1941 / 108 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 May 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 108 vom 12, Mai 1941. S. 4

Én

finden Gn den Verkehr zwischen Lohnauftraggeber und Lohn- auftragnehmer keine Anwendung. Es dürfen daher für die Mehrware und die eingesparten Gewebe und Gewirke Punkt- schecks oder Bezugsberechtigungsscheine weder verlangt noch gegeben werden.

82

Entgelt für Mehrware.

Der Lohnauftraggeber hat dem Lohnauftragnehmer für die Herstellung der Mehrware nur das im Rahmen der Ds Durchführungsverordnung zum Abschnitt 3 der

riegswirtschaftsverordnung vom 12. Oktober 1939 (Reichs- dry I S. 2028) zulässige Entgelt zu entrichten. Ferner at er dem Lohnauftragnehmer den Einkaufsprèis für ge- lieferte Zutaten zu erstatten. Eingesparte Gewebe und Ge- wirke, die niht verarbeitet werden, sind unentgeltlih zurück-

zugeben. S3

Zuwiderhandlungen.

ck Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Vorschriften der §Z 12—15 der Verordnung über den Warenverkehx in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseubl. T S. 1430) und der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preis- vorschriften vom 83. Juni 1939 (Reichsgeseubl. 1 S. 999) bestraft.

84

Junkrasttreten.

Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffent- lihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger în Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ost- gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.

Berichtigung zur 26. Anweisung der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 30. April 1941.

Deutscher Reichsanzeiger Nr. 100 vom 2. Mai 1941.

Jn § 6 Abs. 1 muß es richtig heißen:

„(1) Aus den in den Kontingentslisten An-

lage 3 b f j

In § 11 unter c muß der lebte a richtig heißen:

„diese Regelung gilt niht für das Handwerk“,

In § 42 Abs. 4 leßter Say. ist das Wort „Kontingent“ durch das Wort „Kontingentszeichen“ zu erseßen.

Jn § 58 Abs. 1 ist dem ersten Saß anzufügen:

„Die Mitglieder der Wirtschastsgruppen Eisen

schaffende Fndustrie und Gießerei-Fndustrie sind O ihre Ausftragsbestande unterteilt nah Materialgruppen und Bedárfsträgern monatlich zu melden.“

Gr S 58 Abs. 2 isstt das Wort „Auftragsbestand“ durch das Wort „Ausftragseingang“ und das Wort „monatlich“ durch das Wort „vierteljährlih“ zu erseßet. /

Der § 58 Abs. 3 muß richtig? heißen:

(3) Die Mitglieder der Wirtschaftsgruppen dex Eisen verarbeitenden Fndustrie mit Ausnahme der Wirtschaftsgruppe Bauindustrie haben außerdem den Werkstoffeingang unterteilt nach Material- gruppen monatlih zu melden.“

Jn § 60 in der vierten Zeile sind die Worte

„von den kontingentsbuchführungspflichtigen Be-

trieben“ / hinter dem Wort „dürfen“ einzufügen.

Al der Anlage 1 unter Ziffer 5 muß es richtig „Profilstahl“ heißen.

Jn der Anlage 1 unter Ziffer 11 muß

heißen: „a) nahtlose und feuergeschweißte Stahlrohre Stahlrohre

es rihtig

bis 318 mm à. Durchmesser“ „b) nahtlose und geshweißte 318 mm ä. Durchmesser.“ Jn der Anlage 1 Ziffer 18 muß es richtig heißen: „der Gießereien“. 5 Jn der Anlage 3a unter Ziffer 12 muß es richtig heißen:

über

„„Metallerzeugende Fndustrie“, Fachgruppe Metall- erzeugende Jndustrie, Berlin-Schöneberg 1, JFnnsbrucker Str. 42.

Fn der Anlage 3a unter Ziffer 19 muß es richtig

heißen: „Metallhalbzeugindustrie“, Fachgruppe Metallhälb- zeugindustrie, Berlin-Schöneberg 1, Fnnsbrucker Straße 42. Jn der Anlage 3b unter Ziffer 11 muß es in ‘der Spalte „Kontingent“ nur heißen: „Betriebsbauten der Deutshen Reichsbahn.“

Berlin, den 10. Mai 1941.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

Preußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 3 des Geseßes vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit § 1 der Durhführungs- verordnung des Preußischen Ministers des Fnnern vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und dem Gesetze über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 (RGBl. 1 S. 479) werden folgende von dem Domprobst Parensen in Minden benußte Gegenstände: eine Schreib- maschine „Continental“ und ein Abziehapparat „Roto“ ein- gezogen.

Minden, den 5. Mai 1941.

Für den Preußischen Staat Der Regierungspräsident. g: V.: Dr. Zorn.

„für Mehrleistung anerkannt wird, werde anderer 1m Kriege wie im Frieden dieses Gewinnstreben seine Grenzen

Itichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Geschäftsträger der Königlich Dänischen Gesandtschaft in Berlin, Herr Legationsrat Steensen=-Leth, hat Berlin am 9. Mai d. F. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationssekretär F. Schon die Geschäfte der Ge- sandtschaft.

