mischung des Denaturirungsmittels mit dem Branntwein dur Umrühren bewirkt wird.
Falls durch die Vornahme der von einem Gewerbtreiben- den angemeldeten Denaturirung die zugelassene höchste «ahresmenge (§8. 10 und 11) überschritten werden würde, ist die Anmeldung zurückzuweisen, beziehentlih die Denaturirung auf die entsprehend geringere Branntweinmenge zu be- schränken.
Auch kann das Hauptamt die Denaturirung einstweilen versagen, wenn die Größe des bei dem Gewerbtreibenden oder Händler vorhandenen Bestandes an denaturirtem Branntwein und der bisherige Umfang der Verwendung beziehentlich des Verkaufs eine weitere Denaturirung zur Zeit als nicht im Bedürfniß liegend erscheinen lassen.
8. 21. Die Gewerbtreibenden und Händler, welche Brannt- wein denaturiren lassen, haben über den Zugang und Abgang an denaturirtem Branntwein ein Kontobuh zu führen, und zwar die ersteren nah dem Muster E 1, die leßteren nah dem Muster E 2. Vierteljährlih ist ein Abshluß des Kontobuhs, nah Muster F, aufzustellen und dem Hauptamt einzureichen.
Von den Kleinhändlern mit denaturirtem Vranntwein wird ein Kontobuch nach Muster E 3 geführt. : j
Das Kontobuch, desgleihen der Zusageschein, Beredhti- gungsscein, Erlaubnißschein oder die schriftlihe Genehmigung des Kleinhandels (88. 9, 11, 14, 16) müfßsen an der von der Steuerbehörde bestimmten Stelle der Gewerbs- oder Geschäfts- räume aufbewahrt und zur Einsicht der revidirenden Steuer- beamten bereit gehalten werden.
8. 22. Die Beamten der Steuerverwaltung sind befugt, jederzeit die zur Herstellung und Aufbewahrung des denatu- rirten Branntweins, beziehentlih die zur Aufbewahrung des Holzgeistes dienenden Räumlichkeiten der Gewerbtreibenden, Händler und Kleinhändler, sowie diejenigen Gewerbs- oder Geschäftsräume, in welchen die Verwendung beziehentlih der Verkauf des denaturirten Branntweins stattfinden soll, zu be- suchen, die Vorräthe an solhem Branntwein sowie an Holz: geist zu revidiren, auch Proben davon zu entnehmen.
Die Gewerbtreibenden, Händler und Kleinhändler sind verpflichtet, bei den Revisionen die nöthigen Hülfsdienste zu leisten oder leisten zu lassen und auf Erfordern den Bestand an denaturirtem Branntwein nach näherer Anweisung der Steuerbehörde zu deklariren, ebenso ist den Beamten jede über den Gewerbs- oder Geschäftsbetrieb verlangte Auskunft zu ertheilen, sowie den Oberbeamten der Steuerverwaltung auf Erfordern Einsicht in die Fabrikations- oder Geschäftsbücher, Fakturen U. st. w. zu gewähren.
Bei den Gewerbtreibenden und Händlern, welche Brannt- wein denaturiren lassen, soll jährlich mindestens ein Mal eine vollständige Bestandesaufnahme der Vorräthe an denaturirtem Branntwein durch die Steuerbehörde stattfinden. Bei Ab- weihungen des Fstbestandes vom Sollbestande bis zu 10 Proz. kann nah Ermessen des Hauptamts, welhem in allen Fällen die aufgenommene Verhandlung vorzulegen ist, von Einleitung eines Strafverfahrens abgesehen werden.
8. 23. Die Steuerstelle hat über die Denaturirung von Branntwein ein Register nah dem Muster G. zu führen, dasselbe vierteljährlih abzuschließen und nebst den Denatu- rirungsanmeldungen dem Hauptamt einzureichen.
Außerdem ist bei der Steuerstelle die Gesammtmenge des für jeden Gewerbtreibenden und Händler denaturirten Brannt- weins in Vierteljahrsabschnitten mittelst fortlaufender An- schreibung nachzuweisen.
Das Hauptamt führt über die ertheilten Zusage-, Be- rechtigungs- und Erlaubnißscheine, sowie über die gewährten Genehmigungen des Kleinhandels mit methylirtem Brannt- wein (88. 9, 11, 14, 16) ein Notizbuch nah Muster U. und stellt vierteljährlih eine Liquidation über die zu zahlende Steuervergütung nah dem Muster I. auf.
Soweit nicht die obigen Bestimmungen eine Aenderung bedingen, erfolgt die Registerführung der Amtsstellen sowie die Liquidation und Anweisung der Steuervergütungen nah den bezüglichen Vorschriften für die Branntweinausfuhr.
II, Steuervergütung für den mit weniger als 10 Proz. Holz- geisi oder mit anderen Stoffen denaturirten Branntwein.
