L N * Tar d R E E E O m A iri; I O R E L T nd Ee Stm C t Cas v At B N E E
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Ee modernes Recht sei au deutsches RNeht. Das An- erbrecht lasse sich nur dort empfehlen, wo es durch lokale, historische Tradition sich eingebürgert habe. Andernfalls wenn es aus dem Kreise dieser Traditionen herausgetragen werde, bedeute das Anerberecht nichts weiter als eine herbe Benach- theiligung der Miterben, er würde also aufs Entschiedenste gegen eine Ausbreitung dieses Prinzips auf alle Provinzen Preußens protestiren müssen. Der Abg. Miquel fene es so hingestellt, als ob das Bestreben nah Erhaltung des Besißes in einer Hand lediglih das Vorrecht bäuerlicher Gesinnung sei; man finde dasselbe Stre- ben auch im Handels- und Gewerbestande, namentlich in großen Geschäften, deren Stolz ihre Jahrhunderte alte Tradition sei. Er verweise z. B. avf seine Vaterstadt Leipzig, da werde man Exempel genug finden. Finde si also dieses Bestreben und seine Ausführung, ohne geseßliche Bestimmungen, bereits im Handelsstande, so werde es recht wohl auch im bäuerlichen Stande unter dem gemeinen Recht zu ermöglichen sein überall da, wo ein wirkliches Bedürfniß hervortrele. Was den Geseßentwur| selbst betreffe, so habe sein Wortlaut einige allgemein gehegte Befürchtungen zerstreut. Es sei bereits nahdrücklich hervor- gehoben, daß der Entwurf an die Prinzipien der freien Ver- erbung der Theilbarkeit u. st. w. niht rühre. Sei das aber der Fall, so könne man auch nicht von einer irgend erheb- lihen Wirkung des Gesehes sprehen, das nur , da wirken werde, wo das Volksbewußtsein stark genug sei, das Geseß zu stüßen. Wenn ferner gesagt sei, der Gesezentwurf sei wesentlih zur Erhaltung des mittleren Grundbesißes, als der Grundlage einer gesunden politishen und sozialen Ordnung, bestimmt, so müsse ex bemerken, daß diese Anschauung {hon Aristoteles vor mehreren tausend Jahren ver- theidigt habe. Nach seiner Ueberzeugung liege sogar eine gewisse Gefahr im Anerbenrecht, da in demselben die übrigen Kinder. nicht genügend berücsihtigt würden. Der Entwurf werde auch nur da eine Wirkung haben, wo derselbe sich auf die vorhandene Anhänglichkeit an den Grundbesiß stüße. Das Anerberecht beslehe thatsählih schon jeßt in Westfalen, wenn auch nur in Form der leßtwilligen Verfügung, während der vorgelegte Geseßentwurf ur:gekehrt das Anerbereht geseßlich einführen -und es eben nur dur lettwillige Verfügung aus- schließen wolle. Für solhen Zwang fehle es jedenfalls an einer ausreihenden Begründung. Einzelne Bestimmungen des Geseyes seien für ihn s{lechterdings unannehmbar, \o DeTONDaIS De Pera m S 4, wona bei beerbter Ehe der üÜberlebende Gatte nur Verwal- tung und Nießbrau}h und zwar bis zu seinem Tode behalte, wenn er nicht wieder heirathe. Schreite der- selbe aber zu einer anderen Ehe, so daucre sein Verwaltungs- und Nießbrauhsreht für die Landgüter, die nicht von ihm herrührten, beziehungsweise nicht gemeinschastlich von den Ehe- gatten erworben seien, nur bis zum vollendeten 30. Lebens- jahre des Anerben. Diese Bestimmung, wonach der Gatte ausdrüdcklih nur Verwaltung und Nießbrauch, aber kein Ver- kaufs: oder Schuldreht an seinem Vermögen behalte, sei so ungeheuerlih, daß er wirklih nur annehmen könne, sie sei mißverständlih in das Geseß gerathen. Auf weitere Details brauche er wohl nicht einzugehen und bemerke nur noch im Allgemeinen, daß für ihn ein genügendes Bedürfniß für die hier vorgeschlagenen Zwangsbestimmungen nicht vorliege, daß ein- zelne Bestimmungen ihm absolut unannehmbar seien und die Frage, ob man vom bestehenden Erbrecht zu einem Zwangs- erbreht übergehen solle, ihm sehr zweifelhaft erscheine. Fn zweifelhaften Fällen aber sei er für die freie Gestaltung der gegenwärtigen Geseßgebung.
Der Justiz-Minister Pr. Friedberg bemerkte, nah den Er- flärungen seines Kollegen, des Ministers für 1andwirthschaft- liche Angelegenheiten, hätte er geglaubt, sich jede weitere Aeußerung ersparen zu können, wenn nicht eine vielleicht nebensählihe Bemerkung des Abg. Miquel ihn dazu Anlaß gäbe. Es sei das die Bemerkung, die die Besorgniß aus- drüdte, es möchte von den Juristen, die in altrömischen An- shauungen befangen, das, was politisch und nationalwirth- shaftlih durch das Geseß erreicht werden solle, wieder geshä- digt werden. Er dürfe die Versicherung abgeben, daß, wenn »as Gesetz als ein solches erkannt sei, welches den gedachten Tendenzen wirklih diene, die römishen Anshauungen über das Erbrecht demselben keine Schwierigkeiten bereiten sollten; um so weniger, als in dem Landrecht keineswegs die rdö: mische Anschauung über das Erbrecht niedergelegt sei. Im preußischen Landreht sei mehr vom deutshen Necht enthalten, als in vielen Ländern des gemeinen Rechts. Es sei ja vielfah hergebraht, das Landrecht als ein kTomplizirtes Geseßbuch zu betrachten, das man mit einem gewissen mitleidigen Wohlwollen zwar frage, aber niemals als berechtigte Geseßgebung ansehe. Gerade hier im Gebiete des bäuerlihen Erbrechts sei das Landrecht vom deutschen Erbrecht durhdrungen. Als Justiz-Minister würde er sih den Vorwurf großer Voreiligkeit zuziehen, wenn er heute shon au fond des Entwurfs eingehen wollte. Um si ein begründetes Urlheil zu verschaffen, müsse er die Bericht- erstattung der obersten Justizbehörden der betreffenden Landes- theile abwarten. Dies werde wohl als eine berechtigte Vor- sicht anerkannt werden und werde ihn entschuldigen, wenn ér auf die Bedenken, welche auch ihm einzelne Bestimmungen des Geseßes, namentlich in Bezug auf das eheliche Güterrecht, hervorrufe, niht eingehe. Von Seiten der Justizverwaltung werde dem Geseße jedwede Förderung M Theil werden, die ihm von dieser Stelle gewährt werden könne.
