L G R E E R
1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zu-
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 99 vom 30. April 1941. S. 4
Öffentlicher Anzeiger.
3. Aufgebote,
1. Untersuhungs- und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,
4, Oeffentliche Zustellungen; 5. Verluft- und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellihaften,
‘8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolouialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften, 12. Offene Handels- 13. Unfall- und Fuvalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
und Kommanditgesellschaften,
Age Druckaufträge müfsen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. ÜÄnderungen redaktioneller
Urt und Wortkürzungen werden
vom Verlag nicht vorgenommen.
Verufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslo3; maßgebend ist allein die etngereichte Druckvorlage.
Watern, deren Schrifigröße unter ,
Petit“ liegt, können niht verwendet
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1. Untersuchungs- und 6trafsachen.
[3760] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.
Der Michael 7Fsrael Mezger, geboren am 28. April 1887 in Weisenau (Be- zirk Mainz), zuleßt wohnhaft in Baden-Baden, Sofienstraße 22, zur Heit im Ausland, Ort unbekannt, tag dem Reich eine Reichsflucht- teuer von 25 250, — RAM, die am 1. Ja- nuar 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgen- den angefangenen Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der „Reichs- fluchtsteuer-Vorschriften“ (Reichssteuerblatt 1934 Seite 599 Reichsgeseßblatt 1 1931 „ 699 1082. „001
4 E ul
E 1935 „ 850
7 19 7 aBS
ü 19388 „ 389
, 1989S
L 1939 ,„ 2443
3 1940 , 1605) wird hiermit das inländishe Vermögen des Sieuevpflihtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluch.steuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß §8 9 Ziffer 1 a. a. O. festzuseßende Geldstrafe und alle ‘im Steuer- und Strafver- fahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt. _Es ergeht hiermit an alle natür- lichen und juristischen P, die im Juland einen Wohnsiß, ihren gewöhn- lichen Aufenthalt, ihren Sig, ihre Ge- schäftsleitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu. bewirken; sie werden hiermit aufgefor- dert, unverzüglich, spätestens innerhalb etnes Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forde- rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach dèr Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwece der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 A der Reichsfluchtsteuervorschriften hier- duxch dem Reich gegenübex nur dann
"”
befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit d
der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß iha auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft, Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters glei. Wer setne Anzeigepfliht vorsäßlih oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach S 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor- [G sofern nit der Tatbestand er Steuerhinterziehung odex der Steuergefährdung (88 396, 402 dec Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (8 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach 5 11 Abs. 1 der Reichsflucht- steuer-Vorschriften ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan- waltschaft bestellt ist, verpflichtet, dea I gen, wenn er im Fnland vecxofien wird, vorläufig festzunehmen. s ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Jnland betroffen wird, vor- läufig festzunehmen - und ihn gemäß S Lb L. Dêr Reichsfluchisteuer- vorschriften unverzüglih dem Amts- richter des Bezirks, in welchem die Fest- nahme erfolgt, vorzuführen. Baden-Baden, 19. April 1941. Finanzamt - Baden-Baden. [3967] Steuerstectbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der frühere . Butterhändler Bruno sr. Fränkel, geb. am 10. 11. 1876 zu Berlin, und seine Ehefrau Rosa Sara geborene Gusowski, geb. am 29. 1. 1883 zu Berlin, zuleßt wohnhaft in Berlin-Grunewald, - Kudowastraße 27, ur Zeit in Fohannisburg (Süda rifa), luden dem Reich eine Reisfludt teuer von 11611 N. A, die am 25. April
shlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit fol-
¡luchtsteuergeseßes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgeseßbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs- fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die emäß § 9 See ‘1 des Reichsflucht- ontergeeites estzuseßpende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfah- ren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt,
Es “ergeht hiermit an ‘alle natür- lichen und juvistishen Personen, die im Fnland einen Wohnsiß, ha ewöhn- lichen Aufenthalt, ihren Sit, ihre Ge- Sun oder Grundbesiß haben, as Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufge- fordert, unverzüglich, spätestens inner- halb eines Monats, dem-antexzeihne- ten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Fovderun- gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwece dex Er- füllung an die Steuérpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- s{lagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft, Eigenem . Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsaäßlich oder fahrlässig nit erfüllt, wird na § 10 Absay 5 des Reichsfluchtsteuer- gesebes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder dex Steuer-
gefährdung (§S 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidvigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- steuergesezes ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des HZoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan- waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Fnland betroffen werden, vorläufig fest- zunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, le obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Fnland betroffen wer en, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absaß 2 des Reichsfluchtsteuer- gescßes unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Verlin, 12. April 1941. Finanzamt Moabit-West.
