1879 / 292 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

13300] Oecffeniliche Ladung.

Au ebot. [ ie ledîge Bötin Negina Neidl von Neualben.

z ¿ Die von E Diettes dee Lebens-BeesiGeremgs: i D und ibr Kindövormund S REA Frik

s ; Aktien - Gefell chaft v ermania“ in Steitin un1 } von dort baten aegen erdinan enhar y leo

Nachlaß-Proklam. j Ms 11. Mai 1864 ausgestellte Police Nr. 51 961, j digen Wagnergesellen aus Sandau in Böhmen, der Des Dein tnta nt, durch welche die gedachte Gesellschaft dem Sihneider- | Zeit unbekannten Aufenthalts, Klage:

Auf Antrag der Erben des am 19. Zuli d. J. | „eister Carl Christian Friedri Fink und dessen | 1) auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem verstorbenen Kaufmannes Paul Nissen in Flens- Gbefrau Louise Wilhelmine, geb. Schneider, zu | von Ersterer am 15. Juni d. Is. geborene. bura werden, mit Ausnahme der protokollirten | Her[in, beziehungsweise dem Lehtlebenden vor: ihnen | und Margaretha getauften Kinde; y j Gläubiger, alle Diejenigen, welche an den Nawlaß | pie Summe von 500 Thlr. = 1500 46, zahlbar j 2) auf Zahlung von: und des genannten Paul Nissen Ansprüche und For- | nach dem Tode des Erstversterbenden, versichert hat, z a. 10 M4 Kindbettkosten, derungen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ! ist dex Versicherten verloren gegangen. Wer an b. 80.8 (Lhetide Alimente auf ves dieselben, bei Vermeidung des Verlustes, binnen f diese Police als Eigenthümer, Erbe, Cessionar, 14 Sebensiahre des Kindes, das feiner- spätestens 12 Wochen na dem Tage der letten Be- i Pfand- oder sonstiger Briefinkaber Ansprüche zu | zeitige Schulgeld und die Leichenkosten Pp 0 6 @ ä ; : kanntmachung dieses Proklams hierseibst anzumelden. ; machen baben sollte, wird aufgefordert, sih mit den- Falla - das Kind innerialh, Se "Alimen,

Flensburg, den 18. November 1879. : selben bei äus und zwar spätestens in dem tation8zeit sterben sollte, und É Königl, Kmt3gericht, E. Abth, i am 19. März 1880, Vormittags 12 Uhr, 3) Vecurtheilung in die Streitskosten s Briukmanun. | an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 28, | «eftellt, E : § ; D | vor dem Herrn Landgerichts-Rath Gerstäcker, ars} Zur Verhandlung dieser Klage hat das Ker. F} [13294] FProecianza. j flehenvas V p ju m A tes ée mit Amtsgeri&t Waldsafsen Termin auf | E E i er @ Bomeinde § inabaufen { seinen Ansprüchen unter Auferlegung eines ‘ewigen / A : Das in der Katastral-Gemeinde Recklinghaufen ! U burhbens oeSlubiet werde und die Anotti-

Subhaftationen, Aufgebote, Vor-

i [13287] ladungen n. dergl. j

Thealter

Königliche Schauspiele, Freitag: Opern- haus. 257. Vorstellung. Marie, oder: Die Todter des Regiments. Komische Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französisben des St. Georges. Musik von Donizetti. In Scene gefett vom Regisseur Salomon. (Frl. Tagliana, Hr. Salomon, Hr. Ernst.) Zum Scbluß;: Thea, oder: Dte Blumenfee. Ballet in 3 Bildern von Paul Taglioni. Musik von Pugni. Anfang halb 7 Uhx.

Schauspielhaus. 244. Vorstellung. Das Ge- fängniß, Lustspiel in 4 Akten von Roderi Be- nedix, In Scene geseßt vom Direkcor Veeh. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. : Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilungen von j Scikaneder. Musik ron Mozart. (Frl. Lehmann, Fr. Mallinger, Frl. Horina, Hr. Fride, Hr. W. Müller, Hr. Schmidt.) Anfang 7 Ubr.

[12234]

Deutscher Reichs-Anzeiger

258. Vorftellung.

D

Dounerftag, den 4. März 1880, | Das Akoinbiieat beträgt à d BO „d

Alle Post-Anstalten nehmen BLesteliung* au ; |

Stwauspielhaus. 245. Vorstellung. Rolf Derndt. Schauspiel in 5 Akten von G. zu Putliy. Anfang i 7 Uhr.

Wallner-Theater. Freitag: Jhre Familie. Nolksstück wit Gesang in 3 Akten von J. Stinde und Georg Engels.

Vietoria-Theater, Dircktion: Emil Hahn.

: Wittwe Heinrich Walther, Gertrud,

Freitag: (Lekte Woce, Kleine Preise, Parquet 2 A 50 &§, Gallerie 50 S). Gattspiel ! der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere. Zum 224, Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Äusnattungsftükt mit Ballet in 12 Bildertr.