Der Abg. Dr. von Cuny widerlegte die Hänelshen Auf- fassungen von dem vom Abg. Miquel vertretenen Standpunkte aus. Der N habe die Debatte wieder auf die richtigen Gesichtspunkte zurückgeführt, von denen sie der Abg. Hänel entfernt habe. Leßterer habe behauptet, daß dur diese Vorlage der hergebrahte Zustand in einen Zwangs- zustand verwandelt werden solle. Der Abg. Miquel habe da- gegen mit Recht hervorgehoben, daß es sich hier um ein all- gemeines wirthschaftlihes Bedürfniß handele, dessen Ursprung der Abg. Mae selbst bis auf Aristoteles zurückdatirt habe, denn der Staat habe in dem Stande der freien Grundbesißer den besten Schuß gegen die Sozialdemokratie. Hierbei von einem Zwangszustande zu reden, sei durchaus unberechtigt, denn es stehe nah dieser Vorlage dem Eigenthümer frei, dur eine leßt- willige Verfügung das durch dieselbe konstituirte Anerbereht zu annulliren. Dagegen könnte man mit mehr Recht den jeßigen Zustand des Fntestaterbrehts einen Zwang nennen. Die Hauptursache der überhandnehmenden Verschuldung des bäuerlichen Besißes liege in der Nothwendigkeit der Erlegung des Kaufwerthes bei ‘der Uebernahme von den Erben oder in der Abfindung der miterbenden Geschwister durch den Anerben. Welche Schwierigkeiten das französishe Recht dur die Be- messung dex Pflichttheile nah dem Kauswerthe der Sitte der
Anerbung entgegenstelle, habe er in seiner Heimath, der Grafschafi Mörs , oft gesehen. Es sei ein allgemeines Be- dürfniß, daß durch diese Vorlage die A beseitigt würden, welche die Ausbreitung solcher Sitten ershwerten und ver- hinderten. : :
Der Abg. Dr. Schellwiß erklärte sich gegen diesen Antrag, doch sei er im Prinzipe mit der Lorlage des Abg. von Schor- lemer einverstanden ; troßdem sei es niht möglich, diese Materie in so leihter Weise zu regeln, wie der Antrag wolle. Schon in den Jahren 1824 und 1834 seien ähnlihe Anträge aus den Provinzial-Landtagen Pommerns und Preußens hervor- gegangen, und schon damals seien erheblihe Bedenken gegen dieselben erhoben worden. Er bitte, die Vorlage der Re- gierung nah dem Antrag Köhler zu überweisen, damit die- selbe darüber die Provinzialbehörden höre.
Der Abg. Graf Winßzingerode {loß sich den Bemerkun- gen des Vorredners an. Er müsse aber der Vorlage einen Geleitbrief mitgeben, der ihr ein gutes Fortkommen sichere. Er habe sich mit der vorliegenden Materie wiederholt ein- gehend beschäftigt, auch im Landes-Oekonomiekollegium, und kfônne den Entwurf nur willkommen heißen, um so mehr, als er ihm eine viel weitergehende Bedeutung zuschreibe als die, nur das Bauernerbreht in Westfalen zu regeln. Er glaube, daß dasselbe sich nicht nur Eingang verschaffen werde, wo schon Sitte und Gewohnheit nah der Anerbung der Besitun- gen strebe, sondern auh in denjenigen Landestheilen, wo die Zersplitterung des bäuerlichen Besißthums schon weit vorge- schritten sei. Er betone nur vor Allem, daß der Entwurf in keiner Beziehung eine Beschränkung des Eigenthumsrechts in- volvire, daß aber die Regelung der Materie in nationalem und nationalökonomischem Jnteresse dringend erforderlich sei. Stelle man sich auf diesen Standpunkt, dann dürfe man nit ver- kennen, daß die fortschreitende Zersplitterung, der häufige Be- sizwechsel, der häufige Wechsel in dem Zusammenhang unter den einzelnen Grundstücken dem Bestande des ländlichen Mit- telsiandes der Nuin drohe. Von den Bedenken des Abg. Dr. Hänel könne cx nur einen Punkt als berechtigt anerkennen, nämlich den, daß die Taxation basirt werden folle auf einen Katastral-Reinertrag; folhe Schäßung sei nach der heutigen Lage der Geseßgebung niht mehr angezeigt. Man habe dahin zu streben, daß die S datunnen nach dem Katastral-Reinertrage in längeren Perioden einer Revision unterworfen würden. Wenn er den Entwurf im Ganzen im vollsten Maße willkom- men heiße, so könne er doch auch nur wünschen, daß derselbe zunächst seinen Weg durch die nächstbetheiligten Organe mache, die zu seiner Prüfung berufen seien.
Der Abg. Holtz erklärte, die konservative Partei werde dem Antrage Miquel zustimmen, um auf diese Weise die Frage in die zweite Lesung zu bringen, für welche sie sich noch einige Anträge vorbehalte, um diese Frage auch für andere Provin- zen einer Regelung zu unterziehen, denn auch dort sei das Bedürfniß für eine geseßlihe Regelung fühlbar.
