RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 9 vom 11, Januar 1941. S, 4
Öffentlicher Anzeiger.
3, Aufgebote,
L Untersuchungs- und Sirafsachen, 2, Zwangßsversteigerungen,
4, Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust- und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7, Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschafien auf Aktien, 9, Deutsche Kolonialgesellshaften,
10. Gesellschaften m. b. H,,
12. Offene Handels-
11. Genossenschaften,
13. Unfall- und Fuvalidenversicherungen, 14. Deutsche Neihsbauk und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
und Kommanditgesellschaften,
3. Aufgebote.
[43623] ;
Das Aufgebot folgender Urkunden ist beantragt: Zu 1 bis 16: a) der Schuld- verschreibzugen der Anleiheablösungs- schuld des Deutshen Reiches von 1925, b) der Auslosungsscheine der Anleihe- ablösungsshuld des Deutschen Reiches von 1925: 1. a) Nx. 540014 übér 25 lì.Æ, b) Gr. 19 Nr. 14 über 25 M; 2) No 022 Uber 1290 .Æ, b) Gr. 13 Nr. 13272 über 12,50 M; 3 a) Ny. 1121271 über 1250 M, b) Ge. 38 Nx 271 bex 12,50 NÆ; 4 O) Ne 912078 uber 50 M, b) Gr. 20 Nr. 22578 über 50 A; 5D Ne 1280160 Uber 12,50 K, b) Gr. 36 Nr. 19160 über 12,50 M; 6. a) Nr. 1 369 031/32 über je 12,50 lè.Æ, Nr. 1 1883 023 über 50 K. M, b) Gr. 41 Nr. 8031/32 über je 12,50 li. K, Gr. 30 Nt: 2352) liber 60. M; 78) N 1 259 368 über 25 RA, b) Gr. 388 Nr. 18 368 über 5 M; 8. a) Nr. 2 255 800 über 12,50 R. A, b) Gr. 32 Nr. 49 800 über 12,50 BKAÆ; 9, a) Nr. 1631 705/6 über je 50 NA, b) Gr. 16 Nr. 47-205/6 übex je 50 M; 10. a) Nü. 457643 über 25 A, b) Gr. 16 Nx. 7643 über 26 M l D N L129 412 bex 2E D OL 34 E geo. ber 22 A N O TO UDEX 1250 M, b) Gr. 30 Nr. 30175 über 1250 NAÆ; 13, a) Nr. 134788 über 25 M, b) Gr 41 Ne. 16883 UbéL 20. M: 14 9) Ne 1189402. 4b 25 M, b) Gy: 36 Nr. 8402 übér 95 RA; 15. a) Nr. ‘550200 über 2 NÆA D) Gr: 19: Nr 10200 (ber 209 M; 16. a) Nr: 2275982 über 1250 A, b) Gr. 33 Nr. 39982 über 1250 RNA;, 17. des Zertifikats der Reichsbank Grube Il Lit B NE 1 046926—1 046 930 über fünf Stück bei der Reichsbank niedergelegte Vor- zugsaktien Serie V der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft zu je -100 &#; 18. der 44 %igen auslosbaren Schatz- anweisungen des Deutschen Reichs von 1938 Vierte Folge, Buchstabe G Gruppe 1 Nr. 14 138/39, Buchstabe G Gruppe 2 Nr, 14140, Buchstabe G Gruppe 3 Nr, 14140, Buchstabe G Gruppe 4 Nr. 14140, Buchstabe G Gruppe 5 Nr, 14140, über ‘je 1000 M. Die Jnhaber der Urkunden werden aufge- fordert, spätestens in dem auf den 20, Juli 1941 um 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, 1. Stockwerk, Zim- mer 114, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Ur- kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dexr Urkunden er- folgen wird. — 456 Fw. Sam. 5. 40,
Berlin, den 8, Fanuar 1941.
Das Amtsgericht Berlin.
[43622]
Aufgebot und Zahlungssperre.
Das Aufgebot der Schuldverschrei- bung der Anleiheablösungsshuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 152 090 Uber 50 NAÆ sowie des Auslosungs- scheins dieser Anleiheablösungs\huld Gr. 6 Nr. 2090 über 50 KNAM ist bean- tragt. Dex Fnhabex der Urkunden
wird aufgefordert, spätestens in dem | J
auf den 6, August 1941, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstraße 4, 1. Stock, Zimmer 118, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte - anzu- melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dex Urkunden erfolgen wird. Zugleich ist wegen obiger Papiere die Zahlungs- sperre gemäß § 1019 ZPO. erlassen worden. — 455, F, 274. 40. Berlin, den 7. Januar 1941. Das Amtsgericht Berlin.
