1941 / 48 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Feb 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 48 vom 26. Februar 1941. S. 2

4. Zählungsverzug, prämienfreie Versicherung, Rü- vergütung (§8 4 bis 6 AVB.). * : Für die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie auf Verlangen des Versicherungs- nehmers oder im Falle der Kündigung der Gesell- schaft infolge Zahlungsverzugs fowie für den An- spruch des Versihherungsnehmers auf Rücfvergütung ist nicht mehr Vorausseßung, daß das Versicherungs- verhältnis drei (oder weniger) Fahre bestanden haben muß. Es genügt, wenn die Prämie für diesen Zeitraum gezahlt ist. 5. Verleßung der Anzeigepflicht, Anfechtung 8 ABB.). Jm Falle der Anfechtung des Vertrages oder des Rücktritts dex Gesellschaft vom Vertrage wegen Verleßung der Anzeigepfliht gebührt der Gesell- Fiber die Prämie lediglich bis zum Schluß der BVer- icherungsperiode, in der sie von den Anfechtungs- gründen oder der Verleßung der Anzeigepflicht

Kenntnis erlangt hat. : : Soweit in den Allgemeinen Versicherungs-

bedingungen eine Lea enthalten is, daß bei Anfechtung des Vertrages durch die al ein Anspruch auf Rückvergütung nicht bestehe, ijt diese Bestimmung unwirksam.

Familienfürsorge.

Ft der Versicherungsnehmer im Konkurs oder wird der Versihherungsanspruch mit Arrest belegt oder gepfändet, so können der namentlih beieid nete Bezugsberechtigte oder, wenn ein solcher nicht oder nicht namentlih O ist, der Ehegatte und die Kinder des Versicherungsnehmers mit sle an Zustimmung dex Gesellschaft anzeigen, daß

-

ie an Stelle des Versiherungsnehmers in den Ver-

icherungsvertrag eintreten. Fn diesem Falle sind

die S der betreibenden Gläubiger oder

der Konkursmasse bis zur Höhe des Rückaufswerts

u befriedigen. Die Anzeige muß innerhalb eines

tonats Bär en, nachdem der Eintrittsberechtigte

von der Pfändung Kenntnis erlangt hat oder der

Konkurs eröffnet worden ist.

Die Bekanntmachung gilt nicht für die Reichsgaue der

Ostmark und den Retchsgau Sudetenland.

Der Präsident des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung. J. V.: Fromm.

Anordnung über die Anwendung Allgemeiner Versicherungsbedingungen.

Auf Grund der Verordnung über die Anwendung Allge- meiner Versicherungsbedingungen vom 29. November 1940 (Reichsgeseyblatt 1 S. 1543) ordne ih für die vom Reichs=- aufsichtsamt für Privatversicherung beaufsichtigten privaten Versicherungsunternehmungen an:

L

Vom 1. Januar 1941 finden die Rundschreiben -

A. R 56/40 vom 4. Dezember 1940 A III 3164 für die Feuerveïsicherung,

B. R 62/40 vom 12. Dezember 1940 A III 3262 für die Einbruchdiebstahlversicherung, :

C. R 63/40 vom 12. Dezember 1940 A 111 3263 für die Wasserleitungsschädenversicherung,

D. R 66/40 vom 21. Dezember 1940 A III 3251 ür die Unfallversicherung mit Ausnahïte der Be- A aciinna unter Ziff. 1, : |

R 67/40 vom 21. Dezember 1940 A III 3322 für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten,

R 1/41 vom 4. Januar 1941 A IIIl 17 für die Maschinen-Garantie-Versichecrung (Haftung aus Sachmängeln),

R 69/40 voin 21. Dezember 1940 A I1I] 3324 für die Montageversicherung, s

._ R 72/40 vom 28. Dezember 1940 A III 3376 für die Glasversicherung,

R 5/41 vom 24. Januar 1941 A Ill 110 für die Hagelversicherung,

K. R 6/41 vom 24. Januar 1941 A I1II 123 für die Tierlebensversichecrung S auch mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse mit folgender Maßgabe Anwendung:

Zu D. Das Rundschreiben R 66/40 und diese Anordnung finden auf die Krastsahrversiherung und die Zeitschristen- versiherung keine Anwendung. :

Zu K. Das Rundschreiben R 6/41 sowie diese Anordnung gelten nur für die größeren Tierversicherungsunterrtehmungen.

