Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 112 vom 16. Mai 1941. &. 4
§2 | Im § 3 Abs. 1 der Anordnung 26 fällt folgender Absahz weg:
„Für die hautschonenden Reinigungsmittel ist dem Antrag eine Bescheinigung des Betriebsarztes beizufügen, aus der hervorgeht, in welchem Umfange die Verwendung solcher Reinigungsmittel notwen- dig ist,“
: g 3
S 3 Abs. 2 der Anordnung 26 erhält folgende Fassung: „2. Betriebe des Gaststätten- und Be- herbergungswesens: i Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungs- wesens erhalten im Höchstfalle zur Reinigung der | Bettwäsche für jede Uebernachtung 20 g Wasch- (Seifen-) Pulver, | außerdem zum Reinigen der Küchenwäsche Seifenerzeugnisse und Waschmittel entsprechend der Zahl der in der Küche beschäftigten Personen.“
84 S 3 Abs. 3b der Anordnung 26 erhâlt folgende Fassung: eb) Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten erhalten Seifen- und Waschmittelmengen nah Maß- gabe der Bettenzahl der Anstalt.“
85 § 5 der Anordnung 26 erhält folgende Fassung:
S5 „Soweit in dieser Anordnung Gewichte für feste Seifen, Wäscherei-Seifenshuppen und Wasch- (Seifen-) Pulver und Schmierseifen angegeben sind, sind hierunter die Frishgewichte als Gewichtsgrund- lage zu. verstehen, den Gewichts\hwund, der ühb- licherweise eintritt, trägt der Käufer.“
86 Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Oft- gebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, Die Anordnung tritt am 1. Juni 1941 in Kraft,
Berlin, den 16. Mai 1941.
Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. D: V Wille
g ——
Ausführungsbestimmungen I
zur Anordnung U 10 der Reichsstelle für Kohle über die end-
Pnrge t der Es im Kohlenwirt-
aftsjahr 1941/42 vom Nr 1941 (Reichsanzeiger r. 93).
Vom 10. Mai 1941,
Auf Grund des § 39 in Verbindung mit den 88 2 Abs. 2, Böte N und 28 Abs. 5 der Anordnung U 10 wird folgendes estimmt: ; S j
Abschnitt [. Versorgung der Wehrmacht, der Waffen- {4 und : des Reichsarbeitsdienstes
S
(1) Den Bestimmungen der Anordnung H 10 und diesen
Ausführungsbestimmungen unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Fahresbedarfes
der gesamte Bedarf der Dienststellen der A
der Waffen-4#h und des Reichsarbeitsdienstes (z. B.
Kasernen, Diensträume, Lazarette, Heil-, Erziehungs-
und Wohlfahrts-Anstalten, Lager, Heime u. dgl.);
der Brennstoffbedarf der eigenen Bätereien,
Schlächtereien, Wäschereien Schmieden, Male
meistereien, Zeugämter, ekleidungsämter, er-
suchs-Schießpläte, Munitionsanstalten der Luftwaffe
u. dgl. sowie der Bedarf der diesen Anlagen etwa
angegliederten Energie-Erzeugungsanlagen, soweit
sie nicht nach der Anordnung 2 der Reichs\telle für
Kohle über Meldepflicht gewerblicher Verbraucher
von Brennstoffen vom 21. September 1939 (Reichs-
anzeiger Nr. 221) meldepflichtig sind. Hierzu ge-
hört Pia der Bedarf für die Bideiing von Flug-
zeug-, Kraftwagen- und Montagehallen, soweit die
Beschaffung der Brennstoffe durh Dienststellen der-
Wehrmacht, der Waffen-4h und des Reichsarbeits-
dienstes erfolgt.
(2) Die Versorgung des Feldheeres ist von den Vor-
schriften der Anordnung Ü 10 ausgenommen.
(3) Die Versorgung von Einquartierten mit Haushrand-
brennstoffen erfolgt wie bisher durch Ausgabe von Reichs-
karten für Kohle an die Quartiergeber.
S 2 (1) Die Verbraucher der Gruppe VI dürfen sich nur
ZUL2 Abs: 2
mit den Mengen eintragen lassen, die ihnen von ihrer vor-
geseßten Dienststelle zugebilligt worden sind.
D). Die Landeswirtschaftsämter haben demgemäß Be- stimmungen darüber, mit welchen Mengen sich die Verbraucher Der Gruppe VI in die Kundenliste eines Händlers eintragen lassen dürfen, nicht zu erlassen.
S8
Die Wirtschaftsämter haben die Händler, die Verbraucher De , bei der Verteilung der Haushrand- jahresmengen so zu berüdcksichtigen, daß die Händler die von den Verbrauchern der Gruppe VI angemeldeten Brennstoff-
der Gruppe VI beliefern, bei
mengen ungekürzt gusliefern können.
