1941 / 89 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Apr 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Alien

[791

N vert Voanite Söhne A. G.,

Bromberg-Karlsdorf.

Am MoAtag: den 28. vormittags 11 Uhr,

Geschäftsräumen unjerer Bromberg-Karlsdorf, Fu

April 1941,

findet in den

Gesellschaft in ggerstraße 22,

die erste Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre hiermit etn-

laden.

Tagesorduung:

1, Vorlegung des

Geschäftsberichtes

für das Kalenderjahr 1940 sowie der Bilanz, Gewinn- und Verlust- rechnung und Genehmigung der-

selben.

. Beshlußfassung über die Vertei-

lung des- Gewinnes des Verlustes.

. Entlastungserteilun standsmitglieder un mitgliedex. -

4. Allgemeines.

resp. Deckung

der Vor- Aufsichtsrats-

Der Vorstand der Sägewerk France Söhne A. G.

Kieper. Wek

Europäishe Güter-

ndeé.

und Reise-

gep ädck-Versicherungs- Afktien-

[1273]. gesellfcchaft

Bilanz für den 31. Dezember 1940. (R were: R)

Aktiva. Schuldkonto der Aktionäre. Geschäftsgebäude

130 000,— Abschreibung Geschäftseinrihtung « «-- Wertpapiere ch . - - o. Hypotheken Forderungen: an andere Versicherungs- gesellschaften 6 085,26 Sonstige For- derungen . 485 081,58 Kassenbestand einschl. Post- scheckguthaben Bankguthaben

Passiva. Grundkapital . . « Gesetzliche Rücklage « - - Schadenreserve: Reisegepäck-

versicherung 666 169,18 Reiseunfall-

versicherung Garderoben- versiherung 9 186,62 Prämienüberträge: ' Reisegepä-

versiherung 236 604,02 Reiseunfall- versicherung 28358,—

Garderoben- 46 314,28

4 042,—

versicherung Rüefsstellungen «+42

Verbindlichkeiten: Gegenüber Konzerngesell- schaften für einbehaltene Reserven aus dem lau- fenden Rückversicherungs- verkehr. « « 1 092,25 Sonstige « «. Gegenüber and. * * Versicherung3- gesellschaften Sonstige Ver- bindlichkeiten 106 183,20 Rechnungsabgrenzungs- r O E Reingewinn: Vortrag aus 1939 76 032,37

6 456,01

abz. Ein- zahblg. auf das Aktien- fapital 50 000,— 26 032,37 Gewinn 1940 .

5 000,— A ded

6 179,01

89 358,78

RAM 450 000

125 000 L

914 875 14 820

491 166

66 636 521 832

ermer en rer

2 584 332

1 000 000 100 000

679 397

285 276 251 331

119 910

33 025

115 391 1?

2 584 332170

Gewinn- und Verlustrechnung

für das Jahr 1940. pan mo

e

Einnahmen. Gewinnvortrag aus 19089. 2 76:002,87 Abz. Einzahlung auf das

Aktienkapital 50 000,—

Reisegepäckversicherung :

Prämien . 4456 394,02 Regresse. 2 912,48 Rückver siche- / rungsver- gütung. « Schadenre- serve 1939 Prämienüber- träge 1939

173,73 420 147/31 117 577,56

Reiseunfallversicherung :

Prämien . . 78 508,24 Schadenreserve O0 a o Prämienüber-

träge 1939 .

18 735,— 5 079,41

Garderobenversicherung:

Prämien Negresse Schadenreserve 1989 4 Prämienüber-

. , 284 848,39 247,90

5 733,06

träge 1939 . Allgemeines: Zinsen und sonstige Ein- nahmen « «eo...

44 536,83

RAM

4 997 205

102 322

335 366

82 642 5 0543 568

Neich8- und Staatsanzeiger Ne.

Riesaer Bank Atkt.-Ges. zu Riesa.

