tigt scin solle und ob es von dem Minister allein oder in Gemeinschast mit der Landesvertretung wahrzunehmen sei. Die Mitwirkung der Ländesvertretung allein genüge bei Fest- seßung der Tarife niht; das Publikum, die Landwirthschast, Industrie und Handel müßten zu den Verhandlungen über Tarifveränterungen zugezogen werden. Geschähe dies, so würden sich die jeßigen Anfänge der Éisenbahnräthe weiter entwickeln, in deren fkollegialisher Berathung un- motivirte Ansprüche einzelner Juteressenten leiht zurück- ewiesen werden könnten. Eine solche objektive Entscheidung fei auch den Direktionen zu ihrer Deckung willkommen. Feder Differentialtarif entstehe daraus, daß man ein großes Jn- teresse als ein mehr öffentliches, dem kleinen dadur verleßten «nteresse vorziehe. Solche Produktionsfragen ganzer Landes- theile könne man doch nicht nur bureaukratisch entscheiden lassen, während man einen Prozeß von hundert Thalern im fontradiftorishen Verfahren entscheide. Auf diese Weise werde die Zahl der Differentialtarife abnehmen, und das wäre eine Wohlthat. Er glaube zwar nicht, daß man dieselben zur Zeit völlig entbehren könne, aber in vielen Fällen entsprähen sie nicht dem öffentlichen Jnteresse, sondern dem der Jnteressenten. Auf diesem Wege würden auch die Uebergangs- und Durchgangstarife beseitigt werden, man dann werde zu einer gleihmäßigeren Tarifirung kommen, die er sehnlichst herbeiwünsche. Die Antwort des Ministers in Betreff der Kommunalsteuern habe ihn nit beruhigt. Er beantrage, daß bis zum Zustandekommen des Kommunalsteuergesezes die Besteuerung der Eisenbahnen in derselben Weise wie bisher fortgeführt werde, da eine Jeihe von Kommunen in Nücsicht und zu Gunsten dieser Bahnen sich kostspielige Ausgaben auferlegt hätten. Das Verhalten seiner Freunde werde von den Resultaten abhängen , die die Kon- mission erzielen werde; würden die Garantien, die er eben charakterisirt habe, niht gewährt, so stehe es sehr dahin, ob er und die Mehrzahl seiner Freunde schließlich Ja sagen Tonnen, ooo fe nur ungern “G entschließen würden ckurch Ablehnung der Vorlage ein unhaltbares Pro- visorium zu schaffen. Der Muth der Privatbahn - Aktionäre würde sich nicht wieder heben, des Gedankens Blässe sei ihnen angekränkelt. Mit der Schaffung eines definitiven Staats- bahnsystems werde man aber das natürliche Gefühl des ganzen Bolkes befriedigen. Aus seiner der Vorlage wohlwollenden Haltung dürfe aber die Staatsregierung niht s{ließen, daß er ein überstürztes Vorgehen auf diesem Wege wünsche, das Zustandekommen der mit der Anhalter Bahn oder Berlin- Potsdamer Bahn \{webenden Verhandlungen wünsche er nicht, er wolle erst noch Erfahrungen sammeln in Bezug auf den Staatskredit Preußens. Die Verwandlung von 50 Millionen Aktien in Nente, selbst wenn sie weise auf mehrere Fahre vertheilt sei, könne sehr bedeutende Ver- änderungen nicht blos im Staatskredit, sondern auch in allen wirthschaftlihen Verhältnissen herbeiführen. Er wünsche das aber nit, auch nit, daß aus Rücsichten des fiskalischen Profits mit eincr raschen Tilgung und Kündigung der Prio- ritäts-Dbligationen vorgegangen werde, weil dadur eine Kapitalverschiebung in das Ausland oder in die «Fndustrie veranlaßt wexden würde. Eine allmähliche Umwandlung der Prioritäten in Konsols aber würde den Zinsfuß herabjezen. Dadurch würden der Landwirthschaft mehr Kapitalien zu- fließen, während jeßt die Prioritäten den Hypotheken und Pfandbriefen eine starke Konkurrenz machten. Deshalb müsse zur Kündigung der Prioritäten die Zustimmung des Land- tages erforderlih sein. Hoffe man, daß weder die Freunde, noch die Gegner des Staatsbahnsyjtems ihr Votum cinst be- reuen möchten !
Demnächst erklärte der Minister Maybaqh:
Meine Herren! Ih würde glauben, den Eindruck, den die über- zeugenden lidtvollen Autführungen des Herrn Vorredners auf das bobe Haus gemacht haben, abzuschwächen, wenn ih nochch in eine weitere Debatte eintreten wollte. Ih denke deshalb diejenigen Be- merkungen, zu welchen die Ausführungen der Herren Abag. Berger von heute, Nichter und Kiesbke von gestern mir Veranlaffung geben werden, mir für die weitere Berathung ersparen, und für den Herrn Binanze Minister und mich sür jeßt auf tas Wort verzihien zu jouen.
Die Diskussion wurde hierauf geschlossen und das Gesetz, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen durch den Staat, an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen.
Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung die ersie Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Erweite- rung der Staatseisenbahnen und die Betheiligung des Staates bei mehreren Privateisenbahn-Unter- nehmungen.
Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) empfahl die Vorlage und wies zunächst darauf hin, daß während in dem ersten Gesehentwurf es sich um die Frage der Hauptbahnen handle, hier namentlich die Sekundärbahnen in Betracht kämen. Für die erste Kate- gorie von Bahnen sei das Staatsbahnsystem anzunehmen, für die zweite Kategorie das gemischte System, wie es auh in der gegenwärtigen Vorlage von der Regierung befürwortet werde, Man habe bei dem Streit überhaupt immer aus dem Auge gelassen, daß die Privatbahnen zuerst da gewesen seien, daß die Staatsbahnen ihrem Beispiel und ihrer Praxis ge- folgt seien, also au ihre Fehler nahgeahmt hätten. Wenn man jeßt zu einem Staatsbahnsystem gelange, dann müsse nan auch zu einer neuen Verwaltungspraxis kommen. Er erkenne an, daß der Staat in den vorliegenden Fällen überall rihtig gegriffen habe; bei der einen Bahn habe derselbe von den Kreisen Grund und Boden, bei der andern einen ZUs{chuß in Anspruch genommen. Allein rihtiger sei es vielleicht, durch ein Gescß festzustellen, wieviel die Regierung als Mini- mum der Unterstüßung zu gewähren habe, die an Privat- Cisenbahngesellshasten zu bewilligen sei, sobald eine solche Lokalbahn dur die Juteressenten und Adjazenten selbst sic;er gestellt sei. Wolle man an dem bisherigen System weiter festhalten, so würden die Versuche, die Regierung zu täushen, wie in früherer Zeit wieder auftauchen. Man könne von cinem System JGuenpliß eigentlih nicht sprechen; die damals herrschenden Ansichten über die Förde- rung des Eisenbahnbaues hätten in der Luft gelegen und die Volksvertretung und die Presse hätten diese Anschauungen mit der Regierung getheilt. Nah seiner Ansicht müsse man zu dem Projekt einer Eisenbahnkasse wieder zurüclkommen, nit den Garantien, wie sie der Abg. Berger aus Hannover angeführt habe. Wenn der Staat in Noth komme, sei es ja wohl möglih, daß er den Eisenbahnstaat absorbire; aber wenn der Himmel eben einfalle, seien alle Sperlinge odt, Nicht die Augenblicke der Noth secien zu be-
für öffentliche Arbeiten,
| fürhten, sondern vielmehr, daß man jährliß aus den zur Disposition stehenden Mitteln neue Ünternehmungen eingehen und vielleicht mehr Verpflichtungen übernehmen werde, als man auf die Dauer erfüllen könne. Er wünsche deshalb, daß man über die Eisenbahnerträge nicht beiläufig gelegentlih des Etats beshließe, sondern daß eine Eisenbahn- kasse geseßlich geschaffen werde, aus deren Fonds man auch den Bau von Sekundärbahnen befördern könne; er bittet das Haus deshalb, sich für ein Gesez über den Bau von Sekundär- bahnen auszusprechen.
Der Abg. Nickert wünschte gleihfa!s eine feste Rege- lung der Grundsäße sür das Sekundärbahnwesen durch ein Geseß. Eines nohmaligen Beschlusses des Hauses bedürfe es hierzu nicht, da ein solher bereits zwei Mal gefaßt sei, und sich die Regierung 1873 darüber zustimmend geäußert habe. Je näher man aber der Frage getreten, desto schwieriger sei sie geworden, und er gestehe, daß die Negierungsvertreter ihn selbst überzeugt hätten, daß ein solches Geseß kaum angängig sei. Er wolle diesen Stand- punkt noch heute festhalten, hätte jedoh mehr gewünscht, als die Staaksregierung in der Vorlage geboten habe. Ein Mangel derselhen sei, daß sie sich über die schmalspurigen Bahnen nicht aussprehe. Der Minister habe sich allerdings entschieden abweisend über dieselben ausgesprochen und diese Abneigung klinge auch in der Vorlage an, aber hervor- ragende Autoritäten des Eisenbahnsaches wiesen denselben doh eine große Zukunft zu. Er glaube, daß man s{hneller dazu übergehen müße, den Dampf und die Schienen auch im kleinen Verkehr nußbar zu machen, um dadurch die manchmal etwas vershwenderishen Ausgaben für die Chausseebauten zu beseitigen. Ein Haupthinderniß für die Einrichtung von Shmalspurbahnen sei die Umladung der Transporte bei dem Uebergang auf die Normalbahn ; in- dessen diese Frage müsse doch gelöst werden können und so viel er, Nedner, gelesen, sei fie von einem englishen Techniker
gelöst. Es fehle noch an dem genügenden Material über die Resultate der hon vorhandenen Schmalspurbahnen und es sei wünschenswerth, wenn der Minister dem Hause dieselben mittheilen wollte. So sei die Bahn Salzungen-Lengsfeld für 23 000 6 pro Kilometer oder circa 60 000 Thlr. pro Meile gebaut worden, also zu einem Preise, der dem Durhschnitts- saße für den Chausseebau glei{hßstehe. Man sei in Bezug auf das Eisenbahnwesen erst am Anfange, 50 Jahre Erfahrung seien für dieses großartige Transportmittel em gar winziger Beit- raum. Es sei um so wichtiger, daß die Regierung dem Hause feste Grundsäße auch über die Einrichtung shmalspuriger Vahnen mittheile, weil das ganze Verkehrswesen, die Beisteuer der Kreise zu den Chausseebauten {{ließlich davon abhänge, daß man wisse, in wie weit entferntere Gegenden Aussicht hätten, der großen Vortheile des Dampfes und der Schienen theil- hastig zu werden. Was dann die Tarife QUGEDE 0 glaube er, Redner, daß man die Tarife dex Normalbahnen auf die Sekundärbahuen niht anwenden könne, weil man sonst die leßteren fast unmöglich machen würde. Eine exixirung der Tarife von Fall zu Fall sei ebenfalls unthun- lih, man müsse mindestens Maximal- und Minimalsäße auf- stellen, sonst würde sih das Kapital zu solchen lokalen An- lagen s{chwerlich finden. Eine gänzliche Frcigebung der Tarife würde das Aufgeben der Bildung eines Sekundärbahnnetes überhaupt bedeuten. Jedenfalls müsse die Vorlage auf das Sorgfältigste geprüft werden, und beantrage er deshalb die Ueberweisung derselben- an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern.
Der Abg. Dr. Weiß erklärte, daß er sich seine Bedenken gegen das Gese für die Kommissionsberathungen aufspare; er beantrage aber, das Geseß nit an eine besondere Kom- mission, sondern an dieselbe Kommission zu verweisen, welcher das vorhergehende Geseß übergeben sei, weil beide Gesetze eng mit einander harmonirten.