S 4
(1) Die Händler haben Abrufe für Verladungen an Ver- zu erteilen, wenn und insoweit der Wehrmacht, derx hierzu beauftragt einer Eisenbahn-
braucher derx Gruppe VI nux sie von der zuständigen Dienststelle Waffen-4#h und des Reichsarbeitsdienstes ivorden sind. Mengen von weniger als wagenladung sind hiervon ausgenommen.
dienstes auf einem vom Oberkommando der Wehrmacht her- ausgegebenen Formblatt („W“-Abruf). (3) Die „W“-Abrufe sind den handelsüblichen . Abrufen beizufügen und von Lieferern und Vorlieferern unverzüglich weiterzugeben. Falls der Händler (Lieferer) die je Hauptlieferer abzu- rufende Menge von mehreren Lieferern (Vorlieferern) bezieht, hat -er die ursprünglichen „W“-Abrufe gegen entsprechende Teilabrufe bei der Dienststelle der Wehrmacht, der Waffen- {h oder des Reichsarbeitsdienstes, für die die Menge bestimmt ist (Beschaffungs{stelle), umzutauschen. A (4) Die Hauptlieferer haben „W“-Abrufe mit Vorrang zu erledigen. ; S5
(1) Die Kohlenverteilungsstellen oder die von ihnen be- auftragten ‘Stellen haben für die Verbrauchergruppe VI eine besondere Kartei- anzulegen. Sie sind“ verantwortlich für die ordnungsgemäße Auslieferung der vorgelegten Abrufe. | (2) Die Kohlenverteilungsstellen erhalten monatlich eine Zusammenstellung der von den einzelnen Beschaffungsstellen der Wehrmacht, der Waffen-#h und des Reichsarbeitsdienstes an die Händler gegebenen Abrufsanweisungen. Die Landes- wirtschaftsämter erhalten eine Abschrift dieser Zusammen- stellungen. 86
(1) Bei Verladungen auf „W“-Abrufe ist sowohl auf den Anzeigen gemäß § 19 der Anordnung H 10 als au auf den rachtbriefen ein „W“ anzubringen. Auf den Anzeigen ist E die Beschaffungsstelle zu vermerken. S (2) Die Wirtschaftsämter haben die mit „W“ gekenn- zeichneten Anzeigen unverzüglich der Beschaffungsstelle in Urschrift oder Abschrift zu übersenden. (3) Die Händler dürfen die auf „W“-Abrufe erhaltenen Brennstoffe anderen - als den Verbrauchsstellen, für die sie abgerufen worden sind, nicht ausliefern.
S 7 Die Händler sind bei der Auslieferung von Brennstoffen an die Verbraucher der Gruppe VI an die örtlichen Frei- gabegrenzen nicht gebunden,
Abschnitt 17. Händlerkündenliste
ZuFS 11 (1): Lieferer, die eine Händlerkundenliste führen, haben dem Wirtschaftsamt bei der Abstempelung der Bestellscheine die Grundmengenbescheinigungen der bei ihnen eingetragenen Händler vorzulegen. Das Wirtschaftsamt entwertet diese Grundmengenbescheinigungen. Alsdann werden sie den Händlern zurügegeben.
(2) Ferner haben solche Lieferer den Hauptlieferern, bei denen sie Hausbrandbrennstoffe für die in ihrer Händler- fundenliste eingetragenen Händler bestellen, zu melden, für welche Händler die bestellten Hausbrandbrennstoffe- bestimmt sind, Die Meldung ist vom Wirtschaftsamt nachzuprüfen und abzustempeln. Die Kohlenverteilungsstellen können für diese Meldung eine bestimmte. Form vorschreiben.
Abschnitt IIT. Erteilung der Abrufe Bu S 19M es s i A
: 2 joo gh : . Jede Lieferung von Hausbrandbrennstoffen an einen Händler muß dem Wirtschaftsamt angezeigt erden, das die Lee e ausgestellt und die Bestellscheine abgestempelt hat. Deshalb haben die Händler, soweit han- delsubliche Abrufe vorgeschrieben sind, bei den Abrufen an- zugeben, welchem Wirtschaftsamt die Anzeige erstattet wer- den soll.
S 19 A6 9 : S 10 Die Anzeige muß enthalten:
a) Transportart und Bezeichnung des Transportmittels,
b) Verladetag,
c) Menge und Kohlenart,
d) Verlader,
e) Empfänger,
f) Händler,
g) Empfangsstation,
h) Wirtschaftsamt gemäß § 19 Abs. 1.
Abschnitt TV. Gefolgschastslieferungen u 8§ 26 Zu F a
(1) Eine Gefolgschaftslieferung liegt nur vor, wenn ein Betrieb wie ein Händler Hausbrandbrenns\toffe bezieht und diese an die Gefolgschaftsmitglieder abgibt. “ Abmachungen von Betrieben mit Händlerorganisationen über die Beliefe- rung der Gefolgschaftsmitglieder zu besonderen Preisen und Bedingungen - begründen keine Gefolgschaftslieferungen im Sinne des § 26; 9 : /
(2) Betriebe, die Gefolgschaftslieferungen durchführen, haben Kundenlisten anzulegen und laufend zu führen. Sie sind an die Verteilungsgrundsäte - der -Wirtschaftsämter ge- bunden. :
L
(1) Betriebe, die Gefolgschaftslieferungen durchführen, haben gültige Gesamtbestellungen im Sinne des § 11 der Anordnung H 10 aufzugeben. |
(2) Betriebe, die nach der Anorinan 2 der Reichsstelle für Kohle meldepflichtig sind, dürfen meldepflichtige Brenn- stoffe, die für den Betrieb bezogen sind, nicht zu Hausbrand- zwecken an die Gefolgschaft abgeben.
