1879 / 301 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

aub für das Jahr 1880 die Zahlung von Pensionen geboten er- scheine. Seitens der Behörden sind über 132 Hinterbliebene ein- gehende Berichte des Inhalts eingegangen, daß eine Unterstütung®- bedürftigkeit für das Jahr 1880 in vollem Maße vorliege, fo daß wohl kein Anstand vorhanden ist, die Unterstüßungen pro 1880 in aleicher Weise zu gewähren, wie sie pro 1879 gewährt worden find, Es ergiebt dies pro 1880 an Pensionen eine Ausgabe von 19 830 , eine allerdings wesentlih geringere Ausgabe wie an Pensionen im Fahre 1879 zur Zahlung gelangt sind, da in dem Jahre 1879 hier- füc, wie bereits vorerwähnt wurde, an 162 Personen 23360 M verausgabt wurden. Es darf indeß nicht übersehen werden daß voraussihtlich von verschiedenen Behörden, namentlich den Vorständen kleiner Ortsgemeinden, es unterlassen ift, den für den Nachweis der Unterstütungsbedürftigkeit fixirten Termin zum 15. Novembec innezuhalten, und daß erst, wenn in den betreffenden ut die bither gewährten Pensionsraten am 1. Januar kommenden

ahres nit zur Auszahlung gelangen, und die Nahrungsforgen er- neuert an die Hinterbliebenen herantreten, nahträglih no die Unter- stüt ungsgesuche pro 1880 eingebracht werden. Der geschäftsführende Aus\{huß beantragt deéhalb, ihm pro 1880 zur Gewährung von bereits hinreihend motivirter Pensionen den Betrag von 19 830 zur Verfügung zu stellen, indem er damit den ferneren Antrag verbindet, daß ihm, für den Fall die vorange- führte Vorausseßung zutreffen sollte, die Befugniß einge- räumt wird, solhen Hinterbliebenen, die bereits im Jahre 1879 aus dem Stiftungsfonds Jahrespensionen erhalten haben, leßtere auch in gleicher Pone pro 1880 zu überweisen, sofern die Unterstüßungs- bedürftigTeit in den einzelnen Fällen genügend nachgewiesen ist. Wenn die Anträge des geschäftsführenden Ausschusses die Zustimmung des Gesammtvorstandes erhalten, werden aus dem Stiftungskapital, das z. 3. 13072 M an Jahreszinsen aufbringt, die nöthigen Effekten entnommen und versilbert werden müssen, um die nöthige Balanzirung der Einnahmen und Ausgaben herzustellen.

Anlage B.

Deutsche Marinestifstung 1878, RNechnungéabscchluß pro 1879.

Einnahmen. B 311858 M 70 S O2 34 I 22 ¿00 202 16 339 485 M.

Saab E Im Laufe des Jahres eingegangene Bciträge Zinsen von Ostpreußischen 439% Pfandbriefen Zinsen von Robert Warschauer et Co.

Ausgaben. Ginmälige Untettübunen Pensionen an Wittwen von Hinterbliebenen . Pensionen an Hiuterbliebene von Verunglückten Sea DGSTONE E E dke e Ankauf von 2905C0 A Ostpreußischen 43% ande R s Guthaben bei Robert Warschauer et Co. .

13 900 A 5480 , 1790

695 ; 300825 ,

61d 339 185 M

Ido J Don

Berlin, den 13, Dezember 1879.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 17. d. Mts. bringen wir bierdur zur öffentlicen Kenntniß, daß die fractfreie Beförderung der freiwilligen Gaben an Nothleidende în Oberschlesien auf den preußischen Staats- und vom Staate

verwalteten Bahnen, sowie auf vielen, in den Zeitungen namhaft gemachten oder sonst leiht zu ermittelnden Privatbahnen nicht nur folhen Sendungen, welche mittelst eines mit dem rothea Kreuze und dem Stempel der Oberschlesishen Eisenbahn, sowie mit der ge- druckten Unterschrift des Nothstandsaué schusses der verbündeten vater- ländischen Frauenvereine in Schlesien versehenen Fracbtbriefes auf- gegeben sind, sondern auch allen ande:en derartigen Sendungen zu- gestanden wird, wenn dieselben an staatliche oder städtische Behörden oder an Wohlthätigkeitsvereine adressirt und mit dem Vermerk im Frahtbriefe: : : e

„Freiwillige Gaben für die bedrängte Bevölkerung einzelner Kreise

Oberschlesiens, aufgezeben sind. /

Breslau, den 21. Dezember 1879. i Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

Am 20. Dezember ist, wie die „Nat. Ztg." mittheilt, auf ver- einte Anregung des General-Postmeisters Dr. Stephan und des Hrn. Dr. Werner Siemens eine Versammlung hervorragender Vertreter der Wissenschaft, der Civil- und Militärverwaltung und der auf die technische Anwendung der Elektrizität angewiesenen Gewerbe in den Räumen des hiesigen Central-Postgebäudes zusammengetreten, welche die Errichtung eines „Elektrotechnischen Vereins für Deutschland“ beschlossen. Die Diskussion der Angelegenheit wurde dur eine Ansprache des General-Postmeisters eingeleitet. Nachdem auf den Vorschlag des Professor Kirhhoff der (@eneral-Postmeister den Vorsiß der Versammlung übernommen, wurden die Satzungen des Vereins, unter Zugrundelegung eines von Dr. Werner Siemens ausgearbeiteten Statutenentwurfs, be- rathen und beschlossen. Durh schriftliche Beitrittserklärungen Seitens sämmtlicher Anwesenden wurde demnächst die Errichtung des Vereins formell vollzogen. Der neve Verein hat sih, wie aus den „Sabungen“ hervorgeht, die Ausgabe gestellt, in der Entwickelung und Förderung der tehnischcen Anwendung der Glefktrizität und der Fortbildung ihrer Kenntniß durch Nußbarmachung der tehnischen Einrichtungen und Erfahrungen für die Wissenschaft, ferner in der Bildung eines Vereinigungépunktes für die deutschen Elektrotechniker zur Förderung ihrer wissen chaftlibhen , technishen und gewerblichen Interessen beizutragen. Dies soll durch Vorträge, Veröffentlichung der Sißungsprotokolle und Herauêgabe einer Mereinszeitschrift ge- \chehen. In den ges{chäftsführenden Aus\{uß wurden gewählt: als Mitglieder die Herren Dr, Werner Siemens, Geheimer Rath Pro- fessor Dr. Kirchhoff, Geheimer Ober-Regierungs-Rath Strecert und

Geheimer Ober-Postrath Dr. Fischer.