Hierauf ergriff der Minister Maybach das Wort:
Meine Herren! Jh möchte, wie ih im vorigen Winter davon abgerathen habe, so auch jeßt davon abrathen, die Frage zu erörtern, wie das Sekundärbahnwesen zu regeln ist, dur Gesetz zu ver- längern. Zur Zeit ist die Angelegenheit — und darin wird mir der Hr. Abg, Rickert beistimmen — zu ciner geseßlichen Regelung noch nit reif; wir müssen noch über die Art, wie wir das Sekundärbahnwesen fördern wollen, welche Anforderungen wir nach verschiedenen Richtungen bin an solche Unter- nehmungen zu stellen haben, mehr Erfahrungen sammeln, als bisher geschehen ist. Der allgemeine Ausdruck «Sekundärbahnen" begreist ja eigentlich daëjenige, worum es sich handelt, nicht, wir werden, wie ih glaube, A Bahnen anderer Gattung, als solche, die man bisher als Sekundärbahnea bezeichnete, erhalten. Fch meine deshalb, daß wir für die ersten Fahre noch warten müssen, wie die Angelegenheit sich gestaltet, ihr aber gegenüber eine sehr wohlwollende Halt:ng cinnehmen und die Sammlung von Erfah- rungen fördern. Wenn der Hr. Abg. Nicert bei mir eine gewisse Abneigung gegen s{hmal\purige Bahnen wahrnehmen zu müssen ge- glaubt hat, so kann ich ihn darüber beruhigen, ib habe keine Ab- neigung dagegen, nur das habe ih bisher nit zusagen können und nicht zusagen wollen, daß wir {oa zu einer finanziellen Unterstützung dieser Unternehmungen übergehen könnten, fo lange wir noch wichtigere Unter- nehmungen, zu fördern haben, für die die Finanzmittel nit ausreichen. Sind wir erst wieder in der glüctlichen Lage, für wichtige Unter- nehmungen auf diesem Gebiete mit vollen Mitteln eintreten zu Tännen, fo würde es mir eine außerordentliche Freude machen, wenn wir dann auch etwas für die schmalspurigen Vahnen thun Eönnen. Daß sie einen geringeren Werth haben für den Verkehr, wie die normal- spurigen, das liegt auf der Hand, und deshalb glaube i, nicht ver- antworten zu können, daß sie gegen die wichtigeren normalspurigen be- vorzugt werden, Die Bahn ia Thüringen und deren Leistungen find mir bekannt, ih habe durch einen Kommissar die Bahn untersuchen lasen, und id muß bekennen, daß die Resultate im Großen und Ganzen fehr günstig sind. Die von vornherein mit einer gewissen Abneigung aufzenommene Bahn hat #ich bei der Bevölkerung sehr ras belicbt gemaht. Die Schwierigkeiten, die in den Orten zu
der öffentlihen Arbeiten
überwinden waren, find überwunden, und die Bahn entfaltet eine ret nüßlihe Lhäâtigkeit. Ich glaube, daß au bei uns derartige Bahnen werden eingeführt werden können. — Die Anforderungen, die in technischer und polizeilicher Beziehung zu stellen sind, regeln sich ja bieher nach dey Bestimmungen, die das Reich erläßt und es wird meine Aufgabe fein, bei den Reich8gewalten dahin zu wirken, daß diejenigen Erleichterungen eintreten, welche zur Förderung dieser ganzen Unternehmungen beitragen können. Wenn aber insbesondere aus den Bestimmugen über die Tarife Bedenken gefolgert werden über die Entwicklungsfähigkeit solcher Unternehmungen, wenn ge- meint wird, daß man eine größere Latitüde in der Lariffafsung ge- währen sollte, so möchte ih darauf aufmerksam machen, daß nach der auf Seit e 57 der Motive des Geseßes angegebenen Konzessions- bedingung ausdrücklich gesagt worden ist, daß für den Zeitraum der ersten 8 Jahre für den Gütertarif Maximal}äße festgestellt werden, innerhalb deren sh die Bahn bewegen kann, natürlich unter Beach- tung der allgemeinen geseßlihen Bestimmungen, daß die Tarifsäße
publizirt und gleihmäßig anzemeldet wcrden müssen. Sollte es {id
|
im Laufe der weiteren Verhandlung als wünschenswerth erweisen, und ich will das nicht in Abrede stellen, statt dieser Marimalsäte Normalsäte festzustellen und eine gewisse Abweihung nah Oben und Unten zu gestatten — eine Form, in der überhaupt nur die Einführung von Tarifsäßen dur Geseß denkbar wäre — so würde es gut sein, wenn man bei diesen Bahnen Erfahrungen darüber machte. Ich kann nur wiederholen, daß ih jede Anregung aus- dem hohen Hause, die dazu beiträgt, Material zu gewähren, Gesichis- punkte zu geben, für eine weitere Förderung dankbar annehmen, und derselben so weit es möglich ift, Folge geben werde.
Der Abg. Kalle erklärte, er halte die schmalspurigen Bahnen nur ausnahmsweise für zulässig, namentlih bei Massentransporten aber für gar niht anwendbar. Wenn man nur dafür forge, daß die Züge klein seien und langsam führen, jo könne man sih mit einem leichten Oberbau begnügen, der dann die Normalbahn nicht viel theurer mache, als eine Sehmalspurbahn. Der Redner, welcher in die vor- hin ges{chlossene Debatte zurücgriff, wurde vom Prä- ¡denten aufgefordert, zur Sache zu sprechen; derselbe {loß mit der Hoffnung, daß, wenn auf allen Seiten des Hau)es nur guter Wille vorhanden sei, man auch zu einem erwünschten Resultate gelangen werde; er beantrage die Ueber- weisung der Vorlage an die eben beshlossene Eisenbahn- kommission.
__ Nachdem sich das Haus diesem hatte, vertagte sih dasselbe um 3 Uhr.
Antrage angeschlossen
Landtags - Nngelegenheiten.
Begründung des Geseßentwurfs, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat.
(Fortseßung.)
Insbesondere bezüglich der Tarif stellung.
Die s{werste und zugleich wichtigste Aufgabe ecwächst jedo dem Staate bezüglich der Tarifftellung der Eiscnbahnen. Damit das faktische Transportmonopol der Eisenbahnen nicht in eine monopol- artige Ausbeutung des auf dieselben angewiesenen Verkehrs ausartet, darf die Feststellung der Transportpreise nicht der Willkür des Unter- nehmers überlassen bleiben. Vielmehr ist es die Aufgabe des Staates, dafür zu forgen, daß die Benußung der Eisenbahnen gegen bestimmte und angemessene Vergütung allen Transportinteressenten gesichert wird. Bei jeder Produktion, deren Bezug und Absay sich nicht auf den nächsten Umkreis beschränkt, bildet der Tran8portpreis einen Theil des Waarenpreises. Je mehr die Produktion bei dem Bezug ihres Bedarfs und bei dem Absatz ihrer Produkte auf fernliegende Gebiete angewiesen ist, um fo höher ist der Antheil der Transportpreise an den Pro- duktionskosten und an dem Waarenpreise, Mit der Erleichterung des Güteraustaushes auf weite Entfernungen, wie sie die Aus- dehnung der Schienenwege mit si bringt, hat die gesammte wirth- schaftliche Produktion, wie obea näher dargelegt ist, insofern eine völlig veränderte Gestalt gewonaen, als die Bezuas- und Absatz- gebiete fast aller Produktionszweige eine außerordentliche, weit über die bisherige Begrenzung binaugreichende Ausdehnung erhalten haben. Der Trandöportpreis der Eisenbahnen bildet daher gegenwärtig in der That einen höchsstt wesentlihen Theil der Produtktionskosten der meisten Waaren, so daß die Entwickelung aller Produktionszweige, die nicht etwa aus besonderen Gründen der Transpcrtvermittelung durch die Eisenbahnen überhoben sind, von der Larifstelung derselben abhängig ift.
