1879 / 245 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Oct 1879 18:00:01 GMT) scan diff

von der Stadtverordnetenversammlung eine „Anleihe- und Schulden- Tilgungskommission“ gewählt, welhe für die Befolgung der Be- ftimmungen des Privilegiums verantwortlih und hierauf zu ver- eiden ist. Dieselbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen eines aus der Stadtverordnetenversammlung und die beiden anderen

aus der Bürgerschaft zu wählen sind. : i

5) Die Obligationen werden mit der ausdrücktlihen Bezeichnung: „Vierte Emission“ unter Buchstaben und fortlaufenden Nummern, und zwar die Obligationen über Zweihundert Mark unter Buch- staben A. von Eins bis Zweitausendfünfhundert einshließlich, die über Fünfhundert Mark unter Buchstaben B. von Eins bis Ein- tausend und vierzig eins{ließlich, die über Eintausend Mark unter Bucstaben C. von Eins bis Fünfhundert eins{ließlich und die über Dreitausend Mark unter Buchstaben D. von Eins bis Einhundert und se{chL2zig eins{ließlich nah dem beiliegenden Schema ausgefertigt und von dem Ober-Bürgermeister und den Mitgliedern der Anleihe- und Schulden-Tilgungskommission unterzeichnet. Denselben ift ein Abdruck des Privilegiums beizufügen. _

6) Den Obligationen werden für die nächsten Fünf Jahre zehn pu gg Zinscoupons und Talons nah dem beigefügten Schema beigegeben. :

Mit Ablauf dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden na vorheriger öffentlicher Bekanntmachung neue Zinscoupons und Ta- Tons durch die Stadtkasse gegen Abgabe der älteren Talons aus- gereit. Im Fall leßterer abhanden gekommen sein sollte, wird die neue Zinêcouponéserie dem Vorzeiger der Obligationen ausgehändigt, Tofern nicht {hon der Austausch der betreffenden neueren gegen die älteren Coupons vollzogen sein möchte, und wird, daß dieses ge- schehen, auf der Obligation vermerkt. Die Coupons und Talons werden mit dem Facsimile der Unterschriften des Ober-Bürgermeisters und der Kommissionsmitglieder und der Unterschrift des Gemeinde- empfängers versehen. i

7) Vom Verfalltage ab wird gegen Auélieferung der Zinscoupons der Betrag derselben an den Vorzeiger aus der Stadtkasse beziehungs- weise von der Zahlstelle in Berlin bezahlt.

Auch werden die fälligen Zinecoupons bei allen Zahlungen an der Stadtkasse, namentlich bei Entrichtung der Kommunal|teuern in Zahlung aygenommen. Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie niht vor Ablauf des vierten Kalenderjahres nah dem Ablaufe des Jahres, in welchem sie fällig geworden, bei der Stadtkasse zur Zahlung präsentirt werden.

8) Die nach Nr. 3 zu tilgenden Obligationen werden entweder aus s Hand angekauft oder alljährliÞ4 durch das Loos be-

Die Verloosung geschieht unter dem Vorsiße des Ober: Bürger- meisters dur die Schulden-Tilgungskommission öffentlich in einem vorher dur die Essener Zeitung bekannt zu machenden Termine.

Ueber die Verloosung wird ein von dem Ober-Bürgermeister und den Mitgliedera der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen. N 4

9) Die Nummern der ausgeloosten Obligationen werden min- destens drei Monate vor dem Zahlungstermine öffentlich bekannt ge- macht. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage nach dem Nennwerth dur die Stadt- Tasse, sowie bei der Zahlstelle in Berlin an den Vorzeiger der Obli- aation gegen Auslieferung derselben und der Talons. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit + bag sind zugleih die ausgereichten, nah dem Jahlungstermine fälligen Zinscoupons einzuliefern ; geschieht dieses nicht, so wird dec Betrag der fehlenden Coupons an dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. -

Werden ausgelooste Obligationen nicht binnen dreißig Jahren nach dem Fälligkeitétermine zur Zahlun präsentirt, so erlischt die Zahlungsverpflihtung der Stadt, bis babn sind die Nummern der- selben in ter jährlihen Bekanntmachung über die späteren Aus- Toosunçen resp. wenn diese wegen der Tilgung der Schuld nicht mehr ftattfindet, alle drei Jahre zu’ veröffentlichen. 2 j

10) Ein Gleiches, wie vorstehend unter Nr. 9 rücksihtlich der ausgeloosten Obligationen bestimmt ist, gilt für den Fall, daß fämmtiliche Obligationen Seitens der Stadt gekündigt werden. :

11) Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt Essen mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften; und kann die Stadt, wenn die Zinsen oder die aus- geloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit bezahlt werden, auf Zahlung derselben geri htlich verfolgt werden.

12) Die unter 2, 6, 9 und 10 vorgeschriebenen Bekanntmachungen erfolgen durch das Amtsblatt odec den Oeffentlihen Anzeiger der Regierung zu Düsseldorf, durch die Essener Zeitung, die Cölnische Zeitung und durch den Preußischen Staats- und Deutschen Reichs-Anzeiger. Sollte das eine oder andere dieser Blätter ein- gehen, so bestimmt die Stadtverwaltung mit Genehmigung der Re- gierung zu Düsseldorf ein anderes an seine Stelle tcetendes.

13) In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zin8coup'ons finden die auf die Staats\chuldscheine und deren Zinêécoupons sich beziehenden Vorschriften der Verordnung vom 16, Juni 1819 wegen des Aufgebotes und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere (Ges. Samml. S. 157) 88. 1 bis 12 mit racstehenden Modifikationen Anwendung.

a, Die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der städtishen Schuldentilgungs-Kommission gemacht werden. Dieser werden alle Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welhe nach der an- geführten Verordnung dem Schatz-Ministerium zukommen,

b, das im §. 5 der Verordnung erwähnte Aufgebot erfolgt bei dem Amtsgericht zu Essen, i:

c. die in den 88. 6, 9 und 12 der Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen erfolgen durch die unter Nr. 12 dieser Bestim- mungen genannten Blätter, i

d. an die Stelle der im §. 7 der Verordnung erwähnten \echs Zinszahlungstermine sollen aht, an die Stelle des im §. 8 erwähnten achten Zahlungstermins soll der zehnte eintreten.

Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden ; do soll für den Fall, daß der Verluft der Zinscoupons vor Ablauf der Verjährungsfrist bei der Schuldentilgungs-Kommission angemeldet und der stattgehabte Besiß der Zinscoupons durch Vorzeigung der Okligation oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis Le nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrlihe Privilegium Höchsteigenhändig voll- zogen und unter dem beigedruckten Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in An- sehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Gegeben Baden-Baden, den 8. Oktober 1879.

L, 8,) Wilhelm.

Hofmann. “Gr. Eulenburg. Biller,

Regierungsbezirk Düsseldorf. Essener Stadt-Obligation. IV, Emission (Trodener Stadt-Stempel.) Littera . Ube 7 ¿7 Mar

Die Endesunterzeihneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom 8. Oktober 1879 hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation 1V. Emission die Summe von Ytark, deren Empfang als Darlehn fie bescheinigen, von der Stadt Essen zu fordern hat. Die auf vier Prozent jährli feftgeseßten Zinsen sind am 30. Juni und 31. De- zember jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der aus- gefertigten halbjährlihen Coupons gezahlt.

Das Kapital wird durch Amortisation getilgt werden und ist

Rheinprovinz.

(Stadt-Siegel.)

Die näheren Bestimmungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium enthalten. Essen, den . . ten Der Ober-Bürgermeister. (Unterschrift.)

Eingetragen in die Kontrole

(Auf der Rückseite Abdruck des Privilegiums.) Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf.

erie. . « « ter Zinscoupon zur Effener Stadtobligation IV. Emission «:-¿DCD Uber... ¿ Marl,

Inhaber dieses empfängt am ._._ an halb- jährlihen Zinsen der oben bezeichneten Stadtobligation aus der Stadtkasse zu Essen Mark. Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn der Betrag nicht bis zum . erhoben wird.

Essen, den . Der Ober-Bürgermeister.

18 Die städtische Anleihe- und Schulden- Tilgungs-Kommission. (Unterschriften.)

Littera .,

D

Die städtische Anleihe- und Schulden- Tilgungs-Kommission.

(Die Namen des Ober-Bürgermeisters und der Kommissions-

mitglieder werden gedruckt.)

Der Gemeinde-Empfänger.

(Unterschrift.)

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Anweisung zur Essener Stadtobligation

IV. Emission Nv über. , Maxk;

Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe von der Stadtkasse L. zu Essen am . . ten 18 ., die. te Serie von zehn halbjährigen Zinscoupons zu der ob edeihneten Essener Stadtobligation. ns

Essen, den . . ten 1B. Der Ober-Bürgermeister. Die städtische Anleihe- und Schulden- Tilgungs-Kommission. (Die Namen des Ober-Bürgermeisters und der Kommissions- mitglieder werden gedruckt.) Der Gemeinde-Empfänger. (Unterschrift.)

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Vberlehrer an der Realschule zu Münster, Dr. Peter Beckmann ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Der ordentlihe Lehrer Eugen Lackner am Gym- nasium zu Bartenstein ist zum Oberlehrer ernannt worden.

An der Waisen- und Schulanstalt in Bunzlau ist der Seminar-Abiturient Wacke als Hülfslehrer angestellt worden.

Littera ..

Fustiz-Ministerium.

Der Notar Menden in Geldern ist in den Amtsgerichts- bezirk Trier, mit Anweisung seines Wohnsißes in Trier, ver- seßt worden.

Die nachgesuchte Dienstentlassung ist ertheilt : dem Land- gerihts-Rath Riedel in Torgau mit Pension, dem Amts- richter Krause in Labiau behufs Uebertritts zur Marine- verwaltung.

Der Amtsgerichts-Rath Rzepnicki in Schmiegel ist gestorben.

Ministerium der öffenilihen Arbeite! Der bisherige Regierungs-Baumeister Ds kar Loebell zu Soldin, Regierungsbezirk Franksurt a. O., ist als König- licher Kreis-Baumeister daselbst angestellt worden.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Lirmee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Baden - Baden, 7. Oktober. Hein- ri ch XXYVIII. PrinzReuß Durchlaucht, in der Armee, und zwar als Sec. Lt. à la suite des Hus. Neg1s. Nr. 12, vorläufig ohne Patent, angeslelt. 11: Dktober. Graf v. Stillfried-Rattonit, Hauptm. z. D., zum“ Bez. Commdr. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 22 ernannt. Hantelmann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 23, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Suffrian, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 23, unter Belass. in dem Kommdo. als Er- zieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam und unter Beförderung zum Pr. Lt., à la suite des Regts. gestellt. Graf v. Strachwißt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 63, in das Inf. Regt, Nr. 23 verseßt. S cheder, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 63, zum Pr. Lt. befördert. v. Wiese-Kaiserswaldau, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 7, in das Inf. Regt. Nr. 63 verseßt. :

Abschiedsbewilligungen. ImaktivenHeere. Baden- Baden, 11. Oktober. Graf v. Stillfried-Rattoniß, Hauptm. u ad d Chef vom Inf. Regt. Nr. 23, mit Pens. zur Disp.

estellt, 5 Im Beurlaubtenstande. Baden-Baden, 7. Oktober. Haarmann, Sec. Lt, von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Megts. Nr. 56, mit {lichtem Abschied entlassen.

Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Imaktiven Heere. 7. Oktober. Frhr. v. Syberg-Sümern, Sec. Lt. des 1. Ulan. Regts. auf die Dauer eines Jahres aus dem are Dienst entlassen und à la suite des gen. Truppentheils gestellt. Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. 20. Sep- tember. Wildner, Sec. Lt. des 9. Inf. Regts., mit \{lichtem Abschied entlassen.

Herzoglich Braunschweigisches Kontingent, Dr. Schulz, Assist. Arzt 2. Kl. der Res, zum befördert.

8, Oktober. Assist. Arzt 1. Kl. der Res.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 18, Oktober. Jhre Majestä- ten der Kaiser und die Kaiserin, sowie die Großherzog- lich badischen Herrschaften folgten, wie „W. T. B.“ aus Ba- den-Baden meldet, gestern einer Einladung zum Diner bei dem Grafén Chreptowitsh auf Schloß Seelach.

An dem vorgestrigen Diner bei Sr. Majestät nahm die Generalität von Straßburg, Karlsruhe und Rastatt Theil.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Handel und Ver- kehr hielten heute eine Sißung.

Jn der Ersten Beilage werden heute die Aller- höchsten Ernennungen für die am 1. Oktober d. i in Preußen ins Leben getretenen Justizbehörden soweit sie die Bezirke der Ober-Landesgerihte zu Königs- berg i. Pr. und Marienwerder, des Kammergerichts und deg Ober-Landesgerichts zu Stettin betreffen, veröffentliht. Die Publikation der Ernennungen für die übrigen Bezirke der Monarchie wird voraussihtlich am 25. d. M. fortgeseßt werden.

_— Die in der heutigen Börscn-Beilage abgedruckte tabellarishe Uebersicht der Wochenausweise deut- scher Zettelbanken vom 7. Oktober {ließt mil folgen- den summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand 646 634 000 6 oder 6430 000 M weniger der Wechselbestand 615 923 000 # oder 1 441 000 ( weniger und die Lombardforderungen 93 746 000 M oder 5 356 000 4 weniger“ als in der Vorwoche; ferner zeigte der Notenumlauf in Höhe von 939 017 000 H eine Abnahme um 2915 000 M, die täglich fälligen Verbind- lichkeiten mit 154 501 000 # eine solhe um 9 950 000 M und dic an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlich- keiten mit 37 445 000 M eine Verminderung um 115 000 gegenüber der Vorwoche.

Nach einer Entscheidung des Ober-Tribunals, vom 28. Juni 1879, ist die Eintragung der Vornamen eines Kindes in das Geburtsregister au nah Ablauf der vom Geseß gewährten zweimonatlihen Frist ohne einge- leitetes Berichtigungsverfahren statthaft.

Der Kaiserliche Botschafter Graf zu Münster hat London mit Urlaub verlassen, um die Allerhöchst ihm über- tragenen Funktionen des Landtags-Marschalls bei dem am 19. d. M. in Hannover zusammentretenden Provinzial-Land- tage zu übernehmen. Für die Dauer der Abwesenheit des Botschafters ist die interimistishe Führung der Geschäfte dem Botscha}ts-Rath Freiherrn von den Brin cken übertragen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsishe Geheime Justiz-Rath Anton ist von hier wieder abgereist.

Der Regierungs-Rath Siber, Mitglied der General- Kommission zu Stargard, ist in das Kollegium der General- Kommission zu Frankfurt a. O. verseßt worden.

S. M. Kanonenboot „Hyäne“, 4 Geschüße, Kom- mandant Kapitän-Lieutenant von Gloeden, ist am 11. d. Mts, ‘in Plymouth eingetroffen und beabsichtigte am 15. d. Mts, via Madeira nah Montevideo in See zu gehen.

Bayern. München, 17. Oktober. (W. T. B.) Die Ak- geordnetenkammer genehmigte in ihrer heutigen Sißung nach einerlangen und lebhaften Debatte mit großer Majorität die Erhöhung des Malzaufshlags auf 6 M pro Hektoliter, mit dem Antrage Vaillant, nah welchem diese Er- höhung nur bis zum 1. Fanuar 1882 bewilligt wird. Auch. die übrigen Artikel der Regierungsvorlage wurden angenommen

Desterreich-Ungarn. Wien, 18. Oktober. (W. T. B.) Der Minister des Auswärtigen, Baron Haymerle, hat anläßlih scines Antritts am 9. d. ein Rundschreiben erlassen. Das- selbe beginnt unter Ausdrücken der Anerkennung für seinen Vorgänger, den Grafen Andrassy, und bezeichnet es als seine Aufgabe, das Werk desselben fortzuseßen. Das Rundschreiben erinnert sodann an den Antheil Haymerle's an dem Berliner Kongreß, der ihn der ausdrücklihen Erklärung überheben könne, daß der Nütritt des Grafen Andrassy keinerlei Modi- fikation der österreichish- ungarischen Politik implizire. Er wolle jedoch keinerlei Zweifel in diesem Punkte bestehen lassen, weil er überzeugt sei, dem Monarchen und der Monarchie nicht besser dienen zu können, als dur Einhaltung jener politischen Linie, die VDesterreih die Wohlthaten des Friedens und die Aufrechterhaltung seines Ansehens gesichert habe. Er sei be- strebt, die Entente der Mächte aufrecht zu erhalten, den im Drient geschaffenen polilishen Zustand zu festigen , der Wiederherstellung des Friedens die Beruhigung folgen zu lassen, und d.r Fndustrie und dem Handel die nöthige Sicher- heit zu bieten. Mit größter Sorgfalt werde er über die Wahrung der Ehre und Würde sowie der Fnteressen der Monarchie wachen und füw die Erhaltung und Pflege der guten Beziehungen zu den fremden Mächten bemüht sein.