Ein Antrag auf Schluß der Diskussion wurde ange- nommen. i
Der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst befürwortete zum Schluß seinen Antrag. Er würde bei einer kommissarischen Berathung der Vorlage eine Aenderung des 8. 4 in dem vom Abg. Hänel angedeuteten Sinne beantragt haben. Wenn der Abg. Hänel Bedenken habe, das 1860 Todifizipte ; ehelihe Güterrecht für Westfalen jeßt hon zu ändern, fo habe er doch eine folhe Aengstlich- keit nicht gezeigt, als es sich um Abänderung wichtiger Ver- fassungsparagraphen handelte. Wenn der Abg. Hänel be- haupte, daß die abgefundenen Geschwister das ländlihe Pro- letariat verstärkten, dann möge derselbe zusehen, wo das länd- liche Proletariat stärker sei in den Landestheilen, wo die Sitte noch der Zersplitterung des Grundbesißes entgegengewirkt habe, oder in denen, wo dieses nicht der Fall sei. Wenn der Abg. Köhler Bedenken dagegen erhebe, ob es der Regierung möglich sein werde, bis zur nächsten Session eine solhe Vor- lage fertig zu stellen, so habe er eine bessere Meinung von der Arbeitskraft der Regierung, die ja selbst die großen Eisen- bahnvorlagen in wenigen Monaten fertig gestellt habe.
Nach einigen persönlihen Bemerkungen der Abgg. Dr. Schellwiß, Dr. Hänel und Frhr. von Schorlemer-Alst beantragte der Abg. Dr. Köhler (Göttingen), wenn kein Widerspruch er- folge, schon jeßt über die gestellten Anträge abzustimmen. Nachdem der Abg. Parisius Widerspruch eingelegt hatte, bean- tragle der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst, wenn kein Wider- spruch erfolge, sofort in die zweite Berathung seines Antrages zu treten. Der Abg. Parisius erklärte auch hier, daß er eine Ueberstürzung im Jnteresse des Landes vermeiden wolle und daher auch gegen die sofortige zweite Berathung Widerspru erhebe. Hierauf beschloß das Haus die 2. Berathung der Vorlage im Plenum stattfinden zu lassen, worauf sich dasselbe um 31/4 Uhr vertagte.
— Jn der heutigen (14.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Kriegs-Minister von Kameke, der Finanz-Minister Bitter, der Justiz-Minister Dr. Friedberg und mehrere Regierungskonmissarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die definitive Wahl des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten für die Dauer der Session. Auf deu Antrag des Abg. Dr. Achenbach wurde das bisherige Präsidium durch Akklamation wiedergewählt. Alle drei Präsidenten nahmen die auf sie ge- fallene Wahl dankend an. Darauf leisteten diejenigen Ab- geordneten, welche dies bisher noch nicht gethan hatten, den vorgeschriebenen Eid auf die Verfassung. Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Ausführungsgeseßes zur deutschen Gebührenordnung für Rechts- anwälte. Obwohl der Abg. Simon von Zastrow die Gebührensäßge für Rechtsanwält im allgemeinen für zu hoch gegriffen erachtete, so erklärte er doh, daß Preußen die Konsequenzen der Reichsgeseßgebung tragen müsse, und daß deshalb seine Partei darauf verzichte, prinzipiele Ein- wendungen gegen diese Vorlage zu erheben, und nur zur Auf- klärung einiger dunklen Vorschriften dieselbe an die Justiz- kommission zu verweisen wlinshe. Der Abg. Dr. Köhler spra wegen der dringenden Eile, welche die Vorlage habe, für den sofortigen Eintritt in die zweite Berathung, jedoh nahm das Haus den Antrag des Abg. Simon von Zasirow an. "Die Rehnungen der Kasse der Ober-Rehnungskammer für das Etatsjahr 1. April 1877/78 und die M Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres 1876 wurden auf den Antrag des Abg. Ridert an die Rechnungskommission ver- wiesen. Darauf seßte das Haus die zweite Berathung des Staatshaushalts-Etats pro 1880/81, und zwar mit dem Etat der Verwaltung dex direkten Steu ern (\. Nr. 278 d. Bl.
abgeschlossen werden. zurü, daß Gebäudesteuer in die Höhe geshraubt habe; er habe ny loyal’ dahin gestrebt , Revision die Mängel der früheren Veranlagung zu beseitigen, Der Staat könne für seine Bedürfnisse der geseßlich feststehen: den Steuern niht entbehren. Die A Berger Ministers niht überall von der gleichen Loyalität beseelt T gewesen seien, wie dieser selbs. Die unteren Organe E wünschten sich den Oberbehörden dur Steigerung der
unter Landtagsangelegenheiten) fort. Einen Vorwurf des Ah Schütt, daß die Regierung in Schleswig bei der Ablösu® stehender Gefälle durh Provokation der Ablösung bei de Auseinanderseßzungsbehörden vor der Entscheidung der ordent. lihen Gerichte in der Angelegenheit einen Mißbrauch mit den ihr geseßlih zustehenden Befugnissen getrieben habe, wies der Finanz: Minister ; ae Das materielle Recht in dieser Frage sei allerdings
Bitter als durchaus unbegründet
ehr streitig, aber formell habe die Regierung in Schleswi
durchaus geseßlich korrekt und deshalb auch pflihtgemäß un bona fide gehandelt. kommission Abg. Kieshke zu der Position der Gebäudesteuer erklärt hatte, daß die Regierung der Kommission eine Denk: schrift über die Ergebnisse der leßten Gebäudesteuerveranlagung zugesagt und daß bis dahin die Kommission von einem näheren Eingehen auf diese Materie abgesehen habe, spra der Abg. Dr. RNöerath sein Bedauern darüber aus, daß die Instruktionen des Finanz - Ministers gungskommissionen entgegen dem Sinne des Gesctes viel zu
der abuormen Steigerung dieser Steuer bei der leßten Ver:
anlagung beigetragen hätten; namentlich würden die städti:
schen Gebäude zu scharf, die ländlihen zu milde herange: | zogen. Auch der Abg. Richter erkannte die vom Vorredner | getadelte Erhöhung der Gebäudesteuer in der jebigen | Beit der motivirte nicht an,
Rickert durchaus bei. die Meinung aus, daß die frühere Veranlagung eine zu Î niedrige gewesen und erst jeßt eine normale geworden sei, Er ersuche die Regierung, dem Hause demnächst eine Vorlage | zu machen, wonach die Dienstgebäude der Deichverbände von der Gebäudesteuer frei bleiben sollten. *
Nachdem der Referent der Budget:
für die Veranla:
verstärkten indirekten Steuern als eine | und darin stimmte ihm der Abg, | Dagegen \prah der Abg. Jacohz
Der Finanz-Minister Bitter erklärte, daß die vielfach er
wähnte Denkschrift über die Ergebnisse der leßten Gebäude steuerveranlagung unmittelbar nah dem 15. Dezember werd Er wies dann noch den Vorwurf
der Finanz-Minister auf jede Weise di
bei der geseßlich vorgeschriebenen
konstatirten, daß die Organe des Finanz E
Steuern angenehm zu machen. Es herrshe über di
leßte Veranlagung der Gebäudesteuer eine notorische Erbitte: rung im Lande. Obwohl der Abg. Or. Windthorst in diese k M Klagen auch in Bezug auf seine Heimathsprovinz einstimmte, F
so erklärte er do, daß er darin keine Veranlassung für den O
Abg. Richter erblicken könne, auch hier seine bekannten An: M
griffe wegen Belastung des armen Mannes gegen di:
Majorität, welhe im Reichstage die neuen indirekten Steuern bewilligt habe, zu richten. Die Abgg. Dr. Miquel und Grun: bret sprachen sich für eine Revision der jeßigen Gebäude: steuerveranlagung aus, wo man statt des Miethvertrages den Nuzungswerth zu Grunde lege. Beim Schlusse des Blattes sprach der Abg. Richter.
