Factêe, 26, Scptember. (W. T. B)
_ Rohonueksor rubig, Nr. 10/13 pr, Kilogr 53,50, Nr, 7/9 pr. September pr Weiïssgl
New=-TKorlz, 26. September. (W, L, B.) Waarenbericht, Maw-Orloans 109}. (F Mehl 5 D, Rother Winterweizen 1 D. 27
— (C,
mixed) 54 C, Zucker (Fair refining Mnscov&dos) 67. Kaffes (Bio-) 15%. Schmalz (Marke Wilcox) 61/16, do, Fairbanks 67
clear) 6 C, Getreidefracht; 6.
New-Work, 26. September, (W. T. B)
Baumwollen-Woechenbericht, Zufuhren in allen Unions- häfen 130 000 B.. &£nusfnhr nach Grossbritennien 17 000 B,
nach dem Kontinent 1000. Vorrath 194 000 B.
September pr, 10 Kilogr. Zucker rubig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. September 63,00, vr, Oktober 61.00, pr. Oktober-Januar 61,00.
Baumwolle in New-York 102, do, in Petroleum in New-York 7, do. rohes Petroleure 53, do, PFipe line Certificats
100 25950.
in Philadelphia -- D. 74 C. C, Mais (old
5è—6% inkl. Hypotheken à 4}—-43—59%%/6.
Speck (ERort
Ausfuhr
Unterhandlungen über den Verkauf bebanter Grundstücke in der abgelaufenen Woche sich etwas lebhafter gestalteten und auch eine erhöhte Anrahl von Abechlüssen zu Stande kam, blieb der Charakter des Geschäfts immer noch ein schleppender, — Der Hypothekenmarkt verharrte in der bisherigen Situation; die an der Börse hervortretende Steifung des Geldpreises blieb ohne Ein- fluss auf den im Realitätenverkebr herrschenden Ziusfuss. Wir no- tiren: Erste pupill, Eintragungen in frequenten Strassen 5 9/9 kleine Beträge in bevorzugter Lage 45—4} 9/0, entferntere|Strassen 5}—60/0, gute zweite und dritte Stellen innerhalb Feuertaxo jo nach Be- sehaffenheit 5&—6—T7 9%/), Amortisations-Hypotheken à 5—54—5}— Amortisa“ion nach Stadtlage, Verkauft wurden : Cziasnau und %iolloa. Kreis Lubfinitz; das Rittergut Wei tenhof, Kreis Culm; das Gut Krakow, Kreis Rügen; das Gat Stabeshöhe, Kreis Templin ; das Gut Kemnath No, 1, Kreis Steraberg.
mehr sicbtbar
erststellige Guts- dis Rittergüter
109 ‘kg,
Berlin, 27, September. (Bericht über den Verkehr in Hyonothe- ken und _Grundbesitz von Hein rich Fränkel) Obwohl die
ARNiL2,
S Ea
Königliche Schauspiele, Sonntag: Opernhaus. 188. Vorstellung. Die Hugenotten. Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Französischen des Scribe, überseßt von Casteli. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 171. Vorstellung. Rolf Berudt, Schausptel in 5 Akien von G. zu Putlip. Jun Scene geseßt vom Direktor Dec. Anfang 7 Uhr.
Montag: Opernhaus. 189, Vorftellung. Der fliegende Holländer. Romantische Orer in 3 Akten von R. Wagner. (Fr. Mallinger, Hr. Krolop, Hr. Ernft, Hr. Bet.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 173. Vorstellung. Das Gefüng- niß, Lustspiel in 4 Akten von Roderich Benedix. Anfang 7 Uhr.
Dienstag: Opernhaus. 190. Vorstellung. Zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Ihrer Majestät der Kaiferin und Königin. Prolog von Auguste Kurs, gesprochen von Hrn. Ludwia. Fidelio. Oper in 2 Abtheilungen nach dem Französischen, von F. T reitshke. Musik von L. van Béethoven. (Fr. v. Voggenhuber, Hr. Vet, Hr. W. Müller, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 173. Vorstellung. Zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin: Prolog von Auguste Kurs, gesprochen von Hrn. Kahle. Das Käthchen ven Heilbronu. Historishes Ritterschauspiel in 5 Auf- zUgen von H. v. Kleist, für die Bühne eingerichtet von H. Laube. Anfang 7 Uhr.
Wallner-Theater. Sonntag: Zum 30, Male: Sodom und Gomorrha.
Montag: Zum 31. Male: Sodom und Go- morrha,
V Ä p o (Emil Hc
Viectoria-Theater, Dire?titon: Habn, Sonntag und Montag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gastspiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Z. 150. M.: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Ausfstattungsftück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schelher. Mvoßk von C. A. Naida. Die Balletmusik von Debillemont. Jn Scene ge- seßt von Emil Hahn.
Residenz-Theater. Sonntag:
Alphonse. Nit der Feder. Montag : Dieselbe Vorstellung.