Prag, 16. Oktober. Der „Presse“ wird von hier gemeldet: Laut hierher gelangten Befehls werden bei der Fnfanterie und der Artillerie per Compagnie lediglich zehn, von der Reserve je 5 Mann beurlaubt. Die Gesammt - Beur- laubung beträgt, wie verläßlich gemeldet wird, rund 16 000 Mann. Die Beurlaubungen erfolgen mit Ende dieses Monats. :

Pest, 16. Oktober. Jn Folge des Nothstandes, der sich in Ungarn bereits in mehreren Gegenden empfindlih fühlbar macht, haben schon einige Komitate an den Minister des Znnern Petitionen. gerichtet, die theils die Unterstüßung der vom Nothstand Betroffenen, theils die Suspendirung der Steuerexekutionen zum Gegenstand haben. Fn Erledigung dieser Petitionen hat, wie der „P. Lloyd“ erfährt, der Minister jede mögliche Hülfe in Aussicht gestellt und auch erklärt, daß er mit dem Finanz-Minister wegen der Suspendirung der Steuereintrcibungen an mehreren Orten bereits Verhand- lungen pflege.

Schweiz, Bern, 18. Oktober. (W. T. B.) Das Bundesgericht hat den in dem Stabio-Prozeß von den Liberalen eingewendcten Rekurs abgewiesen. Der Prozeß gelangt demnacy nunmehr vor den Gerichten des Kantons Tessin zur Aburtheilung.

Velgien. Brüssel, 17. Oktober. (W. T. B.) Gegen- über der von dem „Journal de Liège“ gebrachten Mittheilung über der Geistlichkeit ertheilte Verhaltungsmaßregeln, el klären die Journale „Gazette de Liège“ und „Bien public', daß die belgischen Bischöfe den Curés keine neuen Fnstruktionen ertheilt hätten.

Großbritannien und Jrlaud. London, 16. Oktober. (Allg. Corr.) Die irische Regierung beabsichtigt gericht lihe Schritte gegen Mr. Parnell wegen seiner jüngst gehal- tenen Reden über die Anti-Pachtbewegung einzuleiten.

Das Staats-Ministerium trat heute, Mittags

eine Kündigung Seitens der Gläubiger nicht zulässig.

2 Uhr, zu einer Sißung zusammen.

15. gemeldet: Admiral Hornby's Geschwader ist in

| verden |sollte, es

Aus Malta wird dem Reutershen Bureau unter dem

Folge des Verzugs, den die Reise Sir Hcnry Layards erlitten, in Cypern zurückgehalten worden. Das Geschwader wird in einer Woche hier erwartet.

Aus Simla wird dem Bureau Reuter unter dem 15. ge- meldet: „General Gough beseßte gestern Djellalabad., Für die Sicherheit der britischen Transportzüge nah Sugdulluk und von dort nah Kabul sind Vorkehrungen ge- troffen worden. Der Khan von Khelat hat den Vizekönig gelegentlich des Falles von Kabul telegraphisch beglückwünscht.“

Der „Times“ wird unter dem 14. aus Mc. Boghan gemeldet: Die Hauptarmee, welche vier Meilen \üdöstlich von Djellalabad steht, rückt morgen daselbst ein. Das Land ift ruhig. Die Vorräthe reichen gerade hin. Die Ver- hindung mit den Truppen des Generals Roberts ist hergestellt.

Einem veröffentlihten parlamentarischen Ausweise zufolge lieferten die Spirituosen-, Malz-, Wein- und Tabakszölle sowie die Getränfkesteuer im leßten Finanzjahre einen Gesammtertrag von 40 040 780 Pfd. Stel, zu welher Summe England 29 695 951 Pfd. Sterl., Schott- [and 5 153 160 Pfd. Sterl. und Jrland 5 191 669 Pfd. Sterl. beisteuerten. Die anderen Quellen der aus Besteuerung be- zogenen Einkünfte, ausshließlich der Vermögens- und Ein- fommensteuer, lieferten 28 751 893 Pfd. Sterl, wozu England 94760 767 Pfd. Sterl., Schottland 2 566 340 Pfd. Sterl. und Jrland 1 424 786 Pfd. Sterl. beitrugen. Die Bevölkerun g Englands wurde am 30. Juni d. J. auf 25 165 336 Seelen, ao auf 3 627 453 und die Jrlands auf 5 363 324 ge]aßl.

Frankreich. Paris , 18, Oktober. (W.T.B.) Das „Jour - nal officiel“ publizirt ein Rundschreiben des Justiz’ Ministers Betoyer an die General-Prokuratoren, in welhem darauf hingewiesen wird, daß scit einigen Wochen Kundgebungen und aufwieglerishe Aufforderungen zum Um- sturz der geseblihen Gewalt erfolgen, welche geeignet sind, zur Verleßung der Geseße zu führen und die Bevölkerung zu beunruhigen. Die General-Prokuratoren werden daher auf- gefordert, alle Reden und Schriststücke, die wider die Gesetze seien und zur Unterdrückung geeignet erscheinen könnten, vor die Gerichte zu bringen.

Türkei. Konstantinopel, 16. Oktober. Dem P L meldet man von hier: Die in der Depesche Savfet Paschas vom 5. Oktober niedergelegte Erklärung, wonach die Pforte bereit ist, die Hauptlinie der Thäler von Calamas und Peneus mit Griechenland gemeinschaftlich zu studiren, um dieselbe anzunehmen oder zu modifiziren, je nachdem die Diskussion dies bestimmen würde, damit endlich die Beziehun- gen zwischen beidgn Staaten den Charakter der Stabilität und gegenseitigen Sicherheit erhalten, ist von den Mächten zum An- laß genommen worden, um das Athener Kabinet zur Mäßigung und zum Eingehen in die meritorishe Berathung zu mahnen. Jn Folge dessen erhielten die hellenishen Delegirten aus Athen die Jnstruktion, entsprehend dem Anerbieten Savfet Paschas, in die Diskussion der Linie vom Thale Calamas nah dem Peneus einzutreten.

