1879 / 304 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

St. Petersburg, 24, Dezember, (W. T. B.) f Mai-Angust 83,25, Spiritas rabig, pr. Dezember 62,25, pr. Jauusr- Produktenmarkt, Talg loco 57,00. Weizen loco 13,50, * April 60,00. t

Roggen loco 7,75. Hafer loco 5,00. Hanf loco —,— Leinsaat | New=Wowrk, 26, Dezember. (W. T. B.) :

(9 Pud) locs 14,00. Wetter: Bewölkt, Waaren borieht. Baumwolle in New-York 98, de. ¡n New- Paris, 26. Dezember, (W. T. B.) Orleans 9, - Poiroleaum iz New-York 8 6, in Philadelphia 81, Rchzücker rohbig, Nr. 10/18 pr. Dezember or. 100 Kilogr. | rohes Petroleum TÎ, do, Pipe line Certificats D 9LE, Seul 3 B,

50,50. Nr. 5 7/8 pr. Dezember pr. 109 Kilogr. 56,75. Weisser 75 C. Bother Winterweizen 1 D, 12 Q. Mais (old mized} 47 C,

Zucker rubig, Nr. 3 pr, 100 Kilogr, pr. Dezembsor 59,50, pr. Zucker (Fir refiniug Muscovados) 64. Kaffee (Rio-) 143. Schoalz

Januar 59,75, pr, Jannar-April 60,50. (Marke Wilnox) 6}, do, Pairbsria 64. Speck (short clear) 43 © Paris, 26, Dezember, (W., T, B.) Geireidemrzucht 5}.

Produktenmarkt. Weizen matt, pr. Janusr- Februar 27,25, pc. März-April

27,75, Mehl weichend, pr. Dezember 60,00, pr,

Liverpool, 24, Dezember. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht,) Umsatz 7000 B., daves f Spekulation und Export 1000 Ballen, Unverändert, Auf Zeit eröffnete schwach, jetzt stetig. Amerikaner aus irgend einem Hafen

März-April-Lieferung 54 d.

Liverpool, 24. Dezember, (W. T. B.)

Middl. Upland 58/16, Midd1l, Orleans 51/2, 4144dI. fair Orleans 682, Midâl. Mobile 5}. Fair Pernam 64, Fair Bahia 53, Fair Maceio 614, Fair Maranham 63, Fair tio —, Middl. Egyptian 64 Fair Egyptian T4, Good fair Egyptian 84, Fair Smyrna 5, Fair Dhollerah 41/1, Fully good fair Dhollerah 411/16. Middl. fair Dhollerah 33, Middl, | Dhollerah 23, Good middl, Dhollerah 3%, Fair Omra 31/16, Good fair

pr. Dezember 827,25, 27,50, prx, März-Juni ¿anusr- Februar

C

EFisenbahn-Einnahmen. Bayerisohe Staatsbahnen. Im November cer. 6614 639

Umra 41/2, Fair Scinde 37, Fair Madras 33, Fair Bengal —,

Good fair Bengal 4}, Fair Tinnevelly —, Fair Broach 4.

JUQAZICS E A

PCIDT R A A VICREL L EN FPDAAIZA

S DERTEL.

Königlieke Schauspiete, Opernhaus. Vorstellung. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Abtheilungen von Stiller. Ouverture und die zur Handlung gehörige Musik von B. A Weber. Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus: Keine Vorstellung.

Sonntag: Opernhaus. 253. Vorstellung. Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. Mallinger, Frl. Brandt, Hr. Bet, Hr. Niemznn, David: Hr. Sachse, vom Hoftheater in Dresden, als Gasft. Anfang 6ck Uhr.

Schauspielhaus. 255. Vorstellung. Durch's Ohr. Lustspiel in 3 Akten von Wilhelm Jordan. R Der Letter. Lustspiel in 3 Aufzügen von Benedix. Anfang 7 Uhr. Et E

Saal-Theater. Mittwoch, 1. Januar 1879. Erste Vorstellung der französishen Schauspieler-Gesell- schaft, unter Direktion von Emil Reumann. Pre- mière représentation de: Les vieux garçons. Comédie en 5 actes par Mr, Victorien Sardou.

Sonnabend :

[91-49 292.

Wallner-Theater. Sonnabend: 3. 62. Male:

Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Akten von l Son A Sonntag u. d. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Victoria-Theater. Dircktion: Emil Hahn. Sonnabend: Zum 7. Male: Dornröschen. Großes Volks8märeßen (Feerie) in 3 Akten (18 Bildern) mit Gesang und Ballets von E. Paëqué und Carl Brandt. Musik von Raida. : Die Dekorationen entworfen von Carl Brandt, ge- malt von den Hoftheatermalern Lüttkemeyer und Gebr. Brückner in Coburg. Maschinerien na An- gabe und unter Leitung Carl Brandts, Die Kostüme entworfen und angefertigt unter Leitung des Ober- Garderobiers Happel.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich-Wilhelmstädtisehes Theater. Sonnabend: Z. 31. M. Der kleine Herzog.