, Aufgebote.
[3968 Zahlungssperre. Betreffs der Schuldverschreibung der Anleiheablösungs\huld des Deutschen Reichs von 1925 Nr. 2278071 über 100 f. AÆ sowie des Auslosungsscheins Gr. 31 Nr. 55 271 über 100 N.A dieser Anleiheshuld ist die Zahlungssperre gemäß § 1019 ZPO. erlassen. — 45 F. 69, 41. Verlin, den 28. April 1941.
Das Amtsgericht Berlin.
[3761]
Der Leiter der Landkrankenkasse für den Kreis Bartenstein, Ostpr., qul das Aufgebot von M N ver- orengegangenen, auf den Namen des Landwirts Eugen Pauly, Perwissau, Königsberg Land, . lautenden zwölf Anteilsscheine des Hauses der Land- wirte des Kréises Friedland (e. V.) be- antragt. Etwaige Fnhaber der An- teils\heine werden aufgefordert, späte- stens in. dem auf den 24. Juli 1941 um 9 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 29, anberaumten Auf- gebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Anteilssheine vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. ;
Amtsgericht Vartenstein, den 19. April 1941.
[3772] Aufgebot. Fm J Grundbud von Sersheim Heft 385 und 386 d als Eigentümerin
genden angefangenen halben Monat. Gemäß -8§ 9 Ziffer 2 f. des Reich3-
Christiane E Kuxfiß, geb. am 10. September 1818 in Sersheim, ein-
getragen, und zwar in Heft 386 als Alleineigentümerin, in Hefi 385 zu nah Bruchtieilen. Die“ jetzigen Eigen- besißer der Grundstüce, Gustav Kursiß, Arbeiter in Zuffenhausen, Pauline Schölkopf, Wirtsehefrau, daselbst, Trau- ott S Arbeiter in Sersheim, Berta alz, Fabrikarbeitersehefrau in Sersheim, Maria Wamsler, aben arbeitersehefrau in Sersheim, haben das Aufgevot zum Zweck - der Aus- s{hließung der Eigentümerin und Mit- eigentümerin beantragt. Es ergeht daher an die Eigentümerin die Auf- forderung, spätestens in dem auf Diens- tag, den 29, Juli 1941, nahmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihrem Recht ausgeschlossen wird. Vaihingen/Enz, den 18. April 1941. Amtsgericht.
[3764] Aufgebot.
Der Rentenempfänger Adolf Weide- mann in Stettin, Kreckower Str. 40 I1, hat beantragt, den verschollenen kauf- männishen Angestellten Fohannes Paul Weidemann, zuleßt wohnhaft “in Garß (Oder), für tot zu erklären: Der Verschollene wird aufgefordert, sih bis s 26. Juni 1941, 9 Uhr, vor em unterzeihneten Gericht zu melden, widrigenfalls ex für tot exklärt werden kann. Alle, die Auskunft über den Verschollenen geben können, werden aufgefordert, bis zu ‘dem oben be- stimmten Zeitpunkt dem Geriht An- zeige zu machen.
Harß (Oder), den 21. April 1941.
Das Amtsgeriht. — L F 1/41.
[3770] Aufgebot, : TT 1/41. Die Fabrikarbeiterin Elise Winkler geb. Neubert in Pößneck, Tuch- macherstraße 10, hat beantragt, ihren Ehemann, den am 4. Januar 1870 in Rennersdorf, Krs. Neisse, geborenen Dekorationsmaler August Robert Wink- ler, zuleßt wohnhaft in Pößneck, für tot zu erklären. August Robert Winkler war im Fahre 1915 als Landstürmer
9 | ¿um Heeresdienst eingezogen und hat
in einer Fnfanterieformation im Osten ito den Weltkrièg mitgemacht.
m Fahre 1917 war er das erste- und ößneck.
