1879 / 301 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

BeLanntmaG una, betreffend das vormals Nassauishe Staats-Anlehen von 7 200000 Fl[., d. d. 30. @eptember 1862.

Bei der am 10. d. Mts. stattgefundenen dreizehnten Verloosun 1 der Partial-Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses M. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. negociirten ‘49/0 igen vormals Nassauischen Staats-Anlehens von 7 209 000 Fl., d. d, 30. September 1862 sind nachverzeichnete Obligationen ge- zogen worden: :

A. Zur Rüdckzahlung auf den 1. April 1880.

Litt. N'à 100 Sl. = 171 A 43 «4. Nr. 393 398 423 573 613 1113 1123 1243 1295 1418 1448 1687 1863 2017 2172 2195 2271 2636 3393 3536 3682 3787 3893 4263 4470 4480 4483 4725 4836 4942 5062 = 31 Stüdt über 3100 FI. oder 5314 A 33 s.

Litk, 0, à 200 Fl. = 3422 # 86 §. Nr. 110- 381 630 986 1084 1128 1385 1418 1444 1517 = 10 Stüd über 2000 FI. oder 3428 M. 60 S. :

Látt, P, à 500 Fl. = 857 A 14 S. Nr. 144 154 430 440 489 807 817 884 917 1386 1462 1494 2974 3040 3186 3323 3501 3605 3625 3987 4651 4796 4830 4852 4882 5163 5346 6130 6150 6234 6457 6484 6497 6522 7058 7428 7523 7675 7685 7692 7695 7928 = 42 Stüd über 21 000 Fl. oder 35 999 M 88 S.

Tatt. Q, à 1000 Fl. = 1714 A 29 4. Nr. 206 325 475 597 956 1153 1162 1272 1332 1546 2058 = 11 Stüd über 11 000 Fl; oder 18 857 19 s.

Summa 94 Stück über 57 100 Fl. oder 63 600 M. B. Zur Rückzahblung auf den 1. Oktober 1880.

Titt, N à 100 Sl. = 171 A 43 4. Nr. 156 194 413 689 699 797 1078 1103 1170 1233 1853 1872 2433 2443 2897 2975 3078 3253 3403 3417 3454 3797 4179 4440 4442 4735 4806 4959 5723 5742 5926 = 31 Stüd über 3100 FI. oder 5314 Me 33 „S.

D Oa O 2A Nr 90 608 (O8 CCA 1111 1259 1447 1618 1655 1686 1921 = 11 Stück über 2200 FI. oder 3771 M 46 s,

Tatt, P. 4 DOO: Nl. = 807 M 14 4 Nr. 147 830 963 973 1174 1264 1337 1353-1372 1396 1424 1452 1476 1956 2003 2054 29174 2221 2241 2255 2298 2308 3109 3167 3265 3671 4820 4872 5120 5169 5173 5343 5353 5363 5407 5417 5965 6368 6447 6776 7127 7739 7749 = 43 Stü über 21 500 FI. oder 36 857 4. 02 S.

Litt, Q. à 1000 Fl. = 1714 Æ 29 S. Nr. 300 489 791 854 1091 1294 1349 1485 1756 1811 1990 == 11 Stüdck über 11 000 FI. oder 18 857 M 19 s.

Summa 9 Stück öber 37 800 Fl. oder 64 800 M i

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine stattfindet, bei folgenden Stellen erhoben werden können: bei dem Bankhause M. A. von Rothschild&Söhne zuFrankfurta. M,, beider Königlichen Regierungs-Hauptkasse in Wiesbaden, sowie bei jeder anderen Königlihen Negierungs-Hauptkasse, bei der Königlichen Staatsscchulden-Tilgungskasse in Berlin, der Königlihen Kreiskasse in Frankfurt a./M. und den Königlihen Bezirks-Hauptkassen în Hannover, Lüneburg und Osnabrück. Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen Zinscoupons und Talons, und zwar bei den unter A. verzeichneten Obli- gationen mit dem nab dem 1. April 1880 fälligen Zinscoupon Serie il. Nr. 8 und Talon, und bei den unter B. „verzeichneten Obligationen nur mit Talon. Der Geldbetrag des mit den Obli- gationen unter A. abzuliefernden, abcr fehlenden Zinscoupons wird an dem zu zahlenden Kapiale zurückbehalten. |

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorbenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs-

auptkasse in Wiesbaden oder bei der Königlichen Kreiskasse in rankfurt a./M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, jo sind die betreffenden Obligationen nebs Coupons und Talons dur diese Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine eingereicht werden können. Rück ständig sind noch: Aus der Berloosung: auf den 1. Oktober 1876 Litt, P, Nr. 5821; auf den 1. April 1877 Litt. N. Nr. 2847 3204, Litti, P, Nr. 658 2955, Litt. Q. Nr. 9283; auf den 1, Oktober 1877 Litt. O, Nr. 1480; auf den 1. April 1878 Litt. Q. Nr. 433; auf den 1. Oktober 1878 Litt, N. Nr. 725 803 1048 4731 5607, att, O. Nr. 744 943 1356, Ltt, P. Nr. 2570 3758: auf den 1. April 1879 Litt, N. Nr. 154 323 465 3623 4149 4495 9162 5227 5282 5800, Litt, 0. Nr. 570 1337 1549, Litt, P. Nr. 2266 2443 5451 5688 5920 6989 6999, Litt, Q. Nr. 837 1671; auf den 1. Oktober 1879 Litt, N. Nr. 167 1080 1901 2818 2858 3001 3327 3391 3633 3895 4994, Litt. O: Nr. 77, Tätt. P. Nr. 70 264 389 499 2307 5118 6004 6096 6140 7682 7918, Litt. Q. Nr. 1768. Wiesbaden, den 13. Dezember 1879. Der Regierungs - Präsident. v. Wurmb.

2iichtamtlihes. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 23, Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König ewpfingen heute Morgen um 9 Uhr den Polizei-Präsidenten von Madai und nahmen um 11 Uhr in Gegenwart des kommandirenden Generals des Garde-Corps, Prinzen August von Württemberg Königliche Hoheit, des Gouverneurs, Generals der Jnfanterie von Fran- secky, und des Kommandanten, General-Lieutenants Grafen von Wartensleben, militärishe Meldungen entgegen. Mittags arbeiteten Se. Majestät mit dem Chef des Militär-Kabinets, General-Adjutanten und General-Lieutenant von Albedyll, und empfingen den Ober - Ceremonienmeister Grafen Still- fried zum Vortrage.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern bei der Weihnachtsfeicr des Augusta-Hospitals anwesend.

