1941 / 96 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Apr 1941 18:00:01 GMT) scan diff

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Zisser 4 Buchführung (1) Der Lagerinhaber hat über die Zugänge und Ab- änge ein Lagerbuch zu führen und in diesem ui die Ein- ragungen in den Geschäftsbüchern hinzuiveisen.

(2) Das Hauptzollamt Bremen-Hafen kann für das Lager- |

buch ein bestimmtes Muster vorschreiben. Es kann auch be- timmen, daß an Stelle des Lagerbuchs eine Lagerkartei zu ühren ist. Die Karteikarten müssen mit fortlaufenden tummern und mit dem Dienststempel des Zollamts Europa- Hafen oder des Zollamts Uebersee-Hafen versehen sein.

(3) Es werden an die kaufmännishe Buchführung die

folgenden besonderen Aisdedeun en N: s

1. Der Lagerinhaber hat ein Einkaufsbuh und ein Verkaufsbuch zu führen und in diesen auf die Ein- tragungen im Lagerbuch (Lagerkartei) hinzuweisen.

2. Die Verkaufserlöse aus Barverkäufen sind einzeln in den B R fursgu pen, Die Verbuchung mehrerer Beträge in einer Summe (z. B. als Tages- fasse) ist unzulässig. Die in Rechnung gestellten Be- trâge, die nicht sofort bar bezahlt werden, müssen orduungsgemäß in dem Geschäftsfreundebuh Konto- korrent) verbucht werden. .

(4) Das Hauptzollamt Bremen-Hafen kann Schiffs- bedarfshändlern, die neben ihrem ae i Freihafen A A offenes Geschäft im Zollinland betreiben, getrennte ktauf- männishe Buchführung vorschreiben.

: Ziffer 5 E L RIER Und rbeitern

(1) Der Lagerinhaber darf im Freihafén -nur solche Personen beschäftigen, die die nötige Gewähr ar die e! E heit der Reichsabgaben bieten. Er hat die Namen der An gestellten und Arbeiter sofort nah ihrer Einstellung dem Hauptzollamt Bremen-Hafen mitzuteilen.

(2) Die Beschäftigten sind nah festen Gehalts\ä Lohnsäyten zu entlohnen. | 4 feste Ra e

Ziffer 6

Lagerung

ata x E. F E R nur Waren ge E erden, die vom Lagerin i Rechnung vertrieben werden. gerinhaber für eigene

(2) Die Aufnahme von unv itet ingei i it vei fnah n unverarbeitetem Weingeist (Sprit) (3) Trinkbranntweine dürfen nur in ungeöffnet Flaschen, Tabakerzeugnisse nur in ungeöffneten fa E gelagert und abgegeben werden. Die Zollämter des Frei-

hafens können in Einzelfällen Ausnahmen zulassen. (4) Die Waren müssen derart übersichtli elagert werden, daß jederzeit der Bestand Ftgesent werde inn.

(5) Entleerte Umschließun i 1; Lager zu entfernen. shließungen sind unverzüglich aus dem

Zisser 7 Fehlmengen Der Lagerinhaber hat Abgänge, die durch Diebstahl a Bruch e L L E Ai tg T val n sind, sofort nah der Feststellung dem t / Bremen-Hafen zu melden. Gen ca g tis

Ziffer 8 Bestellzettel

(1) Die Vordrucke für Bestellzettel sind in Blockform herzustellen und im Druckverfahren mit fortlaufenden Nummern zu versehen. _(2) Die Waren sind im Bestellzettel entsprechend d E im R (Lagerkartei) fiber d (3) Die Bestellzettel sind im Dur i doppelt aubzufertigen | E (4) Die mit der Empfangsbestätigung versehenen Ur- Mi der Bestellzettel sin tüglich deri ÜL bos La a tändigen Zollamt einzureichen. (5) Die Durchschriften der Bestellzettel- bilden B zum Lagerbuch (Lagerkartet). S E

Ziffer 9 Rechnungs8zwang

Der Lagerinhaber hat über jede Lieférung eine Rechnun

dle E én t S BICEeT Aifertiaug aus. Ten. ie Durchschrift der Rechnung dient als

zum Lagerbuch (Lagerkartei). cia A des

Ziffer 10 Rüdckwaren

Schiffsbedarf, der vom Besteller niht abgenommen oder na ed Sf zurücgewiesen wird oder der bege Aus- laufens des Schiffes nicht mehr Wi estellt werden kann, ist ohne Zwischenlagerung in das di fsbedarfslager zurüdck-

zubringen.