5. 24. Die Steuervergütung für Branntwein, welcher anders als mit 10 Proz. Holzgeist denaturirt is, wird ge- währt :
nah
En für Branntwein zur den Fabrikanten Vermisung
Herstellung
1) von Farblacken für Tapeten,
2)vonZündhütchen, des Knallquecksilbers, 3)von Chemikalien, a. der Alkaloide,
mit 5 9% Holz- geist;
mit 5% Holz- geist ;
mit 59%, Holz- geist oder 1/ 9%, Terpentinöl oder 0,025 % Thieröl ;
der Farblae,
b. der als Arzneimittel ge- brauhten Extraktiv- stoffe, wie Falappenharz und Skammonium, mit 1/2 0 Ter-
pentinöl;
c, des Chloroforms, des Fodoforms,
des Aethers (Schwefel- | mit 8 %
äthers) und Thieröôl, des Chloralhydrats, d, des Kollodiums, des Hoffmannsgeistes, (spiritus sulfurièo ae- therius), des Tannins, der Salicylsäure und der salicylsauren Salze, des Essigs,
mit 109%, Schwe- feläther;
mit 3009/7 Was- ser und 1000/, Essig von 6 9/, Gehalt anEssig- Pai (Essig- äurehydrat).
- 4)von Essig,
Den Fabrikanten, welche E, vorwiegend zu einem Ge-
ereiten, kann Seitens der Direktivbehörden gestattet werden, en Branntwein mit einer geringeren Menge als 300 Proz. Wasser, jedo nicht weniger als 100 Proz., zu vermischen.
a0, von mindestens 8 Proz. an peuee (Essigsäurehydrat) d
e E M a E A M
Zu den Fabrikanten von Essig sind auch die Fabrikanten von Bleiweiß und essigsauren Salzen zu rechnen, welche zur Herstellung der bezeichneten Fabrikate Essig bereiten.
8. 26. Auf die Fälle des 8. 24 finden im Allgemeinen die in den §8. 5 bis 10, 12, 13, 19 bis 23 enthaltenen Vor- schriften sinngemäße Anwendung. Doch dürfen Denaturirungen nah 8§. 24 nur für die betreffenden Gewerbtreibenden selbst und nur in deren Gewerbsräumen vorgenommen werden. Auch besteht bezüglih des mit Terpentinöl, Thieröl und Schwefeläther denaturirten Branntweins nicht die Verpflichtung zur Aufbewahrung in geeichten Gebinden (8. 10). Die Prüfung der Denaturirungsmittel geschieht nah der Anleitung in An- lage B. unter Ziffer II. i
8. 26. Bezüglich der Fabrikanten von Essig werden die nah §. 25 geltenden Vorschriften außerdem durh nachstehende Bestimmungen ergänzt und abgeändert:
1) Den Essigfabrikanten ist gestattet, Branntwein von geringerer Stärke als 80 Proz. Tralles, und zwar bis zu 35 Proz. herab, denaturiren zu lassen.
2) Zur Vornahme der Denaturirung muß in den Ge- werbsräumen ein stèueramtlih auf nassem Wege vermessenes und mit einer Vorrihtung zur Ablesung des Flüssigkeits- standes versehenes, feststehendes Gefäß vorhanden sein.
3) Jn dem Gebäude, in welchem die Essigbereitung statt- findet, oder in einem angrenzenden Raume darf ein Destillir- apparat nicht gehalten werden. Ausnahmen sind zulässig für Fabrikanten, welche den Essig ganz oder theilweise zur Her- stellung von Bleiweiß oder Bleizucker verwenden oder welche die mit dem Essig bereiteten essigsaueren Salze zu Essigsäure verarbeiten. Jn den Fällen einer Ausnahmebewilligung dür- fen die Fabrikanten den denaturirten Branntwein, das Essig- gut und den bereiteten Essig nur in den der Steuerstelle an- gemeldeten Räumen und Gefäßen aufbewahren.
4) Für die Essigfabrikanten kommen folgende besondere Formulare zur Anwendung :
Muster D. 2 — Anmeldung zur Denaturirung, Muster E. 4 — Kontobuh über Zugang und Ab- gang von denaturirtem Branntwein. |
Die Ausstellung und Einreichung eines vierteljährlichen Abschlusses des Kontobuchs nach Muster F. liegt den Essig- fabrikanten nicht ob.
C. Strafbestimmungen.
§. 27. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Regulativs werden, sowcit niht dadur eine andere Strafe verwirkt ist, nah Maßgabe der §8. 3 und 4 des Geseßes vom 19. Juli 1879, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zweckten, zur Bestrafung gezogen.
Anlage A.