Ov au egtemal auf Urlaub in Seit dieser Zeit hat seine S ehört.
nihts wieder von ihm geh ach Beendigung des Krieges soll er si jedoch kurze Zeit in Kassel und Erfurt aufgehalten haben, Ermittlungen sind aber erfolglos geblieben. Er is also 18 dem Fahre 1917 verschollen. Der ershollene wird aufgefordert, sih spä- testens im Aufgebotstermin zu mel- den. Andernfalls wird erx für tot er- klärt. Wer Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen erteilen kann, mag spätestens im Aufgebotstermin dem Geriht Anzeige machen. Auf- gebotstermin: 1. August 1941, 10 Uhr. Pößneck, den 24. April 1941. Amtsgericht. [. Fu st.
[3765] Ausgebot. 5 F 12/41. Der Rechnungsrat August Stißer in Görliß, Reuterstr. 8, hat als Nachlaßpfleger des am 26. Oktober 1939 in Leopoldshain, Kr. Görlitz, verstor- benen Siedlers und Rentners Gustav Enge das Aufgebotsverfahren zum Zwette der Ausschließung von Nach- aßgläubigern beantragt. Es wird da- her Aufgebotstermin auf den 30, Funi 1941, 9 Uhr, vor dem unierzeihneten Gericht, Zimmer 15, bestimmt. Die Nachlaßgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen spätestens im Auf- gebotstermin bei dem Gericht anzumel- | den. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweiss\tücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, die si nit melden, können, unbe- schadet des Rechtes, vor den Verbind- lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver- mächtnissen und Auflagen berüdsichtigt u werden, von dem Erben nur insoweit efriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ershuß ergibt.
Gläubiger noch ein Uebershuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichttei srehten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. h Amtsgericht Görliß, 21. April 1941.
[3777] ” : Durch Ausschlußurteil vom 2., April 1941 ist der Hypothekenbrief vom 15. Fuli 1926 über die im Grundbuch von Wiesbaden - Schierstein Band 44 Blatt 1252 in Abteilung IIl1 lfde. Nr. 18 (früher lfde. Nr. 17) wiedereingetragene E shypothek von 1246,83 Goldmark Darlehen nebst 5 vom Hun- dert Fahreszinsen des Rentners Fried- a Wilhelm Schneider für kraftlos exklärt.
Wiesbaden, Amisgericht. 9a.
[3771]
Jn der Nahhlaßsahe des am 11. Januar 1941 verstorbenen Paul Schmeter, Brauereidirektor in Stutt- gart, wurde der am 3. Februar 1941 erteilte Erbschein für kraftlos erklärt.
Nachlaßgeriht Stuttgart.
[3778] Beschluß.
_4 a. VI. 878/40. Der Erbschein, der über die. Erbfolge nah dem am 18. April 1936 zu Wiesbaden ver- storbenen Rentner Wilhelm Köhler am 1. Februar 1938 in den Akten 4a. IV. 772/20 ausgestellt worden ist, wird für kraftlos erklärt.
Wiesbaden, den 15. April 1941. Amtsgericht. Abt. 4 a.
A A R R
4. Vefsentliche Zustellungen.
V7) Veräuferungsauftrag.
Zch gebe den Juden Josef Fsrael und Klara Sara Zinner, zuleßt wohn- haft in Wien, I11., Klein ase 18/2 derzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsay des Ml Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. 1 S. 1709, auf, ihren landwirtschaftlihen Besig, E-F 98, Parz. Nr. 508 und 509, sowie E.-B. 99, Parz. Nr. 798/1 und 798/2, Gb. Hohenau, innerhalb von zwei Wochen, vom Tage diesex Bekannt- machung an gerechnet, an einen ge- eigneten Bewerber zu einem ange- messenen Preis zu veräußern. Sollten sie diesem Auftrag innerhalb der ge- nannten Frist niht entsprechen, erfolgt die Bestellung eines Treuhänders, der die Veräußerung und Abwicklung durchzuführen hat.
