1879 / 292 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Theater.

Königliche Schauspicle, Freitag: Opern- haus. 257. Vorstellung. Marie, oder: Die Tochter des Regiments, Komische Oper in 2 Abtheilungen, nah dem Französischen des St. Georges. Musik von Donizetti. In Scene geseßt vom Regisseur Salomon. (Frl. Tagliana, Hr. Salomon, Hr. Ernst.) Zum Schluß: Thea, oder: Die Biumeufee. Ballet in 3 Bildern von r Taglioni. Musik von Pugni. Ansang halb 7 Vhr.

Schauspielhaus. 244. Vorstellung. Das Ge- füngniß. Lustspiel in 4 Akten von Roderich Be- nedix. In Scene geseßt vom Dire?ror Dee. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 258. Worstellung. Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilungen von Schifaneder. Musik von Mozart. Fr. Mallinger, Frl. Horina, Hr. Fricke, Hr. W. Müller, Hr. Smidt.) Anfang 7 Ubr.

Schauspielhaus. 245. Vorstellung. Rolf Berndt, Swauspiel in 5 Aktea von G. zu Putkiß. Anfang

Tue,

Gallner-Theater. Freitag: Jhre Familie. Vo!ksstick mit Gesang in 3 Akten von J. Stinde und Georg Engels.

Victoria-Theater, Direktion: Emil Hahv.

reitag: (Lekte Woche. Kleine Preise, Parquet 2 4 50 4, Gallerie 50 H). Galtspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrvjere. Zum 224, Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus nattungsstück mit Ballet in 12 Bildern.

In Vorbereitung: Zum ersten Male: Die lehten Tage vou Pompcji. Großes von Carl Ludwig, mit Ballets von Bruë. von Naida. QDekoraticuen von Lüttkemeyer in Coburg. Maschinerien von Geißler. Kostüme von Happel. Requisiten nah pompejanishen Originalen des Königl. Museums und auderen Vorlagen. Ju Scene gescßt von Emil Hahn.

Besidenz-Theater, Freitag: 12. Gastsp. der Frau Josephine Gallmeyer. Ans Cefällig- felt, Lolotte. Grüäflihe Jrrungen.

Uroils Theater, Direlti:n: Engel-tebrun, Freitag: Große Weihnacts - Ausstellung „Für Jung und Alt“, (Das Nähere in den Abendprogramms und im Führer durch die Weihnachts- aus\telung.) Im Theater: »„Liebe3zauber.“ Phantastishe Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten und 8 Bildern. Vor der Vorstellung: Groß:8 Con- cert im Königésaal ; vor, während und nach der Vor- stellung im Tunnel : Concert der Tyroler. Eröffnung der Autstellung und Anfang der Concerte 55 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Germania - Theater, Freitag: Novität. Landoliu. Schauspiel in 4 Aufzügen von G. Wuns{bmann (nah Berißold Auerbachs Erzählung: „Landelin von Reutershöfen“ frei bearbeitet).

Sonnabend: Landotin.

Balle - Miiance - Theater, Freitag u. folg. Tage: Gastspiel des Hrn. Oskar Fiedler vom Stadttheater zu Breslau. Mit reuen Dekora- tionen, Kostümen, Requisiten u. #, w.; Der Ratten- fänger von Hamelu,. Phantastiswes Volksstück mit Gesang in 12 Bildern. Nach Sprenger’s Geschichte und Ehrich's Chronik der Stadt Hamela, frei bear- beitet von C. A. Görner. Musik von E. Caten- husen. Die elektrische Beleubtung durch die Königl. Theater-Feuerwerker Herren Behrendt und Sohn. (Heinz , der Raitenfänger: Hr. Oskar Fiedler, als E, Anfang 7 Uhr. Das Theater ist gut ge-

etzt.

Cireus Renz, Marktihallen Carlstraße.

Freitag, Abends 7 Uhr: Vorstellung. „NMa- poli“ oder: Salvator Nosa und vie Bauditen- Fürstin. 1. Auftreten der Damen Frl. Vir- ginia und Liria in ihren außerordentlichen Leistun- gen auf dem Deppelseil. Das Springpferd Pour tovjours, ger. von Frl. E. Loisset. Vorführen der 14 Hengsic. Sonnabend: Borstellung. Ernst Renz, Direttor.

FSamilien-#achrichten.

Verlobt: Frl. Margarethe Mathis mit Hrn. Hauptmann und Compagnie-Chef Reinccke (Hrusch- èowißtz bei Bisenz in Mähren—Hirschberg i. Schl.). Frl. Martha Schlie} mit Hrn. Dr. med. Arton Schimmelpfennig (Guben-Klostermühl— S{neidemühl). Frl. Anna Wendt mit Hrn, Nittergutsbesißer Paul Borowski (Danzig— Riesenwalde). Frl. Gertrud Döring mit Hrn. E Dr. jur, Siegfried Roedenbeck

eiß).

Verehelicht: Hr. Pastor Hermann Wisliceni mit as Margarethe v. Hcldreih (Wettaburg bei Naumburg a. S.—Stendal).

Geboren: Eine Tochter: Hrn, Ober-Stabsarzt a. D. Besser (Ra!henow), Hrn. Notar Ilges (Ottweiler) Hcn. Dr. Bohm (Berlin) Hrn. Remontedepot - Inspektor P. Schroeck (Neuhof, Treptoro a./N.).

Gestorben: Hr. Bürgermeister a. D. J. H. E. Hoffmeyec (Bückeburg). Hr. Dr. med, L, Schilling (Königs-Wusterhausen). Hr. Lieute- nant Heinrich Mar v. Leipziger (Köjen). Hr. Ober-Tribunals-Rath a. D. Dr. Eding (Berlin).

S teckbriefe und Untersuchungs - Sachen [13368]

Rottenburg. Zurückgenommen wird der unterm 4. Dezember 1879 gegen den Gastwirth Johann Abt von Rottenburg erlassene Steckbricf, nachdem Abt sich zum Strafantritt gestellt hat.

Noitenburg, den 8. Dezember 1879,

Königliches Amtsgericht. Kellenbacch, A. N.

(Frl, Lehmann, |

Av#stattungsitüd | Mui k |

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl. è

Nachlaß-Proklam. |

Dritte Bekanntmachung, ; Auf Antrag der Erben des am 19. Juli d. J. | verstorbenen Kaufmannes Paul Nissen in Flens- ; burg werden, mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger, alle Diejenigen, welche an den Nahlaß ! des genannten Paul Nissen Ansprüche und For- ; derungen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, i dieselben, bei Vermeidung des Verlustes, binnen } svätestens 12 Wochzn nab dem Tage der lezten Be- # fanntmahung dieses Proklams hierselbft anzumeldcu. Flensbur, den 18. November 1879. Königl. Amtsgericht, LL. Abth, Brinkmann.

[1324] Proclama. « Das in der Kata!tral-Gemeinde Recklinghaufen belegene Grundstück Flur 18 Nr. 1228 „am Wester- holter Wege“ ist im Grundbuche von Stadt Reck- linghausen Band 9 Blatt 62 auf den Nam-n der Wittwe Heinrih Walther, Gertrud, geb. Kraue, eingetragen. Von Letzterer haben die Eheleute Wirth Heinrih Cratner dasselbe angeblich vor länger als 30 Aahren erworben, und is es auf deren Kinder angeblih erblich übergegangen. Die jeßigen Besißer, Eheleute Kaufmann Carl Pôpping- haus und Sophia, g:b. Cramer, und die Gheleute, Deftillateur Friedrih Brinkmann und Henriette, geb. Cramer, haben kehufs Erlangung eines Aus- {lußerkenntnisses das Aufgebet des Grundstücks beantraat. Es werden daher alle Diejenigen, welce an demselben Eigenthums - oder sonstige Ausprüce zu haben glauben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 2. März 1880, Vormittags 11 Uhr, an biesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an- zumelden, widrigenfalls fie mit denselben präkludirt N Cas dieserhalb ewiges Stillschweigen aufer- egt wird. Recklinghausen, den 26. November 18379, Königliches Amtsgericht.

Ediktalladung

behufs Todcserïlärung.

Nachbenannte verschollene Person, - Johann Ger- hard von Gellerit aus Cappel, geboren am 23. De- zernber 1816, Sohn des Johann Gerhard von Gel- lern und dessen Chefrau, Margaretha, geborene Meyern, daselbst, welcher vor etwa 30 Jahren nah Amerika ausgewandert ist, und von dem “seit über ? 20 Jahren keine Nachrichten mehr bekannt sind, ; wird auf Antrag der sür ihn bestellten Pfleger, nach- | dem von den Antragstellern den Vorschristen des î 8. 7 des Gesetzes über die Todeserklärung verschol- } lener Personen vom 23. Mai 1848 Genüge geleistet ? ist, hierturch aufgefordert, sich binnen Jahresfrist und spätestens am

DTicustag, den 21. Dezember 1880, 10 hr Bormittags, entweder in Person, oder durch einen gehörig legiti- mirten Bevollmächtigten bei dem unterzeichneten f Gerichte zu melden.

Falls bis zu dem angegelenen Zeitpunkte eine Meldung nicht eingegangen ist, soll der oben näher bezeichnete verschollene Johann Gerhard von Gellern für todt erflärt und sein Vermögen den nächsten R Erben oder Nachfolgern Überwiesen werden.

