1879 / 265 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Nov 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Londen, 10. November. (W. T. B.) Die Getrcidezufehren betrngen in der Woche vom 1. bis zum

% November : Englischer Weizen 6274, fremder 69 507, engl, Gerste 92104, fremde 37934, engl. Malzgerste 12 861, ‘engl, Hafer 1153, fremder 81 784 Qrtrs, Engl, Mehl 17585 Sack, fremdes 7016 . Sack und 450 Fass,

Lenden, 8. November. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 15 Weizenladungen.

Havannazucker Nr, 12, 28. Stramm,

LAvergool, 8. November. (W, T. B.)

Baumwolle, (Schlussbericht.) Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Amerikauer stetig. Surats fest. Middl. amerikanische November-Dezember-Lieferung 617/82, Januar- Fe! roar-Licferung 617 33, Oktober-Versch.ffŒng pr. Dampfer 6} d,

Paris, 8, November. (W, T. B.)

Rohzucker steigend. Nr. 10/13 pr. November pr. 100 Kilogr.

fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Novbr. 79,50, pr. Dezbr. 79,50, pr. Januar-April 79,50, pr. Mai-August —,

Faris, 8. November, (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen rubig, pr. YMovember 32,60, pr. Dezember 32,75, pr. Januar-April 33,25, pr, März- Juni 833,50. Mehl rubig, pr. November 71,50, pr. Dezember 71,75, pr. Januar-April 72,50, pr. März-Juni 72,75, Rüböl still, pr. November 8025, pr. Dezember 80,75, pr. Januar-April 82,50. Spiritus fest, pr. November 68,75, pr. Dezember 69,00, pr, Januar-April 69,25, p“. Mai-August 69,50.

New-York, 8. November, (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 11%16, do. in New-Orleans 11. Petroleum in New-York 74, do. in Philadelphia 7x, rohes Petroleum 64, do. Pipe line Céertificats D. 90 C. Mehl 5 D. 60 C. Rother Winterweizen 1 D, 40 C, Mais (old mixed) 58 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 9, Kaffee (Rio-) 16&, Schmalz (Marke Wilcox) 7%, do, Fairbanks 7}. Speck (short

General verFzanmn ungen. Harzer Werke zu Rübeland unä Zorgo. Vers, zu Braunschweig.

Hobenzollero, Aktlengesollsohaft für Lokomotlvban.. Ord, Gen.-Vers. zu Düsseldorf, Aktlongesellschaft „Lauohhammer“, vereinigte Vor- mals Gräfl. Elnslodels0he Werke, Ausserord. Gen,- Vers, zu Riesa. iwer ari Bi Anna En n@ras Bresiau - Sobweldnitz - Freibarger Bahn. burg - Frankenstein - Raudten - Breslau - Reppen, Im Oktbr. 1879: 1048948 A (14 46697 6), bis ult. Oktbr. 8201276 M (+2983 524 6). Reppen-Stettin: Im Okt, 157 532 6 (+4- 17 830 M), bis ult, Oktbr. 1024694 M (14- 65283 M). Sorgau-Halhbstadt:

25. Novbr. Ord, Gen,-

Breslau - Walden-

Im Oktbr, 44 221 M (— 272 .), bis ult. Oktbr, 1879 +4 24 470 M.

AussIg - Teplitzoer Bisonbabn-Gesellsohaft. Im Oktbr. 1879 30334 F1. (4+ 20086 FI), bis ult, Oktbr. 1879 2 371 972 FI, (+

67.00, 7/9 pr. Novbr. pr. 100 Kilogr. 73,00. Weisser Zucker | clear) 54 C. Getreidefracht 65. D O _(/) pr, Ov Or, P E E A R

_238 477 F1.),

Ed

Thearer

Königliche Schauspiele, Dienstag: Opernhaus. 229. Vorftellung. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Akten von Sciller. i und die zur Handlung gehörige Mußik von B. A. Weber. (Wilhelm Tell: Hr. Drach, vom Stadt- Theater in Wien, als Gast.) Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 213. Vorstellung. Die Hochzeit des Figaro. Oper in 4 Abtheilungen mit Lanz von Beaumarchais. Musik von Mozart. (Fr. v. Voggenhuber, Fr. Mallinger, Frl. Lehmann, Hr. Beß.) Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 230. Vorstellung. Der Feensce. Große Oper in 5 Abtheilungen von Scribe und Meleéville, aus dem Französischen über- seßt von J. C. Grüpbaum. Musik von Auber. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. Bettaque, Hr. Salomon, Hr. W. Müller.) An- fang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 214. Vorstellung. Rolf Berndt, Schauspiel in 5 Akten von G. zu Puttlip. An- fang 7 Uhr.

