6. 7. 1938. Der Kläger ladet die Be- klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerihts in Graudenz auf - den 23. April 1941, 104 Uhr, Zimmer
E E Nr. 43, mit der Aufforderung, sih dur
h einen bei diesem Gericht zugelassenen f Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch-
tigten vertreten zu lassen. Graudenz, den 18. Februar 1941.
Die Geschästsftelle des Landgerichts.
[50030] Oeffentliche Zustellung.
Die Hausgehilfin Albertine Hedwig Siwy geb. Konieczny in Leipzig C1, Karolinenstraße 14, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Hanus in Katto- wit, klagt gegen den Ehemann, Berg- avbeiter Johann Siwy (Siwa) aus Königshütte, jeßt unbekannten Auf- enthalts, auf Ehescheidung und Schul- digerklärung des Beklagten gemäß è 1574 Abs.1 BGB. Die Klagerin adet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7 Zivilkammer des Landgerichts in
Se Kattowiß auf den 18. April 1941, vormittags 10 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als “e S R vertreten zu assen.
T ewe den 18. Februar 1941.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[50032] Bekanntmachung.
4 C 592/40. — Die am 8. 4. 1939 in Bremen geborene Adelheid Weiß flagt gegen den am 7. 7. 1915 in
riedeberg (Neumark) geborenen Kraft- ahrer Willi Pohl, zulegt wohnhaft in
¿eumünster, Tungendorfer Str. 9, jest unbekannten Aufenthalts, mit dem
ntrage, zu erkennen: 1. Es wird fest- p daß der Beklagte als der Vater des Kindes Adelheid Weiß, geb. 8 4. 1939 in Bremen, gemäß § 1717 BGB. gilt. 2. Der Beklagte hat an das oben genannte Kind für die Zeit vom 8. 4. 1939 bis zum 7. 4, 1955 eine Rente von 378 A jährli, viertel- jährlich im voraus zahlbar, zu zahlen.
“Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Dieses Urteil ist hin- sichtlih des Zahlungsanspruches vor- läufig vollstreckbax. Zux mündlichen Verhendlung dieses Rechtsstreits ist Termin vor dem hiesigen Amtsgericht, Boost-dter Straße 26, Zimmer 18, aus den 9, April 1941, 9 Uhr, be- E Zu diesem Termin wird der
eklagte hierdurch geladen.
Neumünster, den 21. Februar 1941.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[50083] Anordnung. :
Gemäß §8 6 und 2 der VO. über den Einsaß des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 wird der Wirtschafts- prüfer Karl Eigenhüller, Nürn- berg-A., Königstraße 2, als Treu- häuder für die Veräußerung des Ver- mögens der Firma „Heinrich Arld Verpächterin““ offene Handelsgesell- schaft in Nürnberg (Jnhaber: Sig- mund Jsrael Rau, nunmehr in Austra- lien, Dr. Jgnaz Marcussohn, nunmehr in St. Gallen (Schweiz), und «da Schloß, nunmehr in Heiden (Schweiz), fernex als Treuhänder für die Ver- äußerung des Anwesens Wilhelm- Späth-Straße Nx. 5 in Nürnberg, Pl.-Nr. 104 f der Steuergemeinde Glais- hammer (Eigentümer: Sigmund Jsrael Rau und Jda Schloß) mit sofortiger Wirksamkeit bestellt. Die Kosten M treuhänderishen Tätigkeit fallen, ]0- weit es sich um die Veräußerung des Vermögens der Firma „Heinri Arld Verpächterin“ Handelt, Sigmund Jsrael Rau, Dr. Jgnaz Marcussohn und Fda Pt Bas und, soweit es sich um die Ber- äußerung des Anwesens Wilhelm- Späth-Straße Nr. 5 in Nürnberg Handelt, Sigmund Jsrael Rau un Jda Schloß zur Last. Die Genannten haben au die Kosten des Verfahrens zur Bestellung des Treuhänders zu tragen, und zwar die Fnhaber der Firma „Heinrich Arld Verpächterin“ zur einen- und die Eigentümer des An- wesens Wilhelm-Späth-Straße in Nürnberg zur anderen Hälfte. Die Fest- sezung dex Vergütung des TreU- händers und der Höhe der ihm zu er- stattenden Auslagen erfolgt nach Ab- \chluß der treuhänderischen Tätigkeit durch den Regierungspräsidenten. Für diese Anordnung ‘wird eine Gebühr von 10 A nebst cinem Zuschlag von 90% angeseßt. Gegen diese Anord- nung steht den JFnhabern der Firma „Heinrich Arld Verpäthterin“ und den Eigentümern des Anwesens Wilhelm- Späth-Straße Nr. 5 in Nürnberg binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger Beschwerde an den Reichswirtschaftsminister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre in zweifacher Fertigung oder zur Niederschrift beim Regierungsprästdenten in Ansbäch. ein- autegen.
Ansbach, 15. Februar 1941.
