1879 / 272 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Nov 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Kommunen vernichten. Der Verfasser der Vorlage habe auch offenbar niht gewußt, daß in Nassau eine städtische Accise- ordnung bestehe, welche z. B. für 1878 eine Getränksteuer von 115 221 F. eintrage. Solle dazu noch diese vorgelegte Steuer aufgebraht werden? Er glaube also, daß diese Steuer nicht obligatorisch, sondern fakultativ für die Kommunen ein- gesührt w&dèn müsse, damit den lokalen Verhältnissen Rech- nung getragen werden könne. Er möhte wenigstens nicht, wie in der Vorlage vorgeschlagen sei, diese leicht zu Mißbrauch den Lokalbehörden Anlaß gebende Befugniß dem Finanz- Minister übertragen. Uniformire, reglementire und schabloni- sire man weniger, gestatte man vielmehr eine freiere Be- w2gung. e ,

Hierauf ergriff der Finanz-Minister Bitter das Wort:

Meine Herren! Der Gang der Debatte, wie er sich bisher ge- zeigt hat, läßt sich woh! dahin resümiren, daß alle Theile des hohen Hauses gleichmäßig das Bedürfniß anerkennen einer Einschränkung des Branntweinkonsums ‘und, wie ih glaube, auch zum größten Theil der Schankstätten. Ueber die Wege, auf denen das allgemeine Ziel er- reiht werden kann, gehen ja die Anshauungen weit auseinander. Daz mötte ih nun doch zuvor bemerken, daß der Gedanke dieses Gesetzentwurfs keineswegs ein solcher ist, der aus einer augenblicklihen Anwandkung hervorgegangen is oder aus einem fiskalishen Be- dürfniß, sondern daß er {on seit sehr langer Zeit von aken Seiten her an die Staatsregierung berangetreten ift und ununterbrochen der dringende Wunsch ausgesprochen worden ist, im Wege der Geseßz- gebung gegen dos Unheil, welches durch die Vermehrung der Schank- stätten, überhaupt durch den Bran:tweinskonsum im öffentlichen Wesen herbeigeführt wird, einzuscbreiten. Dieser vorliegende Geseß- entwurf ist nichts anderes, als gewissermaßen das Zusammenfassen dessen, was in einer langen Reihe von Jahren von außerordentlich vielen Seiten an die Regierung herangetreten ist; neu ist blos das eine, daß dzr Betrag nicht zu fiskalischen Zwecken verwendet werden solle, sondern daß er in die Kommunalkassen fließen soll. Es ist nun von verschiedenen Seiten, allerdings unter Betonung, daß man den Branntweinkonsum eiaschränken wolle, doch das Bedürfniß oder, wenn ih so sagen soll, die Oppoitunität eines solben Geseges zum Theile auch in Bezug auf die augenblicklihen Verkehrs- verhältnisse bestritten worden. Ja, meine Herren, einmal muß doch ein Anfang gemacht werden und wenn der An- fang immer wegen des einen oder anderen Grundes in die Ferne gerückt wird, so bleibt von der Sache, die man verfolgt, chließlih nichts weiter übrig, als eis gegenseitiger Wunsch und das Verständniß, daß man etwas will, was man im Grunde nicht aus- führen möchte. Das liegt nun nicht in dem Wunsch und in der Ab- sicht der Staatsregierung. 4 N

Man hat kestritten, daß die Schankwirthschaften {chädlich wirken in dem Sinne, wie es die Motive des Gesegentwurfes allerdings nur andeuten, aber ih möchte bitten, daß, wenn man dies Bedürfniß an ih in Zweifel ziehen will, man dann doch einigermaßen den Blick in das Land selbst hinaus\hweifen läßt und daß man sich fragt, wie die Verhältnisse da stehen. Es is ja unzweifelha\st, und ih glaube nicht, daß e3 ernsthaft bestritten werden wird, daß in den leßten Jahren die Masse der Schankwirthschaften in ungewöhn- lidbem Wege sich vermehrt hat. Ist das geschehen, meine Herren, so fragt es sich do%, woher das kommt. Man daun mun faden, daß der Begehr, die NawGfLäge die Vermehrung herbeigeführt bat; ih beqzaupte, daß der Begehr und die Nachfrage weit über das vernünstige Bedürfniß hinaus- g-gangeu sind.