H

Ausgaben. RAM Reisegepädckverjihèrung : Provisionen 1 176 688,71 Schäden u. Garantie- zahlungen 9 014 447,79 Geschäfts-u. Verwaltungs- spesen . . Gesetliche Be- rufsbeiträge Ausweispflich- tige Steuern 131 943,46 Rückversiche- rungsprämie Schaden- reserve 1940 666 169,18 Prämienüver- träge 1940 236 604,02 Reiseunfallversicherung: Provisionen . 21 743,35 Schäden und Garantie- zahlungen . Geschäfts- und Verwaltungs- spesen . . « Gesetzliche Be- rufsbeiträge Ausweispflich- tige Steuern Schadenre- serve 1940 Prämiénüber- träge 1940 . 2358,—

E Garderobenversicherung : Provisionen . 49 610,39 Schäden und Garantie- zahlungen . 120 894,45 Geschäfts- und Verwaltungs- een s Gesebliche Be- rufsbeiträge Ausweispflich- tige Steuern Schadenre- serve 1940 . Prämienüber-

träge 1940 . 46 314,28

Allgemeines: Verschiedene Aufwen- dungen . « 28 666,66 Abschreibung

5 000,—

741 444,77 3 689,73

355,97

4 971 3436:

42 495,—

22 596,63 59,85 654,83

4 042,—

95 610,28 239,36

7 362,52 9 186,62 329 217

auf Gebäude Reingewinn: Vortrag aus

1939

76 032,37

abz. Ein- zahlg. auf das Aktien- fapital 7, 50 000,— 26 032,37 Gewinn 1940 89 358,78 J“ 115 391 15 1 5 543 56899

Nach dem abschließenden* Ergebnis un- serer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Ver- sicherungsunternehmung sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahres- bericht, soweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den geseßlihen Vorschriften. München, den 24. März 1941, Bayrische Treuhands Aktiengesellshaft : Wirtschaftsprüfungsgesellsehaft. Dr. Weber, ppa. Dr. Peters, Wirtschaftsprüfer. Dem Aufsichtsrat gehören an: Ge- org Paul, Direktor der Münchener Rück- versicherungsgesellschaft, München, ® Vor- sier; Dr. Werner Rau, Ministerialrat im Reichsverkehrsministerium, Berlin, stell- vertretender Vorsißer; Dex. Arthur Knuth, Reichsbahndirektor, Berlin, stellvertr. Vor- sier; Dr. Carl Eduard Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha, Berlin; Dr. Botho von - Gersdorff, Oberreichsbahn- rat, Berlin; Walther Meuschel, Direktor der Münchener Rükversicherungsgesell- schaft, München. Dem Vorstand gehört als alleiniges Mitglied an: Dr. Paul Herbert Oberreich, Berlin. i Berlin, den 5. April 1941. A C S S E E E O E R Ee S R R E E [2072] / Rhume-Mühle Northeim A. G., Northeim/Hann.

Die Aktionäre - unserer Gesellschaft werden hiermit zu dex am Donners- tag, den 8. Mai 1941, 16 Uhr, im Hotel „Rheinischer Hof“ in Hannovex, Ernst - August - Play 6, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein-

geladen. Fagesorduung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Voïstandes und Aufsichtsrates, derx Bilanz, Gewinn- und Trcgiabr xechnung "für das Geschäftsjahr 1940

. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinnes sowie über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat: !

3. Wahlen-zum Aufsichtsrat.

4. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1941,

Geschäftsbericht, Bilanz, Géwinn- und

Verlustrechnung für 1940 liegen vont

91. April 1941 ab tn unserem Geschäfts-

lokal in Northeim zur Einsichtnahme

für die Aktionäre aus.

Northeim/Hanñ., den 15. April 1941,

Der Vorstand. Otto Klèépper.

88 vom 17. April 1941. S. 4

Vilanz am 31. Dezember 1940.

[1462]:

Aktiva. Barreserve: ¿ 50) Kassenbestand (deutsche und ausländische Zahlungs-

mittel, Gold) i; . 108 250,06 b) Guthaben auf Reichsbankgiro- und Postscheckonto .

