1879 / 245 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Oct 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Glasgow, 16, Oktober. «L D)

Roheisen, * Mixed numbres bil 57 sh, Schluss 56 sh. 10 d.

Bradford, 16. Oktober. (W. T. B.) i: :

Wolle lebhaft únd im Laufe der Woche um bis 2 gesteigert, wollene Garne und Mons r Ds gefragt,

Paris, 16, Oktober. R D

Prodoktenmarkt. Weizea fest, pr, Oktober 34 50, Pr, November 34 50, pr. November-Februar 34,75, px. Januar-April 35,00, Mebl fest, Dr. Oktober 73,50, vr. November 73,75, v: Novem- ber-Februar 74,00, pr. Januar-April 74,50. Rüböl fest, pr, Okto- ber 82,00, vz. November 82,50, pr. Dezembasr 82,50, pr. Tanuar- April 8400. Spiritus steigend, pr. Oktober 66,00, pr, Januar-April 66,00. Paria, 16 Oktober. (W. T. B :

Robzuaker fest, Ne. 10/13 pr. Oktober pr, 100 KüDogr 57,50, Ne. 7/9 pr. Oktober pz. 100 Korr, 63,50, Wsigaar Zucker rahig, Nz. 3 pr. 100 Kilogr. pr, Oktober 68,25, pr, November 68 25, pr. Jannuar-April 68,75,

YSew-=Worlkz, 16. Oktober. (W. 1, B} :

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 108. do, in Nsv7-Orleans 103, Petroleum in New-York 7% de, in Philadelnhis T}. rohes Petroeam 64, do. Pips line Certificais D. 87 C Mehl 5 D, 85 C, Rother Winterweizen 1 D, 49 C, Mais (ol mizeà) 61 C. Zucker (Fair refining Musoovedos) 75 Ksfes (Elo-' 154. Schmalz (Marke Wilcox) 63, do, Fairbanks 67, &peok /sher! clear} 6} C. Getraidefracht G6},

Ker Tim, 17, Oktober, (Wochenbericht über Eieen, K“ }. rt:nd Metalle, von M, Loewenubersg, vere’deten Makler uni Toxator.) Bei zum Theil besseren Umsatzen sind die Preise fest und einzelne Artikel haben grosse Avancen aufzuweisen, Roheisen: in Glasgow halten Makers, in Folge der sehr bedeutenden Verschiffungen (die

Verschiffungen der letzten Woche übersteigen die korrespondirendo | früchte ohne Handel, wirklich feine Waare sehr theuer, Mehl

Woche v. J. um 10 182 Tons) fest auf Preise, während die zweite Hand, den Schwankungen der Warrants Rechnung tragend, oft billiger verkauft, Warrants notiren 59 sh, Cas8a pro Tons, Midd- lesbro-Eisen ist fest, Hier gelten, boi kleinem Begehr, gute und beste Marken schottiseches Roheizen 8,90 à 9,60, und englisches 6,70 à 7,00 pro 1C0 kg. Eisonbahnechienen zum Verwalzen 6,20 à 6,40, zu Bautea in ganzen Längen 7,00 à 7,20, Walzeisen 14,09 à 14,20 uud Bleche 20,00 à 24,00 pro 1C0 kg, Kupfor besser, gute Sorten enel. und anstral, 130,00 à 138,00, und Mansfelder 139,90 à 136,50 pro 100 kg. Zinn stark steigond, Banca 190,00 à 192,00, und prima engl, Lammzinn 187,00 à 188.00 pr. 1(0 kg, Ziak ruhig, guts und beste Marken schlesischer Hüttenzink 38,50 à 40,00 pro 109 kg. Blei unverändert, Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 30,00 à 30,50 pro 109 kg. Kohlon tund Koks leb- haster, englischo Schmiedekohlen nach Qualität bis 4800, desz], westfälische bis 54,00 pro 40*hbl, schblesischer und westfälischer Schmelzkoks 1,80 à 2,20 pro 103 kg frei hier.

Frankfurt a. L, 16, Oktober. (Getreide- „und Pro- dnkten- Bericht von Josoph Straues.) In den letzten 8 Tagen War die Stiwmung im Getreidehandel eine ununterbrochen günstige ; die Konsumenten fangen bereits an, aus der seither beobachtetan reservirten Haltung herauszntreten. Fremdir Weizen wär weniger dringend wie seither of-rirt; die Umsätze blieben weit hinter denen der Vorwoche zurück, Ia. Weizen schwankte zwiechen 23}3—24 4. frei hier; ab unserer Umgegend 22}*—§# bezahlt, Roggen verbarrt in günstic er Haltung, doch scheiterten grös-ere Umsätze an den zu hoch gehaltenen Forderungen ; Ia. Roggen 18 é, rassische Boten 164—174 A Gerste erfreute sich einer recht gesurden Nach- frage; Ia, Gerste 20 / und darüber, hiesige Laudwaare 185—19 A Hafer eröffnete mit beszerer Nachsrage als in den letzten Tagen der Vo: woche, 133—14 hochprima über Notiz Hülsen-

verharrte während vergangener Woche in sehr günstiger Stimmung. Preise haben sich abermals gebessert. Das Angebot auf Lieferung ist sehr spirlich, Verkäufer zeigen grosse Zurückhaltung. Raps saat war diese Woche glatt verkäuflich; feinste böhmische wude mit 25 M 90 S bezahlt, herte dürfte 26 zu erzielen sein Futterstoffe still, Weizenschaalen und Roggenkleie dringend oferirt. Kartoffeln werden flott nach Belgien und England rer-

laden, 43—5 M

Eisenbahn-Einmnaethnecen.