Abschnitt V. Versorgung mit anderen Brennstoffen
Zug 28 8 13 (1) Bei der Umrehnung von Brennholz auf Kohle sind folgende Mittelwerte als Schlüssel zu verwenden: : 1 rm Hartholz = l Lai braunkohle, 200 kg Steinkohle oder Koks, 1’ rm Weichholz braunkohle, =' 150 kg Steinkohle oder Koks.
250 kg Braunkohlenbriketts odex Hart-
200 kg Braunkohlenbriketts oder Hart-
(2) Bei der Umrechnung von Brenntorf auf Kohle ist folgender Umrechnungsschlüssel zu verwenden:
100 kg BVrenntorf = 624 kg Braunkohlenbriketts oder Hartbraunkohlen,
= 50 Kg Steinkohle oder Koks.
Mengen bis zu 250 kg Brenntorf werden nicht ange- rechnet.
(3) Wer mit Grudekoks versorgt wird, ist mit Kochkohle nicht zu versorgen.
(4) Wer üblicherweise auf einem Gas- oder Elektrogerät focht, soll grundsäßlih mit Kochkohle- nicht versorgt werden. (5) Verbraucher in fernbeheizten Räumen erhalten im allgemeinen keine Hausbrandbrennstoffe. Auf Antrag kann Koch- und/oder Waschkohle zugebilligt werden.
Abschnitt VI. Lieferung andersartiger Brennstoffe. Zu8 32 Ziffer 2 S 14
Andersartige Brennstoffe dürfen nux geliefert werden, wenn sie in den Feuerstätten des Verbrauchers verwendet iverden können. Die Entscheidung über die Verwendungs- möglichkeit trifft der Händler nach pflichtgemäßem Ermessen. Jm Zweifelsfalle entscheidet das Wirtschaftsamt.
Abschnitt VIL. Reichskarte für Kohle
ZUS 34 ABs 2 j : S115
(1) Die Bestellscheine gemäß § 34 Abs. 2 und die Anzeigen gemäß § 19 sind mit „o. Gb.“ (ohne Grundmengenbescheini= gung) zu kennzeichnen. :
(2) Die gleiche Regelung gilt für die Wiederbeschaffung von Brennstoffen, die Händler gegen Empfangsbescheinigungen von Einheiten des Feldheeres verabfolgt haben.
(3) Die Abschnitte der Reichskarte für Kohle, die beim Umtausch in Bestellscheine eingezogen worden sind, sowie die Empfangsbescheinigungen von Einheiten des Feldheeres sind vom Wirtschaftsamt bis zum 31. März 1942 aufzubewahren.
| Abschnitt VITI. Bewilligung von Ausnahmen u: S 39 ZuU:8 L
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen sind auf dem Dienstwege einzureichen und von den Dienststellen mit ihrer Stellungnahme zu versehen. : Berlin, den 10. Mai 1941. Der Reich8beauftragtè für Kohle. Paul Pleiger.
rettttatiemar m rc5S
Bekanntmachung.
Die am 15. Mai 1941 ausgegebene Nummer 17 des Reichsgeseßblatts, Teil II, enthält: :
« Bekanntmachung über: das deutsh-ungarische Abkommen über den Rechtshilfeverkehx® in Angelegenheiten des bürgerlichen und des Handels-Rechts. Vom 12, Mai 1941.
Bekänntmachüng über die Ausführung des deutsh-ungarischen Abkommens über“ den Rechtshlilfeverkehr in Angelegenheiten des bürgerlihen und des Handels-Rehts. Vom 13. Mai 1941.
Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 H. A. Postver- sendungsgebühren: 0,03 N.Æ für cin Stück bei Voreinsendxng auf unser Postsheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 16. Mai 1941. Reichsverlag8amt. Dr. Hubrich.
Itichtamtliches.
, Verfenrs iuvcicn. : 200. Sitzung der Ständigen Tariftommission.
