1879 / 267 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Nov 1879 18:00:01 GMT) scan diff

der Jahre genommen habe, und kam zu dem Schluß, daß das Abgeordnetenhaus nie die Regierung veranlaßt habe, mit dem Ankauf von Privatbahnen in solchem Umfange, wie man jeßt beabsichtige, vorzugehen ; man habe stets nur ein Reichs-Eisen- Lahngeles verlangt, durch welches die Aufsicht über die Privat- bahnen dem Reih übertragen werde. Die jeßige Vorlage sei um so befremdlicher, als sie nur sechs Monate nah der Re- solution komme, in welcher das Haus die Regierung aufgefordert habe, bei der jeßigen Finanzlage von dem weiteren Ankauf von Vollbahnen abzusehen. Ein solhes Staatsbahnsystem, wie es hier vorgeschlagen werde, seße ein kräftiges Parlament voraus, das den betreffenden Eisenbahn-Minister erforderlichen Falls von seinem Posten entfernen könne. Die Privatbahnen hätten dur ihr finanzielles Jnteresse mehr Veranlassung, auch im Kriegsfalle für den Privatverkehr zu sorgen, als die Staats- bahnen. Der Vorwurf der Kapitalvergeudung treffe die Staats- bahnen ebenso berechtigt wie die Privatbahnen. Von den Privatbahnen seien alle Verbesserungen in dem Tarifwesen ausgegangen, die bei den Staatsbahnen zuerst wenig Ent- gegenkommen gefunden hätten. Es sei fals, daß große Unternehmungen unbedingt billiger verwaltet würden als leine, sobald die Größe eine bestimmte Grenze über- schritten habe. Die Regierung habe an den jeßigen Mißständen bei den Privatbahnen vielfah eine Mitschuld, weil sie niht dem Verlangen des Hauses nach einem rationellen Eisenbahnplan nachgekommen sei. Der Gefahr, daß die neue Zollpolitik durch die Tarifpolitik der Privatbahnen durchbrohen werde, könne man durch ein v:r- nünftiges Tarifgesez abwenden. Man dürfe doch nicht ver- gessen, daß man die Tarife auf den Wasserstraßen nicht regeln könne. Eine solhe gewaltige Verwaltung, wie die der ge- sammten Staatsbahnen, die in gar keinen Vergleich mit der Post gestellt werden könne, halte er für vollständig unmöglich, und wenn selbst der Minister die Kraft in sich fühle, eine solhe gewaltige Verwaltung als oberster Chef zu leiten, so fehlten ihm doch die nöthigen Hülfs- kräfte, er habe nur in den oberen Regionen die Assessoren und in den unteren die civilversorgungsberehtigten Unter- offiziere. Die jeßige mißlihe Finanzlage des Staates sei durchaus nicht dazu angethan, sih in ein so kolossales und in seinem Effekt so unsicheres finanzielles Unternehmen zu be- geben. Welche s{limmen Einflüsse dasselbe auf die preußi- schen Finanzen ausüben könne, das zeigten die jeßigen Ergebnisse der Staatsbahnen in Sachsen, Baden und Bayern. Durch die Ausdehnung der Staatsbahnen werde in die Hand der Negierung auch eine sehr gefährliche politische Macht gelegt, deren bôse Wirkungen man in der Konfliktszeit genügend er- fahren habe. Von den Garantien dürfe man nit allzu viel erwarten, das zeigten die früheren hannoverischen Eisenbahn- geseßze. Er müsse sich aus allen diesen Gründen gegen die Vorlage erklären.

L Bei Schluß des Blattes hatte der Abg. Dr. Miquel das Bort.

Nah der im Reichs - Eisenbahn - Amt auf- gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung Über die imMonatSeptember d. J. beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 58 größeren Elsen- bahnen Deutschlands (exkl. Bayerns), mit einex Ge- jammtlänge von 28 073,14 km, an sahrplanmäßigen Zügen befördert : 11 781 Courier- und Schnellzüge, 76 527 Personen- züge, 44174 gemischte und 69 086 Güterzüge; an außer- fahrplanmäßigen Zügen : 3309 Courier-, Personen- und ge: mischte, und 37 231 Güter-, Matterialien- \ und Arbeits- züge. Jm Ganzen wurden 612 097 368 Achskilometer be- wegt, von denen 193536 582 auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 132 482 fahrplanmäßigen Courier-, Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 1785 oder oo PCE (gegen 1,32 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1,16 pCt. ini Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedo 980 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, sodaß aus im eigenen Betriebe der betreffenden Bahnen liegenden Ursachen 805 Verspätungen oder 0,61 pCt. (gegen 0,54 pCt. im Vormonat) der beförderten Züge ent- standen. Jn demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf 57 Bahnen durh im eigenen Betriebe liegende Ursachen 774 Züge, oder 0,60 pCt., mithin 0,01 pCt. weniger. Jn Folge der Verspätungen wurden 200 Anschlüsse versäumt (gegen 204 in demselben Monat des Vorjahrs und 156 im Vormonat).

Nach einem Reskript des Ministers des Fnnern vom 12 Gui D. J. hat ZJamand die Vermittelung des Aus- wärtigen Amtes erbeten, um behufs seiner beabsichtigten Ver- ehelihung Seitens der zuständigen hiesigen Behörde eine Be- scheinigung dahin ertheilt zu erhalten, daß der fraglichen Eheschließung ein Hinderniß nicht entgegensteche. Nach dem gedachten Reskript kann allerdings das hiesige Standesamt zur Ausstellung eines derartigen Attestes nicht angehalten werden, um so weniger, als in der Regel den Standesämtern für Fälle der vorliegenden Art die Mittel nicht zu Gebote stehen, um die etwa nöthigen Erkundigungen einzuziehen. Dagegen liegt es für derartige Fälle der Ortspolizei- behörde ob, (eventuell) die Bescheinigung dahin auszustellen, daß, so viel die angestellten Ermittelungen ergeben haben, der beabsichtigten Eheschließung im Auslande ein gesebliches Hinbernis niht entgegenstehe.

