Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1880 ab in dem Monat Mai jeden Jahres. L
Die Gemeinde behält sich indeß das Recht vor, den Tilgungs- tod dur größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, \o- wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeihhuung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rüdckzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Ae in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, sowie in einer zu Berlin oder Lichtenberg ersheinenden Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalk das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlihen Terminen, am 1. Januar und 1, Juli, vom Tage der Ausgabe der Schuldverschreibungen ab mit vier und cinem halben Prozent jährli in gleiher Münzsorte mit jenem verzinst. : |
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine, beziehungsweise der Schuldverschreibungen und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit bei der Kommunalkasse zu Lichtenberg.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- vershreibung sind auch die dazu gehörigen Zins\ccheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. ;
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine niht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Gemeinde. '
Das Aufgebot und die Tilgung verlorener oder vernihteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Maßgabe der geseßlichen Bestim- mungen (88. 838 u. ff. der Civilprozeß-Ordnung für das Deutsche Reih vom 380, Januar 1877, Reich8-Geseßblatt pro 1877 S. 83 u. ff) bei dem zuständigen Gericht. Zinsscheine können weder aufgeboten noch getilgt werden. Doch foll Dem- jeuigen, welher den Verlust von Zinssheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Gemeindevorstande anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinsscheine durch Vorzei- gung der Sculdverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar- thut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus- gezahlt werden. : : :
Mit jeder Schuldverschreibung werden halbjährige Zinsscheine auf fünfjährige Zeiträume ausgegeben. :
Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kommunalkasse zu Lichtenberg gegen Ablieferung der der älteren Zinsschein-Reihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der An- weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zins\chein-Reihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung bei dem Gemeindevorstande rechtzeitig geschehen ift. |
Zur Sicherheit der hierdurb eingegangenen Verpflichtung haftet die Gemeinde Lichtenberg mit ihrem gegenwärtigen und zukünstigen Vermögen und ihrer Steuerkraft. ift sg
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. gz. Schott. J. Loeper. W. Fraederid. Kaempf. Behrendt. Schior. W. Reusch. Schroeder. Westphal. I, Lehne. Georg Schoenau. A. Jansen. Weber. Ide. G. Scheidereiter. C. Liesegang. W. Hoffer. A. Scilski. A. Pahlke. Julius Paul.
Kreisans\chuß des Kreises Nieder-Barnim.
Auf Grund des §. 43 des Zuständigkeitsgeseßes vom 26. Juli 1876 (Gefeß-Sammlung Seite 308) ectheilt der Kreisaus\huß der Gemeinde Lichtenberg die Genehmigung zur Aufnahme einer nah dem beigehefteten Amortisationsplane zu tilgenden Anleihe von 100 000 M, in Worten: „Einhunderttausend Mark“ zur Bestreitung der Kosten des Neubaues eines Schulhauses durch Ausgabe von auf jeden Inhaber lauteuden Gemeinde-Anleihescheinen. K
Berlin, den 9. Mai 1879.'
L 0) Der Kreisaus\s{uß des Kreises Nieder-Barnim. gez. Scharnweber.
Regierungsbezirk Kreis Potsdam. Nieder-Barnim. Zinsschein zum Anleiheschein der Gemeinde Lichtenberg. I, Ausgabe. Nr. .… . , über 500 Mark Reichéwährung zu vier und ein halb Prozent über 11 Mark 25 Pfennige.
Provinz Brandenburg.
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in Der Zett Vom . . len is e vom , len. bis... ..., und späterhir: die Zinsen des vorbenannten An- leihesheins für das Halbjahr vom bis mit Elf an fünfundzwanzig Pfennigen bei der Kommunalkasse zu Lich- enberg.
Lichtenberg, den . i 1 Der Gemeindevorstand.
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nah der Fälligkeit, vom Schlusse des be- treffenden Kalenderjahrs an gerechnet, erhoben wird.
Anmerkung. Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver- sehen werden.
Regierungsbezirk Kreis Potsdam. Nieder-Barnim. j Anweisung zum Anleiheshein der Gemeinde Lichtenberg I. Ausgabe. Nr über 500 Mark Reichswährung.
Provinz Brandenbüúrg.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück- gabe zu dem Anleiheshein der Gemeinde Lichtenberg Nr. . . . über &ünfhundert Mark Reichswährung à 44 °/6 Zinsen die . . . te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18 .. bis 18 .. bei der Kommunalkafse zu Lichtenberg.
Lichtenberg, den . . ten D A
Der Gemeindevorstand.
Anmerkung.
1) Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Facsimile- stempeln gedrucktt werden, doch muß jede Anweisung mit der n fg vas Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver- ehen sein.
2) Die Anweisung is zum Unterschiede auf der ganzen Blatt- breite unter den beiden bra Ziris\cheinen mit davon abwei- chenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
. ._. . Zinsschein. . ._. « Zinsschein.