a. Ermäßigung der Eisenbahntarife.
a. Der Staat hat daher zunäbst das eminenteste Interesse an einer angemessenen Begrenzung der Höhe der Eisenbahntarife. Das Geseß üaer die Eisenbahnunternehmungen vom 3, November 1838 bat die allgemeine Begrenzung der Tarife einer (Fisenbahn in einem Reinertrage von 10%/% des Anlagekapitals gefunde: und die Herabs- seßung derselben angeordnet, sobald das Betricbéergebniß diese Grenze überschreitet (§. 33). Die Reichsverfassung hat, ohne einen bestimmten Anhalt für die Begrenzung festzustellen, die möglichste Herabseßung der Tarife als die Aufgabe der Cisenbahnpolitik des Reiches hingestellt und nur für diejenigen Rohprodukte, deren Vertrieb auf weite Entfernungen als eine der wichtigsten Bedingungen für die Belebung des wirths{chaftlichen Verkehrs anzusehen ist, den Ein- M als das zunächst zu erreichende Ziel bezeichnet (Art. 45 Vir 2
Vie Larifstellung der Eisenbahnen bewegt sich in der weiten Skala zwischen den [{chwierig und unsicher zu bercchnenden Selbst- kosten der Verwaltung und dem Werth der Transportleistung für die Interessenten. Die Selbstkosten der Verwaltung haben si seit den ersten Anfängen des Eisenbahnwesens mit den vngeheuren Fort- schritten in der Technik des Betriebes, in der Herstellung und Bes- scchafung der Betriebsmaterialien, in der planmäßigen und ötonomischen Ordnung des Betriebes, in der Reduktion und Vereinfachung der Verwaltungs- und Betriebs8apparate und vornehmlich durch die ges waltige Zunahme des Verkehrs selbst wesentlih herabgemindert. Ebenso hat das Juteresse der Eisenbahnen, die Transportleistung im weitesten Umfange für die Interessenten verwerthbar zu machen, zu der Herabsezung der Eisenbahntarife beigetragen, So er- klären sich die außerordentlichen Ermäßigungen, welche scit dem Beginn des Eisenbahnbetriebes bis auf die Gegenwart alle wichtigeren Traneportartikel dec Eisenbahnen im Laufe der Zeit er- fahren haben. Die (unter 7) anliegende Nachweisung enthält zur deutlicheren Beranschaulihung dieser Preisreduktionen das Berzeich- niß der Tarifsäße für cine Reibe der wichtigsten Verkehrsartikel, wie sih dieselben bit dem Jakbre 1848 im Norddeutschen Eisenbahn- verbande nah fünfjährigen Jntervallen nah und nach gestaltet haben.
Bet seiner Fürforge für die Belebung des inländischen Verkehrs hat der Staat an der Ermäßigung der Frachten im Allgemeinen und vor Allem für die minderwerthigen Massenartikel, welche für die Ent- widelung der Industrie unentbehrlich find, ein ecminentes Interesse. Es leuchtet dies um so mehr ein, als der großartige Aufschwung des Berkehrs, den das Zeitalter der Eisenbahnen gebracht bat, ebensowohl mit der allmählihen Ermäßigung der Transportpreise, wie mit dec Ausdehnung des Eisenbahnnetes felbst gleichen Schritt gehalten hat. Gür eine gedeihlide Entwickelung und Gestaltung des Eisenbahn- wesens ist es daher unbedingt erforderli, daß dem Staate die Ein- wirkung auf die allmähliche, dem wirthschaftlihen Bedürfniß des Landes entsprechende Reduktion der Tarife gesichert wird. Der oben er- wähnte, im Art, 44 Nr. 2 der Reichsverfassung aufgestellte Grund- faß für die Cisenbahnpolitik des Reiches beruht sona auf der richs tigen Erkenntniß einer unerläßlichen Nothwendigkeit. Auch die Be- zeichnung des Einpfennigtarifs als der anzustrebenden Normalfracht für die dem wirthschaftliden Verkehr unentbehrlihsten Mafsen- artikel erscheint als der konkrete Ausdruck der Erkenntniß, daß der Vertrieb diefer Güter in einem weit ausgedehnten Cirkulationsgebiet die Grundbedingung für die Hebung der Industrie und die Entfal- tung der natürlichen Kräfte des Landes bildct. Bei der außer- ordentlichen Schwierigkeit, dem Staate die praktische Handhabe zu gewähren, durch welche die nöthige Einwirkung desselben auf die Herabseßung der Tarife gesichert wird, ist die Bestimmung der Reichsverfassung auf die grundsäßliche Feststellung der Aufgaben des Reiches bescränkt geblieben. währe:d die im 8. 33 des Eisen- bahngeseßes enthaltene Bestimmung niemals zur Anwendung gelangt ijt. Abgesehen von den dur die Herstellung direkter Expeditionen bedingten Ermäßigungen und den Nothstandstarifen bietet cine zroangs- weise Herabseßung der Transportpreise für die geseßliche Regung in ver That kaum zu überwindende Schwierigkeiten. Sie enthält einen {weren und direkten Eingriff nit allein in die Verwaltung, sondern auch in die Finanzlage der dadurch betroffenen Unternehmungen.