In Vorbereitung: Zum ersien Male: Dle letzten | Tage von Pompeji, Großes UAusfiattunasbstück i von Carl Ludwig, mit Ballets von Bruës. Muik ; von Raida. Dekorationen j Coburg. Maschinerien von Geißler.

von Lüttkemeyer in | zumelden, widrigenfalls sie mit denselben präkludirt ps U r. Kostüme von | und ihnen dieserhalb ewiges Stillshweigen aufer- Happel, Requisiten nah pompejaniscen Vriginalen | [egt wird.

des Königl. Museums und anderen Borlagen. In

Scene gefeßt von Emil Hahn.

Besidenz-Theater. Freitag: 12. Gastsp. der Frau Josephine GaUmeyer. Aus Gefällig- keit. Lolott:e. Gräfliche Jrrungen.

Krolls Theater. Dirdltiin: Engels, Freitag: Grofie Weihnachts - Ansftellung „Für Jung und Alt“. (Das Nähere in den

¡- hard von Gellexrn aus Cappel, geboren am 23. De- î

| [13289]

Abendprogramms und im Führer durch die Weilhnachts- ausftelung.) Im Theater: „Liebc8zauber.“

und s Bildern. Bor der Borstellung: Groß:8 Con-

cert im Königssaal ; vor, während und nach der Vor- |

stellung im Tunnel : Concert der Tyroler. Eröffnung

der Autsiellung und Anfang der Concerte ö} Uhr, i der Borstellung 7 Uhr.

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Germania - heater, Freitag: Novität. Landolin, Schauspiel in 4 Aufzügen von G.

Wunswmann (nah Berthold Auerbac8 Erzätlung: } Geridte zu melden.

Landclin von Reuteröhöfen“ frei bearbeitet). " e Sonnabend: Landolin.

Belle - Alliance - Theater, 1. folg. Tage: Gastspiel des Hrn. Dskar Fiedler vom Stadttheater zu Breslau. Mit tionen, Kostümen, Requisiten u. st. w.: Der Natten- fänger von Hamelu. Phantastisches Lolksstück mit

Gesang in 12 Bildern. Nach Sprengers Geschichte } und Chrich’8 Chronik der Stadt Hameln, frei bear- |

beitet von C. A. Görner. Mußik von E. Caten- husen. Die elektrische Beleuhtung durch die Königl. Zheater-Feuerwerker Herren Behrendt und Sohn. (Heinz, der Rattenfänger : Hr. Oskar Fiedler, als Gast.) Anfang 7 Uhr. Das Theater ist gut ge- heizt.

Cirens Renz, Markthallen Carl{traße. Freitag, Abends 7 Uhr: Vorstellung. „Na-

poli“ oder: Salvator Nosa und vie Banditen- ?

fürstin. 1. Auftreten der Damen Frl. Vir- ginia und Liria in ihren außerordentlichen Leiftun-

gen auf dem Doppelseil. Das Springpferd Pour } Borführen |

tovjours, ger. von Frl. E. Loisset. der 14 Heagste. Sonnabend: Vorstellung. Erzzst Retuz, Dircktor.

Familien-Nachrichten,

Verlobt: Frl. Margarethe Mathis mit Hrn, Hauptmann und Compagnie-Chef Reincke (Hrusch- Towiß bei Bisenz in Mähren—Hirschberg i. Schl.).

_— Srl.

Ritterguttbesißer Paul Borowski (Danzig— Riesenwalde). Frl, Gertrud Döring mit Hrn. S Dr. jur, Siegfcied MNoedenbeck (Zeiß).

B ETeLettG4: Hr. Pastor Hermann Wisliceni mit Frl. Margarethe v. Heldreih (Wettaburg bei Naumburg a. S.—Stendal).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Ober-Stabsarzt a. D. Besser (Rathenow). Hrn. Notar Ilges (Ottweiler) Hrn, Dr. Vohm (Berlin) Hrn. Nemontedepot - Inspektor P. Schrocck (Neuhof, Treptow a./N.).

Gestorben: Hr. Vürgermeister a. D. J. H. E. Hoffmeyer (Bückeburg). Hr. Dr. med, L

10 M D are, | 20 Sahren feine Nachrichten mehr bekannt sind 5 4 ; 3 2 Í N T 4 T ci 7 Phantastiscbe Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten i wird auf Antrag der für ihn bestellten Pfleger, nach-

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Freitag | bekannten Erben

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reuen Deêkora- î

è und spätestens am

belegene Grundstück Flur 18 Nr. 1228 „am Wester- holter Wege“ ist im Grundbuche von Stadt Reck- lingh2ufen Band 9 Blatt 62 auf den Nam.n der i geh. Kraue, eingetragen. Von Leßterer haben die Eheleute Wirth Heinrich Crarner dasselbe angeblih vor länger als 30 Jahren erworben, und is es auf deren Kinder angeblich erblich Übergegangen. Die | jeßigen Besitzer, Eheleute Kaufmann Carl Pöpping-

Destillateur Friedri Brinkmann und Henriette, geb. Cramer, haben behufs Erlangung eines Aus- \chlußerkenntnisses das Aufgebot des Grundstücks beantragt. Es werden daher alle Diejenigen, welche an demselben Eigenthums - oder sonstige Ansprüche zu haben plauben, aufgefordert, dieselben spätestens ê in dem auf den e. März 1880, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an- ?