Nauden, 22. Dezember. Die Genossensbaft \{chlesis{er Malteserriiter unter deny Vorsitz des Herzogs von Ratibor hat den Nothleidenden Oberschlesiens 3000 4 bewilligt, welche speziell für die Krankenpflege verwendet werden sollen.

Leider ist die Kälte in den von der Noth heimgesuchten Distrik4 ten aufs Neue erheblich gestiegen und betrug heute früh —17 Gr. R.

Nom, 18. Dezember. Der Vesuv bot gestern Abend, wie rnan aus Neapel telegraphirt, ein neues, ungewohntes Schauspiel dar, indem ih große feurige Lavamassen auf der Seite gegen das Observato- rium den Berg hinab ergossen, die das weiße Gewand, in wel- ces der mit Schnee vollkommen bedeckte Vesuv gehüllt ist, in ge-

spenstischer Weise beleuchteten.

Im Wallner - Theater erleben die „Woßblthätigen Frauen“ heute \{chon die 50. Aufführung. Zu den Aufführungen an den Festtagen sind selbst von außerhalb Biletbestellungen in großer Anzahl eingegangen. i

Im Kroll\schen Etablissement wird an- den Feiertagen die prähtige Weihnachtsausstellung erst zu voller Wirkung gelangen und wie immer an diesem s{chôönen Feste das Ziel von Tausenden sein. Das Etablissement bietet an diesen Tagen neben dem Meiz der Ausstellung noch eine Fülle von Unterhaltung: Konzerte der trefflichen Hauskapelle im Königssaal und Konzerte der Tyroler im Tunnel während des ganzen Abends, dann im Theater die belustigende, glänzend, auch dur Ballet auégestattete, von dem Per'onal des Wallner-Theaters, Frl. Ernestine Wegner an der Spite, trefflich dargestellte phantastische Posse ,Liebeëszauber“ von Jacobson, also genug der Anzie. ung für das Publikum.

Hr. Direktor Renz hat seit einigen Tagen das Programm der Vorstellungen in seinem Cirkus durch eine neue Pantomime: „Der Fall von Plewna“- bereichert, Die Pantomime, welche von Hrn. Renz selbst sehr geschmackvoll arrangirt und glänzend inscenirt ist, stellt cine Anzahl mit vielem Humor wirkungs8voll komponirter Bilder aus dem leßten russish-türkischen Kriege dar. Recht geeignet für die frohe Weihnachtszeit zur Belustigung der Kinderwelt ist das brillante Ausf\tattungsstück au dadurch, daß, bis auf das Ballet, die agirenden Personen aus\{ließlich Kinder sind, an deren - vortrefflich ein- exerzierten mit großer Präzision ausgeführten militärishen Spielen in ihren, der Wirklichkeit streng entsprechenden, fleid- samen Uniformen, die Alterêgenossen im Zuschauerraum ihre bele Freude haben. Die Pantomime besteht aus ses Tableaux. Im ersten wird ein von Infanterie, Artillerie und Ka- vallerie (Kosaken) bezogenes Lager vor.eführt, in dem das bunte Durcheinander der historisch treuen Uniformen und das vielbewegte Treiben von den kleinen Soldaten recht drastish imitirt wird. Nach dem Abkochen und der Stärkung des Leibes wird dem Lager eine angenehme Augenweide in einem von 16 Damen im Kosakenkostüm ausgeführten Kosakentanze geboten. Das zweite Tableau stellt den Uebergang über die Donau dar. Vor unseren Augen wird eine Brücke über den Strom geschlagen und mit klingendem Spiele zieht ein ruf- sisdes Corps, Bataillone, Schwadronen und Batterien hinüber. Eine mit militärishem Schick ausgeführte Revue, welcbe der kom- mandirende russishe Seneral mit seinem Stabe abnimmt, zeigt das dritte Tableau, mährend das vierte die heldenmüthige Vertheidigung einer Fahne durch einen russischen Soldaten darstellt. Eine von dem kleinen Renz allerliebs gespielte Episode bringt das folgende Bild: Der Kosacken-Hettmann und sein verwundetes Pferd. Den Schluß der Pantomime bildet dann in dem leßten Ta'leau der kühne Angriff von Plewna durch die Russen und die verzwei- felte tapfere Vertheidigung durch die Türken, welche Piece vorzüglih eingeübt ist und durch ihre dramatische Bewegt- heit und glänzenden Lichteffekte ein interessantes Schauftück bietet, für dessen treflihe Jnscenirung Hrn. Direktor Renz lebhafter Bei- fall durch wiederholten Hervorruf ausgedrückt wurde. Neben der Pantomime, welche in dem reichhaltigen Programm eines jeden Abends vur eine Nummer bildet, erwähnen wir für heute aus der langen Reihe der interessanten Piecen nur der mit erstauulicer Kraft

und Gewandtheit ausgeführten Produktionen der cmerikanischen Luft- Gymnaitikerin Miß Leona Dare, welche allgemeine Bewunderung erregen.

5% K JInserate füc den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das

Steckbriefe und Untersuckungs-Sachen. 9.

Industrielie Etablizzements, Fabriken

S s 2 Ti PED S EAEACE N Ee A M R: i M Desen tlidh êV Anzeiger. s nehmen an1 die Annoucen-Expeditionen A

„Juvalivendank“, Nudolf Mosse, HaascnFtein & Bogier, G. L. Daube & Lo,, E. S&lotîic,

Postblatt nimmt an: die Königlicze Expevition

des Deutsches Reihs-Änzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. F. Wilhelm-Straße Nr. #2,

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n, dergl,

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissiónen ete.

