1879 / 238 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Oct 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Theater

Königliche Schauspiele, Freitag: Opernhaus. 199. Vorstellung. Don Juan, Oper in 2 Abthetlungen mit Tanz von Mozart. (Frl. Brandt, Fr. v. Voggenhuber, Frl. Lehmann, Hr. Bet, Hr. Fricke, Hr. Ecnst, Hr. Salomon, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 182. Vorstellung. Durch's Ohr. Lustspiel in 3 Akten von Wilhelm Jordan. Jn Scene geseßt vom Direktor Dee. Hierauf: Der

Vetter, Lustspiel in 3 Akten von R. Benedix. Ane |

fang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 200. Vorstellung. Der |

Feensee, Große Oper in 5 Abtheilungen von Scribe und Melesville, aus dem Französischen über- seßt von J. C. Grünbaum. Musik von Auber. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. Bettaque, Hr. Salomon, Hr. W. Müller.) An- fang 7 Uhr. j e j

Schauspielhaus. 183. Vorstellung. Die Räuber. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Anfang ! halb 7 Uhr.

Walluer-Theater. Freitag: Zum 42. Male: Sodom und Gomorrha,

Victoria-Theater. Direïtion: Emil Haun. Freitag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Galst- spiel der ersten Solotänzerin Signora Con- suello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Z. 161. M.: Die Kinder bes Kapitän | Graut. Großes Ausstattungs8stück mit Ballet in | 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von M. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die LBValletmusik von Debillemont. Jn Scene ge- seßt von Emil Hahn.

BResideuz-Theater. Freitag: Zum siebenten Male; Die Ehemänncr. Preis - Lustspiel in 5 Akten, aus dem Italienishen des Achille Torelli, übersetzt von D:. Julius von Schanz.

Sonnabend: Erstes Auftreten des Hrn. Ferdinand | Dessoir. Seinc einzige Tochter. Sein einziges Gedicht,

Krells Theater. Direktion: Engel-Lebrun, | Freitag: Sonuntagsschwüärmer. (Schwankbilde / Kiekmeyer Frl. Ernestine Wegner.) Vor der Vor- | stellung, Großes Concert. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. j

Germania-Theater, Freitag: Extravor- stellung unter gütiger Mitwirkung des Männer- i gesangvereins Azalea: Preciosa. Nomant. Schau- spiel mit Ges. in 4 Akten. :

Sonnabend: Große Volksvorstellung. T. Parquet 50 4. Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß. Zum | leßten Male: Hotel Klingebusch, j

Belle-Alliance-Theater. Sreitag: Gastspiel | des Hrn. Dr. Hugo Müller und Frau Dr. Clara Müller-Schunke, Zum 5, Male: Eine Frau vom ! Theater. Schauspiel in 5 Ukten von L. Nötel. | (Frhr. v. d. Haide: Hr. Dr, Müller, Amalie, feine Gattin: Fr. Dr. Müller als Gäste.) Brillante Jllumination des Gartens. Anfang der Vorstellung | 7 Uhr. Entrée 50

Sonnabend : Dieselbe Vorstellung.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Louise Haberland mit Hrn. Amtêrihter Udo Schwenke (Finsterwalde). Frl. Margarethe Reinsdor} mit Hrn. Bank- j direktor Adolf Winkelmann (Magdeburg—Leip- zig). Frl. Elisabeth Shönow mit Hrn, Pre- diger Dr. Otto Dieben (Trebbin). ,

Verehelicht: Hr. Premier-Lieutenant Heinrich | v. Holy-Ponieciß mit Frl. Jda v. Peterédorff | (Jacobsdorf). Hr. Seconde-Lieutenant Mar | Elstermann v. Elster mit Frl. Marie MRibben- trop (Vlankenburg am Harz).

Geboren: EinSohn: Hrn. Dr. med. H. Cor- nelius (Elberfeld). Etne Tochter: Hrn. Pfarrer Franz Jacobowski (Hermersdorf).

Gestorben: Hr. Premier-Lieutenant a. D. Ritter Heinrih Freiherr v. Hünecken (Nord-Dedeleben). Verw. Frau Bergrath Pauline Freiin v. Ren-

sonnct-Villez, geb. Reichs8gräfin v. Breßler (Krems

a. d. Donau). Verw. Frau Ober-Amtmann

Schulß, geb. Lemm (Schmöllen).

Steckbriefe uud Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen den Schneider Friedrich Viester von hier, dessen Personalien nicht näher angegeben werden können und welcher flüchtig ift, ist die Untersuchungéhaft wegen vorsäßliher Brand- stiftung aus §. 306 Nr. 2 des Strafgeseßbuchs ver- hängt. Es wird ersucht, denselkea zu verhaften und in das Landgerichtsgefängniß zu Potsdam abzu- liefern. Potsdam, den 6. Oktober 1879, Der Untersuchungérichter bei dem Königlichen Land- gerichte.