Berglsoh-Märkisohe Eisenbahn. Im Septbr. 1879 4747 646 (— 226 865" M); Rubr- Sieg - Eisenbahn incl. Vinnentrop - Olps im Septbr, 1879 508 828 Æ (— 1622 M); Bergisch-Märkischs Eisenbahn und Ruhr-Sieg-Eisenbahn z»s8ammenr vom 1, Januar big ultimo Septbr. 1879 44 809 558 M (— 152 737 M).

Welmar-Geraecr Elsonbahn. Im Septbr. 1879 48911 (+ 93 M). kis ultimo Septbr. 412 765 M (4+ 1553 f).

Magdeburg - Halberstädter Elsoenbakn. Hauptbahn. Im Septbr. 1879 2962322 Æ (— 115942 M), bis ultimo Septbr. 1879 23813 3092 J (— 728676 A6). Uelzen-Langwede], Im Septbr. 1879 76653 M. (— 11642 M), bis ult, Septbr, 739 694 M. (+ 32076 A). Hannover-Altenbeken incl. Weetzen. Haste und Grauhof-Löhne, Im Septbr. 1879 481 975 M. (— 49 293.46), bis ult, Septbr, 3 888 213 M. (— 293 757 A). Vienenburg-Granuhof, Im Septbr. 19501 Æ (— 2493 6), bis ult, Septbr. 163 283 l, (— 14 049 M). 7

Rhein - Naho - Eisenbahn, Im Septbr. 1879 313518 (— 43 565 M.) bis ult. Septbr, 2412 414 M. (— 203 961 M),

Breslan-Warsohanuer Eisenbahn. Im Septbr, 1879 32 2387 (— 5609 A).

Meohlenburgisohe Friedriok-Franz-Elsenbabn, Im Septbr 1879 374557 4 (+ 464 A6), bis ultimo Septbr. 3182 128 (S 211 638 A.

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E E E i L L:

—— Ee

Theater.

Königliche Schauspiele, Sonnabend : Opernhaus. 206. Vorstellung. Die Zauberflöte, Oper in 3 Abtheilungen von Schikaneder. Musik

von Mozart. Anfang 7 Uhr. : Sóauspielbaus. 189, Vorstellung. Köntg

(Emden). Hr. Oberst Johann Ludwig Ehr- hardt (Bad Nassau). Hr. Ober-Forstmeister Eduard Plüschow (Wismar).

a. D. August Breitenbach (Magdeburg). Hr. | [9380] Hofrath und Professor Dr. Karl Bernhard Stark (Heidelberg). Hr. Senator Albert Tholen | hard Schneider, Margaretha, geb. Busch, ohne befonderes Geschäft, zu Derscheid wohnend, hat gegen ihren vorgenannten Ehemann, den Tage- löhner Gerhard Schneider zu Derscheid, unter Bestellung des Justiz-Naths Carl Hopmann zu

Heinrich der Vierte, (Erster Tfeil.) Schauspiel in 5 Akten von W. Shakespeare, mit Benußung der Schlegel-Tieckschen Ueberseßung füc die deutsche Bühne bearbeitet von W. Oechelhäuser. Anfang

Lb 7 Ubr: N Ee Opernhaus. 207. Vorstellung. Die

Mosenthal. Musik von Anton Rubinstein. (Frl. Hi p04 1 Fel. Brandt, Fel. Leh:nann, d Subhastation Hr. Ecnjt, Hr. Fricke). Anfang halb 7 Ußr.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

[9376] Nothwendiger Verkauf.

n , A Die dem Rittergutsbesißer Gustav Adolf Beloch Maccabäüer. Dper in 3 Aufzügen, nah Otto | „uf Pangau gehörigen Grundstücke Nr. 11 und Ludwigs gleihnamigem Drama, von H. S. von 42 Ülbecsdorf sollen im Wege der nothwendigen

Or. Veb, | am 12, Dezember 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsrichter in unserem

legen.“

Schauspielhaus. 190. Vorstellung, Die ‘Frau | Ymtsgerichtgebäude, Terminszimmer Nr. L, ver- | Vormittags.

ohue Geist, Lustspiel in 4 Akten von Hugo

Bürger. Anfang 7 Uhr. tauft werden.

Zu dem Grundstücke Nr. 11 Ulbersdorf gehören , O 13 Hektar 23 Are 40 Quadratmeter der Grund- Wallner-Theater. Sonnabend: Zum erstn steuer unterliegende Ländereien und ist dasselbe bei

Boun, den 13, Oktober 1879,

Hopmann.