Ziffer 11

Anmeldung der Zugänge Der Lagerinhaber hat jeden Bugang von W |

deren Aufnahme ins Lager beat f sein La er ¿uftiubleon Gollamt shriftlich anzumelden. Einer Anmel ung bedarf es nicht, wenn bei der Verbringung der Waren in den Freihafen eine zollamtliche Ausgangsabfertigung stattgefunden hat.

Zifser 12 Bestandsaufnahme

Der Zolloberbeamte, der die Zollaufficht ü iff8- bedarfslager ausübt, ermittelt e Vogerbelidb E einmal im Fahr durch Bestandsaufnahme, Der Lagerinhaber hat hierbei die aeaen Handdienste nah zollamtlicherc Antwweisung selbst oder durch andere auf seine Kosten. zu leisten.

Ziffer 13 Ueberwachungsbestimmungen

Das Hauptzollamt Bremen-Hafen kann für die einzeln Schiffsbedarfslager noch besondere G RGE

hat der Ueberbringei

Reich3- und Staatsanzeiger Nr. 96 vom 26. April 1941. S. 2

Muster A

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: : Menge DBestellzettel für SchiffSbedarf. Gattung der Waren | : Flaschen 3 der Zollordnung für den Freihafen Bremen.) é kg uo | Stü | Liter L a i / hi | % Mae E C E wird um Lieferung folgender Waren zur Ausrüstung zusammen . „. nt Mals aen ee oar c p o Vice C E s Stell ooo s j i Ci, 0600 é a0 F R E E L E A Ä f T _ GSeeschiffes*) F : E i i Se... e... x innenshisses*) ooooooo. gee o... ... . 0000.00. ..5. L A 0-6. | ersucht. 000.0000000 .. | Mei Sa 1, L E pes San G M: s E aue L E drift JE E! Mebl ea Es Zahl der zu verforgenden Personen: Vorstehende Waren sind aus dem freie i E ° 1 1 n Verkehr des deut | Empfangsberechtigt an Bord des Schiffes: ..................... Hollgebiets hier vorgeführt und ohne Zoll- oder Steuercückvergütung apitint. E s Mecdertl E Â7 nah dem Freihafen ausgeführt worden, Eshlssémpkler: E a area cnel Bremen, Mane dus E E A i Sretigzollsiélléi otra le ia Lia Ide Ï Menge U U Oa Ls Gattung der Waren Flaschen i 2 zv L029) Vorstehende- Waren t kg | 0 | Stück | Liter 1 T! vniais heute an Bord empfangen zu - haben, be- Brémenz 2 tes vers du 106 anien c 6 Unterschrift des Empfangsberechtigten: ................ Ss Sl G Bo iss é u P e vie S C

___Das Schiff fährt in das Zollausland (politisches Ausland oder die hohe See) und gehört nicht zu den Fahrzeugen, die auf der Fahrt durch das Zollausland unverzollten Schiffsbedarf nicht verbrauchen dürsen, weil sie beim Aus- und Wiedereingang Erleichterungen ge- nießen.

Brem, oi die oi L i Os A «is

Unterschrift des Bestellers (bei unverzollten Waren des Reeders, des schriftlich bevollmächtigten Vertreters oder des Schiffsführers).

Die Lieferung wird ausgeführt vom Freihafenlager*) ........

Gua Dem ZoURErteL T] a ot eee e Sen S L L C6 aus dem freien Verkehr des Zollgebiets) .......... Die Firma ist zum Handel mit Schiffsbedarf zugelassen vom Hauptzollamt Bremen-Hafen unter Nr. ¿dds Me, a a eiae C e 19e

Unterschrift des Lieferers :

Vorstehende Waren sind heute im Zollverkehr*) aus dem freien Verkehr des Zollgebiets*) hier vorgeführt und zum Aus- gang nach dem Freihafen Bremen abgefertigt worden,

Ven, eure ae ns lp Dee (Dienststempel) j Grenzzollstelles «doe prt s teCom Unterschrift: be its FSEIES diS

Vorstehende Waren heute an Bord L sheinigt: h ord empfangen zu haben, be

E, «echs a) oes N05 /

Unterschrift des Empfangsberechtigten: . S C GG i020 6 E Stellung an Bord aribac o eco odeos

“Die Namensunterschrift ist unmittelbar unter der leyten Ein- tragung auf dem Bestellzettel zu wiederholen,

*) Nichtzutreffendes ist zu durchstreichen. (Rüdseite von Mustex A)

Zu § 31 Absay 3 ZG. & 51 AZO.