Zugleich ergeht damit die Aufforderung:

a, an alle Pe:fonen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, davon Mittheilung zu machen;

. für den Fall der demnächsten Todeterklärung aher an etwaige Erb- oder Nachfolgerdberech- tigte ihce Ansprüche anzamelden, andernfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Nerschollenen auf sie teine Rücksicht genom- men werden wird,

Doruut, den 26. November 1879, G

Königliches Amtsgericht. Baring.

[12234]

[13289]

[13293] Bor!adung ves Klägers zum müntlichen Verfahren im Interventionsprozeß in Sachen der Bertha E N Zawodzie, Klägerin, wider den Kaufmann Louis Neumann zu Breélau, Beklagten, wegen Intervention.

Auf die Klage vom 14. Juli 1879 haben wir zur mündlihen Verhandlung der Sache einen Termin auf deu 4. Feóruar 1880, Vormittags 9 Uhr, in Zimmer Nr. 24 anberaumt, und laden Sie hier- zu mit der Aufforderung vor, in dem festgesezten Termine zu dex bestimmten Stunde in Person oder dur einen mit gehöriger Vollmacht und vollftän- diger Auskunft versehenen Stellvertreter zu erscheinen und den Aufruf der Sache zu gewärtigen.

Sollien Sie zu der bestimmten Stunde nicht er- \{heinea, oder der von Zhnen gewählte Bevoll- mächtigte niht mit gehöriger Vollmacht versehen, auch von der Sache nicht so, daß er Über Alles ge- | böôrige Auskunft zu geben im Stande wäre, unter- richtet sein, oder sih nicht auf die Sache einlassen, fo werden nach dem Antrage dcs Gegentheils ent- weder die Akten auf Ihre Kosten zurückgeleat, oder cs werden alle streitige, von dem Nichtersczienenen angeführte, mit \ch{riftlichen Beweisen nicht unter- ütte Thatsachen für nicht angebracht erachtet, und alle vom Gegentheil angeführte Thatsachen, denen noch nit ausdrüclich widersprochen worden, für zugestanden, sowie die vom Gegentheil beigebrachten Urkunden für anerkannt angesehen werden.

Uebrigens müssen in diesem Lermine alle Urkunden, auf welche die Entscheidung gegründet werden so!l, in Urschrift eingereiht werden, und findet eine Verlegung des Terrains nuc auf über- einstimmenden Antrag beider Pauteien statt.

An die Frau Bertha Wolfsohn und teren Ehemann zu Zawodzie. Kattow?tz, den 2. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht.

i rechtmäßigen Erben angenommen und ihm als sol-

' Naters Valentin Mohr,

den aufgefordert, ihre Erbausprüche binnen drei

[13287] Aufgebot.

Die von der Direktion der Lebens-Versicherungs- Aktien - Gesellschaft „Germania“ in Stettin unter

{ dem 11. Mai 1864 ausgestellte Police Nr. 51 961, ! dur welche die gedachte Gesellschast dem Scneider- }

meister Carl Christian Friedrich Fink und dessen Ghefrau Louise Wilhelmine, geb. Schneider, zu Berlin, beziehungéweise dem Lettlebenden vor: ihnen die Summe von 500 Thlr. = 1500 4, zahlbar nach dem Tode des Ecstversterbenden, versichert hat, ist den Versicherten verloren gegangen. Wer an diese Police als Eigenthümer, Erbe, Cessionar, Pfand- oder sonstiger Briefinhaber Ansprüche zu machen haben follte, wird aufgefordert, sich mit den- selben bei äus und ¿war spätestens in dem am 19. März 1880, Bormittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 28, vor dem Herrn Lan2gerichts-Rath Gerstäcker, ars stehenden Termine zu melden, widrigenfalis er mit sein-n Ansprüchen unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens präkludirt werden und die Amorti- sation der Police Behufs neuer Anfertigung für die Versicherten erfolgen wird. Stettin, den 1. Dezember 1879, F öntgliches Landgericht.

[13295] Aufgebot.

Am 30. Avoust 1878 ist die unverebelichte Catharina Wippermann aus Heiligenstadt hier- selbst verstorben. Auf den Antrag des hierzu auto- rifirten Königlicßen Justiz-Raths Huck werden die unbekannten Rechtsnachfolger der Catharina Wip- permann aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß derselben vor oder in dem auf

den 2. Lpril 1880, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftshause, Zimmer Nr. 11, an- beraumten Termine anzumelden, unter der Verwar- nung, daß sonst der landesherrliche Fiskus für den

chem der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt werden wird. Gleitviß, den 29, November 1879. Königliches Amtsgericht. II.

1299S ee Erbvorladuug.

Pauline Mohr aus Wollmatingen ist zur Erb- schaft ihres am 14, November d. J. verstorbenen Landwirths von Wollma- tingen berufen und wird, da ihr derzeitiger Aufent- halt unbekannt is, zu den Erbtheilungsoerhand- lungen mit Frist von drei Monaten und dem Anfügen vcrgeladen, daß, wenn sie in dieser Frist ih niht meldet, ihr Erbtheil denen zugetheilt würde, welchcn er zukäme, wenn sie nicht mehr am Leben wäre.

Constanz, den 25. November 1879.

Der Großh. Ncetar. Diez.

Oa Erbvorladunx.

Hubezt Ball, Schneider von Mörsh, Amts- gerihtsbezirk E:tlingen, zur Zeit unbekannt wo ab- wesead, wird hiermit aufgefordert, seine Erbansprüche an den Nachlaß seines am 25. November 1879 ver- storbenen Bruders Franz Anton Ball, ledig, von

Mörsch,

binnen drei Monaten geltend zu machen, widrigenfalls die Erbschaft Denen zugetheilt würde, welchen sie zukäme, wenn der Ge- [adene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr gelebt hätte.

Ett!tingen, den 5. Dezember 1879.

Großherzoglich Badisher Notar für den Amtsgerichtsbezirë Ettlingen. F. P. Edlex.

9929 2 ae Erbvorladuug.

Am 12. Iuli d. J. starb zu Reichenau die levige Haushälteriu Katharina Frey von Bur- bac, Amts Eltlingen, oÿne Hinterlassung eines Testaments.

Nach den gemachten Erhebungen hatte fie fol- gende Geschwister: |

1) Anton Frey in Sulzbach,

2) Josef Frey, Lehrer in Weißenbach,

2) Sebastian Frey,

4.) Fohann Georg Frey, Lehrer in Rastatt,

6) Franziska, verehelih! gewesen mit Försler

Gerber in Frauenalb

6) Magdalena, verheirathet gewesen mit einem

gewissen Merklinger in Frauenalk,

7) Maria Anna Frey (Näheres unb-kannt),

8) Margaretk:a Frey, verehelicht gewesen mit Jo-

hann Maucher in Frauenalb.

Diese Geschwister bezw. deren Nachkommen wer-

Monaten bei dem Unterzeichneten geltend zu machen, widrigenfalis der Nachlaß Denjenigen zu- gethcilt würde, welchen er zukäme, wenn die Aut- geforderten nit mehr am Lebte: wären.

Konstanz, den 24. November 1879.

Der Großh. Notar. Diez. (13290] i E

Der Halbhsfner Adolph August Lichte, Haus- Nr. 3 zu Overstedt hat laut Obligation vom 2%, September 1869 zu Gunstcn des früheren Viertel höfners Heinrich Wilhelm Kayser zu Holt- husen wegen 500 Thlr. Cour. und 43 %% Zinsen sein gesammtes Vermögen verpfändet, welhe Hypo- thek auf den Halbhof Haus-Nr. 3 zu Overstedt in die Hypothekenbücher für diese Ortschaft Vezirk 7, Ubth. 1, Band 3, Seite 237, Fol, 3 unter Nr. 2 am 25. September 1869 eingetragen ift.

Auf Antrag des jeßigen Inhabers diescs Halb- hofs Cari Meyer zu Overstedt, welcher der vorges schriebenen Eid geleistet hat, haben Alle," welche Ansprüche an diese Hypothek zu haben vermei:en, viese ihre Nechie am

: MWilhelmsftraße Nr. 92/93.

[13300] Oeffentliche Ladung.

Die led!ge Bötin Neginua Neidl von Neualben-

reuth und ihr Kindsvormund Michael Frank

von dort haben gegen Ferdinand ‘Lenhard, le- digen Wagnergesellen aus Sandau in Böhmen, der

Zeit unbekannten Aufenthalts, Klage:

1) auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem von Ersterer am 15. Juni d. Is. geborenen und Margaretha getauften Kinde:

2) auf Zahlung von:

a. 10 M Kindbettkosten,

b. 30 A jährliche Alimente auf die erften 14 Lebensjahre des Kindes, das seiner- zeitige Schulgeld und die Leichenkosten, falls das Kind innerhalb der Alimen- tationszeit sterben sollte, und

3) Verurtheilung in die Streitskosten

gestellt.

Zur Verhandlung dieser Klage hat das Kgl. Amtsgerit Waldsassen Termin auf

Donnerstag, den 4. März 1880, Vormittags 9 Ur, i eraus und wird hiermit Beklagte hierzu ges laden. Waldsassen, den 6. Dezember 1879, Der Kgk. Gerichtsschreiber. [13212] i Moriß Härting zu Leipzig hat das Aufgebot des von der Herzoglichen Braunschweigischen Landes- Lotterie-Direktion bieselbst am 18. Juli 1878 aus- gestellten Depositenseins, Inhalts dessen Moriß Härting 800 Thlr. Thüringer Cisenbahn-Aktien mit laufenden Dividendenscheinen bei der Direktion als Sicherheit für den demselben gewährten Kredit hinterlegt hat, beantragt. j: Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Juli 1880, Morgens 102 Uhr, vor dem unterzeibneten Gerichte Zimmer 16 anberaumten Aufgebotêtermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Braunschweig, deu 1. Dezember 1879. Herzogliches Amtägericht. IX. L, Nabert-

[13281]

Die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar Yat durch Beschluß vom 6. Dezember 1879 auf Antrag der Bavette Bium, gewerblosen Ehefrau von Jacob Levy, Metgec, Beide in Scherweiler wohnhaft, die Luflösung der zwischen ihr und ihrem genannten Chemanne bestehenden ehelichen Gütergemeinschaft ausgesprochen.

Für richtigen Auszug : Der Landgerichts-Sekretär. Carl.

[13277] Als Rechlsanwalt ist am hanseatischen Dberlandess gericht zu Hamburg zugelassen und in die Rechts- anwoltsliste eingetragen : Val jur. Hermann Theodor JFahu zu Bremer? aven. Samburg, den 8. Dezember 1879, C Das hanseatishe Oberlande8gericht. Zur Beglaubigung : R. Priens, Dr, Secretair.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c {12770] 2 Die Lieferung von 28 500 Stück eichenen Mittel \{chwellen und 1350 Stück eichenen Weichenhölzern für die Westfälishe Eisenbahn und 20 000 refp. 615 Stück desgleichen für die Münster-Gnscheder Eisenbahn foll im Wege der öffentlichen Sud mission verdungen werden. Die Lieferungs-Bedin- gungen liegen in unserem Central-Bureau hier zur Einsicht aus, werden au auf frankirte, au unseren Bureau-Vorsteher von Griesbach hier zu richtende Schreiben gegen Einsendung von 25 - übersandt. Die Offerten sind verschlossen und. mit der Auj- ette 18 "Submisfion auf Licfcrung vou Mittel- shtvellen und Weichenhölzern“ zu dem am 19. Dezemver cr., Vormittags 10 Uhr, in unserm Central-Bureau hier anstehen- den Termine portofrei an uns einzusenden. Müuster. Königliche Direktion.

[12871] | Die zum Bau des Hauptgebäudes des Jnfankerie- Kasernements hierselbst erforderlichen Zimmer- und Stagakerarbeitecn, veranschlagt auf circa 73 880 und resp. 8289 6, sollen Diensiag, ven 16. Dezember cl. ___ Mittags 12 Uhr, im Submissionêwege verdungen werden. Die Bedingungen und Zeichnungen, von denen Abschriften und Kopien gegen Erstaitung der Koiten abgegeben werden können, liegen zur Einsicht aus im Bureau ver Ha Barmen ( : ¿ u Zerliner Vaurt , Baufstraße 313, und auf dem B (Zie, 385/12) Preuzlau, den 5. Dezember 1879. Königliche Garntson-Bertoaltung-

E Submission. n O

An Folge der öffentlihen Submilston U L

Ura des Bedarfs an Haardecke für eon

vom 1. Januar 1880 bis ultimo März 1881 s aen a ermin dazu ist au

Moutag, ben 22. Dezember 1879, Vormittags 10 Uhr, Depots im Büreau des unterzeichneten Artillerie-DePol®2e

Hohenzollernstraße 7, anberaumt. des Termins

Dieustag, den 3. Februar 1880, 11 Uhr Morgens, S an gewöhnlicher Gerichtéstelle anzumelden, widrigen- falls die obige Hypothek für voUständig erloschen erklärt werden soll, : Uelzen, den 5. Dezember 1879, Königliches Amtsgericht 11.

Offerten sind bis zur Eröffnung t versiegelt und franco mil der Aufschrift : „Submission auf Haardecke cinmzusenden. N Bie Lieferungsbevingungen [wr as Probe, welcher die Lieferung zu - ersolgen Al, erden piefetiigen Büreau zux Cinsicht aus, auch werde

uad

Zur “Beglaubigung:

Beglaubigt: Kelch.

v. Goeben, Gerichtsschreiber.

| erstere gegen Erstattang der Kopialien absdrif

' mitgetheilt. 9 d deburg, den 6. Dezember 1879, ¿Magde Bur S etilleric-Depot.

t, liegen M |

P L E e T E P dar S L

E E E E 7 E A E R T E M E _—

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

M Dos Abonnement veträgt 2 „Æ 53 A für das Bierteijaßr.

Insertionspreis für den Raum einer Bruczeile 39 S | B Ls E j

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¿ 292.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Steuer-Rezeptor Vogelsang zu Esens den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Lieutenant zur See Mirre und dem Bürgermeister a. D. Heyl zu Baumholder im Kreise St. Wendel den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse; dem Schleusenmeister Draeger zu Laucha im Kreise Querfurt das Kreuz der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie dem Schullehrer und Organisten Kahl zu Steinseifersdorf im Kreise Reichenbach das Allge- meine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät derx König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Königlich bayerischen Offizieren fol- gende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse:

dem Oberst-Lieutenant Ritter von Hoffmann, Führer des 4. Jnfanterie-Regiments König Carl von Württemberg ;

den Rothen Adker-Orden vierter Klasse: dem Hauptmann Kopf im 4. Jnfanterie-Regiment König Larl von Württemberg, P e Hauptmann Neuhierl im 8. Fnfanterie-Regiment e, PTan i Pri R E Zwicth im 5. Chevaulegers-Regiment rinz Vtto, G dem Hauptmann Begel im 2. Fuß-Artillerie-Regiment un dem Premier-Lieutenant Manz, à la suite des Jnfan- terie-Leib-Regiments und Adjutant des Kriegs-Ministers ;

den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:

dem General-Major von Mucck, Commandeur der Be- sazungs-Brigade in Meß ;

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:

__ dem Obersten von Gropper, Commandeur des 8. Jn- fanterie-Regiments „Pranckh“; sowte

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

‘dem Oberst-Lieutenant Kunstmann im 4. Jnfanterie- Regiment König Carl von Württemberg, dzm Oberst-Lieutenant Kurz im 8. JFnfanterie-Regiment „Prandh“, dem Oberst-Lieutenant Pop p, Commandeur des 2. Jäger- Bataillons, dem Major Poss ert im 5. Chevaulegers - Regiment Prinz Otto und dem Major Freiherrn von Lurz im 2. Feld-Artillerie- Regiment.

Deutsches Neich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : dem Prokuristen Alfred Schoen in Mülhausen die nagesuhte Entlassung von dem Amte als Handelsrichter bei dem Landgericht in Mülhausen zu ertheilen.

Jn Elsfleth wird am 15. d. M. mit einer Seesteuer- mannsprüfung begonnen werden.

Königreich Dreußem

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Geheimen Ober-Justiz-Rath und vortragenden Rath im Justiz-Ministerium Horstmann zum Wirklichen Geheimen Ober-Justiz-Rath;

_ den Ober-Landesgerichts-Rath Predari in Breslau zum rihterlihen Mitgliede und den Landgerichls-Rath V ietsch da- selbst fum stellvertretenden rihterlihen Mitgliede des Bezirks- verwaltungsgerihts zu Breslau auf die Dauer ihres Haupt- amtes am Sitze des leßteren; sowie

den R nes Rath von Stiernberg in Sig- maringen zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Be- irksverwaltungsgerichts zu Sigmaringen für die Dauer seines Hauptamtes am Size des leßteren, ferner

den E Friedrih Eberhard Vormbaum zu Neustadt i. We tpr., und den Landrath Viktor Leo Delsa zu Kosten zu Regierungs-Räthen zu ernennen.

PLIVITEJ U m wegen Emission von 2000000 A 4{%iger Prioritäts- Obligationen der Nordhausen - Erfurter i Eisenbahngesellschaft. Wir Wilhelm, von Gottes Gnadea König von Preußen 2c. d Nachdem von Seiten der Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesell- A auf Grund des von der Generalversammlung ihrer Aktionäre August 1879 gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden

|

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für Berlin außer den Post-Anstalten anch die Expe-

dition: SW. Wilheltinstr. Ne, 82.

ist, ihr zur Einlösung beziehungsweise Konvertirung der auf Grund Unseres Privilegiums vom 20, Februar 1871 emittirten fünfprozentigen Prioritäts-Obligationen in Höhe von 1 200000 M, soweit dieselben noch nicht durch Ausloosung amortisirt nd, sowie an Stelle ter durch Unser Privilegium vom 25. Juli 1877 genehmigten, noch völlig unbegebenen fünsprozentigen Prioritäts-Obligationen in Höße von 600 000 4, die Aufnahme einer einzigen vier und ein halbprezentigen und behufs Erweiterung der Bahnaulagen, Vermehrung der Betriebsmittel und zur besseren Aus- rüstung ihres Unternehmens auf den Betrag von 2000 C09 A ab- gerundeten Anleihe gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons versehener Prioritäts - Obligationen zu gestatten, wollen Wir unter Zurücknahme des vorbezeichneten Privilegiums vom 25. Juli 1877 in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Ges. Samml. Seitè 75) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung zur Emission derartiger Obligationen in einer Gesammthöhe von 2009000 #, geschrieben Zwei Millionen Mark unter -den folgenden Bedingungen ertheilen :

. 1. Die in Höhe der 2000000 Æ erst nach Kündigung der auf Grund des Pr vom 20. Februar 1871 ausgegebenen fünf- prozentigen Prioritäts-Obligationen neu zu emittirenden Obligationen, auf deren Rückseite dieses Privilegium abzudrucken ist, werden nah dem beiliegenden Schema A. unter der Bezeichnung:

„Vier und einhalbprozentige Prioritäts-Obligationen der Nord- hausen - Erfurter Ei} :nbahngesellshaft, Emission von 1880“ ausgefertigt. : Dieselben zerfallen in: 400 Stüd zu 1009 # von Nr. 1-—400, O P a 401—1200. 4000 e O 25 -1201-—5200,

Die Unterzeichnung der Stücke erfolgt von dem Vorsißenden des Verwaltungsrathes und der Direktion, sowie von einem Kontrol- beamten der Gesellschaft. Die Unterf&riften der beiden Erstgenann- ten könven in Faksimile, die Unterschrift tes Kontrolbeamten muß im Original erfolgen. i

8. 2, Die Inhaber der zu entittirenden Obligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür. nah 8. 3 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Nordhausen-Erfurter Eisen- bahngesellshaft. Sie haben in dieser Eigenschaft vor den Inhabern der Stamm-Prioritätsaktien und der Stammaktien ein unbedingtes Borzugsrecht.

__S§. 3. Die Obligationen werden mit Vier und ein halb Prozent S Verne ber Bink

ur Erhebung der Zinsen werden den Obligationen zunächst für zehn Jahre 20 halbjährlihe, am 2. Januar und 1. Juli h A treffenden Jahre zahlbare Zinscoupons Nr. 1 bis 20 nebt Talon na den unter B. und C. beigefügten Schemas beigegeben.

Beim Ablaufe dieser und jeder folgenden zehnjährigen Periode werden nach vorgängiger öffentliher Bekanntmachung neue Zins- coupons für anderweite 10 Jahre auszereiht. Die Ausreichung er- folgt an den Präsentanten des Talons, durch dessen Rückgabe zugleich über den Empfang der neuen Serte Zinscoupons nebst Talou quittirt wird, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber der Obligation unter Präsentation derselber: bei der Direktion der Gesellschaft schriftli Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung einer neuen Serie Zinscoupons nebst Talon an den Inhaber der Obligation.

8. 4. Die Ansprüche auf Zinsvergütung erlöschen zu Gunsten der Beamten-Pensions- ünd Unterstüßungskasse, wenn die Zins- coupons nicht binnen 4 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden.

§. 5. Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf,

an welchem dieselben zur Zurückzahlung fällig sind. Wird diese in Empfang genommen, so müssen zuglei die ausgereihten Zinscoupons, welche später als an jenem Tage verfallen, mit den fälligen Obli- gationen eingereiht werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Sovens von dem Kapital gekürzt und zur Ein- lösung diesec Coupons verwendet. . 6, Zur allmählihen Tilgung der Schuld wird vom Jahre 1881 ab mindestens 4 Prozent von dem gesammten Nominalbetrage der Anleihe und vorn Jahre 1883 ab mindestens § Prozent desgleichen nebst dem Betrage der durch die bereits getilgten Obligationen ent- stehenden Zinsersparniß verwendet. Außerdem steht der Gesellschaft eine allgemeine sechsmonatlihe Kündigung der Obligationen mit Ge- nehmigung unseres Ministers der öffentlichen Arbeiten zu.

Die Nummern der in einem jeden Jahre zu amortisirenden Obligationen werden alljährlich durch das Loos bestimmt. Die Aus- loosung geschieht Seitens der Direktion mit Zuziehung eines das

rotokoll führenden Notars in einem 14 Tage zuvor einmal öffent- O gemachten Termine, zu welhem Jedermann der Zutritt reisteht.

Bei der Ausloosung sind die Appoints zu 1009, 500 und 3090 nach dem im §. 1 angegebenen Verhältnisse ihrer Gesammtbeträge zu berüdsihtigen. Soweit die zur Amortisation zu verwendende Summe einen hiernach nit theilbaren Ueberschuß ergiebt, wird der- selbe zur nächsten Amortisation verwendet.

Die Bekanntmachung der ausgeloosten Obligationen, sowie einer allgemeinen Kündigung der Obligationen erfolgt durch dreimalige Einrückung in den „Deutschen Reichs- und Preußischen Staats- Anzeiger“ (§. 11). Die erste Einrückung muß mindestens 6 Mo- nate vor dem bestimmten Zahlungstermine stattfinden. Die Ein- lôsung- der ausgeloosten Obligationen geschieht am ?. Ja- nuar j. Is., das erste Mak am 2, Januar 1882, die Einlösung der gekündigten Obligationen kann sowohl am 2. Januar «als am 1. Juli j. Js. stattfinden.

Die Rückzahlung erfolçct in beiden s nah dem Nennwerthe gegen Auslieferung der Obligation nebst Zinscoupons und Talons an den Präsentanten. Die in Folge der Ausloosung eingelösten Obligationen werden unter Beachtung der oben wegen der Aus- loosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die in Folge der allgemeinen Kündigung ihrerseits oder in Folge der Rückforderung Seitens der Gläubiger (cfr, §. 9) eingelösten Obligationen wieder ausgeben darf.

__ Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem betreffenden Eisenbahn-Kommissariate alljährlich Nachweis geführt.

. 7. Sollen angebli verlorene oder vernichtete Obligationen. amortisirt werden, so wird ein gerichtlid;es Aufgebot nach den allge- meinen geseßlihen Bestimmungen erlassen. Für dergestalt amorti- firte, sowie auch für zerrisseze oder fonst unbrauchbar gewordene, an die Gesellschaft zurüdLgelieferte und gänzlich zu kassfirende Obligationen werden auf Kosten des Empfängers neue dergleichen ausgefertigt.

_ Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch amor- tisirt werden. Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 4) bei der Direktion anmeldet und den ftaitgehabten Besiß glaubhaft darthut, soll nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht E Vorschein gekommenen Zinscoupons -gegen Quittung ausgezahlt werden.

8. 8, Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nit zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden während der nächsten drei Jahre nah dem Zahlungstermine jährlich einmal von der Dies rektion der Gesellshast behufs dec Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Die Obligationen, welche nicht innerhalb zehæ Fahren nah dem lebten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorge- zeigt werden, sind werthlos und ist dies von der Direktion unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Stücke alsdann öffents lih zu erklären. Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Verpflichtungen mehr.

8. 9. Außer den im §. 6 gedachten Fällen sind die Inhaber - der Obligationen berechtigt, deren Nennwerth in folgenden Fällen von der Gesellschaft zurüczufordern :

a. wenn fällige Zinscoupons, ungeachtet folche zur Einlösung präsentirt werden, durch Verschulden der Gesellschaft länger als drei Monate unberichtigt bleiben,

b, wenn der Transportbetrieb auf der Nordhausen-Crfurter Bahn mit Dampfwagen oder mit anderen, dieselben erseßenden Maschinen durch Schuld der Gesellshaft länger als sech8 Monate ganz aufhört, i R :

c. wenn die im 8. 6 festgeseßte Tilgung der Obligationen nicht innegehalten wird.

In den Fällen zu a. und b. kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden ; in dem Falle zu e. is dagegen eine dreimonatlihe Kündigungsfrist. zu beobachten.

Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a. bis zur Bezahlung des betreffenden Zinscoupons, in dem Falle zu b. bis zur Wiederherstellung-des unterbrohenen Transportbetriebes, das Recht der Kündigung in dem Falle zu c. drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Tilgung der Obligationen hätte erfolgen sollen, Die Kündigung verliert indessen ihre rechtlihe Wirkung, wenn die Gesellschaft die niht inaegehaltene Amortisation nacholt und zu. dem Ende binnen längstens drei Monaten nä@ erfolgter Kündigung die Auszahlung der zu amortisirènden ausgeloosten Prioritäts-Dbli- gationen nahträglich bewirkt,

8. 10. Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgeseßt und verordnet:

a, Vie vorgescriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung der Dividenden an die Aktionäre der Gesellschaft und der an die Mitglieder des Verwaltungsraths und der Direktion zu zahlenden Lantieme vor,

b. bis i Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke ver- kaufen, dies bezieht si jedoch nichi auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlihen Grundstücte, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post-, Telegraphen-, Polizei- oder steuerlihen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen ab- getreten werden möchten. Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderlich sei oder nit, genügt ein Attest des betreffenden Eisenbahn-Kommisfsariats,

06, die Gefells(ast darf keine neuen Prioritäts-Aktien oder Obli- gationen fkreiren, es sei denn, daß für die jeßt zu emittirenden Obli- gationen das Vorzugsrecht ausdrücklich stipulirt werde.

Die vorstehend unter þb. erlassene Bestimmz:ng soll fi jedo auf diejenigen Obligationen nit b:ziehen, die zur Rückzahlung fällig erklärt, niht innerhalb sech8s Monaten nach Verfall zur Empfang- nahme der Zahlung gehörig präsentirt werden.

8. 11. Alle in diescm Privilegium vorges{riebenen öffentlichen Bekanntinachungen müssen im Deutschen Reihs- und Preußischen Staats-Anzeiger abgedruckt werden.

8. 12, Auf die Zahlung der Obligationen, wie auch der Zins- coupon3 kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden.

u Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Privti!egiunr Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Jn- [e el ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der

ligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung p en des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu prä- udiziren.

Das gegenwärtige Privilegium if durch das Amtsblatt der Regierung zu Erfurt bekannt zu machen und eine Anzeige davon, daß dies geschehen, in die Gesez-Sammlung aufzunehmen.

Gegeben Berlin, den 12. November 1879.

(L. 8.) Wilhelm. Maybach. Bitter.

Schema À. Vier und ein halb prozentige Prioritäts-Obligation der Nordhausen-Erfurter Sifeababa gele an Emission vom Jahre 1880.

Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe von M. An- theil an dem in Gemäßhett des umstehend abgedruckten Allerhöchsten