Mousienr
Krolls Theater, Direktion: Engel-2ebrun. Sonntag: Von 4 Uhr an, während und na der Vorstellu1g, Abends bei brillanter JUumination des Gartens: Großes Doppel-Concert, ausgeführt von der Kapelle des Hauses unter Leitung des Kapellmeisters Hrn. G. Lehnhardt, und dem Troms- peter-Corps des 1. Garde-Dragoner-Regiments unter Leitung des Königl. Stabstrompeters Hrn. Voigt. Im Theater (leßte Sonntagsaufführung): Berlin, wie es weint und lacht., Volksstück mit Gesang in 3 Akten’ und 10 Bildern von D. Kalisch, Musik von- A. Conradi. Anfang der Vorstellung 64 Uhr.
Montag: Berlin. wie cs weint und lat. Vor und nach der Vorstellung: Großes Concert.
Germania-Sommer-Theater, Sonntag: Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß vom Krollsen Theater: Hotel Klingebusch. Volksitück mit Ge- sang in 3 Akten (6 Bildern) von Jacobson und Kneisel,
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Belle-Alliance-Theater. Sonntag: ZUWM 24. M:.: (Mit großem Lach-Erfolg): Die beiden Reichenmüller. S%wank mit Gesang in 3 Akten und einem Vorspiel: „An der Landstraße“ von Anton Anno. Jm pracht- vollen Sommergarten : Lehtes großes Doppel- Concert (Kapellen Baumgarten und Herold). Letztes Auftreten des Steyrischen Damen-Quar- teits. Brillante Jllumination durch mehc als
15000 Gasflammen, Anfang des Concerts 5 Uhr, der Borftellung 7 Uhr. Entrée 50 s.
Montag: Mit großem Lasj-Erfsolg: Zun 29. Male: Die beiden Neichenmüller.
Familien-Nachrichten.
29 19288] Nachruf. _Am 24. September d. J., Abends 9 Uhr, ver- schied nach langen {weren Leiden der Ober-Rech- nungê- und vortragende Rath bei der Königlichen Ober-echnungékammer, Ritter des Rothen Adler- Ordens vierter Klasse,
Herr Heinrich Jutins Alexander Kintvcrling. Mit treuer, gewissenhafter Pflichterfüllung ver- tand tersclbe ein freundlihes Wesen im Verlehr | Mit Kollegen und Untergebenen und hat si da-
durch ein bleibendes ehrendes Andenken unter uns gesichert. Potsdam, den 26. Scptember 1879. Der Chef-Präsident und die Mitglieder der Ober- Rechnungékammer und des“ Rechnungshofes des Deutschen Reichs.
Verlobt: Frl. Clara v. Wasmer mit Hrn. Premier-Lieutenant und Adjutant Carl v. Was- mer (Hemmelmark—Berlin).
Verehelicht: Hr. Regierungs-Nath Bitter mit &rl, Clotilde v. Bockum-Dolffs (Potsdam). — Hr. Lieutenant Bodo v. Oheimb mit Frl. Marie v. Oheimb (Hudenbeckck).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Avotheker Ehren- berg (Gnadenfrei). — Hrn. Gerichts-Affsessor a. D. Dr. jur. Abr. Frowein (Elberfeld). — Hrn. Gar- nifon-Baumeister Brook (Oldenburg in Gr.). — Hrn. Gymnasiallehrer Hoffmann (Burg b. M.). — Hrn. Rittmeister und Adjutant v. Hefssenthal (Berlin). — Hrn. Major v. Locwenfeld (Span- dau). — Hrn. Kreisrihter Dr. Olshausen (Cott- bus), — Hrn. Kammerherr Freiherr v. Budden- brock (Haus Ottlau). — Hrn. Oberst und Regi- ments-Commandeur v. Rosenberg (Altona). — Hrn, Premier-Lieutenant Otto v. Wenden I. (Ham- burg). — Eine Tochter: Hrn. General-Mator und Brigade-CTommandeur Freiherrn v. Dörn- berg (Met).
Gestorben: Hr. Kreis-Baumeister Theodor Pam- pel (Melle).
Stecthriefe und Untersuchungs - Sachen.
Steckbrief. Gegen den Musikus RNudolvh Carl Gusiav Robert Gehrs if die gerichtliche Haft wegen Diebstahls und wicderholten Betruges in den Akten Litt. G. Nr. 315 do 1879 beshlessen worden. Die Verhastung hat nit ausgeführt werden lönnen, E8 wird ersucht, den 2c. Gehrs im Betretungs- falle festzunehmen und mit allen bei ihm si vorfin- denden Gegenständen und Geldern an die. Königliche Stadkvoigtei-Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 24, September 1879. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission 11. für Voruntersuchungen. - Beschreibung. Alter: 24 Jahre, geb. 11./3. 55. Geburtsort: Berlin. Größe: 163 cm. Haare: blond. Augen: blau. Augenbrauen: blond. Nase: gewöhnli. Kinn: rund. Gesichtsbildunz: vol. Mund: gewöhnlich. Zühne: gut. Gesichtsfarbe: blaß. Sprache: deutsch (\tottert). Gestalt: {wächlich. Besondere Kenn-
zeichen: fehlen.