Waliner-Theater. Dienstag: Zum 10. Male: Weohlthäiige Frauen.

Ficteria-Theater, Direktion: Emil Hahp. Dienstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Covsuelo d-e Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Zum 193. Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes itattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Berne und A. D'Ennery. Deutsh von R. Schel- cher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Dekillemont. In Scene geseßt von Emil Hahn.

Residenz-Theater. Dienstag: Lebtes Gast-

spiel des Hrn. Ferdinand Dessoir. Zum 15, Male; Dex natürlict;e Sohn. Schauspiel in 5 Aufzügen von Alexander Dumas (Sohn). Für das Residenz- Theater übersett und bearbeitet von Paul Lindau.

Krolls Theater.

Dienstag: Die Nichte des Millionärs, Original- Posse mit Gesang in 3 Akten von J. B. von Schweißer. Musik von G. Michaelis. (Malchen Kuleke: Frl. Ernestine Wegner.) Anfang der Vorstellung 7 Uhr.

National-Theater. Direktion C. F. van Hell. Dienstag: Maria Stuart.

Germania-(Winter-)Theater, Dienstag: Vorlettes Gastspiel des Hrn. Ed. Weiß. Zum leßten Male: Hotel Klincebush. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von Kneisel und Jacobson.

Mittwoh: Abschiedsvorstelung des Hrn. Ed. Weiß: Der Verlobungs- Teufel. Humoristisches Lebensbild mit Gesang in 3 Akten von A. Reich.

Belle - Alliance - Theater, Dienstag und folgende Tage: Gastspiel des Ober-Regisseurs Hrn. v. Jenderéky vom Hoftheater zu Stuttgart. Der ungläubige Thomas, Historishes Charakter- bild in 5 Aufzügen von A. Rost. Anfang 7 Uhr. Entrée 50 g.

Mittwoch : Extravorstellung. Halbe Kassenpreise: Entrée 30 4. T, Parquet 1 4 (hintere Reihe) 75 S,., 11. Parquet und Balkon 50 -Z., Parquet- und Balkon-Logen 1 4. 50 H§.,, Orchester- und Proëceniums-Logen 3 4

Frei'ag: Wohlthätigkeits-Vorstellung unter Mit- wirtung der Königl. Hofschauspiclerin Frl. Clara Hrabowska.

SteFbriefe uud Untersuchungs - Sache,

Ouvertüre

Aus- 4

Direkii-n: Engel-Lebrun. |

gerichtes vom 7, November 1879 ist die zwischen der

Ehefrau des Fabrifarbeiters W

und ihrem genannten Chemanne bestandene geseßz-

lie Gütergemeinschaft für aufgelöst und an

L Stelle die völlige Gütertrennung autgesprochen orden.

Heinrich Joachim Christian Hoppach aus Cröslin, 26 Jahre alt, 3) der Seefahrer Johann Carl Christian Uccker aus Boltenhagen, 32Jahre alt, 4) der Sattler Iohann Barkhauer aus Wolgast, 41 Jahre alt, 5) der Seefahrer Eduard August Friedri Pe-

halt unbekannt ist, und welchen zur Last gelegt wird, ohne Erlaubniß resp. ohne Anzeige bei der Militär- behörde ausgewandert zu sein Vergehen gegen das Geseß vom 10. März 1856 und §. 360 des Strafgeseßbuchs werden auf Anordnung des König- lien Amtsgerichts hierselbst auf Freitag, den 16. Januar 1880, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht (im Schöffensaal) zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldig- tem Auébleiben wird zur Hauptverhandlung geschrit- ten werden. Wolgast, den 9, Oktober 1879, Maß, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts- gerichts.

