1941 / 105 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 May 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatsanzetger Nr 104 vom 7. Mai 1941. &. 4

Öffentlicher Anzeiger.

1. Untersuhungs- und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote,

4, Oeffentliche Zustellungen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels. und Kommanditgesellschafte- 13. Unfall: und Fuvalidenversitherungen,

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

5. Verlust- und Fundsachen,

Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. ÜÄnderungen redaktioneller

Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher

gegenstands8lo3; maßgebend ist allein die eingereihte Druckvorlage. Watern, deren Schriftgröße unter „Petit* liegt, können niht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereiht werden.

1. Untersuchungs- und Strafsachen.

[4944] Steuerstectbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Dr. jur. Waldemar Jfsrael Rakowschik, geboren am 15. Fuli 1880 zu Wilna, zuleßt wohnhaft in Berlin- Wilmersdorf, Fenaer Str. 5, zur Zeit in Prag, XII., Caslawska 3, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 21638 RA, die am 12. Janüar 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an- gefangenen Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 f. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesebbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 071; 1934 S. 392 9416 T1036 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs- fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht- steuergeseßes . festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafver- fahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht Hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Jn- land einen Wohn/sig, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sig, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an den Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit cusgefotdert unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeihneten Finanz- amt Anzeige über die dem Steuerpflich- tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- schlagnahme gehabt hat und d ihn auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepfliht vorsätlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird. nah 8 10 Absay 5 des Reichsfluchtsteuer- gesecbes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung odex derx Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichs8abgabenordnung) bestraft.

Nach § 11. Absatz 1 des Reichsflucht- steuergesebes ist jeder Beamte des Poli- zei- und Sicherheitsdienstes, des Steuer- fahndungsdienstes und des Zollfahn- dungsdienstes sowie jeder andere Be- amte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt- {haft bestellt is, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Auflorderuïit, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Fnland betroffen wird, vor- läufig festzunehmen und ihn gemäß & 11 Absay 2 des Reichsfluchtsteuer- gejctes unverzüglich. dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Verlin-Wilmersdorf, 21. 4. 1941.

Finanzamt Wilmersdorf-Süd.

[4945] Bekanntmachung.

Gegen den Beni Fsrael“ ‘Herzfeld, eboren am 5, a 1880 in Darm- tadt, ist ein Verfahren auf Ab- erfennung der deutschen Staats- angehörigfeit gemäß § 2 des Gesetzes vom 14. 7, 1933 (RGBIl. T S. 480 }f.) eingeleitet worden. Herzfeld V dan 1h auch des Tragens eines akademischen Grades unwürdig. /

Dem Genannten ist daher der ihm am 1. Dezember 1903 von der Techni- schen Hochschule Darmstadt ver- liehene Grad eines. Doktor-Juge- itiours durch Beschluß vom 29. April 1941 gemäß § 4c des Reichsgeseßzes über die Führung akademisher Grade pom 7, Funi 1939 (RGBVl. 1 S. 985) entzogen worden.

Gegen diese Entscheidung der Hoch- \{chule steht dem Betroffenen innerhalb eines Monats nah Erscheinen dieser

e Sund im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger die Beschwerde an den Reichömmister für Wissenschaft, Erziehung und Volks- bildung zu. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Darmstadt, 30. April 1941. Der Rektor der Technischen Hochschule: Lieser.

3. Aufgebote. [4948]

Der Regierungspräsident in Lieg- niß als Vertreter des Landes Preu-: ßen, welches Erbe des am 15. Mai 1940 in Groß Heinzendorf verstorbenen Auszüglers Johann Heinrich ‘Emil Kaulisch geworden ist, hat das Auf- gebotsverfahren zum Zwecke der Aus- \chließung von Nachlaßgläubigern bean- tragt. ie Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen egen den Nachlaß des verstorbenen JFohann Heinrich Emil Kaulish späte- stens in dem auf den 30. Juni 1941, 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- riht, Zimmer 9, anberaumten Auf- gebotstermine bei diesem Gericht anzu- melden. Die Anmeldung hat die An- gabe des Gegenstandes und des Grun- des der L u enthalten. Be- weisstüccke sind in chrift oder in Ab- rist beizufügen. Die Nachlaßgläu- biger, welche sh nicht melden, können (unbeschadet des Rechts, vor den Ver- bindlichkeiten aus Pslichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück- sichtigt zu werden) von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sih nah Befriedigung der niht aus- geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber- [chuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflicht- teilsrehten, Bermaädialisen und Auf- lagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Amtsgeriht Lüben/Schles., den 26. April 1941.