Anweisung.
Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der ordentliche Lehrer Ri cker am Gymnasium in Hanau ist zum Oberlehrer, G D s
s i E ia
der ordentliche Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Eilenburg Dr. Adalbert Leiber zum Oberlehrer an dieser Anstalt ernannt worden.
Für die Turnlehrerprüfung, welhe in Gemäßheit des Reglements vom 29. März 1866 (Centrbl. d. Unt. Verw. S. 199) während des Jahres 1880 hierselbst abzuhalten ist, habe ih Termin auf Donnerjtag, den 4. März d. J., und folgende Tage anberaumt. L
Meldungen können bis zum 31. Januar k. F. bei mir angebracht werden. Kiaiiktigtine
Das Königliche Provinzial-Schulkollegium veranlasse ih, diese Anordnungen in «seinem Verwaltungsbereihe zur öffent- lichen Kenntniß zu bringen. V Eni Br I L arm ahied
Dort eingehende Meldungen wolle das Königliche Pro- vinzial-Schulkollegium rechtzeitig einreichen ; werden keine Mel- dungen angebracht, so bedarf es einer Anzeige hierher nicht.
Berlin, den 20. Dezember 1879.
«3m Austrage : LUcanus. _An sämmtliche Königliche Provinzial-Schulkollegien. 2
Ea - ; i doatti& A I T e emr acTs Abschrist erhält die Königliche Regierung 2c. zur Nachricht und gleihmäßigen weiteren Veranlassung. Im Austrage: Lucanus.
An sämmtliche Königliche Regierungen, die Königlichen Konsistorien in der Provinz Hannover und den König-
lichen Ober-Kirchenrath zu Nordhorn.
Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heilen von Puttkamer nah der Provinz Westpreußen.
Die Nummer 46 der Geseß-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 8678 das Geseß, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat. Vom 20. Dezember 1879. Berlin, den 25. Dezember 1879. Königliches Geseßz-Sammlungs-Amt.
Mean atmaMhUun gen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze.
Das Königlich bayerische Staats-Ministerium des Fnnern hat folgende Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest 2c. betr., veröffentlicht :
Jm Anschlusse an die Bekanntmachung vom 22. Of- tober l. Js., Maßregeln gegen die Rinderpest betr. (Gesetß- und Verordnungsblatt Nr. 76), wird die Durchfuhr von Schafen aus nicht verseuchten Gegenden Oesterreih:Ungarns, Rumäniens und Rußlands durch Bayern unter folgenden Bedingungen gestattet:
1) Die Durchfuhr darf nur über die Eintrittsorte Kuf- Feu Salzburg, Simbach, Passau und Furth v./W. s\tatt- inden. c
2) An den Eiktriitsorten muß durch amtlich beglaubigte Zeugnisse nahgewitsen werden, daß das Vieh am Abgangs- orte gesund verladen worden ist, dann daß an dem Orte selbst und in einem Umkreise von 35 Kilometer um denselben die Ninderpest nicht herrscht.
3) Der Transport muß durch seuchenfreie Gegenden er- |
folgt sein.
4) Bei seinem Eintritte über die bayerishe Grenze muß |
das. Vieh von dem aufgestellten Kontrolthierarzte untersucht und gesund befunden worden sein.
Hat si hierbei ergeben, daß unter dem betreffenden Vieh- transporte auch nur ein einziges frankes oder verdächtiges Stück Vieh si befindet, so ist der ganze Transport zurück- zuweisen.
Die Untersuchung erfolgt auf Kosten der Einführenden.
5) Der Transport durch Deutschland hat in geschlossenen Eisenbahnwagen ohne Aus- und Umladung zu geschehen.
An den betreffenden Wagen ist ein in die Augen fallen- der Vermerk anzubringen, welcher die Bestimmung derselben zur Durchfuhr durch das Reichsgebiet deutlich erkennen läßt.
Jm Uebrigen hat es bei den Bestimmungen der oben er- wähnten Bekanntmahung vom 22. Oktober [. 3. bis auf Weiteres zu verbleiben.
München, den 19. Dezember 1879.
v. Pfeufer. _Der General-Sekretär, Ministerial-Rath v. Schlereth.
Die Königlich bayerischen Staats-Ministerien des Fnnern und der Finanzen veröffentlichen folgende Bekanntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betr. :
Für die thierärztlihe Besichtigung des Viehes, welche auf Grund geseßliher Vorschriften an der Zollgrenze zur Durh- sührung der Maßregeln gegen die Verbreitung von Biehkrank- heiten, insbesondere der Rinderpest stattzufinden hat, sind künftig behufs Deckung der durch die Viehbeshau erwachsen- den Kosten Gebühren einzuheben.
