1941 / 46 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Feb 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Neich3- und Staat8anzeiger Nr 45 vom 22. Februar 1941. S. 4

Fortsegzung des WirtschaftsSteils.

«Ferdinands

Hamburg-Amerika Paketf. 1255/2,

—,—, Otavi 31,50. Wien, 21. Februar.

—,—, Felten-Guilleaume —,—, Hanf - Jute - Textil —,—, Kabel- Lapp-Finze AG. 108,50, thal —,—, Neusiedler AG. 138 50,

Schrauben-Schmiedetw. 154,00, Siemens-Schuckett —,—, Zündwaren 153,09, Steirishe Wasserkraft 171,00, Steyrermühl Papier 65,00, 2165,00, Waagner-Biro 142,00 Wienerberger Ziegel —,—.

ringer Msch. —,—, Magnesit —,—, Puch 128,00,

„Solo“

Hamburg-Südamerika 164,00, Nordd. Lloyd —,—, Dynamit Nobel 106,00, Guano 121,00, Harburger Gummi 260,00, Holsten-Brauerei 210,00, Neu Guinea

(D. N: B) 1940 101,40, 4% Oberöst. Lds.-Anl. 1940 101,40, mar Lds.-Anl. 1940 101,25, 4% Wien 1940 10134, Dampfsch. - Gesellschast 54,00 K.,,. A. E, G. - Union Lit. A4 81,50, 81,00 K., Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 119,00, Brau-AG. Oesterreich 344,50, 342,00 K., Browa-Bovsri —,—, Egydyer Eisen u.

Stahl —,—, „Elin“ fel Fnd. „, Enzesfelder Metall | —,—, : E A L E E L OES O S, See 4% Böhmisch-Hyp. Bank Pfandbr.

Landesbank Schuldverschreibungen 9,85, 4% Böhm. Landesbank 4% Böhm. Landsbank Meliorationssch. —,—, 4% Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 412% Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4% Mähr. Landeskultur-Bank-Komm.-Schuldver. j 4%, Mähr. Landeskultur Eisenbahn - Schuldverschr. —,—, 414% Zivnostenska Bank Schuldv. 9,10, K. = Kasse. Amstérdam, 21. Februar. (D. N. B.) A. Fortlaufend notierte Werte: 1. Anleihen: 4% Nederl. Staatsleening

Gummi é und Drahtind. Leipnik-Lundb. —,—,

4% Ndöst. Lds.-Anl.

Donau

217,00, 1821,09 K, Leykam-Josefs- Perlmooser Kalk 233,00, Simme- Steirische }- 7

Semperit

Steyr - Daimler- Veitscher Magnesit

Zivnostenska Bank

4% Steier- Ver. Schafwollenfabriken

Komm.-Schuldsch. —,—,

Wiener Protektoratswerte, 21. Februar. (D.N.B.) 60,90, Dux Bodenbacher Eijenbahn 197,00 K., Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A.G. 95,00, Westböhm. Bergbau - Aktienverein 125,00, Erste Brünner Maschinenf. - Ges. 58,00 K., Metallwalzwerk A.G. Mährisch - Ostrau 122,00 K., Prager Eijenind. Gesellshaft 398,00 K., Eisenwerke A.G. Nothau-Neudeck 50,50 K., A.G. vorm. Skoda Werke Pilsen 200,00 K, Heinrichsthaler Pavierfabrik 82,00 K., Cosmano3, Ver. Textil u. Druck- fabr. A.G. 51,00 K., A.G. Roth-Kosteleßzer Spinn. Web. 90,00 K., A. G. 43,00, 4% Dux - Bodenbacher Prior.-Anl. 1891 10,00 K., 4% Dux-Bodenbacher Prior.-Anl. 1893 8 85 K., Königshofer Zement 313,00 K,, Poldi-Hütte 400,00 K., Berg- und Hüttenwerksges. —,—, Ringhoffer Tatra 250,00. 41,% Mährisch Landesanleihent 1911 9,85, 4% Pilsen Stadtanleihen 2% Pilsen. Stadtanl. —,—, 5% Prager Anleihe 9,75, (57jährig) 10,10, 4% Böhm.

