Dienstag und Freitag Abends von 8 bis 9 Uhr stait. ‘Der in diesem Quartal abzubaltende Kursus wird eröffnet mit einem einleitenden Vortrage: „Ueber das Wesen der Stenographie“ am Freitag, den 17. Oktober 1879, Abends 8 Uhr, und steht hierzu der Eintritt Jedermann unentgeltlih frei. Hieran anschließend beginnt der Un- terrichts- Kursus am Dienstag, den 21. Oktober 1879, Abends 8 Uhr, und wird Ende November beendet sein. Zur Deckung der entstehen- den Unkosten und sür das erforderliche Lehrbuh sind bei der Mel- dung von jedem Theilnehmer 64 pränumerando zu entrichten. Ein- triitékarten sind vorher zu haben in dem preußischen Abgeordnetenhause, Leipzigerstraße 75, ferner im Bureau des Invalidendank, Markgrafen- straße 51a., bei Hrn. G. Honrath, Charlottenstraße 62, und in der Königlichen Gewerbe- Akademie beim Kastellan, Hrn. Kutscher, Kloster- straße 36. Die im Unterrichtssaale vor Beginn des Unterrichts ein- gehenden Meldungen können nur nach Maßgabe des Raumes berüld- sichtigt werden. * Schriftlihe Anfragen und Anmeldungen sind an Hrn. L. Loepert, Berlin §0., Jofephstraße 6, zu richten.
ie Waffensammlung Sr. Königlichen Hoheit des uin Carl von Preußen. Mit Text von G. Hiltl, weiland Direktor der Prinzlichen Waffensammlung. Durch unveränderlichen Lichtdruck ausgeführt von A. Frisch in Berlin, Vierte Lie- ferung. Nürnberg, Verlag von S. Soldan, Hof-Buch- und
ndlung. : A S den Tod des Herausgebers, des Direktors Hiltl, etwas verzögerte Weiterersheinen der Publikation der prachtvollen Samm- Iung des Prinzen Carl verspricht nunmehr einen s{nelleren Fort- gang zu nehmen. Die vorliegende Lieferung bringt des kultur- und kunsthistorish Interessanten wieder die Fülle, Da sind zunächst zwei Rondachen (Prunkschilde), die eine in lihtem Eisen in erhabener, geäßter Arbeit, mit 6 großen den Buckel einsch{ließenden, heraldisben Lilien, wohl auf bourbonische Herkunft deutend, — die andere mit einer be- wegten Kampfeêsscene, von treffliher Zeichnung (beide aus dem 16. Jahrhundert); dann drei Morgensterne aus dem 15. Jahrhundert von furchtbarer Gestalt ; mehrere Prachtshwerter aus dem 16, resp. 17. Jahrhur dert; ein reich verzierter bourbonisher Morion (Zeit Carls V.) und eine in Bezug auf SPönheit der geäßten Ornamente noch bemerken8werthere Burgunderkappe; ein höchst ¡caralkteristischer gothisher Harnisch aus dem 15. Jahrhundert, wie der Katalog sagt, ein Kabinetsftüct; ein reiher Maximiliansharnisch (Mann und Roß) und ein Knabenharnisch aus dem 16. Jahrhundert. Außerordentlich \chôn und kostbar sind die mitgetheilten Jagd- stücke, namentlich eine Pulverflasche in Elfenbein mit Diana und Aktäon, fowie höchst lebendigen, darauf geschnitten Jagdscenen, nebst, wie es scheint, dazu gehörigem Jagdmesser (Ende des 16. Jahr- hunderts); ferner 2 Hirshfänger mit phantastish reihgeschnißten Hirschhorngriffen, die von einem Gewirr von Thieren gebildet werden (17. Jahrhundert), 2 Radschloßmusketen mit kunstvoll eingelegten und gravirten Darstellungen, endlich eine Pulverflasche von dreieckiger Form, mit reihem Figurenschmuck, ein Waidpraxen und ein Waidblatt (18, Jahrhundert), alle von {önster durhbrocener Arbeit, Prunk- stüde allerersten Ranges sind die reproduzirten orientalischen, von reizendsten Zierrathen ganz bedeckten Dolche und Säbel, wäh- rend freilich die Formen wenig Charakteristishes an si haben. In dieser Beziehung nehmen sih die zum Theil auch sehr schön ge- zierten Streithämmer und Streitäxte, ebenfalls orientalischen Ursprun g8, weit kriegerischer aus. Sehr interessant stnd endlich auch ein Cabasset in Form einer Dogenmüte und ein Jazerin (Schuppen-Harnis), sowie eine „Hundskappe“ und ein Visirhelm, sämmtlich aus dem 16. Jahr- hundert, — Die prächtige Publikation, die nun bereits 80 Blätter umfaßt, darf allen Alterthumsliebhabern und Kunstfreunden aufs Neue empfohlen werden.
Aenderungen von Ortsnamen in Elsaß-Lothringen.*)
Die französishe Verwaltung hatte \sich nur während der Re- volution mit den Ortsnamen befaßt. Ein Dekret vom 20.—23. Juni 1790 hatte bestimmt, daß die Gemeinden wieder in den Besiß der Benennungen geseßt werden sollen, welche die adeligen Familien mit ihren Namen verbunden hatten und die durch das Verbot der feuda- len Familiennamen so zu sagen wieder frei geworden waren. Doch beruht dieses Dekret nur auf einer demonstrativen Fiktion, ein Recht auf den Namen oder die Schreibweise ist daraus nicht abzuleitenz; ähnlih haite auch ein Dekret vom 20. Juli“ 1808 bestimmt, daß die Namen von Gemeinden nicht als Familiennamen verliehen wer- den können, wodurch nur Schuß vor Mißbräuchen gewährt wor- den ist. Unterm 16. Dktober 1793 bestimmte der Nationalkonvent,
*) (Gemeinde-Ztg. für Elsaß-Lothringen. — Aus der Denkscrift vom Freiherrn du Prel, über die deutsche Verwaltung in Elsaß- Lothringen, frei zusammengestellt.)
