 407 712 Seelen. Der Gesammt-Flächenraum von ganz Indien beträgt somit 1475870 Quadratmeilen mit einer Ge- sammtbevölkerung von 240 937 315 Seelen. Von der Bevölkerung Britisch-Indiens sind 139343 820 Hindus, 2174436 Sikh, 40 267 125 Mahomedaner, 2832851 Buddhisten und Jairs, 897 692 Christen, 5413 394 Andersgläubige und 561 069, deren Re- ligion unbekannt ist. Die Gesammteinkünfte in 1878 betrugen 58 969 301 £, die Gesammtausgaben 62512 388 £. -— Im Jahre 1877 wurden 19 695 Personen durch wilde Thiere und giftige Sclangen getödtet, und zwar 46 durch Elephanten, 819 dur Tiger, 200 durch Leoparden, 85 durch Bären, 564 durch Wölfe, 24 durch Hyänen, 1180 durch andere wilde Bestien und 16 777 dur Schlangen. Die Zahl der Getödteten in den zwei vorhergehenden Jahren betrug 19 263 beziehungsweise 21391, An Vieh wurden in derselben Weise 53 193 Stück getödtet, gegen 54 830 in 1876 und 48 234 in 1875. 10304 £ wurden 1877 in der Form von Belohnun- gen für die Vernichtung wilder Thiere und Schlangen gezahlt. Bon ersteren wurden 22 851, von leßteren 127 295 vernihtet. Wäh- rend des Jahres 1877 wurden 688 Personen zum Tode verurtheilt.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
In der soeben erschienenen 28. Lieferung des Prachtwerks „Jtalien“ (Stuttgart, J. Engelhorn) beginnt Woldemar Kaden die Beschreibung von Neapel und Campanien, Ludwig Dill hat den Titel des Abschaitts mit einer geschmackvollon Raadzeichnung verziert, außerdem den Text durch die Abbildung des Triumphbogen König Alphons 1, eines Brunnens in der Villa Reale und des Corso in Neapel illustrirt. German Bohn (Mädchen aus den salermitanischen Bergen), Ioh. Graf (Fischer aus Gaeta) und Ferd. Keller (neapoli- tanisbes Fischermädchen) haben in den Textillustrationen charakte- ristishe Bolkötypen, Lindemann-Frommel eine Ansicht des Golfs von Neapel wiedergegeben. Die dem Heft beiliegenden Tondruckbilder stellen dar : Olivenhain bei Venafro von Edmund Kanoldt, Sommer- naht am Posilipp von Ludw. Dill und Dolce far niente von Ferd.
Keller. : Land- und Forstwirthschaft.
Met, 14. September. (Straßb. 31a) Der Ausfall der diesjährigen Ernte hat si, was die Körnerfrucht betrifft, besser gestaltet, als es bei dem \{lechten Sommer den Anschein hatte. Die Aehren sind voller guter Körner, und das gesammte Ge- treide ist auch gut ins Stroh gegangen. Leider mangelt es auch bei uns sehr an ländlichen Arbeitskräften, so zal noch viel Getreide in Garben auf dem Felde steht. Geradezu trostlos sieht es aber mit der heurigen Weinernte aus; auch selbst in den guten Lagen haben die Trauben noch nicht zur Reife pat und wird die Lese, welche hier gegen Ende September und Anfangs Oktober stattzufinden pflegt, in diesem Jahre wohl frühestens gegen Ende Oktober statt- finden können, wenn die Trauben überhaupt noch ordentli zur Reife kommen. Von dem sogen. „raflinement“ nah der Reifung ist natür- lih gar keine Rede, Ist quantitativ die Weinernte als eine \{lechte
vorauszusagen, so steht sie auh der Qualität nah als so gering zu erwarten, daß der Ertrag an einzelnen Stellen kaum die Kosten der Lese decken wird. Daß die Preise der alten Weine demzufolge auf- schlagen, kann nicht Wunder nehmen. Die Ka rtoffelernte scheint dagegen günstig ausfallen zu sollen, wenn {on in den tieferen Ge- genden ihre Haltbarkeit wegen allzureihliher Näfse anzezweifelt wird. Das Endresultat des Herbstes wird also, mit Ausnahme des Weines, die gehegten Befürchtungen nicht eintreten lassen. :
Gewerbe und Handel.