Ich behaupte der Begehr und die

Herren, daß es nicht allein Nachfragez ist, die über das Bedürfniß hinausgeht, sondern daß es zum qroßen Theil die Spe- fulation gewesen it, die Spekulation auf die s{lechten Leidenschaften und die Neigungen zur Völlerei, zum Müssiggang, zu allen diesen Fragen, die von gewissen Seiten immer in Abrede gestellt werden, die aber, wenn man si selbst überzeugen will, Einem von allen Seiten entgegentreten. Jh möchte- blos bitten, meine Herren, daß, wenn man dies bestreiten will, man dabei fragt, wic diejenigen Personen sich zur Sache verhaltea, die durch ihren Beruf oder durch ihre Lebenéstellung oder dur ihre besonderen In- teressen darauf hingeführt sind, derartige Verhältnisse zu beurtheilen. Fragen Sie doch, wenn ih bitten darf, die Seelsorger. (Heiterkeit links. Sehr wahr! Sebr richtig! rechts.) Jawohl, meine Herren, ich kann zur für meine Person sprechen, aber ih halte den Stand der Seelsorger für einen sehr edlea, s{önen und nüßlichen. Ih bitte, darauf zurücktkommen zu dürfen, daß man sib mit dem Seecisorger in Verständigung seßen möchte. Fragen Sie die Gefängniß:beamten, fragen Sie die Medizinalbeamten, frazen Sie diejenigen Perjonen, die den Beruf und die Verpflichtung haben, \ich einigermaßen mit der Verbrecher- welt zu beschäftigen, O Va werdet Ste WORI Dle Antwort bekommen, daß nicht die einzige, aber doch cine große und reicblih fließende Quelle dieser unglücklihen Verhältnisse, wie sie vielfach zur Erscheinung kommen, aus den Schankstätten hervorge- gangen ist und daß fie ch wahrli in der leßten Zeit nicht ver- mindert hat Nun könnte man vielleicht sagen: Es ist Sache der Polizeibehörde, dem Unwesen, namentlich dem Ausbeuten des Publikums, soweit es sich in den Schankstätten bewegt und soweit in den Schankstätten felbst gewisse Spekulationen auf unfittlichhe Neigungen, frivole Gr- \cheinungen hervortreten, dem entgegenzutreten. Ja, meine Herren, die bisherige Gesetzgebung hat sehr wenig daza beigetragen, den Polizeibehörden hierfür einen sehr festen Grund zu geben; wo aber die Polizeibehörden ernst und fest aufgetreten find und da möchte O Do) auf cine große: Meèoge der * Herren Müitglte- der des hohen Hauses provoziren da is sofort cin Geschrei Über Polizeiwillkür, über Anmaßung der Ver- waltungsbehörden und über Ungeseßlichkeiten hervorgetreten, und das kann wahrhaftig die Behörde nicht ermuntern, von ihrer Stelle aus überall mit der nöthigen Festigkeit vorzugehen. Wer, wie ih es von mir selbst bezeugen kann, gesehen hat, wie gewisse Elemente in den Schankstätten aus dem Kreise der Städte aus-, ins ofene platte Land getreten sind, wie sie da auf jede Weise Fuß zu fassen, sih in Besiß zu seßen gesucht haben, der wird, meiner Ueber- zeugung nah, wenn er ein Freund des Volkes ist, sih schr wohl fagen müssen, daß hier eine ernste, s{chwere Gefahr vorliegt, die der Regierung wohl Veranlassung geben kann und geben muß, mit Sicherheit, Festigkeit und Energie aufzutreten.

Es ift soeben behauptet worden, die deutsche Nation wäre keines- wegs irgendwie gegen andere Nationen im Nachtheil, wenn man sie in Bezug auf Trunksucht u. #. w. mit den anderen Nationen in Vergleih stellt. Ich bin fern davon, das Gegentheil zu behaupten, mir fehlen im Augenktlick die Nachweise da- für und ih möchte nichts aussprehen, was ich nicht nachweisen kann; daß aber nihtsdestoweniger ein sehr großer Theil der Bevölkerung der deutschen Lande sich in schr großem Maße der Trunksucht hingiebt und daß das gerade durch die Schankstätten ge- fördert wird, daß die Anreizung durch die Schankstätten, wie auch vorhin {on einer der Herren bemerkt hat, eben dazu führt, die Trunksucht zu fördern, wird man, auch wenn man den Sat an sich anneh- men will, den ih vorhin anführte, doch nicht bestreiten können. Man hat es für einen Fehler betrahtet, daß die Regierung dieses Gesetz vorgelegt hat zu einem Steuerzwecke und daß zu gleicher Zeit die Regierung einen wirthschaftlich sittlichen Hintergrund für dieses Geseg im Auge gehabt hat. Ja, meine Herren, ib möchte wohl fragen, ob, wenn die Regierung dieses Steuergeseß hätte vorlegen wollen, sie es hätte unterlassen sollen, blos weil es einen wirthschaftlih-sittlihen Hinter - grund hat. Im Gegenth?!l, das folgt daraus doch gar niht. Sollen Gesetze, wenn sie sittlich wirken, niht vorgelegt werden, dann bleibt weiter nihts übrig, als daß man einfach, soweit sie Steuergeseße find, den Staat zum Kassirer macht in anderer Richtung, die nicht den at RONAE nach allen Richtungen hin mit in den Vorder- grund stellt.

ferner, meine

Fh kann auf das Einzelne, was hier ausgesproden ist, nit eingehen, Es sind vielfahe Vorschläge gemacht worden, wie die Steuer besser und günstiger regulirt werden könnte, wie gewisse Bedenken, die man dagegen ausgesprochen hat, beseitigt werden könnten. Es sind ganz abweihende Vor- {läge gemaht worden, die daraúf hinwirken würden, daß das Gese als solches abgelehat sein würde, und daß blos eben der Gedanke desselben übrig bleibe. Jch glaube, daß die große Mehrzahl dieser Bedenken sih dur gegenseitige Verständigung in der Kom- mission wird erledigen lassen. Jch stehe also keineëwegs auf dern Punkt der Ablehnung, wenn Vorschläge gemacht werden, die dem Snteresse der Bevölkerung und zu gleicher Zeit dem Interesse des Staats dienen.

Ich möchte die Stellung der Regierung dahin resumiren, daß sie Werth darauf legt, daß dieses Gese, und zwar mit cinem erheb- lien Ertrag an Steuer ausgeführt wird, daß sie dem Antrag auf Einseßung einer Kommission beitritt, und daß sie nur den Wunsch hat, daß diejenigen Anträge, welche eine Modifikation der Details enthalten, mögli genau und bestimmt in dieser Kommission for- mulirt werden, damit sie eine allseitige billige Erwägung finden fönnen. Ich möchte dann nur noch einige Worte hinzufügen.