Der Negierüngspräsident. V: HLeY el,
[50034] Anordnung. Eigentümer des Anwesens Hs.-Nr. 11 an der Mathildenstraße in Nürnber (Stgde. Rennweg Pl.-Nr. 331/34) sin in g Gütergemeinschaft: 1. Aufochs, Paulina Sara, geb. Nuß-
Nürnberg, Kurt FJ\rael,
Hau Kaufmann, afrika.
mögens vom 3
den genannten
wesen längstens
äußerung hat zu
Nürnberg-Fürth, Dr. gleihen Frist beim
Nürnberg L 8 8. der VO. v. 3,
haben die
kanntgabe im Reichs-
Staatsanzeiger
M:
[50036]
außerung des
als Treuhëunder bestellt. [50035].
bezeichneten Erwerber zum
Name des
am 19. 4. 1939 polizeilich abgemeldet | b1 Í nach Berlin, Uhlandstr. 40/41, jegt un- Schweinfurt zu bekannten Aufenthalts, 2. Kaufmann, Nürnberg, Kaulbachplaß 9 am e rut poligeili® na ord- esien, 3. l h : oth früher in Nürn- | Hugo, in Delz! ) Ah Sas Sa M zu id aß S nd 2 der VO. | id. Ant., h) Sachs, Fanny, in Mellricy- Gemäß 28 6 u tadt zu’ :/2 id. Ant,, i) Sachs, Selma, in Mellrichstadt zu !/2x id. Ant. Weimar, de 21. Februar 1941. mische Wirtschafts:
erg wohnhaft, jeßt in Kapstadt/Süd- | g
il Einsaß des jüdischen Ver- \ Vie den A 1008 N-S-Bl | S. 1709, wird im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister der Justiz p Anwesenseigentümern aufgegeben, das ihnen gehörende An- ä innerhalb Monats von dexr Bekanntgabe dieser Anordnung an zu veräußern, Die Ver- erfolgen im Be- nehmen mit dem Herrn Polizeipräsi-
i Tae t T Veräußerungsvertrag ist innerhalb der j
“Oberbürger- Verordnung meister der Stadt der Reichsparteitage
12. 1938 einzu-
und Preuß. , Beschwerde E E G U. ; ie Beschwerde wäre riftlih oder | 5 v A t zu Niederschrift) beim Regierungspräsi- O und Auna S RTEN denten in Ansbach einzureichen. Ansbac}, 17. Februar 1941. Der Regierungspräsident. Heßztzel.
Bekanntmachung.
VI B VI 2044, 12/40, Auf. Grund von LL 2, 3 und 6 der Verordnung über den Einsaß des jüdishen Vermögens vom
bei ihrem Namen genannten 3 Wochen vom Tage der Z
Grundstück8eigentümers
u Siedlungsverwertungswert zu verkaufen, widrigenfalls ein Treuhänder zur Herbeiführung der Veräußerung bestellt wird. Auf die nah §§ 19/20 der genannten Verordnun der Bekanntcabe ab zulässige Beschwerde wird hingewiesen.
buch eingetragen: a) Sachs,
Aufochs,
Neichs. und Staatsanzeiger Nr. 47 vom 25. Februar 1941. S. 4
Kaulbachplay 9 wohnhaft, 7 tümer dieser Grundstücke sind im Grund-
Leon, in
1/7 id. Ant., b) Sachs, Hermann, in Groß Salze zu "/7 id. Ant.,
früher in Q Sachs, Georg, in Groß Salze zu /7
wohnhaft, | i
- Ant., d) Sachs, Siegmund, in Groß
baemeldet | Salze zu !/7 id. Ant., e) Sachs, Moris, ‘“Aufohs, in Themar y 1/7 id. Ant., f?) Sachs, ü e id. Ant.,
lzig zu !/7
Der Thüri minister
J Ax
eines
19, 1200/20, 1200/21
ird eine | und 1200/23, Wiese, innerhalb von | Sgarow zwei Wochen, vom Tage dieser Be-
an aqu ae an einen N j i ewerber zu einem ange- tümern binnen zwei. Wochen nah Be- messenen Preis zu an ern. diesem Auftrag innerhalb der genannten en, erfolgt die Be- tellung eines Treuhänders der die Ver-
an den | Frist nit entsprechen
in Niederdonau.
[50038]
änder für die
Wiesbaden, den 19. Der Negierungspräsid J. V.: Dr. Fau st.
Bekanntmachung.
Ktbl. Nr.
Gemeindebezirk Erwerb
Straße 32, ass d erwaltung bzw. die | gezo Veräußerung des Grundstücks Frankfurt
[50037] Veräußerungsauftrag. Jch gebe der Jüdin Mas Sara denten und Leiter der Staatspolizei Sale Slraße A erzeit Dla: ten Aufenthalts, auf Grund des § 6 der über den Einsay des jüdi- Bg T E a e nt Î ( l. L-S. auf, den 75-Untet Genehmigung nah ihres andwirtihaftl ei Besiges der : : : ied. Oesterr. Landtafel E. Z. 227 in der reichen. Die Kosten dieser Anordnung Je / Ny ( Z Grundstückseigentümer zu S Amstetten, Grundst. tragen. Für die Anordnung s N on RM E On Drr chlag von % angeseßt. . Gegen diese j Anordnung steht den Grundstükseigen- I
, 1200
— Obere Siedlungsbehörde —-. - Dr. W erner.