_ Ueber die Höhe diejer Gebühren und deren Einhebung wird Folgendes bestimmt: 1
B L:
An thierärztlicher Besichtigungsgebühr sind, gleihviel ob es sich um die regelmäßige Beschau oder um eine von der Distriktspolizeibehörde ausnahmsweise angeordnete Kontrole handelt, zu entrichten :
a. für Olhsen, Kühe und Stiere per Stü 50S, 40
b, für Fungvieh im Alter bis zu 21/, Jahren V E A . für Kälber unter 6 Wochen per Stü. . , 20 C ION SOTDEeE V 40 I E 6 . für Spanferkel unter 10 kg und für Lämmer a E __ Außer der Einhebung dieser Gebühren darf für die thier- ärztliche Kontrole keinerlei Anforderung gestellt werden. 8. 2. __ Die Besichtigungsgebühr is von demjenigen zu ent- rihten, welcher das Vieh zur Einfuhr oder DurWhfuhr vom Auslande einbringt.
L 0 D: Die Gebührenerhebung wird den Zollstellen übertragen bei denen die thierärztlihe Viehbeshau vorgängig der zollamt: lichen Eintrittsbehandlung Mes
8. 4.
Gegenwärtige Verfügung hat mit dem Zeitpunkte ihrer Veröffentlihung im Geseß- und Verordnungsblatte in Wirk. samkeit zu treten.
München, den 20. Dezember 1879.
v. Pfeufer. v. Riedel. Der General-Sekretär, Ministerial-Rath v. Schlereth.
A
Verant macuUna
Die neuen Zinscoupons zu den Obligationen des vormals Hey, zoglih Nassauishen Staatsanlehens von 2 000000 Fl. d. d. 19 Juli 1859 S. 11. Nr. 1/8 und Talons werden vom 2. Januar 188 ab bei dem Bankhause der Herren M. A. von Nothschild u. Söhne zu E a. M. gegen Abgabe der alten Talons ausgegeben werden.
Es können diese Zinscoupons auch durch die Königlichen Regie rungs-Hauptkassen und die Königlichen Bezirks-Hauptkassen zu Han- nover, Lüneburg und Osnabrück bezogen werden.
Wer diese Zinscoupons durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird mit einer G mpfangsbescheinigunz versehen, sogleih zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Zinscoupons wieder abzuliefern. :
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Pro- vinzialkafsen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Sczuldverschreibungen bedarf eë zur Er, langung der neuen Zinêcoupons nur dann, wenn die alten Talon abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Do- kumente an das Königliche Regierungs-Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Die entstehenden Portokosten haben dite Empfänger der neuen Zinscoupons zu ersetzen.
Wiesbaden, den 12, Dezember 1879.
Der Regierungs-Präsidcnt. v. Wurmb.
on der heutigen Handelsregister - Beilage wirb r. 59 L
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der Zeichenregister-Bekanntmaczungen veröffentlicht,
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T r p A ay d e ht A e ZIGamniilidies.
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Preußen. Berlin, 27, Dezember. Beide Kaiser-
lihe Majestäten wohnten an den beiden Weihnats- feiertagen dem Gottesdienst im Dome bei.
Nachmittags war Familiendiner bei den Kaiserlichen |
Majestäten.
Die Weihnachtsfeier für die Königlihe Familie und den Hof hat am heiligen Abend in gewohnter Weise im Königlichen Palais stattgefunden.. — Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am 24. d. M. im Laufe des Vormit: tags den Direktor der Museen, Professor Dr. Conze, begab Sich um 12 Uhr nach Potsdam und wohnte zuerst der Weihnachts: bescheerung in Bornstedt, dann bei Fhrer Königlichen Hoheit
der Erbprinzessin von Sachsen - Meiningen und darauf hei | Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm bei. O Nach der Rückkehr aus Potsdam begab Sich Se. Kaiser: |
liche Hoheit zu der Bescheerung bei Jhren Majestäten.
Am ersten Feiertage wohnte Se. Kaiserliche Hoheit dem Gottesdienst im Dome bei, empfing hierauf den Justiz Minister Dr. Friedberg und nahm die Meldung des Lieutenants Uhland vom 2. Niederschlesishen Jnfanterie-Regiment Nr. 4? entgegen. :
Das Diner nahm Höchstderselbe an beiden Feiertagen bei Jhren Majestäten ein.
— Diejenigen Personen, welche Fhrer Majestät der Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintreten: den Zahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober-Hofmeisterin Gräfin von Perponcher abzugeben.
