1941 / 91 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Apr 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs: und Staatsanzeiger Nr 90 ‘vom 19 April 1941. S, 4

Rechtsanwalt Dr. Wilmersdorf, ‘Rüdesheimer gegen den Klempner Karl Thiele, srüher Falkensee bei Berlin 272 R.

Schürhoff, Bln.-

178. 41 —; 4. Maria Mauricio geb...

Gabler, Bln.-Schöneberg, Meraner Straße 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Curt Arras, Berlin, Meinekestraße 24, gegen den Kauf- mann James Mauricio, früher Nizza 241 R. 80. 41 —; 5. Frau Tana Czarlinsky geb. Loewengard, Berlin- Wilmersdorf, Bregenzer Str. 1, Pro- zeßbevollmächtigter: Konsulent Fsrael Apt, Berlin-Charlottenbuxg, Momm- senstraße 22, gegen Kaufmann Bruno Czarlinsky, früher Berlin 217 R. 51. 41 —; 6. Frau Helene Birnbaum geb. Horowig. Bln.-Weißensee, Lang- hansstr. 146, Prozeßbevollmächtigter: Konsulent Dr. Ernst Zsrael Ostberg, Berlin, Beuthstr. 10, gegen den Damen- shneider Leon Virnbaum, früher Berlin 241 R. 297. 40 —; 7. Frau Gertrud Bernstein geb. Lange, Berlin, Kommandantenstr. "51, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gräb- ner, Berlin, Mohrenstraße 15, gegen Ehemann- Simon Bernstein, La Paz, Bolivien 215 R. 72. 41 —; 8. Frau Frieda Friedmann geb. Zinke, Bln.- Charlottenburg, Lohmeyerstr. 26, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Go- lis, Berlin, Tauenßzienstraße 15, gegen den Vertreter Chil Friedmann, früher Bln. - Charlottenburg, Lohmeyerstraße Nr. ‘26 241 R. 58. 41 —; 9. Grund- stüSafktiengesellschaft Frankenstraße 14 in Liqui, vertr. durch ihre Abwickler, a) Bücherrevisor Werner Altrogge, Charlottenburg, Giesebrechtstr. 5; b) Frau Emmy Hoevpe, Berlin, Neue Winterfeldtstr, 47, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Frhr. v. Lüdinghausen gen. Wolff, Berlin, gegen den früheren Rechtsanwalt Dr. Bruno Weil, früher in Berlin 273 0. 40, 41 —; 10. Rechtsanwalt Dr. Friß Hummel, Bln.-Charlottenburg, Sybel- straße 67, gegen 1. Armin Nobinson, 2, Frau Gertrude Lackenbach-Nobin- son geb. Lieske, beide früher in Lugano (Schweiz), Hotel Bristol- 244 0. 36. 41 —; 11. die minderjährige Hilde Rita Bullerjahn, vertr. durch ihren geseßlichen Vertreter, den kaufm. An- gestellten Hans Bullerjabn, beide Ber- lin-Charlottenburg, Wielandstraße 16, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Lucht, Berlin, Potsdamer Straße 1, gegen Kaufmann Max Lindemaunt Etam —, früher Nizza, Boulevard Du- bouhage 2 28.0 2M 12. Frau Olga Siewert geb. Betker, Bln.-Tegelort, Luisenstr. 14—19, Pro- zezbevollmächhtigter: Rechtsanwalt Stamm, Berlin, gegen den Edmund Siewert 265 R. 220. 41. —; 13, Kaufmann Friy Schäffner, Char- lottenbúrg,- Wilmersdorfer Str. 98/99, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bode, Berkin, Bülowstraße 100, gegen 1, Dr. Bronislaw Goldmann, 2. dessen Ehefrau Melanie Goldmann, geb: Stare, unbekannten Aufenthalts 210 0. 13. 41 —; mit den Anträgen zu 1 bis 8 und 12 auf Ehescheidung, zu 9 den Beklagten zu verurteilen, in die Löschung der für ihn im Grundbuche des Amtsgerihts Schöneberg von Schöneberg Bl. Nr. 4703 in Abt. Ill unter Nr. 17 eingetragenen Forderung von 50000 nebst Zinsen zu willi- gen, zu 10 Beklagte als Gesamtschuld- ner zur O von 3375 NAM nebst 4 v. H. Zinsen seit Klagezustellung zu verurteilen, Ehemann weiter zu ver- urteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden, zu 11 auf \Zahlung - von 23 998,80 N.AÆ nebst 4 v. H. Zinsen hier- von seit a P sowie 4 v. H. Zinsen von je 142,85 N jeweils seit dem 1. der Monate Dezember 1938 bis «Fanuar 1941, eventualiter 13 999,30 l. Æ nebst 4 v. H. Verzugszinsen von je 14285 NA jeweils seit 1. der Mo- nate Dezember 1938 bis Januar 1941 einschl. Ferner in Zukunft für die Zeit vom Februar 1941 bis einschl. Oktober 1952 in Monatsnachtragsraten, be- ginnend mit dem 1. 3. 1940, monatlich weitere je 14285 NA nebst' jeweils 4 v. H. Binsen davon zu zahlen, zu 13: es wird festgestellt, daß der zwischen dem Kläger und den Beklagten, ver- treten durch deren Unterbevollmäch- tigten, den Konsul Stanislaw v. Sa- dowski, auf Grund des von dem Konsul Stanislaw v. Sadowski zu notariellem Protokoll vom 3, Mai 1940 gemachten Angebots abgeschlossene Vergleih über 50 000 NAÆ gultig ist. Der beklagte Ehemann duldet die Zwangsvoll- streckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau. Die Kläger laden die Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Grunerstraße, und zwar: zu 1 auf 25. September 1941, 10 Uhr, Zimmer 247, zu 2 auf 7. Juni 1941, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 3 auf 24. Juli 1941, 10 Vhr, Zimmer Nr. 244, zu 4 auf 26. Juni 1941, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 5 auf 18. Juni 1941, 11 Uhr, Zimmer Nr. 235, zu 6 auf 14. Juni 1941, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 7 auf 26. Juni 1941, 10 Uhr, Zimmer Nr. 215, zu 8 auf 26. Juni 1941, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 9 auf 27. Juni 1941, 10 Uhr, Zimmec A 333, zu 10 auf 28. Juli 1941, 10 Uhr, Zimmer 383, zu 11 auf 31. Juli 1941,, 10 Ühr, Zimmer A 333, u 12 auf 28. Juni 1941,