Subhaftationen, Nufgebote, Bor- ladungen u. dergl.

[10813] Bekanutmachung.

Hauptlehrer Valentin Stockert in Handschuch83- heim besißt seit A*-leben seiner Eltern auf Gemar- kung Hungheim folzende Liegenschaften, worüber ein Grundbuhseintrag nit besteht:

1) 22 Ruthen Aer, im Krebsacker, neben Katha- rina Retßbach und Jakob Thren ;

2) 27 Ruihen Aer, am Unterwittstadter Weg, neben der Mauer und Alois Hettenbach ;

3) 30x Ruthen Aer, bei der großen Buche im Zimmerhölzlein, neben Martin Wolfarth und Jakob Threnz

4) 24 Ruthen Ader, im Spatenacker, neben selbst und Johann Joseph Kolb ;

5) 244 Ruthen Aker, im Königsgrund, neben R und Michael Mai und Iohann Joseph

(lj;

6) 272 Ruthen Aer, im Königsgrund, neben Ioseph Anton Göttinger und Jakob Thren ;

7) 40 Ruthen Ader, im Langenholz, neben Joseph Anton Gößinger und Gottfried Waolfarth ; i

8) 174 Ruthen Aer, in der Hohenschwärz, neben felbst und Alois Hettenbach ;

9) 2 Viertel 29 Ruthen Ader, im Teich, neben

_ Joseph Anton Gößinger und selbst;

10) 42 Ruthen Adckec, im Bauernacker, neben felbst beiderseits;

11) 1 Viertel 344 Ruthen Acker, im äußeren Seelecin, neben Martin Nies und selbst;

12) 1 Viertel 1 Ruthe Aer, im Langenholz, neben David Ostheimer und selbst ;

13) 18 Ruthen Garten, in den Kirchgärten, is Alois Hettenbach und Ballenberger

ad;

14) 24 Ruthen Aer, im Kaisersrain, neben fich selbst mit Wiese und der Mauer;

15) 13 Ruthen Wiesen , im obern Thal bis zum Furth, neben Martin Wolfarth und Adam Keller;

16) 205 Rutben Wiesen, im obern Thal bis N Lans , neben Gottfricd Wolfarth und elbst;

17) 2 Viertel 5 Ruthen Acker, in der Burkemer Höhe, neben Iakob Thren und Joseph Anton Gößinger.

Es werden deéhalb Alle, welche in den Grund- und Unterpfandébüchern nicht eingetragen, au sonst nicht bekannie, dinglihe oder auf einem Stammguts- oder Familiengutsverband beruhende Rechte an diesen Liegenschaften haben oder zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Moutag, den 22. Dezember 1879,

Bormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotétermin anzumelden, widrigen- falls die nit angemeldeteùà Ansprüche auf Antrag für erloschen erklärt würden. AdelSheim, den 31, Oftober 1879, Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts. Wirth,

a Auszug. Durch Urtheil des hiesigen Königlichen Land- m Armenrecchte admittirten, zu Neustadt, Reg.-

Bez. Cöln wohnenden Amalie, ges Se, elm Baum

Cöln, den 8, November 1879, Otto Beder, Rechtsanwalt,

trowsky aus Wolgast, 29 Jahre alt, deren Aufent- |

Termin auf den 21, Januar 1880, Morgeus 9 Uhr, bestimmt. Für die Richtigkeit dieses Auszuges : Düsseldorf» den 7. November 1879. Der Gerichtsschreiber, Steinhäuser.

1102] WPeroclamsag,

Auf dem Grundstück Spremberg, Häuser-Nr. 53 des Grundbuchs stehen in Abtheilung IIT. 418 Thlr. nebst 6% Zinsen und 20 Thlr. 20 Sar. Protest- kosten aus dem Erkenutnisse vom 22, Oktober 1866 nebst den Kosten des Prozesses und der Eintragung für die Kaufleute Golden & Sohn in Magdeburg bypothekarisch eingetragen auf Requisition des Prozeßrichters vom 21. Dezember 1866, zufolge Verfügung vom 7. Januar 1867. Das über die Forderung gebildete Dokument ift verloren gegangen. Alle Diejenigen, welche an die oben gedachte Post Ansprücke gel!end machen wollen, werden hiermit zur Vermeidung der Ausschließung damit auf- gefordert, dieselben spätestens in dem auf

den 8, Zannar 1880, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termin anzuzeigen.

