1941 / 54 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Mar 1941 18:00:01 GMT) scan diff

4.

gezogenen und von 1h Î von der Bank Gospodarstwo Kra]owego girierten und von dex Bank Polfki diskontierten, am 14. Nepeter 1939 in Kattowiß zahlbaren Wechseln über je 100000 (ecinhunderttausend) Zloty beantragt. Der Jnhaber der ‘Ur- kunden wivd aufgefordert, späte]togs in dem auf den 19. September 941, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 41, anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Ur- kunden erfolgen wird. Kattowitz, den 27. Februar 1941.

ihr C

Amtsgericht. [51055] Aufgebot. S 9. F. 11/41. Der kommifsarische

Verwalter der Vank Polski Filiale Kattowiß, hat das Aufgebot von dret am 17. Juli 1939 von der Nikolaus Graf von Ballestremshen Fndustrie- verwaltung Zarzad Zakladow Przemy- slowych Mikolaja Hr. Ballestrema an ihre eigene Order ausgestellten, auf die Rudaer Steinkohlengewerkschaft Rudzki Gwarectwo Weglowe gezogen und von ihr akzeptiert, von der Aus- stellerin der Friedenshütte A. G. Huta Pokoj, Slaskie Zaklady Gorniczo-Hut- nicze S. A. und der Kommandit Ge- sellschaft „Robur“ Robur Zwiazek Kopaln Gornoslaskich girierten und der Bank Polfki diskontierten, am 19, Ofk- tober 1939 bei der Deutschen Bank in Kattowitz zahlbar gewesenen Wechsein über je 100000 (einhunderttausend loty beantragt. Der Jnhaber der rkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. September 1941, 12 Uhr, vor dem unterzeih- neten Gericht, Zimmer 41, anberaum- ten Aufgebotstermine seine Rechte an- zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Kattowitz, den 27. Februar 1941,

Amtsgericht. [51060] Aufgebot. : 9, F 5/40. Der Gutsbesißer Julius

Schult in Schulhenhof, Kreis Wreschen, Wartheland, vertreten durch den Rechts- anwalt Grzgorzewski in Posen hat das Aufgebot des Blankowechsels, bisher ausgefüllt auf 30000 A, mit der Unterschrift der Frau Gertrud Schulß aus Schulßenhof, Kreis Wreschen, als Akzeptantin und dem Stempel der Landesgenossenschaftsbank in Posen als Ausstellerin versehen, beantragt. Der SFnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Sep- tember 1941, 9 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gericht, Zimmer 29, anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlosérkläriing der Urkunde erfolgen wird. Posen, den 18. Februar 1941. Das Amtsgericht. Abt. 9.

[51056]

Die Witwe des Kammerherrn Theo- dox Graf Reventlow, Elise Therese Benvenuta geborene Stein in Altenhof, Kreis Ectckernförde, vertreten dur Rechtsanwalt Aeissen in Eckernförde, E das Aufgebot des Grundschuld- briefes über die im Grundbuch von Köln, Band 437 Blatt 17 439, früher Band 62 Blatt 2463 in Abtei g Nr. 1 für die Gräfin Elise Therese Ben- venuta Reventlow geborene Stein aus Altenhof bei Eckernförde eingetragene Grundschuld von 150 000,— Goldmark beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1941, 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Justiz- ebäude, Köln, Reichenspergerplat, immer 268, anberaumten Ausgebots- termin seine Rechte anzumelden und die Uckunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Köln, den 25. Februar 1941.

Das Amtsgericht. Abtlg. 4.

[51064] Aufgebot.

3 F 2/41. Die Witwve Emil Otto, Elisabeth geb. Merten in Gießen, Bahn- hofstraße 51, hat das Ausgebot des Hypothekenbriefs über die auf ihren Namen im Grundbuch von Kleinalten- städten Band 15 Blatt 544 in Abtei- lung 11] unter Nr. 4 eingetragenen Post von 4000,— M beantragt. Der Jn- feater der Urkunde wird aufgefordert,

ätestens in dém auf den 30. April

941, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten“ Gericht, Zimmer 32, an- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Wetklaw, den 27. Februar 1941.

Amtsgericht.

[51059]

Der Rechtsanwalt Dr. Epping in Münstex hat als Verwalter des Nach- lasses des am 6. Fanuar 1937 in Mün- stex verstorbenen Postmeisters i. R. Heinrih Koch aus Münster das Auf- ebotsverfahren uus Zwecke der Aus- chließung von Nachlaßgläubigern be- antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, thre Forderungen egen den Nachlaß des verstorbenen Zostmeisters i. R. Heinrih Koch aus Münster spätestens in dem auf den 25. April 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, -Gerihts\tr. 2, Zimmer 24, anberaumten Aufgebots-

Neichs. und Staat8anzetger Nr. 53 vom 4. März 1941. S. 4

#

termine bei diesem Geriht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forde rns zu enthalten; urkundliche

Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß- gläubiger, welhe sich niht melden,

können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils- rehten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nah Befriedigung der nicht aus- eshlossenen Gläubiger noh ein Ueber- huß ergibt. Die Glaubiger aus Pflicht- teilsrehten, Vermächtnijssen und Auf- lagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden dur das Aufgebot nicht betroffen. Münster i. W., 26. Februar 1941. Das Amtsgericht.

[51058]

Durch Ausschlußurteil vom 25. Fe- bruar 1941 sind die fünf Anxteilscheine Nr. 12 851—55 zu je 100 &AÆ und der Anteilshein Nr. 2933 zu 20 &A von 514 % Ostpreußishen landschaftlichen Goldpfandbriefen (Liquidationspfand- briefen) vom 10. April 1935 für kraft- los erflärt.

Amtsgericht Königsberg (Pr).

[51057] - Veschluß. (02 V) V G X 00/06. Dex Erb- schein des Amtsgerichts Köln vom

[51061].

11. März 1905 nah dem Fabrikbesißer Johannes Köster, zeitlebens wohnhaft zu Köln-Lindenthal, verstorben am 6. Oktober 1904, 22 V 6 1X 50/05, wird für kraftlos erklärt.

Köln, den 27. Februar 1941.

Das Amtsgericht. Abteilung 22.

[51062]

Durch Auss\{chlußurteil des hiesigen Amtsgerichts vom 25. Februar 1941 wurden für kraftlos exklärt: 1. Grund- schuldbrief, ausgestellt vom Grundbuch- amt Michelfeld, Amtsgerichtsbezirk Sinsheim a. d. E. am 19. 1. 1925 über die im Grundbuch von Michelfeld Band 23 Heft 28 ITIl. Abtlg. Nx. 5 auf dem Grundstück Lgb.-Nr. 4915 a der Ge- marxkung Michelfeld eingetragene unver- zinslihe Grundschuld in Höhe von 37 000 N zugunsten der Firma Stein- meister & Wellenjiek G. m. b. H. in Bünde i. Westfalen; 2. Grundschuld- brief, ausgestellt vom Grundbuchamt Michelfeld, Amtsgerichtsbezirk Sins- heim a. d. E. am 2. 9. 1930 über die im Grundbuch von Michelfeld Band 23 Heft 28 111. Abtla. Nx 6 U dêm Grundstück Lgb.-Nr. 4915 a der Gemar- kung Michelfeld eingetragene unver- zinslihe Grundschuld in Höhe von 19 000 Goldmark zugunsten der Firma Steinmeister & Wellensiek G. m. b. H. in Bünde i. Westf. Sin8heim/Elsenz, 26. Februar 1941. Amtsgericht.

Oeffentliche Bekanntmachung. :

10. F. 2/40. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts in Posen vom 22. Jänuar 1941 sind auf Antrág der „Elettro“ Afktiengesellshaft für angewandte Elek- trizität in Ober-Lazisk die Wechsel zahlbar

Nr. am in Aussteller Girant As Bl. 1. 5958 283.11. 1939 Posen Karton Klucz. Fabr. Pap. Warsch. 1 000,— 2. 5959 | 26. 11. 1939 Posen Karton Klucz. Fabr. Pap. Warsch. 1 000,— 3. 5960 2828.11. 1939 Posen Karton Klucz. Fabr. Pap. Warsch. 1 000,— 4. 5961 1, 12.1939 Posen Karton Klucz. Fabr. Pap. Warsch. 1 000,— 5. 5991 10.10. 1939 Posen Agnila C. H. Dittrih - 515,08

für fraftlos erklärt worden. Posen, den 28. Februar 1941.

Der Urkundsbeamte . der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Ä RRS G S S E E R E R E R IEE E N E S R I E R GAERS E S TCI E E S E

4. Oeffentliche Zustellungen.

[51067] Oeffentliche Zustellung.

1 R 9/41. Die Frau Anna Kuczera geb. Koza in Penzlin, Meckl., Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Völckex in Waren, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Kuczera, früher in Penzlin, jet un- bekannten Aufenthalts, wegen Ehe- cheidung mit deni Antrage auf Schei- iung der Ehe aus § 55 Ehegeset und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet - den Beklagten zur mündlichen Verhandlung. ‘des Rechts- streits von die 1, Zivilkammer des Landgerihts in Güstrow auf den 14. Mai 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei die- sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt af Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Güstrow, den 1. März 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[51069] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Erika- Gerrard geb. Aust zu Hamburg-Blankenese, Broers- treppe 1, Pee E Rechtsanwalt Dr. Otto Sudeck, Ham- burg, klagt gegen ihren Ehemann William Georg Gerrard, England, mit dem Antrage auf Aufhebung der Ehe. Der Beklagte wird zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Hamburg, Dienst- stelle Altona, Allee 125, auf Donners- tag, den 24. April 1941, 94 Uhr, geladen.

Hamburg-Altoua, 26. Februar 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[51071] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Else Redlich geb. Po- trafke in Perlebexg, Gartenftr. 24, Pro- eßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Alt- af in Perleberg, klagt gegen den Maurex Wilhelm Redlich, zuleßt Perleberg, Gartenstr. 24, auf Ehe- scheidung und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkam- mer des Landgerichts in Neuruppin auf den 28. März 1941, 94 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Neuruppin, den 28. Februax 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[51073] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Friedrih Holler in Saarbrücken 8, C aae: Straße 104, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kieborz in Merzig, Saar, flag! geaen seine Ehefrau Marie Amalie Holler geb. Floßmann, früher in München, von-der-Tann-Straße 6/4, auf Ehescheidung aus § 55 des Ehe- geseyes. Der Kläger ladet die Beklagte zur müudlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Saarbrücken 1, Langemarckstraße 17, Saal 4, auf den 6. Mai 1941, 10 Uhr, mit. der Auf- forderung, sich durch étnen bei ‘diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als

G vertreten zu assen.

Saarbrücken, den 27. Februar 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[50851] Bekanntmachung.

Da die Jüdin Else Sara Sander meiner Aufforderung vom 18. 1. 1941, das Hausgrundstück Reichenberg, Ger- hard-Hauptmann-Straße 4, innerhalb von drei Wochen zu veräußern, “nicht nachgekommen ist, habe ih. Dr. Hans Weihrauch, Rechtsanwalt in Reichen- berg, als Treuhänder zur Veräuße- rung eingeseßt.

Aussig, den 26. Februar 1941.

Der Negierungspräsident,. Jm Austrage: Da m m.

[51074] Bekanntmachung.

Jm Sinne der §§ 6 und 17 Abs. 3 dex Verordnung über den Einsaß des jüdishen Vermögens vom 3. Dezember 1938, R.-G.-Bl. 1 S. 1709, erteile ih dem Paul Jsrael Berger, derzeit un- bekannten Aufenthaltes, den Auftrag, die ihm gehörende Liegenschaft E. Z. 15, 17 und 18 des Grundbuches der Haupttürnitrotte, Amtsgericht Lilien- feld, Kreis Lilienfeld, Gau Nieder- donau, binnnen sechs8 Wochen zu veräußern. Zur Durchführung der auf- getragenen Veräußerung seße ih Herrn Hans Scheuner, Kreis- bauernführerx in Lilienfeld, als Treu- händer cin. Mit der Bestellung des Treuhänders verliert Paul Fsrael Ber- ger das Recht, über die obengenannte Liegenschaft zu verfügen. - Diese Be- kanntmachung erseßt im Sinne des § 3 Abs. 2 obiger Verordnung die Zu- stellung an dgn Betroffenen. Gegen diese Anordnung ist die Beshwerde an den Herrn Reichsforstmeister zulässig, die binnen zwei Wochen nah Bekannt- machung beim Generalreferenten für forstlihe Sonderaufgaben als höhere Forstbehörde in Wien, II1., Marxer- gasse 2, in zweifacher Ausfertigung ein- gebracht werden kannt. -

Wien 40, am 28. Februáar 1941. Der Generalreferent für forstliche Sonderaufgaben in Wien, TIL., Marxergasse 2, als höhere Forst- behörde:

Güde. ú

[51075] Jch gebe dem Juden Friß Fsrael Spigzer, derzeit New York, auf Grund der Verordnung über den Einsaß des jüdishen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. ] S. 1709 (GBL. f. d. L. Oe. Nr. 633/38) auf, die Liegenschaft E. Z. 2341, G. B. Währing, m. Grds\tk. 1111 Acker, an Margarete u. Raimund Müller, Wien, XVIIll., Gustloffgasje ‘17, bis zum 14. 3. 1941 zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.

Wien, den 28. Februar 1941.

Der Reichsstatthalter in Wien.

J. A: De: C Pil.

[51076]

Jch gebe dem Juden Dr. Heinrich Fsrael Prüfer, früher Wien, XVIII., Martinstr. 89, derzeit unbekannten Auf- enthalts, auf Grund der Verordnung über den Einsay des füdishen Ver- mögens. vom 8. 12. 1938, RGBl, 1 S. 1709 (GBL. f. d. L. Oe. Nr. 633/38)

G. ada des

auf, seinen Anteil an dem österr. Patent Nr. 137 537, Patentaktenzeihen A 4886 31, an die Firma Vereinigte Che- mische Fabriken Kreidl, Heller & Co. Nfg., Wien, XXI., Sebastian Kohlgasse r. 3—9, innerhalb von aht Tagen bis zum S. März 1941 zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.

Wien, den 28. Februar 1941.

Der Reichsftatthalter in Wien.

J. A.: Dr. von Pei hl.

[51065] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Gerhard Hennig, Berlin-Lichtenrade, Bahnhofstraße 17, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Schu- macher, Berlin, Potsdamer Straße 41, flagt gegen den Bernhard Rieseufelo, früher in Berlin, auf Zahlung von 300,— N.A Darlehn nebst 4 % Zinsen seit 4. 5. 1940 und auf Einwilligung in die Umschreibung des Krasftfahrzeug- briefes über das - verpfändete Rad I A 87688 Brief IT a 222302 auf den Namen des Klägers. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin, Neue Friedrichstraße 15, Zimmer 154, auf den 15. Mai 1941, 10 Uhr, ge- laden. 50 C 176/41.

Berlin, den 25. Februar 1941.

Die Geschäftsstelle des Amtsgericht Berlin. [51066] Oeffentliéhe Zustellung.

Es klagen 1. Kaufmann Franz Ro- senberger, Frankfurt a. Main, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Napp, Franftfurt a. Main, gegen Jsidor Jsrael Schömanu, früher in Frank- furt am Main, wegen Forderung aus Schadensersay auf Zahlung von 3870, NA nebst 5% SBZinsen aus 870,— NA scit 2. Oktober 1938, aus 500, A Jecit 1. Dezember 1938 und aus dem Restbetrage seit Klageerhebung 2/2 0 9/41 —; 2. Kausmann Richard Kopf in Frankfurt a. M., Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hartherz, Frankfurt a. M., gegen die Eheleute Jakob Fsrael Hammer und Paula Sara geb. Szaikowski, früher in Frankfurt am Main, wegen Forderung aus Hausverwaltung auf Zahlung von 10653,33 nebst 5% Zinsen seit 1. Februar 1941 2/4 O 6/41 —. Die Kläger laden die Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgeriht Frankfurt am Main zu 1 vor die 2. Zivilkammer auf den 22. April: 1941, 9 Uhr, zu 2 vor die 4. Zivilkammer auf den 16, Mai 1941, 9 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als D D vertreten gzu assén.

Frankfurt am Main, 28. Febr. 1941,

Geschäftsstelle des Landgerichts,

[50911] Oeffentliche Zustellung.

14 C 49/41. D@Ææ QUlitls J\raël Hirsh, Kennkarte Ffm. A 02887, in Frankfurt am Main, Scheffelstraße 24, klagt gegen den Harry Fsrael Grau, früher in Frankfurt a. Main, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen For- derung mif“ dem Antrage auf Be pflithtige Verurteilung zur Zahlung von 960, NA. Zur mündlichen Ver- Rechtsstreits wivd der

eklagte vor das Amtsgericht in Frank- furt am Main, Abteilung ‘14, Zim- mer 110, 1. St. Gerichtsstraße 2, auf den 28, April 1941, 9 Uhr, geladen.

Frankfurt a. M., 21, Febr. 1941. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Abteilung 14.

[51068] Ladung.

Frau Alma Lehmann geb. Bur- mester, Hamburg-Altona, Holstenstraße Nr. 168, klagt gegen Felix Wolfers, unbekannten Aufenthalts, auf Abtre- tung von Hypotheken im Werte von 7500 A. Verhandlungstermin: 13. Mai 1941, 9/2 Uhr, vor dem Landgeriht Hamburg, Zivilkammer Nr. 16 b.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[50845]

Oeffentliche Zustellung einer Klage.

Die Städt. Sparkasse in Karlsruhe klagt gegen den Josef gen. Julius Jsrael Odenheimer, Hotelier, und dessen Ehefrau Frieda Sara geb. Kahn, früher in Karlsruhe, jet in USA,, an unbekannten Orten unter der Be- hauptung, daß die Beklagten aus der im Grundbuch von Karlsruhe Band 71 Heft 15 dritte Abt. Nr. 14 auf dem

Grundstück Lgb. Nr. 1425 dexr Ge- markun Karlsruhe eingetragenen Grundschuld einen Teilbetra von

10 000,— l. Æ nebst 5% % ZBinjen seit 1. 1, 1941 schulden, mit dem Antrage auf Verurteilung zux Zahlung von 10 000 RA nebst Zinsen als Gé- samtschuldner, Duldung der Zwangs- vollstce' ng in das mit der Grund- huld . ‘astete Grundstück und Ver- urteilung des Ehemannes zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das einge- brachte Gut der Ehefrau sowie Tragung der Kosten des Rechtsstreits. Ur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits werden die Beklagten vor das Amtsgericht A 8 in Karlsruhe auf Dienstag, den 8. April 1941, vor: mittags 10 Uhr, Zimmer 139, ge- laden. Karlsruhe, den 27, Februar 1941, . Amtsgèricht A 8,

‘halts, auf Grund gegebenen T on,

[51070]. Oeffentliche Zustellung. Das Zimmermädchen Therese Maier in München, Tal 74, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. F. J. Sedlmayr in München, klagt gegen den Elektroteh- niker Johann * Erlsbacher, früher in München, jeßt unbekannten Aufent-

und beantragt, den Veklagten zur Zah- lung von 1000 ft. nebst 5% Binsen seit 22. Mai 1940 zu vexurteilen. Der Beklagte Johann Erlsbacher wird hier- mit zur mündlihen Verhgndlung des Rechtsstreits auf Greias, den 25. April 1941, vorn. 9 Ühr, vor das Amtsgericht München, Justizpalast, Zimmer Ar. 38/0, geladen.

München, den 28. Februar 1941.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts

München. Streitgericht.

[51072] Oeffentliche Zustellung. * Die Witwe Heinrih Auler, Luise geb. Kirsch, in Saarbrücken 1, Blumen- thalstraße 69 (Triller), Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Bergmann in Saarbrücken, flagt gegen den frühe- ren Bankdirektor Sally Zsenberg, [ey- ter inländisher Wohnsiy in Saar- brüden, leßter bekannter ausländischer Wohnsiß in Vaduz, Fürstentum Liech- tenstein, Landstr. 44, wegen Löshungs- bewilligung mit dem Antrage auf Löschung der im Grundbuch von Ko- blenz-Metternih Band 24 Blatt 942 (Eigentümerin Ehefrau des Reichs bahnzugführers Johann E Maria Anna geb. Wagner, in Koblenz- Metternich) in Abteilung IIl unter Nr. 6 für den Beklagten eingetragenen Sicherungshypothek. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 1. ivil- fammer des Landgerichts in Saar- brücken 1, Langemarckstraße Nr. 17, Evdgeshoß, Zimmer Nr. 4, auf den 12. Mai 1941, 94 Uhr, mit der Aufforderung, sich ‘durch einen - bei diesem Gericht ugelassenen Rechtsan- walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Saarbrücten, den 24. Februar 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verlust- und Fundsachen.

[51078] Gerling-Konzern Lebensversicherungs-Akt.-Ges. Der Hinterlegungsschein vom 25. 6. 1937 zur. Versicherung L 315 032, Heinz Wolff, Rheine, A! ist abhanden gekommen. Er tritt au nicht innerhalb zweier Monate spruch erfolgt, ' Köln, den 28. Februar 1941. Der Vorstand.

Ein-

[51079] t

Gladbacher Lebensversicherung

Aktien-Gesellschaft. Kraftloserklärung von Versicherungsscheinen.

Die von uns bzw. unsexer früheren Zweigniederlassung, der Schlesischen Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Loe nau, ausgefertigten Versicherungs- scheine Nr. 11667, 22888, 44 022, 44 023, 54 306, 54 307, 55 774, 105 247, 106 340, 109237, 4109 581, 122 836, 126 469, 151 596, 154 363, 284 801 sind angeblich abhanden gekommen, Die Jnhaber dex Urkunden werden aufge- fordert, sih binnen cinem Monat von heute an bei uns zu melden, da an- derenfalls die Versiherungssheine für kraftlos erklärt und neue Dokumente ausgefertigt werden. M. Gladbach, den 28. Februar 1941.

Der Vorstand.

51080 : ! L azu und Münchenex

Lebensversficherungs-A. G. Aufruf eines Versicherungsscheins. Der von uns am 28. November 1936 auf das Leben ‘des Landwirts Martin Prottengeier in Offenhausen aus- gestellte Versicherungsshein G. 86 244 über RNA 1500,— ij angeblih ver- lorengegangen, Wir fordern den et- waigen JFnhaber dieses Scheins auf, untex Vorlage desselben innerhalb cines Monats Ansprüche bei uns gel- tend zu machen, da. sonst die Urkunde für ungültig erklärt und anderweitig Zahlung geleistet wird. Potsdam, den 1. März 1941. Der Vorstand.

Verantwortlich: für den Amtlihen und Nichtamtlichen Teil, den -Anzeigenteil und für den Verlag: |

J. V.: Rudolf Lans in Berlin- / Charlottenburg.

für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: uo E in Berlin- harlottenburg. Druck der Preußischen Drudckerei- und Verlags engee gan Berlin, Wilhelmstr. 32.

Vier Beilagen (einshließlich Börsenbeilage und

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Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. | Vefkanntmahung über die Umsaßsteuerumrehnungs\äße auf Reichsmark für die nicht. in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel für die Umsäße im Februar 1941. Verordnung der Wasserstraßendirektion Münster über Lade- und | Löschfristen in der Binnenschiffahrt. / Verordnung über das Laden und Löschen in der Binnenschiffahrt. Verordnung über Lade- und Löschfristen in der Binnenschisfahrt. De R zur Neuregelung der Petroleumpreise vom 4. März

Berichtigungen zu Bekanntmachungen des Reichsministers des

Jnnern. ;

P a der Grundsäße für die Gewährung des Zins- 0 i:

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts,

Teil L. Nr. 24.

Mmuctliches.

Deutsches Neich.

, Der - Führex. und es hat den Generalkonsul Peter Pfeiffer zum Generalkonsul.des Reichs in Tirana (Albanien) ernannt. /

Befanntmachung.

Die Umsaßfteuerumrechnungssäße auf Reichsmark [für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs- mittel werden im Anschluß an die Bekanntmachung vom 1. März 1941 (Reichsanzeiger Nx. 175 vom 1. März 1941,

Reichssteuerblatt S. 175) für die Umsätze im Februar 1941

wie folgt festgeseßt:

Lfd. Nr. Staat Einheit RM 1 | Britisch-Hongkong 100 Dollar 61,88 2 | Britisch-Straits-

Settlements 100 Dollar 116,21 3 Chile 100 Petos 10,00 4 | China 100 Yuan 14,08 9 | Kolumbien 100 Pe1os 143,00 z Ps 1e esos 51,60

eru oles 38,46 8 | Union der Sozialisti- i

\hen Sowietrepubliken| 100 Sowjetrubel 47,17

Berlin, 5. März 1941. : Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

Verordnung der Wasserstraßendirektion Münster über Lade- und Lösch-

: fristen in der Binnenschissahrt.

_Die in meiner Verordnung vom 21. Januar 1941 1 155 |[L. M. Z. aufgeführten Ziffern 1—6 erhalten folgende Fassung: Dien: Sack-, Faß-, Kisten- und Ballengütex 100 t,

. Sperrige und {wer umzuschlagende Güter 75t in Rheine, Saerbeck, Hamm, uen Dorsten,

3, E Rundholz und Stammholz, wenn das Gut mit dem Kran ausgeladen wird 100 t, wenn das Gut ausgetragen wird 75 t,

, 4. Bimserzeugnisse 100 t, 5. Koks, Asche, Kleinpflaster- und i i Di ielies Dorlen, flas: nd Paksteine 125 t in 6. Schrott (chargierfähig) und Roheisen 150 t Schrott (nicht chargierfähig) 196 L A ___ Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffent- lihung im Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger i Du Mürnister, den 26. Februar 1941. Der Oberpräsident der Provinz Westfalen Wasserstraßendirektion —. J. V.: Garbe.

/ Verordnung über das Laden und Löschen in der Binnenschisfahrt.

Auf Grund ‘der Verordnung des Herrn Reichsverkehrs-

Berlin, Mittwoch, den 5. März, abends

I. Das Beladen und

III,

IV.

werden aufgehoben.

Abweichend davon elten

bis zu 100 bis zu 300 t ,

bis zu 400 t .

bis zu 600 t ,

bis zu 800 t

über 800 t

. . e . .

und zwar für:

holz je 100't in Hamm,

ausgeladen wird; toria und Münstex sowie

das Gut ausgetxagén wird; holz 50 tin Lünen.

steine 125 t in Münster.

Hamm.

Häfén und Güter behalte ich mir vor.

ministers vom 3. Dezember 1940 zur Durchführung der Ver-

í 1

1940 in Kraft.

Verordnung über Lade-- und Löschsristen in der Binnenschisfahrt.

Fn Abänderung meiner: Verordnung vom 7. Dezember 1928 T 15 263 C. M. werden auf Grund des Binnenschiffahrts- geseßes vom 15. Juni 1895 (RGBl. 1895 S. 301) Fassung vom 20. Mai 1898 (RGBI. 1898 S. 868) mit Er- mächtigung durch den Herrn Reichsverkehrsminister für den

ordnung zur Bekämpfung von Notständen im Verkehr vom 19, September 1939 wird folgendes bestimmt:

( l i schen sowie der Umlauf -von Binnenschiffen sind so zu betreiben, daß der hierdurch entstehende Zeitaufwand auf ständen mögliche Mindestmaß beschränkt wird.

Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die diese Vorschrift unmittelbar oder mittelbar umgangen wird oder umgangen werden soll.

II. Für das Beladen und Löschen sind alle Möglichkeiten

- auszunußten, wobei auch die Nachtstunden in An- spruch genommen werden müssen. Die Sonntage und allgemeinen Feiertage werden den Werktagen gleichgeseßt. Auch an diesen Tagen ist, soweit möglich, zu laden und zu löschen. Meine Verordnungen vom 25. Juli 1940 T 3008 M. L. Z. und vom 1. Oktober 1940 I 4377 M. L. Z.

das nah den Um-

V. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Münster, den 19. Dezember 1940, Der Oberpräsident der Provinz Westfalen Wasserstraßendirektion —.

J. V.¿ Garbe,

: am * Dortmund - Ems - Kanal oiien km 138,0 und 227,8 mit Ausnahme des Emshafens

eppen und des Hafens Haren sowie am Küstenkanal zwischen km 64,0 und 69,6 folgende Höchstfristen:

Für folgende Güter und Hafenanlagen werden an Stelle der obigen Höchstfristen Tages-Mindestleistungen festgeseßt,

1. Stück- und eingesackte Güter 100 t in ; Rheine, Saerbeck, Hamm, Dorsten, Münster.

2. Sperrige und \chwer umzushlagende

Güter 75 t in Rheine, Saerbeck, Hamm, Lünen.

3. a) Schnittholz,RundholzundStamm-

olz 2 ürst Leopold, A

Viktoria und Münster, wenn das Gut mit dem

b)Schnittholz,RundholzundStamm- holz 75 t in Hamm, Fürst Leopold, Auguste Vik- j am Dortmund-Ems- Kanal zwischen km 138,300 und 227,800 und am Küstenkanal zwischen km 64,000 und 69,600, wenn

c) Shnittholz,RundholzundStamms-

4, Bimserzeugnisse 100 t am ersten Tage und | je 125 t an den folgenden Tagen in Hamm.

5. Koks, Asche, Kleinpflaster- und Pack-

6, a) Shrott(hargierfähig) 125 t in Hamm; je 100 b) Shrott (nicht chargierfähig) 100 t in é

7. Getreide 75 t am Dortmund-Ems-Kanal zwi- schen km 138,300 und 227,800 sowie am Küstenkanal zwischen km 64,000 und km 69,600.

Die lad von weitèren Ausnahmen für bestimmte e

. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 3. Dezember

in der

uste ran

Meine Verordnung vom 19. Dezember 1940 I 5681 L. M. Z. (Amtsblatt der Regierung Münster Nr. 52 vom 28. Dezember 1940) bleibt hierduxch unberührt.

Münster, den 21. Fanuar 1941.

Der Oberpräsident der Provinz Westfalen Wasserstraßendirektion —. JeVe Ga rve

Anordnung zur Neuregelung der Petroleumpreise vom 4. März 1941.

___ Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier- jahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:

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__ Die Preise und Nachlässe im inländischen Geschäftsverkehr mit Petroleum bestimmen sih nach den folgenden Vorschriften

S2 (1) Der Tankwagenliterpreis (Grundpreis) beträgt: a) bei der Abgabe für, Leucht-, Heiz-, Koch-, Reinigungs- und sonstige Zwecke 35, K je 100 Liter, b) bei der Abgabe für motorjshe Zwecke in der Land- wirtschaft 30,— NAM je 100 Liter. ___(2) Der Tankwagenliterpreis (Grundpreis) darf, soweit in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist, weder über- noch unterschritten werden. 83

(1) Dem Einzelhändler sind auf den Tankwagenliterpreis

Bereich der Wasserstraßendirektion Münster folgende Höchst- | (Grundpreié iaste R sestgesebt: das Laden und Löschen in dev Bitnenschisfahrt edle s E a ien R a E ‘bis zu 125 | : l a) ein Nachlaß von 1,— KA je 100 Liter bei Bezug in

bis f B Tag, Tankwagen, E M O8 L b) eine Rückvergütung von : bis zu 750 t A Tan 0,25 RAM je 100 Liter bei einer jährlichen Abnahme E bis zu 2000 Liter, über 1000 t D 6 Tage. 0,50 R M je 100 Liter bei einer jährlihen Abnahme

von mehr als 2000—5000 Liter,

0,75 N M je 100 Liter bei einer jährlihen Abnahme von mehr als 5000—10 000 Liter,

1,— A je 100 Liter bei einer jährlihen Abnahme von mehr als 10 000-Liter.

(2) Die bei Jnkrafttreten dieser Anordnung bestehenden weitergehenden Vergünstigungen für den Einzelhändler müssen auch fernerhin gewährt werden.

(3) Der Verkaufspreis des Einzelhändlers bei der Abgabe an den Verbraucher beträgt:

a) in der Ostmark: aa) in Wien 0,37 NAM je Liter, bb) in der übrigen Ostmark 0,38 NAM je Liter;

b) im übrigen Reichsgebiet: aa) in Stadtkreisen 0,39 N je Liter, bb) in Landfkreisen 0,40 L M je Liter.

(4) Ergeben sich bei der Abgabe von Teillitermengen durch den Einzelhändler Preise mit Bruchteilen von Reichs- pfennigen, so darf eine Abrundung auf den vollen Pfennig- betrag nah oben dann erfolgen, wenn der Bruchteil einen halben Reichsþfennig und mehr «beträgt; andernfalls ist auf den vollen Pfennigbetrag nah unten abzurunden.

84 Bei dem Bezug größerer Mengen auf einmal oder in Gebinden sind folgende Nachlässe auf den Tankwagenliterpreis (Grundpreis) zu gewähren: a) Wiederverkäufern:

bei dem Bezug in Katinen 1,— RKXA je 100 Liter,

bei dem Bezug in Fässern öder von 180 bis 999 Liter 2,— R je 100 Liter,

bei dem Bezug von 1000 bis 2999 Liter 3,— NMK 11€ LOO) Lttèr,

bei dem Be ug von 3000 Liter und mehr 4,— RAM

iter, bei dém Bezug in Eisenbahnkesselwagen 7,— NK

je 100 Liter. b) Verbrauchern: j

bei dem Bezug in Fässern oder von 180 bis 999 Liter 2, RA je 100 Liter, bei dem Bezug von 1000 Liter und mehr 3,— M “je 100 Liter, bei dem Bezug in Eisenbahnkesselwagen 6,50 je 100 Liter.