Play 4, |

¡ 10 Uhr, Zimmer 235, zu 13 auf ordnungsblatt für die sudetendeutschen

dur einen bei diesem Gericht zugelasse-

antvalt, zu 4 bis 9 Konsulent als Pro-

zeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 16. April 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[2156] Oeffentliche Zustellung.

2/6 Gen. 11, Es flagen: 1. Frieda Berberich, geb. Decker, in Frankfurt a. M., Klägerin, Prozeßbevollmächtig- ter: Rechtsanivalt Göllner, gegen Salo- mon Berberich, früher in Frankfurt a. M., auf Ehescheidung gemäß § 49 Eheges. 2/7 R 52/41 —; 2. Haupt- lehrertn Theodore Fuhrmann in Rhein- zabern (Pfalz), Klagerin, ProzeßbevoUz mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Brink, gegen a) Aron Otto Fsrael Grof, Bankprokurist, b) dessen Ehefrau Erna geb. Bloch, beide früher in Frankfurx a. M., jegt in London, auf Einwilli- gung in die Abtretung der 1m Grund- buch von Höchst a, M. Blatt 482 Abt. Il] unter Nr. 3b eingetragenen Briefhypothek über 2782,87 &, nebst Zinsen seit 1. 8. 1930 an die Klägerin 2/7 0 21/41 —; 3. Anna Dach. geb, Wolfmaier in Frankfurt a. M., Prozep- bevollmächtigter: „Rechtsanwalt Dr. Breitbach, gegen Julius Jsrael Dach, früher in Frankfurt a. M., .auf Ehe- [heidung nah § 49 Eheges. 2/2 R 60/41 —; 4. Minna Wolff in Komotau, Sudetengau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fahrenhorst gegen Kaufmann Louis Wolff, früher in Frankfurt a. M., auf Feststellung, daß Klägerin nicht das: Kind des Beklagten ist 2/9 R 45/41 —. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Land- gericht Frankfuxt a. M., zu 1: vor die 7. Zivilkammer auf 25, Juni 1941, 10 Uhr, zu 2: vor die 7. Zivilkammer auf 4. Juni 1941, 11 Uhr zu 3 vor die 2. Zivilkammer auf 24. Juni 1941, 9 Uhr, zu 4: vor die 9. Zivil- kammer auf 10. Juli 1941, 9 Uhr, mit der Aufforderung, jtd durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Frankfurt a. M., 15. April 1941,

Geschäftsstelle des Landgerichts.

[2274] Oeffentliche Zustellung. _Die Frau Erika Mey geb. Grünvogel in Neumark, Westpr., Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Foege in Graudenz, klagt gegen den Maler Kon- stantin Mey, unbekannten Aufent- halts, auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegeseßes vom 6. 7. 1938. Die Klä- gerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung“ des Rechtsstreits vor. die 2. Zivilkammer des. ‘Land- gerichts tit Graudenz auf den 18. Juni 1941, 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Graudenz, den 10. ‘April 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [2271] Oeffentliche Zustellung.