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E E E Tee Dram Ew Arr E R A Tas
E A C S A Ber A E H He e M E D E E e C S E E E N E E E E E S E S A T R A Ri S O RIE E A E S E L C r
Die Anwendung einer solchen Befugniß des Staates von der Finanzlage der einzelnen Unternehmungen abhängig zu machen, würde dagegen fowohl dem Zwee derselben widersprehen, als auch eine ungerechtfertigte Benactheiligung folcher Landestheile enthalten, welche auf die Transportvermittelung finanziell ungünstig situirter Eisenbahnen angewiesen sind. Bleibt aber die Herabseßung der Tarife der freien Entschließung der Verwaltungen überlassen, fo wird dieselbe, insoweit sie eintritt, niht dur das Interesse des Verkehrs, sondern durch das Finanzinteresse der Eisenbahnen bestimmt und überdies jene Unstetigkeit, Ungleihmäßigkeit und Komplifkation der Tarifstellung in ihrem Gefolge haben, welche seit Jahrzehnten die allgemeine Klage der ganzen Verkehräwelt bildet. b. Stetigkeit und. Gleihmäßigkeit der Tarife.
b) Ebenso wie die Ermäßigung der Tarife der Eisenbahnen ist aber auch die Stetigkeit und Gleichmäßigkeit derselben, insoweit sie nit durch die erstere ausgeschlossen wird, eine nothwendige Voraus- sezung der gedeiblihen Entwickelung und Gestaltung des Verkehrs. Die raumausgleichende Funktion alier Kommunikationsmittel, dur welche die Produktions- und Konfumtionsgebiete einander näher gerükt werden, gewinnt bei der Transportleiftung der Cisen- bahnen eine erhôhte Bedeutung durch den Umstand, daß für die Frequenz der Eisenbahnen, von welcher die Festseßung der Tran8portpreise in erster Linie abhängig ist, neben der Menge der Transporte zugleih die Länge des Transportweges einen wesentlichen Faktor bildet. Nicht in der Menge des beförderten Tonnengewichts, sondern in der Zahl der gefahrenen Tonnenkilometer findet die Güterfrequenz der Cifenbahnen ihren rihtigen Ausdruck. Gbenso wie die Crmäßigung der Tarife für die Masfsengüter , deren Transport vorzugsweise die volle Ausnußung der Wagen und der Zugkraft ermöglicht, ist daber auch die Ermäßigung der Tarife für weite Entfernungen dem Interesse der Eisenbahnen entsprechend. Uneingeschränkt würde die freie Tarifftellung derselben, je nahdem jene Vorausseßungen in höherem oder minderem Grade zutreffen, zu einer immer mannigfaheren Gestaltung der Tarife führen. Hierzu Tommt, daß die hauptsächlichen Strömungen des Verkehrs sich
auf gewisse Nichtungen , die direkten Verbindungen zwischen den
Konsumtions- und Produlktionsgebieten, beschränken. Für die Ver- mittelung dieses Verkehrs hat sich aber mit dem zunehmenden Ausbau des Cisenbahaneßes die Zahl der durh die Kombination vorhandener Linien gegebenen, konfurricenden Routen außerordentlich vermehrt. Je weiter entfernt die Endpunkte der Berkehrsrichtungen von cinander liegen, um so größer ift die Zahl der Konkurrenz- verbindungen. Dieselben werden noch vermehrt durch die Wasser- wege, vornehmlich für den Berkehr von und nach den Seehäfen. Mit der großen, dur den weiteren Ausbau des Sgienenneßzes im In- und Auslande immer mehr sich steigernden Zahl der Kon- Turrenzverbindungen für diejenigen Verkehrsrichtungen, in welchen sich die großen Strömungen des Weltverkehrs bewegen, wird aber, dem wechselnden Interesse der an den einzelnen Routen betheiligten Verwaltungen entsprechend, eine permanente Ver- sciebung der Tarife bedingt. So lange und soweit es das Kon- Éurrenzinteresse erfordert, und nicht die übliche Verständigkeit cintritt, werden die Tarife ermäßigt, so lange und foweit diese Vorausseßung nicht zutrifst, bleiben sie auf ihrer ursprünglichen Höhe. Mit dieser ungleiwmäßigen und wechselnden Gestaltung der Tarife für die ver- schiedenen Verkehrérelationen ist bei der großen Bedeutung der @senbahnfrachten für die Produktionskosten der Waaren eine schwere und
E H S E R SZCTZ CUASE WErA TARID I T E I I CI I UTAR R L D H O R) O
F das | Inserate für den Deutschen Reichs- 1, Kal. Preuß, Staais Anzeiger, das Gentral-Handelsregisier und das Postblatt ntmmt an? die Königliche Expebitkgan des Dentsen Reichs-Anzeigers und Königlich Brenßischem Staats-Anzeigers: VBerliae, S. N. WHHeTur-Straße Ne, 2,
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j bâufiger unberechtigte Fonkurrenzmaßnahmen der fremden Bersandt-
stetige Gefahr für alle Zweige der Produktion verbunden, Unter dem Schutze der aus augenblickli@en Konjunkturen hervorgega genen Tarife werden an dem einen Orte neue Werke, neue Industrien ins Leben gerufen, während an den anderen einer bis dahía blühenden Jndustrie die Lebenskraft entzogen wird. Vor Aüem treten diese Verschiebungen auf den langen Tranéportrouten des ausländischen Verkehrs hervor, zumal hier nit allein die Ver- bâltnisse des FJnlandes, fondern vorzugsweise biejenigen dzs Aus- landes das Konkurrenzinteresse beeinflufsen. Der Bau never Linien und Abkürzungéstrecken im Julande oder im Auslande, die Fusionen und Betriebsverträge der Verwaltungen, die Aenderungen in der Larifstelung der ausländishen Bahnen berechtigte und leider noch
bahnen, die steten Aenderungen in den Verhältnissen der Wasser- konkurrenz, das Steigen oder Sinken der Seefrachten, die Einrich- tung neuer Damvpferlinien, sowie das Eingehen oder die Aenderung bestehender, der Wechsel in den inneren Verhältnissen oder in der politishen Lage fremder Länder, Aenderungen in der Zollgesetz- gebung, politishe Verwickelungen mit ibren Beschränkungea des Trans8portes und ven Nückwirkungen auf den Cours des Geldes, Cpidemien und verkehrssörende Vorgänge aller Art, — kurz zahl- lose unvorhergesehene und unberehenbare Umstände üben fortgeseßt ihren Einfluß auf die Transportverhältnisse der Cifenbahnen aus, verändern und verschieben das Konkurrenzinteresse der Verwaltungen, übertragen den Verkehr bald von dieser auf jene Route uud bedin- gen eizen Wechsel von Konjunkturen, welcher iu einer teten S{wankung und Aenderung der Frachtpreise auf den verschiedenen Routen seinen Ausdruck findet. Wenn auch zuzugeben ist, daß diefe Störungen, insoweit sie aus den Verhältnissen des Aus- landes originiren, vielfah den Einwirkungen des eigeucn Staga- tes sih entziehen, so ist es doh im Interesse einer konstanten und gleihmäßigen Verkehréentwickelung geboten, die nachtheilige Einwirkung derselben durch die Regelung der Tarifstellung auf ten inländischen Bahnen thunlics ¿zu beshränken und jedenfalls zu vero hüten, daß Seitens der lezteren durch eine willkürliche, ledigli von Konkurrenzinteressen bestimmte Bildung der Tarife die Nachtheile und die Gefahren einer unsicheren und \{wankenden Gestaltung der Transportpreise noch vermehrt werden. Es erwächst daher dem Staate die Aufgabe, die Erstellung der Ausnahmetarife seiner Auf- sicht und Kontrole zu unterwerfen, nur diejenigen zuzulassen, welche im Interesse der Entwickelung des Verkehrs und der wirthschaftlichen Krast des Landes erwünscht erscheinep, diejenigen auszuschließen, welche lediglich die Gleichmäßigkeit der Tarifftelung durchbrechen oder den seiner Fürsorge anvertrauten Interessen des wirthschaftlichen Verkehrs nachtheilig sind.