Fällige Zins- und Dividendenscheine « « « «o e * Wechsel:

a) Wechsel (mit Ausschluß von þÞ bis d) e x 306/085:81 b): Eigene Akzepte « « - o q ooo _—— c) Eigene Ziehungen . . - - .. . - —,— d) Eigene Wechsel der Kunden an die Order der Bank 6 935,19

Jn der Gesamtsumme enthalten: RA 368 129,20 Wechsel, die dem § 21 Abs. 1 Nr. 2 des Bankgesebes entsprechen (Handels- wechsel nach § 16 Abs. 2 des Reichsgeseßes über das Kreditwesen)

Schaßwechsel und unverzinsliche Schaßanweisungen des Reichs und dec S E e e Ot Me

Darin enthalten: 2 132 542,25 Schaßwechsel und Schaß- anweisungen, die die Reichsbank beleihen darf 4

Íe ee...

«Eigene Wertpapiere: -

a) Anleihen und verzinsliche Schaßanweisungen des

Reichs und der Länder ° i b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere « « c) Börsengängige Dividendenwerte « e - o e o... a) Sonstige Wertpapiere A j

702 269,75 . « 270 723,74 70/023,

27 380,64

Jn der Gesamtsumme enthalten: RA 784 066,87 Wertpapiere, die die Reichsbank beleihen darf G Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bónität und Liquidität gegen Kreditinstitute :

Davon sind k Schuldner: a) Kreditinstitute

b) Sonstige Schuldner Jn der Gesamtsumme enthalten: aa) RA 301 939,01 gedeckt durch börsengängige Wertpapiere bb) RM 1 534 428,35 gedeckt durch sonstige Sicherheiten Hypotheken, Grund- und Rentenschulden Steuergutscheinrechnung . - Grundstücke und, Gebäude:

a) Vankgebäude 0.00 4600 0 # #0 145 000,— Abschreibung « o - ooooo... ?_5000,— 140 000,—

: 2 803 702,80.

S 2% ch0 @ 0:9

. D \@7 ® . e, . . o e. . . . . .

1 000,—

Geschäfts- und Betriebsausstattung: Bestand. ; 1 076,60

Zugang 2 076,60 Abschreibung « - + o. -- 1 076,60 Eigene Aktien (Nennbetrag RA 26000, —) «o oooooooo Jn den Aktiven sind enthalten:

a) Forderungen an Konzernunternehmen —,—

b) Forderungen an Mitglieder des Vorstandes (KRÆ —,—), an Geschäftsführer und an andere im § 14 Abs. 1 und 3 des Reichs- geseßes über das Kreditwesen genannte Personen und Unter- nehmen gemäß geseßlichem Formblatt vom 17. 1. 1936/29. 9, 1937 RA 04 364,45

c) Anlagen nach § 17 Abs. 1 des Reichsgeseßes über das Kreditwesen R T0 O2

. d) Anlagen nach § 17 Abs, 2 des Reich8geseves über das Kreditwesen

RA 159 888,35 a Summe der Aktiva

Passiva. Gläubiger :

a) Seitens der Kundschaft bei Dritten benußte Kredite —-— b) Sonstige -im -Ju-. und Ausland aufgenommene

Gelder und - Kredite (Nostroverpflichtungen) - - - 48 272,50 c) Einlagen deutscher Kreditinstitute . I 3 d) Sonstigé Gläubigét «j « .+ + -.* 5 693 727,10 5 693 727,10

Von dex. Summe c F d entfallen:

O 80h 794,95 auf jederzeit fällige Gelder

2. RA 3793 932,15 auf feste Gelder und Gelder auf Kündigung

y Von 2 werden durch Kündigung oder sind fällig:

a) RA 1020 327,72 innerhalb 7 Tagen b) RA 973 028,57 darüber hinaus bis zu 3 Monaten c) RA 1 800 575,86 ‘barüber hinaus bis zu 12 Monaten d) RA —,— über 12 Monate hinaus Spareinlagen: a) mit geseplicher Kündigungsfrist b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist . Steuergutscheinrechnung « « - . -. - Aktienkapital . -. Reserven nach § 11 des Reichsgesehes ü er das Kreditwe a) Geseßliche Reserven . 40 000,—