Spremberg, den 25. Oktober 1879,

Königliches Amtsgericht.

b d D 3 * N Bekauntmachung.

Dem Antrage der Wittwe Margaretha Birle von Burghagel auf Todeserklärung ihrer Brüdcr, der Söldner Georg und Joseph Weber von Dattenhausen, hat das Königlihe Amtsgericht Lauingen, mit Beschluß vom 6., dies stattgegeben unter der Aufforderung 1) E Verschollenen, sich späteftens in dem

au Dienstag, den 21, Septembex 1880, Vormittags 9 Uhr, angescht-n Aufgebotstermin persönlih oder \chriftlichÞ bei dem Königlichen Amtsgerichte Lauingen anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würden ;

an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, widrigen- falls die Vertheilung des Vermögens der Verschollenen unter die gerichtsbckannten Erben erfolgen würde;

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mit- theilung hierüber bei Gericht zu machen.

Laningen, den 7. November 1879. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts …_ Lauingen. Streberx, Königlicher Gerichtsschreiber.

(1091831 Befanutmachuug.

Die dur Rechtsanwalt Dr. Berthold vertretene ges{bäftslose Auguste, geborne Schliukert, Che- fran des früheren Kanfmauns, jeßt geschäfts- losen Carl Ludwig Semler zu Vokwinkel, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elber- feld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende geseßliche Gütergemein- schaft mit Wirkung seit der Zustellung der Klage für aufgelöf| zu erflären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 22. Dezember c., Morgens 9 Uhr, im Sizungs- saale der I, Civilkammer des Königlichen Land- gerichts zu Elberfeld anberaumt. Der Gericbtsschreiber.

Jansen.

[10912] Oeffentliche Zustellung.

Arf die von dem Sparkassa-Controlleur Johann

Krauß und dem Schuhmachermeister Franz Fritsch,. Polizceidiener-

Beide von Weiden, gegen den Johann Uebelhak, früher in Weiden, nun unbe-

kannten Aufenthalts, wegen Forderung von 100 M.

und 50 4 unterm 6. d, Mts. gestellte Klage ist nach Verfügung des Königliccen Amtsgerichts Weiden vom 7. l. Mts. Termin zur Verhandlung

dieser Sache und des unterm 5. November l. F.

an die zurücgelassenen Mobiliargegenstände des Be-

klagten angelegten Arrestes in

Königlichen Amtsgerichtes Weiden auf

Samstag, den 27. Dezember 1879,

Vormittags 9 Uhr,

anberaumt, in welcher die Kläger um Verurtheilung

des Beklagten, zur Bezahlung ihrer Forderungen

zu 100 4 und 50 M, dann der erwachsenen Kosten,

sowie den unterm 5. November l. Js, an die

Mobiliargegenstände des Beklagten angelegten

R für gere{tfertigt zu erklären, beantragen

erden.

Im Hinblile auf §. 187 der Reichs Civilprozeß--

Ordnung wird der Beklagte zu dieser Verhandlung hiermit geladen. Weiden, den 8. November 1879, Der Gerichts\{reiber des Königl, bayerishen Amtgerichtes Weiden. Stochr.

A y

urch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Cöl vom 15, Dftober 1879 wurde die Aoibe vér iu (CTôln wohnenden gewerblosen Mathilde, geb. Kleinenbroih, und ihrem daselbst wohnenden Che-

manne Mehger Johann Albrings bestandene-

geseßliche Gütergemeinschaft aufgelöst, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen. Cöln, den 8. November 1879, Otts Beer, Rechts-Anw.