Die Erfahrungen der jüngsten Zeit deuten immer mehr darauf hin, taß feste, niht willkürlihen und wiederkehrenden Schwankungen unterworfene Transportpreise für eine solide und gleihmäßigere Ausbildung des Verkehrs am vortheilhaftesten sind. Nur hierdurch wird den geschäftlihen Kombinationen und dem Betriebe der auf die Cisenbahz1en angewiesenen industriellen Unternehmungen cine sichere und zuverlässige Grundlage gegeben. Die Annahme, daß Frachtermäßiaungen überall als erwüns{ht und zulässig anzusehen find, wenn sie dem Interesse der Versender und dem Interesse der Eisenbahnen zugleih entsprechen, darf in dieser Allgemeinheit als rihtig nit anerkannt werden. Die meisten Tarifermäßigungen,
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. Steckbriefe und Unteruechunga-Sachan.
« Subhaatationen, Aufgebote, Variadunzen 3, Verkiutfo, Vernackturgen, Submissionen etn,
. Varloozung, Amortisation, Zinzzablung
welche für besondere Verkehrsrelationen nachgelassen werden, D e — A — i d bil e me p En S a D E. x Nunzeîge
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E go 2 A und Grozahaudel
| 4, Literarizche Anzeigen, 9, Theatar- Anzeigen. 77, von Sfentlichen Paviareu, 9, Familien-Naechrichtan. j
| 5. Indagiziolle Etabliazermeuts, Fabriken
6. Voerachiedene Bekznntmackungzen.
bringèn n{cht allei? Denjenigen Vortheil, deren geschäfllice Verhält- nisse diefer Vertehrsr'-lation entsprechen, \ondern auch Denjenigen Nachtheil, welche mit e¿nem konkurrirenden geschäftlihen Betriebe auf dasselbe Absatzgebiet angewiesen sind, ohne do von der Verkehrs- relation, für welche die au‘nahmsweise Ermäßigung des Transport- preises nachgelassen is, Gebrau machen zu können. Jn dieser Hin- iht können die Wirkungen der Zulassung von Ausnahmetarifen weder von den Eisenbahnverwaltungen, noch von den staatlichen Aufsictsbehörden völlig übersehen werden, weil die gescäftlihen Verbindungen der einzelnen Wersender, die Produktion?- bedingungen und die Begrenzung der Absagtgebiete der verschiedenen Produzenten fich ihrer genaueren Kenntniß entziehen. Wieder- bolt sind Ausnahmetarife dieser Art, welhe auf dringende Bitte der Interessenten dem eigenen Interesse der Eisenbahnen ent- spre{end zugelassen sind, unmittelbar naher Gegenstand heftiger und berechtigter Beschwerde Seitens konkurrirender Produzenten ge- wesen, deren Absaßzgebiet durch solhe Ermäßigungen der fremden Konkurrenz eröffnet, unter Umständen ihrem eigenen geschäftlichen Verkehr völlig versblosseu wurde. Es ist daher durchaus zutreffend, daß dur eine folhe Verschiebung der Transportpreise ebenfowohl einer bestehenden Produktion die Existenzbedingungen entzogen, wie ciner neuen Produktion gegeben werden körnen. Aus diesen Ernä- gungen ist der Gedanke hervorgegangen, ob es überhaupt auf die Dauer genügen wird, die Zulassung solcher Ausnahmetarife vow der Genehmigung der Aufsichtsbehörde abhängig zu machen, ob die Aufsichtsbehörde selbst die genügenden Hülfsmittel besitzt oder zu schaffen im Stande ist, um die Tragweite solcher Tarif- maßregeln, ihre Vortheile und Nachtheile für das wirthschaftliche Leben richtig zu erkennen und abzuwägen, — oder ob es geboten er- scheint, anstztt einer dem Verkehrsbedürfniß der einzelnen Landecs- theile und Produktion8zweige anzupassenden, in zahlreichen Ausnahme- tarifen, in einer wechselnden und bunten Mannigfaltigkeit der Be- dingungen und der Säße der Frachtermäßigungen zum Ausdruck gelangenden Tarifstellung eine feste und gleihmäßige Grunklage für das Larifwesen der Eisenbahnen zu {afen und ge|eßlich festzustellen. Die Aufstellung einer solchen, willkürliche Schwankungen und un- vorhergeschene Störungen aus\{ließenden Norn , mag dieseibe nun durch geseßliche Festsellung der Tarifsäße oder in an- derer Form geschaffen werden, würde für die Verkehrsentwick- lung von hoher Bedeutung fein, weil ohne dieselbe die immer mannigfacher und verwickelter ih gestaltenden Bedürfnisse des Ver=- kehrslebens stets neue Formen und Wandlungen des Tarifroesens und hierdurch jene Unsicherheit und Komplikation desselben unvermeidlich herbeiführen, durch welche die sichere Kalkulation der Frachien aus- ges{lossen oder erschwert und eine der wesentlichsten Bedingungen ge- [chäftliher Unternehmungen in Frage geftellt wird
Mag nun aber die Aufgabe des Staates sih auf die negative Funktion der Ausschließung willkürliher, das wirthschaftliche Leben beeinträchtigender Tarifmaßregeln beschränken oder aber die geseßliche Feststellung einer positiven gleichmäßigen Norm für die Taxrifstellung sid als unerläßlich erweisen, in jedem Falle erfordert die pfliht- mäßige Wahrung der öffentlichen Interessen, welhe der staatlichen Fürsorge anvertraut sind, eine Beschränkung der freien Berwaltungs8- befugniß von so _ tief eingreifender und weit tragender Bedeutung, daß sie mit der Selbständigkeit des Privatbetriebes der Eisenbahnen kaum noch vereinbar erscheint.