Kettenerkl. —,—, 54%

Scheevvaart Unie 160,75, 24534*), Handelsvereenig. Mij. 196,00. Renten:

Heineken's Bierbrouwerij Wilton-Feijenoord 16714,

1949 S. T mit Steuererleicht. 98%, 4% do. S. IT ohne Steuererleicht. 94,75, 4 % do. S. II mit Steuererleiht. 983g 4% do. 1941 mit Steuererleicht. 9615/,,*), 51% Dt.- Réichsanl. 1930 (Young) ohne

do. mit Kettenerkl. —,—. 2. Aktien:

Allgemeene Kunstzijde Unie (AKU.) 981/1,*), Philips Gloeilampen- fabrieken 193,75*), Lever Bros. & Unilever N. V. 110,25*), Anaconda Copper Mining 272/.,*), Bethlehem Steel Corp. 78% *), Republic Steel Corp. 23%, *), Koninkl. Ned. Mij. to Expl. v. Petroleum- bronnen i. Ned.-Fnd. 2155/,*), Shell Union 11%/,;*), Nederlandsche

Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AN.) „Amsterdam“ (HVA.) 397,00, Senembah

B.Kassapapiere:1l. Anleihen: 7% Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 7% do. mit Kettenertl, —,—, 4% Golddiskontbank pref. —,—. 2. Aktien: Hollandsche Kunstzijde Jndustrie (HKJ.) 146,75, Internat. Viscose Comp, 67,00, Neder- landsche Kabelfabriek 384,00, Rottérdamsche Droogdok Mij. 292,99, Vereen. Koninkl. Papierf gemeine Elekftrizitätsgesellshaft —,—, J. G. Farben Zertifikate —,—, do. Original —,—, Nederl.-Fndische Spoorweg Mij. 50,75, Koninkl, Nederl. Hoogovens en Staalfabr. 129,00, Deli Maatschappij 230,00,

abriefen von Gelder Zonen 186,00, All-

Mi. 184/00; Gebr. Storck & Co. 147,50, Nederlandsche Wol Maatschappij —,—,

Holl. Amerika-Linie 112,00, Nederl. Handels Maatschap. Cert. —,—, De Maas 115,00. *) Mittel.

Öffentlicher Anzeiger.

3. Aufgebote,

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust- und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8, Kommanditgesellschaften auf Aftien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., :

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels-

13. Unfoll- und Fuvalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbauk und Bantausweise, 15. Verscjziedene Bekanntmachungen.

und Kommanditgesellschaften,

L Untersuchungs- und Strafsachen.

[49678 Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Dié Rentnerin Frau Sophie Dicet- gen, geb. Winter, Wwe., geboren am 18. 8. 1874 in Chicago (USA), zuleßt wohnhaft in Wiesbaden, Leberberg 11, vorübergehend in Zürih (Schweiz), Ebelstraße 44, z. Zt. in Chicago (USA), eet dem Reich eine Reichsflucht- teuer von 70110, A, die am 25. 4, 1940 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Falligkeit fol- genden angefangenen Monat. i

Gemäß § 9 Ziff. 2 ff. der Reichs- fluchtsteuervorschriften, Reichssteuerblatt 1934 S. 599; Reichsgeseßblatt 1931 I S. 699, 1932-1-S-. 571, 19341 S. 392, 1937.1 S; 13865, 1939 1 S: 125 und 2443, 1940 T S. 1605, wird hiermit das inländishe Vermögen der Steuerpflich- tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluhtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziff. 1 aaO. fest- zusebende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstan- denen und entstehenden Kosten beschlag- nahmt.

Es ergeht Hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhn- lichen Aufenthalt, ihren Sit, ihre (Be- schäftsleitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor- dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die der Steuer- pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nah der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier- durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er z. Zt. der - Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn -auch kein Verschulden an der Un- fenntnis trifft. Eigenem Verschulden eigt das Verschulden eines Vertreters glei.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäbßlih oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nah S 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor- schriften, sofern nicht dex Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§8 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Sreuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht- steuervorshriften ist jeder Beamte -des PBolizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des HZoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, dex zum Hilfsbeamten der Staats- anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtige,. wenn sie im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11

Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervorshriften

Ane DruckXaufträge müfsen auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenftandslos; maßgebend ist allein die eingereihte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit® liegt, können niht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereiht werden.

unverzüglich dem Amtsrichter des Be- irks, in welchem die Festnahme er- folgt, vorzuführen.

