Éniaia
Bessexstellung gegenüber der normalen - Versorgung eintritt. Aus diesem - Grunde wird. mit sofortiger Wirkung folgendes angeordnet: S M Die Ernährungsämter haben den Berechtigungsschein wie
folgt auszustellen: : in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli
in der zweiten Woché auf drei Eier,
E OR dritten de ? zwet Ri
Ie D „ein Eiz
in der Zeit vom 1. August bis 28. Februar in der zweiten Woche auf zwei Eier, 6 „ „dritten und vierten Woche auf je ein Ei. Die diesen Vorschriften entgegenstehenden Bestimmungen des Erlasses vom 25.. Juni 1940 werden aufgehoben.
Dritter Ab\schnitt:
i Karten- und Bezugscheinwesen Abgabe von Käse auf Reise- und Gaststättenmarken
7 ¡Die Reise- und Gaststättenmarken für Käse und die Käse- abschnitte der Reichskarten für Urlauber lauten über je 30 g. Diese Gewichtseinteilung ist vorgenommen worden, weil es
- den- Verteilern nicht mögli ist, 31,25 g Käse auszuwtegen. Gepadckte Ware, die vielfach ein Gewicht von 62,5 g hat, muß von den Verteilern jedoch zum vollen Gewicht abgegeben werden, da ein Abteilen von 2,5 g hiervon nicht durchführbar
“ist. Hierdurch haben sich für die Verteiler Verluste ergeben, die insbesondere dort, wo viel gepackte Ware auf Reise- untd Gaststättenmarken und Käseabschnitte der Reichskarten für
‘Urlauber abgegeben witd, zu Bezugscheinrückständen geführt
‘haben. Aus diesem Grunde werden die Ernährungsämter
‘ängetviesen, bei der Ausstellung von Bezugscheinen auf Antrag
“des Berechtigten je 24 abgelieferte Reise- und Gaststätten- marken für Käse oder Käseabschnitte der Reichskarten für Urxlauber mit 25 Marken = 750 g zu bewetten. Mengen unter
94 Marken werden bei der Höherbewertung nicht berücksichtigt.
Auf Reise- und Gaststättenmarken für Käse und die E
-absthnitte dér Reichskarten für Urlauber haben die Verteiler
‘Käsé abzugeben und nur auf Wunsch des Verbrauchers Quark in der doppelten Käsemenge. Die Ernährungsämter haben
‘auf Antrag des Berechtigten auf Grund abgelieferter Reise- und Gaststättenmarken für Käse Bezugscheine über Quark auszustellen. i ;
Bezugscheine für Krankenanstalten
1 “Sn § 12 der Verordnung über die öffentliche Bewirt- Fchaftung von landwirtschaftlihen Erzeugnissen vom 27. August 21939 — Reichsgeseßbl. T1 S. 1521 — ist u. a. angeordnet, daß ‘die Ernährungsämter oder die von ihnen bestimmten Stellen ‘ermächtigt sind, Krankenhäusern Sammelbezugscheine zum “Bezuge von Lebensmitteln für die von“. ihnen zu verpfle- genden Personen für die Dauer von jeweils zwei Wochen zu-erteilen. . Mit dieser Vorschrift deckt \s{ch inhaltlich die in . den-Erlaß vom 15. Februar 1940 — I1/1 þ — 150 — über die Lebensmittelversorgung der Krankenanstalten“ aufgenommene . Bestimmung über die Ausstellung von Sammelbezugscheinen. Der Grund für diese Maßnahme liegt darin, daß der Mengen- _anforderung in Anbetracht der Schwankungen, in der Bee legungsstärke der Rrankenanstaltèn die in den jeweils vorher- „agehenden, zwei Wochen vorhandene Belegung zugrunde gelegt. » iverdeu.- joll. Ueber hle, Giiltigheitsdauer des i scheins selbst ist in- diesen - Bestimmungen nichts gesagt. Hin- sichtlich dieser Frage gilt also die in dem Erlaß vom 20. Juni ‘1940-— II C 1 — 2750.— getroffene Regelung: Die Sammel- bezugscheine sind,- da sie ohne Kartengtundlage ausgestellt werden, eine Abart des Bezugscheins B und daher auch nach
Maßgabe: der Bestimmungen im Vierten Abschnitt des Erlasses |
. vom 20. Juni 1940’ auf vier Wochen gültig zu stellen. ‘Die
Bezeichnung „Sammelbezugschein“ zur Unterscheidung dieser Bezugscheine von deu anderéèn Bezugscheinen .B kann bei- “behalten werden, falls ein Bedürfnis hierfür besteht.
__ Vierter Abschnitt: Führung der Haushaltskarteien
Um die von den Ernährungsämtern geführten Haushalts- “ farteien mit dem - jeweiligen Personenstand in Ueberein- stimmung zu halten, ist es dringend notwendig, daß die Ernährungsämter von jedem Geburts- und Sterbefall unter- “rihtet werden. Da ‘bereits den meisten Ernährungsämtern infolge örtlicher Regelungen die Geburts- und Sterbefälle durch die Standesämter oder die zuständigen Polizeistellen gemeldet werden, wird davon abgesehen, hierfür reihs8- einheitlihe Vorschriften zu erlassen. Es wird jedoch den Ernährungsämtern zur Pfliht gemacht, durch Verein- barungen mit den örtlich zuständigen Stellen sicherzustellen, ‘daß ihnen - zumindest alle Sterbefälle gemeldet werden, damit “nicht duxch weitere Ausgabe von Bedarfsnachiveisen der unbefugte. Bezug von Lebensmitteln erleichtert wird.