Recklinghausen, den 26. November 1879, Königliches AÄiuntsgericht.

Ediktalladung behufs Todeserklärung.

Nachbenannte verschollene Person, Johaun Ger-

zember 1816, Sohn des Johann Gerhard von Gel- lern und dessen Chefrau, Margaretha, geborene Meyern, daselbst, welcher vor etwa 30 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, und von dem seit über

dem von den Antragstellern den Vorschriften des S. 7 des Gesetzes über die Todeserklärung verschol- lener Personen vom 23. Mai 1848 Genüge geleistet ist, hierdurch aufgefordert, sih binnen Jahresfrist / Dic: nstag, den 21. Dezember 1880, 10 Uhr Bormiitags, entweder in Person, oder durch einen gehörig legiti- mirten Bevollmächtigten bci dem unterzeichneten

j

| Sas und Sophia, aeb, Cbimer ant ble Ghéleuts | Catharina Wippermann aus Heiligenstadt hier-

? werden wird.

Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkte eine Meldung nicht eingegangen ift, soll der oben näher ? bezeichnete verschollene Johann Gerhard von Gellern f für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten } oder Nachfolgern überwiesen werden. Zugleich ergeht damit die Aufforderung: a, an alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, davon Mittheilung zu machen;

aber an etwaige Erb- oder Nachfolgerberech- t'gte ihre Ansprüche anzumelden, andernfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genom- men werden wicd, Doruutx, den 26. November 1879. Königlicbes Amtsgericht. Baring.

[13293] Borladung des Klägers

¿ __ Marta Schlief mit Hrn. „Dr, „med, } Termine zu der bestimmten Stunde in Person oder Anton Schimmelpfennig (Guben-Kloftermühl— dur einen mit gehöriger Vollmacht und vollstän- Scneidemühl), Frl. Anna Wendt mit Hrn. |

Scilling (Königs-Wusterhausen). Hr. Lieute- nant Heinrih Max v. Leipzigec (Köjen). Hr, Ober-Tribunals-Rath a. D. Dr. Eting (Berlin).

S teckbricefe und Untersuchungs - Sachen [13368]

Rottenburg. Zurückgenommen wird der unterm 4, Dezember 1879 gegen den Gastwirth Johaun

Vbt von, Rottenburg erlassene Steckbr{ef, nachdem Abt sih zum Strafantritt gestellt hat. Nottenburg, den 8. Dezember 1879, Königliches Amtsgericht. Kellenbach, A. R.

zum mündlichen Verfahren im Interventionsp rozeß j in Sachen S | der Bertha Wolfsohu zu Zawodzie, Klägerin, ! wider j den Kaufmann Louis Neumann zu Breslau, Beklagten, wegen Intervention.

Auf die Klage vom 14. Juli 1879 haben wir f

einen k L Z f den aufgefordert, ihre Erbansprüche binnen drei

; zur mündlichen Verhandlung der Sache i Termin

| anf ven 4, Februar 1880, Bormittags 9 Uhr, j in Zimmer Nr. 24 anbecaumt, und laden Sie hier- | zu mit der Aufforderung vor, in dem festgeseßten

diger Auskunft versehenen Stellvertreter zu erscheinen und den Aufcuf der Sache zu gewärtigen.

Sollten Sie zu der bestimmten Stunde nit er- scheinen, oder der von JZhnen gewählte Bevoll- mächtigte nicht mit gehöriger Vollmacht versehen, auch von der Sache nicht so, daß er über Alles ge- börige Auskunft zu geben im Stande wäre, unter- richtet sein, oder sich nicht auf die Sache einlassen,

{ weder die Akten auf Ihre Kosten zurückgelegt, oder

. für den Fall der demnähsten Todeserklärung | [13283]

o werden nach dem Antrage des Gegentheils ent- | Hu i ) [ y ge des Gegenth { scin gesammtes Vermögen verpfändet, welche Hypo- |

sation der Police Behufs neuer Anfertigung für

die Versicherten erfolgen wird. 4 Stettin, den 1. Dezember 1879, Königliches Landgericht.

Pran Aufgebot.

Am 30. Auaust 1878 ist die unverchelichte

selbst verstorben. Auf den Antrag des hierzu auto- risirten Königlichen Justiz-Raths Huck werden die unbekannten Rechtsnachfolger der Catharina Wip- permann aufgefordert, ihre Ansprühe und Rechte an den Nachlaß derselben vor oder in dem auf Len 2. Upril 1880, Vormittags 11 Ukr,

in unferen Gescbäftshause, Zimmer Nr. 11, an- beraumten Termine anzumelden, unter der Verwar- nung, daß sonst der landesherrliche Fiskus für den rechtmäßigen (Erben angenommen und ihm als sfol- chem der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt

Gleiwiß, den 29, November 1879, Königliches Amt3gericht. IL,

GoAes (S) Erbvorladung.