Heute besuchte Allerhöchstdieselbe den Prinzen Wilhelm in Potsdam.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags mili- tärishe Meldungen entgegen und empfing mehrere Öffiziere des Kürassier-Negiments Königin (Pomm.) Nr. 2.

Nachmittags ertheilte Höchstderselbe dem Kriegs-Minister N Kameke Audienz und empfing den Gesandten von Ra- owi.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung

zusammen.

Nachdem bereits vor einiger Zeit von dem als Reichs- kommissar in Sidney verweilenden Geheimen Regierungs-Nath Reuleaux auf telegraphishem Wege eine kurze Nachricht hier eingegangen war, welche der deutschen Ausstellung in

einen befriedigenden Erfolg in Aussicht stellte, ist nunmehr ein vom 9, Oktober datirter amtlicher Bericht eingelaufen, durch welchen die frühere Mit- theilung bestätigt wird. Bei Abgang des Berichtes war die deutsche Abtheilung, gleih den Abtheilungen anderer Länder, noch nit ganz fertig gestellt. Der Abschluß der Herstellungs- arbeiten wurde aber für die nähsten Tage bestimmt erwartet. Nach Jnhalt des Berichtes fand die deutsche Ausstellung eine täglich steigende Anerkennung; in der That stehe auch der überwiegend größte Theil der Ausstellungs- gegenstände über dem “Mittel, ein kleiner Theil sogar jehr hoh. Auch Verkäuse hatten bereits damals mehr- fach stattgefunden. Durh den Geshmack der Ausstattung sollen namentlich die Erzeugnisse unserer Möbel-Fndustrie und Weißzeug-«Fndustrie großen Beifall errungen haben. Der Be- riht bedauert das Fehlen der Neusilber- und Alfenide- Industrie, deren Erzeugnisse den aus anderen Ländern aus- gestellten Fabrikaten sehr wohl hätten zur Seite treten können O in Australien einen ergiebigen Markt sich eröffnen önnten.

Das Enteignungsrecht is Allerhöchst verliehen worden: unterm 3. November 1879 dem Kreise Osterode für die zum Bau einer Chaussee vom Bahnhof Biessellen der Thorn-Fnsterburger Eisenbahn bis zur Mohrunger Kreisgrenze in der Richtung auf Mohrungen und einer Chaussee von Gilgenburg bis zur Löbauer Kreisgrenze in der Richtung auf Löbau erforderlihen Grundstücke; unterm 19. November 1879 dem Kreise Heiligenbeil für die zum Bau der Kreis- chausseen 1) von Balga nah Gr.-Hoppenbruch, 2) von Lauter- bah über Freudenthal und Bladiau nah Wolittnic und 3) von Heiligenbeil nah Rosenberg bis zur Brücke auf dem Wege nach Bregden benöthigten Grundstücke; unterm 26. November 1879 der Stadtgemeinde Bonn zur Erwerbung des Rentner Seidenbergschen Grundstücks behufs Durchführung der Theater- straße daselbst von dex Welschnonnenstraße bis zum Rhein. Den Kreisen Osterode und Heiligenbeil ist gleich- zeitig das Recht der Chausseegeld-Erhebun g für die oben- bezeichneten Chausseestrecken verliehen worden; ebenso dem Kreise Lauenburg unterm 26. November 1879 für die von 1hm übernommene Chaussee von dem Dorfe Neuendorf an der Lauenburg-Lebaer Kreischaussee bis zur Lauenburg- Neustadter Kreisgrenze bei Wierzchußin.

Tarife sind Allerhöhst genehmigt worden: unterm 28. November 1879 für das Ueberfahrtsgeld auf der Fähr- anstalt zu Dorndorf oberhalb Laucha a. d. Unstrut; unterm 3, Dezember 1879 für das Brückengeld an der Wupperbrücke zu Glüder im Kreise Solingen.

Die Bestimmung im §. 26 des Gesehes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838, nach wel- her Tariferhöhungen niht vor Ablauf von sechs Wochen nach erfolgter Publikation in Vollzug geseht werden dürfen, hat, nah einem Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 11. d. M., au dann A'wendung zu finden, wenn eine sih nur als Berichtigung einführende Aenderung publizir?er Tarifsäße eine Erhöhung derjelben involvirt. Demgemäß ist für die Folge auch bei Berichtigung von Tarifen, sofern es sih nicht lediglich um „gugenfällige, auch dem Laien bemerk- bare Jrrthümer, wie*z. B. das Auslassen oder die Verschie- bung eines Komma beî Tarifsäßen in Dezimalbruchform 2c. handelt, die sechs8wöchige Publikationsfrist zu wahren.

Squldner, welche in der Absicht, die Befriedigung ihrer Gläubiger zu vereiteln, Bestandtheile ihres Vermögens veräußern, sind nach einem Erkenntniß des Reichs- gerichts, I. Strafsenats, vom 6. November 1879 aus §. 288 d. Str. G. B. strafbar, auch wenn von dem Gläubiger Exe- kution noch nit beantragt, auch nicht einmal Klage erhoben worden ist; es genügt für die Anwendung der Strafbestimmung die Festsiellung, daß sih der Schuldner bewußt gewesen, daß die Nichtzahlung der fälligen, niht anzufehtenden Schuld zur Klage und Zwangsvollstreckung führen werde.

Die Strasbarkeit der Befriedigung einzelne Gläubiger zum Nachtheil der übrigen Seitens des Gemein- shuldners crforderte nah einem Erkenntniß des Reichs; gerichts“ I. Strafsenats, vom 3. November 1879, nicht die Absicht des Leßteren, die übrigen Gläubiger benachtheiligen zu wollen, vielmehr genügt dessen Bewußtsein, daß seine Handlungs- weise, die Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers, zum Nach: theil der übrigen gereichen werde.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath: Großherzog- lih hessisher Ministerial-Rath Müller und Großherzoglich medcklenburg-s{werinsher Ober-Zolldirektor Oldenburg sind von Berlin abgereist.