KMauanasi 10000 Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 12. bis 19. Mai.

Staatsoper. Vom 15. bis 27. Mai Gastspiel der Staatsoper in der Großen

Oper in Paris. Schauspielhaus.

Montag, den 12. Mai. Preciosa.. Beginn: 19 Uhr. Dienstag, den 13. Mai. Preciosa. Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 14, Mai. Fulius Caesar. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 15. Mai. Preciosa. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 16. Mai. Fulius Caesar. Beginn: 18 Uhr. Sonnabend, den 17. Mai. Antigone. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 18. Mai. Fulius Caesar. Beginn: 18 Uhr. O n 19. Mai, Der goldene Dolch. Beginn: X,

Kleines Haus.

eman des 12. Mai. Tageszeiten der Liebe.

T.

Dienstag, den 13. Mai. Die Häuser des Herrn Sara ¿ T0708, Beginn:-19 Uhr:

Mittwoch, den 14. Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr.

Donnerstag, den 15. Mai. Die Häuser des Herrn Sar= __tortus, Beginn: 19 Uhx.

Freitag, den 16, Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr. onnabend, den 17. Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr.

Sonntag, den 18. Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr.

Montag, den 19. Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr.

Beginnt

Frühjahrsausstellung der Preußischen Akademie der Künste.

Die Akademie der Künste veranstaltet in den Monaten Mai/FFuni ihre Frühjahrsausstellung, die Werke der Graphik, Zeichnungen, Aquarelle Hane und Bildhauerwérke kleineren Umfanges umfaßt. Jm tahmen dieser Ausstellung werden Sonderausstellungen des verstorbenen Tiermalers Professors Heinrich von Zügel-München, des Malers Professors Otto H. Engel (zu seinem bevorstehenden 75. Geburtstag), des Malers und Graphikers Professors Heinrih Hönih in Prag und des Graphikers A. Paul Weber, des Schöpfers der „Britischen Bilder“,

gezeigt.

Die Ausstellung wird am Donnerstag, dem 15. Mai, vor einem geladenen Kreise eröffnet“ und. ist vom gleihen Tage ab 2 Uhr allgemein zugänglich.

Wirischafisteil.

Der S 22 der Kriegswirtschafts- verordnung.

Im Rahmen einer Vortragsfolge „Kostenrechnung und Preisbildung in der Fndustrie“, der von der Wirtschaftskammer Berlin-Brandenburg, Industrie-Abteilung, und der Deutschen Ge- sellschaft für Betriebswirtschaft veranstaltet wird, sprach Dr. von Engelberg, General-Sachverständiger beim Reichskommissar Le die Preisbildung, Berlin, über: “Der § 22 der Kriegswirt- chaftsverordnung.

Dr. von Engelberg ging einleitend auf die Aufgaben des Reichskommissars für die Preisbildung (RfPr.) ein, die er ins- besondere im Schuy des Verbrauchers und der Sicherung der Währung sicht. Die E dieser Aufgabé sei in der Erhaltung der Produktionskraft und des Produktionswillens gezogen. Wäh- rend selbständiges und damit selbstverantwortlihes Unternehmer- tum einerseits und gesundes Gewinnstreben mit E A Gewinn

eits mehr noch

am Wohl der Gesamtheit finden müssen. Diese Grundsäße haben bei der Schaffung des Abschnitts 1IV der Kriegswirtschafts-Ver- ordnung (KWVO.) Pate gestanden. Sie finden thren Niederschlag im § 22 der KWVO., der eine Preisbildung nah Grundsäßen der kriegsverpflihteten Volkswirtschaft fordere, Stabilhaltung der Preise oder gar Senkungen seien also das Ziel der KWVO. und nicht, wie fälschlich vielfach angenommen wird, Gewinnabführung. An sich war dies nicht selbstverständlich, wie die Ueberlegungen, eine Kriegsgewinnsteütr einzuführen, beweisen. Für die Wirt- schaft bedeute die in § 22 KWVO. gefundene O die Möglich- keit einer, größeren R DP gegenüber einer Krîiegs- gewinnsteuer und vor allem die Gewähr für eine gerehte Ent- lohnung der echten Mehrleistung. Gleichzeitig biete der § 22 KWVO. dem deutshen Unternehmer die Möglichkeit, selbstver- antwortlih seine Preise festzuseßen. Der e L vi I1V der KWVO. seße universales Recht fest, das niht nur sür die beiden Reichs- gruppen Fndustrie und Handel gilt, für die bis jeßt „Anwei- sungen“ evteilt sind. Der § 22 KWVO. erfasse vielmehr alle Preise und Entgelte, gleichgültig, um welhen Betriebszweig und um welchen Unternehmer es sih handele. Andererseits seien die Bestimmungen der KWVO. zeitlich duxch die Kriegsdauer be- \hränkt.