Vas
[43625] Aufgebot von ULeiuiven.
54 F, 290/40. Auf Antrag von Be- teiligten sollen die folgenden verloren- gegangenen Urkunden für kraftlos er- klärt werden: 1. die 414 %igen (früher 8 %igen) Goldhypothekenpfandbriefe der Hypothekenbank in Hamburg, Em. I Serie 221 Lit. F Nr. 26 167 bis Nr. 25 161 = 5 Stüdte je 100— NA, An- tragsteller: Baurat Otto Gerold, Ham- burg, Voßweg 4, als Nachlaßpfleger für den Rentner Paul Krüger; 2. bas 514 %ige (früher 414 %ige) Gold- pfandbrief vom Jahre 1927 der Hypo- thekenbank in Hamburg, Em. L Serie 45 Lit, F Nr, 28852 über 100,— M, Antragstellerin: Fräulein Mathilde Schröder, Otterndorf. Die «Fnhaber der Urkunden werden aufgefordert, ihre Rechte bei dem Amtsgeriht Hambur j Abteilung 54, Sievekingplaß Livil: justizgebäaude, Zimmer 161 a, [pätestens in dem dort am Donnerstag, dem 17. Juli 1941, 134 Uhr, statt- findenden Aufgebotstermin anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Urkunden für kraftlos erklärt werden.
Hamburg, den 12, Dezember 1940.
Das Amtsgericht. Abteilung 54.
«Bürgermeister
[43630] Bekanntmachung.
Durch Ausslußurteil des Amts- gerihts Schneidemühl vom 18. De- zember 1940 ist der Eigentümer des 1m Grundbuch von Schneidemühl Blatt 6020 eingetragenen Grundstückts (Wiese Jastrower Chaussee, Kartenblatt 2 Par- zelle Nr. 622/323) in Größe von 56,50 a, als dessen Eigentümer der Schuhmacher Friedrih Wilhelm Wille in Wissulke im Grundbuh eingetragen ist, - mit seinem Rechte ausgeschlossen.
Schneidemühl, 28. Dezember 1940.
Das Amtsgericht.
[43632] Aufgebot.
2 F 20/40, Die Witsve Wilh. Tütten- berg, Köln, Kl, Griechenmarkt 65 I, hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers des Grundstücks Spich, Band 34 Blatt 1256, K.-Bl. 17 Parz. 86, Acker im Spichbusch, 35,24 a groß, ge- mäß § 927 BGB. verlangt. Die Ehe- leute Ackerer Wilhelm Nachbar und Helene geb, Kramps, zuleßt Köln, Kl. Griechenmarkt 65, wohnhaft, die im Grundbuch als Eigentünter eingetragen sind, werden a, spätestens in dem auf den 30. April 1941, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- riht, Zimmer 22, anberaumten Auf- gebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung er- folgen wird.
Siegburg, den 8. Januar 1941. Das Amtsgericht.
[43621] Oeffentliche Zustellung. Der Hotelbesißer Fohann Michels aus Aachen, Kleinmarschierstr, 50/52, hat am 10, Dezember 1940 vor Notar Dr. Greven in Aachen — V R Nr. 905/40 — folgende Erklärung urkund- lih abgegeben: „Am 27, November 1912 habe ih vor Notar Fustizrat Erich zu Aachen unter Registernummer 1742 mit Eheleuten. Gustav D'Hondt, D und Hotelbesißer, und Frau Paula geborene Michels, ohne Stand, beide zu Blankenberghe in Bel- gien, als Erblasser einen Erbvertrag abgeschlossen. Dabei habe ih mir das Recht vorbehalten, von diesem Erbver- trage zurückzutreten, wenn ih mich verheiraten ollte. Da ich inzwischen verheiratet bin, mache ich von diesem Recht Gebrauch und trete hiermit von dem erwähnten Erbvertrag seinem ganzen Umfang nah zurück. Diese Erklärung gebe ih den genannten Ehe- leuten D'Hondt gegenüber ab.“ Aachen, den 2. Fanuar 1941. Das Amtsgericht. Abt, 5.