Der von der früheren hiesigen Kreisgerichts- Kommission unter dem 112, August 1879 hinter den Arbeitsmann Christian Metting aus Kurtschlag erlassene Stekbrief wird hierdurch er- neuert, Fehrbellin, den 3. Oktober 1879. König- liches Amtsgericht.

Der unterm 28. Juli 1879 hinter dem Hirt August Schraade aus Peterswalde, Kreises Heils- berg, erlassene Steckbrief ist erledigt. Barten- stein, den 6, Oktober 1879, Der Staatsanwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

LSB0) Auszug.

Die Ehesrau von J.sef Walbrül, Pianist zu Bonn, Albertine, ucb, Wagner, ohne Ge- \chäft, bei ihrem Manne wohnhaft, vertreten durch | Rechtsanwalt Hagen zu Bonn, hat gegen ihren ge- i nannten Ehemann bei tem Königl. Landgerichte zu

Bonn die Klage auf Gütertrennung eingereicht; sie nimmt den Antrag: die zwischen ihr und ihrem Ghemanrne bestehende ehelihe Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären und dem Verklagten die Kosten | zUr Last zu legen. / :

j Termin ‘ur mündlichen Verhandlung ist auf den 2, Dezember c. bestimmt.

Für die Richtigkeit des Auszuges: Hagen, Rechtsanwalt.

(8835] Klageauszug.

Die Ehefrau Hugo Wolff, Gasiwirth zu Völlip, Gertzud, gcborcne Schumather, bei ihrem Manne wohnhaft, vertreten durch Rechtéanwalt Hagen zu. Bonn, hat gegen ihren Chemnann die Klage auf Gütertrennung bei dem Königlichen Landgerichte zu Bonn angestellt; sie nimmt den Antrag: die zwischen den Partheien besteheade eheliche Güter- gemeinschaft für aufgelöst zu erflären nud dem Ver- lagten die Kosten zur Last zu legen. Der Verhand- lungêtermin ist auf den # Dezember cr. anbe- raumt.

Für die Richtigkeit des Hagen, Rechtsanwalt.

Klageauszuges:

(DALAS Bekanntmachuug.

Bon Herzogl. Braunschw, Lüneb. Staatsministe- rium, Departemert der Justiz, sind als NRethts- anwälte bei dem Herzoglichen Oberlandesgerichte zu Braunschweig zugelassen und in die Liste ein- getragen : j

1) Retsan1iwalt Dr. jur. Hermann Peiers,

2) Nechtéanwalt Dr. jur. Magnus,

3) Nechtsanwalt Hacusler,

4) Rechtsanwalt William Hus,

5) Rechtéanwalt Zwilgmeyer,

6) Rechtsanwalt Semler,

7) Rechtsanwalt Heymann,

8) Rechtsanwalt Gotthard,

9) Rechtsanwalt Breithaupt,

sämmtlich zu Braunschweig. Branuschtocig, den 8., Oktober 1879. / Herzogl. Braunshw Lüneb. Oberlandesgericht. Schmid.

[8783]

Fn die Liste der zur RNechtsanwaltschaft bei dem biesigen Landgerichte zugelassenen Rechtsanwälte sind folgende Eintragungen erfolgt:

1) Müllec zu Wohlau, 2) Baette zu Breslau, 3) Korpulus zu Bree lau, 4) Loewe zu Breslau, / 5) Schagube zu Neumarkt in Schlesien, 6) Geißler zu Breslau, 7) Petiscus zu Breélau, 8) Taugz zu Breslau, 9) Wiener zu Breslau. 10) Lewald zu Breslau, 11) Jaeger zu Breslau, 12) Ochr zu Breslau, 13) Lent zu B:eslau, 14) Fraenkel zu Breélau, 15) Tepfex zu Wohlau, 16) Polleit zu Canth, 17) Fraustäotee zu Bresla, 18) Lubowstt zu Breélau, 19) Krug zu Breslau, 20) Salzmaun zu Breslau, 21) Zenker zu Breélau, 22) Rhau zu Breslau, 23) Plathner zu Breslau, 24) Kade zu Breslau, 25) Hesse zu Breslau, 26) Wetß zu Breslau, 27) Niederstettex zu Breélau, 28) Bernhard zu Breslau, 29) Rösler zu Breslau, 30) Feige zu Breslau, 31) Dr, Porsch zu Breslau, 32) Stieblex zu Breélau, 33) Milch zu Breslau, 34) Berger zu Breslau, 35) Kirschner zu Breslau. Breslau, den 6. Oktober 1879. wöonigliches Landgericht. Anton.

A) Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem unterzeihneten König- lihen Amtsgerichte zugelassenen Rechtsanwälte sind am heutigen Tage eingetragen worden:

1) der Advokat Dr. August Gottlob Oppe in Chemniß, j 2) der Advokat Heiurich Adolph Widemann daselbft, 3) der Advokat Heinrich Albin Chalybäus daselbst, der Advokat Georg Hermann Kaufmann daselbst, der Advokat Anton Vater daselbst, der Advokat Heinrich Nichard Haase daselbst, ) der Advokat Julius Heinri Stübel daselbst, der Advokat Georg Ernst Wilhelm Seeliug daselbft, der Advokat Franz Gottfried Bauer I. daselbst, der Advokat Carl Wilhelm Harnisch daselbst, der Advokat Georg Friedri Netke daselbst, der Advokat Hermann Alexander Bauer daselbst, der Advokat Franz Leopold Gottschald daselbst, der Advokat Hermann Fürchtegott Wirth daselbst, der Advokat Hermann Eduard Ullrich L. daselbft, : der Advokat Georg Heinrich Löser daselbt, der Advokat, Justiz-Rath Eduard Hermann Müller daselbst, der Advokat Theodor Müller daselbst, der Advokat Max Nichard von Stern der Ab fat, Justiz - Ratl er Advokat, Iustiz -Rath Helnrich Fran U‘{rich dafelbft, 9 E der Advokat Eduard Albert Pause daselbst, ) der Advokat Carl Theodor Hösel daselbft, der Advokat Dr. Nichard Otto Robert Enz- maun daselbft,

4

94) e E Friedriß Hermann Weber daselbft, f

25) der Advokat Woldemar Richter daselbft,

26) der Advokat Carl Ernst Bleyl daselbst, -

27) der Advokat Dr. Franz Ludwig Koh daselbst,

98) der Advokat, Justiz »- Rath Paul Richard Böhmig daselbst, :

29) der Advolat Heinrich Oskar Mehner daselbft, N

35) der A Gottlob Andreas Dürisch Breller daselbft,

31) der Advokat Dr. Hermann Casten daselbft,

32) der Advokat Wilhelm August Plant daselbft,

33) der Advokat Johannes Theodor Hammer

daselbst, 34) der Advokat Oskar Clemens Jrmscher daselbft. Chemnitz, den 4. Oktober 1879, Ï Das Königliche Amtsgericht daselbst.

[8822] Bekauntmachung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht in Düsseldorf zugelassenen Mcchtsanwüälte sind heute eingetragen worden: 1) Stiesberg, Heinri, Justiz-Rath, Frings E., Engelbert, Justiz-Rath, Schauseil, Emil, Rechtsanwalt, Courth, Heincib, Rechtéanwalt, Spickhoff, Christian Joseph, Rechtsanwalt, Biesenbach, Gustav, Nechtsanwalt, Küster, Albert Carl Max, Rechtsanwalt, Holl, Adalbert, Rechtsanwalt,

9) Euler, Otto, Rechtsanwalt, Dolleschall, Josef Hubert Georg, Mechts-

anwalt, e i Franz Friedri Wilhelm, Rechts-

11) Kramer, anwalt,

12) Bloem, Emil Anton, Rechtsanwalt,

13) Lichtschlag, Heinrih Josef, Nechtsanwalt,

14) Lingen, Joseph, Rehtsanwalt,

15) Schiedges, Ferdinand, Nechtsanwalt,

16) Stapper, Adam Joseph Max Jacob, NRechts- anwalt,

17) Frings L, Peter Josef, Rechtsanwalt,

18) Dormann, Peter, Neh:8anwalt,

19) Wirß, Hugo Wilhelm, Rechtsanwalt,

20) Retnarßtz, Heinrichß Eberhard, Rechtsanwalt,

21) Leufsgen, Pe.er Hubert, Nechtsanwalt,

22) ausen, Heinrich, Rechtsanwalt,

23) Ließem, August, Nebtsanwalt,

24) Strauven, Adolph, Rechtsanwalt,

25) Kansem, Joseph Hubert, Nechts8anwalt,

26) Grieving, Franz Aaton, Rechtsanwalt,

27) Fusbahn, Franz Marta, Rechtsanwalt,

28) O, Johann Carl Sylvester, Rechts- anwalt,

929) O Dr. jur, Robert Bernhard, Rechts- anwalt,

30) Otten, Dr. jur, Mathias, Rechtsanwalt,

31) von Holtum, Carl Wilhelm, Rechtéanwalt,

sämmtli) zu Düsseldorf woßnhaft,

Düsseldorf, den 7. Oktober 1879.