_Vayern. München, 11. November. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat den Ministerial-Nath Dr. von Zie g- ler aus Rücksicht auf dessen Gesundheitsverhältnisse von dex Funktion des Kabinetschefs enthoben und an seiner Stelle den Regierungs-Assessoxr im Ministerium des ZFnnern, Dr. Ludwig Müller, unter Beförderung zum Regierungs- Rath, ernannt. i

Mit Bezug auf die Verordnung vom 31. vor. Mts., den Vollzug des Gescßes über den Malzaufs{lag betreffend, erläßt das Finanz-Ministerium eine eingehende An- weisung in Betreff der Nückvergütung des Malzaufschlags für ausgeführtes Bier, welche an die Stelle der unterm 3. November 1874 im Geseß- und Verordnungsblatt veröffentlihten An- weisung zu treten hat.

Unter dem Vorsitze des Finanz-Ministers von Riedel haben heute Vormittag die Kommissionsberathungen über den Entwurf eines Branntweinsteuergeseßes begonnen.

12. November. (W. T. B.) Die Abgeordneten- kammer hat heute zu Art. 2 des Eisenbahngeseßzes den Antrag des Ausschusses auf Wiedereinstellung aller gestrihenen Linien mit 80 gegen 66 Stimmen angenommen ; nur der Bau + der Linie Pocking-Passau wurde nah lebhafter Debatte ah-

gelehnt. Das ganze Gesey wurde \{chließlich mit 102 gegen 43 Stimmen angenommen.

Hessen. Darmjtadt, 11. November. Der Prinz Leopold von England wird, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, heute Nachmittag zum Besuch des Großherzoglichen Hofes hier eintreffen.

WWaldeck. Arolsen, 6. November. Jn der heutigen Ständesißung machte zunächst der Präsident Mittheilung davon, daß das Präsidium dem Auftrage des Landtags gemäß Sr. Durchlauht dem Fürsten aus Anlaß des Todes Zhrer Durchlaucht der Prinzessin Carl chondolirt und Se. Durchlaucht Seinen Dank dafür ausgesprochen habe.

Dann wurde die Staatskassenrehnung pro 1877 geprüft. ZU Erinnerungen war kein Anlaß; die Etatsübershreitungen wurden genehmigt. - ;

Von der dem Landtage vorgelegten Uebersicht über das Domanial-Stammvermögen nahm derselbe untex Geltend- machung einiger Wünsche bezüglih der künftigen Aufstellung der Uebersicht Kenntniß.

Der bereits von dem außerordentlichen Landtage am 21. August d. F. abgelehnté Etat der Justizverwaltung per 1, Oktober 1879 bis Ende 1880 ist dem Landtage von der Negierung unverändert wieder vorgelegt. Der Landtag lehnte den Etat wiederholt einstimmig ab, weil Preußen bei Be- rathung des jeßt geltenden Accessionsvertrags die Gleichstellung der waldecishen Beamten mit den preußischen mehrfach zuge- sichert habe und das Landesinteresse diese Gleichstellung erfordere.

Dem Wunsche des Landtags nah Wiedervorlage des früher abgelehnten Entwurfs eines Gesehes über das Grundbuch- wesen ist Seitens der Negierung für den gegenwärtigen Land- tag mit Nülsicht auf die am 1. Oktober d. J. eingetretene Aenderung der Verfassung und des Versahrens der Gerichte keine Folge gegeben worden, um die während der Uebergangszeit zu überwindenden Se(hwierigkeiten nicht zu vermehren. Der Landtag spricht die Erwartung aus, daß der in Rede stehende S sobald als thunlich dem Landtage vorgelegt werde.

Auf den Antrag der Stände vom Juni c. wegen Ab- änderung des Dacheindeckungsgeseßes erwiderte der Landes- direktor, daß der Antrag eingehend geprüst worden, aber an maßgebender Stelle ein genügendes Bedürfniß zur Abände- rung des im Jnteresse der Feuersicherheit erlassenen Gesetzes niht anerkannt worden sei. Der Landtag ersuchte aus Anlaß der üblen Erfahrungen bezüglih der mit Kalkmörtel ein- gespeisten Bedachungen der Viehhäuser nohmals nach dieser Richtung hin um Abänderung des Gesetzes.

Die Gesegzesvorlage, betreffend die Negelung der Verhält- nisse des Stifts Schaaken, wurde mit mehrfachen Abände- rungen genehmigt.

Nach Erledigung dieser Vorlagen erklärte der Landes- direktor von Sommerfeld im Austrage Sr. Majestät des Königs von Preußen den Landtag für geschlossen.

Desterreich - Ungarn. Wien, 11. November. Die österreihischen und die ungarischen Delegirten werden pie das „N. W. Tagblatt“ erfährt am 185, d, von hier naŒ Berlin abreisen, um dort mit den Vertrecern der deutschen Regierung in die zoll- und handelspoli- tishen Verhandlungen einzutreten. Da die Frist für definitive Abmachungen bereits zu kurz geworden fei, beab- sichtige die deutsche Regierung eine sechsmonatlihe Verlän- gerung des jeßigen Provisoriums, also bis zum 30. Juni 1880, zu beantragen, welchem Antrage die österreichisch:ungarischen Delegirten zweifelsohne zustimmen dürften.

Pest, 11. November. Der Finanzaus\huß des Abgeord- netenhauses acceptirte in seiner heutigen Sißung den Geseßz- entwurf über die Erhöhung des Petroleumzolles.

12 2OVenbe, (L. V) În bey heutigen Sißung des Unterhauses erklärle im Laufe der Debatte über die Vorlage, betreffend die Verwaltung Bosniens der Minister-Präsident Tisza, die bosnische Angelegenheit sei keine interne, sondern eine beiden Reichshälften gemein- same. Sollte die Vorlage verworfen werden, so würde für einen anderen Vorschlag keine Majorität vorhanden sein. Die von der Opposition besürchteten Gefahren seien nicht eingetreten. Die Anklage, daß die Regierung russische Politik getrieben habe, habe sich als ungerecht erwiesen. Die Ofkupation habe höchstens eine Erkaltung der Be- ziehungen Desterreih-Ungarns zu dem Staate, mit welchem die Opposition Krieg zu führen wünschte, verursaht. Die vorgebrachten Argumente richteten \ich gegen die Okkupation selbst, aber nicht gegen die Vorlage, welche an der Thatsache der Okkupation nichts ändern könne. Gefährlicher wäre eine von der österreihish - ungarishen Monarchie unabhängige Regierung in Bosnien. FJedenfalls sei es vorzuziehen, daß Bosnien unter der Herrschaft Oesterreih-Ungarns sei, als daß dort nominell die Türkei und in Wirklichkeit Ruß- land oder der Panslavismus herrshe. Die Errichtung einer unabhängigen Regierung in Bosnien würde den Zerfall des Dualismus verursachen ; der Einfluß der ungarischen Re-

ierung sei nach der Vorlage vollständig gesichert. Der Duga- ismus würde für gesährdet gelten müssen, wenn die Annahme Glauben fände, daß auf der Grundlage des Dualismus ein energishes und konsequentes Wirken nah außen unmöglich sei, Die Vorlage entspreche der Verfassung und shränke weder Ungarns noch Oesterreichs Selbständigkeit ein. Hierauf interpellirte der Abg. Simony i den Finanz-Minister Szapar y darüber, ob es wahr sei, daß er den Abg. P azmandy zum Duell habe fordern lassen; an das Gesammt-Ministerium richtete derselbe Abgeordnete die Jnterpellation, ob dasselbe die legte Antwort des Ministers Szapary auf die Interpellation des