Die Ständige Tarifkommission der Deutschen Eisenbahn- verwaltungen hielt am 14. und 15. Mai in feu feit ihre 200. Sigung ab. Die Ständige Tarifkommission besteht seit 1878. Sie seßt sih aus Vertretern der deutschen Eisenbahnen und aus dem Verkehrsaus\{chuß zusammen. Dieser besteht aus Vertretern der Landra der Forstwirtschaft, der Fndustrie und des Handels, die vom Reichsnährstand, dem Reichsforstmeister sowie von der Reichswirtschaftskammer ernannt werden. Beigeordnet sind je ein Vertreter 48 E Binnenschiffahrt und des
ihs-Kraftwagenbetriebsverbandes. : j j nei E Tariffommission obliegt die Weiterbildung des deutshen Eisenbahn-Güter- und Tiertarifes. Die Bedeutung der Gütertarife gerade für die Gegenwarts- und Zukunftsauf- gaben ist vor kurzem für das wichtige Gebiet der Raum- und Wirtschaftsplanung in Deutschland von einem besonders guten Kenner dieses Aufgabenkreises in die Worte zufammengefaßt worden: „Wenn die deutsche Staatsfühcung, durhdrungen von der Erkenntnis, daß erst eine neue Ordnung des deutschen Raumes das deutsche Volk und die deutsche Wirtschaft für alle
Gütertarifpolitik der Deutschen Reichsbahn.“ (Fortsezung: in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich:
für den Verlag: i. V.: Rudolf Lan \ch in Berlin-Charlottenburg. für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lanvsch in Berlin-Charlottenburg i Druck der Preußischen Verlägs- und Druckerei GmbH., Berlin.
\
{Fünf Beilagen
2) Die Beausftragung erfolgt durch die zuständic e Dienst- \ V her Waffen-{h und des Reichsarbeits-
stelle der Wehrmacht \
gerechnet.
Reisig, Stockholz und 1 rm Brennholz werden nicht an-
(einshl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)
Zeiten von sozialen Spannungen und Krisen befreit, in der Lage ist, statt einen völligen Neuaufbau der Wirtschaft vorzu- nehmen, sih darauf zu beschränken, die vorhandenen gesunden Teilräume weiter zu stärken und die vernaclässiaten Agrar- räume, besonders des alten und des neuen Ostens, verstärkt zu industrialisieren, ‘so verdankt dies Großdeutschland allein der
für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und
Erste Beílage
am Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatüanzegne
Irr. 112 Itichtamtliches. Deutscges Reics.
(Fortsepung.)
) des Ministerial-Blatts des Reihhs- und Preußishen Ministeriums des JFnnern vom 14. Mai 1941 hat E Et: Hin E Di s nab RdErl. 2. 4, 41, Anerkenng. poln. utzeugn.- bei d. Annahme f. d, | uy. lugmeldedienst einberufenen Luftschubdienstpflihti en. — gehob. Dienif, RdErl. 5. 5. 41, Regelg. d. Bezüge d. sudetendt, | Wehran gelegenheiten. Fan li E n 260 E
ersorgungsberehtigten. — RdErl, 6. 5, 41, BDA. der aus d. RdErl. 5. 5. 41, Mitwirkg. d. allg. u. inn. Verw. bei d. Wehr- BesGr. A 7a in d. Bes.Gr. A 5b übergetretenen Beamten. — überwahg. — RdErl. 5. 5. 41, Schäden an Reichseigentum, die RdEll. 6, 5. 41, Kinderzuschlag, — RdErl. 6. 5. 41, | unter d. Kriegssahshäden-VO. fallen. — RdErl. 6. 5, 41, Regelg. d. Versorgun sbezüge nach d. ehem. österr. Recht. Musterg. d. Geburtsjahrg. 1923. — RdErl. 8, 5. 41, Wieder- — RdErl. 7. 5. 41, Kriegsverdienstkreuz. — RdErxl. 7. 5. 41, | erlang. d. Wehrwürdigkeit. — RdErl, 8. 5, 41, Personenschäden- Ernenng. v. Vermißten. — Kommunalverbände. RdErl. | VO,; hier: Anwendg. d. § 27a EWFVG. bei Personenschäden. — 6. 5. 41, Rücstände an Steuern v. Grund u. Boden u. v. d. | RdExl. 8. 5. 41, Kriegssachshäden-VO,; hier: Entschädig. Deutscher Gebäuden bei d. Land- u. Forstwirtsch. in d. Reichsgauen d. Ost- | f Kriegsschäden in d. beseßten Gebieten Frankreihs. — RdErl. mark. — RdErl. 8. 5. 41, Schlüsselzuweisgn. u. Kriegsbeitrag | 9. 5. 41, Notdienst-VO.; hier: Bestattg. u. Ueberführg. gefallener d. Gemeinden u. Schlüsselzuweisgn. d. Landkr. f. d. R. 1941. — ] od. verstorbenex Angeh. ‘d. Heimatschußorganisation. — R e i ch s - Sammlungs- u. Lotteriewesen. RdErl, 2. 5. 41, arbeitsdienst. RdErl. 6, 5. 41, Erfassg. d. Geburtsjahrg. Straßensammlg. d. Volksbundes f. d. Deutshtum im Ausland. — 1923 d. weibl. Jugend f. d. RAD. — Vermessungs- U. RdErl. 6. 5. 41, Rote Kreuzlotterie 1941. — Polizeiver- | Grenzsachen. RdErl. 5. 5. 41, Verbindg. d. Reichskatasters waltung: RdErl. 10. 4. 41, Ausstellg. v. gebührenfreien | mit d. Grundbuch. — Wohlfahrtspflege u. JFugend- JFagdscheinen. — RdErl. 7. 5, 41, Umtausch d. bish. Prüfungs- | wohlfahrt. RdExrl. 30. 4. 41, Durchführg. d. Krankenversicherg. zeugn. u. Nene f. tehn. Bühnenvorstände. — RdErl. | f. Kriegshinterbliebene. — RdErl. 9, p 41, Angehörig. b T1941; Durchfü T0: D, Erstattungsverfahrens im auswärt. «FugendAe. gemäß § 43 RJWG. — Volksgesundheit. Einsay. — RdErl. 8. 5. 41, Gebührenfreiheit in Umsiedlungs- RdErl. 5. 5. 41, tei seralten u, Krankenkassenbeiträge f. notdienst- angelegenh. — RdErl. 2. 5. 41, Ausgleichsbetrag nah d. EWGG. | verpflichtete Hilfskassenärzte, Zahnärzte u. Dentisten. — RdELxl. — RdEUl: 6/5: 41, Pers-Alten bet d. Pol.-Aubildungsbatl. — N O5. 40 Vers v. Leutn. d. SchP. d. Res. — NdErl. 6, 5. 41, Reisen zur Intersuhg. auf Tropendienstfähig- — Zu beseßende Gend.-Abt.-Führer-Stellen. — RdErl.