Königliches Landgericht. [8788]

Als Rechtsanwalt ift nach geseßlicher Eidesleistung beim hanseatischen Ober-Landesgericht zu Hamburg Mee und in die Nect§3auwaltsliste einge- ragen;

Dr. Gottfried HeinriÞh Nichard Seelemann zu Hamburg.

Hamburg, den 6. Oktober 1879,

Das hansfeatishe Ober-Lande3gericht. Zur Beglaubigung: M Prie, Dr; Sekretär.

[8789]

Als Rechtsanwälte sind am hanseatishen Ober- Landeëgerichte zu Hamburg nach gcseuliher Gides- leistung zugelassen und ia die Rechtsanwalts[l iste eingetragen:

Dr, jur, Theodor Havemann, Dr. jur. Garl Friedri Lindenberg, Dr, jar, Conrad Herbold Plitt, Dr. jur, Adolph Brehmer, Dr, jur, Robert Peacodck, Dr, jur. Carl Wilhelm Dittmer, Dr. jur. Max Wilhelm Johannes Daniel Deifß, Dr. jur. Heinrich Adolph Görz, Dr, jur, Carl Friedrich Wilhelm Paul Curtius, Dr, jur, Philipp Wilhelm Plessing, Dun Pas Heinrih Theodor Stannazz, Dr, jur. August Johann Alfred Stooß, De, jur, Johann Friedri Eduard Hahn, Dr. jur. Garl Böse, Dr, jur, Georg Albrecht Pricß, Dr, jur, Adalbert von Bippen, Dr, jur. Richard Heinrih Oppenheimer, Dr, jur, Julius Vermehren, Dr, jur, Adolph Heinrich Eduard Ernst Schmidt, Dr. jur, Wilhelm Johannes Behn, Dr, jar, Gdmund Wilhelm Plessing, Dr, jur, Karl Peter Klügmanun, Dr, jur. Peter Wilhelm Steinhagen, Dr, jur, Emil Ferdinand Fehling, Dr, jur. Heturich Alphons Plessing, Dr, jar, Otto Dittmer, Dr. jur. Paul Wibel, sämmtlich zu Lübeck. Hamburg, den 8, Oktober 1879. Das hanseatishe Orer-Landesgericht, Zur Beglaubigung: V Pr ten, Dr, Sekretär.

» S R Bekauutmachung.

In die Liste der hei dem K. Württ. Landgericht Ravenéburg zugelassenen Reht3auwälte sind ein- getragen:

1) B». Gofther in Navens“urg, 2) Schneider daselbft, 3) Wallensteiner dajelbst,

4) Schnihzer daselbst,

9) Nembol UL. dajelbst,

6) von Sternenfets daselbst,

7) Mezler daselbst,

8) Wirth daselbst,

9) Dopfer mit seinem bisherigen Wohnsitz i

Riedlingen,

10) 11) 12)

Kutter mit seinem bisherigen W Biber 8, 2 obnsiß in tehle mit seinem bisherigen W ; T 7 bis 5 önsiß in Stapf mit seinem bisherigen Wehnsia ; | angen, s L chnsiß in 13) SHalvenwang mit seinem bisherigen W

| in S ED j e gen Wohnsiy 14 eher mit feinem bisherigen Wo ;

Biberach, bnsis in

15) Rembold 1. in Leutkird,

16) Herdegen mit seinem bisherigen Wohusit in Riedlingen. A Naveusburg, den 4. Oktober 1879, Königliches Landgericht. Präsident Gmelin.

mit seinem bisherigen Wohnsiß

Verkäufe, Verpachtungen, Subaztissionenun 2c.

A Bekanntmachung. Die im Kreise Gerdauen belegene

Domäne Wandlacken

mit den zugehörigen Vorwerken Linde und Wickerau, mit einem Gesammtareal von 1071 4472 Hektaren, darunter 766,736 Hektar Aer und 185,196 Hektar Wiesen, soll auf 18 Jahre, von Johannis 1880 ab im Wege der öffentlichen Lizi- tation verpachtet werden.

Das Angebot des jährlichen Pachtzinses ist auf 22 T 4. und die Pachtkaution auf 7500 4 feste geseßt.

Die Leßtere muß im Bietungstermine von den drei Bestbietenden in Werthpapien deponirt werden,

Die Bieter haben ferner den Nachweis eines disponibeln Vermögens von 160000 4 und ihrex landwirthschaftlihen Qualifikation vor dem Beginn der Lizitation zu führen.