— Die in der neuesten Nummer des „Centralblatts für das Deutsche Reich“ zur Veröffentlihung gebrachte U ebersi ht der Einfuhr von Getreide, Mehl und Delsaate!n über die östlihen Grenzen in das deutsche Zoll! gebiet für die Zeit vom 16. bis 30. November d. wird hier nachstehend abgedruckt : A
Einfuhr in den freien Verkehr, über die Grenze gegen
1) Dítsee, u. zwar,
4) Zu- 2) Ruß: |3)Oester-| sammen
land reih | (Spalte 2—Ó)
Centner. | Ctr. |Centner. | Centner. | Centner, a
D. Ba 3 282 91 862 | 109 821 | 21646!
davon zur Durchfuhr —— — 34901] 42254] 77 156
2) Roggen . . . 1349034 13 326 | 230205] 40747 | 633312 davon zur Durhfuhr| 13 336| 200] 39281 518 | 533%
3) Hafer . . , . .| 48029] 8315] 42446 /| 108 577 | 20736! davo zur Durchfuhr 0314| S144 4 E D 6956 114115] 920 937 | 257 706 | 299714 davon tr Durhfuhr| 2195| 1064| 9464| 20134| 832 e A — 588 — 49 945 50 4 davon zur Durchfuhr| * — — — 4 548 4 54
6) Mehl aus Getreide 76 und Hülfenfrüchten 713 63 2976| 45124 48 10 davon zur Durchfuhr t] 198| 12294| 12 a
7) Raps und Rübsaat . 2/ 1036| 2866] 19720| 23 71
8) Leinsaat . . . .| 47240} 134] 106036] 10061 | 163 186 davon zur Durfuhr 940. — 10 845 =— 11 0
Dieselbe ergiebt, daß Leinsaat fast aus\{ließlich über T russische, Mais und Mehl fast aus\chließlih über die dst reihishe Grenze eingebraht wurden. Beim oggen überwo weitaus die Einfuhr von Rußland, dagegen bei der Ger
und au beim Raps diejenige von Oesterreih. Bezüglich d Weizens und des Hafers hat ein erheblicher Unterschied ritte den Einfußrmengen aus Rußland und aus Oesterreich nicht stattgefunden.
— Nach einem Cirkularerlaß des Finanz-Ministers v 19 d, V nd in den von Bayern olen Üebev- gangsabgabe- und bewilligten Rückvergütungs- Beträgen, welche sich in der von dem Reichskanzler mit Bekanntmachung vom 15. Januar 1877 veröffentlichten Ueber- sicht unter I. 2 und I. 1 (Reihs-Geseßblatt 1877 Seite 10 und 2) aufgeführt finden, nachstehende Aenderungen ein- getreten :
1) An Uebergangsabgaben werden für die Zei 1, November d. Js. bis Ende 1881 N A s Bier 3 2 -Z vom Hektoliter und b. von dem zur Bierbereitung bestimmten geshrotenen Malz 6 F vom Hektoliter.
2) An Malzaufschlag-Rückvergütung werden be- willigt: a. vom 1. November d. Js. ab für das in Flaschen ausgeführte Bier die in der gedachten Uebersicht unter T. 2 aufgeführten Beträge; b. vom 1. Januar 1880 ab bis Ende 1881 für das in Flashen oder Gebinden ausgeführte Bier: 2 (6 60 -Z vom Hektoliter braunen Bieres und 1 4 20 vom Hektoliter weißen Bieres.
— Das Jahrbuch der Preußischen Gerichtsver- fassung, redigirt im Bureau des Justiz - Ministeriums, 14. Jahrgang (Berlin 1879, R. von Deckers Verlag, Mar- quardt u, Schenck) ist erschienen. Der vorliegende Band des Sahrbuchs hat besonderes Jnteresse, weil derselbe die neue Organisation der Gerichte darstellt und zwar in einer kurzen Schilderung der Gerichts8verfassung und in einer Uebersicht über die Einrichtung und Beseßung des Justiz-Ministeriums und der Gerichtsbehörden, bei den leßteren mit Angabe ihres territorialen Umfangs und der Seelenzahl der Gerichtseingesessenen. Bei jedem Gericht sind die bei demselben angeslellten richterlißhen Beamten und die Beamten der Staatsanwaltschaft angegeben. VBeigefügt ist ein VBerzeihniß der Rechtsanwalte und Notare, welches besonders dem Fnteresse des Vublikums entspricht, weil es bisher noch an einer amtlichen Zusammenstellung der Rechtsanwalte und Notare in den einzelnen Gerichts- bezirken fehlte. Der dritte Theil enthält eine allgemeine Uebersicht der Gerichtsbehörden und der Zahl des Beamten-
personals, sowie ein Ortschastsverzeihniß, welches -fämnmtliche |
Städte der Monarchie und diejenigen Orte umfaßt, in denen sich eine Gerichtsbehörde befindet, und zugleich die Servis- klasse angiebt, denen die einzelnen Orte angehörcn. Jn einer besonderen Rubrik sind auch die höheren Unterrichtsanstalten angeführt, Den Schluß bildet das Namensregister.