. Verloosung, Amortisation, Zinszaklang u, 2. w, vorn öffentlichen Papieren,

#

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen

Stecbrief. Der Aufenthalt nachbenannter Per- soren: 1) des Cirkus-Direktors Karl Merkel und der Cirfus-Mitglieder, Künstler, 2) Oskar Heter, 3) Alexander Kurt, 4) Adam Met, auch Mezza ge- nannt, 5) Segelmeisters Palmer des Aelteren, 6) Negers Gimps, Gemps oder James, Herkules der Merfkel’schen Truppe, gegen welche wegen ge- meins{aftliher Mißhandlung, gegen den Karl Merkel auch wegen Bedrohung mit Verübung eines Ver- brechens, Voruntersuchung eröffnet und die Haft be- {lossen ist, ist unbekannt. Es wird ersucht, die- selben zu verhaftea und dem nächsten Amtsgericht vorzuführen, welches sie annehmen und über die Be- shuldigung hören, die entstandenè Verhandlung aber anber senden wolle, wonächst üter die Angeschul- digten weiter verfügt werden wird. Brieg, den 11. Dezember 1879. Königliches Landgericht. Der Untersuchungsrichter.

Stecfbrief. Gegen den WMonsionar Simon Kruszla aus Kröben, Kreis Kröben, zuleßt in Dynow in Galizien, welcher flüchtig ist, soll eine durch vollstrecktbares Urtheil tes Königlichen Appel- lationsgerichts zu Posen vom 28. September 1874 erka: nte Geldstrafe von 945 4, im Ünvermögens- falle eine 105 tägige Gefängnißstrafe voUstreckt wer- den. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß zur Strafvollstrekung abzuliefern, und von dem Geschehenen hierher Nach- richt zu geben. Lisa, den 18. Dezember 1879, Königliche Staatsanwaltschaft.

Der Floßmeister Theodor Janiszewski zu Dobrowo bei Kolo ist durch rechtsfkräftiges Mandat des Königlichen Kreisgerihts zu Rogasen vom 29. Juli 1879 wegen Uebertretung der §8. 26 und 33 der Strompolizei-Oxdnung vom 8, Januar 1869 zu 12 M, im Unvermögensfalle zu 4 Tagen Haft, vet- urtheilt worden. Um Strafvollstreung und Be- nachrichtigung zu den Akten V. b. 543/79 wird ersuht. Rogasen, den 11. Oktober 1879, König- liches Amtsgericht.

Der Floßmeister Vincens Wasiak in Ochli bei Kolo, Kreis Konin, Gouverrement Warschau, ift durch rechtskräftiges Mandat des Königlichen Kreisgerichts zu Rogasen vom 29. Juli 1879 wegen Uebertretung der §8. 26 und 33 der Strompolizei- Ordnung vom 8. Januar 1869 mit 12 „. Geld- strafe, im Unvermögensfalle mit 4 Tagen Haft be- straft worden. Um Strafvollstreckung und Benach- richtigung zu den Acten V. b, 544/79 wird ersucht. Rogasen, den 11, Oktober 1879, Königliches Amts-

gericht.

[14244] Steckbrief. Wiedenhofen, Wilhelm, Uhrmacher aus Mett- mann a./N., is der Unterschlagung einer Uhr drin- gend verdächtig, Auf Grund richterlichen Haft- befehls wird 2c. Wiedenhofen hiermit \teckbrieflih

| sucht. i: Waltershausen, den 19. Dezember 1879.

niß des Herzogl. Amtsgerichts Tenneberg hier er-

Der Amtsanwalt. U. Hoder.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Mittwock, den 7. Danuax 1880, Vormittags 10 Uhr, werden im Küselshen Gasthofe hierselbst aus den Jagen 1, 19, 30, 38, 40, 41, 133, 186 und 158 der Königlichen Oberförsterei Negenthin ca. 34 Stück Eichen-Nutenden, ca. 12 Stück Weiß- buchen-Nutenden, ca. 52 Stück Birken-Nußenden, ca. 5 Stück Aspen-Nutenden, ca. 919 Stück Kiefern- Bau- und Schneidehölzer, unter den gewöhnlichen Licitationsbedingungen zum Verkauf gestellt werden. Negenthin, den 21. Dezember 1879, Der Ober-

förster, -R iß.

[14283] Für das 2. Brandenburgische Feld - Ariillerie- Regiment Nr. 18 soll die Lieferung von circa 166 kfompletten Helmen mit Schuppenketten und Kokarden, 130 Kalbfell-Tornistern, 37 Leibriemen mit verschiebbarer Säbeltasche, 81 Sâäbelkopyel mit Schnalle, 78 Mantelriemen, 54 Paar Sporen, 145 Faustriemen für Unteroffiziere, 235 Faustriemen für Gemeine, 35 Säbeltroddel für Unteroffiziere, 387 Säbeltroddel für Gemeine, 160 Pistonleder, 48 Feldflaschen, 31 Banderolls, 6 Kaffeemühlen, 24 Kochapparaten vergeben werden. versiegelte Offerten mit der Aufschrift „Sus- mission auf Ausrüstungsstücke“ sind bis zum 5. f. Mts. unter Beifügung von Proben und An- gabe der kürzesten Lieferungözeit portofrei einzu- senden. Frankfurt a./O,., den 22, Dezember 1879, Die Negiments-Bekleidungs-Fommission.

[14284] Submission. Die zum Bau eines Kasernements an der Logen- straße hierselb erforderlichen 5000 Mille Hintermauerungsfteine, 195 Mille Klinker und 200 Mille poröse Steine sollen im öffentlihen Submissious-Verfahren ver- dungen werden. Schriftliche, mit entsprechender Aufschrift versehene, versiegelte Offerten nebst Probejreinen werden bis zum Termine

haftung und Ablieferung desselben in das Gefäng- | im Bureau der unterzeihneten Verwaltung,

111 46 47 61 86 136 184 206 372 373 374 394

und Grosshandel, . Yerschiedene Bekanntmachungen. . Läterarische Anzeigen.

Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen-Bureaus.