TBien, den 21. April 1941, Der Reichsstatt alter in N. D. Obere Siedlungsbehörde. J. A.: Dr. Ro ugon,
Es Veräußerungsausftrag. Jch gebe den Juden Samuel FZsrael Stern und Rosalia Sara Stern s Weiner, zuleßt wohnhaft in Apetlon Auergasse 24, Kreis Bruck a. d. Leitha, Reichsgau Niederdonau, derzeit unbe- kannten Aufenthalts, auf Grund des § 6 der Verordnung über den Siulas des jüdischen Vermögens vom 3. De- zember 1938 (RGBI, I S. 1709) auf, thren gemeinsamen landwirtschaftlichen Besi, E.-Zl. 334 im Grundbuch der Katastralgemeinde Apetlon, Grundstück Nr. 2007/1 Ader, 2015/2 und 2016/1 Wiese, innerhalb von zwei Wochen, vom Tage dieser Enn ima Bis an gerechnet, an einen geeigneten Bewevber zu einem angemessenen Preis zu ver- außern. Sollten sie diesem Auftrag innerhalb der Mena s An nicht entsprechen, erfolgt die Bestellung eines Treuhänders, der die Veräußerung und Abwicklun durchzuführen hat. Wien, den 23. April 1941. Der Reichsfstatthalter in Nieder Donau. Obere Siedlungsbehörde. J. A.: Dr. Ro u gon.
[3787 / : Jch gebe der Jüdin Hansi Sara Tausky, früher Wien, 1.,, Stadion- asse 5, dzt. unbek. Aufenthalts, auf Grund der de U über den Bn ay des jüdischen ermögens vom h 2. 19888, RGBI. 1 S. 1709 (GBL. f. d. L. Oe. Nr. 633/38) auf, U 50 %/oigen Anteil ‘an der offénen n- del8gesellshaft Kay & Schuh, Da Colosseum, Wien, IX., Nußdorser Struve 6, bis zum 9. Mai 1941 zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.
ien, den 25. April 1941.
Der Neichsstatthaltér in Wien. Jm Austrage: Dr. v. Pei chl.
[3779] Oeffentliche Zustellung. j 10 C 124/41. Dex Syndikus Dr. jur. Wilh. Offergeld, Aachen, Harscamp- Le E. 29 Prozeßbevollmä tigter: echtsanwalt Justizrat Klein, Aächen, klagt gegen die Frau Witwe Fanny Sara ben JFsrael, zuleßt zu Wobei jeßt im Auslande unbekannten Wohn- und Aufenthaltsortes, wegen Forderung mit dem Antrage, die Beklagté zu verur- teilen, 1. an den Kläger 500,— A (i. B. fünfhundert Reichsmark) nebst 49% Zinsen seit dem 1. 1, 1941 zu Ne, 2. der Beklagten die Kosten des echts\treits aufzuerlegen. He münd- lihen Verhandlüng des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Aachen, Adalbértsteinweg, auf den 18. Fuli 1941, vormittags 9/2 Uhr, Zimmer 305, geladen. Aachen, den 17. April 1941. Der Ürkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[3970] Oeffentliche Zustellung.
Alois Brandl, Tischler in Neuern, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Richard Steinbrenner in Neuern, klagt gegen Moriy Epstein, Hausbe- siver, früher in Neuern, jeßt unbekann- ten Aufenthalts, wegen einer Forde- rung mit dem Antrage, den Beklagten aux Zahlung von KAM 25,23, Zinsen und Kosten zu verurteilen und das Ur- teil für vorläufig vollstreckbax zu er- klären. Bur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgeriht Neuern auf den
27. Juni 1941, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 6, geladen. Neuern, den 26. April 1941. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[3784] Oeffentliche Zustellung.
