1879 / 292 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

rivilegiums emittirten Kapitale von 2000 000 # Prioritäts-Dbli- Ls der Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesellschaft.

¿D : O N rbbeii-Erfuciée Eisenbahngesellschaft.

Der Verwaltungsrath. N. N

Die Direktion. (Trockener Stempel.) N N facsimilirt.

facsimilirt. N Fol

in Original. Dieser Obligation sind 20 Zinscoupons für 10 Sahre vom 18 DIS beigefügt.

Schema B.

B E Ter Decoo zu vier und ein halb prozentigen Prioritäts-Obligationen der Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesell] chaft. Emission E Fahre 1880, Ir ;

M. . H hat ‘Inhaber dieses vom ab bei unserer Gesellschaftskasse zu erheben.

Nordhausen, den : Die Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesellschaft. Der Verwaltungsrath. Die Direktion.

{Trockener Stempel.) N N N N,

facsimilirt. facsimilirt.

___ Ausgefertigt Kontrole Bol 1%.

Schema C. Val 00 S zu der vier und ein halb prozentigen Prioritäts-Obligation Emission von Jahre 1880.

A der Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesellschaft b Mark.

Inhaber empfängt gegen diesen Talon nah Maßgabe des §, 3 des Privilegiums vom . . . . ten bei unserer Gesell- scastskasse die... . te Serie der Zinscoupons zur obigen Priori- täts-Obligation der Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesellschaft.

Nordhausen, den

Die Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesellschaft. Der Verwaltungsrath. Die Direktion. (Trockener Stempel.) N, N. N. N, facsimilirt. facsimilirt Ausgefertigt Koritrole Fol...

Jn der heutigen Handelsregister - B:ilage wird Nr. 50 der Zeichenregister-Bekanntmachungen veröffen:licht.

Nichtamtliches. Deutsvwes Netch,

Preußen. Berlin, 12. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Morgen den Polizei- Präsidenten von Madai und begaben Sich Nachmittags um 21/2 Uhr zu Wagen zur Abhaltung einer Jagd nah dem Grunewald.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern militärische Meldungen entgegen und empfing den Ober-Präsidenten der Provinz Pommern, Freiherrn von Münchhausen. Das Diner nahm Höchstderselbe bei «5hren Majestäten ein,

_Abends ertheilte Se. Kaiserliche Hoheit dem seitherigen Kaiserlih russischen Botschafter in London, Brafen Schuwaloff, und später dem Kaiserlich russischen Ober-Kammerherrn Grafen Chreptowitsch Audienzen.

Der heutigen (3.) Sißung des Herrenhauses, welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 11// Uhr mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnete, wohnte der Justiz-Minister Dr, Friedberg bei. Nachdem die seit der lezten Sißung eingegangenen Schriststücke 2c. zur Kenntniß des Hauses ge- bracht worden, meldete der Präsident den Tod der in- zwischen verstorbenen Mitglieder, der Herren von Knese- beck und Graf Ballestrem. Das Haus erhob si, das An- denken der Verstorbenen ehrend. Neu berufen sind in der Zwischenzeit der Ober-Bürgermeister Mölling (Kiel), Struck- mann (Hildesheim) und der Nitterschasts-Nath von Pfuel. Das neu gewählte Mitglied der Staats\schuldenkommission, Wirklicher Geheimer Rath Wever, wurde vom Präsidenten durch Handschlag verpflichtet, worauf das Haus in die Tages- ordnung eintrat. Der erste Gegenstand derselben war die einmalige Schlußberathung über den Geseßzentwurf, betreffend die Abänderung des Fishereigesetzes für den preußischen Staat vom 30. Mai 1874, und die dazu eingegangenen Petitionen. Der Berichterstatter Herr von Behr-Schmoldow beantragte: den Geseßentwurf unverändert anzunehmen und demselben folgenden Artikel V. hinzuzufügen: „Um Schuße der Fische gegen die Beschädigungen durch Turbinen können die Minister für Handel- und für Landwirthschast die Herstellung und Unterhaltung ge- eigneter Vorrichtungen (Gitter 2c.) auf Kosten des Eigenthümers rücksihtlich solcher Turbinen jeder Zeit anordnen, welhe nach dem FJnkrafttreten dieses Gesetzes angelegt werden“; endlih die Petitionen der König- lihen Staatsregierung als Material für die in Aussicht ge- stellte Revision der Verordnung zum Fischereigeseze vom 30. Mai 1874 zu überweisen. (Schluß des Blattes.)

Der Sqglußbericht über die gestrige Sihung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (24.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Kriegs-Minister von Kameke, der Minister der öffentlihen Arbeiten Maybah, der Finanz- Minister Bitter, der Minister der geistlichen 2c. Angelegen- he von Puttkamer und mehrere Kommissarien beiwohnten,

efürwortete nah einigen Bemerkungen der Abgg. Graf York von Wartenburg und Freiherr von Schorlemer-Alst vor der Tagesordnung der Abg. Kantak seinen Antrag, welcher lautet: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die König-

lihe Staatsregierung aufzufordern, das Strafverfahren in der polizeilichen Untersuhungssahe wider den Abg. Dr. Szuman, in welchem Terwin beim Ober-Lande®gericht zu Posen am 18. d. M. ansteht, für die Dauer der gegenwärtigen Landtagssession einstellen