Male: Wir Abzeordneten, Lustspiel in 4 Akten | der Grundsteuer nah cinem Reinertrage von 132 [9369]

von Oscar Blumenthal.

festes Sr. Kaiserliden und Königlichen Hoheit des

Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Grant,

Gediht. Original-Lustspiel in 3 Akten von R. {piel in 1 Aft von Alexander Graf Fredro.

Krolls Theater.

melden.

Direkli. n: Engel-L2ebrun- | wird

Sonnabend: Sonntagsschwärmer. (Schwankilde: am 183, Dezember 1879, Vormittags 11 Uhr, hee Ernest e Wegner.) Anfang der Vorstellung in unserem Gerichtsgebäude, Terminszimmer I, von ( Uhr dem unterzeichneten Amtsrichter verkündet werden. Oels3, den 8. Oktober 1879. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

Sonntag: Sonutagss{wärmer. (Schwanhilde : Frl. Ernestine Wegner.) Vor der Vorstellung: Großes Concert (in 2 Abth.). Anfang des Con- certs 43 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

National-Theater. Direktion C. F. van Hell. Sonnabend: Autonius und Cleopatra.

Jacobson. Vorher: Prolog. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Glogau, Vorspiel,

v. Achterberg.

Gntrée 59 4. Sonntag u. folgende Tage: Spielteufel. Sonntag: Erste Nachmittagsvorstelung. Auf Verlangen: Philippine LWelfer. Halbe Kassen- preise. Anfang 4 Uhr. Abonnements-Billets 10 Stück T1. Parquet für 10 4, 10 Stück Entrée 3 M4 sind von 9 bis 1 Uhr im Theaterbureau zu haben.

cFamilien-2 achrichten.

Ver lobt: Frl. Ernestine Kusche mit Hrn. Brauerei- besißer Emil Krause (Sägen—Münsterberg). Verehelict: Hr. Stabsarzt a. D. Dr. Goldhorn mit Frl. Agnes Lüttich (Stade—Nordhausen). S Hr. Lieutenant Godbersen mit Frl. Therese Stein- hoff (Berlin—Winnefeld). Hr. Lieutenant Arthur v. Kalckreuth mit Frl. Hedwig v. Kée (Berlin). / Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major und Bataillons-Commandeur v. Glisczinski (Nostock). Cine Tochter: Hrn. Pfarrer Otto v. Rante (Güte:rgoß). Hrn. Regierungs-Affsessor v, Arnim (Neustceliß). Hrn, Hauptmann und Batterie- Chef Schmidt (Sprottau). 7 Gestorben: Hr. Superintendent a. D. und Pastor emer, Krufemarck (Baruim). Hr. Hauptmann

21 S, bei der S E R O qa E Auer 1 e S : Zum 2. Male: Wir Abgeordneten, | werthe von 114 M veranlagt. Za dem Grundstück | Kassirer ‘des Handelsmann alomon Müller zu O s s Nr. 42 Ulbersdorf gehören 15 Hektar 27 Ar 70 Bockenheim, bat gegen den unbekannt wo ah- Victoria-Theater, Direktion: Emil Han, eiden une H va L E ek Sonnabend: Zur Feier des Höchsten Geburtétags- cinem Reinertraz van 76 L 9% s veranlagt. ; : t : ie Auszüge aus den Steuerrollen, die neuesten Kronprinzen, bei festlich beleuhtetem Hause! Gast- Grundbu lbites die besonders gestellten Kaufs- spiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de bedingung»n, elwaige Abs{äbungen und dudere die a zr ice bet den Nachweisungen in Zum 169, Male; Die Kinder des Kapitän Taeret Geiidreibaoei Abth, Fi T O géführt. E P O H x g é : Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- Residenz-Theater. Sonnabend: Siebentes weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung Auftreten des Hrn. Ferdinand Dessoir. Sein ciuziges | in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden hiermit Kneisel. Hierauf: Seiue einzige Tochter. Lust- aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä- Elusion spätestens im Versteigerungétermine anzu-

{9373 5 Cdiftatladung behuf Todeserklärung. Die Eheleute Schiff§iapitän Johann Julius und Bertha Susanna, geborene Hundertmark, L S i SAEEEES R aus Bensersiel, ersterer geboren daselbst am 31. Germania- (Winter-) Theater, Sonnabend: Juli 1829, leßtere geboren zu Danzig am 21. De- Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß. Locktere Zeisige. e L find b sheiaigtermaßen t November No [81 : VEL Sor 363 m em Schiffe „Frauke Catharina“ von Volksftück mit Gesang in 3 Akten von Berg und Danzig na Westha:tlepool in See gegangen, ara E T 0s S, es M Sonntag N ittag 4 Uhr: Volksvorstelung | zunehmen, daß dieselben mit dem Schiffe in dem L Eriead Sefieune in: Eichen Langer e 2 nah u U een e A T ; 9e 1 j Sturm untergegangen sind, da weder von ihnen Na ergemide in Aen und selbsi noch von dem Schiffe irgend welche Kunde G r due 8 Code d Ebeleut : n E i: achdem nun von der Tochter der 2c. Eheleute Belle-Alliance-Theater, Sonnabend: Zur | gylius, der Ebefrau des Kaufmanns Harm Ger- Feier des Höchsten Geburtstages Sr. K. K. Hoheit | Zard Lütjens, Etta, geb. Julius, zu Wittmund die des Kronprinzen. Fest-Ouverture v. Leutner. Prolog Todeserklärung ihrer gedachten Eltern beantragt V. berg. Hierzu zum 3. M.: Spielteufel. | und den geseßlichen Anforderungen, namentlich dur Swaulspiel in 4 Akten, nah dem im Tageblatt | Ableistung des im §. 7 des Gesehes vom 23. Mai erschienenen gleichnamigen Noman von Belot, frei | 1848 vorgeschciebenen Eides genügt hat, ergeht da- bearbeitet von Paul Blumenreich. Anfxng 7x4 Uhr. mit Aufforderung: 1) an die verschollenen Eheleute Julins sich in dem am 11. Ee N Bormittags