[10834] Durch Ghevertrag, errihtet vor Notar Dik zu Jülich am 22. Oktober 1879, haben die Brautleute Reinhard Karl Nikolaus von Thenen, Kauf- mann, und MariaiFranziska Gertrud Schüller, ohne Geschäft, beide zu Jülich wohnend, B Geno „daß während ihrer zukünftigen Ehe Güter- A e E er Auszug dieses Chevertrages ist heute an die Gerichtstafel hierselbst angeheftet und in die hierzu bestimmte Tafel eingetragen worden, Jülich, den 6. November 1879, Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber. Bacer.

(10922] Erbvorladung.

Bernhard Berner, Maler von Kandern in Baden, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wird zu den Theilungêsverhandlungen auf Ableben seiner Schwester Marie Sophie Berner von Kandern mit dem Anfügen vorgeladen, daß, wenn er si

: binnen drei Monaten nit anher meldet, der Nachlaß so vertheilt würde, wie wenn der Geladene zur Zeit des Ecbanfalls niht mehr am Leben gewesen wäre.

Kanderu, den 7. November 1879.

Großh. Bad. Notar: Kaiser.

[10854]

443 450 478 481 492.

zur Einlöfung präsentiren zu lassen.

Aachener Hütten-Actien-Verein. Bei der im Oktober a. c. vor Notar statutgemäß stattgefundenen Ausloosung von 25 Stück

unserer Partial-Obligationen sind folgende Nummern gzzogen worden: 7 60:80 93 113 122 131 169 210/222 229 267 268 296 310 333 370 386 434 442

Indem wir dieses zur Kenntniß der Betheiligten bringen, fordern wir dieselben auf, di , geloosten Stücke nebst zugehörigen Talons und Coupons vom 2, Januar k, J. E bei wb Kasse

Rothe Erde bei Aachen, im November 1879, \ Die Direction.

Cto, 36/11.)

(10902]

A. Berlin-Anuhaltische Eisenbahn. d, Oberlausißer Eisenbahn.

Bergleichende Uebersicht der Frequenz und Einnahmen pro Monat Oktober 1879 und 1878.

Für Güter Ein-

Für Personen Ein-

Extra- Ein- |Summa. nahme

Provifor. Ermitte- lungen

Summa bis ultimo Oktober

ie Sitzung des:

[10921]

Ein von der Schaffne:bahnpost des Zuges von Falkenberg nach Halle a. S. am 4. d. Mts., 5 Uhr früh, auf die Postagentur in Zschakau abgewiesenes Geldfahrposipacket ist in Verlust gerathen und wahrfcheinlich entwendet, In demselben ift ein Werthbrief mit folgenden Rentenbriefen der Pro- vinz Sachsen :

1) Lit, A, Nr. 12 513 über 3000 H,

D, D E L U... 1000 75

3) Lat, C. Nx. 17109 und 17 110 -über

E O,

4) Lit, D; Mir. 14905, 14904 und

G U e 0 220 nebst den dazu gehörigen Coupons Serie IV. Nr, 11 bis 16 und Lalons enthalten gewesen.

Es wird ersucht, auf das etwaige Vorkommen der bezeichneten Werthpapiere zu achten, dieselben eintretenden Falles unter genauer Feststellung der Person des Inhabers anzuhalten und vom Ge- ihehenen, sowie über sonstige Wahrnehmungen, welche zur Entdeckung des Verbleibes jener Werth- s führez könnten, soglei hierher Mittheilung | ohne zu machen.

Auf die Wiederherbeishafffung der abhanden ge- walt, gegen den Tommenen Werthpapiere wird hiermit

eine Belohnung von 150 #. ausgeseßt. Halle a. S., den 8. November 1879. Die Kaiserliche Ober-Postdirektion. P t Seefab Luer Wob er Seefahrer Ludwig Johann Joachim Wi:n- holz aus Hohendorf, 28 Jahre alt, 2) der Matrose

Die Ehefrau des geschäftslosen Heinrich Noderjan, Anna eschâft zu Düsseldorf wohnend, hat, unter Bestellung des Rechtsanwalts Küster zu ihrem An-

S V ta ivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düfsel- dorf Klage dahin erhoben : L l

Die Gütertrennung zwishen den Eheleuten Noderjan mit allen Folgen nach den Beftim- mungen des preußischen Landrechtes auszusprechen und dem Verklagten die Kosten zur Last zu

legen. Zur mündlihen Verhandlung dieser Sache ist

nahme

Auszug. E

To. A. M. M.