Wiesbaden, 11, Februar 1941, Finanzamt Wiesbaden.

. Aufgebote. ]

[49676] Zahlungssperre. Betreffs der Schuldverschreibung der Anleiheablösungsshuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1614385 über 50 A sowie des Auslosungs\cheines Gr. 15 Nr. 59885 über M dieser Anleiheshuld ist die Zahlungssperre D 1019’ 8PO. erlassen. 456 F.

Berlin, den 19. Februar 1941. Das Amtsgericht Berlin.

[49677] Aufgebot.

Der Bauer Wilhelm Witt in Klein Waabs hat das Aufgebot des Hypo- thekfenbriefes über die im Grundbuch von Holzdorf Band ‘2? Blatt 87 in Abt. [ll - unter. Nr. 4 eingetragene Hypothek von 750,— M beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem, auf Mitt- woch, den 6, Auguft 1941, 9% Uhr, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur- funde . vorzulegen, widrigenfalls die My der Urkunde erfolgen WwItrd.

Eckernförde, den 10. Februar 1941.

Das Amtsgericht.

[49491] Aufgebot.

Der Landwirt Hermann Weyer aus Bargishow hat beantragt, den ver- schollenen Spediteux Carl Böckler aus Bargischow für tot zu erklären. Der Verschollene wivd aufgefordert, sih PSIeS, in dem am 1. Okttober 941 um 10 Uhr vor dèm unter- zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, an- beraumten Aufgebotstermin zu mel- den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Aus- kunft über Leben oder Tod des Ver- schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf- gebotstermin dom Gericht Anzeige zu machen.

Anklam, den 13. Februar 1941,

Das Amtsgericht.

[49678] Aufgebot.

Die Schwester Helene Karsten in Köslin, Salem-Feierabendhaus, hat be- antragt, den verschollenen Apotheker Dethloff Rudolf Fohannes Karften, geb. am 8. Januar 1888 in Treptow/ Tollense, zuleßt wohnhaft in Greoifs- wald, Baderstr. 1, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 1. September 1941 vor dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden fann. An alle, welche Auskunft über den Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zu dem angegebenen Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen.

Greifswald, den 13. Februar 1941.

Amtsgericht.

[49675] S

Das Aufgebot sowie die Zahlungs- sperre, betreffend die Schuldverschrei- bungen der Anleiheablösungss{chuld - des

Deutshen Reiches von . 1925 Nr. 2 284 882 über 25 RA, Nr. 1/730 249

E über 50 NAM sowie die Auslosungsscheine zu dieser Anleihe Gr. 30 Ne. 48 882 über

25 l A, Gr. 19 Nr. 55 749 übér 50 M, ist eingestellt bzw. aufgehoben 1wor- dén. 455, F, 315. 39. Berlin, den 18. Februar 1941. Das Amtsgericht Berlin:

[49674] 404 Boxhagen 98/154, Nah §88 3

} und 1 der Verordnung vom 18. März

1938 (RGBl. 1 S. 317) ist der HYpo- thefenbrief des Kaufmanns - Max Israel. Brat, unbekannten Ausfent- halts, Boxhagen Blatt: 98 Abt. TlI Nr. 17, über 10 000, A kraftlos geworden und ein neuer Brief erteilt. Berlin, den 12. Februar 1941, . Amtsgericht Berlin. Abteilung 404.

4. VefsentliGze Zustellungen.

[49495] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Rosalie Radacki geb. Dom- browsfi in Alt Blumenau, Kreis Graudenz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Foege in Graudenz, klagt gegen den Schneider Theofil Nadacki, früher in -Lessen, jeßt un- bekannten Aufenthalts, wegen Ehe- scheidung aus § 55 des hógese es vom 6. 7. 1938 mit dem Antrage R Schei- dung der am 3, 11, 1912 "vor . dén Standeëamt in Szynwalde geschlosse- nen: Ehe. Die Klägerin ladet den Be- flagten zux mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgevichts in Graudenz, Zim- mer Nr. 43, auf den 23. April 1941, 10 Ühr, mit der Aufforde- rung, sih durch einen bei diesem Ge- richt zugelassenen Rechtsanwalt als E vertreten zu assen.