N

in dem Geschäftszimmer des unterzeichneten Gerichts anstehenden Termin zu melden bet Meidung des Nechtsnachtheils, daß sie im Nichtanmeldungéfalie ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden foll, an alle Personen, welche über das Fortlchen Plan, Dr., Arthur, der Verschollenen Kunde geben können, zu P deren Mittheilung, für den Fall der demnächstigen Todeserklä- rung an etwaige Erben und Nacfolgeberech- tigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß andernfalls bei der Neberweisung des Vermögens der Verschol- e t sie keine Rücksicht genomtimnen wer- en soll.

Esens, den 11. Oktober 1879.

Königliches Amtsgericht.

Zar Beglaubigung:

rüdständig.

Die zum Armenrecte zugelassene Ehesrau Ger-

Bonn zum Anwalt, beim Königlichen Landgerichte zu Bonn, Klage erhoben mit dem Antrage : „Zwischen ihr und ihrem Ehemann die Auf- E e E L a E der Güter auszusprechen, die Parteien zu ihrer ( | c Aude inuderteLune vor den Notar Remy zu | haft, sind zugleih bei der Kammer für Handels Eitorf zu verweisen, einen Kommissar zu er- | sahen, mit dem Sitze in Offenba, zugelassen, nennen und die Kosten dem Beklagten zur Last

Nentuer Alexander Mayer zu Frankfurt, als 1)

wesenden Cartonagefabrikanten Heinrich Karl Reck, Wilhelms Sohn von Bockenheim, auf Grund der Verschlehterung des Unterpfands Klage erhoben auf Geschehenlassen des öffentlichen Zwangsverkaufs des laut Hypothekenbrief vom 13. Februar 1875 9341] wegen 10 285,72 4. mit 6°%/9 Zinsen verpfändeten [934

Tele t T dv ge s ebruae N lafienen Anwälte sind ferner eingetragen :

Termin zur Klagebeantwortung ift auf den 16, Dezember dieses Jahres, Bormittags 10 Uhr, anberaumt worden, und wird der Verklagte aufge- fordert, in oder bis zu diesem Termin bei Meidung der in 8. 8 und 10 der Verordnung vom 24. Juni 1867 angedrohten Rechtênachtheile die Klage zu be- Das Urtheil über die Grtheilung des Zuschlages | antworten. Hanau, den 14. Oktober 1879. Königliches Landgericht. Civilkammer.

Weidenbus@h, Carl Ph. Nicolaus, Warthorst, Carl Friedrich, Wüärnecr, Ernst, Zimmermann, Wilhelm, sämmtlich in Darmstadt wohnhaft, Strecker, Ludwig, Pfeffinger, Dr., Ernst, Weber, Dr., Hermann, Andres, Heinrich, Davidsohn, Carl, Hoffmann, Dr,, Emil. Die ses Leutgenannten, in Offenbach wohn-

Es wird dies hierdurch in Gemäßheit des 8, 20 der Rechtsanwaltsordnung für das Deutsche Reich

Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage | zur öffentlihen Kenntniß gebracht. ist Termin anberaumt auf den 16. Dezember 1. J,

Darmstadt, den 14. Oktober 1879, Großherzoglich befsishes Landgericht der Provinz Starkenburg,

Der Rechtsanwalt der Klägerin. Dr. Stüber.

[9349] In die Liste der bei hi-sizgem Amtsgerichte zus gelassenen Rechtsanwälte sind aufgenommen: Herr Rechtsanwalt August Rückert.

2) Herr Rechtsanwalt Justus Eichborn,

Beide mit dem Wohnsiß in Neustadt. Neustadt, den 13. Oktober 1879. Herzogl. a I) e.

In die Liste der beim hiesigen Landg r! e zuges

mit dem Wohnsiß in Vechta: Re bi8anwalt Berdving UZ. und Rechtsanwalt Bartel, Oldenburg, 1879, Oktober 14. Großherzogliches Landgericht. Becker.

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.

[9368] Bekanntmachung.