Person.- | Tonnen- zahl, zahl, M.

nahme

pro Oktober. M,

1879 prov.

_226,461| 425,400] 227,400| 895,340] 50,000/1,370,74012,241,834/1,598,33111,702,86511,370,740 1878 definttiv 235/096. 450,916] 219,292| 893,094/ 20,000[1,394,010 2,237,944/1/654/771 12,017,313 1/407 480

Maria, geborne Termöhlen,

mehr 4 ann 1879) weniger] 8,635) 25,516

8,1 108 | 2,640

L

23,270 56,440| 314,448] 36,740

C as

S, 189 DPOV, 1878 definitiv

E geschäftslosen Heinrich

eldorf wohnend, bei der ersten 19 346 17.710

21,474! 18,854

15,910 38,750

16,941

193,391 149,704 218,659 147,956

96,460 66,246

597,743 983,120

56,460 66/460

47,392

weniger

1879/ mehr

1,698| 1,144

1031| 8,642 Berlin, den 8. November 1879,

Die D der Berlin-Anhaltischen Eisenbzhn-Gesellschaft,

14,623

2

9,786 95 968 10,000

irektion

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgi 4 M 80 für das Bierteljaßr.

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für Berlin außer den Pest- Anstalten auch die Expe-

ditiou: SW. Wilßelmstr. Ne. 32.

Æ

Berlin, Dienstag,

I ————— ——

Se. Majéstät der König haben Alleranädigfi gerub!:

dem Geheimen Regierungs-Rath von Kun ow zu Lieg- nig den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Hauptmann von Puttkamer im Ostfriesischen Fnfan- terie-Regiment Nr. 78 den Rothen Adler-Orden viertèr Klasse ; dem Geheimen Medizinal-Rath und Professor Dr. Hir\ch an dex Universität zu Berlin und dem Direktor der Realschule 1. Ordnung zu Magdeburg, Dr. Holzapfel, den Kö- niglihen Kronen - Orden dritter Klasse; dem Rent- meister, Premier - Lieutenant. a. D. Kurß zu Buldern im Kreise Coesfeld den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse; sowie dem Konrektor Mertens zu Neu-Nuppin, dem ersten Mädchenlehrer Ehrhard zu Heldrungen im Kreise Eckartsberga, dem Kantor und Schullehrer 2c. Zander zu Barnewitz im Kreise Westhavelland und dem Schullehrer und Kantor Gloaß zu Platkow im Kreise Lebus den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Deutsches Neich.

Der dritte Nachtrag zu der den Anhang zum inter- nationalen Signalbuche- bildenden „Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs- und Handelsmarine mit ihren Unterscheidungssignalen vom Fahre 1879“ ift erschienen.

Berlin, den 7. November 1879.

i Der Reichskanzler. Jn - Vertretung: E d.

Königreich Dreufßer:

Se. Majestät der König haben Allergnädiast gerult:

den Geheimen Revisions - Nath Franz Alexander Schwarz zu Berlin zum Dirigenten der General-Kommission für die Provinzen Pommern und Posen zu Stargard i. Pomm., unter Beilegung des Amtscharakters „General - Kommissions- Präsident“ zu ernennen ; sowie

dem General-Kommisjarius und Dirigenten der General- Kommission zu Frankfurt a. D. Kette den Charakter als „General-Kommissions-Präsident“ zu verleihen ;

die Garnison - Bau - Jnspektoren Heimerdinger, Boethke, Sommer, Kühßgze, Appelius, Sluyter- mann van Langeweyde, Schhueßler und Wodrig, bautechnishe Mitglieder der Fntendanturen bezw. des XIV., B A V X, V. und V. Armee-Corps, zu Zulen- dantur- und Bauräthen zu ernennen; und

dem Bau-Jnspektor a. D. Aßmann zu Gleiwitz den Charakter als Baurath zu verleihen.