Graudenz, den 13. Februar 191. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[49496] Oeffentliche Zustellung. 2 R 10/41. Wilhelm Seiß in Kars3z- nice, Eisenbahnblock 16, bei Zdunska-

Wola, Kreis Sierad\ch (Reichsgau Wartheland) Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lebenstedt in Kalisch,

klagt gegen seine Ehefrau Karoline Seit, geb. Gajocha, früher in Sofkal, Wigurastraße, Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken, auf Ehescheidung und’ ladet die Beklagte vor das Land- geriht in Kalisch, Hermann-Göring- Straße 13, 1. Stockwerk, Zimmer 120, auf den 31. März 1941, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Kalisch, den 18, Februar 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[49498] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Reinhold Kellner in Saarbrücken 3, Dudweiler Straße 69, bei Klockmann, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kockler in Saar- brüdcken, klagt gegen seine Ehefrau Ella Kellner geb. Feldhofer, Aufenthalt un- bekannt, früher in Bramberg bei Mit- tersil, Land Salzburg, auf Ehescheidung aus §8 55 des Ehegeseßes und Schul- digerklärung der Beklagten gemäß § 60 des Ehegeseßes. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ae des Rechtsstreits- vor die 1, Zivilkam- mer des Landgerichts in Saarbrücken auf den 21, April 1941, 19 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem. Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. /

Saarbrücken, den 12. Februar 1941, Die. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[49497] Ladung.

Es klagen: 1. Frau Olga Kotlinski geb. Gaß, Kutno, Ritterstr. 3, gegen «osef Kotlinski, z. Zt. unbekaunten Aufenthaltes, auf Aufhebung dex Ehe, 2 R 5/41; 2. Frau Olga ‘Lehmann, ‘gèêb. Premke, in Lißimannsiadt, Westfälische Straße 36, gegen Oskar Lehmann, z. Ht. unbekannten Aufenthaltes, auf Ehescheidung, 2 R 22/41; 3. Johann Roth in Lißmannstadt, Springerstr. 10, gegen Maria Roth geb. Starzynska, 3. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Aufhebung der Ehe, 3'R 21/41; 4, Frau Hildegard * Weber, “geb, Schiller, in Lißmannstadt, Marktstr. 19, W. 39, gegen Adolf Weber, z. Zt. unbekannten Aufenthaltes, auf Ehescheidung, 3 R 26/41; 5. Frau Marie Schmidt, geb.

Bercholc, in Lißmannstadt, Wormser Straße 8, W. 18, gegen Maximilian Schmidt, z. Zt. unbekannten Aufent- halies, auf Ehescheidung, 3 R 28/41. Termin zur mündlihen Verhandlung vorx dem Landgericht Lißmannstadt steht an: zu 1: am 20. April 1941, vorm. 9 Uhr, zu 2: am 5... Mai 1941, vorm, 9 Uhr, zu 3: am 7, Mai 1941, vorm, 9 Uhr, zu 4: am 7. Mai 1941, vorm. 9 Uhr, zu 5; am 7. Mai 1941, vorm. 9 Uhr. Die Kläger laden die Beklag- ten mit der - Aufforderung, sich durh einen bei dem Landgericht Lißmann- stadt zugelassenen Rechtsanwalt “ver- treten zu lassen.

Litzinannftadt, den 7. Februar 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. 2. und 3. Zivilkammer.

[49691].

Oeffentliche Bekanntmachung.

Auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsaß des jüdischen Vermögens vom 3. 12, 1938 (RGBl. L S. 1709) gebe ih hierdurch den in der nachstehenden Liste näher bezeihneten Juden, deren derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt is, auf, die in den Spalten 3 bis 6 der Nachweisung näher bezeichneten Grundstüde zu den in Spalte 7 angegebenen Kaufpreisen bis zum 31. März 1941 einschließlich des auf den Grund-

“|stücken vorhandenen Jandwirtschaftiihen Vermögens pfand- und lastenfrei an die

Deutsche Ansiedlungsgesellshast m. b. H. in Karlsbad-Fischern, Hans-Schemm-

Straße 42, zu „verkaufen.