. Theater-Ánzeigen, | In der Börgeu- | ; Familien-Nachrichten. | beilage. f

Ka- serne 1.,, Zimmer Nr. 8, franco entgegen genommen. Die Bedingungen liegen daselbst und am Berliner | Baumarkt, Wilhelmsstraße 92/93, zur Einsicht aus, werden auch gegen Einsendung von 24 abschriftlich ; mitgetheilt. | Fraukfurt a./O., den 22, Dezember 1879. j Königliche Garnison-Verwaltung. | |

[14279] Bekanutmachung. / Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß zur Erfüllung des für die Tilgung der städtischen Schuld vom Jahre 1828 bestehenden Amortisations- planes für das Jahr 1880, 3F °%/% Berliner Stadt- Obligationen im Gesammtbetrage von 180 975 M i amortistrt worden sind und werden dieselben mit Zinsscheinen vom 1. Januar 1880 ab und Zins- \chein-Anweisungen vorschriftsmäßig kassirt werden. Berlin, den 19, Dezember 1879,

Magistrat hiesiger Königli®zen Haupt- und Residenzstadt Duncker.

[14331] Berichtigung.

Sn dem Inserat vom 20. Dezember: Deutsche Hypotheken-Bank, Verloosung, Nr. 300 d. Bl., muß es in der ersten Zeile der ausgeloosten Nummern nicht Serie 1V. Litt, ANr. 171 heißen, sondern Serie 17. Litt, 4. Nr.171.

Gewerkschaft Massen.

Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß die Zin- sen der 69/6 Obligationen der Massener Gesellschaft für Kohlenbergbau mit : Mark 36 pro Stück

gegen Einlieferung des Coupons Nr. VULl. vom 2. Januar 1880 ah an der Kasse des A. Schaaff- hausen'schen Bank-Vereins îu Cöln erhoben werden können.

Gleichzeitig machen wir bekannt, daß bei der am 17. cr. vor dem Notar Herrn Rechtsanwalt Hum- perdink in Dortmund stattgefundenen Ausloosung von 40 Stü jener Obligationen die Nummern

474 582 583 584 585 740 812 837 850 912 944 952 1028 1096 1127 1155 1212 1278 1323 1324 1544: 1640. 1/29 1/49 1760 1007. 1793 1888 gezogen worden sind. Die Rückzahlung dieser ge- zogenen Obligationen erfolgt gegen Rückgabe der Stücke nebst Talons und Coup-:ns Nr. 9 und 10 mit Mark 600 pro Stück vom 2. Januar 1880 ab mit welhem Tage die Verzinsung aufhört, durch den A, Schaaffhausen'shen Bauk-Berein in Cöln,

Nücfständig und noch nicht zur Einlösung prä- sentirt sind die am 14. Dezember 1878 ausgeloosten Obligationen Nr. 551, 1099 und 1286 bezügli derer unsere Bekanntmachung vom 20. Dezember 1878 hierdurch wiederholt wird.

Zeche Massener Ticfbau bei Unna, den 20. De-

Dienstag, den 6. Januar 1880,

verfolgt, und es wird im Betretungsfall um Ver-

n D S

Vormittags 10 Uhr,

a m mm imi M A d

j ausgeloost worden.

Bekanntmachung.

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privis legiums vom 4. November 1868 emittirten Kreis. Obligationen sind am 29, September 1879 die nachverzeichneten 49 Stück à 300 4 Litt, A:

Nr 12 20 29 89 04 (8 87 L 119 120-1309

156 157 164 166 187 218 230 247 249 258 980 336 363 394 402 404 432 435 444 453 476 494 496 503 505 513 523 526 541 554 562 563 617 626 641 663 716 795

(14263]

Diese Obligationen werden den Inhabern hier-

durch dergestalt gekündigt, daß die Kapitalbeträge

vom 1. Juli 1880 ab bei der hiesigen Kriis-

Kommunal-Kasse zu erheben sind.

Mit diesem Tage hört die Verzinsung der Dbli-

gationen auf.

Bei der Einlösung find die Obligationen nebst

dem Zins-Coupon Serie 111. Nr. 10 und den Ta-

lons an die Kreis-Kommunal-Kasse abzuliefern.

Die Beträge fei, lend.r Zins-Coupons werden vom

Kapital in Abzug gebracht. -

Von den früher gekündigten Obligationen sind

noch nicht zurückzeliefert :

Litt. A, Nr. 43 265 301 309 333 343 355 388 391 397 422 463 465 466 492 501 557 564 565 573 575 582 665 667.

Calau, den 13. Dezember 1879.

Namens des Krei -Ausschusses Der Landrath: Frhr. von Patow.

Bekanntmachung.

Vom 2. Januar k. J. ab wird die II. Serie Zinscouxons nebst Talons für die s Jahre 1880/84 zu den Soldiner Kreis-Obligationen VIL. Emission ausgereicht werden.

Zu diesem Zwecke haben die Inhaber gedachter Obligationen die älteren Talons mit aufgerecneten und unterschriebenea einfachen Verzeichnissen, welche außer Namen, Stand und Wohnort des Inhaber, auch Nummer, Buchstaben und Betrag der einzelnen Obligationen enthalten, der Kreis-Chaufsseebaukasse hierselbst zurückzurc ichen, e :

Drudckformulare zu solhen Verzeichnissen sind bei derselben unentgeltlich zu haben. S

Der einstweiligen Einsendung der Obligationen und der Ausstellung besonderer Quittung über die neuen Coupons nebst Talons bedarf es nur dann, wenn die bezüglichen älteren Talons abhanden g(* kommen sind.

Soldin, den 20, Dezember 1879.

J. A, des Soldiner Kreis-Chausseebau- Comité. Der Landratysamts-Verwalterx : Wu, Weiß,

Kreisdeputirter. Redacteur: J. V.: Niedel. Berlin! ————

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen

[14281]

nl

zember 1879. f [14282] Gewerkschaft Massen.

{(cins{ließlich Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischeu Staats-Anzeiger.

301. _

D L

T öónigreich Preußen.

Ge 2:8, Erwerb mehrerer Privateisen- Stagt vom 20. Dezember 1879.

(Anlagen.)

