1941 / 11 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Jan 1941 18:00:01 GMT) scan diff

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hofer Zement 338,50, Poldi-Hütte 403,00 K., Berg- und werk8ges. —,—, - Ringhoffer Tatra 225,75. Renten: 413%

Landesanleihen 1911 9,95, 4% Pilsen

Pilsen Stadtanl. 9,20, 5% Prager Anleihe —,—, 4% Böhmisch-Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig) —,—, 4% Böhm. Landesbank Schuldver- schreibungen —,—, 4% Böhm. Landesbank Komm.-Schuldsch. - 9,25, 4% Böhm. Landsbank Meliorationssh. —,—, 4% Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 412% Pfandbr. Mähr. Sparkasse 9,75, 4% Mähr. Landeskultur-Bank-Komm.-Schuldver. —,—,. 4% Mähr. Landeskultur

Eisenbahn - Schuldverschr. —,—, 4% 8,95. K. = Kasse i Amsterdam, 11: Fanuar.

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(D. N. B.) A. Foctlaufend

ütten- ährisch Stadtanleihen —,—, .4%%

Zivnostenska Bank Schuldv.

Republic Steel Corp. 2618/, „*

Reichs: und St41atsanzeiger Nr. 10 vom 13. Januar 1941. &. 4

notierte Werte: 1. Anleihen: 4% Neder:. Staatsleen.ng 1940 S. 1 mit Stéuererieih: 101,25, 4% do. S. Il vhne Steuercer.eicht. 9815/5 4% do. S. IIl mi- Steuererleicht. 101,25, 51% Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenertl. —,—, 514% do. mic Kettenerki. —,—. 2. Aktien: : Algemeene Kunstzijd Unie (AKU.) 1085/,*), . Phiip? G oeilampenfabrieken 212,50, Lev -r Bros, & Unilever N. V. .1295/,*), Anaconoa Copp.. Mining 307/,*), Bethlehem Stee. Coup. 888/,,

g* Konmtl. Ned, Mij to. Exp.. v. leumbronnen i. Ned.-Fnd. 270 50*), Shell Union 12,50*), Nederland\{ch. Scheepvaart Un.e 185,00, Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR.) 284,50*), Handelsvercenig. „Amsterdam“ (HVA.) 449,50 *), Senembah Mij 226,00. B. Kajjapapiere: 1. Anleihen: 7% Dt. Reich 1924

4% Go ddiskontbank pre

gemeine E eîtrizitätsgesel

Petro

De Maas 117,25, *)

Öffentlicher nzeiger.

Industrie (HKJ.) —,—, Jnternat. Viscose iandsche Kabelfabriek 415, Vereen. Koninkl. Papier ab.ieken von Gelder Zonen 146,50, All: lichaft —,—, J. G. Farben Zer:ifikate —,—, Spoorweg Mij. 628/,, - Koninkl, ,00, Deli Maatschappij 269,00, | 50, Gebr, Stock- & Co. 156,00, 2¿randsche Wol Maatschappi. 84,75, der. Handels Maatschap. Cert. 124,00,

do. Original —,—, Nederl.-Jndische

Nederi. Hoogovens en Staa.jabr. 148 Heinek-n8's Bierbrouwerij Mij. 195, Wilton-Feijenoord 179,75, Ned Holl. Amerika-Lin e 119,75, Ne

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(Dawes) ohne Kettenerc.. —.—, 7% do. mit K&ett:nerfl. —,—, Hollandsche Kunstzijdé oje Comp. 72,00, Neder- 00, Roiterdamshe Droogdoï Mij. —,—

f. ——. 2. Aktien:

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3. Aufgebote,

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungeu,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust- und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellshaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolouialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

i 11. Geuosseuschaften, 12. Offene Handels- und Kommanditgesellshaften, 13. Unfall- und Fuvalidenverficherungen, 14, Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15, Berschiedene Bekanntmachungen.

Art und Worikürzungen werden

und 6trafsachen.

[43815]

Max Fsrael Schueidler, geboren am 31. März 1891 in Karlsruhe, Baden unbekannten Aufenthaltes, ist auf Grund des Geseßes vom 14. Fuli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erflärt worden. (Be- kfanntmnahung des Herrn Reichs- ministers des Fnnern vom- 11, De- zember 1940.) Der Genannte ist da- mit auch des ihm von dex Deutschen Viiversität in Straßburg vom 21, Funi 1917 verliehenen akadenii- sem Grades „Dr. med.“ verlustig gegangen, da er nah der Aberkennung der deutschen Staatsangehöriakeit des Tragens eines deutschen akademischen Grades unwürdig ist. Die Entziehung wird mit dieser Veröffentlihung wirk- ja, ein Rechtsmittel ist niht zuge- assen.

Berlin, den 27, Dezembex 1940. Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.