Fünfter Abschnittsz Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine : y Die Verbraucher haben die Bestellsheine einschließli der “Bestellsheine 23 der Reichseierkarte und der Reichskarte für
“ Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 28. April bis 3, Mai 1941 bei den Verteilern abzugeben.
Maternübersendung
j Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Mäâtern werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt. , : Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Brotkarten hinsichtlih der Aufteilung der Abschnitte mit dem „R“-Aufdruck und die Druckmatern der Nährmittelkarten hinsihtlich der Verteilung von Teigwaren sofort nah ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. /
® JFulkrasttreten
__ Die Bestimmungen dieses Erlasses hinsichtlih der Zu- _teilungen für die Zeit vom 5. Mai bis 1. Funi 1941 treten „am 5. Mai 1941, die Übrigen Anordnungen sofort in Krast.
Geschäftszeiehen: ITC 1 — 1400.
Berlin, den 29. März 1941. L Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. M 1 1/S Be: Vale. E LQIEA
Sammélbezuse 4.
NelÆj8, uns Stkaaksænzeïger Nr. 79 vom 3. Aprkl 19x71. S. Ÿck
L Bekanntmachung.
Vetr.z Verbot einer ausländischen Drueschrift.
m Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Fnlande die Verbreitung der Schrift f i zürcherishe Schulreden“,
2 p Gift A (SratieeriiGen Eidgenossenschaft“ von Gustav Egli, : „Der Staatsbürger Gottfried Keller und die Jugend“ von Karl G. S mi ; ' Hèrausgegeben von der Literarischen Beve nant Winter- thur, Verlag: A. Vogel, Winterthur, 1941, verboten. : Berlin, den 28. März 1941. Der Reichsführer ‘4j und Chef/der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Fnnexn. S. A: MYIl é x.
eat
Bekanntmachung. Die am 2. April 1941 ausgegebene Nummer 36 des Reichsgesegblatts, Teil I, enthält: Zweite Verordnung über die ‘Aenderung des österreichischen
Gesetzes über die Anforderung von Wohnungen und Geschästs-.
räumen. Vom 28. März 1941.
Zweite Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Erfassung . und den Absay inländisher Wolle. Vom 28. Märxz 1941.
t
Zweite Durchführungsverordnung zum ' Reichsleistungêgeseß.
Vom 31. Mäxz 1941.
Erste Durchfühvungsverordnung zur Verordnung über die Preisbildung für- Spinnstoffe und Spinnstoffwaren in der Groß- handels\tufe. Vom: 31. ‘März 1941. i
Umfang: 24 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 NAÆ. ostver- sendungsgebühren: 0,03 Æ.Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 3. April 1941. Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.
Breußen. Verfügung.
Meine ‘im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen“
Staatsanzeigex vom 2. Januar 1941 Nr. 1 veröffentlichte Verfügung vom 23., Dezember 1940, betr. Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens zugunsten des Preußischen Staates, wixd bezüglich des in vorbezeichneter Versügung unter a aufgeführten Sparguthabens der Kranken- und Sterbekasse "Iohltätigkeit“ in Oberhausen/Rhld. bei der
Städt. Sparkasse Oberhausen — Konto Nr. 82 366 — über
300,06 NAÆ nebst den aufgelaufenen Zinsen hiermit auf- gehoben N : Düsseldorf, den: 28. März 1941, : Déx Regierungspräsident. S A: Psefter.
Bekanntmachung. Die heute ausgegebene Nummer 4 der Preußischen Ge- seßsammlung enthält unter
Nr. 14 538. Zweites Geseh zur Aenderung des Geseßes, be- treffend die Errichtung der “Slifina S vom 25. Fa- nuar 1936 (Gesebsamml. S. 19). Vom 7. Marz 1941.
Nr. 14 539, Geseß übex die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1941. Vom 31. März 1941.
Umfang 1 Bogen. Vêrxkaufspreis3: 0,20 NA, zuzüglih einer N ebuhr von 3 Rpf. Zu beziehen durch: R. v. Deker's Verlag (G. Schenck), Berlin W 15, Ließenburger Str. 31, und durxh den Buchhandel.
Berlin, den 3. April 1941. Geschäftsstelle der Preußischen Geseßsammlung.
E E E _ Nichtamtliches.
_ Deutsches Reich. : l. Stand der Schwebenden Schuld des Reichs.
Am Am 31.12.1940| 31.1.1941 s in Millionen NAK
a) Zablungsverpflihtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schaganweisungen mit Gegenwert und von Reichswechseln . . . « « b) Zahlungsverpflihtungen aus der Begebung - -von - unyverzinslichen Schatzanweisungen ohne Gegenwert Kurzfristige Darlehen . Betriebskredit bei der Reichsbank . „
Summe der: Zahlungsverpflithtungen
Schaßanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen « « « « * » 9,7 9/7
Summe der S{webenden Schuld . | 82 795,5 | 34 701,5
30 662,9 | 32 962,8
99,4 1513;1 580,4
32 785,8
23,3 1 634,4 71,3
34 691,8
Il. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine.