Vebergehend zu Einzelfragen behandelte Dr. von Engelberg zunächst den Gewinnbegriff, der aus dem Steuergewinn ab- geleitet. wird. Dieser exfahre eine Reihe von Berechtigungen nach oben und unten, indem ungerechtfertigt hohe Löhne und Soziallasten sowie ‘über die verbrauhbedingten Abschreibungen hinausgehende Abschreibungen und Zinsen für Fremdkapital zu- geschlagen, andererseits zahlreihe Posten abgezogen werden, so z. B. Rücksstellungen für unterlassene Reparaturen, Gewerbe- ertragsteuer und Vermögensteuer, Spenden und gegebenenfalls ein Únternehmerlohn. Wichtig sei, daß außerordentliche Erträge, wie Buchgewinne, aus der Veräußerung von Betriebsvermögen, gleihfalls abgeseßt werden können. Exportgewinne, soweit sie eine besondere Leistung darstellen, seien gleichfalls abzugsfähig. Dagegen können ‘Beträge, die zu Fnvestierungen verwandt. werden, nux in Ausnahmefällen VBeritfksichtigung finden. Schwieriger als die Bereinigung des steuerpflichtigen Gewinns sei die Ermittlung der Angemessenheit des Gewinns eines Unter- nehmens. Der RfPr. habe der Reichsgruppe Fndustrie zwei Anhaltspunkte an Hand gegeben, nämlich einmal den Vérgleih mit dem Gewinn eines normalen Friedensjahres und zum zweiten die Festseßung von Gewinnrichtpunkten für Gruppen von Unternehmungen. Die Festlegung einer für die ganze Wirtschaft gültigen Referenzperiode habe sich dagegen als Un R gestellt. Während die Richtpunkte in erster Linie von Bktrieben herangezogen werden können, die nur wenige Produkte hetstellen, werde bei den sogenannten gemischten Unternehmungen, die zahl- reiche vershiedene Produkte herstellen, für die getrennte Richt- punkte gefunden wurden, der Vergleih mit einem riedensjahr der wichtigere Anhaltspunkt sein. Wichtig sei, daß in beiden Fällen der Betrieb zu überprüfen habs, ob er nah seiner Kosten- lage berechtigt ist, den Vergleihsgewinn oder den Richtpunlkt- gewinn zu beanspruchen. Grundsäßlich gelte der an Hand der Richtpunkte exmittelte Gewinn nux für sogenannte mittelgute Betriebe. Darunter liegende Betriebe müssen mit einem ge- ringeren Gewinn zufrieden sein; günstiger arbeitende Betriebe erhalten dagegen eine Differentialrente. Wesentlih dabei sei, daß die Unternehmen als Einheit gewertet werden, also jeweils der Gesamtgewinn eines Unternehmens betrachtet wird und niht der am einzelnen Stück erzielte Gewinn. :

Eingehend auf die Ermittlungen der Gewinnrichtpunkte wies Dr. von Engelberg darauf hin, daß diese Richtpunkte als Brutto- sâve, also vor Abzug der Steuer ermittelt werden, da sonst dur

ie Arbeit der RfPr. die Verschiedenheiten in der Einkommens- besteuerung nivelliert würden. Zwar verkenne der RfPr. nit, daß darin gewisse Härten heute für hochbesteuerte Personalgesell- schaften entstehen können, denen er auch bei der Abshöpfung ge- recht zu werden versuche; bei der Preisbildung können diese Je- doch nicht berücksichtigt werden. Bei der Ermittlung dexr Gewwinn- rihtpunkte werde der Gewinn als Funktion aus Kapital und Umsatz betrachtet und dementsprechend aus beiden Größen er- mittelt. Dabei soll der auf das Kapital entfallende Gewinn die Verzinsung unter Berücksichtigung des Kapitalwagnisses darstellen, der auf den Umsay entfallende Teil das Unternehmerwagnis ab- elten. Soweit für eine Gruppe ein einheitliher Kapitalumschlags- Piios gefunden werden kann, werde dieser einheitlich für die

Gruppe zugrunde gelegt. Soweit dies unmöglich sei, müssen für die einzelnen Gruppen Abfallkurven ermittelt werden. Als Kapital werde das betriebsnotwendige Kapital angesehen. Da dies in der überwiegenden Zahl der Falle nicht berechnet ist, könne es, wie der Vortragende ausführte, aus der Steuerbilanz abge- leitet werden, indem Wertberichtigungen, unverzinslihe Schulden e Forderungen, Wertpapiere und Beteiligungen abgeseßt werden.