Baden. Karlsruhe, 21. Dezember. (K. 3.) Das „Ge- seßes- und Verordnungsblatt“ veröffentliht das von den Kammern angenommene Gejeß, betreffend die Erhöhung (bezw. Verdoppelung) der Branntweinsteuer, vom 18. d. mit Wirkung vom 20. d. ab, und eine Vollzugsverordnung des Finanz - Ministeriums. Danach wird die Uebergangssteuer vom 20. d. an für Branntwein (Branntwein von weniger als 60 Proz. Alkoholgehalt nach Tralles bei 121/,0 R.) auf 7,20 6 und für Weingeist (Branntwein von 60 Proz. Al- koholgehalt und darüber na Tralles bei 121/,0 N.) auf 12 M vom Hektoliter festgeseßt. Die zu gewährende Nückvergütung beträgt sür den in Mengen von mindestens 50 1 unter Kon- trole über die Landesgrenze ausgehenden Branntwein, und zwar unter Wegfall der bisherigen Beschränkung auf den im Großherzogthum bereiteten Branntwein, 3,60 A für das Hektoliter Branntwein und 6 # für das Hektoliter Wein- geist. Für Branntwein unter 35 Proz. wird eine Nüc- vergütung nicht geleistet. Ueber die Bedingungen und Kon- trolen wegen Steuerrückvergütung für den innerhalb des Großherzogthums zu gewerblichen Zwecken verwandten Brannt- wein bleibt weitere Anordnung vorbehalten. Nach einer Bekanntmachung des Ministeriums des Jnnern haben die Apotheker und Besißer von Handapotheken vom 1. «Januar k. J. an die Preise sür Arzneistosfe, Arbeiten und Gefäße nach der preußischen Arzneitaxe vom 24. v. M. anzusetzen.

Schwarzburg-Sondershausen. Sondershausen, 20, Dezember. (Lpz. Ztg.) Dem versammelten Landtage ist noch ein Geseßentwurf, Nachträge zu den Erpropriations- Gesetzen betr., vorgelegt worden, durch welche das bisher be- stehende Expropriationsverfahren anders geregelt werden soll, weil sih die bestehenden Vorschriften namentlih für die Ent- eignung zum Zwecke des Eisenbahnbaues unzureichend er- wiesen haben.

Sidney

Oesterreich - Ungarn. Wien, 21. Dezember. ZJhre K. und K. Hoheiten der Erzherzog Rainer und die Erz: herzogin Marie werden, wie der „Pol. Corr.“ aus Lissabon gemeldet wird, nah beendigtem Aufenthalt in Lissabon Andgq- lusien bereisen, um sich darauf in Malaga für einige Wochen niederzulassen, von wo dieselben im Februar nah Madrid zurückzukehren beabsichtigen.

23. Dezember. (W. T. B.) Die amtliche „Wiener Zeitung“ veröffentliht das vom Kaiser sanktionirte Wehrgeseß; ferner die Geseßentwürfe, betreffend die Er: mächtigung der Regierung zur Verlängerung der Han- delsverträge mit Deutschland und Frankreich, be- treffend die Einbeziehung Bosniens, der Herzegowina, Jstriens, Dalmatiens, Brodys und kleinercr ungarischer Häfen in das österreichische Zollgebiet und die Einführung einer Verzehrungzs- steuer daselbst.

Schweiz. Bern, 20. Dezember. (N. Zürch. Ztg.) Der Bundesrath hat die Gotthardbahnkommission für 1880 bestellt aus den Herren Bundes - Präsident Welti und den Bundesräthen Bavier und Hammer.

Großbritannien und Jrlaud. London, 23. De: zember. (W. L. B) BA der Parlamentswahl Sheffield wurde der Kandidat der Liberalen, Waddy, mit 14 062 Stimmen gewählt; der Kandidat der Konservativen, Wortley, erhielt 13 584 Stimmen.

Kalkutta, 22. Dezember. (W. T. B.) General Gough meldet, daß er ein Gefecht mit den Ghilzais untex Azmatullah Khan gehabt habe, in welhem Leßtere zurü, geshlagen worden seien.

Frankreih. Paris, 21. Dezember. Das heutige „Journal officiel“ veröffentliht ein Geseg, betreffend die Anweisung einer Summe von 600 000 Frcs. zu den Vor-

arbeiten für eine Eisenbahn zwishen Algerien und dem E

Innern des Su“van.

22. Dezember. (W. T. B.) Der Arbeits-Minister

de Freycinet hat den Auftrag zur Bildung eines neuen 7 Der Präsident Grévy er:

Kabinets niht angenommen. suchte in Folge dessen Hrn. Waddington, Präsident des Mi- nister-Conseils zu bleiben und eine Reorganisaiion des Kabinets vorzunehmen. Waddington bat um eine vierundzwanzigstün-

dige Bedenkzeit und richtete die Aufforderung an den Prä- | sidenten Grévy, den Finanz-Minister Say mit der Bildung

eines neuen Kabinets zu beauftragen.

Griechenland. Athen, 13, Dezember. (P. C.) Die Landmacht Griechenlands besteht aus der stehenden Armee und aus der Reserve. Der Friedensstand der stehenden Armee beträgt 10 250 Mann Jnfanterie, 350 Mann Kaval- lerie, 600 Mann Artillerie mit 30 Kanonen und 150 Pferden und 270 Mann Genietruppen. der Armee beträgt demnach 11 470 Mann. Auf dem Kriegs- fuße ist der Effektivstand ein weitaus beträchtliherer. Die «Fnfanterie ist 49 000 Mann, die Kavallerie 570 Mann und

600 Pferde, die Artillerie 1630 Mann, 54 Kanonen und 1200

Pferde und Mauíîthiere und die Genietruppe 710 Mann stark, Man muß noch die Gensd'’armerie zur Armee hinzurechnen, deren Effektivstand 100 Offiziere, 1600 Mann und 230 Pferde beträgt. Die Reserve der griehishen Armee, welche eine Art Nationalgarde ist, beträgt mehr als 85000 Mann, welche in Kriegszeiten zur Vertheidigung des Landes und zur Beseßung der festen Pläße bestimmt sind. Jm Ganzen könnte somit Griechenland 140 000 Mann aufbringen. Die griechische Flotte besteht aus 2 Panzer-Schrauben-Korvetten, von welchen die eine mit 10, die andere mit 2 Geschüßen armirt ist; aus 20 Holzschiffen, darunter 8 Dampfer und 12 Segelfahrzeuge. Die Dampfer führen 104, die Segelschiffe 130 Geschüße. Fügt man noch die Zahl der Handelsschiffe hinzu, über welche der Staat für den Transport verfügen kann, fo ergiebt sich die Zahl von 5202 Handels\chiffen mit 250 077 t und einer Bemannung von 25 900 Köpfen. Das See-:Arsenal enthält 160 Geschüße und beiläufig 500 Gewehre und Revolver.