Pauline Mohr aus Woll matingen ist zur Erb- schaft ihres am 14. November d. J. verstorbenen Baters Valentin Mohr, Landwirths von Wollma- tingen berufen und wird, da ihr derzeitiger Aufent- halt unbetannt ift, zu den Erbtheilungsverhand- lungen mit Frist von drei Monaten uud dem Anfügen vcrgeladen, daß, wenn sie in dieser Frist fih nicht meldet, ibr Erbtheil denen zugetheilt würde, welchen er zuläme, wenn sie niht mehr am Leben wäre.

Coustauz, den 25. November 1879.

Der Großh. Notar. Diez,

9 ) L O Erbvorladuna.

Hubert Ball, Schneider von Mörs{ch, Amts- gerihtsbezirk Ettlingen, zur Zeit unbekannt wo ab- wesend, wird hiermit aufgefordert, seine Erbansprüche an den Nachlaß seines am 25. November 1879 ver- storbenen Bruders Franz Anton Ball, ledig, von

Mörsch,

binnen drei Monaten geltend zu machen, widrigenfalls die Erbschaft Denen zugetheilt würde, welchen sie zuläme, wenn der Ge- Sl zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr gelebt hâtte. Ett!ingen, den 5. Dezember 1879.

Großherzoglich Badischer Notar für den Amtsgerichtsbezir? Ettlingen. «3, P. Edler.

Erbvorladung.

Un 12 Ult d, S. ab ¡u Vieiwenau die ledige Haushülterin Katharina Frey von Bur- bah, Amts Ettlingen, ohne Hinterlassung eines Testaments, :

Nach den gemachten Erhebungen hatte sie fol- gende Geschwister :

1) Anton Frey in Sulzbach,

2) Iosef Frey, Lehrer in Weißenbach,

3) Sebastian Frey,

4) Iohann Georg Frey, Lehrer in Rastatt,

5) Franziska, vereheliht gewesen mit Förster

Gerber in Frauenalb,

6) Magdalena, verheirathet gewesen mit einem

gewissen Merklinger in Frauenalb,

7) Maria Anna Frey (Näheres unb-: kannt),

8) Margaretk,a Frey, verehelicht gewesen mit Jo-

hann Maucher in Frauenalb.

Diese Geschwister bezw. deren Nahkommen wer-

Monateu bei dem Unterzeichneten geltend zu machen, widrigenfalls der Nachlaß Denjenigen zu- getheilt würde, welchen er zukäme, wenn die Auf- : geforderten nidt mehr am Lebez1 wären.

Konstanz, den 24. November 1879.

Der Großh. Notar. Diez.

[13290]

Der Halbhöfner Adolph August Lichte, Haus- Nr. 3 zu Overstedt hat laut Obligation vom 29, September 1869 zu Gunsten des früheren

cs werden alle streitige, von dem Nichterschienenen angeführte, mit schriftliven Beweisen nicht unter-

ale vom Gegentheil angeführte Thatsachen, denen noch nicht ausdrücklich widersprochen worden, für zugestanden, sowie die vom Gegentheil beigebrachten Urkunden für anerkannt angesehen werden. Uebrigens müssen in diesem Termine alle Urkunden, auf welche die Entsczeiduvg gegründet werden soll, in Urschrift eingereiht werden, und

ein\timmenden Antrag beider Parteien statt.

An die Frou Berthx Wolffohn und deren Chemann zu Zawodzie. Kattowiß, den 2. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt:

findet eine Verlegung des Termins nur auf über: A 4 A if, j Ï ¿an gewöhnlicher Gerichtsstelle anzumelden, widrigen-

; falls die obige Hypothek für vollständig erloschen

! die Hypothekenbücher sür diese Ortschaft Bezirk 7,

stüßte Thatsachen für nicht angebracht erachtet, und j Abth. 1, Band 3, Seite 237, Fol, 3 unter Nr. 2

{ am 25. September 1869 eingctragen ift.

i Auf Antrag des jeßigen Inhabers dieses Halb- hofs Carl Meyer zu Overstedt, welcher den vorge- geleistet hat, haben Alle, welche

ú

Viertelhöfners Heinrich Wilhelm Kayser zu Holt- | husen wegen 500 Thlr. Cour. und 44% Zinsen !

thek auf den Halbhof Haus-Nr. 3 zu Overstedt in |

bestimmt und wird hiermit Beklagte hierzu gee:

: laden.

Waldsfassen, den 6. Dezember 1879. Der Kgl. Gerichtsschreiber.

[13212] Moriß Härting zu Leipzig hat das Aufgebot des von der Herzoglichen Braunschweigischen Landess- Lotterie-Direftion hieselbst am 18. Juli 1878 aus- gestellten Depositensheins, Inhalts dessen Moriß Härting 800 Thlr. Thüringer Eisenbahn-Aktien mit: laufenden Dividendenscheinen bei der Direktion als Sicherheit für den demselben gewährten Kredit hinterlegt hat, beantragt. j Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Zuli 1880, Morgens 103 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Zimmer 16 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzue- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls: die Kraftloserklörung der Urkunde erfolgen wird, Braunschweig, den 1. Dezember 1879,

Herzogliches Amtsgericht. IX.