I. Unter den Gewerben, welchen die Steuerfreiheit des ver- Ln Branntweins gewährt werden kann, sind die haupts\äch- isten:
1) die Lack- und Politurfabrikaztion ;
2) die Gewerbe, welche s\pirituöse Auflöfungen verwenden, ins- besondere:
die Hutmacherei, :
die Holz verarbeitenden Gewerbe, als Tischlerei, Pianoforte- fabrikation, Drechsloxei, Stokfabrikation und dergl;
die Goldleisten- unviRahm!nfabrikation,
die Fischbeinfabrikation,
die Korbmacherei,
die Leder verarbeitenden Gewerbe,
die Buchbinderei ;
3) die Zuckerfabrikation ;
4) die Färberei und chemische Wäscherci ;
5) die Theerfarben- (Anilin-, Naphtalin- und dergl. Farben-) &abrifation; :
6) die Fabrikation von Farblacken für Tapeten;
7) die Zündhütchenfabrikation ;
8) die Weberei;
9) die Mineralölfabrikation ;
10) die Fabrikation der nafolgenden Chemikalien :
a, des Chloroforms,
. des Iodoforms,
. des Chloralhydrats,
. des Aecthers (Schwefeläthers),
. des Kollodiums,
. der esfigsauren Salze, als des Bleizuckers, essigsauren Kalks, essigsauren Natrons, essigsauren Zinks, essigsauren Baryts, der essigsauren Thonerde u. \. w.;
g. des Hoffmannsgeistes,
h, der sämmtlichen Ulkaloide,
i, der Salicylsäure,
k. der falicylsauren Salze,
l. des Tannins,
m, der als Arzneimittel dienenden Erxtraktivstoffe, wie Jalappen- harz, Skammonium u. dgl. ;
11) die Fabrikation von Essig und von Bleiweiß.
IT. Zu den Gewerben, welchen die steuerfreie Verwendung des Branntweins nit gewährt werden darf, gehören hauptsächlich:
1) die Fabrikation von Seifen;
2) die Fabrikation von Parfümerien ;
3) die Branntwein-Rektifikation ;
4) die Paritalin von Likören;
5) die Fabrikation anderer verseßter Branntweine, als :
a. der zusammengeseßten Aether, z. B. des Essigäthers, Ameisenäthers, Butteräthers, Rumäthers, Salpeteräthers, Salzäthers,
b. der Fruchtäther, z. B. des Ananas-, Aepfel-, Erdbeeren-, Himbeerenäthers,
c. der Essenzen, z. B. der Arrac-, Cognac-, Rumessenz ;
6) die Fabrikation der Tinkturen und spirituösen Extrakte.
(Die Anlage B. enthält die Anleitung zur Prüfung der Denaturirungs- mittel, die Anlagen C.—E. enthalten Formulare.)
Birnen-,
Genaue Adressirung der Neujahrs-Stadtbriefe,
_Um bei dem zum Jahreswe{sel bevorstehenden starken Briefverkehr eine ordnungsmäßige Bestellung der Briefe in Berlin herbeizuführen, ist es dringend erforderlich, bei Stadt - briefen niht allein die Wohnung des Empfängers genau nah Straße, Hausnummer und Lage Po eine, zwei Treppen 2c.) zu bezeihnen, sondern auch den Postbezirk (C., O., SW. u. f. w.), in welchem die betreffende Wohnung belegen ist, deutlih anzugeben.
Nur auf diese Weise kann es ermöglicht werden, die zur Auflieferung gelangenden Briefmassen ohne erheblihe Ver- spätungen zu bestellen.
Berlin C., den 28, Dezember 1879. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
Königreich Preufßea
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten im Ministerium der öffent- lihen Arbeiten, und zwar den Geheimen Registratoren Brose und Schosel den Charakter als Kanzlei-Rath, sowie den Ge- heimen Revisoren Krug und Bormann den Charakter alz Rechnungs-Rath zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Gerichts-Assessor Lustig in Glay zum Amtsrihter bei dem Amtsgerichte daselbst, und
den Gerichts-Assessor Arndt in Beuthen O./S. zum Amtsrichter in Gottesberg zu ernennen; ferner
den Mitgliedern des Medizinal-Kollegiums der Provinz Hessen-Nassau, Ober-Medizinal-Rath Dr. Wild und Ober- Medizinal-Rath Dr. Schotten zu Cassel den Charakter als Geheimer Medizinal-Rath, sowie
dem Konsistorial-Sekretär Friedrih Karl Brunkau Os den Charakter als Rechnungs-Nath zu ver- eihen.
Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der praktische Arzt 2c. Dr. Banck zu Flensburg ist zum S Vi ets des Physikats-Bezirks Flensburg ernannt worden.
Der Fngenieur Theodor Reuter — bisher Direktor der Staats-Maschinenbaushule zu Komotau in Böhmen — ist zum Direktor der Fahschule für Metall-Fndustrie in Zser- lohn ernannt worden.
Dem Musiker Otto Beständig in Hamburg ist das Prädikat „Musik-Direktor“ beigelegt worden.
Bebta@nntuaQUungen auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878,
Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. Z, (Reichs-Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommyu- nistischen Arbeiter-Bildungsverein in London herausgegebenen periodishen Druckschrift: „Freiheit“ erstreckt sih auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Das Festblatt“ zur Ausgabe gelangen.
Berlin, den 27. Dezember 1879.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Ed.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Dftober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntriß gebracht, daß die im November d. J. ershienene Nummer 2 des I, Sahrganges der in der Imprimerie Russe et Polonaise zu Genf, Chemin Neuf 13, gedrudten und daselbst, Chemin Neuf (Plainpalais) Nr. 17, in polnischer Sprache herausgegebenen perio- dishen Drudlschrift: „Röównoéé“ (Egalité) Czaso- pismo s0ocyjalistyczne, sowie die von der Administration dieser Zeitschrift im November d. J. in französisher Sprache herausgegebene Nr. 2 des T. Jahrganges der periodischen Drulclschrifst: „Bulletin de la Revue socialiste polo- naise Równoéé (Egalité)“ auf Grund des 8. 11 des gedachten Geseßes durch die unterzeihnete Landes-Polizeibehörde verboten worden ist.
Berlin, den 27. Dezember 1879.
Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.
Auf Grund der §8. 11 und 12 des Reichsgeseßes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die Drudckschrift „Freikugeln“, selbstauferlegte Bußarbeit für begangene politishe Sünden 2. von Carl Frohme, Bockenheim, Druck und Verlag von 6G. Schilde daselbst, 1879, von der unterzeichneten Landespolizei- behörde verboten worden.
Cassel, den 24, Dezember 1879,
Abtheilung des Fnnern. Kühne.
Umgebungs - Karten verschiedener Garnisonstädt-, Maßstab 1:25 000 der natürlichen Länge.
Von dem Herrn Chef des Generalstabes der Armee ist unter Bezugnahme auf einen Beschluß des Central-Direktoriums der Ver- messungen verfügt worden, daß auf Grundlage der in den Jahren 1876—1878 ausgeführten trigonometrishen und topographischen Mefsungen lithographirte Karten mit Bergstrichen im Maßstabe von 1:25000 der natürlihen Länge angefertigt werden \sollen, und zwar zunähst von den Städten Bromberg, Thorn, Göttingen, Goslar, Lübeck, Schleswig, Flensburg, Sonderburg - Düppel und Hamburg-Altona. In Gemäßheit dieses Befehls sind im Laufe der leßten Monate drei von der Kartoarapischen Abtheilung redigirte Karten, welche in 12 Blättern die Umgebung der Städte Brom- berg, Thorn und Göttingen zur Darstellung bringen, ver öffentliht worden. Diese Karten gründen fich aus\chließlich auf eine neue Triangulation, bezw. topographishe Aufnahme; sie enthalten außer der vollständigen Situations - Zeichnung (Ge- wässer, Wiesen, Moore, Hutungen, Wälder, Gärten, Eisen- bahnen, Wege, Ortschaften, Höfe, Häuser, Mühlen, Ziegeleien 2c.) eine reiche Nomenclatur. Das Terrain ist in zweifacher Weise zur Darstellung gekommes, nämlich außer in äquidistanten Niveau- Kurven (Horizontalen) in braunen Bergstrichen, welche in Müfflingscher bezw. Lehmannscher Manier ausgeführt sind; zahl- reihe Höhen-Coten vervollständigen die Darstellung des Terraink. Die äquidistanten Niveau-Kurven sind von 5 zu 5m Vertikal-Abftand
ezogen. Diese Kurven sind bei 20, 40, 60, 80, 100 m u. \. w. verstärkt.
Vedes der lithographirten Kartenblätter bringt durchschnittlich eine Släche von 2,2 geographischen Quadratmeilen zur Darstellung. Der Preis eines jeden Blattes mit braunen Bergstrichen beträgt 1 A 50 H; jedoch werden auch \{chwarze Exemplare ohne solche Terraindarstellung zum Preise von Einer Mark abgegeben. Nach vorgängiger Be- stellung können diese Kartenblätter durch jede Buch- und Kunst handlung bezogen werden, ohne daß der Käufer verpflichtet ist, mehr als ein Blatt dieser Kartenwerke zu nehmen. Der General-Kom- missions-Debit ist der Simon Schroppshen Hof-Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. 61, übertragen.
Berlin, den 27. Dezember 1879.
Königliche Landesaufnahme. Kartographische Abtheilung.
Geerz, Oberst und Abtheilungs-Chef.
Y Pr. L. befördert,
E Jhrer Majestäten.
‘ trich
rath hat
Personalveränderungen.
L Mg ns Preuststhe Armee,
rnennungen, esDrderungen und Ve z
Jm aktiven Heere. Berlin, 20. Dezember. v. O D Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 118, dem Regt. aggregirt. Eber- hardt, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert Hrodrüc, Sec. Lt. vom Jrf. Regt. Nr. 115, unter Belassung in seinem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Oranien- stein, in das Inf. Régt. Nr. 118 verseßt. v. Zastrow, Hauptm vom Inf. Regt. Nr. 117, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 25. Inf. Brig., dem Regt. aggregirt. Moot, Sec. Lt pon dems. Regt, zum Pr. Lt. befördert. v. Dehn-R otfelserI., Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 83, als Adjut, zur 25. Inf.Brig. kommandirt. — 93. Dezember. v. Hartmann, Sec. Lt. a. D., zuleßt im 1. Garde- Regt. 3. F, in der Armee, und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 17. Juli 1873, im Inf. Regt. Nr. 32 wiederangestellt, — 94. Dezember. v. Winterfeld, Oberst-Lt. und Slügeladjut. Sr. Majestät des Kaisers und Königs, fommandirt zur Sührung des Garde-Gren. Regts. Nr. 1, unter Belassung in dem Verhältniß als Flügeladjut. und unter Entbindung von dem Kommando der Schloß- Garde-Comp., mit der Führung des Garde-Gren. Regts. Nr. 1 unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Lindequist, Oberst-Lt. und Flügeladjut. Sr. Majestät. des Kaisers und Königs; zum Commandeur der S{hloß-Garde-Compy., v. Plessen, Major vom Großen Generalstabe, kommandirt zur Dienstleistung als Flügel- adjutant, zum Glügeladjut. Sr. Majestät des Kaisers und Königs, ergannt._ Frhr. v. Gayl, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Garde- Regt. z. Fuß und kommandirt zur Dienstleistung als Generalstabs- Offizier bei der 1. Garde-Inf. Div., unter Ueberweisung zum Gene- ralstabe der 1. Garde-Inf. Div., in den Generalstab der Armee ver- sezt. v. Eichhorn, Hauptm. vom 2. Garde-Regt. z F., zum Comp. Chef ernannt. v. Horn I, Sec. Lt. von dems. Regt., zum
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven eere. Berli 20. Dezember. Guttzeit, Sec. Lt. vom Gren. Mot Nr 3, U bedingtem Anspruch auf Civilanstellung und Pens. der Abschied be- willigt. v. MPEtT, Oberst-Lt. a. D., zuletzt à la suite des Gren. Regts Nr. 3, unter Fortfall der ihm bewilligten Aussicht auf An- stellung im Civildienst, mit der Erlavbniß zum ferneren Tragen der
N Unif. des gen. Megts., in die Kategorie der zur Dié estellten N Offize. zurückverseßt. d: 28: j abs | dem Fuß-Art. Regt. Nr. 3 und kommandirt zur Dienftleift. bei einer
Dezember. Haase, Pr S agde!