Die zu dem hiesigen Kasecrnen-Neubau erforder-

liben, auf 70 991 X 95 S verans{lagten Zimmer-

[9342]

Breidenbach, Otto, Buchner, Adolph, Delp, Dr., Friedri, Eigenbrodt, Karl,

Grünewald, Jacob, Gallus, Franz, Henman#, Julius, Heyer, Friedrich, Heyer, Wilhelm,

Kekule, Wilhelm, Koch, Dr., Jacob, Krug, Georg, Krug, Gustav, Köhler, Wilhelm, Kleinschmidt, Carl,

Lauteren, Anton, Lindt, Karl, Ludwiz, Karl, Lochmanu, Adolph, Lotheißen, Eduard, Met, Hermann, Mey, Ignatz, Met, Adolph,

ür todt erklärt, und i Müller, Joßbaunes,

P aff, Ed n urgold, Friedrich, Ney, Carl, Reuling, Dr., Karl, Scenck, Carl, Schencck, Ferdinand, Scibert, Dr, Karl, Sé#meel, Ernst,

Schödler, Eberhard, Sandhaas, Carl,

Bo!hard, Carl, Werle, Philipp,

Hauschildt.

v. Ooftér loo.

Bekanutmachung. j

Bei dem unterzeihneten Gericht sind bis jeßt fol- j er, Vormittags 10 Uhr, im Bureau der untere gende Recht8anwälte zugelassen und in die vorge- | zeihn ten Garnison-Verwaltung, - Markt 263, ver- schriebene Liste eingetragen worden :

Frau, Dr., Wilhelm,

Gervinus, Dr., Georg,

Hoffmann, Dr., Ernst Emil,

Laudenheimer, Jacob, Langenbach, Bernhard,

Mainzer, Vr., Baruch, Massot, Jof. Hermann,

Oppenheimer, Gustav.

Schmidt, Dr., Robert,

ÆWenck, Dr., Wilkelm,

arbeiten inkl. Materialien follen in öffentlicher Submission am Donuerstag, den 6, November

dungen werden. f Die auf Grund der gelesenen und unt-rsriebe- nen Bedingungen abzugebenden Offerten sind mit der Aufschrift „Submission auf Zimmerarbeiten“ versehen, versiegelt und portofrei an die genannte Verwaltung bis zu diesem Termine einzureichen. Bedingungen und Kostenanshlag liegen daselbst tägliÞ aus und können gegen Erstattung der Kopialien (2 N) aus UVeckerstraße Nr. 81, bezogen werden. Pasewalk, den 16. Oktober 1879, Königliche Garnison Verwaltung.

[9367] Submission, Die Lieferung von : 418 Helmen mit Schuppenketten und Kokarden, 396 LTornistern mit Nadeln, 294 Paar braunen Tornisterriemen, 291 braunen Leibriemen ohne S{hloß, 842 Leibriemens{lö}er, 397 braunen Mantelriemen, 632 Feldflaschen, i 685 Patrontaschen mit braunen S{laufen, 1143 Gewehrriemen, 1147 Patronenbüchsen, 974 Reservetheilbüchsen, 974 Fetibüchsen, 181 Paar Kochgeschirr-NRiemen, 3096 Verbindezeugen, 1015 Erkennungsmarken, N en ocgeschirren : : | für berittene Trainsol-

o Sâäbelkoppeln daten,

5 Faustriemen, 9 Paar Sporen

36 Trommeln mit allem Zubehör, 24 Signalhörnern mit Riemen, 12 Pfeifen mit Futteralen soll im Submissionswege vergeben werden. Versiegelte Offerten, sowie Proben von G hauptsächlihsten Stücken sind bis 25, d, M, der unterzeihneten Kommission zu übersenden. gt Die Bedingungen liegen hierselbst zur Einsi

Schüler, Dr., Carl Wilhelm, ofen.

Weimar, den 15. Oktober 1879. Die Bekleidvung3-Kommeission (8 des 5. Thüringischen Jufauterie-Regimen Nr, 94 (Großherzog von Sachsen),

hiesigem Bau-Bureau, |

3 Bataillonstambourstö8cken mit Banderolls,

Deutscher Reichs-Anzeiger

O

.

und

Königlich Preußiseber Staats-Anzeiger.

wm

f Das Abonuemeat beträgt 4 # 50 .g | für das Nierteljaßr.

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|

l Insertionspreis für den Raum einer Dradzeile 3G S

E

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt :

Allerhöchstihrem General-Adjutanten, General-Lieutenant von Werder, Militär-Bevollmächtigten in St. Petersburg, sowie dem General-Lieutenant von Flatow, Direktor der Kriegs-Akademie, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver- liehenen Fnsignien resp. des Kaiserlich russishen Weißen Adler-Ordens und des Großkreuzes des Königlich schwedischen Schwert-Ordens zu ertheilen.

Deutsches Neigh.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs die von dem reformirten Konsistorium zu Meß vorgenommene Ernennung des Pfarrverwesers Karl Schoner zu Gerstheim In PIHIST in Helleringen, Bezirk Lothringen, zu bestätigen geruht.