Sollte sie
at. Wien, den 20. Februar 1941. Der Reichsstatthalter
J. A.: Dr. Rougon.
GBl. -I1 S. 1709 — den R lin W 8, | am 18. Februar 1941 vorgenommenen
Treu-
ent.
er
Auf S des Herrn Reichs- ) j wirtschaftsministers habe ih gemäß § 2| Auslosung der 41/2 °/igen (früher der Verordnung über den Einsaß des 8. Dezember 1938 — RGB[. I S. 1709 — Se Vermögens vom 3. 12. 1938 wivd derx Kaufmann ünd Makler Wil- | — helrn Morgenroth in Themar zur Ver- | anwalt Dr. Simons in Ber
im Grundbuch für Pa ee Themar Teil 1 Haupt-Nr. 4818 und 4820 verzeichneten landwirtschaftlichen Grundbesißzez Plan Nr. 1577/4, 70 a | a. M., Holzplag 17/19, bestellt. 18 qm, und Plan Nr. 15774, 1 ha 13 a d 94 qm, Aer am Wachenbrunner Berg, Als Eigen-
ebruar 1941.
: Den nachgenannten Grundstückseigentümern, deren Aufenthalt nicht bekannt | 950. ist, wird gen:äß §8 8, 6, 2, 3 und 17 der Verordnung über den Einsaß des jüdischen H
Vermögens vom 3. 12, 1938 (RGBl. T S. 1709) aufgegeben, ihr in den nachstehenden | 955, 1020, 1070, 1083, 1087, 1098, 1110, Gemeindebezirken belegenes Grundvermögen binnen | 1170, 1183, 1198, 1208, 1224, 1258,
stellung dieser Aufforderung’ ab gerechnet an die nach- | 1287, 1320, 1336, 1353, 1376. : Buchstabe D zu 200 N. Nr. 1555,
innerhalb 2 Wochen von | 1834,
am Main auf den 22. ‘April 1941, vormittags 10 Uhr, geladen. Frankfurt/Main, 19. Februar 1941. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. T7.
5. Verlust- und Fundsachen.
[50040] Aufgebot. Versicherungs\chein Nr. 24 369/ Otto Ronnewinkel, Koblenz, ausge- stellt am 2. Februar 1940, ist abhanden gekommen. Meldet sich ein Berech- tigter niht innerhalb 2 Monaten, so ist der D ungültig. Leipzig, 21. Febvuar 1941. Deutscher Lloyd Lebens- versicherung Aktiengesellschaft.
[50039] ‘ Berlinische Lebensversicherungs- Gesellschaft Aktiengesellschaft. Aufruf.
Der Versicherungs\schein LBO Nr. 427 453 auf das Leben des Kindes O Schäfer und des Ver- orgers Herrn Richard Schäfer in Bad soll abhanden gefommen ein. Dex Jnhaber der Urkunde wird aufgefordert, diese binnen zwei Mo- naten vom Erscheinen des Aufrufs an uns vorzulegen, andernfalls sie für kraftlos erklärt wird. :
Berlin, den 24. Februar 1941.
Der Vorstand.
6. Auslojung usw. von Wertpapieren.
[50043]
C °/%igen) Anleihe der Stadt Kolberg (Oftseebad). Bei der für das Rechnungsjahr 1941
Auslosung wurden folgende Nummern
n.
Achstabe A zu 2000 N. A Nr. 36, 38.58/70, 82111, 114 199 148,
Buchstabe ß zu 1009 N. Nr. 182, 192, 202, 215, 309, 336, 343, 345, 347, 388, 409, 451, 457, 462, 474, 490, 554, 602, 608, 673, 679, 705, 708, 738, 741, 760) 785, 793, 839, 907, 927, 932, 946,
Buchstabe C zu 500. k. Nr. 958,
1588, 1598, 1600, 1663, 1692, 1713, 1839, 1946] 1970, 2016, 2047, 2101/ 2105, 2114} 2116, 2143, 2148,
Die Fnhaber der ausgelosten Schuld- vershreïbungen werden aufgefordert, die Kapitalbeträge der Schuldverschrei-
Wertheim
Max Falïcnstein Robert Hecht
Louis Kleefeld Erber:
Ernst Michel
Hermann Hammerschla g
30. 3. 1937 zu zahlen.
Lothringer Stx. 1,
Saal 148, R
19, Fébruar Amtsgericht
[49339/40]
ner und Foachim
*USA.,- 151 cung mit dem Antrage a
baum, Kaufmannswitwe, früher in
tige „Verurteilung zur
Wwe. Gabriel Falkenstein geb.
Meier Goldschmidt’s Kinder
[49494] Oeffentliche Zustellung.