(1) Zum Handel mit Schiffsbedarf im Freihafen kann unter Vorbehalt des Widerrufs nur zugelassen werden, wer kaufmännische |- Bücher A LS führt und die nötige Gewähr für die Sicher- heit der Reichsabgaben bietet. Die Genehmigung wird \{riftlich erteilt, Sie wird widerrufen, wenn die Voraussegungen dafür fort- fallen, insbesondere dann, wenn der Händler die Bestimmungen des Absates 2 verleßt,

(2) Unverzollter Schisfsbedarf darf nicht an Schiffe abgegeben werden, die ohne Berührung des Zollauslands vom Freihafen nah deutschen See- oder Binnenhäfen fahren oder die auf der Fahrt durch das Zollausland unverzollten Schiffsbedarf nicht verbrauchen dürfen, weil sie beim Aus- und Wiedereingang Erleichterungen ge- nießen. Er darf an bezugsberechtigte Seeschiffe nur auf schriftliche Bestellung des Reeders, seines sristlich bevollmächtigten Vertreters oder des Schiffsführers abgegeben werden. Auf dem Bestellzettel hat der Vesteller mit Tinte, Tintenstift oder Schreibmaschine Menge und Art des Schiffsbedarfs, die Personen der Schiffsbesaßung, denen der. Schiffsbedarf ausgehändigt werden soll, Name und Fahrtrichtung des Schisfes und den Tag der Bestellung anzugeben. Die Menge ist in Buchstaben zu wiederholen, Aenderungen dürfen nur so vor- ipiggi werden, daß die frühere Eintragung leserlih bleibt.

ieferer und Ueberbringer des Schiffsbedarfs dürfen den Bestell- ge auch auf Anweisung des Bestellers nicht ändern oder ergänzen.

ér Ueberbringer des Schiffsbedarfs hat den Bestellzettel während der Beförderung als Ausweis bei sich zu führen, Der zur Entgegen- nahme des Schiffsbedarfs Berechtigte hat den Empfang des Schiffs- bedarfs unmittelbar unter der legten Eintragung auf dem Bestell- zettel zu bescheinigen. Der Bestellzettel ist bei den Geschäftsbüchern des Lieferers aufzubewahren. A j

(3) Schiffsbedarf, der aus dem freien Verkehr des Zollgebiets in den Freihafen gebracht worden ist, ist nicht als unverzollt im Sinn des Absayes 2 anzusehen, wenn für ihn Zoll weder exlassen noch vergütet worden ist,

(4) Werden Waren, die aus dem freien Verkehr des Zollgebiets stammen, an Schiffe oder deren Mannschaften im Freihafen geliefert, so muß sich der Ueberbringer dur einen Bestellzettel (Absaÿ 2) oder durch einen vom Verkäufer ausgestellten Lieferzettel ausweisen. Ueberbringer von Waren, die gleichzeitig: Verkäufer oder deren An- gestellte sind, haben sich stets dur einen vom Vesteller ausgestellten Bestellzettel auszuweisen, Wenn Waren unmittelbar aus dem freien Verkehr des Der gehieto auf ein Schiff im Freihafen gebracht werden, den Bestellzettel oder Lieferzettel der Grenz- zollstelle zur Bestätigung des Ausgangs vorzulegen. Auf den Be- stellzettel und den Lieferzettel ist sonst Absaß 2 sinngemäß anzuwenden,

Muster B Lieferzettel. 3 der Zollordnung für den Freihafen Bremén.) Seeschiff*)

Folgende Waren sind an das Binnenschiff ê liefern,

Vesteller; va... ooo... Stellung an Bordt o... Kapitän: oq... Reederei: 2..00..202... 1... h

*) Nichtzutressendes ist zu durchstreichen. _(Rülseite von Muster B)

Zu § 31 Absay 3 ZG. § 51 AZO.

(1) Zum Handel mit Schiffsbedarf im Freihafen kann untex Vorbehalt des Widerrufs nur zugelassen werden, vas kaufmännische Bücher ordnungsgemäß führt und die nötige Gewähr für die Sicher- heit der Reichsabgaben bietet. Die Genehmigung wird sriftlich e e r E ae die Vorausseßungen dafür fort-

, insbesondere dann, wenn der Händler die Besti Absates 2 tas, j ie Bestimmungen des