F Pa seraté für den Dentschen Reichs- u. Kgl. Preufi. Staats-Anzeiger, das Gentral-Handelsregister und das Pofltlait nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlicz Preußischen Staats-Anzeigers:
Berin, 8. F. Wilhelm-Straße Nr. 8382, W. DA
[8940] Bekanntmachung.
Als Rechtsanwälte bei dem unterzeichneten Gerichte mit dem Wohnsiße in Borna wurden die ao Gustav Mehr, Carl Heinrih und Wilhelm
anwälte:
Celle, ermann Paul Flemming in die Anwaltsliste n eingetragen. ; / ; Königliches Amtsgericht Borna, den 10. Oktober 1879, zu C Herrmann.
[8939] Bekanntmachung.
In Gemäßheit der 88. 20, 107 und 112 der Rechtsanwalts-Ordnung vom 1. Juli 1878 wird hierdurch bekannt gemacht, daß
Dr, jur, Friedrich Meier jum, zu Bremen bei dem Landgerichte zu Bremen, sowie bei der bei demselben gebildeten Kammer für Handelssachen in Bremerhaven als Rechtsanwalt zugelassen und in die RNehtsanwaltslisten eingetragen ist.
Bremen, den 10. Oktober 1879.
Das Landgericht.
[8965] Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Landgericht zu Cassel zugelassenen Rechtsanwalte sind heute eingetragen : a. unter Nr. 35 der Rechtsanwalt R. Stöcker, | 1. mit seinem I e Wohnsiß Arolsen, Þ. unter Nr. 36 der Rechtsanwalt L. von Hauxr- leden, mit seinem bisherigen Wohnsiß Corbach, e. unter Nr. 37 der Rechtéanwalt Weiß, mit seinem bisherigen Wohnsiß Hofgeismar. Cafsel, den 9. Oktober 1879. : Königliches Landgericht. Consbruch.
M E 3)
[8938] In Gemäßheit des §8, 20 der Rechtsanwalts- | 4) ordnung vom 1. Juli 1878 wird hierdurch bekannt
Celle,
Celle,
[8951]
S folaende
langage alsacien,“
Deffentli
4. Steckbriefe nnà Untersuchungs-Sachen,
4. Subhastatioaen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
« Verkäufe, Verpacktungen, Snbuizeionen etec.| 7. Literarische Ánszeigen,
- Verloosnng, Ámortisatioz, Zinazablung A { u. s, w. von öffentlichen Papieren. i 9. Vamilien-Nachrickten, j
gemacht, daß in die Liste Vberlandeëgerichte hierselbst
1) Rechtsanwalt Justiz-Rath Haarmann zu
2) Rechtsanwalt Otto Jüdell zu Celle, 3) Rechtsanwalt Justiz-Rath Evers zu Celle, 4) al elle, 5) Rechtsanwalt Justiz-Rath Dr. Gerding zu
6) Rechtsanwalt Justiz - Rath Mangold zu
7) Rechtsanwalt Borthers zu Celle, 8) Rechtsanwalt Westrum zu Celle, 9) Rechtsanwalt Kirchhof zu Celle, 10) Retsanwalt Meyersburg zu Celle eingetragen sind. Celle, den 8, Oktober 1879. Der Präsident des Königlichen Oberlandesgerichts.
Bekauntmachung.
Gemäß 8, 20* der Rechtsanwalts-Ordnung vom Juli 1878 (Rei&8geseßblatt
bekannt gemacht, daß in die diesseitige Liste der vom
1, Oktober c. ab zur Rechtsanwaltschast bei dem
hiesigen Landgerichte
ersonen eingetragen sind:
) der Rechtsanwalt und Notar Palleske zu Tiegenhof,
2) der Rechtsanwalt und Notar Justiz-Rath
Pikerin
der Rehlsanwalt und Notar Justiz-Rath
Hartwich zu Marienburg, i
der Rechtsanwalt und Notax Justiz-Rath
Bank zu Marienburg,
daß diejenigen Gemeinden, welche seit 1789 ihre Namen geän- dert hatten, hierüber Anzeige erstatten sollten, und Mio wurden die Gemeinden eingeladen, alle Namen zu ändern, we gs an das Königsthum, die Lehnsherrschaft oder den Aberglauben er s konnten. Damals verschwand wohl vor einigen Ortsnamen das „Heilig“ oder „Sankt“, Fort Saint-Louis nannte sich Bourg-Libre oder Fort-Vauban, Chateau-Salins: Salins-Libre u. st. w., er diese Künsteleien waren so wenig von Bestand, als die E us Dekret vom 26. Oktober 1793 geschaffenen, durch welches der Natio- nalkonvent bestimmt hatte, es sollen die Unterscheidungen und Be- zeihnungen ville, bourg und village durch den allgemeinen Ausdruck cowmune erseßt werden. Was der Nationalkonvent als novator verborum unternommen, fand feinen Anklang, und soweit folche Aenderungen wirklich eingeführt worden waren und die Revolution überdauert hatten, sind sie wieder beseitigt worden durch die Or- donnanz vom 8.—28. Juli 1814, welche den Gemeinden, die seit 1789 ihre Namen geändert hatten, befahl, die alten Benennungen wieder anzunehmen; eine weitere Ordonnanz vom 26. September verlieh dann den Gemeinden mit den alten Namen auch die alten Wappen wieder. : : ;