Sonntag: Z. 32. M.: Der kleine Herzog.

Besidenz-Theater, Sonnabend : Fourchambaults.

Krolls Theater. Sonnabend: Weihnadts- Ausstellung. „Krieg und Frieden der Thierwelt.“ Dazu: Wünsche und Träume. Jin Tunnel: Vor, während und nah der Vorstellung: Vorträge der Tyroler National-Sängergesellscbaft. 65 Uhr. 1. Parquet 2 4, 11, Parquet 1,50 4, Stehplaßyz 1 M.

Sonntag u. folg. Tage: Weihnachts-Ausftellung. Dazu: Wünsche und Träume.

Um 31. Dezember (Sylvester): Gram hal m2asqué et paré. Entréec-Billets für Herren à 3 M, für Damen s 2 M sind bei dem Hof- lieferanten Hrn. G. E. Hirsch, Unter den Linden 44, in der Weinhandlung von Leon v. Beckerath, Leipzigerstr. 39, durch den JInvalidendank, Mart- grafenstr. 51 a., und Hrn. Schulze, Sohn, Unter den Linden 17, zu haben. Abends tritt der Kassenpreis von 4,90 resp. 3 #6 ein. Geschlossene Logen sind an der Kasse zu haben.

Stadt-Theater. Sonnabend: Viertes Gast- spiel des Frl. Ernestine Wegner. Zum vierten Male: Jhre Familie. Volksflück mit Gesang in 3 Akten (4 Bildern) von Julius Stinde und Georg Engels. „So viele tausend Blumen als da blühen“, Lied von Abt, „Mädele guck' raus“, Lied von Arthur Vollmer, Einlagen, gesungen von Frl. Ernestine Wegner.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

National - Theater. (Weinbergs-Weg 6/7.) Sonnabend: 4. Gastspiel des Frl. Johanna Schatz: Z. 4, M.: Leid und Freud. Lebensbild mit Ge- sang in 4 Abtheilungen von A. Slottko. Musik von den Kapellmeistern Steffens und Liste.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Ostend-Theater. (Sr. Frankfurterstr. 130.) Sonnabend: Der Pfarrer von Kirchßfeld,

Belic-Alliance-Theater, Sonnabend und folgende Tage: Im glänzend renovirten Theater (nach Plänen und Angaben der Architekten Herren Tielebier und Scholz ausgeführt): Gastspiel des Frl Lina Mayr, Mit Sang und Klang. Volksftück mit Gesang in 3 Akten von Weirauch und Jacobson. Anfang 7 Uhr. Orchester- und Prosceniums-Logen 3 4, Balkon- u, Parquet- Logen 2 M 50 S, Parquet 2 46, 1 M. 50 S, 1 A D,

Germania-Theater, Direktion: Julius Ascher. Sonnabend: Zum 7. Male: Sein Meisterstüdck. Volksftück mit Gesang in 3 Akten (5 Bildern) von Baerenfeldt und W. Mannstaedt. Musik von W. Maunnstaedt.

Sonntag u. d. folg. Tage: Sein Meisterstüek,

Cirenus Salamonsky, Sonnabend: Zum 1,

Male: Pariser Leben und Treiben zur Zeit der Weltausstellung 1878, großartige Pantomime

E E S

Ballets von Bruë. !

Elektrisches Licht_ von dem ; Inspektor Krämer. In Scene geseßt von Emil Hahn. |

Die j

: Vor der | Borstelung Concert. Anfang d Uhr, der Vorstellung !

in !

60,25, pr. März April €0,75, pr.

FCHZUIIZHTS.

4 Abtheilungen und 20 Bildera, arrangirt und in |

Szene geseßt vom Direktor. 1, Abth.: Korsofahrt in den Champs élisées, Il, Abth.: Le hballon captif. III. Abth.: Le jour du grand prix au chaup de courses de Longchamps, bois de Bou- logne. IV. Abth.: une fête du jardin à Versailles. Auftreten des Mr. Edmonds mit seinen Elephanten.

Sonntag: 2 gr. Vorstellungen, 4 u. 7 Uhr. In der ersten: Kaiser Titus; in der Abendvorstellung, zum 2. Male: Pariser Leben und Treiben.

Concert -THaus, Concert des Königlichen Hof- Musikdirektors Bilse.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Henny Dithmer mit Hrn. Leute- nant zur. See Rudolph v. Eikstedt (Reunberg— Wilhelmshaven). Frl. Rosa Scherz mit Hrn. Stabsarzt Dr. König (Kränzlin).

Verehelicht: Hr. Premier-Lieutenant Victor von Mitschke mit Fcl. Elisabeth Gräfin Dyhrn (Sulau—Recesewitz). Hr. Lieutenant Hans Konopacti mit Frl. Clara Clausius (Hagenau im Elsaß—Mtainz).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Moßner Bonn). Eine Tochter: Hrn. Apotheker

. Schaper (Soltau). Hrn. Oberförster Geppert (Flatow). Hrn. Prediger Schüße (Wansdorf bei Seegefeld).