Abg. Pazmandy in der Angelegenheit des Verkaufs der

Grundentlastungs - Obligationen für ausreichend halte. Der Finanz-Minister Szapary sagte die Beantwortung der an ihn gerichteten Jnterpellation zu und beantwortete shließlih noch eine Anfrage des Abg. Lukacz wegen einer an- geblichen Ueberschreitung der bewilligten Kredite. Das Haus nahm die Antwort des Ministers zur Kenntniß.

Schweiz. Bern, 11. November. (Bund.) Der Große Nath hat den Voranschlag über den Staatshaushalt für das ¡zahr 1879 heute ohne große Diskussion genehmigt. Der- selbe weist an Einnahmen 10 088 900 Fr. und an Ausgaben 10 845 500 Fr. auf, so daß ein Defizit von 756 600 Fx. für 1879 vorgesehen ist.

T. B) On

Brüssel, 12. November. 1mer erklärte in

der heutigen Sißung der Deputirtenkan Beantwortung einer Interpellation der Minister des Aus- er werde am nächsten Dienstag ber die Beziehungen der bel-

Velgien.

wärtigen, Frère-Orban: die gewünschten Aufschlüsse ü gischen Regierung zur römischen Kurie ertheilen.

Großbritannien und JFrland.

London, 12. No- D. B)

Dem Reuterschen Bureau wird aus Malta, vom 12. d. M., gemeldet: der A habe seinem Geschwader Ordre ertheilt, si in vier Tagen ostwärts abzusegeln.

183. November. (W. T. B.) Dem Reuterschen Bureau wird aus der Kapstadt, vom 28. Oktober, gemeldet: Die Boers in Potschefstroom begingen ähnliche Ausschreitun- gen, wie solche jüngst in Middleburg vorgekommen Kommandant Raff hat Middleburg verlassen und n Boers seien entschlossen, den Prozeß gegen Landsleute zu verhindern. Die

dmiral Horn by ch bereit zu halten,

sind. Der neldet, die ihre angeklagten Belagerung des Kraals von Moirosi, welcher sih weigert zu kapituliren, hat wieder begonnen.

Frankreich. Paris, 11. November. heutigen Min isterrathe erstatteten die Minister d der czustiz und des Krie rathungen wegen der Ve Die drei Minister haben beschlossen, zu Gensd’armerie vom Kriegs-Ministerium Ministerium des Jnnern zugewiesen werden Präfekten eine direkte Einwirkung auf die Minister theilte mit, vaß das Budget für 1881 den Kammern sofort nah Eröfsnung der Session oon 1880 vorgelegt werden könne.

Der Senat besteht gegenwärtig aus 296 Mit vier Sigze sind unbeseßt, nämlih die der Repu lentin und Claudot und die der Bonapartisten NRouland und Von diesen 296 gehören aller Schattirungen und 119 den Anti denen 16 Bonapartisten sind.

(Fr. C.) Die Regierun den Tod des- Hrn. Bertrand- Deputirtenkammer auf de geschrieben.

2 MOVENIDON, (D B) daß Gambetta gestern mit dem Präs publik, Grévy, eine lange Unterre Fragen der inneren und und daß sih beide Staatsmänner, gutem V vollklommenem Einverständniß über die be

Ba) mt es Fnnern, ges Bericht über ihre gestrigen Be- ränderungen in der Gensd’armerie. beantragen, daß die getrennt und dem soll, so daß die selbe hätten.

blikaner Va-

177 den Republikanern -Republifanern an, von

g hat die Wahl für den dur ilcent erledigten Siß in der 7. Dezember

„Temps“ meldet, identen der Ne- dung über verschiedene olitik gehabt habe, ernehmen na, in treffenden Fragen

. T. B.) Der Großfürst S er- ih heute zum San Remo begeben. Die

der auswärtigen P

12. November. gius von Rußland hat Königs von Ftalien nah russische Fregatte „Knjas-Poscharski“ Villafranca, unweit Nizza, eingetroffen. Madrid, 12. November. der heutigen Sißung der Kammer richtete der Carjaval die Anfrage an die Regierung, ob stehende Vermählung des Königs ein Bündni mit Desterreichh herbeiführen würde. im Fnteresse Spaniens li Frankrei als mit Desterreih zu verbinden des Auswärtigen erklärte, beantworten werde.

Italien. Nom,

ist gestern in

Spanien. . Deputirte _die bevor- ß Spaniens Carjaval hob hierbei ege, sich eher mit Der M inister daß er die Anfrage morgen

hervor, daß es

10. November. Die „Jtali e“ reibt : Nachdem Vereinbarungen zwischen den Ministerien wirthschaft, Gewerbe und Handel und der Auswä gelegenheiten getroffen worden sind, BETlCaNgeruUng Dev Handelsverträge Belgien und der Schweiz beantragt werden.

Konstantinopel,

„Polit. Corresp.“ wird von hier gemeldet: dem gestrigen Minister rathe erörte

für Land- rtigen An-

mit England,

November. Nach dem in : rten neuen Finanz- die Vorschußgläubiger in Galata und die auswärtigen Gläubiger verschiedene Steuern die Tabak- und Salz-RNegie für die Ne sih hierdurch bezahlt machen ; würden überdies Beträge aus den Einkünsft Numeliens zugewiesen. Recht vorbehalten,

projekt würden pachten, sowie gierung verwalten und gen Gläubigern en Cyperns und Die Regierung soll \sich indeß das die Gläubiger in Galata befriedigen und mit den auswärtigen Gl Zustimmung neue Engagements einzuge für eine neue Finanzkombination ganz

Südamerika. Pisagua durch Wenn die Nachrichten nit übertreiben, Kampf den . Chilenen 300 Todte und Es fand ein kombinirter Angriff von der und ein fünfstündiges Bombardement statt. kleiner Hafen, etwa 35 englis{ch und 65 englische Meilen südli stehen etwa 12000 Mann stark in J in ungefähr gleiher Zahl bei Arica. Pisagua haben die Chilenen fsomit gewiss zwischen ihre Gegner einge diese Weise die Peruaner

den auswärtii

anderweitig zu äubigern unter deren hen, wodur die Zölle frei würden.