4. Oeffentliche Zustellungen.

[4754]Oeffentliche Zustellung.

7 C 82/41: Das minderjährige Kind Gerhard Biernat, geboren am 28. No- vember 1935 in Braunschweig, wohn- haft in Braunschweig, Gunibdetfix 1; gesegli vertreten durch den Ober- bürgermeister Fugendamt Braun- schweig, Prozeßbevollmächtigter: das Jugendamt in Magdeburg, klagt gegen den Kupfershmied Fohannes Lange, eboren am 13, Dezember 1892 in Als- eben, früher in Magdeburg, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, O Feststellung und rhalteciafan der Verjährung von Unterhaltsrückständen mit dem Antrage auf Feststellung, daß die Verjährung der Unter altsrüdsände für die Zeit vom 28. 11. 1935 bis 30. 6. 1941 unter- brochen ist und der Beklagte demzufolge verpflichtet ist, E diese Zeit 1677,50 Reichmark an den Kläger zu Händen des jeweiligen Vormundes ju zahlen. Au mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgeriht in Magdeburg, Halber- städter Straße Nr. 8, auf den 26. Juni 1941, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 100, geladen. / Magdeburg, den 2. April 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgericht. Abt 7.

5. Verlust- und : Fundsachen.

[4954]

Der Versicherungs8schein © Nr. A 95391 Schäfer ist abhanden ge- fommen und wird kraftlos, wenn er L binnen Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 5, Mai 1941.

Friedrich Wilhelm

Lebensversicherungs-Akt. Ges,

[4953]

Der Versicherungs schein Nr. M 45905 Wiese ist abhanden ge- fommen und wird kraftlos, wenn er niht binnen Monatsfrist vorgelegt

| wird.

Berlin, den 5, Mai 1941. Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs-Aft. Ges.

[4956] Erklärung. versicherung8urkunde Nr. 950 543 des Herrn Tierarzt Dr. Hülsmann in Adelebsen über Uslar, zuleßt bei der Wehrmacht, ist in Verlust geraten. Wir werden sie a kraftlos erklären und eine Ersazurkunde ausstellen. Et- waige Einsprühe nach § 1008 der ZPVO. sind innerhalb zweier Monate zu erheben.

Leipzig, den 5. Mai 1941. Allgemeine Assekuranz in Triest (Assicurazioni Generali), Verwaltung, Leipzig C1, Lessingstr. 2.

[4955]. Gothaer Lebensversicherungs- bank a. G., Gotha. - Aufgebot.

sollen vernihtet oder abhanden ge- wenn sich ihre Jnhaber nicht innerhalb von zwei Monaten bei uns melden: 69060 G A. Sauerbrey 6, 6,1886 85424 G M. Bochum 16.12.1893 109848 G E, Gierlih9- 13, 3,1895 Foerster 6, 9,1903 205342 G 233745 G | WV. Iädckle 257879 G F Schrader 7. 8,1915 271416 G K. Dlugokinsfki 8. 7.1912 16585 é 26, 4,1896 38382 G &. Josephsohn 19.11.1876 91608 G A, Pankow 3, 1.1872 115948 G S. Boehm 2, 5.1889 1B @ 23. 7.1910 549675 iese 30.11.1880 163834 29. 6.1868 Gotha, den 3. Mai 1941.

Der Vorstand. Dr. Ullrich. von Wertpapieren. [4768] ;