Gestorben: Hr. Premier - Lieutenant und Re- giments-Adjutant Ernst Knispel (Neisse). Frau Kreisrichter Luite Kindel, geb. Kuhlow (Halle a. S.). Hr. Graf Gustav v. Goezen (Berlin). Hr, emer. Oberpfarrer Carl Nathanael Lam- ' precht (Jessen) Hr. Kammerherr Adolf von Brand (Lauchstädt). Hr. Postkommissarius Franz Golß (Stargard i. P.).

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

[10591] Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn. Die Zahlung der am 2. Jauuar k. J.

fälligen Zinsen aller unserer Prioritäts-Obliga-

gationen findet vom 2. Januar k. J. ab bei unserer

Haupt-Kasse hierselbst im Stationsgebäude des

Bahnhofes und in Potsdam bet unserer Billet-Kasse

täglich, mit Aus\{hluß der Sonntage, während der

Vormittagsftunden von 9 bis 12 Uhr statt.

Die Zinscoupons aller unserer Prioritäts-Obli- gationen werden außerdem

in Lerlin bei Herrn Meyer Cohu,

in Darmstadt bei der Kasse der Bauk für

pr, Dezember 81,2ò, pr. Januar 81,50, pr. Janoar-April 82,00, pr.

Handel und Industrie, in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Darn:- städter Bank für Handel und Industrie, in Dresden bei der Dresdener Bank, und die Zinscoupons unserer 43°%/igen Priori- tuts - Obligationen Lütt. D, neue Emission, sowie unserer 4¿%/%igen Prioritäts-Obligationen Lüdtt, F, außerdem au in Frankfurt a. M, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild und Söhne eingelöst. C Es wird gebeten, den zu präsentirendeu Coupons ein Verzeichniß über die Stükzahl und den Werth derselben, nah den verschiedenen Kategorien geordnet, beizufügen. Brtefliche Einsendungen wolle man an unsere Haupt-Kasse hieselbst richten. Berlin, den 18. Dezember 1878. Das Direktorium.

[10588]

Bekauutrachuna.

Nach Maßgabe des von der Königlichen Regierung zu Potsdam bestätigten Amortisationsplan der nab dem Alleröchsten Privilegium vom 18, Juli 1873 emittirten 4% Schwedter Stadtobligationen find in dem heute angestandenen Termin nachstehende

Obligationen, nämlich Litt. D, à 600 M Litt, C, à 300 A Nr. 23 114 242 270 und

285.

Litt, B, à 159 A Nr. 96 274 295 392.

Litt, A, à 75 A Nr. 54 137 346 369 ausgelooft,

Vom 1, April 1879 ab werden diese Obli- gationen, deren Verzinsung vcn diesem Tage ab aufhört, gegen Zahlung des Nennwerthes und der seit dem 1. Dktober 1878 laufenden Zinsen bei unserer Kämmereikasse eingelöst.

Schwedt, den 20. Dezember 1878.

Der Magistrat.

N Ti 22:

[10590] Mortifikation einer verlorenen Schuldverschreibung.

Nach eidlicher Versicherung der Betheiligten ist die Schuldverschreibung der Landeskreditkasse:

Abtheilung VIII, C. Serie I. Lit. D, Nr. 429

über 100 Thaler abhanden gekommen.

Gemäß dem S, 6 der Verordnung vom 18, De- zember 1823 wird der Inhaber derselben mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 5, November 1877 zum zweiten Male aufgefordert, ih baldigst unter Vorlegung des bezeichneten Papiers bei der Landes- Treditkafse zu melden, indem fonst nah drei Mo- naten von heute an ein Duplikatschein ertheilt und an dessen Besißer die Zahlung des Kapitals zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nit in- zwischen die Original-Schuldverscbreibung zur Vor-

lage kommt, rah Maßgabe der 88. 14 und 18 des

cam E Ta Cm air

Rübö! rubig,

März-Juni 61,00.

V

Gesetzes vom 25. Dezember 1869, die Landeskredit- kasse betreffend, geleistet werden wird. Casjel, am 14. Dezember 1878. Die Direktion der Landeskreditkasse.

S Harnier.

e Bekanntmachung.

Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi- legiums vom 31. Dezember 1875 heut stattgehabten Ausloosung von Kreis-Obligationen des hiesigen Kreises I. Emission sind die Appoints:

Litt, A, Nr. 68 und 134... , . über je 1000 M,

B E 220 O A000 C. Nr. 30, 93, 241, 411,

S O 200

D A er O) gezogen worden. /

Die betreffenden Obligationen werden den Jn- habern zur Einlösung am 1. Juli 1879 mit dem Bemerken gekündigt, daß von dem gedabten Termin ab die Verzinsung der gekündigten Obligationen aufhört. Die Einlösung der letzteren erfolgt bei der hiesigen Kreis-Kommunalkafse.

