stellt und tritt dem durch das Gescß vom 5. März 1879 (Ge- Ent S. 27) festgestellten Staatéhaushalts-Gtat für das Zahr 1, Ap:il 1879/80 binzu. T : rag 8. “Bs Der Finanz Vitnister ist mit der Ausführung dieses Ge-
beauftragt. A , Fp I unter Unserer Höcsteigénhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben 2c. N 5
Es folgte die zweite Berathung des Geseßzentwurss, be- treffend die Anlage der zweiten Geleise auf der Mosel- und Saarbahn. i i
Der Referent Abg. Graf zu Limburg-Stirum beantragte Namens der Budgetkommission, den Geseßentwurf unverändert anzunehmen. i ;
Déèr Abg. Dr. Reichenspe: ger (Cöln) bedauerte, daß die Lokalinteressen bei diesem Bau so wenig berücksichtigt seien ; bei Coblenz sei die Perle der rheinischen Landschaft dur einen «Damm jämmerlih zerschnitten und auch ein Theil eines Rheinarmes abgeschnitten, der sich vielleicht in ein sumpfartiges Gewässer verwandeln werde, Dér neue Bahnhof sei sehr erheblich von der Stadt ent- fernt; die neue Rheinbrüdcke, der alten parallel laufend, erscheine als Luxus und sei auch dem allgemeinen Verkehr nit geöffnet. Jn Cochem sei der Bahnhof ebenfalls weit von der Stadt entfernt; die Städte Trarbach, Berncastell und Wittlih hätten gar keinen Anschluß erhalten. Jn Trier be- finde sih der alte Bahnhof in ganz anomaler Lage, und der néue sei auch ohne Rülsiht auf den Lokalverkehr angelegt. Hoffentlih werde die Bauart der noch zu bauenden Bahnhöfe den Fremden bessere Begriffe von der preußischen Baumethode beibringen als die jeßigen Bahnhöfe.
Der Geseßéntwurf wurde genehmigt. Die dazu von der Kommission beantragte Resolution: „Die Staatsregierung zu ersuchen, dasür Sorge zu tragen, daß im Wege der Geseß- gebung alljährlih die durch besondere Geseße für Bauten zur Verfügung gestellten Kredite bis auf die Höhe der definitiv Me Ersparnisse gelöscht werden“ — erläuterte der Abg.
iidert kurz dahin, daß die Löschung nicht immer dur be- sonderes Geseg erfolgen müsse, sondern auch im Text des Etats oder des Etatsgeseßes vorgenommen werden könne, so daß in der Resolution durchaus kein Mißtrauens- votum liege. Jm Sinne dieser Erklärung acceptirte der Finanz-Minister die Resolution, worauf sie angenommen wurde.
Zu dem alsdann zur zweiten Berathung stehenden Geseß- entwurf, betreffend die Verwendung der verfallenen Kaution für das Gennep-Goch-Weseler Eisen- bahn-Unternehmen, dessen Annahme die Budgetkom- mission empfahl, beantragte der Abo. Frhr. von Huene als 8:2 hinzuzufügen: „Dieses Geseß tritt mit dem 1. April 1880 in Kraft.“
Der einzige Paragraph des Gesetcntwurfs lautet: „Der Mi- nister der öffentlichen Arbeiten wird ermächtigt, die von der Nord- brabant-Deutschen Eiscnbabhngesellsbaft sür die rechtzeitige Voll- endung und Ausrüstung der Eisenbahn von der preußis{-hollän- dischen Grenze bei Gennep über &ob nah Wesel bestellte, dem Staate verfallene Kaution von 78500 Thlr. 4¿prozentiger pceußischer konsolidirter Staatsanleihe nebst den imwischen aufge- laufenen Zinsen der Nordbrabant-Deutschen Eisenbahngesellschaft mitder Maßgabe zu überweisen, daß der Betrag von 309 000 Thlr. (90 000 46) 43 proz. vreußisder fonsolidirter Staatsanleihe bei der G neralstaatsfasse in Berlin hinterlegt und als Kaution für diejenigen Anlagen v-:rhaftet bleibt, deren Ausführung von tem Minister der öffentlichen Arbeiten zur Umwandlung des jetzigen provisorisben Anschlusses der Gentiep-Weselér Bähn an die Venlo- Weseler Bahn in einen definitiven Un\ch{luß etwa gefordert wird“.
Der Abg. Freiherr von Huene begründete seinen Antrag damit, daß er den expropriirten Grundbesißern durch Hinaus- shiebung des Termins der Rückgabe der Kaution die Mög- lihkeit gewähren wolle zur Erlangung der rechtskräftig festzu- stellenden Entschädigungsgelder eventuell Beschlag auf Kaution zu legen.
Der Regierungskommissar erklärte sh gegen den Antrag. Die Kaution der Gesellschast sei verfallen, es seien aber er- hebliche Entschuldigungsgründe vorhanden und die Freigabe der Kaution beschlossen.
eine unbere{tigte Einmishung der Regierung in Privat- streitigkeiten involviren.