H

Soweit dur die Rundschreiben die Allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen mit § 5 des Reichsgeseyes über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908 în der Fassung der Verordnung zur Dereigei uns des Rechts der Vertrags- versicherung vom 19. Dezember 1939 (Reichsge eybl. I S. 2443) in Einklang gebracht worden sind, gilt diese enderung nux, wenn der Versicherungsschein erst nah dem 31. Fanuar 1941 ausgefertigt wird. I

Enthalten nach den Rundschreiben die Allgemeinen Ver- e eine Bestimmung, welche mit §38 des

eichsgesezes über den Versicherungsvertrag in der Fassung

der Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechts der Ver- tragsversicherung vom 19. Dezember 1939 (Reichsgesebbl. T S, 2443) inhaltlih übereinstimmt, so O der Lauf der in dieser Bestimmung festgelegten Frist mit dem 1. Fanuar.1941, sofern die Prämie vor diesem Zeitpunkte fällig geworden ist.

IV

Auf Verlangen haben die Versicherungsunternehmungen den De r kostenlos Abschriften der zu 1 er- wähnten Rundschreiben auszuhändigen.

V;

Die Anordnung gilt nicht für die Reichsgaue der Ost4 mark und zu A—H auch nicht für den Reichsgau Sudeten=- land. Zu I gilt sie insoweit nicht für den Reichsgau Sudeten-

land, als die Versicherungsverhältnisse bei dort arbeitenden sudetenven e und ostmärkischen Versicherungsunterneh- mungen bestehen. :

Berlin, den 22. Februar 1941.

Der Präsident des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung. J. V.: Fromm.

4. Durchflührungs8anordnung der Reichsstelle für Eisen und Stan zur Anordnung 1 des Generalbevollmächtigten für. die Eisen- und Stahlbewirt- schaftung vom 11. Mai 1940, betr. Beschlagnahme von Eisen * und Stahl vom 26. Februar 1941.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in dex Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) und auf Grund der §§ 7 und 8 der Anordnung 1 des General- bevollmächtigten für die Eisen-“ und Stahlbewirtschaftung vom 11. Mai 1940 (Deutscher Reich8anz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 109 vom 11. Mai 1940) ordne ih mit Zu- stimmung des R E und des General- bevollmächtigten für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung folgendes an:

81

Die in § 1 der 3. Durchführungs8anordnung zur Anord- nung I vom 5. November 1940 fest ee rist sür die Ab- lieferung des 3. Drittels der der Bes lagnahme unterliegen- den Bestände wird bis zum 1. Fuli 1941 verlängert.

82 Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung im or rdiads Reichsanzeiger und Preußishen Staatsanzeiger in Kraft. Die Anordnung gilt auh in den eingegliederten Ost- gebieten.

Berlin, den 26. Februar 1941.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiege l.

AÆnordnung V 43 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Verwendung, Verarbeitung und Veräußerung vou Holzwolle) vom 25. Februar 1941.

Auf Grund der es über den Warenverkehr in der Fol ung vom 18. August 1939 (Reichsgesevbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Ueberwachung und Neg s des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi- her Staatsanzeiger Nx. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und im Ein- vernehmen mit dem Reichsbeauftragten für Holz und dem Reichsbeauftragten für Papier und Verpackungswesen an- geordnet: 81

Geltungsbereich

Diese Anordnung gilt für Holzwölle aus Nr. 89 des stat. Warenverzeichnisses. 82

Verarbeitung

(1) Personen und Unternehmen, die Holzwolle herstellen, dürfen diese nur mit Genehmigung der eichss\telle ver- wenden, verarbeiten oder im Labs verarbeiten lassen.

(2) Die Genehmigung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden. j

83

Veräußerung (1) Die im § 2 genannten Personen und Unternehmen dürfen Holzwolle nux mit Genehmigung der Reichsstelle für

Waren verschiedener Art veräußern. : (2) Die Genehmigung kann unter Bedingungen oder

Auflagen erteilt werden. 8 4

Ausnahmebestimmung

Die Reichsstelle für Waren verschiedener Art kann Aus- nahmen von den Vorschriften der §§ 2 und 3 zulassen.

85 Strafbestimmung

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnun den §8 10, 12—15 der Verordnung über den bestraft.

werden nah arenverkehr

86 Jukrasttreten Diese Anordnung tritt am 1. März 1941 in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. /

Berlin, den 25. Februar 1941.

_ Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Hossmann-

Anordnung Nr. 33 der Reichsstelle sür Tabak, Bremen, zur Regelung der Verteilung von Tabalkstengeln.

Auf - Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

der Fassung vom 18. Au ust 1939 (Reichsgesebblatt I S, 1430)

in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen

ur Ueberwahung und Regelung des Warenverkehrs vom

f8. August 1939 ( eutsher Reihs- und Preuß. Staatsanzeiger

Nr, 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

z 81 (Abgabé und Bezug von Tabakstengeln) Tabakstengel dürfen nur mit Genehmigung der Reichs- stelle für Tabak abgegeben und bezogen werden. Auch einé Weitergabe der Fem ens zur Bearbeitung an andere Be- triebe ist genehmigungspflihtig. j

/ h

t haben.