Zwischen der Königlichen Staatéregierung, ve h di Gekbeimen Ober-Regierungs-Räthe Brefeld i dal E missarien des Ministers der öffentlichen Arbeiten, und den Geheimen Ober Finanz-Rath Nöôtger, als Kommissar des Finanz-Ministers einerseits und dem Direktorium der Magdeburg-Halb-rstädter Eifen- bahn*Gesellshaft andererseits ist leute unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung, scwie der Zustimmung der General- versammlung der Aktionäre der vor;enannten Eisenbahngesellschaft folgender Vertrag abgeschlossen wo den. L :

E Die Magdeburg-eHalberstädter Eisenbahn-Gesell\{aft übertr3 die Verwaltung und den Betrieb ihres ganzen Va O irgend welche Beschränkung auf ewige Zeiten an den Staat. / Zu diesem Zweck üÜbergiebt das Direktorium der Magdeburg- Halberstädter Cifenbahn-Gesellshaft Verwaltung und Besiß des ge- sammten beweglichen und unbeweglichen Vermögens dcr Gesellschaft sowie die Bestände aller zum Vermögen der Gesellschaft gehörigen oder von dem Direktorium der Gesellschaft verwalteten, für die Zwee des Unternehmens bestimmten Fonds mit der im 8, 9 vorgesehenen Beschränkung an die vom Staate zur Verwaltung desselben einzu- seßende Königliche Behörde. S2

Die Uebergabe wird am 1. des zweitea auf die Perfektion de D S bewirkt, e 8 soll jedo beretts vom 1. Januar 1879 ab Verwaltung und

j 5 sj 5 7 T, 7 Í G U e 1 2 S g E Eisenbahn für Rechnung des

Die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft, welHe in der Zwischenzeit die Verwaltung im Interesse des Staats in bisherig L Weise durch ihr Direktorium führen läßt, verpflichtet sich, in allen wichtigen Angelegenheiten sih der vorgängigen Zustimmung des Ministers der öffentliden Arbeiten zu verfichern. :

Vom 1. Januar 1879 ab gehen auf den Staat die gesammten Nuzungen und Lasten des Vermögens der Magdeburg: Halbe: städter Eisenbahn-Gesellschaft ohne jede weitere Beschränkung, als in diesem Ber- trage selbst näher bestimmt ift, über. Insbesondere fli ßt der gesammte nah Abzug der Verwaltungs-, Unterhaltu1 gs- und Betriebskosten, sowie der zur - planmäßigen Lerzinsung und Tilgurg der Anleihen der Magdeburg -Halberstädter Cisenkahn- Gesellschaft erforderlichen Beträge und der Zins,uschüsse, welhe Seitens dersclben auf Grund der mittels Vertrag vom 17, Juni 1874 übernommenen Garantie für die Verzinsung der Pricritä!s-Obligationen 3. Emission des Hannover-Altenbekener Eisenbahnunternchmens etwa zu leisten sind verbleibende Reinertrag dem Staate autschließli% zu. Zu den An- leihen der Magdeburg- Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft sind auch zu rechnen die von ihr selbstschuldnerish“ übernommenen Prioritäts- Obligationen dcr ehemaligen Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn- Gesellschaft, sowie die Aktien diesec und der ehemaligen Cöthen- Bernburger Eisenbahn-Gesellschaft, welch-n die Magdeburg-Halber- städter Cisenbahn-Gesellschaft beim Erwerb der betreffenden Bahnen eine feste jähriihe Rente garantirt hat und endlich auch das von der Herzogli Anhaltischen Negierung gegebene Darlehen von vierhundert fünfzig Tausend Mark. : :

Vit dem Uebergange der Verwaltung ükernimmt der Staat die ordnunçgemäßige Unterhaltung und Erneuerung der Bahn, der Bahn- anlagen und Betriebsmittel, sowie auch die Deckung aller für die Verwaltung und den Betricb des Unternehmens erforderlichen aufer- ordentlichen Ausgaben. Dagegen sollen dem Staate die Bestände der bieher noch getrennt verwalteten Ncservefonds der Magdeburg- E Magdeburg-Wittenberger und Magdeburg-Leipziger Sisenbahn, des Erneuerungsfonds, des Extrareservefonds mit der im 8. 9 vorgesehenen Beschränkung, des Reservebaufonds und des Gqa- rantiefonds für Zuschüsse zur Verzinsung der Hannover-Ultenbekener 43 %%o igen Eifenbahn-Prioritäts- Obligationen 3, Emission zur freien Verfügung anheimfallen und die auf die Veiwendung beziehung?- weise Verwaltung bezüglichen statutarischen Bestimmungen außer An- wendung treten. i

betresfend den bahnen für den

S0.

Auf die zu errichtende Königliche Behörde gehen alle in den durch Allerhöchste Ordre vom 14, Januar 1842 bestätigten Gefell- scaftsstatuten und deren Nachträgen, den Generalversammlungen, dem Ausschuß und dem Direktorium beigelegten Befugnisse, soweit niÞt dur diesen Vertrag etwas Anderes festgeseßt ist, über. Jn- gleichen vertritt sie die Magdeburg- Halberstädter Eisenbahn-Gesell- schaft bezüglich aller derselben zustehenden Berechtigungen und ob- liegenden Verpflichtungen und übt namentlich alle Befugnisse aus, welche gesetzli dem Vorstande einer Aktiengesellschaft zustehen.

Für die Folge hat die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Ge- sellschaft ihren Siß und Gerichtsstand im Domizile der gedachten Königlichen Behörde. Gegenüber den bisherigen Prioritäts- und sonstigen Gläubigern der Magdeburg-Halberstädter Cisenbahn-Gesell- saft behält diese indeß ihren Gerichtsstand in Magdeburg und soll in dieser Beziehung die erwähnte Königliche Behörde der Gerichts- barkeit in Magdeburg unterworfen sein. i

Der Auescuß der Gesellschaft besteht, sobald der Vertrag per- fekt geworden ift, aus denjenigen Personen, welche zu dem gedachten Zeitpunkte Mitglicver desselben sind. Die Zahl der Ausschußmit- glieder wird in der Weise allmählih auf 15 reduzirt, daß in den Fällen des Ausscheidens einzelner Mitglieder durch Tod oder frei- willigen Austritt eine Neuwahl unterblcibt. Der Aus\cbuß hat zu- gleih das Interesse der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesell- \chaft gegenüber dem Staate, soweit es sich um die Erfüllung dieses Vertrages handelt, wahrzunehmen und gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

8,4

M Die bei dem Uebergange der Verwaltung und des Betriebes des i agdeburg- Halberstädter Eisenbahn-Unternehmens auf den Staat dem eßteren zur freien Verfügung anheimfallenden im §. 2 näher bezeich- PEeA Fonds müssen bei Festsetzung der Dividende für das Jahr 1878 Repeltens in derjenigen Höhe erhalten werden, welche sie mit dem ednungeabsch{lusse des Jahres n erreicht hatten.