Die Einnahme von die Chilenen wird von mehreren Seiten so hat der Verwundete gekostet. Land- und Seeseite Pisagua ist ein e Meilen nördli von Jquique Die Peruaner quique, die Boli vianerx r Einnahme von ermaßen einen Keil vielleicht auf che die Boli-

ch von Arica.

trieben und sie hoffen, vernichten zu können, Hülfe kommen ge sind, auf anderem Wege Tru gen, als zu Wasser, so kann die An- griff stattgefunden hat, nur be- ruppen unter dem Schuße

lenen niht in der La nach Pisagua zu brin gabe, daß ein kombinirter deuten, daß die Chilenen ih der Kanonen ihrer Flotte landeten.

Landtags- Angelegenheiten.

Begründung des Gesetze n Erwerb mehrerer Privatetsenbahnen für den Staat.

(Fortsezung.)

Staatliher Schuß der bei dem

betheiligten öffentlihen J Interessen, welche bei der und dem Betriebe der Eisenbahnen betheili sorge des Staats für den Schuß und die dem Beginn des Eise

entwurfs, betreffend de

Eisenbahnwesen

nteressen. ;

der Anlage, dem Bau gt sind, erfordern die Für- Förderung derselben. In llommen erkannt, haben irdigung gefunden,

Die öffentlichen

) 1 nbahnwesens nur unvolt sie zunächst fast überall ungenügende Wi sih auf die mittelbare Fürsorge, indem er die

Staat beschränkte den Betrieb und die Verwaltung der Eisenbahnen der

Privaithätigkeit überließ und durch Geseß und Konzession die Be- fuanisse der Unternehmer so weit beschränkte, als es das öffent- liche Interesse zu erfordern schien. Im Laufe einer vierzig- jährigen Entwickelung hat #sich jedo die großartige Bedeutung der Eisenbahnen für das Verkehrsleben und für die gesammte mo- derne Kultur herausgestellt, so daß die geseßliche Regelung der staat- lichen Aufsicht über das Eisenbahnwesen als eines der schwierigsten Probleme der Geseßgebung anerkannt wirs. No ift die Ueber- zeugung nicht überall zum Druchbrucþ gekommen, daß eine wirksame Regelung und Organisation der staatlichen Aufsicht über das Eisen- bahnwesen auf die Dauer nicht möglich ift, daß die mittelbare Für- sorge des Staates für die betheiligten öffentlihen Interessen als ein genügendes Mittel, um die in dem Schuß und der Förderung der- selben dem Staate erwachsende Aufgabe zu lôsen, überhaupt nicht anzusehen ist. Noch gewährt die bestehende Ordnung des Eisen- bahnwesens in den einzelnen Staaten ein buntes Bild der ver- \chiedenartigsten Systeme. Daß unter all diesen Systemen nur die unmittelbare und uneingeshränkte Fürsorge des Staats, die Ver- einigung des Eigenthums, des Betriebes und der Verwaltung der inländischen Hauptbahnen in der Hand des Staates das allein wirk- same und geeignete Mittel bildet, um jene Aufgabe zu lösen, wird die nähere Beleuchtung der {wer wiegenden öffentlichen Interessen, welche bei dem Eisenbahnwesen betheiligt sind, und der bei dem S und der Förderung derselben dem Staate zufallenden Aufgabe ergeben.

Die für das Inland geltenden geseßlihen Bestimmungen, welche zum Schuß und zur Förderung der öffentlihen Interessen erlassen worden, sind im Wesentlichen einerseits indem Gesetz über die Eisenbahn- unternehmungen vom 3, November 1838, andererseits in der Reichsver- fassung enthalten. Jn dem Eisenbahngeseß (§8.8 Nr. 5) ist bereits den Eisenbahnen der Charakter öffentlicher Straßen beigelegt worden. Das aussch{ließliche Neht zum Transportbectriebe wird dem Unternehmer nur für einen beschränkten Zeitraum verliehen, mit dessen Ablauf auch andere Unternehmer zum Mitbetricbe gegen eine geseßlich ge- regelte Vergütung zugelassen werden (8. 26). Bei der Nerleihung der Konzession wird das Anlagekapital sowohl wie das Gesellschafts- statut festgestellt (§8. 1 und §. 6). Der Bau der Bahn darf nur nach dem von der Aufsichtsbehörde geprüften und festgestellten Bau- plan erfolgen (8. 4). Für die Bauausführuag wird dem Unterneh- mer das Net der Zwangsenteignung verliehen (§. 8). Mit der Ver- leihung der Konzession erlangt der Unternehmer nicht allein das Necbt, sondern auch die Pflicht zum Bau und Betriebe der Bahn (88. 21, 26, 33, 36 und 47). Er ift verpflichtet, die Bahn nebst den Trans- port-Anstalten im betriebssiheren und bestimmungsmäßigen Zustande zu erhalten (§. 24); er hat den Transport nur nah Maßgabe der veröffentlichten Tarife und ohne Unterschied der Interessenten zu be- wirken (S8. 26 und 32). Der Tarif selbs unterliegt der staa:- lichen Kontrole (§8. 32) und ist unter gegebenen Boraussetzi:ngen auf Verlangen des Staates entsprechend herabzuseßen (S500): Der Unternehmer is ferner zu bestimmten Leistungen gegen- über der Postverwaltung verpflichtet und gehalten, den Betrieb der Bahn nach den Bedürfaissen des Postbetriebes einzurichten (S. 36). Das Unternehmen steht endlich unter der Aufsicht des Staats (F. 46) und unterliegt das pflichtwidrige Verhalten des Unternehmers nöthigenfalls der Strafe der Konzessionsverwirklung. In der Reichs- verfassung wird zuerst dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß die Ge- sammtheit der Eisenbahnen des Deuschen Reichsgebietes als ein ecin- heitliches Ney zu betrahten und zu verwalten sei (Art. 42). Dem- zufolge wird die Nothwendigkeit einheitliber Normen für den Bau und die Ausrüstung der Bahnen, übereinstimmender Bahnpolizei- und Betriebsreglements, ineinandergreifender Fahrpläne sür den Personen- verkehr, direkter Erpeditionen im Perfonen- und Güterverkehr, des Ueber- ganges der Tranéportmittel von Bahn zu Bahn, sowie der möglicsten Gleichmäßigkeit der Tarife grundsäßlih festgestellt (Art. 42 bis 45). Die Reichsverfassung stellt ferner die Interessen der Landesvertheidi- gung und des allgemeinen Verkehrs a!s die für die Gesetzgebung und Beaufsichtigung des Eisenbahnwesens maßgebenden Gesichtspunkte hin (Art. 4 Nr. 8). Im Interesse der Landesvertheidigung wird den Gisenbahnrerwaltungen die Verpflichtung zur Trax sportleistung zu gleichen ermäßigten Säßen gegenüber der Militärverwaltung auf- erlegt, sowie die unbedingte Folgeleistung in Betreff der Benutzung der Eisenbahnen gegenüber den Reichstehörden zur Pflicht gemacht (Art. 47). Das Werkehrsbedürfniß wird für die einheitlitze Ner- waltung, für die Ausrüstung der Bahnen mit Betriebêmaterial, für cie Heritellung der Fahrplène und für die Einrichtung dec Güter- züge als maßgebend bezeichnet (Art. 42 bis 44),