17. Dltober, Wie der ¿Times von hiex gemeldet wird, find in Folge einer Erkrankung des zweiten türkischen Bevollmächtigten die Sißungen der griehi]ch - türkischen Grenzregulirungskommission bis auf Weiteres ver- agt worden.

Numänien. Bukarest, 17. Oktober. (W. T. D) Jn der heutigen Sißung der Deputirtenkammer wurde der Geseßentwurf,, betreffend die Unterstüßung nothleidender Landbewohner einstimmig angenommen. Hierauf wurde die Sißung auf zwei Stunden vertagt. Nach Wiederauf- nahme der Sizung erklärte Rosetti , das Delegirtencomité werde morgen einen neuen Entwurf zur Lösung der Juden- frage vorlegen.

Serbien. Belgrad, 16. Oktober. Der „W. Presse“ meldet man : Vorgestern erhielt der Kommandant der serbischen Grenzwache bei Kurschumlje die Nachricht, daß über 100 Arnauten im Anzuge scien, um auf serbischem Gebiet zu plündern. “Die serbishen Truppen wurden in einen Hinterhalt postirt und rieben den ganzen Arnautentrupp auf.

Bulgarien. Sophia, 16. Oktober, Der S C meldet: Mittelst Fürstlicher Verordnung wird die Skupschtina für den 27. d. einberufen. Die Thronrede wird der Fürst persönlich verlesen.

Montenegro. Cettinje, 17. Oktober. Die POL Corr.“ läßt sih von hier melden: Der Fürst von Monte- negro ist mit dem Präsidenten des Senats Petrovic und dem Minister Urbica gestern nah Andrejevika abgereist, um die Positionen bei Plava und Gusinje zu besichtigen.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

__ Manqhe ster, Sonnadend, 18. Oktober, früh. Bei einem hier stattgehabten Banket hielt der Marquis von Salisbury éine längere Rede, in welcher er erklärte, England habe Cypern beseßt, um den Beweis zu liefern, das es die Regierung für ihre Pflicht gehalten habe, einen neuen Eingriff Rußlands jl verhindern. Was die Vertheidigung des Balkans angehe, so sei er der Ansicht, daß man bei der gegenwärtigen Situation wenig Ursache habe, einen Angriff zu fürchten. Gleichviel , welche bedenkliche Politik in der Türkei eintrete, so dürfte das die englische Regierung doch nicht davon abhalten, zu verhindern, daß Rußland nah Konstantinopel gehe; die Aufgabe, zu ver- hindern, daß si das slavische Reich von einem Meere bis jum andern ausdehne, sei Oesterreih anvertraut. Wenn

ngland kein Vertrauen mehr zu dem türkischen Soldaten habe , so könne es dem österreichishen Soldaten ver- trauen, welcher an der Pforte Wache stehe. Wir konnten Mer Türkei keine große Nationalität aufrihten, um Rußland

Liderstand zu leisten, weil es dort feine homogene Nationa- llât giebt. Rußland könne nicht weiter vorrücken, weil Oester- reih stark sei. Die Stärke und die Unabhängigkeit Oester- res seien eine Bürgschaft für die Stabilität des europäischen griedens. Die Vorgänge der leßten Wochen berechtigen die

gerung zu dem Glauben, daß, wenn Oesterreich angegriffen nit allein dastehen würde. Salisbury gab sodann noch einen historishen Ueberbli über die Er- donisse in Afghanistan und {loß mit der Erklärung, daß er Zweck Englands in Afghanistan die Vertheidigung, nicht ‘ne Vergrößerung des englischen Gebietes sei.

Erste ordentliche Gencral-Synode.

,_ Berlin, 18. Oktober, Im weiteren Verlaufe der estrigen Sizung der General-Synode gelangte der Antrag des Sertrals

Berathung: „Die General-Synode beshließt, den Evangelischen Ober-Kirchenrath zu ersz chen, im Einverständniß mit dem Pesitigen der General-Synode eine Kommission behufs Vervollständigung der landesfirchlihen Agende zu ernennen, bei der Zusammenseßung dieser Kommission ‘die provinziellen und konfessionellen Bedürsnifsse zu berüdcksihtigen, und zu veranlassen, daß als Ecgebniß ihrer Arbeiten der Entwurf der neuen agendarischen Formulare der nächsten Genaeralsynode zur Prüfung vorgelegt werde.“ Der General-Super- intendent Dr, Brückner erklärte; Der Evangelische Ober-Kirchearath sei schon seit lange bemüht, eine Vervollständigung der landes- kirhlichen Agende herbeizuführen. Jn Folge dieser Erklärung beschloß die Synode, über den Antrag Carus und Genossen zur Tagesordnung überzugehen. Eine längere Debatte ver- anlaßt? eine Petition der Kreis-Synode Lissa, die zuständigen evangelischen Geistliden von den angestellten Chescheidungsklagen durch die Amtsgerichte in Kenntniß zu seßen. Der Referent Graf v. Krassow beantragte: „Die General-Synode wolle beschließen, den evangelishen Ober-Kirchenrath zu ersuchen, derselbe wolle dahin wirken, daß der Staatsanwalt ex officio verpflichtet sei, den zu- ständigen Geistlichen von allen angestellten Ehesheidungsfklagen Kennt- niß zu geben.“ Der Kommissar des evangelischen Ober-Kirchenraths, Konsistorial - Nath Richter, theilte mit, der evangelishe Ober- Kirchenrath habe sih in dieser Angelegenheit bereits an den ; Justiz-Minister gewandt, und dieser habe zugesagt, den Amtsêrichtern zu empfehlen, von jeder anhängig gemachten Ehe- sceidungsflage den zuständigen Geistlichen so shnell als möglich Kenntniß zu geben. Von weiteren Beschlüssen, die eine Aenderung der Gesetzgebung bezwecken, rathe er (Redner) ab. Auf Antrag des Synodalen von Kleist-Reßow wurde beschlossen: „In Rücksicht der abgegebenen Crklärung des Kommissars des Königlichen Kirchenregi- ments, erklärt die General-Synode über den Antrag des Grafen von Krassow und Gen. zur Tagesordnung überzugehen.“ Eine Petition der Kreis-Synode Osterburg, die die Mitwirkung der Geistlichen bei Sühneversucen verlangt, wurde aus demselben Grunde für erledigt erklärt. Eine Anzahl anderer Petitionen wurden theils für er- ledigt erklärt, theils von der TageLordnung vorläufig abgeseßt. Auf Antrag vieler Synodalen wurde beshlossen: Se. Kaiser- e a O E E U, Mronprenzen, anläßlich