Dr. von Engelberg ging dann auf die vom RfPr., Gau- leiter Wagner, angekündigte Preiserklärung ein und teilte mit, daß in der Zwischenzeit für den Behördengebrauh ein Form- blatt entwidelt worden sei, das sih für ein Preiserklärungs- Formular, ähnlich den Steuererklärungs-Formularen, ‘durchaus eigne. Ob eine solhe Preiserklärung künftighin von jedem Betrieb F enoeen werden muß oder nur bei den Betrieben nieder- gelegt werden wird, stehe noch nicht fest. Gleichfalls noch nit endgültig fest stehe die Behandlung der Kartellpreise, Le die erganzende Richtlinien in Aussicht gestellt seien. Fest stehe hier nur, daß diese ergänzenden Richtlinien ermöglihen werden, dem Sinn der Preisbindungen, nämlich ciititiGen Preisen, gerecht zu werden troß der Verpflichtung der Betriebe aus dem § 22 KWVO., die Preise zu senken. Es sei vorgesehen, die Preise für Kartelle nur einheitlih zu senken, wobei der dann verbleibende Gewinn bei günstig arbeitenden Betrieben diesen als Differentials rente verbleibt. Dagegen stehe noch nicht fest, welhen Weg der RfPr. gehen will, wenn sih die Kartellpreise niht auf eine an tineee Höhe senken lassen, weil sonst Betriebe, die ungünstig arbeiten, die. aber zur Bedarfsdeckung notwendig sind, niht mehr mitkommen. Sicher werde dié daraus für die gut arbet- ténden Betriebe * zu\äbßlick@ O n Differëntialrente abgeführt werden neten Ob diese aber zu einem Ausgleih für die wèniger gut arbeitenden Betriébe hèrangezogen werden oder unmittelbar an die Reichskasse abgeliefert werden solke, stehe noch nit fest.

Zum Schluß wies Dr. von Engelberg auf zwei bedeutsame Ausnáhmen hin, die der RfPr. T aclalien hat, wonach die Steuervorteile, die aus der leng ggen und aus den Vorschriften über den „Neuen Finanzplan“ den Steuerpflichtigen erwachsen, diesen erhalten bleiben. 3

Chemische Forschungserfolge im Kriege. Eine Vortragsreihe des Vereins Deutscher Chemiker in Wien.

Die deutsche chemische Forschung arbeitet auh im Kriege mkt größtem Erfolge weiter. Das bewiesen der ganzen Welt die Ta- gungen des Vereins Deutscher Chemiker im NSBDT., dex am 17. Mai seine dritte diesjährige reie Wine in Wien abhält. Wieder werden wichtige aktuelle Wissenschaftsgebiete, auf denen deutshe Forscher bahnbrechend tätig waren, zur Sprache

elangen. So wird Prof. Dr. C. Schöpf-Darmstadt in seinem ortrag „Synthetische Leistungen der Zelle“ ein neues System der Naturstosse aufstellen, das dieses gewaltige, fast unübersihtlihe Gebiet sihtend zusammenfaßt und uns einen Einblick gibt in die riesige Zahl der Substanzen, die in den „chemischen Laboratorien“ der lebenden Zellen gebildet werden. Prof. Dr. Waldshmidt-Leiß von der deutschen Universität Prag wird in scinem Vortrag neue Möglichkeiten aufzeigen, die Krebserkrankung {hon in ersten Ent- wicklungsstadien chemisch u erkennen und künstlich Abwehrfermente zu erzeugen. Spezielle chemishe Probleme behandeln Prof. Dr. Gleu-Fena und Prof. Dr. Clusius-München. Ersterer wird über „Anorganische Persäure“, leßterer über die „Bedeutung der Null- punktenergie für physikalisch-chemische Probleme“ sprechen. Sehr wichtig und in besonderem Maße aftuell dürfte der Vortrag von Staatsrat Dr. Schieber-Schwarza sein, der einen Bericht über „Neue Rohstoffquellen und Aufi verfahren für Zellulose“ gibt. Schließlih behandelt Dr. Brill-F. G. Werk Oppau die „Röntgen- \trahlen als Hilfsmittel dex Forshung in Wissenshaft und Industrie“, j E

Zusammenarbeit von Fundustrie und Handel bei der Auftragsverlagerung.

Für die Auftragsverlagerung an die Fndustrie der beseßten Westgebiete wird nunmehr na Besprehungen zwischen! den Reichsgruppen Jndustrie und Handel eine Zusammenarbeïët der deutschen Fndustrie mit dem Außenhandel f uni die Erfahrungen und Leistungen des - Handels in verstärktem i Um- fange bei der Durchführung der Auftragsverlagerung mwußbar zu machen. Der deutshe Außenhandel soll besonders dan1t mit. wirken, wenn sich eine Zusammenfassung der Aufträge mehrerer Jundustrieunternehmungen als zweckmäßig erweist.

Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil| und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange. in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lanysch in Berlin-Charlottenburg. Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin. Drei Beilagen (einshl. Börsenbeilage und einex Zentralhandelsregisterbeilage)

Erste Beilage

am Deutschen Reichsanzeiger uud Preußischen Staatsanzeiger 1941

Itr. 108

Arbeitseinsaz in Krieg und Frieden. Staatssekretär Dr. Syrup in Duisburg.

Auf einer Mitgliederversammlung der Volkswirtschaftlichen Vereinigung im rheinish-westfälishen Fndustriegebiet sprach in Duisburg der Staatssekretar im Reichsarbeitsministerium Dr. Syru p über den Arbeitseinsaß in Krieg und Frieden. Er verglich den Arbeitseinsaß im Weltkrieg, der ohne Lenkung er- folgte, mit den Arbeitseinsazmaßnahmen des Vierjahresplanes und des jeßigen Krieges. Der Übergang von der Friedens- in die Kriegswirtschaft sei diesmal völlig anders ebn als beim Ausbruch des Weltkrieges. Damals, 1914, habe eine große Ar- beitslosigfeit infolge weitgehender Betriebseinshränkungen ge- a Jebt, 1939, seien dagegen keine Stillegungen oder Ein- chränkungen wichtiger Betriebe und damit keine Zunahme der Arbeitslo]enzahl eingetreten. 3

Drei Punkte seien für die Vorbereitungen der Arbeitsver- waltung hier wesentli gewesen: Die Unab ömmlichstellung der a die Wirtschaft unentbehrlihen Arbeitskräfte, die Sîicher- tellung des Ersabbedarfs für die Einberufenen und die Bereit- stellung von Arbeitskräften für die ausgeweitete Kriegsproduk- tion. Diese vorbereiteten Maßnahmen hätten sich auf Millionen von Arbeitskräften erstrèckt und seien nur mit Hilfe der Arbeits- bücher mögli gewesen. Dr. Syrup behandelte dann den Einsaß ausländischer Arbeitskräfte. So schr dieser Einsaß während des

. Krieges zu begrüßen und notwendig sei, so verkehrt sei es, im

Frieden mit einem derartigen Ausländereinsaß zu rechnen. Nur der Boden gehöre auf die Dauer einem Volk, den es selbst pflüge, und nur die Kohle gehöre ihm, die es selbst fördere.

Der Vortragende wies auf den Appell des Führers an die deutsche Frau hin und sagte, zur Zeit seien rund 8,3 Millionen rauen als Arbeiterinnen und Angestellte tätig. Die Frauen atten in hohem Maße ihre Pflicht getan. Trobdem seïen im Frauensektor zweifellos noh viele Frauen vorhanden, die gesund und nicht dur Pflichten als Mutter und Hausfrau gebunden seien. An sie wende sih der Appell des Führers. Dr. Syrup ging ferner auf die kommende Friedenswirt chaft ein. Die Umstellung von der Kriegs- auf die R eaten

(N D S E R R I I N I T E S T T T S S E?

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes i vom 12. Mai 1941. (Die Préèise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium, 99M B 133 A a Walz- oder Drahtbarren

D 0 Reinnikel, 98—99 9/9 Antimon-Regulus Feinfilber . .

EA für 100 kg

35,50—38,50 1 fein

*

Wien sr Protektorat3werte, 10. Mai. (D. N. B.) ents Bank —,—, Dux Bodenbacher Eisenbahn 208,00 K., Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A.G. 121,00 K, Westböhm. Bergbau-Aktienverein 163,00, Erste Brünner Maschinenf. - Ges. 70,50 K., Metallwalzwerk A.G. Mährisch - Ostrau 139,00 K., Prager Eisenind. Gesellschaft 487,50, Eisenwerke A.G. Rothau - Neudeck 60,00 K., A.G. vorm. Skoda Werke Pilsen 240,00, Heinrichsthaler Papierfabrik 111,75 K,, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck- fabr. A.G. 59,50 K., A.G. Roth - Kosteleger Spinn. Web,. 81,75, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 46,75, 4% Dux - Bodenbacher Prior.-Anl. 1891 10,05 K, 4% Dux-Bodenbacher Prior.-Anl. 1893 _—,—; Königshofer Zement 341,00 K, Poldi-Hütte 525,00 K., Berg- und Hüttênwerksgej. —,—, Ringhoffer Tatra 309,50 K. Renten: 422% Mährisch Landesanleihen 1911 —,—, 4% Pilsen Stadtanleihen s 412% Piljen . Stadtanl. —,—, 5% Prager Anleihe 10,05, 4% Böhmish-Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig) —,—, 4% Böhm. Landesbank Schuldverschreibungen 9,85, 4%, Böhm. Landesbank Komm.-Schuldsch. —,—, 4% Böhm. Landsbank Meliorationssh. —,-—, 4% Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 414% Pfandbr. Mähr. Sparkasse 10,10, 4% Mähr. Landeskultur-Bank-Komm.-Schuldver, —,—, 4% Mähr. Landeskultur Eisenbahn - Schuldvershr. —,—, 412% SBivnostensfa Bank Schuidv. —,—. K. = Kasse.

Amsterdam, 10. Mai. (D. N. B.) A. Fortlaufend notierte W erte: LAnleihen: 4% Nederl. Staatsleening 1940 S.T mit Steuererleicht. 100,00, 494 do. S. II ohne Steuererleicht. 97,75, 4 % do. S. Il mit Steuererleicht. 9954, 4% do. 1941 mit Steuererleiht. 98,00*), 514% Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl. —,—, 572% do. mit Kettenerkl. ——. 2. Aktien: Allgemeene Kunstzijde Unie (AKU.) 130,50*), Philips Gloeilampen- fabrieken 215,50, Lever Bros. & Unilever N. V. 117,50*), Anaconda Copper Mining —,—, _Bethlehem Steel Corp. —,—, Republic Steel Corp. —,—, Koninkl. Ned. Mij. tot Expl. v. Petroleumbronnen i. Ned.-Fnd, 233,00, Shell Union —,—, Nederlandshe Scheepvaart Unie 176,00*), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR.) 269,00, Handelsvereeniging „Amsterdam“ (HVA.) 420,00, Senembah Mij. 207,00. B.Kajsapapiere:1. Anleihen: 7% Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 7% do. mit Kettenerkl. S 4% Golddiskontbank pref. ——. 2. Aktien: Hollandsche Kunstzijde Industrie (HKJ.) 167,00, Znternat, Viscose Comp: 81,50, Neder- landsche Kabelfabriet 364 00, Rotterdamshe Droogdok Mij. 313,00, Vereen. Koninkl. Papierfabrieken von Gelder Zonen 144,00, All- gere Elektrizitätsgesellschaft —,—, J. G. Farben Zertifikate —,—,

o. Original —,—, Nederl.-. ndische Spoorweg Mij. 56,00, Koninkl. Nederl. Hoogovens en Staalfabr. —,—, Deli Maatschappij 254,25 Heineken's Bierbrouwerii Mij. 202,50, Gebr. Storck & Co ody L188 L R bri Ars „Nederlandsche Wol Maat-

(9, Holl. Amerika-Linie 116,50*), N Cert. 196,80, De Maas «m n Mies Maatschay,

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigun deut Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des S N. Bs as A ui auf 74,00 EAÆ (am 10. Mai auf 74,00 RA)

r g.

Berichte von ‘auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten. ;

Devisen.

Prag, 10. Mai. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnunags- Mittelkurs 1327,00 G., 1327,00 B., Berlin —,—, Zürich ere uh u 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen. 482,10 G.,, 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B, Stockholm 594,60 G. 595,80 B.,, Belgrad 56,04 G., 66,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B. Budapest Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B., A

Budapest, 10. Mai.

1

en 20,58 G., 20,62 B.

Berlin, Montag, den 12. Mai

werde sich ohne besondere T E tgent vollziehen. Gefahren einer neuen nennenstwerten Lo eit bestanden nicht. Die Auf- gaben, die uns nah dieser Umstellung erwarteten, seien groß und umfassend. Sie würden DN mit der bekannten Stoß u wie vor dem Kriege die Aufgaben des Vierjahresplanes durchgeführt werden. Fnnerhalb der kommenden Friedenswirtshaft würden besondere Aufgaben der Bauwirtschaft zufallen, wobei der Woh- nungsbau an der Spitze stehen müsse und auch stehen werde. Neben der Bauwirtschaft würden die Verbrauchsgüterindustrie und die Exportindustrie stehen. Bei allen diesen großen Friedensaufgaben werde aber als Engpaß der Arbeitseinsaß S bleiben. Es werde unsere Aufgabe sein, die Schaffenskraft des deutshen Volkes soweit wie möglich zu stärken.

Osftsee-Zustitut in Danzig zur Erforschung wirtschaftliher Probleme Itord- und Osteuropas si gegründet.

ah längeren Vorbereitungsarbeiten ist jeßt in der Hanse-

stadt Danzig ein Ostsee-Fnstitut e. V. gegründet worden, das unter der Schirmherrschaft von Gauleiter und Reichsstatthalter Albert Forster steht. In Anbetracht der wichtigen Aufgaben, die der Hansestadt Danzig in wirtshaftliher und verkehrs- politischer Beziehung im Rahmen der großdeutschen Zielseßzung für den Ostraum und die Ostseeküste zufallen, wird ein erheblichec Teil der wissenshaftlihen Arbeit des Jnstituts sih auf die Er- forshung wirtschaftliher Probleme des Nordens und Ostens Europas erstrecken. Daneben wird das Ostsee-Fnstitut stärkste Aufmerksamkeit auch den kulturellen und volkstumspolitischen èFragen seines Wirkungsbereiches zuwenden, der gegenüber ähn- lichen Fnstituten im Osten erheblich erweitert wurde. Für die wissenshaftlihe Tätigkeit sind hervorragende Sahhkenner ge- wonnen worden. Das Ostsee-Fnstitut ist eine Gemeinschafts- gründung der Spizenbehörden des Reichsgaues Danzig-West- preußen und der Hansestadt Danzig. Das Fnstitut stellt einen üUberzeugenden Beweis für den Aufbauwillen dar; der troß des

(D. N. B.) [Alles im Pengöò.

Amsterdam 180,07}—181,40*), Berlin 186,20, Bukarest 2,78},

Krieges in den wiedergewonnenen Ostgebieten herrscht.

London 13,934, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris -6,81, Prag 183,62, Sofia 415,50, Zürich 80,20 Slowakei 11,71.