S. 0.

M Der Staat zahlt den Inhabern der Stammaktien Litt. A. der e gdebu! g- Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft eine feste jährliche E von 6 0/9, den Inhabern der Prioritäts-Stammafktien Litt. B,

Ee folhe von 34 °/ und den Inhabern der Prioritäts-Stammaktien feste G eine solhe von 5 %/. Zu dem Ende wird der Betrag der U Rente mittels Abst. mpelung auf den Aktien vermerkt. Gleich-

L da werden die Dividendenscheine nebst Lalons gegen Zinscoupons a Talons nah beigefügtem Formular umgetausht. Die Zahlung 4 L Rente erfolgt in halbjährlichen Raten am 1. Juli des laufenden e am 2. Januar dcs nächstfolgenden Nehnungsjahres gegen Rück-

ga e des betreffenden Zinëcoupons in Magdeburg und Berlin. alls nie mtausch der Dividendenscheine gegen Zinscoupons unterbleibt, die die Rente nur in einer Rate am 2. Januar des nächstfolaen- nid Rechnungsjahres gezahlt. D.videndenscheine, Zinscoupons, welche t vier Jahre nah dem Fälligkeitstermi:.e zur Entgegennahme der

Berlin, Dienstag, den 23. Dezember

Zahlung präsentirt werden, verfallen ohne Weiteres Y i

der Pensions- und Unterstüßungékasse für die Beinen vér Varoe

burg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft, jedech mit der Maßgabe

daß die ihr zugeflofsenen Rentenbetcäge, soweit nachträgliche Zahlung

f ars Hans e von dem Minister der n Arbeiten aus Billigkeitsrücksichten angeordn

fellle G AA, g sichten angeordnet werden

: S0. : j __ Den bicherigen Prioritätsgläubigern der Magdeburg » Hül Ler: städter Eisenbahn-Gefellschaft mit Einschluß der ben im & 2 erwähnten Magdeburg-Wittenbergeschen Prioritätsgläubiger und In- haber von Aktien der ehemaligen Magdeburg-Wittenbergeschen und Cöthen-Bernburger Eisenbahn-Gesellschaft bleiben ihre Rechte bezüglich des Magdeburg- Halberstädter Eisenbahn-Unternehmen? un- ges{mälert vorbehalten. Der Staat wird die Magdeburg-Halber- städter Cisenbahn nebst allem Betriebs material und sonstigem Zu- behör zunächst als einen getrennten Vermögenskomplex verwalten. Gn als Seitens des Staats mit der Magdeburg-Halberstädter Sijenbahn Staatébahnen oder unter Staatsverwaltung stehende Privatbahnen zu einer Verwaltung vereinigt werden, soll Be- hufs Vereinfahung der für die Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn zu führenden getrennten Rechnung dieselbe an sämmtlichen Betri b8aus aben nah Maßgabe derjenigen Bestimmun- gen theisnehmen, welche im Artikel 1X. Nr. 2 des unterm 17. Juni 1874 Allerhöchst bestätigten, zwischen der Hannover-Altenbekener und der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesell\chaft abgeschlossenen Bertrages betreffend die Ueberlassung der Verwaltung und des Betriebes des Hannover-Altenbekener Eisenbahnuuternehmens an die Magdeburg-Halberstädter Cisenbahn-&esellshaft und Uebernahme einer Zinsgarantie Seitens der letteren für die im Betrage von 94 Millionen Thalern zu Lasten des Hannover-Altenbekener Unter- nehmens aufzunehmende Prioritäts-Anleihe über die Betheiligung beider Bahnen an den gesammten Betriebsausgabea vereinbart sind. Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, den Beginn des Rechnungsjahres für das Magdeburg-Halberstädt;r Eisenbahn- unternehmen auf einen anderen Zeitpunkt als den Anfang des Kalenderjahres zu verlegen, - Sofern diese Verlegung erfolgt, wird der bis zum Beginn des ersten abgeänderten Rechnungsjahres bereits abgelaufene Theil des Kalenderjahres dem vorhergehenden Rehnungs- jahre zugerechnet.

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Der Staat is berechtigt, den noch unverwendeten Thei

Der T if , 10h eil der Prioritäts-Dbligationen der Magdeburg- Halberstädter Eisenbahn-Ge- felliGaft zu den in den betreffenden Allerhöchsten Privilegie1 an- E e as E Ey des Bedürfnisses zu verwenden owie auch den noch nit begebenen Theil derselben für R ] des Unternehmens zu begeben. E

S8.

_Der Staat ist verpflichiet, in den unten näher bezeihn Fristen den Aktionären gegen Abtretung ihrer Rede an 4 E mögen der Gefellshaft, d. i. gegen Einlieferung ihrer Aktien 1.ebst zugehörigen Dividendenscheinen, beziehungëweise Zine€coupons und Talons, Staatsschuldverfchreibungen der konsolidirten Anleiße von gleichem Binsertrage anzubieten, Sofern bei dem Umtausche die mit- einzuliefernder Dividendenscheine, beziehungsweise Zinécoupons fehlen follten, werden die Coupons der Staatésculdverschreitungen für die entspr-chende Zeit zurückgehalten. Der Staat wird in Höhe der umgetauscten Aktien Aktioaär der Gesellschaft und übt als solcher nas E E n Aktien das statutarische Stimm- recht, welÞes hinfort nicht mehr auf eine Maximal-Stimmen; besVeantt sein Toll aus, f Maximal-Stimmenanzahl

Es sind zum Umtausch anzubieten:

für je zwei Aktien Litt, A, drei,

für je acht Altien Litt. B. fieben,

für je vier Aktien Litt, C. fünf Staatsshuldvershreibunge der 4°/)oigen Tonsolidirten Anleihe ae S von je dreihundert Mark, und zwar für die Aktien Litt, B. spätestens am 1. Oktober 1880, für die Aktien Litt, A. spätestens am 1. Iuli 1881 und für die Aktien Pitt. C, spätestens am 1. April 1882; es soll jedoch der Staats- regierung freiftehen, den Zeitpunkt, an welchem mit dem s begonnen werden soll, schon früher eintretzn zu assen.