82 C. 137, 41. Der Hilfsarbeiter Hermann Fsrael Salomon in Berlin- Charlottenburg, Gervinusstraße 3, klagt gegen 1. den Kaufmann Rudi J\rael Salomon, 2. den Kaufmann Fríiy Jsrael Salomon, früher in Berlin- Charlottenburg, Gervinusstraße 2, wegen Unterhalts auf Zahlun von je 100,— NA monatli seit bin 1. April 1941. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht ‘in: Charlottenburg, Amtsgerichtsplab, auf den 6. Juni 1941, 9 Uhr, Zimmer 134, geladen. g O Eg, den 8. April Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[2273]

Karl Robert Merz, früher Barner, geb. 21. 7. 1923, klagt mit dem Antrag auf vorläufig vollstreckbares Urteil gegen Robert Merz aus Schlierbach, derzeit mit unbekanntem Aufenthalt in Ame- rika, auf rückständigen Unterhalt von 921 RNA vom 1. 1. 1937 bis 21. 7. 1939. Beklagter wird vor das Amtsgericht Göppingen zur mündlihen Verhand- lung auf 29, Mai 1941, 16 Uhr, geladen. G Amtsgeriht Göppingen.

[2275] BVestallungs8urkunde.

Der Verwaltungstechniker Gustav Werse in Berlin-Wilmersdorf, Güntel- straße 46, ist gemäß §8. 2 der Ver- ordnung über den Einsaß des südischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (RGBl. I

und zur Veräußerung des 14 Grund- stückSanteils in Berlin, Kluckstr. 8 (Eigentümer: Ernest Löbel, Sohn und Erben des verstorbenen, bisher im Grundbuch als Miteigentümex einge- tragenen Adolf Löbel), “als Treu- händer eingeseßt.

Verlin, den 15. April 1941.

Der Stadtpräsident der Reichshauptstadt. Berlin.

[2276] Verlautbarung,

ITI Wi Jd G 1 2362/41. Auf Grund dér S8 1, 2, 3 und 6 dex Verordnung über den Einsaß des jüdishen Ver- mögens vom 3, Dezember 1938 (Vec-

nen ju 1 bis 3, 10 bis 13 Rechts-

S. 1709) zur einstweiligen Verwaltung |-

29. Juni 1941, 10 Uhr, Zimmer | Gebiete S. 266) gebe ih den abwesen- Nr. 222, mit der Aufforderung, sih | den Jnhabern der Firma Agalma- tolyt- und Quarzitwerk Gesellschaft ; [n 0H in Brunnersdorf, Land- | kreis Kaaden, auf, bis zum 10. 5.

1941 ihre Anteile zu veräußern, anderenfalls ich einen Treuhänder zur Veräußerung etnseßen werde. Karlsbad, den 16, April 1941. Der Regierungsprüäsident.

[2277]

nung über den Einsaß des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 19388 RGBl, I S. 1709 fordere ih hiermit die Ve- rechtigten auf, die jüdische Liegen: schaft Wiesbaden, Sonnenberger Straße. Nr. -14, innerhalb von 14 Tagen zu veräußern, andernfalls ih einen Treuhänder mit der Ver- äußerung beauftragen werde. Wiesbaden, den 8. April 1941. Der Regierungspräfident. [2153] Oeffentliche Zustellung. i 52. C. 199. 41. Die Witwe Emmi Schweitzer geb. Kirchgaesser in Berlin W ‘15, Lietenburger Straße 16, klagt gégen: 1. den früheren Angestellten der polnishen Gesandtschaft Stanislaus Kosinä, 2, dessen Ehefrau Helena, früher in Berlin W 35, Kurfürsten- straße 37, wegen ererbter Zahnarzt- forderung auf Zahlung von 228,15 l. K nebst 4 % Zinsen seit dem 1. August 1939 als Gesamtschuldner, ferner gegen den anen zu 1 auf Duldung der Zwangsvollstreckung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht in Charlottenburg, Amtsgerichtsplaß, auf den 21. Juni 1941, §9 Uhr, Zimmer Nr. 118, geladen. Verlin-Charlottenburg, 10: 4. 1941. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

A Berlufí- und M Sundfachen.

[2279] Aufgebot. : Jsar Lebensversicherungs-Aktien- gesellschaft.

Versicherungs\chein Nr. 771 950, Versicherte Willy Mayr, Augsburg, geb. am 29. 2. 1912, und Mary Maye’ Augsburg, geb. 2. 2. 1905, ist ab: handen gekommen, Der Fnhaber des Dokumentes wird hiermit aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei derx vorbezeichneten Gesellshaft zu melden, andernfalls der genannte Versiche- Cen hiermit für kraftlos erklart wird.

München, den 16. April 1941,

Der Vorstand.