Unsere Requisition vom 23. Juni cr., betreffend
die Ermittelung des Arbeiters Michael Biscup,
ist erledigt. Halberstadt, den 1. September 1879. Königliches Kseisgerict. I. Abtheilung.
Auf Grund ministerieller Verfügung vom 15. d. M. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- bract, daß sämmtliche von dem unterzeichneten Kreisgericht resp. dessen Kassen-Verwaltung bereits eingeforderte resp. noch einzufordernde Gerichtskosten, welhe bis zum 26. d. Nits. einschließlich noch nicht zur Kasse eingezahlt worden sind, na dem 30. d. Vits. an das Königliche Haupt-Steueramt hier — Betenstraße 35, Zimmer Nr. 5 — gezahlt werden müssen. Dortmund, den 24. September 1879. Königliches Kreisgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c,
Pferdeverkauf. Am Sonnabend, den 4, Ok- tober d. J., Vormittags von 11 Uhr an, sollen auf dem Reitplaße des Garde-Train-Bataillons in Berlin, Skaligzerstraße Nr. 55, circa 104 aus- rangirte Dienstpferde öffentlih meistbietend verkauft werden, Berlin, den 23, September 1879. Kom- maudo des Garde-Train-Bataillons,
[8203] Das Br. Fuß-Art. Regt. Nr. 3 (GFZ,) hat 4 Helme für Lazaretl;gehülfen, 342 Patronta schen, 716 Patronbüchsen, 334 Neservetheilbüchsen, 313 Fettbüchsên, 970 Paar Kochzeschirrriemen, 48 Kaffeemühlen, 976 Verbindezeuge excl. Oclleinwand, _ 1024 Erkennungsmarken, in streng probemäßiger Beschaffenheit nothwendig. Lieferungélustige wollen ihre Offerten unter Bei- fügung von Proben der unterzeihneten Kommission, wo au die Bedingungen einzusehen, bis zum 10. Oktober 1879 portofrei zugehen lassen. Mainz, den 25. September 1879. Die Regiments-Bckleidungs-Kommission, Unger, Major und Präses.
Submissions - Anzeige. Die Ausführung der rund 18000 kg schweren Eisenkonstruktion zum Dace des Magazins für {were Geschütze auf der Kaiserlichen Werft zu Ellerbeck sou am 15. Okto- ber d. J, Mittags 12 Uhr, im Wege der Sub- mission vergeb:n werden, Neflektanten wollen ihre desfallsige und mit der Aufschrift: „Submission
auf Eisenkonstruktion zum Magazin für schwere Geschüße“ versehene Offerte bis zu dem vorangegebenen Termine der unterzeihneten Kom- mission verschlossen und portofrei einsenden, Die
EBertin, 25, September. (Wochenbericht über Eisen, Kob! n nd Metalle, von M, Loewenberg, vercidetem Makler und Taxator beim Königlichen Stadtgericht.) In _ beendeter Woche war ziem- |
nach Qualität
frei hier.
bezüglichen Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserer Registratur zur Einsiht aus; auf Ver- langen und ggen portofreie Einsendung der Kopialien mit 2,00 /6 werden dieselben auch per Post ausgehändigt. Kiel, den 23. September 1879. Kaiserliche Hafenbau-Komuission. [8032] Main-Weser-Bahn.
Die vorhandenen alten Bahnmaterialien, stehend in circa :
155 800 kg Schienen älteren Profils, 1483 100 j Neuere
24 800 z mit Puddelstahlkopf,
650 : von Stahl, 60 300 Eo Leit- und Zwangschienen jeder «U l'I, 4700 „ dergleihen von Stahl, 13 700 Herzstüke von Schmiedeeisen, 16 500 do, „ Gußeisen, 300 do. Stahl, 86 100 Laschen, 64 350 Kleineisenzeug von Schmiedeeisen, 200.7 do. „ Gußeisen,
sollen im Wege öffentlicher Submission verkauft werden.
Termin hierzu is auf den 13. Oftober d. O Vormittags 10 Uhr, im Geschäftslokal der unter- zeichneten Direktion anberaumt worden.
Offerten sind mit der Aufschrift:
„Offerte zun Ankauf alter Bagzumaterialien“ versiegelt und frankirt an uns bis zu dem bezeichne- ten Termin cinzureiwen, in welchem die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart etwa per- sönlich erschienener Anbieter erfolgt.
Verkaufsbedingungen nebst der zugehörigen Ma- terial-Nachweisung liegen bei unserer Central- Materialien-Verwaltung hierselbst zur Einsicht ofen und können von dieser Dienststelle gegen portofreies Anfuchen und Einsendung eines Baarbetrags von 50 K pro Exemplar bezogen werden.
bes
Cassel, am 15. September 1879, Königliche Dircktion der Vain-Weser-Bahn.