Das Geseß, wie es vorgelegt wird, hat zum Zwelk, eine nicht unerbeblihe Steuer aufzubringen. Ohne einen erheblichen Ersa würde das Geseß nab meiner Auffassung nur sehr wenig Wert haben in finanzieller Beziehung, aber auh sehr wenig Werth uach der moralischen Seite hin; es würde ein Messer sein ohne Klinge. Ich habe früher den Ertrag dieses Geseßes auf etwa 13 Millionen ge- {äßt und betrachte dieses Gese, wie ih hier gleih anführen will, keine8wegs in einer gewissen Jsolirtheit, sondern ih betrachte es im Gegen- saß zu einem der Herren Redner von dieser Seite des Hauses (links) in vollem Zusammenhang mit der Steuerreform. Sobald die Finanzlage des Staates es irgendwie gestattet, wird der Hauptzweck der Steuer- reform nicht hinau8geshoben werden, sondern es wird ein bestimmter Theil der Grurd- und Gebäudesteuer den Kommunen Überwiesen werden. Und wenn das geschieht, wenn der Ertrag der Schanksteuer jenen Eiträgen hinzutritt, dann ist immer {on ein recht erheblicher und bedeutender Ertrag übrig, der den Anfang ‘iner Entlastung der Kommunen bieten wird. Jch hoffe und glaube, daß es wünschens- werth sein wird, dieser Entlastung die Wege nicht zu verschließen. Wer vor einer gewissen Neihe von Jahren ein Finanzgeseß vorge- {lagen hâtte, dessen Absicht es ift, den Ertrag nicht in die Staats- fasse fließen, sondern den Kommunen zugute kommen zu lassen, der würde, glaube ib, {ih einer etwas abfälligen Beurtheilung zu er- freuen gehabt haben. Jch kann nur wünschen, daß der erste Schritt, der auf dieser gewiß sehr schwierigen Bahn geschehen ist, nicht ver- eitelt, nit gestört, niht mit unübersteiglihen Hindernissen umgeben werden möchte. Der erste Schritt ist von Seiten der Regierung ge- gethan, und ich kann nur den dringenden Wunsch aussprechen, daß von allen Seiten dafür gesorgt werde, daß die Bahn, auf der der Schritt geschehen ift, niht geschlossen, sondern daß ihm ein weiteres Fortschreiten ermöglicht wird.

Der Abg. Strosser wies darauf hin, daß der Minister mit Recht auf die Geistlihen Bezug genommen habe, denn über die Wirkungen des Branntweins sei wohl Niemand so gut unterrichtet, als die Geistlichen, da sie den besten Einblick in das Volksleben hätten. Es sei ferner durch die Straf- anstalts-Direktoren konstatirt, daß ?/ aller Gefangenen Brannt- weintrinker seien. Derselben Ursache entspringe mehr als die Hälfte aller Kosten der Gemeinden für die Armenpflege, für Zuchthäuser, Frrenhäuser, Gefängnisse und Arbeits- häuser. Es sei aber aus finanziellen Gründen nicht thunlich, das Bier niht in gleiher Weise, wie den Brannkt- wein durch dies Geseß zu treffen. Das Bier sei in Preußen noch lange nicht hoh genug besteuert; habe man doch in Bayern, wo das meiste Bier getrunken werde, die Biersteuer vor Kurzem erhöht. Derjenige Ausdruck, der ihm vom Abg. Petri am meisten gefallen habe, und, wenn der- selbe im Namen seiner ganzen Partei gesprochen habe, den er dankend annehme, sei der gewesen, man solle sich doch in Acht nehmen, nicht immer zu uniformiren, zu reglementiren U. st. w. Wenn die Herren dies für die Zukunst bei der gesammten Gesetzgebung stets im Auge behalten wollten, dann werde man sih sehx oft auf wahrhaft konservativem Boden zusammen- treffen. Er gehe über zu dem Abg. Bitter. Der}elbe habe gesagt: die Hauptkrebsschäden der Branntweinpest machten sich noch in größerem Maße auf dem platten Lande, als in den Städten geltend; das scheine ihm eine ländlich idyllishe An- \hauung zu sein, denn, soweit seine Erfahrungen reichten, sei der Branntweinschaden viel größer in den Städten, als auf dem platten Lande, und am größten in der Hauptstadt des Landes, in Berlin. Der Abg. Bitter habe dann weiter gemeint, man solle bei Feststellung der Mittelsäße nicht zu sehr gleichartig das ganze Land unter eine Kategorie bringen, also ent)prehend dem, was der Abg. Petri in Bezug auf das Reglementiren und das „über Einenkammscheeren““ vorgebracht habe. So sehr er auch sonst auf allen Ge- bieten der Geseßgebung dafür sei, die provinziellen Eigen- thümlihhkeiten auch auf provinziellem Gebiete zu regeln, so müsse er hier doch sagen, durch alle Provinzen des preußishen Staats gehe gleihmäßig die Branntweinnoth, das Branntweinelend, und wenn irgendwo, werde es sich hier empfehlen, mit gleihen Maßnahmen durch das ganze Land zu verfahrèn. Wenn derselbe ferner gesagt habe, ein hinter- pommerscher Landkreis und ein rheinischer Fndustriekreis sähen auf diesem Gebiet ganz verschiedenartig aus und könnten un- möglich nach gleichen Mittelsäßen zur Steuer veranlagt werden, dann glaube er, liege die Ausgleihung dieser Verschieden- heiten gerade in ihren doch sehr verschiedenen Verhältnissen. Jn einem rheinischen Fndustriekreise befänden sih jedenfalls unendlich mehr Branntweinschänken, als in einem hinter- pommerschen Landkreise, und da die Steuer erhoben werden jolle nah festem Mittelsaz für sämmtlih vorhandene Brannt- weinschänken, so werde immer derjenige Kreis am stärksten betroffen: werden, der eine sehr große Anzahl kleiner Schank- wirthschaften und darunter natürlih auch viele Besißer habe, wo die besser Situirten das mit übernehmen müßten, was die kleineren unter dem Mittelsaß zu zahlen hätten, dadurch wür- den naturgemäß die rheinischen Kreise viel shärfer mitgenom- men werden, wie die hinterpommerschen, bei denen selbstver- ständlih auch sehr viel weniger kleinere Schankwirthschaften mit ihrem Ausfall auf die übrigen zu übernehmen seien. Der Abg. Grumbrecht habe das vorliegende Geseß ungerecht ge- nannt, er (Redner) halte es für sehr gereht. Der Abg. Zelle habe ausgesührt, die beiden leitenden Motive, welche diesem Geseße zu Grunde lägen, kämen ihm vor wie ein Wagen, bei dem das eine Pferd vorne, das andere hinten vorgespannt sei. Er (Redner) glaube, es könne doch nur einer recht oberflählichen Anschauung entsprungen sein, wenn man dem Gesetze und den beiden zu Grunde liegenden bedeutsamsten Motiven diese Auffassung unterlege. Wenn man die sittliche Seite des Geseßes ins Auge fasse, so wünsche man ganz naturgemäß eine bedeutende Verminderung der be- stehenden Schankwirthshaften. Daraus ergebe sih dann zwar ganz konsequent eine Verminderung der finanziellen Erträge und der Einnahmen für die Kommunen. Aber, wie er {hon