Die Bekanntmachung des Angebots erfolgt spätestens 4 vor dem Beginn des Umtausches in den Kurd den N N den Gesellschaftsftatuten vorgeschriebenen öffentlicen Blättern. Die- selbe ist sechsmal in Zwischenräumen von einem Monat zu wieder- holen. Zu dem Umtausche wird der Staat eine Frist von mindestens L bewilligen.

__ Den Mitgliedern des Ausschusses bleibt der Umtausch der von ibnen gemäß §. 39 d:s Gefellschaftéstatuts deponirten al bis zur Beendigung der unten vorgesehenen Liquidation vorbehalten.

Die Magdeburz-Halber städter Eisenbahn-Gesellschaft räumt dem Staate das Recht ein, nah Ablauf der für den Umtausch der Aktien publizirten einjährigen Fristen zu jed r Zeit das Eigenthum der Magdeburg-Halberslädter Eisenbaha mit ihrem gesammten unbeweg- lihen und bewegliden Zubehör, insbesondere mit ihrem Betriebs- material, überhaupt mit allen an dem Unternehmen der Magdeburg- Halberstädter Eisenbahn haftenden Rechten und Verpflichtungen zu Sea e die ne der o nr Eisenbahn-

ejellshaft auf Grun er nachstehenden Bestimr Weiteres herbeizuführen. : O ea e E r E hat cr

ie sämmtlichen Prioritäts-Anleihen der Magdeburg- Halber-

städter Eisenbahn-Gesellshaft —- eins{ließli ae

erwähnten Verpflichtung der Gesellschaft bezüglih der

Prioritäts-Obligationen und Stamm-Aktien der Magdeburg-

Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft und der Stamm-Aktien

der Côthen-VBernburger Eisenbahn-Gesellshaft sowie alle

sonstigen Schulden der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-

Gesellchaft als Selbstshuldner zu Übernehmen;

2) an die Liquidatoren einen Kaufpreis von 106 650 000 A behufs statutenmäßiger Vertheilung an die Aktionäre zu überweisen. Die Aktionäre sind demnächst dur die im 15. Nachtrag zu den Gesellschaftsstatuten vorgeschiebenen öffentlichen Blätter aufzufordern, binnen einer Frist von drei Monaten ihre Aktien an die Gesell- \chaftskasse gegen Empfangnahme ihres Antheils an dem Liquida-

tionserlöôse abzuliefern.

Vei Einlösung der Aktien sind die. noG nicht zahlfälligen Di- videndenscheine, beziehungsweise Zinëcoupons mit abzv liefern, widrigen- falls der Geldbetrag derse:ben von dem auf die Aktien entfallenden Betrag in Abzug gebraht wird. Dieser Abzug gelangt erst nah Ablauf der Verjährungsfrist zur Auszahlung. wenn innerhalb der- L gu anderer Seite ein Anspruch auf Auszahlung nicht erhoben ein sollte.

Vie nah Verlauf der angegebenen dreimonatlichen i i ab .chobenen Beträge werden mit der Maßgake e S tiiaee Hinterlegungéstelle eingezahlt, daß die Auszahlung nur gegen Rück- gabe der Aktien oder auf Grund eines die Aktie für kraftlos erklä- renden rehtékräftigen Aussc{lußurtheils erfolgen darf. Die Liqui- dation erfolgt für Rehnung des States.

Behufs der im Falle des Eigenthumserwerbes Seitens des Staats erforderlichen Uebertragung des Grundeigenthums auf den

Staat soll derjenige Beamte der Magdeburg- Halberstädter Verwal-

_1879.

tunz zur Abgabe der Auflassungsecklärung ermächtigt sein, wel %:n in jedem einzelnen Falle das Königlide Eisenbahn-Kommi'sariat -u Berlin eventuell die an dessen Stelle getretene Eisenbahn-Aussichts- behörde cenenner wird, Die Magdeburg- Halberstädter Eisenbahn- Gesellschaft ist nicht berechtigt, in anderer Weise ihre Auflöfung zu beschließen, den Gegenstand ihres Unternehmens zu ändern oder aus- zudebnen, oder Bestandtheile ihres Eigenthums zu veräußern oder zu verpfänden oder ihx Grundkapital durch Emission von Aktien oder Anleihen zu erhöhen, D

Das gesammte Beamten- und Dienstpersonal, mit Ausnahme

der Mitglieder des Direk:oriums der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft ‘ritt mit dem Ucbergange des Unternehmens auf den Staat in den Dienst der Königlichen Verwaltung über, welche die mit jenem Personale zur Zeit lestehenden Verträge zu erfüllen hat. __Die für die Veamten der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn, eins{ließlich der Hannover - Altenbekener Eisenbahn bestehende Pensions- und Unterstüßungskasse, die Beamten-Begräbnißkasse, \o- wie die verschiedenen Arbeiter-Kranken- und Sterbekassen bleiben nah den betreffenden Statuten bestehen.

Der Staat tritt in ale rüctsichtlich der erwähnten Kassen von der Magdeburg-Halkerstädter Bahn überno:nmenen Verbindlichkeiten ein. Die statutenmäßigen Rechte der Gesellshaft und dcs Direkto- riums werden künftig durch die zur Verwaltung der Magdeburgs- Halberstädter Eisenbahn eingeseßte Königliche Behörde auszeübt.