(W. Pr.) Die Pforte

Türkei. Pera, 21. Dezember.

richtete eine Teskere (Zuschrift) an die albanesische Liga Y

mit der Aufforderung, den Bewohnern Gusinjes und Plawas keine Waffen oder Munition mehr zu liefern. Die türkischen Zollbehörden in den genannten zwei Ortschaften erhielten Befehl zur Abreise.

Prizrend, 6. Dezember. hier geschrieben :

„Bet dem s{wankenden Charakter der Stimmung im Lager der albanesischen Liga läßt sich bezüglih des Erfolges der Mission Achmed Moukhtar Paschas gar keine auch uur halbwegs bestimmte Boraussag2 machen Die leitenden Chefs des Bundes sind in Be- treff dessen, was jeßt gesehen soll, diametral entgegenge}eßter An- sicht. Die Einen resumiren ihre ganze Weisheit in dem einzigen Worte: „Kampf“. Sie wollen, daß Gusinje und Plawa den Meontenegrinern nihcht ausgeliefert werde, und wären bereit, dafür mit Waffen einzustehen. Die Anderen dagegen, und zu diesen gehört der oberste Chef der Liga, Jussuf Bey, und der Volkstribun Ali Dragits, sehen das Gewagte eines solchen Beginnens ein und wären bereit, der harten Notl- wendigkeit Rechnung zu tragen. Jussuf Bey hat sid bereits dem Stabe Moukhtar Paschas angeshlossen und wird ver- suchen, in Gusinje seiner Anschauung Geltung zu verschaffen. Nebst dieser Spaltung im Lager der“ Liga dürften die desparate ökonomische Lage und der strenge Winter eincr friedlichen Austragung der in Rede stehenden Angelegenheit Vorschub leisten. Die Bewohner der Kreise von Djakova, Ipec und Kalkandelen, wiewohl durhwegs be“ waffnet, weigern sich entschieden, ihre Heimathsorte zu verlassen und nah der montenegrinishen Grenze ¿u marschiren. Als Grund dieser Weigerung geben sie den Nothstand an, der wahrhaft er- shreckende Dimensionen angenommen hat. Den äußeren Eindrütcken nach zu urtheilen, haben die Organe der Pforte au aufgehört, die Albanesen zum Widerstande aufzureizen. Sie haben vielmehr cine Anzahl von Agitatoren dingfest gemacht, welche die Bevölkerung zu einem Aufstande verleiten wollten. Jn Kalkandelen, Ipek, Djakova, Prizrend wurde gleizeitig eine Anzahl von Hodzas, Derwischen und Beys verhaftet und über Mitroviza nah Salonich abgeschickt, wo sie vorläufig internirt werden.

Serbien. Nis, 22. Dezember. (W. T. B.) Jn der Sipung der Skupschtina wurden von der Regierung zwei mit Ftalien abgeschlossene Konventionen vorgelegt und zwar betreffs der gegenseitigen Auslieferung gemeiner Ver- breher und betreffend die Konsular-Jurisdiktion.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 23, Dezember. (W. T. B.) Ein offizielles Bulletin aus Cannes, vom 21. d. Mts., meldet: Jhre Majestät die Kaiserin verbrachte die leßte Nacht weniger befriedigend als die vorher:

Der „Pol, Corr.“ wird von

Der gesammte Friedensstand |

gegangene. Der Husten, welcher am Tage schwach is, wird Nachts stärker. Die Brustshmerzen haben nachgelassen. Das Fieber ist im Abnehmen begriffen.

Landtags- Angelegenheiten.

Am 20, Dezember ift das Mitglicd des Herrenhauses und Erb- Trubseß des Fürstenthums Halberstadt , Kammerherr Udo v. Alvensleben zu Erxleben gestorben. Derselbe wurde durch Königlichen Erlaß vom E. September 1869 auf Präsentation des Verbandes der vorzugsweise in der Provinz Sachsen angesessenen See derer v. Alvensleben auf Leben?zeit in das Herrenhaus berufen.

Statistische Nachrichten.

Ueber die Produktion der Bergwerke, Salinen und Hütten im Deutschen Reiche im Jahre 1878 bringt das Kaiserliche statistishe Amt in seinen Monatsheften ausführliche Mittheilungen. Danach beschäftigte im Jahre 1878 im Deutschen Reih die Gewinnung von Mineralkohlen und Bitumen 1275 Werke, die mit einer durch\scnittlihen täglichen Belegschaft von 192 320 Köpfen (wovon 147 288 unter Tage) eine Masse von 1011 386 568 Ctr. im Werthe von 243} Millionen Mark zuför- derten, Auf den Steinkohlenberg bau allein kommen 504 Be- triebe 168 068 Arbeiter, 791 795 569 Gtr. auf den Braun- kohlenbergbau 734 Betricbe 23 869 Arbeiter, 218 602 417 Ctr.

An Mineralsalzen wurden in 18 Bergwerken mit 2491 Ar- beitern (1661 unter Tage) 19475 419 Ctr. im Werthe von 7 832470 H gewonnen. Erze wurden in 2515 Bergwerken mit 269 586 Arbeitern (197 083 unter Tage) gefördert. Die größ esten Centner- und Werthziffern kommen auf die Eisenerze: 81 Mil- lionen Centnern von 23 Millionen Mark Werth; dann kommen die Zinkerze mit 12 Millionen Centnern und 114 Millionen Mark; die grêßeste Masse repräsentiren alédann die Kupfererze mit gegen 73 Millionen Centnern, jedo nur 84 Millionen Mark Werth, während die Vleierzförderung zwar nur 3 Millionen Centner betrug, aber 21 Millionen Mark Werth darstellt. Silber- und Sold- ere wuden 309 000 Ctr. im Werthe von 3%; Millionen Mark eförderT.

N Werke, welde Salz aus wässeriger Lösung gewonnen (Salinen) waren 127 vorhanden, dann 33, welche das Salz nur als Nebenprodukt gewinnen. Die 94 Werke, bei welhen das Salz Haupt- produït war, arbeiteten mit eiver Belegschaft von 5472 Köpfen. Ge- fördert wurden im Ganzen 114 Millionen Ctr. Salze aus wässeriger Lösung im Werthe von 245 Millionen Mark (ohne Steuer).