Anleihestock*Steuergutscheine . 109,8 109,8
1 cite 2 . F. Steuetgutscheine: I. =- 1165,4 E E IL = 2380,71 3 546,8 | 3546,1
enertmet mre
Nummer 14 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen Minsteriums des Jnnern vom 2. April 1941 hat folgenden Fn - halt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 19, 3. 41, Erholungs- uxlaub, — RdErl, 26. 3. 41, Prüfg. d. Einnahmen U. Ausgaben d. S EA E — RdExl. 28. 3. 41, Arbeitszeit d. Behörden-
angeh. — -RdErl. 28. 3. 41, Unfallversiherg; d. Angest. im. Pol.- Vollzugsdienst. — RdErl. 28. 3. 41, :Behandlg. d. aus d. Frei-
tra aile u. Tunken.-— RdErl!. 25. 3. 41, Para-
machungsgebiet im Westen rückgeführten Behöxdenbediensteten. m E “Wi D I L ERi Kasfen- u. -Re cch«4 nungswesen:. RdErl. 26.3. 41, Erteilg. v. Annahme- U. Aus- zahlungsanordngn. — Kommunalverbände. RdEr]. 24. 3. 41, Richtl. f. d. Gestaltg. d. Friedhofs. — RdErl. 24. 3.41; Zu- chüsse d. Landkr. zu d. Ausgaben d. Amtsbez. — RdErl. 25. 3. 41,
ortshreibg. d. Einheitswerte d.-- Grundbesißes; . Grundsteuermeß-
etragstatistik. — RdErl. 26. 3. 41, Bevorzugte Berücksichtig. ver- sehrter -Wehrdienst- u. Einsaßbeshädigter aus d, gegenwärt. Kriege bei d. Vergebg. öffentl. Aufträge. — RdErl. 28. 8. 41, Tagungen d. HJ.-Sachbearbz d. Gemeinden u. -GV. — Polizeiverwals tung. RdErl. 25. 3. 41, * Preisüberwachg. durch d. Gend. — RdErl. 25. 3. 41, Nat.-soz. Bibliographie. — RdEr!1. 27. 3. 41, Richtl. über d. Verhalten gegenüber exterritorialen Personen u. Konsuln. — RdErl. 27. 3. 41, „Einsaß d. Pol.“ — RdErl, 25.3. 41, Zahlungsregelg. f. d. in-d. beseßten Gebieten eingeseßten Pol.-Ver=4 bände usw. — RdErl. 27. 3. 41, Uebernahme v. Musikern d. Luft- waffe in d. Musikkorps d. SON: u. Gend. — RdErl: 24. 3. 41, Waffen, Gerät u. Munition d. Ordn.- u. KrimPol. — RdErl. 27. 3. 41, Lehrg. f. Rev.-Offz.-Anw. im -Nahhrichtenverbindungs=- dienst. — RdErl. 28. 3. 41, Fernsprechanlagen sei d. Gend. — RdErl. 28. 3. 41, Fahrz. f. Pferdebespanng. d. SchP. u. Gend. — RdErl. 24. 3. 41, S —- RdErxl. 27. 3..41, FSchP.. —A RdErl. 24. 3. 41, Heilfürsorge bei d. Pol. d. Reichs f. d. Skiausbils« dung. — Personenstandsangelegenheiten. RdErl, 24. 8. 41, O v. Umsiedlern aus Bessarabien u. d. Buko=a wina. — RdELl. 24. 3. 41, Beuxrkundg. v. Sterbefällen dt. Staats4 angeh. auf Grund d. § 41 d. Personenstandsges. — RdErl. 24. 3. 41, Heiratsgenehmig. f. d. in d. Wehrmacht dienenden #-Angeh. — Wehrangelegenheiten. Familienunterhalkt RdErl. 24. 3. 41, Erfassg. d. Geburtsjahrg. 1923. RdErl. 28, 3. 41, Richtl. f. Maßnahmen aus Gründen d. Luftgefährdg. U. anläßl. v. Fliegershäden (Umquartierg. u. Versorg. d. Bevölkerg.). — Vere messungs- U. Gren tal en, Löschgn. in d. Liste d. Oefa fentl. bestellten Verm.-Jng. — Volksgesundheit. RdErl, 94. 3. 41. Ehrenkreuz d. Dt. Mutter. — RdErl. 24. 3. 41, Viertel4
‘jahresschrift d. Fürsorge f. Suchtkranke u. Alkoholgefährdete. —
RdErl. 24. 3. 41, Ausbildg. v. Laienhelferinnen in „Erster Hilfe“ nah überraschend. eintretenden Geburten. — RdErl. 27. 3. 41, Vor= bereitungskurse f. Röntgen-, Strahlen- U. Laboratoriumss{huhß=- pan, — RdErx!l. 24. 3. 41, Postgebühren bei Anzeigen v. über- . Krankh. — RdEr!l. 24. 3. 41, Beurteilg. v. Salaten, Mayon=4 c xybenzoesäureester U. Para-Chlorbenzoesäure als Konservierungsmittel. — RdErl. 26: 3. 41, Diphtherie-Fmpfstoff. — RdEr1. 26. 3. 41, Diphtherieserum. — RdErl!. 26. 3. 41, Dysenterieserum. — RdErl. 26. 3. 41, Gasbrand=- (Gasödem-) Serum. — RdErl. 26. 3. 41, Gasbrand- (Peritonitis-) Serum. — RdErl. 26. 3. 41, Meningokokkenserum. — RdErl. 26. 3. 41, Tetanusserum. — RdErl. 26. 3. 41, Tetanus- (Anaerobe1t-) Serum. — Veterinärverwaltung. RdErl. 17.3. 41, Auf r d. Verbots d. Ein- u. Durchfuhr v. frishem Fleish, Rauha utter 1. Stroh aus Frankreich, d. Niederlanden, Luxemburg U. Belgien. — RdErl. 28, 3. 41, Bekämpfg. d. Maul- u. Klauenseuche; hier: Verkehr mit Be Oen zu Weidezwecken. — RdErl. 28.:3. 41, Dasselbekämpfg. — Verschieden es. Handschriftl. Berichtig. NEEL[MEInungen. „7 Stellenausschreibungen v. Gemeindebeamten. — Zu bezichen durxch alle Post- anstalten. Caxl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44. Vierteljährlih 2,15 N. für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 RA für Ausgabe B (einseitig bedruckt). /
Postwesen.