[43626]
Oeffentliche Aufforderung. Tá VI 2455/40. Am 10. September 1940 ist Sophia Maria Dorothea ge- borene Reey, des Heinrih Detlef Stappenbecck Witwe, geboren am 9. 1. 1863 in Woteniß, in Hamburg, ihrem leßten Wohnsiß, gestorben. Die Toch- ter der Verstorbenen, Frau Elsa Groth geb. Stappenbeck, hat als durh Testa- ment vom 29. 3, 1933 eingeseßte Mit- erbin beantragt, ihr einen gemein- shaftlihen Erbschein- des Jnhalts zu erteilen, daß sie mit anderen fünf Ge- shwistern Erben zu je !/s geworden ist.
n dem genannten Testament ist au als Erbe ein weiterer Sohn, nämlid Georg Hans August Stappenbeck, ge- boren am 1. 1. 1892 in Lübeck, aufge- führt. Dieser ist duxch das Urteil des Amtsgerihts Hamburg vom 10. 2. 1938 — 51 F 64/37 — mit dem 31, De- zember 1930 für tot erklärt worden. Die evtl. ehelihen Abkömmlinge dieses Sohnes Georg Hans August Stappen- beck werden biermit aufgefordert, ihre Erbrechte - binnen einer Frist von sechs Wochen, die an dem Tage der Einrückung dieser Aufforderung in den Deutschen Reichsanzeiger beginnt, bei dem unterzeihneten Gericht anzu- melden.
Hamburg, den 4. Fanuar 1941.
Das Amtsgericht." Abteilung 74.
[43627] Aufgebot.
15 F 2/40. Der Rechtsanwalt Dr. Willgerodt in Kassel hat als Pfleger über den Nachlaß der am 18. 11. 1937 in Kassel verstorbenen Kleinrentnerin Christina Rasbieler das Aufgebots- verfahren zum Zwecke der Ausschlie- ßung. von Nachlaßgläubigern bean- tragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen egen den Nachlaß der Verstorbenen patestens in dem auf den 27, Fe- bruar 1941, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe- raumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent- halten; urkundlihe Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet" des Rechtés, vor den Verbindlichkeiten aus Pslichtteilsxechten, S und Auflagen berücksihtigt zu werden, von
Pillnißer Straße 41, vor die
dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläu- biger aus Pflichtteilsrehten, Vermächt- nissen und Auflagen sowie die Gläu- biger, denen der Erbe unbeschränkt haftet” werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Kassel, den 24, Dezember 1940, Das Amtsgericht. Abt. 15.
4. Veffentliche Zuitellungen.
[43636] Oeffentliche Zustellung.
4 R 191 — 40, Es klagen: 1, Die Ehefrau Hermann Keck, Auguste geb. Becker, in Dortmund-Derne, Ober- becker Str. 36, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Vieregge in Bochum, gegen ihren Ehemann, den Fngenieur Hermann Kecck, 4 R 191 — 40; 2. die Ehefrau des Heizers Albert Lomazzi, Emilie geb. Wolter, in Herten-Langen- bochum, Westerholter Str. 592, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tüumler in _ Recklinghausen, gegen ihren Ehemann, den Heizer Albert Lomazzi, 4a R 544 — 40; 3, die Ehefrau Anna Grete Pirtovsek geb. Fechner in Herne, Bruchstr. 86, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Albring in Herne, gegen ihren Ehe- mann, den Bergmann Andreas Pir- tovsek, 4a R 332 — 40; sämtliche Be- klagten unbekannten Aufenthaltes, mit dem Antrage auf Ehescheidung und Schuldigerklärung aus § 60 des Ehe- geseßes. Die Kläger laden die Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Landgericht in Bochum, 4. Zivilkammer, Zimmer Nr. 22, auf den 27, Februar 1941, vorm, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durxh einen beim Landgericht in Bochum zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Bochum, den 6. Fanuar 1941. Geschäftsstelle 4 und 4a des Land- gerihts.
Brod, Justizinspektor.
[43637] Oeffentliche Zustellung.
6 R 420/4100 Frau Wilhelmine Klara Krell geb. Haubold in Dresden, vertreten durch Rechtsanwalt Hartig, ebenda, klagt gegen ihren Ehemann den kaufmännishen Angestellten Wolf Friy Krell in Habana-Vedado, Calle 4 N. 158, Cuba, gemäß dem Ehegesebße vom 6. Fuli 1938 auf Grund von § 49 wegen Ehezerrüttung mit dem An- trage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zux mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Landgericht Bs, ivil- fammer 6c auf den 7. April 1941, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, sih durch einen bei diesem Ge- richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten gzu lassen. j i
Dresden, den 4. Fanuar 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
bei dem Landgerichte.
[43494]
Adelheid Piccolroazzi geb. Cagol in Tübingen klagt gegen den zuleyt in Cortina d'Ampezzo wohnhaften Bruno Piccolroazzi auf Ehescheidung aus 8 55 Ehegeseyes. Sie ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung vor die I. - Zivilkammer des Land- gerihts auf 19, März - 1941, 15 Uhr.
Tübingen, den 7, Fanuar 1941,
5. Verlust- und L Fundsachen.
Der Versicherungs8schein Nr. M 677 112 Franz Blanke is abhanden gefommew und wird kraftlos, wenn er E binnen Monatsfrift vorgelegt wird.
