Ret vor, den Tilgungsfonds durÞ größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche nob umlaufende Schuldverschreibungen mit sech8monatlicher n zu kündigen. Den Inhabern der Obsli- gationen steht kein Kündigungsrecht gegen die Stadtgemeinde zu. Die Auszahlung der verloosten Obligationen wird an dem auf den Verloosungstermin folgenden 1. April jeden Jahres bei der hiesigen Stadtkasse bewirkt. Mit dem dur die Verloosung oder Kündigung bestimmten Nückzahlungstermin hört zugleich jede weitere Verzinsung der ausgeloosten oder gekündigten Obligationen auf. Die aus- geloosten oder gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be- seimunng ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des
ermins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, in dem Deutschen Reichs- und Königlich Prenßischen Staats-Anzeiger, in einer zu Caffel und in einer zu Eschwege erscheinenden Zeitung öffentlich bekannt gemaMt.
Die Auszahlung der Zinsen und bezw. des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der Zinscoupons und bezw. der betreffenden Schuld- verschreibung.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung find auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fäülligkeitstermine zurüdckzul'efern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die ausgeloosten oder gekündigten Kapitalbeträge, welche inner- halb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahren, vom Ablauf des Kalender- jahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunften der Stadtkasse.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernicteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §8. 838 u. ff. der Civil-Prozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (R. G. Bl. S. 33 u. ff.) und §. 20 des preußischen Ausführungs- geseßes zur deutschen Civil-Prozeßordnung vom 24. März 1879 (G. S. S. 281 u. ff.).
Zinscoupons können werder aufgeboten noch amortisirt werden, doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab- lauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei dem Stadtrath anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, na Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis di nicht vorgekommenen Zinêcoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zins- coupons bis zum .. ten 1 eins{Wließlich ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben werden.
Die Ausgabe ein:r neuen Zinêcoupons- Serie erfolgt bei der Stadtkasse zu Eschwege gegen Ablieferung des der älteren Zins- coupons-Serie beigegebenen Talons. Beim Verluste des Talons er- folgt die Aushändigung der neuen ZDinscoupons-Serie an den Jn- haber der Schuldverschreibung, wenn solche rechtzeitig zu diesem Zwecke vorgezeigt wird.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Eschwege mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung mit Stadt- siegel und Zeichnung sämmtlicher Stadtrath s-Mitglieder, au der eigenhändigen Namensunterschrift des Stadtschreibers versehen.
Eschwege, am Der Stadtrath (Siegel.) N. N, Beglaubigt N., Stadtschreiber. Anmerkung. Anzudrucken sind hier die 8, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 der Verordnung vom 18. Dezember 1823, inz Hessen-Nafsau. Regierungsbezirk Caffel. L ,_ Grster (bis...) Zinscoupon I. Scrie zu der .\ Obligation der Stadt Eschwege Littr No, .. . . über .… .., Reichsmark des Anlehens Von S Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt \ Gegen Desen MUCabe am l 18 ck ) die Zinsen der vorgenannten Obligation für das | Halbjahr vom 1 P Lait f Reichmark . . , Pfg. bei der Stadtkasse zu Eschwege. Gee An A IS Der Stadtrath. (Siegel.)
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kung: Die Unterschriften der Mitglieder des Stadtraths können mit Lettern oder mit Facsimile-Stempeln gedruckt werden, jedoch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namenêéunterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein.
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Provinz Hessen-Nassau. Regierungébezirk Cassel. Talon
zur Oblization der Stadt Eschwege Littr No. DeS I INTebenS von... 18...
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation der Stadt Eschwege Littr, .., No über +.« « Metwomark des Anlehens von 18. . die... ¿ Serie Zins- coupons, vom Iten . .. . 18 . , ab laufend bis zum O eins{ließlich, bei der Stadtkasse zu Eschwege, sofern nicht von de Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ift.
Eschwege am . . ten
Der Stadtrath. (Siegel) N. N.
Anmerkung: Die Unterschriften der Mitglieder des Stadtraths können mit Lettern oder mit Facsimile-Stempela gedruckt werden, jedoh muß jeder Taion mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein.
Justiz-Ministerium.
Dem Landgerichts-Rath Fahrenhol§ in Thorn ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Der Amtsrichter F ähndrich in Nauen ist an das Amts- A I. Berlin und der Amtsrichter Steinwender in ¿übben an das Amtsgericht in Nauen verseßt.
__ Dem Amtsrichter T oop in Stallupönen ist behufs Ueber- tritis zur Verwaltung der indirekten Steuern die nachgesuhte Dienstentlassung ertheilt.
, Der Notar Gau in Neumagen isst in den Amtsgerichts- bezirk Lindlar, im Landgerichtsbezirke Cöln, mit Anweisung seines Wohnsißes in Lindlar, verseßt worden.
Ministerium der öffentlihen Arbeite: Die Erlaubniß zur Anfertigung genereller Vor- arbeiten für den Bau einer Eisenbahn untergeord- neter edeutung von Stralsund über Bergen nach Crampaß-Saßniß nebst Zweigbahnen von Bergen nah Wittower Fähre und von Bergen na P eas ist einem Comité zu Händen des reiherrn von Reiswiß in Bergen auf Rügen ertheilt worden.
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Die Nummer 44 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter :
Nr. 8675 die Verordnung, Lad die Abänderung und Berichtigung der Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte, vom 26. Juli 1878 (Geseß - Samml. S. 275) und der Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichts- bezirke vom 5. Juli: 1879 (Geseß-Samml. S. 393). Vom 10. November 1879.
Berlin, den 15. November 1879.
Königliches Geseß-Sammlungs-Amt.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Llrmee.
Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Berlin, 6, November. v. Bülow, Gen. Lt. und Inspecteur der 2. Feld-Art. Insp., zum Gen, Jnspec- teur der Art. ernannt. v. Dresky, Gen. Lt. und Inspecteur der 4. Feld-Art. Insp., in gleicher Eigenschaft zur 2. Feld-Art. Insp. verseßt. v. Voigts-R hey 11, Gen. Lt. und Direktor des Allge- meinen Kriegsdepartements im Kriegs-Ministerium, zum Inspecteur der 4. Feld-Art. Insp., v. Ver dy du Vernois, Gen. Major und Commandeur der 62. Inf. Brig., zum Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements im Kriegs-Ministerium, Frhr. v. G ayl, Oberst und Commandeur des Gren. Negts. Nr. 4, unter Beförderung zum General-Major, zum Commandeur der 62. Infanterie-Brigade, ernannt. v. Lettow, Oberst vom 1. Garde-Regt. z. F., mit der Führung des Gren. Regts. Nr. 4, unter Stellung à la suite desscl- ben, beauftraat. v. Arnim, Major vom 1. Garde-Regt. z. F. zum etatsm. Stabsoffiz. ernannt. v. Trotha, Hauptm. und Comp. Chef vom 4. Garde-Regt. z. F., in die älteste Hauptmaunsstelle des 1. Garde-Regts. z. F. verseßt. v. Bose. Pr. Lt. vom 4. Garde- Regt. z. F., zum Hauptm. und Comp. Chef, Frhr. v. Salmuth, Pr. Lt. vom Garde Füs. Regt., zum überzähl. Hauptm., befördert. Grhr. von dem Bussche-Haddenhausen, Major vom Gre- nadier-Regiment Nr. 1, als aggreg. zum Füsilier - Regiment Nr. 40 versezt. Buttmann, Major vom Infanterie-Regiment Nr. 87, als Bats. Commandeur in das Gren. Regt. Nr. 1 versetzt, Papen, Major vom Inf. Regt. Nr. 87, zum etatêm. Stabsoffiz. ernannt. Athenstaedt, Major aggreg. dems. Regt., in die älteste Hauptmannsftelle dieses Regts. einrangirt. Frhr. v. Ga yl, Hauptm. und Comp. Chef vom 2, Garde-Regt. z. F, zur Diepnstleist. als Generalstabsoffiz. zur 1. Garde-Inf. Div. kommandirt. v. E ich- horn, Hauptm. vom 2. Garde-Regt. z. F., von dem Kommando als Adjut. bei der 60. Ja Brig. entbunden. v. Malachowski I, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 27, unter Stellung à la suite des Reg‘s., als Adjut. zur 60 Inf. Brig. kommandirt. Wenzel, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 27, zum Pr. Lt. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber- [in, 1, November. v. Lreuenfels, Oberst-Lt. a. D., zuleßt Major und Abtheil. Commandeur im 2. Feld-Art. Negt. Nr. 18, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des Feld-Art. Negts. Nr. 5, zur Diêp. gestellt. — 6. November. Köpven, Gen. Major a. D., zuleßt Kommandant von Saarlouis, zur Disp.
gestellt. Königlich Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetungen 2c. Im alliven Oere l O Tbober. Frhr. v. U ch, Sub, Majors à la suite des Generalstabes, zu Referenten im Kriegs- Ministerium ernannt. — 1. November. Schmitt, Major z. D., bisher kommandirt im Kriegs-Ministerium, zum Commandeur des Landw. Bez. Mintelheim ertsgunt, — 2,¡November. v./Lossow, Hauptm., bisher Comp. Fühtkr im 13. Inf. Negt, Lobsänhoffer, Hauptm., bisher Comp. Führer im 1. Inf. Regt., Beide à la suite des Generalstates, in den etatsm. Stand des genannten Stabes verseßt. v. Bezold, Hauptm. und Comp. Chef des 1. Pion. Baits., unter Beförderung zum Major, à la suite des Ingen. Corps ge- stellt. — 5. November. Marc, Nittm. a D., unter Stellung zur Disp. und Verleihung des Charakters als Major, zum Com- mandeur des Landw. Bez. Hof ernannt.
Durch Verfügung des Kriegs - Ministeriums. In der Gens- d’'armerie. 31. Oktober. Greim, Secc. Lt. vom 4. Jäger-Bat., bisher kemmandirt zur Geasd. Comp. von Nieder-Bayern zur dieser Comp. verseßt.
Abschiedsbewilligungen. Jmaktiven Heere. 29 Ofk- tober. Popp, Hauptm. und Comp. Chef, Frhr. v. Laßberg, Pr. Lt. des 1. Inf. Negts., ersterem unter Verleihung des Anspruches auf Anstellung im Milit. Verwaltungsdienst, v. Heusler, Rittm. und Eécadr. Chef des 1. {weren Reiter-Regts., diesem unter gl: ich- zeitiger Verleihung des Charakt, als Major, der nachgesuchte Abschied mit Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt. — 1. November. Frhr. v. Fröônau, Oberst z. D. und Commandeur des Landw. Bez. Mindelheim, ver nachgesuchte Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. des 10. Inf. Regts., Gaa, Hauptm. und Comp. Chef des 1. Pion. Bats, der Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif., bewilligt. — 2. November. Frhr. v. Schleich, Hauptm. des General- stabes, Frhr. v. Rotberg, Nittm. und Escadr. Chef des 2. \chwe- ren Reiter-Negts.,, Schm i d, Pr. Lt. des 12. Inf. Regts., der Ab- {ied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. be- willigt. — 5. November. Emonts, Oberst-Lt. z.D. und Com- mandeur des Landw. Bez. Hof, der nadhgesuhte Abschied mit Peaf. u. mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt.