, Die Abwictlung / | ‘des Poftverktehrs mit’ den'Miederlanden.
__ Der Postdienst mit den: Mm) r altrgs uro feinen. débisenrechtlihen Beshränküngen mehr. «Zahlungen näch den Niederlandén können vont 1.: April 1941 ab wieder genehnmi- gungsfrei durch die Post a I ea werden, und zwar sowohl im Postanweisungs- wie im U, eckwege.. Bei Sendungen mit Warentnhalt bedarf es ‘niht mehr der Beifügung von Exporta
valuta-Erklärungen. l ]
_Wus ver Bermwaltung. i Die Reichsgesehgebung.
Der Sachbearbeiter des Reihsinnenministeriums, Regierung8a rat Dr. von Rozyc ki, veröffentliht im Reichsverwaltungs- blatt eine Darstellung der Rechtsezung im Deutschen Reich. * Er
weist darauf hin, daß die Verwaltung, die Geseßgebung und die „
Rechtsprehung tn Deutschland Funktionen der Führergetwvalt ge= worden sind. Der Führer. ist Träger der geseßgebenden Gewält. Dem widerspreche es nicht, daß der Reichstag neben der Reichs regierung das Geseugebungsrecht behalten habe, daß das Rei Af volk als weiterer Geseßgebet" hinzugekommen sei, und daß die Länder nah wie vor Landesgéseße exrlassen könnten. Sie älle übten die Geseßgebung allein nach dem: Willen des Führers aus. Es liege in seinem Ermessen, welches Organ ex bei der Geseßz- gebung tätig werden lassen wolle. : Megamania würden dié Ge- seße von der Reichsregierung ‘erlassen. Der Reichstag werde als Gesetzgeber eingeseßt, wenn ‘die Bedeutung eines Gesezgebungs- werkes besonders unterstrichen werden solle. So seien die Nürn- berger Gejeße aus diesem Grunde vom Reichstag erlassen worden. Das Reichsvolk werde als Gesetzgeber ansgrusn, wenn Gesetze die Grundfragen des Bestandes des ganzen Volkes berühren. So habe das Reichsvolk über die Bildung des Großdeutschen Reiches abgestimmt. Den Landesrégierungen schließlich werde die L ebung auf den Gebieten überlassen, die nur von regionaler Be=- Seitung sind. Darüber. hinaus habe noch eine Anzahl anderev Ste]len die Befugnis zum Erlaß“ von Rechtssäßen, g. B. der Ministerrat für die Reichsverteidigung und die Eon aner in den Reihhsgauen. Fhr Rechtsezungsrecht sei jedo von einer ausdrücklihen Ermächtigung der „obersten Reichsführung abz geleitet: Fn diesen Fällen werde dié Form. dex Verordnung ge=- wählt. Verordnungen seien im allgemeinen . Gesezen nachraugig. Eine Sonderstellung nehmen die Führerverordnungen . und Die ele Me Rechtsverordnungen tein. . Die Babe Vie Galegs enthalte Rechtssäße, die der Führer als Fnhaber der S ebungsgewalt unmittelbar persönlih erläßt. Es gebe solche Führerverordnungen im Bereich der NSDAP., im staatlichen Bes reih und im Bereich der Wehrmacht. Führerverordnungen ständen den Geseßen gleih. Es liege im freien Ermessen des Führers, ob er den Geseßgebungsweg oder den Weg der Führerverordnung be=- {reiten wolle. Eine bestimmte Gewohnheit habe sih noch nicht herausgebildet. Fm allgemeinen kVtne man sagen, daß die Réde= lung allgemeiner Tatbestände Rue und die Regelung von Sondertatbeständen in Verordnungsform erfolgt. Die selbs ständigen Rechtsvèrordnungen seien aus der Notwendigkeit ent- standen, den Geseßzgebungsweg für bestimmte Aufgaben weiter zu Lea E Sie würden auf Grund allgemeiner Ermächti ‘gung mit Geseyeskraft exlassen. Es handle fich hier um einen neuen Weg dex Reichsgeseßgebung, der allerdings nur als vors übergehender Moers gedacht sei. Es gebe vier Arten von selb- ständigen Rechtsverordnungen, nämlich die Verordnungen ‘des Ministerrats für die Reichsverteidigung, die Tei A n ür den Vierjahvesplan und die Luftshußverordnungen des Retchslust- fahrtministers. : jf b
Dreierkollegiums, die Verordnungen des Beauftragten fü
p ———
Regierungsrat Dr.
_ kommisjar für die Prei „Anordnung zux Neure 1941 im Mitteilungsb
Neis, und Staatsanzeiger Nr. 79 vom 3. April. 1941. S. 3 -
Wirtscchafisteil.
Zur Neuregelung der Petroleumpreife.
sbildung, {rei
H. Bischof fe Referent beim Reihs-
t in einem Aufsaß zu der elung der Petroleumpreise“ vom 4. März att des Preiskommissars U. a.,
daß an
Stelle der bisherigen nach Zonen gestaffelten Preise nunmehr ein einheitlicher, für das gesamte Reichsgebiet t is Grundpreis
(Tankwngenliterpreis) getreten ist. Dieser von Petroleum für motoriîi
: ellt sich bei Abgabe sche“ Zwecke in der Landwirtschaft auf .