nverzollter Schiffsbedarf darf nicht an Schiffe abgegeben werden, die ohne Berührung des HZollauslands E D deutschen See- oder Binnenhäfen fahren oder die auf der Fa dur das Zollausland unverzollten Schiffsbedarf nicht verbrauchen dürfen, weil sie beim Aus- und Wiedereingang Erleichterungen ge- nießen. Er darf an bezugsberechtigte Seeschiffe nur auf schriftliche Bestellung des Reeders, seines sristlih bevollmächtigten Vertreters oder des Schiffsführers abgegeben werden. Auf dem Bestellzettel hat der Besteller mit Tinte, Tintenstift oder Schreibmaschine Menge und Art des Schiffsbedarfs, die Personen der Schiffsbefaßung, denen der Schiffsbedarf ausgehändigt werden soll, Name und Fahrtrichtung des Schiffes und den Tag der Bestellung anzugeben. Die Menge ist in Buchstaben zu wiederholen. Aenderungen dürfen nur so ‘vors enommen werden, daß die frühere Eintragung leserlich bleibt, ieferer und Ueberbringer des Schiffsbedarfs dürfen den Bestellv zettel auch auf Anweisung des Bestellers nicht ändern oder ergänzen, Der Ueberbringer des Schiffsbedarfs hat den Bestellzettel während der Beförderung als Ausweis bei sih zu führen, Der zur Entgegen- nahme des Schiffsbedarfs Berechtigte hat den Empfang des Schifss- bedarfs unmittelbar unter der legten Eintragung auf dem Bestell- fette! zu. bescheinigen. Der Bestellzettel ist bei den Geschäftsbüchern

es Lieferers gulgubewahren.

(3) Schiffsbedarf, der aus dem freien Verkehr des Zollgebiets in den Freihafen gebracht worden ist, ist nit als unverzollt im Sinn des Absatzes 2 anzusehen, wenn für ihn Zoll weder : erlassen noch vergütet worden in, j : f (4) Werden Waren, die aus dem freien Verkehr des Zollgebiets stammen, an Schiffe oder deren Mannschaften im Freihafen geliefert, jo muß sich der Ueberbringer durch einen Bestellzeitel (Absaß 2) oder

urch einen vom Verkäufer ausgestellten Lieferzettel ausweisen, Ueberbringer von Waren, die aleidieitia Verkäufer oder deren An- ard sind, haben sich stets durch einen vom Besteller ausgestellten

estellzettel auszuweisen. Wenn Waren unmittelbar aus dem freien Verkehr des Zollgebiets auf ein Schiff im Freihafen gebracht werden, hat der Ueberbringer den Bestellzettel ¿oer Lieferzettel der“ Grenz- e, zur Bestätigung des FRSgangs vorzulegen. Auf den Be- ellzettel und den Lieferzettel ist sonst Absaÿ 2 Üngemás anzuwenden.

V ŸL Ausführungsbestimmung zur Anordnung Nr. 20 des Generalbevollmächtigten für die

Regelung der Bauwirtschaft. 1, Die Anordnung Nr. 20 gilt nur für Bestellungen bet

der eisen- und metallverarbeitenden sowie bei de holzverarbeitenden Fndustrie. Bei Bestellungen bet der eisenverarbeitenden Fndustrie können nur Auf- ie die mit Baueisenkontrollnummern belegt sind, nah der Anordnung Nr. 20 behandelt werden. Jeder S ist das Kennzeihen des Bauvorhabens, wie es vom G.B.Bau den Bauherren ‘bekanntgegeben wird, beizufügen. Die erste Zahl des Kennzetichens ist dié Baudringlichkeitsstufe des Bauvorhabens. Damit ist für den Verarbeiterbetrieb eindeutig festgelegt, M welcher Baudringlichkeitsstufe der Auftrag zu bes

andeln ist.

2, Für Unterhaltungs-, Erneuerungs- und Ersagzteil=- edarf der Bauunternehmer und Verarbeiterbetriebe indet die Anordnung Nr. 20 keine Anwendung.

8, Bei Baratenbestellungen is jeweils die Baudringlich- keitsstufe des Bauvorhabens anzugeben, für die sie be- stimmt sind. Falls eis noch nicht festliegt oder fall3 es sih um Barackenaufstellungen für besondere Zwecke handelt, kann beim G.B.Bau ein Nee Kenn- En beantragt werden. Baraenbestellungen für die Baudringlichkeitsstufe 0 ‘werden jedoch nur nah den in Ziffer 4 der Anordnung aufgeführten Richtlinien für die Baudringlichkeitsstuse 1 behandelt. Das-gleiche gilt für Bestellungen auf Einrichtungsgegenstände, zu Baraten. ete t

4, Die éisen-, metall- und holzverarbeitenden Betriebe haben entsprehend den in Ziffer 4 der -Anordnüngf 20 aufgeführten Richtlinien die mit Baudringlichkeits- stufen gekennzeihneten Aufträge in die Fertigungs- programme aufzunehmen. Falls dies aus besonderen Gründen nicht A h, muß dexr Bestellèr bzw. dex Bauherr sofort mit Angabe dexr Gründe verständigt werden, damit dieser beim G.B.Bau die Entscheidun erbeiführen kann. Der Antrag beim G.B.Bau dart jedoh nur vom Bauherrn gestellt werden, der. in seinem Antrag die Baukennzeichnung, die erteilte Kon=« irollnummer, das veraxrbeitende Werk und die Gründe für die Nichtaufnahme des Auftrages in das Ferti- gungsprogramm des Werkes sowie möglichst die zen- tralen Dienststellen angeben muß, mit - denen wegen

mungen erlassen.

2 L Anschrift: 0.0... o...

der Fertigungsshwierigkeiten verhandelt werden muß, Notwendig wird in den meisten Fällen auch die At

‘hat für das Bauvorhabent ...........

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 96 vom 26, April 1941. S. 3

be des ry das verarbeitende Werk zuständigen andeswirtschafisamtes oder dex Rüstungsinspektion sein. Anträge auf bevorzugte Behandlung von Auf- irägen niederer Baudringlichkeitsstufen s N Auf- trägen höherer Baudringlichkeitsstusen sind zwecklos,

Abzüge von Arbeitskräften zugunsten von Ar- beiten höherer Baudringlichkeitsstusen oder höherer errang usen sind soweit ersorderlich vom

etriebsführer innerhalb seines Betriebes ohne be- fondere Anweisung vorzunehmen. È i

5. Die eisenschafsende Jndustrie ist angewiesen, keine Terminverkürzungen vorzunehmen auf Grund ihr be- kanntgegebener Baudringlichkeitsftufen. Deshalb ist die Weitergabe der Baukennzeichnung bei Aufträgen an die eisenshaffende Jndustrie zwecklos. :

6. Terminabkürzungen für Lieferungen der eisenfchaffen- den Jndustrie können nur auf dem Wege des Antrages auf R E R ET Ius Abkürzung des Liefertermins erreiht werden. ex Antrag soll vom Material- besteller in doppelter Fertigung, unter Benußung des beiliegenden Vordruckes bei der die Kontrollnummern ausgebenden Stelle eingereiht werden. Füx, jedes Lieferwerk und für jede Werksnummer ist ein beson- derer Vordruck zu benußen. Auf die genaue Aus- füllung des Vordruckes ist besonderer Wert zu legen, da unvollständig ausgefüllte Anträge durch Rüfragen füh, Rückgabe. nur zu weiteren Terminverzögerungen ühren.

Die Benennung des Bauvorhabens darf nur mit der dem Bauherrn vom G.B.Bau bekanntgegebenen s erfolgen. Der Bauherr is mögli. mit genauer Anschrift zu benennen. Die genaue Añ- S ausgegebenen Eisenkontrollnummer ist not- wenDig.

Der Besteller soll möglichst in dec Rubrik „Ma- terial“ bei Bestellungen au Walzwerkserzeugnisse die Profilangaben machen. Als Gütezeichnung sind die nah den Normen festgelegten Bezeihnungen, wie: St. 00, St. 37, St. 43 usw. zu verwenden. Die An- gabe der Werksnummer oder Zutweisungsnummer, unter der der Auftrag beim Lieferwerk gebucht ift, ist Uner S Die vom Besteller geforderte Lieferzeit darf auf keinen Fall kürzer sein, als zur programm- mäßigen U, des Austrages unbedingt er- forderlih ift. Für Materialien, . die gegebenenfalls aus eigenen Lagerbeständen vorläufig entnommen wer- den können, dürfen keine Auflagen beantragt werden. Die Antragsteller werden auf die un dieser ee durch Beauftragte des G.B.Bau überprüft

* twerden.

Der Bauherr muß dem Antragsteller die die Eisenkontrollnummer. ausgebende elen be- nennen, damit der Antrag l dem kürzesten Wege vom Antragsteller an diese Stelle geleitet werden kann. Der Bauherr kann seine Fnteressen nux durhch ui die Kontrollnummer ausgebende Stelle vertreten assen.

Diese Stelle überprüft den L auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und stellt zugleich fest, ob andere bereits erteilte Aufträge zurückgestellt oder ge- ebenenfalls erteilte Auflagen zurückgezogen werden onnen. Die Bauherren sind verpflichtet, den die Kontrollnummern ausgebenden. Stellen Zurüstufun- en oder Streihungen von Bauvorhaben sofort be- anntzugeben, damit diese die Zurülziehung bereits erteilter Auflagen Men konnen. Nach Eintra- gune des Prüfvermerkes ex genanntene Stelle, der ie Angaben über die Möglichkeit der Zurückstellung anderer Aufträge oder Zurückziehung bereits erteilter Auflagen enthalten muß, reicht diese Stelle den An- trag an die Reichss\telle für Eisen und Stahl, Berlin SW 68, Neue Grünstr. 18, ein. Nicht vollständig oder falsch ausgefüllte Anträge sind nit an die Reichsstelle zu geben, sondern dem Antragsteller zur Vervollständi- gung des Antrages zurüdckzureichen.

Die Reichsstelle für Eisen und Stahl wird bei Auflageerteilung eine Fertigung des Antrages an den Antragsteller mit der Angabe über die erteilte Auflage urüdckgeben. Anträge, die vom Antragsteller ohne den Priifungsvermerk der die Kontrollnummer ausgeben- den Stelle an die Reichs\telle gegeben werden, werden dort niht bearbeitet. Rückfragen nah solhen An- trägen sind zwecklos.

Als Kontrollnummern ausgebende Stellen werden nur die Kontingent- und U bee, und deren nachgeordnete Unterkontingentstellen der Kontingent- träger anerkannt. Prüfvermerke von Firmen, die für Bauvorhaben erhaltene Kontrollnummern nur weiter- reichen, sind ungültig. :

7. Baunebenbetriebe, wie z. B. die Betonwarenindustrie, können zur Erreichun frift emäßer Lieferung von der O Jndustrie ebenfalls Anträge el Auf- lageerteilung zur Abkürzung des Liefertermines stellen, wenn es sich um Baueisen und niht um Unterhal- tungs-, Erfaßteil- und Erneuerungsbedarf handelt. Fm een gilt für diese Betriebe jedoch die Anördnung Nr. 20 nicht.

8, Von Bauherren oder Kontingentträgern ausgestellte Dringlichkeitsbesheinigungen Haben nur Gültigkeit, wenn sie die vom G.B.Bau gegebene Kennzeichnung des Bauvorhabens, wie z. B. 1 N Bln 45, nennen. Alle anderen Bescheinigungen, außer vom G.B.Bau béè- sonders ausgestellte, sind für die bearbeitenden Betriebe nicht bindend.

Berlin, den 9. April 1941.

Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bautwwirtschaft.

Q..A¿ Sté}f E89.

Antrag auf Auflageerteilung zur Abkürzung des Liefer= termines,

0... 1... M Ci

Dis. Jiri o ines

1nd Dan: VaUett E ea éo e r Ope s S LOVd

Lieferungen auszuführen und dementsprechend auf folgende Kontroll- nummer! e... 000000... ooooooooooo tee... ee.

am (Tag der Bestellung): .......... E C C C is T

bei der Dahdelsfitmtt e Us late Gi n hoie%e n...) e... das nachfolgende Material bestellt:

Werks3- Lieferzeit Nr. vom | v. Be- Menge| Material | Güte| Lieserwerk | und® | Werk | steller

Zuweis.-} ge- | gefor- Nr. nannt dert

I

mir “— bestätige(n), daß die von geforderte Lieferzeit nicht kürzer ifft, Wir uns

meines als unbedingt zur Durchsührung Res eres Austrages erforderlich ist, und

daß das Materia! m%i aus cigenen Lagerbeständen entnommen werden kann, /

Rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers:

Di oié ooo a on R E R ... Prüfstélle ae Eis o E Cos E Unterschrift: „eee eee eor Es

Vermerk dexr Reichsstelle sür Eisen und Stahl:

Berichtigung. Jn der Anweisung Nr. 5/1941 der Reichsstelle für Hol Hauptabteilung 1 vom 9. April 1941 31/3 Nr. 1041/4 Ol er Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 86 vom 5. April 1941) muß es bei Abschnitt 11, Ziffer 1, Zeile 1 heißen: „Jn sämtlichen Waldun Ae eau «s Oi

„Jn sämtlihen Meldungen . . .".

Bekanntmachung. Die am 25. April 1941 ausgegebene“ Nummer 44 des Reichsgesetblatts, Teil 1, enthält: -

Erste Verordnung über die Ausdehnuñg der Kriegssach- shädenverordnung auf außerhalb des Reichsgebiets eingetretene Schäden. Vom 18. April 1941.

Umfang: !/4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 KAM. Postversen- dungsge ate 0,08 N.AÆ für ein Stü bei Voxreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96200.

Berlîi NW 40, den 26. April 1941.

Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

Preußen. Verfligung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung des kommu- nistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGVIl. I S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und Hn Vermögens vom 14. Fuli 1933 RGBVl. 1 S. 479 und der preußishen Ausführungsver- ordnung vom 31. Mai 1933 GS. S. 207 wird das Vermögen einschließlih des Schriftmaterials der „Theosophi- schen E in Tilsit und der Theosophischen Verbrüde- rung in Jnusterburg“ zugunsten des Preußischen Staates ein- gezogen.

Gumbinnen, den 22. April 1941.

Der Regierungspräsident. J. V.: (Unterschrift.)

Irichtamtliches. PWositvesen.

Der Reichspoftminister lber die Kriegsleistung der Neichsposft.

Ueber die gewaltige Verkehrsleistung der Reichspost im Kriege

und die Ausbaupläne für die Zukunft macht Reichspostminister

Dr. Ohneforge in der „Deutschen Postzeitung“ interessante

Tagung der Wirtschaftsgruppe Brauerei und Mälzerei.