Sonstige Reserven: Beamtenuntorstuna ens

Rückstellungen: Noch zu zahlende Steßern U eei 6

Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr « « « « Gewinn 1940

18 982,92 57 300,31

sowie aus Gewährleistungsverträgen 131 Abs. 7 des Aktien- geseßes) RA 172 552,50 j Eigene Jndossamentsverbindlichkeiten aus Rediskontierungen —,— Jn den Passiven sind enthalten: i a) Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen —,— b) Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1 des Reichsgeseßes über das Kreditwesen KA 6 248 523,18

b) Sonstige 0d 00: ch9 0.0, 02-9 919 888,35

b) Sonstige (freie) Reserven nach § 11 des Reichsgeseßes 221 000,— |

V rbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

Kreditwesen RAM 5 741 999,60

c) Gesamtverpflichtungen nah § 16 des Reichsgeseßes über das

Gesamtes haftendes Eigenkapital nah § 11 Abs. 2 des Reichsgeseßes über das Kreditwesen M 1086 000,—

Summe der Passiva

Gewinn- und Verlustrechnung für 1940.

RAM

135 630 10 986

373 621

2 132 542

1 043 520

745 446

2 803 702

168 673 23 200

159 888

1 000 25 000

7 623 213

5 741 999 (

506 523

23 200 650 000

461 000

90 000 74 206

76 283

7 Hr 13

Soll.

Handlungsunkosten « «o o o... Steuern ] Bankgebäude: Abschreibung Geschästseinrichtung: Abschreibung Rückstellung für Soziale Zwecke Reingewinn: Vortrag

Gewinn

i Haben. Gewinnvortrag von 1939 . ... . Zinsen, Provisionen ‘und sonstige Erträge

auf 7% = RA 7,— für die Aftie zu M

Kassen erhoben werden.

Riesa, den 5. April 1941, Der Vorstand.

Nach dem abschließenden Ergebnis unf der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand flärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, Geschäftsbericht, soweit ex den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.

Dresden und Riesa, den 30. Januar 1941,

Dresdner Revisions- & Treuhand Wirtschafts prüfungs gesellschaft. Dr. Glier, Wirtschastsprüfer.

Die Dividende für das Jahr 1940 w

anteilschein Nx. 14 unter Abzug der Kapitaler

Georg Thomas.

18 982,92 57 300,31

Jn den Aufsichtsrat wurden wiedergewählt: Herr Kausmann Georg Raffs, Riesa, und Herr Ziegeleibesizer Alfred Haudel, Forberge.

Kurt Richtew-

RA 142 978/52 125 947/62 5 000|— 1 076/70 3 250 |—

76 283/23 354 536 07

18 982/92 335 553/15

erer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Jahresabschluß und der

-G. m, b, H.

urde in der heutigen Hauptversammlung 100,— festgeseßt und kann gegen Gewinn- tragsteuer + Kriegszuschlag an unseren

erteilten Auf-

[819]. S

Bilanz zum 31. Dezember 1940. m Aftiva, EA -

Anlagevermögen: | Grundstückte unbebaut . 1 000|— Geschästs- und Wohn- gebäude eins{hl. Grund- besiß: Bestand am 1, 1.1940 11774 073,44 Zugang « « 718 619,95 12192 693,39 Abschreibung 560 768,39 11 931 925

Geschäfts- und Betriebs- inventar: Bestand am 1:1. 1940. S Zugang « « 128 031,39

128 032,39 Abschreibung 128 031,39

Betelligll S eas 2920

Umlaufsvermögen :

Waren in Verkaufshäusern

u. Lägern 6 350 643,47

Wertpapiere 1 567 627,—

Hypotheken-

forderungen 123 342,66»

Sonstige

Forderungen 85 402,57

Kassenbestände, Postscheck-,

Reichsbank-

guthaben. . 305 296,39.

Andere Bank=

guthaben. 5 555 332,28

Posten der Rechnungs-

abgrenzung. . « - .