nes am 19./ltober wiedertehrenden Geburtstages, auf tele if Wege zu beglückwünschen. / E

Die heutige Sigung eröffnete der Präsident Graf von Arnim- Boißenburg gegen 104 Uhr. Der Hofprediger Dr. Kögel sprach das Gebet. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete folgen- der Antrag des Synodalen Graf 1. Kothkirch und Genoffen: „Die Synode wolle beschließen! die Bestimmung in 8. 5 der General-Synodalordnung: „Die General-Synode hat mit dem Kirchen- regimente des Köniss der Erhaltung und dem Wachsthum der Landes- kirhe auf dem Grunde des evangelischen Bekenntnisses zu dienen“ und der Ausdruck in _§. 138: Einheit ce evangelischen Landes- kirhe in Bekenntniß „und Union, in Kultus und Ver- faffung“, sind n Se e S1 der Bekenntnißstand und die Union in den genannten Provinzen und den dazu ge- hörenden Gemeinden werden dur dies Verfassungsgesez nicht be- rührt“, aufzufassen und zu interpretiren“. Der Landrath a. D. von Wedell (Piesdorf im Mansfelder Seekreise) {lug daher im Namen seiner Frafktionsgenossen folgende motivirte Tagesordnung vor: ¿In Erwägung, daß mit der Union auc der Bekenntnißstand der evan- geliswen Landeskirche hinsihtlih des in dieser zu Recht bestehenden reformatorischen Bekenntnisses durch den §8. 1 der General-Synodal- Ordnung gewährleistet ift, und diese Gewährleistung die Borausseßung der Bestimmungen in §§.9 und 18 ist, geht die Synode über diesen Antrag zur Tagesordnung Über.“ Professor Dr. Beyshlag (Halle) beantragte folgenden Besluß: „In Erwägung, daß die gesonderte einseitige Erklärung nit verständlich und für die Union und die Einbeit der evangelischen Landeskirche gefährdend erscbeint, und eine thatfächliche Veranlassung zu einer folden Erklärung überhaupt nicht nachgewiesen ist, geht die General-Synode über den Antrag des Grafen von Rothfkirch und Genosseu zur Tagesordnung über.“ Mit sehr großer Meh1heit wurde na längerer Diskussion der Antrag von Wedell und Genossen angenommen. Ein Antrag der Pommerschen Pro- vinzial - Synode: „Die General - Synode wolle beschliezen : die Diözesan-Synoden in der Provinz Pommern bestehen zu laffen“ wurde nach langen Debatten abgeiehnt. Der Landschafts-Rath Holy (Alt-Marrin, Kreis Colberg) referirte hierauf über die Denkschrift des Evangelishen Ober-Kirchen- raths wegen Gewährung von Remunerationen an die Superintendenten. Nach längerer Diskussion wurde auf Antrag des Referenten folgender Beschluß gefaßt: „Die General-Synode wolle sib gutachtlih dahin äußern: 1) die General-Synode erklärt, daß sie die Nemuneration der Superintendenten für Vureau-Aufwendungen für ein unabweis- bares Bedürfniß hält. Sie nimmt als jährlihen Durchschnitts- betrag dieser Remuneration die Summe von 400 M für jede Superintendentur als erforderlich an. 2) Sie beantragt, daß der bezüglihe Bedarf der Kirhe aus Staatêmitteln überwiesen wird, da die Entschädigung der Superintendenten für ver- wendete Amtsunkosten als Kosten der äußeren Kirchenleitung zu betrachten sind, welche der Staat zufolge der ihm obliegenden Verpflichtung bis heute getragen hat. 3) Sie bält die Berwendung der Kirchensteuern oder eines Theiles derselben zu diesem Zweck nicht für angängig, da das Maximum der zulässigen Kirchensteuer nicht einmal ausreichen wird, die no:hwendigften Bedürfnisse der Kirche zu deten. 4) Sie empfiehlt die zur Remuneration der Superintendenten vom Staate zu überweisenden Mittel nah dem Verhältniß der Zahl der Superintendenturen unter Anrechnung der zu diesem Zwecke vorhandenen Fonds zur Disposition der Konsistorien an die Provinzen zu verthei- let. Die General-Synode ersucht daher den evangelischen Obers- Kirchenrath, die Uebernahme der fraglichen Kosten auf Staatsfonds bei dem Staats-Ministerium erwirken zu wollen.“ Damit war die heutige Tageêordnuag erledigt. Superintendent a. D. und Pfarrer Fanck (Königsberg i. Pr.) spra das Schlußgebet, worauf die Sißung gegen 12 Uhr Nachmittags beendet war. Die nächste T ist auf Montag. den 20, Mittags 124 Uhr, anberaumt. Auf der Tageso-dnung steht u. A. ein Antrag der Synodalen Stöer, Tauscher und Gen. auf Erlaß einer neuen Instruktion der Kirchen- gemeinde- und Synodal-Ordnung.