__ Verloosung, Amortisation, HZinSzahlung u. s tw. von öffentlichen Papíeren,.
Bekanntmachung.
Berliner Pfandbrief-Amt.
Durch den, unterm 25. Juni 1879 landesherrlich genchmigten, dritten Nachtrag zum Statut für das Berliner Pfandbrief - Institut vom 8. Mai 1868 (Ges. S. S. 450 — G. S. von 1879 S. 6983 und Oeffentl. Anzeiger Nr. 2 zum 33, Stück des Amts- blatts der Königlichen Negierung zu Potsdam und der Stadt Berlin vom 15. August 1879 S. 938) find wir ermächtigt, auhß Pfandbriefe auszufertigen, welche mit vier Prozent verzinslich sind, und wird deren Emission Anfang Oktober 1879 und zwar in Stücen zu 3000, 1500, 300 und 150 Æ erfolgen. Denjenigen hicsigen Grundbesitzern, welche auf ihre Grundfstücke Pfandbrief-Darlehne aufzunehmen beab- sichtigen, steht es nunmehr frei, fünf oder vier und ein halb oder vierprozentige Pfandbriefe zu wählen.
Berlin, den 25. September 1879.
Das Bexliner Pfandbrief-Amt. Gesezntius.
[8219]
Degterr 1, 100-Gredit-Looge v, 1858,
Versicherungen gegen die vierteljährlich stattfinden- den Amortisationsverloosungen übernehmen wir regel- mäßig für eine billige Prämie (bis auf Weiteres 6. 0,30 per Stück).
Berlin, September 1879,
FElenning & EiOnig., Bank- & Wechselgeschäft, Berlin W,,
4/4, Markgrafenstraße 2424,
(0 Kündiguugs-Bekauntmachung.
Die auf Grund des Generalversammlungs-Be- \{chlus}ses vom 15. September 1870 ausgegebenen auf den Namen lautenden und mit 6 Prozent jährlich verzinélihen Obligationen der Görlißer Actien- Brancreizzu Görliß, welche niht bereits dur Ausloosung getilgt sind, werden hierdurch behufs Herabseßung des Zinsfußes auf 5 Prozent zur Nü- ¿ablung am 1. April 1880 gekündigt. Den Obli- gations-Jnhabern,. welhe in die Herabseßung des Zinsfußes ihrer Obligationen auf 5 Prozent jähr- lich willigen, und zu dem Behufe dieselben mit den Zinécoupons und Talons in der Zeit vom 2, Jas nuar bis 31. März 1880 bei der Communal- ständishen Bank für die Preußische Oberlausitz hiet1- selbst vorlegen, wird der auf 6 Prozent Zinsen lau- tende, am 1. April 1880 fällig werdende Zinscoupon zur Grhebung der Zinsen in dieser Höhe belassen, dagegen die Oblig.tion mit dem Konvezrtirungs- stempel bedruckt und die späteren auf 5 Prozent lautenden Zinécoupons zurückgegeben.
Den Obligations-Jnhabern dagegen, welche in die Herabseßung des Zinsfußes nicht willigen, wird! am 1. April 1880 das Kapital mit 6 Prozent Zinsen bis dahin gegen Rückgabe der Obligation und des
Zinscoupons und des Talons von der Communal- ständishen Bank für die Preußische Oberlausitz zu
lich lebhaftes Geschäft, der Löwenantheil gebührt allerdings
Roheisen: Der Glasgower Markt hat, in Folge der amerikanischen Kaufordres, sämmtliche Verschiffangsbrände sind wesentlich Warrants 54/3 Cassa, auch Middlesbro-Eisen ist höher und Tendenz steigend. Hier gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen 7,60 à 8,40, und englisches 6,30 à 6,60 pro 100 kg. Eisenbahn, gchienen zum Verwalzen 6,30 à 6,40, Längen 6,80 à 7,009, Walzeisen 14,00 à 14,20 und Blechs 20,00 à 24,00 pro 1C0 kg. i austral, 126,00 à 132,00 und Mansfelder 130,00 à 131,00 Pro 100 kg. Zino höher, Banca 152,00 à 153,00 und Latamzinn 148,00 à 150,00 pr. 100 kg. beste Marken schlesischer Hüttenziak Blei fest, Harzer, Sächsizches unnd Tarnowitzer 30,00 à 30,50 pro Kohlen bis 48,00, desgl. weetfälieche bis 52,00 schlesischer unä westfälischer Schmmelzkoks 1,80 à
m sind sehr fest und dfiaila wte
sehr bedeutenden eine erheblicha Steigerung erfahren höher und 8Chlossen
wird, Preiso
zu Bauten in ganzen
Lupfer besscr, gute Sorten engl, und ) prima engl Zink rablg, gute und 38,00 à 40,00 pro 109 kg
und Koks ruhig, englische Schmiedekohlen
O pro 40 h], 2,10 pro 109 kg
der Spekulation als dem wirklichen Bedarf, der aber auch mehr und
Görliß ausgezahlt, [jedoch der Betrag der nicht mit eingelieferten später fällig werdenden Zinscoupong von der Baarzahlung gekürzt.