BLLo0T una, betreffend die Wahlen zum Landesausschuß. Vom 1. Oftober 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen 2c. verordnen auf Grund des 8. 17 des Gesezes, betreffend die Verfassung und die Verwaltung Elsaß-Lothringens, vom 4, Juli 1879 (Reichs-Geseßbl. S. 165) über die Ausführung der nah §. 13 desselben Gesetzes vorzunehmenden Wahlen von neten zum Landesausschusse von Elsaß-Lothringen, was folgt:

5. 1. Der „Tag „ad. die-Stunde für die Wahl der Wahlmänner und der Abgeordneten werden dür Verotß2 nung dis Statthalters festgeseßt und durch das Geseßblatt bekannt gemacht.

S. 2, Die Zahl der Wahlmänner, welche nach 8, 14 des Geseßes vom 4. Fuli 1879 auf jede Gemeinde entfallen, wird auf Grundlage der leßten amtlichen Zählung der Bevölke- rung durch Verfügung des Staatssekretärs festgestellt und in den Gen durch Anschlag am Gemeindehause bekannt gemacht.

§. 3. Die Wahl der Wahlmänner erfolgt in dem zu Io TROBSG Sibßungen des Gemeinderathes bestimmten

otale.

Das Amt des Wahlvorstehers wird von dem Bürger- meister oder dessen Stellvertreter wahrgenommen. Als Bei- sißer fungirt das an Jahren älteste, als Protokollführer das von dem Wahlvorsteher dazu berufene der anwesenden Mit- glieder des Gemeinderathes.

9. 4. Die Abgabe der Stimmen geschieht nah alpha- betisher Ordnung der Namen mittelst Uebergabe eines Stimmzettels von weißem Papier, welcher ein äußeres unter- scheidendes Kennzeichen nicht haben darf und derart zusammen- gefaltet sein muß, daß der auf ihm verzeihnete Name ver- dect wird.

9. 5. Der Wahlvorsteherælegt den ihm überreichten Stimmzettel uneröffnet in das zu deren Aufnahme bestimmte Gefäß die Wahlurne —, nachdem er vor Beginn der Wahl mit dem Beisißer und Protokollführer davon Ueberzeugung genommen hat, daß dasselbe leer gewesen.

Stimmzettel, welhe den in 8. 4 Absay 1 angegebenen Bestimmungen nicht entsprechen, sind von dem- Wahlvorsteher zurückzuweisen.

5. 6. Der Protokollführer vermerkt den Namen jedes he, pinderathômitgliedes , welches seine Stimme abgege- en hat.

Nach Aufruf aller Mitglieder wird die Abstimmung für geschlossen erklärt. Nachdem dies geschehen ist, dürfen Stimm- zettel niht mehr angenommen werden. Die Zahl der dem- nuchst aus der Urne zu nehmenden und uneröffnet zu zählen- den Stimmzettel muß mit der Zahl der Mitglieder, welche ihre Stimme abgegeben haben, übereinstimmen. Fehlt es an dieser Uebereinstimmung, so ist die Wahlhandlung sofort zu wiederholen.

9. 7. Die Eröffnung der Stimmzettel erfolgt durch den Wahlvorsteher. Derselbe verliest laut den Namen, welchen der Protokollführer unter Wiederholung des Namens in das Protokoll einträgt. Der Stimmzettel geht in die Hand des Veisißers über, welcher die rihtige Eintragung des Namens in das Protokoll kontrolirt.

8. 8. Ungültig sind:

1) Stimmzettel, welhe niht von weißem Papier oder

welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind;

2) E welche keinen oder keinen lesbaren Namen

enthalten ;

3) Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten

niht unzweifelhaft zu erkennen ist; Stimmzettel, auf welchen mehr als Ein Name oder der Name einer niht wählbaren Person verzeichnet L:

5) S, welche einen Protest oder Vorbehalt ent-

alten.

Die ungültigen Stimmen kommen bei Feststellung des Wahlresultats nit in Anrechnung.

Berlin, Sonnabend,

S L L E E R E I L En L erme aa B were E ch he a er m

Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung sau;

für Berlin außer den Pest- Anstalten anch die Expe-

ditiou: SW. Wilhelmítr. Nr, 32,

iz 7) O) G (A SEE R V4 5 = 4 ‘(M h ¿ D 5 E E M b, Ie 3 A A

Veber die Gültigkeit einzelner Wahlstimmen entscheidet vorläufig und unter Angabe von Gründen, welche im Pro- tokolle kurz anzugeben sind, der Wahlvorsteher.

9. 9. Die abgegebenen Stimmzettel werden dem Wahl- protofoll als lege hinzugefügt. Diejenigen Stimmzettel, über deren C x,Kit eine vorläufige Entscheidung des Wahl- vorstehers erfolgt ist, sind mit fortlaufenden Nummern zu versehen und dem Protokolle beizuhesten.

,_ §. 10. Als gewählt ist Derjenige anzusehen, auf welchen die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen fich vereinigt hat. Hat sich eine absolute Mehrheit nicht heraus- gestellt, so findet sofort eine engere Wahl unter denjenigen drei Kandidaten statt, welche die größéste Stimmenzahl erhalten haben. Stehen si hierbei Mehrere in der geringsten Stim- menzahl gleih, so entscheidet das Loos, welcher aus der Wahl fällt.