Sollten der Oberen Siedlungsbehörde (Reichsstatthalter im Sudetengau) bis zu dem A Tage derartige Kaufverträge nicht zur Genehmigung vorgelegt

werden, so wird die Bestellung eines Verkaufstreuhänders erfolgen. ERSE N R A SIAERSMST C AZRLESNA Lfde. Ort des : Einl. ; Ne Name Grundstücks Kreis Zahl. Größe Kaufpreis 1 2 3 4 5 6 T 1 } Benno Fsrael und : Elsa Sara Dasch | Pritshapl | Komotau | 6, 14, 259, | 33,9246 260 desgl. Eidlißz Komotau 265 ‘7,1719 desgl. Neosablißz Komotau 35 10,5180 51,6145 | 44 664,— 2 ] Benno Fsrael | Das . . . . _| Neosabliß Komotau 255 0,5431 323,—. 3 | Johanna Sara Nevel . . . | Pritshapl | Komotau 308 2,2220 Eidlitz Komotau 803 6,1629 8,3849 |. 5 150,—

Gegén diese Anordnung is die Beschwerde an den Herrn Reichsminister für

Ernährung und Landwirtschaft binnen 14 Tagen nach erfolgter : Veröffentlihung

gegeben.

O und zu begründen. S

Die Beschwerde is schriftlih bei der Oberen Siedlungsbehörde in Reichenberg

N and den 18. Februar 1941.

Der Reichsstatt Jm Austrage:

[49338]. Deffentliche Zustellung.

49 C 33/41, Die Jüdische Gemeinde zu Berlin e. V. in Berlin N 4, Oranien- burger Straße 29, klagt gegen die Witwe Olga Sara Glanz, zuleyt in Berlin- Charlottenburg, Kaiserdamm 99, wegen Gemeindebeiträge auf Zahlung eines Teil- betrages von 1 000 2M nebst 4% Zinsen seit Klagezustellung. Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits wird die Be- klagte vor das Amtsgericht in Charlotten- burg, Amtsgexichtsplaß, auf den 21. April 1941, 10 Uhr, Zimmer 104, geladen.

Berlin-Charlottenburg, 11.2. 1941.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[49687] Ladung.

Friß Andresen, Erkner b. Berlin, Plat der SA 1, klagt gegen Fräulein Adelheid Andresen, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Forderung. Verhand- lungstermin: Freitag, 25. April 1941, 94 Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 2.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[49683] Oeffentliche Zustellung.

3 Ca 61/41. Der kaufmännische An- estellte Hans T. Göttig in Düsseldorf- ohausen, Niederrheinstx. 25, Prozeß- bev.: Rechtsanwalt Dr. van Els in Düsseldorf, Königsallee 22, klagt gegen

lter im Sudetengau als Obere Siedlungs3behörde. Dr. Volquardsen.

die Firma Naylor, Venzon «& Co., London E. C. 4., 20 ‘Abhurch Lane, wegen Gehaltsforderung mit dem An- trag, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger sofort 1600 K. und am 25. März, 25. April und 25. Mai 1941 je 800 RMA zu zahlen. Zux münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beftlagte vor das Arbeits- gericht in Düsseldorf, Mühlenstr, 34, Zimmer 153, auf Dienstag, den 22, Avril 1941, §1/2 Uhr, geladen. Düsseldorf, den 19, Februar 1941. Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.

Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil,. den Anzeigenteil und für den ; Verlag: J. V.: Rudolf Lanbs\ch in Berlin- Charlottenburg. für den Wirtschaftsteil und den übrigen redattionellen Teil: : A E C S in Berlin- harlottenburg.

Druck der Preußishen Druckerei- und eas Berlin, Wilhelmstr. 32.

Drei Beilagen _(einshließlich Börsenbeilage und einer Hentralhandelsregister-Beilage).

D

_Dulscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlih 2,30 K einsließlich 0,48 ÆKL Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆK monatlich. Alle Postarstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Æ/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlih des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33,

etit-Zeile 1,10 ÆK, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-

eile 1,85 ÆAÆ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge find auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrien) oder durh Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befriftete Anzeigen müssen 3 Tage

Pei-deile 1-10 für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen fein. L

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913.

Ir. 46

ZFnkalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Anordnung über die Aenderung der Anordnung des Reichs- wirtschafisministers über die Lenkung des Verbrauchs von Kohle. Vom 21. Februar 1941. |

Anordnung über die Errichtung des Deutschen Salzverbandes vom 20. Februar 1941.