Görliß, den 26. September 1879,
Der Verwaltungsrath der Görlißer Actien-Brauerei.
von Wolfl-Liehstein.
[8208] Bei der am 19. d. Mts. loosung der auf Grund des
auf den Inhaber lautenden Obligationen der
44% igen Anleihe der Stadt Trier sind die L
Obligationen : Litt, B, Nr. 110 und 118 über 1000 4 und Litt, C. Nr. 721 über 300 zur Einlösung gezogen worden. Die Inhaber der erwähnten Obligationen werden
daher hierdurch aufgefordert, den Nominalwerth der- | selben bei dem Stadt-Rentamte hierselb\t gegen Aus,
lieferung der Obligationen und der noch uit
fälligen Zinscoupons Nr. 9 und 10 nebft Talon
bis zum 1. Januar 1880 zu erheben.
Mit diesem Tage hört die Verzinsung der aut: geloosten Obligationen auf. Die Beträge für etwa fehlende Zinscoupons wcrden von dem Kapitale betrage gekürzt.
Trier, den 23. September 1879.
Der Ober-Bürgermetsier. de Nys.
LYBochen-Wustweise der deutschen Zettelbanken. [8220] amen Nebersicht ér SWBayerifchen Notenbaunl vout 23, September 1879.
ek 33,160,000 43,000 1,574,000 36,763,000 1,648,000 1,733,000
etiva. Metallbestand C Bestand an Reichskassenscheinen . : « Noten anderer Banken, „ Wechseln E „ Lombard-Forderungen , Effekten . . - sonstigen FPasaziva, Das Grundkapital B! D A adet Der Betrag der umlaufenden Noten Die neren täglich fälligen Ver- bindlichkeiten . R Die an eine Kündigungsfrist gebun- denen Verbindlichkeiten ; Die sonstigen Passiva i; 2,634,000 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln .. . M4 1,218,742, 67, München, den 25, September 1879, Banerische Lotenbank, Dié ViLebikon.
Aktiven.
v. 292,000
1,086,000 186,000
CCetrerele!ut der
SRCcheiachen Bani zu Dresden
am 23. September 1879, Activa. Coursfähiges deutsches Geld. M 17,376,866. Reichskassenscheine. . ,. , 63,945, Noten anderer deutscher Banken L ois is Sonstige Kassenbestände . Wechselbestände . Lombardbestände . Efectenbestände . C Debitoren und sonstige Activa Frassiva. Eingezahltes Aetienkapital Reservefonds U e Banknoten im Umlauf . , , Täglich fällige Verbindlich- L E An Kündigungsfrist gebundene s Verbindlichkeiten : 3,837,090 Sonstige Passiva . . 330,552, —- Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Weel- geln sind weiter begeben worden 6 3,088,572. d Wie Direction.
(8228)
L
l
»
3,195,700, 92,421. 41,358,311, 4,760,788. 365,315. 3,981,319,
11144
M.
998,827.
[7343]
Am 6. Oktober beginnt der Winterkursus 8B Faedagogium Ostrau (Ostrowse) ba Filehme, einem ländlichen böheren Lehr- un Erziehungs-Institute, dem ans allen Provinzen un- seres Vaterlandes, bezonders aus grossen Städten, Zöglinge zugeführt werden. Die Anstalt isk be- rechtigt, Zeugnisse zum einjährigen Freiwilligen- dienst anszustellen. Am vortheilhaftesten is wenn Knaben in die unteren Klassen eintreten, um von Septima bis Prima in Real- und E sial-Abtheilungen darchgebildet zu werden. p auch überalterte Zöglinge finden in Bpezial-Lelr- karsen, die zu den normalen Klassen parallel an gelegt sind, besonders wirksame Anregung W echnelle wie sichere Förderung. Näheres dur Prospekte und Rechenschaftsberichte, (Hp. 13 909
É c L L L E L
stattgefundenen Vey- | i 5 Allerhöchsten Privi» | legiums vom 17, September 1875 ausgefertigten, |
1,789,000 F
7,500,000 | 65,012,000 |
ti —
Deutscher
Königlich Preußischer
Dos Aboonemest betcägft 4 M 50 L für das Bierteljoßr.
L Fusertiounpreis für den Raum einer Brudizeile 30 S
N L
Se. Majestät der König haben Allergnödigst geruht:
dem Kaufmann Carl Wilhelm Ferdinand Bedckcerx zu Amsterdam, zur Zeit in Gelnhausen, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Herzogli sachsen-altcnburgischen Rechnungs-Rath Schurih zu Altenburg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Großherzoglich vodishen Gensd'armerie-Wachtmeister 1. Klasse Blum-Neff zu Stockdlah und dem Großherzoglih badishen Polizei- Wachtmeister Greif zu Constanz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem Garnisonarzt von Met, Ober-Stabsarzt 1. Klasse Dr. d'Arrest verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Man Militär-Verdienst-Ordens, sowie zur Un- legung der - der Kammersängerin Lehmann zu Berlin ver- liehenen Königlih \{chwedishen Medaille für Kunst und Wissenschaft.
