pretation des Hauses provoziren, ob der §. 1 des Geschästs- sprachengeseßes auf Straßenschilder Anwendung finde.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) hielt das Vorgehen der Staatsregierung gegen die Bewohner Posens entschieden für zu hart und unzwcckmäßig. Er erinnere an das alle Sprüchwort: „was du nicht willst, daß man dir thue, das füge auch keinen and:rn zu.“ Er halte ebenfalls die {Fnter- pretation des Ministers für eine irrige, aber felbst wenn das nicht der Fall wäre, hätten hier die Behörden von ihrer Befugniß, Ausnahmen zu gestatten, Gebrauch machen müssen. Fn Cöln erregten die alten eingemeißelten fsranzösishen Straßenschilder stets die tiefste Jndignation der rheinishen Bevölkerung, weil sie dabei sih der Gewaltmaßregel des französischen Regimes erinnere. Jn Posen werde man auf diese Weise zu der pol- nischen auch noch eine deutsche Opposition machen und die Erreichung der Zwele des Sprachengescßes vereiteln.
Der Abg. Dr. Wehr hielt das Versahren der Regierung für ganz korrekt und keineswegs dem Verkehr {hädlich. Wer in Posen lesen könne, der könne auch deutsch lesen, daher seien die Klagen unbegründet.
Der Abg. Dr. Köhler hielt ebenfalls das Vorgehen der Regierung für vollkommen gescmäßig.
Der Abg. Freiherr von Schorlemer-Alst erklärte, der Vorredner halte von seinem Standpunkte aus alles sür geseß- mäßig, weil nah seiner Ansicht nichts außerhalb der staat- lihen Sphäre liege. Was den Abg. Wehr anlange, so dürfte der Minister bei der Nede desselben das Gcfühl gehabt haben, „Gott {üße mi vor meinen Freunden.“ Der Abg. Wehr irre, wenn er der Ansicht sei, daß Jeder in Posen, der lesen könne, deutsh lesen könne. Wenn Eigennamen eine amt- liche Bekanntmachung seien, dann sei der Abg. Wehr mit feinem Namen selbst eine amtlihe Bekanntmachung. Nach diesen Theorien dürfte man ja auch die westfälishen alten plattdeutschen Namen in ostpreußischen Dialekt zu überseßen versuchen. Er (Redner) halte diese ganze Maßregel sür eine fleinlihe Quälerei der Polen, welhe man auch hierdurch mit Gewalt zu germanisiren gedenke. Doch pflegten diese Mittel ihren Zweck zu verfehlen. Mit Milde und Humanität, vor Allem aber mit Gerechtigkeit müsse man vorgehen, nur auf diesem Wege werde es gelingen, den polnischen Mitbürgern Liebe zu ihrem preußischen Vaterlande abzunöthigen.
Dex Abg. Pr. Köhler bemerkte, daß er nur die juristische, nicht die politishe Seite der Frage erörtert habe.
Hierauf wurde der Titel bewilligt; ebenso wurden die Positionen für die Städte Breslau, Magdeburg, Hannover, Celle, Göttingen, Cassel, Hanau, Marburg und Fulda geneh- migt. Für Frankfurt a. M. wurde, nah dem Antrage der Budgetkommission, die Besoldung eines Bureaubeamten 2, Klasse mit 1650 4, und für Wiesbaden die Besoldung eines Bureaubeamten 1. Klasse mit 2475 (6. und eines Kayzlisten mit 1650 s abgeseßt, die übrigen Positionen für die Städte wurden bewilligt. Den obigen Beschlüssen ent- sprechend wurden auch die Wohnungsgeldzuschüsse und die Lokalzulage ermäßigt.
Kap. 93, Polizei-Distriktskommissarien in der Provinz Poser, 490 498 #, wurde genehmigt, nachdem Abg. Frey- mark das Ministerium ersucht hatte, baldigst auf eine Ver- besserung der finanziellen Lage dieser wihtigen Beamten Be- dacht zu nehmen.
Bei Kap. 94, Landgensd'armerie 8 730 544 M, machte der Abg. Freiherr von Wendt auf die vielfachen militärischen Musterungen und Uebungen aufmerksam, durch welche na- mentlich in Westfalen die Gensd'armen unnöthig dem Polizei- dienste entzogen würden. Er richte an den Minister die Frage, ob die Kosten sür den zur Ueberwachung des Artilleriescieß: plaßes bei Cummersdorf verlangten Gensd’'arm vom Reiche wieder erstattet würden. Sqchließlich bemerke er, daß die
Arx:
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Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kzl. Preuß.