„__— Um den Studirenden des- MasGiuoutfall einem mehrfach geäußerten Wunsche entsprehend Gelegenheit zu geben, die großen Sommerferien zu praktishen
Arbeiten zu verwenden und sih einen Einblick in die Éin d
rihtungen und Erfordernisse größerer Werkstattsanlagen zu
verschaffen, hatte der Minister der öffentlichen Arbeiten im April d. F. die sämmtlichen Königlichen Eisenbahn-Direfktionen N
angewiesen, die Studirenden, welche cinen derartigen Antrag stellen würden, für die Dauer der Ferien als Volontairs in den Eisenbahn-Reparaturwerkjiätten zu beschäftigen. Aud war den Vorjtänden der Privatbahn-Verwaltungen ein gleiches * Verfahren empfohlen worden. Wie wir hören, hat bereits in diesem Sommer eine niht unerhebliche Anzahl Studirender von dieser Erlaubniß mit günstigem Erfolge Gebrauch gemacht, |
— Jn Beziehung auf das am 1. Januar 1880 in Kraf | tretende Geseß, betreffend die Statistik des Waaren- verkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Aus- Lane von 20 Un d, Vat das Katserl sta- tistishe Amt an sämmtliche Handelskorporationen im Reicht das folgende Cirkularschreiben gerichtet :
Die Vorschriften, welche der Bundesrath laut Bekann{lmachun
vom 20. November d. J. zur Ausführung des Geseßes vom 20, Zulf d. J., die Statistik des Waarenverkehrs des deutsd:en Zollgebiett| mit dem Auslande betreffend, erlassen hat (Centralblatt für daf! Deutsche Vei, VII. Jahrgang, S. 676), ordnen im §. 5 a, daß dit gedruckten Formulare zu den Anmeldescheinen, welche vom 1. Januar 1880 ab für den gedachten Verkehr erfordert werden, und die Av} leitung zur Autfüllung derselben einzeln von den Anmeltestellen| (d. i. den Zollämtern im Grenzbezirk und den sonstigen daselbst! zur Entgegennahme von Anmeldungen errich:eten besondere! Arxmeldepo ste n), sowie von den sämmtlichen übrigen Zoll- und Steuerstellen unentgeltlich zu verabfolgen sind. Gbenda ist bé stimmt, daß Exemplare der Formulare und der Anleitung in größerer Anzahl von denjenigen Zoll- und Steuerstellen, wel F zuglei Anmeldestellen find (Anmeldeämter) oder von den Direktiv F behörden besonders damit beauftragt werden, gegen Erstattun
der Kosten entgegengenommen werden können, Für den Dru dit
ormulare und der Anleitung hat, in Gemäßhcit des §. 44 der z Ausführung des oben gedahten Gesetzes erlassenen Dienstvorschrist vom 21. November ‘d. J. (Centralblatt für das Deutsce Reis f
VII, Jahrgang, S. 687), das Kaiserliche statistische Amt Sorge i!
tragen. y n dieser Drucksacben der Reichsdruckerei (Abtheilung 11, Berlin W, F
Wilhelmstraße 75) übertragen, welche dieselben, zum Beweis de Korrektheit, mit unserm Stempel versehen, und zu Anfang Dezembe
d. J. fertig stellen wird, Die Reichsdruckerei verkauft die Formula zu den Anmeldescheinen in Mengen von 100 Exempiaren oder Bielfachen von hundert (die Kosten der Berpackung einbegriffen) f den Preis von 70 Pfennig das Hundert an Behörden, wie an Priva!’ personen, wenn die Einzahlung des Betrags bei der Entnahme, bezw!
der Bestellung baar oder mittelst Postanweisung erfolgt. Unte
dieser Bedingung wird auch die Anleitung zur Ausfüllung der A meldescheine von der Neichsdruckerei verabfolgt, und zwar bei V Pans von 0 oder mehr Exemplaren (einschl. der Berpackung osten) für 5 Pfennig das Stück, bei Bestellung von weniger alf 50 Cremplaren (einschließlich des Portos für die in solchem Fall! stattfindende Zusendung unter Band) für 7 Pfennig das Stück. L
Des Weitern ordnet der §. 13 des Geseyes an, daß die zur Eu} richtung der statistishen Geblihr dienenden und entsprechend bezei neten Stempelmarken zum Preise des Stempelbetrages (5, 10, 2 L und 50 Pfennig), auf welchen sie lauten, bei sämmtlichen Postanstalte!| verkauft werden.
Von den Postanstalten im Reichspostgebiet werden außerdem 1
Abgg. Dr. Petri und
Zufolge der leßtgedahten Vorschrift haben wir die Anfertigun
der niedrigsten"Stempelmarke von d Pfennig versehene Formulare zu Ausfuhranmeldescheinen zum Verkauf bereit gehalten.