Deutsches Neich.
MP1 0A zur Ausführung des Gesezes über die Konsular- gerihtsbarkeit vom 10. Juli 1879.
Zur Ausführung des Gesezes über die Konsulargerichts-
barkeit vom 10. Juli 2 e ogenvay bestimmt : Zum §. 1.
Als Schußgenossen im Sinne dieses Geseßes gelten die- jenigen Perfoncn, welche zwar keine Neichsaugehtzige sind, abey nter deitshem Schuße stehen, fogenannte Schußgeuössen im engeren Sinne. Vgl. die Fnstruktion, betreffend die Er- theilung des von den Kaiserlih deutshen Konzularbehörden zu gewährenden Schußes im türkishen Reiche 2c., vom 1. Mai 1872, deren Bestimmungen hiermit auf alle Länder ausgedehnt werden, in welchen die Konsulargerichtsbarkeit ausgeübt wird, Die Schußgenossen unterliegen den Bestim- mungen des Geseßes in gleicher Art, wie die Reichsangehöri- gen, insoweit nicht Roe e Ausnahme bedingen.
Zum 8. 4.
Die von den Konsuln erlassenen polizeilihen Vorschriften sind in Ländern, wo ein Kaiserlicher Gesandter beglaubigt ist, auch dem leßteren abschriftlih mitzutheilen. Der Gesandte hat den Jnhalt dieser Verordnungen vom politischen Stand- punkte aus zu prüfen und über etwanige Bedenken dem Reichskanzler Bericht zu erstatten. y i
Die Verkündigung der polizeilichen Vorschristen wird in den meisten Fällen durch Einrückung in eine am Sitze des Konsulats erscheinende Zeitung geschehen können. Wo dies nicht angängig ist und eine andere Form für konsularische Bekanntmachungen nah Ortsgebrauch nicht besteht, genügt die Anheftung an die Gerichtstafel.
Zum 8. 5. |
Die Zuweisung eines Gerichtsbezirks gilt, vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen, als die von dem Reichs- kanzler dem Konsul ertheilte Ermächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit. Ebenso gilt ein durch Anordnung des Reichs- kanzlers zur allgemeinen Vertretung des Konsuls berufener Beamter gleichzeitig als zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigt. i
Die im 8. 5 Absay 3 vorgesehene Uebertragung der rich- terlihen Befugnisse des Konsuls auf einen anderen Beamten erfolgt durch besondere Anordnung des Reichskanzlers. FJe- doh sind die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit befugten Konsuln ermächtigt, Beamten ihres Konsulats, welche zum inländischen Richteramte befähigt sind, die Erledigung einzelner zur Zuständigkeit des Konsuls (8. 12 des Gesetzes) gehörenden richterlichen Geschäfte zu übertragen. Diese Ermächtigung er- streckt sih niht auf die Urtheilsfällung, die Entscheidung über Dur{hsuchungen, Beschlagnahmen und Verhaftungen, sowie auf die in den 88. 7, 8, 10, 11 des Geseßes bezeihneten Ge-
äfte. V leenn Seitens des Reichskanzlers neben dem Konsul einem anderen Beamten die Befugnisse bei Ausübung der Gerichtsbarkeit übertragen werden, so führt der Vorsteher des Konsulats die allgemeine Dienstaufsicht. Derselbe bestimmt in Ermangelung einer besonderen Anordnung des Reichs- kanzlers, in welcher Weise die richterlichen Geschäfte zu ver- theilen sind. Von der Geschäftsvertheilung is dem Reichs- kanzler Anzeige zu erstatten. /
Werden in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmungen Handlungen der Gerichtsbarkeit durch einen anderen Beamten als den ständigen Vorsteher des Konsulats vorgenommen, fo ist dieser Beamte in den betreffenden Schriftstücken, als an Stelle des Konsuls handelnd, zu bezeichnen.
Zu den §8. 7—9. 2
Die auf Ernennung und Beeidigung der Beisißer und deren Stellvertreter sich bezichenden Verhandlungen und Protokolle sind zu besonderen Akten zu nehmen.
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Berlin, Moautag,
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Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung auz;
Q-Z DA D | für Beclin außer den Pest- Anstalten gu die Expe-
dition: §W. Wilhéelmsir, Nr. 32.
5
Die Konsuln haben Namen, Stand und Staatsangehörig- keit der von thnen ernannten Beisißec- 1nd" Stellvertretex deim Reichskanzler anzuzeigen. D
Zum 8. 10 RE
1) Gericht s\chrtibeu,
Als Gerichtsschreiber ist ein Beamter des Konsulats, oder Falls dies niht ausführbar, eine foustige feu geeignete Person, welche an dem Orte, wo dex“ Konsul seinen Amtssiß hat, wohnen muß, unter Vorbehalt" des Widerrufs zu be- Ms Von der Bestellung ist dem Reichskanzler Anzeige zu machen. s Der Konsul kann in einzelnen Fällen, insbesondere bei Behinderung des nach Vorschrift de# Absah 1 bestellten Ge- rihts\hreibers, die Verrihtungen“ desselben einer auderen Person übertragen.