S2 (Lagerkontingent)

Betriebe, die Zigarren, Zigarillos, Stumpen und Kaus tabak herstellen, dürfen die bei ibn anfallenden Tabakstengek nur in einem von der Reichsstelle für Tabak zu bestimmenden Umfange lagern. Die über - das - Lagerkontingent hinaus«

ehenden Mengen sind zur besonderen Verfügung der Reich8- telle zu halten. 83

5 (Meldepflicht)

(1) Betriebe, bei denen e, anfallen, und Unter=- nehmen, die sih mit dem An- und. Ver aur pon Tabakstengeln befassert, haben bis zum 10. eines jeden nats die Menge der am leßten Tage des vorangegangenen Monats bei ihnen voträtigen n A der Reichsstelle für Tabak zu melden. Die Meldungen sind auf Vordrucken gu erstatten, die bei der Reichsstelle für Tahak anzufoxdern- sind.

(2) Die Me Ungen müssen mit den Angaben in den zollamftlich vorgeschriebenen Betriebsbüchern übereinstimmen. Jhre Richtigkeit ist durch rehtsverbindlihe Unterschrift zu bestätigen. i

8 4

(Ausführungsbestimmungen und Ausnahmen)

Die Reichsstelle für Tabak erläßt die zu dieser Anordnung erforderlichen Ausführungsbestimmungen. Sie kann im Einzelfall Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. :

86

(JFukrafttreten)

_ Die Anordnung tritt am 1. rz 1941 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Ge- iete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Bremen, den 27, Februar 1941.

Der Reichsbeaustragte für Tabak. Bernhard.

___ WBetkanntmachung.

Die am 25. Februar 1941 ausgegebene Nummer 21 des Reichsgesehblatts, Teil L, enthält:

Achte Verordnung zur Ausführung des Milchgesezes. Vom 23. Fanuar 1941. :

erordnung zur Einführung von Ehestandsdarlehen, Kinder-

beihilfen, Einrihtungsdarlehen und Einrichtungszuschü sen im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 10, Februar 1941.

Verordnung zur Einführung des Geseyes über die Vers pahtung und Verwaltung öffentliher Apot eten in den eins gegliederten Ostgebieten. om 15, Februar 1941. Polizeiverordnung über den Verkehx mit Gefangenen. Vom

20, Februar 1941. Umfang: 26 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 A. Nane endung

sendungsgebühren ' 0,03 NA für ein Stück bei Vorein auf unser Postschecktkonts: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 26. Februar 1941. - Reichsverlag3amt. Dr. H u b r i ch.

Irichtamtliches.

Deutsches Neich. Nummer - 6' des Reichsarbeitsblaits vom 25. Februar 1941

hat P nhalt: Teil I. I. Allgemeines und Ge- meinsames. Gesetze, Verordnungen;- Erlasse: Verordnung übex die Aenderung der Bezeichnung des Landesarbeitsamts und des Ua LgEers Tirol-Salzburg. Vom 11. Februar 1941. Betr.: Aenderung der Grundsäge für die Annahme und Auss bildung von Nahwuchskräften für den höheren Dienst in deg Arbeitseinsaß- und REPRU Are ew nng, 1II, Arbeit8- einsay und ea on _ Geseße, Verordnungen, Erlasse: Einsaß von gewerblihen ausländischen Arbeitskräften; Einhal- tung der Lohn- und Mel Se, Unterstüßung füx Dienstverpflichtete und Gleichgestellte, die bisher selbständig ein der Reichsgruppe Fremdenverkehr zugehöriges Gewerbe ausgeübt rbeitseinsaß in der Bauwirtschaft; hier: Sofortmaß»- nahmen bei Bomben- und Brandschäden. Zusäyliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung bei zeitlih begrenzter Dienstvers pflihtung in den öffentlichen Dienst. Trennungsbeihilfen nach den Richtlinien zur na der Arbeitsaufnahme und Unters haltszushüsse für Teilnehmer an beruflihen Bildungsmaß4 nahmen. Kleiderkarten für polnische anderarbeiter. ITIT, Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn- und. Wirtschaftspolitik, Geseße, Verordnungen, le Anordnung über Entgeltbüchex ür die Heimarbeit der Stosfhandschuhherstellung in den Wirt= chaftsgebieten -Sahsen und Sudetenland. nordnung über Entgeltbelege für das Lohngewerbe und das Zwischenmeister- gewerbe derx Glacéshlingnäherei, der and- und Maschinenlaschs näherei und der Maschinentrippelna tarbeiten im Wirtschafts biet Sudetenland. V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: L keiten auf dem Gebiete des Siedlungs- und Wohnungswesens os wie des Städtebaues. Betr. Fettabscheider. Betr.: Erwei- terter Selbshuß in Barackenlagern. Betr. Baulicher Luft- \{chuß; hier: Außenflähen von Gebäuden, Betx.: Bestimmungetit über Baukalk DIN 1060 Blatt 1 —, Betr.: Prüfzeusse: Betx.: Schlechtwetterregelung bei Bauvorhaben der S.-Bes= wegung (AO. 5/41 des Reichsshaßzmeisters vom 7. car aeh) 1941). Betr.: Schlechtwetterregelung; hier: Meldepflicht zus Sicherung des Arbei isr ea Nenedarles 1. DurchfAO. vom' 14. Fe- bruar 1941 zux AO. 5/41 des Reichsschaßmeisters vom 7. Fes bruar 1941). Zehnte Anordnung über dié eugestaltung dev Stadt Linz a. d. Donau. :