Breslau, den 19, Dezember 1878.

Der Kreisausschuß des Kreises Breslan.

Graf Harra. [10589] Magdeburz-Halber- städter Eiseunbahu-

Gesellschaft.

Die notarielle Ausloosung der pro 1879 zur Amortisation gelangenden a, 43%/0ge Magdeburg - Halberstädter Prioritäts- Obligationen vom Ja're 1873, b, 45%ge Magdeburg - Wittenberger Prioritäts- Obligationen, c. 3%/%ge Rentenpapiere (früher Wittenberger Stamm-Aktien) findet am 15, Januar 1879, Nachmittags 324 Uhr, f V Sai Direktionëgebäude, Fürstenstraße 1—10, att. Besißern von obigen Werthpapieren ist der Zu- tritt gestattet. i Magdeburg, den 20. Dezember 1878. Direktorium. Lent.

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E L s A

Klem

Magdeburg-

[10587] Bekanntmachung.

Bei der in Gemäßheit des genehmigten Tilgungs- |

planes vorgenommenen Ausloosung der Obli- gationen der Stadt Ostrowo find folgende Obligationen :

Fitt, C A 100 TblL

Nr. 49, 68 und 118, D A 40 Se,

Nr. 106, 141 und 150, M A NOSSUIE:

Nr. 36; 85, 110 und 180

"”

gezogen worden, was mit dem Bemerken zur öffent- |

lihen Kenntniß gebracht wird, daß die Rückzahlung für die auêgeloosten Obligationen am 1, Juli 1879 bei der hiesigen Kämmereikasse erfolgt. Ostrowo, den 18. Dezember 1878. Der Magistrat.

[10592] Afktien-Branerei Wickbold. Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß von den am 2. Juli 1877 ausgelooften Prioritäts-Obligationen, fällig am 1. Oktober die Ny, 382 à 300 M und von den am 27. Zuni 1878 ausgeloosten Por ats-Dbligationen, fällig am 1. Oktober 378 Me N 210 3000 e die Ne. 245 314 à 300 M bisher noch nicht zur Einlösung präsentirt sind. Königsberg, 25. Dezember 1878. Tie Dircktion.

A Vereiniguugs- Gesellschaft für Steinkohlenbau im Wurm-Revier.

Die Inhaber von Partial-Obligationen unserer Gesellschaft aus der Emission 1841, benachrichtigen wir hiermit, daß planmäßig die Verzinsung mit

Ende 1878 aufhört und ersuhen wir die Nominal- .

beträge gegen Einlieferung der Dokumente ab 1. Januar 1879 zu erheben bei: unserer Kasse zu Kohlscheid, oder bei der Aachener Diskonto-Gesellscaft in Aachen, den Herren Nobert Suermondt & Co. in Aachen, den Herren S. Oppenheim j». & Co. in Cöln, den Herren Deichmann & Co. in Cöln, dem Herrn J. H, Stein in Cöln, dem ci Schaasfhauseu'shen Bankverein in

öln, Diskonto - Geselljchaft

der Direktion in Berlin.

Zugleich machen wir darauf aufmerksam, daß noch nicht zur Einlöse gekommen sind aus den Ziehungen Und a

1) vom 2. November 1873 die Obligation Nr. 597,

2) vom 2. November 1875 die Obligationen Nr.

1190, 1194, 1291, 1295, 1941, 1949, 1951, 1953,

3) vom 2. November 1877 die Obligationen Nr. 216, 569, 572, 756, 796, 1289, 1294, und können deren Nennwerthe bei den obigen Stellen in Empfang genommen werden. Dagegen sind ein- zuliefern mit der ad 1 Coupons 33/37, zu den ad 2 bezeichneten Obli-

Ber

bezeihneten Obligation die |

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| | |

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_(14- 471 509 M), seit 1. Jan. 67 535 807 A (—- 1478 880 M).

gationen die Coupons 35/37 und zu den ad 3 he- zeichneten der Coupon 37. Kohlscheio, im Dezember 1878. Die Direktion.

(1098 BVekanutmacung.

Bei der beute erfolgten Ausloosung von 470 E = 12S uno D She 4025 #. Kreis-Obligationen des Mansfelder Seekreises sind folaende Nummern gezogen worden;

L. von der ?. Emission vom Jahre 1856;

Litt, A. à 1000 Tblr. Nr. 11.

Litt, B, à 500 Thlr. Nr. 53.

Litt, C, à 200 Thlr. Nr. 21 42 131.

Litt, D, à 100 Thlr. Nr. 26 43 51 102 150 219 222 235 296 308 344 372.