Der für Personen, welche niht den Diensteid als Kon- sulatsbeamte abgelegt haben, im §. 10 des Geseßes vorgesehene Eid ist dahin zu leisten: ;
„Jh s{hwöre bei Gott dem Allmächtigen und All- wissenden, die Pflichten eine® Gerichts\{reters getreulih zu erfüllen, so wahr mir Golt helfe.“
2) Gerichtsvollzieher.
Ein Gerichtsvollzieher ist jedenfalls an dem Orte, wo der mit Ausübung der Gerichtsbarkeit beauftragte Konsul scinen Amtssig hat, zu bestellen. Derselbe ist aus den Beamten des Konsulats oder aus den sonst für den Gerichtsvollzieherdienst geeigneten Personen . zu wählen.
Die Anstellung erfolgt unter Vorbehalt des Widerrufs. In gleicher Weise können, soweit dies erforderlich erscheint, in den Amtssizen der übrigen zu dem Konsulargerichtsbezirke gehörigen Konsulate Gericht3vollzicher bestellt werden. Das Verzeichniß der Gerichtsvollzieher it: dem Reichskanzler einzu-
eichen. Demselben stau: ou ew Veranderulg- if dem Verzeichnisse Anzeige zu machen. j
Der Konsu! isk befugt, nach seinem Erwtessen in einzéltien Fällen die Verrichtungen des Zustellungsbeamten oder des VollstreŒungsbeamten anderen Pexfonen zu übertragen. So- weit es sih hierbei um Geschäfte der Zwangsvollstrekung handelt, ist die Auswahl in erster Linie auf die Beamten der zum Gerichtsbezirke gehörigen Konsulate zu rihten. :
Der durch §. 10 für Personen, welche nit den Diensteid als Konsularbeamte abgelegt haben, vorgeschriebene Eid ist dahin zu leisten: L
„Jh \{chwöre bei Gott dem Allmächtigen und All- wissenden, die Obliegenheiten eines Gerichtsvollziehers getreulih zu ersüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Um die Abnahme des Eides kann der mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit beaustragte Konsul den Vorsteher eines anderen zu seinem Gerichtsbezirke gehörigen Konsulats er- suchen. Der im §. 20 des Konsulargeseßes vom 8. November 1867 vorgesehenen besonderen Ermächtigung bedarf es in diesem Falle niht. Das über die“Beeidigung aufgenommene Proto- koll ist dem ersuchenden Konsul zu übersenden.
Der Konsul führt die Dienstaufsiht über die zur Wahr- nehmung des Gerichtsvollzieherdienstes berufenen Personen. Demselben liegt insbesondere ob, durh Erlaß von Geschästs- anweisungen für die ordnungsmäßige Ausführung der den Gerichtsvollziehern ertheilten Aufträge Sorge zu tragen. Der Konsul hat darüber zu wachen, daß in den im Gerichts- verfassungsgeseß für das Deutsche Reih §. 156 bezeihneten Fällen der Gerichtsvollzieher sch der Ausübung seines Amtes enthält.
"Der Konsul hat den Personen, welche Verrihtungen der Gerichtsvollzieher auszuüben haben, zu ihrer Legitimation eine mit dem Konsulatssiegel versehene Bestallungsurkunde einzu-
händigen. N Zum S. 11,
Die Konsuln haben ein a der von ihnen zur Ausübung der Rechtsanwaltschast zugelassenen Personen zu führen. Die Eintragungen , fowie die Löschungen in dem Verzeichnisse sind dem Reichskanzler anzuzeigen. Ueber die Bedingungen der Zulassung derartiger Personen lassen si bestimmte Vorschristen niht geben. Selbstverständlich wird nicht die für inländische Rehtsanwälte vorgeschriebene Befähi- gung verlangt werden können. Auch der Besiß der Reichs- angehörigkeit ist nicht erforderlih. Wo geeignete Perfonen mit juristisher Vorbildung nicht vorhanden sind, können die Konsuln unter Umständen auch aus anderen anen zuverlässige Personen, welche die nöthige s enntniß besißen, zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zulassen. Eine Beeidigung der Rechtsanwälte findet nicht statt. Zu den §8. 18, 20, 36, 43 Absaß 2. :
Die Schreiben, mittelst welher Akten dem Reichsgericht oder dem Ober-Reichsanwalt übersendet werden, find dem Reichskanzler zur Weiterbeförderung zu überreichen. Jn der- selben Weise erfolgt die Rücksendung der Akten an den
Konsul. Zum 8. 21. Soweit nach der Vorschrift des §. 420 der Strafprozeß- ordnung vor Erhebung der Pr wegen Beleidigungen
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nachgewiesen werden muß, daß die Sühne erfolglos versucht A lf für diesen Vergleichsversuh der Vorsteher des
deu 29. September, Abends.