In der &sammtheit dicser land:8- und reich8gefeßlihen Be- stimmungen treten die für die Wahrung der bei dem Eisenbahnwesen betheiligten öffentlichen Interessen bestimmenden Gesichtspunkte hervor.

Im Allgemeinen.

1) Die Eisenbahnen sind öffentliche Wege, auf welchen der Transportbetrieb dem Unternehmer zusteht. Der monopolartige Charafter dieses Rechtes wird durch die Natur desselben be- dingt. Der Versuch, die Ausüéung dieses Rechtes an mehrere Unterachmer zu Übertragen, wie man ihn in den 8. 27 big 31 des Eisenbahngeseßzes uud in ähnliher Weise mehrfach in der fremdländishea Gesetzgebung vorfindet, hat O it Wesentlihen als praktisch unausführbar erwiesen. Die uner- läßlichen Rüdsichten auf die Sicherheit und Ordnung des Be- triebes gestatten den Mitbetrieb nur auf kurzen Strecken und, fowcit es sich nicht lediglich um die Ueberführung geschlossener Züge über kurze Zwischenstrecken handelt, nur unter der Voraussetzung gütlicher Ve-ständigung,. Geg-nübec diesem, dem Unternehmer zustehenden Monopol des Transportbetriebes ist nicht allein der gesammte Privat- verkehr, sondern ebenso aub der Staat bezüglich der Post- und Militärtransporte auf die Vermittelung des Unternehmers ange- wiesen.

Bei der grofartigen Bedeutung des Cisenbahntransportes für das gesammte Verkehrsleben darf der Staat ein so inhaltvolles Recht Privatunternebmern nur unter der Vorausfezu- g überlassen, daß die Ausübung desselben durch solche Vorbehalte umschränkt wird, welche eine Ausbeutung des Monopols zum Nawtheile des öffentlichen Wohles wirksam verhindern und Bau, Betrieb und Vertvaltung des Unternehmens, diesen Vorbehalten entsprechend, der staatlichen Auf- siht unterworfen werden. Aus diesem allgemeinen Gesichtépunkte ergiebt sih die Aufgabe, welhé dem Staate bezüglich der Zulassung des Baues, des Betriebes und der Traréportleistung der Cisenbahn- unternehmungen zufällt.

Aufgabe desStaates bei der Zulassungvon Eisenbahn- Unternehmungen.

2) Für die Ausführung der Eijsenbahu-Unternehmungen wird das Nationalkapital in einem Maße in Anspruch genommen, wel- ches dem Staate die Fürsorge für eine plan- und zweckmäßige Ver- wendung zur unerläßliben Pfliht maht. Wie die (unter 5 an- liegende) Nachweisung des Anlagekapitals der Eisenbahnen in den verschiedenen Ländern der Erde ergiebt, beziffert sich dasselbe zu Summen von kolofsaler Höhe. Sowohl von dem engeren Gesichts- punkte der Staatswirthschaft, wie von dem weiteren Toëmopolitischen Gesichtspunkt der Weltwirthschaft sind die Nachtheile eines plan- und systemlosen Eisenbahnbaues unberechenbar, weil die Kapitalkraft aller Länder eine beschränkte und das nutlos verwendete Kapital seinem Zwecke, der wirths{aftlihen Entwikelung dienstbar zu sein, für immer entzogen ist. Die Idee, daß jede Eisenbahn, auch wenn sie nicht in der dem wirthschaftlichen Fnteresse zumeist eatsprehenden Art und Richtung zur Auéführung gelangte, dem Landeéwohl nüßlich sei, ist ein s{werer und verhängnißvoller Irrthum gewesen, der Hunderte

von Millionen mühsam erwcrbenen Kapitals ertragslos gemacht, die ©

wirthschaftliche Noth in weite Kreise getragen und der Ausführung wirkliÞh nüßliher Unternehmungen die Mittel entzogen hat. Die Verwendung fo kolossaler Summen, wie sie der Eisen- bahnbau in Anspruch nimmt, kann daher, wenn man auch dem Unternehmungsgeist und der werbenden Thätigkeit des Privatkapitals weiten Spielraum gönnen will, unmöglih der Privatwillkür über- lassen werden. Es ist vielmehr die Aufgabe des Staates, bei der Zus- lassung von Eisenbahn-:Unternehmun gen einer verständigen, vorsich-

tigen und wohlüberlegten Politik zu folgen, damit das Kapital des Landes nur dort Verwendung finde, wo es befruhtend zu wirken vermag, und damit das Nöthige und Nüßliche mit den geringsten Opfern und ohne wi-thshaftlihe Versbwendung erreicht werde Aufgabe des Staates bei der Ausführung von Cisen- bahn-Unternehmungen.