Berlin, den 9. Januar 1941. Friedrich Wilhelm Lebensversiche-
rungs-Aktiengesellschaft.
7, Aktien- gesellschaften.
[43654] Gebler-Werke, Aktiengesellschaft. Einladung zur Hauptversammlung. Hierdurch .laden wir die Aktionäre
unferex Gesellschast zu der am Don-
nerstag, dem 6, Februar 1941, mittags 12 Uhr, im Sun aa der Dresdner Bank, Dresden-A. 1, König-cFohann-Str 3, stattfindenden 45, ordentlichen Hauptversamm- lung ein.
Tagesordnung:
1, Vorlegung des FJahresabschlusses sowie der Berichte des Vorstandes und des Ausfsichtsrates für das Geschäftsjahr 1939/40.
. Beschlußfassung über die Vertei- lung des Reingewinnes,
. Beshlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates.
4. Aufsichtsratswahlen,
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1940/41.
Diejenigen Aktionäre, die in der Hauptversammlung Anträge stellen oder stimmen wollen, haben gemäß S 17 derx z iia ihre Aktien späte- stens am 3. Februar 1941 oder die über deren Hinterlegung ausgestellten Bescheinigungen eines Notars oder einer Wertpapiersammelbank späte- stens am 4, Februar 1941 während der üblichen Geschäftsstunden
bei der Gesellschaftskasse oder
bei der Dresdner. Vank in Berlin und Dresden sowië deren sämt: lichen Niederlassungen oder
bei dem Bankhause Hardy & Co., G. m. b, S, in Berlin,
zu hinterlegen, bis zum Schlusse der Hauptversammlung dort zu belassen und die Hinterlegungsscheine in der Hauptversammlung vorzuweisen. Nadebeul, den 8 Januar 1941, Gebler-Werke, Aktiengesellschaft. Smit MUITEL
[42170]
Aktiengesellschaft Lokalbahn Fehring-Fürstenfeld, Graz, Jungferngasse 1.
Die am 19. Dezember 1940 abgehal- tene außerordentlihe Hauptversamm- lung dex Aktionäre hat beschlossen, die Gesellschaft gemäß §8 203 und 205 AG. bzw, gemäß § 26 dex Satzung auf Grund der ktonzessionsmäßigen Einlösung mit 1. Januar 1941 im Sinne der Ein- lösung8erklärung des Herrn Reichsbe- vollmächtigten für Bahnaufsiht in Wien vom 21, 8. 1940 aufzulösen. Allfällige Gläubiger der Gesellschaft werden. gemäß § 208 AG. aufgefordert, ihre Ansprüche sogleich anzumelden. Zu Abwicklern wurden die Herren Dr. Robert Kastreuz, Dr. Josef Kon- rad und Adolf Gruedl bestellt.
Der Vorstand.
[43646]
Elektro-VBau A.-G., Linz. Laut Beschluß der ordentlichen Haupt- versammlung vom 5. 6. 1940 wurde das Grundkapital von bisher S 1200000 (= {A 800000) auf NA 1200 000 nah den Bestimmungen der. Umstellungsverordnung vom 2. 8. 1938, RGBIlI. 1 Seite 982, umgestellt und die Umstellung mit Bekannt- machung mit Beschluß des Amtsgerichts Linz a; d. D. als Registergericht, Abt. 8, am 2%. November 1940 eingetragen. Auch wurde der Vorstand ermächtigt, die in Umlauf befindlihen Aktien zu S8 100,— auf A 100,— abzu- stempeln. Wir fordern dahex unsere Aktionäre auf, ihre Aktien bis späte- stens 30. 6. 1941 zwecks E lung bei der Kasse dexr Gesellschaft Linz a. d. Donau, Museumstraßé Nr. 4, einzureichen.
[43341]
Stuttgarter Mineral-Bad Berg Aktiengesellschaft in Stuttgart-Berg.
Auf Grund der Den ing 88 1 und 2 der DVO. zum AG.-Ges. vom 29. September 1937 fordern wir hiermit unsere Aktionäre auf, ihre über 20,— A lautender Aktien bis spä- testens 30. April 1941 bei der Ge- sellschaft zum Umtausch einzureichen. Die neuen Aktien lauten “ au 100,— fKÆÆ und auf Verlangen au 1000,— A. :
Die Gesellschaft ist bereit, die Ver- wertung von Spigenbeträgen nah ett zu vermitteln. /
Aktien, welche. bis zum 30. April 1941 nicht bei der Gesellshaft zum B eingereiht sind, oder die zum Umtaush in Aktien über 100— liAM Nennbetrag erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellshaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteilig- ten zur Verfügung gestellt wurden, werden ‘gemäß § 179 Akt.-Ges. kraftlos erklärt werden. U
Die an Stelle dex für kraftlos erklär- ten Aktien auszugebenden neuen Ak- tien werden für Rechnung der Beteilig- ten verkauft und der Erlôs nah Abzug der Kosten zur Verfügung der Belei- ligten gehalten bzw. für deren Rech- nung hinterlegt.