Hiernach ist Jedermann in den Stand geseßt, sich rechtzeitig Fors- mulare zu den Anmeldescheinen, Stempelmarken und die Anieitung zur Ausfüllung der ersteren zu verschaffen, Für etwaige Anschaffungen von Formularen gestattez wir uns, darauf aufmerksam zu machen : erstens, daß die Auéstellung der Anmeldescheine dem Absender ob- liegt, der fi darin zwar vom Waarenführer vertreten laffen kan, jedoch, wenn er (der Absender) im deutschen Zollgebiet oder in einem d id (Bremen mit . Bremerhaven, Hamburg mit Curx-
aven, Altona, Geestemünde, Brake 2c.) wohnt, nur dann, wenn der Waarenführer weder eine öffentlihe Transportanstalt, noch eine die Güterbeförderung gewerbsmäßig treibende Person ist; sodann zweiten8, daß zu den Anmeldescheinen je nach der Berkehrêrichtung verschieden- farbige Formulare verwandt werden müssen, die abx nicht blos durch die Farbe, sondern auch dur die nachstehend mit Anführungs- zeichen angedeutete Ueberschrift als für die betreffende WVerkehrs- rihtung bestimmt gekennzeichnet sind.
Weitaus am häufigsten werden „Anmeldescheine für die Aus - fuhr“ auszusiellen sein, da jede auszuführende Sendung — von den im Geseß und der Bekanntmachung bestimmten Ausnahmen abge- sehen — von einem Anmeldeschein begleitet sein so. Es sind dazu grüne Formulare zu verwenden,
Bei den übrigen Verkehrsrihtungen, nämli der Einfuhr, der Durchfuhr und dem Inlandsverkehr mit Berührung des Auslandes, werden Änmeldesheine überhaupt nicht oft zur Anwendung kommen, weil dabei die Waaren, meistens nah Maßgabe der Zollgesetze, den Zollbkehörden riftli deklarirt werden müssen, und dann, wie bei den mündli deklarirten zollxflihtigen Waaren, die Zolldeklaration an die Stelle des Anmeldescheins tritt. Ueberdies ist es bei der Einfuhr "nd Durchfuhr meisters der auswärtige Bersender oder in dessen Vertretun; der Waarenführer, welcher den etwa erforderlichen An- meldeschein auszustellen hat.
Defter möchten beim Inlandsverkehr mit Berührung des Au€- | lands Inländer, auch wenn sie nit Waarenführer sind, in die Lage !
kommen, einer Anmeldeschein ausstellen zu müssen. Dieser Verkehr ist nit allein, wenn er unter Zollkontrole, sondern aub, wenn er auf Grund direkter Begleitpapiere im freien Verkehr stattfindet, von dec sta- tistishen Gebühr, die andernfalls sowohl beim Ausgang, wie beim Wieder- eingang entrichtet werden müßte, befreit. Eine Beförtecurg auf Grund direkter Begleitpapiere wird dann angenommen, wenn die Waaren beim Ausgang aus dem freien Verkehr des ZoUgebiets zur Wieder- einfuhr angemeldet, und dabet ihren Transport betreffende Fracht - papiere vorgelegt werden, die auf einen innerhalb des Zollgebiets
liegenden Bestimmungsort lauter. Zur Anmeldung hat man einen |
„Anmeldeschein für Versendungen vom Zollgebiet durch8s Aus- land nah dem Zollgebiet auf Grund direkter Begleitpapiere“ aus- zustellen, wozu ein rothes Formular zu benutzen ist.
Auch bei der „Durchfuhr durch das deutsche Zollgebiet auf Grund direkter Begleitpapiere“ im freien Verkehr wird öfters der Fall eintreten, daß Inländer (außer Waarenführern z. B. Spediteure) einen Anmeldeschein auszustellen haben. Eine solche Durchfuhr, die ebenfalls von der statistischen Gebühr frei ist, wird nämlich an- genommen, wenn Waaren beim Eingang in den freien Verkehr des Zollgebiets zur Wiederausfuhr angemeldet und babei ihren Transport
den Anmeldescbeinez sind gelbe Formulare bestimmt.
„Anmeldc scheine für die Einfuhr“ endlich, wozu weiße Formu- lare dienen, werden von JInländern kaum in anderen Fällen, als wenn sie Waarenführer sind oder in cinem deutschen Zollaus\{luß wohnen (§8. 5 Absaß 1 des Gesetzes), gebraucht werden.
Die vorstehenden Ausführungen dürften es ermöglichen, den ungefähren Bedarf an Formularen zu den Anmelde- scheinen zu bemessen, Wir ftellen uun anheim, in Ihrem Bezirke gefälligst Sorge tragen zu wollen, daß jeder Betheiligte sich seinen Bedarf und die zur richtigen Ausfüllung der Formulare un- entbehrlibe Anleitung rechtzeitig verschaffe. Die Anschaffung voa größeren Mengen dürfte si, außer für Wiederverkäufer, befonders für Waarenführer empfehlen. Bestellungen bei der Neicb8&druckerei würden möglichst bald zu machen sein, um dieselbe zur rechtzeitigen Ausführunz in deu Stand zu fetzen.
Schließlich bemerken wir ergebenst, daß die zur Herstellung dèr Statistik des Waarenverkehrs erforderlihen gesammten Zusammen- stellungsarbeiten beim statiftischen Amt konzentrirt werden sollen, so daß die Zoll- und Steuerstellen nur die ersten Anschreibungen zu machen, dann aber die Notizen über sämmtliche einzelne Waaren- posten dem stati\ishen Amt zuzustellen haben. Von dcr Beschaffen- beit diefes Urmatcrials wird es abhängen, ob es dem statistischen Amt mögli scin wird, eine vollständige und korrekte Statistik des Waarenverkehrs mit dem Auslande zu liefern; die Be- schaffenheit des Urmaterials aber ist wieder abhängig von den Anmeldungen Seitens des Verkehr treibenden Publikums. Unbedingt erforderlich zur Herstellung einer guten Statistik sind vollständige und genaue Angaben über Gattung und Menge der Waaren und über die Herkunft beziehungsweise Bestim- mung derselben. Welche Regeln hierbei zu beobacten sind, lehrt die mehrfach erwähnte Anleitung. Darauf nach Kräften hinzuwirken, daß diese Regeln bei Ausstellung der Anmeldescheine gewissenhaft be- folgt und alle nah dem Gesetz und der Bekanntmachung anumelde- pflichtigen Waaren auch wirkli angemeldet werden, möchten wir Sie hiermit ergebenst gebeten baben.