Konzert o n UrtuUn de;

betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Paulinenaue nah Neu-Ruppin, durch diePaulinenaue- Neu-Ruppiner Eisenbahngesellschaft.

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von dem Aufsichtsrathe der unter der Firma: Paulinenaue-Neu-Ruppiner Eisenbahngesellschaft zu bildenden Aktien- gesellschaft darauf angetragen worden i}, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahn: ordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung unter- worfenen Bahn von Paulinenaue nach Neu-Ruppin zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nah Maßgabe der gesetzlichen D unter den nachstehenden Bedingungen hierdurh ertheilen :

I,

Die Gesellschaft bildet \sich unter der Firma: Paulinenaue- Neu-Ruppiner Eisenbahngesellschaft und nimmt ihr Domizil und den Siß ihrer Verwaltung in Neu-Ruppin oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte.

Die Gesellschaft is den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgeseßen ohne Peeres unterworfen.

__ Das zur plan- und anfchlagsmäßigen Vollendung und Ausê- rüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 1700 000 4 festgeseßt.

Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden s darf den Betrag des festgeseßten Anlagekapitals nicht über- eigen, I

Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesfellschaft mit den ge- seßlihen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorftandes einer Aktiengesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit die- selbe der staatlichen Beaufsichtigung unterli. gt, der Aufsichtsbehörde verantwortlich ift.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsißenden und der technischen

Mitglieder - bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge- nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand felbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Eeschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs- dirigenten Anwendung. G

Von den Mitgliedern des Aufsichtêratß2s müssen wenigsten? zwei Drittel ihren Wohnsitz im deutschen. Reiszebiete haben.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrathes uud dessen Stellvertreter sind stets aus den im deutshen MReichsgebiete wohnhaften Mit- gliedern zu wählen. Ï

Die Staatsregierung ist berecchttizt, fichb in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt exachtet, bei den Versamm- lungen und den Verhandlungen des Aufsichkêraths und der General- versammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Uusübung dieses Nechts zu ermöglichen, ift der Ne- gierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünsten rechtzeitig unter Vorlage einer, die vollständige Angabe der Be- ra:hung8gegenstände enthaltenden Tageëorduung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlihen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig érahtet, die Berufung außer- ordentlicher Séneralveriaum aas zu verlangen.

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes echt ertheilt ist, abändernden Beschlüffe der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftêvertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Vorausseßungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nux durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisen- bahnen, die Ucbertragung des Betriebs der eigenen Bahn an eine andere Gesellshaft oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft auésprechen, zu ihrer Gültigkeit der Veltätigung der Königlichen Sktaalösccgiecdnd. * A, Sas :

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhêbung der Beschlüfje früheret Generalversammlungen überall dann ‘erforderli, wenn dieselben vom Staate genehmigt wären. v

Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Junt 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reih Nr. 24 vom 14, Juni 1878) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändern- den Bestimmungen (cfr. §. 55 daselbft) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.

VLIL Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinien in ihrer vollständigen Durchführung durch alle Zwischenpuntte, ttie Bestimmung d:r Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feslstelung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl, vor und nah JInbetricbnahme der Bahn.

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte be- dingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschä- digung nah Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen gegen die Ge- sellshaft vorbehalten.

2) Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen poli- zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und JInbetriebnahme der Bahn muß längstens innerhalb 2 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft r e Handelsregister in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XIX. erfolgen. :

Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die Jn- angriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden.

4) Für den Fall, day die Gesellschaft mit der Erfüllung der ihr bezüglih des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan- und anshlagsmäßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist dieselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5 Prozent des auf 1700000 M fest- geseßten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Ent- scheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventional- strafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausshluß des Rechtsweges, dem Midaister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dicser Verpflichtungen hat die Gesellschast bei der General-Staatskasse den Betrag von 50000 4, in Worten: Fünfzigtausend Mark, in Baar oder in preußischen Staats- oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Prioritäts- Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nah dem Courêwerthe, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gerichtliher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durÞ Verwendung derselben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jeweiligen Börsen- course die verfallencn Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in- deren Verfall- terminen, kann jedoch von dem bezeihneten Minister inhibirt. wer- den, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheile die Gesell- schaft den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeihnete Minister ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Aus- rüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution {hon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurük- geben zu laffen. :

5) Fai!8 die oben festgeseßte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten besonderen

Baufristen niht innegehalten wird, kann niht blos die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor- handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoh die Zurücknahme der Konzession nihi vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgeseßten Schluß- frist erfolgen.