Stuttgart, den 4. Fanuar 1941, Der Vorftand.
für |
[43647] Ludwig Waguer Aktiengesellschaft, Leipzig.
Vir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mons tag, den 3. Februar 1941, 15 Uhr, im Geschäftsraum der Gesellschaft, Leip- ig O 5, Eilenburger Straße 12, statt- sindenden ordentlichen Hauptver- ammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Aufsichts- rates sowie dex Bilanz nebt Ges winn- und Verlustrehnung für das Geschäftsjahr 1939/40.
. Beschlußfassung über die Vertei-
lung des Reingewinns.
. Beschlußfassung über Erteilung der Entlastung an Vorstand und Auf- sichtsrat.
4, Wahl des Aufsichtsrats.
5. Beschlußfassung über Abänderung der Satzung (§ 6).
6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1940/41.
Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind alle Aktionäre berech- tigt, Aktionäre, die in der Hauptver- sammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, müssen spätestens am 39, Januar - 1941 bei der Kasse der Gesellschaft oder bei einem reicchS8deutschen Notar oder bei einex Wertpapiersammelbank iù den üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegt haben ‘und dort bis zur Beendigung der P oar rg belassen. Die Aktien gelten auch daún als ordnungsmäßig hinterlegt, wenn sie für eine Hinterlegungsstelle mit deren Zustimmung bei einem deutschen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden und die darüber ausgefertigten \chriftlichen Erklärungen bei den be- zeichneten Hinterlegungsstellen inder vor- geschriebenen Frist eingereiht werden.
Leipzig, den 8. Fanuar 1941. Ludwig Wagner Aktiengesellschaft.
LudwigWagner.
[43653]
Spiritusindustrie- Aktienwgesellschaf#}t, Wien, XXV., Ahtgersdorf, Beethovengasse 477.
j Bekauntmachuung betreffend die Liceferbarmachung vou RrKA 1500 000,— Aktien an der Wiener Börse.
Die - Zulassungsstelle an der Wiener
‘Börse hat auf Antrag des Bankhau'es
Pin\chof & Co., Wien, I., Spiegelgasse 3, nom. A 1500 090,— Atftien 2 Der Spiritusinvustrie - Aktie: gesellschaft, Wien, und zwar St. 1145 zu je A 1000,— Nr. 1 bis 1145, St. 3550 zu je fi M 100,— Nr. 1 bis 3550, : samt zugehörigen Gewinnanteilschein- bogen, welche aus den Gewinnanteils- scheinen Nr. 1—10 und einem Erneue- rungsschein bestehen, mit Beschluß vom 19 Dezember 1940 an dex Wiener Börse, statt der bisher lieferbaren Schillingaktien, für- lieferbar erklärt. Die Notierung diéser Aktien erfolgte erstmals am 31. Dezember 1940. Die von uns aus diesem Anlaß ge- lieferten Unterlagen liegen in dexr Zu- lassungsstelle an der Wiener Börfe, Wien, 1., Wipplinger Straße 34, und beim Bankhaus Pinschof & Co., Wien, I, Spiegelgasse 3, zu jedermanns Ein- l während der üblichen Dienst- tunden auf. Auf die im Verordnungsblatt der Wiener Börse, Kundmachung Nr. 549, vom 19, Dezember 1940 erschienene aus- führliche ekanntmahung wird ver- wiesen. Die Gesellschaft hat die Zusammen- fassung weiterer St. 2550 Aktien zu je M 100,— in Stüde zu RAÆ 1000,— in Aussicht genommen und vorbereitet, Die Aktionäre werden deshalb gebeten, möglichst Stücke zu T. M 1000,— zu nehmen. Die Umtauschfrist für die Schillingaktien läuft, wie bereits be- kanntgemaht, noch bis zum 15. Fa- nuar 1941. Be h Bekanntmachungen erfolgen im „Völs kischen Beobachter“, Wiener Ausgabe, und im „Deutschen Reichsanzeiger“, Wien, im Fanúar 1941. : Spiritus8indusftrie- Aktiengesellschaft.
Verantwortlich: L für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Langs in Berlin- harlottenburg.