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d G e 9. Anïsaepote. [48816]

Andreas Friedrich Weißkopf in Peine, vertreten durch Frau Hilde Weiß in Merseburg, Unteraltenburg 8, hat das Aufaebot des verlorenen, auf den Namen Georg Leifholz in Peine aus- gestellten Versicherungsscheines Nr. F 2152 a der Braunschweigischen Le- bensversicherung AG. über M 750,— beantragt. Dex Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in. dem auf Montag, den 14, Juli 1941, 8/2 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- riht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- éunde vorzulegen, widrigenfalls die A A tian, der Urkunde erfolgen vird. ;

Braunschweig, 24. Dezember 1940.

Amtsgericht,

[43820] Aufgebotsedikt.

1 F 3/40. Auf Antrag der Kriminal- polizeileitfielle Wien, eingebracht durch das Landgericht Wien am 16. 11. 1940, melde ih folgenden Verlust an: Sparkassenbuch dex Rumburger Sparkasse in Rumburg Nr. 10 537, lautend auf Gertrud Köhler, Wien; mit dem Stande vom 16. 11. 1940 per R A 19889, Diese Urkunde hat ihr Fnhaber dem unterfertigten Gerichte oder dem Gerichte, wo die Urkunde ih befindet, O oder Einwendun- gen gegen den Antrag zu erheben. da das Gericht sie sonst nach sechs Mo- naten von dem Tage, an dem dieses Edikt im Amtsblatte veröffentlicht wurde, für - kraftlos erklärt wird.

Rumburg, den 13, Dezember 1940.

Das Amtsgericht. [43624] Aufgebot.

Die Witwe Marie Windhausen geb. Achilles, hier, Oststr. 7, hat beantradt, den verschollenen “Hermänn Möhie, geb, am 7. August 1879 in Bechtsbüttel, zuleßt wohnhaft in Waggum, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sih bis 28, März 1941 vor dem Amtsgeriht Braunschweig 8 5 IT 1/40 zu melden, widrigenfalls ie Todeserklärung erfolgt. An alle, welche Auskunft über den Verschollenen erteilen können, ergeht Aufforderun j dies bis 28, März 1941 dem Gericht mitzuteilen.

raunschwweig, 24, Dezember 1940. Das Amtsgericht. 5.

Ane Druckausträge müssen auf einseitig beshriebenem Papier völlig drudckreif eingesandt werden.

Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenftandslos; maßgebend ist allein die etngereihte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen niht völlig druckreif eingereiht werden.

Anderungen redaktioneller vom Verlag nicht vorgenommen.

lorengegangenen Hypothekenbriefes vom 16. September 1930 über die im Grundbuch für Oberlauterbah Bl, 19 Abt. [II1 Nr. 45/40 für den Gutsbe- sier Karl . Max Badstübnerx in Brunn (Vogtl.) eingetragen gewesene und nah Nr, 52 am 15. August 1940 gelöschte, zu 10 v. H. jährlich verzinslihe Hypþpo- thek von 6500 &AÆ beantragt. Der Ju- haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 11, März 1941, vormittags 9 Uhr, vor “dem unterzeichneten Gerichte an- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung dex Urkunde erfolgen wird. Falkenstein, den 8, Fanuar 1941. Das Amtsgericht.

[43629] Aufgebot.

T1, 5/40, Die Witwe Anna Pries, geborene Masurowski, aus Solingen- Wald, Adolf-Klarenbah-Str. 10, hat beantragt, den verschollenen Johann Masurowski, geboren am 4. Sep- tember 1865, zuleßt wohnhaft in Groß Behnißt bei Berlin, für tot zu erklären. Der bezeichnete us wird auf- gefordert, sich spätestens in dem auf den 28. März 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, dem Amts- gericht Nauen, Friedrichstr, 9, Zim- mer 8, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Nauen, den 31. Dezember 1940. Das Amtsgericht.

[43628] Aufgebot. IT, 4. 40, 1. Die Ehefrau Luise Hellrung geb. Kabel aus Berlin- Niederschönhausen, Kaiserin-Augusta- Straße 27, 2. die Witwe Emilie Wegener geb. Kabel aus Schermcke, Kreis Wanzleben, vertreten durch Rechtsanwalt R. Günther in Oschers- leben (Bode), haben beantragt, den verschollenen Obstpächter einrih Kabel, zuleßt wohnhaft in. Nauen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver- shollene wird aufgefordert, \sih späte- stens in dem auf den . März 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht, dem Amtsgericht Nauen, Friedrichstr. 9, Zimmer 8, anberaum- ten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er- folgen wird. An alle, welhe Aus- kunft über Leben odex Tod des Ver- schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, ene im Auf- gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Nanten, den 31. Dezernber 1940. Amtsgericht.