L A 250 S N 20 3457 188 915 276 311 340 390 535 546 547 578 608 627 628 661 665 675 681 685 707 709 731 154 760 776 781 804 815 816 817 843 866 880 891 901 952 994 1003 1004 1029 1044 1074 1112 1122 1126 1129 [189 1141 1147 FIGG G 2 20 249 150 L818 1320.

I. von der F. Emission vom Jaßre 1863: Litt, B, à 500 Ihlr. Nr. 40.

Litt, C, à 200 Thlr. Nr. 76.

Ltt, D, à 100 Thlr. Nr. 93 162 200.

Litt, E. à 25 Shlr. Nr. 2 16 38 49 51 62 69 092 HI9 126 180189 143 46167 T4 176 180 183 189 190 197.

Diese Obligationen werden den Inhabern mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge am 1, Juli 1879 bei der Kreis-Chausseebau-Kasse hier gegen Nückgabe der Obligationen in Empfang zu nehmen. Da die Verzinsung vom 1. Juli 1879 gh aufhört, so sind mit den Obligationen vom Iahre 1856 die Zinétcoupons Serie V. Nr. 4 bis incl. 10 nebst Talons und mit den Obligationen vom Jahre 1863 die Zinscoupons Serie IV. Nr. 3 bis incl. 10 nebst Talons zurüczugeben. Für etwa fehlende Coupons werden die Zinsbeträge vom Kapital ge kürzt werden. Hierbei wird zur Vermeidung fernerer Verluste an Zinsen die Abhebung der Kapitalbeträge für folgende \chon in den Vorjahren zur Ausloofung gekommene Obligationen:

L. von der I. Emission vom Jahre 1856:

Litt, C. à 200 Thlr. Nr. 32 37.

Litt, D/ à 100 Thl Ne: 111 271.

Litt, E, à 25 Thlr. N=-. 336 435.

T7. von der Lf. Emission vom Jahre 1863; Litt, D, à 100 Thlr. Nr. ‘183. : ° Tite E à 25 Sl, Nr. 33 113.

in Erinnerung gebracht.

Eisleben, den 19. Dezember 1878.

Dice Chansscebau-Komu1nission des Vtausfelder Seeïreises. von Wedell.

[10597]

Die Oberleitung des chansscemäßigen Aus- baues von 5 Straßenstrecken im Kreise Lüben, in einer Gesammtlänge von ca. 60 Kilom. soll einem Techniker, welcher seinen Wohnsiß am vorgenannten Orte nimmt, übertragen werden.

Bewerber wollen sich unter Nachweis ihrer Qualifikation und Angabe ihrer Bedingungen bei dem Krei8ausshusse in Lüben melden.

F bersliokars Gas Va

Volks- und Familien-Ausgabe. “L. Serie: 22 VWände. IT. Serie: 19 Wände. 8, eleg. Ausftattung.

Jn Lieferungen à 50 Pfennige oder in Bänden à 3 Mark 50 Pfennige.

Jnhalt der I. Serie:

Reisen (früher bei Cotta ershienen) Das alte Haus Achtzehn Monate in Slid - Amerika und dessen deutschen Colonien Regulatoren in Arkansas Flußpiraten des Mississippi Tahiti Nah Amerika! Gold! Die beiden Sträflinge Unter dem Aequator Der Kunstreiter Die Colonie Mississippi-Bilder Aus zwei Welt- theilen Nord- und Süd - Amerika Jusel- welt Amerikanishe Wald- und Strombilder Abenteuer der deutschen Auswanderer Hell und Dunkel Blau Wasser Matroseuleben Aus der See Heimliche und unheimlihe Geschichten Aus meinem Tagebuche Californische Skizzen Streif- und Jagdzüge durch die Vereinigten Staaten von Nord - Amerika Eine Gemsjagd iu Tyrol, Dal der T Serte Eine Mutter (Fortseßung von „Die Colonie“) General Franco Sennor Aguila Wilde Welt Die Missionure Unter den Penchuenchen Der Erbe Die Blauen und Gelben Zu Mexiko Die Franctireurs Kriegsbilder cines Nachzüglers Das Wrack des Piraten Der Tolle Jm Busch Nahdem Schiffbruch Neue Neisen dur die Vereinigten Staaten Hübeu und Drüben Kreuz und Quer Buntes Treivenu Ju Eckfeuster Unter Polmeu und Buchen Ju Amerika.

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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für Laus Bierteljoßr,

|

M 04.

Se. Majestät der Kaiser gnädigst geruht:

dem Steuerempfänger a, D.

den Rothen Adler-Orden vierter

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Königlich sähsischen Hofrath und Rechtsanwalt von Könneriß zu Dresden und dem praktischen Arzt Dr. med. Mayrhofer zu Gries-Bozen in Tyrol den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

und König haben Aller-

Fürst in Mülhausen i. E. Klasse zu verleihen.