"Ein auf Grund des Geseßes vom 8. Pluviose IX, über die Eintheilung der Republik in Friedensgerihts\prengel ergangencs Konsulardekret vom 9, Fruktidor X. hatte bestimmt: „I! ne pourra à l’avenir être donné aux comruncs d’autres n0ms que ceux portés aux tableaux qui contiendront les divisions du territoire de la Ré- publique en justices de paix,“ Damit waren die Namen und deren Rechtschreibung offiziell und allgemein festgestellt. Vergleicht man aber die Namen in diesen Verzeichnissen etwa mit den Ortsregistern in den annuaires der Departements für 1870, fo finden sih so zahl- reihe und bedeutende Abweichungen, und nicht nur bezüglich der Schreibweise, daß diese Verzeichnisse niht mehr als maßgebend be- trachtet werden können. / :
Die deutsche Verwaltung hat demnach kene allgemeine und amtlich feststehend- Schreibweise für die deutschen Ortsnamen im Elsaß vorgefunden, und indem sie die willkürlich gegen alle Sprach- regeln zu Gunsten des französischen JIdioms vorgenommenen Ver- stümmelungen und L wieder beseitigte, einfah von ihrem Rechte Gebrauch gemacht. i
Die vorgefundenen französischen Benennungen lassen sich mit kaum nennenswerthen Ausnahmen niht auf Afte der Gesetzgebung
oder Verwaltung zurückführen. Wie nach einer rihtigen Bemerkung
von Goethe die französishen Worte nicht aus geschriebenen, sondern aus gesprochenen lateinishen Worten entstanden sind, so sind die verwelshten französishen Ortsnamen im Elsaß meist dur die \criftlihe Wiedergabe des in der Mundart entstellt-n gesprochenen
Namens entstanden, welcher fehr häufig, wenigstens für die größeren Orte, deren Namen mehr in den Verkebr gekommen, noch weiter
umgemodelt wurde um ihn mundgereht zu machen. Eines der
erften Orts« und Namensverzeichnisse aus der Zeit der französischen
Verwaltung unter Ludwig XIV. — das Armotial de la généralité d’Aleaco — weldes 4152 elfässische Familien- und Ortsnamen aufführt, zeigt diese Erscheinung in deutlicher Weise. Der Heraus- geber dieses Codex sagt bezüglih der Ortsnamen: „Les agents de la conquête ont souvent écrit les noms des localités sans autre règle que celle résultant de la prononciation du mot dans lo Aus dem amtlichen Gebrauche kamen diese ent- stellten Namen in den allgemeinen Verkehr, während die elsässischen Gemeinden selbst unter französischer Verwaltung die rihtige Schreib- weise ihrer Namen zu wahren vielfach beflissen waren. Indem die deutsche Verwaltung für die Gemeinden die urkundlichen Beneunun- gen wieder herstellte, hat sie lediglih einen sprachlichen Mißbrauch beseitigt, der nur dadur entstehen konnte, daß die französishe Ver- waltung nicht die urkundlihe Rechtschreibung, sondern nur die Be- dürfnisse der Aussprache beachtete, während das Publikum selbst, da es eine offizielle deutshe Rehtschreibung niht gab, an dieser Unord- nung feinen Anstoß nahm
Von 1872—1876 sind etwa 110 Aenderungen der Ortsnamen, meist für den Bezirk Lothringen und größtentheils Berichtigungen der Schreibweise enthaltend, vorgenommen worden, welce zum Theile hon in einem dem Jahrbuche für Elsaß-Lothringen beigegebenen Vrtschaftsverzeichnisse aufzenommen sind, zum Theile in der Distkanz- tabelle für Elsaß-Lothringen 1876 (Straßburg, Fishbach). Eine vollständige Berücksichtigung haben sämmtliche von der deutschen Verwalt'ng vorgenommenen Aenderungen erfahren in dem vom statistishen Bureau des Ober-Präsidiums im Dezember 1876 herausgegebenen Orischafl1sverzeichnisse, welches auch alle Annexen ‘Der Gemeinden, Höfe, Mühlen u. \. w. enthält. Dieses Verzeichniß giebt die Namen der Gemeinden und Ortschaften an, welche im amtlichen Verkehr der Behörden mit der Verwaltung zu gebrauchen sind. Eine Vorschrift, welche sämmtlichen Behörden aller Dienstzweige den aus-
\{ließlihen Gcbrauh dieser Namen zur Pflicht machen würde, ist
D
und Grosshandel.
8. Theater-Anzeigen.
der Pei dem Königlchen
zugelassenen Rechts- Rosenberg W.-Pr.
stattet. Elbing, den 6. Oktober 1879,
Justiz-Rath Dr. Naumann [8943]
jeßt eingetragen : Joseph Geißmar, Moriß Fürft, Adolf Zutt, Karl Kah,
Obkircher.
In Vertretung: Meyer.
Seite 151) wird
gardus Heinrich führt.
zugelassenen Rechtsanwalte Kiel, den 7. Oktober 1879.