Der Fleischergeselle Friedrich Kämpfe in Dresden, vertreten dur den Rechts- | streits wird der anwalt Hans Köhlmann “in Dresden, Prager Str. 21 I1, Klägers, klagt gegen den früheren Leihbüchereibesiger Hans Wöhlermann, früher in Hubexrtusplay 1, jeßt unbekannten Auf- enthalts, Beklagten, wegen Darlehns-
ewährung. Er beantragt: 1. Der Be-
lagte wird verurteilt, ax den Kläger : : 350 RA nebst 4% Binsen jeit ati [50028] Oeffentliche Zustellung.
klagte hat die Kosten des Rechtsstreits A. Dreißigacker zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbax, Termin zur Güteverhand- durch ] lung vor dem Amtsgeriht Dresden, | Prokurist Alfred Schmidt, wir 9. April 1941, vormittags 9 Uhr, Dresden, - den 941, — 19 D 4/41 —.
19/22 C 835/40. Die ledige Erika. Fa- ian oeruna mit dem cobi, Berlin-Charlöttenburg 9, Reichs- | Beklagten als Ge amtschuldner zu ‘ver- ; : straße 32, Proz.-Bevollm.: Rehtsanwälte uxrteilen, an die P: 2027,— | gereiht werden, Johannes Homeyer, Dr. Günther: Don- Reichsmark nebst 4 % Zin
Donner, Berlin ‘W 8, (1939, an den
Mohrenstr. 48, klagt gegen den Kauf- mann V Weinberg j ilk Street, wegen
:
Ktbl. 2 Nr. 18
Richelsdorf Ktbl. 14 Nr. 44 Ktbl. 14 Nr. 300/74
Ktbl. 11 Nr. 5 Bad Wildungen Ktbl. 10 Nr. 57
Sterbfrißz assel
Kassel, den 21. Februar 1941. Der Oberpräsident — Laudeskulturabteilung —.
J. A.: (Unterschrift.) RA 800,—
raße 2, I. Stock,
Amtsgericht. - Abt 1 er Be-
ihren Geschäftsführe
auf den Main, Windeckstraße 35, Kl
lufenthalts, Be
in Boston, | zahlen, au die Kosten des Rechtsstreits Zux mündlichen Verhand- ostenpflich- | lung. des Rechtsstreits wird der Bellägte zu 2 vor das Amtsgericht in Frankfurt J:
Forde- | zu tvagen,
ahlung von
i J
dli E B mündlichen Verhandlung des Rechts- ; eklagte vor das Amts- burger Straßenbahn, eriht Frankfurt am Main, Gerichts- i Zimmer 112, auf den 8, April 1941, vorm. 10 Uhx, resden-N,, | laden. Dex auf den 28. Februar 19 anberaumte Termin ist aufgehoben. | Frankfurt am Main, -15. Febr. 1941, werden hiermit gemäß 8 43 Ziff. 3 des | Aufwertungsgeseßes vom 16. Fuli 1925 | mernverzeichnis der Aktien in zwei Aus- durch Zahlung des Nenn- | fertigungen hinterlegen. Eine. Verzinsung enußrechte für das Rechnungs-
a. M--Ost, Sqchielestraße 45, vertreten | jahr 1940 wird dur ‘die Ablösung
2, der s
r ankfurt fran e Ee erfolgt
lägerin ju 1 en
Landmann Adolf
Wiedemann Ktbl. 3 Nr. 101/54 Bauer Karl Diest,
Richelsdorf Ktbl. 2 Nr. 101’ Martin Gebhardt, Ktbl. 2 Nr. 102 Richelsdorf
9.
äger,
Antrage,
an vom Kreisbauern- | mit dem 30. Funi führer vorzuschlagen-
Wilhelm Hennemann, | nicht ausgelosten
Massenheim de Bewerber Ktbl. 23 Nr. 46 Eheleute Karl Kraßen- Hofgeismar berg, Hofgeismar Ktbl. 9 Nr. 101 August Schlau, Holz- Holzappel appel Ktbl. 13 Nr. 10 Horhausen Horhausen
Stadt Bad Wildungen
Siedl.-Gesellschaft Ktbl. 11 Nr. 22 Hessisye Heimat,
BUL | der
7 C 8/41. 1. Die Lackfabrik in Fa. | betrages au gerufen. GmbH., Franksurt | der
«| teilshein Nr. 9 s : egen: | 1° April 1941 bei der Berliner Stadt-| J. V.: Rudolf Langs in Berlîn-
hei r Stadt Ber-
r
seit 1. 6. | Tage. gemäß 3/44 Kläger zu 2 2075,— NA | geseßes nur noch in der oben bekannt
nebst 4 % Zinsen seit dem 1. 3. 1939 zu gemachten Form ausgeübt werden.
n f) zu den 41/2 9/0 Schuldvexschreibun-
bungen bei den auf der Rückseite der Schuldverschreibungen benannten *Zahl- stellen zu erheben. Dabei sind die aus- elosten Stücke und die noch nicht ver- fallenen Zinsscheine zurückzugeben. Der etrag fehlender Zinsscheine wird bei der Einlösung in Abzug gebraht. Die Verzinsung der ausgelosten Stücke hört 941 auf. Kolberg, den 20. Februar 1941. Der Oberbürgermeister.