Betreffs der Hüttenproduktion lagen über 214 Hütteawerke mit 30052 Arbeitern Berichte vor. Dann waren 117 Hütten und 15 057 Arbeiter mit der Roheisen produktion beschäftigt und pro- duzirten ca. 38 Millionen Ctr. Roheisen im Werthe von 1057 Mil- lionen Mark.

Aus einer vergleihenden Uebersiht von Menge und Werth der wichtigsten Produkte geht hervor, dxß dem Vorjahre (1877) gegen- über die Menge der Produktion im Jahre 1878 z u genommen hat bei Steinkohlen um 5, Braunkohlen um 2, Steinsalz um 18, Kainit um 150, Eisenerzen um 9, Zinkerzen um 3, Bleierzen um 4, Kupfererzen um 8, Roheisen um 11%, trotdem aber der Durch- shnitts- bezw. Gesammtwerth bei den meisten Produkten geringer war als im Vorjahre.

Das neueste Heft der vom K. K. Handels-Ministerium herausgegebenen „Nachrichten über Industrie, Handel und Verkehr * enthält die Hauptergebnisse der österreichischen Eisen- bahnstatistik im Jahre 1878. Mit Schluß des Jahres 1877 hatie das Net der beiden Reichshälften der Monarchie gefkneinsamen und der Eisenbahnen in d:n im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern , mit Auëschluß der schweizerishen Strecke der Vorarl- berger Eisenbahn, der Kablenberg-Eisenbahn (System Rigi) und der für Privatzwecke bestimmten Eisenbahnen (Industriebahnen), eine Auédehnung von rot, 13677 km erreiht. Davon ent- fielen auf die gemeinsamen Eisenbahnen 5133 km und auf die österreichischen Eisenbahnen 8543 km. Von den leßteren wieder waren 704 km Staatsbahnen und 7839 km Privatbahnen, Die Gesammtlänge der gemeinsamen Eisenbahnen vertheilte sih mit 2594 km auf das öôsterreichishe und mit 2538 km auf das ungarische Staatsgebiet, Im Laufe des Jahres 1878 erfuhr das gesammte für den öffentlihen Verkehr bestimmte gemeinsame und österreichische Eisenbahnney cinen Zuwacs vo:1 143 km, wovon auf die gemein- samen Eisenbahnen 96 km und auf die österreichischen Eisenbaßnen 47 km, ferner auf die Staatsbahnen 26 km und auf die Privat- bahnen 117 km éntfielen. Von den während des Jahres 1878 neu hirzugekommenenBahnlinien des gemeinsamen und österreichischen Eisen- bahnneßes mit 20 neuen Stationen und Haltepunkten kam nach der chrono- logischen Reihenfolge zur Eröffnung: auf öfterreichishem Staatsgebiete: am 1. Juni kei den K. K. niederösterreihishen Staatseisenbahnen die Strecke Scheibmühl-Traisen-Schrambah 8,423 km; am 18. August bei der Kaiser - Ferdinands - Nordbahn die Strecke Bielißz-Saybusch-Zabkocie 20,758 km; am 24. August die Fort- sebung der K. K. Donaun-Uferbahn von der Quaistation der Kaiser-Ferdinar ds-Nordbahn bis zum Anschlusse an die Station Nuf} dorf der Kaiser-Franz-Joseph-Bahn 4,064 km; am 15. Oktober die K. K. Staatsbahn Kriegsdorf-Römerstadt 13,761 km ; auf ungarischen Staatëgebiecte : am 20, Mai bei der österreihischen Staatseisenbahn die Theilstrecke Karansebes-Orsova 94,444 km; am 31. Oktober bei der Südbahn die Fortseßung der Linie Steinbrück-Sissek bis Gal- dovo an der Save 1,983 km. Dur diese Erweiterung erreidte das gemeinsame und österreichische Eisenbahnneß am ôl, Dezember 1878 die Länge von 13820,623 km. Hier- von kamen auf die gemeinsamen Eisenbahnen 5 229,917 km und auf dic österreicbishen Eisenbahnen 8590,7C6 kw. An dem auf die österreihishen Eisenbahnen entfallenden Antheile partizipiren die Stoatébahnen mit 876,246 km und die Privatbahnen mit (714 460 kw. Von der Gefammtlänge der gemeinsamen Eisenbal;nen entfallen auf die ôsterreiishen Linien 2594,653 km und auf die ungarischen Linien 2635,264 km. Rechnet man zur Länge der öster- reichischen Eisenbahnen mit 8590,706 km noch jene der Theilstrecken der gemeirsamen Eisenbahnen auf östcrreihishem Staatsgebiete mit 2994,653 km, ferner die Länge der Kahlenberg-Ciscubahn mit 9,49 km und berüdsihtigt die im Betriebe ausländischer Verwaltungen stehenden Eisenbahnlinien auf öfterreichischem Staatsgeliete mit 85,3 kw, so ergiebt sich die Länge aller auf österreihishem Territorium im Betriebe befindlichen Eisenbahnen, welche dem öffentlichen Verkchr dienen, mit 11276 149 km, Hierzu ommen noch die mit den öffentlichen Eisenbahnen in direkter oder indirek- ter Verbindung stehenden, für Privatzwecke bestimmten Eisenbahnen

(Industriebahnen) mit 527 816 km, fo daß die Ausdehnung sämmt-

licher Lokomotiv-Cisenbahnen Oesterreihs mit Ende des Jahres 1878 11 803,965 km betrug. Davon wurden 11 177,69 km Eisen- bahnen für den öffentliwen Verkehr und 527,301 km Eisenbahnen für Privatzweke von inländischen Verwaltungen und 98,454 km öffent- liche Eisenbahnen und 0,515 kw, Industricbahnen von ausländischen Verwaltungen betrieben. Die Gesammtlänge aller auf österreichishem Staat sgebiete gelegenen, dem öffentlihen Verkehre dienenden Eisen- ahnen vertheilt fi unter 41 verschiedene Besißer, nämlich 3 Staats- œrwaltungen (die K. K. österreibisbe, die K. bayeriswe und die K. sächsisce), 2 ausländische und 36 theils gemeinsame, theils öôster- reichische Aftiengesellshaften. Zweite Geleise an im Betriebe ge- wesenen Bahnen wurden während des Jahres 1878 im Ganzen 14,656 km dem öffentlichen Verkehre übergeben. Danach waren von ér Gesammtlänge aller g:meinsamen und österreichischen Eisenbah- nen zu Ende tes Jahres 1878 1710,133 km oder 12,37 9% doppel- geleisig, Bei den gemeinsamen Eisenbahnen betrugen die doppel-