‘30 NM je 100 Ltr. und bei Aas für Licht-, Heiz-, Koch-, Reini-
“ gungs- und sonstige Zwecke au
35 M je 100 Ltr.
_ Entsprechend der vorangegangenen Ostmawenregelung sind jeßt L Kleinverkaufspreise' für Petroleum von 39 ÆF/[Ltx.
in den Stadtkreisen und 40 F#[/Ltr. in den Landkreisen festgeseßt worden. Die geltenden Kleinverkaufspreise in der Ostmark | geiSIeres um s Mie je Liter 9 37 8 FpelLir. in der übrigen Ostmar
den Eingelhandel ift die Einführung der
/Ltr. i Bezug
Diese seßen sih zusckmmen aus einem Nachla
gen t worden.
ind in Wien und Neu für von Petroleum
von 1. AÆA{lLtr.,:
in Straßentänkwägen zu gewährenden Nad laß von 1 He en.
der unabhängig voir der bezogenen - Menge"
etroleum zu ge-..
- währen. Ust, und einer Fahresmengen-Rückvergütung, die sih von
- 0,25 RA bis 1 RM/100 Ltr. \taffelt. Mindestvergünstigungen abkommen mit dem Einzelhandel bes
erwähnten
weiterhin aufrehtzuerhalten. Die neuen. Preise und Nahlässe für Petroleum treten mit
Wirkung. vom 10. März 1941 in Kraft.
Soweit
hinausgehende tanden haben, sind diese auch
Uber die vor- Rahbatt-
Soweit der. Handel noch
_ über . Bestände aus. Lieferungen vor dem 10. A verfügt, “sind Ls den Verkauf dieser Bestände bestimmte
vorge Ï den bisherigen
für den Einzelhände
erfaufsfristen
ehen, innerhalb deren es dem Handel gestattet ist, noch zu Preisen zu verkaufen. Die Verkaufsfristen enden
am 1: September ‘1941, für son
verkäufex am 1. -Mai “1941, wobei unter „sonstigen
A Wieder- iedervers
käufern“ keine Mitglieder der. Handels\stufe T zu verstehen sind.
Leßtere sind “vêrpflichtet, “sämtliche.
etroleumlieferungen ab
10. März 1941 zu ‘den: Preisen und Nachlässen der Anordnung vom 4. März 1941 vorzunehmen. - Die -.Vereinheitlihung der Petroleumpreise bedeutet - insgesamt. gesehen eine Preisermäßi-
Put L S
estfalen, Rheinland, áachsén, Ostmark und
udetenla
vorteilhaft auswirkt.
die si: für den - Kleinverbraucher insbesondere in Süd- -deutschland R den Gebieten Ostpreußen, Schlesien, Pommern \ Hessen, ate aud Mittelelbe,
n
Die
-- Preisermäßigung trifft in beträchtlihem Umfang für die Be-
t
Nee für Motoren-Petroleum der Landwirtschaft zu, die
um 5
A/100+Ltr. gesenkt. worden sind. Damit. hat die ‘wirtschaft in Norddeutschland und in der
Östmark beim Bezug
Land- von
_ Motoren-Petroleum entsprechende -Preisvorteile erhalten, wie sie
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am ‘3, April ‘auf 74,00 KA (am 2. April auf 74,00 L)
Für 100 kg.
-gn Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung; ausländische Gelbsortèn und Banknoten
pee
Aegyßten (Alexand. Und Käiro) o». Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel ‘uz Antwerpen) s Brasilien - (Rio de Dane) „(eve Brit. Jndien- (Bom- bay-Calcutta)..... Bulgarien (Sofia) __ Dänemark (Kopen- U REDI N be dio 2 da
. England (London) «…
Finnland (Helsinki)..… Frankreich (Paris) ¿- Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Jran (Teheran)... - Jsland (Reykjavik) -. talien (Rom und Ula i Japán (Tokio un Kobe) ; ; , Dugoslawien' : (Bel- . grad und Zagreb) . Kanàda (Montreal) . Neuseeland (Welling- ton) .- Norwegen (Oslo) . -_ Portugal (Lissabon). ¿Rumänien (Bukarest)
_Schweden(Stockholm | L NCS, “100 Köónen
und. Göteborg) _ Schweiz (Zürich, ‘Basel und Bern) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. BONCEIONO) das „ Südafrikanishe Union . (Pretoria, #. Fohannesburg). Türkei (Jstanbul) .…. Ungarn (Budapest) . 2 Uruguay (Moutevid.) _Serein. Staaten von _ Ainerika (NewYork)
1 ägypt. Pfd: 100 Afghani
1 Pap.-Pes. 1 ausir. Pfd.
100 Belga 1 Milreis
-100:Rupien -100 Letwa:
100 Kronen 1. engl. Pfd.
.100-finnl. M
100 Frcs. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rial3 100 isl. Kre. 100 Lire
1 Yen
100 Dinar 1 kanad. Doll.
1 neuseel. Pf.