vorhin angedeutet, und wie {hon der Finanz - Minister darauf hingewiesen habe, in demselben Moment, wo man mit diesem Gese ein durchgreifendes Resultat auf sittlihem Ge- biet erziele, wo man wirklich in einem bedeutenden Maße die Schankwroirthschaften einshränke, den Branntweingenuß und das Wirthshausleben vermindere, in demselben Augenblick ver- minderten sich auch die Ausgaben der Kommunen für die Folgen des Branntweins um das Hundertfahe und man brauche dann natürlich um so weniger dieser Steuer zur Deckung der Folgen des Branntweingenusses. Die beiden Prinzipien ständen sich also niht diametral gegenüber, sondern sie gäben sih freundlih zu gemeinsamen Erfolgen die Hand. Seine Partei wünsche ganz entschieden eine Verminderung der Schankwirthshasten. Allerdings werde dadurch der Ertrag der Schanksteuer vermindert, aber dadurch würden auch die Ausgaben der Kommunen für Arme und Sträflinge sofort eringer werden. Die Schankstätten hätten entschieden in den eßten Jahren viel mehr zugenommen als die Bevölkerungs- tijfer. Jeht werde gesagt, die Polizei sollte mehr eingreifen, aber wenn sie nur ihre Schuldigkeit thue, werde {hon immer in der liberalen Presse übermäßig gegen fie agitirt und wegen Uebergriffe Lärm geschlagen. Die wüste Nachtshwärmerei, die zahlreichen zerrütteten Ehen, die gemißhandelten Frauen, die Vermehrung der Verbrechen, die Zunahme der Selbst- morde, die steigenden Kosten der Polizeiverwaltung und vieles andere Schlimme seien Folgen des übermäßigen Branntweingenusses. Die dem Hause heute zugegangene Petition der Berliner Gastwirthe behaupte mit Unrecht, daß eine solche Verminderung der Wirlhschaften eintreten werde, daß die Kommunen von dem Gesetz keinen Vortheil haben würden. Wenn wirklih 10 Prozent der Wirthe ihr Geschäft einstellten, so würden dies hauptsächlich die kleinen sein, die unter dem Mittelsaß steuerten, dadurh würde den Gemeinden an Kosten für Armenpflege hundertfach erspart werden, was ihnen an Einnahmen entgehe. Die anständigen Restaurateure würden bestehen können, sie würden auch nicht die Hauptlast tragen, denn die unterste Stufe, die Vierte, bringe mehr als die Hälfte der gesammten Steuer auf. Aehnlich wie in England, Amerika, Frankreih und anderen Ländern sollte man aber auch in Preußen dahin zu wirken suchen, daß die Trunkenheit an öffentlihen Orten als solche allein schon strafbar sei. Ferner bitte er ernstlich darum, daß bei Begehung vo1 Verbrechen und Vergehen in Zukunft nicht mehr die Trunkenheit als Milderungs8grund angesehen werden möge, und daß die bestehenden Geseße zur Ueberwachung der Schankstätten von allen Behörden des Landes auf das Schärfste und Streng|)te gehandhabt würden. Wenn dies geschehe, dann werde es gelingen, in Uebereinstimmung mit dem, was von der liberalen Seite des Hauses gesagt worden sei, die s{chlehtesten und verderblihsten Branntwein- \chankstätten aus dem Lande herauszuschaffen. Es würde hon ein Großes erreicht sein, wenn jede Gelegen- heit, die diese Leute darbôten, ihnen die Konzession entziehen zu können, in allem Ernste und voller Schärfe benußt würde. Damit wolle er seine Ausführungen schließen, er mache nur noch den Vorschlag, im Anschluß an den Abg. Zelle, für die Berathung dieses Geseßes eine besondere Kommission, aber nicht von 21, fondern von 14 Mitgliedern zu erwählen, denn man habe der Kommissionen bereits ausreichend genug und alle Ursache, ihre Mitgliederzahl niht zu groß zu machen. Der Gemeindekommission diese Angelegenheit in die Hand zu geben, möchte doch vielleiht nicht ohne Bedenken sein, da man bei) de: Zusamménsezung dieser Kommission an ein so beson- ders tief in die Jnteressen des ganzen Landes eingreifen es Zeseß nicht gedacht habe.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) erklärte, obwohl der Vorredner ihm in Vielem aus der Seele gesprochen habe, fo fönne er ihm doch in Bezug auf diese Geseßvorlage nicht zu- stimmen. Alle Mitglieder des Hauses seien einig in dem Wunsche, dem Branntweingenuß zu steuern, insofern habe auch er gegen die Tendenz nichts einzuwenden, doh solle man nicht jeßt schon neue Steuern dekretiren, da man die Wir- kungen der Reichssteuern noch nicht kennen gelernt habe. Auch sei er der Ansicht, daß die Wirkungen des Gesetzes der Tendenz in keiner Weise entsprehen würden, da der leiden- \chastlihe Trinker die Paar Pfennige Vertheuerung lieber dem Brode seiner Familie entziehe, als daß er den Genuß aufgebe. Um der Trunksucht entgegen zu treten, dazu seien ganz an- dere Mittel erforderlih. Zur Bekämpfung von moralischen Schäden dürfe man niht zu mechanishen Mitteln grei- fen, da könne fein Steuerexekutor, kein Gensdarm hel- en. Jn Amenrita Und England habe man das längst eingesehen. Die dort errichteten Mäßigkeitsvereine hätten der Trunksucht einen viel besseren Damm entgegengesett. Den in Sthlesien gegen den Branntwein eröffneten Feldzug hätten nur die Bewegungen des Jahres 1848 ins Stocken ge- braht. Aber noch heute beständen Hunderte von Mäßigkeits- vereinen, denen man geistige und materielle Mittel gewähren sollte. Statt dessen habe man den Kulturkampf be- gonnen, ja die Seelsorger, die man nah der Aufforderung des Ministers befragen sollte, seien zum großen Theile lahm gelegt, vertrieben und verstoßen. Es wäre sehr zu wünschen, daß der Branntwein aus dem Gesch heraus- geshält und die anderen Getränke bei Seite gelassen würden. Das Bier könne anderwärts besteuert werden, und és sei gerade ein. Gegenmittel gegen den Branntwein. Eher möchte er noch den Wein treffen; denn dieser sei ein Getränk der Wohlhabenden, die am ehesten Steuer zahlen könnten. Daß die Gastwirthe sich gegenseitig kontrollirten, halte er für gut, sie würden den kleinen Schankstätten zu Leibe gehen, die sih der Kontrolle der Polizei entzógen. Auch die geschlossenen Gesellschaften sollten von diesem Geseß nicht eximirt werden, wenn es auch s{chwer sei, ihnen beizukommen. Er halte den Gesegentwurf im Großen und Ganzen nicht für annehmbar, auch für {wer zu verbessern. Möge die Kommission aber eine Umgestaltung in dem angedeuteten Sinne wenigstens versuchen.

Nachdem die Diskussion geshlossen und der Gesetzentwurf an eine Kominission von 21 Mitgliedern überwiesen war, ver- tagte sih das Haus um 33/ Uhr auf Dienstag 11 Uhr.

Statistische Nachrichten.

Im Verlage von A. W. Hayn's Erben in Berlin erschien soeben: Die Geschäfts- und Revier-Eintheilung der Po- lizei-Verwaltung von Berlin mit Adressen-Nachweis. Dieses Handbuch enthält den vollständigen Namen- Ausweis des Polizel- Präsidiums zu Berlin nebst den einzelnen Abtheilungen. die Zu- theilung der einzelnen Straßen zu den Polizeirevieren, ferner die Adressea-Angabe sämmtlicher WVêinisterien, Gesandten, Konsulate, Museen, Hospitäler, Gymnasien, Kirchen, Kirhhöfe, Postämter, Tele- graphenbureaus u. |. w.

6 L Fnstratîe für dea Deutschen Reichs- u. Kgl. Dab, 1 Staats-Anzeiger, das Gentral-Handelsregister und das Poftblait nimmt anz: die Königliche Expedition

des Aeutshen Reizs-Anzeigers und Königlich

Îreußischen Staats-Anzeigers:

| Berlin, 8. \. Wilhelm-Straße Nr. 32. fe

1, Steckbriefe und Unterzuchungs-Sachen. 2. Ie, Anfgebote, Vorladungen n, dergl,

3, Verkäufe, Verpacktungen, Submisasionen etc,

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

[11600] Oeffentliher Verkauf.

In Sazchen, den über das Vermögen des Oeko- nomen (Rentiers) Louis Mühlhahn zu Hannover vor Königlichem Amtsgerichte Hannover eröffneten Gläubiger-Konkurs betreffend, wird auf Antrag des, zu diesem Debitwesen bestellten Gliterpflegers, Rechtsanwalts Lindemann zu Hannover, der meist- bietende Verkauf des dem Gemeinschuldner zu- gehörigen

vor Seesen am Hodagswinkel, Abtheilung 17 Nr. 469 belegenen Garteus zu 58 Ruthen, un- getheilt, nachdem bei demselben im Grundbuche von Seesen Band XVI. Seite 235 unterm 9. September d. F. die Konkurs-Eröffnung bereits vermerkt ist, hier- durch verfügt und zur Vornahme des Verkaufs Termin auf j deu 19. Februar k. J. (1880), j Morgeus 10 Uhr, ; vor hiesigem Herzoglihen Amtsgeriht angeseßt, wozu Kauflustige sich einfinden wollen.

Beschr-ibuug des Grundstücks und die Verkaufs- bedingungen und der Grundbuchauszug können in den leßten 14 Tagen vor dem Termine auf der Gerichtsschreiberei eingesehen, und fann das Grund- stü jeder Zeit besichtigt werden.

Zugleih werden Diejenigen, welche dingliche Forderungen oder Berechtigungen an das fragliche Grundstück zu haben glauben, hierdurch aufgefordert,

i n. e. w. von öffentlichen Papieren.

bestandene Ehe dem Bande nach zu trenuen und ladet die Beklagte zur Erklärung auf die er- hobene Klage binnen zwei Monaten mit der Aufforderung, einen bei dem? gedachten Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen, bei Meidung, daß sie mit Einreden ausgeschlossen, die Ehe in bürgerlicher Hinsicht dem/Bande nach getrennt, fie für eine bôs- lihe Berlasserin erklärt und in alle eine Solche treffende vermögensrechtlihe Nachtheile und in die Prozeßkosten verurtheilt, au alle weiter in dieser Sade ergehenden Verfügungen für sie an Stelle der Behändigung lediglih an die Gerichtstafel an- geheftet werden sollen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 11. November 1879,

/ __ Reutlinger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[11636] Theilungssfache. -

In Sathen, betreffend die Abfindung des Guts- besißers Schröder in Eystrup aus der Eystruper Genossenschaftsforst, steht Termin an zur Anmel- dung und Klarmachung aller An- oder Wider- sprüche auf

Moutag, deu 19, Jannar 1880, i __ Morgens 11 Uhr, im Surhof’shen Gasthause zu Eystrup, Amts Hoya.

Cs werden zu diesem Termine die bekannten und alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an den Theilungsgegen-

solche spätestens im obigen Termine, bei Vermei- dung tes Ausschlusses, anzumelden und haben eiwaige Hypothekgläubiger ihre Hypothekenbriefe resp. Scbuld- und Pfandverschreibungen im Ter- mine zu überreichen.

Scesen, den 15. November 1879.

ftand zu machen haben, namentlich die Grundherren unter der Verwarnung geladen, daß im Fall des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt, und sie in fonstigen Beziehungen als zustimmend angesehen werden sollen.

Den sonst etwa betheiligten dritten Personen, ins-

Herzogliches Amtsgericht daselbft.

11588] Oeffentlihe Zustellung.

Die verehelichte Bertha Froese, geb. Böhm, zu Charlottenburg, hat geaen ihren Ehemann, den früheren Kaufmaun, jehigen Arbeitsmanu Gustav Frocse, vessen leßter bekannter Aufent- halt Charlottenburg war, wegen bösliher Ver- lassung die Chescheidungsfksage angestellt.

Zur Beantwortung derselben und zur mündlichen Verhandlung ist ein Termin auf

den 18. März 1880, Vormittags 115 Uhr, vor dem Landgericht Berlin I1., Cioilkammer I, in dem Gerichtsgebäude, Dorotheenstraße 7, Zim- mer 14, anberaumt, zu welchem der Verklagte unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß in dem Falle seines Ausbleibens die in der Klage behaupteten Thatsachen für zugestanden erachtet und, was Rech- tens ist, erkannt werden wird.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird ! dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 10. Oktober 1879,

Drabert, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Ik. Civilkammer I. ;

A s | [11587] Oeffentliche Zustellung. |

Die Ehefrau des Weichenstellers Roggon, ! Henriette, geb. Sperling, aus Thorn hat gegen j ihren Chemann, den früheren Weichensteller und Invaliden Gottlieb Roggon, dessen letzter bekannter Aufenthaltsort Charlottenburg war, die Ehe- sheiduugsflage wegen bötliher Berlassung an- | gestrengt. ;

Zur Beantwortung der Klage und Verhandlung der Sache ist ein Termin auf

ven 18, März 1880, Vormittags 115 Uhr, vor dem Landgericht Berlin I1,, Civilkammer I., in dem Gerichtsgebäude Dorotheenstraße Nr. 7, Zimmer 14, anberaumt worden.

Zu demselben wird der Verklagte, früherer Weichensteller Gottlieb Roggon, unter der Verwar- nung geladen, daß, wenn er sih nicht spätestens in dem Termine meldet, das Gesetzliche wegen der Ehescheidung erkannt werden wird.

N Zwedlke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 10. Oktober 1879,

Drabert, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts I1I. Civilkammer I.

111650] Oeffentliche Zustellung.

Der Partikulier Rackmann zu Lüneburg, ver- treten durch den Justizrath Eger3dorff, klagt gegen den Haudelsmaun Louis Heinrich Weinreich zu Lüneburg wegen Miethszinsforderung von 500 4 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 500 4 mit 5 Prozent Prozeß- zinsen unter Zurlastlegung der Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die L. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Lüneburg

auf den 24, Januar 1880, Bormittiags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lüneburg, den 15. November 1879.

Jordan,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [11637] Oeffentliche Qn,

Der Lohndiener Wilhelm Dauerheim dahier, vertreten durch Herrn Dr, Caspari, lagt gegen feine Ehefrau Magarethe. geb. Möller, a!üas Ma- thilde Daunberg, angeblich zu St. Louis in Nord- Amerika wegen böslicher Verlassung mit dem Auftrage, die Beklagte für eine bösliche Verlasserin u erklären und die zwischen den Partheien bisher

besondere den Zehntherren, Gutsherren, Pfandgläu-

bigern, Hütungs-, Fischerei- oder sonstigen Servitut-

Berechtigten wird zuglei Þ nachgelassen, 1hr etwaiges

Interesse bei dem Geschäfte, so weit fie es für

nöthig halten, zu beachten, indem Jeder, welcher

seine Rechte nicht anmeldet, es sich beizumessen hat,

wenn deren Sicherstellung unterbleibt. Hoya und Nienburg, den 23. Oktober 1879.

Die Kommission.

O

Draltle, C. Weber. Amtssekretär.

[11642]

Laut notariellen Kaufklontrakts vom 22. Juli d. I. haben die Kaufleute Heinrih Schuhmacher und August Albers zu Brinkum, Inhaber der Firma F. W. Holtmann daselbst, von der Ghefrau des Stationseinnehmers Heinrich Meyer, Anna, geb.

i Iden, verehelicht gewesene Holtmann, zu Herne die { unter Art. 44 der “Grundsteuermutterrolle für den

Gemeindebezirk Brinkum verzeihneten Grundgütern nebst den darauf befindlichen, unter Nr. 50 u. 50a. der dortigen Häuserliste aufgeführten Gebäuden und sonstigem Zubehör erworben und behufs Sicherung gegen unbekannte dingliche Ansprüche Dritter den Erlaß eines Aufgebots beantragt.

In Stattgebung dieses Antrages werden alle Die- jenigen, welhe an den vorbezeichneten Kaufobjekten Cigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fideikommissa- rische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbeson- dere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, damit aufgefordert, diese Rechte

in dem am 3, Zanuar 1880, e Mittags 12 Uhr, auf hiesiger Gerichtssube anstehenden Termine so gewiß anzumelden, als sie widrigenfalls derselben irm Verhältniß zu dem neuen Erwerber verlustig erkaunt werden follen.

Syke, den 14. November 1879,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Bauer. A) Aufgebot.

Der Kaufmann Simon Gomperß zu Cöln hat das Aufgebot der vormals Kurhessishen Prämien- \cheine zu 40 Thlr.