Aval 136 697,34

13 987 L

58 201'

25 978 772

Passiva, Grundkapital. . » + Gesetzliche Rücklage « - Rückstellungen . Verbindlichkeiten: Hypotheken- und Renten- schulden . 1 303 245,70 Verbindlich-

keiten auf

Grund von

Warenliefe-

rungen u.

Leistungen 1 604 703,74 Sonstige Ver- bindlichkeiten 436 318,52 Posten der Rechnungs- abgrenzung. « . » - «. Gewinn:

Vortrag aus

1939. . . . 260 261,23 Gewinn in

1940. . . 1174 388,85

Aval 136 697,37

16 764 000 2 000 000 2. 047 495

3 344 267 96

| 388 359 12

1 434 650 08

25 978 772 95

Gewinn- und Verlustrechnung für den 31, Dezembver 1940. (rralSatiiilmam E Es E B D

Aufwendungen, RAM [5 Löhne und Gehälter. « « | 6786 417 65 Soziale Abgaben . . 409 657/94 Abschreibungen a. Anlagen 688 799 78 Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen. Beiträge an Berusfs- vertretungen «„ e e. «. ° Gewinn:

. Vortrag aus

1939. . . . 260 261,23 Gewinn in

1940, . « 1174 388,85

3 512 341 03 98 034 38

1 434 650/08

t

Erträge. Gewinnvortrag . «. « «- « Warenrohert«uag «. . » - Zinsen Andere laufende Erträge . Außerordentliche Erträge .

260 261123 12 178 062/25 25 795/96 433 462/13 32 319.29

12 929 90086

Berlin, im März 1941. Kepa Aktiengesellschaft. Der VorstanD.

Heinrich Krull. Hermann Mesecke.

Dr. Otto Stewens. Ewald Weinert.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und dexr Schriften der Gesell- schaft sowie der vom Vorstand erteilten

die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres bericht erläutert, den geseßlihen Vor- schriften. Berlin, im März 1941. Deutsche Waren-TreuhandD- Atktiengesellschaft.

Wirtschaftsprüfer. : Aufsichtsrat: Eugen Bandel, Berlin, Vorsiber; Heinrich Althoff, Berlin, stell- vertretender Vorsißer; Dr. Hans Pilder, Berlin, stellvertr. Vorsiber; Rudolph Karstadt, Schwerin i. M.;. Hermann Münchmeyer, Hamburg.

Verantwortlich: s den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil" und für den Verlag: ; Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lanysch in Berlin- Charlottenburg. Druck der Preußishen Druckerei- und Verlags-Aktiengesell schaft, Berlin, Wilhelmstr, 32.

Fünf Beilagen (einshließlih: Börsenbeilage und

zwei Zentralhandelsregister-Beilagen),

12 929 900 86

_ Kindes oder in dem dazugehörigen Katalog angegebene Anzahl

Aufklärungen und Nachweise entsprechen -

ppa. Dr. Weiß, ppa, Dr. Merkelbach,

#7 Fi f F F F

Deutscher Reichsanzeiger

des Portos abgegeben; Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.

O | Reihsbankgirokonto Berlin, | Konto Nr. 1/1913

Ir. 89

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Elfte Durchführungsanordnung zur Verordnung über die Ver- brauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 16. April 1941. Bekanntmachung des Reichskommissars für die Behandlung feind-

lichen Vermögens über eingerichtete Verwaltungen von Grundstücken. Anordnung zum Schuße des Handelsvertreter- und Handels- 4 H L Wis U Abe 1. April 1941. nordnung über den Absaz von Geschirr- und Ziergegenständen aus Porzellan. Vom 15. April 1941. H

Wirtschaftsteil in der Zweiten Beilage.

Amtliches. -

Deutsches Reich.

Elfte DurchführungsSanordnung

zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstofswaren.

Vom 16. April 1941.