. | 100 Kronen
100 Esecudb *
100 Lei _}.
100 Franken 100 low. Kr.
100 Peseten 1 südafr. Pf, 1 türk. Pfund 190 Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar
* “Selegraphishe Auszahlung. ‘
“3. April
Geld Brief 18,79 18,83 0,578 0,58
89,96 40,04 0,130 0,132
3,047 3,053 48,21 48,31 6,06 j 5,07 2,0588 92,062 132,70 132,70 14/59 14/61 38,42 838,50 13,09 ‘13,11 ‘0,325 0,587 ‘5,604 5,616
66,88 10,06
56,76 10,04 « 69,58
58,01 8,609
23,60
59,46:
57,89 8/591
23,56
1,978 1,982 0,084 0,986 2,498 2,502
2. April G eld “Brief 18,79 18,83 0,578 - 0,582
39,96 40,04 0,130 ‘ 0,132
3,047 3,053 48,21 48,3L 5,06 6,07 2,058 - 2,062 132,70 132,70 14/50 14/61 38/42 838,50 13,09 13/11 0,585 0,587 5,604 6,616
56,88 10,06
- 59,58
58,01 8,609
23,60
1,978 0,984 2,498
0,986 2,502
H Für den innerdeutshen Verrechnungsverkeh
; Engländ, Aegypten, Süd
Frankreich -
Kanada
0000.00.
afrik. Union Australien, Neuseeland si] Britisch-Jndien I O R SS O DOADERRA
Geld 9,89
© 4;995 7,912 - 74;18
‘2,098
r gelten folgende Kurse:
Brief 9,91 ‘65,005
7,928 : 74,32 2,102
1,982
übrigen Reichsgebiet Anwendung.
festgestellt, da
wie am
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wendbar.
zeugnis jedo
falkulationen angeseßt wor
Brüssel. 2. April. kammer in Belgien stellt in der
fönnen.
anderer Länder \
werden, sondern die
Die neuor
arri aer na
Die Förderung des deutsch: belgischen Waren- austausches. — Aus der Arbeit der Deutschen Handelskammer in Belgien. anisierte ter iee Handel8-
Erzeugnis nicht mehr vergleichbar (neues Erzeugnis), so da höcstzulässige Preis nicht als Summenstoppreis, sondern ebenso.
die Landwirtschaft in den süddeutschen Gebieten bereits beim Be- zug von Traktoren-Treibstoff gehabt hat. :
Die Vereinheitlichung der. Petroleumpreise hat auch zu einer Vereinheitlichung des Petroleum-Zollsaßes ge: j mark findet nunmehr der gleiche Zollsay für Petroleum wie im
Jn der Ost-
PBreisbildung für neue Erzeugnisse.
Jn einem an die Reichsgruppe Fndustrie gerichteten Erlaß vom. 22. März 1941 hat der Reichskommissar für die Preisbildung / j als Stoppreis für ein Erzeugnis- ber Preis maß-
gebend ist, der bei Lieferungen, die am Stichtag des Preis- erhöhungsverbotes zu erfüllen waren, erzielt worden ist, ah ein
der
; Stichtag zu errechnen ist, so finden die Errehnungsvor- schriften “des Runderlasses Nr. 137/40 Anwendung.
sind danah in erster Linie Vergleichskalkulationen. A kommen die Preiskalkulationen in Betracht, ie sür am Stichtag zu erfüllende Lieferungen angestellt worden sind, ohne Rücksicht ‘darauf, ob diese Preiskalkulatiónen kürzere oder längere Zeit vor dem Stichtag entstanden sind. Z. B. ist die am 1. Juli 1936 erstellte Preiskalkulation für ein Erzeugnis, das am 15. Oktober 1936 zu liefern war, als Vergleichskalkulation an- Dagegen ist eine Preiskalkulation, die ebenfalls am 1. Juli 1936. aufgestellt worden ist, bei der das kalkulterte Er- erst am 1. November 1936
Maßgebend Als Ver-
eliefert werden sollte,
Ausländische Geldsorten und Vanknoten.
niht mehr als Vergleichskalkulation anzusehen. Werkstoffe dürfen A Oer 6 des Rundexlasses Nr..137/40. höchstens zu den Preisen in die Kalkulation CHaeeE R zu denen sie in Vergleihs- en sind.
] beiten Nummer ihrer Monat8- zeitshrift „Belgien-Handel“ fest, daß die Kammer aufbau der belgishen Wirtschaft dex deutschen Militärverwaltung einen reichen Schaß von Erfahrungen habe zux Verfügung stellen ( Die Kammer sei von einer gemischt deutsh-belgishen in eine rein deutshe Fnstitution umgewandelt worden und habe dadurch dieselbe Pr erhalten, wie sie die Handelskammern hon längst in Brüssel aufwiesen. Durch drese Aenderung sollen nicht einseitig deutsche «Fnteressen wahrgenommen ufgabe der Handelskammer liege in der För- derung des deutsch-belgishen Warenaustausches.
eim Wieder-
e
Notiz füx J Stüdck 1 ägypt. Pfd 1 Dollar 1 Dollar
1 Pap.-Peso 1 austr. Pfd.
20 Francs-Stücke Gold-Dollars ..,««« Aegyptische Geo Amérikänischezt 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische «+5 AustralishE +5. Bélgishe „dden Brasilianische «««««- Brit.-Fndische .…... Bulgarische: 1000 L U. darunter Dänische: große 10 Kr. u. darunter . Englische: 10 £ u, darunter „00° Finnische «o... Französische «5.55 Holländische „»«..«« Jtalienische: große . 10: LiLS. ea C p Jugoslawische: groß 100 Dinar Kanadische Norwegische, 50 Kr, 4 U, dœunter ¿7 cue Rumänische: 1000Lei und 500 Lei Schwedische: große . 50 Kr. u. darunter Schweizer: große .…. 100 Frs. u. darunt. Slowakishe: 20 Kr. u. darunter Südafx. Union „…. Türkische Ungarische: 100 P. u, darunter ...«.«
Svvereigns „55. |
1 Milreis 100 .Rupien
100 Leiva 100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfdb. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Dinar
eo...
100 Kronen
100 Lei 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs, 100 Frs,
100 lot. Kr.