Pensionen für die Gensd'armerie mit 1187 000 #, ein Viertel der Aktivbesoldung, ganz abnorm hoh seien. Man pensionire diese Beamten zu srüh und oft gegen ihren Willen sehr zum Schaden des Dienstes, der eine langjährige Bekannt- schast mit den Distriktseingesessenen vorausseße. |
Der Regierungs - Kommissar, Geheime Ober-Regierungs- Nath von Kehler, erwiderte, die Besoldung des Cummersdorfer Gensd’armen werde von dem Reiche nicht bestritten, weil derselbe im JFnteresse des Civilpublikums angestellt sei. Die Vermehrung des Pensionsfonds könne die Regierung nicht hindern, da die Vorausseßungen der Pensionirung geseßlih festgestellt seien. Wenn der Antragsteller die. vorgeshriebenen Attefte des Land- raths, Distriktsoffiziers und Arztes beibringe, so könne die Centralbehörde den Antrag auf Pensionirung niht zurüd- weisen. Die Erhöhung des Pensionsfonds rühre theils von der vermehrten Beamtenzahl her, theils daher, daß viele in Folge der Kriege erkrankte Beamte in jüngerem Alter pen- sionirt werden müßten, theils daher, daß die pensionsfähigen Gehälter erhöht seien, z. B. durch die Wohnungs8geldzuschüsse. Außerdem erhielten nah dem Geseß vom 27. März 1872 die in den Gemeindedienst übergetretenen Gensd'armen die Pension ohne Abzug, die in Staatsdienst übergetretenen einen Zuschuß zur Ergänzung des früheren Gensd'armengehalts, während früher der Zuschuß nux zur Ergänzung der doppelten Pension gegeben sei.
Der Abg. von Meyer-Arnswalde hielt eine Vermehrung der Gensd’'armen für unbedingt nothwendig; die im Etat aufgeführten 13 Mann genügten nicht, denn die Funktionen, welche den Gensd'armen namentlih durch die neuerdings ein- geführte Selbstverwaltung auferlegt würden, seien im steten Zunehmen begriffen. Die Vermehrung würde noch viel größer sein müssen, namentlich in Westfalen, wenn auch dort die Selbstverwallung eingeführt werde. Man werde die Gensd'armen au zu Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft machen müssen, da sie jeßt aus eigener Jnitiative niht einmal eine Haus- suchung vornehmen könnten. Der Etat werfe auch eine be- deutend höhere Summe für Schreibmaterialien und Porto der Gensd’armen aus. Die Vermehrung des Schreibwesens habe auch ihren Grund in der Kreisordnung, namentlih wegen der vielen Zweifel über ¡die Kompetenz der Behörden und die da- dur hervorgerufenen Hin- und Herschreibereien. Namentlich aber hätten die Selbstverwaltungsbehörden große Neigung zu Polizeiverordnungen.
Der Abg. Miquel habe sich neulich darüber beschwert, daß man die Bürgermeister zu Organen der gerichtlichen Polizei gemacht habe; dem gegenüber weise er auf die bureaukratische Neigung der Selbstverwaltungsbehörden hin, polizeiliche Ver- ordnungen über alles Möglihe und noch einiges Andere zu erlassen. Diese Leidenschaft verdanke dem Nachahmungstriebe hauptsächlih ihre Entstehung. So hätten vier verschiedene Kreisausschüsse vier verschiedene Verordnungen über die An- fügung der Tafeln mit dem Namen des Eigenthümers am Fuhrwerk und seine Beleuchtung mit Laternen erlassen. Das Erstere solle u. A. ein Mittel sein, die Person von Kontra- venienten zu identifiziren, was ohnehin fast immer gelinge. An sich sei die Einrichtung nur eine Wiederherstellung der Päß- pflicht für die Besiger von Fuhrwerk, und zwar nur für das Fuhr- werk der geringen Leute, nicht der vornehmen, die man nicht ausnehmen dürfte, wenn die Einrichtung nothwendig wäre. Der Luxus würde dann bald eine anmutÿige Form! für die An- bringung der Tafel erfinden, wie ja auch das Sc(hlittengeläute die poetische Verklärung ciner Polizeiverordnung sei. Das Anbringen von Laternen sei auf Straßen geboten, die großen Verkehr hätten, auf den Chausseen der Mark aber, die stunden- lang hart neben der Eisenbahn herlicefen, begegne man kaum je einem Wagen. Nun hätten die Organe der Selbstverwal- tung in den verschiedenen Kreisen und Provinzen über Tafeln
und Laternen so vielfah und verschiedenartig verfügt, daß der zwischen vier verschiedene Systeme eingeklemmte Landrath von Arnswalde darüber krank werden müßte und sich nur dadur
helfe, daß er die Verfügungen nicht mehr lese. Die Funktions- zulagen der Gensd'’armen vermehrten sich dadurch, daß die Landräthe gezwungen seien, sie häufig außerhalb ihres Polizei- bezirks zu verwenden. So hätte dies der Landrath von Arns- walde un müssen wegen des großen Unfugs, der mehrmals im Jahre durch die vom Kreisersaßgeshäft zurückkehrenden jungen Leute auf den Straßen verübt sei. r habe nur sechs Gensd’armen zur Verfügung, aber er verwende sie strate- gisch, indem er sie patrouillenweise die Gegend durcstreifen lasse und außerdem alle Nachtwächter, Exekutoren und der- gleichen zu Hülfe nehme. Die Maßregel habe guten Erfolg gehabt, aber sie habe einen Haufen Geld gekostet, und da sie erst seit drei Fahren eingeführt sei, so sei abzuwarten, waz für Monita aus der Ober-Rehnungskammer noch darüber kämen. Die Bezirke der Gensd'’armen seien zu groß, dann müßten dieselben häufig außerhalb ihres Wohnortes über- naten. Dabei dürften sie nicht cinmal etwa auf dem Gute des Landraths Quartier nehmen, au nicht ihr Pferd in den Stall eines Gutsbesißers einstellen. Deshalb schliefen sie in einem Bauernkruge; da bekämen sie am Morgen au nit etwa Kasffe:, sondern höchstens Schnaps, der besser ungetrunken bliebe. Da leide natürlich auch ihre Ge- sundheit, so daß sie früher pensionirt werden müßten. Bezüglich der Pensionirung möchte er noch darauf aufmerksam machen, daß an die Gensd’armen von ihren militärischen Vor- geseßten von ihrem Standpunkte aus zu viele, seiner Ansiht nah unberehtigte Ansprüche erhoben würden. Wenn ein Gensd’'arm noch sehr wohl dienstsähig sei, wenn aber seine Zaille vielleiht niht mehr ganz passabel sei, veranlasse man ihn, den Abschied nachzusuchen. Man könne ihn dazu aller- dings nicht zwingen, aber man chikanire ihn so lange, bis er gern den Abschied nehme, obgleih er vielleiht noch sehr gut 10 Jahre dienen könnte, daraus erwüchsen dann dem Kreise unnüße Kosten. Er erlaube sich auch auf diesen Punkt den Minister hinzuweisen, da eine Abhülfe doch wohl denkbar sei, Die Vermehrung der Gensd'armen würde in dem Maße dringender, wie die Selbstverwaltung zur Ausführung komme.
Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs - Rath Haase erwiderte, die Vermehrung der Ausgabe für Porto in diesem Etat komme hauptsächlih daher, daß hier zum ersten Mal die Porti auf die einzelnen Etats vertheilt seien, die Vermehrung der Reisekosten-Axersen komme daher, daß hier zum ersten Male die für Rehnung des Neichs angestellten Gensd'armen eingestellt seien, so daß dieser Posten an anderer Stelle als Einnahme nachgewiesen sei.
Der Abg. Bödiker wies auf verschiedene Abweichungen hin, welche allmählich prafktish geltend geworden seien, aber nicht im Sinne der Königlichen Verordnung, betreffend die Landgensd'armerie, liegen könnten. So sei es namentlih in Hannover als großer Uebelstand empfunden worden, daß der Civilvorgeseßte des Gensd'armen jich um den Militär- vorgeseßten niht kümmere und vice versa. Nicht der Brigade-, sondern der Sektionsverband sei das Jdeal einer richtigen Organisation der Gensd'armerie ; zwei bis drei Gensd’armen zu einer Sektion unter einem Sektions-Kommandanten ver- einigt, gewährten eine viel größere Sicherheit, z. B. bei Re- quisitionen und dergleichen. Ueberdies sei auch die zu ein- jeitige Auffassung der Gensd'armerie als einer militärischen Truppe der gedeihlihen Wirksamkeit dieser Beamten hinderlich; habe man doch in Hannover einen Gensd’arm entlassen, weil er, zur Abreise auf dem Bahnhofe ankommend und vor den Brigadier tretend, den Handschuh noch nicht angelegt gehabt habe,
Die Diskussion wurde geschlossen und Kap. 94 Tit. 1—9
| genehmigt, worauf sich das Haus um 4!/, Uhr vertagte.
0 U C 1s N SONRE P C D N M NRT R P IR I R L LN D I D I M E T S I 2D I I C E DEYEA
“ E A G E S L) n d E wz s Anzeiger. R... S és E s + Inserate nehmen ant die Annoncen-Expeditionen des
„Znvalidenvauk“, Nuvolf Mosse, Haasenficta
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm-Straße Nr. 882,
Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: zie Königliche Expedition dzs Beufschen Reichs-Anzeigers und Königlich
1, Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen. 2, Subhastatioren, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkünfe, Verpachtungen, Subnmissienen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
p u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
ge Uin E S ——
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen, | Zum Zwecke der öffentliden Zustellung wird
Stcckbrief. Gegen den unten beschriebenen Töpfcrlehrling Albert Zander, welcher flüchtig ist, ift die Untersuchungshaft wegen einfachen Dieb- stahls nach mehrmaliger Vorbest:afung wegen Dieb- \tahls in den Akten R, II. 701 de 1879 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadtvoigteigefängniß zu Berlin abzuliefern. Berliu, den 28. November 1879, Königliches Amtseriht I. Abtheilung 86. Nottebohm. Be- schreibung: Geburtéort: Berlin, Alter: 18 Jahre, Größe: 1,60 Meter, Statur: {mächtig, Haare: dunkelblond, Stirn: frei, Augenbrauen: dunkel, Augen: grau, Nase: dick, Mund: gewöhnlich, Zähne: voUständig , Kinn: frci, Gesicht: länglich, Gesichtsfarbe: tlaß, Sprache: deutsch. Kleidung: dunkelbiauer Rock und Hose, dunkelblaue Mügße mit D Besondere Kennzeichen: Piel im
enc.
Steckbrief. Der Arbeiter Stanislaus Wejso- czyósti aus Russisch Polen, zuleßt in Ritschen- walde Kr. Obornik aufhaltli, ist des Diebstahls verdächtig, Verfolgt vom Königlichen Amtsgericht Rogasen, welches um Verhaftung und Nachritt zu den Akten G, 12/79 ersuht. Rogasen, den 27. November 1879, Königliches Amtsgericht.
Subhaftationen, Nufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
2683 ‘ [01268] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehelente Heiunrich Wilhelm Odenius, Tagelöhner ¿zu Randerath und Anna Maria Schmiß daselbst und Genossen, vertreten durch Rechtéanwalt Reiners zu Aachen, klagen gegen den
uvert Frings, Schweinhändler, früher zu Süggerath, jeßt ohne bekannten Wohn- und Auf- enthaltsort, mit dem Antrage auf Nachlaßtheilung und laden den Beklagten zur mündlichen Ber- Handlung des Rec;t6ftreits vor die II, Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf den 13. Februar 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
dieser Auszug der Klage bekannt aemacht. Aadhen, den 30. November 1879.
Betver, Gerich1Eschreiber des Königlichen Landgerichts. 12681] Oeffentliche Zustellung.
_Der Handelsmann Benjamin Liszyuski zu Gräß klagt gegen den Bäckermeister N. Gold- s{chmidt, früher zu Gräß, wegen Freigabe von Sachen
mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten, das Eigenthum des Klägers an den in der Prozeß- sache Stein wider Beier mit Arrest belegten Sachen anzuerkennen und in die Freigabe derselben zu willigen und ladet den Verklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Köaialiche Amtsgeriht zu Gräß den 16. Januar 1880, Vormittags 10} Uhr.
Zum Zwroeecke der öffentlichen Zustellung wird die- ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Meslke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[12650]
Zum Zwecke der Zwangsversteigerung der zur Konkursmasse des Neutiers Carl Plänert gehörigen, hierselbst belegenen Grundstücke, nämlich:
I. der Büdnerei Nr. 2460 mit Zubehör,
IL, des Gartens Nr. 1509, groß 50 Q.-R., __1IT, des Gartens Nr. 1926, groß 52 Q.-R., steht der erste Verkaufstermin auf
Montag, den 9. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr, der Veberbotstermin auf Montag, den 1. März 1880, Vormittags 11 Uhr, der Liquidationstermin zur Anmeldung dinglicher Ansprüche an die Grundstücke c. p. auf Montag, den 9. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr,
n, Lubwigslust, den 26. November 1879. Großherzogliches Amtsgericht. Zur Bgl.: W. Hamaun, A.-G.-Akt.
a
[12608]
. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6, Verschiedene Bekauntmachungen. 7. Táterarische Anzeigen. . Theater-Ánzeigen. 9, Familieu-Nachrichten. /
| In der Börsen- “ beilage. 24)
Aufgebot, E Alle Diejenigen, welche aus der seitherigen Dienst- führung dec gewesenen Gerichtóboten und Crekuto- ren Beiler zu Wehen und Seher und Mak zu Wiesbaden Ansprüche an die von denselben gefstell- ten Amiskautionen glauben erheben zu können, wer- den hiermit aufgefordert, solhe biznen 6 Wochen, vom ersten Erscheinen dieses in öffentlichen Blät- tern an gerechnet, spätestens aber in dem hiermit auf Mittwoch, den 21. Januar 1880, Mor- gens 9 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, andernfalls sie damit würden ausgeschlossen werden. Wehen, den 22. November 1879. Königliches Amtsgericht.
1268] Oeffentliche Vorladung.
Der zu Aachen wohnende, zum Armenrechte be- en Eduard Brehm, vertreten durch den Nechts- anwalt Justiz-Rath Rüttgers daselbst, hat gegen seine Ehefrau Franziska Vink, ohne bekannten Wohn- und Aufenthalttort, die Chescheidungsklage zum hiesigen Kgl, Landgerichte erhoben, und ist durch Beschluß des Prozeßgerichtes die öffentlihe BVor- ladung d'x Beklagten verordnet worden.
Dieselbe wird demnach hiermit in die Sitzung des Königl. Landgerichtes zu Aachen, 1. Civilkammer, vom 16. Februar 1880, Vormittags 9 Uhr, zur mündlichen Verhandlung der Sache vorgeladen, um die zwischen ihr und dem Kläger bisher he- standene Che für aufgelöst erklären und die Ghe- scheidung verordnen zu hören und zugleich aufge- fordert, einen bei tem hiesigen Kgl. Landgerichte zu- gelassenen Nechtsanwalt zu bestellen.
Aachen, den 1. Dezember 1879.
Der Kgl. Gerichtsschreiber Ros bach.
Le eR Todeserkläruug. Der Verschollene Heinrich Christian Schulze aus Hannover, Sohn des weiland Steinsetzers
1 Johann Heinrih Schulze und dessen Ghefrau Marie
Louis (Catharine Charlotte, geb. Walter, geboren am 14, Januar 1843, wird, da er sich bei dem unterzeichneten Gerichte bislang nicht gemeldet bat, auf Antrag seines Vormundes, Kausmann Theodor
& Bogler, G, L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttner &@ Winter, soroie alle übrigen größeren
Aunoueeun-Bureaus3.
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Lia s eon
Sparkuhl hierselbst, unter Bezugnahme auf das in der öffentlichen Ladung vom 23. Oktober 1878 au- gedrohte Präjudiz, für todt erklärt.
Zugleich werden nochmals alle etwaigen Erb- und Nachfolgeberehtigte aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Nücksicht genommen werden soll.
Hannover, den 21. November 1879. Königliches Amtêgericht. Abtheilung 14.
[12640]
Nr. 2569, Joscf Nuppenstein von Donau- eschingen, welcher sich vor etwa 9 Jahren, ohne einen Bevollmächtigten zurückzulassen, von hier ent- fernte, hat seither keine Nachricht von sich gegeben. Derselbe wird aufgefordert, binnen Jahresfrist Nachricht von fih anher gelangen zu lassen, widrigens er für verschollen erklärt und sein Ver- mögen seinen muthmaßlichen Erben in fürsorglichen Besiy gegeben würde.
Donaucschingen, den 21. November 1879.
Gerichtsschreiber
des Gr. Amtsgerichts: Willi,
[12670]
In Sachen, das Schuldenwesen des Tischler-
meisters Frip Graßhoff hierselbst betreffend, ist L
dur Bescheid vom heutigen Tage auf den Antrag des als Süterpflegec im obengedahten Schulden- wesen legitimirten Rechtsanwalt Meinecke hierselbst, die Zwangsversteigernng des dem Tischler- meister Friÿ Graßho}ff uud dessen Chefrau, Minua, geb. Ahrens, hierselbst zugehörigen, am Augustthore Nr ass, 2565 (Augustitraße Nr. 28) belegenen Wohn- und Brauhauses und Hofes sammt Zubehör verfügt und Versteigerungstermin
auf den 8. März 1880, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte,
Zimmer Nr. 28,
anberaumt.
Braunschweig, den 1. Dezember 1879.
O L VII. ini,
12574]
Ocffeutliche Ladung.
Nachdem die Gemeinde Bischofsheim die Eintra. gung des auf ihren Namen bezw. als öffentlice Wege katastrirten, in der Gemarkung von Bischofs-
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belegenen Grundeigenthums, als: 136 — Hft. 21 Ar 24[]M. Weg, é 90
Wiese, das Nuder8ried, Aker im kleinen Hämgrund,
Wiese auf dem
Kreußgarten, Wiese, die Nie- derweid, Wiese hinter der Mühle, Wiese, die Lug- weide, Wiese, das Erle, Wiese, die Tann- wiese, Wiese, die Stümpfe, Wiese, das Erle, Holzung, die Leuchte , Zwergwald, Acker im vor- dersten Rad,
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Acker am tiefen !
See,
Ackter im hin- tersten Rad, Weide am Gäns-
fee,
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Acker am Gäns-
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324 — Hekt. 3 Ar 25 M. Me amLöwen- ee, Wiese, der lange ee,
Wiese, der Zim-
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Ader, der Zim-
TT mersee, Acker an Kieskante, Miese imGarten, Wiese vormHoch- städter Nied, Garten im alten Dorf, Garten im alten Dorf, Acker hinterm alten Dorf, Hofraum in der Hintergasse, Wiese an der Niederweid, Garten in der Niedergafse, Hofraum in der Borngafsse, A i E Plä:terweide, Acker amSchlag,
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T Br Aer allda, : 0: Wiese, die Lug- weide,
Wiese, das Rothersried, Acker am Horn, Garten vorm i Hochstädter Nied, f unter glaubhafter Nachweisung cines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund- : buch von Bischofsheim beantragt hat, so werden | alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem
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[Ee zu haben vermeinen, aufgefordert, ? fol: î binnen sech3 Wochen { bei der unterzeihneten Behörde anzumelden, widri- j genfalls nah Ablauf dieser Frist der bisherige Be- | sitzer als Eingenthümer in dem Grundbuch einge- j iragen werden wird und der die ihm obliegende An- è meldung unterlassende Berechtigte nicht nur scine | Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen ? Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das ¿ obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr } eltend machen kann, sondern auch ein Vorzugs- j ret gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge è der innerhalb der obea geschßten Frist erfolgten An- j meldung eingetragen sind, verliert. j Bergen, den 20. November 1879.
Köni lies Grundbuchamt.
Gocfimannu.
29) Oeffentliche Zustellung. er Tuchfabrikant Heinrich Jacob zu Forst 4 N./L,, vertreten durch den Rechtéanwalt Moritz # oópner hier, klagt gegen den früher in Eutrit\ch{ | bei Leipzig wohnhaft gewesenen Schnittwaaren- | händler Gustav Adolph Arnold, dessen gegenmärtiger Aufenthalt unbekannt ist, im Wechselprozesse aus j dem Wechsel vom 22. Juli 1879 über 449 4 75 S und dem Mangels Zahlung aufgenommenen Pro- teste vom 16. Oktober 1879 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung der Wechselsumme von 449 4 75 -Z nebst 69%/ jähr- lichen Zinsen seit dem 16. Oktober 1879, sowie der | Protestkosten mit 5 4. 50 Z und ladet den Be- i Élagten zur mündlichen Verhandlung des MRechts« streits vor die erste Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf Mittwoch, deu 14. Zanuar 1880, Bormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ges- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 26. November 1879, Steuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Kammer 1, für Handelssachen.
9 AC e 9 G « 11264) Oeffentliche Zustellung.
Der Kausmann Z, JZJsracel semüor, Wer- straße 26, zu Hamburg, vertreten durch den NRechts- anwalt Dr. H. Wehl in Hamburg, klagt gegen Heinrich RK,., Prinz Reuß, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, aus einem Wechsel vom 15, August 1879, mit dem Antrage auf Zahlung von 6500,00 M. nebst 6 Prozent Zinsen seit dem Klagetage und 9,70 4 Protestkosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Kammer für Handelssachen des Land- gerihts zu Hamburg j auf den 31, Zauuar 1880, Vormittags 94 Uhr, è mit der Aufforderunçg, einen bei dem gedachten Ge- { richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 1. Dezember 1879,
Hartunact, Gerichtsschreiber des Landgerichts. 111, Rammer für Handelssachen.
l rvodo s \ a [12684] Oeffentliche Aufforderung. j} Hur Geltendmachung von Ansprüchen an den | kuratoris ÿ verwalteten Erbtheil des abwesenden Georg Caspar Mogk aus Echzell aus dem Nach- | laß sciner Eltern, der Georg Mogk 1. Ekßeleute ! teht Termin auf Donnerstag, ven 9, Januar 1880, ! Vormittags 9 Uhr, ! bei unterzeichnetem ericht mit dem RNechtsnac{theil | der Unterstellung des Verzichts und der Ueberweisung { des Erbtheils an die allcin angemeldeten Erben, j wozu jener Abwesende und seine Leibeserben und für ! den Fall, daß sie der Aufforderung nicht nachkommen, ! au der abwesende Johann Georg Mogk IV. und | feine etroaigen Leibeserben hierdurch geladen werden. ! Nidda, den 21. November 1879. Gr. Amtsgriht Nidda.
Ludwig.
A Aufgebot.
Der Eigenthümer Friedrih Beer zu Ziegen- hagen verlangt Aufgebot des Dokuments über die Hypothek, eingetragen auf seinem Grundstücke, Band T. Blatt 170 des Grundbuchs von Ziegenhagen Ab- theilung III. Nr. 1, aus der Obligation vom 5. April 1854 für den Gutsbesißer Hoffmueller zu Ziegen- hagen. Löschungsfähige Quittung ist da.
Diejenigen, welche aus irgend welchem Rechtstitel Ansprüche an dieses Dokument erheben, sind auf- gefordert, in dem Termin am 12. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr, im Gerichtsgebäude zu Jacobshagen, Amtsgericht Abtheilung T., zur Geltend- macung ihrer Ansprüche zu erscheinen, anderenfalls dieselben mit etwaigen Ansprüchen ausgesch{lossen werden.
gZacobshagen, den 1. Dezember 1879,
Königliches Amtsgericht. Abtheilung T.
2588 É a Aufgebot.
Die näl stehend benannten Personen haben das Autgebot der bei ihrem Namen näher bezeichneten Contrabücher der Steinhorster Spar- und Leihkasse beantragt:
1) Musikus Johann Hinrich Lüder aus Lüchow, Contrabuch Nr. 87, ausgestellt auf seinen Na- mei amn 1 Sunt 1863 UbŒœ 40? PhIe. s Hufner Johann Stamer aus Wentorf, Contra- buch Nr. 8971, ausgestellt auf seinen Namen über 642 Thlr. 12 Schill. 6 Pfg. v. L. M, 4 Eintrag vom 9. März 1871 mit 100 E Meargaretha Jureit aus Gr. Klinkrade, Contra- buch Nr. 9561IL., ausgestellt auf ihren Namen am 12, Oftober 1876 über 75 M;
Maria Magdalena Hamann, geb. Stamer, aus Siehenbäumen, Contrabuch Nr. 898, auf ihren Namen ausgestellt am 12. März 1868 über 20. Blr L M!
Käthner Wilhelm Wulf aus Rothenhausen, Contrabuch Nr. 1292I11l, über 327 M. 60 S, auf feinen Namen ausgestellt ;
Häutling J. H. E. Appel aus Stubben, Con- trabuch Nr. 163211. über 70 M 62 S, auf seinen Namen lautend ;
7 Hufner Johann Heinrich Nicolaus Linde- mann aus Linau, Contrabuh I1lI. Nr. 397, lau- tend auf den Namen Maria Lindemann über
40 Thlr., und Contrabuch 1k, Nr. 1269, lau- |
tend auf Maria Brüggmann in Linau übcr TOIT A 81 7 Hufner Hinrich Meins aus Linau, Contra- buch Nr. 1563 IL., auf seinen Namen lautend, über 1000 Thlr. ; Contrabuch Nr. 903 11, auf densclben lautend, über 950 Thlr.; Contra- buch Nr. Il. 1809, lautend auf die Ehefrau des F Hufners Meins in Linau, über 101 hlt, 15 Sor. 8 Pfa, Und Contrabüch Nr. IIl, 242, lautend auf Magdalena Meins, über 90 Thlr. 8 Sgr. 1 Pfg. Die Inhaber der vorbenannten Urkunden werden aufgefordert, spälestens in dem auf Dienstag, ven 29. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden und dis Ur- kunden. vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkläs- rung der Urkunden erfolgen wird. Steinhorst, den 27. November 1879. Königliches Amtsgericht.
G92 4 U, Aufgebot.
Der von Hassenkamp & Scheil in Zschopan unter dem 12. August 1879 auf J. Karl Schneider in Cröbeln hei Liebenwerda gezogene Wesel über 270 4, zahlbar am 13, November 1879 an eigne Ordre, von den genannten Ausstellern an Ehrenberg & Richter in Eilenburg girirt, ist angeblich verloren gegangen.
Der Inhaber gedahten Wechsels wird auf Antrag von Ehrenberg & Richter aufgefordert, spätestens in dem
auf 24. Zuni 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte unter Vorlegung des Wechsels anzumelden, widrigenfalls diz Krastlos- ertlärung des Wechsels erfolgen wird.
Liebenwerda, den 24, November 1879.
Fönigliches Amtsgericht. Korschewiß.
[11638] Aufgebot.
Der Kaufmann Simon Gomperßz zu Cöln hat das Aufgebot der vormals Kurhessis{hen Prämien- scheine zu 40 Thlr.
Serie 1911 Nr. 477d3, 3537 Nr. 88414 und „ 6338 Nr. 158438, beantragt. Der Inhaber derselben wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf Samstag, den 17. Za- nuar 1880, Vormittags 10 Uhr, auf Zimmer Nr. 8 des hiesigen Justizgebäudes anberaumten Auf- gebotstermine leine Nechte anzumelden und Urkun- den vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloscrklärung der Urkunden erfolgen würde. Cöln, den 14. November 1879, Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung X. Hauch,
[1036] Vekanntmachung.
Das Sparkassenbuch Nr. 19 056 der hiesigen Sparkasse über 118 4 63 H Kapital und das Sparltasseubuch Nr. 14625 derselben Kasse über 2100 4. Kapital fizd ißrem eingetragenen Gigen- thümer August Schulz in Herwigsdorf bei dem in feiner Wohnung am 20. Mai d. J. stattgefundenen Brande angeblich verloren gegangen. Cin Jeder, welcher an diesen Sparkassenbüchern ein Anrecht zu haben vermeint, hat sih bei dem unterzeichneten Gericht svätestens in dem vor dem Amtsrichter Scheibel anf den 17. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Lermine zu melden und sein Recht näher nachzuweisen, widrigenfalls die Bücher für erloschen erklärt und dem August Schulz neue an deren Stelle werden ausgefertigt werden.
Greiftadt, den 30. Oktober 1879,
Königliches Amtsgericht.
/ Maria Wadlinger,
[12647] Bekanntmachung.
Die Handlung L. Negenberg & C. Droyse hier — Ritterstraße 54 — hat gcgen den secinem Aufenthaltsorte nach unbekannten Kaufmann Ernst Müller auf Zahlung des Kaufpreises für einen ihm am 12. September 1873 gelieferten Rock eklagt und den Antrag gestellt, denselben zur Zah- ung von 48 M nebst 5% Zinsen seit dem 1. Ja- nuar 1878s an sie zu verurtgeilen. s
Zur Verhandlung dez: Sache steht in actis. C. 195 79, Abth, 24 am 24. Januar 1880, Vormittags 107 Uhr, im “Amtiszerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 60, 2 Treppen, Zimmer 89, Termin an, zu welchem der Verklagte hierdurch vorgeladen wird.
Berlin, den 22, November 1879.
Der Gerichts\chreiber der Abtheilung 24. Königliches Amtsgericht. I. Pahltke.
2e Z N Bekanntmachung.
Das Kgl. Amtsgericht Auzsburg hat auf Antrag des Schreiners Josef Kölz dahier iu seiner Eigen- schaft als Vormund des abwesenden Marx Kölz, Schneiders aus JInninaen, zum Zwecke der Todes- erklärung des letzteren das Aufgebotsverfahren ein- zuleiten, folgendes Aufgebot erlassen :
I, Aufgebotstermin wird auf
Samstag, deu 25. September 1880, Vormittags 9 Uhr, im amtsgeri{tlihen Civil-Sißungsfaal Nr. T. an- beraumt.
Il. Es ergeht Aufforderung:
a, an Max Kölz, geb. den 23, Februar 1824, Sohn der Kappenmachers-Cheleute Franz und Barbara Kölz aus Inningen:
„lich spätestens an dem obenbezeichneten Ter- mine persönlich oder schriftlich beim Amts- gerichte Augsburg zu melden, widrigenfalis er für todt erflärt würde“;
Þþ, an die Erbbetheiligten :
«ihre Interessen am bezeichneten Termin wahrzunehmen“;
c. an alle diejenigen, welhe über das Lehen des Verschollenen Kunde geben können:
„Mittheilung hierüber beim Kgl. Arnts- gerichte Augsburg zu machen“.
Augsburg, den 26. November 1879.
Der Kgl. Gerichtsschreiber. Fichtl.
[12642] Oeffentliche Zustellung mit Ladung. Klageschrift zum K. bayer. Landgerichte Landau; Pfalz, — Civilkammer — in Sachen der Kinder und Erben des Andreas Steinel des Aelteren, verlebten Ackerers in Nanschbach resp. der
Repräsentanten von folchen, als:
1) Franz Steinel, Ackerer, in Ramberg wohnhaft ; 2) der Kinder der Tochter Elifatetha Steinel, ver- lebten Chefrau des gleihfalls verlebten Fohannes Wadlinger, Ackerer von Dernbach, nämlich: a. Ca- tharina Wadlinger, ohne Gewerbe, Ehefrau von Adam Brück, Bürstenhändler, in Dernbach wohn- haft, und des Letteren selbst der ehelihen Ermäch- tigung und Güuergemeinschaft wegen, b. Anna ohne Gewerbe, in Ramberg wohnhaft; 3) der Kinder und Nepräsentanten der Tochter Anna Maria Steinel, verlebten Ehefrau des gleichfalls verlebten Bürstenmachers Theobald Rung von Namberg, als: a. der Kinder der ver- lebten Tohtec Eva Rung, gewesenen Ehesrau von Andreas Tiator, Acktkerer in Dernbach, nämlih: «a. Sacob — 4. Anna Maria — 7. Elisabetha Tiator, alle drei minderjährig, vertreten durch ihren ge- nannten Vater als Vormund, db. Elisabetha Rung, gewerblosen Ghefrau von Jacob Tiator, Ackerer in Ramberg, und des Leßteren selbst der ehelichen Er- mächtigung und Gütergemeinschaft wegen, c. Catha- rina Nung, gewerblosen Chefrau von Peter Knapy, Vürstenmacher, in Ramberg wohnhaft, und des Letzteren der elelihen Ermächtigung und Güter- gemeinschaft wegen; Kläger, vertreten dur ihren Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Berg in Landau,
gegen
1) Simon Dollarz, Adterer, und 2) dessen gewerb- lose Ghefcau Margaretha Graf, beisammen in Ranschbah wohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, Beklagte,
Forderung betreffend, mit dem Schlußantrage:
die Beklagten solidarish zu verurtheilen, an die Kläger in ihrer Eigenschaft als Rechtsnachfolger und Ecben des obigen Andreas Stecinel des Aelte- ren für Rebnungsrezeß den Betrag von 551 46. 20 „4 mit Zinsen zu 5% vom 22. März 1851, sowie die Kosten des Prozesses zu bezahlen,
wird mit dem Bemerken, daß Termin zum Er- scheinen der Beklagten auf 5. März 1880, Vor- mittags 9 Uhr, im Sißungs8saale besagten Land- gerichts angesetzt ist, den obigen Beklagten, Ehe- leuten Simon Dollarz und Margaretha Graf, deren Aufenthalt unbekannt ift, hiermit öffentlich zugestellt.
Landau, dez 29. November 1879.
Der K. Ober-Gerichtsschreiber : Pfirmann.
12609 [ SIñ 'SaSen, den Nachlaß der Wittwe des Musikus August Gash, Wilhelmine, geb. Albrecht hierselbst, betreffend, werden auf Antrag des bestellten Kurators, Tischlermeisters Carl Müller hierselbst, die Erbberechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß unter Nachweis ihres Erbrechts in dem dazu auf den 10, Februar 1880, Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Herzoglichen Amtsgerichte angeseßten Termine unter dem Mechtsnachtheile anzumelden, daß der Nachlaß, wenn sich kein Erbe findet, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sih Legitimirenden ausgeantwortet werde, daß dec nach dem Ausschlusse fi Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Naclaß ge- troffenen Verfügungen anzuerkennen \{uldig fei, auch weder Rechnungsablage noch Ersay der erhobe- nen Nutzungen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu beschränkin habe, was von der Erbschaft noch vorhanden. Helmstedt, den 29. November 1879. Herzogliches Amtsgericht.
Hassel.