*) Verrechnungskurs.

London, 10. Mai. (D N. B.) New York 402,50—403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Jtalien (Freiv.) —,— Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) Stockholm

' '

16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,953—17,13,

Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—.

London, 12. Mai. (D. N. B.) New York 402,50—403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Ftalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stocholm 16,85—16,95, ' Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95}—17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—.

Amsterdam, 10. Mai. (D. N. B.) [Amtlich.) Berliu 75,36, London : New York 1883/,«—188®/,, Paris —,—, Brüssel '/30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsingfors 3,81—3,82, Jtalien, (Clearing) 9,87, Madrid —,—, Osl Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—.

Amsterdam, 12. Mai. (D. N. B.) --[12,00 Zeit. ] [Amtlih.] Berlin 75,36, ‘London —,—, 1889/1 188, Paris —,—, Brüssel 30,11——30,17, 43,63—43,71, Helsingfors 3,81—8,82, Madrid Oslo —, Kopenhagen —,—, Stockholm

, t 44,81 —44 ,90, Prag —,—.

Zür, 10. Mai. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,873, London 17,27}. New York 431,00, Brüssel 69,00 nom., Mailand 21,75, Madrid 39,50, Holland 229,00 nom., Berlin 172,50, Lissabon 17,27, Stockholm 102,67}, Oslo 98,50 nom., Kopenhagen 83,50 nom., Sofia 425,00, Prag 17,30, Budapest 85,00, Belgrad —,—, Athen —,—, Fstanbul 8337,50, Bukarest 200,00 Helsingfors 879,00, Buenos Aires 102,50, Japan 101,00.

Kopenhagen, 10, Mai. (D. N. B.) London 20,89, New York 518,00, Berlin 207,45, Paris 11,75, Antwerpen 83,05, Zürich 120,35, Rom 26,30, Amsterdam 275,45, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag —,—, Madrid

Von —_——. tockholm, 10. Mai. (D. N. B.) London 16,856. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9/00 B Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B. Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., Oslo 95,35 G., 95,65 B, Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G.,, 8,59 B, Rom 21,15G, 21,35 B.,, Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G.,. 3,82 B., Türkei —,—. Oslo, 10. Mai. (D. N. B) London —,— G.,, 17,75 B. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York 435,00 G., 440,00 B, Amsterdam —,— G., 235,00 B,, Zürich 101,50 G., 103,00 B.,, Helsingfors 8,70 G.,, 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B.,, Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,40 B., Rom 22,10 G., 23,10 B., Prag —,—, Warschau M oskau, 29. April. (D. N. B.) New York 5,30 21,36, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32, Sar 11,13, Samen 123,01 Schweden 126,38. Berlin 212,00, Jtalien 26,76. Moskau, 30. April. (D. N. B.) New York 5,30, London 21,37, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz 123,01, Schweden 126,38, - Berlin 212,00, Jtalien 26,76.

0 Zeil g! /

Uhr; holl. New York Schweiz Ftalien (Clearing) 9,87,

Si bas

1

81,25 B,,

London, 10. Mai. abends geschlossen.

(D. N. B.) Edelmetallbörtse Sonn-

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 10. Mai. (D. N. B.) Reichs - Alt- besiganleihe 161,25, Ashaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 147,00, Cement Heidelberg 214,50, Deutsche Gold u. Silber 320,00, Deutsche Linoleum 165,00, Eßlinger Maschinen 161,00, Felten u. Guilleaume —,—, Ph. Holzmann 242,50, Gebr. Jung- hans —,—, Lahmeyer 168,25, Laurahütte 38,00, Mainkraftwerke 125,00, Rütgerswerke 203,00 Voigt u. Häffner 190,50, Zellstoff e A wi j

amburg, 10. Mai. (D. N. B.) [Schlußkurse. } Dresdner Bank 142,25, Vereinsbank 159,50, Hamburger Boden 126,75, Hamburg - Amerika Paketf. 118,50, Hamburg - Südamerika —,— Nordd. Lloyd 118,00, Dynamit Nobel 105,25, Guano 116, Harburger Gummi —,—, Holsten-Brauerei 210,00, Neu Guinea GB Otavi g

ten, 0 Mai. (D: N B) 4% Ndöst. Lds. - Anl. 1940 103,00, 4% Oberöst. Lds.-Anl. 1940 103,00, 4% Steier- mar. Lds.-Anl. 1940 102,35, 4% Wien 1940 102,50, Donau- Dampfsch. - Gesellshaft —,—, A. E. G. - Union Lit. A4 —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 1033, Brau-AG. Oester- reih 2831,00, Brown - Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl

' '

thal

Magnesit —,—, Puch E

Hanf - Jute - Textil

Schrauben - Schmiedew. Simmeringer Msch. —,—,

Steyrermühl

f) Kabel- und Drahtind. Lapp-Finze AG, 124,00, Leipnik-Lundb. 625,00 K., Leykam-Josefs- 74,00, Neusiedler AG. 183,00 K.,

150,00, Perlmoojer Siemens - Schuckert „Solo“ Zündwaren 195,75, Steirische Steirishe Wasserkraft —,—, t Papier —,—,

—,—, Waagner-Biro 155,00, Wienerberger Ziegel 136,00 K.

Veitscher

Kalk

192,00 .,

243,00,

, ,

Steyr - Daimler- Magnesit

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphishe Auszahlung.

und Kairo)

Aires)

Antwerpen) Brasilien Janeiro)

bay-Calcutta)

Dänemark hagen)

und Rotterdam)

Island (Reykjavik) Ztalien Mailand) Japan Kobe) Jugoslawien grad und Zagreb)

ton)

und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Becn)

Barcelona) Südafrikanische Union

Ungarn (Budapest)

Kanada (Montreal) . Neuseeland (Welling-

Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon). | 100 E3cudo Rumänien (Bukarest) | 100 Lei Schweden(Stockholm |

(Pretoria, | Johannesburg)... | 1 südafr. Pf. |. Türkei (Fstanbul) .… |1 türk. Pfund

Aegypten (Alexand.

j | 1 ägypt. Pfd. Afghanistan (Kabul). | 100 Afghani Argentinien (Buenos |

| 1 Pap.-Pej.

Australien (Sidney). | 1 austr. Pfd. Belgien (Brüssel u. |

. | 100 Belga

(Rio de |

| 1 Milreis

Brit. JFndien (Bom- |

| 100 Rupien

Bulgarien (Sofia) .… | 100 Lewa (Kopen- |

| 100 Kronen

England (London). |1 engl. Pfd. Finnland (Helsinki).… | 100 finnl. M. Frankreich (Paris) | 100 Fres. Griechenland (Athen) | 100 Drachm. Holland (Amsterdam |

. | 100 Gulden

gZran (Teheran) …. | 100 Rials

. | 100 isl. Kr.

(Rom und | (Tokio und (Bel- |

| 100 Dinar

I neuseel. Pf.

100 Kronen

| 100 Kronen

1 ; | 100 Franken Slowakei (Preßburg) | 100 low. Kr. Spanien (Madrid u. |

| 100 Pefeten

100 Pengö*

Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpeso Verein. Staaten von | Amerika ia 1 Dollar

1 kanad. Doll.

12, Mai Geld Brie:

18,79

,

18,83 0,590 0,594

39,96 40,04

0,130 0,13:

3,047 83,053

48.21 48,31 5,06 5,07

132,70 132,70 14,59 14,61 38,42 838,50

13,09 13,11

0,585 0,587

t

56,88

56,76 56, 10,06

10,04

59,46 59,58

57,89 8,591

58,01 8,609

23,56 23,60 1,978 1,982 1,009 1,011

2,498 2,502

Geld

18,79 0,590

39,96 0,130

3,047 48,21 5,06

132,70 14,59 38,42 13,09

0,585

57,89 8,591

23,56

1,978

1,009 2,498

10. Mai

Brief

18,83 0,594

40,04 0,132

3,053 48,31 5,07

132,70 14,61 38,50 1841

0,587

e ri

1,982 1,011 2,502

Frankreich Griechenland Jugoslawien

Britisch-Jndien Kanada

England, Aegypten, Südafrik. Union

Australien, Neuseeland

Geld 9,89

4,995 2,058 5,604 7,912

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursez

Sovereign3

20 Francs-Stüdcke .… Gold-Dollars Aegyptische . Amerikanische: 1000—S5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische Australische Belgische Brasilianische Brit.-Fndische

u. darunter Dänische: große

10 Kr. u. darunter . Englische: 10 £

u. darunter Finnische Französische Holländische Ftalienische: große 10 Lire

100 Dinar Kanadische Norwegische, 50 Kr. u. darunter. Rumänische: 1000Lei und 500 Lei …... Schwedische: große

Schweizer: große

Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafr. Union Türkische : Ungarische: 100 P.

—_—,—, „L L ib C6 Enzesfelder Metall —,—, Felten-Guilleaume —,—, Gummi Semperit 242,00,

U, daruntec

. | 1 Dollar

Bulgarische: 1000 L

. | 100 Gulden

Jugoslawische: große

50 Kr. u. darunter . 1100 Kronen

100 Frs. u. darunt. | 100 Frs.

i

für 1 Stüdck 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

| Notiz

1 Pap.-Pejo 1 austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 eng!. Pfd. | 100 finnl. M. | 100 Frs.

| 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar 1 fanad. Doll.

100 Kronen

100 Let 100 Kronen

100 Frs.

100 flow. Er. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengò

12. Mai Geld Brie! 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205 424 42

2,48 2,48 0,54 2,59

39,92 0,105

45,66

2,50 2,50 0,56 2,61 40,08 0,115 45,84

3,04 3,06

48,90 49,10 4,29 5,055 4,99 132,70

4,31 5,075 5,01

132,70

13,07 13,13

139 14

56,89

10, Mai

Geld

Brief

20,46

16,22 4,205 4,26