Milit. Intend. behufs demnächstiger Verwendung im Intendantur-
dienst, mit der Armee-Unif. der Abschied bewilligt.
Wia e O 1 «P: o F T O PI 2 4 A G C S.
“ay
Deutsches MAeitcz,
Preußen. Verlin, 29, Dezember. Se. Majestät
Y der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des i Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen.
Ore Majestät die Kaiserin Und Königin
wohnte gestern dem Gottesdienst in der Marienkirche bei und H besuchte die Kaiserin-Augusta-Stiftung in Charlottenburg.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der
L Kronprinz begab Sih am Sonnabend Mittags 12 Uhr nah Potsdam und kehrte um 5 Uhr hierher zurü.
Gestern wohnte Höchstderselbe dem Gottesdienst in der
E Marienkirhe bei und ertheilte Mittags um 12 Uhr dem Y Wirklichen Geheimen Ober-Justiz-Rath Nebe-Pflugstädt eine i Audienz.
ZUm Diner folgte Se. Kaiserliche Hoheit einer Einladung
— Diejenigen Personen, welche Fhrer Majestät der
E Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintreten- den Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten,
9 haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober-Hofmeisterin # Gräfin von Perponcher abzugeben.
— Die vereinigten Ausshüsse des Bundesraths für
E Handel und Verkehr und für Justizwesen, sowie der Aus- E [uß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sizungen.
— Nah einem Erkenntniß des Reichsgerichts, 1, Straf-
E senats, vom 7. November 1879 is die un richtige Angabe F einer Grundfläche zum Zwele der Tabakbesteuerung nur F strafbar, wenn diese Angabe die Möglichkeit einer E Steuerverkürzung in sih \{ließt.
S M gededte Korvette „Prinz Adalbert“ 12
Y Geschüße, Kommandant Kapitän zur See Mac-Lean, hat am M 12, November cr. Yokohama verlassen und ist am 15. dess. M. # in Kobe eingetroffen.
Bayern. München, 27, Dezember. (Allg. Ztg.)
N Se. Majestät der König hat die Zeichnungen und Detail- F vorschristen für Robe und Barett der bayerischen Richter Ÿ genehmigt und zugleich bestimmt, daß das neue Amtskleid F vom 1. März nächsten Jahres an zu tragen sei. Bezüglich der O Rechtsanwälte soll es vorerst noch bei den bestehenden Vor- N shriften sein Bewenden haben, und werden bezüglihe An- Ÿ ordnungen später ergehen.
— 27. Dezember. (W. T. B.) Der Kriegs-Minister
Y hat den Kammern zwei Geseßentwürfe zugehen lassen, be- E treffend die Bewilligung eines weiteren außerordent- J lihen Kredits von 1467454 # für
militärische auten, und betreffend die Vewilligung eines Vorschuß-
: tredits zu weiteren Bauten im Betrage von 4102 565 #,
deren Deckung aus dem Erlös für zu veräußernde Militär-
ÿ tealitäten und durch einen Zushuß aus dem ordentlichen
Nilitär:Etat erfolgen soll.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 28. Dezember. (W. T. B.)