Bei der ferneren Abstimmung ist jede Stimme ungültig, welche auf einen anderen als die in der Wahl gebliebenen Kandidaten fällt. |

Ergiebt auch die zweite Abstimmung keine absolute Mehr- heit, so fällt derjenige Kandidat aus, welche? die Œringîte Stimmenzahl erhalten hat, und bei gleicher Zahl derjenige, welchen das Loos bezeichnet.

Wenn die Abstimmung nur noch zwischen zwei Kandida- ten stattfindet, und jeder derselben die Hälfte der gültigen Stimmen auf si vereinigt hat, jo gilt derjenige als gewählt, für den das Loos entscheidet.

Jn allen Fällen ist das Loos durch die Hand des Wahl- vorstehers zu ziehen. i

8. 11. Wo mehrere Wahlmänner zu wählen ind, ge- schieht die Wahl“ eines. eden einem besonderen Wahlakte, Eder vurstchES Lestitamungen.

8. 12. Nach Shhluß des Wahlaktes wird das Ergebniß verkündet und im Protokoll vermerkt. /

Die gewählten Wahlmänner müssen, wenn sie im Wahl- termine anwesend sind, sofort, sonst binnen 24 Stunden, nach- dem ihnen vom Wahlvorsteher die Wahl angezeigt ist, über deren Annahme si erklären.

Annahme unter Protest oder Vorbehalt, sowie das Aus- bleiben der Erkärung binnen 24 Stunden gilt als Ablehnung.

Jm Falle der Ablehnung hat der Wahlvorsteher, wenn dieselbe vor dem Schluß des Wahltermins erfolgt, sofort eine neue Wahl vorzunehmen, andernfalls aber ohne Verzug mittelst s{hriftliher Einladung cine neue Wahlversammlung, spätestens auf den dritten Tag nah dem Wahltage, diesen nicht mitgerechnet, einzuberufen.

Die Namen der Wahlmänner, welche die Wahl ange- nommen haben, werden sofort durh Anschlag im Gemeinde- hause bekannt gemacht.

Die Wahlverhandlungen mit den Erklärungen, aus denen sih die Annahme der Wahl ergiebt, sind ohne Verzug an den Wahlkommissar (8. 14) einzusenden.

s. 13, Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl der Wahlmänner sind entweder zum Wahlprotokolle anzumelden, oder, wenn dieses bereits geschlossen, vor dem für die Wahl der Abgeordneten anberaumten Termine shristlih bei dem Wahlkommissar (8. 14) einzureihen. Der leßtere hat die Cn Einspruchserklärungen zu den Wahlakten zu nehmen.

S. 14. Die Wahlkommissare für die Wahlen der Abge- ordneten werden von dem Staatssekretär ernannt. Jhre Er- nennung wird den Wahlvorstehern (8. 3) bekannt gemacht.

Die Wahl geschieht in jedem Kreise an dem Orte, nah welchem der Kreis benannt ist, in dem von dem Wahlkom- missar dazu bestimmten Lokale und unter dessen Vorsitz.

8. 15. Der Wahlkommissar ladet die Wahlmänner shriftlih zur Wahl der Abgeordneten ein.

Die Einladung kann mittelst eingeshriebener Briefe oder mittelst Zustellung erfolgen. Sie kann {hon im Wahltermine für die Wahl der Wahlmänner bewirkt werden, wenn der Gewählte anwesend und zur Annahme der Wahl bereit ist. pur diesen Fall find dem Wahlvorsteher dur den Wahl- ommissar Einladungsschreiben in blanco zur Verfügung zu stellen. Die Aushändigung derselben an die Wahlmänner ist in dem Wahlprotokoll zu bescheinigen.

S. 16, Die Wahlhandlung beginnt damit, daß der Wahl- kommissar feststellt, welche Wahlmänner anwesend sind, und aus der Zahl derselben . einen Beisißer und Protokollführer beruft. Die Wahl wird sodann nah den Bestimmungen vor- genommen, welche in den §8. 4 bis 10 über die Wahl der e gegeben und in sinngemäßer Weise anzuwen- en sind.

8. 17, Auf die Wahl der Abgeordneten, welche die Ge- meinderäthe unmittelbar aus ihrer Mitte zu wählen haben (S. 14, Abs. 1 des Geseßes vom 4. Zuli 1879) finden die in den 29. 3 bis 10 getroffenen Bestimmungen entsprehende An- wendung.

9. 18. Der gewählte Abgeordnete ist durch den Wahl- kommissar, beziehungsweise wenn die Wahl unmittelbar durch den Gemeinderath erfolgt, durch den Wahlvorsteher von der

auf ihn gefallenen Wahl in Kenntniß zu seßen und zur Er- klärung über die Annahme derselben uur,

den 18. Oftober Abends.

18FD,

A V P E A:

Annahme unter Protest oder Vorbehalt, sowie das Aus- bleiben der Erklärung binnen fünf Tagen von der Zustellung der Benachrichtigung gilt als Ablehnung.

Erfolgt die Ablehnung vor Schluß des Wahltermins, so hat der Wahlkommissar sofort eine neue Wahl vorzunehmen. Andernfalls wird durch den Staatssekretär ein neuer Wahl- termin anberaumt.

