1879 / 285 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntma ungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reihsgrenze.

Nachdem amtlichen Mittheilungen zufolge die Rinderpest in dem Kreise Bendzin in Polen erloschen ist, anderer- seits aber in der Stadt Warschau und deren Um- gebung die Seuche noch herrscht, sehen wir uns veranlaßt, unsere Verordnung vom 27. September d. J. (zweites Extra- blatt zum Amtsblatt Stück 39 S. 275) jedoch mit Aus- {luß der auch ferner noch gültigen Bestimmungen sub Nr. 1X. bis XUI. incl. und die Verordnung vom 29. Ok- tober d. J. (Amtsblatt Stück 44 S. 312) hiermit außer Kraft zu seßen und dafür Folgendes zu bestimmen:

I. Für den ganzen Umfang der Landesgrenze unseres Bezirkes bleibt die Ein- und Durchfuhr von Nindviech jeder Race aus Rußland sowohl, wie auch aus Oesterreih untersagt. : :

Die mittelst Nesk2ipte des Herrn Ministers für die land- wirthschastlichen Angelegenheiten vom 28. August 1873, 10. September 1877, 8. Februar 1878 und 4. Oktober 1879 (mitgetheilt an die betreffenden Königlihen Landrathsämter durch unsere Versügungen vom 4. September 1873, 17. Sep- tember 1877, 14. Februar 1878 und 11. Oktober 1879) ge- währten Erleichterungen für den Grenzverkehr mit dem benach- barten Oesterreich werden von diesem Verbote nicht berührt.

I1. Abgesehen von dem Einfuhrverbote ad I. ist die Ein- fuhr von Wiederkäuern jeglicher Art (insbesondere der Schafe und Ziegen) aus Rußland, gleihviel aus welhem Theile dieses Landes dieselben stammen, untersagt.

11]. Ebenso bleiben:

a. alle von Wiederkäuern stammenden thierishen Theile in frischem oder trockdenem Zustande mit Aus- nahme von Butter, Milch in Blechkannen, Käse und von geshmolzenem Talg in Fässern und Wannen —, Dünger, RNauchfutter, Stroh und andere Streumate- rialien, gebrauchte Stallgeräthe, Geschirre und Leder- zeuge, insofern leßtere niht dem augenblicklihen Ge- brauche dienen,

c, unbearbeitete Wolle, Haare und Borsten, gebrauchte Kleidungsstücke für den Handel und Lumpen,

von der Einfuhr aus Rußland ausgeschlossen. Heu und Stroh, fofern es lediglih als Verpackungs- mittel dient, unterliegt dem Einfuhrverbote nicht, ist jedoh am Bestimmungsorte zu vernichten.

IV. Die Einsuhr von Wiederkäuern mit Aus\{luß des Nindviehes aus Desterreich-Ungarn ist unter folgen- den Bedingungen gestattet :

1) Es ist durch ein amtliches Attest nahzuweisen, daß die betreffenden Thiere unmittelbar vor ihrem Abgange mindestens 30 Tage an einem seuchenfreien Orte géê- gestanden haben und daß 20 km um denselben die Seuche nicht herrscht, daß der Transport durch seuhenfreie Gegenden erfolgte, die betreffenden Thiere beim Uebergange über die Grenze von einem beamteten Thierarzte untersucht und gesund befunden worden sind.

Die Ueberführung über die diesseitige Grenze, beziehent- lih die Untersuhung der Schaf ur die diesseitigen bez amteten Thierärzte findet in Zukun e ur at ns

1) Ziegenhals einen jeden Mittwoch,

2) Oderberg einen jeden Montag und Donnerstag,

ad 1 und 2 dur den Grenz-Thierarzt Herrmann zu Leobschüß,

3) Goczalkomwißg einen jeden Donnerstag,

4) Neu-Berun einen jeden Montag und Freitag,

ad 3 und 4 durch den Greñz-Thierarzt Wolff in Pleß, 5) Myslowiß einen jeden Montag und Donnerstag,

wird, trocen, nit zähe und nicht klebrig, au gerudfrei ist, und in jedem Falle in Säcken verpackt wird, und endlih auch von Häcksel, Stroh und Heu aus Desterreih-Ungarn estattet. 5 94 VI, Darüber, ob die bei den vorstehéènd sub V. aufgeführ- ten Gegenständen 2c. verlanglen Cigenschaften vorliegen, ent- scheidet im Zweifelsfalle der diesseitige beamtete Thierarzt, welcher auf Kosten des Transporteurs die Untersuhung zu bewirken hat. :

VIT. Was von der Einfuhr gesagt ist, gilt auch von der Durchfuhr. i

VIIT. Sn den Kreisen Tarnowiß, Beuthen und Kattowitz bleibt die Abhaltung der Rindviehmärkte

au ferner untersagt. Î : 2 IX, Die mittelst Verordnungen vom 23. März 1877

(Stü 12, S. 103 des Amtsblattes) und 29. September 1879 |

Stück 40, S. 285 des Amtsblattes) geregelte Verladung von Rindvieh auf Eisenbahnen wird von jeßt an auf den Stationen Oppeln, Candrzin, Neisse,

vorgeschriebenen Bedingungen stattfinden. anderen, als an den sogenannten Fixtagen Verladungen von Rindvieh auf diesen Stationen ge)attet, wenn der Verlader die Kosten der thierärztlihen Untersuchung trägt.

Jn den Kreisen Tarnowiß, Beuthen, Kattowiß | und Zabrze finden Verladungen von Rindvieh zum Weiter- |

transp ort durch die Eisenbahn bis auf Weiteres nicht statt.

X. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen | werden, unbeschadet etwaiger, hierauf bezüglicher kreispolizei- | 3M Und | 328 des Strafgeseßbuches und des Geseßes vom 21. Mai |

licher Strafbestimmungen, in Gemäßheit der §8.

1878 (Reichs-Geseßblatt S. 95) bestraft. Oppeln, den 3. Dezember 1879, Köntglihe Negterung,

Dea naa

Die in Bezug auf den Beitiitt zur Königlichen allgemeinen | Wittwen-Verpflegungs8-Anstalt zu beobachtenden allgemeinen Vor- | {riften werden nachstehend mit dem Bemerken bekannt aemacht, daß | es im eigenen Interesse der betheiligten Personen liegt, fic zur Ver- |

meidung von Verzögerungen der Aufnahme, Portokosten und sonstigen Weit erungen genau nah diesen Vorschriften zu richten. L, Aufnahmefähig sind unter der Voraussetzung, daß nicht

etwa Gesundheits- oder Altersverhältnisse obwalten, die nach den |

S8. 3 und 4 unseres Reglements von der Rezeption aué\chließen:

1) alle im unmittelbaren Staatsdienste angestellte Civilbeamte, | welche nah dem Geseß vom 27. März 1872 (Ges. S. S. 268) pen- |

siontberechtigt sind.

Die unter dem Vorbehalte des Widerrufs oder dec Kündigung |

ai

angestellien Beamten haben einen Anspruch auf Pension und folglich

auf die Aufnahme nur dann, wenn sie eine in den Besoldungsetats |

aufaeführte Stelle bekleiden.

G,

2) Die Civilbeamten des Deutschen Reiches, welche preu®ische |

Unterthanen und vom Kaiser angestellt sind, oder zu denjenigen Pest- oder Telegraphenbeamten gehören, deren Anstellung ver-

fassungs8gemäß der preußischen Landesrezierung zusteht (Art. 50 der |

Reichsverfassung).

Diejenigen von den pensionsberectiztes, MWäensi Übersteigt, dürfen 24r ei versichern.

unter 1 und ? bezeichneten Beamten, deren ¡stet ck

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inc MWittwenpè

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3) Assessoren bei den Regierungen, Gerichten und Bergämtern, | welche noch kein pensionsfähiges Dieusteinkommen aus der Staats- |

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kasse bezielen, sowie die bei

noch nit beigelegt ist, alle diese jedech mit der !

die Versicherung einer Wittwenpension von höchstens 300 M, vorbe- |

haltlich späterer Erhöhung derselben.

4) Die Professoren bei den Universitäten, wenn sie mit einer

| fixirten Besoldung angestellt sind.

ad 5 durch den Grenz-Thierarzt Frick in Beuthen O. S. |

Auch sind die einzuführenden Schastransporte bis spä- | testens 8 Uhr Abends vor den festgeseßten Untersuchungs- | tagen bei den betreffenden Grenz-Thierärzten \{chriftlih oder

telegraphisch anzumelden. Sind keine Transporte angemeldet, so ist der betr. Veterinurbeamte nicht verpflichtet, an diesen f. g. Fixtagen am Untersuchungsorte anwesend zu sein. Sobald bei der thierärztlichen Untersuchung, welche auf Kosten der Einführenden bewirkt wird, in einer Schafheerde auch nur ein mit einer ansteckenden Krankheit behaftetes oder einer solchen verdächtiges Thier gefunden wird, oder wenn die

Ursprungsatteste nicht in Drdnung besunden werden, wird der |

ganze Transport zurückgewiesen.

Schaftransporte, welche über den diesseitigen NRegierungs- bezirk hinaus nah dem weiteren Jnlande gehen sollen, dürfen nur in geschlossenen Eisenbahnwagen und ohne Umladung na öffentlichen, unter veterinärpolizeilicher Aufsicht sehenden

Schlachtanstalten befördert werden, wo die Abschlahtung der |

Schafe polizeilih kontrolirt wird. Zu dem Zwecke is der Polizeibehörde des Bestimmungsortes eines solhen Transportes von der erfolgten Ertheilung der Einfuhrgenehmigung von dem betreffenden beamteten Thierarzt auf Kosten des Jupor- teurs telegraphisch Mittheilung zu machen.

Die Durch suhr von Schafen dur das deutsche Reichs- gebiet ist nur untex der Bedingung zulässig, daß die Beför- derung in geschlossenen Eisenbahnwagen und ohne Umladung erfolgt. Zur leichteren Kontrole ist in diesem Falle an den betreffenden Wagen der in die Augen fallende Vermerk: „zur Durchfuhr dur deutsches Gebiet ohne Umladung“ oder „zur Durchfuhr nah dem Auslande ohne Umladung“ anzubringen.

Schließlih wird die Verladung von Schafen auf den Eisenbahnstationen diesseitigen Bezirkes in Zukunst nur ge- stattet, wenn der Verlader durch ein Attest des Gemeinde- oder Gutsvorstehers nahweist, daß die Schafe sih mindestens 14 Tage hindurch im Jnlande befunden haben.

V. Die Einfuhr der von Wiederkäuern stammenden thierishen Theile in frishem Zustande (insbesondere frishes Fleish) mit Ausnahme jedoch von Butter, Milch in Blehkannen und Käse, von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, sowie von Dünger, gebrauchten Stallgeräthen, Geschirren und Lederzeugen, insofern leßtere niht dem augen- blicklihen Gebrauche dienen bleibt auch aus Oesterreich- Ungarn untersagt.

Dagegen ist die Einfuhr der von Wiederkäuern stammen- den thierischen Theile in vollkommen trodckenem und von Weichtheilen freiem Zustande, sowie von Wolle, sobald die- selbe gewaschen und in festen Säcken verpackt ist, auch in ge- shlossenen Eisenbahnwagen eingeführt wird, ferner von Lumpen, welche vollkommen trocken und in festen Säcken verpackt sind, auch von Blutdünger, wenn derselbe ent- weder fein pulverisirt, oder falls derselbe in Stücken eingeführt

| und der Lehrer an folwen Klatjen

__9) Die im eigentlichen Seelsorgeramte sowohl unter Königlichen als unter Privatpatronaten angestellten Geistlichen, sowie die ordi- nirten uud zu einem Seelsorgeramte berufenen Hülfsge!\tlichen,

6) Die im unmittelbar:n Staatsdien|\t angestellten, nach 8, 6 des |

eseßes vom 27. März 1872 pensionéberechtigten Lehrer und eamten an Gymnasien, Progymnasien, Realschulen, Schullehrer-

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Elementarklassen nur die Stelle einer mit jenen Anstalt:n verbundenen Elementarschule ersetzen.

In Betreff derjenigen Beamten und Hülftlehrer der untec | | 6 bezeihnecten Anstalten, sowie der Lehrer an den mit letzteren ver- | | bundenen Elementarklässen, deren pensionsberechtigtes | Tommen die Summe von 750 M uicht übersteigt, findet die Be- |

Dienstein-

stimmung zu 2 a. E, Anwendung.

8) Die reitenden Feldjäger.

Die wegen Aufnahme der Hofdiener und einiger anderer Beamtenklassen bestchenden besonderen Bestimmungen kommen hier nicht in Betracht.

Il, Wer der Königlichen allgemeinen Wittwen - Verpflegungs- |

Anstalt beitreten will, hat vorzulegen : y a, ein Attest seiner vorgeseßten Behörde, daß er zu einer der ge- nannten Klassen gehöre, also zu I. 1 ausèrücklih darüber, daß er ein

pensionsfäbiges Gehalt und event. zu welchem jährlichen Betra,.e be- | ziehe, zu T. 2 darüber, daß er extweder preußischer Unterthan und | dur Se. Majestät den Kaiser angestellt sci, oder daß er zu den- | jenigen Reichsbeamten gehöre, deren Anstellung der preußischen Landes- | regierung vorbehalten ist, und über das Gehalt; zu I, 3 wegen der |

ODekonomi-fommissarien, daß er bei einer Auseinantersezungsbehörde

dauernd beschäftigt sei; zu 1.5 wegen der Hülfsgeistlichen ein Attest | des betreffenden Superintendenten oder Konsl|toriums; zu T. 6 und 7 | ein Attest der Regierung oder des Provinzial-Schulkollegiums dar- |

über, daß der Aufzunehmende sich in dem betreffenden, zur Aufnahme berechtigenden Verhältnisse befinde u. st. w. Nur die Geif:lichen und die bei den Negierungen und Gerichten oder anderen Landes- Kollegien als wirkli%e Räthe angestellten Staatébeamten bedürfen über ihre Stellung keines besonderen Nachweises.

Heirathsfonsense können uur dann die Stelle solcher Atteste ver- treten, wenn in denselben das Verhältniß, welches nach den obigen Bestimmungen zur Aufnahme in unsere Anstalt berechtigt, besonders und bestimmt ausged:ückt, auch event. das pensionsfähige Dienst- einkommen des Beamten (1. 1, 2 und 6) angegeben ist. Versiche- rungen, welche die Recipieaden selbst über ihre Stellung abgeben oder einfache Bescheinigungen einzelner Behörden: „daß N. N, be- rechtigt oder verpflihtet sei, der Königlichen allgemeinen Wittwen- Berpflegungs-Anstalt beizutreten", genügen nicht.

b. Förmliche Geburtsatteste beider Gatten und einen Kopu-

lationêschein, beziehungéweise eine Heirathsurlunde, die als mit dem Heirathsregister gleihlautend von dem Standesbeamten bestätigt und mit dem Standesamtkssiegel versehen ist. Die in den Geburtsattesten vorkommenden Zahlen müsscn mit Buchstaben ausgeschrieben sein und die Vor- und Zunamen beider Eheleute in den Geburtsscheinen müssen mit den Angaben des Kopulationsscheins oder der Heiraths- urkunde genau übereinstimmen.

Grottkau,

Ober-Glogau, Leobschüß und Ratibor unter den dort | Doch sind auch an |

Abtheilung des Jnnern. |

Mommen didSunmme von 750 M nit | fion von hdüibstens 150 M. ! | fönnen, Anträge, welche nicht bis zu diesem Zeitpunkte gemacht und

den Ausetinandersezungsbehörden dauernd | beschäftigten Dekonomiekommissarien, denea ein Anspruch auf Pension ! Beschränkung auf |

seminarien, Taubstummen- und Blindenanstalten, Kunst- und höheren Zürgershulen, sowie aucl | 7) andere an Gymnasien und diesen gleichzuachtenden Austalten, j au Schullehrerseminarien, an höheren und an allgemeinen Stadt- | \chulen angestelite wirkliche Lehrer, mit Aus\s{luß der Hülfslehrer |

derselbev, welche als eigentliche |

| sehr häufig von uns veclangt werden, | ertheilt

Da die unserer Anstalt beitretenden Ehepaare nicht jünger alz

| 21 beziehungsweise 16 Jahre alt sein können, und da viele eins

tretende Mitglieder \sich s{chon vor dem JInkcafttreten des G: seßes über die Beurkundung des Personenstandes und die Cheschlicßun vom 6. Februar 1875 (R. G. Bl, S. 23) verheirathet haben f wird noch eine geraume Zeit vergehen, ehe Tauf- und kirhlihe Ko, pulations\heine von uns ausgeschlossen und durchweg nur Geburts und Heiratösurkunden auf Grund jenes Gesetzes gefordert werden dürfen. Es wird daher Folgendes bemerkt:

Bloße Taufscheine ohne bestimmte Angabe der Geburtszeit sind

| ungezügend; sind solhe A1gaben im Kopulationsscheine vorhanden ,

so kônnen sie als Ersaß etwa fehlender besonderer Geburtsatteste nur dann gelten, wenn die Trauung in derselben Kirche erfolgt ist, in welcher die Taufe vollzogen wurde, und wenn die Kopulations- und Geburtsangaben ausdrücklih auf Grund der Kirhenbücer einer und derselben Kirch? gemacht werden

Der Unterschrift und der Charakterbezecihnung des Uuêstellerg der Kirchenzeugnisse muß das Kirchensiegel deutlich beigedruckt sein Wenn die Aussteller die Recipienden selbst sind oder zu dem Re; cipienden in verwanbtschaftlichen Beziehungen stehen, so muß das be, treffende Altest von der Ortsobrigkeit unter Beidruckung des Dienst, siegels beglaubigt oder von cinem anderen Geistlichen unter Bejo druckung des demselben zustehenden Kirchensiegels mit vollzogen sein Auch sind diese Dokumente stempelfrei, den Predigern abir ist es nachgelassen, für Ausfertigung eines jeden solcher Zeugnisse firchlihe Gebühren, jedo höchstens im Betrage von 75 S, zu fordern.

e. Ein ärztliches, von einem approbirten praktischen Arzte aus, gestelltes, ebenfalls stempelfreies Attest in folgender Fassung: i

„Ich (der Arzt) versichere hierdurch auf meine Pflicht und an Eidesftatt, daß nach meiner besten Wissenschaft Herr N. F weder mit der Schwindsucht, Wassersucht, noch einer anderen chronishen Krankheit, die ein baldiges Absterben befürchten ließe, behaftet, auch überhaupt nicht krank, noch bettlägerig sondern gesund, nach Lerhältniß seines Alters bei Krälten und fähig ist, seine Geschäfte zu verrichten.“

Dieses Atteît des Arztes muß von vier Mitgliedern unserer An- stalt, oder, wenn solche niht vorhanden find, von vier anderen be- fannten redlihen Männecn dahin bekräftigt werde:

„daß ihnen der Aufzunehmende bekannt sei und fie das Gegen» theil von dem, was der Arzt attestirt habe, nicht wissen.“

Wohnt der Recipiend außerhalb Berlin, so is noch außerdem ein Certifikat hinzuzufügen, dahin lautend: i

„daß sowohl ver Arzt als die vier Zeugen das Attest eigen- händig unterschrieben haben, auch keiner von ihnen ein Vater, Bruder, Sohn, Schwiegersohn oder Schwager des Aufzu- nehmenden oder der Frau desselben sei.“

Diescs Certifikat darf nur von Notar und Zeugen, vor eizem Gerichte oder von der Ortspolizeibehörde ertheilt werden; le. den Gesundheitéattesten für aufzunehmende Genéd'armen siod jedoch aus-

| naÿmêweise auch die Certifikate von Gensd’armerie - Offizieren und

für im Auslande angestellte Beamte diejenigen ihrer vorgeseßten Dienstbehörde zulässig, wenn die Besch:inigung der Ortspolizei- behörde nur mit besonderen Unkosten oder überhaupt nicht zu eto langen ift.

Das Attest, die Ze'genaus\sagen und das Certifikat dürfen nie vor dem 16. Januar oder 16. Iuli datirt sein, je nachdem die Auf- nahme zum 1. April oder 1. Ok:ober erfolgen soll, und die oben vorgeschriebene Form muß in allen Theilen Wort für Wort genau beobachtet werden.

II1. Die Aufnahmetermine sind der 1. April und 1, Oktober ei1es jeden Jahres.

Wer also nach I. zur Reception berechtigt ist und diese dur cine Königliche Regierungs- resp. Bezirkéhaupt- oder Insftituteo kasse, oder durch einen unjerer Kommissarien bewirken will, hat an diescl-

| ben seinea Antrag und die zu Ul. genannten Dokumente vor dem

1, April oder 1. Dêktober so zeitig einzureichen, daß sie spätestens bis zum ‘15, März oder 15. September von dort aus bei uns eingehen

bis dahin nicht vollstä:.dig belegt worden sind, werden von den niglichen Kassen und Kommissarien zurückgewiesen und können nur noch bis zum Ablaufe der Monate März und September in porto- freien Briefen un elbar an uns selbst eingesandt werden, der- gestalt, daß fie spätestens am 31. März oder 30. September hier eingehen. j

In der Zwischenzeit der vorgeschriebeuen Termine werden keine NReceptionsanträge angenomme1 und keine Aufnahmen vollzogen.

IV, Den zu Il. genannten Attestex sind womöglich gleich die ersten praenumerando zu zahlenden halbjährigen Beiträge beizufügen, die nah dem Tarife zu dem Geseße vom 17, Mai 1856 sehr leicht berednet werden können. Dieser Tarif ist in der Gesetz-Sam!lung für 1856 S. 479 ff. abgedruckt und Jedermann zugänglich. Der- selbe, in die Reichswährung umgerechnet, ist auch im Verlage der ehemals Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei erschienen und durch den Buchhandel zu beziehen. Bei Berechnung der Alter ist jedoch der §. 5 des Reglements zu beactcn, wonach einzelne Monate unter Scchs gar nicht, vollendete Sechs Monate aber und darüber als cin ganzes Jahr gere{net werden.

Stundungen der eriten Beiträge oder cinzelne Theilzahlungen zur Tilgung derselben sind unstatthaft, und vor vollitändiger Ein- sendung der tarifmäßigen Gelder und ver vorgeschriebenen Atteste kann unter keinen Umständen eine Reception bewirkt werden.

V, Was die Festseßung des Betrages der zu vei.sichernden Pen- fionen betrifft, so haben hierüber nicht wir, sondern die den Ne- cipienden vorgeseßtea Dienstbehörden zu bestimmen. Es kann daher hier nur im Allgemeinen bemerkt werden, daß nach den höheren Or!s erlassenen Verordnungen bie Pension mindestens dem fünften Theile des Diensteinkommens gleich sein muß, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, daß die Versicherungen nur von 75 46. bis 1500 (. inkl,, immer mit 75 M steigend, stattfinden können.

VI, Bet späteren Pensionserhöhungen, die in Beziehung auf die Beiträge, Probejahre u. st. w. als neue, von den älteren unabhängige Versicherungen und nur insofern mit diesen gemeinschaftlib betrachtet

Et

| werden, als ihr Gesammtbetrag vie Summe von 150 6. refp. 300 | (zu I. 1 bis 3) und 1500 M (zu V.) nicht übersteigen darf, ist die

abermalige Beibringung der Kirchenzeugnisse, beziehunzEweise der Ge- burts- und Heirathsurkunden nicht erforderlich, sondern nur die Un- zcige der älteren NReccptionsnummer, ein neues vorschriftêmäßiges Gesundheitsatiest und, wenn die zu I. 1 bis 3 bezeichneten Grenzen überschritten werden sollen, ein amtlihes Attest über die veränderte Stellung und Besoldung, resp. über die etwa erlangte Pensions- berechtigung. Auch die Beträge der Erhöhungen müssen wie die ersten Versicherungen durch 75 ohne Bruch theilbar sein.

Y1I, Da wir im Schlußsaßze der Receptionsdokumente \tets förmlich und rechtsgültig über die ersten halbjährlichen Beiträge quittiren, so werden besondere Quittungen über dieselben, wie sie unter keinen Umständen

Berlin, den 19. November 1879. Gencral-Direktion der Königlichen allgemciaen Wittwen- Berpflegungs-Anstalt. RNôtger.

Bela t aco ana

Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar und Zeugen statt- gefundenen 69. Serienziehung des vormals kurhessishen, bei dem Bankhause V. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. auf- genommenen Staats-Lotterie-Anlehens vom Jahre 1845 sind folgende 80 Setrien-Nummern gezogen worden:

3 81 167 282 412 418 763 803 901 909 949 1100 1108 11701339 1345 1351 1561 1598 1943 2080 2111 2157 2167 2177 2195 2431 2516 2552 2604 2671 2694 2725 2736 2750 2832 2896

' 2920 3016 3076 3093 3175 3193 3195 3257 3356 3373 3750 3844

3847 3865 3891 4094 4095 4120 4306 4318 4322 4355 4385 4796 4823 4862 4918 5069 5080 5106 5344 5418 5525 5875 5977 6007 6425 6550 6593 6660 6692. Wir bringen |olÞes hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Cafsel, den 1, Dezernber 1879, Königliches Regierungs-Präsidium. von Brauchitf c.

Preußen. Berlin, 4, Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute die Vorträge des Kriegs-Ministers, Generals von Kameke und des Chess des Militär-Kabinets, General-Lieutenants von Albedyll, worauf der Oberst-Kämmerer Graf von Nedern zu kurzem Vortrage empfangen wurde.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der |

Kronprinz nahm gestern militärische Metdungen entgegen und empfing den Ober-Ceremonienmeister, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Stillfried. Das Diner nahm Höchstderselbe

bei Jhren Majestäten ein und besuchte Abends die Kaiserin- |

Augusta-Stiftung in Charlottenburg.

Am Dienstag, den 11. und Donnerstag, den 13. d. M., jedesmal Nachmittags von 2—4 Uhr, wird Jhre

Durchlaucht die Prinzessin Friedrich von Hohen- | zollern die am Allerhöchsten Hofe vorgestellten Damen em- Die Vorstellung vermittelt die Gemahlin des Ge- |

nerals Freiherrn von Rheinbaben, geborene von Mandels- | Kapitel wurde bewilligt. Bei dem Kapitel 96 (Strafanstalten)

pfangen.

lohe, Anzug: Morgentoilette.

Ueber das verabsheuungswerthe Attentat auf Se. | Majestät den Kaiser Alexander von Rußland liegen |

heute folgende weitere Vieldungen des „W. T. B.“ vor:

Moskau, Mittwoch, 3. Dezember, Nachts. Mittheilung. Die Vorsehung hat wiederum sichtbar die kost: baren Tage unseres erhabenen Herrn bewahrt.

plosion der Mine, welche eine verbrecherishe Hand mit Nüdck- sicht auf die Vorüberfahrt Sr. Majestät gelegt hatte. A weiß, daß nur der Zug mit der Bagage, welcher demjenigen

Su. Majestät des Kaisers folgte, betroffen wurde, und daß |

glüdlicherweise auch hierbei kein Opfer zu beklagen ist. Moskau, Mittwoch, 3. Dezember.

d Cw

gelassen worden war.

holte dex Kaiserlihe Zug den Bagagetrain und eilte | Stunde | D A S Set Als der Zug vom Moskauer Bahnhof noch ungefähr |

von einer halben

befanden

x.

demselben in einer Distanz voraus. Jm Bagagetrain

sonen, '

an 21/7, Werst entfernt war, ertönte plößlich ein starkes Krachen, |

N EDLs

und der Waggon, in welchem sich der Berichterstatter befand, | begann von einer Seite zur anderen zu s{hwanken, bis ein | Nachdem der | Berichterstatter seinen Waggon verlassen, erblickte er die deut- | lichen Spuren einer Explosion. Die erste Lokomotive hatte |

starker Stoß denselben zum Stehen brachte.

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sich vom Zuge losgerissen, die zweite war entgleist; die Wag- | gons waren theilweise entgleist, theilweise standen dieselben | quer über den Schienen; der vierte Packwagen lag mit den | Seitwärts von der Bahn zeigte |

Rädern nach aufwärts.

sich eine beträchtliche, einige Arschin tiefe Grube.

Die Katastrophe hatte die Polizei und eine Menge Volks |

herbeigezogen, welches seinen Abscheu über das gegen die

Person Sr. Majestät des Kaisers beabsichtigte Verbrechen in | Der Berichterstatter eilte in die | nächste Kaserne, um zu telegraphiren, fand aber die Tele- | umgestürzten Telegraphenpfosten |

lauten Ausrufen kundgab.

graphenleitung dur eine! zerrissen.

in der Nähe aufgehalten hatten, schienen stark verleßt zu sein. | | famen | Die Verbrecher | hatten den Kaiser augenscheinlih in dem zweiten Zuge ver- |

Die in dem Zuge befindlih gewesenen Personen

sämmtilich mit dem bloßen Schreck davon. muthet. suhungsrihter an dem Orte der Katastrophe ein.

gelegene Haus, welches leer stand. dem Hofe wurden von dem Untersuchungsrichter Drähte auf-

gesunden, welche von einer in einer Scheune befindlichen | elektrishen Batterie ausgingen, Von dieser Scheune aus | konnten die vorüberfahrenden Eisenbahnzüge leiht beobachtet |

werden.

wohnender Personen wurde das Haus im Monat September

von einem jungen Manne, welcher sih als ein Bürger aus | Nachbarn sahen denselben im | Keller des Hauses graben. Unter dem Vorwande, Sand aus- | zuführen, wurde aus dem für die Mine bestimmten Kanale | Die Mine war 22 Faden lang in einer |

Samara ausgab, gekauft.

Erde ausgeführt. ] Tiefe von 3 Faden angelegt. Die Wohnung des Verbrechers war ärmlich. der elektrischen Batterien.

wurden noch die Reste eines kurze Zeit zuvor verzehrten Abendessens vorgefunden.

Das Staats-Ministerium trat heute, Mittags |

1 Uhr, zu einer Sitzung zusam:nen.

Der Sqghlußbericht über die gestrige Sißu'a des

Hauses der Abgeordneten befindet sih in der Ersten Beilage. O DEE Dea En S) Sina Des Ga Ua Der

Abgeordneten, welher der Minister des Jnnern Graf |

zu Eulenburg, der Finanz-Minister Bitter, der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer und mehrere Kommissarien beiwohnten, beschäftigte sich das Haus zu- nächst mit Wahlprüfungen und erklärte, den Anträgen der Wahlprüfungskommission gemäß, die Wahlen der Abgg.

Dffizielle |

Man kennt | ohne Zweifel die bereits veröffentlichten Details über die Ex-

Man |

Die „Moskauer | Zeitung“ veröffentlicht den Bericht eines Augenzeugen, welcher | fich in dem Bagagezuge befand, über die stattgehabte Katastrophe. | Gemäß den getroffenen Bestimmungen verließ der Zug des | Kaisers uin 12 Uhr Mitternacht den Bahnhof von Simferopol, | nachdem der Zug mit der Kaiserlichen Bagage, aus 14 Waggons | und 2 Lokomotiven bestehend, eine halbe Stunde srüher ab- | Durch einen glücklichen Zufall über- |

Ein Weichensteiler und ein Gorodowoj, welche fich |

Um 2 Uhr Nachts trafen der Procureur und der Unter- | Die durch | die Verwüstung entstandenen Spuren führten in das zunächst | Unter dem Schnee auf |

von Neumann, Graf von Hale, von Griesheim, von Gliszczyúski,

Richter, Dr. Zimmermann, Born, Dr. Schläger von der Groeben, Köhne, von Kröcher und Wettich für gültig. Dhne, Debatte genehmigte das Haus unverändert den Entwurf eines Ausführungsgeseßes zur deutschen Gebührenordnung für Rehtaanwälte und seßte dann die zweite Berathung des Staatshaushalts-Etats für 1880/81 mit dem Etat des Ministeriums des Junnern fort. Bei Kap. 94 Tit. 10 der dauernden Ausgaben (Pensionen für die Landgensd'armerie) richtete der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst an die Regierung die Frage, ob das Reich auch die Pensionirungen für diejenigen Gensd'’armen trage, welche Preußen auf Anforderung des Reiches ansielle und für welhe das Neich das Gehalt zahle.

Der Negierungskommissar, Geh. Ober-Regierungs-Rath von Kehler erwiderte, daß das Reich auch die Pensionirungs- kosten mit 30 Prozent des Gehalts vergüte. Die Position wurde bewilligt. Zu Kap. 95 Tit. 1 (Geheime Ausgaben im Interesse der Polizei, 120 000 46) beantra,.te Abg. Dr. Hänel die Vornahme einer besonderen Abstinmung, um den Wider- spruch seiner Partei konstatiren zu können. Die Position wurde bewilligt. Dex Abg. r. Roeckerath sprach zu Tit. 6 den Wunsch aus, daß dem Hause eine Uebersicht zugehen möge, in welcher Weise die Zuschüsse an die Kommunalverbände zu den Kosten der Unterbringung verwahrloster Kinder nah Maßgabe des §. 12 des Geseßes vom 13. März 1878 er- folgt seien.

Der Minister des Jnnern sagte die gewünschten Mitthei- lungen zu, sobald das nöthige Material dazu vorliege, bestritt jedoh die Behauptung des Vorredners, daß verwahrloste Kinder an den Mindestfordernden vergeben würden: das widerstreite den klaren Bestimmungen des Geseßzes und den von ihm dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen. Das

erhob der Abg. von Uechtriz-Steinkirh gegen den jetzigen Strafvollzug den Vorwurf, daß derselbe die Zunahine der Verbrecher fördere. Die Strafen müßten viel härter, und eine Trennung zwischen den ehrlosen Verbrechern und denen, die in dieje Kategorie nicht gehörten, vorgenommen werden. Diese Gesichtspunkte wünsche ex bei der neuen Strafvollzugsordnung berücksichtigt zu schen. (Schluß des Blattes.)

Der Gencral-Lieutenant vonSandrart, Commandeur

der 10. Division, ist nah beendetem Urlaub in seine Garnison Posen zurückgekehrt.

Breslau, 2. Dezember. (Schles. Ztg.) Jn der heutigen Sizung des Provinzial-Landtages wurde die Vorlage des Provinzialausschusses, betreffend die in Folge des Gesetzes vom 13, Mai 1879 wegen Errihtung von Landeskultur- Rentenbanken zu treffenden Einrichtungen, nah längerer Debatte genehmigt und darauf der Antrag des Ausschusses: „Der Pro- vinzial-Landtag wolle beschließen ; Unter Bezugnahme auf die dem Provinzial: Landtage kundgegebene Allerhöchste Entschließung JhrerMajestäten von der Errichtung einer Stistung zur Be- gründung eines Provinzial-Siechenhauses Abstand zu nehmen und die dafür bestimmten 400 000 4 aus den Verwaltungs- übershüssen der Jahre 1877 und 1878 dem Landarmenver- bande zur Unterstüßung Hülfsbedürstigex über die Grenzen geseßlichen Verpflichtungen binaus zux unbeschränkten Bersügung bei dem in der Provinz zu befürchtenden Noth- ¡tande zu überweisen“, einstimmig angenommen.

Der Vorsißende rekapitulirte dann nochmals den histo- rischen Verlauf der Angelegenheit und forderte die Versämm- lung auf, für den neuen, der Provinz gegebenen Beweis Allerhöchster Huld und Gnade den Dank durch Erheben von den Sißen auszudrücken und mit ihm in ein drei- fahes Hoh auf die Kaiserlihen und Königlichen Majestäten einzustimmen, Nachdem dies in begeisterter Weise geschehen, wurde dex Vorsißende ermächtigt, diesen Dank in entsprechender Weise zur Kenntniß Jhrer Majestäten zu bringen.

Ferner beantragte der Aus\{huß:

SAU DECL

r Proviazial-Lanbtag wolle beschließen: behufs Abwendung elche der in weiten G.bieten der Provinz Schlei

vemmungen der Oder und ihrer Nebenflüsse, sowte

5rnte der Cerealien und Kartoffeln ungünstige Witte-

runç herbeigeführte Nothstand besorgen läßt, i2 Erwägung: daf zu diesem Zwecle Seitens der Provinz Sw{lesten selbst dur Hergabe von 568 000 „é aus diponiblen Fonds, dur Beriitstelung von 2 000 000 J aus den Beständen des Provinztalvermsgens, durch die Allerhöchsten Orts befohlene Ueberweisung des zum goldenen Ehe- jubiläum besfiimmten Stiftungéfonds von 409) 000 M, zusammen 3 288 000 6. fehr erheblihe Summen flüssig gemacht sind, in Erwägung! daß auch die von der Noth betroffenen Kreise uud Ge- meinden eine bis zur äußersten Grenze der Leistungsfähigkeit gehende Dpferwiüigkeit durch Aufwendung von Vermögensobjekten und Ueber- nahme von Darlehnsverpflichtungen bekundet, an die Königliche Staatsregierung die dringende Bitte zu rihten: „Der Provinzial- verwaltung aus Staatsfonds über di: in dankenöwerther Weise be- reiïs angewiesenen, beziehentlih in Ausfiht gestellten Beträge hinaus eine den eigenen Leistungen der Provinz entsprechende Summe zur Berwendung im Interesse des Nothstandes zur Disposition zu

a | Der Königliche Landtags-Kommissarius, Ober-Präsident

z L N H [von Seydewig, erklärte, niht in Aussicht stellen zu können Nach den Aussagen in der Nähe des betressenden Hauses | / \ | : /

ob und in welchem Umfange die Staatsregierung diesem An- trage entsprechen werde; ex glaube aber darauf hinweisen zu sollen, daß dieselbe bereits thatsächlih bewiesen habe, daß sie der Noth der Provinzialen ein theilnahmvolles Herz entgegen- bringe. Hierauf wurde der Antrag einstimmig angenommen.

Bezüglich der Vorbereitung einer eventuellen Uebernahme sämmtlicher Chausseen durch die Provinz und ciner Aufhebung

| aller Verkehrszölle beantragte der 2 ß: Unter den Tapeten entlang gingen die Drähte | ller Berkehrszölle beantragte der Ausshuß Lebtere befanden sih in gewöhn- | lichen rothen Kisten. Die zurückgelassenen Kleider beweisen, | daß mehrere Personen in dem Hause gearbeitet haben. Es |

Der Provinztal-Landtag wolle beschließen: „1) von der Ueber- nahme der \\mmitlichen Aktien-, Privat- und Kreis-Chausseen in die Unterha!tung der Provinz, sowie von der Ablösung der Chausseegeld- Hebeberechtigungen auf Kosten des Provinzialverbandes und von einer Ablösung der außer dem eigentlihen Chausseezoll noch bestehenden Verkehrsabgaben durch den Provinzialverkand zur Zeit Absta1d zu nebmen; 2) den Provin?ialauéshuß unter Ueberweisung der nach- stehenden Vorschläge des Neferentcn zu veranlassen, dem nächsten Provinzial-Landtage darüber eine Vorlage zu machen, auf welchem Wege die durch den verschiedenen Besiß von Provinzial-Chausscen hervorgerufenen Ungleichheiten beseitigt oder gemildert werden Eönnen,“

Nach Befürwortung dieser Anträge dur den Referenten, Abg. von Roeder, wurden dieselben angenoumen. Hierauf fanden verschiedene Anlagen von Sekundärbahnen zur Lin- derung des Nothstandes die Genehmigung des Landtages.

| Schließlich seßte derselbe die Berathung des Etats fort und | erledigte Petitionen.

Bayern. München, 3. Dezember. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Abgeordnetenkammer gelangte

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ein Schreiben des Ministers des Junern zur Verlesung, wona der Entwurf eines Disziplinargeseßes für die Beamten auf Befehl des Königs zurückgezogen wird.

(Allg. Ztg.) Bezüglich der Rückäußerung der Kammer der Abgeordneten über den Geseßentwurf, die pfälzischen Eisenbahnen betreffend, erklärt Reichsrath von Neuffer als Referent in seinem an den Ausschuß erstatteten Bericht, daß er unter der Vorausseßung, es werde eine Zinsengarantie nicht von 41/3, sondern von 4 Proz. beansprucht, seinen Widerstand gegen die sofortige Jnangriffnahme der Lauterecker Bahn aufzugeben veranlaßt werden könne.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 2. Dezember. Wie die „Pr.“ vernimmt, ist der Termin für die Einberufung der Delegationen auch heute noch nicht festgeseßt. Er hängt endgültig von dem Verlaufe der Verhandlung über das Wehr- geseß ab. Wie die Dinge stehen, wird es nun wohl kaum mehr möglich sein, das gemeinsame Budget vor dem 73ahres- \{chluß festzustellen und die Delegation wird also wohl nur eine proviforishe Budgetbewilligung zu votiren haben.

3. Dezember. (W.T.B.) Jm Abgeordnetenhause trat heute im Laufe der Debatte über den Wehrgeseßentwurf der Minister für Landesvertheidigung, Frhr. von Horst, für die Vorlage ein. Derselbe betonte, daß die Mi- nister dem Volke gern die weitesten Erleichterungen schaffen würden, wenn es möglich wäre. Die Bevölkerung selbst fühle instinktiv das Herannahen bedeutungsvoller Er- eignisse, und wünsche, daß die Monarchie von densclben nicht überrascht werde. Sodann wies der Minister durch Ziffern nah, daß die Anforderungen an die Bevölkerung Dester- reihs geringer seien, als diejen'gen an die Bevölke- rungen von Deutschland, Rußland, Frankreih und Jtalien. Bezüglich des Milizstandes verwies der Minister auf die Schweiz, deren Armee ebensoviel koste, als die österreihishe. Der durch die Fortschritte der Technik verur- sachte Aufwand sei nicht zu vermeiden. Die Regierung habe den ernstlihen Willen, möglichst zu sparen, nur nicht bis zu dem Punkte, wo die Wehrfähigkeit des Staates auf das Spiel geseßt erscheine. Der Antrag des Abg. Czedik wegen der zur Nusbiloung der Infanterie nothwendigen Zeit sei unannehm- bar. Dem Abg. Nechbauer gegenüber betonte der Minister die Nothwendigkeit, die Kriegsstärke auf 10 Jahre festzustellen, widerlegte die dagegen erhobenen konstitutionellen Bedenken und wies darauf hin, daß in Frankreich und Deutschland den Parlamen:en kein forielles Rekrutenbewilligungsrecht gewahrt sei. Schließlich bat der Minister, die Vorlage der Regierung unverändert anzunehmen. (Andauernder Beifall.) Das Haus beschloß sodann mit allen gegen 20 Stimmen in dic Spezial- debatie einzutreten. Dieselbe wird morgen beginnen.

GrosSbritaunicn und Frland. London, 2. De- zember. (Allg. Corr.) Der irishe Homerule - Abgeordnete Gray wurde gestern zum Loromayor von Dublin gewählt.

In Portsmouth lief gestern ein Befehl der Admira- lität ein, die ungepanzerte Korvette „Fnconstant“ sofort in Dienst zu stellen.

Aus Kalkutta wird unterm 30. November gemeldet: „Kohoma, der Schauplaß der Ermordung de& Herrn Damant, wurde am 26. d. M. angegriffen. Der Angriff scheint indeß nur theilweise erfolgreih gewesen zu sein, da die Negas einen höchst entshlossenen Widerstand leisteten. Das Gefecht dauerte den ganzen Tag. Nachdem die Bergkanonen das Dorf eine Zeit lang mit wenig Wirkung beschossen hatten , rückte das

| 44. leichte Jnfanterie:Regiment zum Sturme vor, während

150 Mann leichter Jnfantierie auf Umwegen hinter das

Dorf gesandt wurden, um Flüchtlinge aufzufangen. Die Truppen nahmen troy eines Hagels / von Kugeln, Speeren und Felsstücken, und ungeachtet der Steinmauern, welche der Feind errichtet hatte, Stellung um Stellung mit dem Bajon- net. Drei Offiziere wurden verwundet. Das 44. Regiment verlor 45 Mann an Todten und Verwundeten. Beim Ein- bruch der Naht war das Dorf in den Händen der Briten, aber der Feind hatte sich nah einer höher gelegenen Stellung zurückgezogen, wo er den neuesten Berichten zufolge noch Stand hielt. Kohoma wird dem Erdboden gleihgemacht.“

Aus dem Kaplande bringt die neueste Post bis zum 11. November reichende Berichte. Six Garnet Wolseley vollendet in Fort Weber die Organisation der zur Erstürmung der Bergfestung Secocoeni's bestimniten Truppenmacht. Die Operationen zu diesem Behufe werden fofort beginnen. Die Truppen unter Oberst Baker Nufsell find auf dem Marsche nah Secocoeni’s Land begriffen, und man erwartet Kämpfe. Ein vom 31. Oktober datirter Brief aus Kamali, einer Station unweit Leydenburg, theilt mit, daß L

ß die Boers 8000 Pfund Pulver aus dem Depot in Lake Chrissie, cinem kleinem Orte auf der Straße von Newcastle nah Leyden- burg, mit Beschlag belegten. Ferner heißt es, daß die Boers in diesem Distrikte, 600 an Zahl, ausgerückt seien und nur auf Paul Krüger warteten, um auf Middleburg zu mar: schiren. Diesen Angaben wird in der Kapstadt indeß wenig Glauben beigemessen, insbesondere nicht, weil Paul Krüger bei verschiedenen Anlässen erklärt hatte, daß er sich an keinem bewaffneten Widerstande gegen die britische Regierung betheiligen würde. Es ist aber möglich, daß er seine Denkungsart geändert lat. Sir Bartle Frère empfing eine Deputation, welche die Zusammenberufung einer Konvention zur Erörterung der Lage Transvaals wünschte. Der Gouoerneur äußerte si indeß entschieden gegen den Vorschlag und bemerkte, es müßte den Geseßen Gehorsam geleistet werden. Jn der ersten Sigzung des geseßgebenden Rathes der Kapkolonie theilte die Regierung mit, daß die Finanzlage der Kolonie unbesriedigend sei, enthielt sich aber aller Angaben über die Kosten des Zulukrieges.

4, Dezember. (W. T. B.) Die Morgenblätter geben ihrer Entrüstung über das gegen den Kaiser von Rußland beabsichtigt gewesene Attental, fowie ihrer herz- lichen Befriedigung über den Mißerfolg des verbrecherischen Anschlages Ausdruck. Die Shwurgerichtsverhand- lungen gegen die Fenier Davitt, Killen und Daley sind auf den 11. d. M. anberaumt.

Frankreich. Paris, 3. Dezember. (W. T. B.) Die in den besonderen Versammlungen der vier Gruppen der Linken zum Ausdruck gelangten Meinungen gehen ziemlih weit auseinander. Das linke Centrum ist entschlossen, das gegenwärtige Kabinet zu unterstüzen, außer wenn Gambetta die Bildung eines neuen K.binets sollte annehmen wollen. Die „Union républicaine“ hat beschlossen, eine Jnterpellation an das Ministerium zu rihten. Die beabsichtigte Versammlung

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