Druck der Preußishen Druckerei- und Verlags-Aktiengesell schaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Drei Beilagen (einshließlich Börsenbeilage und
einer Zentralhandelsregister-Beilage).
“ teilungsperiode
| dementsprechend erfolgt auf die Abschnitte N 1 bis. N 20, N 30 und N31.
und N31 der Nährmittelkarte
Deutscher Reichsanzeiger
aatóanzeiger.
U O Ea Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post ; s monatli 2,30 ÆÆ einshließlih 0,48 ÆL Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 K monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Ste werden nur
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bes 68, Wilhelmstraße 32. Alle Drueaufträge sind auf einseitig eschrie
ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder dur
hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
vor dem Einräckungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
benem Papier völlig druckxeif einzusenden, insbesondere
Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)
Berlin, Montag, den 13. Fanuar, abends —
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Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebensg- mittel für die 20. Zuteilungsperiode vom 10, Februar bis 9. März 1941.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Troppau über die
Einziehung von Vermögens1derten für das Reich.
| Bekanntmachung über die Auslosung der 41, (urspr. 6) °%% igen
Serienanleihe des Landes Bayern vom Jahre 19383.
Berichtigung zu den in Nr. 305/40 abgedruckten Anordnungen der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen.
Zweite Anordnung zur Aenderung der Verordnung des Reichs- statthalters (Osterreichische Landesregierung) über die Fest- sezung von Handelshöchstspannen für den Schuh-Einzelhandel im Lande Oesterreih. Vom 11. Januar 1941.
Amtliches. Deutsches Reich.
Erlaß. E Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 20. Zuteilungsperiode vom 10. Februar bis 9. März 1941.
Auf Grund geseßlicher Ermächtigung wird folgendes an- geordnet:
Erster Abschnitt: Lebensmittelzuteilungen
Für die Zeit vom 10. Februar bis 9. März 1941 (20. Zu- teilungsperiode) gilt die nahstehende Verbrauchsregelung:
L i Laufende Zuteilungen und Sonderzuteilungen
h Die Rationen an Brot, Mehl, Fleisch, Schweineschlacht- “fetten, Butter, Buttershmalz, Margarine, Käse, Quärk, Voll- milch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig, Kakaopulver und Kaffee bleiben gegenüber der 19. Zuteilungsperiode unver- ändert.
Jeder Versorgungsberechtigte erhält auch in der 20. Zu- eine Sondexrzuteilung von 250 g Hülsen- früchten und von 125 g Reis.
Die Möglichkeit zum wahlweisen Bezuge von Tee an Stelle von Kaffee-Ersaß und von Kondensmilch an Stelle von Nährmitteln fällt fort.
TI. Abgabe von Buttershmalz und Margarine
An den Pläßen, an denen die zur Befriedigung des Ver-
— braucherbedarfs vorhandenen Butterschmalzvorräte nicht aus-
reichen, haben die Verteiler an Stelle von 100 g Buttershmalz 125 g Margarine auszugeben. Die Verteiler sind jedoch nicht berechtigt, Margarine auf den Einzelabschnitt über Butter-
\{chmalz abzugeben, solange sie über Butterschmalz verfügen.
Die Ernährungsämter haben auf Grund der eingereichten
Bestellscheine über Butterschmalz. wie bisher Bezugscheine
auszustellen, die über „Buttershmalz“ lauten. Die Haupt-
* vereinigung der deutschèn Milch- und Fettwirtschaft wird die Magarineauslieferungslager, denen auch die Buttershmalz- * verteilung übertragen ist, ermächtigen, in dem Verhältnis # von 100 : 125 Margarine zu liefern, soweit Buttershmalz
zur Belieferung der Bezugscheine oder Großbezugscheine über Butterschmalz nicht verfügbar ist. Soweit die Groß- oder Kleinverteiler Ee an Butterschhmalz erhalten haben, sind diese durch die Ernährungsämter in vollem Um- fange bei der Ausstellung der Bezug- oder Großbezugscheine Uber „Butterschmalz“ anzurechnen. Die Verteiler sind daher zur Meldung der erhaltenen Vorschußlieferungen an Butter- \chmalz. verpflichtet. :
TTI, Regelung der Warenabgabe auf die Nährmittelkarten i A.
Laufende Zuteilungen für Kinder, Jugendlihe und Normal- verbrauher
Kartofselstärkeerzeugnisse Vom 10. Februar 1941 ab werden wieder wie vor der
| 17. Zuteilungsperiode 50 g Nährmittel auf Kartoffelstärke-
basis (Sago, Kartoffelstärkemehl, Puddingpulver, Reisflocken oder ähnliche Erzeugnisse) abgegeben. Die Abgabe erfolgt auf die Einzelabschnitte N 21 und N 22, die dur ein „St“ (Stärke-
: erzeugnisse) besonders gekennzeihnet sind.