3) Die Ausführung von Eisenbahn-Unternehmungen if nicht möglich, ohne den Unternehmer bei der Inanspruchnahme des erfor- derlichen Terrains mit der Befugniß auszustatten, das Privateigen- thum zu entziehen und zu beschränken und selbst gegenüber fkollidi- renden 3ffentlihen Interessen diejenigen Einschränkungen derselben zu verlangen, welche die projektmäßige Bauausführung verlangt. Die wirthschaftlihen Verhältnisse der von der Bahn durchbschnittenen Landestheile erleiden daher durch die Bauausführung eine im hohen Grade störende und oft mit {weren Nachtheilen verbundene Ber- änderung, Der geschlossene Grundbesitz wird dur{chs{chnitten, die Be- wirthschaftung gestört und verschoben, die Verbindungen zu beiden Seiten der Bahn dur die vorhandenen öffentlichen oder Privatwege werden kassirt, verlegt oder an den Uebergängen der Bahn in ihrer Venußbarkeit beschränkt, die Wasserläufe werden unterbrochen und verschoben, die Schiffahrt dec öffentlichen Flüsse, sowie die Ein- deihung der Ufer wird durch Brückenbogen und Dammschüttungen beeinträchtigt, kurz alle denkbaren landespolizeilichen Interessen

unterliegen einer Kollision mit der projektmäßigen Bauausführung und werden, soweit es die leßtere bedingt, gezwungen, vor dem höheren Interesse der Durchführung des Unternehmens zurück- zutreten. Um so s{chwerer wiegt die Verpflichtung des Staats, nur folhe Unternehmungen zuzulassen, derea überwiegender Nutzen für das Land einen fo gewaltsamen und störenden Eingriff in die Privatrehte des Einzelnen und in die wirthschaftlichen Interessen engerer Kreise gestattet. Um- aber diese Nachtheile und Störungen, welbe mit der Ausführung von Eisenbahnanlagea verbunden find, auf das geringste Maß zu beschränken, obliegt dem Staate die Für- sorge für die rec-tzeitige, plan- und ansblagmäßige Vollendung des Baues. Zu diesem Zwecke wird die Baufrist vom Staate festge- stellt; —die sämmtlichen Bauprojekte, sowie der Gesammtkostenanschlag unterliegen der Prüfung und Feststellung des Staates; derselbe hat darüber zu wachen, daß die Bauausëführung und die Ausrüstung der Bahn mit Betriebsmitteln innerhalb derx festgestellten Frist nach Maßgabe der genehmigten Projekte und Anschläge erfolgt. Da die Erfüllung dec Bauverpflichtungen durch den Unternehmer vorzugs8- weise von der Bereitstellung der erforderlichen Baumittel abhängig ist, so obliegt dem Staate zugleich die Seslstellung des Anlagekapitals und die Fürforge für die vollständige und planmäßige Aufbringung desselben. Aufgabe des Staates bezüglich der technischen Betriebsleitung.

4) In nit minderem Grade, wie die Bauausführung erfordert die technische Betriebsleitung die Fürsorge und die Mitwirkung des Staates. Die gefährliche Natur des Eisenbahnbetriebes ist zwar durch die technishe Vervollkommnung desselben, wie sie in einer 40 jährigen Entwickelungsperiode erreicht worden ist, gegenüber den primitiven Betriebseinrihtungen früherer Jahre wesentlich herab- gemindert worden, dagegen erwächst aus der Erweiterung der Betriebs- aufgabe der Eisenbahnen, wie sie dur die Berdichtung des Netes und die Zunahme des Verkehrs bedingt wird, eine stetige Steigerung der Betriebsgefahr.

Je größer dir zu bewältigende Verkchr, je zahlreicher die täglich zu befördernden Züge, je kürzer die planmäßigen Interval!e zwischen dem Kurs der einzelnen Züg , je zahlreicher das bci der Ubfertigung und Beförderung der Züge mitwirkende Personal, je autgedehnter und komplizirter die Betriebsanlagen und Betriebseinrihtungen der Bahnhöfe, —- desto mer wäcst naturgemäß die Vetriebsgefahr. Wohl sind die Mittel für die Erfüllung der Betricb8aufgabe der Eisenbahnen verbessert und vervollkommnet, aber die Betriebs- aufgabe selbst hat sib mit dem wachsenden Verkehr stets \{chwieriger und Ttomplizirter gestaltet. Es is daher unvermeidlich, daß die Unfall8ziffern der Eisenbahnen in eiaer steten Steigerung be- griffen sind. Die “(unter 6 anliégende) Nachweisung ergiebt das Verhältniß dieser Ziffern, wie es sich in verschiedenen euro- pâisden Staaten für das Jahr 1876 herausgestellt hat. Ebenso, wie sich die Unfallziffer in England und Belgien bei dem entwickel- teren Eisenbahnverkehr diesec Länder naturgemäß höher stellt als in anderen Ländern, ebenso und aus demselben Grunde erscheinen die Unfallsziffern der gegenwärtigen Periode höher, als die früherer Jahre. Gegenüber diefer stetig und unvermeidlih wachscnden Betriebs- gefahr hat der Staat die Aufgabe, darüber zu wachen, daß alle die- jenigen Bedingungen, von welchen die Sicherheit des Betriebes ab- bângig ist, Seitens dec Eisenbahnun!sernehmer gewissenhaft erfüllt werden. Daher unterliegen die Projekte für die baulichen Anlagen der Bahn der staatlichen Pcüfung und Genehmigung, daher die staatlibe Genehmigung der Konstruktion der Betriebsmittel, die staatliche Regelung der bahnpolizeilihen Bestimmungen, die An- forderungen des Staates an die Qualifikation der Bahnpolizei- Beamten und des Maschinenpersonals, die Prüfung und Genehmi- gung der Fahrpläne, die Kontrole der Dienstzeit und Diensteinthei- [lung der mit der Bahnbewachung betrauten Beamten, die Rapporte, Revisionen und Untersuchungen über die Unregelmäßigkeiten des Sahrbetriebes, über die Unterhaltung der Bahn- und Betriebs- anlagen, die Erneuerung von Oberbaumaterialien und Betriebs- mitteln, die Einrichtung, die Dotirung und den Bestand der Reserve- und Erneuerungsfonds, fowie über den jcweiligen Be- stand des Lokomotivparks, über die Betriebsleistungen und die Betriebs8aufgabe der einzelnen Verwaltungen. Allein die Gesammtheit aler dieser Vorschriften und Anordnungen, welche die Sicherheit und Ordnung des Betriebes zu wahren bestimmt find, dient diesem Zweck nur in unvollkommener Weise, wenn nicht die eigene gewissenhafte &Sürsorge der Verwaltungen die Aufgabe der staatlichen Aufsicht unterstüßt und den aus dem steten Wechsel dec Verhältnisse ent- stehenden Bedürfnissen vo1sorglih entgegenkommt.