__ Auf Grund der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 14. November 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 2196) in der Fassung der Aenderungsverordnung vom 20. August 1940 (Reichsgeseßbl. T S. 1131) wird angeordnet:

.. S 1 Uebergrößen füt Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

(1) Benötigen Knaben, Mädchen, Kleinkinder oder Säug-

linge infolge überdurchschnittlicher Körpergröße Bekleidungs- stücke, die nach den geltenden Vorschriften für die auf der Reichskleiderkarte des Kindes vermerkte Altersstufe nicht be- stimmt sind, also sogenannte Uebergrößen, so kann auf Antrag Das zuständige Wirtschaftsamt oder die zuständige Kartenstelle diese Tatsache auf der Vorderseite der Reichskleiderkarte des betreffenden Kindes durch den Vermerk „Uebergröße“ unter Beifügung des Dienststempels bescheinigen. Bei der Antrag- stellung muß das Kind anwesend sein; dies gilt nicht für Säuglinge.

__(2) Wivd beim Kauf bezugsbeschränkter Spinnstoffwaren eine mit Uebergrößenvermerk versehene Reichskleiderkarte vor- gelegt, so ist vom Verkäufer vor Abgabe jedes Bekleidungs- stückes zu prüfen, ob eine Vebergröße benötigt wird. Falls die Abgabe einer Uebergröße für erforderlich gehalten wird, ist die benötigte Ware gegen die in der Reichskleiderkarte des

von Bezugsabschnitten abzugeben, Vor Abgabe der Ware ist jedoch eine Uebergrößenbescheinigung nah der Anlage vom Verkäufer auszufertigen und von diesem sowne vom Käufer zu unterzeihnen. Die Uebergrößenbescheinigung verbleibt dem Verkäufer Und dient der Warenbeschaffung nah Maß-

gabe näherer Bestimmungen der Reichsstelle für Klei und verwandte Gebzete. gen der Reichsstelle für Kleidung

82

Frauenkniestrümpfe.

Frauenkniestrümpfe mit Gummirand dürfen ge i i | gen zivei Bezugsabschnitte der Reichskleiderkarte für S Thie Abirennung eines. Bezugsnachweises abgegeben und bezogen werden. 88 Gestrickte Socken für Männer und Knaben.

Gestritte Socken mit einem Gewicht bis zu 80 g je Paar

für Männer und Knaben dürfen gegen vier Sabscnitt

der Reichskleiderkarten für Ae ezugsabschnitte

und bezogen werden. | anner und Knaben abgegeben 8 4

Fehlerhaste Waren Stoffreste getra : | und Kollektionömuster“ ene Vorführkleider

(1) a) Fehlerhafte sowie angeschmußte un bezugsbeschränkte Spinnstofswaren, die 1 R zeichnet Und mit einem Preisnachlaß gegenüber dem Normal- preis von mindestens 15 v. H. verfauft werdên, dürfen für die Hälfte der für Normalware .vorgeschriebenen Anzahl von Bezugsabschnitten dér Reichskleiderkarte abgegeben und hbe- zogen werden. Keine Anwendung findet hierbei die Be- stimmung, daß beim Bezug von Socken und Strümpfen auf die Bezugsnachweise e und kf der Reicskleiderkarte für Männer und von Strümpfen auf die Bezugsnachweise f und g der Reichskleiderkarte für Frauen die erforderliche Abschnittszahl um 50 v. H. höher is als beim Bezug auf die übrigen Bezugsnachweise dieser Reichskleiderkarten.

b) Die Bestimmung, daß beim Bezug von Socken und

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatli 2,30 ÆK einschließlich 0,48 A Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer! bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆK monatlich. „Allé Postanstalten nehmen Béstellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorhécige Einsendung des Betrages einschließlich

Preußischer Staatsanzeiger.

etit-Zeile 1,10 X, einer dreigespaltenen 92 mm S 68 Wilbe str s :

f ilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseiti beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, es ist darin auch anzugeben unterstrihen) oder dur Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden follen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

l : n breiten E nzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

insbefondere welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal ande)

j

Verlin, Freitag, den 18. April, abends

den entsprechenden Bezugsnahweis abzutrennen hat, gilt auhch für den Bezug von Socken und Strümpfen Il. und IIT, Wahl (mit Ausnahme von Frauenkniestrümpfen mit Gummirand, vgl. § 2). f

0) Fehlerhafte Strünfpfe, die weder 11. noch IIT. Wahl sind, sondern als sogenannte Nähware in den Handel ge- bracht werden, dürfen gegen einen Bezug8abschnitt der Reichs- kleiderkarte abgegeben und bezogen werden. Vie Abtrennung eines Bezugsnachweises unterbleibt hierbei.