Fünfte Anordnung über die Beschränkung der Herstellung von Schreibmaschinen vom 20. Februar 1941.

Bexanntmachung über die 4/3 °/ ige Anleihe des Deutschen Reichs von 1940.

Betanntmachung der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizei- stelle Karlsbad, über die Einziehung volks- und staatsfeind- lichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten zugunsten des Deutschen Reichs. :

Bekanntmachung über die Berichtigung von Einziehungs- verfügungen der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Linz, in den Ausgaben Nr. 145, 196 und 202/40. :

: Preußen.

Bekanntmachung über die 4% ige Preußische konsolidierte Staatsanleihe von 1940.

Bekannimachung des Regierungspräsidenten in Köslin über die Cn von Vermögenswerten zugunsten des Preußischen Staates.

| Amtliches.

Deutsches Reich.

Anordnung,

betreffend die Aenderung der Anordnung des Reichswirtschasts- ministers über die Lenlung des Verbrauchs von Kohle.

Vom 21. Februar 1941.

Auf Grund der. Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßhbl. T S. 1430) wird angeordnet:

S 7 derx Anordnung über die Lenkung des Verbrauchs von Kohle vom 7. September 1939" (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 1939) wird geändert und erhält nachstehende Fassung:

„S 7 S Die §S 10 bis 13 und 17 der Verordnung über den Warenverkehr gelten für die von den Kohlenverteilungsstellen und den Bezirkswirtschaftsämtern im Rahmen ihrer Zustän-

. digkeit (§8 2, 3 und 6) exforderten Auskünfte und erlassenen Anoëdnungen sinngemäß. Die Bezirkswirtschaftsämter könen

zur Durchführung von Ordnungsstrafverfahren ‘in ent- sprechender Anwendung der §8 15 und 16 der Verordnung über den Warenverkchr ermächtigt werden.“

Berlin, den 21. Februar 1941. Der Reichswirtschaftsminister. J: V. DV Landfrited;

Anordnung : über die Errichtung des „Deutschen Salzverbandes“ vom 20. Februar 1941.

Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung von Zwangs- fartellen vom 15. Fuli 1933 (Reichsgesebbl. T S. 488) ordne

ih an: 81

Errichtung des Deutschen Salzverbandes

(1) Die Gewinnèrx und Hersteller von Salz sowie die nachstehend genannten Organgesellschaften

a) das Deutsche Steinsalz-Syndikat GmbH., Berlin,

b) die Norddeutsche Salinen-Vereinigung GmbH,, Berlin, nebst den von ihnen vertretenen markt- regelnden Verbänden sowié

c) der Verband Süddeutscher Salinen, Karlsruhe,

werden zum Deutschen Salzverband zusammen- geschlossen. ;

(2) Unter Salz im Sinne dieser Anordnung sind zu ver- stehen Salz (Chlornatrium, Siede-, Stein-, Hütten-, Seesalz), Steinsalzwaren; Salzsolen und ähnliche Ausgangsstoffe für die Salzgewinnung; Mutterlauge, Pfannenstein, Dornstein.

(3) Der Deutsche Salzverband ist rehtsfähig. Er hat seinen Siß in Berlin.

(4) Ueber Streitigkeiten, ob eine Person, eine Unter- nehmung oder ein marktregelnder, Zusammenshluß auf Grund des Abs. 1 Mitglied des Deutshèn Salzverbandes ist,

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Berlin, Montag, den 24. Februar, abends

| entscheide ih. Jm übrigen bleiben der ordentlihe Rechtsweg

und die Zuständigkeit des Reichswirtschaftsgerichts unberührt.

(5) Der Deutsche Salzverband untersteht meiner Auf- sicht. Kosten, die durch Aufsichtshandlungen entstehen, werden, soweit sie sih gegen einzelne Mitglieder richten, von diesen, im übrigen vom Deutschen Salzverband getragen. Die Kosten werden von mir endgültig festgeseßt. Sie werden von den Finanzämtern nah den Vorschriften der Reichsabgabenord- nung und den zu threr Durchführung ergangenen oder noch êcaelienben Vorschriften beigetrieben.