C 6/41. Der Landesfürsorgever- band des Saarlandes in Saarbruüden, vertreten durch den Amtsbürgermeister in Eppelborn, Prozeßbevollmächtigter: Su gegen die Eheleute Peter Hoffmann und Elise geb. Rink, früher in Steinbah über Lebach, wegen For- derung mit dem Antrage, die Eheleute Peter Hoffmann kostenpflichtig zu ver- urteilen, den Betrag von 978,25 A an den Landesfürsorgeverband des Saarlandes in Saarbrücken zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Lelagien vorx das Amtsgeriht Tholey, ay dex deutshen Front, auf den 29, Mat 1941, vormittags 10 Uhr, geladen.
Tholey, den 21. April 1941. Maar, Justizsekvetär, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,
E Met 5. Verlust- und Fundsachen.
[3971]
Dex Verficherungsschein Nr. M 98 057 — Hedwig Hommel ist ab: handen gekommen und wird kraftlo wenn ex nicht binnen Monatsfri vorge! wird, erlín, den 28. April 1941. Friedrich Wilhelm
Lebensverficherungs-Akt, Ges.
(E C T T R L S E D G T I 6. Auslosung ufw. von Wertpapieren.
[3995] Berichtigung.
Jn der Bekanntmachung, betr. Auss losung der Hannoverschen Landes Treditanftalt — abgedruckt in Nr. 82 Hauptblatt d. Bl. v. 7. 4. 1941 —, muß es unter Serie 4 Buchstabe B A 1000,— nah der Stüdenr. 51 rihtig 5171, unter Serie 4 Buchs stabe B zu A 1000,— nah der Stückenr. 9584 rihtig 9609 und unter Serie 5 Buchstabe K zu &A 200,— nah der Stückenr. 1400 richtig 1424 und 1425 lauten.
[3350]
4 % ige Anleihe des Reichsgaues Wien vom Jahre 1940.
Der Reichsgau Wien macht von dem
im Anleihetext vorbehaltenen Recht
einer teilweisen Aufkündigung in der
Weise Gebrauch, daß Schuldverschrei-
bungen dieser Anleihe im Nennbetrage
von N Æ 7 200 000,— mit nenten
Gruppenbezeihnungen unter Einhal-
tung der Valbjähr! en Kündigungs l
be den 2. aaa r 24 zur i:
hlung aufgerufen werden:
® Bruat 303, * 346 —351, 491 —496,
661 —660, 1521—1526, 1601—1640,
2031—2057, 2301—2347. a
Infolge diesex teilweisen Aufkündi-
gung entfällt die nah dem Tilgungs-
plan vorgesehene erste Verlosung am
2 Mai 1941.
Wien, am 28. April 1941.
Der Neichsstatthalter in Wien. Gemeindeverwaltung.
F. V.: Dr. Hanke, Stadtkämmerer.
Verantwortlich: Dr den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für de Verlag: 1 Präsident Dr Schlange in Potsdam;
für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lanv\ch in Berlin- Charlottenburg.
Druck der Preußischen Verlags- und Drutdckerei E Verl:
Fünf Beilaägeti (einshließlich Börsenbeilage und
einer Zentralhandelsregister-Beilaxge).
Deutscher Reichsanzeiger
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten
Preußischer Gtaatsanzeiger.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Ir. 100
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Befannimahung über Ungültigkeitserklärung von Sprengstoff- erlaubnisscheinen. G
Bekanntmachungen des Reichsführers {h und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung von ausländischen Druckschriften im Jnland.
Bekanntmachung des Oberkommandos der Wehrmacht zum Verfahren der Metallanforderung für Wehrmachtaufträge vom 29. April 1941.
26. Anweisung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Auf- tragsregelung für Eisen und Stahl (Zusammenfassung der ur Auftragsregelung für Eisen und Stahl exlassenen Be- mia vom 30. April 1941. : :
Die Reichsinderxziffer für die Lebenshaltungskosten im April 1941.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil I, Nr. 46.
Preußen.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizet Berlin über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.
Bekanntmachungen der Regierungspräsidenten in Aachen und Düfeldoct über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.
mater mae
Wirtschaft3teil in der Ersten Beilage.
Amtliches. Deutsches Reich.