[50042] Kündigung -der Genußrechte. Sämtliche noch umlaufenden, bisher
Genußrechte: i a) zu den 49% Schuldvershreibungen der ehemaligen . Großen Berliner Straßenbahn, ; b) zu den 4!/2 9/0. Schuldverschreibun- 2 der ehemaligen Großen Berliner traßenbahn, i c) zu den 4% Schuldverschreibungen dex ehemaligen Westlihen Berliner *Vorortbahn, z a) zu: den 4 % Schuldverschreibungen ehemaligen Berlin - Charlotten-
e) zu den 41/2 9/6 Schuldverschreibun- en der ehemaligen Berlin-Charlotten- urger Straßenbahn,
gn der ehemaligen Nordöstlichen Ber- inex. Voxortbahn
zux Ablösun
um Neunbetrage mit abgegolten. ‘Die - Auszahlung . des
Genußrechte, die
44. des Aufwextungs
Berlin, den 17. Februar 1941. Der Oberbürgermeister
und folgende ab
äuf Grund der Aufforderung nicht bis zuni 1. Oktober 1941 zur Einlösung ein- können nah diesem Druck der Preußishen Druckerei- “und
7. Atktien- gesellschaften.
Gläubiger-Aufforderung.
Die Aktiengesellschaft „Localbahn Schwarzenau—Zwettl“ in Wien ist aufgelöst. Jch. fordere die Gläubiger auf, sich mit ihren Ansprüchen bei mir zu melden. [48489] Felix Trettexr, Abwickler,
Wien, I., Herrengasse 6, VI. Stg. 1/3.
[50073].
Der Vorsitzer unseres Ausfsichtsrates, Herr August von Recklinghausen, is durch Tod am 17. 2. 1941 aus diesem ausge- schieden.
Köln-Deugt, de1nt*21. 2. 1941. Kölnishe Gummifäden-Fabrik vormals Ferd. Kohlstadt & Co. Der Vorstand.
[50074].
Rechtsanwalt Karl Hoffmann zu Berlin ist aus dem Aufsichtsrat unserer Ge- sellschaft ausgeschieden.
Aktien gesellscchaf}t
für Wohnungsbauten zu Berlin.
[50076]. Hansa-Mühle A. G., Hamburg. Herr Hugo Stinnes, Mülheim/Ruhr, ist aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell- schaft ausgeschieden. Hamburg, den 21. Februar 1941,
Hansa-Mühle A. G.
Der Vorstand.
[50051]... „Heag“ Leere Eisengießerei un aschinenfabrik Aktien- gesellshaft, Anderten b. Hannover. Berichtigung. Der leßte 40g zur Hinterlegung der Aktien zwecks Teilnahme an unserer Hauptversammlung ist nicht der 7. März 1941, sondern der 8. März 1941. AndDerten, den 22. Februar 1941. Der Aufsichts2rat. Ewald Hedcker.
Stettiner Speicher-Verein
[50059]. Aktiengesellschaft. .
Die Aktionäre der Gesellschaft werden
hiermit zu der am Sonnabend, dem
15. März 1941, 11 Uhr, im Amtslokal
des Notars, Herrn Rechtsanwalt Wehr-
mann, Stettin, Königsplaß 18, stattfinden- den ordentlichen Hauvtversamm- lung eingeladen.
Tagesordnung :
1. Vorlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1940, des Berichtes des Aufsichtsrates und des Geschäft3s berichtes des Vorstandes.
2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie Beschlußfassung über die Gewinnverteilung.
3. Wahl eines Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941. i Stimmkarten sind am 13. und 14, März d. J. im Geschäftslokal der Gesellschast, Stettin, Kronprinzenstr. 7, gegen Vorlegung der Aktien entgegen-
zunehmen. __ «a :
Stettin, den 22. Februar 1941.
Der Vorstand. R. Baudisb.
[50058]
Götte & Zimmermaäntt Aktiengesellschaft, Halberstadt. Wir laden unsere Aktionäre zu der am Sonnabend, den 29. März 1941, vormittags 9% Uhx, in dem Vero waltungsgebäude unserer Gesellschaft in Halberstadt, Hindenburgstraße 38, statt- findenden - ordentlihen Hauptver=- sammlun L ein. :
agesordnung :
1, a) Vorlegung des festgestellten
Jahresabschlusses und des Geschäft3-
berichts für das Geschäftsjahr (Kas
lenderjahr) 1940 mit dem Bericht des Aufsichtsrats. j !
b) Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.
c) Beschlußfassung über die Ges
winnverteilung. ; 2, Wahl eines Abschlußprüfers für den Jahresabschluß 1941.
3, Wahlen zum Aufsichtsrat.