Durch Ukas vom 16,/28. v. M. ist die Ausfuhr von Mais aus dem Fürstenthum Bulgarien bis zur nächsten Ernte verboten worden; gleichzeitig ist die Ausfuhr von Getreide, Gerste und anderen Cerealien bis auf Weiteres untersagt worden.
— In der kürzlih abgehaltenen außerordentlichen Generalver- sammlung der Berliner Zucker-Raffinerie-Aktien-Gesell- Ichaft, deren Aktien übrigens niemals in den Handel an der Börse gekommen sind, wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und der Baumeister Hanke zum Liquidator gewählt.
— Die Allgemeine Deutsbe Kreditanstalt in Leipziz hat eine 4¿°/oige Anleihe der Mansfelder Kupferschiefer bauenden Gewerkschaft in Höhe von 1650000 # übernommen, deren Zweck die Ablösung von Lasten (Ausbeute Antheile 2c.) ist, Die An- leihe wird wahrscheinlih Anfangs Oktober zur Emission gelangen.
In Ashton-under-Lyne sind in Folge des Strikes der Baumwollspinner 10000 Personen beschäftigungslos. — Aus Glasgow wird gemeldet: In Folge des in voriger Woche ge- faßten Beschlusses der schottischen Der eizer sind am Montag 12 der 36 Hochöfen des Coatbridge-Distrikts ausgelös{t worden, wodurch 2000 Arbeiter beshäftigungslos geworden sind. În anderen Theilen Schottlands wurden 18 Hochöfen ausgelös{t und eine entsprechende Anzahl Arbeiter entlassen.
_ Amsterdam, 17. September. (W. T. B.) Die heute von der niederländischen Na el aae e Ott abgehaltene Kaffee- auktion eröffnete für Nr. 1 zu 504 à 503, Nr. 2 502 à SEE Nr. 4 547 à 543, Nr. 14 437 à 433, Ne. 16 413 à 412 Cents.
London, 16. September. (Allg. Corr.) Vie Baumwoll- spinner Oldhams haben einen wichtigen B.\chluß gefaßt, bezüg- li der Neutralisirung der Aktion des Liverpooler Baumwoll-Rinags. Die Vertreter von 44 Aktienspinnereten entschieden si dafür, daß es wünschenswerth erscheine, ein System beschränkter Arbeitszeit ein- zuführen. 29 Aktienspinnereien entschlossen si, hiernach zu handeln und die Privatfirmen der Stadt und die Direktoren anderer Gesell- schaften aufzufordern, diesem Beispiele zu folgen.
Southampton, 17. September. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Mosel“ ist hier angekommen.
Paris, 16. September. (Fr. Corr.) Die Gesandtschaft der Republik Peru in Paris hat den Blättern folgende Note zu- g'hen lassen: „Mehrere Zeitungen haben gemeldet, daß die Na- tionalbank von Lima fallit erklärt sei, und daß die Direktoren dieses Instituts mit zweien ihrer Hauptcommis verhaftet wären. Diese dur den Telegraphen übermittelte Nachricht kann wahr sein; auf alle Fälle muß aber darauf aufmerksam gemacht werden, daß diese Bank troß ihres Namens nur einer Privatge|ell schaft angehört und mit der Regierung von Peru nichts zu thun hat.“
New-York, 17. September. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Herder“ ist hier eingetroffen.
Verkehrs-Anstalten.