— S. M. gedeckte Korvette „Vineta“, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Zirzow, ist am 283. d. Mts. in Montevideo eingetroffen.
S. M. Kanonenboot „Albatroß“, 4 Geshüße, Kom- mandant Korvetten-Kapitän Mensing 1., hat am 2. Oktober c. Apia verlassen, traf am 6. in Levuka ein, ging am 12. in See und ankerte am 29. desselben Monats im Hafen von Sidney.
S. M. Kbt. „Nautilus“, 4 Geshüße, Kommandant Korvetten-Kapitän Chüden, hat am 23. September Batavia
verlassen und ist am 3. November in Sidney zu Anker ge- |
gangen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Schroeder, is von Berlin wieder abgereist.
Vayeræ. München, 23. Dezember. (Allg. Ztg.) Aus Anlaß der Pensionirung des Oberst-Ceremonienmeisters Grafen von Moy auf die Dauer eines Jahres wurde allerhöchst bestimmt, daß die Geschäfte des Oberst-Ceremonienmeisters bis auf weiteres durh den Oberst-Kämmerer Freiherrn Pergler von Perglas gleichzeitig geführt werden. Die in den Zeitungen enthaltene Mittheilung, daß mit der Führung der fraglichen Geschäfte der Oberst - Hofmarschall Freiherr von Malsen betraut worden sei, beruht demna auf einem Jrr- thum. — Durch Allerh. Entschließung wurde genehmigt, daß die Staatsguts-Verwaltung Schleißheim in Folge der Ueberweisung des Staatsgutes an die Militär-Verwaltung, vom 1. Fanuar 1880 angefangen, aufgelöst und das mit derselben verbundene Forstrevier der Verwaltung des Königl. Forstamts Freising unterstellt werde. — Während der leßten Landtagssession hatte der Aus\huß der Abgeordneten- tammer für den Antrag, betreffend ein neues Landtags- wahlgeseß, cine Subkommission mit der Entwerfung einer Wahlkreiseintheilung beaustragt. Der Abg. Fischer, Mitglied dieser Kommission, hat nun eine solche Eintheilung entworfen, und is dieselbe vor einigen Tagen den Aus\{chuß- mitgliedern zugestellt worden. Nach dieser Eintheilung wären Abgeordnete zu wählen: in Oberbayern 20, Niederbayern 20 (bisher 18), Pfalz 21 (bisher 20), Oberpfalz 17 (bisher 16), Oberfranken 19 (bisher 17), Mittelfranken 20, Unterfranken 19 (bisher 18) und Schwaben und Neuburg 20 (bisher 19). Die Kammer würde sonach künftig aus 164 Abgeordneten be- stehen, während sie dermalen deren nur 156 zählt.
Baden. Karlsruhe, 23. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog ist vorigen Sonnabend, den 20. Dezember, von Freiburg hier a und gedenkt bis nah Neujahr in der Residenz zu verbleiben.
Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, 24, Dezember. Jhre Kaiserliche Hoheit die Erbgroßherzogin Anastasia ist in der vergangenen Nacht von einer Prinzessin-Tochter ent- bunden worden.
Neuß ä. L. Greiz, 22. Dezember. (Leipz. Ztg.) Der 5. ordentliche Landtag ist heute im Höchsten Auftrage durch den Regierungs-Präsidenten Wirklichen Geheimen Rath Faber für geschlossen erklärt worden.
Hamburg, 23. Dezember. Die Bürgerschaft berieth gestern über den Antrag des Senats, betreffend veränderte Organisation der Handelskammer und der Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns.
Elsaß - Lothringen. Straßburg, 24. Dezember. (W. T. B.) Der Landesaus\chuß hat in seiner gestrigen Sizung den Antrag North und Genossen auf Wiederherstellung er munizipalen Vertretung Straßburgs einstimmig ange- nommen. Seitens des Staatssekretärs wurde dabei die Er- klärung abgegeben, daß die Regierung dem Antrage volle Sympathie entgegenbringe und fich ihrerseits freuen werde, der Erfüllung desselben näher treten zu können, Jndeß sei
der Zeitpunkt dafür noch niht so nahe gekommen, wie die Regierung mit den Antragstellern wünsche. Sie werde, sobald die Verhältnisse es gestatten, die Leitung der Gemeinde- angelegenheiten Straßburgs gern wieder in die Hände eines Gemeinderaths legen und das Herannahen des dafür geeig- neten Zeitpunktes mit hoher Befriedigung begrüßen.
Oesterreih-Ungarn. Wien, 24. Dezember. Aus Anlaß des Gebuutsfestes Jhrer Majestät der Kaiserin fand heute in sämmtlichen Kirchen und Bethäusern Wiens feierlicher Gottesdienst statt.