[8946]
zu Marienburg, tragen :
5, Industrielle Etabliazements, Fabriken
. Verschiedene Bekanntinachungen,
von der gemeinscaftlihen Centralbehörde in Berlin nit ex; D, Die übereinstimmende Anwendung is jedoch dur gen
breitung dieses Verzeichnisses erzielt worden. Die ausführliche Angabe b
der Annexen dient zur Srundlage für alle Arten von Zählun
Das Ortsverzeichniß ist au für die Zugehörigkeit der Örtschza en, zu den Standesamtsbezirken maßgebend, da dietelben mit den poli tischen Gemeindebezirken zusammenfallen, mit Ausnahme der Ortschaft Klingenthal (Gemeinde Börsh, Kreis Molsheim) und der Orsaft Niederhütten (Gemeinde Urbeis, Kreis Rappoltsweiler), wel
Ein neues Ortschaftsverzeichniß, in welchem weitere Aenderungen in den Ortsnamen Aufnahme finden sollen, wird zur Zeit bearbeitet, In diesem Verzeichnisse sind etwa 680 Aenderungen von Orts; namen vorgenommen, wenn man die Verdeutshung der Beisäße haut und bas, grand und petit. lès und devant nit in Rechnung
stellt; davon betreffen etwa 290 bloße Aezuderungen in der Ret |
schreibung (ungefähr 150 Fälle die Abänderung von „Viller* j
„weiler“ und von „wihr“ in „weier“), Verwandlung der Endsilben l
„droff“ und „troff“ in „dorf“ oder „storff“, bourg* in „burg* — die Entfernung des u nach g. wie in Haguenau, Guebwiller Gguisheim u. st. w. Ungefähr 170 Abänderungen betreffen
geblieben, jedoch meist durch Bucstabenverstellung, Kürzung odex
Aenderungen der Endsilben deutschen Namen der Klang von fra zösishen Namen gegeben worden war, welchem Klangbedürfnisse die | B. durch Verwandlung dex Endsilbe „ingen“ in „ing“, „aing“, „ange“ oder „igny,, durch Kürzungen |
Schreibweise immer weiter folgte, so z.
wie „Obernai“ für Oberehnheim, oder Aenderungen : „Rombag“ für Rombach, „Destry“ (
den übrigen etwa 220 Fällen handelt es sich nicht mehr um Berichti gung der Schreibweise, sondern um Crseßzung französischer Ortse namen durch deutsche. Dies geschah theils durch Uebersetzung in die alte deutshe Form, z. B. Heilig-Kreuz (Sainte-Croix), Sankt Pilt (Saint-Hippolyte), Neukirch (Neuve-Eglise), Lüßelstcin (Petite-Pierre), Gott :sthal (Valdieu), Altthann (Vier x-Thann) u. #. w., theils dur Wiederherstellung der in der verwelshten Form gar nicht mehr erkennbaren urkundlichen oder noch gebräuchlihen deutschen Namen, wie Wasselnheim (Wasselonne), Kriechingen (Crehange), Kestenholz (Chatenois), Sulzen (Suisse), Haish (Haycs), Sennheim (Cernay),
Aue (L'auv), Lüßel (Lucelle), Rappoltsweiler (Ribeauvillé) u. \. w.,, 5 N theils endlih, indem die neben den deutschen Namen entstandenen E
oder nach Verdrängung derselben gebräuchlich gewordenen, \pracblih
davon ganz unabhängigen französischen Namen beseitigt worden sind, l
so Zell (La Baroche), Grube (Fouchy), Blieusbach (Blancerupt), Willern (Romagny).,, Welschensteinbach (Eteimbes),
O (Bionville), Oth (Audun), Fentsch (Fontoy) u. f. w. Die tung für den amtlihen Verkehr mit den Behörden oder dieser unter
sih; da in der Festsezung die amtliche Anerkennung liegt, welche |
früheren Benennungen versagt wird, können in der Oeffentlichkeit
nur die anerkannten Namen, z. B. auf Siegeln, Ortstafeln, in amt- |
lichen Verzeichnissen u. |. w. gebrauht werden. Im spraclichen Verkehr selbst sind die neuen Benennungen schon vielfach aufgenom- men worden, ; ; Wo Seitens der Gemeinden besondere Wünsche wegen Beibe- haltung einer fehlerhaften, aber eingebürgerten Rechtschreibung aus- gesproh¿n worden sind, haben solche Berücksichtigung gefunden. So ist die Schreibart „Mülhausen“ statt Mühlhausen gestatt:t und „Beblenheim“ neben Bekbelnheim zugelassen, Die im deutschen Sprachgebiete oder an dessen unmittelbarer Grenze wieder einge- führten deutschen Namen werden von den deutsch spre{chenden Nath- barn den französish \prehenden Ortschaften allmählich aufgedrungen, Daß im ganz französischen Sprachgebiete nicht unnüßer Weise alte de:tsche Namen, welche sofort wieder eine Verwelshung in der Aus-
sprache erfahren haben würden, eingeführt worden find, kann wohl L e Wo aber neben den aus\chließlich gebräuh:
nur gebilligt werden. ; lichen französishen Namen den ermittelten urkundlichen deutschen Namen einstweilige Anerkennung verliehen wird, da ist den letzteren ermöglicht, in Konkurrenz zu treten, und es muß dann der deutschen Bevölkerung überlassen werden, den Sprachgebrauch zu ändern.
New- York, 10. Ok ober. (W. T. B.) Nach hier eingegan genen Nachrichten hat auf der Michigan-Eisenbahn ein Zu- sammenstoß stattgefunden, bei welhem 25 Personen getödtet und 40 verwundet wurden.
Belgrad, 10. Oktober. (W. T. B.) Heute Nacmittag 43 Uhr fand hier ein starkes Erdbeben statt, das 8 Sekunden dauerte und die Richtung von Nord-Nordost und Süd-Südwest zeigte.
EZITA
er Anzeiger. * / Î g + Inserate nehmen an; die Annoncen-Erpedittonen det
„Invalivenvanl“, Nuvolf Mosse, Haascustein
L Vogler, G. L, Daube & Co., E. Sthiotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annonecen-Buxeaus,
i Tn der Börsen- beilags, Æ
5) der Rechtsanwalt und Notar Nauen zu
Den ad 1 bis 5 genannten Rechtsanwalten ist die Beibehaltung des bisherigen Wohnsißes ge-
Königliches Landgericht.
Bekanntmachung.
In die Liste der Rechtsanwälte bei dem Großh. badischen Dber-Landesgeriht zu Karlsruhe sind bis
sämmtlih zu Karlsruhe wohnhaft. Karlsruhe, den 2. Oktober 1879. Großh. Bad. Oberlandesgericht.