Hat der gewählte Abgeordnete die Wahl angenommen, so sind die Wahlakten mit der Annahmneerklärung ohne Verzug an den Bezirks-Präsidenten einzusenden.

S. 19. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eines Abgeordneten sind in derselben Weise anzubringen, wie Ein- Tprühe gegen die Wahl eines Abgeordneten zum Bezirkstage. Die Wahlprüfung erfolgt bis auf Weiteres in dem für die Wahlen zu den Bezirkstagen vorgeschriebenen Verfahren.

Die Ungültigkeit der Wahl von Wahlmännern hat die Ungültigkeit der Wahl des Abgeordneten nur dann zur Folge, wenn diesem nah Abzug der ungültigen Wahlstimmen die nothwendige Stimmenzahl nicht mehr verbleibt.

Wird die Wahl für ungültig erklärt, so beraumt der Staatssekretär eine Nelwahl an. s

S. 20. Wird vor Ablauf der dreijährigen Wahldauer das Mandat eines Abgeordneten erledigt, so ordnet der Staats- sekretär eine Neuwahl an. Der Neuwahl von Wahlmännern bedarf es in diesem Falle nur insoweit, als deren Wahl bei Prüfung der früheren Abgeordnetenwahl für ungültig erklärt wurde und in}oweit als einzelne Wahlmänner aus sonstigen Gründen ausgeschieden sind.

S. 21. Während der Wahlhandlungen dürfen weder Dis- kussionen noch anderweite Verhandlungen stattfinden, noch FE gen gehalten oder Beschlüsse der Versammlung gefaßt werden,

§. 22. Das Amt einés Wahlniannes ist ein Ehréènamt, für dessen Wahrnehmung eine Entschädigung nicht beansprucht werden kann. Die durch die Wahlen entstehenden sächlichen Kosten fallen der Landeskasse zur Last.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Baden-Baden, den 1. Oktober 1879.

(L. 8,) Wilhelm. Freiherr v. Manteuffel.

Königreich Breufßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem im Ministerium der öffentlihen Arbeiten angestellten Zeichner Ammedick den Charakter als Kanzlei-Rath, sowie dem Kaufmann Heinrich Bansi zu Bietefeld den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.

Privileg tun wegenAusgabe aufden Inhaber lautender Obligationen IY, Emission der Stadt Essen, Regiorunasbezirks Düsseldorf, zum Betrage von 2000000

Vom 8. Oktober 1879,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. ertheilen, nahdem der Ober-Bürgermeister und die Stadtverordneten- Versammlung zu Essen darauf angetragen haben, daß der Stadt Essen behufs der nach vorheriger Kündigung zu bewirkenden Rück- zahlung der noch nit amortisirten fünfprozentigen, aus den Privi- legien vom 4. April 1859 und vom 26. Juli 1867 (Ges. Samml. S. 183 bezw. S. 1451) herrührenden Obligationen und zur Be- streitung der Kosten mehrer gemeinnükiger Unternehmungen gestattet werde, ein Darlehen von 2000 009 Æ, geschrieben Zwei Millioaen Mark, gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons und Talons versehener Obli- gationen IV. Emission aufzunehmen und bei diesem Antrage im Interesse sowohl der Stadtgemeinde als au der Gläubiger \ich{ Nichts zu ertnnern gefunden hat, gemäß 8. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833, wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Ver- pflihtung zur Zahlung an jeden Fnhaber enthalten, durch gegen- wärtigcs Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Aus- gabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen :

1) Es werden Zweitausend und fünfhundert Obligationen jede zu Zweihundert Mark, Eintausend und vierzig Obligationen jede zu Fünfhundert Mark, Fünfhundert Obligationen jede zu Eintausend Mark und Einhundert und sechzig Obligationen jede zu Dreitausend Mark ausgegeben.

2) Die Obligationen werden mit Vier vom Hundert jährlih verzinst, die Zinsen werden in halbjährliben Raten am 30. Juni und am 31. Dezember jeden Jahres fällig- und von der Stadtkasse zu Essen sowie einer Zahlstelle in Berlin gegen Rückgabe der betreffenden Coupons gezahlt. ;

3) Zur Tilgung der Schuld werden alljährlih vom Jahre 1881 an Ein und ein Sec{stel Prozent des Kapitals, sowie die Zinfen der eingelösten Obligationen verwendet. Der Stadt Essen bleibt es jedob vorbehalten, mit Genehmigung der Regierung zu Düsseldorf den Tilgungsfonds zu verstärken und dadur die Abtragung der Schuld zu beschleunigen, au ist dieselbe berechtigt, nach Verlauf von zehn Jahren, also vom Jahre 1890 an, sämmtlihe dann noch niht getilgte Obligationen mit Genehmigung der Regierung zu Düsseldorf zu kündigen. Den Inhabern der Obligationen steht da- gegen ein Kündigungsrecht nit zu. :

4) Zur E der Geschäfte, welche die Ausftellung, Verzin- fung und Tilgung der zu emittirendea Obligationen betreffen, wird

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