[43818]

__VIII 94/40. Am 19. Juni 19830 ist in Kirchberg (Sachs.) der am 21. April 181 in Burkhardtswalde in Sachsen geborene Kausmann Wilhelm Alex- ander Georg Seele verstorben, Die Erbschaft ist von den Erben erster und zweiter Ordnung ausgeschlagen worden. Weitere Erben sind nit ermittelt wor- den. Es werden deshalb alle ‘die-- lenigen, denen Rechte an dem Nachlasse zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 1,“ März 1941. bei dem unter- zeihneten Gericht ‘zur Anmedung zu bringen, andernfalls die Feststellung er- folgen wird, daß der Staatsfiskus ni Dex Nachlaß ist überschuldet. Kirchberg (Sachs.), 3. Jan. 1941.

Das Amtsgericht.

t vorhanden ist.

[43817]

. F 1/40. Der Bauer Otto Martin Ungethüm in Oberlauterba (Vogtl) hat das Aufgebot des ange lih ver-

[43819] Aufforderung. 2 _VT 67/40. Az 21, 1, 1940 starb

in ihrem Wohnsiß Hohn die ledige

ein anderer Erbe als |. : : [43639] Oeffentliche Zustellung.

SOg, aus Schles hein dahin, Frau Juliane Friederi O. Gebh, in Schleswig und die vier tinder seines vorverstorbenen Bruders

oder bessere Evbrechte zustehen, werden auige ordert, sich spätestens bis 14, März 1941 unter genauer Dar- legung ihrer Rechte bei dem unter- zeihneten Amtsgericht zu melden. Der

Rendsburg, den 4. Fanuar 1941. Das Amtsgericht. :

[43633]

Edikt zur Einberufung unbekannter Erben, 1 V 60 40. Karl Johann Otto, gew. Warenleger in- Warnsdorf Nr. 761, ist am 25, Mäxz 1940 zu Warnsdorf bs Hinterlassung einex leßztwilligen nordnung gestorben. Ob Erben vor- N sind, ist dem Gerichte nicht be- annt. Zum Kurator der Verlassen- schaft wurde Herr Fohann Adolf Pohl, «FUstizoberwachtmeister in Warnsdorf Nr. 61, bestellt. Wer auf die Ver- lassenshaft Anspruh erheben will, hat dies binnen einem Jahre von heute ab dem Gerichte mitzuteilen und e Erbrecht nachzuweisen. Nah Ablauf der Frist wird die Verlassenschaft, so- weit die Ansprüche nachgewiesen sind, herausgegeben, soweit dies nit ge- schehen ist, zugunsten des Reiches ein- gezogen werden. Warnsdorf, den 20, Dezember 1940. Das Amtsgericht.

[43821] Amtsgericht Schwäb. Hall. Aufgebot.

Der Bezirksnotar i. R. Laux in Schwäb. Hall hat als Nachlaßverwal- ter des am 4. Oktober 1940 in Schwäb. Hall verstorbenen T E Ar- thur Schraps8 das Aufgebotsverfahren um Zwecke der Ausschließung von tachlaßgläubigern beantragt. Die Nalhlaßgläubiger werden daher aufge- R ihre Forderungen gegen den ahlaß des verstorbenen Bücherrevi- M Arthux Schraps spätestens in em auf Dienstag, den 25. März 1941, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht anberaumten Aufgebotstermin bei dem Gericht an- zumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderungen zu enthal- ten; urkundlihe Beweisstücke sind in Urschrift oder Abschvift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche \sich d melden, können, unbeschadet des Rech- tes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksihtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Belriediound verlangen, als sich nach Befriedigung der niht ausgeshlossenen Gläubiger noch ein g Bg Die Gläu- biger aus flihtteilsrechten, Ver- machtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgébot nicht betroffen.

[43631]

Durch Aus\{chlußbe\{chluß vom 24. 12. 1940 t der am 3. Juni 1894 zu Thamm geborene Wilhelm Dubrau für tot erflärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 9, Mai 1915,24 Uhr, festgestellt. Ph is Senftenberg (Nd. Lausitz), den 24. Dezember. 1940. : : Das Amtsgericht.

e

4. Veffentliche Zustellungen.

Die Frau Margarete Sn in Gotemhäfen-Nußdorf, Karnkowski- straße Nr. 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Foege in Graudenz a)! gegen den Arbeiter Heronym Schuf- ladowski, früher in Sellnowo bei Graudenz, jeßt unbekannten Aufent-

Rentenempfängerin Auguste - Niccoline

Wilhelmine Gebh, geb. 8. 1. 1877 in Dex Rentner Albert Gebh A beantragt einen - Erb- er, e Schwester,

e Loe Frid, lin

reine Nachlaß beträgt etwa 1500,— A.

l-in Saarbrücken auf den 4. März 1941,

| Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

VodDenheimer, geb. Seligmann, früher

Ehegeseßes vom 6. 7.