Berlin, Freitag, den 16. Mai
SchP. u. Gend. d. Res. — RdErl. 2, 5. 41, Abschnittsinspekteure d. Freiw, Feuerw. — RdErl, 5. 5. 41, Prüfg. d. Kassen-, Haus- halts- u. Wirtschaftsführg. d. Amtes f. Freiw. Feuerw. u. d. thm nachgeordn. Kas enverw.-Stellen, — RdErl. 7. 5. 41, Errichtg. v. Außenstellen d. Reichsausführungsbehörde f. Unfallversicherg. in d. Reichsgauen d. Ostmark u. im Sudetengau. — RdErl. 8. 5. 41, Beitragspfliht zur NSDAP. d, zum SHD., Luftshuzwarndienst
Nummer 20 des
6. 5. 41, Meldepflicht u. Führg. v. Krankengeschihten üb. Auf- nahme u. Entlassg. v. Wehrmachtsängeh. in öffentl. u. priv. Krankenanst. — RdErl. 8. 5. 41, Ehrenkreuz d. Dt. Mutter. — be ; G RdErl. 8, 5. 41, Ortsverzeichn. f. d. Reichsgaue d. Ostmark u. d. #4-Leitheft. — RdErl. 5. 5. 41, Dienstkleidg. d. Pol.- Sudetengau. — RdErl. 26. 3. 41, Gebrauch v. Aethylenoxyd zur t El, 41, Pol.-Bekleidungswirtsch. — RdErl. Schädlingsbekämpfg. — Vetertnärverwaltung. RdErl. 9. 5. 41, Einziehg. d. Köälteshußbekleidungsstücke. — RdErl. | g 5. 41, Kommentar zum Fleishbeshauges. — Verfschie- 5. 9. 4f, Dienstkleidungszuschüsse d. Pol. — RdErl. 6. 5. 41, | denes, Handscriftl. Séridlas — Neuerscheinungen. Dienstkleidg. d. Pol.-Batl. — RdErl. 6. 5. 41, Unif.-Anfertig. d. HU beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, OrdnPol. — RdErl. 8. 5. 41, Dienstkleidg. d. Pol.-Batl. — | Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljähtlih 2,15 N. A für Aus- RdErl. 8. 5. 41, Behandlg. v. Verkehrsunfällen im Kraftfahr- | qabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 f. für Ausgabe B (ein- betrieb d. SchP. d. Reichs u. d. Gend. in aivilrehtl. Hinsicht. — seitig bedruckt).
NOEUl, 9 041 T Zugführeranw.-Lehrg. f. Wachtm. (SB) d.
Wirtschaftstecil.
Berliner Börse vom 15. Mai.
Am ean lagen die Aktienmärkte fester, jedoch hielt mit dieser Entwicklung keine Geschäftsbelebung Schritt. Die Kurssteigerungen übertrafen die Rückgänge niht nur zahlen- mäßig, sondern namentlich auch in ihrem Ausmaß. Eine Be- vorzugung irgendeines Marktgebietes war nicht festzustellen.
keit. 0D 4E
Res. — RdErl. 5. 5.
Ieuordnung der Danziger Hafenwirtschaft.
Eine Gemeinschaftskundgebung im Artushof.
Anläßlich der Neuordnung der Danziger Hafenwirtschaft fand am Donnerstag im Artushof in Danzig, der geshihtlihen Stätte hanseatischen bg: de Des statt, zu 4h die Hafengesellshaft, die Fndustrie- und Handelskammer und die s / Wirtibriet nal S antig Welibreufon U hatten. Am Montanmarkt stellten sih Hoesh um 4 und Buderus
: d : um s % höher, während Verein. S Uverte 4 % hergaben.