EX: Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, zur Vecmittelung des Per- \cnenverkehrs mindestens zwei Wagenklassen einzustellen und dieselben g der staatlichen Aufsichtsbehörde entsprechend einzu- richten.

Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatliche Aufsichtsbehörde. Innerhalb der ersten aht Jahre vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahrs soll die Gesellschaft nur dann angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu beför- dern, wenn die Brutto-Einnahme der Bahn im Durchschnitt der drei leßten Jahre mindestens 8000 f pro Kilometer betragen hat oder wenn der Gesellschaft für die mehr éeinzustellenden Züge von den Interessenten ein nah dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten ausreihender Zuschuß zu den Kosten gewährt wird.

2) Der Tarif für den Personen- und Güterverkehr, sowie die Abänderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Fn Betreff des Güterverkehrs werden jedoch für den oben unter Nr. 1 bezeichneten Zeitraum Marximal-Tarifsätz?e für die einzelnen Güterklassen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist der Gesellschaft (unbeschadet des allgemeinen staatlichen Auf- sihtsrechts) überlassen, nah Maßgabe der reihs- resp. landesgeseßz- lichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsäße thre Tarife nach eigenem Ermessen festzuseßen bezw. Erhöhungen wie Er- mäßigungen der Tarifsäße ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen. E :

Auch ist die Gesellschaft hinsichtliß der Einrichtung direkter Tarife, scwie hinsichilich ves anzunehmenden Tarifsystems ver- pflichtet, die füc die preußishen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsäße zu befolgen, insoweit solhes vom Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlih erachtet wird.

3) Die Gesellschaft hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneucrungsfonds und einen Reservefonds nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Mir#sters der öffentlihen Ar- beiten aufzustellenden, periodish zu revidireuden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs- und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triev8mittel.

íFn den Erneuerungsfonds fließen : : /

a, der Erlös aus den entsprechenden abgänçcigen Materialien,

b. die Zinsen dieses Fonds, alljiäbrlich zu

c, eine den Betricbseinnahmen Rücklage. :

Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgeseßt.

Der Reservefonds dient zur Bestreitung von folchen durch außer- gewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderli} werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent- sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Reservefonds fließen: : l :

a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapitale, insoweit \folches von dem Aer der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wer- den sollte;

y der Betrag der statutenmäßig verfallenen, niht abgehobenen Dividenden und Zinsen; i

c. die Zinsen des Reservefonds;

d. eine im Regulativ festzusetende, Einnahmen zu entnehmende Rücklage. .

Erreicht der Reservefonds die Summe von 30000 , so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rük- lagen so lange cessiren, als der Fonds niht um eine volle Jahres- rücklage wieder vermindert ist. Die Werthpapiere, welche zur zins- tragenden Anlage der vereinnahmten und nicht sofort zu verwenden» den Summen zu beschaffen sind, werden dur das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rüdlagen zum Erneuerungs- oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des bezw. der folgenden Betriebsjahre zu entaehmen. Abweichungen hiervon sind mit Geneh- migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.

9 X

Die Gesellschaft ist verpflichtet:

a. ihre Betriebsrehnung nah den vom Minifter der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurihten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs- Rechnungsabs{luß einzureichen und ihre Kassenbücher vorzulegen;

b, der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech- nungsjahr zum Grunde zu legen ; A i i

c. die von den Aufsichtsbehörden zu ftatistishen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf ihre Kosten zu beschaffen unv der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgeseßten Fristen einzureichen.

XI.

Nah Eröffnung des Betriebes ift die Gesellschaft zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öfenilihen Arbeiten im Juteresse des Cisenbahnverkehrs, insbesondere

entnehmende

alljiährliß den Betriebs8-

im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet.