ivilegiums emittirten Kapitale von 2090 000 M rioritäts-Obli- Dres der Nordhausen-Erfurter on I sait
Nord n, den
as Pie Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesellschaft. f Der Verwaltungsrath. Die Direktion. (Trockener Stempel.) N. N N. N
facsimilict. facsimilirt. Kontrole Fol N. N
in Original. Dieser Obligation sind 20 Zinscoupons für 10 Jahre vom 18... bis beigefügt.
Scchema B.
Serie M C es Dtr L zu vier und ein halb prozentigen rioritäts-Obligationen der Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesellschaft. Emission O Jahre 1880.
E i M. . A hat Inhaber dieses vom ab E neter Gean alie zu erheben. ordhausen. den Die Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesellschaft. Der Verwaltungsrath. Die Direktion. 4Trockener Stempel ) N. N. N. N. facsimilirt.
acsimilirt. 108 Ausgefertigt Kontrole Fol
Schema C. Talon
zu der vier und ein halb prozentigen Prioritäts-Obligation Emission von Jahre 1880.
Verjährt am . ten
Nt der Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesellschaft über Mark.
JFnhaber empfängt gegen diesen Talon nah Maßgabe des 8. 3 des Privilegiums vom . .… . ten bei unserer Gesell- \caftskasse die . . . . te Serie der Zinscoupons zur obigen Priori- täts-Obligation der Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesellschaft.
Nordhausen, den f \
Die Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesellsaft. Der Verwaltungsrath. Die Direktion. (Trockener Stempel.) N. N, N. N. facsimilirt
facKmilirt. Ausgefertigt Kontrole Fol...
andelsregister - Beilage wird Nr. 50
Jn dec heutigen | ra ekanntmachungen veröffen.licht,
der Zeichenregister-
Nichtamtliches. Deutsches Veith.
Preußen. Berlin, 12. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Morgen den Polizei- Präsidenten von Madai und begaben Sich Nachmittags um 21/7 Uhr zu Wagen zur Abhaltung einer Jagd nah dem Grunewald.
— Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern militärishe Meldungen enîêgegen und empfing den Ober-Präsidenten der Provinz Pommern,
“g ERdA von Münchhausen. Das Diner nahin Höchstderselbe ei Jhren Majestäten ein. E
Abends ertheilte Se. Kaiserliche e Kaiserlich russishen Botschafter in London, Grafen Schumwaloff, und später dem Kaiserlich russischen Ober-Kammerherrn Grafen Chreptowitsch Audienzen.
Hoheit dem seitherigen
— Der heutigen (3.) Sißung des Herrenhauses,
welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 11// Uhr mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnete, wohnte der Justiz-Minister Dr. Friedberg bei. — Nachdem die seit der legten Sißung eingegangenen Schriftstücke 2c. zur Kenntniß des Hauses ge- bracht worden, meldete der Präsident den Tod der in- wischen verstorbenen Mitglieder, der Herren von Knese- bed und Graf Ballestrem. Das Haus erhob sih, das An- denken der Verstorbenen ehrend. Neu berufen sind in der Zwischenzeit der Ober-Bürgermeister Mölling (Kiel), Struk- mann (Hildesheim) und der Ritterschasts-Rath von Pfuel. — Das neu gewählte Mitglied der Staats\{huldenkommission; Wirklicher Geheimer Rath Wever, wurde vom Präsidenten durch Handschlag verpflichtet, worauf das Haus in die Tages- ordnung eintrat. Der erste Gegenstand derselben war die einmalige Sc(hlußberathung über den Gesegßentwurf, Di eeftenb die Abänderung des Fischereigeseßes für den preußishen Staat vom 30. Mai 1874, und die dazu eingegangenen Petitionen. — Der Berichterstätter Herr von Vehr-Schmoldow beantragte: den Geseßzentwurf unverändert anzunehmen und demselben folgenden Artikel V. hinzuzufügen: „Zum Schuße der Fische gegen die Beschädigungen durch Turbinen können die Minister - für Handel- und für Landwirthschaft die Herstellung und Unterhaltung ge- eigneter Vorrichtungen (Gitter 2c.) auf Kosten des Eigenthümers rüdcksichtlih solcher Turbinen jeder Zeit anordnen, welhe nah dem FJnkrafttreten dieses Geseßes angelegt werden“; endlih die Petitionen der König- lihen Staatsregierung als Material für die in Aussiht ge- stellte Revision der Verordnung zum Fischereigeseße vom 30. Mai 1874 zu überweiscn. (Schluß des Blattes.)
— Der Schlußbericht über die gestrige Sißung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (24.) Sigung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Kriegs-Minister von Kameke, der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach, der Finanz- Minister Bitter, der Minister der geistlihen 2c. Angelegen- heiten von Puttkamer und mehrere Kommissarien beiwohnten, befürwortete nah einigen Bemerkungen der bag, Graf York von Wartenburg und Freiherr von Schorlemer-Alst vor der Tagesordnung der Abg. Kantak seinen Antrag, welcher lautet :
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die König- lihe Staatsregierung aufzufordern, das Strafverfahren in der polizeilichen Untersuhungssahe wider den Abg. Dr. Szuman, in welchem Terwin beim Ober-Landesgericht zu Posen am 18. d, M. ansteht, für die Dauer der gegenwärtigen Landtagssession einstellen
zu wollen. Der Antrag wurde angenommen. Darauf tcat das Haus
in die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betr. den Erwerb
mehrerer Privateisenbahnen für den Staat. Jn der Generaldiskussion ergriff niemand das Wort. Jn der Spezialdiskussion zu §8. 1 erklärte auf eine Anregung des Abg. Schmidt (Stettin) der Staats-Minister Maybach, daß im Interesse einer sparsamen Verwaltung die An- zahl der jezigen Direktivbehörden vermindert werden müsse. Die Frage der zu wählenden Direktionsorte und der Kompetenzen der Provinzialbehörden werde bei einem demnächst vorzulegenden Nachtragsetat zur Erörte- rung fommen. Auf eine Anfrage des Abg. Rickert erwiderte der Minister, daß er mit dem Präsidenten des Hauses verein- bart habe, die Plenarberathung des Eisenbahnetats bis nah Weihnachten aufzuschieben, damit gleich dabei die Aende- rungen durch den vorzulegenden Nachtragsetat berücfsich- tigt werden könnten. Die Abgg. Dr. Windthorst und Richter sprachen ihr Bedauern darüber aus, daß weder die Regierung noh der Referent der Kommission si über die Frage der vorläufigen Sistirung weiterer Ankäufe von Pri- vatbahnen durch den Staat ausgesprochen hätten. Der Abg. Dr. Hammacher bemerkte, daß diese Frage in der Kommission nicht erörtert worden sei, er also auch darüber nicht habe referiren können. Der Finanz-Minister Bitter erklärte, daß die Regierung nur mit denjenigen Privatbahnen weiter unter- handle, deren Erwerbung von vornherein in Aussicht ge- nommen sei. Der Abg. Dr. Windthorst konstatirte, daß troß- dem die Sistirungsfrage in der Generaldiskussion von den Rednern der Majorität mit großem Nachdruck betont sei, die- selbe in der Kommission gar nicht erörtert sei. Der Staats- Minister Maybah wies auf die Motive dieser Regierungs- vorlage hin, welche den Ankauf der Berlin - Anhalter, Berlin - Potsdam - Magdeburger und der Rhei: nishen Bahn als für die Verstaatlihung durchaus nothwendig, aber auch genügend bezeihnen. Weitere Gerüchte seien lediglih von Spekulanten veranlaßt. Der Abg Richter bemerkte dagegen, daß zwischen der Abfassung dieser Motive und heute die Rede des Abg. Miquel liege, welcher die Sistirung der Ankäufe Namens der Majorität wünsche und wozu der Minister durch Schweigen sein Einverständniß fund gegeben zu haben scheine. Der Abg. von Rauchhaupt er- klärte, daß seine Partei den Staat gegen die Gefahren weiterer Ankäufe durch Schaffung der geeigneten Ga- rantieen zu shügen suhe. Nach einer Auseinanderseßung der Abgg. Cremer und Frhr. von Hammerstein über die Vorgänge innerhalb der Kommission sprah sih auch der Abg. Berger gegen den Erwerb weiterer Privat- bahnen aus, ohne daß man vorher über die Vor- theile des Staatsbahnsystems Erfahrung gesammelt habe. Der Abg. Dr. Miquel erklärte, daß er mit seinen Aeußerungen in der ersten Lesung nicht berechtigt gewesen sei, Namens seiner politishen Freunde an die Genehmigung der Vorlage eine formelle Bedirgung zu knüpfen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach bemerkte, daß er ebenfalls die Aeußerung des Abg. Miquel so aufgefaßt habe. Das Staatsbahnsystem werde erst seine Vortheile äußern, wenn man es wirksam arrondire. Die Befürchtungen des Abg. Richter, daß die Regierung dem- nächst auch die Bergisch-Märkishe und Dortmund-Enscheder Bahn zu kaufen beabsichtige, zerstreute der Minister der öffent- lichen Arbeiten dur die Erklärung, daß die Regierung einen solhen Plan nicht habe. Bei Schluß des Blattes dauerte die Bexathung fort.
Cassel, 11. Dezember. Nachdem in der heutigen (neunten) Sitzung des Kommunal-Landtags für den Regierungsbezirk Cassel der Bericht der Königlichen General- Brandversicherungs-Kommission über den Geschäftsbetrieb der hiesigen General-Brandkasse für das Jahr 1878 zum Vortrag gebraht worden war und zu Erinnerungen keine Veranlassung gegeben hatte, wurde zur Berathung des Reglements für die mit dem 1. Januar 1880 auf den Kommunalverband über- gehende Hessische Brandversicherungs-Anstalt geschritten. Die unächst vorgenommene Generaldiskussion war eine sehr um- Kissende, und der Landfagskommissar hatte mehrsach Ver- anlassung, in dieselbe einzugreifen. Jn Folge dieser Dis: fussion wurde der Reglementsentwurf einer Modifikation unterworfen, hierauf beschlossen, von einer Spezialdiskussion Abstand zu nehmen, und sodann einstimmig vom Kommural- Landtage die Erklärung abgegeben, daß er mit dem Reglement in der nunmehrigen Fassung einverstanden sei.
Bayern. München, 10. Dezember. (Allg. Ztg.) Die Abgeordnetenkammer hat den Geseßentwurf, betreffend die Aufhebung persönlicher Abgaben der Fsraeliten, an einen besonderen Aus\chuß von sieben Mitgliedern überwiesen.
I&ürttemberg. Stuttgart, 9. Dezember. 7Fn ciner Korrespondenz, welche der „A. Z.“ von hier zuging, heißt es: Die neuen Justizgeseße sind hierzuland ohne allzu viel Aufregung eingeführt worden. Da bezüglich der Organisation in Württemberg Alles ziemlich beim Alten bleibt, so sind die Personalveränderungen nicht so belangreih, wie vielfa ander- wärts. Die seitherigen Ministerial-Räthe Köstlin und Kohl- haas sind beide in das Ober-Landesgericht übergegangen, jener als Ober-Staatsanwalt, dieser als Senats-Präsident. Erseßt wurden sie durch die Ministerial-Räthe Landerer (Ulm) und Heß (seither in Berlin als Bevollmächtigter). Präsident des Ober-Landesgerichts wurde Kern, seither Ger. H. Dir. in Stutt- gart. Neben Kohlhaas sind die zwei weiteren Senats-Präsi- denten am O.L.G. Kübel, Mitglied der Reichskommission für das Civilgeseßbuch, dieser unter Belassung in seiner Ver- wendung, und Bek. An Kerns Stelle trat Weinschenk (Hall). Direktoren am L,G. in Stuttgart wurden: Neidhardt, Schid- hardt und Hohk. An Weinschenks Stelle in Hall trat Stein, und Präsident des L.G. in Ravensburg wurde W. Gmelin. Im übrigen sind es der Veränderungen unter den höheren Richterbeamten nicht viele. Vier — Beyerle, Heß, Streich, Gmelin — sind ans Reichsgericht gegangen.
Jn der neuen Strafprozeßordnung macht die meiste Beshwerde der Umstand, daß die un- mäßig vielen Vagabunden, . welhe seither von den Administrativbeamten (Oberämtern) abgewandelt wurden, jeßt sämmtlih den Amtsgerichten zugeführt werden, wo ihre Abwandlung mit einem unverhältnißmäßigen Zeitverlust verknüpft is. Die Oberämter sind natürlich sehr froh, daß fie diese diminutio ihrer Kompetenz erlitten haben, und ermangeln niht nah 8. 453 der St. P. D, Abs. 3 die Delinquenten aufmerksam zu machen, daß sie bei dem Amtsgericht auf gerichtliche Entscheidung antragen können. Nach Ansicht der richterlichen Behörden ist dies ein Abhülfe erheischender chwacher Punkt der neüen St. P. O.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 10. Dezember. Ueber die bereits gemeldete gemeinsame Minister-Konfecrenz weiß die „Presse“ des Näheren zu melden: An der Konferenz nahmen Theil die Minister Baron Haymerle, Baron Korb, Chertek und in Vertretung der ungarischen Regierung Frei- herr von Orczy. Gegenstände der Berathung waren der Handelsvertrag mit Deutschland und die Geschästsöehandlung in den Delegationen. Es wurde zunächst die Vorlage wegen provisorischer Bewilligung des gemeinsamen Budgets für drei Monate festgestellt, welhe den Delegationen sofort nah ihrem Zusammentritte zukommen soll. Falls das Wehr- gesep bis zur Ertheilung der Jndemnität für das ge- meinsame Budget noch nicht perfekt sein sollte, dürste die dreimonatlihe provisorishe Bewilligung des Kriegs- budgets unter dem ausdrücklihen Vorbehalte erfolgen, daß die beiden Legisla‘iven die bisherige Kriegsstärke beibehalten. Ein analoger Vorgang Seitens der Delegationen liegt bereits aus dem Vorjahre vor. Die Ministerkonferenz einigte ih ferner über die Geschäfstseintheilung, so weit der Einfluß der Regierungen hierbei in Frage kommt. 2 :
— Die Einberüfung der Landtage wird — wie
dem Krakauer „Czas“ von hier geschrieben wird — nicht vor Ende März erfolgen. Dafür sol aber diesen Körperschaften U mindestens sechswöchentlihe Sessionsdauer eingeräumt werden. » — 11. Dezember. (W. T. B.) Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Konstantinopel: Der griechische Patriarch hat in einem Schrci- ben an die Pforte seine Ueberzeugung ausgesprochen, daß diePforte, anläßlich der von ihr beabsichtigten Reformen, die alten Rechte und Privilegien derorthodoxenKirche nichtantasten, son- dern bestätigen werde; zuglei hat der Patriarch gewisse, in den Provinzen nah Maßgabe der der griechischen Konfession angehörigen Bevölkerung dur{zuführende Maßregeln vor- geschlagen. — Aus Cettinje: Der Fürst berichtete dem Kaiser von Rußland telegraphisch über die Feier des Georgsfestes, der Kaiser dankte hierauf dem Fürsten eben- falls telegraphish mit dem Bemerken, diese Kundgebung der Waffenbrüderschaft befestige die Freundschaftsbande zwischen Rußland und Montenegro, die nihts ershüttern könne.
— 12. Dezember. Die offizielle Einberufung der Delegationen zum 16. d. steht, wie das „Fremdenblatt“ m:cldet, unmittelbar bevor. Die erste formale Sißung wird am Dienstag, der Empfang der Delegationen durh den Kaiser am Mittwoch stattfinden. — Der Legitimationsaus\{huß be- \{loß, die Annullirung der Wahl Ofenheims zu be- antragen. N M
Pest, 10. Dezember. Man beschäftigt sich hier ernstlich mit der Schaffung eines Wu chergeseyes. Der „P. Lloyd“ veröffentlicht heute den Wortlaut des Geseßentwurses, welchen die vom Ministerium einberufene Enquete neuestens bei Wie- deraufnahme ihrer Berathungen in Verhandlung genommen hat. Nach 8. 1 begeht „das Vergehen des Wuchers“, wer bei Kreditgewährung „eines Anderen Lage, Leichtsinn, Ge- müthsaufregung, Verstandes]chwäche oder Unerfahrenheit“ durch Bedingungen ausbeutet, „welhe das wirthschaftliche Verderben des Kreditnehmers oder des Bürgers herbeizuführen oder zu befördern geeignet sind“. Das Strafausmaß kann unter erschwerenden Umständen bis zu zweijährigem Gefäng- niß und 4000 Gulden als Nebenstrase steigen. Ein eigener Abschnitt handelt vom „Wirthshauskredit“. /
— +11. Dezember. Das Unterhaus hat heute die Gesezentwürfe über die Militärtaxe und über die Ver- längerung des französischen Handelsvertrages unver: ändert angenommen. Von der Regierung wurde eine Vor- lage übcr theilweise Bedeckung des nähstjährigen Defizits durch Beschaffung von 14 Millionen Gulden im Wege einer Kreditoperation eingebraht, und zwar sollen dieselben ent- weder durch 14 Millionen Goldrenten von den noch dispo- niblen 15 Millionen nominell, oder durch Veräußerung etnes Theiles derselben und durch Veräußerung von im Besiße des Staates befindlichen Eisenbahn-Jnvestitions-Obligationen, be- schafft werden. H
Nach hier eingegangenen Nachrichten hat der Körösfluß den Marktflecken Brod und theilweise die Stadt Carlsburg überschwemmt, wobei auch Menschenleben verloren ge- gangen sind. —- Der Wasserstand der Maros ist gefallen ; die Gefahr einer Uebershwemmung von Arad ist momentan abgewendet.
Schweiz. Bern, 10. Dezember. (N. Zür. Ztg.) Der Ständerath nahm gestern den Geseßentwurf des Bundes: raths, betreffend das Verbot der Fabrikation, der Einfuhr und des Verkaufs von Zündhölzchen, bei welhen gelber Phosphor zur Verwendung kommt, unverändert an und ratifizirte die Uebereinkunft mit Frankreich, betreffend die Nationalität und den Militärdienst von Söhnen in der Schweiz naturalisirter Franzosen. — Der Nationalrath nahm heute das Geseß über den Schuß der Fahbrik- und Handelsmarken mit 75 gegen 19 Stimmen an.
Frankreich. Paris, 11. D.zember. (W. T. B.) Dck Justiz-Minister Leroyer hat aus Gesundheitsrücksichten um seine Entlassung gebeten, wird aber bis zur Ernen- nung seines Nachfolgers die Geschäste fortführen.
In der heutigen Sißung der Deputirtenkammer brachte der Minister des Jnnern, Lepère, eine Kredit- forderung von zwei Millionen Francs zum Zweck der Unterstühung der Nothleidenden Frankreichs ein und erklärte dabei, daß die Regierung nicht zögern würde, eine neue Kreditforderung vor-zulegen, wenn s die jeßt geforderte Summe als unzureichend herausstellen sollte. Die Kammer beschloß die sofortige Berathung- Larochefoucauld (von der Rechten) beantrag'e, dié bewilligten Mittel unter die offiziellen Wohlthätigkeils- comités und unter die privaten Hülfscomités zu vel° theilen. Der Minister Lepère entgegnete, da s un- möglich sei, alle Wohlthätigkeitsbureaus zu Rathe z1 ziehen, würden Kommissionen eingeseßt werden, um den drin genden Bedürfnissen abzuhelfen ; eine Centralkommission U Paris würde die Vertheilung der Mittel auf die einzelnen
Departements nah Maßgabe des Bedürfnisses vornehmen. -
Der Bonapartist Cunéo d'Ornano verlangte wegen e Vertheilung der Mittel eine besondere Garantie und Kontro U indem er der Befürchtung Ausdruck gab, daß biesetten 1% Wahlzwecken benußt werden könnten. Andere bonapartif.| L Nedner verlangten Hülfe insbesondere für die kleinen A lichen Grundbesißer. Der Minister forderte in Bezug au} feit Vertheilung der Gelder, für welche erx die Verantwortlich übernehme, ein Vertrauensvotum. Es wurden hierauf 54 Abändérungsanträge abgelehnt und die Vorlage mit
| gegen 3 Stimmen genehmigt.
Wi Senat gab der Marschall Canrobert Erklärungen über
eine Wahl und über die Gerüchte, zu denen dicselbe Veranlassung gegeben habe. Jnsbesondere hob derselbe her- vor: ex habe die Kandidatur und nachdem er gewählt worden, auch die Annahme des Mandats niht ablehnen u dürfen geglaubt, einmal, weil seine Wahl eine der Armee erwiesene Ehre gewesen sei, sodann aber auch, weil er, nachdem er vordem der konservativen - Majorität des Senats angehört, es nicht für brav gehalten habe, sich jeßt zu weigern, der Minorität anzugehören. Als Präsident der Kommission für die Klassirung der Offiziere sei er stets unparteiish zu Werke gegangen; die Politik habe er dabei stets bei Seite gelassen. Demnächst ergriff der Mar- jchall die Gelegenheit, die Beschuldigungen zurückzuweisen, deren Gegenstand er seit langer Zeit wegen des 2. Dezember gewesen sei, und versicherte, er habe von dem Staatsstreich niht das Geringste gewußt und einfah als Brigade- General die ihm von den Divisions-Generälen ertheilten Be- fehle ausführen lassen. Er müsse jede Verantwortlichkeit ab- lehnen, er habe einfach seine Pfliht als Soldat gethan, habe immer die Fahne Frankreichs hoch gehalten und werde dies auch ferner thun bis zu seinem leßten Athemzuge. (Bei- fall von der Rehten.) — Der Senat bewilligte hierauf einstimmig die von der Regierung zur Unterstüßung der Nothleidenden ge- forderten 5 Millionen Francs.
Spanien. Madrid, 11. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer nahm heute eine Resolution an, durch welche dem Ministerium Canova's ein Vertrauens- votum ertheilt wird. ;
Dex Minister für die Kolonien zeigte gestern dem Ober-Befehlshaber der Truppen auf Cuba telegraphisch an: er wérde ihm die Hülssmittel senden, die zur Niederwerfung des Aufstandes unumgänglih nothwendig seien, werde ferner wirthshastlihe Reformen für Cuba beschließen und alle Fnter- essenk!mit einander auszusöhnen suchen. — Nach einem aus Cuba eingegangenen offiziellen Telegramme, vom 1. d. M.,, ist in dem Distrikte Cincovillas und in noch einigen anderen Be- zirken die Ruhe wieder hergestellt. _
Der Pa p st beauftragte den hiesigen Nuntius, der Kön i- gin die ihr von Sr. Heiligkeit verliehene goldene Rose zu- zustellen.
Türkei. Konstantinopel, 10. Dezember. „W. T. B.“ meldet über tie Mission Bakex Paschas Folgendes: Baker Pascha hat seine Jnspektionsreise nah den asiatischen Provinzen in Begleitung mehrerer Regierungsdeamten und Offiziere der Gensd'armerie und Armee angetre- ten, deren Auswahl ihm von der Hohen Pforte überlassen worden war. Beigegeben ist ihm außerdem noch der Divisions- General Suleiman Pascha, welcher insbesondere mit der Ein- führung der bezüglichen Reformen an Ort und Stelle betraut ist. Baker Pascha schiffte sich mit seinem ganzen Personal nah Alexan- drette ein und wird sich von dort zunächst nah Aleppo be- geben, woselbst er seine Mission zu beginnen gedenkt. Der- selbe wird in diesem Vilayet zuerst die Distrikte von Marach und Zeitoun inspiziren und von dort seinen Weg nah Diar- bekir und Armenien weiter verfolgen. Die Lokalbehörden haben ber-its die erforderlichen Fnstruktionen erhalten, um die Kaiserlihen Kommissäre in ihrer Aufgabe unterstüßen zu können. Ueberdies ist in den meisten Vilayets, welhe Baker Pascha zu bereisen] hat, die Ausführung der nah der Veröffentlihung der neuen Re- formgeseße zu bewirkenden Reorganisation schon mehr als zur Hälfte beendet, und kann es sich daher nur noch um einige, den lokalen Bedürfnissen sih anschließende allgemeine Maß- regèln handeln, geeignet, das neue System zu vervollständigen und dessen Funktionirung zu sichern. Hauptsächlich ist eine angemesszne und zweckmäßige Organisation der Gensd'armerie eine der Angelegenheiten, mit welcher sich Baker Pascha in spezieller Weise zu beschäftigen haben wird und zwar nah denjenigen Plänen, welche im Seraskierat von einer Spezial- o, der Baker Pascha selbst angehörte, ausgearbeitet wurden.
— 11. Dezember. Jn der Abschiedsaudienz, welche der österreichische Botschafter, Graf Zichy, bei dem Sultan hatte, gab Leßterer dem Wunsche Ausdruck, die guten Be- ziehungen zu Oesterreih:-Ungarn aufrecht zu erhalten. — Der Pforte ist die Mittheilung zugegangen, daß eine montene- grinische Truppenabtheilung von 8000 Mann in Be- reitshaft stehe, Grussinje anzugreifen, falls dieser Plaß nicht übergeben werden sollte. Zur Zeit verhindert das un- günstige Wetter den Vormarsch der Truppen.
Rumänien. Bukarest, 12. Dezember. (W. T. B.) Das von der Deputirtenkammer volirte Eisenbahngeseß ist nunmehr dem Senat zur Annahme vorgelegt.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 10. De- zember. (St. Pet. Ztg.) Von dem Chef der Expedition zur Untersuhungder mittelasiatischen Bahnlinie und des Amu-Darja, der sogenannten Ssamara’schen Expedi- a hat die „Moskausche Ztg.“ nachstehendes Telegramm er- alten :
_ _„Orsk, 24. November. Bei der Beendigung der Reise durch Centralasien haben wir den Lauran und seine Arme besichtigt, sowie einen Theil des Darjalyk und die 9 von den Chiwesen gebauten Dämme, die den Zweck haben, den Abfluß des Amu-Darja in den Usboi zu verlegen. An -der Reise nahmen Theil der Chef der Amu- Darja-Ubtheilung, der Ingenieur Lapunow, der Kapitän- Lieutenant Subow und zwei Mitglieder der Regierungéexpetition, Baron Ropp und Fürst Gedroic, begleitet von den (hiwesi- den Würdenträgern Mechter und den Beks von Kip- ishak, Chodsheili, Kunja-Urgentsh. Auf Befebl des Chan von Chiwg brachen 709 Arbeiter die Dämme bei Bent am Ausfluß des Laudan und Schamurat zum Darjaly? ab, und 300 Arbeiter vertiesten im Laufe einer Woche den Laudan auf der StreXe von erst. Die Arbeiten dirigirte Mechter, der vor 22 Jahren nah
dem Willen des Vaters des jetzigen Chans von Chiwa den Damm f Bent und daneben eine Festung gebaut hatte, um die im Darjalyk ebenden Turkmenen des Wassers zu berauben und dadurch zu be- ¿wingen. Die Jomuden und Tschaudoren haben sieben Jahre hinter finander, geleitet von dem Wunsch, den Damm zu zerstören, auf die estung Angriffe unternommen, wurden aber zurückgeshlagen. Im
“tühfrühling des künftigen Jahres beabsichtigen die Chiwefen, 26 Anbruch des Hochwassers die Dämme Mullah ODunu- 00, Merde! und Tasch - Buçzut einzureißen, den Laudan, orak und Tscharkrauk im Ganzen auf einer Strecke von
t erst zu erweitern und zu vertiefen, und auf dem alerdirek- zellen Wege, welchen die Kaiken (Böte) vor 25 Jahren unter Ma- amineChan nah Kunja-Urgentsh verfolgten, Wasser in den Usbo? pegeiten, Unter Hinweis auf die Beispiele der jüngsten Vergangeu- d und auf ihr Verständniß dafür, das Wasser des Amu-Darja zu therrscben, bürgen die Chizesen für deu Erfolg der Unternehmung
Usbot stürien werde, besonders wenn die Russen gleichzeitig mit den chiwesishen Arbeiten gegenüber dem Ausfluß des Laudan am reten Amu-Ufer einen Halbdamm bauen, um den Andrang der slärksten Strömung an das linke Ufer zu verftärken. Der Chan von Chiwa drickte in einem vom 7. Oktober datirten, ar. mi gerichteten Briefe scine Bereit- willigkeit aus, den Russen bei ihrem Werk der Umleitung des Amu-Darja zu helfen. Wenn die Rufsen sich ntshließen, das ganze Wasser des Amu in den Usboi zu leiten, arm sie den Abfluß in den Aral versperrt haben, hofft der Chan, daß die Grenzen der chiwesischen Besißungen nach alter Art durch das gegenwärtige Bett des -Amu- Darja gebildet werden, und niht durch den Ushoi, daß der See Ssary-Kamysch als chiwesisch anerkannt wird, sowie daß Kungrad und Chodsheili mit Wasser werden versorgt werden. Der Chan ist überzeugt, daß die Turkmenen dann an den bewässerten Darjalyk übersiedeln, aus seiner Botmäßigkeit austreten und aufhöre: werden, ihm Tribut zu zahlen. Daher bittet der Chan um Unterstüßung seines Gesuches, daß ihm ein unbedeutender Theil des von ihm jähr- Tih bezahlten Tributs erlassen werde. Außer dem Brief sandte der Chan ein altes Buch, in welchem davon die Rede ist, daß der Amu- Darja vor 300 Jahren unter Sufian Chan von Charesm, unter den Mauern von Kunja-Urgentsh durcbfließend in der Nähe der Balchan-Berge in das Kaspishe Meer geströmt sei, wo der Turkmenenstamm Jerssali wohnte, der gegenwärtig am Miltellauf des Amu-Darja seinen Wohnsiß hot. — Zu den interessantesten Re- sultaten der diesjährigen Expedition ist die positive Widerlegung der Theorie von der Hebung der Turan-Tiefebene zu rechnen. Die Ar- beiten der Jahre 1876 und 1877 haben bekanntlich dargethan, daß die Neigung der Gegend vom Laudan zum Usboi fast doppelt so stark
i ist, als der Fall des fließenden Stromes zum Aral, und daß nur
ein unbedeutender Theil des Amuwassers, der achte Theil, jährli auf die Bewässerung der Dase Chiwa verbraucht, der größte Theil dagegen ganz unproduktiv dur die Deltaübershwemmungen und den Aral verschlungen wird. Diese unzweifelhasten Daten bestätigen in Berbinduug mit allem an Ort und Stelle Geschehenen die Meinung derjenigen Erforscher des Amu-Darja, welhe mehrfach darauf be- standen haben, in Form eines Versuhes das Wässer des Amu sofort in den Usboi zu leiten, ohne die vollständige Beendigung der wissen- [aftlichen Bearbeitung der Amu-Darja- Frage abzuwarten“.
2 Asrika. Egypten. Kairo, 11. Dezember. (W. T. B.) Der König von Abessynien hat durch Vermittelung Gordon Paschas dem Khedive ein Schreiben zugehen lassen, worin er sich bereit erklärt, Frieden zu \{hließen, voraus- aeseßt, daß die zwischen Egypten und Abessynien getroffenen Vereinbarungen von den Großmächten formell anerkannt würden. — Das von Gordon Pascha verlangte Bataillon egyptisher Truppen geht am 13. d. Mts. nach Massuah ab.
Landtags- Angelegenheiten.
Entwurf eines Geseßes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung. (Schluß aus Nr. 289 und 290 d. Bl.)
8. 48, Wird in Folge des gleichzeitigen Ausscheidens mehrerer Mitglieder gemäß §. 47 eine Beschlußbehörde bea Iu Du B und kann die Beshlußfähigkeit auch nicht durch Einberufung unbetheiligter Stellvertreter hergestellt werden, fo wird von dem Regierungs-Prä- sidenten beziehungsweise Ober - Präsidenten oder Minister des Innern, je nachdem es fich um einen Kreis- (Stadt-) Aueschuß, Bezirksrath oder Provinzialrath handelt, ein anderer Kreit- oder Stadt-Aus\chuß, Bezirkërath oder Provinzialrath mit der Beschluß- fassung beauftragt.
S. 49. An den Verhandlungen des Provinzialrathes und des Bezirksrathes können die stellvertretenden ernannten Mitglieder mit berathender Stimme theilnehmen. In gleiher Weise kann unter Zustimmung des Kollegiums die Zuziehung technischer und der dem Ober-Präsidenten beziehungsweise dem Megierungs: Präsidenten bei- gegebenen Beamten erfolgen.
8. 50. Die Beslußbehörden fassen ihre Beschlüsse auf Grund der verhandelten Akten, sofern uiht das Geseß ausdrücklich münd- liche Verhandlung vorschreibt.
Die Behörden sind befugt, auch in anderen, als in den im Geseße ausdrüctlih bezeichneten Angelegenheiten die Betheiligten beziehungêweise deren mit Voll naht verschenen Vertreter behufs Ag des Sachverhaltes zur mündlichen Verhandlunz vor- zuladen,
In Betreff der mündlichen Verhandlung finden die Vorschriften der 8. 39, 41 bis 43 und 45 des (Beseßes vom 3. Iuli 1875 sinn- gemäße Anwendung.
8. 51. Die örtliche Zuständigkeir der Beschlußbehörden bestimmt ch wie folgt:
Zuständig ist: :
1) für Beschlüsse, welche sih auf Grundstücke beziehen, die Bes hörde der belegenen Sache; i
2) für alle sfonftizen Fälle die Behörde desjenigen Bezirkes (Kreis, Negierungsbezirk, Provinz), in welchem die Person wohnt oder die Korporation ihren Siß hat, auf deren Angelegenheit {ic die Beschlußfassung bezicht. i ___§. 52, Sind die Grundstüce in mehreren Bezirken belegen, oder ist es zweifelbaft, zu welchem Bezirke sie gehören, so wird die zu- jtändige Beschluß behörde durch den Regieruncs - Präsidenten, den Ober-Präsidenten oder den Minister des Innern bestimmt, je nach- dem die betreffenden Bezirke demselben Regierungsbezirke. derfelben Provinz, aber verschiedenen Regierungsbezirken oder verschiedeuüen Provinzen angehören.
Dasselbe findet statt, wenn “ie Personen oder Korporationen, deren Angelegenheit den Gegeniiand der Beschlußfassung bildet, in mehreren Bezirken wohnen oder ihren Siß haben.
8. 53. Ist bei einer Angelegenheit, welche den Gegenstand der Beschlußfassung des Kreis- (Stadt-) l 2schusses bildet, die betreffende Kreiskorporation (Stadtgemeinde) als solbe betheiligt, so wird von dem Regierungs-Präsidenten ein cuderer Kreis- oder Stadt-Aus\{chuß mit der Beschlußfassung über die Angelegenheit beauftragt.
behörden nicht durch die vorstehenden oder dur befondere geseßliche Bestimmungen geregelt sind, werden dieselben durch ein von dem Minister des Junern zu erlassende Regulativ geordnet. II, Abschnitt. Rechtsm ttel. 1, Im Allgeméeinên, 8. 55. Gegen Verfügungen (Bescheit-. Beschlüsse) der Ver-
tungébehörde nach näherer Bestimmung der Gesetze statt.
Die Beschwerde ist ausges{lossen, soweit die Klage im Verwal- tungsstreitverfahren zugelassen ist, vorbehaltlich der Bestimmungen der N 62 ff. dieses Gesetzes. i
nberührt bleibt in allen Fällen die Befugniß der ftaatlichen Aussichtsbehörden, innerhalb ihrer geseßlichen Zuständigkeit Verfü- gungen und Anordnungen der nachgeordneten Behörden außer Kraft zu seßen, oder diese Behörden mit Anweisungen zu versehen.
. 56, Soweit die Gesetze für die Anbringung der Beschwerden gegeu Beschlüsse der Beschlußbehörden, der Klage im Verwaltungs- \treitverfahren oder des Ant:ags auf mündliwe Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren eine andere als eine zweiwöchentliche Frist vorschreiben, beträgt die Frist fortan zwei Wochen. Das Gleiche gilt von dem im §. 11 des Geseßes vom 14. August 1876, betreffend die Verwaltung der dêèn Gemeinden und öffentlichen Anstalten gehörigen Holzungen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen (Ges: Þsamml. S. 373) und im §. 91
und versichern, daß sich nach ihrem Willen das Wasser heftig in den
genosscnschaften (Geseßsamml. S. 297) vorgeschriebenen Fristen.
8. 57, Die Fristen für Beschwerden, Einsprüche und Klagen in Verwaltungsangelezenheiten sind präklusivisch und beginnen, sofern nicht das Gese ausdrücklih Anderes bestimmt, mit der Zustellung der Verfügung, des Bescheides oder des Beschlusses. Der Tag der Zu- stellung wird nicht mitgerechnet. Im Uebrigen sind für die Berech- nung der Fristen die bürgerlichen Prozeßgeseße maßgebend.
Bezüglich der Wiedereinseßung in den vorigen Stand im Falle unverschuldeter Fristversäumung. finden die Bestimmungen des §. 82 des Geseßes vom 3. Juli 1875, betreffend die Verfassung der Ver- waltungsgerichte 2c., sinng-mäße Anwendung.
S0 DE O der Beschwerden, Einsprüche oder Klagen in Verwaltungssachen hat, sofern niht das Gese Anderes vorschreibt, aufshiebende Wirkung. Verfügungen und Beschlüsse können jedoch, auch wenn dieseiben mit Beschwerde, Einspruch oder Klage angefoch- ten sind, zur Ausführung gebracht werden, sofern leßtere nah dem Ermessen der Behörde ohne Nachtheil für das Gemeinwesen nicht ausgeseßt bleiben kann, vorbehaltlich der Bestimmung im §. 68, Absay s dieses Gesetzes.
_2) In Beschlußsachen.
§8. 59, Gegen “ie Beschlüsse des Kreis- (Stadt-) Ausschusses findet innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an den Bezirksrath, gegen die in erster Instanz ergehenden Beschlüsse des Bezirksrathes ipnerhalb gleicher Frist die Beschwerde an den Provinzialrath statt, sofern nicht na ausdrücklicher Vorschrift des Geseyes
1) die Beschlüsse endgültig sind,
__ 2) die Beschlußfassung übec die Beschwerde anderen Behörden übertragen it.
Die auf Beschwerden gefaßten Beschlüsse des Bezirksrathes und des Provinzialrathes sind endgültig.
Die in erstec Inftanz gefaßten Beschlüsse des Provinzialrathes find endgültig, sofern das Gese nicht ausdrücklich die Beschwerde an den Minister zuläßt.
„ Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die nach Maßgabe der Geseße von dem Landrathe unter Zustimmung des Kreis-Aus- \chusses, von dem Regierungs-Präsidenten unter Zustimmung des Bezirksrathes, beziehungsweise von dem Ober-Präsidenten unter Zu- Pag des Provinzialrathes gefaßten Beschlüsse entsprechende An- veadung.
S. 60, Die Beschwerde ist in den Fällen des §. 59 bei den Vorsißenden derjenigen Behörde \{riftlich an;ubringen, gegen deren Beschluß; dieselbe gerichtet ist. Der Vorsigende prüft, ob das Rechts- mittel rechtzeitig angebracht ift.
__ Ist die Frist versäumt, so weist der Vorsißende das Rehts- mittel obne Weiteres durch einen mit Gründen verschenen Besbeid zurü. In demselben ist dem Bescbwerdeführer zu eröffnen, daß ihm innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an diejenige Behörde zustehe, welhe zur Beschlußfassung in der Sache berufen ist, widrigen- falls es bei dem Bescheide verbleibe.
Ist die Frist gewahrt und ist eine Gegenpartei vorhanden, fo wird die BVeschwerdeschrift mit ihren Anlagen zunächst dieser zur schriftlichen Gegenerklärung innerhalb zwei Wochen zugefertigk.
Abschrift der eingegangenen Gegenerklärung erhält der Be- schwerdeführer. Zu- näheren Begründung der Beschwerde, sowie zur Gegene: ärung kann in nit s{leunigen Sathen eine angemessene, der Regel nach nicht über zwei Wochen zu erstreckende Nacbfrist ge- währt werden. Hierauf werden die Verhandlungen mittelst Berichtes derjenigen Behörde eingereiht, welcher die Beschlußfassung über die Beschwerde zusteht.
__ Wird die Beschwerde der Vorschrift des ersten Absatzes zuwider bei derjenigen Behörde angebracht, welche zur Beschlußfassung darüber zuständig ist, fo hat diese Behörde die Beschwerdeschrift an die im Absay 1 bezeibneie Behörde abzugeben, ohue dak dem Beschwerde- führer die Zwischenzeit auf die Frist anzarechnen ift. Ï
S. 61. Die Einlegung der Beschwerde steht in den Fällen des 8. 59 aus Gründen des öffentlihen Interesses auch den Vorsitzenden der Beschlußbehörden zu.
Will der Vorsitzende von dieser Befugniß Gebrau maten, so hat er dies dem Kollegium sofort mitzutheilen.
Die Zustellung des Beschlusses bleibt in diesem Falle einst- weilen, jedoch längstens drei Tage au®sgeseßt. Sie erfolgt mit der Eröffnung, daß im öffentlichen Interesse die Beschwerde eingelegt worden sei Ist die Zustellung ohne diese Eröffnung erfolgt, fo gilt die Beschwerde als zurückgenommen.
__ Die Gründe der Beschwerde sind den Betheiligten zur s{rift- lien Erklärung innerhalb zwei Wochen mitzutreilen.
__ Nach Ablauf dieser Frist sind die Verhandlungen der Be- E welcher die Bes&lußfassung über die Beschwerde zusteht.
Eine vorläufige Bollstreckung des mit der Beschwerde angefoh- tenen Beschlusses (§8. 58) ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
3) Gegen polizeiliche Verfügungen.
_§. 62. Gegen polizeilive Verfügungen der Orts- und Kreis- polizeibehörden findet, soweit das Geseß nicht ausdrücklich Anderes bestimmt, die Beschwerde statt, und zwar:
a, gegen Verfügungen der Ortépolizeibehörden in Landkreisen, soweit nicht die örtliche Polizei dem Landrathe zusteht, an din Land- rath, und gegen dessen B:scheid an den Regierungs-Präfidenten;
__b,. gegen Verfügungen der Ortspolizeibehörden in Stadkkreisen mit Ausnahme von Berlin, und gegen Verfügungen des Landratzes an den Regierungs-Präfidenten, und gegen deten Bescheid an den Ober-Präsidenten ;
c. gegen ortspolizeilihe Verfügungen des Polizei-Präsidenten von Berlin an den Ober-Präsidenten.
Gegen den in leßter Instanz ergangenen Bescheid des Regie- rungs-Präsidenten, beziehungsweise des Ober-Präsidenten, findet die Klage bei dem Ober-Verwaltungsgerichte ftatt.
Die Klage kann nur darauf gef:Üßt werden,
1) daß dzr angefcchtene Bescheid durch Nichtanwendung oder unrichtige Änwendung dcs bestehenden Rechts, insbesondere auch der von den. Behörden innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Verord- nungen den Kläg:r in seinen Rechten verleße;
2) daß die thatsächlichen Vorausseßungen nit vorhanden seien, welche dic Polizeibehörde zum Erlasse der Verfügung berechtigt haben würden.
Die Prüfune der Gesemäßigkeit der angefochtenen polizeilichen
8 54. Soweit Geschäftsgang und Verfahren der Bescblu5- |
waltungsbehörde findet die Beshwerde an vie vorgesezte Verwal- |
des Gesetzes vom 1. April 1879, betreffend die Bildung von Wasser- | |/ mittel ist nur der Beschwerde Fortgang zu geben. Das hiernach uns
Verfügung erstreckt s\ch auch auf diejenigen Fälle, in welchen bisher nach §. 2 des Gesetzes vom 11. Mai 1842 (Geseßsamml. S. 192) der ordentlihé Rechtsweg zulässig war.
_§. 63, An Stelle der Beschwerde an den Landrath, beziehungs- weise den Regierungs-Nräsidenten (§. 62) findet die Klage statt und zwar: ;
a, gegen Verfügungen der Örts-Polizeibehörden in Landkreisen,
soweit nicht die örtliche Polizei dem Landrathe zusteht, bei dem | Kreisausschufsse ;
b, gegen Verfügungen der Orts-Polizeibehörde în Stadtkreisen oder des Londrathes bei dem Bezirks-Verwaltungsgerichte.
Die Klage kann nur auf die g:eihen Behauptungen gestüzt M A die Klage bei dem Ober-Verwaltungsgerichte (§. 62 Abs. 3 und 4).
8, 64, Die Beschwerde im Falle des §. 62 Abs. 1 und die Klage im Falle des §. 63 sind bei derjenigen Behörde anzubringen, gegen deren Verfügung sie gerichtet find.
Die Behörde, bei welcher die Beschwerde oder Klage angebracht ist, hat dieselbe an diejenige Behörde abzugeben, welche darüber zu beschließen oder zu entschciden hat. Ler Beschwerdeführer be- ziehungsw. ise Kläger isi hiervon in Kenntniß zu seyen.
Die Frist zur Einlegung der Beschwerde und zur Anbringung der Klage gegen die polizeilihe Verfügung, sowie gegen den auf Be- {werde ergangenen Bescheid beträgt zwei Wochen.
Die Anbringung des einen Rechtsmittels 1chließt das andere aus. Ft die Schrift, mittels teren das Rechtsmittel angebracht wird, niht als Klage bezeichnet oder enthält dieselbe niht ausdrücklih den Antrag auf Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren, so gilt die- selbe als Beschwerde. Bei gleichzeitiger Anbringung beider Rechts-