Berlin, den 24. November 1879.
Kaiserliches statistishes Ant. Betcker. An di: sämmtlichen Handels. und Gewerbekammern, faufmännischen Korporationen und wirth\chaftlihen VBerei.e des Deutschen Reichs.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath , Kaiserliche Staatssekretär für Elsaß-Lothringen Herzog is von Straß- burg hier eingetroffen.
— Der Kaiserliche General-Konsul für die Südsee-Jnseln, Kapitän zur See Zembsch, hat am 3. Oktober von Sydney aus an Bord S. M. S. „Bismarck“ die Reise nah seinem Amtsbezirk fortgeseßt. Er beabsichtigte zunä&st den König von Tonga in Nukualofa zu besuchen und sich sodann nah Apia auf den Samoa-Jnseln zu begeben.
Breslau, 25. November. (Schl. Ztg.) Nach voraus- gegangenem Gottesdienst fand heute um 12 Uhr im Sißungs- saale des Ständehauses die feierlihe Eröffnung des XXVIL. Pr o- vinzial-Landtags von Schlesien statt. Eingeholt von dem Vorsißenden des XXVI. Provinzial-Landtags, Herzog von Ratibor, und den Herren von Göt, von «Jagwiß, Friedens- burg und Werner, betrat der Königliche Landtags-Kommissarius, Ober-Präsident von Seydewiß, den Saal und eröffnete den, Landtag mit folgender Ansprache:
Meine hochgeehrten Herren Mitglieder des Provinzial-Landtages !
Se. Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 3. d. Mts. die Einberufung des Provinzial-Landtages der Provinz Schlesien Allergnädigst zu befehlen geruhet.
Nachdem der leßte Provinzial-Landtag zu Anfang des vorigen Jahres staitgefunden hatte, ift gegenwärtig der Zusammentritt des Provinzial-Landtages um so nothwendiger geworden, als einecstheils die Ihnen zustehende als baldige Neuwahl des Vorsitzenden des Pro- vinzialauëshusses und seines Stellvertreters, außer den gemäß S. 49 der Provinzialordnung vom 29, Juni 1875 ebenfalls vorzunehmen- den Wahlen zum Peovinzialausschuß unerläßlich geworden war, anderentheils aber einzelne Kreise der Provinz wegen der Ueber- s{chwemmungen und Ernteausfälle, von denen sie im laufenden Jahre heimgesucht worden sind, die helseade Fürsorge auch der Provinz in
Anspru nehmen, welche Sie, meine hocgeehrten Herren, gewiß gern und bald in dem Ihnen angemessen ersheinenden Umfang: ge- währen merden.
Aus dem Provinzial-Landtage sind 6 Mitglieder, davon 5 dur den Tod, ausgeschieden. Füc 5 der ausgeschicdenen Mitglieder haben gemäß §. 22 der Provinzialordnung Er}aßwahlen stattgefunden, und werden Ihnen die betreffenden Wahlverhandlungen zur Prüfung vor- gelegt, ein Mitglied ist ers vor wenigen Tagen verstorben, und steht die diesfalls bereits angeordnete Ersaßwahl im Laufe des nächsten Monats bevor.
Die weiteren Vorlagen, welche Ihnen Seitens der Königlichen Staatéregierung gemacht werden, betreffen nur die bei den Bezirks- Kommissionen für die klassifizirte Einkommeusteuer, bei den Ober- Ersaßkommissionen und den Verwaltungsgerichten nach Ablauf der Wahlperiode der bisherigen Mitglieder und Stellvertreter derselben erforderlihen und von Ihnen zu bewir kenden Neuwahlen.
Im Uebrigen werden dem Provinzial-La-dtage vornehmlich die die provinziclle Selbstverwaltung betreffeuden Vorlagen des Provin- zialausshusses beschäftigen. Sie werden, meine hochgeehrten Herren, dabei mannihfache Veraulassung fizden, für die Interessen der Pre- vinz zu wirken, sich aber auch von der fortschreitenden gedeihlicten Entwickelung der Jastitute derselben überzeugen.
Wenn ih, nachd.m ih beinahe ein Menschenalter hi1durch dem Provinzial-Landtage angehört babe, gezenwärtig gemäß §8. 26 der Provinzialordnung bei demselben als Königlicher Kommissarius zu fungiren habe, fo darf ich mich ter Hoffaung hingeben, daß Sie, meine hocgeehrten Herren, mir das Vertrauen, mit welhem Sie mich bisher beehrt haben, auch in meinec jeßigen Stellung bewahre wollen, und bedarf es kaum meiner Versicherung, daß ih überall und immer bereit scin werde, Fhre Geschäfte nach Kräften zu för-
dern, und mitzuhelfen an der Arbeit für d28 Gedeihen und die j
Wohlfahrt unjerer theuren Provinz.
_Im Allerhöchsten Auftrage erkläre ih hiernach den 27. Scle- sischen Provinzial-Land!ag für eröffnet.