Es wird hierdurch berichtigend bekannt gemacht, daß der in der Bekanntmachung des Königlichen Kreisgerichts zu Kiel vom 27. v. Mts. bezeichnete, unter Nr. 18 der Liste der beim Landgericht Kiel zugelassenen Rechtsanwälte genannte Rechtsanwalt Wille in Rendsburg niht die Vornamen Heinrich Carl Wilhelm, sondern Cai Wilhelm Jrmen-
Königliches Landgericht.
In die Liste der bei dem Landgericht Meiningen zugelassenen Rechtsanwälte sind bis jeßt einge-
1) Recht?anwalt Hertel zu Salzungen, 2) Rechtsanwalt Ukermanun zu Schmalkalden, 3) Rechtsanwalt Hofmann zu Meiningen,
4) Rechtsanwa!t Rommel zu Salzungen,
9) Rechtsanwalt Nonne zu Hildburghausen,
6) Rechtsanwalt Strupp zu Meiningen,
7) Rechtsanwalt und zu Schmalkalden,
8) Justiz-Rath Helmershausen zu Meiningen,
9) Justiz-Rath Michaelis zu Hildburghausen,
10) Rechtsanwalt Doebner zu Sonneberg,
11) Rechtsanwalt Romberg zu Meiningen,
12) Rechtsanwalt Dressel zu Eisfeld,
ningen,
ningen, / 15) Rechtsanwalt Dr, jur. Heimbach zu Mei- ningen, 16) Justiz-Rath Fr. Forkel zu Coburg, 17) Rechtsanwalt Dr. Muther zu Coburg, 18) Rechtsanwalt Emil Forkel zu Coburg, 19) Rechtsanwalt Bahmann zu Coburg, 20) Rechtsanwalt Schmidt zu Coburg, 21) Rechtsanwalt von Berg zu Coburg, 22) Rechtéanwalt Weißmann zu Coburg, 23) Rechtsanwalt Quarck zu Cobur, 24) Rechtsanwalt Sartorius zu Coburg, 25) Rechtsanwalt Hans Muther zu Coburg. Meiningen, den 9. Oktober 1879. Das Landgericht.
e o f, sonderte Standesamtsbezirke innerhalb der Gemeindebezirke bilden, “
L Se : n Fälle, | A in welchen die rihtige Form in der Verstümmelung zwar erkennbar | e
für Destrih, „Rhodes“ für Rhodt. Jy
Viünsterol | (Montreux), Ottendorf (Courtavon), Menglatt (Magny), Schaffmatt | (Chavannes), Pfirt (Ferrette), Urbach (Freland), Rollingen (Raville), |
Festseßung von Ortsnamen ist natürlich nur von Bedeu- |
Notar Dr. jar, Gerland L
19) Rechtsanwalt Dr, jar, Ortloff zu Meie 14) Rechtsanwalt Dr. jur. Dittmar zu Mei- —
4 * Pfarrer zu Groß-Lichtenau mit der Anna, geb. Rot- Towski, zu Neu-Crengeldanz — Kreis Dortmund —
* fotwsti ift etwa 6 Wochen nah seincr Verbeira!?
Rédacteux : J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel) Druck: W. Elsner,
Drei Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage),
außerdem ein Fahrplan der Königlichen Saarbrüccker und Rhein - Nahe - Eisenbahn.
Berlin:
/ kowski, die Todeserklärung beantragt und werden
C 2B,
OlLT:E 2:vxe 2m rauen
| Erste Beila zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich
c
T PUSRIE E E
M Inserate für den Deutschen Reihs- n. Kgl. Preuß. | Staat3-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt anz die Königliche Expedition des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. F. Wilkbelm-Straße Nr, 32,
1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen,
2. SaBlgeimtlonen, Anfgebote, Vorladungen u, dergl,
3, Verkäufe, Vorpachtungen, Submissionen ete,
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen nm. dergl.
[6940] Jn Sachen der Witwe Krähahn, Charlott, geb, Baumanu, zu Potsdam, Kießstraße 13, wider Döpfergesellen Carl Friedri Damm bis Mitte Mai d. D dafelbft wohnhaft — K. 1719 D, L879: hat die Klägerin von dem Verklagten angebli 1) für Miethe und Kostgeld auf 3 Mo- mae a L E 31,50 6
2) drei Darlehne in Höhe von bezw.
1,50 , 1,50 A und 3 M, zusammen 6 s
3) für ein geliefertes Hemd . 00
: Summa 39 zu fordern und ist auf den Antrag der Klägerin wegen dieser Forderung nebst Kosten das im Depo- sitorium des unterzeichneten Gerichts befindliche großväterliche Erbtheil des Verklagten von 70 in Höhe von 59 f im Wege des Arrestes mit Beschlag belegt.
Da der jeßige Aufenthaltsort des 2. Damm un- bekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich auf- gefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung über die Klage und das Arrestgesuh auf
den 1. Dezember 1879, Vorur, 11 Uhr,
vor dem hicsigen Umtsgerichte anberaumten Termin in Person, oder durch einen geseßlich zulässigen und mit Vollmacht versehenen Vertreter pünktlich) zu er- scheinen, die Klage zu beantworten, ctwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden in Urschrift zu überreichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruben, keine Nücksicht mehr ge- nommen werden darf.
Erscheint der Verklagte zur bestimmten Stunde nit, so werden die in der Klage und dem Arrest- gesuche angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, erkannt werden.
Potsdam, den 1. August 1879,
i Königlibes Kreisgericht.
Bagatell-Kommisstion. v. Albrecht.
F P Aufgebot.