Zu dem auf Mon1ag. den 17, November d, J, Vormittags 11 Uhr, vor unserem Kommissar Herrn. Negierungs-Afsessor Tetlaff im Situngs- zimmer der Königlichea Negierung anberaumten Lizitationstermin werden Pachtbewerber mit dem Bemerken eingeladen, daß die Verpachtungs-Bedin- gungen, Regeln der Lizitation und das Vermessungs- Register sowohl in unserer Registratur als au auf der Domäne Wandlacken eingesehen werden können,

Abschrift der Verpachtungsbedingungen und der Lizitationsregeln werden wir auf Antrag gegen Zal- lung der Kopialien mittheilen.

Königsberg, den 3. Oktober 1879,

Königliche Negiernng,

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen

und Forsten.

[ 04 N E Bekanntmachung. / Berlin-Görlißer Eiseubahn.

Bei der diesseitigen Verwaltung sollen circa 22 500 Ifd. Meter = 798 700 kg alte, zu Geleisen aicht mehr verwendbare Eisenschienen, auf ver- chiedenen Stationen unserer Bahn lagernd, im Wege der Submission verkauft werden.

Bezügliche Offerten, mit der Aufschrift versehen: „Submissions-Offerte für den Ankauf alter Schie nea* sind frankirt und versiegelt bis zum

Sounabend, den 18. Oktober d, J., Borum. 10 Uhr, an uns einzusenden.

Die Verkaufsbedingungen können von unserem Centralbureau, Bahnhof zu Berlin, unentgeltlih bezogen werden. Cto, 716/10 B,)

Berlin, den 6. Oktober 1879.

Die Dircktion.

I Bekauntmachung.

Nachdem durch Erkenntniß des Königlichen Ober- Verwaltungsgerichts vom 15. September 1879 die Schließung der Centeal-Kranken- und Sterbe- fasse des deutshenm Tapezicrer- und Fath- genossea-Verbandes Eingeschriebene Hulfs- lasse ausêégesproben worden ist, bringen wir g mäß §. 30 des Hülfsfkassengeseßes vom 7. April 1876 hierdurch zur öffentlihen Kenntniß, daß dem Bureau-BVorsteher Schüler im Bureau der Ge- wwerbe-Deputation, Nathhausfiraße 2, 1 Treppe, hierselbst, die Abwickelung der Geschäfte der ge- nannten Kasse von uns übertragen worden ist.

Es werden hiernach alle Di-jenigen, welche der geschlossenen Kasse gegenüber noch Verbindlichkeiten zu erfüllen, oder Vermögensobjekte derselben in Ge- wahrsam haben, oder Forderungen an dieselbe zu haben glauben, aufgefordert, binnen 4 Wochen ihre Verpflichtungen beziehungsweise ihre Ansprüche bei dem obengenannten Liquidator unter Beifügung der betreffenden Dokumente anzumelden.

Die innerhalb der obigen Frist sich nicht melden-

den Gläubiger werden aller etwaigen Vorrechte ver- lustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige Vermögen verwiesen, welches nah Befrie- digung der sih rechtzeitig meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben sollte. Berlin, den 3, Oktober 1879. Magistrat, _

Deputation für Gewerbe- und Niederlassungs-

Ae

erty.

[8798] Bekauntmachung.

wird in Folge Pensionirung des derzeitigen In- habers zum 1. Januar a. fat. vakant und soll an- derweit beseßt werden.

Die Wahl erfolgt auf 12 Jahre. 0E pensionsberehtigte Gehalt beträgt 6000 jährli.

Der Gewählte darf ohne Genehmigung der Stadk- E Rug Nebenämter nicht über? nehmen.

Bewerber, welche das zweite (früher dritte) juri- F stische Examen oder das Examen für den höheren. |

BVerwaltungsdienft bestanden und fich in der Kom- munalverwaltung bereits bewährt haben, wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei unserem Vor- sißenden E. J, Manno hierselb bis spätestens den 15. November d. Js, melden. Cottbus, den 7, Oktober 1879, Die Stadtveroroneten-Versammlung,

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Die Stelle des hiesigen ersten Bürgermeisters

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Dos Abonnement beträgt 4 «A 50 4 für das Vierteljaßgr.

(Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile §0 A N H

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren 2c. folgende Auszeihnungen zu verleihen, und zwar:

den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse mit Schwertern am Ninge: dem General-Lieutenant vòôn Wißendorff, Comman- deur der 14. Division;

den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse: dem General-Lieutenant von Wichmann, Commandeur der 16. Division ; den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe: dem Obersten von Schon, Commandeur des 4, Rheini- schen Fnfanterie-Regiments Nr. 30; den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem Obersten Freiherrn Röder von Diersburg, Commandeur des 8. Rheinischen Jnfanterie-Regiments Nr. 70;

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

dem Oberst-Lieutenant Mittelstaedt, Commandeur des Rheinischen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 8;

den Nothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem Major Freiherrn von Massenbach im Westfäli-

schen Dragoner-Regiment Nr. 7; sowie das Allgemeine Ehrenzeichen:

dem Vize-Feldwebel Budenz im 4. Rheinischen Jnfan- terie-Regiment Nr. 30,

dem Sergeanten Burkardt im 8. Rheinischen Jnfan- terie-Regiment Nr. 70, und i

dem Wachtmeister Klein im Westfälishen Dragoner- Negiment Nr. 7.