geleisigen Strecken 1094,641 km oder 20,93% und bei den öster- reichischen Eisenbahnen 615,492 km oder 7,14%, der ganzen Bahn- länge. Die Doppelgeleise der öfterreihishen Bahnen vertheilen si mit 11,327 km oder 1,29% auf die Staatsbahnen und mit 604,165 km oder 7,83% auf die Privatbahnen. Am Schlufse des Jahres 1878 waren in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern im Ganzen 583 für Privatzwecke bestimmte Cisen- bahnen (Industriebahnen) mit 527,816 kw Länge im Betriebe. Von diefen Industriebahnen standen 589 mit 527,301 km mit den gemein- samen und österreichischen Eisenbahnen und 3 mit 0,515 km mit den ausländischen Bahnen auf österreihischem Staatsgebiete in direkter oder indirekter Verbindung. Rechnet man zur Länge der ersteren noch die auf ungarischem Staatsgebiete mit den gemeinsamen Eisen- bahnen in Konnex stehenden 41 Industriebahnen wit 94,990 km, so beträgt die Gefamnitlänge aller mit den gemeinsamen und öster- reihischen Eisenbahnen in direkter oder indirekter Verbindung \tehen- den 621 für Privatzwecke bestimmten Eisenbahnen 622,291 km, wo- von sich 246,798 km im Eigenthume der Bahnverwaltungen und 375493 km im Besite von Privaten befinden. Was nun die Ausbreitung der Eisenbahnanlagen in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu Ende des Jahres 1878 be- trifft, so kommt ein Kilometer Bahn in Oesterreich unter der Enns auf 15,92 qkm Fläche, in Oefterreih ob der Enns auf 19,25, in Salzburg auf 34,8, in Steiermark auf 22,84, in Kärnten auf 29,19, in Krain auf 37,42, in Küstenland (söfterr.-illyr.) auf 29,2, in Tirol und Vorarlberg auf 50,75, in Böhmen auf 13,98, in Mähren auf 23,25, in Slesien auf 17,25, in Galizien auf 50,56, in der Buko- wina auf 89,21 und in Dalmatiea auf 121,99 qkm Fläche.

Kunst, LVLissenschaft und Literatur.

In Frankfurt a. M. ist am 20. d. M. in Folge eines Lungenschlages der bekannte -Literarhistoriker Professor Friedrich Kreyßig gestorben.

_— Von dem im Verlage von J. Guttentag (D. Collin) er- scheinenden Werke: „Die Preußischen Ausführungsgesetze zu den Neihs-Justizgeseßen, mit kurzen Erläuterungen und einem ausführliwen Sachregister von Dr. J. Struckmann, Geh. Ober-Justiz-Rath und Landesgerichts-Präsident, und R. Koch, Kaiserl. Geh. Ober-Finanz-Rath, Reichsbank-Justitiarius und Mit- glied des Reichsbank - Direktoriums, liegt jeßt in einem starken Bande die zweite Hälfte vor. Dieser Band enthält folgende Ge eße, Allerhöchste Erlasse, Verordnungen 2c. : Ausführungsgeseßz zur deutschen Civilprozeßordnung; Gesey,- betr. die Zwangsvoll streckung gegen Benefizialerben und das Aufgebot der Nachlaßgläubiger im Geltungs- bereiche des Allgemeinen Landrechts; Gesetz, betreffend die Zwangs- vollstre@ung in das unbewegliche Vermöge die Ausführungsgesetze zur deutschen Konkursordnung, zum deutschen Gerichtskostengeseße und zu den deutschen Gebührer ordnungen für Gerichtsvollzieher und für Zcuzen und Sachverständige; die Sciedêmannsordnung; das Gefeß, betreffend den Forstdiebstahl; die Hinterlegungsordnung ; weiter den Allerhöhsten Erlaß, betreffend die Rangverhältnisse der richterlichen Beamten und der Beamten der Staatsanwaltschaft bei den mit dem 1. Oktober 1879 ins Leben tretenden Gerichtsbehörden ; die Verordnungen, betreffend die Kautionen der Beamten ia dem Bereiche der Justizverwaltung, und bectceffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke; ferner die Allerhöchsten Erlafie, be- treffend die Bezeihnung des mit dem 1. Oktober 1879 ins Leben tretenden Okter-Landesgerichts zu Berlin als Kammergericht und betreffend die Aufhebung der 8. 2, 3 der Verordnung vom 21. Juli 1843 über die Befugniß der Justizkommissare zur Anferti- gung und Legalisirung von Nechts\chriften aller Art; die Verordnung, betreffend die Siße und Bezirke der Rheinschiffahrtsgerichte; den Allerhöchsten Erlaß und die Verfügung des Iustiz-Ministers, betref- fend die Ausübung ter Befugniß zur Dispensation von der Vorschrift des 8. 35 des Reichsgeseßes vom 6. Februar 1875 und die Verord- nung, betreffend die Kompetenzkonflitte zwishen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden. Außerdem enthält der v-rliegende Band die Ministerialverfügungen zur Autführunz der preußishen Ausfüh- rungsgesebe, dreißig an der Zahl. Die Vorzüge dieser Ausgabe sind bei Gelegenheit der Besprechung der ersten Hälfte des Werkes gebührend gewürdigt und hervorgehoben wocden. Es unterscheidet nich diese Ausgabe der preußischen Ausführungsgeseße von den meisten anderen Ausgaben dadur, daß sie außer dem ftorrekten und vollständigen Text der Gesete, Verordnungen 2c. auch die erfor- derlihen Verweisungen auf die Reichs-Justizgeseße und auf die anderen einschlägigen geseßlihen Bestimmungen, sowie kurze, theils den Motiven und sonstigen Materialien entlehnte, theils selbständige Erklärungen enthält. Auf den bereits in zweiter Auflage vorliegen- den Kommentar zur Civilprozeßordnung derselben Verfasser ist in geeigneter Weise Rücksicht genommen worden, wodur diese Ausgabe der preußischen Auéführungsgesetze den Besitzern des Kommentars vorzugê2weise willkommen sein dürste, do wird wegen der bewahrten Selbständigkeit und Zuverlässigkeit der Arbeit dieselbe auch für die Besitzer anderer Kommentare nicht minder brauchbar sein.

Gewerbe und Handel.