zu wollen. Der Antrag wurde angenommen. Darauf trat das Haus

in die dritte Berathung des Gesehentwurfs, betr. den Erwerb

mehrerer Privateisenbahnen für den Staat. Fn der Generaldiskussion ergriff niemand das Wort. Jn der Spezialdiskussion zu §. 1 erklärte auf eine Anregung des Abg. Schmidt (Stettin) der Staats-Minister Maybah, daß im nteresse einer sparsamen. Verwaltung die An- zahl der jeßigen Direktivbehörden vermindert werden müsse. Die Frage der zu wählenden Direktionsorie und der Kompetenzen der Provinzialbehörden werde bei einem demnächst vorzulegenden Nachtragsetat zur Erörte- rung kommen. Auf eine Anfrage des Abg. Rickert erwiderte der Minister, daß er mit dem Präsidenten des Hauses verein- bart habe, die Plenarberathung des Eisenbahnetats bis nach Weihnachten aufzuschieben, damit gleih dabei die Aende- rungen durch den vorzulegenden Nachtragsetat berücksich- tigt werden könnten, Die Abgg. Dr. Windthorst und Richter sprachen ihr Bedauern darüber aus, daß weder die Regierung noch der Referent der Kommission sih über die Frage der vorläufigen Sistirung weiterer Ankäufe von Pri- vatbahnen durch den Staat ausgesprochen hätten. Der Abg. Dr. Haminacher bemerkte, daß diese Frage in der Kommission nit erörtert worden sei, er also auch darüber nicht habe referiren können. Dex Finanz-Minister Bitter erklärte, daß die Negierung nur mit denjenigen Privatbahnen weiter unter- handle, deren Erwerbung von vornherein in Aussicht ge- nommen sei. Der Abg. Dr. Windthorst konstatirte, daß troß- dem die Sistirungsfrage in der Generaldiskussion von den Rednern der Majorität mit großem Nachdruck betont sei, die- selbe in der Kommission gar nicht erörtert sei. Der Staats- Minister Maybah wies auf die Motive dieser Regierungs- vollage hin, welche den Ankauf der Berlin - Anhalter, Berlin - Potsdam - Magdeburger und der Rhei- nishen Bahn als für die Verstaatlihung durchaus nothwendig, aber auch genügend bezeihnen. Weitere Gerüchte feien lediglih von Spekulanten veranlaßt. Der Abg Richter bemerkte dagegen, daß zwischen der Abfassung dieser Motive und heute die Rede des Abg. Miquel liege, welcher die Sistirung der Ankäufe Namens der Majorität wünsche und wozu der Minister durch Schweigen sein Einverständniß kund gegeben zu haben scheine. Der Abg. von Nauchhaupt er- klärte, daß seine Partei den Staat gegen die Gefahren weiterer Ankäufe durch Schaffung der geeigneten Ga- rantieen zu s{üßen suche. Nach einer Auseinandersezung der Abgg. Cremer und Frhr. von Hammerstein über die Vorgänge Ännerhalb der Kommission sprach \sich au der Abg. Berger gegen den Erwerb weiterer Privat- bahnen aus, ohne daß man vorher über die Vor- theile des Staatsbahnsystems Erfahrung gesammelt habe. Der Abg. Dr. Miquel erklärte, daß er mit seinen Aeußerungen in der ersten Lesung nicht berechtigt gewesen sei, Namens seiner politischen Freunde an die Genehmigung der Vorlage eine formelle Bedingung zu knüpfen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach bemerkte, daß er ebenfalls die Aeußerung des Abg. Miquel so aufgefaßt habe. Das Staatsbahnsystem werde erst seine Vortheile äußern, wenn man es wirksam arrondire. Die Besürchtungen des Abg. Nichter, daß die Regierung dem- nächst auch die Bergisch-Märkishe und Dortmund-Enscheder Bahn zu kaufen beabsichtige, zerstreute der Minister der öffent- lichen Arbeiten durch die Erklärung, daß die Regierung einen solhen Plan nicht habe. Bei Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort. Hd

Cassel, 11. Dezember. “Nachdem in dek heutigen (neunten) Sißung des Kommunal-Landtags für den Regierungsbezirk Cassel der Bericht der Königlichen General- Brandversicherungs-Kommission über den Geschästsbetrieb der hiesigen General-Brandkasse für das Jahr 1878 zum Vortrag gebracht worden war und zu Erinnerungen keine Veranlassung gegeben hatte, wurde zur Berathung des Neglements für die mit dem 1. Fanuar 1880 auf den Kommunalverband über- gehende Hessishe Brandversicherungs-Anstalt geschritten. Die zunächst vorgenommene Generaldiskussion war eine sehr um- fassende, und der Landtagskommissar hatte mehrfah Ver- anlassung, in dieselbe einzugreifen. Jn Folge dieser Dis- kussion wurde der Reglementsentwurf einer Modifikation unterworfen, hierauf beschlossen, von einer Spezialdiskussion Abstand zu nehmen, und sodann einstimmig vom Kommunal- Landtage die Erklärung abgegeben, daß er mit dem Reglement in der nunmehrigen Fassung einverstanden sei.

Bayer. München, 10, Dezember. (Allg. Ztg.) Die Abgeordnetenkammer hat den Geseßentwurf, betreffend die Aufhebung persönlicher Abgaben der Fsraeliten, an einen besonderen Aus|{huß von sieben Mitgliedern überwiesen.

Bürttemberg. Stuttgart, 9. Dezember. Jn einer Korrespondenz, welche der „A. Z.“ von hier zuging, heißt es: Die neuen Justizgeseße sind hierzuland ohne allzu viel Aufregung eingeführt worden. Da bezüglich dex Organisation in Württemberg Alles ziemlih beim Alten bleibt, so sind die Personalveränderungen nicht so belangreich, wie vielfa ander- wärts. Die seitherigen Ministerial-Räthe Köstlin- und Kohl- haas sind beide in das Ober-Landesgericht übergegangen, jener als Ober-Staatsanwalt, dieser als Senats-Präsident. Ersett wurden sie dur die Ministerial-Räthe Landerer (Ulm) und Heß (seither in Berlin als Bevollmächtigter). Präsident des Ober-Landesgerichts wurde Kern, seither Ger. H. Dir. in Stutt- gart. Neben Kohlhaas sind die zwei weiteren Senats-Präsi- denten am D.L.G. Kübel, Mitglied der Neichskommission für das Civilgeseßbuch, dieser unter Belassung in seiner Ver- wendung, und Bek. An Kerns Stelle trat Weinschenk (Hall). Direktoren am LG. in Stuttgart wurden: Neidhardt, Schick- hardt und Hohl. An Weinschenks Stelle in Hall trat Stein, und Präsident des L.G. in Ravensburg wurde W. Gmelin. «3m übrigen sind es der Veränderungen unter den höheren HiQterveanten niht viele, Vier Beyerle, Heß, Streich, Gmelin sind ans Reichsgerihht gegangen.