Bekanntmachung über Ungültigkeitserklärung von Sprengstosserlaubnisscheinen. Die in der nachstehenden Zusammenstellung aufgeführten Sprengstofferlaubnissheine werden für ungültig ertlärt:
Muster,
Aussteller
NL., GR, = Getwerberat Jahr der BR. = Bergrevier- Ausstellung beamter
des Schêéines
Name und Wohnort des Jnhabers
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezng8preis durch die Post monatlih 2,30 K einschließlich 0,48 A Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆK monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #7/, einzelne Beilagen 10 #-/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33,
Arthecker, Hermann, Bochum- Gerthe, Heinrichstr. 59 . . 7/1938 | BR. Castrop-Rauxel Vok, Wilhelm, Castrop-Rauxel“1, Dellvca 1E E A 9/1938 | BR. Castrop-Rauxel Bohne, Johann, Altenbögge 9/1924 | BR. Unna Daube, Frit, Haiger (Dillkr.) 121/1935 | GR. Limburg Dietrich, Karl, Herne, Mont- Cenis-Straße 268 . .. 4 8/1938 | BR. Castrop-Rauxel Frieser, Julius, Dipl.-Jng., Hiediß-Haberspirker Braun=- u, Glanzkohlengewerkschaft Harbusch, Wilhelm, Dickers- hausen, Kr. Frißlar. . . Hauschild, Fr. Elly-Schacht in E T a s a oe à e S Jakob, Runzhausen . olowrat, Alois, Dipl.-Jng., Betty-Schacht, Wurzmes . 7/1940 | BR. Komotau Krebs, Karl, Bochum-Gerthe, Dietrich-Wenking-Straße 125 13/1938 | BR. Castrop-Rauxel Kristl, Rudolf, Dipl.-Fng., Elsa- Schacht D.-Kralupp Rafaeli- Grube, Körbihß 4/1940 | BR. Komotau Kutka, Otto, Dipl.-Fng., Fran- 9/1940 | BR. Komotau
ziska-Zeche, Radoniß . .
Mainczyk, Paul, Klein-Stein, i 21/1940 | GR. Oppeln
46/1940 . Diez
B
Kr. Groß Strehliß . . [B Magen Ui, O L EN 36/1939 | GR. Limburg B 27/1940 | GR, Lüneburg: B B A B A
39/1940 |} BR, Karlsbad 175/1939 | GR., Kassel
2/1940 | BR. Komotau 146/1940 | GR. Limburg
Moratvieß, E., Berzhahn Owwo. 11/1940 . Sosnowih
Naujots, Erich, Dr., Lübeck, 10/1938 | BR. Castrop-Rauxel
Landwehrallee 36 . . Rößler, von, Roman, Kasimir-
22/1940 | GR. Lüneburg 14/1940 BR. Hamm
Julius-Grube b. Kasimierz « Romberg, Josef, Castrop- Rauxel 1, Hellweg 24 Schaefer, Karl, Erbstorf, Kr. Lüneburg Schleef, Heinrich, Heeren- Werve, Glückaufstr. 6. . . Schlosser, - Adolf, Niederahr ; erade Wet 15/1940 | BR. Weilburg Schnepper, Ernst, Flammers- bas (Dinltreis) 9 B- 357/1939 | GR, Limburg Seeliger, Friß, Grube Erika . | B 7/1931 | BR. Görlis Wasner, Karl, Friedenshütte | B 4/1940 | BR. Königshütte
Zabel, Wilhelm, Dannenberg i (Elbe), Ratskeller . . . . [B 29/1940 | GR. Lüneburg
Berlin, den 29. April 1941. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr.- Landfrie d.
Berlin, Freitag, den 2. Mai, abends
Bekanntmachung.
Jm Einvernehmen mït dem Reichsminister . für Volks- aufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Ver- ordnung des Reichspräsidenten zum Schuß von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Fnlande die Ver- breitung der Schrift: „Lueg nit verby. Der Aarebote für das Jahr 1940“ (bzw. für 1941), 15. Fahrgang (16. Fahrgang), des Eidgenössischen National-Kalenders 109. (110.) Fahrgang, herausgegeben in Verbindung mit Karl Brunner, Franz Müllex und Oskar Schenker von Albin Bracher, Biberist. Buchdruckerei Werner Habegger, Derendingen, verboten,
Berlin, den 21. April 1941. Der Reichsführer #4 und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Fnnern. J. A MülL:EL;
Bekanntmachung.
Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Ver- ordnung des Reichspräsidenten zum Schuß von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Julande die Ver- breitung der Schrift: „Giv oß jorden“ („Gib uns die Erde“) von Vilhelm Mober g, Verlag Bonnier, Stockholm, 1940, verboten.
Berlin, den 21. April 1941.
Der Reichsführer h und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Fnnecn.
J. V.: Heyd ri ch,
S
Bekanntmachung.
Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Ver- ordnung des Reichspräsidenten zum Schuß von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Julande die Ver- breitung der Schrift:* „Kirchengeshichte nah Fahrhunderten“ von Georg Staffelbach, Verlag Josef Stoer, Luzern, 1939, verboten.
Berlin, den 26. April 1941.
Der Reichsführer {h und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Fnnern. J V Bed Lt,
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Bekanntmachung
des Oberkommandos der Wehrmacht zum Verfahren der Metallanforderung für Wehrmachtausträge
vom 29. April 1941,
Betr.: Metall- und Kautschukanforderungen zur Herstellung von Kabeln und isolierten Leitungen.
Mit sofortiger Wirkung, d. h. erstmalig ab Bedarfs- monat Fuli 1941, sind bei Wehrmachtaufträgen seitens der Hauptlieferer die Metallanforderungen für Kabel und isolierte Leitungen, soweit zu deren Herstellung Kautschuk erforderlich ist, getrennt von den übrigen Metallanforderungen für diesen Auftrag auf einem zweiten „Metallschein für Wehrmachtauf- träge“ vorzunehmen. Andere Metallanforderungen zur Aus- führung des gleichen Auftrages dürfen demnach auf diesem Schein nicht enthalten sein. E
Auf den Metallscheinen, mit denen Metalle für Kabel und isolierte Leitungen angefordert werden, und auf den zu- gehörigen „prüffähigen Unterlagen“ ist außer dem Metall-
bedarf erforderlichenfalls auch der Kautschukbedarf anzu- geben, wobei dieser Bedarf auf dem Metallschein in einer
Summe in Kilogramm, und zwar im freien Feld unter den Spalten „Edelmetalle“ mit der Kennummer 50 701 einzu- tragen ist.
E der. Ausstellung von Metallunterscheinèn sind die zu den Metallmengen gehörigen Kautshukmengen und eine ge- gebenenfalls von seiten der Wehrmacht eingetragene ¡KaUts- \huk (K)-Nr.“ an die entsprechende . Stelle des Ünterscheines zu übertragen. : :
Die Kabelwerke erhalten über die Behandlung dieser Scheine Anweisung über den Treuhänder Tafacht. |
Diese Bekanntmachung ist ab 1. Funi 1941 als Einlage zum Merkblatt zum Verfahren mit Metallscheinen “und Metallunterscheinen, Ausgabe vom 15. Fanuar 1941, bei den Jndustrie- und Handelskammern sowie den Handwerks-
kammern erhältlich. Berlin, den 29. April 1941, Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. De A Veh L
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eile 1,85 A M P E L T4 SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig benem Papier völlig druckreif einzusenden, insbefondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrihen) oder durch / / k hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
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ile 1,10 ÆK, einer dreigespaltenen 92 mm breiten h ae Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin
Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)
Postscheckkonto: Verlin 41821 1 94 1
rtE M D Ha) falten ——
26. Anweisung der Reichsftelle für Eisen und Stahl
zur Auftragsregelung für Eisen und Stahl