L, Nabert-.

[13281]

Die Civilkammer des Kaiferliben Landgerichts zu Colmar hat durch Beschluß vom 6. Dezember: 1879 auf Antrag der Babette Btum, gewerblosen Ehefrau von Jacob Levy, Meyger, Beide in Scherweiler wohnhaft, die Auflösung der zwischen ihr und ihceem genannten Ehemanne bestehenden ehelihen Gütergemeinschaft ausgesprochen.

Für richtigen Auszug: Der Landgerichts-Sekretär. Carl,

[13277]

Als Rechtsanwalt ist am hansealischen Oberlandes- gerit zu Hamburg zugelassen und in die Nechts- anwalts[iste eingetragen :

D jur. Hermann Theodor Fahn zu Bremer- aven.

Hamburg, den 8, Dezember 1879.

Das hanseatische Oberlandesgericht. Zur Beglaubigung : N. Priens, Dr., Secretair.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. [12770]

Die Lieferung von 28 500 Stück eihenen Mittel- \{chwellen und 1350 Stück eichenen WeichenHölzern für die Westfälische Cisenbahn und 20000 resp. 615 Stück desgleichen für die Münster-Enscheder Eisenbahn soll im Wege der öffentlihen Sub- mission verdungen werden.

Einsicht aus, werden auch auf frankirte, an unseren Bureau-Vorsteher von Griesbach hier zu richtende Schreiben gegen Einsendung von 25 -Z übersandt, j Die Offerten sind verschlossen und mit der Auf- chrift: „Submission auf Lieferung vou Mittel- scchwellen und Weichenhölzern“ zu dem am 19, Dezember ecr., Vormittags 10 Uhr, in unserm Central-Bureau hier anstehen den Termine portofrei an uns cinzusenden. Münster. Königliche Direktion,

[12871]

Die zum Bau des Hauptgebäudes des Infanteric- Kasernements hierselbst erforderlihen Zimmer- und Staakerarbeiten, veranschlagt auf circa 73 880 und resp. 8289 M, sollen

Dienstag, den 16. Dezember cr., Mittags 12 Uhr, im Submission&wege verdungen werden,

Die Bedingungen und Zeichnungen, von, denet Abschriften und Kopien gegen Erstattung der Koiten abgegeben werden können, liegen zur Einsicht aus im Bureau der unterzeihneten Garnisonverwaltung, Baustraße 313, und auf dem Berliner Baumarkte, Wilhelmsstraße Nr. 92/93. (Ztg. 385/12.)

Prenzlau, den 5. Dezember 1879,

Königliche Garnison-Berwaltunug.

| [13206] Submission.

In Folge der öffentlißhen Submission ist die i Lieferung des Bedarfs an Haardecke für die Zeit vom 1. Januar 1880 bis ultimo März 1881 zu vergeben. x Termin dazu ist auf R ben 22, Dezember 1879, 0

{ {riebenen Eid ; Uniprüche an diese Hypothek zu haben vermeinen, ; diese ihre Nette am : Lieustag, den 3. Februar 1880,

11 Uhr Morgens,

t erklärt werden foll. Uelzen, den 5. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht IL. Zur Beglaubigung: v. Goeben, Gerichtsschreiber.

E E A E S

rmittiags 10 Uhr,

Hoßbenzollernstraße 7, anberaumt.

Offerten sind bis zur Eröffnung des Termins [f

| versiegelt und franco mit der Aufschrift: ¡ „Submission auf Haardeckc“ ¡ cinzusenden, / O

j Die Lieferungébedingungen sowie eine Probe, nad t | ; t

welcher d!e Lieferung zu erfolgen hat, liegen in diesseitigen Büreau zur Einsicht aus, auch werde! F

erstece gegen Erstattung der Kopialien abschrifilich [ mitgetheilt. : Magdeburg, den 6. Dezember 1879, Artillerie-Depot,

Bormittags 9 Uhl;r, |

Die Lieferungs-Bedin- f gungen liegen in unserem Central-Bureau hier zur |

im Büreau des unterzeichneten Artillerie-Depo!8, E

für das Bietteljaßz.