An Stelle der im Frieden üblichen großen Frühjahrstagung des e eal die Wirtschaftsgruppe. Brauerei un Mälzerei ihre. diesjährige Frühjahrstagung in der Technischen Hochshale. zu München in etwas kleinerem Rahmen ab. Neben

hlreichen Ehrengästen, Vertretern von Partei, Staat und Wirt- saft, ounte . der Leiter der Wirtschaftsgruppe Dr. Röhm eine große Mes von Mitgliedern aus allen Teilen des Reiches be- grüßen. Den Eröffnungsvortrag hielt Dr, C. Enders von der wissenschaftlihen Station für Brauerei. in München über neuere Forschungsergebnisse auf brautechnishem Gebiet. rofessor Dr. Wi rz vom Hauptamt. für Volksgesundheit der NSDAP.. |prah über die Leihtbierf. rage. Er führte u. a. aus, daß die Reichsgesundheitsführung das Braugewerbe beauf- trági habe, von 10 aus den Versuch zu unternehmen, neuartige Getränke herauszubringen, die den Anforderungen nah der ge- chmadcklichen und gesundheitlihen Richtung so entsprechen, daß ie von weiten Bevölkerungskreisen getrunken werden können. on allen beteiligten Stellen sei. die Wichtigkeit des Getränke- führung, anerkannt, Die Zusammenavbeit der Reichsgesundheits-

ührung mit dem Braugewevrbe sei vollauf gelident und werde ie Garantie dafür bieten, daß der eingeschlagene Weg auch richtig ausgewertet werde.

Ueber M T TAO der Brauwirtschaf t: sprah

der ‘Vorsivende der H.-V. dex deutshen Brauwi , Franz Schwarz Die bestehende Marktordnung habe is besonders

„gänzungskräfte jeien, die auch für wichtigere

Wirtschasistecil.

Mitteilungen. Der Minister weist darauf hin, daß die Leistung der Reichspost im Volke vielfah untershäht werde. Er hebt die großen Personalsorgen hervor, die durch den. Krieg bedingt sind, Der Personalbestand der Reichspost sei heute auf rd. 580 000 Köpfe angewachsen, von denen eine große Zahl Ersaßz- und Er-

Dienstposten heran- gebildet werden mußten. Troh der vershiedenen Schwierigkeiten eien Einschränkungen im Postdienst auf ein Mindestmaß be- chränkt geblieben, wenn auch Verzögerungen in der Beförderung der Sendungen niht immer zu vermeiden seien. Der Minister fündigt an, daß die Reichspost in nächster Zukunft dazu über- gehen wird, zwischen günstig gelegenen Orten für den Paketdienstk die großen Lademöglichkeiten der auf unseren Wasserstraßen ver- kehrenden Schiffe nußbar zu machen. Auch für die Ausfälle im Kraftfahr- und Fuhrwesen fei nah Möglichkeit Ersay beschafft worden. So seien die alten Pferdepostwagen wieder eingesett worden. Die Zahl der beförderten Briefsendungen habe ohne Ein- rechnung der Feldpostsendungen erhebkich zugenommen. Auch in vielen anderen Dienstzweigen sei die Verkehrsleistung angestiegén. So sei der Paketdienst zu Weihnachten um sechs Prozent stärker gewesen als im Vorjahr, und die Zahl der Päkchen lag sogar um 100 % höhex. Die ohnehin gesteigerte Zahl der Briefsendungen sei durch die riesigen Mengen von Feldpostsfendungen noch außer- ordentlich vermehrt worden. Die gewaltige zusäßliche Leistung der G po anen illustriert der Minister mit der Feststellung, daß z. B. im Februar 1941 die Feldpostsendungen nahezu zwet Drittel der privaten Briefsendungen ausmachten. Er verweist weiter auf die außerordentliche Verkehrsleistung im Postspar- kassendienst. Die Zahl der Sparkonten steigt im MonatêdurŸ- schnitt um über 100 000, im Februar waren es sogar über 200 009. Hinzu kämen die- neuen Ausgaben, die die Reichspost als Helfer der Wehrmacht in den beseßten Gebieten zu etfüllen habe.