Konsulats, in dessen Bezirke der Beschuldigte wohnt, zuständig, ohne Unterschied, ob er zur Ausübung der Gerichtsbarkeit be- fugt ist oder nit.
_ Erscheint der Beschuldigte in dem zur Sühneverhanblun
| bestimmten Termine nicht, jo wird angenommen, daß er fi
auf die Sühneverhandlung nicht einlassen wolle. Eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit der Sühne- verhandlung kann nux ertheilt werden, wenn der Anicag? stellex im Termin erschienen ist. i Kommt im Termin ein Vergleich zu Stande, so ist der- selbe zu Protokoll festzustellen. um §. 24 Absay 2. , Die von Amtswegen angeordneten O in Straf- achen an Beschuldigte, welche sih niht auf freiem Fuße be- inden, können durch den Gerichtsschreiber vorgenommen werden. i Für das Vorverfahren in Strafsachen und für das Ve fahren bei der Strafvollstreckung bedarf es für den Nahwcks der Dung nt : € 1) der Uebergabe einer Abschrift der Zustellungsurk: Mde an den Empfänger, i Ns 2) der Bezeihnung des Auftraggebers in der Zustelluas urkunde. 8 Zum §. 31. S Wie der Transport eines verhafteten Beschuldigten in das Jnland auszuführen sei, ist nach den Umständen zu ev- messen. Jn Zweifelsfällen is die Weisung des Reichskanzlers
einzuholen. zuy um 8. 44. :
Soweit ceblibrênviida: Geschäfte von besoldeten Beamten dex Konsulate vorgenommen werden, sind die Ge- bühren zur Reichskasse einzuziehen. Diese Vorschrift gilt auch . für die Gerichtsvollzieher-Gebühxren.
it ällen nverei L ät E für sich zu erheben. ; :
n den Nechtssachen, auf welche die Reichsprozeßgeseße Anwendung finden, kommen lediglih die im Anshluß an diese Geseße ergangenen Gebührenordnungen pur Anwendung und es ist daher hier ein Zurückgreifen auf die Säße des Tarifs vom 1. Juli 1872 (Reichs-Geseßbl. S. 245 ff.) aus- geschlossen. : : E
Was die Gebühren in Angelegenheiten der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit anbelangt, so ist durch 8, 44 des Geseßes über die Konsulargerihtsbarkeit das Reichsgeseß, betreffend die Ge- bühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reichs, vom 1. Juli 1872 (Reichs-Gesebbl. S. 245 f.) und ins- besondere der 8§. 8 desselben, aufreht erhalten worden. Hier- nach kommen in diesen Angelegenheiten in erster Linie die Säße des Tarifs vom 1. Juli 1872, in Ermangelung solcher die Bestimmungen des preußischen Tarifs vom 24. Oktober 1865 und nur insoweit, als es sich um Geschäfte handelt, für welche keiner dieser Tarife Ansäße enthält, die Bestimmungen zur Anwendung, welche in denjenigen preußischen Landes- theilen gelten, in denen das Allgemeine Landrecht Geseßes- kraft hat. : :
e den Rechtssachen, welhe aus den Konsulargerichts- bezirken an das Reichsgeriht gelangen, findet die Dienst- weisung, betreffend die Einziehung und Verrehnung der für die Geschäfte des Neichsg:rihts in Ansaß kommenden Kosten, vom 21. Juni 1879 (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 473 ffff.) mit der Maßgabe Anwendung , daß die Kosten- rechnungen (§. 2 der Dienstweisung) Seitens der Gerichts- schreiberei des Reichsgerihts dem Bureau des Auswärtigen Amts vorzulegen sind, welhes die Einziehung der Kosten dur den Konsul und die Uebersendung des eingegangenen Betrags an die Ober-Postkasse zu Leipzig bewirken wird. j
Schlußbestimmung.
Jeder mit Gerichtsbarkeit versehene Konsul hat am Schlusse des Geschäftsjahres eine Geschästsübersicht (nah dem id 0 beigefügten Formular) dem Reichskanzler einzu- reichen. Ueber diejenigen am 1. Oktober 1879 anhängigen Rehts- sachen, welhe nah den Bftaiciae Geseßen zu erledigen sind, ist am Schlusse des Geschäftsjahres eine besondere, nah Maß- gabe des seither gebrauchten Formulars aufgestellte Geschäfsts- übersicht vorzulegen. i :
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum vom 1. Oktober 1879 bis 31. Dezember 1880 gilt als erstes Geschäftsjahr.
Berlin, den 10. September 1879.
Der Reichskanzler. Jm Ausftrage : Jordan.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den künftigen Oberlandesgerihts:-Rath Shwagerus zu Königsberg zum rihterlihen Mitgliede, und den künftigen
Oberlandesgerihts-Rath Schimmelpfennig daselbst zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Bezirks-Verwal-
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der betreffende Beamte die