Der Bauer Josef Hillauex von Wörnstorf Hat die Amortisation des Kapital-Einlage- Buches — lautend auf 3428,57 4. ausgestellt von der Distrikts- sparkassa Dingolfing unterm 2. September 1875 sub Nr. 947, Hauptbuch C., Fol, 52 — beantragt. In Stattgabe dieses Antrages wird Aufgebots- termin auf
Samstag, den 15. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr,
feslgeseßt und der Inhaber obigen Sparkafsa-Cin- lagebuhes aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termine bei dem unterfertigten Gerichte, jenes vor- zulegen und seine Rechte hierauf anzumelden, aunßer- dem dasselbe für kraftlos erklärt würde. Am 3. Oftober 1879, Königliches Amtsgericht Dingolfing. L S) Gareis. Zur Beglaubigung: Am 4. Oktober 1879, __ Die Gerichts\{reiberei des Königlichen Amtsgerichts Dingolfing. Stimmelmayr,
N Aufgebot.
Auf den Namen des Schuhumachermeisters 4309- hanu Conrad Schöps hier sind im Hypotheken- buche für Königsee 100 Fl. Darlehn nebst 44 9% Binsen und Kosten an Louise Möller, gcb. Oehler von Gehren eingetragen.
Leßtere hat in Löschung der Hypothek gewilligt, kann aber den betreffenden Hypothekenschein vom 7. Oktober 1867 nicht beschaffen und hat ein Auf- gebot beantragt.
Demgemäß werden alle Diejenigen, welche An- sprüche an dieses Darlehn und den darüber aus- gefertigten Hypothekenschein zu haben meinen, hier- mit aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf
den 22. November d, J,, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Fürstl. Amtsgerichte au- slehenden Aufgcbotstermine anzumelden, widrigen- falls das Pfandrecht für erlosten erklärt und die Löschung im Hypothekenbuche bewirkt werden wird.
Königsee, den 7, Oktober 1879,
Fürstl. Schwarzb. Amts ericht. Scchwarkßt, oa Bekauntmachung.
Der im Dorfe Zugdam — Kreis Danzig — ge-
borene, am 29, Juni 1869 von dem tatholisdcen
Acertuelht Johann JZan-
ung
von scinem Wohnorte, dem Dorfe Bie sterfelde im
Kreise Marienburg vers{hwunden und hat bisher von seinem Aufenthalte keine Nachricht gegeben.
G8 hat deshalb seine Ehefrau Anna, geb. Rott-
chelich verbundene
U der Iohann Jankowski und feine unke- kannten Erben und Erbnehmer hiermit aufgefordert, sich an hiesiger Gerichtsstelle spätestens
A L. s, Ww, von öffentlichen Papieren,
Desfentlicher
A G E R S B ACRIRI i 75 I E B E Ai d
Anzeiger
5. Industriello Etablissements, Fabriken und Grosshandel,
6. Verschiedene Bekanntmachungen,
7. Literarische Anzeigen,
8. Theater-Anzeigen,
9. Familien-Nachrichten. |
In der Börsen- beilage,
zu melden, widrigenfalls der Johann Jankowski für todt erklärt werden wird. Marienburg, den 22, September 1879, Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.
[8936] Ediftalladuug.
Auf der Kleinbürgerstelle des Schmiedemeisters Julius Maehlit, Band Il, Blatt Nr. 41 des Grundbuch8 von Fürstenfelde stehen in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 200 Thaler rüdstän- dige Kaufgelder aus dem Vertrage vom E 1826 für den Kleinbürger Christian Kuschke oder Kuske zu Fürstenfelde zu fünf Prozent Zinsen ein- getragen, welche durch Zahlung getilgt sein sollen.
Es tverden daher der dem Aufenthalte nach unbe- kannte und „angeblich bereits im Jahre 1828 ver- storbene Kleinbürger Christian Kushke oder Kuske aus Fürstenfelde, dessen Ehefrau oder Wittwe, sowie beider Erben. Cessionarien oder die font in ihre Rechte getretenen Personen hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an die erwähnte Forderung binnen drei Monaten und svätestens in dem auf den 28, Januar 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht zu Bärwalde N./M. vor dem Königlichen Amtsrichter Herrn Sanders- leben anbrraumten Termin anzumelden und nachz1- weisen, widrigenfalls sie damit präkludirt werden sollen und die Löschung der Post im Grundbuche erfolgen wird.
Bacrwalve N,/M,, den 19. September 1879.
Königliche Kreisgerichte-Kommission I.
[5183] Oeffentli®;e Vorladung,
Die verchelici;te Schuhmachermeister Fehr, Louise geb, Saul hierselbst, hat gegen ihren Che- mann, den Schuhmachermeister Carl Wilheim Fehr, wegen böslicher Verlassung auf Trennung der Ehe geklagt.
Derselbe hat am 1, Mai 1872 seinen damaligen Wohnsitz Podelzig verlassen und sich nach Amerika begeben ; im Jahre 1873 befand der Berklagte sich in Waukesha in Amerika und soll si später in Ferrytory in Süd- Kalifornien aufgehalten haben. Seit mehreren Jahren ist jedoch über seinen Auf- euthalt nihts befannt geworden.
Zur Klagebeantwortung und mündlichen Ver- handlung über den Scheidungsantrag ist cin Ter- min auf
den 18. Dezember 1879, Mittags 12 Uhr,
im Sißungszimmer der Civilkammer des am 1. Oktober 1879 Hierselbst in Wirksamkeit tretenden Landgerichts anberaumt worden. Zu demselben wird der p. Fehr hiermit sfentlic unter der Verwarnung vorgeladen, daß, falls er sich weder vor, noch in dem Termine persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, als welche die hiesigen RNeci-tsanwälte Pezenburg, Kette, Wolff, Riebe und Justiz-Nath Hünke in Vorsclag ge- bracht werden, melden sollte, nach Leistung des Diligenzeides Seitens der Ehefrau die Che durch Erkenntniß getrennt werden wird.