Ueber die zukünftige Entwicklung erklärt der Minister, daß" die Auswixrkungen der hohen Politik sich vor allem auch in einem die Völker verbindenden gesamteuropäishen Post- und Fern- meldewesen zeigen müßten. Für höchst erstrebenswert halte er dabei Einheitsgebühren innerhalb des europäischen Bereichs für alle Zweige des Nachrichtendienstes. Die Deutsche Reichspost arbeite hieran und sei bereit, in dieser Richtung den ersten Schritt zu tun. Der Krieg habe ferner gezeigt, geh die Reichspost das Beste leisten könne, wenn fie selbst Uber Be orderungsmittel vers füge. Sie habe solche eigenen Verkehrsmittel {hon im Schnell- nachrichtendienst und neuerdings für das Fecnsehen. Es sei durch- aus keine Utopie, daß ähnliches auf dem Gebiet des Postwesens durch Schaffung eigener Postfluggeshwader und daneben durch Verstärkung des Einsazes eigener Kraftpostkurswagen auf den Autobahnen usw. erreiht werden könne. Auch das Fernsehwesen werde nach dem Krieg mit verstärkten Mitteln und unter Aus {luß jeder Hemmungen ausgebaut und allen Volksgenossen zu- gänglih gemacht werden.

KMauaresi uns Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 27. April bis 5. Mai.

Staatsoper. Jn der Philharmonie, Bernburger Str. 23: 6. Symphoniekonzert der Staatskapelle, Leitung Herbert von Karajan. Voraufführung: Sonnabend, den 3. Maî, 19 Uhr. Hauptaufführung: Sonntag, den 4. Mai, 19 UHx.

Schauspielhaus.

Sonntag, den 27. April. Julius Caesar. Beginn: 18 Uh Montag, den 28. April. Antigone. Beginn: 19 Uhr. Dienstag, den 29. Aprik. Salina E Beginn: 18 Mittwoch, den 30. April. Julius Caejar. Beginn: 18 Uhr. Donnerstag, den 1. Mai. Fiesco. Beginn: 18 Uhr. Freitag, n 2. Mai. Zum 25. Male: Preciosa. Beginn

19 Uhr. : Sonnabend, den 3. Mai. Preciosa. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 4. Mai. ulius Caesar. Beginn: 18 Uhr.

Montag, den 5. Mai. ntigone. eginn: 19 Uhr. Kleines Haus.

Sonntag, den 27. April. Veilcchenredoute. Beginnt 18s Uhr. i

Moutag, f de 28. April. Veilthenredoute. Beginni 1814 M

Dienstag, den 29. April. Veilchenredoute. Beginn 184 Uhr. : i

O 30. April. Tageszeiten der Liebe. Beginnti 1 L,

Donnerstag, den 1. Mai. Veilchenredoute. Beginnt 1814 Uhr. i

Freitag, den 2, Mai. Die Häuser des Herrn Sartorius,

eginn: 19 Uhr.

Sonnabend, den 3. Mai. Die Häufer des Herrn Sar- tovrius. Beginn: 19 Uhr.

Sonntag, den 4. Mai. Veilchenredoute. Beginnt 18!4 Uhr.

Montag, den 5. Mai. Veilchenxedoute. Beginnt 1814 Uhr.

in dex Kriegszeit durhaus bewährt. Der in ruhigere Bahnen gelenkte Wettbewerb je dem Braugewerbe T eise zuguté gekommen, wodurch gleichzeitig innerhalb des Bvaugewerbes selbst eine sogenannte Fluvbereinigung in Angriff genommen und be- sonders während des Krieges beschleunigt ge ördert werden konnte. Der Stammwürzegehalt des Bieres sei aufreht erhalten, so daß das Bier nah wie vor besonders von der arbeitenden Bevölkerung als ein zusäßlihes Nahrungsmittel gewertet werde. Das Brau- gewerbe tue alles, was an Hand seiner Rohstoffversorgung mög- lih sei, um den Getränkebedarf zu befriedigen. Daueben liefere das Braugewerbe der Landwirtschaft nah wie vor in seinen Nebenprodukten wertvollste Futtermittel.

Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Brauerei und Mälzerei Dr. Röhm behandelte im. Shlußvortrag aktuelle Fragen des Braugewerbes, wie sie sich besonders jeyt aus der Kriegszeit ers geben. Einen breiteren Rahmen nahm dabei die Erfajsung der C Mehrgewinne dur den Reichskommissar für die Preis bildung und seine Anweisungen aus dem § 2 der Kriegävirts [Sens ein. Fn derx Frage des zulässigen Gewinnes habe sih der Preiskommissar im we}sentlihen auf den Vergleich mit normalen Frieden8gewinñnen beschränkt. Unter Umständen könne auch der Durhschnittsgewinn mehrerer Friedensjahre ge» wählt werden, jedoch mit dex Einschränkung, daß die Friedens» ewinne selbst nicht shon als überhöht gelten dürfen. Ju wesent- ichen werde. den einzelnen Brauereien niht die Verantwortung für eine angemessene Geivinnabführung nommen werden können, weil eben die Verhältnisse in den einzelnen Betrieben verschieden seien.