Der Staatskommissar für den Hafen und die Wasserwege von Harpener, Klöckner und Rheinstahl erhielten vorerst eine Strich- Danzig und Generaldirektor der Danziger Hafengesellschaft, | Notiz. Braunkohlenwerte neigten überwiegend zur Schwäche. Senatsrat Hoffmann, gab in seiner Ansprache zunächst einen Deutsche Erdöl ermäßigten sich um %, Rheinebraun um 1/5 L Rückblick, wobei er feststellte, daß Danzig noch um das | ünd Ilie Bergbau um 21/2 %. Höher {stellten sich Zlse Genuß- V r 1600 der größte Hafen Europas gewesen sei. - Nachdein der leine mit + 4 %. Kaliaktien konnten sihch weiterhin gut be- Hafen infolge äußerer Fürsonller insbesondere aber infolge der | haupten. Bei den hemishen Werten gewannen Rütgers 14 %. mangelnden staatlihen Fürsorge für den Osten des Deutschen arben bröckelten um % und v. Heyden um 1% ab. Von Reiches zu Beginn des Weltkrieges zu einem mittleren Hafen ummi- und Linoleumwerten büßten Conti Gummi 1/2, von Ae le Q ivar, brachte das Versailler Diktat die shwersten | Zellstoffwerten Aschaffenburger 14 % ein. Jn Elektro- und Zahre für Danzig und seinen Hafen im Kampf gegen den wirt- | Versorgungsanteilen blieb das Geschäft nux klein. AEG ge- schaftlihen Druck Polens und insbesondere gegen den Würger | wannen 78, Lichtkraft und Schlesishe Gas je 1, ferner Elektr. von Danzig, den Hafen Gdingen. Fmmerhin hatte der Hafen- | Lieferungen 114 %. Niedriger lagen Gesfürel und Siemens je fomplex Danzig-Gdingen (heute Gotenhafen), im Jahre 1938 im | um 1/2. Kabel- und Draht-, Autowerte und Bauaktien lagen Warenverkehr ganz Europas die fünfte Stelle und im Sciffs- | sehr still. Bei den Maschinenbaufabriken war die Kursgestaltung verkehr die 7. Stelle erreicht. uneinheitlich. Während Bahnbedarf 14 und Berliner Maschinen
Die Hafenanlagen Gotenhafens wurden nah Entscheidung | 1/2 % gewannen, stellten si Demag, Rheinmetall-Borsig und des Gauleiters im Zusammenwirken mit der kämpfenden Truppe | Schubert & Salzer je um 14 % niedriger. Feste Haltung wiesen noch Mitte September 1939 von der ages Aen nerva nung übernommen, die vorhandenen Anlagen und Vorrâte gesichert un der Hafenbetrieb zum Teil in kürzester Frist arbeitsfähig gemacht. Nach der Ling eerung Danzigs in das Großdeutsche Reich ist die Danziger Hafenwirtshaft nunmehr ein wesentlicher Teil nicht nur der Wirtschaft Danzigs und des Reichsgaues, sondern darüber hinaus der Gesamtwirtschaft des deutschen Ostraumes.
Die staatlihe Betreuung der Hafenanlage liegt in den Händen der Reichsstatthalterei — dic towaslerstraßenverwaltung — unter der ministeriellen Zuständigkeit des eihsverkehrsministeriums, Trägerin der Hafenverwaltung, aber in wirtschaftlihem Sinne 1 eine neu gegründete Gesellschaft die Danziger Hafengesellschaft m. b. H., an der der Reichsstatt alter, und zwar die Gauselbst- verwaltung, sowie die Hansestadt Danzi je zur Hälfte beteiligt sind. Das frühere Eigentum des gemishten Danzig-Polnischen Hafenaus\{chusses wird durch Neuregelung aufgeteilt, Das der Hansestadt Danzig zufallende Eigentum îm Hafen eli sie durch einen besonderen Vertrag der Danziger Hafengesellschaft, die diese Anlagen verwaltet, sie instand zu halten, zu ergänzen und zu erneuern hat. Fn gleiher Weise überläßt die Statt einen erheblihen Teil des Etsenbahneigentums des früheren Hafen- ausschusses der Hafengese schaft, die ihrerseits Betrieb und Ünter- haltung der Galenban der Reichsbahn überläßt.
Der Danziger Hafen ist künftig kein reiner Staats- oder Kommunalhafen, vielmehr ist ein umfangreiches Betätigungsfeld für die rein privaten Umschlagsanlagen und Betriebe im Rahmen des Hafenverkehrs gesichert.
_ Der Präsident der Jndustrie- und Handelskammer und Leiter der Wirtschaftskammer Danzig-Westpreußen, der Wirt- schaftsführer Dr. Mohr, umriß die wirtschaftlihe Bedeutung des Danziger S für den Ostraum. Der politishe Aufbau des deutschen Ostens wird nur dur führbar sein, wenn es ge- lingt, ihm eine "v vei und leistungsfähige Wirtschaft zu schaffen, um den Boden für ein gesundes deutsches Volkslebeu und die deutsche Kultur zu bereiten. Ebenso wichtig wie eine aus- reichende Verkehrserschließung des deutschen Ostens ist der Aus- bau der Danziger Handelsflotte und der Wiederaufbau eines weitverzweigten Tourenlinienverkehrs. Darüber hinaus wird in Gemeinschaft mit den Nachbarhäfen zwischen dem Ostseeraum und Uebersee ein regelmäßiger Ueberseedienst entwickelt werden müssen.