Namens des Provinzial-Landtags erwiderte das älteste Mitglied desselben, Bürgermeister a. D. Schaffer-Trebniß. Nach einem kurzen Rücblick auf die Vorgänge seit dem leßten Provinzial-Landtage brachte der Redner ein dreifaches Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in welches
| die Mitglieder begeistert einstimmten. — Zum ersten Vorsitzenden
wurde darauf dur Akklamation der Herzog von Natibor ge- wählt, der die Wahl mit dem Ausdruck des Dankes für das ihm wiederholt geschenkte Vertrauen annahm. Dann wurde zur Wahl des stellvertretenden Vorsizenden geschritten. Von 101 ab- gegebenen Stimmen erhielten der Ober-Bürgermeister Friedens-
| burg-Breslau 57, der Staats-Minister Dr. erriedenthal 31, die
übrigen Stimmen zersplitterten sich. Der Ober-Bürgermeister Friedensburg war sonach mit absoluter Majorität zum stell- vertretenden Vorsiyenden gewählt und nahm die Wahl eben- falls dankend an. Zu Schriftführern wurden dur Akflamation gewählt: Landrath von Saldern Lauban, Assessor Dr. Ritter- Striegau, Landrath Held-Frankenstein und Landrath von
ittor -Nos f (S . ck pt potorn * tons betreffende Frachtpapiere vorgelegt werden, welche auf einen außerhalb | Wittenburg-Neustadt D./S.; gu Stellvertretern: Graf von
des Zollgebiets liegenden Bestimmungsort lauten. Zu den betreffen- |
Tschirshky - Renard (Gr. - Strehliß), Kämmerer von Ysselstein- Breslau. Nach Erledigung einer Reibe eingegangener Urlaubs- gesuche und der Vertheilung der Mitglieder in die verschiedenen Ausschüsse wurde nah 1 Uhr die Sißung vertagt.
Nach der Wiedereröffnung der Verhandlung wurde Mit- theilung von den Vorlagen gemacht, welche der Versammlung Seitens der Königlichen Staatsregierung zugegangen waren. Am Schlusse dieser Mittheilung gedachte der Vorsißende der seit dem leßten Landtage verstorbenen Mitglieder, deren Gedächtniß zu ehren die Versammlung si von den Pläßen erhob. Der Vorsizende begrüßte sodann die neu eintretenden Mitglieder und verlas das Verzeichniß der vom Provinzialaus\{huß ein- gegangenen Vorlagen, welche ebenso wie die Vorlagen der
| Königlihen Staatsregierung den einzelnen Ausschüssen, deren
Konstituirung inzwischen erfolgt war, überwiesen wurden.
_ Vayern. München, 25. November. (Allg. Ztg.) Bei der- heutigen Ersaßwahl für den Landtag in Din- felsbühl wurde der Magistratsrath Krauß in Rothenburg mit 96 von 111 Stimmen an Stelle des ausgetretenen Dr. Busch gewählt.
Der Magistrat genehmigte heute zu der im Fahre 1881 in München abzuhaltenden Lan des-Fndustrieausstellun g eine Garantieleistung von 30 000 Bürgermeister Dr. Er- hardt legte dar: es handle sich weit mehr um eine moralische als um eine finanzielle Unterstüßung des Unternehmens, welches von der Gemeinde selbst dann gefördert werden sollte, wenn ein Nisico zu übernehmen wäre, was aber voraussticht- lih nit der Fall sei.
— 26. Noveniber. (W. D. B) Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz is heute Abend 61/2 Uhr hier eingetroffen und auf dem Bahnhofe von dem preußischen Ge- sandten Grafen von Werthern, dem Militär-Attaché, Oberst: Lieutenant von Stülpnagel und dem Polizei-Präfidenten von eeilißsh begrüßt worden. Nach eingenommenem Diner feßte Se. Kaiserserlice Hoheit um 7 Uhr die Reise nah Berlin fort.
Württemberg. Stuttgart,25. November. (St. A. f. W.) Gestern trat das Comité für die württembergische Landesaus stellung des Jahres 1881 in erster Sitzung zusammen, wählte zum Vorsißenden einstimmig Dr. Zul. «Fobst und ernannte ein Exekutivcomité, welches sofort in Wirksam- keit trat. Es wurde ferner befsch{lossen , verschiedene Subh- kommissionen niederzuseßen, z. B. für Finanzwesen, Bauwesen, «Jnstallation der Ausstelungsgegenstände, für Wirthschaft, Presse 2c. Das Comité verstärkte sich dur Kooptation vieler auswärtiger Mitglieder. Zugleih wurde erwähnt, daß die Zeichnungen für den Garantiefonds den Betrag von 200 000 bereits überschreiten.
Schwarzburg-Sondershausen. Sondershausen j 24. November. (Mgdb. Ztg.) Der Landtag des Fürsten: thums ist auf den 8, Dezember einberufen. Derselbe wird hauptsählich mit der Etatsberathung beschäftigt sein. Mit dieser Session {ließt auch die Wahlperiode, und im Jahre 1880 werden die Neuwahlen erfolgen.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 26. November. (W. T. B.) Die „Polit. Corr.“ erklärt, daß die von cinem Vlalte gebrachten Daten über das Heeresbudget pro 1880 auf Erfindung beruhen und wesentlih von dem vorzulegenden Budget abweichen. — Aus Konstantinopel meldet das ge- nannte Blatt: Moukhtar Pascha erhielt den Befehl, mit 20 Bataillonen nah Gussinje zu marschiren, um die Uebergabe dieses Plaßes an Montenegro gegenüber den wider- spenstigen Arnauten zu bewerkstelligen.
— 27. November. Der Klub der liberalen Parte nahm in einer von 76 Mitgliedern besuchten Versammlung mit 74 gegen 2 Stimmen einen Antrag Czediks auf zehn- jährige Verlängerung des Wehrgeseßes mit einer auf | 230 000 Mann herabgeseßten Friedensstärke an.
Ein | Chilenen eingegangen.
eventueller Gegenantrag auf dreijährige Gültigfeitsdauer des Wehrgeseßes unter Beibehaltung der bisherigen Friedensstärke wurde mit 64 Stimmen angenommen.
— Nah einer hier eingetroffenen Nachricht aus Sofia, soll der Fürst Alexander die Demission des Kabinets angenommen haben.
__ Prag, 26. November. Se. Kaiserliche Hoheit der Kron- prinz Rudolf is gestern Morgen aus Gödöllds in Wien eingetroffen und wird, wie das „Prag. Ab.“ mittheilt, na den bisherigen Dispositionen heute Abend die Nükreise na Prag antreten.
Pest, 26, November. Die Regnikolar - Depu- tation für den Ausgleich zwischen Ungarn und Kroatien hat beschlossen, ihre Berathungen bis nah Neu- jahr zu vertagen und gleichzeitig die Regierungen zu ersuchen, dem ungarischen Reichstage wie dem kroatishen Ländtage ein kurzes Geseß vorzulegen, nah welchem der Status quo für ein Jahr verlängert wird. — Das Abgeordnetenhaus hat in namentlicher Abstimmung die Wehrgeseßvorlage mit 4205 gegen 158 Stimmen als Grundlage für die Spezial-
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debatte angenommen.