Frankfurt a./O.,, den 8, Mai 1879.
Königlid;es Kreisgericht. I. Abtheilung.
{Q G1 A N Bekanntmachung. In die Liste der bei dem hiesigen Landgericht zu- gelassenen RechtS8anwälte sind eingetragen worden : 1) Adolf Bayer, 2) Ernst Enderlein, 3) Heinrich Feigel, 4) Siegfried Häntkle, 5) Karl Kaznmer, 6) Karl Freiherr vou Pöllnigz, 7) Dr. Mar Iosef Rütsch, sämmtlich mit dem Wohnsitze zu Ansbach, 8) Eduard Zmheof, mit dem Wohnsize zu Dinkelsbühl. Ausbach, den 9. Oktoker 1879. Königlich bayerisches Landgericht. Luz, Präsident.
47 J E O Bekavutmachung. In die Liste der bei dem K. B. Landgerichte Augsburg zugelassenen Nechtsanwälte wurden ecin- getragen: : 1) Franz Kuttler, 2) Theodor Martin, 3) Joh. Gg. Baumgartner, 4) Emil Wimmer, 9) Dr, Carl Barth, 6) Franz Xav. Blümel, 7) Gustav Böhm, 8) Ado!f Botlmer, 9) Karl Braun, 10) Georg Cofta, 11) Hugo Fischer, 12) Joh. Georg Flemisch, 13) Andreas Hazrtmaun, 14) Isaak Herzfelder, 15) Thomas Augustin Jung, 16) Dr, Friedr. v, Kerstorf, 17) Otto Mayr, 18) Gustav Viayrhofer, 19) Johann Georg Mey, 20) Friedrih Müller, 21) Eduard Premauecr, 22) Eduard Vuy, 23) Hans Stricbel,
am 24, September 1580, Vorm, 10 Uhr,
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29) Dr. Josef Völk, 26) Magnus Pöhlmann, 27) Ludwig Bauer,
28) Frz. Xav. Bretel, 29) Anton Kollmann, 30) Ludwig Lammeïi, 31) Georg Dischner,
32) Xaver Fumian,
nahme des Ersten, der in Aichach domizilirt. Augsburg, den 109, Oktober 1879. D Landgerihts-Präsid?nt., i Ko hler.
[8950] Bekauntmachung.
Der Rechtsanwalt Wikbelm Astecker ist mit dem 3. Dfktober c. bei dem hiesigen Amtsgericht zuge-
laffen. Wohnsitz: Golday. Goldap, den 4. Oktober 1879, Königliches Amtsgericht.
[8941] Ju die Liste der bei
eingetragen worden :
1) Berger, Rehtsanwalt, Greifswald,
2) Dr. Gutjahr, Justiz-Rath, Greifswald,
3) Kirchhof, Rechtsantvalt, Greifswald,
4) Dr, Lenz, Justiz-Rath, Greifswald,
9) Schömann, Nechts8anwalt, Greifswald,
6) Billerbeck, Justiz-Rath, Anklam,
7) Brasche, Justiz-Nath, Anklam,
8) Nokiling, Justiz-Nath, Anklam,
9) Schöufeld, Justiz-Rath, Anklam,
10) Granzin, Nechtsanwalt, Barth,
11) Odvebreckt, Justiz-Rath, Bergen,
12) Tieterich, Justiz-Rath, Demmin,
13) Kaufmann, Nechtsanwalt, Demmin, 14) thor Straten, Justiz-Rath, Franzburg, 15) Fabricius, Justiz-Nath, Stralsund, 16) Langema&ck, Rechtsanwalt, Stralsund, 17) Tamms, Nech:3anwalt, Stralsund, 18) Ziemsseu, Nechtsanwalt, Stralsund. Greijswald, den 8, Oktober 1879.
Königliches Landgericht. Fran.
Bekanntmachung.
Rechtsanwalt und Notar,
[8952] Der
unterzeichneten Amtsgericht anwälte eingetragen worden. Löwenberg i./Sä&hl., den 9. Oktober 1879. Königliches Amtsgeri cht.
zugelassenen
[8937] Befanutmachung.
Liste
anwälte zu Mainz und die Liste der bei
kannt gemabt, vaß die
gerichte zu Darmstadt zugelassen sind.
1) Liste der Mainzer Rechtsauwälte: Brenner, Dr. Carl.
Bruch, Dr, Ludwig, Daudistel, Dr. August, Ford, Friedrich.
&alker, Dr, Friedrich. Görz, Friedri.
Giieser, Dr. Aegid. Haas, Franz.
Hangen, Dr. Philipp. Kadeu, Ferdinand. Lucius, Dr, Eduard. Lippert, Dr. Ludwig Anton. Levita, Dr. Eduard. Lambinet, Dr. Carl. Levi, Dr, Bernhardt. Levi, August.
Mayer, Dr, Friedrich. Maier, Eduard.
Mayer, Dr, Ferdinand. Mann, Dr. Philipp. Oppenheim, Dr. Ludwig, Petri, Philipp.
Retutach, Dr. Carl. Scherer, Dr, Martin, Struve, Dr, Alexander Hugo. ÆWolfstehl, Dr. Heinrich. Zuckmayer, Joseph.
2) Liste der Wormser Necht3auwälte: Balz, Johann Adam. Stephau, Dr. Carl.