Für die Erschließung Südosteuropas wird die Regulierung des Wasserstraßensystems der Weichsel von heute noch nit über- sehbarer Bedeutung werden, zumal Me durch Kanäle mit dem Oberlauf der Oder sowie mit der onau, außerdem übex den Bug, den Königskanal und dem Pripjet mit dem Dnjepr und hließlih über den San mit dem Dnjestr Verbindung erhalten wird. Nach Vergrößerung und Modernisierung des Weihsel- schiffsraumes wird dann der Danziger Hafen aus seiner Lage an der Mündung der Weichsel wieder den großen Nutzen ziehen, den er unter weit primitiveren Verhältnissen vor Jahrhunderte | bereits einmal gehabt hat.
Textilwerte auf, von denen Bremer Wolle 11/2 und Dierig 2 % ewannen. Bei den Brauereiaktien stiegen Schultheiss um 1%. Zu erwähnen sind noh Süddeutshe Zucker mit —- 1%, Feld- mühle Papier, Deutscher Eisenhandel und AG für Verkehr mit je + 1/2 sowie Reichsbankanteile und Allgemeine Lokal u. Kraft, die im Verlauf 4 bzw. 2 % gewannen.
Jm Verlauf machte die ejestigung an den Aktienmärkten weitere Fortschritte. Man handelte Vereinigte Stahlwerke mit 14554. Farben mit 19414 und Reichsbankanteile mit 131. Rheinebraun und Conti Gummi gewannen 21/2, Siemens- Stammaktien 2, Salzdetfurth, B M W, Siemens Vorzüge, Wald- hof und Dortmunder Union 114, Wintershall, Ocdöl und Eisen- bahnverkehrsmittel 1 2. i
Die Börse {loß bei ruhigem Geschäft in fester Haltung. Vereinigte Stahlwerke stellten sich schließlich auf 14514 und Farben auf 1941/s, Gegen den Verlaufsstand befestigten sich Waldhof um 14, Rheinebraun und Chemische Heyden um 1 und Accumulatoren um 3 2.
Am Kassamarkt waren Banken mit Ausnahme von Adea (— 14) und Ueberseebank (— 1% %) gut behauptet. Hervor- zuheben sind Dresdner Bank mit + % und Berliner Kassen- verein mit + 54 % bei Repartierung. Verschiedentlih traten A %ige Steigerungen ein. Von Hypothekenbanken verloren Bayerische Hyp. und Deutsche Hyp. 1/2 %/. Am Schiffahrtsaktien- markt gingen Hapag um 11/2 und Nordlloyd um % % zurü. Von Bahnen büßten Aachener Kleinbahn nah Pause 614 2 ein. Andererseits wurden Hannov. Straßenbahn bei Repartierung um 21/2, Königsberg-Cranz um 2 und Schipkau-Finsterwalde um 1% % heraufgejeßt. Unter den Keolonialanteilen s{chwähten sih Schantung um 11/2% ab. Demgegenüber konnten Kamerun einen 3 %igen Gewinn verbuhen. Am Kassamarkt der Jndu- striepapiere war die O überwiegend fester. Fm einzelnen Mes u. a. Maschinen uckau 5, Radeberger Export 4 und
ühle Rüningen 83!/2 % bei Repartierung. Ver chiedentlich traten 3 %ige Steigerungen ein. Als s{wäher sind zu nennen Schwabenbrau mit — 6 und Stettiner Oderwerke mit — 31/5 %.
Steuergutscheine T wurden mit 105 gegen 1054 am Vortag genannt. Steuergutsheine I1 wurden zu Vortagskursen notiert.
Jm variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichsaltbesiß- anleihe auf 16134 nah Li pas 161,60 (Vortag 16114).
Am Kassarentenmarkt blieben Pfandbriefe bei fehlendem An- gebot gesucht. Stadtanleihen waren zum Teil etwas fester. Gemeindeumschuldung lag mit 102% knapp behauptet. Deko- sama T notierte A % höher, Länderanleihen waren unverändert. Am Markt der Reichsanleihen waren 35 er Reichs\häße (41—45) und 40 er Folge 6 gut behauptet, während 40 ex Folge 2 und 4 leiht nahgaben. ( eringe Rückgänge erfuhren auch 36 er und 39 er Reichsbahnschäye. le 4 ige Reichsbahnanleihe von 1940 stellte sih wieder auf 1034. 4 ige Postschäve gaben um 0,10 % nah. M Uriel gationen waren nur wenig verändert. us Privatdiskontsat stellte sich wiedex auf 214% in der
itte.
Am Geldmarkt wieder auf 1/z—1 4
gin sich der Sat für Blankotagesgeld
Elektrolytkupfernotiz stellte am 16, Mai für 100 kg.