Nr. 62 des „Amtsblatts der DeutsheaKeich3-Pof}- und Telegraphenverwaltung®" hat folgenden Srbalt: Vene fügungen : Vom 11. Oktober 1879: Schreibweise des Ortsnamens Konstanz ; „— vom 11 Oktober 1879: Geleitscheine zu Waffen- sendungen im Durchgang dur Desterreih-Ungarn ; vom 20. Sep- tember 1879; Statistische Ermittelungen über Eilsendungen.“ Post- karten mit bezahlter Antwort, Geschäftspapiere, Rückscheine zu Ein- \reibsendungen und über Zeitungen ; vom 26. September 1879; Neue Ausgabe der Formulare zu den statistishen Nachweisungen für das Jahr 1880; vom 10. Oktober 1879; Eröffnung der Eisen- bahnstrecke Glaß-Neurode; vom 10. Oktober 1879: Eröffnung der Cisenbahn Saarbrücken - St. Ingbert; vom 13. Oktober 1879: Gröffnung der Eisenbahnstrecke Größingen-Bretten-Eppingen.

Nr. 19 des „Archivs für Post und Telegraphie*, Bei- heft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs-Post- und Telegraphen- verwaltung, enthält : Aktenstücke und Aufsäße: Die neue Deutsche abla K WLE Die Entstehung der Eisenbahnen. Die Um- wandlung der vostvorshüsse in Postnabnahmen. Die Boten- anstalt des Reichs- Kammergerichts. (Shluß,) Major Serpa Pinto's Reise durch Süd-Afrika. Kleine Mittheilungen : Bericht des General-Postmeisters der englishen Kolonie Hongkong. Ein

Wasserweg zwish.n dem Kaspischen und dem Asowschen Meere,

Superintendenten Dr. Carus (Königsberg i. Pr.) und Genoffen zur

Verwendung der S{lacke zum Bau von Eisenbahnen eite \chriften-Ueberschau. 5 : y I

Nr. 22 des „Armee- Verordnungs-Blatts“, heraus- gegeben vom Kriegs - Ministerium, hat folgenden Inhalt: Liqui- dationen über Reisekosten, Tagegelder und Umzugskosten. Reise- gebührnisse der Offiziere 2c., welche ausmarschirten Truppentheilen einzeln nachfoigen. Abänderung des Standes-Nachweises Schema 6 der Landwehr-Ordnung. -— Einreichung der Personal - und Qualifikationsberichte. Entnahme von zwei einspännigen Vor- spannwagen an Stelle eines zuständigen zweispännigen Vorspann- wagens. Nachrichten für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffizier-Vorschule zu Weilburg einzutreten wünschen. Mars- gebührnisse für Offizier-Asp.ranten des Beurlaubtenstandes. Be- richtigung der Jostruktion über die Anwendung des Wurfhöhen- messers bei den Truppen. Nachtrag zum Sculverzeichniß vom 8, Januar d. I. Rückreise abkommandirter Offiziere bei Ver- seßunaen innerhalb des Reaziments- 2c. Verbandes. Eröffnung der Eisenbahn zwischen Einbeck und Salzderhel den. Auflösung der Fortifikation zu Minden. Erläuterungen zu den Stärke- Rapporten. Ausgabe eines neuen Preistarifs über Fabrikate der Geschüßgießerei zu Spandau beziehungsweise der Gescboßfabrik zu Siegburg. Reisegebührnisse der einjährig-freiwilligen Aerzte.

Nr. 19 des „Marine-Verordnungs- Blattes“ folgenden Inhalt: Vergütigung für See-Cquipage. -—— Aufruf des Itamens bei der Instruktion. Rechnungémäßiges Verfahren bei der Ausgleichung von Fond: verwechseluuzen. Fußboden-Oelanstrich. E Tafelgelderkompetenz einge‘chiffter, nit zur Sciffsbesaßzung ge- hörender Offiziere. Verlegung 2c. eines Landwehr-Bataillons- Stabsquartiers. Sciffsvorräthe an weißen Hosen und Hemden. Ausrüstung mit Instrumenten für Distanzmessung. Kleider- schulden. Abänderung der Bestimmungen für die Beschäftigung far f O ENIARRENEN: Yas E f agt I. der Instruk- t mmandanten. Patriotishe Gaben. Personal-Ver- änderungen. Benachrichtigungen. a aus

hat

Statistische Nachrichten.