IRSE R I E TLDC A I Al F G TRZ D EAIT E E L I: A4 P E
Lu *i8:
P 3 8 0 Inserate nebmen an: die Annoncen-Expeoitionen des
„Bauvalidenbant“, RHubolf Messe, Sansenttein
& Vogler, G. L, Danbe & Co, E, Scilotte,
Bitter & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoneen-Buxeans,
| iu der Böraen- | beilags, K Bi
Ladung.
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Bie@Fbricfe nud Wntersnunes - Sachen. Stecbricf, Gegen den Tischlergescllen Carl Wenzel aus Schereslawiß, Kreis Creuzburg, ist die : gerihtlicde Haft wegen {weren Diebstabls be- i beschuldigt, {lossen worden. Die Lerhaftung hat nit ausge- | führt werden können. E8 wird ersucht, den 2c. Wen- zel im Betretungsfalle festzunehmen und ihn in das hiesige Geriht8gefängniß abzuliefern. Signale- ment: Größe 5 Fuß 2 Strich, Haare blond, Be- Eleidung mit grau englis ledernen Hosen, s{warz- grauer Kasinetjacke, \{warzstofencr Müßte „und Lederstiefeln. Besondere Merkmale: - Am linken inneren Arme ein blaugebeiztes Zeichen: 2 gekreuzte Gewehre, oberhalb eine Krone, die Buchstaben K. W. R. 62, darunter noch die Jahreszahl 74, dar- ftellend. Schweidniy, den 10. November 1879, Königliches Landgericht. Der Untersuchungêrichter.
auf den
laden.
ordnung von
Steckbrief, Gegen den unten beschriebenen } Meseriß, Kiempuergesellen Fridolin Wolfgang von hier, welcher flüchtig ift, it die Untersuhungshaft wegen Wechselfälshung verhängt. Es wird ersut, den- felben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß auf dem Petersbofe hierselbst abzuliefern. Halber- stadt, den 8, November 1879, Der Untersuchungs- Richter bei dem Königlichen Landgerichte. Be- schreibung. Alter: 18 Jahre. Statur: {lank. Groe! 100m Quare: blond. Stirn: frei. Augenbrauen: blond. Nase: gewöhnlih. Zähne: gut. Gesicht: oval, Sprache: deutsch. ugen: blaugrau. Mund: gewöhnli. Kinn: oval. Ge- sichtsfarbe : blaß.
Steckbrief. Gegen den Handlungsreisenden Hein- ri Schmidt aus Fulda, welcher flüchtig in, ist die Untersuhungsbhaft wegen Diebstahls und Be- irugs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver- Haften und in das Landgerichtsgefängniß zu Caffel abzuliefern. Caffel, den 7. November 1879, König- liche Staatsanwaltschaft. von Ditfurth.
Der gegen den Gerichtsboten unnd Exekutor Adam Heinrich Kaufmann von Wißtenhausen unterm 27. Mai 1873 erlassene und unterm 3. August 1878 zum leßten Male erneuerte Steckbrief wird wiederholt erneuert. Cassel, den 7, November 1879, Königlihe Staatéanwaltschaft.
Verurtheilung
[11183]
— In dem Rechksfstreite, betr. Nachlasses der zu Gemar Margaretha Grollemund, werden auf Anstehen des Gabriel Grollemund, Ackerer, in Gemar wohn- haft, und 6 Streitgenossen, Kläger, vertreten dur Rechtsanwalt Helbig, die Cheleute Josef Moser, Rebmann, und Margaretha Grollemund, Beide früher in Rappoltsweiler wohnhaft, jeßt ohne be- kannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, Ver- Elagte, vorgeladen, in der öffentlihen Sitzung des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. Elsaß, Vor- mittags 9 Uhr, f
gelangt, durch Rechtsanwalt vertreten zu erscheinen, um gegen sich und andere, besonders geladene Ver- Elagte, folgenden Antrag nehmen zu hören:
Der Handshuhmacher Georg Stennecke von Hier ist durch rechtsrträftiges Erkenntniß vom 15. März 1877 wegen Uebertretung der Regierungs- verordnung vom 26, April 1876, betreffend das Mteldewesen, zu einer Geldstrafe von 1 #, im Unvermögensfalle zu einem Tage Haft verurtheilt worden. Der Aufenthalt des p. Stennecke ist un- bekannt und wird, falls der Verurtheilte sich be- treffen läßt, um Strafvollstrelung und Benach- rihtigung ersuht. Halberstadt, den 10. Novem- ber 1879. Königliches Amtsgericht VII.
Der in dem Stelbricfe vom 26. Juni 1879 ge- vaninte Fleishergeselle Oswald König ist uicht als die des Diebstahls verdächtige Person rekognos- ¿irt worden. Seßztweidnit, den 7. November 1879, Königliches Landgericht, Der Untersuchungs-Nichter,
Kaiserliches
Der Arbeiter Fohaun Christian Gottfried Heinz, geboren am 30. Dezember 1853 zu Wioska, zuleßt in Graeß wohnhaft, wird als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintcitte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen, oder nach erreichtem militärpflihtigen Alter sih außerhalb des Bundes- gebietes aufgehalten zu baben, — Vergehen gegen S. 140 Abs, 1 Nr 1 Sw. S: B. 18. Dezember 1879, 11i Ußr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Meseriß zur Hauptverhandlung ge- Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird der- selbe auf Grund der nah §8. 472 der Strafprozeß-
Meseriß über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. den Staatsanwaltschaft.
Subbastationen, Aufgebote, VWor- ladungen 1. dergl.
[11189] Oeffentliche Zustellung.
Der Vitus Cahn, Kaufmaun zu Coblenz, ver- treten durh Rechtsanwalt Birkhäuser zu Bonn, klagt gegen die Eheleute r Wirth zu Coblenz, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthalt3ort, und Gertrud H söhner, ohne Geschäft, früber zu Coblenz, jeßt zu Honnef wohnend, wegen Wecbselforderung mit dem Antrage auf solidarische
368 M6 nebst Zinsen zu 69/9 seit dem 1. Oktober cr. und zu den Kosten und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Civiltammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn auf dez 24, Dezember 1879, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffenilichen dieser Auszug ter Klage bekannt gemacht.
Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.