100 Belga
1 kanad. Doll.
. | 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Pengö
Geld
20,38
16,16 4,185
| 4,39
2,47 2,47 0,54 2,59
39,92 0,105
45,66
3,04 48,90 4,49 5,05 4,99 132,70 13,07
5,60 1,39
56,89 1,65 59,30 57,73 57,73 8,58 4,49 1,84
60,78
3, April
Brief
20,46
16,22 4,205 4,41
2,49 2,49 0;56 2,61 40,08 0,115 45,84
3,06 49,10 4,51 5,07 5,01 132,70 13,13
5,62 1,41 57,11 1,67 69,54 57,97 57,97 8,62 4,51 1,86
61,02
2, April Geld. Brief 20,388 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205 430 441
247 2,49 047 2,40 0,54 0,56 2,59 2,61 39,92 40,08 0,105 0,115 45,66 45,84
3,06 49,10 4,46 5,07 5,01 132,70 13,13
5,62 1,41
“ 67,11 1,67 59,54 57,97 57,97 8,62 4,46 1,86 61,02
Aktiva,
3
„ sonstigen Aktiven
1. Grundkapital . | 2, Rücklagen und Rückstellungen: a) geseßlihe Rücklagen
lihkeiten i . Sonstige Passiva
Wechseln Lk —,—.
1. Deckungsbestand an Gold und Devisen 2. Bestand an Wechseln und Scheck3 sowie an Schaßwechseln. des Reihs . .. „ Wertpapieren, die Ziffer 3 angekauft worden sind (decungs fähige Wertpapiere) « « „ Lombardforderungen . . „ deutshen Scheidemünzen „ Rentenbankscheinen . „ sonstigen Wertpapieren .
nah
b) sonstige Rücklagen und Rükckstellungen « - . Betrag der umlaufenden Noten. . « . Täglich fällige Verbindlichkeiten : . An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind-
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen,
8 13
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank das vom 31. März 1941,
RK 77 799 000
15 367 433 000
32 284 000 22 679 000 145 551 000 281 108 000 392 498 000 1245 576 000,
150 000 000 114 292 000 5595 307 000
14 188 278 000 2 126 554 000
390 497 000
im JFnlande zahlbaren
Kaliaktien zeigte sih einiges Fnteresfe,
‘ 109%. - Fndustrieobligationen lagen nicht einheitli
m
Berliner Börse vom 2. April.
Am Mittwoch ließ die Kursgestaltung im Aktienverkehr einë einheitliche Linie vermissen. Es Herrsht jedoh ein schwäcerer Grundton vor, da den an sich kleinen Abgaben nur geringe Kaufs lust gegenüberstand. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die aus dem Quartalsultimo anfallenden Mittel sich. nah wie vor den Rentena märkten zuwenden. i A
Am Montanmarkt blieben die Wettschwankungen verhältnisa mäßig klein. Mannesmann, Hoesh und Verein. Stahlwerke gaben um 14 % nah. Klöckner ermäßigten sich um 4 %. Von Braun=- kfohlenwexten-. wurden: Deutsche Erdöl um 4 % herabgeseßt. Die übrigen Papière dieses Marktgebietes konnten. sih behaupten. FÜL wobei Wintershall um 2 % anstiegen. Am Markt der--chemishen Papiere gaben Farben um 1% % auf 18314 nah. Rütgers shwächten sih um 4 % ab, Bei den Gummi- und Linoleumwerten erhöhten sich Conti Gummt um 14 2%. Von Elektro- und Versorgungswerten chwächten sih Bekula um , Dessauer Gas um 1, Siemens-Vorzüge um 17%, AEG um 1 und Siemens- um 2 % ab. Wasser Gelsenkirchen ge4 wannen Me 3 %. Textilwerte, Autoauteile und Kabel- und Drahtaktien veränderten Ss nur unbedeutend. " Bei dem Maschinenbaufabriken- wurden Schubert & Salzer sowie Bahna bedarf je um 14 % herabgesezt. Bauwerte lagen uneinheitlih« Während Holzmann 1% gewannen, gaben Berger 54 % her. Zu erwähnen sind noch Zellstoff Waldhof mit — 1, Schulthéeiss mit — 1% und Bank für Brauindustrie mit — 24 %, anderer- seits Hotelbetrieb mit + 4, AG für Verkehr mit + 1, Dort« anunder Union mit + 1% und Süddeutshe Zucker mit + 3 %«
Jm weiteren Verlauf war die Haltung an den Aktienmärkten \{chwäthex. Verein. Stahlwerke notierten 144 und Farben 18242 Bekula verloren 114, Daimler 1/4, Demag und Dessauer Gas 1 und Holzmann 4 %.- Höher veranlagt waren Conti Gummi mit + 2 und Wintershall mit + 148%. ;
Gegen Ende des Verkehrs könnte sih eine leite Erholung durchseßen. Man handelte schließlich Verein. Stahlwerke mit 144% und“ Farben mit 182%. Bekula, Dessauer Gas, Daimler, ti “a Schultheiss befestigten sih gegen den Verlaufsstand um 74 /0.