Schweiz, Bern, 25. November. (Bund.) Der Bundes - rath hat heute in zweiter Lesung den Geseßzentwurf über den Geschästsbetrieb von Auswanderungs-Agenturen fest- gesiellt und empfiehlt denselben der Bundesversammlung. — Der s{weizerishe Gesandte in Nom hat mit dem italienischen Ministerpräsidenten am 22. d. eine Erklärung, betreffend die Verlängerung der temporären Handelsübereinkunft mit Ftalien, welche unterm 28. Januar 1879 mit Gültigfkeits- dauer bis Endc 1879 abgeschlossen wurde, bis Ende 1881, ausgewedchselt.
— 26. November. (Wes. Ztg.) Der neue russishe Ge- sandte von Hamb urger hat heute dem Bundespräsidenten 1etne Creditive überreicht.
Sroßbritannien und Zrland. London, 27, No- vember. (W. T. B.) Gladstone hielt gestern in Dal- reit) eine Rede, in welher er die Regierung wie- derum wegen ihrer inneren und auswärtigen Politik auf das Hestigste angriff und si zu Gunsten einer Autonomie Frlands in lokalen Fragen aussprach.
Frankreich, Paris, 25. November. (Cöln. Ztg.) Der Präsident der Republik unterzeichnete heute das Dekret, das die Wähler des Wahlkreises Orange auf den 21. De- zember zur Wahl eines Ersaßmannes für den ausgeschiedenen Deputirten Gent einberuft.
__— (Nép. fr.) Der Minister der Auswärtig:n Angelenen- heiten hat die Demission des Unterdirekcors Hrn. Valfrey an- genommen und mit dessen Funktionen Hrn. Gustave de Contouly betraut, welcher bereits als Mitglied der rumeli- schen Kommission dankenswerthe Dienste geleistet hat.
— 26. November. (Journ. off.) Durch Dekret vom 22. b. M. ist auf Antrag des Ministers der Marine und der Kolonien Hrn. Rougon, zum Verwalter der inneren Ange- legenheiten auf Martinique an Stelle des Q De Saint-Phalle ernannt worden, welcher Leßtere zum Kom- mandanten der Jnseln St. Vierre und Miquelon er- nannt wurde.
Spanien. Madrid, 24. November. (Ag. Hav.) Die Kammer hat sih bis zum 5. Dezember vertagt und eine O zur Beglücckwünschung der Erzherzogin Christine ernannt.
_…— 26. November. (W. T. B.) Der Hauptanführer der aussiändischen Banden auf Cuba, Sancho Chimenez, hat mit allen feinen Anhängern die Waffen niedergelegt und si den Behörden gestellt. Man nimmt hier allgemein an, daß die gegenwärtige aufständishe Bewegung auf Cuba überhaupt sehr wenig Aussichten auf Erfolg haben dürfte.
Außiand und Polen. St. Petersburg, 24. No- vember. (Journ. de St. Pét.) Dex österreichish-ungarische Botschafter Baron von Lan genau ist hierher zurückgekehrt und hat die Geschäste der Botschaft wieder übernommen.
| Graf Kalnocky, welcher inzwischen die Geschäfte leitete, ist
nah Wien abgereist.
— 26. November. (W. T. B.) Vor dem Kriegsgericht hierselbst gelangt morgen der Prozeß gegen den Edelmann Leon Mirsky, Olga Semensky, die Frau eînes Kollegienregistrators, den Edelmann Hyppolit Golowin, den Kollegienassessor Olchin, „den Edelmann Nicolai Wereschtshagin, den Kleinbürger Eugen Beklemischew, den verabschiedeten Fähnrich Zuri Tarchoff und den erblihen Ehrenbürger Georg Levensohn zur Verhandlung. Dieselben sind angeklagt, einer verbrecherischen Gesellschaft an- zugehören, welche den Umsturz der bestehenden Ordnung und der Geseße durh Anwendung von Gewalt zum Zweck hat. Mirsky ist außerdem des versuten Attentates gegen den Chef der Gensd'armerie, General Drentelen, des bewaffneten Widerstandes gegen Amtspersonen 1:nd der Fälshung von Legitimationen angeklagt. Die übrigen Angeklagten werden neben den erwähnten Verbrehen noch als Hehler des Atten- tälers und der Mitwissenschaft des Verbrechens des Leßteren beschuldigt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 26. No- vember. (W. T. B.) Der Handelsvertrag mit Frank- reich ist vorgestern verlängert worden, soll aber ohne weitere besondere Uebereinkunft nicht länger als bis zum 1. Januar 1881 Geltung haben,
Dänemark. Kopenhagen, 26. November. (W. T. B.) Anläßlich des bevorstehenden Besuchs Jhrer Majestäten des Königs und der Königin am Berliner Hofe äußert sich das Journal „Dagbladet“ dahin, daß die bis- herige reservirte Haltung Dänemarks der Ausdruck berechtigter Gefühle sei, daß es jedoch ein Mißverständniß sein würde, wenn Deutschland glauben könnte, daß dieselbe von feind- seligen Hintergedanken geleitet werde. Jn Dänemark sei nur eine Meinung vorherrschend über die Nothwendigkeit und über die Bedeutung freundschaftlicher Beziehungen zu Deuischland und die Wünsche, die man betreffs guter Beziehungen zu Deutschland hege, seien aufrichtig gemeint. Für Deutschland werde der Besuch des dänischen Königspaares ein Beweis sein, daß Dänemark seine Beziehungen zu Deutschland gerade so wie diejenigen zu den anderen großen europäischen Mächten ansehe. Das Journal „Faedrelan det“ spricht sih in ähn- licher Weise aus.
Südamerika. (Allg. Corr.) Nach Berichten aus Pa- nama sind dori am 15. d. Mts. Details über die am 2. No- vember erfolgte Einnahme von Pisagua durch die Der Play wurde von 12 000