1879 / 290 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

nit aufgegeben habe, es sei hon deshalb erwünscht, daß befcinimt erflärt worden sei, man wolle das Neichseisenbahnprojekt nicht mehr; der Abg. Miquel wolle allerdings noch in der Shwebe bleiben, abèr der Abg. Frhr. von Minnigerode habe sehr flar und béstimmt Position genommen, übrigens werde er gegen §. 13 stimmen.

Der Abg. Graf Bethusy:Huc erklärte, er wolle die Aeuße- rung, welche das scharfe Ohr des Abg. Windthorst vernommen habe, dem Hause nicht vorenthalten. Er bekenne sich nur in seinem Namen nah wie vor für einen prinzipiellen Anhänger des Reichseisenbahnsystems; er ziehe aber das Er- reihbare dem Unerreichbaren vor und nehme die Staatsbahnen, da er Reichsbahnen nicht haben könne.

Der Vertrag mit der Magdeburg-Halberstädter Gesellschaft (§. 1 Nr. 2) wurde hierauf genehmigt.

Es folgte die Berathung des wegen Uebernahme des Be- triebes der Hannover-Alten bekener Bahn abgeschlossenen Vertrages (8. 1 Nr. 3).

Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) erklärte sih gegen den Ankauf dieser Bahn; es fei exstaunlih, daß man troß des Defizits an die Erwerbung dieser Bahn denke, deren Werth, Preis und Rentabilität doch sehr problematischer Natur seien. Man könne es doch dreist mit den drei übrigen Erwer- bungen bewenden lassen und nach solchem Tagewerke die praftischen Vortheile des Staatsbahnsystems erst prüfen. Auch die ktonsentirenden Kommissionsmitglieder hätten der Erwer- bung der Hannover-Altenbekener Bahn doch nur mit s{hwerem Herzen zugestimmt; das fei zwar für die Regierung glcich- gültig, aber niht für das Land. Die Bahn habe nicht ein- mal die Summe zur Verzinsung der Prioritäten aufbringen können, ges{weige denn, jemals cine Dividende gezahlt; auch in Zukunft werde Fahre lang auf eine Dividende nicht zu rechnen jein. Daraus folgte, daß die Bahn längst in Konkurs oder unter den Hammer gekommen wäre, wenn niht die Magde- burg-Halberstädter Bahn ein Juteresse an ihrem Betrieb ge- habt hâtte, um sih gegen die Konkurrenz anderer Bahnen zu 1chüßen und deshalb die fehlenden Prioritätszinsen für Litt. B. gezahlt hätte. Dieses Jnteresse sei für den preußischen Staat gar niht mehr vorhanden, da derselbe ja die Konkurrenz- bahnen der Magdeburg-Halberstädter Bahn, die Cöln-Minde- ner und Westfälische in jeinen Besiß habe, resp. bringe. Die Regierung erkläre, daß es zwar unzweifelhaft sei, daß \ie den Betrieb von Hannover-Altenbeken übernehmen könne, so lange sie nur den Betrieb der Magdeburg-Halberstädter führe, daß dics aber zweifelhaft werde, sobald sie das Eigenthum der leßteren Bahn erwerbe. Das Vertragsverhältniß sei Der Ie Q U Uno Der Sto0t Wine eveniuell eine Unterpaht übernehmen. Dasselbe sei aber nicht nah preußishem Landrecht, sondern nah hannoverischem Landesrecht, unter dessen Herxrschast das Objekt falle und welches mit dem gemeinen deutshen Privatrecht kongruire, zu beurtheilen. Nach demselben habe aber unzweifelhaft der Pächter das Recht der Unterverpachtung, wenn derselbe auch jein Eigenthum verkaufe, vorausgeseßt, daß der Unterpächter das Pachtobjekt in derselben Weise gebrauche wie der Pächter. Demgemäß sei die Erwerbung der Hannover - Altenbekener Bahn nicht nothwendig. Ganz exorbitant sei der Preis, den man bezahlen solle; die Börsenspekulanten, in deren Händen sih der größte Theil der Aktien befände, hätten si die fog. Zwangslage, in der sich der Staat angeblich befinde, bestens zu Nuße gemacht, um durh Börsenmanöver die Course zu treiben. Feßt wolle man den Spekulanten nicht blos den vollen Betrag von 7164016 6 auszahlen, fondern ihnen noch ein Aufgeld von 1 457 354 M bieten, damit sie sih zur Veräußerung ihrer Rehte an den Staat entshlössen. Aber selbst wenn eine Zwangslage sür den Staat vor- handen wäre, diese Bahn zu erwerben, würde sich dieser exorbitante Preis nicht rechtfertigen, zumal si{ch die Aktionäre der Hannover-Altenbekener Bahn selbst in einer materiellen