Zur Teilnahme an der Hauptversamm- lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis spätestens den 24. März 1941, 18 Uhr, bei unserer Gesellschaftskasse oder dem Vankhaus Ernst Vogler in Halberstadt oder der Deutschen Vank, Zweigstelle Halberstadt in Halber=- stadt, ihre zur Teilnahme bestimmten Aktien oder-die darüber lautenden Hinter- legungsscheine der Reichsbank mit Num-
Halberstadt, 22. Februar 1941, “Der Vorstand. i
Verantwortlich:
egen L e lee Er den Amtlichen und Nichtamtlichen jehbevolm n Rechtsanwalt Dr. Genußrechtsurkunden mit Gewinnan-
ode, Frankfurt/Main, klagen 1, den Adam Höhr in Mainz, 1 straße 23, 2, den Heinz Mayer, Frank- bank — Girozentrale de On Gele 9, jezt unbekannten | lin —, Berlin.
lagte, wegen Schadens- a 9 9 die | vorstehenden
eil, den Anzeigenteil und für den / __ Verlag:
Charlottenburg. für den Wirtschaftsteil und den übrigen …_ redaktionellen Teil:
Rudolf La.nb\ch in Berlin- j Charlottenburg.
#
-
Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Drei Beilagen -
der Neichs8hauptstadt Berlin. V.: Engel.
(einschließlich Börsenbeilage und einer entralhandelsregister-Beilage).
|
Deutscher Reichsanzeiger Preußische
ITr. 48
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
9. Anordnung zur Marktregelung auf dem Gebiete der Ver- arbeitung von Flußeisenwalzdraht zu Drähten, Drahtstiften und Springfedern.
Vertriebsgenehmigung für den Vertrieb von Luftschußgegen- ständen nah Elsaß, Lothringen und Luxemburg.
Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 15. Februar 1941 über Haftpflichtversicherung.
Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 15. Februar 1941 über Lebensver
Anordnung über die Anwendung Allgemeiner Versicherungs3- bedingungen, /
4, Durchführungsanordnung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Anordnung 1 des Generalbevollmächtigten für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung vom 11. Mai 1940 über Beschlagnahme von Eisen und Stahl vom 26.
Anordnung V 43 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Verwendung, Verarbeitung und Veräußerung von Holzwolle) vom 25. Februar 1941.
Anordnung Nr. 33 der Reichsstelle für Tabak, Bremen, zur Regelung der Verteilung von Tabakstengeln.
Bekanntmachung über T l, N21
DewFührex hat dem Professor Geheimen Hofrat Dr. jur. Dr.-Fng. e. h. Otto Zwiedineck Edler Zl Südens hor s in Gräfelfing bei München mit Urkunde vom 24. Fe- S die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verUehen. :
zur Marktregelung auf dem Gebiete der Verarbeitung von Flußeisenwalzdraht zu Drähten, Drahtstisten und Spring-
Auf Grund des Geseßes über Errichtung von Zwangs- fartellen vom 15. Fuli 1933 (RGBl. I Seite 488) ordne ih an:
Die Geltungsdauer der Anordnung zur auf dem Gebiete der Verarbeitung von Drähten, Drahtstiften und Springfedern vom 7. Oktober 1 (Deutscher: Reichsanz. Nr. 237), in der Fassung der Anord- nungen vom 19, F 28. September 1934, 29. Fuli 1935 (Deutscher Reichsanz. Nr. 176), 5. November 193 26. Mai 1939 (Deutscher Reichsanz. Nr. 124) und 26. Juni 1940 (Deutscher Reichsanz. Nx. 150) wird bis zum 30. Funi 1941 verlängert.
Berlin, den 25. Februar 1941.
für den Vertrieb von Luftshußgegenständen nach Elsaß,
Auf Grund des § 8 des Luftschußgeseßes vom 26. Juni 1935 (RGBl. 1 S. 827) mit den I durch die Vie: ordnung vom 8. September 1939 (RGBI. I S. 1762) in Ver- bindung mit den §8 3 und’ 6 der Vierten Durchführungs- (RGBl. TS. 197) wird hiecdurch f RGBIl. T S. wird hierdurch für Luftschußgegenstände, für die seitens der Reichsanstalt der Luftiont fe r libue die Genehmigung zum Vertrieb innerhalb des Deutschen Reiches unter Zuteilung einer Kenn-Nummer bereits erteilt wurde oder in Zukunft erteilt wird, zusäßlich
die Genehmigung zum Vertrieb in Elsaß, Lothringen und
widerruflih erteilt. Jm übrigen bedarf der Vertrieb von Luftschubgegenständen auhérbalh
eines besonderen Antrages und einer von der Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftshuy zu erteilenden besonderen Genehmigung. : °
__ Die Eenehmigung zum Vertrieb von Luftshußgegen- ständen und zur Werbung hierfür in Elsaß, Lothringen und
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Post monatli 2,30 K einschließlich 0,48 K Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆK monatli. Alle Postanstalten nehme®Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages eins{ließlich des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Vom %. Februar 1941.
icherung.
ebruar 1941.
die Ausgabe des Reich3geseßblatts,
Amtliches.
Deutsches Neich.
——
9. Anordnung
federn. Vom 25. Februar 1941.
arktregelung lußeisenwalzdraht zu
933 ebruar 1934 (Deutscher Reichsanz. Nx. 44), Deutscher Reichsanz. Nv, 260),
Der Reichswirtschaftsminister. Jn Vertretung des Staatssekretärs: von Hanneken,
BertriebS8genehmigung
Lothringen und Luxemburg. :
zum Luftschußgeses vom 31. Januar 1938
Luxemburg |
der deutschen Reichsgrenzen
O
Ba - s S 1
Verlin, Mittwoch, den 26. Februar, abends
Luxemburg erfolgt unter den gleichen Bedingungen und Auf- lagen, wie sie im Einzelfall in der erteilten Genehmigungs- urkunde für den Jnlandsvertrieb festgelegt sind. Jusbesondere wird auch hier die völlige Vebereinstimmung jedes zum Ver- trieb gelangenden Luftschubgegenstandes mit dem von der Reichsanstalt genehmigten Muster sowie die ordnungsmäßige Kennzeichnung mit Kenn-Nummer und Zulassungsvermerk zur Pflicht gemacht. : Diese Genehmigung entbindet niht von der Einhaltung sonstiger geseßlicher oder Verwaltungsbestimmungen über den Vertrieb derartiger Gegenstände im Ausland und erseßt namentlich nicht die nah sonstigen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen anderer Stellen. Sie wir Rechte Dritter erteilt. Verstöße gegen § 8 des Luftschußgesezes und die Vor- schriften der Vierten Durchführungsverordnun [hußgesey sowie die daraufhin ergangenen Anordnungen sind gemäß §8 9 und 10 des Luftschußgeseßes strafbar. / Jederzeitiger Widerruf dieser Genehmigung einschließli
der Genehmigung des Vertriebes nen L auge Z s Mellen oder der Luftschußgegenstände eines bestimmten tellers bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Berlin, den 25. Februar 1941.
alsdann aber o
Gesellschaft von
Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschuß. J. A.: Themme, Oberstleutnant.
p
Verleßung
“
Bekanntmachung
des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 15. Februar 1941,
betr. Haftpslichtversicherung.
Aus Anlaß des Geseyes über die Einführung der Pflicht- versicherung für Kraftfahrzeughalter und zur Al darum s Mey Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie des Ge- seßes über den Versicherungsvertrag vom 7. November 1939 ilen, des I S. 2223) und der Verordnung zur Verein- eitlihung des Rechts der Vertragsversicherung vom 19. De- gember 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 2443) sind mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse vom 1. Fanuar 1941 ab in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haft- pflichtversicherung (Musterbedingungen: Veröffentlichungen des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung 1921 S. 120) fol- gende Aenderungen vorzunehmen: 2 Ziff. 3a AVB. wird das Wort „Kraft“ ge- hen. - Dem § 2 Ziff. 3 AVB. wird unter d) an- gefügt: „Führen oder Halten von Kraftfahrzeugen“. 2, Beginn des Versicherungsschußes (§ 3 T AVB.). Der Versicherungsshuyz beginnt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung mit der Einlösung des Ver- cherungssheins durch Zahlung der Prämie, der im [ntrage angegebenen Kosten und etwaiger öffent- licher Abgaben. Wird die exste oder e
3 Z
e
f
# F F
fj
F F
F F
-
Staatsanzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-gele 1,10 ÆM, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit- eile 1,85 M. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW t Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckveif einzusenden, insbesondere st darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder dur Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
unbeschadet der
zum Lusft-
Dies die
inmalige Prämie nicht recht» hlt, so ist die Gesellschaft, solange die Zah- t bewirkt ist, berechtigt, vom Vertrag zurü- zutreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch auf die Prämie nicht innerhalb von 3 Monaten vom Fälligkeitstage an gerichtlih geltend gemacht wird. ___ Jt die Prämie zur Zeit des Eintritts des Ver- siherungsfalles noch nicht gezahlt, so ist die Gesell- schaft von der Verpflichtung zur Leistung frei. Wird die erste Prämie erst nah dem als Beginn der Versicherung festgeseßten Zeitpunkt eingefoxdert, ] Yue Verzug bezahlt, so b Versicherungs\{chuß mit dem vereinbarten . Rechtsverlust (§ 6 AVB.). Wird éine Obliégenheit verleßt, die nach § 5 der Gesellschaft gen zu erfüllen ist, so ist die l er Verpflichtung zur Leistung frei; es sei denn, daß die Verleßung weder auf Vorsaßz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grobfahr- bleibt die Leistung insoweit verpflichtet, als die Verleßung weder Einfluß auf die Feststellung des Versicherung8- lls noch auf die Feststellung oder den Umfang- der er Gesellschaft obliegenden Leistung gehabt Handelt es sich hierbei um die Verletzung von liegenheiten zwecks Abwendung oder Schadens, so bleibt die Gesellshaft bei grobfahr- 3. Yahtungovergug (3 4 Ziff. 3 ABB.). r Verlebung zur Leistung insoweit verp ür den Fall, Bb der Umfang _ des Schadens auch bei ge E der Obliegenheiten nicht / geringer gé- en ware. :
Gesellschaft
inderung des die
lichtet, i FÜL
örtger
4. Prämienzahlung (§ 9 Ziff. ITIT 1 AVB.). Endet das Versicherungsverhältnis
entspricht.
hebungsgrund Kenntnis
erlangt hat. Kündigung L
Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Geschäftsgebühr verlangen.
ichtversiherung. Desgleichen sind die
wurden, die von den Musterbedingungen abweichen.
Ostmark und den Reichsgau Sudetenland.
i 8 Prâsident
des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung. J. V.: Fromm.
Bekanntmachung
des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 15. Februar 1941, betr. Lebensversicherung.
sprechend. é
Verlezun ist durch
in Sah 3 „oder wenn er seit
Say 4 zu streichen.
(§2 Hi 2 ABB.).
gemacht hat.
kosten vereinbarten Geschäftsgebühr bestehen.
Beim Rütritt vom Vertrage gemäß § 3 Zi Absay 2 kann die Gesellschaft nur eine angemessene
Postschectkonto: Berlin 41821 1 94 1
C ; infolge Kündigung durch die Gesellschaft im Schadenfall (S 10 Ziff. IT, 1), so gebührt ihr nur der Teil der Prämie, welcher der abgelaufenen Versicherungszeit
i Jm Falle der Anfechtung des Versicherungs-
vertrages oder seiner Aufhebung wegen Verleßung einer Obliegenheit gebührt der Gesellschaft die Prämie bis zum Schluß lediglich der Versicherungs- periode, in der sie von dem Anfechtungs- oder Auf- _Ke : Wird die l g erst in der folgenden Versicherungs- periode wirksam, so gebührt ihr die Prämie bis zur
|
n allen übrigen Fällen vorzeitiger Beendigung ersicherungsverhältnisses steht der Gesellschast G rämie für das laufende Versicherungsjahr zu.
Ñ Der Lauf der in § 3 I Absay 2 Say 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmten Frist (Ziff. 2 der Bes kanntmachung) beginnt ebenfalls mit dem 1. Fanuar 1941, sofern die Prämie vor diesem Zeitpunkt fällig geworden ist.
Vorstehende Aenderungen gelten entsprehend für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der sonstigen Hast- - I Aar Le Bus ne der Kraftfahrhafts-
psli entsprechenden enderungen vorzunehmen, soweit den Versicherungsunter- néhmungen Allgemeine Versicherungsbedingungen genehmigt
Die Bekanntmachung gilt nicht für die Reichsgaue der
Die Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechts der Vertragsocrsicherung vom 19, Dezember 1939 (RGBl. I S, 2443) ändert mit Wirkung vom 1. Fanuar 1941 ab die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kapitalversiche- rung auf den Todesfall (vgl. die Musterbedingungen: Ver. A. f. P. 1932 S. 115 ff.) bei bestehenden Versicherungsverhält- nissen. Zur Unterrichtung der Versicherer und Versicherungs- nehmer führen wir im nachstehenden die kraft Verordnung eingetretenen Aenderungen der Bedingungen an, wobei wir uns an den Wortlaut der oben angegebenen Musterbedingun- gen halten, Soweit von den Musterbedingungen abweichende Versicherungsbedingungen oder Allgemeine Versicherungs- bedingungeti der sonstigen Lebensversicherungsarten in Bes tracht kommen, gilt der Fnhalt dieser Bekanntmachung eut=-
1. Die Leistungspflicht bei erhebliher Erkrankung oder des. Versicherten seit der Antragstellung 29 a des Versicherungsvertragsgeseßes neu geregelt. Daher ist in § 2 Ziff. 1 AVB. der Halbsaß ; r Antragstellung er- heblich erkrankt ist oder verleßt worden ist“ und
eginnt der 2, Nicht rechtzeitige Za er Einlösungsprämi iipunki, ch chtzeitige Zahlung der Einlösungsprämie __ Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlösungs- prämie tritt an Stelle des Rechts dex Gesellschaft, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, das Rücktrittsreht. Es gilt als Rücktritt vom Vertrag, wenn die Gesellschaft ihren Anspruch __ nit innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeits= zur tage der Einlösungsprämie an genchtlich geltend l Fm Falle des Rütritts bleibt die
Pflicht zur Zahlung der neben dem Ersaß der Arzt-
hat. Der Lauf der im vorstehenden Say 2 bestimm- b- ten Dein beginnt mit dem 1, Januar 1941, sofern rämie vor diesem Zeitpunkt fällig geworden ist.
l die Gesellschaft die Kündi- gung mit der Setung der Nachfrist für den säumigen
rämienschuldner verbindet, genügt eine Unters zeichnung durh. mechanische Vervielfältigung nicht.
Bn.