Fürsorge des Staates für die Interessen der Landesvertheidigung.

o) Die Eisenbahnen sind in ihrer Eigenschaft als öffentli£Le Tran-portanstalten den Interessen des Verkehrs und der Landes- vertheidigung zu dienen bestimmt.

Bedeutungsvell hat sich vor allem das Eisenbahnwesen für die Interessen der Landesvertheidigung erwiesen. Die s{nelle Konzeu- tration der erforderltfhen Heereskräfte an den von feindlicher Macht gefährdeten Punkten ist in erster Linie für den Erfolg sftrategischer Operationen entscheidend. Es entspricht daher dem Interesse der Landesvertheidigung, daß durch die Gliederung des inländischen e die Möglichkeit gegeben wird, einerseits inner- halb der Bezirke der einzelnen Heerestheile die Zusammenziehung der Kontingente, die Bereitstellung zum Abmarsch auf den Kriegs8- \chauplaß in kürzester Frist zu bewirken, andererseits an den durch feindlihe Heeresmaht gefährdeten Landesgrenzen die zur Abwehr erforderlichen Streitkräfte so {chnell heranzuziehen, als es die augenblicklihe Lage erfordert. Die Schnelligkeit der Konzentration der zur Verfügung stehenden Truppenkörper wird oft geeignet fein, die nicht genügende Stärke derselben zu erseßen, Nicht minder wichtig ift die Leistungsfähigkeit und die planmäßige Gliederung de: als Etappenstraßen dienenden Eisenbahnlinien für die rüdcwärtigen Verbindungen der im Felde stehenden Armee, für den Nahschub von Truppen und Kriegsmaterial, für die Verpflegung des Heeres, sowie für LCransport vom Kriegs\chauplaß nach dem Inland. Für ein Land mit Gebietsgrenzen, wie diejenigen des Deutschen Reichs, ge- winnt offenbar das Interesse der Landesvertheidigung an der Ge-

staltung der Entwickelung des ialändischen Eisfenbahuwesens eine

überwiegende Bedeutung. Es is daher die Aufgabe des Staates, bei dem Ausbau und der Konfiguration des Netes die Bil- dung geschlossener und leistungsfähiger Etappenlinien für alle Kriegs- eventualitäten vorforglih im Auge zu behalten, die Verzweigung der- selben in den Bezirken der einzelnen Truppentheile soweit als mög- lich planmäßig zu gestalten, die militärische Leistungsfähigkeit der einzelnen Linien für die ihnen eintretenden Falles zugedachte Trans-

portaufgabe vorzubereiten und auszubilden, die Einrichtung der für die Einschiffung von Truppen und Kriegsmaterial bestimmten Sta- tionen diesem Zwecke dienstbar zu machen und zu erhalten, sowie die Möglichkeit einer \ch{chnellen und sicheren Zerftörung folher Bauobjekte, von welchen die Benußbarkeit der wich- tigeren Linien abhängig is, durch geeignete Borkehrungen bei der baulichen Anlage derielben zu sihern. Selbst die Einordnung des auf den Cisenbahnen vorhandenen technischen Betriebspersonals in die für den Kriegsfall und eine ausgiebige militäris{he Beruztung der Eisenbahnen erforderlihen militärishen Formationen muß vor- gesehen und so geordnet werden, daß ohne Verzug und Störung die Herstellung eines geordneten Kriegsbetriebes in jedem Augenblicke möglich ift. So bedirgt die Fürsorge des Staates für die Inter- essen der Landesoertheidigung eine weitgehende, in die selbständige Disposition der Verwaltungen tief eingreifende Mitwirkung der staat- lien Organe, welche sih Überwachend, anordnend und beschränkend auf die Anlage, den Bau, die Ausrüstung und die Betriebseinrich- tungen der Eisenbahnen in gleicher Weise erstreckt. Sürsorge des Staates für die Verkehrsinteressen.

Wie die Eisenbahnen in ihrer Eigenschaft als öffentliche Wege die Heerstraßen für den Aufmarsch der Armeen bilden, ebenso find sie die Routen jür die Strömungen des großen Weltverkehrs. :

Cin sehr bedeutender Theil der Produktion des Landes, ift auf die Transportvermittelung der Eisenbahnen angewiesen. Der unmit- telbare, über die Grenzen der Provinzen und Länder hinausreichende, fast über den ganzen Kontinent si erstreckende Schienenanschluß und der Uebergang ter Wagen von der Aufgabe- bis zur Bestimmungs- station innerhalb des mit gleicher Spurweite gebauten europäischzn Cifenbahnnetes haben die Transportvermittelung der Eisenbahnen bis an die fernen Grenzen unseres Welttheiles ausgedehnt. Die Möglichkeit des Güteraustaushes innerhalb dieses weiten Gebietes, geregelt durch die Konventionen des international: n Verkehrs, unter- ssttüßt dur die anschließenden Verbindungen der Wasserwege und das dem Anschluß an den Schienenweg angepaßte System der niederen Verkehrtwege in den Seitengebieten der einzelnen Linien, bat die wirthschaftlihe Kraft der Länder entfesselt, ihre natürlichen Hülfs- quellen erschlossen und den Reichthum ihrer Produkte, der ungekannt oder ungenußt für die wachsenden Bedürfnisse einer fortschreitenden Entwidelung werthlos blieb, der \chafffcnden und unternehmen- den Kraft des eigenen wie des fremden Volkes zugänglich gemacht. Aus dem inaneren Verkehr eng begrenzter Gebiete, aus dem dürftigen, durch unendlihe Schwierigkeiten und Hin- dernisse ein zeenzten Zwischenverkehr der Länder ift fo allmählich der große Weltrertehr erwachsen. Indem der Produktion für den Vezug ihrcs Bedarfs, wie für den Ubsay ihrer Produkte die ent- legensten Gebiete eröffnet find, hat die erfindende und unternehmende Kraft des wirthschaftlichen Lebens in dem noch jungen Zeitaltec der Eisenbahnen bereits Erfolge erreibt, welche die Leistungen Jahr- hunderte langer Thätigkeit der Vorzeit weit überbietet. Zahllose neue Produktionszweige sind ins Leben gerufen worden, die wirth- schaftlihe Thätigkeit der Völker hat zum Theil eine völlige Ver- änderung erlitten, neue Kräfte sind entstanden, neue Werthe geschaffen, mancbe alte und langbewährte Produktion hat unter den veränderten Verhältnissen und den reicheren Hülfsmiit-ln fremder Mitbewerbung gegenüber ihre Lebenskraft verloren. Unvorhergesehen, widerstandélos und plößlich hat si oft diese Umgestaltung vollzogen, so daß die wirthschaftlibe Lage der Einzelnen sowohl wie gazzer Be- völkerung8theile dur den raschen Wechsel in Frage gestellt und ges fährdet wird. Noch sind die Dimensionen diejer mit der Entwicke- lung des Eisenbahnwesens zusammenhängenden, in fteter Progression fortschreitenden Umgestaltung des wirthschaftlichen Lebens nicht ab- zusehen, so daß die Beseitigung der Gefahr, welche vor Allem für die mit geringeren natürlihen Hülfsmitteln ausgestatteten Völker aus dieser Umwälzung erwächst, in naher Zeit nicht zu erwarten ist. Wie dem Staate die Sorg: für die gedeihlihe Entwickelung und Gestaltung des inländishen Verkehrs zufällt, so ist es zugleich eine seiner ersten und wichtigsten Aufgaben, die Eisenbahnen ihrez Be- stimmung als Verkehrsstraßen zum allge neinen Besten dienstbar zu machen und zu erhalten.