[2278]. j : Allianz SEUSRN A RELAISS

Aufgebot von Policen,

| „Folgende von uns- ausgestellte Ver-

siherungsscheine sind abhanden ge- kommen : Vs.-Nr. Name

B 707469 E. Brederedck (Hinterlegungsschein)

B 7025751 Dr. Joh. Franke 18. 5,93

(Hinterclegungs\scheine) A 308130 Großmann, R. 25. 8.79 A 207367 Wichmann, W. 3, 1.13 L 100570 Dr. O.-Pelher 8. 3.00 L 93883 H. Bergen und 9. 9.81 ; Ehefrau 411, 3,85 B 831437 Kopietz, Jos. 9, 5,88 S N Ailiau, 6 9.. 5.99 A 40726 O E s A 7293 Elsholz, R. 28. 6.76 Die Fnhabex werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei der vor- bezeichneten Bänk zu melden, anderenfalls die Versicherungsscheine hiermit für kraft- los erklärt werden. Verlin, den 19. April 1941, i Der Vorstand,

gefellschaften.

[2296]

geb. am 29.10.86

Kurort Aktiengesellschaft

j Sauerbvrunn.

Aus dem Aufsichtsrat ist das Auf-

sihtsratsmitglied Dr, Anton Giay aus-

geschieden.

Kurort Aktiengesellschaft Sauerbrunn.

[2290] ; Döbelner Straßenbahn A.-G., Döbeln.

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Montag, den 5. Mai 1941, nachmittags 15 Uhr, im Weinzimmer des : Ratskellexrs in Döbeln s\tattfinden- den Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des 1940 um Beldlubs für

das Fahr 1940 und Beschlußfassung über Verwendung des Gewinnes.

. Erteilung der Entlastung an den Vorstand und den Aufsihtsrat der Gesellschaft.

. Wahlen zum Aufsichtsrat, :

. Wahl des Rechnungsprüfers für

das Fahr 1941. Anträge,

Gemäß Artikel 11 § 6 der Verord-

4. Wa

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrectes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 3. Werktage vor der Versamm- ung a) bei. der Gesellschaftskasse in Döbeln oder

b) bei der Stadtbank in Döbeln oder bei der Allgemeinen Deutschen AECDLANRS Filiale in Döbeln, oder

c) bei einem deutschen Notar hinterlegt haben.

Bei Hinterlegung an den unter a und b genannten Stellen entstehen keinerlei Kosten.

Döbeln, den 17. April 1941.° Der Auffichtsrat der Döbelner Straßenbahn A.-G. Oswald Greiner, Vorsiger.

[2308] Maschinenfabrik Greveubroich Aktiengesellschaft. _ Vir geben hiermit beïiannt, daß das Mitglied unseres Aufsicht8rates Herr Direktor Karl Ewald, Magdebuxg, in- folge Ablebens ausgeschieden ist. Magdeburg-Bucfau, 15. April 1941. Der Vorstand. W. Kleinherge W: Langen

[2286] : Eiseubahn-Vank, Frankfurt a. M. Wir haben uns dazu entschlossen, von der durch Obligationörversammlungs- beschluß eingeräumten Erleichterung, die Zinsen auf unsere Obligationen. nur einmal im Fahr zu zahlen, niht mehr Gebrauch zu machen. Fn Zukunft findet die Einlösung der. Zinsscheine also wieder halbjährlich, jeweils am l. 5. und 1. 11. statt. Der Zinsschein Nr. 17 wird ab 1. 5. 1941 bei den befannten Einlösungsstêëslen bezahrt. Frankfurt a. M., 16. April 1941. Der Vorftand.

[2284] | :

I. A. John Aktieuges2ll\{aft,

Erfurt.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 9, Mai 1941, vormittags 11/2 Uhr, in Erfurt im Hause Kossénhaschen stattfin- denden ordentlichen Hauptversamm- lung eingeladen.

: Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des festgestellten Fahresabshlusses ür 1940 mit dem Bericht des Au7- iht8rates,

2 Amen über die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. i

3. Beschlußfassung über die Verwen-

Wal des Reingewinnes.

des Abs Geschäftsjahr 1941. Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist erforderlich, 2a) die Aktien spätestens am 5, Mai 1941 während der Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse in Erfurt oder bei einer Effektengirobank eines deutshen Wertpapierbörsenplatzes oder bei den Banken Hardy «& Co. G. m, b, H., Berlin, Bankhaus Adolph Stürcke, Erfurt, und Dresd- ner Vank, Filiale Erfurt, - bzw. deren Beauftragten oder bei einem deutschen Notar hinterlegt werden. Der Vorstand. Schüße, Göttmann.

ais ehniner Kleinbahn A. G. Namens und im Auftrage des Vor- sibers des Aufsichtsrats werden die Aktionäre unserer Gesellshaft hiermit zu der am Freitag, dem 9, Mai 1941, um 11,30 Uhr in Potsdam, Alte Zauche 67, (Hàus I, Sizungs- saal 1) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ergebenst einge- laden. Tagesordnung: ;

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstandes und des FahreZab- {hlusses für 1940 mit dem Bericht

2 Beschlußfastung üb die Entlast

. VDeschlußsassung Uber die En ung de Vorstandes und des Aufsihts- rats.