Deutsches Reis.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, im Namen des Reichs den Regierungs-Rath Hauschild zu Straßburg i. E. zum Kaiserlichen Ober-Regierungs-Rath bei der Direktion der Zölle und indirekten Steuern in Elsaß- Lothringen zu ernennen. E.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : dem Bureauvorsteher bei dem Reichsgericht, Kanzlei-Rath gez den Charakter als Geheimer Kanzlei-Rath zu ver- eihen.

Zur Ausführung des Geseßes vom 19. Zuli 1879. be- iressend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwelen (Reichs: Gesebßblatt S. 259), hat der Bundesrath in seiner Sißung vom 23. Dezember d. J. beschlossen:

1) das nachstehende Regulativ, betreffend die Steuer-

freiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken, zum 1, Januar 1880 mit der Wirkung in Geltung zu seßen, daß alle bis dahin geltenden Bestimmungen über die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken in Wegfall kommen ;

2) die Nückvergütung der Branntweinsteuer bei der Aus-

fuhr von Essigsprit in das Ausland vom 1. Januar

1880 an nit mehr stattfinden zu lassen, jedo mit der

Maßgabe, daß dieselbe noch für den aus versteuertem

Branntwein bereiteten Essig gewährt werden kann, welcher

a, vom Händler bis zum 10. Januar 1880,

b, von dem Fabrikanten des Essigsprits bis zum Ah- lauf desjenigen Tages, an welchem zuerst Braunt- wein zur Essigbereitung für ihn denaturirt wird, jedenfalls aber vor dem 1. Februar 1880,

zur steueramtlichen Nevision und Verschlußanlage gestellt

und bis zum 1. April 1880 ausgeführt wird.

M Egl atio

betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblihen Zwecken.

(9. 1 des Geseyes vom 19. Zuli 1879, Reichs- Zesegblatt S. 259.)

A, Allgemeine Bestimmungen.

s. 1. Für Branntwein, welcher innerhalb des Gebiets der Branntweinsteuergemeinschaft zu gewerblichen Zwecken Ver- wendung findet, wird eine Vergütung der Steuer nach dem bei der Branntweinausfuhr geltenden Saße unter den nach- stehenden Bedingungen und Kontrolen gewährt. :

F. 2. Steuerfreier Branntwein darf zu allen gewerblichen Zwecken, ausgenommen die Be: tung von

1) Seifen,

2) Parfümerien, i

3) alkoholhaltigen Fabrikaten, welhe zum menschlihen

Genuß dienen oder dienen können, verwendet werden. L

Die hauptsählihsten der demgemäß nah dem zeitigen Stande der Fabrikation zur Steuerfreiheit zugelassenen, be- O davon ausgeschlossenen Gewerbe sind in Anlage A.

gegeben.

9. 3. Die Bewilligung der Steuervergütung ist dadur bedingt, daß der Branntwein zuvor denaturirt d. h. zum menshlihen Genuß untauglih gemacht worden ist. Die

énaturirung erfolgt durch Vermishung mit 10 Prozent

olzgeist, soweit niht im §. 24 für bestimmte Gewerbe eine andere Vermischung zugelassen ist. A j |

Fabrikanten, welche zu ihren Erzeugnissen theils mit 10 Prozent Holzgeist denaturirten (methylirten), theils in anderer Weise denaturirten Branntwein verwenden, müssen pie letreffenden Fabrikationen in getrennten Lokalitäten be-

en.

A Personen, welche wegen Zuwiderhandlungen gegen d E Abgabengesete bestraft worden sind, können die in diesem Regulativ vorgesehenen Vergünstigungen (88. 9, 11, 14, 16, versagt, beziehentlih wieder entzogen werden.

; f

|

B, Besondere Bestimmungen.

L, Steuervergütung für den mit 10 Prozent Holzgeist dena- turirten Branntwein (methylirten Branntwein).

_§. 5. Die Denaturirung kann entweder für den Gewerb- treibenden selbst oder für eine Person geschehen, welcher die Er- laubniß zum Verkaufe von denaturirtem Branntwein ertheilt worden ist.

_ S. 6. Als Denaturirungsmittel darf nur solcher Holz- geist verwendet werden, welcher von der Steuerbehörde bei der in der Holzgeistfabrik vorzunehmenden Prüfung als geeignet anerkannt ist und seitdem bis zur Vermischung unter steuer- amtlichem Verschlusse gestanden hat. Bei der Prüfung ist nah der Anleitung in Anlage B. unter Hiffer T. zu verfahren. Zur Verschlußanlegung werden Metall zugelassen.

Jm ¿Falle einer Vershlußverleßung kann das Hauptzoll- (steuer) amt die Verwendung des Inhalts des betreffenden Gefäßes zur Branntweindenaturirung gestatten, wenn die Ver- legung als cine durch Zufall herbeigeführte anzusehen und die auf Kosten des Gewerbtreibenden oder Händlers vor- genommene Prüfung die Ueberzeugung gewährt, daß Holzgeist von vorschrifstsmäßiger Beschaffenheit vorliegt.