(2) Soweit auf die Reichskleiderkarte Meterware -ab- gegeben werden darf, können Meterreste, die in der Her- stellung, in der Verarbeitung oder beim Handel angefallen sind, für die Hälfte der jeweils vorgeshriebenen Anzahl von Bezugsabschnitten der Reichskleiderkarte abgegeben und be- zogen werden. Als Meterreste gelten Stoffabschnitte, die bei einer Stoffbreite bis zu 90 cm nicht über 1 m lang und bei einer Stoffbreite über 90 ecm nicht über 60 ecm lang sind. Reste unter 20 cm Länge dürfen ohne Bezugschein oder Reichsfleiderkarte abgegeben und bezogen werden. Meter- reste von Dekorations\toffen und dichten Gardinenstoffen dürfen bezugscheinfrei abgegeben und bezogen werden, wenn sie nicht länger als 2 m sind.

(3) Stoffabschnitte, die fehlerhaft und' in der Herstellung als sogenannte Fabrikationsabschnitte angefallen sind, können zu dem vierten Teil der jeweils vorgeschriebenen Anzahl von Bezugsabschnitten der Reichskleiderkarte abgegeben und be- zogen werden. Abschnitte dieser Art, die weniger als 1 m lang sind, dürfen frei abgegeben und bezogen werden.

(H Getragene Vorf@hrkleider und Kollektionsmuster, die mit einem Preisuachlaß von mindestens 25 v. H. verkauft werden können, dürfen für die Hä!fte der jeweils vorgeschrie- benen Anzahl von Bezugsabschnitten der Reichskleiderkarte abgegeben und bezogen werden, - i

85 Ausbesserung von Wirkl- und Strickwaren.

Für die Ausführung von Ausbesserungs- und Anstrick- aufträgen bei Wirk- und Strickwaren hat der Auftragnehmer von der Reichskleiderkarte des Verbrauchers für je ange- fangene 20 g verbrauchtes Garn einen Bezugsabschnitt ab- gutrennen, höchstens jedoch die Hälfte derjenigen Anzahl von Bezugs3abschnitten, die erforderlich wäre, um ein dem aus- gebesserten bzw. angestrickten Stück entsprehendes Beklei- dungs\tüdck fertig zu: kaufen. Uebersteigt der Garnverbrauch insgesamt 30 g nicht, so unterbleibt die Abtrennung von Bezugsabschnitten.

86 j Trauerkleidung.

(1) Als Trauerkleidung gelten für Frauen

1 schwarzes Oberkleid mit einem s{warzen Unterkleid, 1 schwarzer Rock mit einem s{hwarzen Unterkleid und mit einer shwarzen Bluse oder einem shwarzen Pullover; an Stelle des Oberkleides oder des Rockes mit Bluse oder Pullover kann auch 1 schwarze Kittelschürze oder 1 {hwarzer Kittel in diesem Falle ohne das s{chwarze Unterkleid ge- wählt werden, 1 shwarzer Schal, 1 Paar shwarze Handshuhe aus Spinnstoffen; Stoff als Meterware an Stelle der vorstehend auf- P Kleidungsstücke in der erforderlichen nge;

für Männer

| O Kratvaite, aar shwarze Handschuhe au i 2 Trauer A en, (2) Trauerkleidung ist nicht bezugsbeschränkt. Sie darf frei, jedoh nur gegen eine Bescheinigung des für den Käu- fer zuständigen Wirtschaftsamtes oder der zuständigen Karten- stelle verkauft werden. Die Bescheinigung trägt folgenden Wortlaut: „Der i i O: eo... ist zum freien Kauf von Trauerkleidung berechtigt. Die: Bescheinigung gilt viS Ut a Die Bescheinigung verliert 2 Monate nah dem Tage, an dem dexr Antragsteller Kenntnis vom Todesfall erlangt, ihre Gültigkeit. Auf der Bescheinigung ist vermerkt, was als nicht- bezugsbeschränkte Trauerkleidung gilt. Die Bescheinigung wird ausgestellt, wenn dem Wirtschaftsamt ooer der Karten- stelle der Sterbefall und dás Verwwandtschaftsverhältnis unter Vorlage - amtlicher Bescheinigungen nachgewiesen wird. So- fern es sich um Verlobte handelt, genügt es, daß das Ver-