Ueber die Lage der Versuh2 zur Schaffung re elmäßiger Handelsverbindungen mit Sibirien gehen der , es. Ztg.“ folgende Mittheilungen zu: „Die Hoffnungen, die man daraus ge- \chöpft hat, daß während fünf Jahren Schiffe nach dem Ob und Jenissei haben gelangen können, ohne von Eis belästigt zu werden, sind in diesem Jahre höchst wahrscheinli vollständig vernichtet. In den ersten Tagen des September kehrte das nah dem Jenissei bee stimmte Segelshif} „Erpreß" nah Hammerfest zurück und berih- tete, daß das Karishe Meer noch immer voll Eis sei und daß es keinem der sechs8 nach dem Ob und Jenissei bestimmten Dampfer bis jeßt gelungen set, durchzudringen. Der Dampfer „Neptun“, Kapt. Rasmußen, welcher 1878 die Reise nach dem Ob glücklich hin und zurück gemacht hat, ist am 6. September unverrihteter Sache nach Vardoe zurückgekommen und hat die Rückreise nah Hamburg angetreten, wo er demnächst zu erwarten ift. Ein zweiter Dampfer, der „Samuel Owen“, ift ebenfalls nah Vardoe zurückgekehrt. Der Dampfer „R. L, Alston“, der auf der Ausreise nah dem Ob mit gebrochener Ruderpinne in Archangel eingelaufen war, läßt dort seine für Sibirien bestimmte Ladung auf Lager und kehrt mit Fracht von Archangel nach England zurück, {eint dem- nach zu beabsichtigen, im nächsten Jahre aufs Neue die Reise nah dem Ob zu unternehmen. Der Dampfer „Louise“, für den der hiesige Play (Bremen) das größte Interesse hat, wollte bis zum 10. September auf günstigere Cisverhältnisse warten ; da derselbe noch nit als nah Nor- wegen zurückgekehrt gemeldet ist, so liegt die Möglichkeit vor (falls kein Unglüdsfal eingetreten ist), daß es demselben doch noch gelungen ift, dur das Karische Meer zu dringen, Die Zeit für die Nückreise selbst ohne Ladung würde in dieseïn Falle immerhin fehr kurz bemessen sein. In der unglücklihsten Lage befinden \ich die 3 von Tobolsk nach England beitiuniten Segelschiffe: „O5“, „Tjumcn“, „Nades{ka“. Dieselben sind bekanntlich in Tjumen erbaut und mit Talg und Weizen beladen, müssen etwa Ende Juli die Obmündung erreicht haben und laufen die größte Gefahr, im Karishen Meere zu Grunde zu gehen, da eine Rückkehr nah dem Ob, bei den wechselnden Winden und häufigen Windstillen für Segelschiffe große Schwierigkeiten gewährt. Daß eine Fahrt mit Segelschiffen in diesen Gegenden ohne Begleitung von Dampfern Überhaupt ein großes Wagestück ist, darüber sind sich die dort gewesenen Kapitäne wohl einig. Das der ebenfakls in Tjumen erbaute Cet „Sibir“ im verflossenen Jahre glücklich England erreicht hat, ist nur auf Rechnung der in diesem Jahre (1878) ganz ungewöhnlich günstigen Eisverhältnisse zu seßen. Es können Jahrzehnte vergehen, che es wieder einmal möglih sein wird, eine Fahrt wie die des Professors Nordenskjöld per Dampfer „W:ga" um das Kap Ts\chel- juskin und bis zur Beringstraße zu machen. Falls die drei Segel- [hie glücklich nah Sibirien zurückehren, wird es interessant sein, zu erfahren, wie weit das Karische Meer eisfrei geworden ist; denn es liegt die Möglichkeit vor, daß nur die drei westlichen Zugänge : Sa or tedie, Karische Pforte und Matoshkin Scharr, dur Eis verstopft, das Meer weiter öftlih dagegen eisfrei ift.
Berlin, den 18, September 1879,
Wit terungsverhältnisse im nördlihen und micts- leren Deutschland während des August 1879,
Auf den im Allgemeinen unfreundlichen, zum Theil felbst rauben Juli dieses Jahres, der auch das Reifen und Einbringen der Feld- früchte wenig begünstigte, folgte ein August mit ziemlich normalem Witterungëcharakter. Er zeichnete sich aus durch sehr geringe Schwankungen im Luftdrucke; das Maximum und Minimum, welches in diesem Monate das Barometer erreichte, standen, wie die unten folgende Uebersicht zeigt, auf allen Stationen nur wenig aus- einander. Während im Allgemeinen die mittlere Temperatur des August bis zu einem Grad niedriger zu sein pflegt, als die des Juli, fand in diesem Jahre das Gegentheil statt, Die Menge der Nieder- \chläge war sehr ungleich, in den östlihsten und westli{hsten Pro- vinzen im Allgemeinen größer, als in den mittleren, an den höher gelegenen Stationen bedeutender, als in der Ebene. Im Juli hatten sich die zwei leßten Monatstage von den anderen dadur ausgezeichnet, daß an ihnen eine entschiedene Sommerwitterung zur Geltung kam; gleihes Wetter hatten die ersten Tage des August. Das Barometer stand überall hoh und stieg langsam bis zum 3. Auguft, an welchem Lage es an den meisten Stationen östlih der Elbe das Monats- marimum erreichte; es herrschte die polare Windesströmmung vor, in den östlichen Provinzen mehr, als in den westlichen. Die Tage
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