Die Elektrolytkupfernotier auf 74,00 A
ung der Vereinigung für deutsche
sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“
(am 15. Mai
auf 74,00 RA)
4
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
Aeghpten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul). 100 Argentinien (Buenos Aires)
Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio Janeiro) Brit. Jndien (Bom- | bay-Calcutta)
| 100 de |
Dänemark (Kopen- | hagen) 100 England (London) Finnland (Helsinki).… | 100 Frankreich (Paris) .… | 100 Griechenland (Athen) | 100 Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. | 100 Jran (Teheran) ….. | 100 Zsland (Reykjavik) . | 100 Ztalien (Rom und | Mailand) | 100 Japan (Tokio und | Kobe) Jugoslawien (Bel- grad und Zagreb) . | 100 Kanada (Montreal) . Neuseeland (Welling- ton) Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Slowakei ( Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg)... Türkei (Jstanbul) Ungärn (Budapest) .- Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
100 100 100 100
100 100
100
| 1 ägypt. Pfd.
| : 1 Pap.-Pej. Australien (Sidney). |1 austr. Pfd. | —
| 1 Milreis | 100 Rupien Bulgarien (Sofia) | 100 Lewa
1 engl. Pfd.
| 1 Yen
1 kanad. Doll. 1 neuseel. Pf.
1 südafr. Pf. I türk. Pfund 100-Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar
Geld
Afghani | 18,79
0,591
Belga 39,96
0,130
3,047 Kronen | 48,21
finnl. M. | 5,06 Fres. — Drachm. | —
Gulden 1132,70 Rials 14,59 isl. Nr. | 38,42 13,09
0,585
Lire Dinar
Kronen Escudo Lei
Kronen
Franken slow. Kr.
Peseten
1,019 2,498
16, Mai
Brief
18,83
0,595
40,04 0,13:
3,053 48,31 5,07
132,70 14,61 38,50 13,11
0,587 56,88 10,06 59,58
58,01 8,609
23,60
1,978 1,982 1,021
2,502
Geld
18,79 0,591
39,96 0,130
3,047 48,21 5,06
132,70 14,59 38,42 13,09
0,585
2,498
15, Mai
Brief
18,83 0,595
40,04 0,132
3,053 48,31 5,07
132,70 14,61 38,50 13,11
0,587 56,88 10,06
59,58
58,01 8,609
23,60
1,978“ 1,982 1,019 1,021
2,502
Frankrei
Jugoslawien 2... .. ... Australien, Neuseeland
Kanada
20 Francs-Stüde „…. Gold-Dollars Aegyptische Amerikanische: 1000—s5 Dollar . 2 und 1 Dollar Argentinische ...... Australische DEE i voouaas Brasilianische die Brit.-Fndische Bulgarische: 1000 L u. darunter Dänische: große .. 10 Kr. u. darunter . Englische: 10 £ U. darunter Finnische 2.000... Französische .....«. Holländische Jtalienische: große . 10 Li
Jugoslawische: große 100 Dinar Kanadische Norwegische, 50 Kr. u. darunter
Sovereigns |
100
und 500 Lei Schwedische: große 50 Kr. u. darunter . Schweizer: große 100 Frs. u. darunt. Slowakische: 20 Kr. U DULUNTEE, eaen, Südafr. Union Türkische
Ungarische: 100 P, u. daruntec
GviZBenland eee dae ei
1 Stüd 1 ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.-Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis
100 Rupien
100 Lewa 100 Kronen
1 engl. Pfd. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar — | 100 Dinar
1 kanad. Doll.
100 Kronen
100 Lei 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs, 100 Frs.
100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Pengö
England, Aegypten, Südafrik. Union .
2020.99.90...
Beritt N LII 200er
z :
Geld Notiz 20,38 für 16,16 4,185 4,24
2,49 2,49 0,54 2,59 39,92 0,105 45,66 3,04 Kronen | 48,90 4,29 5,055 4,99 132,70
13,07
1,39 56,89 1,66 59,40 57,73 57,73 8,58 4,34 1,84 60,78
reit mmeck
16, Mai
132,70
Geld 9,89
4,995 2,058 5,604 7,912
74,18
2,098
Brief 20,46 16,22 4,205 4,26
2,51 2,51 0,56 2,61 40,08 0,115 45,84
3,06 49,10 4,31
5,075 5,01
13,13
1,41 57,11 1,68 59,64 57,97 57,97 8,62 4,36 1,86
61,07
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Brief 9,91 5,005 2,062 5,616 7,928 74,32 2,102
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
15, Geld 20,38 16,16
4,185 4,24
2,49 2,49 0,54 2,59 39,92 0,105 45,66
3,04 48,90 4,29 5,055 4,99 132,70
13,07
1,39 56,89 1,66 59,40 57,73 57,73 8,58 4,34 1,84
60,78
s —
Mai Brief 20,46 16,22
4,205 4,26
2,51 2,51 0,56 2,61 40,08 0,115 45,84
3,06
49,10 4,31 5,075
5,01 132,70