3. Beschlußfassung über die Tage- gelder der Aufsicht8ratsmitglieder.

Zur Ausübung des Stimmrechts in

der Hauptversammlung sind nur die- jenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor der Haupt- versammlung in den üblichen Ge- \chäftsstunden entweder bei der Vahn- fasse in Lehnin, ‘bei der Branden- burgishen Provinzialbank und Girozentrale in Berlin Sw 68, Alte akobstr. 130/132, bei derx Kreis- sparkasse des Kreises Zauch-Belzig in Belzig oder deren Nebenstelle in Lehnin, - bei: öffentlichen Jnstituten oder bei einem Notar hinterlegt haben.

An Stelle der Hinterlegung der Aktien

genügen auch amtliche Bescheini-

gungen von Reichs-, Staats: oder

Kommunalbehörden und -kassen so-

ivie von der Reichsbank und deren

Nebenstellen über die bei diesen be-

findlichen Aktien. Wegen des Ver-

fahrens bei der Hinterlegung der

Aktien und der Erteilung der Einlaß-

karten wird auf § 26 der Satzung ver-

wiesen.

Potsdam, den 16. April 1941.

Der Vorstand.

Bordhart. Schale.

lußprüfers für das [as

[2293] Lübecker Flender-Werke Aktiengesellschaft. E Die Aktionäre unserer Gesellshaft werden hiermit zu der am Freitag den 16. Mai 1941, vorm. 10,30 Uhr, “stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Fahresab\shlusses für das Geschäftsjahr 1940 sowie des Geschäftsberihtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates. i

. Beschlußfassung über die Vertei--

lung des Reingewinns...

. Beschlußfassung übsr die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts rates. i

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abshlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die späteftens am 12, Mai ihre Aktien bet einem deut- schen Notar oder bei einer Wért- papiersammelbank bis zur Beendi- gung der Hauptversammlung hinter- egen. i

Lübeck, den 16. Aprîl 1341

Der Vorftand.

[2288]

Salzburgische Bergwerks8- und Hititten-A. G., Salzburg. Einladung zur ordentlichen Sauptversamnmlung.

Die Aktionäre werden zu. der am 15, Mai 1941, vorurittags 11 Uhr, im Hotel Oesterreichisher Hof, Salzburg, stattfindenden ordentlichen Haupt-

versammlung eingeladen. Tagesordnung: i 1. Vorlage des Geschäftsberichtes, der Bilanz sowie Gewinn- und Ver- lustrechnung füx das Geschäftsjahr 1940.

. Beschlußfassung über die Gewinn-

verteilung. Ï /

. Beschlußfassung über die Entlastung

“dés Vorstandes und des Aufsichts-

rates. A

4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern,

5. Wahl des Bilanzprüfers.

6. Verschiedenes. i Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, die ihre Aktien oder die Hinter- legungsscheine eines deutschen No- tars, aus welchen die Nummern der hinterlegten Stücke ges O sind, spätestens am 10. Mai 194 während der üblithén Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse’ in Mittere- ill, Haus Nr. 107, oder bei einer Werts papiersammelbaunk oder bei einem Notar hinterlegt haben und bis zum lassen. dex Hauptversammlung dort be-

en. Mittérfill, den 17. April 1941. Der Vorstand. :

2294} : / s Aende Elektricität8-

Lieferungs-Gesellschast Aktien:

gesellschast, Sagan.

Einladung zur ordentlichen. Haupts

versaminlung am 9. Mai: 1941, 12 Uhr, im Sihungssaal des Land- ratsamte3s, Sagan. i

_ Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses für 1940 nebst Bericht des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung. O i

3. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates. i j

. 4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941. :

Aktionäre, die das Stimmreht aus- üben wollen, haben ihre Aktièn dder Hinterlegungsscheine einer Effekten- girobank eines deutschen Wert- papierbörsenplaßes oder eines deut: schen Notars spätestens am 6. Mai 1941 bei der

Reichs-Kredit: Gesellschaft A. G., Berlin W 8, Behrenstvaße 21/22,

Schlesische Landesbank, Breslau 1, Zwingerstraße 6/8, Ur

Kreissvarkasse zu Freystadt, Nor. Schles, : 4

Kreissparkasse in Sagan,

Gesellschaftskasse in Sagan, Alter Ring 11, : ;

zu Hinterlegen. Die Hinterlegung kann auch derart erfolgen, daß Aktien mit Zustimmung einer Fle gunarlete für diese bei einer Bank bis zur Be- endigung der Hauptversammlung - im Sperrdepot gehalten werden.

Sagan, den 16. April 1941. ommunale Elektricitäts- Lieferungs-Gesellschaft Aktien- : gesellschaft.

*Der Vorstand.

Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtämtlichën

‘Teil, den “Anzeigenteil und für den:

Verlag: j / Präsident Dr Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: M LATNN in Berlin- harlottenburg.

Drutck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin. fol

Vier Beilagen

‘(einschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister-Beilage),

i Ir. 91

Deutscher

E L L LS ae

-

Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

o

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Inhalt des amtlichen Teiles.

_ Deutsches Reich.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Einführung einer Anzeigepflicht über den Abschluß und die Aenderung von Großabnehmerverträgen in der Energie-

wirtschaft. Vom 15. April 1941. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesezblatts, T T N

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §8 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Junern vom 12. Fuli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29.- August 1939 IIT Wi/Jd 7126/39 wird das gesamte Vermögen, u. a. das im Katastralgebiet Troppau-Stadt unter Einlage- zahl 247 verzeichnete Hausgrundstück, des Kaufmanns Her- mann Nath, geb. 2. November 1882 in Troppau,- zuleßt dortselbst, Jägerndorfer Str. 12 wohnhaft, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Troppau, den 17. April 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Zweite Verordnung

gur Durchführung der Verorduung über die Einführung einer nzeigepsliht über den Abschluß und die Aenderung von Großabnehmerverträgen in der Energiewirtschaft.

Vom 15. April 1941.

Auf Grund des § 3 der Verordnung über die Einführung einer Anzeigepflicht über den Abschluß und die Aenderung von Grvßabnehmerverträgen in der Energiewirtschaft (An- geigepflihtverordnung) vom 12. Februar 1940 (Reichs- geseßbl. 1 S. 349) wird verordnet:

Der § 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Einführung einer Anzeigepflicht über den Abschluß und die Aenderung von Großabnehmerverträgen in der Energiewirtschaft vom 5. April 1940 (Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 88 vom 15. April 1940) erhält nach- stehende Ziffer 4:

4. Entscheidungen der Vertragshilfegerihte nah der Verordnung über die Vertragshilfe des Richters in Energiewirtschaftssachen vom 1. April 1940 (Reichs- geseßbl. I S. 577) sowie die vor einem solchen Ver- tragshilfegeriht geschlossenen Vergleiche.“

Berlin, den 15. April 1941:

Der Reichskommissar für die Preisbildung.

Wagner... Et g F u

Bekanntmachung. : Die-am 19. April 1941 ausgegebene Nummer 41 des Reichsgesezblatts, Teil I, enthält:

Vêvoxdnung über die Anwendung der Jugendstrafrechts- verordnung im - Protektorat Böhmen und VPiiranaf om 27. März 1941,

erordnung über gewerberehtliche Fristen in den Reichs- gamen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland, n . April 1941.

Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Deutsche p S taitmer im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom T A 1941. :

erordnung über die Anlegung von Dampfkesseln. Vom 9. S ES S een 7

erordnung über die Einrichtung des Reichskriegs\hädenamts. Vom 15. April 1941. Iung NeAAE G

Umfang: 24 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. Postver- sendungsgebühren: 0,03 l. für ein Stück bei Voreinsendung auf unjer Postscheckonto: Berlin 96 200.

__ Berlin NW 40, den 21. April 1941. Reichsverlagsamt, J. V.: Stern.

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druckreif einzusenden, insbe\ondere

Berlin, Montag, den 21. April, abends

ESlastische Unfallverhlitungsvorschriften.

Die Unfallverhütungsvorschriften für die gewerblichen Be- triebe erfassen ein rundes Viertel unseres Volkes. Die geseßliche Verpflichtung der Unternehmer, sih zu Berufsgenossen schaften zu- Gan ben und von hiex aus die für den Schug ihrer Gefolgschasten notwendigen Unfallverhütungsvorschriften- zu er- lassen, trägt entscheidend zu dem E Charakter dieser Vorschriften bei. Wie vom Reichsverband der gewerb- lichen Berufsgenossenschaften erläuternd mitgeteilt wird, kommt hon der erste Anstoß zu neuen Vorschriften unmittelbar vom

etriebsgeshehen, wenn nämlih durch die Verwendung neuer Werkstoffe oder neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsbedin- ungen auch neue Unfallgefahren auftauhen. Die ständig enge erüUhrung zwischen Betriebsführer und technischen Aussichts- beamten sies rt dem N, Aufsichtsdienst dec Berufs- genen igant in kürzester Zeit ein abgerundetes Bild der neuen erhältnisse. Doch wird ein überstürztes Aufstellen neuex Vor- riften vermieden. A vielmehr werden die Betriebs- führer dur die vorläufige Herausgabe e S Richt- linien über die einstweilen N Z2qhußmaßnahmen unterrichtet. Erst wenn diese aßnahmen ausreichend lange praktisch erprobt, ergänzt. und auf ihre wirtschaftlichen Aus- wirkungen untersucht worden sind, erläßt der aus dem Kreise der Betriebsführerx des betreffenden Fndustrie- oder Gewerbe- gueiges berufene Leiter der Berufsgenossenschaft die endgültigen orschriften, die mit der O des Reichsversicherungs=- amts rechtsverbindlich werden. etriebsnah wie die Ent- Reus und Ausstellung der Vorschriften ist auch ihre Durch- führung in den einzelnen Betrieben. Sie ist Sache des Betriebs- führers und kann daher alle betrieblihen Sonderverhältnisse gebührend berüdsihtigen. Die Mitwirkung der Gefolgschaft an einer auf ihren Betrieb zugeshnittenen Durchführung der Vor- schriften ist durch die Tätigkeit dex Arbeits\schuyzwalter und Un- e O sichergestellt. Verantwortungsbewußte und ür die Fragen der Unfallverhütung aufgeschlossene Betriebe müssen ns die berufsgenossenschaftlihen Unfallverhütungsvor- \hriften als ureigene Vorschriften einpfinden. Für die Ausrich- tung der an die Betriebseinrihtungen zu stellenden Forderungen auf die allgemeinen Belange sorgt die unter Führung der Zen-