êr den Boum eine: ürucZzelle 68

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Steuer-Rezeptor Vogelsang zu Esens den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Lieutenant zur See M irre und dem Bürgermeister a. D. Heyl zu Baumholder im Kreise St. Wendel den Königlihen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Schleusenmeister Draeger zu Laucha im Kreise Querfurt das Kreuz der Znhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie dem Schullehrer und Organisten Kahl zu Steinseifersdorf im Kreise Reichenbach das Allge- meine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich bayerischen Vffizieren fol- gende Auszeihnungen zu verleihen, und zwar:

den Nothen Adler-Orden dritter Klasse:

dem Oberst-Lieutenant Ritter von Hoffm ann, Führer des 4, Fnfanterie-Regiments König Carl von Württembverg;

den Nothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem Hauptmann Kopf im 4. Jnfanterie-Regiment König Carl von Württemberg,

dem Hauptmann Neuhierl im 8. Jnfanterie-Regiment „Pranckh“, dem Rittmeister Zwich im Prinz Otto,

dem Hauptmann Begtel im 2. Fuß-Artillerie-Regiment

5, Chevaulegers-Regiment

und _dem Premier-Lieutenant Manz, à la suite des Jnfan- terie-Leib-Regiments und Adjutant des Kriegs-Ministers ;

den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:

dem General-Major von Muck, Commandeur der Be- jaßungs-Briaade in Meh; /

den Königlichen Kronen-Orden zweiterZKlasse:!

___ dem Obersten von Gropper, Commandeur des 8. Jn- fanterie-Regiments „Pranckh“; sowie

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

dem Oberst-Lieutenant Kunstmann im 4, Jnfanterie- Regiment König Carl von Württemberg,

dem Oberst-Lieutenant Kurz im 8. Jnfanterie-Regiment „PLanah“

dem Oberst-Lieutenant Pop p, Cominandeur des 2. Jäger- Bataillons, /

dem Major Possert im 5, Prinz Otto und

dem Major Freiherrn von Lurz im 2, Regiment.

Chevaulegers - Regiment

Feld-Artillerie-

Deutsches Nei.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Prokuristen Alfred Schoen in Mülhausen die

nachgesuchte Entlassung von dem Amte als Handelsrihhtex bei dem Landgericht in Mülhausen zu ertheilen.

Jn Elsfleth wird am 15. d. M. mit einer Seesteuer- mannsprüfung begonnen werden.

s

Königreich Breußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Geheimen Ober-Justiz-Nath und vortragenden Rath im Justiz-Ministerium Horstmann zum Wirklichen Geheimen Ober-Justiz- Nath;

__ den Ober-Landesgerihts-Nath Predari in Breslau zum rihterlihen Mitgliede und den Landgerichts-Rath V ietsch da- selbst zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Bezirkgs- verwaltungs8gerihts zu Breslau auf die Dauer ihres Haupt- amtes am Sigze des letzteren; sowie

den Amtsgerichts - Rath von Stiernberg in Sig- maringen zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Be- girksverwaltungsgerichts zu Sigmaringen für die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des leßteren , ferner

den Landrath Friedrich Eberhard Vormbaum zu Neustadt i. Westpr., und den Landrath Viktor Leo Delsa zu Kosten zu Regierungs-Räthen zu ernennen.

Pl beg rum wegen Emission von 2000000 K 4}%iger Pri Obligationen der Nordhaufen- Erfurk Eisenbahngefellscchaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnadea König von Preußen 2c. Nachdem von Seiten der Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesell- saft auf Grund des von der Generalversammlung ihrer Aktionäre am 9. August 1879 gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden

itäts-

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ist, ihr zur Einlösung beziehungsweise Konvertirung der auf

Grund Unseres Privilegiums vom 20. Februar 1871 emittirten

fünfprozentigen Prioritäts-Obligationen in Höhe von 1200 090 M,

soweit dieselben noch nicht dur Ausloofung amortisirt

sind, sowie an Stelle der durchÞ Unser Privilegium vom

29. Juli 1877 genehmigten, noch völlig unbegebenen fünfprozentigen

Prioritäts-Obligationen in Hôhe von 600 000 4, die Aufnahme einer

einzigen vier und ein halbprozentigen und behufs Erweiterung der

Bahnanlagen, Vermehrung der Betriebsmittel und zur besseren Aus-

rüstung ihres Unternehmens auf den Betrag von 2000009 A ab-

gerundeten Anleihe gegen Ausstellung auf den Jubaber lautender und mit Zinscoupons versehener Prioritäts - Obligationen zu ge statten, wollen Wir unter Zurücknahme des vorbezeichneten Privilegiums vom 25. Juli 1877 in Gemäßheit des §8. 2 des Gesetzes vom 17. Junt

1833 (Ges. Samml. Seite 75) durch gegenwärtiges Privilegium

Unsere i landesherrliche Genehmigung zur Emission derartiger

Obligationen in etner Gesammthöhe voa 2000000 M, geschrieben

E Zwei Millionen Mark

unter den folgenden Bedingungen ertheilen :

S. 1, Die in Höhe der 2090000 M erst nah Kündigung der auf Grund des Privilegs vom 20. Februar 1871 ausgegebenen fünf- prozentigen Prioritäts-Obligationen neu zu emittirenden Obligationen, auf deren Rückseite dieses Privilegium abzudrucken ist, werden nah d.m beiliegenden Schema A. unter der Bezeichnung:

„Vier und einhalbprozeutige Prioritäts-Obligationen der Nord-

hausen - Erfurter Eis:nbahngesell aft, Emission von 1880“ ausgefertigt.