Maiuz, den 6. Oktober 1879. Der Präsident des Landgerichkes der N TEIMSeNER WULE:
24) Ulrich Summa,
sämmtlich mit dem Wohnsiß in Augsburg, mit Aus-
i ( dem unterzeihneten Land- gericht zugelassenen Nechts3anwälte sind mit dem, bci jedem einzelnen Namen vermerkten Wohnsitze
E A „Un , Justiz-Rath unif zu Löwenberg, ist in der Liste der bei dem Nechts-
Gemäß §8. 20 der Recht8anwaltsordnung für das Deutsche Neih vom 1. Juli 1878 wird andurch die der bei dem Großherzogli hessischen Land- gerichte ter P1ovinz Nheinhessen zugelassenen Rechts- i der Kammer für Hand. lsfahen zu Worms zugelassenen Rechtsanwälte zu Worms mit dem Bemerken be- bei dem Mainzer Land- gerichte zugelassenen Rehtsanwälte auf Grund des 8. 114 der Recbts8anwaltsordnung mit Zustimmung des Bundesrathes bis zur Einführung eines gemein- schaftlichen bürgerlihen Gesetzbuchs in den bei tem Landgerichte der Provinz Nheinhessen verhandelten Prozessen auch lei Großerzoglihem Ober-Landes -
g Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 11. Oktober
1879.
—RB
Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E, Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoucen-Bureaus.
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Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
ESE Bekanutmachung. Die im Kreise Pillkallen belegene
Königl. Domaine Loebegallen
mit den Nebenvorwerken Schradersleben und Neu- Locbegallen, soll auf 18 Jahre, von Johannis 1889 bis dahin 1898, anderweit meistbietend verpachtet werden. Der Bietungs-Termin wird auf Mittwoch, den 29, Oktober c., Vorm. 11 Ußr, im Sißzungs-Saale der Regierung (Finanz - Abthei- lung) vor dem Domainen-Departements-Nath Herrn Regierungs-Rath Balke angeseßt. Die Verpachtungs-Bedingungen und die Regeln der Lizitation können im Domainen-Bureau I, des bezeichneten Gebäudes und bei der Königl. Kreis- Domainen-Verwaltung in Pillkallen während der Dienststunden eingesehen werden. Die Domaine umfaßt überhaupt an Hof und Baustelle 4,196 Hektar, Gärten C 4509 L Ader . «080,099 #5 © Wiesen 93/743 j Hütung . 2,967 Ï Unland 34128 zusammen . 825,078 Hektar. , Das Pachtgelder - Minimum ift auf 16 000 M. festgeseßt, und ift zur Uebernahme der Pacht ein
erforderlich. Gumbinnen, den 8. September 1879. L Königliche Negierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domaine Und Forsten.
2709 L S Bekanntmachung. Die im Kreise Nagnit belegene R 4 z Königliche Domäne Budapoenen soll auf 18 Jahre von Johannis 1880 bis dahin 1898 anderweit meistbietend verpaGtet werden. Der Bietungstermin wird guf Dounerstag, den 30, Oktober cr., V. M. 11 Uhr, im Sitzungssaale der Regierung- (Finanz-Abtheilung) vor dem Domänen-Departe- E Herrn Regierungs - Nath Balke anges eßt. Die Verpab1unzebedingungen und die Regeln der Licitation können im Domäncbureau I. des bezeichs neten Gebäudes und bei der Königlichen Kreis- Domäneuverwaltung in Nagnit während der Diensft- stunden eingesehen werden. Die Domäne umfaßt an Hof- und Baustelle Ol E Uer 4 Wiesen
2,038 Hektar, 34 O0 S Go 4 D 2114 5 Unland, Wege 2c. 10D S zusammen 353,911 Hektar. Das Pachtgelderminimum ist auf 10000 4 feste geseßt und ift zur Uebernahme der Pacht ein dis- ponibles Vermögen von 66 009 erforderlich. Gumbinnen, den 8, September 1879, Königliche Negierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
[8478]
In dem auf den 25, November cr.,, Vozrmit- tags 10 Uhr, in dem Königlichen Regierungsg- Konferenz-Gebäude hierselbst vor dem Herrn Re- gierungs-Nath Paschke anberaumten Teruine follen folgende beiden Domänen (getrennt) auf 16 hinter- einander folgende Jahre, von Johannis 1880 bis dahin 1896 im Wege der sffentlichen Lizitation verpachtet werden:
1) Friedrihsau nebst Miltherei Nckau, im Kreise Neustadt in Westpreußen, zwei Kilometer von der Bahnstation Rheda (Hinterpommersche Bahn) und ca. 8 Kilometer von der Kreit stadt entfernt be« legen, mit cinem Gesammtflächeninhalt von 450,5080 Hektar, worunter 239,1760 Hektar Aker, 119/2560 Hektar Wiesen und 62,7240 Hektar Weiden. Hierzu gehört die Fischerei im Rhedaflusse, vom Dorfe Rheda bis zur Grenze der Dorfschaft Bresin, \o- weit folhe dem Domänenfiskus zusteht,
2) Czethnau, in demselben Kreise, ca, 25 Kilo- metker von der Kreisstadt und der Bahnstation Nheda belegen, mit einem Flächeninhalt von 162,0020 Hektar, worunter 154,3170 Hektar Acker, keine Wiesen und 2,0220 Hektar Weiden.
Das Minimum der jährlihen Pacht ist für Griedrihêau nebst Rekau auf 5600, für Czethnau auf 360) M festgesetzt.
Pachtbewerber haben außer ihrer persönlichen Qualifikation den Besiß eines disponiblen Vermögens von 60,000 Æ für Fricedrihs8au mit Rekau und von 40,000 A für Czethnau möglichst vor dem Vers pachtungstermin, spätestens aber in demselben, nach- zuweisen.
Die speziellen Pactbedingungen, sowie die Negeln der Lizitation liezen in unserer Domänenregistratur zur Einsicht aus, werden auch auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt.
Danzig, den 29. September 1879. (à Cto, 20/10.)
Königliche Negicrung, L
Abtheilung für directe Stenern, Domänen
Und Forsten,
L)
eigenthümlihcs disponibles Vermögen von 120000 4,