Zufolge Nachrichten aus Belgrad sind in Serbien in den Kreisen Alexinaß und Uschißza in der Zeit vom 14. November bis 6, d. M. 44 Stück Rindvieh an der Rinderpest *) erkrankt und 19 StüdL der Seuche erlegen. /

Wie aus Warschau gemeldet wird, ist in dem Flecken Karczew, Kreis Nowoneinsk, die Rinderpest **) ausgebrochen. Zwei Stü Vieh sind der Seuche erlegen, und die gleiche Anzahl ijt als der Ansteckung verdächtig getödtet worden.

Die Hun de1t-Mark-Noten der Weimarischen Bank werden mit Ablauf dieses Jahres unwiderruflich werthlos.

Verkehrs: Anstalten.

Drleft, 22, Dezem! er, (W. L. BJI Dex Llovddampfe „Espero“ ist heute Nachmittag mit der osftindishen Ueberland- post aur Alexandrien hier eingetroffen.

New-York, 22, Dezember. (W. T. B.) Der Dampfer des norddeutschen Lloyd „Neckär“ ist hier eingetroffen.

*) conf. Nr. 297 des Reicbs-Anz.

**) conf, Nr. 297 des Reichs-Anz.

Berlin, den 23, Dezember 1879.

Cöln, 23. Dezember, 1 Uhr Früh. (Telegramm.) Die Englische Post vom 22. Dezember Früh, planmäßig in Verviers um 8 Uhr 21 Minuten Abends, is ausgeblieben. Grund: Zugverspätung in Belgien.

Der in dec Sißung des Gesammtvorstandes der Marine- stiftun g am 13, d. Mts, von dem Regierungs-Rath Haß gehal- tene Vortrag hatte folgenden Wortlaut :

Ueber die Thâtigkeit der Deutschen Marinestiftung 1878 in dem Kalenderjahre 1879 gestatte id mir Namens des geshäftsfüh- renden Autschusses der Stiftung in Nachfolgendem zu berichten, in- dem ich damit beginne, mit kurzen Worten der thatsächlihen Ver- hältnisse zu gedenken, welche die. Stiftung, diesi an erster Stelle die Unterstüßung der Hinterbliebenen der auf M. Panzerschiff „Großer Kurfürst“ Verunglückten zu ihrer statutenmäßigen Aufgabe gemacht hat, bei ihrer Gründung vorfand.

Es sind auf dem „Großen Kurfürsten“ untergegangen

deren Hinterbliebene in Gemäßheit der Statuten der Deutschen Marinestiftung 1878 im Bedarfsfalle aus Stiftungsfonds zu unterstüßen sein würden. Cs kommen indeß hierbei von vornherein nit in Betracht die Hinterbli-benen von . S und zwar weil von ihnen entweder 1) keine oder nur in sehr entfernten Verwandt- \cbaftsverhältnissen stehende Hinterbliebene vor- handen waren oder

269 Personen, |

2) die Hinterbliebenen auf Unterstüßung ausdrüd-

lih verzicteten oder D 3) die Hinterbliebenen nicht unterstüßungsbedürftig

oder endlich 4) die Hinterbliebenen durch die ihnen von der

Marinestiftung Frauengabe überwiesenen Gaben

genügende Unterstüßung gefunden haben.

Mithin war nur die Uuterstüßungébedürf-

tigkeit der Hinterbliebenen vonn . .. . . , 226 Personen zu prüfen, und ist diese Prüfung in mözlichst eingehender Weise erfolgt. Als Resultat derselben ergab sich, daß es unter den gegebenen Verhältaissen am angemessensten erschzinen mußte, sür die zu gewährende Unterstüßung eine doppelte Form zu wählen und zwar in dec Weise, daß denjenigen Hinterbliebenen, deren dauernde Unterstüßungsbedürftigkeit nicht vorhanden, oder deren direkte Beziehungen zu den Verung'ückten keine so nahen waren, daß sie Seitens der Leßteren auf eine dauernde Unterstüßung zu rechnen hatten, daß diesen Hinterbliebenen eine ein- malige Untecftüßung überwiesen worden ist, während denjenigen Hinterbliebenen, die dauernd unterstützungsbedürftig erscheinen und die laufende Unterstüßungen Seitens der Verunglückten bereits erhal- ten hatten, oder solhe für die Zukunft mit Zuversicht erwarten durften, Jahrespensionen zugebilligt wurden. Unter Zugrundelegung dieses Vertheilungsmaßstabes sind den Hinterbliebenen von 70 Per- sonen einmalige Unterstüßungen, dea Hinterbliebenen von 156 Per- fonen Jahrespensionen zugebilligt worden. Die einmaligen Unterstußungen, deren Bemessung ebenso wiz die der zu gewährenden Jahrespensionen durch die vorhandenen Stiftungsfonds vorgezeichnet ist, sind in Beträgen von 500, 400, 390, 250, 200 und 109 4 ge- zahlt worden und haben sih in dem Jahre 1879 für die damit be- dachten 70 Personen auf den Gesammtbetrag von 13909 M belaufen. Bei Gewährung laufender Jahrespensionen galt es an erster Stelle der Wittwen und Waisen zu ge- denken, die durh den Untergang des „Großen Kurfürsten“ den Verlust ihrer Gatten resp. ihrer Väter zu beklagen hats- ten. Der Gesammtvocstand der S'iftung hat dies n Wittwen in der Zahl von 13, vorausgeseßt, daß sie sih nicht wieder verheirathen und au keine anderen Gründe den Wegfall der Pension bedingen so lange die Stiftungsfonds ausreichen, sämmtlih eine Jahrespension von je 300 M ausgeseßt, mit Auss{luß einer Wittwe resp. einer Mutter, welhen beiden eine höhere Jahrespension und zwar der ersteren von 1200 4, der leßteren von 500 4, um deswillen über- wiesen worden ift, weil diese beiden Hinterblietenen in dem Ver- unglückten ifren einzigen Ernährer verloren haben und in Folge der niht amtlichen Stellung des Letzteren aus Staatzfonds Jahres- pensionen nicht erhalten, die den sämmtlihen übrigen Wittwen in mehr oder weniger erheblihen Beträgen zu- gebilligt worden sind. Die Jahrespensionen dec Stif- tung beziffern sich für die Wittwen resp. Mütter der Verunglückten auf 5480 4 pro Jahr. Was die Waisen der Ver- unglückien, in einer Gesammtzahl von 14, anlangt, so hat der Gesammtvorstand der Stiftung beschlossen, jeder derselben einen Be- trag von 3000 46 anzuweisen, und zwar dergestalt, daß jede Waise nah Ablauf des 14. Lebensjahres in den Zinsengenuß treten, das Kapital selbst aber, vorausgeseßt, daß die Waise diesen Zeitpunkt erlebt, erst bei Verheirathung oder selbitändiger Etablirung, spätestens bei erlangter Großjährigkeit ausgezahlt erhalten soll. Zu diesem Zwede find 42 000 M. zu reserviren.