on der neuen Slrasprozeßordnung die meiste Beshwerde der Umstand, mäßig vielen Vagabunden, welche Administrativbeamten (Oberämtern) jeßt sämmtlih den Amtsgerichten zugeführt werden, wo ihre Abwandlung mit einem unverhältnißmäßigen Zeitverlust verknüpft is. Die Oberämter \ind natürlich jehr froh, daß sie diese diminutio ihrer Kompetenz erlitten haben, und ermangeln nicht nach 8. 453 der St. P. D. Abs, 3 die Delinquenten aufmerksam zu machen, daß sie bei dem Amtsgericht auf gerihtlihe Entscheidung antragen können. Nah Ansicht der richterlichen Behörden ist dies ein Abhülfe erheischender s{chwacher Punkt der neuen St. P. O,

macht

DOB DIC Uls seither von den abgewandelt wurden,

Hesterreich-Ungarn. Wien, 10. Dezember. Ueber die bereits gemeldete gemeinsame Minister-Konfcrenz weiß die „Presse“ des Näheren zu melden: An der Konferenz nahmen Theil die Minister Baron Haymerle, Baron Korb, Chertek und in Vertretung der ungarischen Regierung Frei- herr von Orczy. Gegenstände der Berathung waren dey Handelsvertrag mit Deutschland und die Geschäftsdehandlung in den Delegationen. Es wurde zunächst die Vorlage wegen provisorisher Bewilligung des gemeinsamen Budgets für drei Monate festgestellt, welhe den Delegationen sofort nah ihrem Zusammentritte zukommen soll. Falls das Wehr- geseß bis zur Ertheilung der Jndemnität für das ge- meinsame Budget noch nicht* perfekt sein sollte, dürste die dreimonatlihe provisorishe Bewilligung des Kriegs- budgets unter dem ausdrüdlihen Vorbehalte erfolgen, daß die beiden Legisla‘iven die bisherige Kriegsstärke beibehalten. Ein analoger Vorgang Seitens dex Delegationen liegt bereits aus dem Vorjahre vor. Die Ministerkonferenz einigte si ferner über die Geschästseintheilung, so weit der Einfluß der Regierungen hierbei in Frage kommt.

Die Einberufung der Landtage wird wie dem Krakauer „Czas“ von hier geschrieben wird nicht vor Ende März erfolgen. Dafür sol! aber diesen Körperschaften eine mindestens sechswöcentlihe Sessionsdauer eingeräumt werden.

11. Dezember. (W. T. B.) Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Konstantinopel: Dergriechische Patriarch hat in einem Schrei- ben an die Pforte seine Ueberzeugung ausgesprochen, daß diePforte, anläßlich der von ihr beabsichtigten Reformen, die alten Ne hte und Privilegien derorthodoxen Kirche nicht antasten, son- dern bestätigen werde; zugleich hat der Patriarch gewisse, in den Provinzen nah Maßgabe der der griehishen Konfession angehörigen Bevölkerung dur{zuführende Maßregeln vor- geschlagen. Aus Cettinje: Der Fürst berichtete dem Kaiser von Nußland telegraphish über die Feier des Georgsfestes, der Kaiser dankte hierauf dem Fürsten eben- falls telegraphisch mit dem Bemerken, diese Kundgebung der Wasffenbrüderschaft befestige die Freundschaftsbande zwischen Rußland und Montenegro, die nihts erschüttern könne.

12. Dezember. Die offizielle Einberufung der Delegationen zum 16, d. steht, wie das „Fremdenblatt“ m-ldet, unmittelbar bevor. Die erste formale Sißung wird am Dienstag, der Empfang der Delegationen dur den Kaiser am Mittwoch stattfinden. Der Legitimationsaus\{huß be- {loß, die Annullirung der Wahl Ofenheims zu be- antragen.

Pest, 10. Dezember. Man beschäftigt sich hier ernstlich mit der Schaffung eines Wu chergesevßes. Der „P. Lloyd“ veröffentlicht heute den Wortlaut des Geseßentwurfes, welchen die vom Ministerium einberufene Enquete neuestens bei Wie- derausnahme ihrer Berathungen in Verhandlung genommen hat. Nach §. 1 begeht „das Vergehen des Wuchers““, wer bei Kreditgewährung „eines Anderen Lage, Leichtsinn, Ge- müthsaufregung, Verstandes]hwäche oder Unerfahrenheit“ durh Bedingungen ausbeutet, „welhe das wirthschaftliche Verderben des Kreditnehmers oder des Bürgers herbeizuführen oder zu befördern geeignet sind“. Das Strafausmaß kann unter ershwerenden Umständen bis zu zweijährigem Gefäng- niß und 4000 Gulden als Nebenstrafe steigen. Ein eigener Abschnitt handelt vom „Wirthshauskredit“.

11. Dezember. Das Unterhaus hat heute die Gesetzentwürfe über die Militärtaxe und über die Ver- längerung des französischen Handelsvertrages unver- ändert angenommen. Von der Regierung wurde eine Vor- lage über theilweise Bedeckung des nächstjährigen Defizits durch Beschaffung von 14 Millionen Gulden im Wege einer Kreditoperation eingebraht, und zwax sollen dieselben ent- weder dur 14 Millionen Goldrenten von den noch dispo- niblen 15 Millionen nominell, oder durch Veräußerung eines Theiles derselben und durch Veräußerung von im Besiße des Staates befindlihen Eisenbahn-Junvestitions-Obligationen, be- schafft werden. :

Nach hier eingegangenen Nachrichten hat der Körösfluß den Markiflecken Brod und theilweise die Stadt Carlsburzg übershwemmt, wobei auch Menschenleben verloren ge- gangen sind. —— Der Wasserstand der Maros ist gefallen; die Gefahr einer Uebershwemmung von Arad ist momentan abgewendet.