Dieselben zerfallen in: : 400 Stück zu 1000 Æ von Nr. O e O, « 401—1200,

0E a O 1901—5200.

Die Unterzeichnung der Stüke erfolgf von dem Vorsitzenden des Verwaltungsrathes und der Direktion, fowie von einem Kontrol- beamten der Gesellschaft. Die Unterschriften der beiden Erstgenann- ten könven in Faksimile, die Unterschrift des Kontrolbeamten muß im Original erfolgen.

___ §. 2. ‘Die Inhaber der zu ewtltéaber Dhligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen“ Kapitalbeträse und ber dafür nach F. 9 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Nordhausen-Erfurter Eisen- bahngefellshaft. Sie haben in diéser Eigenschaft vor den Inhabern der Stamm-Prioritätsaktien und der Stainmaktien ein unbedingtes Borzugsrecht.

S. 3. Die Obligationen werden mit Vier und ein halb Prozent jährlich verzinst.

__ Zur Erhebung der Zinsen werden den Obligationen zunächst für zehn Jahre 20 halbjährlihe, am 2, Januar und 1. Juli der be- treffenden Jahre zahlbare Zinscoupons Nr. 1 bis 20 nebt Talon na den unter B. und C. beigefügten Schemas beigegeben.

Beim Ablaufe dieser und jeder folgenden zehnjährigen Periode werden nah vorgängiger öffentliche: Bekanntmachung neue Zins- coupons für anderweite 10 Jahre auszereiht. Die Ausreichung er- folgt an den Präsentanten des Talons, durch dessen Rückgabe zugleich über den Empfang der neuen Serie Zinscoupons nebst Taloa quittirt wird, sofern niht vorher dagegen von dem Jnhaber der Obligation unter Präsentation derselben bei der Direition der Gesellschaft scriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Jm Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung ciner neuen Serie Zinécoupons nebst Talon an den Jnhaber der Obligation.

8. 4. Die Ansprüche auf Zinsvergütung erlöschen zu Gunsten der Beamten-Pensions- und Unterstütungskasse, wenn die Zins- coupons nicht binnen 4 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden.

F. o. Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf, an welchem dieselben zur Zurückzahlung fällig sind. Wird diese in Cmpfang genommen, so müssen zugleich die ausgereihten Zinscouvons, welche später als an jenem Tage verfallen, mit den fälligen Obli- gationen ‘eingereiht werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinécoupons von dem Kapital gekürzt und zur Ein- lösung dieser Coupons verwendet.

S. 6. Zur allmählichen Tilgung der Schuld wird vom Zahre 1881 ab mindestens § Prozent von dem gesammten Nominalbetrage der Anleihe und vom Jahre 1883 ab mindestens } Prozent desgleichen nebst dem Betrage der durch die bereits getilgten Obligationen ent- stehenden Zinsersparniß verwendet. Außerdem steht der Gesell chaft eine allgemeine sechsmonatlihe Kündigung der Obligationen mit Ge- nehmigung unseres Ministers der öffentlichen Arbeiten zu.

Die Nummern der in einem jeden Jahre zu amortisirenden Obligationen werden alljährlich durch das Loos bestimmt. Die Aus- loosung geschieht Seitens der Direktion mit Zuziehung eines das Protoïoll führenden Notars in einem 14 Tage zuvor einmal öffent- fie A gemachten Termine, zu welchem Jedermann der Zutritt reisteht.

Bei der Ausloosung find die Appoints zu 1000, 500 und 300 M nach dem im §8. 1 angegebenen Verhältnisse ihrer Gesammtbeträge zu berüdsihtigen. Soweit die zur Amortisation zu verwendende Summe einen hiernach nit theilbaren Ueberschuß ergiebt, wird der- selbe zur nächsten Amortisation verwendet.

Die Bekanntmachung der ausgeloosten Obligationen, sowie einer allgemeinen Kündigung der Obligationen erfolgt durch dreimalige Einrückung in den „Deutschen Neichs- und Preußischen Staats- Anzeiger“ (8. 11). Die erste Einrückung muß mindestens 6 Mo- nate vor dem bestimmten Zahlungstermine stattfinden. Die Ein- lôsung der ausgeloosten Obligationen geschieht am 2. Ja- nuar j. Is., das erste Mal am 2. Januar 1882, die Einlösung der gekündigten Obligationen kann fowohl am 2. Januar als am 1, Juli j. Js. stattfinden.

Die Rückzahlung erfolgt in beiden Fällen nah dem Nennwerthe gegen Auslieferung der Obligation nebst Zinscoupons und Talons an den Präsentanten. Die in Folge der Ausloosung eingelösten Obligationen werden unter Beachtung der oben wegen der Aus- loosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die in Folge der allgemeinen Kündigung ihrerseits oder in Folge der Rückforderung Seitens der Gläubiger (ecfr, §, 9) eingelösten Obligationen wieder ausgeben darf.