Getreidenährmittel
S Die Ration an Nährmitteln auf Getreidegrundlage wird wieder auf 550 g festgeseßt. Die Abgabe
Die Ernährungsämter dürfen die Einzelabschnitte N 30 0 nicht bei der Ausstellung
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den Ernährungsämtern festgeseßte Fri
von Bezugscheinen über Kartoffelstärkeerzeugnisse berüd- sichtigen, sondern dürfen hierauf nur Bezugscheine Über Nähr- mittel ausstellen.
Teigwaren
Die Höhe der Teigwarenrationen bleibt gegenüber der 19, Zuteilungs8periode unverändert. Für den Bezug, den Wiederbezug und die örtlihe Bekanntgabe der Teigwaren- regelung finden die Vorschriften des Erlasses vom 25. Juni 1940 — TI C 1-2800 — Erster Abschnitt Ziffer TV unter A entsprechende Anwendung.
Kassee-Ersaßz
Die Rationen an Kaffee-Ersaß- und -Zusatmitteln bleiben gleichfalls unverändert.
B. Bezug von Bohnenkassee
Auch in der 20. Zuteilungsperiode erhalten die Normal- verbraucher die Möglichkeit, an Stelle von 125 g Kaffee- Ersah- und -Zusäßmitteln 60 g Bohnenkaffee zu beziehen.
Die über die Abgabe von Bohnenkaffee auf die Nähr- mittelkarte für Normalverbraucher durch Erlaß vom 18. Sep- tember 1940 — II C 1-4300 — ergangenen Bestimmungen finden entsprehende Anwendung.
Mit dem Ablauf dex 20. Zuteilungsperiode werden die Kaffeezuteilungen zunächst eingestellt. Damit sichergestellt ist, daß die nach der Kaffeeausgabe in der 19. Zuteilungsperiode beim Kleinverteiler vorhandenen Vorräte bei Ausstellung der Bezugscheine für die 20. Zuteilungsperiode entsprechend be- rüdsichtigt werden, ordne ih folgendes an:
Die Vorbestellung der Verbraucher, die das 18. Lebens- jahr vollendet haben, hat auf den entsprechend gekennzeihneten Abschnitt N 29 der Nährmittelkarte 19 bis zum 18. Fanuar 1941 zu erfolgen. Die Verteiler haben die gesammelten Vor- bestellungen sofort nah Ablauf der 19. Zuteilungsperiode bei den Ernährungsämtern einzureichen und , dabei den vor- handenen Kaffeevorrat zu melden *). Die Ernährungsämter haben die Bezugscheine bis zum 14. Februar 1941 auszu- stellen und den Verteilern auszuhändigen. Bei der Aus- stellung der Bezugscheine haben die Ernährungsämter die abgegebenen Vorratsmeldungen zu berücksichtigen und die Bezugscheine über eine entsprehend geringere Menge auszu- fertigen. Diese Bezugscheine, die der Versorgung der Klein- verteiler in der 20. Zuteilungsperiode dienen, sind unver- züglich an den Großhandel zur Belieferung weiterzureichen. Die Versorgungsberechtigten können Bohnenkaffee vom 24. Februar ab gegen Vorlage des mit dem Firmenstempel oder der Firmenaufschrift des Verteilers ‘versehenen Stamm- abschnitts der Nährmittelkarte 19 beziehen. Es bleibt den Landes- (Provinzial-) Ernährungsämtern vorbehalten, für ihr
“Gebiet einen anderen Zeitpunkt für die Ausgabe des Kaffees
innerhalb der 20. Zuteilungsperiode festzulègen.
‘Die Verteiler haben die Abschnitte N24 und N25 der Nährmittelkarte 20, sofern Kaffee- bezogen wird, zusammen-
hängend abzutrennen und bei den Ernährungsämtern zur .
Ausstellung von Empfangsbescheinigungen einzureichen. Die Empfangsbescheinigungen, aus. denen die Anzahl der ein- gereihten Abschnitte hervorgehen muß, berechtigen nicht zum Bezuge von Bohnenkaffee. Sie sind vielmehr. durch die Klein- verteiler ordnungsgemäß aufzubewahren.
*) Damit wird die im Erlaß vom 6. Dezember 1940 — 11 C1-5600 — füx die Einreihung der Vorbestellungen bei s gegenstandslos,
: Q. Bezug von Hülsensrüchten und Reis
Jn der 20. Zuteilungsperiode erhalten alle Verbraucher, die nicht Selbstversorger sind, Sonderzuteilungen von 250 g Hülsenfrüchten und 125 g Reis je Kopf (\. Ziff. D).