Umtanschangebot. , Unter Bezugnahme auf unsere Kün-

frommen sein und werden fraftlos, Nr. Name: geboren am: 108557 G M. Mößmer 8, 6.1901 113091 G F. Vallhaus 13.10.1907 286235 G 282917 G A. Va nns 21.10.1912 ohlf 55404 G A. Seebode 5. 2.1870 117528 G Z. Zensen 16, 4.1890 124833 G - B. Nübel 539820 K. Frit 15,10.1863 A M 163835 } E. Lutz 6. Auslosung usw. Preußische Zentralstadtschaft. digungsbekanntmahung vom 24. März

und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 74, 75 und 76 vom 28., 29. und 31. März 1941 und in der Berliner Börsen- Zeitung Nr. 145 vom 27, März 1941 veröffentlicht worden ist, geben wir Hiermit folgendes Umtauschangebot bekannt: j Den Untern unserer zur Rückzah- lung zum Nennwert am 1. Fuli 1941 ekündigten 44 %igen Pfandbriefe der eihen 2, 7, 8 und 24 bieten wir bis gur Höhe von I0 % derx eingereichten ominalbeträge 4 %ige Pfandbriefe der Preußischen Zentralstadtschaft Reihe 33, Zinstermine: Fanuar/Fuli, nächstfälliger Zinsschein 2. Fanuar 1942, Stückelung: A. 100, RA 500, RA 1000, NA 5000, zurn Kurse aon 100 % an, wobei die umzutauschenden Beträge auf 100 NAÆA nah oben ab- gut werden. Die Anmeldung zum mtausch unter i Giate in- reihung der gekündigten Pfandbriefe muß big zum 20. Juni 1941 erfolgen. Die Einreihung der Stücke hat in lieferbarem Zustand mit Zinsscheinen per 2, Januar 1942 f. und Er- neuevungsscheinen bei der Preußischen Zentralstadtschast und den angeschlossenen Stadtschaf- ten oder bei Banken, Bankiers, Sparkassen und Kreditgenossen- schaften i u erfolgen. Mit Rücksiht auf die eyilenBeltimugungen wird empfohlen, die gekündigten Pfandbriefe bei einer E Bank oder Sparkasse einzureichen. L uf den Anlprus aus gekündigten Pfandbriefen und Zinsscheinen Pen die Auss{chluß- und Verjährungsfristen der §8 801—804 Abs. 1 BGB. An- wendung.

Berlin, den 2. Mai 1941. Vreußische Zentralsbadtschaft.

Die von uns ausgefertigte Lebens: | 1

Folgende Versicherungsurkunden.|

1941, die im Deutschen Reichsanzeiger |

[4769] Preußische Zentralstadtschaft. Kündigungsbekanntmachung und

___ Umtauschangebot.

Wir kündigen hiermit sämtlihe noch umlaufenden Stücke der 41/; igen Pfandbriefe Reihe 21 der Preußi- schen Zenutralstadtschaft zur Rück- zaztung um Nennwert am 1. Fuli- 1941.

e Ns der gekündigten S endet mit dem 30. Funi

Zum Umtausch bieten wir den Jn- habern der gekündigten Pfandbriefe bis T Höhe von 50 % der eingereihten

der Preußischen Zentralstadtschaft Mi D ai Pes A, nähstfälliger ins\chein 2. Januar 1942, Stitkelung: A 1000, —, RA 5000, zum Kurse von 100 % an, wobei die Me Beträge auf 100 nah oben ab- gerundet werden.

Die Anmeldung zum Umtausch unter gleimgeiti er Einlieferung der gekün- igten fandbriefe muß bis zum 20. Juni 1941 exfolgen.

Die Einreichung der Stücke hat in lieferbarem Zustande mit Zinsscheinen per 2. Januar 1942 ff, und Erneue- rungsscheinen. bei der * Preuftischen :Zentralstadtschaft und den angeschlossenen Stadtschaf- ten oder béi Banken, Bankiers, Sparkassen und Kreditgenossen- schaften zu erfolgen. Mit Rücksiht auf die De- visenbestimmungen wird empfohlen, die gekündigten Pfandbriefe bei einer orts- ansässigen Bank oder Sparkasse einzu- reichen. uf den Anspruch aus gekündigten Pfandbriefen und Zinsscheinen finden die Auss{chluß- und Verjährungsfristen der §8 801—804 Abs. 1 BGB. An- wendung. Berlin, den 2. Mai 1941, Preufische Zentralstadtschaft.

T. Aktien- gesellschaften.

[4961] Gebrüder: Kiefer Akt.-Ges., _ Duisburg. Æ Verichtigung.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Haüipivérfaimmlung teilzunehmen be- absihtigen, werden gebeten, ihre Aktien spätestens am 21. Mai 1941 bei einer - der nachstehenden Stellen zu hinterlegen:

Deutsche Bank, Filiale Duisburg, bei einem deutschen Notar oder bei uns, Duisburg, den 5. Mai 1941. Der Auffichtsrat. Erich Scheffer, Vorsiger.