— Wie die „Presse“ meldet, hat der Handels-Minister den General - Jnspektor der österreihischen Bahnen hbe-
auftragt, über die Gebahrung und den Verkehr der garantir- }
ten Bahnen eingehende Reherchen zu pflegen. — Dasselbe | Skupschtina hat die Einführung der Portofreiheit für
Blatt läßt sich aus Bukare st von gestern melden, daß, wie in der Regierung nahestehenden Kreisen versichert werde, die rumänische Regierung in der Eise nbahn-Retrozessions- frage nahgeben werde, und daß eine diesbezügliche Mitthei- lung in den nächsten Tagen nah Berlin abgehen werde.
— Die „Polit. Korresp.“ méêldet aus Konstantinopel: Der englische Botschafter Layard hat der Pforte dringende Vorstellungen gemacht wegen der Verwirklichung der R e- formen und der Abschaffung der Sklaverei im Gebiete der Türkei.
Pest, 24. Dezember. Beide Häuser des Reichs- tages hielten heute Mittags Sißungen, in welchen folgende mit der Allerhöchsten Sanktion versehene Geseße promulgirt wurden : Errichtung eines Staatsgebäudes für das Polytech- nikum und die Veterinäranstalt, Aufßebung der Luxussteuern,
bürgerschaft, neuerliche Feststellung des Kriegsstandes der Armee und der Kriegsmarine, Herstellung des Zollverbandes mit Bosnien und der Herzegowina, Einbeziehung des istrishen
c
gemeinsamen Zollverband, Aufhebung des Brodyer Zoll-
aus\chlusses, Einführung der Verzehrungssteuern in 5 kleineren |
Freihäfen, Verlängerung der mit Frankreich abgeschlossenen
Handelskonvention, provisorische Negelung der Handelsbeziehun- i gen zu Deutschland und Nachtragskredit zur Subventionirung |
der Handelsschiffahrt zwischen England und Fiume. Agram, 24. Dezember. Die „Agramer Zeitung“ meldet:
Kommission zur Berathung des vom Sektionshes De- rencin verfaßten Strafgeseßentwurfs. Die Grenzregie- rung ernennt 4 Mitglieder. Die Kommission beginnt ihre
Thätigkeit im Monate Juli 1880.
Großbritannien und Jrland. London, 2B. De- zember. Die neuesten amtlihen Depeschen vom
R riegs\d ze in 2 if si 4 D De : ; 1 ge Kriegs} ch auplaße in Afghanistan sind vom 24. d. da- | Tichea Zwecken; — Ausführungsbestimmungen zum Zoltarifgesetz in
tirt und melden: „General Bright berichtet weitere Verstär- kungsbewegungen. Gough ließ innerhalb einer Meile von La- laband von si hören; es befand sich alles in Ordnung bei ihm. Ein Wagenzug war in Jugdullak angekommen. Längs der Linie herrschie vollständige Ruhe. Oberst Norman meldet aus Jugdullak die Ankunft von Postbeuteln aus Kabul. Auf die Sowars, welche dieselben trugen, wurde gefeuert, aber sie blieben unversehrt. Ein Wagenzug von Peizeran ist daselbst
| angelangt, ohne behelligt worden zu sein. Die Besaßung von Jugdullak wurde in gestriger Nacht beschossen, aber sie erlitt | keine Verluste. Während der leßten 48 Stunden wurde hef- |
tiges Geschüßfeuer in der Richtung von Kabul gehört. Gough hofft heute in Kabul einzutreffen. Jn Dijellalabad herrs{cht Ruhe. Die Berichte aus Dakka und Khaiber lauten günstig. s Afridi’s, Shiewari's und Mohmunds verhalten sich alle ruhig.“
— (W.D. V) Der Dampfer „GUuphLates it mit 1200 Mann Verstärkungen nach Jndien abge- gangen.
— Das Reutershe Bureau meldet aus Jugdullak von gestern: Man hört seit den lezten 48 Stunden eine starke Kanonade bei Kabul. General Gough steht in der Nähe von Lataband; man glaubt, daß er heute bei Kabul ankommen werde.
Nach einer Nachricht aus der Kapstadt hat ih der Häuptling Secocoeni am 2. d. M. den englishen Truppen ergeben.
i Die Fnhaber türkfisher Bonds von 1858 und 1862 haben in einer vorgestern abgehaltenen Konferenz beschlo}en, eine Deputation an den Marquis von Salisbury zu ent- senden, um denselben einen Protest gegen jedwede Ent- fremdung der ihnen verpsändeten Sicherheiten zu überreichen und ihn um die Unterstüßung des Protestes zu ersuchen.
— 26. Dezember. (W. T. B.) Die „Daily News“ melden aus Lahore, von gestern, daß General GHough sich, ohne Widerstand zu begegnen, mit General Roberts vereinigt habe.