Serie 1911 Nr. 47753, « 3537 Nr. 88414 und « 6338 Nr. 158438, beantragt. Der Inhaber derselben wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf Samstag, den 17. Ja- nuar 1880, Vormittags 10 Uhr, auf Zimmer Nr. 8 des hiesigen Justizgebäudes anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und Urkun- den vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen würde. Cóöln, den 14, November 1879, Der Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung X. Rauch.

[11040] Aufgebot.

Der Halbspännrer Wilhelm Meyer, Haus Nr. 105, zu Gadenstedt hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes-Kreditanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlehns Hypothek mit seiner zu Gadenstedt im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts belegenen Halbspännerstelle zu bestellen beabsichtige.

Dieselbe besteht aus den Gebäuden unter Haus Nr. 105 und 105a. und b. den Grundstücken, welche in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Gadenstedt unter Artikel Nr. 105 zu 20,6556 ha be- \crieben find und den sonstigen Zubehörungen und Berechtigungen.

Nachdem der Antragsteller als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesißzes fi allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden

Deffentlicher Anzeiger. 7

Inserate nehmen aa1 die Annoncen-Expeditionen des „Jitvalidenvank“, Nudolf Mosse, Haasenstcin

5. Indnustrielle Etabliszements, Fabriken und Groashandel &

« Verachiedene Bekanntmachungen.

7, Literariache Anzeigen,

L Theater-Anzeigen, | In der Börsen-

#

Bogler, G. L. Danbe & Co.,, E, Sthlotte,

Büztner & Winter, sowie alle übrigen größertun

Anuoneen-Bureans, S

« Familien-Nachrichten, | hbeilage, Æ

welche an die bezeihneten Pfandgegenstände An- sprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums- oder Ober-Eigenthums- rechten, in hypothekarishen und sonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs-, Dotal- oder Leibzuhts-Ansprüchen oder anderen Verhaftun- gen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche spätestensin dem dazu auf

Mittwoch, den 17. Dezember 1879,

n Morgens 10 Uhr, angeseßien Termine anzumelden. Durch die Nicht- anmeldung geht der Anspruch niht überhaupt, son- dern nur im Verhältnisse zu der der Landes-Kredit- anstalt zu bestellenden Hypothek verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes-Kreditanstalt zu bestellenden Hypo- ihek nicht eingeräumt werden foll.

Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direk- tion der Hannoverschen Landes- Kreditanstalt Certi- fikate ausgestellt worden.

Peine, den 12. November 1879,

Königliches Amtsgericht, II. Brandes.

[116] Aufgebot.

Dem Fohaun Christoph Mikel von Ober- Mokstadt , geboren 1806 und unbekannt wo? wird auf Antrag seiner Ehefrau eröffnet, daß er die ihm als Ehemann zustehenden Rechte an das hier befind- lihe Vermögen, insbesondere auch an dasjenige seiner Chefrau so gewiß

Donnerstag, den 29, Januar 1880, : Vormittags 9 Uhr, dahier anzumelden habe, als er sonst hiermit aus- ges{lossen und als verschollen erachtet werde.

Nidde, den 14. November 1879.

Großherzogliches Amtsgericht Nidde. Ludwig.

;

Se Aufgebot.

Auf Antrag Beikommender werden der am 30. Ok- tober 1809 zu Callundbarg auf Seeland geborene Gustav Carl Ludwig Jensenius Poutopidan, welcher seit länger. als 10 Jahren unbekannt, wo? abwesend ist, sowie event. dessen Erben hiermit auf- gefordert, sich binnen 12 Wochen bei dem unter- zeichneten Amtsgericht zu melden, widrigenfalls der obengenannte Gustav Carl Ludwig Jensenius Pon- toyidan für todt crflärt und sein unter vormund- \chaftliher Verwaltung befindlihes Vermö:en feinen bekannten und gehörig legitimirten Erben unter Aus\ch{luß derjenigen, welche sich niht gemeldet haben, ausgehändigt werden wird.

Kiel, den 14. November 1879,

Königliches Amtsgericht. Abth. I,

j | |

unter Bezugnahme auf die §8. 25 und 26 der Ver- ordnung vom 18, Juni 1842 und den §. 18 des Geseßes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, '

111645] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Cathgrina Franciska Wiede- maun als alleinige geseßliche Erbin des verstorbenen Nicolaus Adolph Wiedemann hierselb, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

daß Alle, welhe an den Nachlaß des am 17, September 1879 hierselbst verstorbenen hiesigen Kaufmannes Nicolaus Adolph Wiede- mann Erb- oder sonstige Ansprüche, zumal auch Forderungen an dessen unter der Firma N. A. Wiedemann von ihm als alleinigen In- haber betriebenes Geschäft zu haben ver- meinen, aufgefordert werden, solche Ansprüche spätestens in dem auf den 16. Januar 1880, 12 Uhr Mittags,

bestimmten Aufgebotstermine bei unterzeichnetem Amtsgericht anzumelden, bei Strafe des Aus- \{lufses.

Hamburg, den 17. November 1879.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung IV. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts-Sekretär.

[O Bekanntmachung.

Die Vädckerfrau Emma Kuehn, geb, Dulz, aus Ponarth hat am 19. Mai 1879 gegen ihren Ehemann, den Bäcker Theodor Fuchn, welcher im März 1871 seinen damaligen Wohnort Kau- kehmen verlassen und seit dem Jahre 1875 ver- schollen, die Ehescheidungsklage wegen böswilliger Verlassung angestrengt.

Zur Beantwortung dieser Klage steht auf

den 7. April 1880, Vorm. 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten, Zimmer Nr. 50, zu wel- chem der Verklagte unter der Verwarnung vorge- laden wird, daß im Falle seines Ausbleibens die böslihe Verlassung für zugestanden angenommen und was Rechtens erkannt werden wird.

Tilsit, den 29, Oktober 1879.

Königliches Landgericht. I1. Civilkammer.