| Nah einem Reskript des Handels-Ministers an den Verwal-
tungsrath der Kronprinz-Rudolfs-Bahn geht der Be- dieser Eisenbahn vom 1. Januar 1880 ab n Pie inde des Staates über. Es sind Konferenzen im Han- dels-Ministerium eröffnet worden wegen Wahrung der Rechte Und Pflichten der bisherigen Gesellschaft. Der Verwaltungs- die Gesezlichkeit dieser Maßregeln, sowie die Ver- flihtung anerkannt, daß den Anordnungen des Handels-
inisters Folge geleistet werden müsse. | Die „Polit. Corresp. meldet aus Konstantinopel:
F Der französische Botschaster, Fournier, vermittelt in dem
english-türkishen Konflikte und wirkt namentli
darauf hin, daß der englishe Botschaster, Layard, die drei-
lgige Frist verlängere. Man glaubt, Layard werde sih nah-
Fevig zeigen. Die anderen Botschafter beobachten die größte eserve, — Der griechische Gesandte Conduriotis erhielt
gestern ein Schreiben des Ministers des Auswärtigen, Sawas ;
Pascha, in welchem Leßterer mittheilte, daß die Pforte, ohne die in drohendem Tone gehaltene Note des griechischen Ge- sandten U acceptiren, das leßte griehische Memorandum auf das Eingehendste geprüft habe . und die nächste Kon fe renz der Grenzregulirungs-Kommission auf den 29. ds. E _ De No Das die Pforte in der erenz am 29. d. M. einen formellen Vorschlag in der Grenzfrage machen werde. | C
Schweiz. Bern, 24. Dezember. (Allg. tg. eute Morgen ist der Schluß der diesjährigen orben  in- tersession 44 eidgenössishen Räthe erfolgt, nachdem noch ‘in Uebereinstimmung beschlossen worden, auf die aus dem Kanton Tessin seitens der Liberalen eingegangene Petition, welche, entgegen dem Entscheide des Bundesgerichts, die Ueber- weisung des Stabio-Prozesses an eine eidgenössische Jury ver- langt, nicht einzutreten. Beide Räthe sind mit dem Bundes- gericht der Meinung, daß dieser Prozeß vor die Gerichte des Kantons Tessin gehört; erst wenn von den dortigen Behörden ein konstitutionelles Recht verleßt werden würde, könne der Rekurs an die Bundesversammlung ergriffen werden.
Großbritannien und Îrland. London, 27. De- zember. llg. Corr.) Das Indische Amt echielt vom Vizekönig nachstehende Telegramme: Vom 29. Dezember: Die Ghilzais arien am 23. ds. „agdalak Kotal in Stärke an, wurden aber mit Ver- [lusten , zurülgeschlagen und zerstreut. Major Thackeray vom Geniecorps wurde {wer verwundet, ein Sepoy getödtet und ein anderer verwundet. Vom 26. Dezember: General Bright meldet, daß in Folge der trüben Witterung keine helio graphische Verbindung aufrecht erhalten werden konnte. Ein Fessailchiposten unweit Djellalabad würde angegriffen. Sonst herrscht Nuhe. Die Shinwaris, Mohmunds und Afridis verhalten sich fortdauernd ruhig.
Dem „Standard“ wird aus Kandahar vom Freitag gemeldet :
Heute war der fanatisch?e Theil der Bevölkerung in Folge des mahomedanischen Feiertages sehr aufzeregt. Einige berittene Ghazis unker der Führershaft eines Mannes von guter Familie, des Neffen des vom Gouverneur von Kandahar ernannten befehligenden Häupt- lings in Girirshk, ritten mix gezückten Dolchen dur das Lager. General Tytler selber wurde angegriffen und verwundet, Major St. John, der politische Offizier, und andere entkamen mit genauer Noth. Vier wurden getödtet. Die Affaire verursachte viel Auf- regung, wird aber als ein blos vereinzelter Ausbruch des Fanatismus, wie folcher nicht selten iu Indien ist, betrachtet.“
_ — 29. Dezemver. (W. T. B.) Aus Kalkutta liegen folgende Telegramme vor: Vom 27. : Depeschen des Generals Roberts melden, daß die um Kabul herum fiehenden feind- lihen Truppen am 23. d. noch vor der Ankunft des Generals Gough geschlagen und zerstreut worden seien. Von gestern: General Roberts meldet telegraphish: Die Afghanen be- gannen den Angriff von drei Seiten am 23. d., Morgens 6 Uhr. Sobald die Absichten des Feindes vollständig ent- wickelt waren, machte General Roberts mit der Artillerie und Kavallerie einen Gegenangriff in des Feindes Flanke. Der Feind wurde bald vertrieben und verfolgt; derselbe floh nah Kabul und von dort heimwärts. Der Erfolg der englischen Waffen ist ein vollkommener, aber die Führer der Afghanen sind entkommen. Der Verlust des Feindes ist groß, derjenige der Engländer beträgt 5 Todte und 33 Verwundete. — General Roberts gedachte Kabul am 24. oder 25. cr. zu beseßen.
Nach einem Telegramm der „Times“ aus Kalkutta, vom 28. d. Mts., hat der General Noberts Balahissar besezt; Truppen aus Kabul hätten während dreier Tage Herat geplündert; Ayub Khan sei zwar kein Gefangener der Kabulesen, jedoch ein willenloses Werkzeug in ihren Händen; derselbe habe seinen Schwiegervater nach Kandahar gesandt, um Unterhandlungen mit den britischen Behörden anzuknüpfen. — Die „Daily News“ melden aus Lahore: die Afghanen, welche den Angriff auf Sherpur unternahmen, wären 6000 Mann stark gewesen.