/ Kalkutta, 25. Dezember. (W. T. B.) 3000 Ghilzais unternahmen am 23. d. einen Angriff auf Jagdallak, wurden indeß mit Verlust zurückgeworfen.
Frankreih. Paris, 25. Dezember. (Journ. off.) Der Präsident der Republik a in feierlicher Audienz gestern die Gesandtschaft des Kaisers von Marocco empfangen, die ihn zu seiner Wahl beglückwünschte.
— 26. Dezember. (Rép. fr.) Am 24. Morgens ist der Bischof von Clermont, Féron, gestorben. Er war der älteste Bischof in Frankreih und hatte seit 1833 seinen Siß in Clermont inne. |
— 27. Dezember. (W. T. B) Wie das „Journal officiel“ meldet, hat der Präsident Grévy die Ent- lassungsgesuche jämmtliher Minister angenommen und Herrn de Freycinet mit der Bildung des neuen Kabinets beauf- tragt. Die bisherigen Minister werden inzwischen provisorisch die Geschäfte fortführen.
Türkei. Konstantinopel, 24. Dezember. (P. C.) Der Sultan hat den ihn anläßlih des türkischen Neu- jahrstages beglückwünshenden Ministern und Groß- würdenträgern erklärt, daß er sih bemühen werde, den Glanz und die Wohlfahrt seines Reiches zu erhöhen , Gleich- heit und Gerechtigkeit für alle seine Unterthanen zu begrün- den und den Fortschritt den Forderungen des Jahrhunderts gemäß zu begünstigen. — Die griehishen Kommissäre haben eine Note an die Pforte gerichtet und darin um Anberaumung einer neuen Sißung der griechisch-türkischen Grenzregulirungs - Kommission gebeten; die Sißung dürfte Anfangs künftiger Woche stattfinden.
Zollauss{lusses und Dalmatiens in den österreichish-ungarischen |
Hollverband, Einbeziehung von 5 kleineren Freihäfen in den | [haft in London dementirt die vom „New-York Herald“ ge-
| brachte Meldung, daß in der peruanischen Provinz Moquegua
— 27. Dezember. (W. T. B.) Die Pforte hat den griechishen Kommissären angezeigt, daß die nächste Kon- ferenz in der Grenzregulirungsfrage am 29. d. M. stattfinden solle. — Der english-türkische Zwischenfall wegen des zum Tode verurtheilten muselmännischen Priesters war bis gestern Abend noh nicht beigelegt, doch steht zu hoffen, daß der englishe Botschafter die der Pforte für die Freilassung des Priesters gestellle Frist verlängern werde und die Angelegenheit bald beglihen wird.
Pera, 24. Dezember. Dem „Pest. L.“ wird von hier f meldet: Die Verhandlungen der österreihish-ungarishen Re- gierung mit dem ökumenischen Patriarhen wegen Regelung er Angelegenheiten der griechischen Kirche in Bosnien nehmen einen sehr günstigen Verlauf.
Serbien. Nis, 26. Dezember. (W. T. B.) Die
Zeitungen und Zeitschriften in Serbien beschlossen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 26. Dezember. (W. T. B.) Direkten telegraphischen Nachrichten aus Cannes, vom 25. Dezember, Abends, zu Folge ist in dem Befinden Jhrer Majestät der Kaiserin eine leihte Besserung eingetreten. Der Appetit hat \sih gehoben, und die Schmerzen der Pleuresie sind vergangen, jedoch wird das Zimmer noch nit verlassen.
Nach hier eingegangener Meldung aus Odessa sind die daselbst als Staatsverbrecher Angeklagten: der Soldat Edelmann Malinka, der Feldscheerlehrling Maidanski uhd der Sohn eines Diakons Drobjaskin zum Tode dur den Strang, Kostjurin und Jankowsky zu 10 Jahren Zwangsarbeit und Krajeff und Turtschanoff zu 6monatlicher Gefängnißstrafe ver-
, vage : ; | Gewinnsteuer, Erwerbung und Verlust der ungarischen Staats- | tee worden, Die Bollstreclunig des Urtheils Var, naa
der General - Gouverneur von Odessa dasselbe bestätigt hatte, an s ersteren 3 Verurtheilten am 19. d. in der Frühe statt- gefunden. A
Südamerika. (Allg. Corr.) Die peruanische Gejandt-
eine von Pierola geleitete Revolution ausgebrochen sei.
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau. St. Petersburg, Sonnabend, 27. Dezember. Hier
Der Banus ernannte eine aus acht Mitgliedern bestehende | Cingetroffene offizielle Nachrichten aus Cannes vom 26. d. M.
konstatiren eine fortdauernde Besserung in dem Gesundheits- zustande Fhrer Majestät der Kaiserin.