Staates gerichtlichen Beschlag darauf legen zu lassen. i Der Ubg. Dr. von Cuny erklärte, der Regierungskommissar sei von ganz falscher Voraussezung ausgegangen. Der Antrag
der Herausgabe auf so lange, daß den Privatinteressenten zur gerichtlichen Verfolgung ihrer Ansprüche. genü ende Zeit bleibe. Ebenso konstatirte der Abg. Frhr. von Huene, daß der Kommissar nicht gegen seinen Antrag, sondern gegen etwas gesprochen habe, was gax nit beantragt sei. 5 Der Abg. Kieschke erklärte, daß, die in der Kommission
gegen Festseßung eines bestimmten: Zeitpunktes geltend ge- | | selben durch Volksanshauungen nihts geändert würde. | das Wb tete von 1852 im Jahre 1867 auch auf | den Westen ausgede
machten Bedenken nur formalèr Natur gewesen seien ; materiell sei er init dem Antrag Huene einverstanden. Í Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, er freue ih, daß der ‘Antrag, welcher ' der Budgetkommission vorgelegen habe; hier von dem Abg. von Huene wiederholt worden
nicht mit einander zusäammenhingen.
sollte.
Seitens der Bahn expropriirt worden sei, ihr Geld. noch nicht erhaltén hätten; ‘an sich bestehe “also zwischen beidèn Fragen kein'Togisher' Zusammenhang: “Der vorliegende Gesetzentwurf trete nun an’ ‘das Haus hèran mit der Aufforderung, Gnade
für Recht 'ergehen''zw: lassen, etwas - Neues zu gestalten und |
der Eisenbähngesellshast: ein Geschenk mit der: verfallenen Kaution wr machen: "Jnt ‘einem solchen Augenblicke sei man doch woh l 1 nteresse wie" “die Ÿ Forde-
die
noch
derjenigen mit zu handeln,
etenten als preußishe Staatsangehörige rungen an die nämlihe “Gesellschaft hätten, und man thue das ohne sonstige Beschränkungen für die Gesellshäft nur in der Form, daß der Aügenblick des Jnkrasft- tretens des Geseßzes um eine kurze Frist. hinausgeshoben werde, und so den preußischen Staatsangehörigen Gelegenheit gegeben, ihre Angelegenheit womöglich noch rechtzeitig im
die | Mitteln erreichen, als es bei fortgeseßtem laissér aller mögli
Die beantragte Fnnebehaltung der | Kaution zur Sicherheit privater Ansprüche an dieselbe würde |
daß die große Masse das. Recht des freien Zutritts niht miß- Es stehe überdies den Privatinter- | essenten frei, ihre Ansprüche beim Gericht geltend zu machen | und im Momente der Freigabe der Kaution Seitens des | | und Pilzenparagraph | Die scher bung ag | sich Huene bezwede ja keineswegs eine Zurüdcbehaltung der Kaution | der Gesellschast, sondern nur eine Hinausrückung des Termins |
l || er habe {on in der Kommission für denselben gestimmt. Es | sei nicht zu verkennen, daß prinzipiell die beiden Materien | Es handele: fich einmal | um ‘eine Kaution, die zurü&gewahrt werden folle, nachdem sie | verfallen sei, dadurch, daß ‘die Bedingung unerfüllt geblieben | sei, weshalb fie ‘gestellt wäre, nämlih um zu erreichen, / daß | reQgeina binnen bestimmter Frist die. Bahn fertig werden |
anebenñ träten ' jeßt“ ganz unabhängig davon Privat- | personen auf und beshwerten sich, ' daß sie, obwohl bei ihnen |
beréhtigt au derjenigen ' mit zu gedenken, und im |!
Rechtswege zum Austrag zu bringen. Er glaube in der That, wenn män von der einen Seite mit Wünschen der Billigkeit an das Haus herantrete, daß man dann auc auf der andern Seite verleßten anderweitigen Fnteressen. gleichzeitig Rücksicht zu nehmen verpflichtet sei. Er erkläre sich ebenso, wie er schon in der Kommission in dem Sinne gestimmt habe, noch heute hier für den Antrag von Huene.
Der Régierungskommissar konnte ein Bedürfniß für den Antrag HUe nicht anérkeññen. ; :
Der Abg. Dr. Köhler begriff nicht, warum die Kom- mission an die Herausgabe der Kaution nicht einfa die Be- dingung geknüpst habe, daß erst die Forderungen der Privat- interessenten beglihén sein müßten. Das Haus müsse do die Interessen der preußischen Unterthanen vor denen der Aus- länder schüßen. E
Der Abg. Dr, os erklärte, seine Mitunterthanen schüßen zu wollen gegén die Schädigung ihrer Jnteressen, die nicht einmal so privatex Natur seien, wie man behaupte. Die Leute seien dur Geseß expropriirt worden, das Geseß habe also Veranlassung gegeben, daß ihre Net bgenduterelan durch die zur Expropriätion ermächtigte Gesellschaft zu Schaden kämen. Warum sage man nicht einfah, die Kaution solle wiedererstattet werden, wenn sämmtlihe Fnteressenten ab- gefunden seien. Wie man vollends gegen den Antrag Huene Front machen könne, finde ex unbegreiflich.
Der Abg. von Benda erklärte, die Budgetkommission habe sih bei ihrem E N lediglich von der Erwägung leiten lassen, daß es betenklich sei, auf dem Wege der Gesehgebung auf die Entscheidungen der Gerichte einzuwirken.
Hierauf wurde das Geseß mit dem Antrag Huene an- genommen.
Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Feld- und Forstpolizei-Gesetzes.
Ein vom Abg. Frhrn, von Schorlemer - Alst gestellter Vertagungsantrag wurde abgelehnt. Der Referent Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa befürwortete die Annahme der Komnmiisjionsbeschlüsse. Gleih nach Bekanniwerden der Be- s{chlüsse der Kommission seien dieselben in der ree mit vieler Schärfe, aber niht immer mit Verständniß kritisirt worden. Das Resumé dieser Preßstimmen dürfte sich dahin zusammenfassen lassen, daß der Athener Drako sich noch im Grabe über die harten Beschlüsse der - Kommission freuen würde. Der Kommission seien die Arbeiten der in der vorigen Session eingeseßten Kommission sehr zu statten gekommen, Dieselbe habe in sechs Paragraphen Milderungen der Regierungsvorlage, sogar der Beschlüsse der vorjährigen Kom- mission vorgenommen, und nur durch das Verbot des Gehens auch über unbestellte Grundstücke einem längst lautgewordenen Bedürfniß Rechnung getragen. Daß das Bedürfniß vorhan- den sei, beweise die Annahme des Antrags mit 13 Stimmen aus allen Parteien gegen 8. Die Verhältnisse mögen in die- ser Beziehung verschieden sein und manche bisherige Licenz durch dieses allgemeine Verb-.t beeinträchtigt, auch mancher harmlose Fußgänger davon betroffen werden. Aber mit demselben Recht stehe der überwiegend größeren Zahl von Frevlern jeßt der Zutritt zu Wald und Feld offen. Dadurch seien die in der leßten Zeit ganz außerordentlih vermehrten Feld- und Forstsrevel begünstigt worden. Zahlreiche Klagen aus Korporationen und landwirthschaftlihen Vereinen ließen die Kommission annehmen, daß das Haus und das Land da- mit einverstanden sein würden, wenn die Kommission den Humanitätsrücksihten nur in so weit Rechnung trüge, als dies mit der Aufrehterhaltung der Ordnung und namentlich mit dem Schuß des Eigenthums vereinbar sei.“ So wenig angenehm es sei, die zunehmende Zügellosigkeit der Masse nach dieser Richtung hin konstatiren zu müssen, so ernst sei die Pflicht, dem Unfug wirksam entgegen- zutreten. Diesen Zweck werde man bei Zeiten mit geri geren
sein werde. Die Kommission werde für solche Vorschläge dankbar sein, die denselben Zweck erreichten, und die Unzu- länglichkeiten vermieden, die man für die Einzelnen fürchte, die aber schon dadurch gemildert seien, daß die Berfolgung nur auf Antrag eintreten solle. Diejenigen, welche vertrauten,
brauchen werde, fönnten auch dem Eigenthümer das Vertrauen schenken, daß derselbe die hier gegebenen Rechte niht maßlos gebrauchen werde. Aehnlichen Staub habe auh der Beeren- namentlich im Westen aufgewirbelt. Verhältnisse in den einzelnen Landestheilen stellten bei den Kommissionsberathungen allerdings als verschieden heraus. Aber man sei darin einig ge- wesen, daß die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Berechtigungen durch das Gesez niht berührt würden.
| Es sollten sih aber im Westen eigenthümliche Volksanshauungen
über die Nußung der Waldesprodukte gebildet haben, von
| denen es zweifelhaft sei, ob fie mit dem Begriff des Eigen- ; thums vereinbar seien. / abe es | für zeitgemäß gehalten, den Begriff der Ausschließlichkeit des
Die Kommission habe es nicht
dem-
daß an Da
Eigenthums zu verdunkeln und habe gemeint,
nt sei und nach: einer authentishen Ge- sehesinterpretation zu den Unterwaldprodukten Beeren und Pilze gehörten, so habe die Kommission die vorgeshlagéne Fassung für eine wesentlize Milderung gegenüber der früheren gehalten. Die Kommission schlage end- lih einige D bezüglih der Zuständigkeit der Behörden vor, um die Vorlage mit dem status quo in“ Ein- klang zu bringen, da auf ein gleichzeitiges FJnkrafttreten der neuen Organisationsgeseßze niht zu rechnen sei, wenn das vorliegende Geseg so bald in Kraft treten sollte, wie es dem allseitig empfundenen Bedürfnisse entsprähe. Er bitte das Haus Namens der Kommission, sih bei der Berathung auf möglichst objektiven und praktischen Boden zu stellen, und die Theorie nur in homöopathischer Dosis zur Anwendung zu bringen, denn mit reiner Theorie könne in einem Feld- und Forstpolizeigeseß wenig erreicht, aber viel verdorben werden, 8. 1 lautet:
„Die in dieser Gesey mit Strafe bedrohten R unterliegen, soweit dasselbe niht abweichende Vorschriften enthält den Bestimmungen des. Strafgeseßbuches.“
Der Abg.-- von Ludwig- beantragte, den §.-1 und somit das ganze Gesetz ‘als zur Zeit niht? opportun- abzulehnen.
Der Abg. - Leonhard beantragte, . dem §. 1 hinzuzufügen : „Wo dieses Geseh die Verfolgung von der Stellung eines An- tragés abhängig geinächt hat, ist die Zurüänähmé diejes Antrages
uridisch sei ja ohnehin kein Grundbesitzer , verpflichtet, einen
ulässig.“ Am liebsten hätte er das ganze Geseß verworfen. Juridih auf seinem Grund und Boden “zu duldèn. Aber
jeder harmlose Wanderer und Spaziergänger könne nunmehr chikanirt werden, und das möchte er wenigstens verhindert sehen. Er wünsche bei mehreren Paragraphen eine Bestrafung von der Stellung eines Antrages abhängig zu machen, weil dies in den meisten Fällen unbillige Bestrafungen verhindern würde. Als Grundsatz solle aber bei allen Anträgen auf Be: strafung im §. 1 ausgesprochen werden, daß die Zurücknahme des Antrages zulässig set. |
Der Abg. a, von Hammerstein erklärte sich für die Vorlage. Die Thatsache, daßsich niemand für das Geseß zum Wort gemeldet habe, sei im Hause mißverstanden worden. Er habe nämlich gemeint, daß es sich nur um eine Generaldiskussion handele, und daß man sich nur dann sür das Geseß welden könne, wenn man das Geseß, wie es aus der Kommissions- veraiguiig Yerausgekommen sei, im Großen und Ganzen an- nehmen wolle, Das sei nun allerdings niht seine Meinung, Seine Meldung für das Gesey sei nur zu verstehen im Gegen- sap zu dem Antrage Ludwig. Er l nung, daß es am geeignetsten wäre, diese Materie nit in eincm allgemeinen Landesgeseße, sondern provinziell zu regeln. Er würde sogar geneigt sein, demgemäß die Ueber- \chrift zu ändern, und anstatt das Geseß „für den ganzen Umfang der Monarchie“, nur für bestimmte, in ihren Ver- hältnissen analoge Provinzen, zu erlassen. Db das möglih jein werde, werde man ja event. in der dritten Lesung kon: statiren und prüfen können. Jeßt M es die Uurgabe des Hauses nicht, die Arbeit der Kommission ohne Weiteres ins Wasser fallen zu lassen, sondern ernstlich zu versuchen, ob in der zweiten Lesung etwas Annehmbares zu Stande kommen könne, Nun sage man, die große Anzahl der Anträge und Amendements beweise, daß dazu keine Aussicht sei; das sei indeß gar kein Beweis. Woher komme denn die große Zahl der Ab- änderungsanträge bei diesem Ge}eß? Das liege daran, daß für dieses Geseß ein viel größeres Maß allgemeinen Verständ- nisses im Hause herrsche, als bei vielen anderen Geseßen. Hier sei es, wo Juristen und Praktiker einen gemeinsamen Tummel- plaß fänden, um möglichst viel Anträge und Amendements zu verüben. Man habe denselben Fall beim Holzdiebstahlgeseß ge- habt. . Die Herren, die vor einigen Jahren theilgenommen hätten an der Berathung würden sih erinnern, daß auch da- mals eine Fluth von Amendements gestellt seien, und troß: dem habe man ein Gesetz zu Stande gebracht, gegen das erhebliche Klagen bis heute nicht laut geworden seien. Er sei der Meinung, daß der Antrag Ludwig nicht annehmbar sei, daß man vielmehr in die zweite Berathung eintreten und suchen solle, ob etwas Annehmbares zu Stande zu bringen sei. Wenn nit, so werde in der dritten Lesung der geeignete Ort dafür sein, event. das ganze Geseß abzulehnen und auf den Weg pro- vinzieller ung zu verweisen.
Der Abg. von Ludwig erklärte, die Sache würde am Besten im Wege der Provinzialgeseßgebung er- ledigt; deshalb könne man sich im Hause die BVe- rathung sparen und er hoffe, auch der Minister werde von der weiteren Berathung abstehen. Man sei den nicht besißenden Klassen gegenüber in der Lage Eines, der ver- \sprohen und nicht gehalten habe. Man habe der Sozial- demokratie gegenüber gesagt, man dürfe nicht blos mit Polizei- maßregeln kommen, sondern man müsse auch Positives leisten, um die Lage der arbeitenden Klassen zu heben. Bis jeßt sei weiter nichts geshehen, als Polizeimaßregeln. Das Haus fei jeßt dabei, ein Gese zu machen, das wesentlich im Fnteresse der besißenden Klassen liege, die hier die Mehrzeit bildeten. Es si ein uralter Grundsaß, sich erst seiner Pflichten zu er- innern, che man von seinen Rechten Gebrauch mache. Des- halb wünsche cr, daß dies Geseß zurückgestellt werde, bis in anderer Beziehung etwas Positives geleistet sei, Jn Oberschlesien herrshe große Noth ; verbiete man dort den armen Leuten das Beeren- und Pilzesammeln, was sie bisher ungehindert gethan, so könne das s{limme Konsequenzen haben; es würde eine Mißstimmung Plaß greifen, die sehr leiht in Thätlichkeiten ausarten könnte; eine bessere Handhabe für die Wahlen als dies Gefeß möchte si nicht leicht finden; die Waldbesißer könaten den armen Leuten damit die höchsten Chikanen bereiten! Jm Allgemeinen werde ja ein vernünstiger Waldbesißzer nicht so verfahren; zu seinem Bedauern hätten sich akcr gerade die Waldbesizer in seiner Heimath Oberschlesien nicht alle als so vernünstige Leute er wiesen. Er bitte deshalb, seinen Antrag anzunehmen. / Der Staats-Minister Pr. Lucius erwiderte, aus dem bis- herigen Gange der Debatte {ließe erx keineswegs, daß das Gese im Hause keine Freunde habe, sondern daß man ge willt sei, unmittelbar in die Spezialberathung einzutreten und dur feste Beschlüsse die Stellung des Hauses zu dem Ent- wurfe zu konstatiren. Wenn alle Gegner der Vorlage so auf- träten, wie der Abg. Leonhard, so halte er die Gegnerschaft für keine gefährliche, denn derselve habe auch alle Momente aufgezählt, die zu Gunsten der Vorlage sprähen. Gegen dit Opportunität der Vorïage sei kaum etwas einzu- wenden; die bereits zweimal erfolgte Vorlegung be: weise das geseßgeberishe Bedürfniß, und eine ganze Reihe von Momenten sprèchè_ für die einheitlihe Regelung der
Materie. Zahlreiche Verordnungen und geseßliche Bestimmungen,
260 an der Zahl, seien noch in Geltung und manche seien viel härter, als die Vorlage. Jn Schlesien bestehe z. B. eine aller dings nicht mehr gehandhabte Bestimmung, wonach eine au| fremdem (Bebiet grasende Ziege einfach todtgeschossen werden könne; kein Grundbesißer würde indeß von diesem Rechte Ge- brau“ machen; denn er habe eine günstigere Meinung von den {lesishen icin als der Abg. von Ludwig. Auf dem Gebiete der Feldpolizei sei die Verordnung von 1847 wenigstens in den sieben alten Provinzen in Geltung; auf dem Gebiete der orstpolizei fänden sich aber bedeutende Lücken. Wenn man dit Regelung dieser Verhältnisse verschieben wollte, bis die Wünscht des Abg. von Ludwig. erfüllt wären, dann müßte man warten, bis die soziale Srage überhaupt entschieden sei. Er stelle 11 Abrede, daß die Regierungsvorlage oder die Beschllisse de! Kommission den Zeitanshauungen widerspräczen, und bitke, der Vorlage in ‘der Spezialberathung zuzustimmen. Der Abg, Freiherx von Schorlemer-Alst bemerkte, t!
werde ih jez freuen, wenn das Geseg niht angenomme" F e das auch. Diese Vorlage n ihrer einheit F
werde und ho
lichen, Regelung der verschiedensten Verhältnisse stoße nit
hene ‘uvtsädlid als 1 auf- Widerstand als Spe eigese, tinheitlicie und. deshal : rage
‘verschärft. Man folgere aus der mehrmaligèn Berathun f
Forstpolizeigeseßz. Durch eine
nir 008 pasende Geseßgebung werde die soziale
diesex Materié_ in dex ‘Konimission und im Hause,“ daß di€
selbe Bedürfniß und gesebgeberisch reif sei. Dies sei nis
ex Umstánd, daß so viele
dex . Fall, denn „gerade o, daß die
ändérungsanträge vorlägen, beweise,
sei der ei:
Materit F
noch nicht gründlich vorbereitet noch nicht an der Zeit sei, lassen. Man Aussicht genommen, eine liegen zu a Naa würde heilsamer sein. Nah sezes dürfe
zur Lektüre geben, die unheilvolle Folge hätten. in dieser Vorlage, könne man
worden ein solches
Einen gleichen
habe eine Marginirung des Gese i Na es
Marinirung, es cle Zeit N Essig
ein Vater mehr seinem Sohne den Aa ee
derselbe könnte damit Passionen wecken,
nur im Straf Feb L me , , s i e eh F Der Titel könne auch nicht beibehalten werden, bn s
ses verbiete sogar das unbefugte Fahren, Shwimmen und
und daß es
Gesez zu er- | gegen diese Vorlage
„Lederstrumpf“ überlassen.
lage wee man
Shlittswbuhlaufen auf Privatgewässern. erkläre si estimmungen mit der Landessitte E i E glen verderblihen Weg der centralen Geseßgebu z lassen und nur diese Materie der Dover Beseutebutta erla} E E Ale jen und das Uebrige durch Königliche Verord Anhörung der Provinzialbehörden H see a die Mißstimmung der Bevölkerung. Der Antrag von Ludwig sei in seiner jeßigen Form allerdings nit
Die Opposition fich daraus, daß ihre und dem Gewohnheitsrecht Man müsse den bishex
Normativbestimmungen
regeln. Mit dieser Vor-
annehmbar, aber man könne ja nach Ablehnung-des 8.1 die Vor- lage mit den dazu gestellten Anträgen der Kommission zur nohmaligen Berathung überweisen, und wein sie dadur es gebt niht Geseß- würde, so wäre das kein Unglück für das
Nachdem vom Abg. Dr. Hänel ein Antrag eingegangen war, nah Ablehnung des §8.1 die S Fung auf die Forst- und Feldpoliz Geseßgebung zu regeln , vertagte sich das Haus um 4 Uhr.
| taatsregierung aufzufordern, ei-Ordnung im Wege der provinziellen
K j Taferate für den Deutschen Retchs- u. Kgl, Preuß, Staat8-Enzeiger, vas Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an1 die Königliche Expeditio:: L,
dza Dentshev Reichs-Anzeigers und Söuiglid;
Prenßischen Staats-Anzeigers: Sexlin, 3. f. Wilheln-Steaße Ne, 32,
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Steckhriets nná Untersnchuugs-Sachen. Iuastationen, Angebote, Verladungen u. dergl,
F dde B | 2
Subhastationen, Aufgebote, ladnngen u. dergl.
Verkaufsanzeige mit Anfgedat.
Fn Sachen, betreffend den Konkurs der Gläubi- ger des Müllers Hermann Albrecht zu Glandorf wird auf Antrag des Kurators, Rechtsanwalts Richard in Iburg, zum öffentli meistbietenden Ver- faufe folgender, zur Konkurémasse gehöriger, in der Feldmark Dransfeld belegener Grundstücke (Nr. 798 der Karte) als;
1) 82,0 Ar Ackerland an der langen Trift,
2) 2,1 Ar Wiesenboden daselbst, zweiter Termin auf
Sonnabend, den 7. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr, im Gerichtsiokale zu Dransfeld argeseßt, wozu Kaufliebhaber damit geladen werden.
Zugleich werden alle Die, welhe an den Ver- kaufsgegenständen CEigenthums-, lehnrehtliche, fidei- kommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigun- gen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre An- sprüche so gewiß in dem obigen Termine anzumel- den, als widrigenfalls für den sih nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Rech! verloren geht.
Münden, den 12. Dezember 1879.
Königlihes Amtsgericht. Leonhard. Beglaubigt: Günther,
Gerichtsschreiber.
Verkaufs-Anzeige und
Ediktalladung.
In Sachen des Maurers H. Bergmann aus Schessinghaufen, als Bevollmächtigten seiner Ehefrau, Dorothea, geb. Rodewald, verwittwete lia daher, Gläubigers, gegen den Tischlermeister
einrih Schütte zu Liebenau, Schuldners, wegen Forderung, sollen im Wege der Zwangévoll- ftreckung
1) die zu Liebenau unter Nr. 25 belegene Bürger- stelle des Schuldners, nebst Zubehör,
2) die unter Art. Nr. 24 der Grundsteuer-Mutter- rolle vou Liebcnau beschriebenen, zur Gesammt- größe von 2 Hektar 06 Ar 85 Qu.-Mtr. ver-
__ messenen Grundstücke
in dem auf
Montag, den 26. yar 1880, ___ Yaorgens 10 Uhr,
an der Gerichtsftelle anberaumten Termine öffentli
gegen Meistgebot veräußert werden.
Zugleich werden Alle, welche an den beschriebenen unbeweglichen Gegenständen Eigenthumé-, Näher-, lehnrehtliche, fideikommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere aud Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, zur An- meldung solcher Rechte im oben anberaumten Ter- mine unter der Rechtsoerwarnung vorgeladen, daß für den sih niht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. „Ver demnächstige Aus\{lußbesheid soll nur an die Gerichtstafel angeschlagen werden.
Nienburg, den 9. Dezember 1879.
Königliches Amtsgericht. v. Hinüber.
1365 ; b 032 Oeffentliche Zustellung.
Die Handlung H. Herrnbera zu Allenstein, vertreten durch - den Recht8anwalt Eichstaedt, klagt gen den Kaufmann J. Cohn, früher zu Soldau, leßt unbekannten Aufenthalts, aus Wesel vom 27. August 1879 mit dem Antrage auf Verurthei- eh des Beklagten zur Zahlung von 1148 4 77 nebst 6%- Zinsen seit dem 27. November 1879, sowte Arrestirung von Sequestrationsvorshüssen a circa 1060.46, welche der Beklagte in der beim
öniglichen Amtsgericht zu Neidenburg \{chwebenden von Rederschen Subhastations- und Sequestrations- sahe von Wilmsdorf Nr. 5 zu beanspruchen hat, O ladet den Beklagten zur mündlichen Berhand- dgs des Rechtsstreits" vor die erste Civilkammer 4 Q Königlichèn Landgerichts zu Allenstein auf
en 2, Februar 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu béstellen.
di um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird eler Auszug der Klage bekannt gemacht.
/ / Wronka, Gerichts\chreiber ‘des Königlichen Landgerichts.
[13658 O | Oeffentliche Ladung.
b ur Erlangung eines Aus\{luß-Erkenntnisses Be- 1/8 seiner Cíntragung als Eigenthümer im Grund- E hat der Shuhmacermeister Praos Roßoll f Briesen das Aufgebot von Briesen Nr. 180, be- gegend aus einem Hofraum von 2,50 Quadr-Meter, d blatt 1 Abschnitt 70 der Gemarkun von Briesen, desen Eigenthümer Jacob Pawelski, gestorben
Vor-
[13657]
13653]
s «. Verloosung, Amortieation, Zinszahlung î B, 6. 7. von öffentlichen Papieren.
E m t E
I R: U D entlich ér Nnzeiger. lea nehmen an : die Annoticeri-Expeditionen des | „Jitvalidendaunk“, Rudolf Mosse, Haaseustein
Ferküuís, Verpacktaugon, Snbmisaiones ate.
R
5. Indnstrielle Etabliazements, Fabriken und GroszhandeL & | s. Verschiedens Bekanntmachungen. {, Literarisches Anzeigen,
| 8, Theater-Ánzeigon,
í L In der Böraen- 9. Fanilien-Nachrickten,
beilage. #
Bogler, G. L. Daube & Co., E, Sthlotte,
Büztner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoneen-Bureans. #
| 1845 unter Beibringung eines Attestes ü i | cigenthümlihen Besiß Hañtrazt S (F werden daher alle Diejenigen, wel(he Eigen- A LNE 0 E Se geltend zu aen Haven, aufgefordert, dieselben spätestens i dem an hiesiger Gerichtss\telie | e s am 1. April 1880, Vormittags 10. Uhr, anberaumten Termine anzumelden, mit der War- nung, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Realansprüchen auf dies Grundstück präkludirt wer- den und ihnen deehalb ewiges Stillshweigen aufer- legt wird. Briesen, den 22, Oktober 1879. Königliches Amtsgericht.
13627 FonfTihe Nuf 1327] Oeffentliche Zustellung.
Die Susanna Gabriel, ohne Stand, Ebefrau von Johann Dörr, früher Steiger, dermalen Wirth, zu Spiesen wohnhaft, Klägerin, vertreten dur den Rechtsanwalt Leibl dahier, klagt gegen ihren ge- nannten Ehemann Johann Dörr, dermalen Wirth, zu Spiesen wohnhaft, Verklagten auf Gütertrennung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bisher bestandene geseßliche ehelihe Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erflären, und deren Theilung für den Fall der Annahme dur Klägerin in zwei Hälften zwischer dieser und dem Verklagten zu verordnen; die Parteien zur Auseinanderseßung und Liquidation vor Notar zu verweisen, diesen sowie einen Richter- Kommissar zu ernennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücen anf den 18, Februar 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
„Zum Zwede der öffentlicten Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saarbrücken, den 10. Dezember 1879.
: Seckler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(1366 Oeffentliche Zustellung.
Die Catharina Divo, ohne Stand zu Fremmers- dorf, Ehefrau des daselbst wohnenden Ackerers und Päcbters Mathias Winter, Klägerin, ver- treten durch Rectéanwalt Leibl, dahier, klagt gegen ihren genannten Ehemann Mathia? Winter, Acerer und Pâäwter, früber zu Fremme.évorf, dermalen ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, Ver- klagten, auf Anflösung dez Gütergemeinschaft mit dem Antrage, die zwischen Parteien bisher be- standene geseßlihe ehelihe Gütergemeinschaft für N zu erklären und deren Theilung für den Fall der Annahme dur die Klägerin in zwei Hälf- ten zwischen dieser und dem Verklagten zu verord- nen, die Parteien zur Auseinanderseßung und Li- quidation vor Notar zu verweisen, diesen und einen e zu ernennen, und ladet den Be-
flagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken auf den 25, Februar 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwelke der öffentlihen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht,
Saarbrücken, den 10. Dezember 1879,
i Seckler,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(1268) Oeffentliche Zustellung.
Die Louise Schaum, ohne Stand, Ehefrau von Paul Carl Ewald, Bäcker, zu Burbach wohnend, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl dahier, klagt gegen den genannten Carl Ewald, Bäter, zu Burbach wohnhaft, Verklagtea, auf Auflösung der ehelichen Gütergemeinschaft, mit dem Antrage, die zwishez Parteien bisher bestandene geseßliche ehelihe Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären und deren Theilung für den can der Annahme durch die Klägerin in zwei Hälften zwischen dieser und dem Verkiagtea zu verordnen, die Parteien zur Auseinanderseßzung und Liquidation vor Notar zu verweisen, diesen und einen Richterkommissar zu er- nennen, und ladct den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil- E des Königlichen Landgerichts zu Saar- rüden auf den 19, Jaunar 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum! Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saarbrücckeu, den 10. Dezember 1879.
Seckller, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[13616] Oeffentliche Aufforderung.
Fn dem in dex Heinrich Scheffler’shen Sub- hastationbsahe von Weidenvorwerk Bl. 108, am 8; Juli ‘1879 angestäandenen Termine zur Belegung
wird
am 7. Februar 1843 zu Jaworze, eingetragen ist, nach den Vorschriften des Geseßes vom 7. März
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und Vertheilung der Kaufgelder is gegen la aao die auf dem gedahten Grundstlike ohne Hypyotheken- brief für die Peter Lisiak'shen Erben :
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. Wittwe Thekla Lisiak und verehelichte Rudol Dluzcwska in Bentschen, A M
. Wittwe Wilhelmine Lisiak und Marianna Lisiak in Lomnig,
- vereheliczte Josepha Fleiszerowicz, geb. Lisiak in Lomnig,
. verehelihte Juliane Bauer, geb. Lisiak in Lomnitz,
. Wittwe Pawelska, Ludowica, geb. Lisiak und deren Kinder: Albert, Anna, Juliane, Joseph und Chryfostomus Pawelski in Lomnit,
if Tagelöhner Johann Lisiak in Lomniy,
g. Franciéka Lisiak in Lomniß,
auf Grund des Urtels vom 5. Mai 1870 und auf
Ersuchen des Prozeßrichters vom 10. Oktober 1870
am 27. Aprii 1873 eingetragen gewesenen Post von
45 Thlr. = 135 M nebst 5% Zinsen seit 22. Mai
1869 und 7 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. = 22,13 4
Kosten von Amtswegen liquidirt, in Höhe von
164,75 4 vollständig baar zur Hebung gelangt und
dieser Betrag, da von den Lisiak’shen Erben im
Termine am 8. Juli 1879 Niemand erschienen war,
und au nah Lage der Akten bereits einiçe der-
selben verstorben, und der Aufenthalt mehrerer un- bekannt ist, zum Depositorium des früheren Kreis- gerihts zu Meseriß zu einer Spezialmasse genom-
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s werden jeßt alle Diejenigen, welche an diese Spezialmasse Ansprüche geltend machen wollen, auf- geferdert, dieselben bei dem unterzeichneten Amts- gericht und zwar spätestens in dem auf den 3. April 1880, 9 Uhr Vormittags, an ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Termine bei Vermeidung der Präklusion anzumelden. Meseriß, den 6. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht.
{13647]
Nr. 906. In der Strafsache
gegen den Leo Gutmann von Lahr u Gen.
/ iegen Verleßung der Wehrpflicht wird, da die Angeklagten Thomas Erb und Lan- dolin Eberle von Friesenheim, Johann Michael Jäger von Ichenheim, Emil Eduard Kohler, Kle- menz Lögler, Berthold Sunderer und Leo Wetterer von Oberschopfheim beschuldigt sind, daß sie als Wehrpflichkige in der Absicht, sid dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder Flotte zu ent- ! ziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet ¡ verlassen haben, oder nah erreihtem militärpflichti- en Alter sich außerhalb des Bundesgebietes auf- alten, Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 des R. St. Gb,, welches in erster Reihe nur mit Geldstrafe bedroht ist; da die Angeschuldigten im Sinne des §8, 318 der Str.-P.-O. als abwesend anzusehen sind, da mithin eine Hauptverhandlung gegen dieselben statt- finden kann, auf Grund dez §. 326 der Str.-P.-O,, zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens der Arrest auf Höhe von 500 4 in das gesammte Vermögen der genaunten An- T ores, welches sich im Deutschen Reiche esindet, angeordnet. Offenburg, den 2. Dezember 1879.
Gr. Landgericht, Strafkammer. Reinhard.
[13620] @dictalladung.
Der Vollhöfner Ernst Thies ju Ohe hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen -eines- ihm aus der Landes-Kreditanstalt in Hannorer zu bewilkli- E Yypothe? 4 pufinem im Bezirke nkerzeihneten Amtsgerichts belegenen Grundbesi zu bestellen beabsichtige. j 4 N Namentlich foll verpfändet werden der Vollhof des Anleihers Haus Nr. 2 zu Ohe nebst den Gebäuden, Ländereien und allen sonstigen Zubehörungen und Berechtigungen, Die Ländereien sind beschrieben in den vorläufigen Grundsteuer =Fortschreibungs- verbandlungen des Gemeindebezirks Ohe unter der Artikel Nr. 2 und den Nummern- des Kartenblatts 9 und der Parzellen 1 bis inkl. 8, L 19; 14, 19,
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Nachdem der Provokant ‘als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesißes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf die §8. 25 und 26 der Ver- ordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Géseßes vom 12, August 1846 alle Diejenigen, welche an die bezeihneten Pfandgegenftände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Gigenthums- oder Ober-Eigenthumstrechten, in hypothekarishen und sonst bevorzugten Forde-
eingetragen sind, verliert;
und Belastungen bestehen, hierdur solhe Ansprüche in dem dazu auf Y Mittwoch, den 28. Januar 1880, „___ Mittags 12 Uhr, an gewöhnlidßer Gerichtsstelle hier angeseßten Ter- mine anzumelden. Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, sondern nur im Ver- hältnisse zu der der Landes-Kreditanstalt zu be- neen Mee Le
iner Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rectsbestindigfeil und ah Borzugsrecht der der Landes-Kreditanstalt zu bestellenden Hypo- thek nicht eingeräumt werden foll. Von der Anmeldungspflicht find nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direk-
tion der Hannoverschen Landes-Kredi : kate ausgestellt worden. reditanstalt Gertifi
Celle, den 29. November 1879. Königliches Amtsgericht. I1V.
vorgeladen,
[13697 n n auf E
es Bauers Johannes Simon, Heinrichs _, von Untersoubah, Haus-Nr. tg ae O 2) dessen Ehefrau Anna Marie, geb. Neureuther, als A welche die in der Gemarkung von Untersoßb und Pots gelegenen Grundstüde, G is
Wohnhaus 7 a 09 qm
Stallung unter einem Dache
und
b, Bad c. Scheuer,
d, I: aues und Holz-
224 * 223 — , 24 ofraum,
aus,
,
463 919 Hausgarten
B, 31 Ader im Vlasengraben C. 134 Wiese an der Sandgasse 130 DUCIDIE 318 Ader, das Thierzartenfeld, n.240 «daselbst M daselbst 255 Wiese, die Dörnerwiese, 209 »__ DOeTbIT __ 328 Wiese, die Heselswiesen, F, 63 Ader, die Eich, 14 , 96 2 DascIbi 19 ; 49 398 Wiese vor dem Heegewald 4 , 61 442 DUeLPIE 283 484 , daselbft 3-40 G. 151 Ader au dem Steinrücken 8 , 19 288 „ daselbst 0 01 J. 213 Garten auf der Hilpcrtswiese 1 „, 62 214 „ daselbst 5 „20 420. . DOeIOIT 3.098 221 u: DaleLbIt 22 2 De L 382 Wiese im obersten Breuel 4, 456 Ader daselbst 25 Le O „ Qui der Sleinbeae 15. U, 106 Wiese im obersten Göten- grund D 9 118 Wiese, die Sommertswiese, 1 , N. 82 Atcker, der Honigberg, 11 ¿88 1322 „ hinter der Kuhgasse 8 , 83 0,114 , hinter dem Herßweg 12 , 25 324 „, das rothe Stü, 18 04 447 Wiese im Grundweg i 2 Pi: 980 4% daselbft D O0, 0,49. , daselbit o Ol Gemarkung Obersoybah. B, 137 Wiese am Obenhof 4 a 77 qm 204 Garten am Schippengarten — ,„ 78 238-Wiese am Bruch 0 ¿48 23990 „, daselbt e 98 282 „, daselbst -: 03 C. 115 Ader am Höhfeld 11 „93 rit 5 Pes ai 97 «„ auf der Klingelgasse ¿93 D157 „, auf dec Raufch 2 e 01 K 93 , am Weidig +120 234 „ das Maifeld, « 44 403 „ die Sommertswiese, „ 60 98 Wiese beim Schönhof 6228 N. 289 Holzung, die grüne: Wiese, 3 „ 52 0, 330 Wiefe am Sprungelberg 10 726 eit- länger als 10. Jahren -im Eigenthumsbesite haben, alle Diejenigen, welche: ein Reht-/‘an diesen Grundstücken zu haben vermeinen, aufgefordert, fien Ansprüche: im CTermin, den 14, rnar 1880, dahier geltend zu machen mit der Androhung; daß nah Erlaß ‘des Ausf(lußurtheils der--Besißer ‘als Eigenthlimer- in dem Grundbuch eingetragen: werden wird und daß, wer die ihm ‘obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen: Glauben an die Richtigkeit dez :Grund- buchs die Gründstücke erworben ‘ hat, nicht - mehx: geltend: machen'kann' und. daß ex sein Vorzugsre{t egenüber Denjenigen, -dêren! Rechte vor: Erlaß" des us\{lußurtheils angemeldet und demnächst auch
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Birsteiu, den 30. Oktober 1879. Königliches Amtsgericht. Ewald
rungen, in Reallasten, Abfindungs-, Dotal- oder Leibzuhts-Ansprüchen oder anderen Verhaftungen
Beglaubigt : Bolkeme.