Frankreich. Paris, 29, Dezember. (W. T. B.) Das neueKabinet ist nunmehr konstituirt und wie folgt zusammen-
geseßt: de Freycinet Präsidentschaft und Ausw rtiges, Lepère «Inneres und Kultus, Cazot Justiz, Magnin Finanzen, Farre Krieg, Jauréguiberry Marine, Ferry Unterricht, Varroy öffentliche Arbeiten, Tirard Ackerbau und Handel, Cochéry Posten und Telegraphen.
Griechenland. Athen, 28. Dezember. (W. T. B.) Auf den Antrag des Ministers des Auswärtigen und der Finanzen, Delyannis, hat die Deputirtenkammer gestern beschlossen, heute zu einer Sißung zusammenzuireten, um über die politishe Haltung der Regierung zu dis- kutiren und die von Seiten der Regierung zu gebenden Nuf- klärungen, sowie die Mittheilung der Absichten der Negierung für die Zukunft entgegenzunehmen. Man erwartet, daß die Deputirtenkammer dem Kabinet ein Vertrauensvotum er- theilen werde.
Türkei. Konstantinopel, 27. Dezember. (W. T. B.) Die Pforte hat den griechischen Kommissären angezeigt, daß die nächste Konferenz in der Grenzregulirungsfrage am 29. d. stattfinden solle. — Der englisch-türkische Zwischenfall wegen des zum Tode verurtheilten musel- männischen Priesters war bis gestern Abend noch nicht bei- gelegt, doch steht zu hoffen, daß der englische Botschafter die der Pforte für die Freilassung des Priesters gestellte Frist verlängern werde und die Angelegenheit bald beglihen wird.
— 29. Dezember. Der englische Botschafter Layard hat die Frist für die Beantwortung seiner Reklamation bis zum
Dienstag Abend verlängert.
Serbien. Nis, 28. Dezember. (W. T. B.) Die Skupschtina hat einen Betrag bis zu einer Million Francs zur Unterstüßung der Nothleidenden bewilligt, — Die serbische Regierung hat die Ausfuhr von Getreide verboten. — Der österreichishen Gesandtschaft is anläßlich eines Jnzidenzfalles im Belgrader Zollamte volle Satis- fikation Seitens der serbishen Regierung gegeben worden.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 28. Dezember. (W. T. B.) Das von der „Neuen Zeit“ gebrachte Telegramm, wonach es zwishen Montenegro und der Pforte zu einem Bruche gekommen wäre, wird von der „Agence Russe“ für unbegründet erklärt. Die Agence fügt hinzu: die Pforte habe Montenegro den Distrikt von Dulcigno als Kom- pensation angeboten; doch sei das mit Rücksicht auf den zu erwartenden Widerspru Desterrcis ein illusorishes An-
erbieten.
_Dänemark, Kopenhagen, 27. Dezember. (W. T. B.) Nah dem von dem Finanzausschusse des Folkething erstatteten Berichte werden von der Regierung für den Militär- und Marine-Etat 3047 000 Kronen verlangt, und waren hierfür in dem vorjährigen Etat 1 974 900 Kro- nen bewilligt. Die der gemäßigten Linken angehörigen Mit- glieder beantragen nun 1 570 608 Kronen, die Radikalen da- gegen 1 846 000 Kronen für den neuen Etat zu bewilligen. — Zur Bewilligung eines Betrages von 10 000 Kronen be- hufs Theilnahme Dänemarks an der im nächsten Fahre in Berlin stattfindenden internationlen Fischereiaus- stellung hat der Finanzaus\shuß die Zustimmung des Folke- thing beantragt.
Amerika, New-York, 26. Dezember. (Allg. Corr.) „n Maine herrscht eine aufgeregte Stimmung in Folge des Vorgehens des Gouverneurs und Rathes, welhe Ausweise verwarfen, die die Wahl einer Anzahl republifanischer Staats- senatoren und Repräsentanten sicherten, und die Wahlcertifikate deren Gegnern verabfolgten. Die Uebersendung von Waffen von Bangor nah Augusta wurde als Kundgebung der Ab- sicht des Gouverneurs, seine Stellung verstärken zu wollen, betrachtet.
,_— 28. Dezember. (W. T. B.) Dasamerikan ische Krieg s- \hiff „Nipsik“ hat den Befehl erhalten, unverzüglihnachL a- guay ra abzugehen, um daselbst eine Untersuchung zu veranlassen über die Umstände, in Folge deren der amerikanische Handels- agent in Laguayra von Barcelona, wohin derselbe zur Erledigun von Amtsgeschäften gesandt worden war, vertrieben worden ist oder genöthigt worden war, diesen Plaß zu verlassen. — Die Aufregung in dem Staate Maine is im Wachsen. Troß aller Bemühungen, die streitigen Wahlfragen zur Entschei- dung dem Obergerichtshofe zu überweisen, wird ein Yusammen- stoß zwischen den Demokraten und den Republikanern be- sür@tet. Von beiden Parteien find verschiedene Meetings ab- gchalten worden.