Friedri Johannes Hermann Gebh riht zugelassenen Rechtsanwalt als aus Flensburg die einzigen Erben | Prozeßbevollmächtigten vertreten zu nach geseßliheïr Erbfolge geworden | lassen.

sind. Alle diejenigen, denen gleiche | Graudenz, den 6. Januar 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[43823]. _Deffentliche Zustellung. Die Ehesrau Trude Grethe Barto- szewski geb. Zander in Graudenz, General-

tigter: Rechtsanwalt Foege in Graudenz, flagt gegen den Maler Stanislaus Barto= sz3ewski, früher in Graudenz, jezt unbe- kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus FF 49, 55 des Ehegeseßes vom 6. 7. 1938, Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Zivilkammer des Land- gerichts in Graudenz auf den 12, März 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Graudenz, den 7. Januar 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[44016] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Elfriede Ahlmann geb. Lonys in Kiel, Saarbrückenstraße 16, Prozeßbevollmächtigter: - Rechtsanwalt" Dr. s Kiel, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffs\teuermann Her- mann Ahlmann, früher in Hamburg, wegen Ehescheidung auf Grund des 49 des aaseleges, Die Klägerin adet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vorx die 4. Bivilkammer des Landgerichts in Kiel auf den 14. Februar 1941, vormittags 10,30 Uhr, Zimmer 71, mit der E 1e durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen 7 R 45/41. Kiel, den 10. Januar 1941. Landgericht.

[41973].

Deffentliche Zustellung. 2 R 122/40. Der Termin vom 4. Fe- bruar 1941 is aufgehoben. Die Ehefrau Felix Stein, Maria geb. Roth in Saar- brüden 2, Jakob-Johannes-Straße 79, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schneider in Saarbrücken, klagt gegen den Ehemann Felix Stein, früher in Saarbrücken 2," Jakob-Fohannes-Str. 79, 3+ Zt. unbekannten Aufenthaltes, auf Ehe- scheidung aus § 55 E.-G. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil- kammer des Landgerichts in Saarbrücken auf den 4. März 1941,. 10 Uhr, Sißungssaal 4 des Gebäudes Langemarck- straße 17, in Saarbrücken 1, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Ge- richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Saarbrücken, den 30. Dezember 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

2. Zivilkammer.

[41974]. Deffentliche Zustellung.

Der Ehefrau Ernst Bohr, Barbara geb. Dörr, in Alteñkessel, Gerhardstr. 72, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fabry in Völklingen, klagt gegen ihren Ehemann, den Kraftfahrer Ernst Bohr, früher und zuleßt im Fnland wohnhaft gewesen in Altenkessel-Saar, Gerhardstr. 72, jeßt. un- bekannten Aufenthaltes im Auslände auf Ehescheidung aus §8 49, 55 des Ehegeseßes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2, Zivilkammer des Landgerichts

10 Uhr, im Sitzungssaal des Gebäudes Langemarck Str. 17, Vorderhaus, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Gericht zugelassenèn “Rechtsanwalt als

Saarbrüden, den 30. Dezember 1940, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[43827]. j '

i Anordnung. t Eigentümer des Anwesens Plobenhof straße 6 in Nürnberg (Stgde. St. Sebald Pl.-Nr. 1763) sind: a) zu einem Hälfte- anteil: die Kaufmannswitwe Gali Sara

halts, auf Ehescheidung aus: § 55 - des

1938, Die Klä- gerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts Graudenz auf den 26. Februar 1941, 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, sich durch einen bei diesem Ge-

von-Both-Straße 55, Prozeßbevollmäch-

|Druck der Preußishen Drudckerei- un

jeßt angeblich in New York, b) am andern Hälsteanteil in Erbengemeinschaft : 1. die genannte Gali Sara Bodenhei- mer, 2. die Kaufmannstochter Jlse Sara

in New York, 3. der Kaufmann Artur

wurde durch Kaufvertrag vom 21. 11. 1940 (URNr. 2480 -des Notars Justizrats Wil helm Hoffmann in Nürnberg) zum Preise von 28 000 ÆX.MÆ an die Antiquarseheleute Leonhard und Margarete Zwanziger in Nürnberg, Hans-Sachs-Plaß 25, vorbe- haltlih der nachträglichen Genehmigung der genannten Anwesenseigentümer bzw. des für sie aufzustellenden Treuhänders verkauft. Gemäß §8 6 u. 2 der VO. über den Einsaß des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 wird den Anwesenheitseigen- tümern aufgegeben, die Veräußerung des bezeichneten Anwesens in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde längstens innerhalb eines Monats'von der Be- kanntgabe dieser Anordnung an zu ge- nehmigen. Die Zustimmungserklärungen sind innerhalb der gleichen Frist beim Oberbürgermeister der Stadt der Reichs=- parteitage Nürnberg zur Genehmigung der Grundstücksveräußerung nach § 8 der VO. vom 3. 12. 1938 einzureichen. Die Kosten dieser Anordnung haben die An- wesenheitseigentümer als Gesamtschuldner zu tragen. Für diese Anordnung wird eine Gebühr von 10 R.M samt einem Zuschlag von 20% angeseßt. Gegen diese Anord- nung steht den Betroffenen binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe im Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Beschwerde an den Reichswirtschaftsminister in Berlin zu. Die Beschiverde wäre (schriftlich oder zu Niederschrift) beim Regierungspräsidenten in Ansbach einzureichen.