Schweiz. Bern, 10. Dezember. (N. Zürch. Ztg.) Der Ständerath nahm gestern den Geseßentwurf des Bundes- raths, betreffend das Verdot der Fabrikation, der Einfuhr und des Verkaufs von Zündhölzchen, bei welhen gelber Phosphor zur Verwendung - kommt, unverändert an und ratifizirte die Vebereinkunft mit Frankreich, betreffend die Nationalität und den Militärdienst von Söhnen in der Schweiz naturalisirter Franzosen. Der Nationalrath nahm heute das Geseß über den Schuß der Fabrik- und Handelsmarken mit 75 gegen 19 Stimmen an.

Frankreich. Paris, 11. D.zember. (W. T. B.) Dex Justiz-Minister Leroyer hat aus Gesundheitsrücksichten um seine Entlassung gebeten, wird aber bis zux Ernen- nung seines Nachfolgers die Geschäfte fortführen.

In der heutigen Sißung der Deputirtenkammer brahte der Minister des Fnnern, Lepère, eine Kred it- forderung von zwei Millionen Francs zum Zweck der Unterstüßung der Nothleidenden Frankrei chs ein und erklärte dabei, daß die Regierung nicht zögern würde, eine neue Kreditforderung vor-zulegen, wenn \ich die jeßt geforderte Summe als unzureichend herausstellen sollte. Die Kammer beschloß die sofortige Verathung, Larochefoucauld (von der Rechten) beantragte, die bewilligten Mittel unter die offiziellen Wohlthätigkeits- comitèés und unter die privaten Hülfscomités zu ver- theilen. Der Minister Lepèvre entgegnete, da es un- möglih sei, alle Wohlthätigkeitsbureaus zu Rathe zu ziehen, würden Konunissionen eingeseßt werden, um den drin- genden Bedürfnissen abzuhelfen ; eine Centralkommission in Paris würde die Vertheilung der Mittel“ auf die einzelnen Departements nach- Maßgabe des Bedürfnisses vornehmen. Der Bonapartist Cunéo d'Ornano verlangte wegen der Vertheilung der Mittel eine besondere Garantie und Kontrole, indem er der Befürchtung Ausdruck gab, daß dieselben zu Wahlzwecken benußt werden könnten. Andere bonapartistische Redner “verlangten Hülfe insbesondere für die kleinen länd- lihen Grundbesißer. Der Minister forderte in Bezug auf die Vertheilung der Gelder, für welche er die Verantwortlichkeit übernehme, ein Vertrauensvotum. Es wurden hierauf alle Abänderungsanträge abgelehnt und die Vorlage mit 524 gegen 3 Stimmen genehmigt.

Jm Senat gab der Marschall Ca nr obert Erklärungen über seine Wahl und über die Gerüchte, zu denen dicselbe Reranlassung gegeben habe. Fnsbesondere hob derselbe her- vor: er habe die Kandidatur und nachdem er gewählt worden, auch die Annahme des Mandats nicht ablehnen zu dürfen geglaubt, einmal, weil feine Wahl eine der Armee erwiesene Ehre gewesen sei, sodann aber au, weil er, nachdem er vordem der konservativen Majorität des Senats angehört, es niht für brav gehalten habe, sich jeyt zu weigern , der Minorität anzugehören. Als träsident der Kommission für die Klassirung der Offiziere sei er stets unparteiish zu Werke gegangen; die Politik habe er dabei stets bei Seite gelassen. Demnächst ergriff der Mar- \hall die Gelegenheit, die Beschuldigungen zurückzuweisen, deren Gegenstand er seit langer pelt wegen des 2, Dezember gewesen sei, und versicherte, er habe von dem Staatsstreich nicht das Geringste gewußt und einfah als Brigade- General die ihm von den Divisions-Generälen ertheilten Be- fehle ausführen lassen. Er müsse jede Verantwortlichkeit ab- lehnen, er habe einfah seine Pflicht als Soldat gethan, habe immer die Fahne Frankreichs hoch gehalten und werde dies auch ferner thun bis zu seinem legten Athemzuge. (Bei- fall von der Nechten.) Der Senat bewilligte hierauf einstimmig die von dex Regierung zur Unterstüßung der Nothleidenden ge- forderten 5 Millionen Francs.

Spanien. Madrid, 11. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer nahm heute eine Resolution an, durch welche dem Ministerium Canova's ein Vertrauens- votum ertheilt wird. : :

Dex Minister für die Kolonien zeigte gestern dem Ober-Befehlshaber der Truppen auf Cuba telegraphisch an: er werde ihm die Hülssmittel senden, die zur Niederwerfung des Aufstandes unumgänglih nothwendig seien, werde ferner wirthschastlihe Reformen für Cuba beschließen und alle Fnter- essensmit einander auszusöhnen suchen. Nach einem aus Cuba eingegangenen offiziellen Telegramme, vom 1. d. M., ist in dem Distrikte Cincovillas und in noh einigen anderen Be- zirken die Ruhe wieder hergestellt. E

Der Pap st beauftragte den hiesigen Nuntius, der Kön i- gin die ihr von Sr. Heiligkeit verliehene goldene Nose zu- zustellen.

Türkei, Konstantinopel, 10. Dezember. „W. T. B.“ meldet über tie Mission. Baker Paschas Folgendes: Baker Pascha hat seine Jnspektionsreise nach den asiatischen Provinzen in Begleitung mehrerer NRegierungsbeamten und Offiziere der Gensd'armerie Und „Armee angetre- ten, deren Auswahl ihm von der Hohen Pforte überlassen worden war. Beigegeben ist ihm außerdem noch der Divisions- General Suleiman Pascha, welcher insbesondere mit der Ein- führung der bezüglichen Reformen an Ort und Stelle betraut ist. Baker Pascha schiffte sich mit seinem ganzen Perfonal nah Alexan- drette ein und wird sih von dort zunächst nah Aleppo be- geben, woselbjt er seine Mission zu beginnen gedenkt. _ Der- selbe wird in diesem Vilayet zuerst die Distrifte von Maradh und Zeitoun inspiziren und von dort seinen Weg nach Diar- bekir und Armenien weiter verfolgen. Die Lokalbehörden haben bereits die erforderlihen Fnstruktionen erhalten, Un Die RaeriUen None n ver AUgane unterstüßen zu können. Ueberdies ist in den meisten Vilayets, welhe Baker Pascha gu bereisen] hat , die Ausführung der nah der Veröffentlichung der neuen# Re- formgeseße zu bewirkenden Reorganisation schon mehr als zur Hälfte beendet, und kann es sih daher nur noch um einige, den lokalen Bedürfnissen sih anschließende allgemeine Maß- regeln handeln, geeignet, das neue System zu vervollständigen und dessen Funktionirung zu sichern. Hauptsächlich ist eine angemessene und zweckmäßige Organisation der Gensd'armerie eine der Angelegenheiten, mit welher sih Baker Pascha in spezieller Weise zu beschäftigen haben wird und zwar nah denjenigen Plänen, welche im Seraskierat von einer Spezial- kommission, der Baker Pascha selbst angehörte, ausgearbeitet wurden. G i

11. Dezember. Jn der Abschiedsaudienz, welche der österreichische Botschafter, Graf Zich y, bei dem Sultan hatte, gab Leßterer dem Wunsche Aus:ruck, die guten Be- ziehungen zu Desterreih-Ungarn aufreht zu erhalten. Der Pforte ist die Mittheilung zugegangen, daß eine montenec- grinishe Truppenabtheilung von 8000 Mann in Be- reitshast stehe, Grussinje anzugreifen, falls dieser Plaß nicht übergeben werden sollte. Zur Zeit verhindert das un-

günstige Wetter den Vormarsch der Truppen.

Numánien. Bukarest, 12. Dezember. (W. T. B.) Das von der Deputirtenkammer votirte Eiseubahngescß ist nunmehr dem Senat zur Annahme vorgelegt.

Nußland und Polen, St. Petersburg, 10. De- zember. (St. Pet. Ztg.) Von dem Chef der Expedition zur Untersuchungder mittelasiatischen Bahnlinie und des Amu-Darja, der sogenannten Ssamara’schen Expedi- tion, hat die „Moskausche Ztg.“ nachstehendes Telegramm er- halten:

„Orsk, 24, November. Bei der Beendigung der Reise durch Centralasien haben wir den Lautan und seine Ärme besichtigt, fowie einen Theil des Darjalyk und die 9 von den Chiwesen gebauten Dämme, die den Zweck haben, den Abfluß des Amu-Darja in den Usboi zu verlegen. An der Reise nahmen Theil der Chcf der Amu- Darja-Ubtheilung, der Ingenieur Lapunow, der Kapitän Lieutenant Subow und zwei Mitglieder der Megierungserpedition, Baron Ropp und Fürst Gedroic, begleitet von den chiwesi- hen Würdenträgern Mccchter und den Beks von Kip- {schak, Chodsheili, Kunja-Urgentsh. Auf Befehl des Chan von Chiwa brachen 700 Arbeiter die Dämme bei Bent am Ausfluß des Laudan und Schamurat zum Darjalyk ab, und 300 Arbeiter vertiesten im Laufe einer Woche den Laudan auf der Strecke von 12 Werst, Die Arbeiten dirigirte Mechter, der vor 22 Jahren nach dem Willen des Vaters des jeßigen Chans von Chiwa den Damm

bei Bent und daneben eine Festung gebaut hatte, um die im Darjalyk

lebenden Turkmenen des Wassers zu berauben und dadurch zu be- zwingen. Die Jomuden und Tschaudoren haben sieben Jahre hinter einander, geleitet von dem Wunsch, den Damm zu zerstören, auf die Festung Angriffe unternommen, wurden aber zurückgeshlagen. Im Brübfrühling des fünstigen Jahres beabsichtigen die Chiwesen, vor Anbruch des Hochwassers die Dämme Mullah Dunu- daä, Merdek und Lasch - Bu;ut einzureißen, den Laudan, Norak und Tscharkrauk im Ganzen auf einer Strede von

Werst zu erweitern und zu verticsen, und auf dem allerdiret- testen Wege, welchen die Kaiken (Böte) vor 25 Jahren unter Ma- damin-Chan nah Kunja-Urgentsh verfolgten, Wasser in den Usboi zu leiten, Unter Hinwcis auf die Beispicle der jüngsten Vergangen- heit und auf ihr Verständniß dafür, das Wasser des Amu-Darja zu beherrschen, bürgen die Chizesen für den Erfolg der Unternehmung und versichern, daß si nach ihrem Willen das Wasser heftig in den

Usboi stürzen werde, besonders wenn die Nussen gleichzeitig mit den chiwesischen Arbeiten gegenüber dem Ausfluß des Laudan am reten Amu-Ufer einen Halbdamm bauen, um den Andrang der stärksten Strömung an das linke Ufer zu verstärken. Der Chan von Chiwa drückte in einem vom 7. Oktober datirten, an mich geribteten Briefe seine Bereit- willigkeit aus, den Russen bei ihrem Werk der Umleitung des Amu-Darja zu helfen. Wenn die Rufsen sih entshließen, das ganze Wasser des Amu in den Usboi zu leiten, nachdem sie den Abfluß in den Aral versperrt haben, hofft der Chan, daß di- renzen der chimesis{chen Besißungen nah alter Art dur das gegenwärtige Bett des Amu- Darja gebildet werden, und nicht ducch den Usboi, daß der See Ssary-Kamysh als chiwesis{ anerkannt wird, sowie daß Kungrad und Chodsheili mit Wasser werden versorgt werden. Der Chan ist überzeugt, daß die Turkmenen dann an den bewässerten Darjalyk übersiedeln, aus seiner Botmäßigkeit austreten und aufhërea werden, ihm Tribut zu zahlen. Daher bittet der Chan um Unterstüßung seines Gesuches, daß ihm ein unbedeutender Theil des von ihm jähr- lih bezahlten Tributs erlassen werde. Außer dem Brief fandte der Chan ein altes Buch, in welchem davon die Rede ist, daß der Amu- Darja vor 300 Jahren unter Sufian Chan von Charesm, unter den Mauern von Kunja-Urgentsh durcbfließend in der Nähe der Balchan-Berge in das Kaspishe Meer geslrönt fei, wo der Turkmenenstamm Jerssali wohnte, der gegenwärtig am Miltellauf dcs Amu-Darja seinen Wohnsiß hat. Zu ten interessantesten Re- sultaten der diesjährigen Expedition ist die positive Widerlegung der Theorie von der Hebung der Turan-Tiefebene zu rechnen. Die Ar- beiten der Jahre 1876 und 1877 haben bekanntlich dargethan, daß die Neigung der Gegend vom Laudan zum Uskoi fast doppelt so stark ist, als der Fall des fließenden Stromes zum Aral, und daß nur ein unbedeutender Theil des Amuwassers, der achte Theil, jährlich auf die Bewässerung der Oase Chiwa verbraucht, der größte Theil dagegen ganz unproduktiv dur die Deltaübershwemmungen und den Aral verschlungen wird, Diese unzweifelhaften Daten bestätigen in Verbinduug mit allem an Ort und Stelle Geshehenen die Meinung derjenigen Erforscher des Amu-Daärja, welche mehrfach darauf he- standen haben, in Form eines Versuchs das Wasser des Amu sofort in den Usboi zu leiten, ohne die vollständige Beendigung der wissen- \caftlihen Bearbeitung der Amu-Darja Frage abzuwarten“.

2ifrika. Egypten. Kairo, 11. Dezember. (W. T. B.) Der König von Abessynien hat durch Vermittelung Gordon Paschas dein Khedive ein Schreiben zugehen lassen, worin er si bereit erklärt, Frieden zu \{hließen, voraus- aesebt, daß die zwishen Egypten und Abessynien getroffenen Vereinbarungen von den Großmächten formell anerkannt würden. Das von Gordon Pascha verlangte Bataillon Egypter Truppen geht am 13, d. Mis. naŸ Massuah ab.

Landtags- Angelegenheiten.

eines Gesetzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung. (Schluß aus Nr. 289 und 290 d. Bl.)

8. 48. Wird in Folge des gleichzeitigen Ausscheidens mehrerer Mi tglieder gemäß §. 47 eine Beschlußbehörde bes{hlußunfähig, und kann die Beschlußfähigkeit auch niht durch Einberufung unbetheiligter Stellvertreter hergestellt werden, so wird von dem Regierungs-Prä- sidenten beziehungêweise Ober - Präsidenten oder Minister des Innern, je nachdem es sich um einen Kreis- (Stadt-) Aus\chuß, Bezirksraih oder Provinzialrath handelt, cin anderer Kreis- oder Stadt-Auss{chuß, Bezirksrath oder Provinzialrath mit der Beschluß- fassung beauftragt.

S. 49. An den Verhandlungen des Provinzialrathes und des Bezirksrathes können die stellvertretenden ernannten Mitglieder mit berathender Stimtne theilnehmen. In gleiher Weise kaun unter Zustimmung des Kollegiums die Zuziehung tecniscer und der dem Ober-Präsidenten beziehungsweise dem MRegierungs-Präsidenten bei- gegebenen Beamten erfolgen.

8. 50, Die Beschlußbehörden fassen ihre Beschlüsse auf Grund der verhandelten Akten, sofern niht das Geseß ausdrücklih münd- liche Verhandlung vorschreibt.

Die Behörden sind befugt, auch in anderen, als in den im Geseze ausdrüdtlih bezeihneten Angelegenheiten die Betbeiligten beziehungsweise deren mit Vollmacht versehenen Vertreter behufs Aufklärung des Sachverhaltes zur mündlichen Verhandlung vor- zuladen,

In Betreff der mündlichen Verhandlung finden die Vorschriften der S8. 39, 41 bis 43 und 45 des (Beseßes vom 3, Juli 1875 sinn- gemäße Anwendung.

8. 51. Die örtliche Zuständigkeit der Beschlußbehörten bestimmt ich wie folgt:

Zuständig ist:

1) für Beschlüsse, welche sich auf Grundftücke bezichen, die Bes hörde der belegenen Sache; ;

2) für alle sonftigen Fälle die Behörde desjenigen Bezirkes (Kreis, Regierungébezirk, Provinz), in welchem die Person wohnt oder die Korporation ihren Siß hat, auf deren Angelegenheit sie die Beschlußfassung bezicht.

S. 52, Sind die Grundstücle in mehreren Bezirken belegen, oder ist es zweifelbaft, zu welhem Bezirke sie gehören, so wird die zu- tändige Beschlußbehörde durch den Regierun4s - Präsidenten, den Ober-Präsidenten oder den Minister des Innern bestimmt, j: nach- dem die betreffenden Bezirke demselben Regierungsbezirke, derselben Provinz, aber verschiedenen Regierungsbezirken Provinzen angehören. j

Dasselbe findet statt, wenn die Personen oder Korporationen,

Entwurf

deren Angelegenheit den Gegensiand der Beschlußfassung bildet, in |

mehreren Bezirken wohnen oder ihren Sih haben. 8. 53. Ist bei einer Angelegenheit, weld;e den Gegenstand der Beschlußfassung des Kreis- (Stadt-) Ausschusses bildet, die betreffende Kreiskorporation (Stadtgemeinde) als solche betheiligt, so wird von dem Negierungs-Präsidenten ein auderer Kreis- odcr Stadt-Aus\chuß mit der Beschlußfassung über die Angelegenheit beauftragt. 8, 54, Soweit Geschäftsgang und Verfahren

Minister des Innern zu erlassendes Regulativ geordnet. ITL, Abschnitt. Nechtsm ttel. 1, Im Allgemeinen.

8. 55, Gegen Verfügungen (Bescheide, Bes{lüsse) der Ver-

waltungsbehörde findet die Beschwerde an die vorgeseßzte Verwal- |

tungêsbehörde nah näherer Bestimmung der Gesebe statt. E Die Beschwerde ist ausgeschlossen, foweit die Klage im Verwal-

der S8. 62 ff. dieses Gesetzes. / : M ¡ : Unberührt bleibt in allen Fällen die Befugniß dcr flaatlihen Ausfsichtebehörden,

zu jeben, oder diese Behörden mit Anweisungen zu versehen.

8. 96. Soweit die Gesetze für die Anbringung der Beschwerden | gegen Beschlüsse der Beshlußbehörden, der Klage im Verwaltungs- |

streitverfahren oder des Antrags auf mündliche Verhandlung im

Holzungen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesicn und Sachscn (Geseßsamml. S. 373) und im §. 91

4 ßes vom 1. April 1879, betreffend die Bildung von Wasser- | h Meter id, ï | ! mittel ist nur der Beschwerde Fortgang zu geben. Das hiernach un--

genossenschasten (Geseßsamml. S. 297) vorgeschrieber.en Fristen.

oder verschiedenen !

| Klage im Falle des §. 6Ffind bei derjenigen innerhalb ihrer geseßlichen Zuständi,keit Verfü- |

ungen und Anordnungen der nachgeordueten Behörden außer Kraft | Vel el é c l in O Ñ | ift, hat dieselbe an diejenige Behörde abzugeben,

F. 57, Die Fristen für Beschwerde, Einsprüche und Klagen in Verivaltungsangelezenheiten sind präklusivisch und beginnen, sofern niht das Geseß ausdrücklih Anderes bestimmt, mit der Zustellung der Verfügung, des Bescheides oder des Beschlusses. Der Tag der Zus stellung wird nicht mitgerechnet. Im Uebrigen sind für die Berech- nung der Fristen die bürgerlichen Prozeßgeseße maßgebend. -

Bezüglich der Wiedereinseßung in den vorigen Stand im Falle

unverschuldeter Fristversäumung finden die Bestimmungen des 8. 82 des Gesetzes vom 3, Juli 1875, betreffend die Verfassung der Ver- waltungsgerichte 2c., sinng-mäße Anwendung. __§. 98. Die Einlegung der Beschwerden, Ein‘prüche oder Kiagea in Verwaltungsfachen hat, sofern niht das Gesetz Anderes vorschreibt, aufschiebende Wirkung. Verfügungen und Beschlüsse können jedo, auch wenn dieselben mit Beschwerde, Einspruch oder Klage angefoch- ten sind, zur Ausführung gebraht werden, sofern leßtere nah dem Ermessen der Behörde ohne Nachtheil für das Gemeinwesen nicht ausgeseßt bleiben fann, vorbehaltlich der Bestimmung im §8. 68, Absay 3 dieses Gesetzes,

| 2) Ín Beschlußsachen.

8. 59, Gegen die Beschlüsse des Kreis- (Stadt-) Auéë\cchusses findet innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an den Bezirksrath, gegen die in erster Instanz crgehenden Beshlüsse des Bezirksrathes ivnerhalb gleicher Frist die Beschwerde an den Provinzialrath ftatt, sofern niht na ausdrückliher Vorschrift des Geseyes

1) die Beschlüsse endgültig find,

2) die Beschlußfassung über die Beschwerde anderen Behörden übertragen i.

Die auf Besdwerden gefaßten Beschlüsse des Bezirksrathes und des Provinzialrathes sind endgültig.

Die in erster Instanz gefaßten Beschlüsse des Provinzialrathes sind endgültig, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich die Beschwerde an den Minister zuläßt.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die nah Maßgabe

der Gesehe von dem Landrathe unter Zustimmung des Kreis-Aus- usses, von dem Regierungs- Präsidenten unter Zustimmunz des Bezirksrathes, beziehungsweise von dem Ober-Präsidenten unter Zu- as des Provinzialrathes gefaßten Beschlüsse entsprechende An- wer. dung. _§. 60. Die Beschwerde ist in den Fällen des S. 59 bei den BVoz1sißenden derjenigen Behörde \{riftlih anzubringen, gegen deren Beschluß dieselbe gerichtet ist. Der Vorsitzende prüft, ob das Rechts- mittel rectzeitig angebracht ist.

Ist die Frist versäumt, so weist der Vorsitzende das Nechts- mittel ohne Weiteres durh einen mit Gründen versehenen Bescl;eid zurü. In demselben ist dem Beschwerdeführer zu eröffnen, daß ihm innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an diejenige Behörde zustehe, welche zur Beschlußfassung in ver Sache berufen ist, widrigen- falls es bei dem Bescheide verbleibe.

Ist die Frist gewahrt und is eine Gegenpartei vorhanden, fo wird die Beschwerdeschrift mit ihren Anlagen zunächst dieser zur schriftlichen Gegenerklärung innerhalb zwei Wochen zugefertigt.

Abschrift der eingegangenen Gegenerklärung erhält der Be- \{werdeführer. Zu- nähcren Begründung der Beschwerde, sowie zur Gegene:klärung kann in niht s{chleunigen Sachen cine angemessene, der Regel nah nit über zwei Wochen zu erstreckende Nachfrist ge- währt werden. Hierauf werden die Verhandlungen mittelst Berichtes derjenigen Behörde eingereiht, welcher die Beschlußfassung über die Beschwerde zusteht.

Wird die Beschwerde der Vorschrift des ersten Absatzes zuwider bei derjenigen Behörde angebracht, welche zur Beschlußfassung darüber zuständig ist, fo bat diese Behörde die Beschwerdeschrift an die im Absay 1 bezeichnete Behörde abzugeben, ohne daß dem Beschwerde- führer die Zwischenzeit auf die Frist anzurchnen ist.

8. 61. Die Einlegung der Beschwerde steht in den Fällen des S. 59 aus Gründen des öffertlihen Interesses auch den Vorsitzenden der Beschlußbehörden zu.

Will der Vorsitzende von dieser Befugniß Gebrau machen, so vat er dies dem Kollegium fofort mitzutheilen.

Die Zustellung des Beschlusses bleibt in diesem Falle einfst- weilen, jedo längstens drei Tage ausgeseßt, Sie erfolgt mit der Eröffnung, daß im öffentlichen Interesse die Beschwerde eingelegt worden sei Ist die Zustellung ohne diese Eröffnung erfolgt, so gilt die Beschwerde als zurückgenommen.

Die Gründe der Beschwerde sind den Betheiligten zur \chrift- lihen Erklärung innerhalb zwei Wochen mitzutbeilen.

Nach Ablauf dieser Frist fird die Verhandlungen der Be- hörde einzureichen, welcher die Besc{lußfassung über die Beschwerde zusteht.

Eine vorläufige Bollstreckung des mit der Beschwerde angefohs- tenen Beschlusses (§. 58) ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

3) Gegen polizeilihe Verfügungen.

8. 62. Gegen pvolizeili&e Verfügungen der Orts- und Kreis- polizeibehörden findet, soweit das Gese niht ausdrücklich Anderes bestimmt, die Beschwerde statt, und zwar: i

a, gegen Verfügungen der Ortépclizeibehörden in Landkreisen, soweit nicht die örtliche Polizei dem Landrathe zusteht, an d: n Land- rath, und gegen dessen B.scheid an den Regierungs-Präfidenten ;

b, gegen Verfügungen der Ortspolizeibehörden in Stadtkreisen mit Ausnabme von Berlin, und gegen Verfügungen des Landratzes an den Regierungé-Präsidenten, und gegen de;;en Bescheid an den Ober-Präsidenten ;

c. gegen ortspolizeilihe Verfügungen des von Berlin an den Ober-Präsidenten.

Segen den in leßter Instanz ergangenen Bescheid des Regie- rung6-Präsidenten, beziehungsweise des VDber-Präsidenten, findet die Klage bei dem Ober-Verwaltungsgerichte ftatt.

Die Klage kann nur darauf gestühßt werden,

1) daß der angefohtene Bescheid durch Nichtanwendung oder unrichtige Anwendung des bestehenden Rechts, insbesondere auch der von den Behörden innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Verord- nungen den Kläger in seinen Rechten verleßze; :

2) daß die thatiächlichen Bo: ausseßzungen nicht vorhanden seien,

Polizei-Präsidenten

j welche die Polizeibehörde zum Erlasse der Berfüçgung berechtigt haben

würden. : E : A Die Prüfung der Geseßmäßigkeit der angefochtenen polizeilichen

| Verfügung erstreckt sich auch auf diejenigen Gâlle, in welchen bisher nach §. 2 des Gesetzes vom 11. Mai 1842 (Gejeßsamml. S. 192) der Beschluß- | behörden nicht durch die vorstehenden oder dur besondere geseßliche i

Bestimmungen gercgelt siud, werden dieselben durch ein von dem : weise den Regierun zs-Präsident:n (8. 62) findet die Klage statt und

der ordentliche Rechtsweg zulässig war. , 8. 63. An Stelle der Beschwerde an den Landrath, beziehungs-

zwar: : S / A a. gegen Verfügungen der Oris-Polizeibehörden in Landkreisen,

| soweit nicht die örtliche Polizei dem Landrathe zusteht, bei dem j Kreisaus\cusse;

b, gegen Verfügungen der Orts Polizeibehörde in Stadtkreisen oder des Landrathes bei dem Bezirks-Verwaltungs8gerichte. S Die Klage kann nur auf die g'eihen Behauptungen gestützt

| werden, wie die Klage bei dem Ober-Verwaltungsgerichte (8. 62

tungsftreitverfahren zugelassen ist, vorbehaltlih der Bestimmungen | Abs. 3 und 4),

8, 64, Die Beschwerke im Falle des §8. 62 Abs\, 1 und die Behörde anzubringen, gegen deren Verfügung sie gerichtet sind.

Die Behörde, bei welcher die Beschwerde oder Klage angebracht welche darüber zu beilicßen oder zu entshciden hat. Ler Beschwerdeführer be- ziehungsw.ise Kläger ist hiervon in Kenutniß zu seten. ;

Die Frist zur Einlegung der Beschwerde und zur Anbringung

Verwaltungsftreitverfahren eine andere als eine zweiwöcheniliche Frist | der Klage gegen die polizeilihe Verfügung, sowie gegen den auf Bes vorschreiben, beträgt die Frist fortan zwei Wochen. Das Gleiche gilt | von dem im §. 11 des Gesetes vom 14, August 1876,- betreffend die | Verwaltung der den Gemeinden und öffentlichen Anstalten gehörigen !

schwerde ergangenen Bescheid beträgt zwei Wochen.

Die Anbringung des einen Nechtsmittels \chchließt das andere aus. Ist die Schrift, mittels teren das Rechtsmittel angebracht wird, nicht als Klage bezeichnet oder enthält dieselbe nicht ausdrücklich dea

Antrag auf Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren, so gilt die-

selbe als Beshwerde. Bei gleichzeitiger Anbringung beider Rechts-