Jn Afisführung des Erlasses vom 6. Dezember 1940 — IIC1-5600 — über die Sonderzuteilung von Hülsen- früchten und Reis wird folgendes angeordnet:
Bezug von Hülsenfrüchten
Die Abgabe der Hülsenfrüchte erfolgt auf den ent- sprechend gekennzeihneten Abschnitt N28 der Nährmittel= farte 20 für Normalverbraucher sowie für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Fahren. Zur reibungslosen Versorgung mit Hülsenfrüchten is es erforderlich, diese bei demselben Verteiler wie in der 19. Zuteilungsperiode zu beziehen. Aus diesem Grunde erfolgt die Abgabe nux bei gleichzeitiger Vor- lage des Stammabschnitts der Nährmittelkarte 17, der vom Verteiler mit der. Firma und dem Zusaß „28“ oder „Hülsen- früchte“ versehen worden ist.
Die Verteiler haben die gesammelten Abschnitte N 28 der Nährmittelkarten 20 zu ordnen und zugleih mit den ent- sprechenden Abschnitten der Nährmittelkarten 19 an das Ernährungsamt zur Ausstellung von Empfangsbescheini- grgen einzureichen. Diese Empfangsbescheinigungen, aus
enen die Anzahl der eingereihten Abschnitte hécvorgehen muß, sind ordnungsgemäß aufzubewahren. ;
Bezug von Reis
Die Abgabe“ des “Reises erfolgt auf den entsprechend gekennzeichneten Abschnitt N 27 der Nährmittelkarte 20.
Die Versorgungsberechtigten müssen den Reis von dem- selben Verteiler beziehen, . der die Vorbestellung von Hülsen- früchten entgegengenommen und den Stammabschnitt der Nähr- mittelkarte 17 mit seiner Firma und dem Zusay „28“ oder E versehen hat. Dieser Nachweis ist bei der Warenabgabe durch Vorlage des Stammabschnitts der Nähr- mittelkarte 17 zu erbringen.
Die Kleinverteiler haben nah Ablauf der 20. Zuteilungs- periode die gesammelten Abschnitte N 27- gesondert von den Übrigen Abschnitten der Nährmittelkarten bei den Ernährungs- ämtern zur Ausstellung von Bezugscheinen über „Reis“ ein- zureichen. Diese Bezugscheine dienen der Belieferung der Kleinverteiler e die in der 22. Zuteilungsperiode vor- gesehene Ausgabe von weiteren 125 g Reis je Versorgungs- berechtigten. Bestimmungen über die endgültige Abrehnung dér Kleinverteiler mit den Ernährungsämtern bleiben vorbehalten.
Abgabe von Hülsenfrüchten und Reis in besonderen Fällen
Die mit dem Aufdruck „Schiffer“ versehenen Nährmittel- karten 20 berechtigen ohne Vorlage des Stammabschnitts der Nährmittelkarte 17 an dem jeweiligen Liegeort zum Bezuge der Hülsenfrüchte und des Reises. Ebenso können Personen ohne ständigen Aufenthaltsort gegen Vorlage der Wander- personalkarte Hülsenfrüchte und Reis auf ihre Nährmittel- karte 20 beziehen, ohne daß es der Vorlage des Stamms- abschnitts der Nährmittelkarte 17 bedarf.
Versorgungsberechtigte, die aus einer Sammelver- pflegung entlassen (nicht nur vorübergehend beurlaubt) worden sind und deshalb nicht in der Lage sind, den anläßlich der Vorbestellung von Hülsenfrüchten für die 18. Zuteilungs- periode abgtstempelten Stammabschnitt der Nährmittel- karte 17 vorzulegen, erhalten vom Ernährungsamt auf Antrag Berechtigungsscheine, die zum Bezuge von 250 g Hülsen- frühten und von 125 g Reis innerhalb der 20. Zuteilungs- periode berechtigen. Um einen Doppelbezug auszuschließen, haben die Ernährungsämter in diesen Fällen die Abschnitte N 27 und N 28 der Nährmittelkarte 20 abzutrennen und zu entwerten.
Das gleiche Verfahren haben die Ernährungsämter bei zugezogenen und neugeborenen Versorgungsberechtigten anzu- enten: Auch in diesen Fällen sind mithin auf Antrag Berechtigungsscheine auszustellen und die Abschnitte N 27 und N 28 der Nährmittelkarte 20 abzutrennen und zu entwerten.
D. Kartenumgestaltung Die Nährmittelkarten für Normalverbraucher sowie für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Fahren sind gemäß den anliegenden Mustern gestaltet worden *).
*) Hier nicht abgedruckt.