Zwangslage befänden. Mit Erwerbung der Magdeburg-Halber-

städter und der Cöln-Mindener Bahn würden dieselbe voll- ständig aufs Trockene gesezt. Er ermuntere die Regierung niht, ihre Macht zur Bedrückung der Schwachen zu miß- brauchen, aber wenn die Aktionäre von Hannover-Altenbeken die Regierung in cine Zwangslage verseßt hätten, dann könne leßtere ein Gleiches thun, indem sie die Hannover-Altenbekener Gesellschaft zur Ausführung der ihr ertheilten Konzession nöthige. Obwohl Dr. Strousberg für jeßt seine Forderung von 51/2 Millionen Mark an diese Bahn ruhen lasse, so könne derselbe sie doh im Prozeßwege später gegen den Staat gel- tend machen und ehe man diesen Prozeß durhführe, wäre es besser, die Frage zum gerichtlichen Austrag zu bringen, ob der Staat niht auch als Eigenthümer der Magdeburg-Halber- städter Bahn nur den Betrieb der Hannover-Altenbekener übernehmen könne. Aus allen diesen Gründen stimme er gegen den vorliegenden Vertrag. i ö Der Regierungskommissar Geheime Ober-Regierungs-Rath Brefeld erwiderte, der Vorredner habe die subjektive Ansicht aus- gesprochen, daß Hannover-Altenbeken in absehbarer Zeit keine Di- vidende geben werde. Er könne das nicht widerlegen, aber thatsäch- lih sei, daß der Zuschuß der Magdeburg-Halberstädter Bahn von Jahr zu Fahr abgenommen habe und daß der Lokalverkehr von Hannover-Altenbeken im Steigen begriffen sei. Die Re- gierung glaube hauptsächlih deshalb diese Bahn erwerben zu müssen, weil sie die gesammten umliegenden Bahnen, die Magdeburg - Halberstädter, die Cöln - Mindener, die Hanno- verische und die Westfälishe Bahn in ihrem Besiß vereinige. Die Zwangslage der Regierung in diesem Punkte werde verstärkt durch das Vertragsverhältniß zwishen Magdeburg- Halberstadt und Hannover-Altenbeken. Die Regierung glaube nicht, daß sie rehtlich in der Lage sein würde, den Betrieb der leßteren Bahn zu behalten, sobald sie die erstere eigenthümlich erworben haben würde. Mit der Ablehnung des Erwerbes von Hannover-Altenbeken lade das Haus eine ebenso große Verantwortlichkeit auf sich wie mit der Bewilligung. Jm ersteren Falle zerstöre man den Plan der Regierung, durch Vereinigung der Bahnen eine rationellere Verwaltung und damit einen größeren wirthschaftlihen Effekt zu erzielen. Erwerbe der Staat Magdeburg - Halberstadt und nicht auh zugleich Hannover - Altenbeken , so trete der Fall ein, daß Hannover - Altenbeken seinen Betrieb allein übernehme und auf dem Wege der Klage den Staat zum Schadenersaß für die von der Magdeburg-Halberstädter Bahn zu leistende Garantie zwingen könne. Jn diesem Falle

E önnte es kommen, daß bei eigenem Betrieb der Gesellschaft

der Zuschuß, welcher jeßt nur 365 000 4 betrage, vom Staate für die gesammte dritte Serie im Betrage von 1 200 000 # geleistet werden müßte. Lehne das Haus jeßt die Vorlage ab, dann werde die Regierung später vielleiht diese Vorlage viederholen müssen und es könne kommen, daß man dann wie jener römische König für die fsybillinishen Bücher viel mehr als jeßt bezahlen müsse. Die Regierung bemesse den Preis niht nah der Rentabilität ailein, sondern sie bezahle den- selben wie eine Kommune ein Haus bezahle, welche das Aligne- ment der Straße störe.

Der Abg. Cremer erklärte, er wolle die Majorität nicht mehr umstimmen, sondern nur zeigen, daß das Centrum nicht aus prinzipieller Opposition, sondern aus fsahlihen Gründen gegen diese Vorlage stimme. Ein dunkler Punkt bei dieser Bahn sei die Forderung des Dr. Strousberg von 54 Mil- lionen Mark, die derselbe in scinem 1876 erschienenen Buche ausdrüdlich geltend máche; allerdings stelle ‘die Hannover- Altenbekener Bahn auch Gegenforderungen an Dr. Strousberg, die aber auch erst erwiesen werden müßten. Dies Verhältniß müsse doch vor Bewilligung der Vorlage klar gestellt werden, da Dr. Strousberg doch leiht seine Forderung gegen den solventen preußishen Staat einklagen könnte. Außerdem sei der bauliche Zustand der in Rede stehenden Bahn Dank der Strousbergschen Bauherstellung fo traurig, daß es dem Staate leicht passiren könnte, den ganzen Neserve-

fond für Reparaturen an diesem Bahnkörper wieder ausgeben zu müssen. Wenn es sih um Ordensleute oder Nonnen hay: dele, dann verfolge die Regierung ihr vermeintliches Recht biz in die höchsten Jnstanzen, wo es si aber um einen solchen Vorschlag handele, der dem Staate 81/4 Millionen sparen könne, da spreche die Regierung von Zwangslage, moraliscchey Nothwendigkeit 2., und das bei einer Finanzlage, wo may armen Central-Bureauvorstehern 400 Thlr. Gehaltszulage ah: lehne. Er könne diese Bahn nicht in Vaush und Bogen mit den übrigen kaufen. : Der Abg. von Eynern bestritt als Referent, daß die Kommission die Rentabilitätsberehnung dieser Bahn nit F auf Grund von bestimmten Zahlen, sondern nah einem all gemeinen Sentiment hergestellt habe und berief sich auf die bezüglichen Anfsührungen des Regierungskommissars. Dew

Werth der Aktien bestimme sich niht nach der Dividende, / e Dey ets ver: F Durch Repressalien eine Bahn zur niedrigen F Preisforderung zu bestimmen, würde eine nicht loyale Hand: F [ungsweise der Regierung involviren. Der Ankauf dieser Bahn sei nothwendig, weil diè umliegenden großen Bahn: F

sondern nah dem Course, zu dem sie der Besißer stets kaufen könne.

neße Staatsbahnen seien resp. würden.

Nach dem Schlusse der Diskussion bemerkte der Abg. Dr,

-

Reichensperger persönlih , daß er seine Ansichten über die Aussichtslosigkeit der Hannover - Altenbekener Aktien, Divi:

denden zu erhalten, aus dem Kommissionsberiht geschöpf habe. Darauf wurde §8. 1 Nr. 3 angenommen.

Es folgte die Nr. 4 des §. 1(Cöôln-Minden ). Der Abg, F Richter bemerkte, er habe das Wort gegen die Erwerbung dieser Eisenbahn dur den Staat verlangt, begnüge sih aber F die Hannover: F Altenbeken genehmigt habe, von der Genehmigung des Ver: F trages mit der Cöln-Mindener abzubringen ohne Aussicht sei;

mit der Bemerkung, daß eine Majorität,

ex verzichte deshalb auf das Wort.

Der Abg. Dr. Grimm führte als Referent aus, daß die F durch dic F Petition eines Maurermeisters aus Minden eine Verstärkung F erhalten hätten, welcher wünsche, daß seiner Vaterstadt aus | dem Ankauf der Cöln-Mindener Bahn kein Schaden erwachse, F Die Stadt Minden sei von vielen Beamten bewohnt, Siß mehrerer Eisenbahnwerkstätten und Endpunkt zweier Bahnen, tünstig aber werde dieselbe zur Zwischenstation degradirt und Er beantrage, diese Pe: tition durch den Beschluß des Hauses für erledigt zu er:

Bedenken der Gegner der Verstaatlihung

dadurch ihre Situation bedenklich. tlären. verstanden, er finde aber die Anschauungen der Petenten do

nicht so ohne Weiteres verwerflich. 1 tische aus die Zusicherung zu erhalten, daß bei der Ueber-

nahme der Bahnen durch den Staat die lokalen FJnteressen F

bie wünschenswerthe und nöthige Berücksichtigung fänden. Der Staats-Minister Maybach erwiderte, er könne nur die Versicherung wiederholen, die er schon bei der ersten Be:

rathung abgegeben habe, daß jede thunlihe Rücksicht auf die Vom Mindener Magistrate sei thm übrigens ebenfalls eine Petition im Sinne F der erwähnten zugegangen, und er habe eine Zusicherung er:

lokalen Fnteressen genommen werden solle.

theilt, die den Magistrat beruhigt habe.

Der Abg. Cremer vermißte in dem Generalberiht der L

Kommission das früher zugesagte Verzeichniß aller der Bahnen, È die abgesehen von den jeut zur Diskussion stehenden noch zum Ankauf Seitens der Regierung in Aussicht genom- men seien, und bat den Präsidenten, die Drucklegung dieser Uebersicht anzuordnen, was dieser zusagte.

Die Nr. 4 des §. 1 wurde ebenfalls angenommen.

Jn namentliher Abstimmung wurde dann der 8. 1 der

Vorlage im Ganzen mit 226 gegen 155 Stimmen angenom: F

men, worauf sih das Haus um 4!/, Uhr vertagte.

R P P TE L l L C D S P Io ar Era E E

} Staotä-Anzciger, bas Central-Handelsregister und das Postblait nimmt ant die Königliche Expedition |

ues Dentschen Reichs-Anzeigers und fönigliz Prenßischen Staats-Anzeigers: c Bexltn, 8. N. Wilhelm-Straße Nr. 82, 4.

i %

x

aserate für den Deutschen Neihs- 1. Kgl. Preuß. |

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@tecfbriefe und Untersuchungs - Sachen. | Stecbrief. Gegen den unten beschriebenen Haus-

vom 6. Mär

T FDE D I O C I LiT T T N R E I T A Cs E

. Stockbriefe und Untersuchungs-Sachen, 2, Sebhastationen, Aufgebote, Vorladungen n, dergl, 3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete, Verloosuvg, Ameortisation, Zinszahlung U, 8, W, von öffentlichen Papieren,

¿ 1877 wegen Unterschlagung zu vier- | zehn Tagen Gefängniß verurtheilt. Es wird

Grosskandel.

7, Literarische Anzeigen, 8, Theater-Anzeigen, 9, Familien-Nachrichten.

BAE P D T P Lr pr wp Ep Ti Ip E teripte

Cre

5, Industrielle Etablissomentsa, Fabriken und

6, Verschiedone Bekanntmachungen,

In der Börsen- beilage, 2 x

[13260] Oeffentliche Zustellung.

Die unverehelichie Auguste Hinte, ohne Ge-

N REZ:

fp d N] V G ; Auzeiger. 7 P + Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des ;

„Fnvalideuvank“, Nudolf Mofse, as A

& Vogler, G. L, Daube & Co.,, E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigeu größeren Annoneen-Bureans.

ben ohne Nücksiht auf D icjenig en, wel{e \sih nit melden, erfolgen werde.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sih damit wohl éin: F

Er wünsche vom Minister: F

diener Hugo Landgraf ist in den Ukten U. R. T. Nr. 303 de 1879 die Untersuchungshast wegen Urkundenfälschung und Betruges verhängt. Es wird ersubt, denselben zu verhaften und in das Stadtvoigtei-Gefängniß zu Berlin abzuliefern. Ber- lín, den 3. Dezember 1879, Der Untersuchunge- richter bei dem Königlichen Landgerichte 1. Ber- tram. Beschreibung. Alter; 17 Jahre, geb. den 23. Dezember 1861, Geburtsort: Landsberg, Kreis Delitzsch, Größe: 172—177 Centimeter, Sta- tur: \{lanf, Haare: dunkeiblond, Stirn: frei, Auzenbrauen: dunkel, Augen: grau, Nase unv Mund: gewöhnli, Zähne: vollständig, Kinn: pit, Gesicht: länglich, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch. Kleidung : dunkler Nock und Weste, dun- | Eclgraue Hose, kleiner chwarzer runder Hut, blau und weißgestre iftes Hemde und weißes Worbhemde.

Steckbriefs-Erledigung. Der unterm 20. Ok- tober 1879 hinter dem Arbeiter Stanislaus Stachomiak aus Dalewo erlassene Steckbrief ift durch dessen Ergreifung erledigt. Lissa, den 3. De- zember 1879, Staatsanwaltschaft bei dem König- lichen Landgericht.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kellner Martin Wilhelm Hartung von Cassel, welcher flüchtig ist, ist die Untersuhungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgericht8gefängniß zu Caffel abzuliefern. Cassel, den 2. Dezember 1879, Königliche Staatsanwaltschaft. Wilhelmi. Be- \chreibung: Alter: 21 Jahre, Größe: 1,69 m. Besondere Kennzeichen: Es fehlen die zwci oberen Schneidezähne.

Der Tischler Heinrich Nenmaun von hier ist durch das in 11, Instanz bestätigte Erkenntniß des vormaligen Königlichen Kreisgerichts zu Halberstadt

enn aa As

e G C A Ci O o A S S E E

sucht, auf den 2c. Neumann, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften uyd die erkannte Strafe an ihm zu vollstrecken, uns aber von dem Strafantriti zu be- nachrichtigen. Halberstadt, ven 5. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. VII,

Subhastationen, Nufgebote, Wor- ladungen u, dergl.

1732160 Oeffeutliche Zustellung.

Nr. 10643. Der Klagvormund der unehelichen Sophie Spit, Peter Spiß und deren Mutter Theresia Spiß, sämmtliche von Jöhlingen, ver- treten durch Rechtsanwalt v. Feder von Viannheim, klagen gegen Gustav Bartholomä, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, wegen eines Anspruchs auf Alimentation aus außerehelichem Beischlafe mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, für das Kind der Beiklägerin Namens Sophie einen wöchentlißhen Ernährunge beitrag von 1 #4 71 vom 29. Novembec vorigen Jahres an bis zum vollendeten 14. Lebensjahre desselben zu bezahlen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären und laden deshalb den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großh. Amtsgericht zu Mannheim zu dem auf:

Dennerstag, den 26, Februar 1880,

; Vormittags 9 Uhr. festgeseßten Termine.

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird die- ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 2. Dezember 1879,

Gr. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber : Stoll,

M

werbe, zu Berlin wohnhaft, vertreten durch Rechts- anwalt Rath 11. zu Bonn, ladet den Rudolph Levin, Versicherungsbeamter, früher zu Cöln wohnhaft, jebt ohne bekannten Wohn- und Aufent- haltêort, vor das Königliche Landgericht zu Bonn, I, Civilfammer, in den zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits bestimmten Termin vom 2 Januar 1880, Bormittags 10 Uhr, stellt den Antrag: „Die von 2c. Levin gegen das Urtheil des Kö- niglichen Friedensgerihts Nr. 1. zu Cöln vom 26. Februar 1876 ergriffene Berufung als un- begründet zu verwerfen, sodann in der Sache selbst den 2c. Levin zur Zahlung von 295 # 30 S nebst Zinsen und in die Kosten zu ver- urtheilen,“ und richtet an 2c. Levin die Aufforderung, einen bei u gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- ellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. A Teusch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

A Aufgebot.

Zufolge Antrags des Nachlaßkl'urators werden die unbekannten Erben des am 30. September d. J. verstorbenen Gürtlers, zuleßt Nentiers Carl Theg- dor Gröschel zu Cöthen öffentlih aufgerufen und aufgefordert, sih spätestens in dem auf

den 18. Juni 1880,

Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, unter der Verwarnung, daß die Nachlaßregulirung und die Ausantwortung der Erbschaft, sowie die Ertheilung eines Erblegi- Umationsattestes an die bekannten legitimirten Er-

Cöthen, den 4. Dezember 1879, Herzogl. Anhaltishes Amtsgericht. III, Scchwencke.

[13177] Aufgebot.

Der Kaufmann M. Deny zu Luxemburg hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, am 24. September 1879 zu Luxemburg von M. Deny ausgestellten, von Karl Pflaumé zu Berlin acceptirten, am 10. Januar 1880 fälligen Wechsels über 787 A 3 H beantragt. Der Inhaber der Urkunde roird aufgefordert, svätestens in dem auf den 13. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird.

Berlin, den 1. Dezember 1879,

Königliches Amtsgericht 1,

[1329] Gütertrennungsklage.

Die Chefrau des Agenten Clemens Forsch- bach zu Widdig, Wilhelmine, geb, For|chbach, ohne Geschäft, zu Widdig wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Klein, klagt gegen ihren genannten Baan wegen Gütertrennung mit dem An- rage:

die Gütertrennung zwischen ihr und ihrem ver- flagten Ghemanne mit den geseßlichen Folgen zu verordnen.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 3. Februar 1880, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.

; ; Teusch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[13174] Perkaufs-Proclam.

Die Großherzogliche Regierung in Eutin als Ver- treterin des im Fürstenthum Lübeck belegenen Staaté- guts hat die ihr gehörenden, in der Koppel „Eshop*“ des Hufners Georg Heinrich Christian Feindt zu Neversfelde belegenen, mit Holz bestandenen Flächen, fowie die von den Feindt's{en Ländereien ein- ges{lossene Horst „Wurthhops8hors:“ und dic eben- falls von jenen Ländereien enfklavirte „Förster- wiese“ dem genannten Hufner Feindt in Tausch ge- geben und von diesem einen 3 ba 6 a 23 qm großen Abschnitt des in die Forstorte „Neukoppel“ und „Stever8dorfergchäge“ einbuhtenden Theils seiner Koppel Eshop in Tausch empfangen.

Auf Ansuchen beider Theile werden Alle (mit Ausnahme der Protokollirten), welche an jene Tauschgrundstücke dinglihe Ansprüche zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, solche bei Strafe des sonst eintretenden Verlustes der dinglichen An- sprüche spätestens in dem auf den 16. Februar 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Amts8gerichte anstehenden Aufgebotstermine anzumelden.

Entin, 1879, Dezember 5.

Großherzoglich Oldenburgisches Amtsgericht. Abtheilung I. Popken.

P Aufgebot. Todeserklärung des Ockonomenssohnes Kafpar Wallner von hier betreffend.

Der Dekonomenssohn und Kaminkehrergeselle Kaspar Wallner von hier und dahier am 30. Ja- nuar 1828 geboren, hat s\ch im Jahre 1846 von Regensburg aus fortbegeben und ift seit dieser Zeit his us Über dessen Leben keine Nachricht vor- handen.

Auf Antrag des für Kaspar Wallner diesseits bes stellien Absentenkurators, des Anwesensbesitzers Jos- hann Wallner dahier, der hierzu vom Pflegschafts- gerichte angewiesen wurde, ergcht daher die: Auf- forderung :

1) an oben bezeichneten Kaspar Wallner, bei unter-

fertigtem Amtsgerichte spätestens in dem auf Donnerstag, den 4. November 1880,

Bormiíttags 10 Uhr,

vor demselben anstehenden Aufgebotstermine

persönlich oder schriftli sich anzumelden, widri-

genfalls er für todt erklärt würde,

an die Erbbethe iligten, ihre Interessen im Auf-

gebotsverfahren wahrzunehmen,

an alle Diejenigen, welche über das Leben des

Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung

hierüber bei Gericht zu machen.

Regensburg, den 4. Dezember 1879.

Königl. Bayer. Amtsgericht Regensburg L. Der K. Amtsrichter. Bey. Zur Beglaubigung:

Negensburg, den 5. Dezember 1879.

Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber am Kgl. Amtsgerichte Negensburg 1. Hencty.

A Aufgebot. Der hiesige Rectsanwalt Dr. O. Wachsmuth im Aufkrage von Heinr. Behr in Lüneburg hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung zweier gleichlautenden von dem Heinr. Behr ausgestellten Accepte, folgenden Inhalts: Lübeck, den 20. November 1879. Für A 4230. —. Zwei Monat a dato zahlen Sie für diesen Prima- . Wechsel an die Ordre yoa mir selbst die Summe S von Viertausendzweihundert und dreissig Mark ‘aden Werth in mir selbst und stellen solchen anf S Rechnung laut Bericht Herrn Heinr. Behr in Lüneburg,

N. Zablbar bei der Reichsbank-Hanuptstelle Hamburg, Angenommen für Viertausendzweihundert dreissìg Mark: Heinr. Behr.

Der Name des Trassanten war nit ausgefüllt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, späte- stens in dem auf

Mittwoch, den 21. Juli 1880, Bormittags 10 Uhr, von dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebots-Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunden erfolgen wird. Hamburg, den 6. Dezember 1879, Das Amtsaericht Hamburg. Civil-Abtheilung IV. Heinichen. Zur Beglaubigung: tomberg, Wz, Secretair. [13217] Auszug.

Die zum Armenrechte zugelassene Maria, ge- borene Zimmer, Ehefrau des Kleidermachers Heinrich Monderkamp, ohne Geschäft zu Crefeld wohnead, hat unter Bestellung des Rechtsanwalts Freischem zu ihrem Anwalte gegen ihren vorge- nannten, zu Crefeld wohnenden Ehemann bei der 2. Civilkammer des Königlichen Landgerichtes zu Düsseldorf Klage dahin erhoben: die Gütertren- unug zwischen ihr und ihrem verklagten Ehemanne mit allen geseßlichen- Folgen vom Tage der Klage an auszusprechben und dem Verklagten - die Kosten zur Last zu legen.

Verhandlungstermin ist am 7, Februar 1880, Morgens 10 Uhr.

Für richtigen Auszug :

Der Gerichtsschreiber : Holz,

[13179] Bekauntmachung.

Die dem Wollw aarenhändler J. Peel und dem Holzhändler Paul Schulz, Jnhalts unserer Bekannt- machungen vom 20. Oktober 1875 und 3. März 1876 abhanden gekommenen 47 proz. Berliner Stadt- Obligationen Lüûtt. E. 17874, 21579 und 31641 je über 100 Thlr. find gerichtlih für mor- tificirt erklärt.

Berlin, den 6. Dezember 1879,

E Magistrat hiesiger Köni glichen Haupt- und Residenzstadt, Duner.

; [13219]

Bekanntmachung.

Das Fräulein Caroliné Mönuich, deren Aufenthalt unbekannt is}, hat gegen den Fuhrherrn Sriedrih Nickel hier, Grimmstrake 39, auf Zablung von 135 M. nebst 5 °%/9 Zinsen seit dem 1. Oktober 1878 geftlagt.

Zur Verhandlung der Sache steht in den Akten N.73314, 1879, Abtb. 24, am 24, Zanuax 1880, Vormittags 10 Uhr, im Amtsgerichtsaebäude hierselbst, Jüdenstraße Nr. 60, 2 Treppen, Zimmer 89, Termin an, zu welchem die Klägerin hierdurch vorgeladen wird.

Berlin, den 7. November 1879.

Der Gerichts\{reiber der Abtheilung 24 Königlichen Amtsgericä;ts T, Paßlte.

[13172] Bekanutuachung.

Die Export-Buclhandlung Fr. Goebel in Breélau hat gegen den, scinem Aufenthalte nach unbekannten Schriftseßher Joseph Nagelschmidt auf Zahlung von 50 M. nebst 6% Zinsen seit dem Klagebehändigungstage und 40 Porto geklagt.

Zur Verhandlung der Sache teht in den Akten N; 3025. 79, Abth. 24

am 24, Januar 1880, Vormittags 10 Uhr,

im Amtsgerichtsgebäude hierselbst, Jüdenstr. Nr. 60, 2 Treppen, Zimmer 89, Termin an, zu welchem der Verflagte hierdurch vorgeladen wird.

Berlin, den 19. November 1879,

Der Gericbtsschreiber der Abtheilung 24 Königlichen Amtsgerichts I. ; Paylke.

918 V R E, Bekanntmachung.

Die Frau Louise Theodor, geb. Nennekandt, deren Aufenthalteort unbekannt ist, hat gegen die Frau Martha Mürkel hier, Kleine Alexander- straße 32 T, wohnhaft, auf Zablung von 10 Mark, nebst 6% Zinsen seit dem 21, Mai 1879, geklagt.

Zur erhandlung der Sache steht in den Akten M. 8979, 1879, Abtheilung 24,

am 24, Januar 1880, Vormitiags 10 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude bierselbst, Jüdenstraße Nr. 60, 2 Treppen, Saal Nr. 89, Termin an, zu welchem die Klägerin hierdurch vorgeladen wird.

Berlin, den 13. November 18.9.

Dec Gerichtsschreiber der Abtheilung 24 Königlichen Amts3gerichts 1. Paßhlke.

399 : E [13220] Befanntmachung.

Der Wr. med. Weil im Vereinsbureau Ber- liner Aerzte, Ritterstraße 43, hat gegen den seinem Aufenthalte nach unbekannten Beamten bei der Kreis-Ersaß-Kommission Viüller auf Zahlung von 27 H. 90 nebst 5% Zinsen seit dem Klage- behändigungstage geklagt. :

Zur Verhandlung der Sache steht in den Akten M, 9778, 79, Abth. 24, am 24. Januar 1880, Bormittags 10; Uhr, im Amtsgerichtsgebäude hierselbst, Jüdenstraße Nr. 60, 2 Treppen, Zimmer Nr. 89, Termin an, zu welchem der Beklagte hier- durch vorgeladen wird.

Berliu, den 21. Novembec 1879.

Der Gerichts\{reiber der Abtheilung 24 Königlichen Amtsgerichts I. Pahlke.

c A E (131781 Bekanutmachung.

In Sachen des Müllers Lindemann in Gr, Burgwedel und Genossen wider den Hauswirth Ludwig Wiekcnverg (0küummn Wiepens) in Thönse ist zum Verkaufe der dem Schuldner ge- hörigen Köthnerstelle Haus Nr. 26 in Thönje, nebst allem Zubehör zweiter und geseßlih letzter Termin auf :

Diensiag, den 13, Januar 1880, Vormittags 10 Uhr, vor unterz'ihnetem Amtsgerichte anberaumt, wozu taufliebhaber damit geladen werden.

In diesem Termine soll versucht werden, die vor- bin genannte Stelle in einzelnen Parzellen zu ver- kaufen.

Die Kaufbedingungen liegen 10 Tage lang vor dem Termine auf der Gerichtsschreiberei zur Ein- P aus. Der Aus\c{lußbescheid ift bereits er- assen,

Burgwedel, den 3. Dezember 1879,

Königliches Amtsgericht. Lauenstein. [13212]

Moriß Härting zu Leipzig hat das Aufgebot des von der Herzoglichen Braunschweigischen Landes- Lotterie-Direktion hieselbst am 18. Juli 1878 aus- gestellten Depositenscheins, Inhalts dessen Moriß Hâärting 5800 Thlr. Thüringer Eifenbahn-Aktien mit laufenden Dividendenscheinen bei der Direktion als Sicherheit für den demselben gewährten Kredit hinterlegt hat, beantragt.

Mr Inhaber der Urkunde spätestens in dem auf

den 22. Juli 1880, Morgeus 103 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Zimmer 16 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Braunschweig, den 1. Dezembcr 1879,

Herzogliches Amtsgericht. 1X. L, Nabert-

wird aufgefordert,

13208]

Die Ehefrau des Barbiers Johannes Ferdinand Reimers, Juliane Sophie Dorothea, geb. Wiese, zu Gleschendorf hat ihren Ehemann verklagt, weil derselbe sie böslih verlassen habe, und beantragt: den Beklagten s{uldig zu erkennen, zur Klägerin zurüdczukehren, widrigenfalls er für einen böslichen Verlasser erklärt, die Ehe geschieden und Beklagter zur Herausgabe des vierten Theiles seines Vermö- gens verurtheilt werden solle.

Zur Verhandlung des Rectsstreites ist Termin vor der Civilkammer 11. des hiesigen Landgerichts auf Montag, den 8. März 1880, Vormittags 11 Uhr,

anberaumt.

Der Beklagte, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wird zu diesem Termine geladen. Lübeck, 1879, Dezember 4, E. Sw{lichting,

Gerichtsshreihergehülfe des Landgerichts,

[13215]

,_ Die Fran Louise Schmachling, geb Lenaefeld, jeßt in Eschenbergen, vertreten durch den Nechts- anwalt Jacobs I. in Gotba, klagt gegen ihren Ehe- mann Erust Sckmaehling aus Ballstädt, dessen Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist. auf Trennung ihrer Ehe wegen böslicher Verlassung von Seiten ibres genannten Shemannes und ladet den Beklagten ¿ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11, Civilkammer des Herzoglich S. Landgerichts zu

Gotha auf den 3, März 1880,

: Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- riie zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemadbt,

Gotha, den 6, Dezember 1879,

Die Gerichts\chreiberci des H. Landgerichts. Langenhan.

3914 E, A Theilungssache.

In Sachen, betreffend die Spezialtheilung der den Betheiligten in der Dorfschaft Doenhausen, Amts Hoya, aus der Generaltheilung“ der Hämel- heide und des Hasselec und Eystruper Bruches zu- gefallenen Abfindung, steht Termin an auf

Montag, den 9, Februar 1880, / Morgens 115 Uúr, im Surhofschen Gasthause zu Cystrup, Amts Hoya, zur Anmeldung und Klarmachung aller An- oder Widersprüche und zur förmlicben Publikation des anstatt Plans bearbeiteten Nezesses.

Es werden zu diesem Termine alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde An- sprüche an den Theilungsaegenstand zu machen baben, namentlich die Grundherren. zur Anmeldung und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Wider- sprüche unter der Verwarnung geladen, daß im Fall des Ausbleiber s ihre Berechtigungen nur nah Angabe der übrigen Betheiligten berücksihtigt und fie in sonstigen Beziehungen als zustimmend an- gesehen werden sollen.

Den aus irgend einem Grunde betheiligten drit- ten Personen, inébesondere den Zehntherren, Pfand- gläubigern, Hütungs-, Fischerei- oder fonstigen Ser- vitut-Berechtigten wird nachgelassen, ihr etwaiges Interesse bei dem Geschäfte, soweit sie es für nöthig halten, zu beachten.

Anh werden unter Androhung des Aus\ch{lusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die plan- mäßige Ausführung der Theilung zum Erscheinen in diesem Termine die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen aufgefordert, wel- chen als Guts-, Dienst-, Erbenzins- und Lehnherren, als Lehns- und Fideicommißnachfolger oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung in Beziehung auf Ausführung der Theilung zusteht.

Es hct daher Jeder, welcher seine Rechte in die- sem Termine nicht anmeldet, sich beizumessen, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.

Der zu eröffnende Receß ist vor dem Termine bei der Kommissicn einzusehen, wie auch Abschrift desselben auf Verlangen ertheilt wird.

Hoya und Nienburg, den 27. November 1879,

Die Theilung3-Kommission, Goes@en. C, Weber.

Berichtigung. In dem Aufgebot des Königl. Amtsger. zu Melle vom 25. Novbr. cr. Nr. 283 d. Bl, betreffd. eine von dem Rittergutsbesißer v. Pestel aus Bruche erworbene Erbkötterei, soll der Wohnort des Ludwig Höcker und der Belegenheits- ort nicht Guerburg, sondern Suerburg heißen.

13194 l Da nes Vorschrift der Deutschen Nehtsanwalts- ordnung vom 1. Juli 1878 gewählte Vorstand ter Anwaltskammcr für den Bezirk des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Celle besteht aus den nah- benannten Rechtsanwälten: 1) Justiz-Rath Haarmann in Celle, Vor- sißender, E : 2) Justiz-Rath Linkelmann in Hannover, stell- vertretender Vorsitzender, 3) Justiz-Rath Evers in Celle, Schriftführer; 4) Rechtsanwalt yiautenberg U. in Hannover, stellvertretender Schriftführer, 5) Justiz-Rath Br. Caspary in Morißberg bei Hildeéheim, 6) Justiz-Rath Eger3vor}f in Lüneburg, 7) Rechtsanwalt Graff in Osnabrüdck, 8) Justiz-Rath Dw. Müller in Verden, 9) Justiz-Rath Wr. Naumann in Celle. Celle, den 5. Dezember 1879, Königliches Ober-Landesgericht. mr. Rühne.

Verkäufe, Berpachtungen, Submissionen 2c.

Holzverkauf. Am Freitag, den 19. d, M,., sollen von Morgens 10 Uhr ab in Finkenheerd nachbenannte Hölzer meistbietend verkauft werden: I. aus vorjährigem Einschlage:; Belauf Fünfeichen, Sagen 56 (alt 30) 1199 Rm. Eichen-Scheit, 551 Rm. Kiefern-Scheit, Jagen 42 und 49 (alt 28) 105 Rm. Kiefern-Scheit, 22 Rm. Kiefern-Ast, 37 Rm. Kiefern-Neis I. ; Belauf Callinenberg, Jagen 155 (alt 83) 594 Rm. Eichen - Scheit. Il. Aus dies- jährigem Einschlage in der Totalität: Belauf Fünf- eichen circa 125 Stück Bauhölzer, 120 Nm. Eichen- Scheit und Ast, 500 Rm. Kiefern-Scheit und Aft. Dazu ladet Käufer ein Siehdichum, den 5. De- zember 1879, Der Oberförster Neuter.

[13209] Holzlieferung.

Die Lieferung des Bedarfs an ges{nittenen und ungeschnittenen Hölzern für die Königlichen Stein- Foblenwerke am Osterwalde, Nesselberge und Gelen- bache, sowie für den Gypsbruch und das Braun- Tohlenwerk bei Weenzen, soll für den Zeitraum vom 1. April 1880 bis 31. März 1881 an den Mindest- fordernden vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen können im Büreau der Unterzeichneten eingesehen oder gegen Einsendung von 70 Z für Copialgebühren und Frankatur für Rückantwort von derselben bezogen werden. Die Offerten sind mit der Bezeichnung „Holzlieferung“ bis zum 12. Januar 1880, Morgens 104 Uhr, \shriftlih und versiegelt einzureichen.

Nachgebote finden keine Berücksichtigung.

Osterwald, im Dezember 1879.

Königliche Berginspektion.

Schcibte. (a Cto, 198/12.)

[13108] Submis ion. Beim untierzeihneten Regiment sollen im Suhb- mission8wege vergeben werden : a, die Lieferung von: 200 Säbeltroddeln für Unteroffiziere, 20 Säbeltroddeln für Gemeine der 1. Com- paanie, , 1581 Gewehrriemen,

396 weißen Mantelriemen,

198 \{wrwarzen Mantelriemen,

des kompleten Materials zur Aptirung von 646 Kochgeschirren früherer Probe in solche neuester Probe, bestehend aus

646 Oesen mit Nieten und 646 Kochgeschirrstielen ; b, die Aptirung vou:

1589 Gewehrriemen früherer Probe in solche neuester Probe unter Zugabe des hierbei erforderlißen fompleten Materials.

Ctwaige Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung 2c. von Au3- rüstungsstücten“ versehen, franco bis spätestens am 15. d. M,., Vormittags 10 Uhr, dem Regiment einzureichen. Die Lieferungsbedingungen liegen auf dem Bureau des Regiments ofen, auch können dieselben gegen vorherige Einsendung von 75 &H§ pro Exemplar vom Regiment bezogen werden. Cassel, den 5. Dezember 1879. Königliches 3. Hessisches Jufanterie-Negiment Nr. 85.

(13201) Submissions - Anzeige. Die Lieferung des Bedarfs an Ausrüstungs stücken fürs Regiment pro 1879/80, bestchend in:

120 completten Helmen,

120 Torniftern,

j Paar Tornister-Trageriemen,

212 weißen

10 braunen

2 E Leibriemen mit S{loß,

16 weißen Mantelriemen,

112 Feldflaschen mit Riemen,

213 Säbeltroddeln für Unteroffiziere,

60 Paar Patronentaschen,

300 Paar Kochgeschirr- Riemen,

140 Feldflaschengläsern, soll im Wege des Submissions-Verfahrens vergeben werden. Zu diesem Behufe ist ein Termin auf den 19, d. Mts., Vormittags 9 Uhr, angeseßt, zu welchem Lieferungs-Offerten unter Beifügung von Proben an die unterzeichnete Kommission einzureichen find, Proben , auf welche nicht reflektirt wird , er- folgen zurüd. Die Lieferung muß franko Garnison und Kammer erfolgen und Uebernehmer die În- sertion8fosten tragen. Das Regiment behält sich die alleinige Entscheidung über den Zuschlag vor.

Straßburg i. Elf , den 6. Dezember 1879. Bekleidungs - Kommission des 2, N.-Shl, Ju- fanterie-Negiments Nr. 47.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s w. von offentlichen Papieren.

Bekanutmachung.

Berlin-Auhaltische Eisenbahn.

Vom 15. Dezember cr. ab und während des ganzen Monats Januar 1880 werden in unserer Hauptkasse -— am Ascanischen Play Nr. 5 hierselb in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 jeden Wochentages eingelöst werden :

1) die zum 2. Januar 1880 fällig werdenden Zins-

coupons unserer Gesellschaft, und zwar:

a, Nr. 6 der 4/9 Prioritäts-Aktien,

b. Nr. 8 der 43%/ Prioritäts-Obligationen I, und Il. Emisfion,

e. Nr. 8 der 44/0 Prioritäts-Obligationen Litt, B.,

d, Nr. 8 der 47% Prioritäts-Obligationen Lité, C.;

2) die Zinscoupons Nr. 9 der 4309/6 Prioritäts- Obligationen der Oberlausitzer Eisenbahn-Ge- sellschaft,

3) die an früheren Fälligkeitsterminen nicht ein- gelösten Coupons und Dividendenscheine, soweit dieselben nicht etwa verjährt sind,

4) die rüdständigen verloosten Prioritäts-Aktien und Obligationen diesseitiger Gesellschaft, ckr. unsere óffentlivbe VBekanntmachung vom 10, März cr.

Es wird ersucht, getrennte Nachweisungen einzu-

reichen:

1) über Coupons zu Berlin-Anhaltischen Priori- täts-Aktien und Obligationen,

2) über Coupons zu Oberlausitzer Prioritäts- Obligationen und

3) über rüdckständige Dividendenscheine zu Berlin- Anhaltisben Stamm-Aktien,

welche je die Stückzahl und den Werth, na ihren verschiedenen Kategorien geordnet, nachweisen, Die verloosten Prioritäten find mit Nummerverzeich- nissen einzureichen.

In Leipzig erfolgt die Einlösung jedoch nur der Coupons und Dividendenscheine, in den Tagen vom 2. bis 15. Januar 1880, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, jeden Wochentages bei unferer Güterkasse auf dem dortigen Bahnhofe.

Außerdem erfolgt die Einlösung der Coupons zu den 4#%/9 Prioritäts-Obligationen Litt, C. vom 2. bis 15. Januar 1880 in Frankfurt a. M.:

2, bei Herren M. A. von Rothschild & Söhne,

b. bei der Filiale der Bank für Handel und In- dustrie.

Berlin, den 27. November 1879.

Die Dircktion.

[12665]

[13197] Cuxhavener Eisenbahu-, Dampfschiff- und Hafen- Actien-Gesellschaft.

Auf folgende Nummern der über sec{chzig und fiebenzig Prozent lautenden Jaterimscheine unserer

Gesellschaft

Nr. 1691—1693, 2147, 2155. ist die laut Bekanntmahung des Vorstandes vom 28, Juni d. J. respective 31. Oktober d. J. ers forderte Einzahlun; von ferneren 10 Prozent nicht geleistet worden.