Deutsches Neich.

Der Marine-Fntendantur-Sekretär Kuhne ist zum Ge- heimen expedirenden Sekretär und Kalkulator in der Admi- ralität ernannt worden.

Königreich Preufen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigit geruht: dem prafktishen Arzt 2c. Dr. med. Lachmann in Krotoschin den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Die Gymnasiallehrer Dr. Alsters und Dr. Sommer an dem Gymnasium zu Aachen sind zu Oberlehrern be- fördert worden.

Veltanntmacun ga auf Grund des Reichsgeseßzes von 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingesährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß die vom 5. Oktober d. J. datirte Nr. 1 der im Verlage von A. Herter zu Riesbach - Zürih erschienenen und in der Schweizerischen Vereins-Buchdruckerei zu Hottingen-Zürich ge- drucktten periodischen Druckschrift „Der Socialdemo- krat“, Fnternationales Organ der Socialdemokratie Deutscher Zunge, nach 8. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeich- nete Landespolizeibehörde verboten ist.

Verl, den 10, Otto 19

Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.

gn der heutigen Handelsregister - Beilage wird Nr. 41 der Zeichenregister-Bekanntmahungen veröffen:licht.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 10. Oktober. Jn Artikel 4 der ua konvention zum Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen ¡Frank- reih und Großbritannien vom 24. Januar 1874 sind in Betreff des Verfahrens im Falle von Meinung!sverschieden - Fe N wischen dem Waareneinbringer und der ranzösischen Zollbehörde über die Benennung oder den Ursprung der Waaren oder über die Klasse, nah welcher dieselben zu verzollen sind, Bestimmungen vereinbart,

Berlin, Freitag,

i A N C2 H

welche auch auf den Verkehr Deutschlands mit Frankreich Anwendung finden. Insbesondere ist dem Waareneinbringer die Befugniß eingeräumt, sich in dem Expertiseverfahren durch einen Sachverständigen, welchem alle zur Vertheidigung ge- eignet erscheinenden Beweismittel mitgetheilt werden können, vertreten zu lassen und somit eine kontradiktorische Behand- lung der Sache herbeizuführen.

Nach vorliegenden Wahrnehmungen machen die deutschen JImporteure, welche in Meinungsverschiedenheit mit den fran- zösischen Zollbehörden gerathen, von dieser Befugniß wie S bu! aus Unkenntniß jêner Bestimmungen nur selten

ebrauh. h

Der erwähnte Artikel # wird deshalb durch den unter Ziffer 1. in deutscher Ueberféßung beigefügten “Abdruck wieder- holt zur Kenntniß der betheUligten Kreise gebracht.

Das Vorstehende gilt" auch von den zwischen Frankreich und Großbritannien vereitibarten Bestimmungen über das Verfahren bei Feststellung des der Verzollung zu Grunde zu legenden Werths der nah Frankreich einzuführenden Waaren, welche unter Ziffer Il. gléichfalls in deutscher Ueberseßung nachfolgen. d I. Artitel 4 der Zusaäbkonvention zum Handels- und Schiffahrtsverträg zwischen Frankreich und

Großbritannien vom 24. Januar 1874.

Im Falle der Meinungsverschiedenheit zwischen dem Einbringer und der französishen Zollbehörde über die Benennung, den Ursprung oder die Klasse, nah welcher die Waaren, die zu versteuern sind, soll diese Meinungs- verschiedenheit vor die Expertenkommission gebracht werden, welche bei dem Ministerium f#r Lankmirthshaft*und Handel

durch den Art 19- des Geseh, vont . Juli 1822 geschaffen !

worden ist. Der Déklarant æiner- "und die Zollbehörde an- dererseits haben die Befugniß, jeder einen Sachverständigen aus den Kaufleuten oder easidee zu wählen, welche in eine alljährlih durch den Präsidenten der Handelskammer zu Paris aufzustellende und dem Ministerium für Landwirth- schaft und Handel zu übergebende Liste eingetragen sind. Nach Anhörung beider Sachverständigen in ihren Vorträgen und Anträgen soll die oben erwähnte Expertenkommission, falls zwischen den resp. Sachverständigen Uebereinstimmung herrscht, die von denselben getroffene Entscheidung eintragen und als endgültige erlassen. Fm Falle der Meinungsverschiedenheit soll die Kommission die Rolle des Schiedsrichters übernehmen und in leßter Fnstanz entscheiden.