Im Sanitäts-Corps. 4, November. Dr. Manger, Assist. Arzt 2. Kl. des 8 Inf. Regts behufs Uebertritts in die Königl. preuß. Armee, auf Nachsuchen verabschiedet.
«In der Kaiserlichen Marine.
Ernenuungeu, Beförderuugen, BersehUngen 2c; Berlin, 11. November. Graf v. Reichenbach, Korvelten- Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando als Direktionsoffiz. bei der Marine-Akademie und Schule, zum Abtheil. Führer bei der 2. Matrosen-Div., v. Pawelsz, Korvetien-Kapitän, unter Entbin- dung von dem Kommando als Abtheil. Führer bei der 2. Matrosen- Div., um Direktionsoffiz. bei der Marine-Akzdemie und Schule ernannt.
Aichlamtlißes. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 15. November. Der Bundes- rath hat in seiner Sißung vom 23. Oktober d. J. be- shlossen, daß Retourwaaren, auh wenn dieselben gegen Gewährung einer Abgabenvergütung in das Ausland gesandt worden sind, beim Wiedereingange gegen Erstattung dieser Vergütung zollfrei gelassen werden können.
— Der Auss{huß des Bundesrath für Justizwesen trat heute zu einer Sizung zusammen.
— Der S@lußbericht über die gestrige Sißung des Res der Abgeordneten befindet sh in der Ersten eilage.
_— Die K. K. österreichische Regierung hat mit Rücksicht auf das Auftreten der Reblaus in Ober-Ftalien die
Einfuhr von bewu rzelten Reben, Schnittreben, Rehb- holz, Rebenlaub (auch wenn dasselbe nur zur Verpackung
dient), sowie überhaupt von allen Theilen des Weinstocks im frishen oder dürren Zustande — mit alleiniger Ausnahme der Trauben — aus dem Auslande verboten.
— Jn den deutshen Münzstätten sind in der Woche vom 2. bis 8. November 1879 an Goldmünzen eprägt worden: 300 060 Doppelkronen, und zwar auf Privat- rechnung. Vorher waren geprägt: 1267 644340 M Doppelkronen, 421 865 760 /« Kronen, 27 969 925 M Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 397 731 620 M Summa 1 717 484 525 M (nah Abzug der wieder eingezogenen 165 680 /« Doppelfronen , 129 100 4/6 Kronen und 780 M Halbe Kronen).
— Der General der Jnfanterie von Fransecky, Gou- verneur von Berlin, ist behufs Abwickelung der Geschäfte beim XV. Armee-Corps nach Straßburg i. E. resp. Erbach beurlaubt worden.
Bayern. München, 13. November. (Allg. Ztg.) Wäh- rend der kurzen Debatte über die Nückäußerung der RNeichs- rathskammer bezüglih des Geseßentwurfs, betreffend die Pfälzer Eisenbahnen, in der heutigen Sizung der Ab- geordnetenkammer, erklärte sih der Staats-Minister von Pfreßschner mit der von den Abgeordneten der Pfalz vor- geshlagenen Fassung des Gesetzentwurfs einverstanden, und es wurde dieser Fassung von Seiten der Kammer mit großer Mehrheit beigestimmt. Die Kammer ertheilte ferner den Rech- nungsnachweisungen über die Fonds der Staats\chulden- Tilgungsanstalt, sowie der Grundrenten-Ablösungskassa pro 1877, ebenso bezüglih des Frankenthaler Kanals pro 1877 ohne Debatte die Anerkennung. Der Budget-Etat des Franfkenthaler Kanals ward sodann nah dem Ausschußantrage genehmigt. Die nächste Sißung ist unbestimmt, jedenfalls findet dieselbe niht vor Montag statt.
Sachzen. Dresden, 14. November. (Dr. V) Die Zweite Kammer nahm in ihrer heutigen Sißung dén Geseßentwurf wegen provisorischer Forterhebung der Steuern und Abgaben im Fahre 1880 unverändert an und trat sodann ein in die allgemeine Vorberathung des Königlichen Dekrets, betreffend die mit der Fortbildungsshule gemachten Erfahrun- gen. An der Diskussion betheiligten si die Abgg. Heger, Schmidt, Dr. Stephani und von Oelschlägel, welche sih sämmt- lih sympathish bezüglih der Fortbildungsshule aussprachen. Der Staats-Minister Dr. von Gerber bat, das geduldige Wohl- wollen, das die Kammer dem Jnstitute bisher bewiesen habe, demselben auch für die Zukunft zu bewahren, und stellte für die nächste Zeit die Ausarbeitung eines Normallehrplans für die Fortbildungss{chulen in Aussicht. Die Kammer verwies das Dekret zur Schlußberathung. Den zu bestellenden Re- ferenten werden zugleih die in Sachen der Fortbildungsschule eingegangenen Petitionen überwiesen werden.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 14. November. (W. T. B.) ZU Ehren der hier anwesenden hohen Gäste hat gestern bei den Majestäten ein Diner stattgefunden, zu welchem auch der Herzog von Cumberland, \ die Mitglieder der russischen Botschaft und der dänische Gesandte Einladungen erhalten hatten. Am Abend wohnte: der Kaiser, die dänishen Ma- jestäten und der Großfürst-Thronfolger mit Gemahlin der Vorstellung im Hofburg-Theater bei. — Heute Vor- mittag empfing der Kaiser den Herzog von Cumberland in Audienz. Dem König und der Königin von Dänemark, sowie dem Großfürst-Thronfolger und dessen Gemahlin wurden im Laufe des Vormittags vom Erzherzog Wilhelm, vom Prinzen Wilhelm von Hessen, vom Fürsten Kinsky und vom Neichs- Kriegs-Ministér, Grafen Bylandt-Rheydt, Besuche abgestattet. Mittags machten der Großfürst:Thronfolger und seine Gemahlin der Erzherzogin Christine einen Besuh. — Der Minister des Auswärtigen, von Haymerle, wurde noch gestern Abend von den hohen Gästen des Kaiserlihen Hofs empfangen und verweilte bei dem Großfürsten-Thronfolger eine halbe Stunde lang. Heute Mittag statteten der König und die Königin von Dänemark, sowie der Großfürst:Thronfolger mit seiner Gemahlin den hier anwesenden Mitgliedern des Kaiserlichen Hauses Besuche ab, hierauf empfingen dieselben den dänischen Gesandten resp. den russishen Botschafter in Audienz. Nachmittags besuchte der König von Dänemark das Arsenal, während der Großfürst - Thronfolger mit seiner Gemahlin und der Königin von Dänemark eine Rundfahrt dur die Ringstraße unternahm. Später statteten die hohen Fürstlichen Gäste dem Prinzen Friedrih Wilhelm von Hessen einen Besuh ab und fuhren auch bei dem König und der Königin von Neapel vor. Zu Ehren der hohen Gäste findet heute ein Familiendiner und Marschallstafel statt. Morgen Nachmittag findet ein Galadiner bei Hofe statt, zu welchen gegen 90 Einladungen ergangen sind.