Sinkende Arbeitslosenkurve in Frankreich.

Paris, 19. April. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums betrug die Zahl der Arbeitslosen in Frankreih am 19. 10. 1940 1 059 299; am 15. 83. 1941 zählte man noch 534391. Fn Paris waren am 19. 10. 1940 537 557 Personen arbeitslos, am 15. 8. 1941 nur noch 266 663.

Irorwegens Außenhandel auf dem Wege der Gesundung.

Oslo, 19. April. Fn Oslo ershien am Freitag die erste kammer in Norwegen. Hierin N der Leiter der Haupt- abteilung Volkswirtschaft beim Reichskommissar, Otte, einen grundlegenden Aufsaß über „Norwegens Außenhandel auf dem Wege der Gesundung“. Darin wird betont, daß das neue Wirt- scaftsdenken in Europa auch Norwegen zu wandeln beginnt. „Reich geworden durch viele Erfahrungen der Vergangenheit, in

A der Norwegen oft Deo das Ee Gesicht Englands erkennen e

konnte, hat es im biet: nen Fahr ‘die Grundlage zu legen be- gonnen, um in absehbarer A Wi seine Wirticheft krisenfest estalten zu können. "Fn diesem Bemühen A die deutsche Be- eßung Norwegen wertvolle und grundsäßliche Hilfe Men lassen. Und gerade auf dem Gebiet des Außenhandels haben wir in der bereits vorliegenden Handelsbilanz für das Jahr 1940 einen untrüglihen Beweis für eine Wandlung ut Guten. Diese Handelsbilanz, so heißt es in dem Aufsay weiter, be- deutet nihts anderes, als daß auch im Fahre 1940 Waren nah Norwegen eingeführt werden konnten wie in normalen Zeiten. Diese Tatsache sei um so bemerkenswerter, als Norwegen infolge des Krieges seine Einfuhrwege . aus Uebersee verloren habe und die gesamte Belau Norwegens aus dem europäishen Raum vorgenommen werden müßte. Berau aber Je eine Umstellung erforderlich gewesen, die ebenso plöblih wie radikal vor sich gehen müsse. it Genugtuung könne -man“ heute feststellen, daß mit Hilfe Deutschlands diese Umstellung in dem Ausmaß gelungen sei, daß gleichzeitig auch wertvolle Grundlagen für die zukünftige Gestaltung des norwegischen Außenhandels geboten worden seien. Durch die Beschlagnahme und damit durch den Verlust der nor- wegischen Handelsflotte seien die Einnahmen hieraus ausgefallen. Da - ebenso wie der Prvatmann auch ein ganzes Volk bzw. eine Volkswirtschaft ‘niht mehr einkaufén könne als Gegenwerte vor- handen sind, so müsse Norwegens ganzes Bestreben darauf ge- rihtet sein durch eine Steigerung seines: Exports für einen Zah- lung8ausgleih Sorge zu wagen, Der Möglichkeiten hierfür gebe

es’ genug in Norwegen. „Wenn troß des Krieges und troß der Besetzung auch der Export im Jahre 1940 gegenüber 1935 dem

Ausgabe des neuen Mitteilungsblattes der Deutschen Handels: |

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tralstelle für Unfallverhütung beim Reichsverband der gewerbs lihen Berufsgenossenschaften stehende Arbeitsgemeinschaft für Unfallverhütung.

DurchführungsSanweisung lber Krieg8preife und -gewinne auch im Handel.

Eine der wichtigsten kriegswirtschaftlihen Bestimmungen ift der § 22 der Kriegswirtschaftsverordnung, wonach Preise und Eut- gelte für Güter und O jeder Art nah den Grundsäßen der kriegsverpflichteten Volkswirtschaft gebildet werden müsjen. Durh eine besondere Durchführungsanweisung des Reichs- fommissars für die Preisbildung ist diese Bestimmung kürzlih für den Bereich der Reichsgruppe Fndustrie ausgebaut worden mit dem Ziele der Senkung überhöhter Preise und der Unterbindung bzw. Abschöpfung von Kriegsgewinnen. Nunmehr ist eine ent- sprehende Anweisung auch für den Bereih der Reichsgruppe Handel erschienen. Um eine für jeden Kaufmann anwendbare Faustregel dafür zu gewinnen, ob Preise angemessen oder zu hoch seien, geht der Reichskommissar für die Preisbildung vom Gewinn des Unternehmens aus. Seine Höhe L ihm der Maßstab dafür, ob die Preise gesenkt werden müssen. Das {ließt niht aus, daß im Einzelfall auch einmal bei hoben Gewinn der Einzelpreis durchaus angemessen, bei niedrigem Gewinn aber der Preis zu hoh sein kann. Der Maßstab des Gewinns- soll lediglich dem ein- elnen Unternehmer sagen, ob, ganz allgemein gesehen, in seinem

etrieb die Notwendigkeit oder Möglichkeit einer Preissenkung be- steht. Dies führt der Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Dr. F.“W if er, in einem Kommentar im „Presse- dienst des Einzelhandels“ aus, in dem er ausführlih zu: der Neu- ordnung Stellung nimmt. Alle Kräfte müssen angestrengt werden, um den Krieg so billig wie möglich zu führen und dem Verbraucher angemessene Preise zu bieten. Dem Reichskommissac für die Preis- bildung kommt es daher in erster Linie auf eine Senkung der Preise an. Die Reichsgruppe Handel und die ihr unterstellten Organisationen werden ermächtigè, den einzelnen Handelsunter- nehmungen die le die Ermittlung und Verwendung eines unter den Kriegsverhältnissen unangemessenen hohen Gewinnes erforder- lihen Einzelanweisungen zu geben und so ihre Mitglieder verant- wortlich zu beraten.

LTBirtschaft des Auslandes.

leßten Normaljahr sich behaupten konnte, so ist auch das ein Cutliges Zeichen für die vollzogene Wandlung im norwegischen lußenhandel. Fn 1939 betrug der deutshe Anteil an der nor- wegischen Ausfuhr 16,7 % und stieg in der Zeit vom April bis Dezember 1940 auf nahezu 70 %. Deutschland E also in der Lage gewesen, 70 2% des egten Exports aufzunehmen und konnte somit rund 53 % der durch die Blockade und durh den Krieg für Norwegen ausgefallenen Absaßgebiete erseßen.“

Für 8!/, Mrd. Lei Anleihen der rumäniscken Staatsbahndirektion.

Bukarest, 19. April. Die rumänishe Staatsbahndirektion ist durch Gese ermächtigt worden, zur Bezahlung deutscher Liefe- rungen im Rahmen des FFnvestitions -und Reparaturprogramms 314 %ige f Æ-Obligationen bis zum Betrage von 4 Mrd. Lei aus- zugeben, die vom rumänischen Staat garantiert sind. Die Tilgung Ceiolat in gleichen Vierteljahresraten bis zum 1. 4. 1947; die erste Zahlung exfolgt am 1. 7. 1942. Die Zinsscheine werden jährlich eingelöst. Die Obligationen sowie die Lieferungsverträge mit deutschen Firmen sind steuerfrei und von allen sonstigen Staats- und Kommunalabgaben befreit.

Die Staatsbahndirektion wird gleichzeitig ermächtigt, für die Bezahlung anes Lieferungen Anleihen bis zum Gesamt- betrage von 41s Mrd. Lei bei den Kreditinstituten aufzunehmen, die ebenfalls vom Staate garantiert werden und bei 5 iger Ver- zinsung innerhalb von 5 Fahren vom 1. 4. 1942 ab in Halbjahres- raten zu tilgen sind.

An der Seite der Achsenmächte. Rumänien erwartet engere Zusammenarbeit mit den Balkan=- : ländern.

Bukarest, 19. April. Das Wirtschaftsblatt „Argus“ veröffent- liht eine offenbar von gewissen Wirtschaftskreisen inspirterte Stellungnahme zu den wirtshaftlihen Folgen des sih abzeich- nenden deutschen Sieges in Jugoslawien und Griechenland sowie der dadur ermöglichten Aenderung der Haltung der Türkei. Daduxch würden sh im wirtschäftlihen Sektor bedeutende Ver- ändernngen im Sinne neuer Versorgungs- und Austauschmöglich- keiten ergeben, die bis jeßt wegen der zum Teil kriegführenden, zum Teil neutralen Haltung dieser Länder niht möglih wären ! Runiränien häbe- aus Serbien, Griechenland und der Türkei viele wichtige Lebensmittel wie Olvien, Olivenöl, Reis, Zitronensäure, | Sie, Koloniakwaren, Textilien und s{ließzlich Eisenerze, Blei,

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pférx, Aluminium usw. beziehen können. Jn der neuen wirt-

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