Zweck und Ausgaben des Deutschen Salzverbandes

(1) Zweck des Deutschen Salzverbandes ist die Zusammen- fassung der deutschen Salzindustrie in einer verantwortlichen marktregelnden Spitze. i 5

(2) Der Deutsche Salzverband hat die Aufgabe, die für die Marktregelung notwendigen Maßnahmen und Verein- barungen zu treffen, soweit diese Ausgabe nicht unmittelbar von der staatlichen Wirtschaftsführung wahrgenommen wird. Jnsbesondere hat der Deutsche Salzverband

ämtliche zwischenverbandlichen Fragen der in § 1 {bs, 1 a—e genannten Gesellschasten und die Fragen überverbandlicher Natur zu regeln, die gemeinsamen Jnteressen der deutschen Salzindustrie hinsichtlich der Ausfuhr wahrzunehmen und Vereinbarungen mit der ausländischen Salzwirtschaft zu treffen.

(3) Der Deutsche Salzverband kann sich ferner mit ragen der Forschung, Werbung und Leistungssteigerung be- assen. Soweit es sih um Aufgaben der Organisation der gewerblichen Wirtschaft handelt, kann die Tätigkeit des Deut- schen Salzverbandes nur im Auftrage der zuständigen Gruppe der gewerblichen Wirtschaft oder im Einvernehmen mit dieser ausgeübt werden. Fn Zweifelsfällen entscheide ih über die Zuständigkeit.

(4) Der Deutsche Salzverband kann den in § 1 Abs. 1 a—c genannten Gesellschaften Weisungen über die Regelung inner- verbandlicher Fragen erteilen. Die Gesellschaften sind ver- pflichtet, diesen Weisungen zu folgen.

(5) Gegen Beschlüsse dieser Gesellschaften, die ohne Mit- wirkung des Deutschen Salzverbandes zustande gekommen sind, kann der Deutsche Salzverband innerhalb einer Frist von 4 Wochen nah Eingang der Mitteilung gemäß § 3 Abs. 2 Einspruch erheben.

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Auskunftspflicht

(1) Die salzgewinnenden und herstellenden Unterneh- mungen sowie die in § 1 Abs. 1 a—e genannten Gesellschaf- ten haben dem Deutschen Salzverband alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Angaben zu machen. Zum Nachweis der Richtigkeit ihrer Angaben haben sie sih allen zur Ueberprüfung notwendigen Kontrollen des Vorsißenden des Deutschen Salzverbandes und seiner Beauftragten zu unterwerfen, insbesondere jederzeit Einblick in ihre Bücher und sonstigen Geschäftsunterlagen zu gewähren und Besichti- gungen ihrer Betriebseinrichtungen zu gestatten.

(2) Fnnerverbandliche Vereinbarungen und Abmachun- en der in § 1 Abs. 1 a—e genannten Gesellschaften sind dem

eutschen Salzverband \{hriftlich mitzuteilen. Der Deutsche Salzverband ist zu den Gesellschafterversammlungen einzu- laden. 8 4

Organe

Organe des Deutschen Salzverbandes sind: a) der Vorsißende, : b) der Beirat. 85 Der BVorsißende

(1) Der Vorsißende des Deutshen Salzverbandes wird vom Beirat gewählt, Seine Bestellung bedarf meiner Be-

stätigung. Er regelt die Verwaltung des Deutschen Salz- verbandes. Der Vorsißende darf nicht gleichzeitig Vor-

sißender einer der in § 1 Abs. 1 a—e genannten Gesellschaf- ten oder Leiter einer Gliederung der Organisation der ge- werblichen Wirtschaft sein.

(2) Stellvertretender Vorsibender ist der jeweilige Leiter der Fachgruppe Steinsalzbergbäau und Salinen der Wirt- schaftsgruppe Bergbau. Er übt A Tätigkeit im Falle der es ichen oder rechtlihen Behinderung des Vorsißen-

en aus.

(3) Der Vorsibende vertritt den Deutschen Salzverband gerichtlich und außergerichtlich. Ex hat die Stellung eines geseßlichen Vertreters. i

(4) Der Vorsißende des Deutschen Salzverbandes ist gleichzeitig Vorsißer des Beirates.