Der Nachtrag zu Nr. 51 des Centralblatts für das Deutsche Reich hat folgenden Inhalt: Zol- und Steuerwesen : Regulativ, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gerwerb-
Betreff der Abfertigung von Garnen und Leinwand; — Betreffend das amilihe Waarenverzeichniß zum Zolltarif vom 15, Juli 1879.
— Nr. 79 des „Amtsblatts der Deuticwea netchS-PDofts und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Johalt: Ver- fügungen vom 22, Dezember 1879: Allgemeine Einführung des sume marischen Kartirungsverfahrens füc gewöhuliche Packete bis Ö Kilogramm im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn; vom 22. Dezember 1879: Brief- beförderung nah Australien; vom 20. Dezember 1879: Statistik des Waarenverkehrs8; vom 22. Dezember 1879: Wegfall der Gewichts- ermittelung auf den Betriebslinien der Werra: Eisenbahn.
— Nr. 24 des „Ar chivs für Post und Telegraphie“, Bei- heft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs-Post- und Telegraphen- verwaltung hat folgenden Inhalt: Aktenstücke und Aufsäße: Die Ergebnisse der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung während der Jahre 1876—1878. (Swbluß.) — Die Einweihung dez Post- und Telegraphengebäudes in Stoly in Pommern. — Kleine Mitthei- lungen: Der Aufshwang des Post- und Telegraphenverkehrs. — Welttelegraphenneß. — Vas zweithöchste Observatorium dec Welt. — Eisenbahn über den Isthmus von Tehuantepec. — Die türkischen Besißungen in Europa. — Gründung einer geographischen Gesell- {aft in Japan. — Ueber die Temperatur des elek1rishen Lichtes. — Literatur des Verkehrswesens8: Geographische Nachrichten für Welthandel und Volkswirthschaft. — Zeitschriften-Ueberschau.
— Das November-Dezember-Heft des „Centralblatts für die gesammte Unterrihts-Verwaltung in Preußen“ hat foigenden Inhalt: Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitrei- bung von Geldbeträgen, Allerhöchste Verordnung vom. 7, September 1879, Anweisung zur Ausführung vom 15. September 1879. -——- Ver- fahren, betreffend die postamtlihe Behandlung der Senduagen mit Zustellungsurkunden, Verfügung und Anweisung des General-Post- meisters. — Desgl, Verfügung des Finanz-Ministers. — Höbe der Zahlungen, für welche Postscheine als gültige Rehnungsb-läge an- genommen werden. — Mitwirkung der Regierungen 2c. bei Ausfüh- rung von Bauten im Ressort der Provinzial-Schulkollegien. — Be- handlung der Bauzeichnungen bei Entnahme von Kopien 2c. — Ressortverhältnifse der Provinzialbehörden in Angelegenheiten der Lesebücher. — Statuten für die Hecker - Stiftung. — Verleihung goldener Medaillen an Künstler. — Kuratorium der Humboldt-Stif- tung. — Prceisertheilung wegen einer Victoriastatue im Zeughause zu Berlin. — Maßbestimmungen für die Klassenräume der Gymnasien und der Vorschulen derselben. — Landesherrlicher Kommissarius bei der Litthauischen Friedensgesellschaft. — Anweisung, Zahlung und Verrecbuung der Staats;ushüsse für Gewerbesculen. — Anordnungen für die Entlassungsprüfungen an den Seminaren in der Provinz Hannover. — Mtreinnbarüas mit Hamburg wegen gegenseitiger An- erkennung voa Prüfungszeugnissen. — Umfang der Wohnung und des Scheunenraumes für Lehrer einklasfiger Schulen. — Theilnahme der katholishen Schulkinder an der Schulmesse. Schulandaht. — Mitwirkung der Schule zur Verhütung von Beschädigungen an Tele- graphen. — Vertre:ung des Gutsherrn, Betreten des Schulzimmers durch den Gutsherrn bezw. dessen Vertreter. — Anbringung der Fenster im Schulzimmer. — Perfonalhronik.
Vècic33tags - Angelegenheiten.
Nach amtlicher Zählung haben bei der Stichwahl im 4, Mag- deburger Wahlbeztrk der Stadtrath Dr. Mar Weber in Berlin 8453 und der Kammergerichts-Referendar a. D. L. Viereck in Leipzig 7308 Stimmen erhalten, und ist somit Ersterer zum Mitgliede des Reichstages gewählt.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des f\tatistishen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 14. Dezember bis inkl, 20. Dezember er. zur Anmeldung ge- kommen: 153 Gbesc{ließungen, 797 Lebendgeborcne, 42 Todtgeborene, 515 Sterbefälle.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die Verlagshandlung von J. J. Weber in Leipzig hat von Heinrich Laube's dramatischen Werken eine Volksaus- gabe veranstaltet, welche diese Dichtungen auch dem weniger Be«-
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