Zimmerwrnann in Rapyoltsweilcr am 10. Mai 1879 errichtete Liquidation bestätigen, die von den be-
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Laft legen.
Cazl,
Derselbe wird
[11182] Bormittags
dem Königlichen Landgericht zu
23, Oftober 1879, Königliche
gebotstermin geltend zu machen,
Graben.
cter Schlabach, früher kannt gemacht.
Schneider.
Aufgebot.
der Verklagien zur Zahlung von
[10219]
einen bei dem gedachten Zustellung wird
Donner,
Vorladung.
die Theilnug des ledig verstorbenen
sicherungs-Gesellshaft in Lübe foll, dem Antragsteller ei neue,
stellen. Das Amt3gericht.
in welcher die Sache zum Aufruf |
[11043]
Landgericht wolle die vor Notar
den Namen des Erstexen
sonders geladenen Verklagten Josef ?Grollemund, Sohn von Josef, und Josef Grollemund, Sohn von Matbeus, erhobenen Kontestationen verwerfen und die Kosten der Masse oder den Kontestanten zur
Für richtigen Auszug: Der LandgeriÞhtssckretär
Aufgebot.
Auf Antrag der Kart Kammerer Ehefrau, Wilhelmine, geb. Ebel, von Graben werden alle Diejenigen, welche an dem unterzeichneten Grun d- stüde in dem Grund- und Pfandbube nicht ein- getragene, auch sonst nit bekanute dingliche oder auf einem Stammgut oder Famwmilienzut8sverband beruhende Rechte haben, oder zu haben glauben, auf- gefordert, solche spätestens in dem auf Dienstag, den 30. Dezember, 9 Uhr, anberaumten Auf-
der Klägerin gegenüber für erloschen erklärt werden. Grundstück: Gemarkung Bruchsal, ein Viertel 20 Ruthen Wiesen auf den Stadtwies-n neben Stork v. Neuthard und Jakob Philipp Ebel von
Bruchsal, den 8, November 1879, Königliches Amtsgericht. N Vorstehender Gerichtsbeshluß wird hiermit be-
Der Gerichts\{reiber des Gr.
Nachdem der Hotelbesißer Hermann Klinge zu Stuhm, Regb. Marienwerder, angezeigt hat, daß die ibm von der Deutschen LebenÒe-Versicherung8-Gesell- scbast zu Lübeck auége|stellte Quittung über die von ihm auf seine Police Nr. 49,346 für die Zeit vom 20. Mai d. J. bis 19 Aug. d. J. gezahlte Prämie von 13 M 25 chZ abhanden gekommen sei, werden auf Antrag desselben alle Diejenigen, welche an die genannte Prämienquittung Ansprüche zu haben ver- meinen, hierdurch aufgefordert, solche Ausprüche \pä- testens in dem auf Seunabend, den 20. Dezem- ber 1879, Vormittags 11 Uhr, angeseßten Auf- gebotstermin im hiesigen Amtsgericht, Abth. IL,, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, unter dem Rechtsnacbtheil, daß die gedachte Prämienquittung für kraftlos erflärt und die Deutsche Lebens-Ver-
gekommenen gleichlauteude, Prämienquittung auszu-
Lübeck, den 21. Oktober 1879.
Abth. 11.
O. Aswenfeldt, Dr. Dr. Achillés, Sekr.
Kraftloserklärung cincs Svarkassenhefts, Auf den Antrag des Alfred Eger, Kaufmanns in Erängen wird der unbekayrte Inhaber des auf [g vom Vorschußvercin \ A
Eningen, Eingetragene Genossenschaft, au8geftellten, nunmehr abhanden gekommenen Sparkassenhefts Nr. 141, d. d. 9. April 79, aufgefordert, feine An- sprüche auf dasselbe hier anzumelden und das Heft | felbst vorzulegen und zwar spätestens bei dem auf Dienstag, den 30, Dezember, Vormittags 8 Uhr, festgeseßten Aufgebotstermin, widrigenfalls diese Urkunde für kraftlos erklärt würde. Reutlingen, den 7. November 1879. Königliches Amtsgericht. Gmelin. Ebermannfiadt, den 28. Oktober 1879. Auf Grund der §8. 825 und 187 der R. C. P. O. gebe ih nachftehenden Beschluß bekannt. : Aschenauer, ï. Gerichtsfchreiber.
4 2 Peel Aufgebot. Auf Antrag des vom Vormundschafisgerichte hierzu beauftragten Vormundes Johann Winkler von Rüfsenbah wird der vor 39 Jahren nah Amerika auêgewanderte, am 20. März 1804 geborene, ver- \{chollene Johann Winkler von Rüssenbach, Sohn der Müllerseheleute Johann und Barbara Winkler von da, hiermit aufgefordert, svätestens bis zum
20, August 1880 :
perfönlih oder {riftli bei Gericht dahier ih ans zumelden, widrigenfalls er für toat erklärt werde.
Zugleich erg:ht an die Erbbetheiligten die Aufs forderung, ihre Interefien im Ausfgebotsverfahren wahrzunehmen, uvd haben alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierübcr bei Gericht dahier zu macben. L
Ebermannstadt, den 27. Dktober 1879.
Königlich Bayerisches Amtsgericht. Pollmann.
wtdrigens sfolche
Amtsgerichts.
Ebermannstadt, den 28. Oktober 1879, Auf Grund der §8. 825 und 187 der R. C. P. O. gebe ih nachstehenden Beschluß bekannt. : schenauer, K. Gerichts\chreiber. [11164]
Aufgebot.
Auf Antrag des vom Vormundschaftsgerichte: hiezu |beauftragten Vormundes Eabriel Hutler vom Pretfeld wird der vor 33 Jahren nach Amerika. ausgewanderte, am 3. Dezember 1815 geborene, vers. \{ollene Thomas Keilholz von Pretfeld, Sæhn. der Bauerswittwe Anna Margaretha Keilholz von da, hiemit aufgefordert, spätestens bis zum
20. Augnst 1880 j persönlich oder schriftli bei Gericht dahier sich anzumelden, widrigenfalls er für todt exilärt werde.
Zugleich ergeht an die Erbbetheiligten die Auf- forderung, ikre Interessen im Aufgebotzverfahren wahrzunehmen, und haben alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen . Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht vahier zu, maden.
E‘ermanustadt, den 27, Okiobex 1879. Königlich Bayerisches Amtsgericht, Pollinann,
ermächtigt werden mit der abhanden
(H. 2930 b.)
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