Fabrikanten, welche die Bereitung von Holzgeist zur Branntweindenaturirung betreiben wollen, haben dem Haupt- amt, in dessen Bezirk die Fabrik belegen ist, hiervon zuvor Anzeige zu machen. Den Steuerbeamten ist der Zutritt zu den Fabrikationsräumen gestattet. Der Fabrikant is ver- pflichtet, die Fabrikations- und Geschäfts&blicher, welche auf die Senn und Versendung von; #P!zacii Bezug haben, den

berbeamten der Slververwalking üuf Etordern jederzeit zur Einsicht vorzulegen. Ferner hat derselbe zur Vornahme der amtlihen Prüfung des Holzgeistes einen geeigneten Raum und die erforderlichen Geräthe und Materialien zu stellen, auch die nöthigen Hülfsdienste zu leisten oder leisten

zu lassen.

8. 7. Branntwein, welcher einen Alkoholgehalt von weniger als 80 Prozent Tralles hat, auch parfümirter oder jonst verseßter Branntwein ist von der Denaturirung aus-

geschlossen.

Die geringste auf einmal zur Denaturirung zu stellende Menge Brannîiwein besteht in einem Hektoliter, wenn die Denaturirung unmittelbar für den betreffenden Gewerb- treibenden geschehen soll, in fünf, wenn der Händler (§8. 5) sie beantragt.

Der Branntwein muß in Gebinden, an welchen sich die eihamtlich eingebrannte Angabe des Taragewichts befindet, zur Denaturirung gestellt werden.

ZU jedem im Branntwein Alkohols (100 pCt. Tralles) ist hinzuzufügen, mithin zu 100 1 mindestens 9 1 Holzgeist.

8. 8. Die Denaturirung ist in Gegenwart zweier Steuer- beamten, von denen der eine in der Regel ein Oberbeamter sein muß, und auf Antrag des Gewerbtreibenden oder Händ- lers, soweit thunlich, in dessen Geschäftsräumen vorzunehmen.

Derjenige, welcher die Denaturirung beantragt, hat in jedem Falle das Denaturirungsmittel zu stellen, für die nach dem Ermessen der Steuerbehörde nöthigen Geräthe und Hülfs- leistungen zu sorgen, auch sämmtliche Kosten der Denaturirung zu tragen.

Für die amilihe Ueberwachung der Denaturirung in den Gewerbs- oder Geschäftsräumen des Antragstellers kann von dem Leßteren eine Gebühr gefordert werden, welche jedoh den Saß von 3 6 für den Tag und den Beamten nicht über- steigen darf. :

§. 9, Wer für ein von ihm betriebenes Gewerbe Brannt- wein denaturiren lassen will, hat bei dem Hauptamt, in dessen Bezirke die Gewerbsanstalt liegt, die Gewährung der Steuer- vergütung auf je ein Kalenderjahr shriftlich zu beantragen und dabei sowohl die Art der Verwendung des Branntweins, als auch -die voraussichtlihe Verbrauchsmenge, leßtere nah Litern absoluten Alkohols, desgleichen den Ort der Lagerung des denaturirten Branntweins anzugeben. Die - Lagerung darf, vorbehaltlih der vom Hauptamt bei nachgewiesenem Be- dürfniß zu gestattenden Ausnahmen, nur außerhalb der Ver- wendungsräume stattfinden. i i

Das Hauptamt ertheilt im geeigneten Falle einen Zusage- schein für längstens je ein Kalenderjahr.

8. 10. Der Zusageschein muß insbesondere enthalten : :

1) die Festseßung der höchsten Menge, bis zu welcher in dem Fahre Branntwein auf Antrag des Gewerbtreibenden denaturirt werden darf; N Ï

2) die jederzeit widerruflihe Zusage der Steuervergütung für den bis zur Hölhstmenge vorschriftsmäßig denaturirten Branntwein ; |

3) dié Verpflihtung des Gewerbtreibenden,

a, den denaturirten Branntwein auss{ließlich an dem an- gemeldeten Orte und in geeihten Gebinden (8. 7) zu lagern

b, benflben nach Einbringung in die Verwendungs- räume niht ohne Genehmigung der Steuerbehörde

daraus wieder zu entfernen,

enthaltenen Liter absoluten mindestens 0, 1 1 Holzgeist 90 prozentigem Branntwein

nur Gefäße von Glas oder }-

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c. denselben weder zu veräußern noch anders als in der

angegebenen Art zu verwenden ;

4) die erforderlichen Vorschriften wegen Anordnung be- fonderer Kontrolen. if D Muster des Zusagescheins dient Anlage C. unter

iffer I.