Am Maa lagen Banken größtenteils unverändert. Commerzbank befestigten sich um 4 %, während Dresdner Bank und Adca -sih in gleihem Ausmaße abshwächten. Asiatenbank gingen um 14 A zurück. Von P lagen T Central Boden und Deutshe Hyp. 4 % und Rheinische Hyp. 1%, ee Andererseits wurden Meininger Hyp. und Rhein.-Westf»
oden um % heraufgesezt. Am Schiffahrtsaktienmarkt büßtem Hapag und Nordlloyd 1 bzw. 2 % ein. Von Bahnen seien genannt iegniß-Rawitsh mit — 1% und Hannoversche Straßenbahn, die E unter Berücksihtigung des Dividendenabshlags um 2,85 % efestigten. Unter den Kolonialanteilen lagen Kamerun 3 % und Otavi % KA \chwäher. Am Kassamarkt der Fndustriepapiere war die Haltung überwiegend abgeschwächt. Stärkere Rüdckgänge erfuhren, zum Teil nah längerer Pause, Reichelbräu mit —-11, Feinjute mit — 614, Gebr. Goedhart mit — 5, Stettiner Oelwerke mit — 414 und Adlerhütten Glas, Schöfferhof sowie Vereinigte Gumbinner Maschinen mit — 3 %.. Nennenswert höher waren Reinecker mit 8 und Grün & Bilfinger sowie Fraustädter HZucker mit + 3 %, / : :
Steuergutscheine T nannte man mit 106—106%4 gegen 107% am. Vortag. Von Steuergutscheinen I1 befestigten sich die Zuli- und Auguststücke um 4 %. ‘ e
Am Kassarentenmarkt stieß die Nachfrage nah Pfandbri-fem auf leere Märkte. Stadtanleihen waren rößtenteils umsaßlos, Gemeindeumschuldung notierte wieder 101% %. Dekosama T zog um 0,22% % an. Länderanleihen lagen unverändert. Von Alt» besi E ermäßigte sich Hamburg um %. Am Markt der Reich8anleihen notierten die zweiten. Ausgaben der 88er und 39eL
Reichsanleihen 0,05 % höher, Geringfügige Kurssteigerutgen ers eihneten auch die 38er RKeichs\häßt Folge 2 und 3 und die 40er Folge 5. Reichsbahn- und Reichspostshaäze bliebén Unvérändert. ie 4 %ige Reichsbahnanleihe von 1940 stellte gs wieder - auf
Dex Privatdiskontsay blieb mit 24% in der Mitta unverändert.
Am Geldmarkt ermäßigte sich der Say für Blanko-Tagesgeld um % auf 14—2 %.
Wirtschaft des Auslandes.
Verkleinertes Volumen des s{wedischen Qußen=- Handels. — Höherer Einfuhrübershuß. Stockholm, 3. April. Nach Angaben des s{hwedischen Expork4 verbandes betrug der Gesamtüumsaß des S Außen=4 handels im vergangenen Fahre 3337 Mill. Kr. Das bedeutet gegenüber 1939, das einen Umsaß von 4387 Mill, Kr. brachte, einen Rückgang um. ungefähr 24 %. Der Wert der shwedishen
1. Ausfuhr betrug 1337,9 Mill. Kr. gegenüber 1888,6 Mill. Kr. im
L 1939. Die Einfuhr belief sich auf 1999,3 (2498,7) Mill. Kr. amit weist diè Einfuhr eine Senkung von ungefähr 29 % und die Ausfuhr ‘eine solhe von nahezu 20 % auf. Der Einfuhr= Lver uy, der 1939 610,1 Mill, Kr. betrug, stieg in 1940 auf 661,4 Mill. Kr.
Finanzielle Vereinbarung zwischen der Slowakei und Ungarn.
Preßburg, 2. April. Die Finanzverhandlungen zwischen dev Slowatet und Ungarn haben zu einer Klärung wi u Fragen geführt, die sich aus der Gebietsabtretung der Slowakei an Ungarn und der dadur verursachten Beeinträchtigung des gegenseitigen Wirtschaftsverkehrs ergeben hatten. Die Liquidierung der Forde- rungen von Niederlassungen slowakischer Banken in den an Ungarn abgetretenen Gebieten soll in der Weise erfolgen, daß diese zum größten Teil einem neuen slowakishen Geldinstitut übertragen werden, das in Budapest bereits in nächster Zeit gegründet werden wird. Die O en slowakishen Forderungen beziffern sih auf rund 250 Mill. Ks. Demgegenüber sind auch die ungarischen Interessen durxh ein ungarishes Bankinstitut in Preßburg (Erste Preßburger Spärkasse) gewahrt. Weiterhin wurde ein neuer R 06 uR für den Waren- und den Finanzverkehr vereinbart, der sich um 7 Ks. herum bewegen wird,
Die Lage der finnischen Holzindustrie. ; ben P 2. April. Fun einem Ueberblick über die Lage der innishen Holzindustrie im Fahre 1940 stellt die Wirtschastszeit=- chrift Unitas fest, daß die Verarbeitung zu Schnittholz in 1940 tark zurückgegangen sei. Die Schnittholzmenge belief fi auf etwa 420 000 Standard gegen 850 000 Standard in 1939, Ausgeführt wurden nur 200 000 (700 000) Standard. Die Ausfuhrpreise lage um 10 bis 20% höher als in 1939, während die Preite für Rohá stoffe um 20 bis 30 % und die Arbeitslöhne um 15 bis. 20 % gea
stiegen sind. Auf Grund der in 1940 abgeschlossenen Wirtschafts84
verträge ist eine starke Steigerung der Schnittholzausfuhr zu era warten. Jm Un 1940 wurden 120 Mill. cbm Holz geschlagen, in 1941 ist der Bedarf àber wesentlich größer. Die Erzeugung von Sperrholz bétrug in 1939 220 000 cbm und fiel in 1940 auf 110 000 chm. ie Ausfuhr ging gleichzeitig von 214 000 cbm auf 86 000 cbm zurück. Die. Preistendenz für Sperrholz war fest,
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