Es obliegt daher dem Staate die Pflicht, sür einen dem wa- senden Verkehrsbedürfniß en!sprehenden Ausbau der einzelnen Linien, sowie für die genügende Ausrüstung derselben mit Betriebsmitteln Sorge zu tragen. Die hieraus erwahscnden Anforderungen, die Her- stellung zweiter Geleise, der Umbau der Bahnhöfe, die Anlage neuer Stationen und Haltestellen, die Herstellung und Gewährung von Unschlüssen an andere Linien, unter Umständen der Bau gemein- samer Centralbahnhöfe, sowie die Beschaffung von Wagen und Loko- motiven bis zu der für die Bewältigung des Verkehrs er- forderliden Höhe muß der Staat auch Privatunternehmern gegenüber zu erzwingen berechtigt sein, wenn die Eisenbahnen ungeachtet des Privateigenthums und Privatbetriebes derselben als öffentliche Verkchrsanstalten angesehen werden sollen. Aus demselben Grunde muß dem Staate die Ausgabe zufallen, für die Ordnung des Betciebêplanes der Eisenbahnen zu sorgen und Privatunternehmern gegenüber ebenfo die Aenderung bestehcnder, wie die Einlegung neuer Züge zu verlangen, sobald und soweit es das Verkehrsbedürfniß er- fordert. Die pflihtmäßige Fürsorge des Staates für den plaumäßigen Cours der Züge bedingt ferner die Befugniß des Staates, alle die- jenigen Betriebseinrichtungen, welche für diesen Zweck erforderlich sind, von den Eisenbahnunternehmern zu verlangen und nöthigenfalls zu erzwingen. Daß cer Staat eincr solchen Aufgabe nicht gerecht wer- den kann, ohne in alle Zweige der Verwaltung einzugreifen“ und unter Umständen die Interessen der Unternehmer sbwer zu verleßen, liegt auf der Hand. Bei dem bedeutenden Kostenaufwande, wclcher mit Anforderungen der bezeichneten Art vielfach verbunden ift, wird die Wahrung der Verkehrsinteressen in hohem Grade von der Leistungsfähigkeit der Unternehmer abhängig sein, während die Nück- sihten auf entgegen stehende finanzielle Interessen der Unternehmer selbstverständlich zurücktreten müssen.

Im 4. Breslauer Wahlbezirk (Stadt Breslau) ift an Stelle des Wirklichen Geheimen Raths Hobre{t der Stadtrath Severin zu Breslau mit 432 gegen 249 Stimmen, welche der Justizrath Freund erhalten hat, zum Mitglied des Hauses der Abgeordneten gewätlt worden.

Statistische Nachrichten.

Im Jahre 1878 sind von den preußischen Auscein- anderseßungsbehörden in Preußen 175 Eigenthümer (50 im Regierungsbezirk? Posen, 125 in der Provinz Schleswig-Holstein) mit 839 484 ha Grundbesiß neu regulirt und die Dienste und Ab- gaben von 61543 Pflidtigen (8355 im Regierungsbezirk Erfurt, 7739 im Regierungsbezirk Merseburg, 6270 im Regierungsbezirk Frankfurt, 4315 im Regierungsbezirk Potsdam, 4049 im Regierunas- bezirk Posen, 3407 im Regierungsbezirk Magdeburg, 3148 im Re- gierungsbezirk Königsberg, 3127 im Regierungsbezirk Scchleswig u. \, w.) abgelöst worden. Bei den Regulirungen und Ablösungen wurden 952 Spann- und 3379 Handdiensttage aufgehoben und an Entschädiguogen festgestellt: 2876 032 #4 Kapital, 708 789 A Geld- rente, 3978 Neuscheffel Roggenrerte und 535,79 ba Land. :

Bei den Gemeinheitétheilungen wurden 15 687 Besiger regulirt bezw. von allen Holz-, Streu- und Hütungsservituten befreit. Dieselben besaßen 56 095,1 ba Grunkbstüte, von denen bis Ende 1878 31 688,684 ha vermessen waren. i

Insgesammt sind bis Ende 1878 in Preußen 87 067 Eigen- thümer mit 1477 055,647 ha Land regulirt und 1970 982 Pflichtigen die Dienst- und Abgaben abgelöst worden. Dabei wurden 6 363 335 Spann- und 23 609 134 Hantdiensttage abgelöst und folgende Ent- shädigungen festgestellt: 236 219 357 M. Kapital, 21881 358 M G Ld- rente, 398 513 Neuscheffel Roggenrente und 423 618,034 ha Land. Bei den Regulirungen und Gemeinheitstheilunger wurden 1 920 414 Besißer mit 19385 939,62 ha Land (davon 15 263 273,471 ba bis Gnde 1878 vermessen) feparirt, bezw. von allen Holz-, Streu- und Hütungssfervituten befreit.