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 94 1

(5) Der Vorsitzende entscheidet in allen Fragen inner- halb des- Aufgabenbereihs des Deutschen Salzverbandés, so- weit die Entscheidung nicht ausdrücklih dem Beirat über- tragen ist. Vor Entscheidungen, denen der Vorsitzende erheb- liche Bedeutung beimißt, hat er den Beirat zu hören. Nimmt der Beirat mit Dreiviertelmehrheit gegen die vom Vor- sißenden beabsichtigte Entscheidung Stellung, so. hat leßterer meine Entscheidung einzuholen.

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Beirat

(1) Dem Beirat gehören an:

a) die Vorsiger der Aufsichtsräte der Fnteressengemein- chaft der Deutschen Kaliindustrie GmbH., Berlin, und dex Norddeutschen Salinenvereinigung GmbH., Berlin, sowie der. Vorsißer des Verbandes Süddeut- scher Salinen, Karlsruhe,

b) der Leiter der Fachgruppe Steinsälzbergbau und Salinen der Wirtschaftsgruppe Bergbau,

c) fünf von mir nach Anhören der Wirtschaftsgruppe Bergbau zu bestimmende Vertreter der Salzindustrie, darunter ein Vertreter eines Werkes, das den. in § 1 Abs. 1 a—c genannten Gesellschaften niht an- gehört. ;

(2) Der Beirat ist das Organ. zur Erörterung aller wichtigen Angelegenheiten. Er entscheidet:

a) über die Genehmigung der Fahresrechnung: und die Entlaling des Vorsißenden,

b) übêr die Beitragserhebung 9).

« (3) Der Beirat wird durch den Vorsißenden nah Bedarf einberufen. Er is einzuberufen, wenn 4 seiner Mitglieder es. verlangen.

(4) Der Beirat is ohne Rücksicht auf die Zahl der Er- schienenen beschlußfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Der Beirat beschließt mit einfaher Stimmenmehrheit. Bei ‘Stimmengleichheit entscheidet der -Vorsißende.

(5) Die Mitglieder des Beirats üben ihre Tätigkeit ehren- amtlich aus. Sie haben jedoch Anspruch auf Erstattung der Barauslagen und Reiseaufwendungen.

ST Arbeitsausschuß

1) Dem Vorsißenden steht ein Arbeitsaus\{chuß beratend zur Seite. Der Arbeitsausshuß seßt sih zusammen aus: a) je einem Geschäftsführer der in § 1 Abs. a—ec ge- nannten Gesellschaften, b) dem Geschäftsführer der Fachgruppe Steinsalzberg- bau und Salinen der Wirtschaftsgruppe Bergbau, c) einem vom Vorsißenden zu bestimmenden Betriebs- führer eines Werkes, das den in § 1 Abs. 1 a—c genannten Gesellschaften nicht angehört. (2) Der Vorsißende kann bei Bedarf Sachverständige zur Mitarbeit im Arbeitsausschuß heranziehen. Der Arbeitsaus=- {uß wird vom Vorsißenden nah Bedarf einberufen.

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Mitgliederversammlung

Der Vorsißende hat jährlih eine ordentliche Mitglieder- versammlung einzuberufen, in der über die Tätigkeit des Deutschen Salzverbandes Bericht zu erstatten ist.

8:9 Beiträge

Die Kosten des Deutschen Salzverbandes trägt die deutsche Salzindustrie anteilig, sie werden nah Maßgabe des im Geschäftsjahr 10) nachgewiesenen Gesamtversandes auf die Werke umgelegt.

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Geschäftsjahr

__Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Ge- schäftsjahr endet am 31. Dezember 1941.

S 11 Strafvorschriften

___ (1) Jedes Mitglied des Deutschen Salzverbándes hat für jede. Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften dieser Anord- nung und die auf Grund dieser Vorschriften von dem Vor- sißenden getroffenen Regelungen oder gegebenen Weisungen eine Vertragsstrafe zu entrichten. Die Höhe der Vertrags=- strafe ist unbegrenzt. Die Vertragsstrafe wird von dem Vor- sißenden des Deutschen Sälzverbandes unter Berücksichtigung der durch die Zuwiderhandlung herbeigeführten Störung odex Gefährdung der Marktregelung, festgeseßt und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt, der die Höhe der Veva