Il. Bestimmungen über das Expertiseverfahren

bei der Verzollung ad vyalorom tin Frank reichG

zwischen Frankreih und Großbritannien verein- bart laut Protokoll vom 22. Januar 1874.

1) Jn jedem für den Jmport nah dem Werth zu ver- zollender Waaren geöffneten Zollamte wird alljährlich durch die Handelskammer, in deren Bezirk sih das gedachte Zollamt befindet, eine Liste von Fabrikanten oder Kaufleuten aufge- stellt, welhe als Experten dienen können. Abschrift dieser Liste wird dem Ministerium des Ackerbaues und des Handels und dem Finanz:Ministerium übersandt.

2) Die von dem Deklaranten oder von der Douane zu bezeihnenden Experten sind auss{ließlich unter den auf der obgenannten Liste stehenden Kaufleute oder Fabrikanten zu wählen.

3) Jm Fall der Meinungsverschiedenheit bezeichnet das Handelsgericht einen dritten Schiedsrichter, welcher nur unter denjenigen Kaufleuten oder Fabrikanten gewählt werden kann, welche sich praktisch mit dem den Streitgegenstand bildenden Erzeugniß beschäftigen. ;

4) Jm Falle die Douane auf Ausübung ihres Vorkaufs- rechts verzihten will, hat sie die sofortige Rückgabe der Waaren an den Jmportateur anzuordnen, unter der ausdrück- lihen Bedingung, daß der genannte Jmportateur sich unter e Kautionsstellung verpflichtet, Zoll und Strafen zu

ezahlen, welhe aus der Expertise, zu deren Behuf die Douane die nöthigen Proben zu entnehmen hat, sich ergeben möchten.

5) Der Deklarant und die Douane können verlangen, daß die Expertise zur Feststellung des Werthes anstatt an dem Ankunfsorte, zu Paris, nah den im gegenwärtigen Protokoll festgestellten Normen ausgeführt werde.

6) Wenn die Berufung auf ein Expertiseverfahren statt- findet, muß davon innerhalb 48 Stunden nach der Deklaration Kenntniß gegeben werden, und das Vorkaufsrecht erlischt.

7) Die Entscheidung der Experten muß innerhalb 10 Tagen nach ihrer Bestellung erfolgen.

(Allg. Ztg.)

Bayern. München, 8. Oktober. Der Finanzausshuß der Kammer der Abgeordneten hat in seiner heutigen Sißung, welher der Finanz-Minister von Riedel und der Ober- R Felsexr beiwohnten, nach dreistündiger Berathung über den Geseßentwurf, den Malzaufschlag betreffend, mit 9 gegen 4 Stimmen be- s{lossen, den Entwurf bis nach Erledigung des Budgets durch die Kammer zurückzustellen. Da der Finanz-Minister hierauf erklärte, daß eine solche A ns (bekanntlich ist als Einführungstermin des Ge}eßes eventuell der 1. No- vember 1879 vorgesehen) einer Ablehnung des Entwurfs

Eon É m A M E S E R R C P S u O m m E o E P RRERE I E

Alle Post-Auftalten nehmen Bestzllung auz

| füx Berlin außer den Pest- Anstalten anch die Expe-

dition: SW. Wilhelmstr. Nx, 32,

D f 2 gleich käme, eine Ablehnung aber seinen Rücktritt zur Fol E A haben würde, so trat der Aus\huß noch einmal in Berathung **—-__

und beschloß „wegen der formellen Behandlung des Geseß- entwurïs“/ morgen oder übermorgen wieder zusammenzutreten, um definitiven Beschluß zu fassen.“

Oesterreich-Ungarn. Wien, 9. Oktober. (W. T. B.) In der heutigen Sißung des Abgeordnetenhauses theilte der Alterspräsident Negrelli die eingelaufenen Wahlproteste mit und ließ darauf die Rehtsverwahrung der czei- schen Neihsraths-Abgeordneten verlesen.

Jn der Sitzung des Herrenhauses gelangte eben- falls die von den ezechishen Herrenhausmitgliedern eingebrachte Nechtsverwahrung zur Verlesung, worauf von Schmerling er- klärte, daß diese Nehtsverwahrung weder praktish, noch recht- lih wirksam sei. Sodann wurde die Wahl einer aus 21 Mit- gliedern bestehenden Adreßkommission vorgenommen.