Sodann sind Jahrespensionen gezahlt worden an Hinterbliebene der Verunglückten und zwar eine Pension in Höhe von 180 Æ, 22 Pensionen in Höhe von 150 4, 106 Pensionen in Höhe von 120 Æ, 18 Pensionen in Höhe von 100 (A und eine Pension von 60 M, oder in Summa von 17970 4, welche den betreffenden Unterstüßungsbedürftigen in halt jährigen Raten dur Vermittelung der Ortsbehörden überwiesen werden. Die gesammten Jahre:- pensionen haben sich somit inclusive des vorerwähnten für die Witt- wen für das Jahr 1879 belaufen auf 23 450 M

Während durch diese Ausführung über die Wirksamkeit der Stiftung in ihrem ersten Geschäftsjahre genügender Aufschluß ge- geben sein dürfte, wird über die Gesammtrehuung, über die einzelnen Cinnahme- und Ausgabeposten, wie über den Vcrmögenasbestand, kassenmäßig festgestellt und belegt, Ihnen der Herr Schatmeister der Stiftung näheren Bericht erstatten, aus dem hier nur hervorgehoben werden foll, daß zu dem ursprünglichen Stiftungskapitale, das fih auf 311858 4 70 9 belief, im Laufe des Jahres 1879 noch an extraordinären Einnahmen hinzugetreten sind 15 702 A. 34 E diese extraordinären Einnahmen seßen fich zusammen aus 12000 ÆM, welhe naträglib von dem Hülfsverein in Bremerhaven Überwiesen wurden und aus 3702 Æ an Einzelbeträgen, unter denen mehrere Ueberweisungen Seitens Sr. Excellenz des Herrn Chefs der Admiralität dankend zu erwähnen find. Leider hat es nicht gelingen wollen, einen größeren Kapitalsbetrag, welcher bei der genannten hohen Behörde vorhanden ist, und welcher nah Bestimmung der Geber für den Fall, daß für die Hinterbliebenen der auf dem „Großen Kurfürst“ Verunglückten durch die sonst für sie veranstalteten Sammlunçen ein hinreichender Unterstüßungsfonds erwachsen scin würde, nah dem Ecmessen Sr. Excellenz des Herrn Chefs der Admiralität zu ähnlichen Zwecken verwendet werden kann. Leider hat es nicht gelingen wollen, diesen Kapitalsbetrag dem Fonds unserer Stiftung zuzuwenden, da an mafgebender Stelle mit Rücksiht auf die den Hinterbliebenen gewährten Staatsbeihülfen sowie die von der Stif- ¡ung Frauengabe und von uns gewährten Unterstüßungen, deren Hülfsbedürftigkeit genügend beseitigt ersheint und deshalb Abstand genommen worden ist, den gedachten größeren Kapitalsbetrag auch noch behufs dieser Verwendung zu unferer Verfügung zu stellen. Wir wollen hoffen, daß diese Voraussetzung zutrifft und daß zu dem Zeitpunkte, an welchem die uns zu Gebote stehenden Mittel sämmt- lih verausgabt fein werden, wir wegen Mangels an Fonds nicht ge- zwungen sein müssen, hülfsbedürftige Hinterbliebene der Verunglückten mit ihren Unterstüßung8gesuchen abzuweisen.

Indem der geschäftsführende Ausschuß si gestzttet, bezüglich der übrigen Kassenposten auf den Bericht des Herrn Schaßmeisters zu

verweisen, knüpfen wir an letzteren den Antrag, uns für das ab-

gelaufene Geschäftsjahr die statutenmäßig erforderliche Decharge zu ertheilen, zu welch leßterem. Behufe die Kassenbeläge zur Durchsicht hier vorliegen und zur Verfügung stehen.

_ Möôge es, bevor der ge\chäftsführende Aus\{huß fich zum zweiten Gegenstande seiner ihm für die Sißung des Gesammtvorstandes ob- liegenden Aufgabe, die Festseßung der Ausgaben für das Jahr 1880, wendet, gestattet sein, darauf hinzuweisen, wie die gemachten Er- fahrungen zur Genüge den Nachweis geliefert haben, daß es wohl angebracht war, die für die Hinterbliebenen der Verunglückten bestimmten Beträge, soweit sie bei den unsere Stiftung bildenden Sammelstellen eingegangen sind, niht durh sofortige Vertheilung des Gesammtbetrages zu verausgaben, sondern bei der Verwendung \orglih auc der Zus- kunft z12 gedenken. Die in dieser Beziehung vorliegenden amtlichen und außeramtlihen Schriftstücke bekunden zur Genüge, wie die Hülfs- bedürftizgkeit der Hinterbliebenen der Verunglückten in zahlreichen Fällen im Laufe der leßten Zeit nicht allein niht abzenommea, son- dern sih noch gesteigert hat, und wie in Folge dessen erhöhte Spen- den aus Stiftungsfonds wohl angezeigt wären, wenn man eben nit mit der Beschränktheit der Mittel zu rehnen hätte und nicht in Bedacht nehmen müßte, zu verhindern, daß die an sich \{chon knapp bemessene Dauer der Stiftung noch mehr verkürzt werde.

Was nun den zweiten Theil der heutigen Besc&lußfassung des Gefammtvorstandes anlangt, so hat sich diese auf eine Festsetzung des Etats pro 1880 zu eritrecken, und wird in dieser Beziehung feste zuseßen sein, ob und in welcher Höhe die Unterstlißungen aus Stif-

| tungsfonds pro 1880 stattfinden sollen. Es ist vorauszuschicken, daß

| die Jahreëpensionen, mit welchen im Jahre 1879 162 Personen be-

dat sind, leßteren dur die Ortsbehörden in halbjährigen Raten zu-

| gestellt und die Behörden „gleichzeitig ersucht wordea sind, bis zum 15, November d. J. mittheilen zu wollen, ob in den einzelnen Fällen