— Jn der heutigen Sißung des Unterhauses erklärte der Handels-Minister in Beantwortung einer Interpellation, wegen Beiziehung von Fahmännern zur Vorbereitung der Grundlagen für einen deutsch-österreihishen Handels- vertrag, die Beiziehung solcher Fahmänner erscheine gegen- wärtig erwünscht und sei er bereit, seiner Zeit Entsprechendes einzuleiten.
— Die „Pol. Corr.“ meldet aus Konstantinopel: Der englische Botschafter Layard hatte gestern eine Audienz beim Sultan, in welcher die Reformfrage besprochen wurde. Wie verlautet, hätte der Sultan auf die Noth- wendigkeit hingewiesen, für die Einführung der Reformen, wozu er und die Regierung ents{chlossen sei, eine längere Frist eintreten zu lassen. Die nächste Konferenz in der grie- chischen Frage ist zur Prüfung der verschiedenen in Be- tracht fommenden Grenzlinien bestimmt und soll am 17. d. stattfinden. Dem Vernehmen nah werden Seitens der Pforte Anstrengungen gemacht, ein Anleihe-Vorschußgeschäft von 300 000 Pfd. Sterl. zu kontrahiren.
Pest, 14. November. Jm Unterhause erklärte der Finanz - Minister Szapary in Beantwortung der an ihn wegen Herausforderung des Abgeordneten Pazmandy zum Duell gerichteten Fnterpellation, die Interpellation betreffe eine rein private Angelegenheit und er habe dem gnterpellanten bereits privatim Aufklärungen gegeben. Nach- dem diese Privatangelegenhéit in normaler Weise geordnet worden sei, dürfe niht darauf zurückgekommen werden. Minister-Präsident Tisza fügte hinzu, das Unterhaus habe bereits die auf die Jnterpellation bezügliche Erklärung der Regierung zur Kenntniß genommen, eine weitere Antwort
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halte die Regierung niht mehr am Plaße. Beide Antworten wurden von der Majorität zur Kenntniß genommen.
— Die „Pester Correspondenz“ erfährt aus Wien, die gemeinsame Zollkonferenz habe ihre, in Vorberathun- gen über das Verhalten der österreichish-ungarischen Vertreter bei den Berliner Verhandlungen bestehende, Aufgabe erledigt, die öôsterreichish-ungarishen Vertreter würden, mit allen erforderlihen Vollmachten ausgerüstet, noch heute nah Berlin abreisen.
Schweiz, Bern, 14. November. (Bund.) Der Bun- desrath hat Gesetze, betreffend die persönliche Handlungs- fähigkeit und betreffend Ankündigung und Vertricb von so- genannten Geheimmitteln, Patentmedizinen und Spezialitäten im Entwurfe vorbereitet.
— (W. T. B.) Der Bundesrath hat beschlossen, der Bundesversammlung die Aufnahme einer 4prozentigen An - leihe im Betrage von höchstens 35 Millionen Francs, welche vom Jahre 1881 ab binnen längstens 35 Jahren rückzahlbar ist, vorzuschlagen. Die Festseßung des Emissionscourses bleibt dem Bundesrathe vorbehalten.
Großbritannien und Jrland. London, 13. No-
vember. (Allg. Corr.) Sir Garnet Wolseley hat dem Kriegs-Minister telegraphirt: er sei in Folge des Standes der Angelegenheiten in Transvaal genöthigt, das Garde- Dragoner-Regiment (Kings-Dragoon-Guards), welches bereits Marschordre nah Jndien hatte, noch eine Zeit lang zurück- uhalten. R Das Fndische Amt in London hat vom Vizekönig das nachstehende, vom 12. d. M. datirte Telegramm er- halten: „Nah Kabuler Berichten vom 8. d. M. geht dort Alles gut. Macpherson meldet aus der Umgegend von Tezin, das Land sei ziemlih offen, und der Weg bereite keine Schwierigkeiten. Zwei tonangebende Ghilzai-Häuptlinge {lossen sih ihm an; dies trägt in hohem Grade zur Sicherheit der Noute bei. Roberts wählte den Lalaband-Paß als Hauptver- bindungslinie mit Gundamuk, wo sich jeßt General Brights Hauptquartier befindet. Die Herstellung der Straße und der Telegraphenleitung wird rüstig betrieben. Der Ghilzai-Gou- verneur hai sih noch niht unterworfen. Mir Afzal in Furrah hält sih noch fern, aber er besißt keine Gewalt.“ : i
Aus Kabul wird vom 7. d. gemeldet: „Zwei bisher in Turfkestan stationirte Kabuler Regimenter marschirten unlängst in der Richtung nah Kabul ab und zerstreuten sih bei ihrer An- kunft in Baiman. General Roberts forderte sie auf, ihre Waffen niederzulegen, Und versprah ihnen Amnestie. Sie lehnten dies ab, übergaben aber nahezu 500 Gewehre, 100 Kamele und die Lager-Equipage. Die Vorkehrungen für den Winter werden rasch betrieben. Die Schleifung des Bala Hissar geht s{hnell von Statten. General Bakers Brigade ist in einer Mission von politischer Wichtigkeit abmarschirt, aber ihr Bestimmungsort wird streng geheim gehalten.“
— 14. November. (W. T. B.) Aus Simla, von heute, wird gemeldet: General Noberts erließ eine Proklama - Lion, in welcher er allen denjenigen, welche dem Vormarsch der englishen Truppen auf Kabul Widerstand [eiste- ten, Amnestie zusagt, unter der Bedingung, daß sie ihre Waffen abliefern. Dagegen wird den Theilnehmern an dem Angriff auf+ das englische Gesandtschastägebäude in Kabul feine Amnestie zugestanden; es follen dieselben vielmehr als Rebellen behandelt werden.
— 15. November. (W. T. B.) Der ehemalige Minister Forster hielt gestern in Leeds in einer von etwa 700 Per- Jonen besuchten Versammlung der liberalen Partei eine Nede, in welcher er die gesammte Politik der Regierung angriff und seine Meinung ausdrüdte, daß, wenn die gegen- wärtige Regterung im Amte bleibe, ein Krieg mit Rußland wahrsch. inlih sei.
Die Nachricht, der Admiral Hornby habe Weisungen crhalten, in vier Tagen ostwärts zu segeln, entbehrt der „Times“ zufolge der Begründung; ebensowenig habe der Botschaster Layard jemals die ausschließlihe Anstellung von Engländern in Kleinasien gefordert.
Dem Reutershen Bureau wird via Teheran, vom 14. d. M., aus Herat gemeldet: Die Nachricht von der Ermor- dung der englischen Gesandtschaft in Kabul sei am 13. Sep- tember in Herat eingetroffen und von der dortigen Bevölke- rung mit großer Freude begrüßt worden. Die Bevölkerung fei entschlossen , Herat bis auf den leßten Mann zu verthei- digen. Ayub Khan, der Gouverneur von Herat, welcher sehr auigebracht gegen die Engländer sei, verfüge über eine Truppenmacht von ca. 9300 Mann Fnfanterie und Kavallerie.
Frankreih. Paris, 15. November. (W. T. B.) Das Journal officiel“ veröffentliht ein Dekret, betreffend die Aufhebung des. Verbots der/Einfsuhrx von Kartoffeln aus Deutschland. Das Verbot bleibt nur bestehen für die Einfuhr von Kartoffelkraut, Kartoffelblättern und Stengeln.
D M N tev Des Innern, CLepere, hal oem Staatsrath folgende Geseßentwürfe vorgelegt: einen Entwurf, betresfend die Beseitigung der bürgerlichen Persön- lichkeit (personnalité civile) der Diôzesen und die Beschränkung der Befugnisse derselben bezüglich des kirhlihen Einkommens und kirchlicher Etablissements hauptsächlich auf ie Anlage von Schulen und Wohlthätigkeitsanstalten ; ferner einen Geseß- entwurf, betreffend die inneren kirhlihen Verhältuisse der Bekenner der Augsburgisczen Konfession, welche erst dur ein neueres Geseß reorganisirt waren, und endlich einen Geseßent- wurf, wonach die Rehnungslegung über kirhliÞhe Einkünfte den Präfekturräthen unterstellt werden soll.
Spanien. Madrid, 14. November. (W. T. B.) Jn der Kammer erklärte heute der Minister des Auswär- tigen: Die auswärtige Politik Spaniens bestehe darin, mit allen Mächten, ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung und Wich- tigkeit, gute Beziehungen aufrecht zu erhalten, die Entwickelung der spanischen Jnteressen zu fördern, sih zu sammeln bis dahin, wo das Land vollständig rekonstituirt sein werde, und jede abenteuerliche Politik zu meiden.
Italien. Rom, 15. November. (W. T. B.) Der Ge- sundheitszustand des Ministerpräsidenten Cairoli hat sich gebessert und derselbe bereits wieder einem WMinisterrathe präsidirt. Die von auswärtigen Blättern gebrachten Nach- rihten über bevorstehende Ministerveränderungen werden von unterrichteter Seite für vollkommen unbegründet erklärt. — Die „Riforma“ meldet: Mittelst Deklaration vom 11. d. M.
E E R A S E E E E D
sei der Handelsvertrag zwischen Jta.ien und England bis zum 31. Dezember 1880 verlängert worden.
Nuncänien. Bukarest, 14. November. (W. T. B.) Die Kammersektionen haben bis auf 2 ihre Delegirten zu der Kommission für die Eisenbahnvorlage gewählt, in den beiden noch übrigen Sektionen wird die Wahl morgen vorgenommen. Die bis jeßt gewählten Kommissionsdelegirten gelten als für den Ankauf der Bahnen günstig gestimmt.
Serbien. Belgrad, 14. November. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Skupschtina erklärte der Minister- Präsident Ristic die Nachricht von einem angeblichen Schuß- und Trußbündniß zwischen Serbien, Bulgarien und Montenegro für gänzlih erfunden, es hätten weder ibe angen noch Vereinbarungen dieser Art stattge- unden.
Dänemark. Kopenhagen, 12, November. (Hamb. Nachr.) Die Heeresgeseßdebatte im Folkething hat nunmehr in erster Berathung ihren Abschluß erhalten, nach- dem sie sechs lange Sißungen in Anspruch genommen hatte. Der Uebergang zur zweiten Berathung wurde einstimmig an- genommen und das Geseß auf Berçs Vorschlag einem Aus- schuß von 15 Mitgliedern überwiesen.
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Tilsit, 15. November. Den beiden russishen Dampfern „Kiejstut“ und „Nerys“ ist, da sih auf russisher Seite fein Winterhafen befindet, die Zufluht in den Tilsiter Hafen gestattet worden. Der Dampfer „Kiejstut“ ist, wie die „Tilsiter Zeitung“ meldet, bereits hier eingetroffen, der Dampfer „Nerys“ wird morgen erwartet.
St. Petersburg, 15. November. Das „Journal de St. Pétersbourg“ reproduzirt die Nachricht der „Tilsiter Zei- tung“ über die Dampferfahrten auf dem Niemen und schreibt: „Wir haben schon vor mehr als einem Monat konstatirt, daß die durch die russishen Lokalbehörden ergriffenen Maßregeln redressirt worden sind. Wir glauben daher, daß die Be- hauptung der „Tilsiter Zeitung“ auf einem Jrrthum beruht“
Nr. 46 des „Justiz-Ministerial-Blatt?“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 5. November 1879, betreffend die Avschaffung der Dienstsiegel. — Bekanntmachung, betreffend die Rechtsanwaltschaft bei dem gemeinschaftliben Thüringischen Ober- Landesgericht zu Jena, vom 5. November 1879, — Allgemeine Ver- fügung vom 12. November 1879, betreffend die Behandlung der bei den Amtsgerichten eingehenden Schriften.
— Das X. Hest der „Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie", Organ des Hydrographischen Bureaus und der deutshen Seewarte, herausgegelen von der Kaiser- licben Admiralität, 7. Jahrgarg, 1879, hat folgenden Inhalt: Ueber einige Ergebnisse der neueren Tiefsceforshungen. II1T Stiller oder Großer Ozean (Fortsetzung). — Ueber die a|tronomische Orts- bestimmung aus einer einzelnen beobachteten Höhe in Verbindung mit der Zeit des Chronometers 2c. Von Prof. Weyer in Kiel, — Ueber das Klima von St. Helena. Von Dr, W. Köppen. (Mitthei- lung von der Deutschen Seewarte.) — Aus den Reisebecrichten S. M. S. „Freya“, Korv.-Kapt. von Nostiß: T) Bemerkuntäen über den Hafen von Kapstadt; 2) Reise von Kapstadt bis Plymouth (Juli- September 1879); 3) Küstenroute von Hongkong-Shanghai (Dezem- ber 1878—Februar 1879). — Aus den Reiseberihten S. M. S. „Ariadne“, Korv.-Kapt. von Werner: 1) Reise von Apia bis Batavia {(Mai—Juli 1879); 2) Strömungsverhältnisse auf der Route Apia—— Batavia ; 3) Reise von Batavia bis Aden im Juli und August 1879. — Aus den Reiseberihten S. M. Kbt. „Wolf“, Korv.-Kapt. Becks: Reise von Shanghai bis Yokoßama und zurück (Juni und Juli 1879). — Eingänge von meteorologishen Journalen bei der Deutschen See- warte im Monat Juni 1879 (Berichte von 12 Schiffen). — Segel- anweisung für die Bucht von Sawäkin, Egypten. — WVergleichende Uebersicht der Witterung des Monats Juli 1879 in Nordamerika und Centraleuropa (Mittheilung von der Deutschen Seewarte), — Tabellen.
Landtags- Lugelegenheiten.
Begründung des Geseßentwurfs, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen TUL den Ta.