(Zusammenfassung der zur Auftragsregelung für Eisen und Stahl erlassenen Bestimmungen)
vom 30, April 1941,
Einteilung der 26, Anweisung. Teil T: Sachlicher Geltungsbereich ‘ Teil IT: Auftragsregelung für „Eisen- und Stahlmaterial“ und für Fertigerzeugnisse: Abschnitt T: Ausfuhrbedarf eo oooooooo Abschnitt TT: Fnlandsbedarf: ; Unterabschnitt T: Kontingentierter Bedarf . « « - Umfang und Abgrenzung der Kontingente; A, Vollkontingente : Oeffentliche Vollkontingente . 6 Private Vollkontingente és Baukontingente . Teilkontingente : Déffetitlihé Whbeßontingentle » o. eo. Whb-Jndustriekfontingente Hwk-ßontingent ss Unterhaltungskontingente der Eisen verarbeiten- den Jndustrie, des Handwerks und des Handels Abgrenzung der Teilkontingente untereinander und gegenüber anderen Kontingenten „ . Verarbeiterkontingente i . Kontingente für die Versorgung nichtkontingen- tierter Verbraucher: Noilgcit: bes Sabel 6 A bum Kontingent für die Landwirtschaft und wirtschaft Kontingente für bestimmte Zwecke . .. Unterabschnitt 11: Nichtkontingentierter Bedarf Lieferung von Walziwerkserzeugnissen „ « « Lieferung von Gießereierzeugnissen „ » « « Lieferung von Fertigerzeugnissen Abschnitt TIT: Zuteilung von Ausfuhrkennzeihnungen und Kontrollnummern: s bei dem Bezug im deutschen Reichsgebiet einschließlich des Protektorats Böhmen und Mähren sowie im Elsaß, in Lothringen ‘und Luxemburg . .… « bei dem Bezug aus dem Generalgouvernement , , bei Lieferungen nach dem Generalgouvernement . bei dem Bezug aus Norwegen, Dänemark, den Nieder- landen, Belgien und den besegten Gebieten von Frankreich bei Lieferungen nach Norwegen, Dänemark, den Niederlanden, Belgien und den beseßten Gebieten von Frankreich bei dem Bezug aus dem Ausland Zuteilung von Kontrollnummern bei Aufträgen zur Belieferung der Truppe Abschnitt TV: Austragsfristen für „Eisen- und Stahl- material“: Frist für Vorausbestellung für „Eisen- und Stahl- material“ S S Ausnahmen Fristen für Auftragserteilung für „Eisen- und Stahl- material“: bei den Werken und Verkaufsverbänden der Eisen schaffeuden und Gießerei-Jndustrie . beim Eifen- und Stahlhandel Ausnahmen Ausnahmen von den Ausftragsfristen für Aufträge mit Ausfuhrkennzeichnungen „Ost“-, „Elsaß“-, „Lothringen“- und „Lux“-Kontrollnummern Abschnitt V: Ausführung von Aufträgen auf Lieferung von „Eisen- und Stahlmaterial“ Abschnitt VI: Ausftragserteilung für Fertigerzeugnisse , Frist für Vorausbestellung für Fertigerzeugnisse . . Abschnitt VIT: Sammelbestellungen und zusammengefaßte Bestellungen: Sammelbestellungen Zusammengefaßte Bestellungen Ausnahmen Abschnitt VIIT: Ersaßbestellungen des Eisen- und Stahl- handels: (Lagerersaßbestellungen) Lagersammelbestellüungen Ersaßbestellungen des Handels für sanitären Jn- stallationsbedaxf. . Ä Verbot von Ersabbestellungen Abschnitt R: Zweckgebundenheit der Kontingente .. Abschnitt X: Verfügung über Erzeugnisse aus Eisen und Stahl für nicht durchführbare Ausfuhr- und Kontroll- nummerausfträge Abschnitt XT: Kontrollnummererteilung bei mangelhafter Lieferung oder Verlust des bestellten Erzeugnisses aus Eisen und Stahl Abschnitt XRIT: Kontingentsbuchführung Kontingentsbuhführung der Eisen verarbeitenden Betriebe Kontingentsbuchführung des Handels Abschnitt R111: Statistik zur Eisen- und Stahlbewirt- schaftung È Abschnitt XIV: Umtausch von Kontrollnummern . . . 59—61 Teil. IIT: Auftragsregelung für Nuheisen . « « « « o o « « 62—66