Ansbach, 24. Dezember 1940.

Der MENIE L NSSOCLIDE_L: S D A R

[43828]. Anordnung. Gemäß §§ 6 und 2 der VO. über den Einsaß des jüdishen Vermögens vem 3. 12, 1938, RGBl. T S. 1709 wird 1. der Meta Sara Federlein, Kaufmanns- witwe, früher in Nürnberg, jeßt in New York, 2. der Anna Sara Theilheimer, geb. Federlein, Kaufmannsehefrau, früher in Nürnberg, jeßt in New York, 3. der Lisl Sara Apfel, geb. Federlein, Kauf- mannsehefrau,* früher in Nürnberg, jeßt in New York, aufgegeben, das ihnen ge- hörende Anwesen Haus-Nr. 10 an der Heinrih-Wölfel-Straße in Nürnberg, Stgde. Gostenhof Pl.-Nr. 299 1/5, läng- stens innerhalb eines Monats von der Bekanntgabe dieser Anordnung an zu veräußern. Die Ehemänner der unter Ziff. 2 u. 3 genannten Personen haben erforderlichenfalls innerhalb der gleichen Frist ihre Zustimmung zur Veräußerung des bezeichneten Anwesens in öffentlicher oder öffentlih beglaubigter Urkunde zu erklären. Der Veräußerungsvertrag und die Zustimmungserklärungen sind bis zum Ablauf der geseßten Frist beim Oberbürger- meister der Stadt der- Reichsparteitage Nürnberg zur Genehmigung nach § 8 der VO. v. 83, 12, 1938 einzureichen. Die Kosten dieser Anordnung haben die Grund- stücks8eigentümer zu tragen. Für die An- ordnung wird eine Gebühr von 10 M nebst einem Zuschlag von 20% angeseßt. Gegen diese Andrdnung steht den Betroffse- nen binnen 2 Wochen nah Bekanntgabe im Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Beschwerde an den Reichswirtschafts- minister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre (schriftlich oder zu Niederschrift) beim Regierungspräsidenten in Ansbach eiùñ- zureichen. ' Ansbach, 24. Dezember 1940. Der Re MEREN C G Iden, : B: ihn.

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Verantwortlich:

ür den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redafktionellen Teil: /

N ugo, La Er in Berlin- _ Charlottenburg. ;

Verlags-Aktiengesellschaft,' Berlin, Wilhelmstr. 32. -

Drei Beilagen (eins{hließliG Börsenbeilage und

in Nürnberg, qusgewandert näch England,

einer Zentralhandélsregister-Beilage).

Bodenheimer, früher in Nürnberg, jeßt |

Zsrael Vodenheimer, früher in Nürn- P berg, jeßt in New York. Das Anwesen “**

Dutscher Reichsanzeiger

Preußisch

er Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlih 2,30 #Æ# einschließlich 0,48 Æ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,30 Æ# monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages eins{ließlich

des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.

Ir. 11

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

BVeñimmung über die Kranken- und Arbeitslosenversicherung

während einer Schlechtwetterregelung.

Erlaß über die Ausgabe von Trockengemüse an die Be- völkerung.

Au. tliche Begründung zu der Verordnung über die Behandlung von Anleihen des Deutschen Reihs im Bank- und Börsen- verkehr vom 31. Dezember 1940.

23. Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur An- ordnung 74 (Lederscheck-Verfahren für sonstige Verarbeiter 1nd Verbraucher).

lmtliches. DEoutsches Reich.

Der Führer hät dem ordentlichen Professor em. Dr. Max Nonne-in Hamburg mit Urkunde vom 183. Fanuar e die Goethé-Medaille für Kunst und Wissenschaft ver- liehen. t

Vestimmung über die Kranken- und Arbeitslosenversiherung während einer Schlechtwetterregelung.

Auf Grund des § 9 Saß 2 der Verordnung zur Sicher- stellung des Kräftebedarss für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung vom 13. Februar 1939 (Reichs-

geseßbl. 1 S. 206) bestimme ich:

Jn der Krankenversiherung wird für die Zeit einer Schlechtwetterregelung bei der Ermittlung des Grundlohns von dem Entgelt ausgegangen, der für die Berechnung der Schlechtwetterregelung zugrunde zu legen ist. Den Mehr- betrag des Beitrags zahlt der Unternehmer. :

Für die Berechnung der Beiträge zum Reichsstock für Arbeitseinsaß ist jedo der Entgelt maßgebend, der während der Schlechtwetterregelung tatsächlich gezahlt wird.

Berlin, den 27. Dezember 1940.

Der Reichsarbeitsminister. J A4 Dm tér.

Erlaß. Betrifsst: Ausgabe von Trockengemüse an die Bevölkerung.

Jn eem Winter stehen begrenztè Mengen Trocken- gemüse für die Ausgabe an die Bevölkerung zur Verfügung. Das Trockengemüse kann daher nur in denjenigen Orten und Gebieten zur Verteilung gelangen, in denen Gemüsekonserven gemäß meinem Erlaß vom 28. Oktober 1940 I1 A 2-8392 und den ergänzenden Erlassen an die einzelnen Landes- und Provinzialernährungsämter ausgegeben werden.

Die Ausgabe ‘des Trockengemüses erfolgt auf Grund der „Karte für Gemüsekonserven und Trockengemüse“ (Konserven- karte), die inzwischen an die Bevölkerung verteilt worden ist.

Sind Verbraucher in den Ortèn und Gebieten, in denen die Konservenkarte ausgegeben ist, nah der Ausgabe der Konservenkarte und vor dem 10. Fanuar 1941 geboren, zuge- zogen oder aus einer Sammelverpflegung (z. B. Wehrmacht) entlassen worden, so ist ihnen die Konservenkarte nachträglich, jedoh nach Abtrennung und Entwertung des Bestellscheines und der Bezugsabschnitte füx Gemüsekonserven, „auszu- händigen. Verbraucher, bei denen die genannten Voraus- seßungen zwischen dem 10, Januar und dem 6. April 1941 eintreten, erhalten im Einzeïfalle auf Antrag einen Berech- tigungs\cein, der zum Bezug von 100 g Trockengemüse ohne Vorbestellung berechtigt. Binnenschiffer, Wandergewerbe- treibende und ähnliche Personen ohne ständigen Aufenthalts- ort erhalten, wenn sie sih innerhalb des Zeitraumes vom 10. März bis 6. April 1941 mindestens sieben Tage im Bezirke eines Ernährungsamts, in g ha Bereich Trocken- gemüse ausgegeben wird, aufhalten, im Einzelfalle auf Antrag einen Berechtigungsschein, der zum Bezuge von 100 o Trocken- gemüse ohne Vorbestellung. berechtigt; die Ausgabe des Be- rehtigungsscheines ist im Lebensmittelstammausweis zu ver- merken. Sonstige Personen, die nur port erge antvesend sind, 5. B. Wehrmachturlauber, erhalten kein engemüse. „Das Ernährungsamt bestimmt im Benehmen mit der detlichen Berufsvertretung des Kleinhandels ein Klein- handelsgeschäfts S in mehreren Stadtteilen je ein Kleinhandelsge chäft), in dem Trockengemüse auf die ge- nannien Berechtigungssheine bezogen werden kann. Die Hauptvereiuigung der deutschen Gartenbauwirtschaft wird dafür Sorge tragen, daß diese Geschäfte genügend Trocken-

Berlin, Dienstag, den 14. Fanuar; abends

gemüse erhalten, um die Auslieferung auf die Berechtigungs- scheine vornehmen zu können. i

Auf die Konservenkarte werden je Verbraucher 100 g. Trockengemüse lose oder gepreßt ausgegeben. Jch weise darauf hin, daß 100 g Trocktengemüse mindestens einer Menge von 1000 g ungepußtem e I entsprechen. : -

Das Trockengemüse ist in der Zeit vom 17. bis 23. Ja- nuar 1941 beim Kleinhändler zu bestellen. Der Verbraucher ist in der Wahl des Kleinhändlers frei. Der Kleinhändler trennt den Bestellschein für Trockengemüse ab und versieht die Karte an der dafür vorgeschenen Stelle mit seinem Firmen- stempel oder seiner Firmenaufschrift. Die Karte verbleibt in der Hand des Verbrauchers. Der Kleinhändler tauscht die Bestellsheine unverzüglich, spätestens bis zum 30. Fanuar 1941, beim Ernährungsamt in einen Bezugschein A um. Der Großhändler tauscht die Bezugscheine beim Ernährungsamt unverzüglich, spätestens bis zum 6. Februar 1941, in einen Großbezugschein um. Will ein Kleinhändler unmittelbar vom Hersteller beziehen, so hat er den Bezugschein zuvor, spätestens bis zum 6. Februar 1941, in einen Großbezugschein umzu- tauschen. Die Großbezugscheine sind bis zum 17. Februar 1941 den Herstellern vorzulegen. | :

Die Ausgabe von Trockengemüse an die Bevölkerung hat in der Zeit vom 10. März bis 6. April 1941 (21. Zuteilungs- periode) zu erfolgen. Der Verbraucher kann das Trocken- gemüse nur bei dem Kleinhändler, bei dem er es bestellt hat, einkaufen. Der Verbraucher hat keinen Anspruch au Liefe- rung einer bestimmten Sorte Trockengemüje. Die Ausgabe des Trockengemüses kann nur nah Maßgabe der Belieferung des Kleinhändlers erfolgen. / : s