(Schluß)
c. RNücksiht auf die Zollpolitik. E
Eine erhöhte Bedeutung für das Löffentlite Interesse gewinnt die Ta -i¡steUung der Eisenbahnen durch den engen Zusammenhang, in welchem die Wirkung derselben im auéländischen Verkehr mit der inländischen Zollpolitik steht. Die industrielle Krisis, welche in Folge einer grenzenlosen Ueberproduktion in allen Zweigen der ge- werblichen Thätigkeit das Inland sowohl wie das Ausland ia die zwingende Lage gebracht hat, die gewerbliche Produktion cinzu- schränken und auf das Niveau des wirklichen Bedarfs zurückzufüh- ren, bringt naturgemäß den sckwäceren Produzenten die größere Gefahr. Jn dem unter die Selbstkosten hinabgehenden Unterbieten der Preise wird der Kampf um das Dasein ausgetragen, durch welchen in der Wettbewerbung der Länder, wie der Einzelnen der schwächere Theil zum Unterliegen gebracht wird. So richtig es ist, daß die Ueberproduktion nur dur die Einschränkung derselben zu beseitigen ift, so erscheint es doch als die dringendste und un- erläßliche Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, daß die Einschrän- kung nit aus\{ließlih oder überwiegend die inländishe Produktion trifft. Muß daher der Staat der leßteren in diesem Kampfe zur Seite treten und ihr den Schuß gewähren, den sie dem mädctigeren und kapitalreicheren Auslande gegenüber nöthig hat, so ift es um so mehr und um so zweifelloser seine Pflicht, in der weite- ren Entwickelung und Gestaltung des Verkehrslebens Alles fern zu halten, wodurch die Mitbewerbung des Inlandes gegenüber dem Auslande zurückgedrängt und gehindert wird. Ein folhes Hin- derniß von der verderblichsten Wirkung liegt in einer die ausländi- {hen Erzeugnisse vor dem Inlande begütistigenden Larifstellung der Eisenbahnen. Die Begünstigung der ausländischen Produktion durch die sogenannten Differential-Auslandstarife steht in keinem inneren Zusammenhange mit der Provenienz der Produkte aus dem Ausland, ijt vielmehr lediglih die natürlihe Folge der raumausgleichenden Sunktion der Eisenbahnen, des Umstandes, daß der Transportweg na dem Ausland der Regel na länger isl, als der Weg von und nach dem inländischen Konkurrenzgebiete, daß mit der Länge des Weges die Zahl der Konkurrenzverbindungen zunimmt und gerade in diesem Verkehr die Konjunkturen dem s{chnuellsten und häufigsten Wechsel unterworfen sind, Werden jedoch die Cisenbahnen dur ihr eigenes Interesse auf die Herabseßung der Tarife für die (Finfuhr und Durchfuhr auslän- discher Produkte hingewiesen, so ist es die Aufgabe des Staates, dieser Tendenz beschränkend entgegen zu treten, soweit dadurch die
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wirthschaftlichen Interessen des Jniandes gefährdet werden, zu ver-
hindern, daß nit das Jnland ciner zerstörenden Uebershwemmung mit den Erzeugnissen der ausländischen Ueberproduktion ausgeseßt werde. Repressive Maßregeln gegen eine solche Tarifstellung sind daher lediglich die Konsequenzen eines gesunden und berechtigten staatlihen Egoismus. Um fo mehr sind dieselben geboten in solher Zeit, in welcher die {werbedrängte Produktion des Inlandes den direkten Schuß des Staates durch die Belastung der Einfuhr aus- ländisher Produkte durh Schutzölle erfordert. Wenn der staatliche Schuß des Jnlandes durch direkte Belastung der auéländishen Kon- kurrenz mit Schußzoll-Abgaben als gerechtfertigt geseßlich anerkannt wird, um so zweifelloser ist dann die Gewährung dieses Schußes durch den Aus\{luß einer Entlastung jener Konkurrenz mittelst niedriger Auslandstarife gerechtfertigt. Hier kann sich die Gewährung dieses Schußes nicht blos auf das arbiträre Ermessen, ob die Tarifstellung im einzelnen Falle der inländischen Produktion \chäd- lih sei, beschränken, vielmehr hat dieselbe die positive Aufgabe, zu verhindern, daß nicht die Wirkung der SOuLe tur Fracht- ermäßigungen für die zollpflihtigen ausländischen aaren aufgehoben oder beeinträchtigt werde. Dem Staate erwächst sonach die besondere Pflicht, die Zollpolitik gegen eine lediglih auf das eigene Erwerbs- interesse abzielende Tarifstelluna der Eisenbahnen zu \{chüßen. Eine solche, in die Interessen und die freie Disposition der Eisenbahn- verwaltungen tief eingreifende Beschränkung kann an sich nicht be- fremdli erscheinen, wenn man erwägt, daß die Cisenbahnen als öffentlihe Wege nur soweit dem freien Privatbetriebe überlasse werden können, als es das öffentliche Interesse gestattet, und daß eine Schußzollpolitik, welhe im überwiegenden öffentlichen Interesse geboten und geseßlih sanktionirt ift, alle diejenigen Be- \{ränkungen in dem Betriebe und der Verwaltung der Eisenbahnen gerechtfertigt erscheinen läßt, welche die Durchführung derselben er- fordert. Ob dagegen eine solche Beschrönkung mit der Erhaltung eines selbständigen Privatbetriebes der Eisenbahnen vereinbar ist, — ob ander-rseits der Staat in der Lage sein wird, eine dem Zollshuß des Staates zuwiderlaufende Begünstigung des Tranéportverkehrs Seitens der Eisenbahnen wirksam zu hindern würde die weitere Frage sein, deren Entscheidung der Zukunft vorbehalten bliebe.
d Gleichheitliche Behandlung d:r Trans port-
interessenten
_Wenn das dem Eisenbahnunternehmer eingeräumte Ret zum aus\{ließlichen Trantportbetriebe auf der Bahn mit der allge- meinen Benußbarkeit derselben, wie sie die Natur eines öffentlichen Weges bedingt, vereinbart werden soll, so muß die Benuztung jedem Interessenten unter gleichen Bedingungen gestattet werden. Bezüglich der Tranéportpreis® sowohl, wie der \onstigen Transportbedingungen darf ein Unterschied für die einzelnen Interessenten, die Bevorzugung eines vor dem anderen nicht zugelassen werden, sie würde mit dem Grundprinzip eines geordneten Staats! ebens, welches das gleiche Recht jedem Einzelnen gewährt, unvereinbar sein. Das Prinzip der Parität {ließt zwar nicht unbedingt aus, daß von bestimmten Voraus- sebuvgen, z B. von der Menge des Tranéportes, von der Länge der Tranéportstrecke, oder von anderen Bedingungen besondere Fracht- ermäßigungen oder Transportvergünftigungen abhängig gemacbt wer- den, fofern nur die leßteren jedem Jnteressenten gewährt werden, der die vorgeschriebenen Bedingungen und Vorausseßungen erfüllt. Eine solche Regelung diefer Bedingungen und Voraus|\eßungen, durch welche die Transportvergünstigung anderen Transportinteressenten als dem- jenigen, welchem sie zunähst bewilligt wird, wenn auch nit formell doch thatsählich verschlossen bliebe, würde dagegen prinzipiell unftatthaft sein. Die gcrechte, gleichheitlibe Be- handlung der Interessenten erfordert zuglei eine folhe Ver- öffentlibung der Tranéportpreise und Transportbedingungen, durch welche die Kenntniß und demzufolge die Benutzung derselben Allen jederzeit zugänglih gemacht wird Das Prinzip der Oeffent- lichkeit der Tarife und der gleichheitliten Behandlung aller Trans- portinteressenten (§8. 26 und 32 des Geseßes vom 3. November 1838), welches in die Eisenbahngeseßgevung aller Länder Aufnahme gefunden hat, wird jedoch erfahrungsmäßig sowohl durch das Kone kurrenzinteresse der Eisenbahnen, wie durch die in der Verwaltung derselben fic geltend macbenden Sonderinterefen mit der steten Ge- fahr dcr Umgehung bedroht, Die Gewährung verdeckter Tranéëport- vergünstigungen in den verschiedensten Formen an einzelne Versender, vor Ulien das fog. Refaklienwesen, erscheint als der verderblichste Mißbrauch des dem Eisenbahnunternehmer verliehenen Rechts, indem es die staatliche Kontrole der Tarifstellung unmögli macht, die Koniurrenz fowohl der Eisenbahnen, wie der auf die Transport- vermittelung derselben angewiesenen Produzenten zu einer unehrlichen und unwürdigen gestaltet, die Korruption in die Kreise des Eisen- bahnpersonals trägt und dahin führt, die Verwaltung der Eisen- bahnea in immer höherem Maße den Sonderinteressen einzelner mächtiger Kotcrien unterzuordnen. Es ist die Aufgabe des Staats , diesem Unwesen entgegenzutreten, das Prinzip der gleihheitliben Be- bandlung aller Transportinteressenten zu wahren und die gesetzlichen Vorschriften zur Geltung zu bringen. So bedeutungsvoll dieje Auf- gabe ist, so schwierig ist ihre praktishe Lösung.
Der IV. Abschnitt handelt von den Erscheinungsformen der Entwickelung des Eisenbahnwesens und {ließt mit folgendem Nesumé:
Opportunität der O desStaatseisenbahn- yslems.
Unter allen Gestaltungsformen, welche das Eisenbahnwesen in den moderien Kulturstaaten gefunden hat, ist daher das reine Staatseiscnbahnsystem allein dasjenige, welhes die Aufgaben der Eisenbahnpolitik des Staates, die einbeitlihe Regelung innerhalb des Staatsgebietes und die Förderung der betheiligten öffentlichen Interessen vollauf zu erfüllen vermag. Nur in dieser Form ift eine wirthschaftlide Verwendung des Nationalkapitals, welches dur die Anlage und den Betcieb der Eisenbahnen in fo großartigem Maße in Unspruch genommen wird, möglich; nur in dieser Form ift zuglei die unmittelbare und wirksame Fürsorge des Staates für die feinem Schuße a: vertrauten öffentilihen Interessen denkbar; nur in dieser Form bietet sih endlih die Möglichkeit einfacher, billiger und rationeller Tranèéporttarife, die sihere Verhinderung [chädigender Differentialtarife, eine gerechte, rasche und tüchtige, auf das allgemeine Beste bedahte Verwaltung. Es muß daher das Staatsbahnsystem ais der Abschluß der Entwictelung des Kisenbahnwesens angesehen werden. Wann diefe leßte Entwickeluncsphase des Cisenbahnwesens in den einzelnen Slaaten eintreten wird, härgt von den Besonderheiten des Landes und der Staatsform, von derm Maße des Bedürfnisses und beziehungsweise davon ab, ob die Vorbedingungen für die Konzentration des Cisenbahnwesens in der Hand des Staates sich mehr oder weniger günstig gestalten. Nicht überall sind die Vortheile der Kone zeuxration gleih schwerwiegend, die Nachtheile der Zersplitterung gleich drückend und die öffentlichen Jntercssen dur die leßtere, beziehungs- weise durch den Privatbetrieb d.r Eisenbahnen in gleihem Maße gefährdet. In Preußen, welches alle Vorbedingungen für eine große, einheitliche, ftaatlih geleitete Betriebs. erwaltung in hohem Maße vereinigt, dessen beschränkte Hülfsquellen, dessen wirthscaftlihe Lage eine vorsihtige und maßvolle Verwendung feiner Kapitalkraft ge- bieterisch erheisht, drängt die Entwickelung des Cisenbalhnwesens pothwendig und unter den gegenwärtigen wirthschaftlichen Verhält- nissen mit doppelter Stärke zu derjenigen Gestaltungsform, welche den Bedürfnissen und den Entwickelungsbedingungen gleicherweise entspricht, und deren endliche energische Durchführung durch die jetzige Borlage gesichert werden soll. i : :
Für die Durchführung des Staatsbahnsyftems in Preußen muß überdies der gegenwärtige Zeitpunkt auch insofern als besonders ges eignet betrachtet werden, weil die Lage und Aussichten der meisten in- ländischen Eisenbahnen die Verstaatlihung ernünscht einen lassen, während der günstige Kredit des Staates das Mittel zu Viner für beide Theile vortheilhaften Transaktion gewährt. Die bedeutend-n Schwan- kungen in der Rente der einzelnen Unternehmungen, wie fie in den Betriebsergebnifsen der leßten 10 Jahre hervorgetreten sind, haben
die Unsicherheit des Werthes der Cilenbahnaktien in solchem Maße erkennen lassen, daß die Umwandlung der \{chwankenden.
G n E O S É AUE D A B 4 A I N E E E M P