F. 11. Dem Gewerbtreibenden, welcher seinen Bedarf an denaturirtem Branntwein beim Händler (8. 14) oder Klein- händler (8. 16) ankaufen will, ertheilt auf feinen Antrag im geeigneten Falle das Hauptamt für längstens je ein Kalender- jahr einen auf Widerruf lautenden Berechtigungsschein (Anlage C. unter Ziffer I1.), in welchem die höhste, diesem Gewerbtreibenden zu verkaufende Jahresmenge an denatu- viftem Branntwein bestimmt wird. Für den Antrag sind die bezüglichen Vorschriften des 8. 9 maßgebend, doch ist eine An- meldung des Lagerungsortes des denaturirten Branntweins nicht erforderlich.

§. 12. Erweist sih die im Zusage- oder Berechtigungs- scheine (§8. 10 und 11) bewilligte höchste Branntweinmenge als unzureichend, so kann das Hauptamt dieselbe auf Antrag des Gewerbtreibenden erhöhen.

9. 13. Gewerbtreibende, die neben demjenigen Ge- werbe, für welches sie den Zusage- oder Berechtigungs- schein erhalten wollen, ein Gewerbe betreiben, in welhem Branntwein ohne Anspruch auf Steuervergütung verwendet wird (z. B. Likörfabrikation), sind auf Erfordern au gehalten, die verschiedenen Gewerbe in völlig getrennten Räumen zu betreiben.

F. 14. Personen, welche Branntwein zum Verkaufe dena- turiren lassen wollen, haben bei dem Hauptamt, - in dessen Bezirk sie hr Geschäft betreiben, schriftli die Erlaubniß zu beantragen, den denaturirten Branntwein an die von der Steuerbehörde zum Bezuge desselben zugelassenen Gewerb- treibenden (§. 11) und Kleinhändler (§. 16) verkaufen zu dürfen, und dabei den Ort der Lagerung des denaturirten Branntweins anzugeben.

Vom Hauptamt wird im geeigneten Falle ein jederzeit widerrufliher Erlaubnißschein auf längstens je ein Kalen- derjahr ertheilt. 4

8. 15. Der Erlaubnißschein muß insbesondere enthalten:

1) die Zusicherung der Steuervergütung für den auf Antrag des Händlers vorschriftsmäßig denaturirten Brannt- wein ;

2) die Verpflihtung, den denaturirten Branntwein nur an dem angemeldeten Ort und in geeichten (8. 7) Gebinden zu lagern, au denselben nur an Gewerbtreibende (8. 11) oder Kleinhändler (8. 16), welche sich als dazu berechtigt ausge- wiesen haven, zu verkaufen ;

3) die erforderlihen Vorschriften wegen Anordnung be- sonderer Kontrolen.

Als Muster des Erlaubnißsheins dient Anlage C. unter III, :

§. 16. Wer mit denaturirtem Branntwein Kleinhandel betreiben will, hat hierzu bei dem Hauptamt, in dessen Bezirk er wohnt, unter Angabe des zur Lagerung des denaturirten Branntweins bestimmten Raumes, schriftli die Genehmigung nachzusuchen. Leßtere ist, und zwar nah dem Muster C. IV. auf längstens je ein Kalenderjahr zu ertheilen, wenn ein ört- liches Bedürfniß nahgewiesen wird, der Nachsuchende unbe- scholten ist, weder Brennerei noch Handel mit Spirituosen S und wenn der angemeldete Lagerraum als geeignet erscheint.

§- 17. Der Händler darf nicht weniger als je 20 1 an einen Kleinhändler und niht weniger als je 10 | an einen Gewerbtreibenden verkaufen.

Der Kleinhändler darf niht mehr als 3 bl denaturirten Branntwein auf Lager haben und nit in kleineren Einzel- mengen als 2 1 verkaufen.

8. 18. Bei dem Verkauf von denaturirtem Branntwein an Gewerbtreibende haben die Händler und Kleinhändler die verkaufte Menge, unter Beifügung ihres Namens und des Datums, jedesmal auf dem Bérechtigungsscheine (8. 11) zu vermerken, auch dürfen sie den Gewerbtreibenden denaturirten Branntwein über die Gesammtmenge hinaus, auf welche der Berechtigungsschein lautet, niht verabfolgen. Statt der An- schreibungen in dem Berechtigungsshein können Couponbücher zugelassen werden.

5. 19. Gewerbtreibenden, welhe sich im Besiz eines Zusagescheins oder Berechtigungsscheins (88. 9 und 11) be- finden, ist der Handel oder Kleinhandel mit denaturirtem Branntwein nur ausnahmsweise, und dann nur unter den von der Steuerbehörde besonders zu treffenden Bestimmungen zu gestatten.

S. 20. Die Gewerbtreibenden und Händler (8. 14) haben jede beabsichtigte Denaturirung von Branntwein der Bezirks- hebestelle mittelst eines Formulars nah Muster D. 1 an- zumelden.

Bei Ueberwachung der Denaturirung müssen die Steuer- beamten namentlich auch darauf achten, daß die Beschaffen- heit des Branntweins den Anforderungen des 8. 7 Ab). 1 entspricht, daß der zur Denaturirung gestellte Branntwein

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nicht bereits denaturirt war und daß eine gründliche Ver-