Die Mitglieder des Direktoriums erhalten im Falle der Auf- gabe der ihnen vertragsmäßig zustehenden Kompetenzen bei de:n Ueber- gange der Verwaltung des Magdeburz- Halberstädter Unternehmens auf den Staat eine Seitens des Ausschusses nach billigem Ermessen zu bestimmende Abfindung. D ese Abfindung soll für sämmtliche Direktionsmitglieder den Betrag von Einer Million fünfhundert Tausend Mark nicht übersteigen und aus dem Erxrtra-NReservefonds entnommen werden. Der vorbezeichnete Betrag e: mäßigt sich, inso- fern cin Abkommen wegen des Ueber:ritts der einzelnen Mitglieder in den Staats-Eisenbahndienst geschlossen werden sollte, um die darin zu vereinbarenden Beträge. /

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Seitens der Königlichen Staatsregierung soll die Genehmigung der Landesvertretung, Seitens des Direktoriums der Magdeburg- Halber städter Cisenbaÿn-Gesellschaft die Genehmigung der General- versammlung sobald als thunlich herbeigeführt werden.

__ Dieses Abkommen wird hinfällig, wenn die Zustimmung der Generalrersammlung der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesell- schaft, sowie die verfassungëmäßige Genehmigung zu demselben bis zum 1, Januar 1889 nicht E worden ift.

11;

__ In Semäßheit des unter dem 14. Juni 1873 Allerhöch{# be- stätigten Vertrages vom 16./17, Juni 1872, sowie des w-iteren Ver- trages vom 3. Mai 1874 hat die Magdeburg-Halbe: städter E.sen- bahn-Gesellshaft den Betrieb und die Verwaltung des Hannover- Altenbekener Cisenbahnunternehmens übernommen. Jn diesem Ver- hältnisse tritt bis auf Weiteres keine Veränderung ein. Die Mazde- burg- Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft hat hiernach dur die nah S1 errihtende Körigliche Bebörde in Gemäßheit des Artikels V. des Betriebsüberlassungs-Vettrages vom 3. Mai 1874 auch die Ver- waltung und den Betrieb des Hannover-Altenbekener Eisentahn- Unternehmens nah Mafgabe der Bestimmungen des ebenerwähnten Vertrages, sowie der Statuten der genanuten Gesellschaft zu führen. : Für den Fall, daß der Staat dazu übergehen sollte (cf. §. 6 dieses Bert: ages), in der einheitlihen Verwaltung des vereinigten Bahnnetes der Magdeburg-Halberstädter und Hannover-Altenbekener Eifenbahn- Gesellschaften dur& Abtrennung einzelner Theile des Magdeburg-Halberftädter Cisfenbahnunternehmens oder dur Ver- etnigung mit der Verwaltung anderer Staats- oder vom-Staate verwalteten Privat-Bahnstrecken eine Aenderung einircten zu lassen, erklärt sih derselbe {on jeßt bereit, sofern es von der Hannover- Altenbekener Cisenbahn-Gesellshaft verlangt werden sollte, an die Stelle des _Urtikels 1X. Absay 2 des obengedachten Vertrages A heita zu laffen. i

Artikel IX. Im Uebrigen werden die Betrieb8auszc ie vereinigten Bahnen in folgender Weise vertheilt. E

a. An den Kosten der allgemeinen Verwaltung partizipiren die

vereinigten Bahnen nah Verhältniß ihrer Länge, jedoch mit der Maßgabe, .daß der Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Ge- sellshaft von dem Gesammtbetrage dieser Ausgaben, so lange die Brutto-Cinnahmen des Unternehmens den Betrag von seben Millionen Mark nicht übersteigen, ein höherer Betrag als zweihundert vierzig Tausend Mark jährli nicht in An- rechnung gebracht werden soll, bei einer Vermehrung der

Einnahmen über sieben Millionen Mark indeß für jede dîe- sen Betrag übersteigende Million Mark eine Erhöhung dieses Maximalbetrages um vierzig Tausend Mark eintreten soll. Als Kolsles der allgemeinen Verwaltung sollen diejenigen Ausgaben angesehen werden, welche in dem Rehnu"gsabschlufse des Hannover-Altenbekener Unternehmens pro 1877 als solche gge ven 1D.

. An den Kosten der Bahnverwaltung participiren di e

nah Maßgabe der wirklichen Ausgaben. 4 4 E :, An den Kosten der Transportverwaltung participiren dieselben nach Verhältniß der durchlaufenen Lokomotiv-Kilometer und Wagenachs8-Kilometer , jedo mit der Maktgabe, daß die Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Gefellshaft bezüglih der Gesammtkosten der Transportverwaltung in maximo per Wagenachs-Kilometer die hierfür bei dem Betriebe der sämmtlichen unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen erwachsenden Durhscbnittsaus8gaben, wie ih sfolce jeweilig nach den Angaben der zuleßt veröffentlihten Statistik der preußischen Eisenbahnen berecnen, zu tragen hat.

_ Die Rückzahlung voa Zinszushüssen, welche Seitens der Magdeburg-Halberstädter CEisenbahn-Gesellshaft aus der von ihr in G. mäßheit des obengedahten Vertrages übernomme- nen Garantie der Zinsen der im Betrage von 27 750600 M der Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft bewilligten Prioritätsanleihe bisher geleistet worden sind, oder noch ge- leistet werden follten, foll bis zum Jahre 1884 einschltießlich auêgeseßt bleiben und voa da ab in Raten von je Einhundert- BIE Mark für das Betriebéjahr aus dem Reingewinn er- olgen.

_ Die jährlihe Rückzahlung soll selbs dann diese Summe nidt übersteigen, wenn in dem einen oder anderen der früheren Jahre niht der volle Betrag von 100000 4 hat zurückgezahlt werden können.

Für den Fall, daß der Staat von dem ihm im §. 8 vorbehalte-

nen Rechte, das Eigenthum an der Magdeburg-Halberstä isens Q ldi v AnA Hos ber Gese L a ebrauch machen will, bleibt die Aufhebung des zur Zei if der Magdeburg-Halberstädter und der Hannover: Altenbeter S Ele bahn-Gefellschaft bestehenden Rechtsverhältnisses, resp. die Regelung des alsdann zwischen dem Staate und der leßtgenannten. Eisenbahn- Gesellschaft eintretenden Verhältnisses auf tem im Artilel XVI. des Betriebsüberlassungs- Vertrages vom 3. Mai 1874 vorgesehenen Wege der gegenseitigen Verständigung vorbehalten.

haft herbeizuführen,

Die Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn - Gesellschaft ertheilt,