[11610]

In Sathen, betreffend den Konkurs der Gläubiger des Anbauers Joh. Heinr. Brandt in Vorbrück sollen auf Antrag des Konkurskurators, Mandatars Beer hier, die zur Masse gehörigen Immobilien:

I, die zu Vorbrüdck belegene Abbauerstelle Nr. 57, Wohnhaus zu 3060 46 und Stallanbau zu 580 Æ versichert, Wasserbrunnen im Hofe an welchem der Stelle Nr. 59 ein Wasser- \{chöpfrecht zusteht, sowie 3 a 47 qm und 2 a 79 qm Hofraum und Hausgarten, Kartenblatt 5, Parz. 83 und 84 der Grund- fsteuer-Mutterrolle;

IL, an ferneren Grundstücken:

1) 3 a 23 qm Gartenland auf dem Keil, Karten- blatt 6, Parz. 98,

2) 55 a 93 qm Ackerland über der Wasserrads- wiese, Kartenblatt 1, Parz. 147 und 148,

3) 11 a 50 qm Wiesen daselbst,

4) 45 a 93 qm und

5) 30 a 84 qm Adckerland im Nafsen, Karten- blatt 2, Parz. 2,

6) 47 a 43 qm Adterland in der 1. Wende, Kartenblatt 2, Parz. 88,

7) 1 Morgen 97 Qu.-Ruth. Ackerland und Wiesen

am Meinerdinger Kirhwege, 8) 1 a 28 qm Weide und 9) 34 a 27 qm Weide im Neubruche, Karten- blatt 1, Parz. 92 und 93,

10) 83 a 27 qm Weide und Heide im Zuschlage, Kartenblatt 1, Parz. 66,

11) 36 a 89 qm Wiesen an der Werth, Karten- blatt 6, Parz. 94,

IlI. an Rechten und Gerechtigkeiten :

1) ein 2/4-Antheil an Art. 84 der Grundfteuer- Mutterrolle,

2) Antheil an den Gemeindeberehtigungen in der : Feldmark Hilperdingen, in dem auf

Dienstag, den 6. Januar 1880, : Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale anstehenden Termine öffentlich versteigert werden,

Alle, welche daran Eigenthums-, Näher-, lehn- rehtlihe, fideiklommissarishe, Pfand- und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real- berehtigungen zu haben vermeinen, werden hier- durch zur Anmeldung solcher im obigen Termine unter Androhung des Rechtsnachtheils aufgefordert, daß für die sih niht Meldenden das Recht im Ver- hältniß zum neuen Erwerber verloren geht.

Von der Anmeldungspflicht befreit sind die, welche Br Rechte im Konkursverfahren bereits angemeldet aben,

Walsrode, den 8. November 1879.

Königliches Amtsgericht IL. Frandcke. Zur Beglaubigung : Modrotwv, Gerichts\chreiber.

K. Amtsgericht Leutkirch.

[11466] Aufgebot.

Der Bauer Mathias Vogler vo1 Himbach, Ge- meinde Ziegelbach, hat als Rechtsnachfolger des Fo- hann Georg Gronmaier von Hinterstriemen, (Be- meinde Reichenhofen, das Aufgebot eines von Xaver Leiprechts Wittwe von Reichenhofen gegen den ge- E Gronmaier ausgestellten Pfandscheins be- antragt.

Der Inhaber des Pfandscheins wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Samstag, den 5. Juni 1880, WMorgeus 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rec:te anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird. Den 13. November 1879, Königliches Amtsgericht. Over-Amtsrichter : / zum Tobel. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Gerichtsschreiber : Egle.

E Erbvorladung.

Xaver und Otto Jörger von Kippenheim, zur Erbschaft ihrer Mutter Landolin Jörger Wittwe von Kippenheim mitberufen, haben sich binnen drei Monaten bei Aus\{chluß-Vermeidung zu den Verlassenschaftsverhandlungen anzumelden bei

Makhlberg, den 14. November 1879,

Großh. Bad. Notar: L. Mühl.

[11643]

Von Herrn Ansftaltsaufseher Wilhelm Greifen- hagen in Waldheim is das Aufgebots3verfa hren zum Zweke der Kraftloserklärung der 5°/, Säch- fischeu Staa 3schulden-Kassenscheine vom Jahre 1867 Ser. IL. Nr. 3689 und 4977 über je 100 Thaler anhängiz gemacht worden.

Dresden, den 14. November 1879.

Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung Ib.

Frandcke.

[11468] K. Württ. Staatsanwaltschaft Hall.

Durch Beschluß der Strafkammer des hiesigen K. Landgerichts vom 11. d. M. wurde das im Deutschen Reich befindlißhe Vermögen des einer Körperverleßung (8. 223a. des St.-G.-B.) beschul- digten flüchtigen Ludwig Häge, ledigen Mülleks von Geißlingen a. St., mit Beschlag belegt,

Den 13, November 1879,

Staatsanwalt Schäfer.

(1156) Bekauntmachung.

Ja Prozeßsachen des Milchhändlers August Heinrich zu Magdeburg, Klägers, wider den Gast- wirth Christian Heinrih zu Colbiß, jeßt dessen Erben, wegen 3390 ü, ist zur Ableistung eines für den Kaufmann Albert Heinrich aus Colbiß normir- ten Eides Termin im Lokale des Königlichen Amts-

erihts za Wolmirstedt vor dem Amftsrichter Weichsel, Terminszimmer Nr. 4, auf deu 8, Januar 1880, Vormittags 10 Uhr, anberaumt. ; Zu diesem Termine wird der Kaufmann Albert Heinrich aus Colbig, da sein gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt, hiermit vorgeladen unter der Verwarnung, daß bei scinem Ausbleiben ange- nommen werden wird, er könne oder wolle diesen Eid nicht leisten. Wolmirstedt, den 7. November 1879,

Königliches Amtsgericht.

Brohme,

Gerichts\ (reiber.

Fd