[4799]

Hamburgische Staatsoper AG. R der in Nv. 67 vom 2. 3. 1941 S. 3 veröffentlihten Bilanz der

gans em Staatsoper AG. Der Auffichtsrat wurde in der ( ens - der Hamburgischen Staatso AG. am 6. 3. 1941 wie folgt zusammengestellt: 1. Senator Dr. Helmuth Becker, Vor- ißer, 2. Staatssekretär Georg Ahrens, tellv. Vorsizer, 3. Staatsrat John . Eßberger (ausgeschieden und wieder- E lt), 4. Futendant Gustav Grupe, i; etchSpropagandaamtsleiter Hans Rodde, 6. Senatsdirektor Dr. Hermann Siemssen, 7. Gutes nhavd Velthuysen (neugewählt); ausgeschieden:

Senator Dr. Hans ieland.

[4977]

Mechanische Treibriemenweberei und Seilfabrik Guftav Kunz Aktien- gesellschaft, Treuen (Sa.). Unsere Aktionäre werden hierdurch zu der Donnerstag, den 29, Mai 1941, 10 Uhr, im Verwaltungs- gebäude der Vogtländishen Bank Ab- teilung der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Plauen i. Vogll. stattfindenden 47. ordentlichen Haupt-

versammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlage der Berichte des Vorstan- des und des Aufsichtsrates für das 47. Geschäftsjahr [ems des fest- gestellten TFFahresabschlusses für den 31, Dezember 1940.

. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.

. Beschlußfassung über die Entlastung e Vorstandes und des Aufsthts- rates,

4. E eines Wirtschaftsprikfers für

Die Ausübung des“ Stimmrechtes in der Hauptversammlung is davon ab-

hängig, daß die Aktien spätestens am Mai 3941

22

tominalbeträge 4 ige Pfandbriefe | l

A 100, RA 500, |

bei der Gesellschaft oder bei der Vogtländischen Bank Ab- teilung der Allgemeinen Deut- E Credit - Anstalt, Plauen i. .. bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt zu Leipzig und deren sämtlichen Filialen, bei der Deutschen Bank in Berlin oder einer deutschen Effekten- girobank hinterlegt werden. Die geseglihe Er- mächtigung zur A der Ak- tien bei einem Notar wird hiervon nicht berührt, Die ausgestellten Hinter- egungsscheine dienen zur Legitima- tion der Aktionäre in der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes.

Treuen, den 5. Mai 1941. Mechanische Treibriemenweberei und Seilfabrik Gustav Kunz Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Rudolf Franz. Carl Dettmar.

Vereinigte Böhmische Steinnufß- und Kunsthorn-Knopffabriken Aktiengesellschaft, Tetschen.

Mit A déèr- Hauptversammlung

vom 28. April 1941 wurde die Gesell- haft aufgelöst, Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Forderungen bei der Gesellschaft anzu- melden. 3423

Der Abwieckler: Dr. Walter Nav.

[4818]

Tirvler Wasserkraftwerke Aktiengesellschaft. Kundmachung.

Am Dienstag, den 27. Mai 1941, 12 Uhr, findet im Si Ee der Alpen-Elektrowerke A. G., ien, L; Am Hof 2, die 17. ordentliche Haupt: versammlung der Aktionäre unserer

Gesellschaft statt. Tagesordnung :

1. Voríage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des festgestellten Fahresabschlusses für das Ge- schäftsjahr 1940 sowie des Be- rihtes des Aufsichtsrates.

. Beschlußfassung über die vom Vorstand vorgeschlagene Verteilung des Reingéwinnes.

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941.

5. Zuwahl zum Aufsichtsrat 8

bs. 3 der -Sazungen).

Zur . Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrathtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am fünften Tage vor dem Tas der Hauptver- sammlung ihre ktien bei einem deutschen Notar oder bei der Credit- anstalt - Bankverein, Wien, [., Vinterlect Le 6/8, oder deren Filialen hinterlegt haben. j

Jnnsbruck, am 3, Mai 1941.

Der Vorstand.

[3792] Danziger Grundstücksverwertungs- Aktiengesellschast in Liqu., Danzig.

Die Hauptversammlung der Ge- sellshaft findet Dienstag, den 20. Mai 1941, 16 Uhr, in den Räumen der Ostdeutschen Privatbank ‘A.-G., Danzig, Langgasse 32—34, statt.

Wir laden hiermit die Aktionäre ulze Beier zur Teilnahme an dieser Versammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Odi E

und des Fahresabshlusses zum

L R fel E P h bieblus

. Feststellung des rFahresabschlusses.

3. Cntlastunt des Abwicklers und des

Aufsichtsrates.

Die Aktionäre, die an der Pa sammlung teilnehmen wollen, en thre Aktien ohne Dividendenbogen bet der Gesellschaft in Danzig, Langgasss Nr. 32 T1, bei der Ostdeutschen Pris- vatbank A.-G., - Danzig, oder bet einem Notar bis Sonnabend, den 17, Mai 1941, mittags 12 Uhr, zu hinterlegen. :

Danzig, den 25, April 1941. Danziger Grundstück8verwertungse A.-G. in Liqu.

Der Abwickler: Be ck.

E

Verantwortlich:

e den Amtlihen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdarnç für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lanvs\ch in Berlin- arlottenburg. |

Druck dev Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin. Drei Beilagen

(einshließlih Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister-Beilage).

Deutscher Reichsanzeiger

Anze

igenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

Preußischer Staatsanzeiger.

Reichshankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Nr. 105

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Anordnung 52 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Verbot der Herstellung und Lieferung bestimmter Gegenstände aus Eisen und Stahl) vom 8. Mai 1941.

Anordnung Nr. 7a zur Aenderung der Anordnung Nr. 7 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse (RtE) über die Ver- brauhsregelung für Schreibmaschinen vom 8. Mai 1941.

Bekanntmachung der neuen Fassung der Anordnung Nr. 7 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse "über die Verbrauchs- regelung für Schreibmaschinen vom 8. Mai 1941. |

Bekanntmachung Nr. 3 der Reichsstelle für tehnishe Erzeugnisse zur Anordnung Nr. 7 in der Fassung vom 8. Mai 1941.

Anordnung zur Abänderung und Ergänzung der Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 6, Oktober 1939. Vom 30. April 1941. '

Zweite Anordnung zur Aenderung der Anordnung 5 der Reichs-

stelle für Milcherzeugnisse, Oele -und Fette als Ueberwachungs- stelle (Verarbeitungsgenehmigung für die Fischindustrie). Vom 5. Mai 1941.

Berichtigung zu Nachtrag -Nr. 4. zux Gebührenordnung der Reichsstelle für Tiere und tierishe Erzeugnisse als UÜeber- wachungsstelle Ila. Vom 11. März 1941.

Preußen.

Békäñntmahung des Regierungspräsidenten in Érfurt über dié Einziehung von Vermögenswerten für Preußen. i

Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Anordnung 52 der Reichsstelle sür Eisen und Stahl

(Verbot der Herstellung und Lieferung bestimmter Gegen- stände aus Eisen und Stahl)

vom 8. Mai 1941.

af Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fa! ung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Ueberwachung und ‘Regelung des Warenverkehrs vom 18, August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Bi Herstellungs3verbot.

i G Die Herstellung der- in der Anlage 1 genannten Er- geugn! se aus Eisen und Stahl jeder Art und der in der

n age 2 genannten Erzeugnisse aus Grau-, Temper- oder Stahlformguß is verboten.

(2) Die in der Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse dürfen auch dann nicht hergestellt werden, wenn einzelne Teile dieser Erzeugnisse aus Eisen und Stahl bestehen. Es ist jedoch ulässig, für die Herstellung von Erzeugnissen der in der

nlage 1 aufgeführten Erzeugnisgruppen A, D, L, 8, V und Y, soweit sie. im- wesentlihen aus anderen Werkstoffen als aus’ Eisen und Stahl bestehen, unentbehrlihe Zubehör- teile aus Eisen und Stahl z. B. Zwebeschläge, Nägel, Schrauben, Haken, Stifte, Klammern, - Eckbleche, Federn, Bewehrungseisen und dgl. zu verwenden.

E Liefer- und Handelsverbot..

(1) Die Lieferung von Erzeugnissen, die dem Herstellungs- verbot des § 1 unterliegen, sowie der Handel mit diefen Erzeugnissen, sind verboten. | (2) Unter dieses Verbot fallen nicht 1. Erzeugnisse, die nahweislich vor Fnkrafttreten eines Herstellungsverbotes hergestellt worden sind, 2. Erzeugnisse, die von dem Herstellungsbetrieb einer anderen Unternehmung vor Fnkrafttreten dieser Anordnung angeliefert worden sind.

S9: Auslegungs-Vorschrift. Die Bestimmungen der 8 1 und 2 gelten au für solche

Erzeugnisse, die eine andere Bezeichnung als die in den Anlagen 1 und 2 genannten Erzeugnisse haben, jedoch dem

gien oder einem ähnlichen Verwendungszweck wie diese -

ienen.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Post monatlich 2,30 ÆK einschließlih 0,48 ÆA Zeitungsgebühr, aber ohne e e e oler de der A S r Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer 7 ; E eubveit - cittufendet: taéleibere die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser E S beshriebenem Papier völlig drureif ó s Ausgabe kosten 30 #7/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlih des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.

is

Berlin, Donnerstag, den 8.-Mai, abends

L 4. Ausnahmen.

(1) Fn besonders begründeten Fällen kann die Reichs- stelle für Eisen und Stahl allgemeine Ausnahmegenehmi- gungen erteilen oder auf schriftlichen Antrag im Einzelfall Ausnahmen ‘zulassen. Die Anträge sind über die zuständige Wirtsehafts- oder Fäthgruppe. bzw. dem zuständigen Reichs- innungsverband einzureichen.

(2) Soweit für bestimmte Bedarfsträger, z. B. Wehr- macht, Krankenhäuser, Aerzte, in der Anlage 1 Ausnahmen zugelassen sind, dürfen Aufträge nur angenommen und aus- deführt werden, wenn der Auftraggeber eine \chriftliche Er- flarung abgibt, daß es sich um einen Bedarf dieser Art handelt. Die Erklärung ist von dem Empfänger aufzu- bewahren. Der Auftraggeber darf diese Erzeugnisse nur für den in der Ausnahmebestimmung angegebenen Zweck ver- wenden bzw. liefern. |

L 5.

: _ Strafsbestimmungen.

A D Tie en gegen diese Anordnung werden nah den S8 10,12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. E

O At d R

Jnkráfttreten.

Diésé Andtdnuüng tritt am 12. Mai 1941 in Kraft. Sie gilt auch in den cingegliederten Ostgebieten und den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet.

: p a h tritt die Anordnung 38 der Ueherwachungs- stelle für Eisen und Stahl (Verbot der Herstellung und Ver- wendung von Kanalisationsgegenständen) vom 16. Mai 1938 außer Kraft. i H i

Berlin, den 8. Mai 1941.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiege l.

IFnhalts8verzeichnis. Anlage

Erzeugnisse, deren Herstellung aus Eisen .und Stahl jeder Art einschl. Guß verboten ift.

A Bautwwerkteile, :

B Bestandteile und Zubehör von Krafträdern, Fahrrädern, Kinderwagen u. dgl.,

C Bürogeräte,

D Einrichtungsgegenstände u. Dekoration8maäterial,

E Elektrishe Apparate und Geräte,

F Elektrishe Glühlampen, :

G Elektrishe Hausgeräte,

H Elektrishe Heiz- und Kochgeräte,

I Elektrische Heilbehandlungsgeräte, ;

J Elektrishes Jnstallationsmaterial,

K Elektrische Leuchten,

L Flüssigkeitsbehälter, t

M Galanteriewaren u. kunstgewerbliche Erzeugnisse,

N Gewerbliche Bedarfsartikel und Packungen,

0 Haus- und Küchengeräte,

P Fnstrumente für die Körperpflege,

Q Kurzwaren und Nadeln, -

R Milchtransportkannen,

S Sanitätsgegenstände,

T Schlösser und Beschläge,

U Schneidwaren, ,

V Spielwaren, ]

W Tafel- und Tafelhilfsgeräte,

X Werkzeuge und ähnliche Geräte,

Y Verschiedene Erzeugnisse. .

i Anlage 2- ]

Erzeugnisse, deren Herstellung aus Graus-, Temper- oder Stahlguß verboten ist. A Kanalisationsgegenstände, : B Sanitätsgegenstände, C Verschiedene Erzeugnisse, D Werkzeuge. Anlage 1

zur Anordnung 52 der Reichsstelle für ibe und Stahl

(Verbot der Herstellung und Lieferung best stände aus Eisen und Stahl)

vom 8. Mai 1941.

mmter Gegen-

Erzeugnisse, deren Herstellung aus Eisen. und Stahl jeder Art

einshl. Guß verboten ist. A- Bauwerkteile

Ausfsäge für Entlüftungsleitungen,

ctit-Zeile 1,10 #AÆ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten E ae 85 M. A

eile SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druaufträge sind auf einseitig

nzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durh Fettdruck (einmal unterstrihen) oder dur i y k

hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

Postschectkonto: Berlin 41821 1 94 Í

Beleuchtungs-, Straßenbahnmaste, auch armierte, :

Blechmanschetten füx Fsolierungen von Rohrleitungen, ausgenommen sind Blechmanschetten bis zu einer Höchstbreite von 30 mm vor und nach lösbaren Rohr=- verbindungen,

Garagen,

Heizkorperverkleidungen,

Läuferstangen, massiv,

Ofenvorsaßbleche (Vornagelblechè),

Pugteckleisten, : Rahmen für Straßenkappen, ausgenommen die Deckel- auflageringe, | Schornsteinaufsäte, feststehende, für ortsfeste Schornsteine, Treppenstangen, massiv, Wandverkleidungsbleche.

B Bestandteile und Zubehör von Krafträdern, Fahrrädern, Kinderwagen und dergl. Fahrradsättel, ausgenommen solche mit Druckfedern und ohne Federung, : ahrradstüßen und -kippständer, Felgen für Kinderwagen, ausgenommen sind: Felgen füx Eisenbereifung und Westwood - Felgen aus fkaltgewalztem Bandeisen 185X13,5 mm, 235X13,5 mm, / Auhruhen für Fahrräder, ausgenommen Kindexfußruhen in Verbindung mit Kindexsißen, Rückspiegel für Fahrräder, Rüstraßler für Fahrräder (nicht Tichter), S L für . Kinderwagen, Schußblech-Figuren für Kraft- und Fahrräder, Stoßstangen für Kinderwagen, Trinkflaschenhalter für Kraft- und Fahrräder, Uhrenhalter für Kraft- und Fahrräder, Vorderradfederungen füx Fahrräder, Wimpelstangen, Winker für Fahrräder,

C: Bürogeräte. Anfeuchter, Bleistifthülsen, Bleistiftschoner, Bleistiftspizer, ausgenommen Messerchen hierzu, Bleistiftspißmaschinen, Bleistiftverlängerer, Briefablagekörbe, Briefbeschwerer, Dauerkalender, Konzepthalter, Löscher, Notizblochalter, apierschneideapparate, hreibtischkalender, l Schwebestifte, Stahllineale, ausgenommen solche für technishe Zwette, Stempelständer, Telephonhalter, Zettelhaken und -spieße.

D Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände,

ausgenommen sind Krankenhausmöbel für den Bedarf von Lazaretten, Krankenhäusern, für ärztliche Ordi= nationszimmer u. dgl. sowie Möbel und Éinxibiunoks gegenstände für Kriegs|\chiffe.

Ablaufbleche für Spültische,

Adreßplattenshränke,

Aktenständer,

Auffsaßbkügelchen,

Automaten, und zwar: Leistungs-, Spiel-, Verkaufs- und Warenautomaten und deren Bestandteile aus Eisen und Stahl,

Badezimmerschränke,

Balkonkästen,

Bänke,

Bar-, Stoß- und Schußstangent,

Beleuchtungskörper für Wohnräume,

BVettgestelle, ausgenommen einzelne von der zuständigen Wirtschaftsgruppe bzw. Fachgruppe bzw. von dem zu- ständigen Reichsinnungsverband zu bestimmende Typen mit höchstens 26 kg Gesamtgewicht an Eisen und Stahl einshließlich Stahlrahmenmatragze,

Bier- und Barbüfetts,

Bilderzierbeschläge,

Blumenampeln,

Blumenbretter,

Blumen- und Kakteenständer einschl. Einzelteile,

Blumenkrippen,

Fahnen- u.

elektrishe S@{hluß-