R

3ofsitvescn.

Fernsprechdienft mit Ungarn.

Am 1, März 1941 tritt für den Fernsprechdtenst mit Ungar ein neuer Gebührentarif in Kraft. Für den Grenz- und Nahs verkehr gelten exmäßigte Gebühren, die je nad der Entfernung 0,50, 0,80 und 1,60 RAM betragen. Für den übrigen Gespräch34 dienst find x deutshe Gebührenzonen para für die 2,90 bis 6,10 N.AÆ für ein Dreiminutengespräh während der Tageszeîß erhoben werden. Fn dex gesprächsarmen Zeit ermäßigen 9 dis Säße auf ?/s. Ueber die Höhe der einzelnen Gebühren geben dié

Vermittlungsstellen Auskunft.

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 48 vom 26, Februar 1941. S. 83

Wirischafsisteil.

Anhaltende Rauchwarenausfuhr auch im neuen Fahr. :

Zu dem guten Abschluß, über den die deutsche Rauhwaren- wirtschaft im Exportgeschäft für das Fahr 1940 berichten konnte, bildete si Anfang des neuen Jahres ein_vielversprehender Auftakt, indem auch der Januarexport des Brühl die gehegten Erwartungen voll erfüllte und die Umsäge mit dem Ausland recht befriedigend waren. Infolge dex Au lockerungsbestimmin- gen hinsihtlich der Kaninversorgung für den Binnénmarkt trat auch von deutscher Seite eine bemexrkenswerte Nachfrage nah diesem Artikel hervor, die. nux aus veredelungstechnishen Grün- den nicht vollbefriedigt werden konnte, weil die deutshen Zu- richtereien und Färbereien derzeit voll beschäftigt sind, um für jede frishanfallende Ware, sofern sie nicht kriegswirtschaftlichen Zwecken oder dex Ausfuhr dient, längere Lieferzeiten-beanspruchen müssen, Da aber die deutsche Kaninernte dieses Jahres sowohl mengenmäßig als auch in ihrer Güte wesentlihe Steigerungen aufweist, kann die deutsche pelzverarbeitende. Fndustrie im Laufe des neuen Jahres mit einer stärkeren E von Kanin rehnen, das ja heute eine ungleich wichtigere tellung ein- nimmt als sonst, weil es mit gutem Erfolg für solhe aus- ländische Besaß- und Mantelware eingeschaltet werden kann, die gegenwärtig aus Kriegsgründen {wer zu E ist.

Das Ausfuhrgeshäft wurde im Januar in erster Linie von Ungarn getragen, das sehr E Bestellungen an den Brühl gab; weiter beteiligten sich als Auftraggeber Bulgarien, Rumänien, Jugoslawien, Schweden und Dänemark. Favorisiert waren wieder gelockte Artikel, hauptsächlich Perfianer, die sehr n im Preise lagen, sowie Silber- und Blaufüchse. Die starke Nach- frage, die nah den beiden leßtgenannten Artikeln {hon seit vielen Monaten herrschte, sowie ándere, in den skandinavishen Hexkunfsländern begründete Umstände sassen die Annahme be- rehtigt erscheinen, daß die Lieferungen von dort in diesem Jahre niht so _umfangreih sein werden, wie es vielfach angenommen wird. Der Ernteausfall ist au eine Folge des Krieges eringer als in den leßten Fahren, was anderer eits wieder dazu ührte, daß die für Silber- und Blaufüchse in Oslo und Leipzig bewilligten Preise sehr fest sind.

Die ausländishe Nachfrage erstreckte sich fernerhin auf Feh, blau- und s{chwarzgefärbte Füchse, Nerze, Bisam sowie T anderen im Markte liegenden Rauchwaren. Die Bemühungen des Brühl, rechtzeitig für eine Lagerauffrischung zu sorgen, sind in Silber- und Blaufüchsen ias in russishen und afghanischen Persianern von Erfolg gewesen. Auch für den jeßt sehr stark verlangten Artikel Kanin, für den sih besonders aus dem deutschen pelzverarbeitenden Gewerbe nah der Freigabe großes nteresse zeigt, sind hinreihende Einfuhrmöglihkeiten aus Frankreich und Belgien vorhanden. Allerdings ist, wie eingangs bemerkt, für die Bearbeitung der veredelten Kanin mit einer längeren Lieferfrist seitens der Zurichtereien und Färbereien zu

rehuea, da diese bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit voll beschäftigt sind. a

Man rechnet überdies am Brühl mit einem besonders starken Auslandsbesuch aus Anlaß der TEPRMe Pie )ramesse, weil die besseren Fahrgelegenheiten zur esse die Reise er- leihtern. Außerdem dürfte auch das Angebot von Rauchwaren und veredeltem Pelzwerk, dag von Einzelfirmen und von der Fachgruppe Rauchwaren und Pelze in einem Kollektiv auf der Textil- und Bekleidungsmesse gezeigt wird, mit Anlaß sein, die Gelegenheit für einen gleihzeitigen Besu der Läger des Rauch- warengroßhandels am Brühl und der Reichs8messe zu benugen.

Die Organisation der gewerblichen Wirtschaft in ihrer Beziehung zu Staat und Wirtschaft.

Jn der von der Wirtschafts-Hohschule Berlin und der JIndustrie- und Handelskammer zu Berlin im Einvernehmen mit dem Reichswirt chaftsministerium veranstalteten Vortragsreihe über die „Probleme der gelenkten Wirtschaft“ \sprach am Mitt- woch Ministerialrat Dr. A vom Reichswirtschaftsministe- rium über „Die Organisation der ewerblichen Wirtschaft in ihrer Beziehung zu Staat und Se a.

__ Da die Organisation der ewerblihen Wirtschaft R allen ihren Aeußerungen stets AvisGen dem Staate und der Wirtschaft bewegen muß, so leitete der E seine Ausführungen ein, kann auf eine Betrachtung des Wesens und des Wirkens von „Staat“ und „Wirtschaft“ nicht verzichtet werden. Diese Be- ungen von Staat und Wirtschaft, die sih seit dem absolutisti- hen und liberalistishen Zeitalter gewandelt haben, werden heute durch drei Punkte charakterisiert:

1, felbst Staat führt die Wirtschaft, aber wirtshaftet nicht e 2, die freie Fnitiative wirtschaftliher Persönlichkeit wird anerkannt, und 3. eigene Verantwortung und Verwaltung innerhalb eines vom Staate gesezten Rahmens wird gewährleistet.

_ Zwischen dem Staate und der Wirtschaft steht nun als ein völliges Novum der ae die Organisation der gewerblichen Mai, owohl die Kammern wie auch die Bruppen unterscheiden \sich von ihren Vorgängern in ihrer Struktur, in ihrem R und durch das innére Gesetz ihres Handelns. Als Organisation zwishen Staat und Wirt- schaft wird der Organisation der gewerblihen Wirtschaft eine Doppelaufgabe zuteil, nämli die Vollstreckung des Staat3- willens und die Wahrung der Fnteressen der Wirtschaft, womit die so wichtige Abstimmung staatlicher und wirtshaftliher Ten- denzen verbunden ist. Zum Schluß brachte der Vortragende noch einige interessante Ansabpunkte für eine weitere Entwicklung und Ausgestaltung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, die wertvolle Hinweise fel eine Ausgestaltung dieses ganzen Wirt- \chaft8apparates darstellten.

C S G C R S E S R S S R N N PE D SE N R S S S N Sl S R R E S E E S E C G A S R I S Zil N O-S 4 B N Cf E S A T

Berliner Börse vom 25. Februar.

_Am Dienstag war die Kursbewegung an den Aktienmärkten bei Festseßung der ersten Kurse überwiegend nah oben gerichtet. Die Umsäye hielten sich jedo allgemein meter in engen Grenzen. Fest lagen insbesondere Metallwerte, daneben Montane und einzelne Spezialpapiere. Die Abschläge blieben fast allgemein unbedeutend. :

Am Montanmarkt gewannen Ver. Stahlwerke und Hoesch je 4, Rheinstahl % und Klöckner 1%. Bei den Braunkohlen- werten stiegen Flse Genußscheine um 1 und Deutsche Erdöl um 14 %, während L 9% hergaben. - Kaliwerte wurden un- verändert notiert, in Kalichemie kam eine Notiz vorerst nit Pber «i Von chemischen Papieren seßten Farben um % % öher ein und stiegen alsbald erneut um 4 %. Rütgers lagen 1 % fester, von Heyden im gleihen Ausmaß s{chwächer. Bei den Gummi- und Linoleumwerten wurden Conti Gummi um 3% M Dt. Linoleum um 3% herabgeseßt. Auh für Elektro- und Versorgungswerte waren die Meinungen geteilt. Während Lahmeyer %, Dt. Atlanten 14 und Schles. Gas 2 % gewannen, aben Siemens %, AEG und Gesfürel je 14 und RWE 4 % her. Fest lagen Metallwerte, von denen Deutscher Eisenhandel 1 und Metallgesellshaft 14 % gewannen. Bei den Majschinenbau- fabriken erhöhten sich Schubert & Salzer um 14, bei den Auto- werten BMW um 1%. Hervorzuheben sind noch Hotelbetrieb mit + 1, Dortmunder Union mit + 114 und Berger mit + 2 %. Andererseits verloren Holzmann und Stöhr je 1 %.

/ In S machte sich nach vorübergehenden Ansäßen zu einex weiteren an ung überwiegend Shwächeneigung bemerk- bar. Man handelte Ver. Stahlwerke mit 1504 und Farben mit 1994 nach 2004. Schles. Gas verloren 14 und Erdöl 14 %. Höher bewertet wurden Schultheiss und Engelhardt mit + 1 und Dessauer Gas sowie Westdeutsche Kaufhof mit + 1% %.

Gegen Ende des Verkehrs war die Haltung eher s{chwächer, wenn sih au vereinzelt gegenüber- den niedrigsten Ta N uElen leihte Erholungen durchseßen konnten. Man handelte {ließ ih Ver. Stahlwerke mit 150% und Farben mit 199. Buderus be- festigten sih gegen dea S um 4, Charlotte Wasser und Waldhof “um 24 9% und Berger gegen erste Notiz um 1 %.

Aam Kassamarkt lagen Banken überwiegend gut L Genannt seien Ueberseebank und Niederlausizer Bank mit + und Schleswig-Holsteinishe Bank mit + % %. Adeca gingen um %4 und Berliner Kassenverein um 4 % zurück. Von Hyp-Banken stiegen Deutsche Centralboden um 2%, Meininger Hyp und Rheinish-Westfälische Boden um 1 und Rheinishe Hyp um 1% %. Andererseits gaben Deutsche Hyp und Sa rige um 4 und Hamburgêr Hyp um 4 % nah. Am Schisfahrtsaktien- markt wurden Papag und Hamburg-Süd um 114 bzw. 2% her- aufgeseßt. Nordlloyd mußten 24 2% hergeben. Bahnen lagen mit Rückgängen bis zu 1 % überwiegend {wächer. Unter den Kolonialanteilen waren Kamerun mit 1 leicht rückgängig. Doag zogen um A % an. Am Kassamarkt der Fndustriepapiere war die Haltung überwiegend fester. Nach längerer Unie rbaeuità 25 % höher zur Notiz, Als norr mit + 5, Petereit mit

kamen Bast AG. bei Repartierun fester sind ferner hervorzuheben

—+ 634, Reichelt Metall mit + 414 And Necktarwerke mit + 4 %. -

Gruen & Bilfinger schwächten sich um 34 % ab.

Steuergutscheine T narnte man mit 10824—108% (10814). Steuergutscheine Il ermäßigten a in ‘allen Fälligkeiten um 6%.

Jm variablen Rentenverkehr stellte t die Reichsaltbesih- anlei al 15814 nah anfänglih 15854 (Vortag 15854).

Am S R waren Pfandbriefe weiter gesucht, Kommunalobligationen lagen nicht einheitlich. Stadtanleihen waren ues unverändert. ‘Gemein un u d notierte wieder 101% %. Dekosama I zogen um % % an. Länderanleihen lagen e behauptet. 29er Mecklenburg - Shwerin und Ter Sachsen ermäßigten a um % %. Von Altbe N gingen Rheinprovinz und Westfalen um % % zurück. Am Markt der Reichsanleihen waren 36er Reichsshäße Folge 111, 37er Folge I und 38er Folge II gut behauptet. Andererseits waren 36er Reich8- shäße Folge I1, 87er Folge IT und 40er Folge VI leiht rüd- gängig. Reichsbahn- und Reichspostshäge lagen. unverändert,

Auch Jndustrieobligationen hatten bei stillem Geschäft nur un- wesentlihe Veränderungen aufzuweisen.

d For Privatdiskontsay blieb mit 24 % in der Mitte unver- ändert.

Am Geldmarkt der Sah füx Blankotagesgeld um“ 4 au “154—14 % an. ris vi 9 9 4 : Bei der amtlihen Berliner Devisennotierung * traten keine ¿Veränderungen ein.

Vörsenkennzifsern für die Woche vom 17. 2. bis 22. 2. 1941.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen si für die Woche vom 17. bis 22. Februar 1941 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:

ÿ Wochendur(\chnitt Monats- Aktienkurse (Kennziff Vis. B eg E nkurse ennziffer s . 2. anuar 1924 bis 1926 == 100 Î

Bergbau und Schwerindustrie 146,94 148,73 147,01 Verarbeitende Industrie . . 141,31 142,00 140,06 Handel und Verkehr 148,79 149,80 145,79

Gesamt... 144/74 145,79 143,34

Kursniveau der 44 °/igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken- altiénbanle s Pfandbriefe der öffentlich- rechtlichen Kredit-Anstalten Kommunalobligationen . Anleihen der Länder und Gemeinden . .

Durchschnitt . « Außerdem :

4 15°/ige Industrieobligationen 103,46

5 9/oige Industrieobligationen 103,94

49/ ige Gemeinde- umsch{uldungsanleihe . . 101,25

102,51

102,32 101,50

101955 102,15

103,18

103,09 101,83

101,79 102,72

103,16

103,08 101/87

101,83. 102,73

103,44 103,98

101,25

103,23 103,70

101,08

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank vom 22, Februar 1941, 1. Deckungsbestand an Gold und Devisen . . # 77 638 000 2. Bestand an Wechseln und Scheck3 sowie an Schaßwechseln des Reis. . . ,| 183815 284 000 3. H Wertpapieren, die gemäß F 13 iffer 3 angekauft worden sind (ecfungsfähige Wertpapiere) « - W Lombardforderungen . « » ° Á deutschen Scheidemünzen L 2 Rentenbankscheinen « « ù sonstigen Wertpapieren ü e sonstigen Aktiven

22 171 000 21 402 000 170 586 000 311 607 000 352 254 000 1418 383 000

. 160 000 000

° 99 055 000 ° 546 307 000

1. Grundkapital . ae 2. Rücklagen und Rückstellungen: a) gesehlihe Rücklagen .….. „eo b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen 3. Betrag der umlaufenden Noten. . « « « « 4. Täglih fällige Verbindlichkeiten . « « . - b. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind- O n o ae os 0b Le ; 6. Sonstige Pala aa v ves 452 760 000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Fnlande zahlbaren Wechseln Bk —,—.

18 036 499 000 1 904 704 000

[, Notierungen i

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

vom 26. Februar 1941.

(Die Preise verstehen sih ab Lager in Deutschland für prompte Leferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium, 99% in Blödlen .. « +- 133 desgl. in Walz- oder Drahtbarren

E Es - En Reinnickel, 98—99% « « » L ° Antimon-Negulus . . . « « _—— E s Feinsilber . . . » 35,50—38,60 ä

EA für 100 kg

; ; fein

Fu Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

R 25, Februar Geld Brief

26. Februar Geld Brief

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires)

Australien (Sidney) . Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro)

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pap.-Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga

1 Milreis Brit. Jndien (Bom- bay-Calcutta) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) .… | 100 Lewa Dänemark (Kopen-

h | 100 Kronen England (London) .… |1 engl. Pfd. Lu (Helsinki)

18,79 18,83 0,593

18,79 18,83

0,5688 0,592| 0,588

40,04 0,133

39,96 40,04 0,130 0,132

39,96 0,130 3,053 48,31 5,07 2,063 132,83

14/61 38,50

3,047 3,053| 8,047 48,21 48,31 | 48,21 5,06 85,07 | 5,06 2,0588 2,062] 2,058

132,57 132,83 |132,57 14,59 14,61 | 14,59 38,42 38,50 | 38,42

13,09 13,11 | 13,09 13,11 Japan (Tokio u. Kobe) | 1 Yen 0,683 0,587] 0,585 0,587 Fugoslawien (Bel- grad und Zagreb) . | 100 Dinar 5,604 5,616} 5,604 5,616 Kanada (Montreal) . | 1 kanad. Doll.| S Luxemburg (Luxem- : burg) 100 lux. Fr. |. 9,99 10,01 | 9,99 10,0L Neuseeland (Welling- ton) 1 neuseel. Pf.| e _— Norwegen (Oslo) .… | 100 Kronen | 56,76 56,76 656,88 Portugal (Lissabon). | 100 Escudo | 10,04 10,04 10,06 Rumänien (Bukarest) | 100 Lei t! —— Schweden(Stocholm - und Göteborg) ….. 59,46 59,46 69,58 Schweiz (Zürich, Basel und Bern) | 100 Franken Slowakei (Preßburg) | 100 slow. Kr. Spanien (Madrid-u/} ------- 100 Peseten

Barcelona) Südafrik,Union(Pre- toria, Johannesbg.) | 1 südafr. Pf. Türkei (Zstanbul) .…. | 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) . | 100 Pengö Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (NewYork) | 1 Dollar

100 finnl. M. rankrei (Paris) .… | 100 Fres. Griechenland (Athen) | 100-Drachm. Holland (Amsterdam und Rotterdam) .… | 100 Gulden Jran (Teheran) .….. | 100 Rials sland (Reykjavik) . | 100 isl. Kr. talien (Rom und Mailand) 100 Lire

100 Kronen

57,89 8,691

57,89 8,591

23,56

58,01 8,609 23,56 23,60

1,983 0,986 2,503

1,978 0,984

1,978 0,984

2,498 2,498

Für den innerdeutschen Verrehnungsverkehr gelten folgende Kurseÿ

; Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union 9,89 9,91 Franteeih, . ¿o vas e (C C CCE C Cp S E CS 4,9965 5,005 Australien, Neuseeland 0000000000. 0.0. 7,912 7,928

Britisch-Jndien 0000000000000... 74,18 74,32 "000.000... 2,098 2,102

ener ermin 0A Ar E

Ausländische Geldsorten und Vanknoteu.

n TZORwS E R

26, Februar Geld Brief 20,38 20,46

25. Februar Geld Brief 20,38 16,16

4,185

Sovereigns ......- Notiz

20 Francs-Stüde für 16,16 16,22 Gold-Dollars ... 1 Stüdck 4,1886 4,205 Aegyptische ...+--- | 1 ägypt. Psd.| 4,39 4,41 | 4,39 Amerikanische!

1000—6 Dollar …. | 1 Dollar 2,44 2,46 | 2,42 2 und 1 Dollar | 1 Dollar 2,44 2,46} 2,42 Argentinische 0... 1 Pap.-Peso 0,54 0,56 0,54 Australishe ...---« | 1 austr. Pfd. | 2,14 2,76 | 2,74 Belgische o. | 100 Belga ..| 39,92 40,08 | 39,92 Brasilianische « « « « « « | 1 Milreis 0,108 0,115f 0,105 Brit.-Jndische .….. | 100 Rupien | 45,91 46,09 | 45,91

Bulgarische: 1000 L u. darunter 100 Lewa 3,04 83,06 3,04 100 Kronen 48,90 49,10 | 48,90

Dänische: große „.. 10 Kr. u, darunter | 100 Kronen eo... L'engl. Pfd. 4,54 4,56 4,54 Finnische 5,05 Französische . 132,73 133,27 |132,73 10 Lire 100 Lire 13,07 183,13 | 13,07 Jugoslawische: große | 100 Dinar f Luxemburgische .….. | 100 lux. Fr. | 9,98 10,02 | 9,98 Norwegische, 50 Kr., 100 Kronen | 56,89 57,11 | 56,89 Sülwedische: e S wedische: große . 100 Kronen 100 Frs. 57,73 57,97 | 57,73 57,73 67,97 | 57,73 Südafr, Union .….. | 1 südafr. Pfd.| 4,49 4,51 | 4,49 Türkische 1 türk. Pfund] 1,84 1,86 | 1,84

Englische: 10 £ u, darunter ¿eo ccee L, 1. 0,00. .5,07 ¿éo acef 100A 4,99 5,01 | 4,99 Holländische .…..« « « | 100 Gulden Ftalienische: große . | 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar 56,60 5,62 | 5,60 Kanadische .…...,. | 1 kanad. Doll.} 1,44 1,46 | 1,44 U VALUNEL «dave Rumänische: 1000Lei 100 Lei 1,99 2,01 1,99 100 Kronen _— _— 60 Kr. u. darunter. 59,30 59,54 | 59,30 Schweizer: große 100 Frs. u. darunt. | 100 Frs. Slowakische: 20 Kr. 100 slow. Kr.| 8,58 8,62 | 8,58 Ungarischer 100 P. u, darunter «««... | 100 Pengö | 60,78 61,02 | 60,78