Heute Mittag erschienen die Beamten des Ministe- riums des Auswärtigen in dem Palais des Ministeriums des Auswärtigen, um sich von dem Grafen Andrassy zu verabschieden. Wie die „Politishe Correspondenz“ meldet, richtete der Sektions-Chef von Calice an den Grafen Andrassy eine mit tiefer Erregung vorgetragene Ansprache, in welcher er unter Hervorhebung der ausgezeihneten Eigenschaften An- drassy's als Chef und seiner Verdienste um die Monarchie, den Gefühlen der versammelten Beamten Ausdruck gab und als Zeichen ihrer besonderen Verehrung und Anhänglichkeit eine zur Erinnerung von sämmtlichen Beamten des Auswär- tigen Ministeriums unterzeichnete Adresse überreichte. Graf Andrassy äntwortete, sihtlih ergriffen, in ener längeren Rede, in welcher er allen Beamten für ihre aufopferungsvolle Unter- stüßung und ihren großen Pflichteifer dankte, diesen Dank aber besonders noh denjenigen Beamten aussprach, die mit ihm in unmittelbarer Verbindung gearbeitet hätten. Graf Andrassy betonte ferner das Bedürfniß, aus Gesundheitsrüc- sichten sih in das Privatleben zurückziehen zu müssen und fügte hinzu, der Kaiser habe zu seinem Nachfolger einen Mann ernannt, der bereits mit ihm im Ministerium und außerhalb desselben unter der nämlihen Fahne gekämpft und dieselben Zdeen vertheidigt habe. Schließlih spra Graf Andrassy die Ueberzeugung aus, daß für seinen Amtsnach- folger und für die Beamten des Ministeriums des Auswärtigen normale Zeiten eintreten würden und daß die Gefahren, von denen die Monarchie bedroht gewesen, beseitigt seien und bat die Beamten, den Freiherrn von Haymerle so zu unterstüßen, wie sie das in Bezug auf ihn gethan hätten.

Unmittelbar darauf erfolgte die Vorstellung der Beamten bei dem neuen Minister des Auswärtigen Freiherrn von Ha y- merle. Auf die Ansprache des Sektionschefs von Calice er- widerte der Minister mit Dankesworten und unter Hinweis auf die großen Verdienste Andrassy's, daß er das Werk, welchem Graf Andrassy 8 Jahre einer P Thätigkeit mit so großem Erfolg gewidmet, nun fortzuseßen habe und daß er sih hierbei von dem Vertrauen der Beamten unter- stüßt zu sehen hoffe.

Das „Fremdenblatt“ bespriht die Thronrede und schreibt : Der Verfassung die gleih freudige Anerkennung aller Völker zu sichern, ist das Ziel des Kabinets Taaffe, das Betreten des Verfassungsbodens durch die staatsrechtliche Opposition ist der erste große entscheidende Schritt. Das reichhaltige Programm der Regierung weist keine einzige Vor- lage auf, welche staatsrechtlihe Differenzen wachzurufen oder inneren Hader zu entfachen vermöchte. Es ist nunmehr an den Parteien, ihre Pflichten zu erfüllen, den Geist der Mäßiguug und Versöhnlichkeit zu bekunden und keine Gegen- säße zu provoziren oder zu verschärfen, welhe durch den Eintritt der Czehen auf den Weg der Sanirung gebracht würden und, neu aufgerissen, nur vermehrtes Unheil stiften könnten. Die „Presse“ schreibt: Die Reichsräthe empfingen ohne Zweifel den ernsten Eindruck, daß ihrer sehr gewichtige legislatorishe Aufgaben harren, und daß in diesem Momente das allgemeine A alle Wünsche und Forderungen überwiegt, die auf die Befriedigung der Einzel- interessen gerichtet sind. Die Thronrede schafft ein Arbeits- programm, welches sich von vornherein der Zustimmung aller Parteien erfreut und wohl geeignet ist, die Verständigung und Versöhnung der Geister herbeizuführen. Eine reaktionäre Richtung wird Niemand in der Thronrede zu erkennen ver- mögen. Die „Deutsche Zeitung“ konstatirt mit Be- friedigung, daß fast alle Reformen, welche in den Progammen der einzelnen liberalen Abgeordneten als nothwendig ange- kündigt worden, in der Thronrede dem Reichsrathe vorge- shlagen wurden. Das „Tageblatt“ s{hreibt : Man wird dem Ministerium das Zeugniß nicht versagen können, daß es durch die Ankündigung vieler Vorlagen den Wünschen und Bedürfnissen entgegenkommt. Das „Extrablatt“ schreibt : Thatsächlich steht nihts entgegen, daß der Wunsch des Kaisers voll und gang in Erfüllung gehe und der Kaiser- lie Wahlspruch seine lebensvolle Jllustrationen in einem einmüthig auf eht österreichische Ziele gerihteten Vollparla- mente finde. Nachdem die Czehen die Verfassung anerkannx

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