1-— 400,

| für Berlin außer den Pest- Anstalten auh die Expe- |

tisirt werden. vor Ablauf der Verjährungsfrist (8. 4) bei der Direktion anmeldet und den stattgehabten Besiß glaubhaft darthut, soll nah Ablauf der Verjährungsefrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht a Vorschein gekommenen Zinscoupons gegen Quittung -ausgezahlt werden.

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—#

Veber die Ausführung der Tilgung wird dem betreffenden

A o alljährlich Nachweis geführt.

Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen

amortisirt werden, so wird ein gerichtli&es Aufgebot na den allge- meinen geseßlichen Bestimmungen erlassen. sirte, fowie auch für zerrissene oder die Gesellschaft zurücgelieferte und gänzlich zu kassirende Obligationen werden auf Kosten des Empfängers neue dergleichen ausgefertigt.

Für dergestalt amortis-- fonst unbrauchbar gewordene, an

Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch amor- Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons

F. 8. Die Nummern der zur Zurüczahlung fälligen, nicht zur

Einlösung vorgezeigten Obligationen werden während der nächsten drei Jahre nah dem rektion der Gesellshaft behufs der Empfangnahme der Zahlung ôffentlih aufgerufen. Jahren nach dem leßten öffentlihen Aufrufe zur Einlösung vorge- zeigt werden, sind werthlos und Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Stücke alsdann öffent- lih zu erklä"en. Teinerlei Verpflichtungen mehr.

Zahlungstermine jährlich einmal von der Di- Die Obligationen, welche nicht innerhalb zehn ist dies von der Direktion unter Die Gesellschaft hat wegen folcher Obligationen

8. 9, Außer den im §. 6 gedahten Fällen sind die Fnhaber

der Obligationen berechtigt, deren Nennwerth in folgenden Fällen von der Gesellschaft zurückzufordern :

a, wenn fällige Zinscoupons, ungeachtet solche zur Einlösung

präsentirt werden, durch Verschulden der Gesellschaft länger als drei Monate unberichtigt bleiben,

b. wenn der Transportbetrieb auf der Nordhausen-Erfurter

Bahn mit Dampfwagen oder mit anderen, dieselben erseßenden Maschinen durch Schuld der Gesellshaft länger als sechs Monate ganz aufhört,

c. wenn die im §. 6 festgeseßte Tilgung der Obligationen nicht

innegehalten wird. d

In den Fällen zu a, und b, kann das Kapital an- demselben

Tage, ar: welchem einer dieser Fälle eintritt, zurücckgefordert werden ; in dem Falle zu c. ift dagegen eine dreimonatlihe Kündigungsfrist zu beobachten.

Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a. bis

zur Bezahlung des betreffenden Zinscoupons, in dem Falle zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes, das Recht der Kündigung in dem Falle zu ec. drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Tilgung der Obligationen hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtlihe Wirkung, wenn die Gesellshaft die nit ingegehaltene Amortisation nacholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Auszahlung der zu amortisirenden ausgeloosten Prioritäts-Obli- gationen nachträglich bewirkt.

8. 10. Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld

wird festgesetzt und verordnet :

a, Die vorgescbriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen

geht der Zahlung der Dividenden an die Aktionäre der Gesellschaft und der an die Mitglieder des Verwaltungsraths und der Direktion zu zahlenden Tantieme vor,

b, bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine

zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlihen Grundstücke ver- kaufen, dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlihen Grundstücke, auch nicht auf solche, welce innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post-, Telegraphen-, Polizei- oder steuerlichen Einrichtungen, oder welhe zu Packhöfen oder Waareaniederlagen ab- getreten werden möchten. Nachweis darüber erfordern follten, ob cin Grundftück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderli sei oder niht, genügt ein Attest des betreffenden Eisenbahn-Kommissariats,

Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen

c, die Gesellschaft darf keine neuen Prioritäts-Aktien oder Obli-

gationen kreiren, es fet denn, daß für die jeßt zu emittirenden Obli- gationen das Vorzugsrecht ausdrücklich stipulirt werde.

Die vorstehend unter b. erlassene Bestimmang foll sich jedoch

auf diejenigen Obligationen nicht beziehen, die zur Rückzahlung fällig erklärt, niht innerhalb sechs Monaten nach Verfall zur Empfang- nahme der Zahlung gehörig präsentirt werden.

8. 11. Alle in diescm Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen

Bekanntmachungen müssen im Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger abgedruckt werden.

8, 12. Auf die Zahlung der Obligationen, wie auch der Zins«

coupons kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden.

Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Priviiegium

Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Jn- siegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung cine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Nechten Dritter zu prä- judiziren.

Das gegenwärtige Privilegium is durch das Amtsblatt der

Regierung zu Erfurt bekannt zu machen und eine Anzeige davon, daß dies geschehen, in die Gesez-Sammlung aufzunehmen.

Gegeben Berlin, den 12. November 1879. (L. 8.) Wilhelm. Maybach. Bitter.

. S Schema A, Vicr und ein halb prozentige Prioritäts-Obligation der Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesellschaft S vom Jahre 1880.

Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe von

M An- * theil an dem in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten