1941 / 70 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Mar 1941 18:00:01 GMT) scan diff

E P

S

t t via T 7) E S C M N E S E E T E

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 70 vom 24, März 1941. S. 2

Kitty Sara Shanzac, Bernhard Jsrael hellenberg, ohanna Sara Schellenberg, geb. Reinheîmer, alter Fsrael Schellenberg,

Moriy Fsrael Schloß,

Herta Sabine Sara Schloß, geb. Kleemann,

Ruth Wilma Annemarie Sara Schloß,

Max Fsrael Schmeidler,

Dora Sara Schmeidler, geb. Goldschmidt,

«lse Sara Schmeidler,

Paul Leopold Fsrael Schottländer,

Anna Sara Schottländer, geb. Blumenthal,

Ernst Fsrael Schottländer, -

Alfred Bernhard FZsrael Schuster,

Julie Frieda Sara Schuster,“ geb. Model, ges. Leh- i maun, wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutshen Staats- angehörigkfeit vom 14. Juni 1933 (Reichsgesetbl. 1 S. 480) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsange- hörigkeit8erwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (Reichs- geseßbl. 1 S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt,

Berlin, den 22. März 1941.

Der Reichsminister des Funern. J. A: Duckart

2. Anordnung

über die Errichtung der Bayerischen Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel

vom 22. März 1941,

Auf Grund des Gesebes über Errichtung von Zwangs- kartellen vom 15. Zuli 1938 (Reichsgesehbl. T S. 488) ordne

ih an: : Die. Unternehmungen, welche iegel, Kalksandsteine, Schwemmsteine (Bimssteine) und lackenbausteine im Reichsgau Salzburg herstellen oder mit den genannten Er- geugnissen dort handeln, werden mit Wirkung vom 1. April 1941 der Bayerischen Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel in München angeschlossen.

Berlin, den 22. März 1941.

Der Reichswirtschaftsminister. Jn Vertretung des Staatssekretärs: von Hanneken.

4. Anordnung

Über. die Errichtung der Verteilungsstelle Wien, Niederdonau, |

‘Oberdonau und Salzburg für Bausteine und Ziegel vom 22. März-1941,

Auf Grund des Géseyes über “Errichtung von Zwangs- i vom 15, Juli 1933 (Reichsgesetbl. 1 S, 4 ) ordne 1) an: : J i ; i i; e : S L

Die Unternehmüngen, '-wél@he Ziegel, Kalksaändsteine, Schwemmsteine (Bimssteine) und Selatenbausbine im Reichsgau - Salzburg: herstellen oder mit den genannten Er- cufiifen “dort handeln, scheiden aus der P

ien, Niederdonau, Oberdonau und Salzburg mit Wir ung vom 1. April 1941 aus. Diese Unternehmungen werden vom gleichen Zeitpunkt ab. durch besondere Anordnung ‘dex Bayerischen Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel in München: angeschlossen.

82

_ Die Verteilungsstelle führt vom 1. April 1941 ab die Be- JeiGuug „„Verteilungsstelle Wien, Niederdonau und Ober- onau für Bausteine und Ziegel“.

Berlin, den 22, März 1941.

Der Reichswirtschaftsminister. Jn Vertretung des Staatssekretärs: von Hanneken.

Verordnung liber Zyolländerungen, Vom 22. März 1941.

_ Auf Grund des § 49 Absayh 2. des llgeseßes wird im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichs- forstmeister verordnet:

Der Zolltarif wird wie folgt geändert: :

1. Jn der Tarifur. 48 (Anderes Obst, getrocknet uo.) wird in der Anmerkung zu Abs. 3 Unterabs. 1 „31. März 1941” ersetzt s M 04 S .

2. Jn der Tarifnr. 49 (Anderes Obst, gemahlen usw.) wird im Absatz 4 (anderes Obst) in. den Anmerlngen. 1 gs R 4 jeweils „31. März 1941“ erseßt durch „30. April 19434! :

3. Jn der Tarifnr. 74 (Bau- un Nutho &, unbearbeitet usw.) Absay 2 (weich) Ablau L (Nadelholz) Absa 2 wird in der Anmerkung: in der dritten palte „für 1 dz 0,12 oder für 1 fm 0,72“ erseßt durch „frei“.

4. Jn der Tarifnr. 104 (Schafe) werden die An durch die folgende Amelung erie U Anmerkungen

Anmerkung. Nah näherer Be timmun des Reichêmini ters der Sans dürfen Schafe, die zu Zuchtzwecken vom Staat o er mit staatlicher Genehmigung eingeführt werden, zum Bollsaß von 5 A für ein Stü - abgelassen werden.

b. Fn der Tarifnr. 108 (Fleis usw.) werde N kungen zu Abs, 1 gestrichen. 0 Ÿ n t baude ; 6." Hinter der Tarifnr. 136 (Eier von Federvieh usw.) wird die „Anmerkung zu Nx. 135 und 1364 durch die folgende Anmer- kung erseßt: Anmerkung zu N. 134, 135 und 1836, Der Reichsminister der Finanzen ist er- mächtigt, für besondere Fälle Fuînabines

von den Hóllen für Butter, Käse und Eier | zu bewilligen.

7. Jn der Tarifnr. 218 (Nahrungs- und Genußmittel usw. Wird in der Anmerkung „31. März 1941“ erseyt dur „30. April

8, In der Tarifnr. 245 (Steinkohlenteeröle) werden gestrichen: a) im Absag 1 die Worte „1 auch Asphaltnaphtha und so-

b) în der Aatang die Worte „, auch Asphaltnaphtha und sogenannten Kohlenwasserst ff“.

9. Jn der Tarifnr., 263 (Putmittel, unter Verwendung von

Fetten usw.) wird die folgende Anmerkung angefügt:

Anmerkung. Scallplatten, zerbrochen oder in anderer Weise zum nesprün lichen Verwendüngszweck unbrauchbar gemaHt . . ei y 10. Hinter der Tarifnr. 556 (Schuhe aus Leder usw. mit- an- deren Sohlen) wird die folgende Anmerkung angefügt: Anmerkung zu Nx. 555 und 556. Der Reichsminister der Finanzen ist ermächtigt, ixr besondere Falle Ausnahmen von den öllen für Schuhe aus Leder aller Art zu bewilligen.

2 Diese Verordnung tritt E 1. April 1941 in Kraft. Berlin, 22. März 1941. i Der Reichsminister der Finanzen. Jn Vertretung des Staatssekretärs: Wucher.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §8 1, 3 und'4 der VO. über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten- eutschen Gebieten vom 12. Mai 193 (Reichsgeseßbl. J S, 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Fnnern vom 12. Fuli 1939 I g 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 ITT Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte beweglihe und un- bewegliche Vermögen der -

1. Friederike Alt \ch ul, geb. Roniger, geb. 11. 1. 1903 Pi Gablonz,

2, Selma Hahn-Roniger, geb. Roniger, geb. 83. 5. 1909 zu Gablonz,

8, Marie R on iger , geb. Franzos, geb. 25, 1. 1873 zu Brodi/Galizien, alle zuleßt wohnhaft gewesen în Gablonz,

4. Dr. a Ea ollaf, geb. 4, 8. 1886 zu Leitmerit, und seiner Shwestern Helene, geb. 18. 6. 1889 zu Leitmeriß, und Gertrud, geb. 7, 1. 1893 zu Leit- meriy, alle pn De, gewesen in Leitmerig, Erwin Weiseles, geb. 12. 8. 1869 zu Prag, und seiner Ehefrau Hedwig, geb. Elias, geb. 18. 12. 1876 U Era beide zuleßt wohnhaft gewesen in

ablonz, Viktor La ussig, geb. 2, 5. 1892 zu Mühlhausen, und seiner Ehefrau Frma, geb. Kusinex, geb. 10. 10. 1889 zu Tepliß-Schönau, beide zuleyt wohnhaft ge- wesen daselbst, : Hugo Kohn, geb. 10. 1. 1877 zu Brezove, und seiner Ehefrau Katharine, geb. Felix, geb. 29. 5. 1882 zu S sa, beide zuleßt wobnbast gewesen in Groß ónait i E . Arnold Fishmann, geb. 12. 5. 1884 zu Teplit- Schönau, und seiner Ebefrau Martha, geb. Kauders, eb. 1. 8. 1889 zu Prag, sowie deren Verwandten illi Fishmann, geb. 14. 1. 1897 zu E j Schönau, zund seizer Ehefrau: Friderike, geb. Dub, ¿ geb, 21. 12. 1898 zu Kabiß, und ati

2. Halbja

und Erden, Berlin-Charlottenburg 2, Berliner Straße 4—9,

Der Generalbevollmächtigte Kn die Regelung der Bauwirt-

artha Fishmann, geb. Riedhof, geb. 12.9. 1887 zu Teplib-Schönau, alle zuleßt wohnhaft ge- wesen daselbst, ; E

9. Dr. Konrad Peru §8, geb. 13. 11. 1876 zu Prag, uleßt wohnhaft em in Reichenberg,

10, Bulius JFuwald, geb. 19, 12, 1882-zu Weprova,

und seiner Ehefrau Marie, geb. dee geb. 5, 1.

1891 zu Zloniß, beide zuleßt wohnhaft gewesen in

Trautenau, j

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 21. März 1941.

i Geheime Staatspolizei,

Staatspolizeileitstelle Reichenberg.

Z. V.: Möller.

1. Nachtrag

gur 11. Anordnung des Generalbevollmächtigten sür die Regelung der Bauwirtschaft.

Betrifft: Bedarssmeldung für Bausteine und Ziegel.

Die in meiner 11. Anordnung vom 1. März 1940 DRAnz. u. PrStAnz. Nr. 56 vom 6. März 1940) vorge- hriebene Bedarfsmeldung für Bausteine und Ziegel- bleibt ür das Dahe 1941 in Kraft. Die Anzeige ist unter Barulinn es O riebenen Formblattes Ga Et für das 1. un

r 1941 bis zum 1. April 1941 zu erstatten. Vor- drude sür die Anzeige können bei den Verteilungsstellen für Bausteine und Ziegel oder bei der Reichsstelle für Steine

angefordert werden. Berlin, den 1. März 1941. Der Beaustragte für den Vierjahresplan.

schaft Reichsminister Dr. Jng. Todt, j J. V.: Shulze=-Fielißy.

Verzeichnis der Verteilungs- und Treuhanòdstellen für Bausteine und Ziegel.

. Märkische fue G A für Bausteine und Ziegel, Berlin Säcsts Mert e \ il für Baustei d Biegel . Saite BVerteilungsstelle für Bausteine un egel, Spi C 1, Packhofstraße 9. | , Ba de Verteilungsstelle für Bausteine und. Hiegel, Karks- ruhe i. B., Hale rah 182, . . Bayerische Verteilungsstelle für Bausteine .und Ziegel, München 23, Ohmstraße 9. . Bayerische Tetungelelte für Bausteine und Ziegel, Ls a Tirol-Vorarlberg, Jnnsbruck, Meinhardstraße L , , Württembergische Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel, Stuttgart, See ¿rafe U } + Verteilungsstelle Wien, Niederdonau, Oberdonau und Salz- burg für austeine und Ziegel, Wien 1, Führicgasse i . Steiri e T Mgesvis ür Bausteine und Ziegel, Graz, érrengasse 17. , ; Verte afielle Kärnten für Bausteine und Ziegel, Klagen- furt, Bahnhofsttaße 42.

„Nr.

_Vierjahresplan angeordnet:

« Hessische Verteilungsstelle für Bausteine und iegel, Darm- tadt, “a an Ls ff Hegel, Uringi]he Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel Rheini Shwanseetrahe 13. D | Be i Wbvits i : s S Gexeon iraße 2 ungsstelle für Bausteine und Ziegel, Köln, .- Westfälishe Verteilungsstelle i i Dortmund, Märkische sie é e E a und Ziegel, L Oldenburgische Verteilungsten Jae Bausteine und Ziegel, Schleswig Holstetttil@n Been 2 ; ig-Holsteirtishe Verteilungs ü i Ziegel, Kiel, ingstraße 524, Mee Valsteme a ommersche Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel, Medlenbora en labe 30. « Medcklenburgische Verteilungsstelle für Baustei i Schwerin (Mel), Blat Étrat L E AN) Dea . Verteilungsstelle Mittelelbe für Bausteine und Ziegel, Halle Sie ie Rate p i ejishe Berteilungsstelle für Bausteine und Ziegel Srela Salvatorplaß 8. j l S . _ Suvelendeutsche Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel Gers Schönau, Königstraße M L l L « _Verteltungs|telle Hessen-Nassau für Bausteine und Ziegel Kassel, Hohenzollernstraße 87. i t amburger Verteilun sstelle für Bausteine und Ziegel, amburg 13, Johnsallee 6. ._ Niedersächsishe Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel, Dliproubisch E e 16. preußische Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel Königsberg/Pr, Paradeplat 10. | j Dieagh. . Verteilungsstelle Wartheland für Bausteine und Ziegel, Dele, Hanseatenallee ha stelle für Baus . Ostoberschlesishe Verteilungsstelle für Bausteine und Zie el, Bielih, Elisabethstraße 46. a . Verteilungsstelle Danzig-Westpreußen für Bausteine und Ziegel, Danzig, Fleischergasse 60.

Anlage zum 1, Nachtrag zur 11, Anordnung

(Vis zum 1. 4, 1941 an die zuständige Verteilungsstelle einzusenden !)

200002902.0223...0.0....

Genehmigt gemäß VO. vom 13. Februar 1939 Statistischer Zentralausschuß (Verfügung vom 6. März 1941) Anmeldung : des Vedarfs an Vausteinen und Ziegeln für Vauvorhaben der Dringlichkeitsstufen

(Gemäß dem 1. Nachtrag zur 11. Anordnung des Generalbevoll- mächtigten für. die Regelung der Bauwirtschast vom 1, März 1941)

Bauherr: #00... ......... 202.0... ....…....

....... 90..0......-..…...2.2.0.. 0.00.0020... 0000

Oertliche Bauleitung: 000002021003 22.0.2.922.N202020222.2......05

Det bex Baustelle: Semeitide: ca aaa Cos ada cie es le

M N C ca L L A S L A004 Kenn-Nummer des Bauvorhabens: ...,,» Dringlichkeitsstufe: .…... Zuständiges Bezirkswirtschaftsamt:

V ssichtli VeDd V i d Ziegeln oraussihtliher weg de 7 “a a nen un 8 ge

davon. sind

Gesamtbedarf gu liefern:

19411 i Stü "_- bis vom 1. 7.

Lfd. Baustoffart i

¿q C ; ‘Hintermauerungsziegel L N E E (einschl. Hartbrandziegel A

und Klinker für Hinter- | mauterungszwedcke) -

Vormauerungsziegel und Verblendklinker®) :

Hohlziegel aller Art (einhl. poröser Steine) Kalksandsteine Schlackenbausteine (Vollsteine)

Bimsbausteine (Vollsteine)

Hohlsteine aus Bims oder Schlacke

Dachziegel

1) Der Bedarf an Steinen der lfd, Nr. 1—7 ist in Reichsformat (26ck 12x 6,5 em) anzugeben. i 2) Nicht anzugeben sind Straßenbauklinker,

Unterschrift

eee r etra

Anordnung über die Aufhebung der Anördning über die Mera egong der Preise für Brauselimonaden und Faßbrause.

Vom 18. März 1941,

reisbildung vom 29. Oktober 19386 (Reichsgesebblatt T . 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den

E C Die Änordnung über die Herabsezung der Preife.- Brauselimonaden und aßbrause vom 6. August 1940 (Neihsa anzeiger Nr. 188 vom 13. August 1940) wir aufgehobett S

Lj

Berlin, den 18, März: 1941. 369 Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann.

4/2 °/ (vorm. 8°/,) Hess. Staatsanleihe “von 1928, a Der am 1. Juni 1941 zu ti e 9, Teilbetra | 800 000 RAM ersolgt durch Yuslosung am 81. Mle) 1941, vonnitiage ae Uhr, im Dienstgebäude der Landesregi

vung, Zimmer Nr. 212, Darmstadt, den 17. März 1941.

genannter Kohlenwasserstoff“,

« Saarpfälzische Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel Neustadt a9 d. Weinstrafe Kaiserstraße Fat y

140A el )

Hessische "Staats\chuldenverwaltung.

Neichsstelle für Lederwirtschaft vom 30. April 1940 (Deutscher Reicbgan, Ln Preuß. Staatsanz. Nr. 103 vom 4. Mai 1940)

wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers be- stimmt:

wirtschaft (Ledersheck-Verfahren für öffentliche Stellen) vom 25. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 121 vom 27. Mai 1940) tritt am 31. März 1941 außer Kraft. An ihre Stelle treten die nachfolgenden Bestimmungen:

deren Lieferanten mit Ausnahme der Wehrmacht ab 1. April 1941 weiterhin Anwendung, soweit es sih um die Abgabe und den Bezug von

handelt.

i L L RLIA 30.6. 1941 J n

Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier- Preis ans Bestellung eines eidstommisjars für die

Die Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündüïg Ut“ Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten

Neichs, und Staatsanzeiger Nr. 70 vom 24, März 1941. E. 3

24. Bekanntmachung der Reichsstelle sür Lederwirtischast zur Anordnung 74 (Lederscheck-Verfahren für öffentliche Stellen). Auf Grund dex §88 6 und 10 der Anordnung 74 dex

Artikel I (Außerkrasttreten)

Die 6. E Ges der Reichsstelle für - Leder-

Artikel T1 (Ledersheck-Verfahren)

Die Anordnung 74 findet auch auf öffentliche Stellen und

Leder,

Ledersaferstoff T und

Austaushstoffen für Leder zur Besohlung von Shuhen (Sohlenmaterial) sowie :

Waren aus Leder und Lederfaserstoff T

Artikel TIT (Kontingentsträger)

1. Kontingentsträger gemäß § 2 der Anordnung 74 find:

a) öffentlihe Stellen, die einen Einwilligungs- bescheid zur B von Materialien und Waren der in Artikel Il genannten Art gemäß S 1 a der Verordnung über öffentliche A Rel auf den Gebieten der Spinnstoff- und der Felle- und Häutewirtschaft in der Fassung vom 31. Oktober 1938 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1534)

vom Reichswirtschaftsminister erhalten haben; |:

öffentlihe Stellen, die einen Einwilligungs-- | bescheid gemäß § 3 der Anocdnung 79 der Reichsstelle für Lederwirtshaft vom 27. Mai 1940. (Durchführungsbestimmungen zux Ver- ordnung über öffentlihe Aufträge auf den Ge- bieten der Spinnstoff- und der Felle- und Häute- wirtschaft) (Deutscher Reich8anz. und Preuß. verta Nr. 121 vom 27. Mai 1940) erhalten i aben; : : Q) die Ministerien, der Deutsche Sara für. _ Kommunñnal- ünd Provinzialbehörden und deren; | Unternehmungen, soweit sie niht den Reichs-

verkehrsgruppen . Schienenbahnen und Kraft- ]Þ:

fahrgewerbe angehören, die Reichsverkehrs-

ruppen Schienenbähnen und Kraftfahrgewerbë“ :

owie die * Spigenorganisationen gean 2

‘Abs. 2 der Anordnung 79 der Reichsstelle für “Ostgebieten und. in den Gebieten von Eupen, Malmedy und

æFeverwirtschaft für diejenigen öffentlichen ‘Stellen, deren Beschaffungen an Materialien

und Waren der in Artikel T1 genannten Art

insgesamt im Rechnungsjahr 2000,— NA nicht

übersteigen, soweit die Reichsstelle für -Leder- |"

E niht eine abweichende Regelung

trifft; : ;

Q) die Organisationen der gewerblichen Wirtschaft

für den Umtausch von Lederschecks für Fertig-

waren in Lederschecks Fur Beschaffung der für die Fertigung- erforderlichen Menge an Leder und Lederfaserstoff T nach näheren Bestim- muingen des Artikels V.

, Die S zur Ausstellung von Lederschecks kann von den Kontingentsträgern mit Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft auf nachgeordnete Dienststellen übertragen werden.

Artikel I1V (Ausstellung und Weitergabe von Lederschecks) 1. Lederschecks, die auf Leder, Lederfaserstoff T und Sohlenmaterial ausgestellt werden, dürfen bis zum

Erzeuger weitergegeben werden (Ledersabriken, „Gummis-, und jurichter sowie Händler Als Erzeuger

elten auch Zurichter sowie Händler, die aus dem usland eingeführtes Leder abgeben.

D. Lederschecks, die auf Waren aus Leder oder Leder- folie t T ausgestellt werden, können bis zum Her- teller der Pertgpaven und von diesen nah Maß- abe der L genden Bestimmungen an die für fie zu- |.

__ ständige Fachorganisation zum Umtausch ‘in Ledex-

_{chedcks, die zum Bezuge von Leder oder Lederfaser- | off_I berechtigen, weitergegeben werden i

8. Lederschecks, die auf Schuhwerk ausgestellt sind, gel- ten als Bestellsheine im Sinne der Anordnungen

a) 64 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Bezug von Schuhwerk durch Händler) vom 16. Januar

1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats- | ernann Sämt

anz. Nr. 16 vom 19. Januax 1940) und I

b) 83 der Reichöstelle für Lederwirtschaft Ver- |

teilung von Arbeitss{huhwerk) vom 19. Zuni 1940 (Deutscher Reichsanz, und Preuß. Staats-- anz. Nr. 143 vom 21. Zuni 1940) f öder einér diése Anördnungen Ergänzenden oder er- feyenden Regelung. t :

Artikel V ‘4

(Umtausch .vou Fertigwarenshecks) i d e I dürfen die vereinnahmten

ederschecks, die auf Fertigwaren ausgestellt sind, zum

Umtausch in Leoerschecks zur Beschaffung von Leder

oder Lederfaserstoff T an die Fa o sation, von“

der sie ihre son n Lederkontingente erhalten,

weitergeben, wenn die für die Fertigung erforder-

iche Menge Leder oder Lederfaserstoff 1 so groß ist, n

| o erk U n m AG, AF, AHZ, AHG, AVP, M, F, B, K, 8,

daß sie handelsüblich bezogen werden ; 9. Lederscheds, die 2 A tentaschen technische Ledex- | [?'

“dur vertrau langt haben.

und T ausgestellt find, berechtigen niht zum Um- tausch in Schecks zur Beschaffung von Leder oder Lederfaserstoff I. :

Artikel V1 * (Beschaffung von Treibriemen)

1. Für. die Beschaffung von Treibriemen sind Leder- scheck8 nicht erforderlich.

2, Oeffentlihe Stellen, die eine Einwilligung (Ar- tikel I1T Abs. 1 a und þ erhalten haben, müssen bei Stellung von Anträgen auf Ausstellung von Treibriemen-Erwerbsscheinen die Nummer des Ein- willigungsbescheides auf ihren Anträgen anbringen.

3. Anträge auf Ausstellung von Treibriemen-Erwerbs3- sheinen dürfen nur gestellt werden, wenn sich die be- antragte Beschaffung im Rahmen des erteilten Ein- willigungsbescheides hält.

4, Oeffentliche Stellen, bei denen dex Einkaufswert der Beschaffungen an Materialien und Waren der in Artikel IT genannten Art im Rechnungsjahr 2000 N nicht überschreitet (Artikel I1T Abs. 1 e), haben bei r faiinide von Anträgen auf Ausstellung von Treibriemen-Erwerbssheinen die Erklärung abzugeben, daß die Beschaffungen an Leder, Leder- hof I Sohlenmaterial und Waren daraus im

echnungsjahr einen Einkaufswert von 2000 NAM nicht überschreiten und ein Einwilligungsbescheid nicht vorliegt.

6. Für öffentliche Stellen, denen gemäß § 6 der Anord- nung 67 der Reichss\telle für Cederwirtschaft (Treib- riemen-Anordnung) vom 26. Februar 1940 (Deut- scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 48 vom 26. Februar 1940) Treibriemen-Kontingente übertragen werden mit der Befugnis, Treibriemen- Erwerbsscheine auszustellen, erläßt“ die Reichsstelle für Lederwirtschaft besondere Durchführungsbestim- mungen durch Einzelbescheid.

Artikel VII (Verarbeitung und Abgabe)

Die von öffentlichen Stellen mit Lederscheck8 bes schafften Waren dürfen nux be- und verarbeitet wer- den, wenn das Erzeugnis Eigentum der öffentlichen Stellen wird. Abgabe un Veräußerung dieser Waren sind nur zulässig, soweit sie an Dienststellen des gleichen Geschäft8bereihs erfolgey oder im Ein- __ willigungsbescheid ausdrüdlich ¿enebil@t sind. Bei Abgabe oder Veräußerung von Waren, die 2 Bezugscheinpflicht gemäß der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Schuhe und Sohlenmaterial vom 28. März 1940 (Reichsgefeßbl. T S. 573) unter- Tegen, aus dem Eigentum öffentlicher Stellen an : Einzelpersonen_ muß dem Wirtschaftsamt Meldung erstattet werden, das für den Erwerber der Waren zuständig ist. Artikel VIII (Geltungsbereich)

Diese Vekaunima@huüng gilt au in den eingegliederten

Moresnet. ; Berlin, den 22, März 1941.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschast. M. d. F. d. G. b.: Heimer.

—————————-

Berichtigung.

Jn der in Nummer 68 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlihten Anords nung 50 a der Reichsstelle für Eisen und A sind die Worte: „der Verordnung über Preise für Eisen-, Stahlschrott und Gußbruch vom 23. Oktober 1936 ( eihsgesebbl. I S. 917)

der- Neufassung“ zu streichen.

-

Bekanntmachung.

Die am 22, März 1941 ausgegebene Nummer 32 des

Reichsgesehblatis, Teil 1, enthält: rordnung über die Neugestaltung der Stadt Königsberg (Pr). Vom 15. März 1941.

Verordnung über die T inch fideikommißrechtliher Vors schriften in den eingegliederten sige ieten. Vom 18. März 1941,

Verordnung über die Mündelsicherheit der Schiffspfandbriefe, Vom 18. März 1941.

Erlaß über die Errichtung eines Oberlandesgerichis in Katto- wiy. Vom 20. März 1941,

Verordnung über die Kosten der Schlachttier- -únd E beshau und der Trichinenshau (Fleishbeshaukostenverordnung). Vom 21. Sa 1941. Í

Vierte Bekanntmachung über die Anlegung der Erbhöferolle, Vom 19. März 1941.

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 NA. Postver- sendungs been: 0,03 NA für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto : Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 24. März 1941.

Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

Irichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Kgl. Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen. /

Der Finnische Gesandte in Berlin, Herr Toivo Mikael Kivimäki, hat Berlin am 18. März d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr. Legationsrat Edvin Lundström die Geschäfte der Gesandtschaft.

Maarrst 12800 Wisserrs chaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater - in der Zeit vom 24. bis 31. März. Staatsoxer.

Montag, den 24, März. Tos ca. Musikal. Leitung: Raabe a. G. __ Beginn: 17 Uhr. : Dienstag, den 25. März. Arabella. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 16% Uhr. L : Mittwoch, den 26. März. Dalibo r. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 1714 Uhr. : Donnerstag, den 27. März. Ero der Shelm Musikal. Leis tung: Schüler. Beginn: 174 Uhr. ; Freitag, den 28. März. Cavalleria rusticana/Bajazzo. Musikal, Leitung: Lenzer. Beginn: 17% Uhr. - Sonnabend, den 29. März. Die Zauberin. Musikal. Leitungt van Kempen. Beginn: 164 Uhr. : n Sonntag, den 30. März. Carmen. Musikal.- Leitung: Schüler, Be inn: 1614 Uhr. : Ñ Ves 31. März. Fidelio. Musikal. Leitung: Heger. ginn: 174 Uhr. a Schauspielhaus. Ha Montag deu 24. März. König Ottokars Glückiound n de. Beginn: 18 Uhr. i Dienstag, den 25. März. E E Mittwoch, den 26. März. König Ottokars Glück und Ende. Beginn: 18 Uhr. * i: Ls Donnerstag, den 27. März. Preciosa. Beginn: 18 Uhr. reitag, den 28. E Cavour. Beginn: 18 Uhr. ounabend, den 29. März. Fiesco. eginn: 17 Uhr. Sonntag, den 30. März. Preciosa. Beginn: 18 v: g Montag, den 31. März. Ober st ittorio Rossi. Beginn:

8 L i Kleines Haus. Montag, den 24. März. Traumukus. Beginn; 18 Uhr. Dienstag, den 25. März. Die Häuser des Herrn Sars- torius. Beginn: 18 Uhr. Mittwoch, den 26. März. eilhenredoute. 1714 Uhr. : Dounerstag, den 27. März. Die Häuser des Herrn Sars torius. Beginn 18 Uhr. i reitag, den 28. März. Veilhenredoute. Beginn 177% Uhr, e den 29. März. Veilchenredoute. Beginnt 1 X; a Sonntag, deu 30. März. Die Häuser des Herrn Sars torius. Beginn: 18 Uhr :

Mentág, e

Beginn:

Oas den 31. März. Tageszeiten der Liebe. Beginn: 8 Uhr.

_Wirtschaftisteil.

Ein Fnstitut flir Wirtschaftsforshung im Protektorat.

Durch eine een veröffentlihte Verordnung der Protekto- ratsregierung soll ein Verein unter dem Namen „Jnstitut für Virtschaftsforlhung in C errichtet werden. Er wird damit betraut, den Stand und die Entwicklung der Wirtschaft sowie alle damit H ausjuverten und Erscheinungen zu verfolgen, wissen-

shaftlih auszuwerten und zu verarbeiten und der Wirtschaft, der ' offentlichen

Verwaltung und der SeIHan dur seinen Rat zu

dienen. Sämtliche Mitglieder bilden das Kuratorium. Der

Verwaltungsausshuß.{egt sich aus fünf bis zehn Mitgliedern zu-

ammen, von denen je einen die Regierung, das Statistische

ntralamt und die Nationalbank en er Dag -

Uuk exnennt und entläßt die 0E der Direktion, die Tre

die ten des Jnstituts zu leiten hat. Dec wissenschaftliche Arbeitsauss{uß rt den Namen , a L er Senat“. „Dex Gaul Zuk wird vom Vo Juan der- Regierung i nt. he Mitglieder, Organe, selle und Sach- ‘verständige des Jnstituts sind verpflichtet, strengste Vershwiegen- [dh über rage und Feststellungen zu wahren, von denen ie

ihe Mitteilungen amtliher Stellen Kenntnis er-

E;

Wirtschaft des Auslandes. 2 Mill. Kr. E Inftandfezun Erna

Kopenhagen, 21. März. Jm Jnteresse der dänishen Schiff- pobri abk tigt der däm] Sia in A B erbesserungsarbeiten 2 Mill. Kr. Jes rfügun zu ellen. Ein entsprechender efedentourf wu vom A, ministet îm Landsting eingebracht. Jn den Bemerkungen zu diesem Vorschlag de! vi A es ui er Scbiffa e BetSEE, FRLRNEeK L e r die dän iffa r werden, da edene Reeder nicht in der dem Umfang, derx für eine Aufrechterhaltung der Konkurrenzs eit -der mden Schiffahrt nüber dem Auslande wünschenswert sei, in Ordnung zu hafen und zu modernisieren.

Lage sein werden, ihre iffe

Schaffung einer s{Gweizerischen Flotte.

Zürich, 21. März. Der Leiter des Volkswirtschaftsdepartes ments, Bundesrat Stampfli, hat Mitteilungen über die Ers rihtung einer eigenen f weizerishen Flotie gemacht, die unter lwegzeri her Flagge zur See fahren soll. Ein Ane GS über die Schaffung der Schweizer Flagge auf dem Weltmeer u die San eines schweizerishen Seerehts. wird demnächst ers wartet. 4 as werden noch Verhandlungen über die Be- (Sassuns von Schiffen zur Beförderung lebenswichtiger Gütex geführt. ¿

Weiteres starkes Abfinken der argentinischen Handelsbilanz. Der Warenaustausch mit England weitestgehend geschrumpft.

Buenos Aires, 22. Mark Aus dem Bericht des Qu EET Amtes über die Eiñ- und Ausfuhr der ersten zwei Monate 1 geht hervor, daß der Außenhandel Argentiniens gegenüber- dent

leihen Zeitraum der bereits unter anormalen P des

Vorjahres stehenden Hiffern rund um die Hälfte gesunken ist,

Die Ee ist von auf 141 Mill. Pesos eraegongs

während die Ausfuhr nur 191 Millionen gegenüber in,

Pesos im Vorjahr area, B Eine besonders starke Einbuße

Lira: Ba (V ese u U a 104 M fe ren: Hierx infu n au ionen,

von io auf 57 Min. Pesos gesunken.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für x68 ektrol stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B,® “n 4, Märg auf 14,00 ZA (am 22. März auf 74,00 füx 100 kg. Berichte von auswärtigen Devisen- und

WÆWertpapiermärkten. Devisen. Amsterdam

- k rag, W. März. (D. N. B. | mutltues 1h28,70 B

361,60 G, 265,80 D, Ruprnhagen 482.10