Nach dem von der Kaiserlichen General-Direktion der Eisen- bahnen in Elsaß-Lot ringen veröffentlihten Bericht über 7E Verwaltung der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und Luxemburg im Etatsjahre 1878/79 betrug die Betriebs- länge derselben in Elsaß-Lothringen 1120,03 km (davon 530,44 km zweigeleisig) und in Luxemburg 170,41 km (davon 20,24 km zwei- geleisig). Die Betriebsmittel dieser Bahven bestanden in 446 Loko- motiven, 775 Personenwagen von 1550 Awsen und 31 110 Siy- pläten (durchschnittlich 20,01 pro Awhse), 2066 Gepäck- und be- deten Güterwagen mit 20 645 000 kg Ladungsfähigkeit, 7428 offenen Güterwagen mit 74340009 kg Ladungéfähigkeit und 1626 Koks-, Viehs-, Langholz-, Scienen-, Bock- und Arbeitswagen mit 15 042 590 kg Ladungsfäbigkeit. Das bis zum 31. März 1879 für die Reichseisen- bahnen aufgewendete Anlagekapital betrug 394 519 810 M. Hiervon sind jedo abzuseßen 91 433 428 M, um welche der Kaufpreis für die gemäß des FSriedensvertrages vom 10. Mai 1871 erworbenen Bahnen deren Herstellungskosten übersteigt, zuzuseßen, dagegen 1457 600 Æ noh nit berihtigter Theil des Kaufgeldes für die Bahn von Colmar nah Münst:-r und 4375 390 X von Privat- personen, Gemeinden und anderen Körperschaften gezahlte Subven- tionen, so daß also die vollen Herstellungskosten 308 919 372 M. be- tragen. Außerdem sind aus Reichsmitteln verwendet für Str: cken, die Gnde 1878/79 dem Betrieb noch nit übergeben waren und für Ausrüstung, Erneuerung und Vervollständigung der Wilhelm-Lurx¿m- burgbahn ¿usammen 5 974824 6 Was die Verkehrs8ver- hältnisse des Jahres 1878/79 betrifft, so hat der Personen- verkehr gegen 1877/78 nit unbedeutende Mehrfrequenz und Mehr- einnahmen aufzuweisen, die aber ledigli der Cinwirkung der Pariser Weltausstellung zuzuschreiben sind. Auf die Ergebnisse des Güter- verkehrs übte dagegen die fortdauernd ungünstige Gestaltung aller wirthsaftlihch-n Verhältnisse einen nachtheiligen Einfluß. Es wurden in 1878/79 befördert 9 798 126 Personen (1877/78 9 584 591), 24 527 t Reisegepäck (1877/78 22396 t), 29 682 t Gilgut (1877/78 27 466 t), 219 000 t Stüdgut (1877/78 307 883 t), 5 236 228 t sonstiges Fracht- gut in Wagenladungen (1877/78 5 284 795 t), 11 527 Pferde (1877/78 11285), 1234 282 Stü sonstiges Vieh (1877/78 1 220 797 Stü). Die_ Gesammteinnahmen ohne Restverwaltung betruzxen 36 170016 Æ gegen 35 228936 M. in 1877/78 und entfallen hiervon auf den Personenverkehr 9 031 342 M. (1877/78 8 454 741 M) auf den Güterverkehr 24924311 M (1877/78 24 448 640 4) unt auf fonstige Erträge 2214363 M (1877/78 2325555 M). Die Ginnahme auf 1 km Betriebslänge hat 28 122 46 gegen 30 294 M in 1877/78 betragen. Die Gesammt-Ausgaben stellten sih auf 25 418 158 M. oder 71,49% der Gesammt-Einnahmen, während sie im Vorjahre sih auf 25 391 383 4 oder 72,1% beliefen; auf 1 km Betriebslänge kommen durschnittlih 19 691 M Ausgaben gegen 21834 4 in 1877/78. Nach Abzug der Ausgaben von den Ein- nahmen ergiebt sih für 1878/79 ein Einnahme-Uebers chuß von 10 751 858 M. gegen 9 837 533 #1 im Vorjahre. Das Anlagekapital der Reichs-Cisenbahnen in Elsaß-Lothringen hat sich, und zwar das Ma O das reduzirte mit 3,8% verzinst (1877/78 mit 3,2 ezw. 4,2°/0).

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

„Der Berliner Volkscharakter in der Seelsorge" betitelt sih eine von Eugen Baumann, Arcidiakonus von St. Elisabeth verfaßte, im Berlage von L. Stleiermacher (Berlin 188 /) so eben erschienene Schrift. Der mit den Berliner Verhältnissen sehr vertraute Verfasser stellt den Berliner Bolkscharakter in seiner Mischung von Sanguinishem und Cholerishem psychologish fest und zeigt dann, wie auf diese: Charakter seelsorgerisch eingewirkt werden müsse, aber au könne. Der Verfasser „darf die christliche Kirche auch in Berlin nicht ihrer Aufgabe entbinden, „an ihrem Theil dana zu ringen, auf dem Grunde des Glau- bens die Menschheit zu versittlihen. Ja, mehr als das, sie hat hier erst recht, wo man sie oft todt gesagt und ihr Bürgerrecht inmitten des geistigen Centrums, in dem Centrum der Kultur und Civilisation, în der Feste der humanen Volksaufklärung hat versagen wollen, die heilige Pflicht, ihre unversiegliche Lebenskraft an den Herzen und im Leben des Volkes zu erweisen. Und sie kann es nicht nur, sondern sie steht mitten in der Arbeit. Es fehlt ihr weder an reicher Frucht, noch an frôöhliher Hoffnung. Glaube man nur nicht, was in den Provinzen als triviale Phrase von, Mend zu Mund geht, in Berlin fehle es „dem Geistlichen an einem jeelsorgerischen Verhältniß zur Gemeinde. Das kann nur da der Fall sein, wo die Kirche selbst unter dem Bann dieses kläglihen Vor- urtheils steht und nit den Muth, die Freudiakeit und Energie besißt, in das Volksleben einzutreten. Nur herunter von der Kanzel in die Häuser, nur heraus aus dem Konfirmandenhaus in die Fa- milien, nur fort aus den Vereinen in die Gemeinde hinein, nur vor- wärts mit den Waffen und Gnadengaben des Christenthums dicht an die Herzen des Volkes, wie es ist, heran und der reiche Segen wird nicht fehlen." Der Verfasser führt diefe Gedanken auf den einzelnen Gebieten der seelsorgerishen Thätigkeit (Sprechstunden, Hausbesuch, Taufe, Kindergottesdienst , Konfirmandenunterriht, Abendmahl, Trauung, Sterbebett und Begräbniß) weiter aus, er schildert den beklagenswerthen religiösen Nothstand Berlins mit leben- digen Farben, aber er weist in dem Berliner Volkscharakter auch überall Anknüpfungspunkte nach, dur deren verständige Benußung der Geistliche „das leihtsinnige Berliner Naturell zu religiöser Ver- tiefung und Charakterentwidelung zu erziehen“ vermag. Hoffentlich wird die interessante Sthrift recht viele Leser finden und weiteren Kreisen, die in Berlin am Christenthum verzweifeln, zur Ermuthi- gung und Aufmunterung gereichen, in ihrer Arbeit nicht müde zu

werden, dabei aber auch zur Anweisung dienen, wie di beit fruchtbar gemacht werden kann. t e diese Arbei