Die Kleinhändler haben die Bezugsabschnitte für Trocken- gemüse abzutrennen, zu sammeln und aufzubewahren. Es bleibt vorbehalten, die Bezugsabschnitte als Unterlage für

ätere Zuteilungen zu verwenden. L M Ga Ven Städten, in denen die Ausgabe der Gemüse-

*fonserven an die Bevölkerung nicht pes die Konservenkarte,

sondern auf örtlihe Bezugsausweise erfolgt ist, ist ach das Trockengemüse auf die örtlichen Bezug8ausweise zu bestellen und auszugeben. S : i

Jch habe die Organisationen des Groß- und Klein- handels gebeten, ihre Mitglieder von diesem Erlaß zu unterrichten. |

Gin reichseinheitliher Aufruf der Sonderab hnitte der Bezugskarten für Trockengemüse wird nicht erfolgen. Diese Abschnitte stehen dahex den Landes- (Provinzial-) Ernährungs- ämtern zur Verfügung, soweit sie nicht bereits für die HuU- teilung von Aepfeln, Apfelsinen und Mandarinen (vgl. meine Erlasse vom 16. November 1940 Il A 2-3315 und vom 18. Dezember 1940 I1 A 2-8886 —) Verwendung ge- funden haben. :

Da, wie eingangs gesagt, nur eine begrenzte Menge an Trockengemüse zur Verfügung steht, ersuche ih dringend, auf sorgfältigste Beachtung der hier getroffenen Verteilungs- vorschriften hinzuwirken, damit alle vorgesehenen Zuteilungen reibungslos durchgeführt werden können. i

Diejenigen Ernährungsämter, in deren Bezirk Trocken- gemüse verteilt wird, sind durch Uebersendung eines Abdrucks umgehend zu benachrichtigen.

Berlin, den 30. Dezember 1940.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr, Mor ib.

Nmtliche Begründung

zu der Verordnung über die Behandlung von Anleihen des Deutschen Reichs im Bank- und Börsenverkehr vom 31. De- zember 1940 (Reichsgeseßbl. 1941 1 S. 21).

Nach den Vorschriften des Reichsschuldbuchgeseßes können Schuldverschreibungen der Reichsanleihen in Buchschulden umgewandelt werden. Zu den Schuldverschreibungen gehören auch die ihnen nah § 21 Abs. 2 der Reichsschuldenordnung vom 13. Februar 1924'(RGBl. I S. 95) in der Gang des Gesebes vom 5. Zuli 1934 (RGBVl. [I S. 574) und der VO. vom 9. Dezember 1936 (RGBl. 1 S.- 1156) durch Bestim- mung des Reichsministers der Finanzen gleichgestellten ver- inslihen Schaßanweisungen des Deutschen Reichs. Buch- bulden können auch ohne Umwandlung"von Schuldverschrei- bungen durch Einzahlung des Kaufpreises (Zeichnungspreises entstehen. Die Buchschulden werden in das Reichsschuldbu auf den Namen einer bestimmten Person als Gläubiger des Reichs eingetragen. Diese Reichsschuldbuchforderungen bilden jeweils einen Teil der einheitlichen Reichsanleihe. Einge- tragene Reichs\huldbuchforderungen können durch Zuschrei- bungen erhöht, ganz oder teilweise auf andere Konten über- tragen und ganz oder teilweise in Verbindung mit der Aus- abe entsprechender Schuldverschreibungen gelöscht werden. ReiGssthulbbuGforberungen oder Schuldverschrätbungen

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit-Zeile 1,10 ÆÆ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten e eile 1,85 #AÆ Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

. SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig

beshriebenem Papier ns drucckxeif einzusenden,

ist darin auch anzugeben, welche

unterstrichen) oder durh S j : kam

hervorgehoben werden follen. Befristete Anzeigèn müssen 3 Tage

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein,

erlin

insbesondere Worte etwa durch Fettdruck (einmal

perrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 94 Í

pp

können also nah den Vorschriften des Reichs\huldbuchgeseßes bei derselben Anleihe nebeneinander vorhanden sein. Fn den leßten Fahren ist in immer stärkerem Umfang an Stelle der Ausgabe von Schuldverschreibungen die Begründung von Schuldbuchforderungen E worden. Sie bedeutet eine erhebliche Kosten- und Arbeitsersparnis für die Reichs- shuldenverwaltung bei der Ausgabe und Verwaltung der Anleihen des Reichs und für die Kreditinstitute bei der Ver- wahrung und Verwaltung der ausgegebenen Anleihen im Auftrage ihrer Kunden. Die Kriegsverhältnisse machen es dringend erforderlih, von den Möglichkeiten etner Arbeits- und Kostenersparnis durch Begründung von Reichsshuldbuch- forderungen an Stelle vorhandener Schuldverschreibungen weitgehend Gebrauch zu machen. Der vorliegende Verord- nungsentwurf will zu diesem Zweck die geseßlihen Grund- lagen für eine erweiterte Verwendung von Reichs\huldbuch- forderungen im Verwahrungs- und Anschafsungsgeschäft schaffen. Während wirtschaftlich bei der Ausgabe von Reichs- anleihen Wertpapiere und Ene n E einander leichstehen, galten bei der Verwahrung und Anschaffung von Neideonlethin dur Kreditinstitute für ihre Kunden nah der bisherigen Rechtslage verschiedene Grundsäße, je nachdem, ob es sich um Wertpapiere oder Schuldbuchforderungen han- delte. Die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren folgte aus\hließlich den Vorschriften des Gesehes über die Verwahrung und Gans von Wertpapieren vom 4. Fe- bruar 1937 (RGBVI. 1 S. 171), während die Verwaltung und Anschaffung von Reichs\chuldbuchforderungen sih aus- \ließlich nah den Vorschristen der Verordnung über die Ber- waltung und Anschaffung von Reichsschuldbuchforderungen vom 5. Januar 1940 (RGBl. I S. 30) richtete. Der vorliegende Ent- wurf soll es ermöglichen, bei der Verwahrung und Verwal- tung von Reichsanleihen Schuldbuchforderungen und Wert- papierbeftände it “Santmelbestände zusammenzufassen. Der Entwurf stellt praktisch Schuldbuchforderungen und Wert- papiere in der depotmäßigen Handhabung durch die Kredit- institute einander gleich. Hierdurch wird die Arbeit der Kredits initiute bei der Verwahrung und Verwaltung der Reichs anleihen wesentlich erleichtert. Gleichwohl sichern die depot- rechchtlihen Vorschriften des Entwurfs alle berechtigten Belange der Reichsanleihegläubiger. Der diesen durch das Depotgefeß und die Verordnung vom 5. Fanuar 1940 gewährte Schuß bleibt im vollen Umfange bestehen. E j

Neben den depotrechtlichen Vorschriften ia ron der Ents wurf eine Aenderung des Börsengeseßes, die erforderlich ist, um die Anleihen des Reichs, auch soweit sie in Shuldbuch- forderungen bestehen, börsenfähig zu machen. :

Zu den einzelnen Vorschriften des Entwurfs ist folgende3 zu bemerken: i : i 1. Nach § 1 Abs. 1 des Entwurfs sollen die Wertpapier- sammelbanken befugt sein, die ihnen zur Sammelverwahrung anvertrauten ade 1 der Anleihen des Deuts schen Reichs (hierzu gehören auch die Anleihen der Reichs8s post und der Reichsbahn) in Schuldbuchforderungen auf thren Namen umwandeln® zu lassen. Sie fönnen also die A anvertrauten Wertpapiere der Reichsschuldenverwal- tung einlieferin, um statt dessen auf ihren Namen eine Schuld- bu O in das Reichsshuldbuch (Schuldbücher der Reichsbahn und der Reichspost) eintragen zu lassen. Die Vorschrift bezieht sih sowohl auf die schon vorhandenen Wertpapierbestände als auch auf Wertpapiere, die exst künftig auf Grund eines Verwahrungsgeschäftes eingeliefert werden. Hierdurch sollen der Wertpapierumlauf beschränkt und die bei den Wertpapiersammelbanken ruhenden gkoßen Posten von Wertpapieren vermindert werden. Damit wird sowohl die Wertpapierkontrolle bei den Wertpapiersammelbanken als auch die Abtrennung der Zinsscheine an den Zins- terminen und die Lins\ceinkonirolle bei den Banken und der Reichsschuldenverwaltung erspart, Arbeiten, die zur és viele Arbeitskräfte erfordern. Zugleich werden die großen Papierbestände wirtschaftlicheren Zwecken zugeführt. Die n die Umwandlung begründete Schuldbuchforderung foll auf den Namen der Wertpapiersammelbank eingetragen wers den. Die Wertpapiersammelbank hat die Forderung für die an ihrem Sammelbestand der betreffenden Anleiheart be- teiligten Kunden zu verwalten. / N

2, 8 1 Abs. 2 gibt die den Wertpapiersammelbanten in Say 1 eingeräumte Befugnis auch anderen Verwahrern im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren. Die Verwahrer, die nicht Wertpapiersammelbank sind, sollen die Befugnis, die Schuld- verschreibungen in auf ihren Namen lautende Schuldbuchs- forderungen umwandeln zu lassen, jedoch nur dann haben, wenn es sih um Stücke handelt, die Nostrobesiß von Kredits O sind. Diese Regelung Le dem in § 5 der Vers ordnung über die Verwaltung und Anschaffung von Reichs- \chuldbuchforderungen 4 ies Vorbild. Danach soll die Sammelverwaltung von Schuldbuchforderungen -in der Regel nur bei Wertpapiersammelbanken geführt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Gläubiger der dem Verwahrer