Strümpfen der Verkäufer außer den Bezugsabschnitten auch

löbnis glaubhaft gemacht wird,

Postschectkonto: Berlin 41821 1 94 1

(3) Trauerkleidung darf gegen die im Absay 2 erwähnte Bescheinigung nur an folgende Angehörige des Verstorbenen frei abgegeben und von diesen frei bezogen - werden:

Ehegatten,

Eltern,

Schwiegereltern,

Geschwister und deren Ehegatten,

Kinder und deren Ehegatten,

Ee sofern die Verlobung glaubhaft gemacht ird,

(4) Auf der im Absay 2 erwähnten Bescheinigung des Wirtschaftsamtes oder der Kartenstelle ist M Kauf von Trauerkleidung unter Angabe der gekauften Warenart und -menge sowie des Namens oder der Firma des Verkäufers, des Ortes und des Datums zu vermerken. Die Bescheinigung verbleibt dem Käufer, damit er ggf. in mehreren Geschäften kaufen kann.

__ (5) Der Käufer von Trauerkleidung hat dem Verkäufer eine shriftlihe Empfangsbestätigung zu geben, in der Name und Anschrift des Käufers sowie Anzahl und genaue Waren- bezeihnung der gekauften Ware anzugeben sind. «Diese Embpfangsbestätigung berechtigt zur Warenbeschafsung wie ein Bezugschein.

S7

Abrundung des Punktwertes.

Ergeben sich beim Verkauf bezugsbeshränkter Spinn- stoffwaren bei der Berehnung des Punktwertes einer Ware Bruchteile eines Punktes, so sind die sich ergebenden Teil= punkte, soweit sie cinen halben Punkt oder mehr betragen, auf volle Punkte aufzurunden, soweit sie unter einem halben Punkt liegen, auf volle Punkte abzurunden. Entgegen- stehende Bestimmungen werden hiermit aufgehoben.

88 i § 1 dieser Durhführungsanordnung tritt am L Mai 1941, die übrigen Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. S9

§ 6 der Sechsten Durchführungsanordnung zur Verord- nung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 26. April 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 99 vom 27. April 1940) tritt am 30. April 1941, die übrigen Bestimmungen der Sechsten Durhsührungs=- anordnung treten mit dem Tage der Verkündung der vorz liegenden Anordnung außer Kraft.

Berlin, den 16. April 1941. Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft, Dr. Baue r. Anlage.

Firma:

Auf die für

(Wirtschaftsamt bzw. Kartenstelle) ausgestellte, mit dem Übergrößenvermerk

. ... “(Drt) E versehene Reichskleiderkarte bzw. Säuglingskarte Nr. folgende Spinnstoffwaren verkauft worden:

E

0.0.6 0:00:00 sind

Puntktlisten-Nummer, Größe und Punktwert der tatsächlich verkauften Übergröße

Stüæx f Punktlisten-Numnmer

bzw. und

Meter | Punktwert nach der für

den Kauf verwerteten Kleiderkarte

Warenart

Summe der verwerteten Kartenabschnite:

Summe der gutzuschrei- benden Punkte :

Die Notwendigkeit der Abgabe von Übergrößen ist für jede der verkauften Spinnstoffwareu geprüft worden. Die gat even Ausfüllung dieser Bescheinigung ist nah der Verbrauchsregelungs- Strafverordnung vom 6, 4, 1940 (Reichsgeseßblatt I S. 610) strafbar.

Unterschrift des Kindes Unterschrift des Verkäufer

bzw, Erziehungsberechtigten.