Südamerika, (Allg. Corr.) Nach Berichten aus Val- paraiso vom 3. d. M. konzentrirten sih die Verbünde- ten nah ihrer Niederlage bei Dolores, wo sie von der chilenischen Armee angegriffen und mit schwerem Verlust aus ihrer Position getrieben wurden, in Tarapaca. Jhren Rück- zug hatten sie jedoh in ziemli guter Ordnung bewerkstelligt. Chilenishe Verstärkungen bereiten sich zum Abmarsch nah Antofagasta vor. — Der Hafen von Jquique ist dem Handel eröffnet worden; die einzige Beschränkung betrifft Waffen und Munition, deren Landung verboten is. Jn quique wurden einige cilenishe Gefangene vorgefunden. — Da die boli vianis chen Truppen, unter dem Befehl. des Präsidenten, an Wassermangel litten, ließen sie ihren Comman- deur im Stich und kehrten nah Tacna zurück. Präsident Daza, begleitet von nur zwei Adjutanten, befindet sich jeßt gleichfalls auf dem Wege dorthin. Der Präsident von Peru marschirt nah Lima, da man einen cilenischen Angriff auf Callao und die Hauptitadt erwartet. — Es wird gemeldet, daß die Bolivianer Tacna geplündert und Arica be- droht haben. Zweihundert Familien haben aus Furcht vor den bolivianischen Truppen die leßtgenannte Stadt verlassen.
__ Aus Buenos Ayres wird vom 2. ds. via Lissabon be-
rihlet : Es herrscht hier die Meinung, der Krieg an der Westküste sei zu Ende, da die Armeen der Verbündeten ih angeblih im Zustande völliger Auflösung befänden.
— W. L. D) Der QilenisGen Gesandtschaft in Paris ist ein Telegramm zugegangen, in welchem mitgetheilt wird, daß der Präsident der Republik Peru in Panama angekommen sei und sich auf der Reise nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika befinde, von wo er si nah Europa zu begeben beabsichtige.
Afrika. Egypten. Kairo, 27. Dezember. (W. T. B.) Jn dem von den Finanzkontroleuren Baring und Blignières aufgestellten Finanzentwurf wird die Herabsetzung des Zinsfußes der unifizirten Schuld auf 4 Proz. und die Ab- schaffung der Mukabala-Steuer beantragt. Die Bonds- inhaber der schwebenden Schuld sollen 30 bis 35 Proz. in Baar und den Rest in Schazobligationen erhalten.
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Paris, Montag, 29. Dezember. Die Morgenblätter be- sprechen die Zusammenseßung des neuen Kabinets und heben hervor, daß dasselbe vollkommen homogen sei und nur aus 1 oge der gemäßigten Linken und der Union républicaine
estehe.
Kun, Wissenschaft und Literatur.
London, 27. Dezember, (W. L. B) Vou Schriftsteller Hepworth Diron ist heute gestorben.
—'Im Verlage von Marx Faßheber in Sondershausen erschien soeben „Heinrich von Kleist und der zerbrochene Krug“, neue Beiträge von Dr, Karl Siegen. Der Verfasser hat {ih zuerst in einem aus Veranlassung der Säkularfeier des Heinrih von Kleists Geburtstages im Jahre 1876 veröffentlichten Werkchen (Der zerbrochene Krug, Leipzig bei E. G. Theile) als ein Kleist- kenner in literarishen Kreisen bekannt gemacht. Durch seine Mititarbeiterschaft an der von F. A. Brockhaus in Leipzig herausgegebenen „Bibliothek der deutschen Nationalliteratur des 18 Un L9 Jahrhunderts“ hat der Verfasser Gelegenheit gehabt, sich noch eingehender mit dem Studium der Kleistschen Dichtungen, insonderheit des „zerbrochenen Kzruges“ zu bee s{äftigen, doch hat ihm die eigenartige Einrichtung der Brockhauss\chen Sammlung nit gestattet, das ganze gesammelte Material zu ver- werthen; deshalb hat sich der Verfafser entsblossen, in dem vor- liegenden Werkchen das Resultat seiner Studien über den „zerbrochenen Krug“ in ihrem ganzen Umfange zu veröffentlichen, und zwar ver- breiten sich dieselben über die Entstehung des Lustspiels, die Schicksale seiner Aufführung, die handelnden Personen, den Gaug der Handlung, den Versbau 2c. Das Lustspiel selt#, als Jedem zugänglich, ift nicht mit ANE, Der hier gegebene Kommentar hat den Zwet, allen Verehrern Kleists das Verständniß seines besten Lustspiels zu erleihtern und dem Dichter die ihm dur dieses Lustspiel ge- bührende aber noch nit allgemein anerkannte hervorragende Stelle in der deutschen Literatur zu begründen. Diescn Zweck erreicht die vor- liegende Monographie.
— Geogravhish - statistishes Orts - Lexikon der Ju stizverwaltung im Deutschen Reiche. Nach amtlichen Quellen bearbeitet von H. Kleinshmtidt. Wiesbaden. Verlag von Chr. Limbarth. 189, — Nachdem in Folge der allgemeinen deutschen Justizorganisation seit dem 1. Oktober 1879 die Benennun- gen, Site und Zuständigkeitsnormen der früheren Gerichte der deutshen Staaten vielfah geändert worden, sind die vorhandenen Ortslexikla in dieser Beziehung nicht mehr zutreffend. Das vorliegende Werken dürfte dafür wohl